Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-08-26
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 10
Änderungshistorie JSON API

Vokales und instrumentales Musizieren aus verschiedenen Epochen, Improvisationen auf elementaren Instrumenten mit gesteigerten Anforderungen,

Weiterführung der Kompositionsversuche mit traditioneller bzw. grafischer Notation (auch unter Einbeziehung neuer Medien und Technologien) und

leichte Liedarrangements für kindgerechtes Musizieren als Fortsetzung zur 3. Klasse.

Musikkunde:

Stilepochen und Stilrichtungen der Musik im kulturellen, gesellschaftlichen und historischen Kontext unter Berücksichtigung musiktheoretischer und formaler Aspekte und Kennenlernen einfacher Computer-Musikprogramme.

Didaktischer Beitrag:

Hörerziehung,

Wecken der Hörsensibilität und der Hörlust,

Spiele und Aufgaben für differenziertes Hören,

Vermittlung von Zugängen zu Musik (zB durch Bewegen, Malen, „Spiel-mit-Sätze“) und Kennenlernen von geeigneter Literatur für das Musikhören mit Kindern.

5.

Klasse:

Musikalische Praxis:

Vokales und instrumentales Musizieren aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen (in Verbindung mit Musikgeschichte), eigenständiges musikalisches Erarbeiten von vorgegebener oder selbstgewählter Literatur und Programme für Fest- und Feiergestaltung.

Musikkunde:

Weitere Auseinandersetzung mit allen Stilepochen in Fortsetzung zur

4.

Klasse.

Didaktischer Beitrag:

Interkulturelle Erziehung und

musikalische Entwicklung und Förderungsmöglichkeiten im Kindesalter.

15.

INSTRUMENTALUNTERRICHT

1.

Instrument: Gitarre, Klavier, Akkordeon;

2.

Instrument: Flöte (Blockflöte, Querflöte, Bambusflöte), Violine;

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Der Instrumentalunterricht ist grundsätzlich als Gruppenunterricht zu gestalten, wobei auch auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht zu nehmen ist.

Die Schülerinnen und Schüler gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.

Als Gestaltungsmöglichkeiten des Gruppenunterrichtes sind zu nutzen:

1.

Instrument (Gitarre)

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Haltung und Stimmen des Instrumentes technische Übungen für die linke und rechte Hand:

Tonleiter- und Melodiespiel in verschiedenen Lagen, Lagen- und Saitenwechsel,

Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,

rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten, Singen und Spielen einstimmiger Melodien,

zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Saiten, Erarbeiten von leichten Solostücken, Blattspielübungen,

Akkordanschlag, verschiedene Zerlegungsarten, einfache

Schlagtechniken,

einfache Kadenzen in Dur und Moll und

praktische Umsetzung elementarer musiktheoretischer Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Melodiespiel anhand der Liedsammlung,

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten

und

Anleitung zum zielführenden Üben.

2.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Transponieren von Melodie und Begleitung unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme und Anleitung zum solistischen Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.

3.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“. selbstständiges Erarbeiten von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagarten,

unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme, instrumentale Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und

solistischer Einsatz des Instrumentes in der Praxis.

4.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Einsatz des Instrumentes bei Fest- und Feiergestaltung und differenzierte musikalische Ausgestaltung von Texten und Bilderbüchern.

1.

Instrument (Klavier)

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Klavier”.

2.

Klasse:

Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Klavier”.

3.

Klasse:

Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Klavier”.

4.

Klasse:

Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Klavier”.

1.

Instrument (Akkordeon)

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore im elementaren Schwierigkeitsgrad),

selbständiges Finden von Begleitungsmodellen, Erfinden einfacher Vor- und Zwischenspiele,

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten und

Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Versen und Reimen, Gestalten von Klanggeschichten einfacher Art).

2.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Ausbau des Spielrepertoires mit Schwerpunkt auf Kindertänze, Transponieren von Melodie und Begleitung unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme und Improvisations- und Gestaltungsübungen.

3.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Spielrepertoires (zB Lieder, Tänze) in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht,

2.

Instrument“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“

4.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf, Ausbau des Spielrepertoires für die berufliche Praxis, Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,

Improvisation und kreatives Gestalten: zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken und

differenzierte musikalische Gestaltung von Texten und Bilderbüchern.

2.

Instrument (Flöte/Blockflöte)

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

3.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht,

1.

Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“

4.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,

Improvisation und kreatives Gestalten (zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken),

musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und Bewegungsbegleitung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

2.

Instrument (Flöte/Querflöte)

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmischmusikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

3.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“,

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen

Erziehung und

häufiges solistisches Spiel im Berufsfeld.

4.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,

Improvisation und kreatives Gestalten: zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken,

häufiges solistisches Spiel im Berufsfeld,

musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und Bewegungsbegleitung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

2.

Instrument (Flöte/Bambusflöte)

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmischmusikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

3.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht,

1.

Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“

4.

Klasse:

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,

Improvisation und kreatives Gestalten (zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken),

musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und Bewegungsbegleitung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

2.

Instrument (Violine)

Lehrstoff:

2.

Klasse: (aufbauend auf Vorkenntnissen)

1.

Stimme einfacher Lieder singen – 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen),

Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Blockflöte“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Violine”.

3.

Klasse:

Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Blockflöte“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Violine”.

4.

Klasse:

Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Blockflöte“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Violine”.

16.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll den Schülerinnen und Schülern durch Eigenerfahrung das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung vermitteln.

Praktischer und theoretischer Ansatz sollen in enger Verbindung ineinander greifend vermittelt werden.

Prozessorientierter Unterricht soll in Verbindung von Musik, Bewegung, Stimme, Sprache und Materialien handlungsorientiertes Lernen ermöglichen.

Die Vernetzung motorischer, sozial-affektiver und kognitiver Lernprozesse soll in konkreten Handlungsabläufen erfahrbar werden.

Inhalte von Musik und Bewegung sollen nach dem Prinzip Spannung und Entspannung erfahren und deren psychohygienische Zusammenhänge bewusst gemacht werden.

Die Wahrnehmung, Kommunikation und Kreativität sollen als Lern- und Praxisfelder von Musik und Bewegung in ihrer Komplexität erfasst werden.

Die unterschiedlichen Auswirkungen von geplanten und offenen Lernsituationen und deren Bedeutung sollen bewusst gemacht werden.

Der Unterricht soll interkulturelle Bildungsimpulse (Musik, Tänze, Rhythmen) vermitteln.

Fächerübergreifende, intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“, „Musikerziehung“ , „Instrumentalunterricht“, „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“ und „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist erforderlich.

Projektorientiertes Arbeiten mit Lehrerinnen und Lehrern relevanter Unterrichtsgegenstände ist anzustreben.

Im Unterricht der 2. und 3. Klasse ist der Schwerpunkt auf Eigenerfahrung zu legen. In der 4. und 5. Klasse sind aufbauend auf diese individuellen Erfahrungen und das erworbene Wissen, Prinzipien, Methoden und Inhalte zu reflektieren und in die Praxisplanung umzusetzen.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

3.

Klasse:

4.

Klasse:

5.

Klasse:

17.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbstständigkeit und die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation zu fördern.

Im Sinne eines professionellen Anspruchs sollen die Ergebnisse der praktischen Arbeit und die Ergebnisse des theoretisch-reflektiven Anteils jahrgangsgemäß und in repräsentativer Form zusammengestellt werden.

Die Fähigkeit, die eigene Arbeit in angemessener Fachterminologie darstellen zu können, ist durch mündliche Reflexionen, Zusammenfassungen und Referate zu entwickeln.

Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.

Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zwecke ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“

und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ unerlässlich.

Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse bildet die Basis für den Schwerpunkt „Bildnerische Erziehung“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

1.

bis 3. Klasse:

Bildende und angewandte Kunst:

Malerei,

Grafik, Druckgrafik,

Architektur,

zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen,

Illustration, Bildgeschichte, Bilderbuch, Comics,

Bildfunktionen, Bildsujets, Bildauffassungen,

Bildordnung: Bildelemente und Struktur,

Farbe - Licht, Farbwahrnehmung, Kontrastlehre, Farbsemiotik,

Farbtheorien, Maltechniken,

Kunst - semantische, syntaktische, sigmatische und pragmatische Parameter,

Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte, Kunst und Psyche, Geschlechterrollen in der bildenden Kunst, Biographische Zugänge (Biographien von Künstlerinnen und Künstlern) und Kunstvermittlung - Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien, Kunstwerke als Massenmedium, Kulturtourismus.

Visuelle Medien

Zeichnung als Informationsträger (zB Skizze, Plan), Schrift, Typografie, Lay-out, Graphic Design - visuelle Aspekte der Werbung,

Sprache und Bild - Präsentation und Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation, Internet, Webdesign).

Phänomenologie der bildlichen Repräsentation beim Kind Motorische, physiologische, psychologische Aspekte, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik,

visuelle Aspekte der Architektur, des Design und ästhetisch geprägter Situationen und Prozesse (zB öffentliche und private Räume, Identität des Ortes, kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen),

Selbstdarstellung, Körpersprache, Body-styling (auch unter geschlechtsspezifischen Aspekten) und Erscheinungsformen von Kitsch.

18.

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.

Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.

Sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Reflexion und theoretischer Auseinandersetzung haben die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund zu stehen.

Werken ist ein projektorientierter und kreativer Prozess, offene Unterrichtsformen sind fachimmanent und daher als unverzichtbar anzusehen.

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von eigenen praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen.

Der Bezug zu werkpädagogisch relevanten Phänomenen der erlebbaren Welt (zB Natur, Kunst, Produktionsstätten) ist im besonderen Maße durch Unterrichtsaktivitäten auch außerhalb des Schulstandortes zu gewährleisten.

Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit in den Unterricht einzubeziehen.

Die Freude am Schaffensprozess und die Sinnlichkeit im Umgang mit Materialien und Werkstoffen sollen als fachimmanente Möglichkeiten der Motivation erkannt und gefördert werden.

Die Problematik einer unreflektierten Übernahme von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülerinnen und Schüler bewusst zu machen.

Improvisationsfähigkeit, Experimentierfreude und Neugierverhalten sollen durch den - auch spielerischen - Umgang mit Materialien gefördert werden.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülerinnen und Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Der Unfallverhütung ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben. Wenn möglich ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Künstlerinnen und Künstlern zu achten.

Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“

und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ unerlässlich.

Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse bildet die Basis für den Schwerpunkt „Werkerziehung“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

1.

bis 3. Klasse:

Körperhaftes Gestalten:

Skulpturale und plastische Gestaltungstechniken mit leicht formbaren

Materialien,

Montageverfahren, Gussverfahren, Abdruckverfahren,

Formen der Räumlichkeit vom Relief bis zur Vollplastik, Körper-Raum-Beziehung; Kernplastik; raumoffene Plastik; Raumlineatur, exemplarische Werke der dreidimensionalen Kunst,

Möglichkeiten der körperhaften Gestaltung in Kindergarten und Hort, Spielfiguren (inklusive Bühnengestaltung und Bühnentechnik), Masken, Betrachten beispielhafter Lösungen von Spielfiguren, Bühnengestaltung und Bühnendekoration und verschiedene Kunstintentionen und ihre Ausdruckformen an Hand von exemplarischen Werken der plastischen Kunst; Objektkunst.

Produktgestaltung/Design:

Keramisches Gebrauchsgut; Aufbaukeramik,

Spielzeug; Schmuck; eventuell Fertigung von einfachen Klangkörpern, Hinweise zur Herstellung von Spielzeug und didaktischem Material in Kindergarten und Hort,

Materialkunde-Werkzeugkunde-Verfahren der wesentlichen Werkstoffe wie Papier, Holz, Ton, Metall und Kunststoff,

Verständnis für handwerkliche Anforderungen verschiedener Techniken, Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck, Produktanalyse, subjektive und objektive Kriterien für die Bewertung von Produkten,

kritisches Konsumverhalten und

exemplarische Auseinandersetzung sowohl mit Werken des industriellen Design als auch der handwerklichen Fertigung; soziales Design.

Raumgestaltung:

Grundelemente von Bauwerken und Raumgestaltung; archetypische Formen des Bauens (zB Umschließen, Überdachen, Durchbrechen), Raumfunktionen, Raumempfinden, Wohnbedürfnisse; Zusammenhang von Raumform, Raumausstattung und Raumwirkung. Geschlechtsspezifische Raumaneignung und -nutzung,

Bau- und Wohnformen für Kinder,

Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug in Kindergarten und Hort und räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen in Kindergarten und Hort (zB Spielplatzgestaltung, Gruppenraumgestaltung) und ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen auf das Spiel- und Sozialverhalten von Mädchen und Knaben; räumliche Gestaltung insbesondere für Alltag, Feste und Feiern (zB Ausstattung, Dekoration, Zeichensetzung); Auseinandersetzung an Hand beispielhafter Lösungen.

19.

TEXTILES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Den unterschiedlichen individuellen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler soll durch weitgehende Flexibilität in der Unterrichtsführung Rechnung getragen werden. Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.

Bei der Auswahl von Aufgabenstellungen ist zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Zielsetzungen unter Anwendung verschiedener Techniken und Fertigungsweisen an einzelnen Werkstücken kombiniert werden können.

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten, im Sinne einer exemplarischen Konfrontation, ist einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben.

Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters auch in Hinblick auf das spätere Berufsfeld in den Unterricht einzubeziehen.

Durch Experimentieren und spielerisches Erproben soll die Freude am gestalterischen Tun geweckt werden.

Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.

Die theoretische Auseinandersetzung mit ästhetischen, technischen, ökonomischen, ökologischen und kulturhistorischen Aspekten textiler Kultur und deren Produkten soll von praktischer Tätigkeit ausgehen und sie begleiten.

Die Begegnung mit Originalen ist der Darbietung von Reproduktionen vorzuziehen. Dafür sollen Lehrausgänge in handwerkliche und industrielle Produktionsstätten genutzt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen angeleitet werden, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von zB Museen und Ausstellungen selbstständig zu nutzen.

Apparative Medien, zeitgemäße Technologien und Arbeitshilfen sind sinnvoll heranzuziehen.

Aufbauend sollen in jeder Klasse sowohl Ergebnisse der praktischen Arbeit als auch deren theoretisch-reflektorische Auseinandersetzung in repräsentativer Form zusammengestellt werden. Diese Form der Präsentation dient der Sicherung des Unterrichtsertrages und auch als mögliche Vorbereitung auf die abschließende Prüfung. In diesem Sinne sollen die erforderlichen rhetorischen Fähigkeiten unter Anwendung der Fachterminologie in Form von mündlichen Zusammenfassungen und Referaten geübt werden.

Durch transparente Unterrichtsgestaltung und -organisation sollen den Schülerinnen und Schülern unter Einbeziehung der Fachdidaktik die Transfermöglichkeiten ins Berufsfeld bewusst gemacht werden. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ unerlässlich.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse bildet die Basis für den Schwerpunkt „Textiles Gestalten“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

1.

bis 3. Klasse:

Produktgestaltung:

Gestaltungsaufgaben unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden und flächenverarbeitenden Verfahren.

Textil und Körper:

Formen des Umhüllens, Schützens, Veränderns und Aspekte von geschlechts- und kulturspezifischen Kleidernormen in ihrer historischen Entwicklung.

Textil und Raum - Textil in der Raumgestaltung:

Formen des Abgrenzens,

Formen des Entspannens und des Ruhens,

Formen des Betrachtens,

textile Wohnformen und

begehbare Objekte.

Textil und Spiel - Textile Spielfiguren:

Spiele zum Erlernen verschiedener manueller Fähigkeiten, Spiele zum Sensibilisieren des haptischen Empfindens, Spiele, die zur Bewegung anregen, Ausstattungsobjekte für alle Formen des Theater- und Rollenspieles und

Werkzeichnungen, Schnitt und Entwurf.

Werkbetrachtung – Reflexion:

Auseinandersetzung mit textilen Werken aus verschiedenen Zeiten und Kulturen unter Bedachtnahme auf Textilberufe im Wandel der Zeiten in ihrer geschlechts- und kulturspezifischen Bedeutung, Analyse von Produkten und Produktionsprozessen unter Berücksichtigung von Funktionszusammenhängen, sowie gestalterischer, ökonomischer, soziokultureller und kulturhistorischer Aspekte, Verbrauchslehre,

Textildesign und Textiltechnologie.

20.

SEMINAR BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKERZIEHUNG,

TEXTILES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“ und „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

Didaktische Grundsätze:

Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen didaktischen Grundsätze gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“ jedoch mit Zielrichtung auf größere Selbstständigkeit und die Bewältigung von komplexeren selbstgewählten Aufgabenstellungen.

Besonderer Wert ist auf seminaristische Arbeitsformen zu legen (zB offener Unterricht, Kursmodelle, Projekte).

Lehrstoff:

Der jeweilige Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ bildet die Basis für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

4.

Klasse:

Erweiterung:

Teilweise selbst gewählte Aufgabenstellungen mit erhöhten Anforderungen aufbauend auf den jeweiligen Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse der Pflichtgegenstände „Bildnerische

Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“.

Orientierung:

Kleinere, fächerübergreifende Projekte als Grundlage zur Wahl der fachlichen Vertiefung und Schwerpunktsetzung in der 5. Klasse.

5.

Klasse:

Vertiefung:

Vertiefte fachliche Auseinandersetzung nach Wahl der Schülerinnen und Schüler als projektorientierte Arbeit mit praktischen und theoretischen Anteilen unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes und fächerübergreifender Aspekte.

21.

BEWEGUNGSERZIEHUNG; BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen vor allem

Didaktische Grundsätze:

Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch- methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten. Insbesondere in der 2. und 3. Klasse ist die Vermittlung ausgewählter Inhalte des Lehrstoffes (vor allem „Grundlagen des beruflichen Handelns“ und „Methodische Mittel“) unmittelbar mit dem praktischen Tun im Bereich „Bewegung und Sport“ zu verknüpfen.

Zudem ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, im Besonderen von „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der relevanten Pflichtgegenstände der „zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik)“ unerlässlich.

Je nach Neigung und Interesse der Schülerinnen und Schüler sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des Unterrichts und Projektunterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich zu wählen.

Teambildung (Lehrerinnen und Lehrer der ausgewählten Unterrichtsgegenstände und/oder Schülerinnen und Schüler), gemeinsame Diskussion und Planung bis zur Konkretisierung der Lernziele sind nach Möglichkeit vorzusehen. Dabei sind auch Hospitationen im Kindergarten und Hort in Absprache und gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ zu gewährleisten.

Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein, den Kenntnissen der Ersten Hilfe in Theorie und Praxis, sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.

Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Kinderskilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, kindgemäße Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien (Park, Wasser, Wiese, Wald, Eis, Schnee) erfolgen.

Die didaktischen Grundsätze sind gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung zusätzlich sinngemäß heranzuziehen.

Lehrstoff Bewegungserziehung:

Die Inhalte sind in Abstimmung mit den Lehrinhalten anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls „Pädagogik/Hort“, „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“, im Sinne eines Spiralcurriculums ein oder mehrere Male auf die einzelnen Klassen aufzuteilen.

2.

bis 5. Klasse:

Grundlagen des beruflichen Handelns:

Ziele und Aufgaben der Bewegungserziehung im Kindergarten und im Hort,

Materialien- und Gerätekunde,

Alltagsmaterialien als Bewegungsanreiz,

Fachsprache, Fachliteratur und Sicherheitsmaßnahmen und Unfallverhütung, Erste Hilfe.

Methodische Mittel:

Planung, Organisation und Gestaltung von offenen und angeleiteten

Bewegungsangeboten,

methodische Wege,

Möglichkeiten der Motivierung zum Bewegen und Spielen,

psychomotorische Arbeitsweisen,

freie Bewegungsmöglichkeiten,

Anbahnen sportlichen Handelns sowie

Differenzierung und Integration.

Grundlagen der Bewegungserziehung im Berufsfeld:

Praxisrelevante Ergänzung der anatomisch-physiologischen Grundlagen, Leistungs- und Belastungsfähigkeit im Kleinkind-, Kindes- und Jugendalter,

Bedeutung der Motorik für die Persönlichkeitsentwicklung, geschlechtsspezifisches Körperbewusstsein und Raumaneignungsverhalten – Möglichkeiten des Ausgleichs, Erkennen von Auffälligkeiten im Bewegungs- und Sozialverhalten, soziales Lernen in Bewegungssituationen, Gesundheitsförderung durch Bewegung und Sicherheit im Straßenverkehr.

Kreatives Bewegen, Spielen und Tanze:

Bewegungsspiele,

Spielleitung,

Spielfeste, Sportfeste und

einfache Tänze für Kindergarten und Hort.

Bewegter Kindergarten - Bewegter Hort:

Bewegung und Sport im Jahresablauf,

Bewegung und Lernen,

Bewegungspause,

Bewegungsräume,

Bewegungslandschaften,

Eltern und andere Partner in der Bewegungserziehung und Bewegung in der Freizeitgestaltung.

Lehrstoff Bewegung und Sport:

Siehe sinngemäß die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

22.

INFORMATIK UND MEDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Durch das zielgerichtete Arbeiten an konkreten und praxisnahen Inhalten in Teams und in Projekten soll der Einsatz von Medien und von Informationstechnologien geübt werden.

Der Lehrstoff in den einzelnen Klassen ist als nicht streng auf die Schulstufen fixiert anzusehen, sondern auf den anwendungsorientierten Bedarf abzustimmen.

Reines Faktenwissen ist zu Gunsten von Regel- System- und Orientierungswissen zurückzustellen.

Besonderes Augenmerk ist auf Analyse und Lösung von Problemen zu legen, welche bei Medieneinsatz und -konsum für Schülerinnen und Schüler auftreten.

Der Medieneinsatz in einzelnen Themenbereichen anderer Unterrichtsgegenstände ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände zu planen und zu unterstützen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

2.

Klasse:

3.

Klasse:

23.

SEMINAR ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Aus dem künftigen beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sind einzelne Beispiele so zu wählen, dass damit eine möglichst große Vielfalt von Lerninhalten abgedeckt wird.

Die wesentlichen Aspekte der Lehrplanbereiche „Organisation und Management“ sind anhand eines konkreten Beispieles in projektorientiertem Unterricht zu vermitteln (zB Erweiterung eines Kindergartens, Neukonzeption eines Hortes, Gründung einer Kinderkrippe).

Lehrstoff:

5.

Klasse:

24.

SEMINAR ERNÄHRUNG MIT PRAKTISCHEN ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Über eigenes Erleben sollen die Schülerinnen und Schüler im Schulalltag zu bewusstem Ernährungsverhalten hingeführt werden.

Zur Durchführung des praktischen Teils sind geblockte Unterrichtseinheiten vorzusehen.

Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“

und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ zu ermöglichen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“ und „Chemie“ ist erforderlich (insbesondere ist die Lehrstoffverteilung gemeinsam zu erstellen).

Lehrstoff:

1.

Klasse:

2.

Klasse:

B. VERBINDLICHE ÜBUNG

25.

SEMINAR KOMMUNIKATIONSPRAXIS UND GRUPPENDYNAMIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Vertiefung, Erweiterung und individuelle praktische Umsetzung kommunikativer und kooperativer Modelle und Techniken sollen durch seminaristisches Arbeiten gewährleistet werden.

Gruppendynamische Prozesse sind theoriegeleitet zu beobachten und den Schülerinnen und Schülern als Hilfestellung zur Entwicklung von eigenständigen Konfliktlösungsstrategien und im Hinblick auf Persönlichkeitsentwicklung transparent zu machen.

Lernen am Projekt ist als bevorzugte Methode heranzuziehen.

Lehrstoff:

5.

Klasse:

Kommunikation:

Sprache und ihre Kommunikationsfunktionen,

Kommunikationsmodelle,

Rhetorik und freie Rede,

sprachliche und bildhafte Kommunikationsmittel und

mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen

Kooperation:

Grundlagen und Techniken des Miteinander-Redens,

Zeit- und Selbstmanagement,

Konfliktlösungsmodelle,

Supervisionsmodelle,

Grundlagen der Mediation und Verhaltenstraining.

Gruppendynamik:

Mechanismen in Gruppen,

kompensatorische Maßnahmen zur Stressbewältigung,

Gruppenentwicklungsmodelle,

Lenkung von Gruppenprozessen und Methoden der Reflexion.

C. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER ZUSÄTZLICHEN AUSBILDUNG ZUR

ERZIEHERIN/ZUM ERZIEHER AN HORTEN (ZUSATZAUSBILDUNG

HORTPÄDAGOGIK)

26.

PÄDAGOGIK/HORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Eine enge Vernetzung der Lehrstoffe der Pflichtgegenstände „Pädagogik/Hort“, „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist unbedingt erforderlich.

Querverbindungen zum Lehrstoff anderer relevanter Unterrichtsgegenstände sind herzustellen.

Lehrstoff:

4.

Klasse:

Schularbeiten:

Eine Schularbeit pro Semester.

27.

DIDAKTIK DER HORTERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung bewältigen können.

Didaktische Grundsätze:

Das Prinzip der Selbsterfahrung ist als eine wesentliche Voraussetzung eigenen pädagogischen Handelns im Unterricht bevorzugt anzuwenden.

Die dabei gewonnene Einsicht in die Notwendigkeit einer aufbauenden Strukturierung von Lerninhalten soll zu wirksamer Lernhilfe befähigen.

Die Bedeutung einer adäquaten Arbeitsatmosphäre (gekennzeichnet zB durch Abwechslung, Humor, Anerkennung und Ermutigung) soll bewusst gemacht werden. Die Wichtigkeit von Querverbindungen zu anderen Fachbereichen bei der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten ist deutlich darzustellen.

Als Voraussetzung für spätere Teamarbeit im Hort sind kooperative Lern- und Arbeitsformen nach dem Prinzip der Selbsterfahrung im Unterricht zu erproben.

Die Bedeutung des Einbringens der eigenen Persönlichkeit beim Wecken und Verfolgen von Interessen, sowie bei Fragen der Persönlichkeitsbildung und Werthaltung, ist für pädagogisches Handeln im Berufsfeld bewusst zu machen. Das Hinterfragen persönlicher Werthaltungen und Geschlechtsrollenbilder ist dabei unerlässlich.

Eine enge Vernetzung der Lehrstoffe der Pflichtgegenstände „Didaktik der Horterziehung“, „Hortpraxis“ und „Pädagogik/Hort“ ist unbedingt erforderlich.

Querverbindungen zum Lehrstoff anderer relevanter Unterrichtsgegenstände sind herzustellen.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Erster Einblick in die sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes im Hinblick auf

4.

Klasse:

5.

Klasse:

Weiterführende Auseinandersetzung mit der Didaktik der Freizeitpädagogik,

Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen wie

Schularbeiten:

4.

Klasse: zwei Schularbeiten

5.

Klasse: zwei Schularbeiten oder eine zweistündige Schularbeit

28.

HORTPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtungs-Ergebnisse vorbildlich gestalteter Hortarbeit und des eigenen Tuns sind eine wesentliche Lernvoraussetzung.

Der Unterrichtsertrag ist durch Besprechung der Vorbereitungen vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und fallweise durch schriftliches Festhalten der Ergebnisse zu sichern.

Das eigene Erzieherverhalten soll durch gezieltes Verhaltenstraining bewusst gemacht und reflektiert werden.

Die Praxiswochen sind gewissenhaft vorzubereiten und begleitend zu kontrollieren.

Unter Einbeziehung regionaler Begebenheiten sind Blockungen der Hortpraxis anzustreben.

Eine enge Vernetzung der Lehrstoffe der Pflichtgegenstände „Hortpraxis“, „Didaktik der Horterziehung“ und „Pädagogik/Hort“ ist unbedingt erforderlich.

Querverbindungen zum Lehrstoff anderer relevanter Unterrichtsgegenstände sind herzustellen.

Die Schülerinnen und Schüler, die einen Unterricht in einer Volksgruppensprache besuchen, sollten nach Möglichkeit auch in einem zweisprachig geführten Hort praktizieren.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

4.

Klasse:

5.

Klasse:

29.

DEUTSCH (LERNHILFE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll sich weitgehend an konkreten Beispielen orientieren. Daher ist eine Kooperation mit der Schule anzustreben.

Lernprobleme und Fehlerursachen sind in methodischer Vielfalt zu analysieren und zu diskutieren.

Beratungsgespräche sind zu üben.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit geeigneten Hilfsmitteln und Methoden für besondere Lernbedürfnisse vertraut zu machen.

Interkulturelle Lerntechniken sollten berücksichtigt werden.

Lehrstoff:

5.

Klasse:

30.

LEBENDE FREMDSPRACHE (LERNHILFE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll sich weitgehend an konkreten Beispielen orientieren. Daher ist eine Kooperation mit der Schule anzustreben.

Lernprobleme und Fehlerursachen sind in methodischer Vielfalt zu analysieren und zu diskutieren.

Beratungsgespräche sind zu üben.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit geeigneten Hilfsmitteln und Methoden für besondere Lernbedürfnisse vertraut zu machen.

Interkulturelle Lerntechniken sollten berücksichtigt werden.

Lehrstoff:

5.

Klasse:

31.

MATHEMATIK (LERNHILFE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll sich weitgehend an konkreten Beispielen orientieren. Daher ist eine Kooperation mit der Schule anzustreben.

Lernprobleme und Fehlerursachen sind in methodischer Vielfalt zu analysieren und zu diskutieren.

Beratungsgespräche sind zu üben.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit geeigneten Hilfsmitteln und Methoden für besondere Lernbedürfnisse vertraut zu machen.

Interkulturelle Lerntechniken sollten berücksichtigt werden.

Lehrstoff:

5.

Klasse:

D. FREIGEGENSTÄNDE

SEMINAR STIMMBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Das theoretische Wissen der anatomischen und physiologischen Grundlagen der Stimme ist aus der praktischen Arbeit erkennbar und ableitbar zu machen.

Auf die Einhaltung der Reihenfolge „Haltung“ - „Atmung“ -

„Artikulation“ - „Resonanz“ ist zu achten und „Register“ als methodischer Leitfaden einzusetzen, wobei alle Bereiche immer vernetzt zu sehen sind.

Bilder als Vorstellungshilfen sind heranzuziehen.

Kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalischer Erziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“, „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“, sowie mit „Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)“ und „Lebende Fremdsprache/ Volksgruppensprache“, sowie anderer relevanter Unterrichtsgegenstände ist anzustreben.

Außerschulische Experten und Expertinnen (zB Fachärzte und -ärztinnen, Logopäden und Logopädinnen, Sänger und Sängerinnen) können einbezogen werden.

Auf ganzheitliche Stimmbildung ist größter Wert zu legen.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Technisch richtiges Singen und Sprechen:

Arbeit an der Haltung:

Eutonus; Aufbau einer Muskelkonditionierung im Zusammenhang mit der Haltung,

Erkennen und Korrigieren von Bewegungsblockaden:

Entspannungstechniken; Sensibilisierung von Bewegungsabläufen,

Atmung und Atemtypen:

reflektorische Atmung (Abspannen); Erlernen der Tiefatmung; der minimale Luftverbrauch als Grundlage für eine ökonomische Stimmgebung,

Artikulation:

Lippen, Zunge, Unterkiefer als Artikulationswerkzeuge, Bildung und Eigenschaften der Konsonanten und der Vokale, die Tiefatmung als Voraussetzung für eine körpergeführte

Artikulation,

Resonanz:

Unterscheiden von Kopf- und Brustresonanz,

Kopfresonanz:

Differenzieren von Kuppel- und Maskenklang; Stimmsitz,

Register:

Unterscheidung der Stimmlippenaktivität in Rand- und Vollstimme bzw. deren Mischungsverhältnisse mit dem Ziel des Einregisters, Stimmeinsatz und Stimmabsatz sowie

Ausweitung des Stimmumfanges.

Anwendung in der beruflichen Praxis:

Stimmbildung mit Kindern anhand von Liedern,

Erkennen von Stimmschwierigkeiten und Stimmstörungen,

Setzen von stimmhygienischen Maßnahmen:

Korrektur unökonomischer Stimmleistungen und der eigene richtige Stimmgebrauch als Vorbild für die Kinder.

Früherziehung

PHYSIOLOGISCHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte der Betreuung des Kleinstkindes zu vermitteln.

Außerschulischer Fachkräfte können für spezielle Schwerpunkte eingebunden werden.

Lehrstoff:

5.

Klasse:

PÄDAGOGIK UND DIDAKTIK DER FRÜHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Um die notwendige Konzentration der Unterrichtsgegenstände des Bereiches „Früherziehung“ zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit aller beteiligten Lehrerinnen und Lehrer unbedingt erforderlich.

Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung sind ebenso wie Projektunterricht im Sinne einer ganzheitlichen Ausrichtung im Bereich „Früherziehung“ zu berücksichtigen.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu mündlicher und schriftlicher Darstellung von pädagogischen und didaktischen Sachverhalten, individuellen Wahrnehmungen und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten.

Der Lehrstoff ist als didaktische Einheit zu betrachten.

Durch die Auseinandersetzung mit vielfältigen Methoden ist für die Schülerinnen und Schüler ein eigenverantwortliches und erfahrungsbezogenes Lernen zu ermöglichen und anzustreben.

Der Einsatz von modernen Medien zur Beobachtung von Verhaltensweisen der Mädchen und Buben ist für eine kritische Auseinandersetzung und die fachliche Qualifizierung einzuplanen.

Einschlägige Fachliteratur ist in die Unterrichtsarbeit mit einzubeziehen.

Lehrstoff:

4.

und 5. Klasse:

Pädagogik der Früherziehung:

Prä- und perinatale Entwicklung,

Entwicklung in den ersten vier Lebensjahren,

Einflussfaktoren (zB integrative, interkulturelle, religiöse, geschlechtssensible),

spezielle Interaktions- und Kommunikationsmöglichkeiten des Säuglings und Kleinkindes,

Mutter-Kind-Interaktion,

Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeit des Kindes in den ersten

Lebensjahren,

theoretische Erziehungskonzepte in Bezug auf das Kleinkind, gesellschaftliche Veränderungen und Auswirkungen auf die prä-, peri- und postnatale Entwicklung,

die emotionale Entwicklung des Säuglings und des Kleinkindes, Individuum – Gruppe (Möglichkeiten und Grenzen bei Kindern unter drei Jahren),

Hilfestellung zur Früherkennung von Abweichungen in unterschiedlichen Entwicklungsbereichen und Prävention im Hinblick auf Verwahrlosung, Missbrauch, Gewalt, Aggression und Sucht.

Didaktik der Früherziehung:

Gestaltungsmöglichkeiten von förderlichen Situationen zur Entwicklung und Entfaltung der sensorischen, motorischen und sprachlichen, wie auch der kognitiven und emotionalen Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Kindes unter Berücksichtigung des ganzheitlichen und bedürfnisorientierten Prinzips, situationsorientierte Planung, Durchführung und Reflexion, familienergänzende und familienunterstützende Formen von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren (Qualitätskriterien),

verschiedene Modelle der Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsberechtigten und anderen Bezugspersonen,

Modelle zur individuellen Gestaltung der Eingewöhnungsphase, Auseinandersetzung mit Dimensionen des Erzieherverhaltens, Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes,

kritische Auseinandersetzung mit bestehenden und in Entwicklung befindlichen didaktisch-pädagogischen Konzepten, Methoden und Modellen für das Kind unter drei Jahren im Vergleich mit anderen Ländern,

Einblick in die Erstellung von Konzeptionen für

Betreuungseinrichtungen,

Öffentlichkeitsarbeit,

Beobachten als Grundlage für das Wahrnehmen von individuellen Befindlichkeiten, Entwicklungsständen und Bedürfnissen, Auseinandersetzung mit dem zukünftigen Berufsfeld (Anforderungsprofil, Erwartungen, Umgang mit Belastungen, psychohygienische Maßnahmen, interdisziplinäre und integrative Formen der Zusammenarbeit) und Auseinandersetzung mit Fachliteratur.

Schriftliche Arbeiten:

Eine Schularbeit je Semester oder eine Schularbeit (zweistündig) im Jahr.

DIDAKTIK DER FRÜHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Um die notwendige Konzentration der Unterrichtsgegenstände „Didaktik der Früherziehung“ und „Früherziehungspraxis“ zu gewährleisten, ist die intensive Zusammenarbeit der beteiligten Lehrerinnen und Lehrer erforderlich. Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung sind ebenso wie Projektunterricht im Sinne einer ganzheitlichen Ausrichtung im Bereich „Früherziehung“ zu berücksichtigen.

Durch die Auseinandersetzung mit vielfältigen Methoden ist für die Schülerinnen und Schüler ein eigenverantwortliches und erfahrungsbezogenes Lernen zu ermöglichen und anzustreben.

Der Einsatz von modernen Medien zur Beobachtung von Verhaltensweisen der Mädchen und Buben ist für eine kritische Auseinandersetzung und die fachliche Qualifizierung einzuplanen.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

FRÜHERZIEHUNGSPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Die fächerübergreifende Zusammenarbeit aller im Bereich „Früherziehung“ beteiligten Lehrerinnen und Lehrer ist erforderlich, um die persönliche und fachliche Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Die intensive Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal der Praxisstätten ist Voraussetzung für einen bestmöglichen Transfer der Theorie in die Praxis. Die Früherziehungspraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren. Da die Berufspraxis ein extrem differenziertes Feld darstellt, muss der Unterricht ganz besonders von individuellen Erfahrungen und Beobachtungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen.

Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtungen einzelner Kinder und der methodischen Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsarbeit stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar. Mündliches Reflektieren, sowie regelmäßige Betreuung der praktischen Arbeit, sollen zu einer kritischen Einschätzung des eigenen Tuns führen. Um den gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind die Schülerinnen und Schüler für den Umgang mit verschiedenen Kulturen zu sensibilisieren.

Die Blockung von Praxisstunden ist im Sinne der Kontinuität der Praxiserfahrungen sinnvoll.

Die vorgesehene Praxiswoche in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen ist so vorzubereiten und durchzuführen, dass ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

4.

Klasse:

Schulautonome Freigegenstände

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.

Die nähere Beschreibung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Früherziehung

FRÜHERZIEHUNGSPRAXIS, KOMMUNIKATION UND

PERSÖNLICHKEITSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

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