Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-08-26
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 10
Änderungshistorie JSON API
1.

Gott und die Welt als Gottes wunderbare Schöpfung kennen lernen und wahrnehmen

2.

Den Koran kennen lernen

3.

Die Gottesgesandten und ihre Botschaft kennen lernen

4.

Von Mohammad (sallal-lahu `alaihi wa sallam) erzählen und hören wie er Gott und Religion den Menschen nahe bringt

5.

Sich selbst und andere erkennen und im Zusammenleben wirken

6.

Die ethisch-moralischen Werte im religiösen Kontext erfahrbar machen

7.

Das Bewusstsein in der religiösen Dimension erweitern

8.

Erfahrbar machen wie Religiösität eine Stütze, eine Bereicherung im Leben ist

9.

Ausdrucksformen individueller und gemeinsamer Religiösität erleben und verstehen (Gebet, Feste, religiöse Praxis)

10.

Andere Religionen und Lebensweisen kennen lernen

11.

Die Verantwortlichkeit des Einzelnen für seine Mitmenschen sowie Geschwisterlichkeit, Frieden, Gerechtigkeit, Barmherzigkeit fördern

12.

Personen der islamischen Geschichte kennen lernen

13.

Geschichte der muslimischen Völker kennen lernen

Didaktische Grundsätze:

Die allgemein gültigen didaktischen Grundsätze des III. Abschnittes des Lehrplanes der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik sind auch für den Religionsunterricht anzuwenden, soweit dies dessen Eigenart zulässt. Besonders Augenmerk ist darauf zu legen, dass die Schülerinnen und Schüler den Bezug der Lehrinhalte zu ihrem eigenen Leben und ihrem späteren Beruf erkennen und fähig werden, das Gelernte in ihrem Leben und im späteren Beruf anzuwenden.

Dieser Lehrplan soll als Rahmenplan verstanden werden, wobei auf das unterschiedliche Ausmaß islamischer Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung bei der Auswahl der Schwerpunkte im Lehrprogramm Rücksicht zu nehmen ist.

Die Unterrichtsthemen sollen bei der Umsetzung möglichst aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet werden:

Lehrstoff:

Der Lehrstoff ist in „Iman“ – die Ebene der Innerlichkeit – und in „religiöse Praxis“ und „Moral- und Werteerziehung“ als Ebene der Praxisbezogenheit gruppiert.

```


```

Iman Praxisbezogenheit

```


```

religiöse Praxis Moral- und

Werteerziehung

```


```

```

1.

Klasse ALLAH (taala) ALLAH (taala) Tiere, Pflanzen

```

ist unser liebt jeden, der und Steine haben

Schöpfer. sich reinigt. Namen.

Der Quran ist Islamische Natur als Zeichen

unser edles Reinheit - ALLAHs schützen

Buch. At-Tahara "Wudu" - Wir sind und die

„DIR dienen wir Die rituelle Natur Muslime.

und DICH bitten Gebetswaschung Wir sind eine

wir um Hilfe!“ Fasten ist die kleine

Ibrahim Heilung. Gemeinschaft.

(`alaihis-salam) Ibrahim und

ist ein Hanif, Ismail erbauten

dem Wahren die Ka’ba.

Zugeneigter! Die Moscheen

Der

Gartenbesitzer

```


```

```

2.

Klasse „Es gibt nichts Das Gebet Die Höhlenfreunde

```

Seinesgleichen!“ Im Ramadan werden "As-habul kahf"

Die Engel die Tore des Tauba "Reue"

Die Paradieses ALLAHs Segen mit

Buchreligionen geöffnet. der Gemeinschaft

„Ahlul Kitab“ Und entrichte den Muslime suchen

Musa Anteil der Armen, Asyl bei den

(`alaihis-salam) die Zakat! Christen.

erhält die „O Muslime seid

Botschaft ALLAHs. gerecht!“

Muslime in Europa

heute.

```


```

```

3.

Klasse Iman und Der Koran führt Muhammad

```

Vertrauen auf uns auf den (sallal-lahu

ALLAH (ta`ala) richtigen Weg. `alaihi wa

„So bin ICH Leben in Madina sallam) liebte

(euch) nahe!“ Musa die Kinder.

Muhammad (`alaihis-salam) Wir leben mit

(sallal-lahu trifft Khidr. Christen

`alaihi wa „Und ER erlaubte zusammen.

sallam) wird euch die guten Die Hingabe ist

Gesandter Dinge!“ unsere

ALLAHs. Halal und Haram Lebensweise.

im Islam Muslime verlassen

sich auf ALLAH

(ta`ala) "Ashabul

Uchdud"

Lukman und sein

Sohn

Familie des

Propheten

```


```

```

4.

Klasse Wir kommen von Das Freitagsgebet Seid gütig zu den

```

ALLAH (ta`ala) Die Fiqh-Schulen Eltern!

und zu IHM Frauen und Männer Ein Tag mit

kehren wir sind miteinander Muhammad (sallal-

zurück. der Khalifa. lahu `alaihi wa

ALLAH (ta`ala) Fundamente des sallam)

liebt seine Islam Anstrengung auf

Geschöpfe. dem Wege Gottes

Die Propheten Die Geduld

überbringen Tiere und

ALLAHs Botschaft. Menschen leben in

Gemeinschaft

Verantwortung für

die Familie

```


```

```

5.

Klasse Es gibt keine Die Hauptquellen Die Menschen sind

```

Gottheit außer unserer Religion vielfältig.

ALLAH (ta`ala) „Koran und Sunna“ Die Sahaba von

„Tauhid“. Die Hadsch Muhammad (sallal-

Jeder wird zur „Einheit der lahu `alaihi wa

Verantwortung Muslime“ sallam)

gezogen Hörst du nicht Islamische

(Abrechnung in den Hilferuf der Errungenschaften

Akhira). Menschen. für Europa

Wir sind Al-khulafa-ur Islamische Kunst

Mukallaf. Raschidun und Literatur

Tod und Leben Der Islamischer

danach Staat in Madina

```


```

5.

NEUAPOSTOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe BGBl. Nr. 269/1986.

6.

BUDDHISTISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe BGBl. Nr. 255/1992.

VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, LEHRSTOFF

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse/Einsichten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Fertigkeiten/Fähigkeiten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Haltungen/Bereitschaften:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Lernen ist grundsätzlich als ein über die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände hinausgehendes selbstverantwortetes Handeln zu verstehen.

Fächerübergreifende Projekte sind durchzuführen.

Der Unterricht ist unter Berücksichtigung integrativer und

interkultureller Aspekte zu gestalten.

Die Vermittlung der Inhalte hat nach dem aktuellen Stand der Lernforschung mit angemessenen Methoden zu erfolgen. Medien sind in vielfältiger Form im Unterricht einzusetzen.

Auf der Basis des Grundlagenwissens ist fachliches Lernen, Erfahrungslernen, sozialkommunikatives Lernen und autonomes Lernen anzustreben.

Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:

Hinführung der Schülerinnen und Schüler zu:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Einführung in den Unterrichtsgegenstand „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“, Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation,

Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens, Leistungsmotivation und Anspruchsniveau der Lernenden, Grundsätze des Lernens,

Psychologie und Pädagogik des Spiels,

Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Menschen,

pädagogisch relevante Beobachtungskriterien,

Pädagogische Anthropologie,

Wechselwirkung von Verhaltensweisen der am Erziehungsprozess

Beteiligten,

Bedingungsfeld der Erziehung,

Institutionen der Erziehung und Bildung,

sozialpädagogische Einrichtungen sowie

Einführung in wissenschaftliche und projektorientierte Arbeitsweisen.

3.

Klasse:

4.

Klasse:

5.

Klasse:

Schularbeiten:

2.

Klasse: zwei Schularbeiten,

3.

Klasse: zwei Schularbeiten,

4.

Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten,

5.

Klasse: zwei Schularbeiten, davon eine zweistündig und eine

3.

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist die Entwicklung einer toleranten, offenen und aktiven Haltung gegenüber Kindern mit physischen oder psychischen Behinderungen (Kindern mit besonderen Bedürfnissen).

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Mädchen und Knaben sind transparent zu machen.

Der Unterricht hat so zu erfolgen, dass für die Schülerinnen und Schüler sensibles und ausgewogenes Urteilen unter Berücksichtigung des Bedingungsfeldes der Behinderung möglich wird.

Mit Hilfe von Fallbeispielen, externen Referentinnen und Referenten, Exkursionen und durch Zusammenarbeit mit Personen aus dem schulischen und außerschulischen Bereich ist ein praxisnaher Unterricht sicherzustellen. Dabei sind Medien in ausgewählter Form einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen angehalten werden, aktuelle Fragestellungen durch selbständige Studien und Beobachtungen abzuklären.

Lehrstoff:

4.

Klasse:

5.

Klasse:

4.

DIDAKTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Zum Erreichen einer engen Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis besonders in der 1. und in der 2. Klasse wäre es zweckmäßig, dass die Unterrichtsgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ von einer Lehrerin/einem Lehrer unterrichtet werden.

Vorrangige Kriterien beider Auswahl des Lehrstoffes:

Orientierung am Erlebnis- und Erfahrungshintergrund der Schülerinnen und Schüler und an Erfordernissen der Kindergartenpraxis,

aufbauende, kontinuierliche Strukturierung und Basis für „lebensbegleitendes Lernen“.

Bei der Unterrichtsgestaltung sind zu berücksichtigen:

Methodenvielfalt und Methodengerechtheit, Handlungsorientierung,

Situationsorientierung,

Prozessorientierung,

offene Lehr- und Lernformen,

exemplarisches Lernen,

fächerübergreifendes Lernen,

ganzheitliches Lernen,

multimediales Lernen,

Berücksichtigung schulautonomer Schwerpunktsetzungen, gelegentliche Einbeziehung von Expertinnen und Experten, Einbeziehen von Lehrausgängen und Exkursionen sowie Stundenblockungen und seminaristisches Arbeiten.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, speziell der Pflichtgegenstände „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“‚ „Heil- und Sonderpädagogik“, allenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) sowie mit den Praxisstätten ist unerlässlich.

Für die Persönlichkeitsbildung sind insbesondere folgende Prozesse, Haltungen und Fähigkeiten zu fördern:

Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, Fähigkeit zur Empathie,

Reflexion,

Objektivierung,

Wertorientierung in der Alltagskultur,

Interaktion und Kommunikation in verschiedenen Sozialformen, Initiierung kreativer und innovativer Prozesse sowie Psychohygiene.

Die Transferwirkung zwischen Kindergartenpraxis und Didaktik ist besonders zu beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

2.

Klasse:

3.

Klasse:

4.

Klasse:

Vernetzung von Kindergarten und Schule:

5.

Klasse:

Auseinandersetzung mit didaktischen Modellen im Hinblick auf gegenwartsbezogene Problemfelder:

Schularbeiten:

1.

Klasse: zwei Schularbeiten,

2.

Klasse: zwei Schularbeiten,

3.

Klasse: zwei Schularbeiten (zweistündig),

4.

Klasse: zwei Schularbeiten (zweistündig),

5.

Klasse: zwei Schularbeiten (davon eine zweistündig und eine dreistündig).

5.

KINDERGARTENPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Zum Erreichen einer engen Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis besonders in der 1. und in der 2. Klasse wäre es zweckmäßig, dass die Unterrichtsgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ von einer Lehrerin/einem Lehrer unterrichtet werden. Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen im Pflichtgegenstand „Kindergartenpraxis“ anzustreben. Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller fach- und berufsrelevanter Unterrichtsgegenstände sowie mit dem Fachpersonal an den Praxisstätten ist erforderlich. Schülerinnen und Schüler, die einen Unterricht in einer Volksgruppensprache besuchen, sollen nach Möglichkeit ab der 3. Klasse auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren. Sie haben ab der 3. Klasse jeweils eine der vorgesehenen Praxiswochen, sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren. Eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Zweitsprache ist anzustreben.

Im Hinblick auf Interkulturalität soll Zweisprachigkeit generell gefördert, aber nicht nur theoretisch unterrichtet, sondern auch in der Kindergartenpraxis erprobt werden.

Praktizieren in integrativ geführten Kindergärten ist anzustreben.

Im Unterricht und bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler sowohl an den Praxisstätten als auch im Klassenverband sind für die Planungs- Übungs-, Reflexions- und Evaluationsphasen zu berücksichtigen:

Kontinuierliche Begleitung der Schülerinnen und Schüler bei ihrer Sozialisation im Berufsfeld (Leitbild) auch durch außer schulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen:

Methodenvielfalt und Methodengerechtheit, Handlungsorientierung,

Aufbau von Praxiserfahrungen durch Lernen am Modell und Erfahrungslernen,

Situationsorientierung,

Prozessorientierung,

offene Lehr- und Lernformen,

exemplarisches Lernen,

fächerübergreifendes Lernen,

ganzheitliches Lernen und

multimediales Lernen.

Die Transferwirkung zwischen „Kindergartenpraxis“ und „Didaktik“

ist besonders zu beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

2.

Klasse:

3.

Klasse:

4.

Klasse:

5.

Klasse:

6.

DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Die Bereiche (schriftliches und mündliches Gestalten, Sprecherziehung, Literatur- und Textbetrachtung, Medien- und Massenkommunikation, Sprachbetrachtung und Rechtschreibung und berufspraktische Inhalte) sollen einander im Unterricht durchdringen und ergänzen. Sie sind gleichwertig; die Gewichtung erfolgt durch die Lehrerinnen und Lehrer und soll den Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden bzw. auf schulstandortrelevante Besonderheiten Rücksicht nehmen (zB schulautonome Schwerpunkte, Projekte).

Bei Themen, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch anderer Unterrichtsgegenstände sind, ist fächerübergreifendes und fächerverbindendes Lehren und Lernen anzustreben.

Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloß reproduzierbares Wissen.

Im Sinne der Selbsttätigkeit sollen die Schülerinnen und Schüler dazu angeleitet werden, verschiedenste Informationsquellen zu nutzen.

Dem Prinzip der Methodenvielfalt ist bei Planung und Durchführung des Unterrichts Rechnung zu tragen.

Bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auf Grund der Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus anderen Kulturkreisen sind insbesondere bei daraus resultierender eingeschränkter Sprachkompetenz geeignete Fördermaßnahmen zu setzen.

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen vielfältige Gesprächs-, Rede- und Schreibsituationen durch Erleben und Erproben kennen- und erfolgreich gestalten lernen.

Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung helfen, das Gesprächs- und Redeverhalten zu beschreiben, bewusst zu machen und zu bewerten; auf Reflexion geschlechtsspezifischen Kommunikationsverhaltens und auf eine geschlechtergerechte Sprache ist Wert zu legen.

Regelmäßiges Schreibtraining soll zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen und situationsadäquat anzuwenden.

Das betrifft

Sprecherziehung:

Die Sprecherziehung ist tragendes Prinzip für alle Klassen und hat, ausgehend von der Herkunftssprache, das Verfügen über die Standardsprache anzustreben.

Gegebenenfalls ist mit den Lehrerinnen und Lehrern des Freigegenstandes „Seminar Stimmbildung“ zusammenzuarbeiten.

Literatur- und Textbetrachtung:

Im Bereich der Literatur und Textbetrachtung ist von einem erweiterten Literaturbegriff auszugehen.

Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, sollen einen Schwerpunkt des Deutschunterrichtes bilden.

Bei der Literaturauswahl sind das Prinzip der Altersgemäßheit und der Lebensnähe sowie die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Es ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit sowohl Texte von Autoren als auch von Autorinnen verwendet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Frauen- und Männerbilder auch kritisch zu reflektieren bzw. sie im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen.

Literatur ist als Möglichkeit zu intellektueller Herausforderung zu sehen, sie soll die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhängen, Wertvorstellungen und persönlichen Erfahrungen bewirken und analytisches Denken fördern.

Textanalyse sowie Literaturkritik sind nicht Selbstzweck, sondern Mittel, die das Verständnis eines Textes ermöglichen und erweitern.

Die Auseinandersetzung mit literarischen Werken und Biographien von Autorinnen und Autoren aus den verschiedenen Epochen kann chronologisch, unter thematischen Gesichtspunkten oder in Längsschnitten erfolgen. Schwerpunktsetzungen sollen die Lehrerin und der Lehrer im Hinblick auf die Erfordernisse der jeweiligen Unterrichtssituation (zB Interessenslage der Schülerinnen und Schüler, kulturelle Gegebenheiten, Projekte) autonom setzen. Voraussetzung dafür ist die Sicherung eines literarhistorischen Grundrasters, der einen Überblick über die literarischen Strömungen und ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten gewährleistet.

Medien und Massenkommunikation:

Dem Grundsatz der Vielfalt ist Rechnung zu tragen. Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsgegenstandes „Informatik und Medien“ ist unerlässlich.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Fundierte Kenntnisse in Grammatik- und Rechtschreibung sollen die sprachliche Kompetenz erweitern und sind Bedingung für erfolgreiche Lernhilfe im Hort.

Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Hilfsmittel wie das Wörterbuch sind heranzuziehen.

Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit ist aufzuzeigen.

Berufspraktische Inhalte:

Für diesen Bereich ist die enge Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“ und „Informatik und Medien“ sowie gegebenenfalls „Hortpraxis“ unerlässlich.

Lehrstoff:

1.

bis 5. Klasse:

Sprecherziehung:

Übungen zur Sensibilisierung für die eigene Sprechweise (zB bei Rollenspielen, mit Videoaufnahmen, mit Artikulationsübungen) und Übungen zur kompetenten Anwendung der Standardsprache.

1.

Klasse:

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Erlebnisse, Erfahrungen und Gefühle situationsgerecht mitteilen, Sachverhalte und Texte zusammenfassend wiedergeben und verständlich erklären,

Argumentieren (eigene Interessen ausdrücken, Anliegen vorbringen, Standpunkte vertreten; zu Handlungen auffordern, appellieren) und Techniken der Ideenfindung (zB mindmapping, cluster).

Nur mündliches Gestalten:

Gesprächsverhalten üben (Gesprächsregeln erarbeiten und anwenden), verschiedene Gesprächsformen erproben (zB Paar-, Kleingruppen-, Klassengespräch, Referat, Rollenspiel) und

einfache Erzähltechniken kennen lernen und anwenden.

Nur schriftliches Gestalten:

Schreiben über sich und andere, erzählen, schildern und beschreiben

sowie berichten,

Inhaltsangabe,

einfache argumentierende Textsorten und Formen kreativen Schreibens.

Literatur und Textbetrachtung:

Literarische Textformen kennen lernen (Übersicht über die wichtigsten Gattungen),

persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, individuelle Lesefertigkeit weiterentwickeln (stilles Lesen sowie auch das Vortragen von Texten),

Kinder und Jugendliteratur:

Medien und Massenkommunikation:

Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler mit Massenkommunikationsmitteln thematisieren und Ausdrucksformen in verschiedenen Medien (zB Werbung).

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Erwerb und Ausbau einer persönlichen Rechtschreibkompetenz,

Einblick in das Regelsystem der Rechtschreibung,

Einblick in Text-, Satz- und Wortgrammatik,

Erwerb und Üben von Nachschlagetechniken sowie

Lerntechniken und Übungsformen zu Grammatik und Rechtschreibung.

Berufspraktische Inhalte:

Einer Gruppe erzählen,

gestaltendes Vorlesen,

Spielregeln und Anleitungen formulieren und Erlebnisberichte.

2.

Klasse:

Nur mündliches Gestalten:

Weitere Gesprächsformen erproben (zB Interview),

Strukturieren von Sachverhalten (zB als Weiterführung eines Brainstormings),

Erzähltechniken erweitern und Dramatisieren von Texten, szenisches Gestalten.

Nur schriftliches Gestalten:

Dialogisches Schreiben,

Charakterisieren,

argumentierende Textformen (Fünf-Satz-Technik, Erörterung),

Strukturierungs- und Gliederungsübungen,

Technik des Exzerpierens,

Protokollieren und Formen kreativen Schreibens.

Literatur und Textbetrachtung:

Anfänge bis Vorklassik – ausgewählte Beispiele im jeweiligen

historischen und soziokulturellen Kontext,

Beispiele aus der Gegenwartsliteratur,

Grundlagen der Analyse literarischer Texte,

Kinder- und Jugendliteratur:

Medien und Massenkommunikation:

Produktive und analytische Auseinandersetzung mit Printmedien.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Vertiefung und Erweiterung des Lehrstoffes der 1. Klasse.

Berufspraktische Inhalte:

Exzerpieren von Fachartikeln,

Beobachten und Beschreiben,

ausgewählte Werke für das Kindergartenkind sowie

Erfinden und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind.

3.

Klasse:

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1. und 2. Klasse,

projektorientiertes Arbeiten im Team sowie

Kenntnis und Anwendung verschiedener Präsentationsmethoden (auch unter Verwendung neuer Informationstechnologien).

Nur mündliches Gestalten:

Weitere Gesprächsformen erarbeiten (zB Debatte, Podiumsdiskussion),

Gesprächsrunde leiten,

Feedback geben und annehmen sowie

Referieren unter Einbeziehung verschiedener Präsentationsmethoden.

Nur schriftliches Gestalten:

Produktive und analytische Auseinandersetzung mit literarischen Texten,

erörterndes Schreiben und Auseinandersetzung mit argumentativen Textsorten,

(zB Pro und Kontra-Argumentation, Begriffserläuterungen, Leserbrief)

und

Formen kreativen Schreibens.

Literatur und Textbetrachtung:

Sturm und Drang, Klassik, Romantik, Vormärz und Biedermeier – ausgewählte Beispiele im jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontext,

Beispiele aus der Gegenwartsliteratur,

poetologische Verfahrensweisen,

Kinder- und Jugendliteratur:

Medien und Massenkommunikation:

Produktive Auseinandersetzung mit Medien unter Einsatz neuer Technologien.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik und Bewusstmachen von Stilvarianten, vor allem in Bezug auf die eigene Sprachkompetenz.

Berufspraktische Inhalte:

Grundkenntnisse eines dramatischen Aufbaues als Grundlage für das Figurenspiel,

Dramatisieren von Texten,

Leitung einer Gesprächsrunde,

Bilderbuchanalyse sowie

Kriterien einer geschlechtergerechten Kinderliteratur.

4.

Klasse:

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1., 2. und 3. Klasse,

Interpretation literarischer Texte (Kenntnis und Anwendung analytischer Verfahren mit Verarbeitung von ausgewählter Sekundärliteratur),

Grundlagen zur Hinführung auf wissenschaftliches Arbeiten (zB Bibliographieren, Internetrecherche), Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen und berufsbezogenen Themen, (zB Texterörterung, Leserbrief, Kommentar, Problemarbeit), Referieren und Präsentieren (Steigerung des Abstraktions- und Argumentationsniveaus),

Problemarbeit, literarische Facharbeit,

Weiterführung verschiedener Diskussionsformen,

Schriftverkehr mit Behörden (formale Aspekte); Bewerbung, Lebenslauf

und

Formen kreativen Schreibens.

Literatur- und Textbetrachtung:

Beispiele der Literatur von 1848 bis zum 1. Weltkrieg im historischen und soziokulturellen Kontext,

Beispiele aus der Gegenwartsliteratur, Interpretationsmethoden,

Kinder- und Jugendliteratur:

Medien- und Massenkommunikation:

Literatur und Film,

Filmanalyse, auch von Kinderfilmen sowie

Fernsehspiel und Hörspiel (4. oder 5. Klasse).

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Weitere Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik; Übungsschwerpunkte im Hinblick allfälliger Defizite der Schülerinnen und Schüler sowie Sprachwandel und Sprachnorm.

Berufspraktische Inhalte:

Technik des wissenschaftlichen Arbeitens,

Fachartikel aus Didaktik, Pädagogik als Anlass für Texterörterungen,

Internetrecherche,

Analyse von Medien für Kinder (zB Film, Hörspiel, CD Rom) und Kriterien geschlechtergerechter Medien für Kinder.

5.

Klasse:

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1. bis 4. Klasse,

spontane und vorbereitete Reden zu ausgewählten Situationen und Anlässen (Anwenden rhetorischer Mittel und geeigneter Redetechniken), Moderation von Diskussionen,

Problemarbeit, literarische Facharbeit, Interpretation, Texterörterung,

Verfassen von Rezensionen (besonders von Kinderbüchern), Formen kreativen Schreibens und

formale Kriterien der Textgestaltung bei wissenschaftlichen Arbeiten.

Literatur- und Textbetrachtung:

Beispiele aus der Literatur des 20. Jahrhundert in ihrem historischen und soziokulturellen Kontext,

Entwicklungen und Tendenzen in der Gegenwartsliteratur,

Interpretationsmethoden,

Literaturkritik,

Kinder- und Jugendliteratur:

Medien und Massenkommunikation:

Literatur und Film,

Filmanalyse sowie

Fernsehspiel und Hörspiel (4. oder 5. Klasse).

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Analyse und Vergleich von Texten unter stilistischen Gesichtspunkten (zB in Zeitung, Trivialliteratur).

Berufspraktische Inhalte:

Redesituationen aus der Berufspraxis für den Bereich „mündliches Gestalten“ sowie

Rezensionen von Kinderbüchern für eine Zeitung oder Zeitschrift.

Schularbeiten:

1.

Klasse: vier Schularbeiten

2.

Klasse: drei Schularbeiten (davon zwei Schularbeiten zweistündig)

3.

Klasse: drei Schularbeiten (zweistündig)

4.

Klasse: drei Schularbeiten (zweistündig)

5.

Klasse: zwei bis drei Schularbeiten (davon eine dreistündig und eine vierstündig)

7.

LEBENDE FREMDSPRACHE/VOLKSGRUPPENSPRACHE (Alternativ; siehe Abschnitt IV)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Die Unterrichtssprache ist die lebende Fremdsprache, mit Ausnahme jener Fälle, in denen Deutsch dem Zweck kontrastiver Sprachbetrachtung in Wortschatz, Syntax und Grammatik dient. Mündliche und schriftliche Übersetzungen von Texten sind punktuell zur Klärung komplizierter Sachverhalte einzusetzen und nicht als eigenständige Übungsform. Auf geschlechtergerechte Sprache und gleichberechtigte Kommunikation ist zu achten.

Der Lehrstoffauswahl hat eine Analyse der Situation in der Klasse und der Rahmenbedingungen voranzugehen.

Bei der Auswahl der Arbeitstechniken ist dem Prinzip der Methodenvielfalt unter Berücksichtigung der verschiedenen Lerntypen Rechnung zu tragen.

Durch das Erleben vielfältiger Methoden sollen den Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf autonomes Lernen und als Grundlage für das Erlernen weiterer Fremdsprachen die persönlich relevanten Lernstrategien bewusst gemacht werden. Ein breites Spektrum von Strategien und Techniken dient dazu, dass diese auch selbstständig zielgerichtet angewendet werden können.

Bei der Auswahl der Textsorten haben literarische Texte gleichberechtigt neben Gebrauchstexten Verwendung zu finden. Bei literarischen Texten ist nach Möglichkeit darauf zu achten, dass sowohl Texte von Autoren als auch von Autorinnen verwendet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Frauen- und Männerbilder auch kritisch zu reflektieren bzw. sie im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen.

Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Textauswahl fördert deren Motivation und Interesse.

Bei der Erarbeitung von literarischen Texten ist dem emotionalen und lebensbezogenen Zugang besondere Bedeutung beizumessen. Schülerinnen und Schüler sollen ihren Erfahrungshorizont erweitern und ihre Kritik- und Reflexionsfähigkeit entwickeln.

Die Erweiterung der sprachlichen Kompetenz steht beim Austausch über Werte, Interessen und persönliche Erfahrungen im Vordergrund. Strategien der Textanalyse oder Literaturkritik sollen nicht Selbstzweck sein, sondern nur dort angewendet werden, wo sie das Verständnis eines Textes erleichtern.

Beim Umgang mit der Interlanguage als natürlicher Entwicklungsstufe beim Fremdsprachenerwerb sind in der Unterrichtsarbeit Fehler als Anlass für konstruktives Feedback zu betrachten. Kommunikativer Kompetenz ist gegenüber sprachlichem Perfektionismus der Vorrang zu geben.

Die vier Grundfertigkeiten sollen sowohl schwerpunktmäßig und gezielt als auch integrativ geübt werden.

Themenorientierte Wortschatzerweiterung ist ein zentrales Anliegen und hat in kontextueller Form (zB Kollokationen, implizite Grammatik, Redewendungen) zu erfolgen. Die Beschäftigung mit Grammatik ist nicht als Selbstzweck, sondern im Sinne eines zirkulären Spracherwerbs zu verstehen.

Prinzipiell ist beim Einsatz von zB Englisch als Arbeitssprache die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände möglich und wünschenswert, sofern sich aus der Unterrichtsarbeit sinnvolle Verbindungen anbieten, die sprachliche Kompetenz dabei gefördert wird und der organisatorische Rahmen gegeben ist. Dies gilt auch für Intensivsprachwochen, Schülerinnen- und Schüleraustausch sowie für berufsbezogene Projekte im fremdsprachigen Ausland.

Beim fächerübergreifenden, projektorientierten Arbeiten ist die Kooperation mit anderen Lehrerinnen und Lehrern, besonders bei berufsspezifischen Inhalten, unerlässlich.

Die Verwendung von Wörterbüchern auch bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu gestatten.

Lehrstoff:

1.

und 2. Klasse:

Vier Grundfertigkeiten:

Vorführen, Erarbeiten und Einüben verschiedenster Arbeitstechniken des Fremdsprachenerwerbs wie

Sprachstrukturen und Wortschatzarbeit:

Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grundgrammatik (zB Zeitformen, Adjektiv - Adverb, indirekte Rede),

Erweiterung des Wortschatzes im Einklang mit den nachfolgend genannten Themenschwerpunkten,

Arbeitstechniken (zB Lerntraining: Formen der Wortschatzerweiterung).

Themenschwerpunkte:

Aktuelle Themen aus dem persönlichen Erfahrungsbereich und dem sozialen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,

altersspezifische und geschlechtssensible Fragestellungen (zB Familie, Freundinnen und Freunde, Partnerbeziehungen, Freizeitgestaltung, Berufsorientierung, Lebensplanung), aktuelle landeskundliche Themen,

altersadäquate, der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler

entsprechende Literatur,

berufsbezogene Themen:

3.

bis 5. Klasse:

Vier Grundfertigkeiten:

Erweiterung der Fertigkeiten, Übungen auf anspruchsvollerem Niveau.

Sprachstrukturen und Wortschatzarbeit:

Erarbeitung und Wiederholung von Strukturen zur Bewältigung der Themen,

Erweiterung des Wortschatzes im Einklang mit den nachfolgend genannten Themenschwerpunkten,

Erweiterung der Arbeitstechniken (Lerntraining: zB eigenverantwortlicher Umgang mit immer wiederkehrenden grammatikalischen Fehlern).

Themenschwerpunkte:

Aktuelle Themen an Hand anspruchsvollerer, längerer Texte entsprechend der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler (zB Phänomene unterschiedlicher Jugendkulturen, Beziehungsthematik, Lebensplanung, allgemeine psychologische Fragestellungen), landeskundliche, kulturspezifische und sozialpolitische Themen, altersadäquate, der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler entsprechende Literatur mit gehobenem Niveau, vorzugsweise Originaltexte und

berufsbezogene Themen:

Schularbeiten:

1.

Klasse: zwei bis vier Schularbeiten

2.

Klasse: zwei bis vier Schularbeiten

3.

Klasse: zwei bis vier Schularbeiten (ein- oder zweistündig)

4.

Klasse: zwei bis vier Schularbeiten (zweistündig)

5.

Klasse: im ersten Semester ein bis zwei Schularbeiten (zwei- oder dreistündig), im zweiten Semester eine Schularbeit (dreistündig)

8.

GESCHISCHTE UND SOZIALKUNDE, POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Durch exemplarischen Unterricht ist die Kenntnis eines historischen Grundrasters zu sichern.

Einerseits sollen historische Vorgänge unter Beachtung ihrer Auswirkungen auf die Welt von heute betrachtet, andererseits sollen ausgehend von Ereignissen der Gegenwart deren Ursachen aufgezeigt werden.

Die Verwendung von unterschiedlichen Quellen und deren kritische Beurteilung ist unerlässlich; bei historischen Längs- und Querschnitten sind lokale bis globale Dimensionen zu berücksichtigen.

Die exemplarische Auseinandersetzung mit einzelnen Themenbereichen ist erforderlich.

Die Alltagsgeschichte ist unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Geschlechter, der Familie und anderer sozialer und ethnischer Gruppen zu betrachten. Der Geschichte der Kindheit ist entsprechend Raum zu bieten.

Politische Verhaltensweisen sollen den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht werden und ihnen Orientierungshilfe für persönliches politisches und soziales Engagement geben.

Eine möglichst große Vielfalt unterschiedlicher Lehr- und Lernformen ist anzuwenden, wobei in der Zeitgeschichte nach Möglichkeit Oral History einbezogen werden sollte.

Historische und aktuelle Gegebenheiten sind möglichst fächerübergreifend zu behandeln, insbesondere in den Pflichtgegenständen „Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder-Jugendliteratur)“, „Bildnerische

Erziehung“, „Musikerziehung“, „Geographie und Wirtschaftskunde“, „Physik“, „Religion“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls in den Pflichtgegenständen der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

2.

Klasse:

3.

Klasse:

5.

Klasse:

9.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Alle Themenbereiche sind mit entsprechender topographischer Zuordnung zu behandeln.

Notwendig ist die regelmäßige Verwendung fachspezifischer Materialien (zB Kompass, Atlanten, Karten).

Vor allem bei lokalen und österreichischen Themenbereichen ist der Bezug zum Naturraum herzustellen.

Die Vielfalt der Kulturräume als Bereicherung ist hervorzuheben.

Im Bereich der sozialgeographischen Themen ist besonders die Situation von Mädchen und Knaben weltweit zu berücksichtigen.

Besonderes Augenmerk ist auf die Anwendbarkeit der Kenntnisse und Fähigkeiten in der beruflichen Praxis zu legen.

Eine möglichst große Vielfalt unterschiedlicher Lehr- und Lernformen ist anzuwenden.

Raum, Gesellschaft und Wirtschaft sind möglichst fächerübergreifend zu behandeln, insbesondere in den Pflichtgegenständen „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“, „Physik“, „Chemie“, „Informatik und Medien“, „Geschichte und Sozialkunde, Politische

Bildung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls in den Pflichtgegenständen der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

3.

Klasse:

4.

Klasse:

10.

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeiten/Fertigkeiten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Einsichten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass

Didaktische Grundsätze:

Der Behandlung exemplarisch und aktuell ausgewählter Lehrinhalte ist grundsätzlich der Vorzug gegenüber der Vermittlung eines oberflächlichen Gesamtbildes der Mathematik zu geben.

Die Motivierung der Schülerinnen und Schüler soll durch die Auswahl individuell geeigneter Methoden und Aufgaben (- innere Differenzierung -) unter Alltagsbezug erfolgen.

Auf sozialisationsbedingte Vorerfahrungen und Vorgehensweisen von Mädchen und Knaben ist Bedacht zu nehmen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise zu eigenständigem und exaktem Arbeiten anzuleiten. Unterschiedliche Lösungsstrategien sind zu diskutieren. Logisches Denken ist zu fördern.

Die mathematische Fachsprache ist frühzeitig einzuführen und nachfolgend konsequent zu verwenden.

Technische Hilfsmittel (zB Taschenrechner, Informationstechnologie) sind adäquat einzusetzen.

Frauen und Männer, die Mathematik in ihrem Arbeitsfeld anwenden, können als Expertinnen und Experten allenfalls einbezogen werden.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages ist angemessenes Wiederholen und Üben einzuplanen.

Die Schülerinnen und Schüler sind an fächerübergreifendes Denken und teamorientiertes Arbeiten heranzuführen, um in Grundzügen naturwissenschaftlich-mathematisches Forschen als interdisziplinären und kommunikativen Prozess zu erleben.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Mengenlehre:

Gleichungen und Ungleichungen:

Figuren in der Ebene:

Körper im Raum:

2.

Klasse:

Funktionen:

Systeme von linearen Gleichungen:

Folgen:

3.

Klasse:

Winkelfunktionen:

Exponential- und Logarithmusfunktion:

Differentialrechnung:

4.

Klasse:

Statistik:

Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Schularbeiten:

1.

Klasse: ein bis zwei Schularbeiten im Semester,

2.

Klasse: ein bis zwei Schularbeiten im Semester,

3.

Klasse: ein bis zwei Schularbeiten im Semester, mindestens eine

4.

Klasse: ein bis zwei Schularbeiten im Semester, zweistündig.

11.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Staunen über Vorgänge in der Natur soll als Motiv für naturwissenschaftliches Forschen erkannt und erhalten werden.

Denken in Modellen und Lösen von Aufgaben (auch in Experimenten) sollen Erfolgserlebnisse ermöglichen und das Selbstvertrauen stärken.

Fähigkeiten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Einsichten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Einsicht gewinnen in die

Didaktische Grundsätze:

Der Behandlung exemplarisch und aktuell ausgewählter Lehrinhalte ist grundsätzlich der Vorzug gegenüber der Vermittlung eines oberflächlichen Gesamtbildes der Physik zu geben.

Die Physik hat für die Schülerinnen und Schüler in allen Klassen die Grundlagen für naturwissenschaftliche Beobachtung in anschaulichen Versuchen zu liefern. Der Transfer dieser Inhalte für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“

und „Kindergartenpraxis“, sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ zu ermöglichen.

Logisches Denkens und Beobachtungsfähigkeit sind durch entsprechende Experimente und Aufgabenstellungen konsequent zu fördern.

Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise zu eigenständigem und exaktem Arbeiten anzuleiten.

Individuelle Leistungs- und Erfahrungsunterschiede sowie verschiedene Lebenswelten und geschlechtsspezifische Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler sind zu beachten.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Mechanik:

Wärmelehre:

Weltbilder:

4.

Klasse:

Akustik:

Optik:

Elektrischer Strom:

Induktion, Generator, Motor Kraftwerke und Elektrizitätsversorgung:

Elemente der Kernphysik:

12.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Eine möglichst große Vielfalt der Lehr- und Lernmethoden ist unter Berücksichtigung neuer Medien anzustreben. Dabei soll exaktes Beobachten und sprachlich richtiges Beschreiben von Sachverhalten ständig geübt werden.

Den Fragestellungen der Chemie (zB die Wahl von Materialien, Umgang mit Reinigungsmitteln und Nahrungsmittel) mit denen die Schülerinnen und Schüler bei ihrer zukünftiger Tätigkeit täglich konfrontiert werden, ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Kindgemäße Zugänge zur Chemie sind zu erarbeiten.

Der Praxisbezug zu anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen: zB mit den Pflichtgegenständen „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“, „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“, „Seminar Ernährung mit praktischen Übungen“, „Kindergartenpraxis“ und „Didaktik“ sowie gegebenenfalls mit den Pflichtgegenständen der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.

Der lebenspraktische Nutzen der Chemie soll im Vordergrund stehen. Berufs- und Alltagsbezug sind exemplarisch herzustellen.

Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.

Neben Demonstrationsexperimenten sollen Experimente der Schülerinnen und Schüler deren Selbsttätigkeit fördern und ihnen helfen, Gefahrenmomente abzuschätzen und ein Sicherheitsgefühl aufzubauen.

Aktualität, Lebensnähe und Praxisbezug sind auch durch Schulveranstaltungen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sowie der Interessen der Schülerinnen und Schüler herzustellen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Seminar Ernährung mit praktischen Übungen“ und „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“ ist erforderlich (insbesondere ist die Lehrstoffverteilung gemeinsam zu erstellen).

Lehrstoff:

2.

Klasse:

3.

Klasse:

13.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist es, Menschen heranzubilden, die auf Grund gewonnener Erkenntnisse und Einsichten in biologische Zusammenhänge in ihrem späteren Wirkungsbereich Entscheidungen verantwortungsbewusst treffen können. Diese Erkenntnisse und Einsichten sollen sie darüber hinaus dazu befähigen, Umwelt- und Gesundheitsanliegen im zukünftigen Berufsfeld effizient wahrzunehmen, und Kinder hierfür zu sensibilisieren.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Methodenvielfalt ist unter Einbeziehung adäquater Medien anzustreben.

Exaktes Beobachten und fachsprachlich richtiges Beschreiben soll konsequent geübt werden.

Ausgehend vom Natur-Erleben soll durch den Einsatz naturwissenschaftlicher Methoden und Arbeitsweisen ein Verstehen der Natur erzielt werden.

Aktualität, Lebensnähe und Praxisbezug sind auch durch Schulveranstaltungen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sowie der Interessen der Schülerinnen und Schüler herzustellen.

Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.

Für Ausgewogenheit zwischen dem Erlernen fachlicher Inhalte und praxisbezogener Umsetzung ist durch Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ insbesondere im Bereich des Beobachtens und Experimentierens zu sorgen.

Aktuelle Themen und zentrale Anliegen der Biologie und Umweltkunde (zB Umweltschutz, Artenkenntnis, Gesundheitsfragen) sind durchgehend und ausgewogen zu berücksichtigen.

Es ist auch darauf zu achten, dass die grundlegenden Kenntnisse der Biologie des Menschen und seiner Umwelt als Basiswissen für andere Fachbereiche dienen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Seminar Ernährung mit praktischen Übungen“ und „Chemie“ ist erforderlich (insbesondere ist die Lehrstoffverteilung gemeinsam zu erstellen).

Lehrstoff:

1.

Klasse:

2.

Klasse:

3.

Klasse:

4.

Klasse:

14.

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrplanbereiche „Musikalische Praxis“ und „Musikkunde“ sind ständig zu vernetzen.

Singen, Musizieren, Bewegen und Hören sind als Grundlage für den Erwerb theoretischen Wissens zu nutzen.

Fächerverbindendes Arbeiten der Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Rhyth misch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist unerlässlich.

Möglichkeiten für fächerübergreifendes, insbesondere auch projektbezogenes Arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern aller anderen Unterrichtsgegenstände sind wahrzunehmen; speziell sind Einblicke in die Kindergarten- und Hortarbeit auf musikalischem Gebiet zu ermöglichen.

Ein vielfältiges musikalisches Angebot unter Einbeziehung zeitgenössischer Musik ist vorzusehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur kritischen Auseinandersetzung mit Sprache, transportiertem Inhalt und Bedeutung traditioneller und zeitgenössischer Kinderlieder (soziale, kulturelle und geschlechts-spezifische Aspekte) herausgefordert werden.

Auf Qualität in der musikalischen Praxis im Hinblick auf Präzision und Ausdruck ist Wert zu legen.

Auswendiges Singen und Musizieren muss im entsprechenden Ausmaß gefordert werden.

Gelegenheiten für Präsentationen und Auftritte bei schulischen Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit sind wahrzunehmen.

Künstlerinnen und Künstler, Expertinnen und Experten sind nach Möglichkeit in den Unterricht aktiv miteinzubeziehen.

Verbindungen zum regionalen und überregionalen Kulturleben sind herzustellen, aktuelle Anlässe zu berücksichtigen.

Neue Medien und Technologien sind zu nutzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Musikalische Praxis:

Stimmbildung, Repertoireerwerb – Aufbau der stimmlichen Kondition sowohl anhand eines altersadäquaten Liedrepertoires als auch anhand von Kinderliedern mit und ohne Begleitung,

ständige Schulung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und des

musikalischen Gedächtnisses.

Hinführen zum bewussten Hören,

Erweiterung der Hörerfahrung,

Improvisationen mit elementaren Musikinstrumenten – auch

Einbeziehung der instrumentalen Vorkenntnisse von Schülerinnen und Schülern,

Bewegung als Grundlage für Stimmbildung,

Wechselbeziehung zwischen Musik und Bewegung sowie Textvertonungen im melodischen Bereich des Kinderliedes.

Musikkunde:

Notenschrift,

Metrum, Takt, Rhythmus (Grundlagen der Schlagtechnik),

Tonsysteme (Dur, Moll, Pentatonik),

Intervalle und Akkorde (einfache Akkordverbindungen als Vorbereitung zur Liedbegleitung) und Grundbegriffe der Formenlehre (formbildende Elemente, Gestaltungsprinzipien).

Didaktischer Beitrag:

Materialiensammlung (zB Kinderlieder, Verse und Geschichten zum Vertonen, Kriterien für die Liedauswahl) in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Didaktik“.

2.

Klasse:

Musikalische Praxis:

Fortsetzung des vokalen und instrumentalen Musizierens mit gesteigerten Anforderungen,

Hinführen zum „Blatt-Singen“ in Verbindung mit Gehörbildung, Anleitungen zum selbstständigen Erarbeiten von Liedern und Erfindungsübungen und Kompositionsversuche in Zusammenhang mit der Formenlehre.

Musikkunde:

Kadenz im Hinblick auf Liedbegleitung – Bassschlüssel, die Stimme – die gebräuchlichsten Musikinstrumente und musikalische Formen (jedenfalls Variation, Rondo, große Liedform).

Didaktischer Beitrag:

Fortsetzung der Materialiensammlung (siehe 1. Klasse) in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Didaktik“.

3.

Klasse:

Musikkunde:

Festigen musiktheoretischer Kenntnisse und Fertigkeiten, Polyphonie und polyphone Formen und

ausgewählte Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik.

Didaktischer Beitrag:

Methoden zur Liederarbeitung mit Kindern,

Ideen und Anleitungen zur Improvisation in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung“,

Klanggeschichten – in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Instrumentalunterricht“ und „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ und Hinweise auf Fachliteratur – erstes Kennenlernen von Fachliteratur.

4.

Klasse:

Musikalische Praxis:

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