Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-08-26
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 10
Änderungshistorie JSON API
1.

Klasse (2 Wochenstunden):

1.

Entwicklung von Primärgesellschaften zu frühen Hochkulturen

2.

Politische Organisationsformen und kulturprägende Kräfte in der antiken Welt

3.

Von der Antike ins Mittelalter

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

1.

Europa im Mittelalter

2.

Renaissance, Humanismus, religiöse Reformbestrebungen und Konflikte

3.

Absolutismus und Aufklärung

4.

Revolutionäre Prozesse am Ende des 18. Jahrhunderts und restaurative Gegenbewegungen

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

1.

Gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat

2.

Österreich 1848 bis 1914

3.

Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit

4.

Österreich von 1918 - 1938

5.

Der Zweite Weltkrieg

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

1.

Weltpolitik und Staatenwelt seit 1945

2.

Österreich: die Zweite Republik

3.

Politische und gesellschaftliche Probleme unserer Zeit Lernziele:

Der Geschichts- und Sozialkundeunterricht soll durch Setzung von Schwerpunkten unter Anwendung des exemplarischen Prinzips die Stellung des Menschen in der Gesellschaft während verschiedener Epochen unter Beachtung der jeweils dominierenden politischen, wirtschaftlichen, religiösen und kulturellen Kräfte zeigen; Beispiele aus der Geschichte Österreichs sind - wo immer möglich - vorzuziehen.

Probleme des Zeitgeschehens sollen bei allen sich bietenden Anlässen in objektiver Weise behandelt und Möglichkeiten der Erziehung zu demokratischer Gesinnung genützt werden.

Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht isoliert zu behandeln, sondern anhand konkreter historischer oder aktueller Situationen zu gewinnen. Für die Erarbeitung und wiederholende Zusammenfassung der Geschichte der Frau und des Kindes in der obersten Klasse ist die Möglichkeit eines projektorientierten Unterrichts gegeben.

Die Themenkreise in den einzelnen Klassen sind in Lernziele und Lerninhalte gegliedert. Dem Lehrer bleibt es überlassen, diese zu gewichten, die für die Erreichung der Lernziele vorgegebenen Lerninhalte auszuwählen und allenfalls, soweit es die Unterrichtszeit erlaubt, zusätzliche Lerninhalte einzubringen.

Audiovisuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre und Quellenauswertung, Referate und Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen. Exkursionen zu historischen Stätten sowie der Besuch von Ausstellungen und Museen dienen darüber hinaus einem vertieften Verständnis einzelner historischer Epochen. Wiederholungen in Längs- und Querschnitten sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg beitragen.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel einer ganzheitlichen geographisch/wirtschaftskundlichen Erziehung ist der Erwerb von Einstellungen, Fähigkeiten und Kenntnissen.

„Einstellungen” meint: verantwortungsvolle, sachgemäße und solidarische Betrachtung unserer Welt zum künftigen Wohle von Mensch und Natur.

„Fähigkeiten” bedeutet: geographische/wirtschaftskundliche Informationen finden, interpretieren und für die Lösung von Fragen anwenden können.

„Kenntnisse” umfaßt: das Wissen um räumliche Muster, raumwirksame und wirtschaftliche Prozesse zur Bewältigung des zukünftigen Lebens.

Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:

Entwicklung der Fähigkeit, erworbenes Wissen und gewonnene Einsichten im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben bei räumlichen, wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen anzuwenden.

Einsicht in das Wirkungsgefüge und die Dynamik des Raumes, der Wirtschaft und der Gesellschaft vermitteln.

Die räumlichen Gegebenheiten und deren Nutzung sowie die Regelhaftigkeiten menschlichen Verhaltens in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen.

Entwicklung und Anwendung von topographischem Orientierungswissen, räumlichen Ordnungsvorstellungen und Orientierungsfertigkeiten.

Sich der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen unter verschiedenen räumlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen bewußt werden.

Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme.

Die Bedeutung der Wahrnehmung und Bewertung von Umwelt im weitesten Sinn für das menschliche Handeln erkennen.

Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können.

Die Fähigkeit erweitern, die von den Massenmedien verbreiteten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Informationen über Österreich und die Welt kritisch zu beurteilen.

Einsicht in den Wandel der Produktionsprozesse und Verständnis für Veränderungen der Arbeits- und Berufswelt.

Die Komplexität von Beziehungsgeflechten zwischen Natur- und Humanfaktoren erkennen und zu den Auswirkungen menschlicher Eingriffe Stellung nehmen können.

Landschaften als Lebensräume ökonomisch und ökologisch einschätzen und Interessengegensätze bei der Nutzung von Räumen somit auch die Notwendigkeit von Raumordnungsmaßnahmen begründen können.

Weitere zur Verarbeitung geographisch-wirtschaftlicher Informationen notwendige Arbeitsmittel und -verfahren kennen und diese vermehrt für die selbständige Informationsauswertung einsetzen können.

Die persönliche Rolle als Konsument kritisch durchleuchten und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen.

Raum, Gesellschaft und Wirtschaft auch fächerübergreifend mit benachbarten natur- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen betrachten können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Auseinandersetzung des Menschen mit seiner natürlichen und sozialen Umwelt

1.

Die Erde und ihre Darstellungsmöglichkeiten

2.

Die landschaftsökologischen Zonen der Erde

3.

Der Mensch und seine wirtschaftlichen Bedürfnisse Lernziele:

4.

Bevölkerungsstrukturen, ihre Entwicklungen und Veränderungen Lernziele:

5.

Regionale Differenzierung nach kulturellen und sozioökonomischen Merkmalen

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

1.

Nutzung der natürlichen Ressourcen und ihre Folgen Lernziele:

2.

Prozesse der Industrialisierung

3.

Unternehmen und Betriebe

4.

Industrie und Umwelt

5.

Die Stadt als Ausdruck wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen

6.

Regionale Disparitäten

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

1.

Lagebeziehungen und Naturraumpotential

2.

Demographische und gesellschaftliche Entwicklungen Lernziele:

3.

Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme

4.

Wirtschafts- und Sozialpolitik

5.

Regionale Disparitäten

6.

Ökologie- und Umweltprobleme

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

1.

Fragen der europäischen Integration

2.

Fragen der Weltwirtschaft

3.

Globale Disparitäten und Wahrnehmungen von Völkern und Staaten Lernziele:

Der Lehrstoff der einzelnen Klassen steht jeweils unter einem Jahresthema, das wiederum in Themenkreise gegliedert ist. Innerhalb der Themenkreise haben die Lernziele vorrangige Bedeutung, vor allem als Filterfunktion gegenüber der Stoffülle der Lerninhalte.

Die Reihenfolge von Themenkreisen, Zielstellungen und Lerninhalten bildet eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, die auch abgeändert werden kann, wenn es die aktuelle Unterrichtssituation erfordert. Die eingehende Auseinandersetzung mit Grundfragen des Faches Geographie und Wirtschaftskunde ist einer zwar lückenlosen, aber oberflächlichen Durchnahme aller Lerninhalte grundsätzlich vorzuziehen.

Die Auswahl der Beispiele, durch die die Themenkreise im Unterricht konkretisiert werden, soll nach folgenden Gesichtspunkten erfolgen:

1.

Aussagekraft (bezüglich exemplarischer Übertragbarkeit und des Erkennens von Zusammenhängen),

2.

Vorwissen, Interessen und Verständnis der Schülerinnen und Schüler,

3.

Aktualtität (Anm.: richtig: Aktualität) und Lebensnähe,

4.

Sicherung topographischer Grundkenntnisse,

5.

vorhandenes Unterrichtsmaterial.

RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es - auch unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte - die Kenntnis jener wichtigsten Gesetze und Verordnungen sowie der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im Kindergarten und Hort erforderlich sind.

Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.

Lehrstoff:

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen.

Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).

Aus dem Privatrecht:

Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft); Grundzüge des Sachwaltergesetzes.

Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte des Kindes; Rechte und Pflichten der Eltern; Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindesstatt.

Die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag u.a.). Schadenersatzrecht; Haftung und Haftpflicht.

Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung:

Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlichen Dienstverhältnis, Lohn- und Einkommensteuer.

Aus dem öffentlichen Recht:

Jugendfürsorge (Jugendwohlfahrt, Jugendschutz).

Kindergartengesetz (bzw. Hortgesetz) und Dienstrecht der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner (bzw. Erzieherinnen und Erzieher an Horten) des zutreffenden Landes.

Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.

Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte);

Grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;

wichtigste Rechtsmittel.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Rechtskunde soll nicht nur das nötige Wissen vermitteln, sondern in den Schülerinnen und Schülern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer sittlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie Politischen Bildung dienen.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Mathematik soll zum Erreichen der folgenden Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische wie fächerübergreifende Aspekte enthalten:

Mathematisches Wissen und Können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Physik soll zum Erreichen der folgenden Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten.

Fächerübergreifende Ziele:

1.

Zur Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu Mündigkeit und zu

2.

Zur Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Mitwelt und der Umwelt:

3.

Zur Befähigung der Schülerinnen und Schüler, notwendige Einsichten, grundlegende Verfahrensweisen und Haltungen im Sinne der Studierfähigkeit zu gewinnen:

1.

Wissen und Verständnis:

2.

Fähigkeiten und Fertigkeiten:

3.

Einsichten, Bewertungen und Haltungen:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Grundlagen der Mechanik: Die Grundgrößen Länge und Zeit, die gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegung, Modell freier Fall, Masse und Kraft, Masse und Gewicht, Kraft und Druck, Arbeit und Leistung, potentielle und kinetische Energie, Erhaltungssätze von Energie und Impuls, Stoß; physikalische Probleme im Straßenverkehr.

Aufbau der Materie und Grundlagen der Wärmelehre: Atom, Molekül, Wärme als Molekularbewegung, Temperatur und Temperaturmessung, thermische Ausdehnung, Brownsche Bewegung, kinetische Deutung von Temperatur und Wärmemenge, spezifische Wärme, Modell ideales Gas, Gasgesetze, absolute Temperatur, Wärmehauptsätze, Umwandlung von Wärme in mechanische Energie, Verbrennungskraftmaschinen, der Energiehaushalt der Erde und Energieprobleme, irreversibel Prozesse.

Grundlagen der Wetterkunde.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Krummlinige Bewegung, Kreisbewegung, Zentralkraft, Drehimpuls, Gravitationsgesetz, Planetenbewegung, Keplergesetze, der Aufbau unseres Sonnensystems, Feldbegriff, Kraftfeld, Kraftlinien, Potential, Arbeit, Probleme der Raumfahrt.

Schwingungen und Wellen: Gesetz von Hooke, harmonische Bewegung, Federpendel und Fadenpendel, Eigenschwingungen, Resonanz, transversale und longitudinale Wellen, der Schall als longitudinale Welle, Interferenz, stehende Wellen, Schwebungen. Huygens-Prinzip, Reflexion, Brechung, Beugung. Dopplereffekt.

Die Ausbreitung des Lichtes: Lichtquellen und Ausbreitung des Lichtes, Lichtgeschwindigkeit, Reflexion, Brechung, Spiegel, Linsen.

Der Wellencharakter des Lichtes: die Lichthypothesen von Newton und Huygens, Interferenz von kohärentem Licht, Beugung am Spalt und am Gitter, Spektren, Spektralanalyse, Polarisation.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Die bewegte elektrische Ladung: Ohmsches Gesetz, Gesetze der Stromverzweigung, Stromarbeit und Stromleistung.

Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer Erscheinungen:

Magnetfeld, elektromagnetische Induktion und einfache Anwendungen, Gleich- und Wechselstrom, Widerstand und Leistung des Wechselstroms.

Probleme der Elektrizitätsversorgung in Österreich. Elemente der Halbleiterphysik.

Der elektrische Schwingkreis. Elektromagnetische Wellen. Prinzipien

von Rundfunk und Fernsehen.

Hülle und Kern des Atoms im Überblick.

Strahlenschutz.

Didaktische Grundsätze:

Der Physikunterricht soll im allgemeinen von den Beobachtungen der Naturerscheinungen ausgehen und sie in überschaubaren Experimenten reproduzieren. Mit den Hilfsmitteln der Mathematik sollen anhand praktischer, altersgemäßer Beispiele die theoretischen Grundlagen verdeutlicht werden. Zur Veranschaulichung helfen Experimente - insbesondere das Schülerexperiment - Modelle, audiovisuelle Medien, Diagramme und Tabellen.

Allgemeine physikalische Abläufe sollen in typischen Einzelmodellen exemplarisch studiert werden, wobei besonderes Augenmerk auf solche Lerninhalte zu richten ist, die fächerübergreifende Funktion besitzen.

Die aktive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler ist durch das Schülerexperiment und durch Bildung von Arbeitsgruppen zu intensivieren.

Auf die sich im Kindergarten und Hort ergebenden physikalischen Probleme des Alltags sollen die Schülerinnen und Schüler vorbereitet werden. Beispiele berufsspezifischer physikalischer Fragen zur Umwelt sollen an Einzelbeispielen erläutert werden, um auch so den Praxisbezug herzustellen.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Chemieunterricht soll das Verständnis für die chemischen Vorgänge im Alltag, in Natur und Technik wecken.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Stellung der Chemie im modernen Weltbild sowie Aufgaben und gesellschaftlich-zivilisatorische Bedeutung chemischer Forschung und Technik erkennen. Die Vermittlung grundlegender Kenntnisse aus allen Bereichen der Chemie soll die Schülerinnen und Schüler nicht nur zu verantwortungsbewußter Verwendung chemischer Substanzen in allen Lebensbereichen, sondern auch zu Stellungnahmen zu aktuellen Problemen der Chemie in bezug auf die Umwelt befähigen. Im Hinblick auf die Bedeutung der zukünftigen Berufsarbeit kommt der Behandlung von Umwelteinflüssen überragende Bedeutung zu. Die Wechselwirkung von Ökologie und Ökonomie stellt ein durchgehendes Unterrichtsprinzip dar.

Dazu sind notwendig:

1.

Die Kenntnis der Stoffeigenschaften, die bezüglich ihrer Anwendung im täglichen Leben und ihrer Auswirkungen auf den menschlichen Organismus und die Umwelt von Bedeutung sind. Voraussetzung dafür ist das Kennenlernen

2.

Die Anwendung ausgewählter Arbeitsmethoden auf einfache chemische Problemstellungen im Demonstrations- und Schülerexperiment.

3.

Das Wecken und Festigen des Sicherheitsbewußtseins beim Umgang mit Chemikalien und Geräten im Labor und im Alltag.

4.

Das Umsetzen von chemischen Sachverhalten in die chemische Fachsprache.

5.

Das Entwickeln des Verständnisses für Modellvorstellungen zur Deutung der Struktur und der davon abhängigen Eigenschaften der Stoffe.

6.

Das Erfassen der Bedeutung von analytischen Methoden und Verfahren zur Strukturaufklärung, um das Verhalten der Stoffe - von den einfachsten Molekülen bis zu biochemischen Systemen - aus ihrem Aufbau ableiten zu können.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

1.

Chemie vermittelt Kenntnisse von den Stoffen unserer Umwelt und ihrer praktischen Bedeutung.

2.

Bausteine der Stoffe

a)

Kleinste Teilchen

b)

Elektronen ändern ihre Energiezustände innerhalb eines Atoms Grundzustand und angeregter Zustand, Ionisierungsenergie Modellvorstellung zur Deutung dieser Phänomene: Orbitalmodell (Orbitale als Aufenthaltsbereiche der Elektronen)

c)

Die Ordnung der Elemente

3.

Die chemische Bindung. - Der Zusammenhalt der Teilchen und die Eigenschaften der Stoffe.

a)

Aus Elementen entstehen Verbindungen

b)

Stoffklassen und Bindungstypen

c)

Ionenbindung - Salze

d)

Atombindung - Molekulare Stoffe

e)

Metallbindung - Metalle

4.

Chemische Vorgänge - Energieumsatz bei chemischen Reaktionen und ihre praktische Bedeutung

a)

Energieumsatz bei chemischen Reaktionen (einfache Beispiele)

b)

Chemisches Gleichgewicht (Prinzip des kleinsten Zwanges)

c)

Protolysen (Säure-Base-Reaktionen) pH-Wert/Indikatoren

d)

Redox-Reaktionen

5.

Der Mensch im Spannungsfeld zwischen Umwelt und Technik Ausgewählte Themen und technologische Prozesse

Wasser: Lösungsmittel, Wasserhärte

Kochsalz: Elektrolyse und Solvayverfahren (Natronlauge, Soda,

Chlor, Halogene, Abraumsalze)

Schwefel: Schwefeldioxid, Gips, Schwefelsäure,

Schwefelwasserstoff

Kalk: gebrannter und gelöschter Kalk

Luft: Ammoniaksynthese, Salpetersäureherstellung,

Düngemittel

Phosphate: Phosphor, Phosphorsäuren, Düngemittel

Silikate: Glas, Keramik, Zement

Metalle: Gewinnung, Anwendung, Korrosion

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

6.

Grundlage der organischen Chemie

a)

Der Bauplan organischer Verbindungen

b)

Eigenschaften der Kohlenwasserstoffe

7.

Herstellung organischer Verbindungen aus fossilen Rohstoffen Erdgas, Erdöl und Kohle sind Energieträger und Syntheserohstoffe. Ihr Einsatz als Primärenergieträger ist mit Umweltproblemen verbunden. Die Verwendung dieser Stoffe als Syntheserohstoffe führt zu den Reaktionstypen Substitution, Addition, Elimination, Umlagerung und Polymerisation.

a)

Erdgas - Erdöle - Kohle

b)

Aliphate - Aromate

8.

Derivate der Kohlenwasserstoffe, die Halogene, Sauerstoff, Stickstoff und Schwefel enthalten

a)

Halogenverbindungen

b)

Hydroxydverbindungen - Alkohole und Phenole

c)

Aldehyde und Ketone

d)

Carbonsäuren

e)

Ester

f)

Stickstoffverbindungen

9.

Ausgewählte organische Verbindungen

a)

Fette

b)

Kohlehydrate

c)

Proteine

d)

Nucleinsäuren

e)

Wasch- und Reinigungsmittel

f)

Kunststoffe

g)

Farbstoffe

h)

Nahrungsmittel (Rückstände, Haltbarmachung)

10.

Chemie im Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Biologie und Umweltkunde soll, unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte, jungen Menschen die Mannigfaltigkeit der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich machen und folgende Bildungsziele beachten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden,

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

GESUNDHEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, den jungen Menschen einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Sie sollen über hygienische Maßnahmen im Kindergarten und Hort einschließlich Küchenhygiene informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht - unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte - gewonnenen Erkenntnisse sollen die Schülerinnen und Schülern zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.

Ziel ist es, im jungen Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.

Lehrstoff:

5.

Klasse (1 Wochenstunde):

Die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Körpers anhand ausgewählter Beispiele: Zivilisationskrankheiten; Einfluß von Genußmitteln und Suchtgiften; Psychopharmaka; Umgang mit Arzneimitteln.

Umgehen mit gesundheitlich belasteten Kindern (beispielsweise Diabetiker, Epileptiker, Allergiker, an Neurodermitis erkrankte Kinder, ...).

Gesunderhaltung des menschlichen Körpers, gesunde Lebensführung und Hygiene unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit anhand ausgewählter Beispiele: Ganzheitskosmetik. Zahnhygiene. Förderung des kindlichen Bewegungsapparates; Haltungsfehler und Haltungsschäden; Bewegungserziehung; Ergonomie. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Wichtige Infektionskrankheiten insbesondere des Kindes - Wesen, Entstehung, Verlauf, Maßnahmen zu ihrer Verhütung; Impfpaß. Hygiene im Kindergarten und Hort einschließlich Küchenhygiene. Psychohygiene.

Öffentliche Gesundheitsvorsorge.

Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Kindergarten und Hort.

Hausapotheke.

Didaktische Grundsätze:

Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Kindergarten und im Hort maßgebend.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme erkennen lernen, um Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und Hilfestellungen erwerben zu können. Sie sollen den Wert eines gesunden Körpers erkennen und daraus die Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sowie jener der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ableiten können. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern der naturwissenschaftlichen Fachbereiche, der Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.

Eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes soll durch Verwendung verschiedenster Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel erzielt werden.

Lehrausgänge und Exkursionen in diverse Institutionen und Gesundheitseinrichtungen sowie Fachreferate von Experten sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Musikerziehung soll die angehenden Kindergartenpädagogen dazu befähigen, Musik in ihren persönlichen Lebensbereich bewußt einzubeziehen sowie den beruflichen Anforderungen auf diesem Gebiet zu genügen. Dazu sollen sie neben Kenntnissen in Musikkunde das erforderliche praktische Können erwerben, eine Anleitung zu selbsttätiger Auseinandersetzung mit Musik erfahren und die Stellung der Musik im Bereich der Kultur (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs) erfassen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu bewußtem Hören und Wahrnehmen der akustischen Umwelt sowie zu kritischer Einstellung zu Musik und Musikkonsum erzogen werden. Sie sollen Freude an schöpferischer musikalischer Tätigkeit sowie an eigener Musikausübung (Singen, Musizieren, Experimentieren, Improvisieren) finden und so Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung erhalten.

Eine weitere Aufgabe des Unterrichtes ist die Förderung der emotionalen Entwicklung und die Bereicherung der individuellen Erlebnisfähigkeit, als Voraussetzung, Kinder und Jugendliche für Musik zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist das Erkennen der sozialen Funktion der Musikerziehung, zB durch Gemeinschaftserlebnis und die Notwendigkeit des Hörens auf andere, Kinder für soziales Verhalten aufzuschließen. Darüber hinaus ist die Fähigkeit zu methodisch adäquatem Vorgehen in der musikalischen Früh- und Jugenderziehung zu vermitteln sowie die Befähigung für die spätere Funktion bei der Beratung in der musischen Elternbildung.

Damit soll die Musikerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, zur Allgemeinbildung und Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Aufbau der stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Stimmbildung vor allem anhand von Kinderliedern.

Hör- und Treffübungen, Gedächtnis- und Erfindungsübungen. Singen nach Gehör und nach Noten. Ein- und mehrstimmige Lieder, ausgehend vom Erfahrungsbereich der Kinder, insbesondere Kinder-, Volkslieder und Kanons.

Rhythmische Schulung, Unabhängigkeitsübungen, Transponieren von Kinderliedern, schlagtechnische Übungen, rhythmische Klatschspiele, elementare Instrumentalbegleitung zu Lied und Spiel. Ständige Schulung des rhythmischen Gefühls und des Gefühls für rhythmische Form. Verwendung von Instrumenten zur klanglichen Bereicherung unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte.

Musizieren mit elementaren Musikinstrumenten (wie körpereigene und selbstgebaute Instrumente), kindgemäße Instrumente und Erlernen ihrer Spieltechnik.

Erarbeiten von Tonräumen.

Vokale und instrumentale Gestaltungsversuche mit dem melodisch-rhythmischen Material des Kinderliedes (Improvisation), Vertonen von Kinderreimen im Rahmen der erarbeiteten Tonräume (Rufterz, Leierformel, Dreiklang, Pentatonik, Diatonik, Dur und Moll;

Querverbindungen zum Instrumentenbau); Verbalisieren, Dramatisieren;

spielerischer Umgang mit technischen Geräten.

Musikkunde:

Notenkunde.

Erarbeiten und Festigen der Grundbegriffe der Musiklehre im Hinblick auf rhythmische, tonale und formale Elemente: Metrum, Takt, Rhythmus, Tonräume, Melodietypen, Intervalle, Dreiklänge, Dominantseptakkord, einfache Kadenzen, Motiv, Thema, Halbsatz, Periode, einfache Liedformen.

Bewußtmachen gestaltender Prinzipien in der Musik: Wiederholung, Variation, Steigerung, Symmetrie - Asymmetrie, Spannung - Lösung, Kontrast.

Physikalische Grundlagen der Schallerzeugung: Ton, Geräusch, Klang.

Die menschliche Stimme: Funktion, Pflege.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Fortsetzung der Stimm- und Gehörbildung - auch am Kinderlied und anderem Liedgut, Schulung der Treffsicherheit und des rhythmischen Empfindens bei gesteigerter Anforderung beim Singen und Musizieren. Fortsetzen der vokalen und instrumentalen Musikpflege. Ein- und mehrstimmige Lieder mit gesteigerten Anforderungen. Einfaches polyphones Singen, schwierigere Kanons.

Übungen im Blattsingen. Tonfolge, die über die Melodik einfacher Volkslieder hinausgehen. Übungen im zweistimmigen Singen.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen unter Einbeziehung der Sprache und von Erscheinungsformen aus der zeitgenössischen Musik.

Verklanglichen von Geschichten oder Bildern (Querverbindung zu Deutsch und Bildnerischer Erziehung).

Anleitung zum selbständigen Erarbeiten von Liedern nach Noten. Aufbereitung von Liedern zur vokalen und instrumentalen Ausführung in kleinen Gruppen. Gestalten von Singtänzen nach vorgegebenen Liedern.

Musikkunde:

Erweitern der vorhandenen Kenntnisse. Vierklänge und ihre Umkehrungen. Dreiklangsumkehrungen aller Stufen, einfache drei- und vierstimmige Kadenzen (Querverbindung zur Instrumentalmusik).

Der Baßschlüssel.

Instrumentenkunde: Ausgehend von den elementaren Instrumenten, Behandlung der gebräuchlichen Musikinstrumente. Einfache Partiturleseübungen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente. Umgang mit technischen Mittlern von Musik.

Wichtige Formen der Instrumentalmusik: Tanzformen, Suite, Rondo, große Liedformen, Variationsform. Erklärung an ausgewählten Hörbeispielen unter Hinweis auf Funktionsbereich (Tanzmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.) sowie auf Leben und Werk einzelner Komponisten und ihre Bedeutung in der Musikgeschichte.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Singen, Stimmbildung und Gehörbildung sind im Zusammenhang mit der Erweiterung des Liedschatzes der Klasse mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen.

Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens.

Im tonalen Bereich Üben und Singen in Moll und in den Kirchentonarten, soweit im dargebotenen Liedgut vorhanden.

Funktionelles Hören: Finden des Funktionsbasses bzw. der 3. Stimme unter Verwendung vor allem des alpenländischen Volksliedes. Dirigieren mit gesteigerten Anforderungen. Hinweise für die Leitung von Sing- und Spielgruppen. Singen im Dienste der Werkbetrachtung. Gestalten von Kinderliedbegleitung mit dem kindertümlichen Instrumentarium (Querverbindung zur Spielmusik).

Instrumentales Gestalten mit gesteigerten Anforderungen (Rondo, dreiteilige Liedform, Variation usw.).

Improvisation einzeln und in Gruppen.

Anleitung zur selbständigen musikalischen Fest- und Feiergestaltung.

Musikkunde:

Die Modulation als harmonisches Phänomen, insbesondere in der Anwendung bei der instrumentalen Liedbegleitung. Die wichtigsten Formen und Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik.

Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft. Volksmusik, Kunstmusik, kommerzielle Musik. Ausgewählte Hörbeispiele unter Berücksichtigung ihres musikhistorischen Aspekts.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen Musikpflege sowie der Gehörbildung und Stimmbildung unter Berücksichtigung methodischer Hilfen für die eigene Stimme sowie für die Stimme des Kindes.

Festigen des in den vorhergehenden Klassen erworbenen Liedschatzes. Gesänge für drei- und vierstimmigen Chor aus verschiedenen Epochen.

Anleitung zu selbsttätigem musikalischen Gestalten (Auswahl der Instrumente und Instrumentierung von Kinderliedern). Verklanglichen einer Bildgeschichte. Anleitung zur Herstellung von instrumentalen Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Anleitung zum Selbstfinden von Kinderliedern; Melodisieren von

Reimen.

Musikkunde:

Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische

Zusammenschau.

Anregung zum Umgang mit Fachliteratur für den persönlichen Bereich.

Fachdidaktische Beiträge zur musikalischen Früherziehung:

Funktion und Bedeutung des spontanen Singens im Kindergarten. Übersicht über das Kinderlied (traditionelles und neues Liedgut, Liedgattungen), Kinderinstrumente; Richtlinien für das Musizieren mit Kleinkindern und mit Kindern im Hort.

Kriterien für die Hörerziehung im Kindergarten. Auswählen von Beispielen aus der Kunstmusik und Methodik ihres Einsatzes im Kindergarten und Hort.

Methoden der Liedvermittlung.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Singen von schwierigeren Liedern oder Chören, auch solchen, die tonartlich nicht gebunden sind. Singen und Musizieren mit gesteigerten Anforderungen unter Einbeziehung der erlernten Instrumente (Blockflöten, Gitarren und beliebige Ensembleformationen).

Musikkunde:

Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Außereuropäische Kulturkreise vor allem in Hinblick auf das verwendete Liedgut.

Kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik (Jazz, Pop, Rock, Schlager usw.).

Fachdidaktische Beiträge zur musikalischen Früherziehung:

Melodisieren von Kinderreimen, Improvisieren im Bereich der Melodik des Kinderliedes. Gestalten von Kinderliedern (rhythmisch-bewegungsmäßig bzw. mit Lied und Musik).

Erkennen von Stimmfehlern bei Kindern („Brummer”) und Möglichkeiten zu deren Behebung. Die Mutation bei Hortkindern.

Anregung zum Umgang mit Fachliteratur auf dem Gebiet der musikalischen Früherziehung. Hilfen für die Elternarbeit (musikalische Fachberatung der Eltern). Hinweise über Möglichkeiten künftiger musikalischer Betätigung (Chor, Singkreis, Musiziergruppe).

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Teilgebiete der Musikerziehung sind im Unterricht nie streng voneinander zu trennen.

Im Hinblick auf das künftige Berufsfeld der Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und im Hort sollte ausgehend von methodisch-didaktischen Prinzipien der Kindergartenpädagogik exemplarisch aufgezeigt werden, wie vom Ganzheitlichen zur Differenzierung gefunden wird. Auch sind die Lernprozesse sowie die Gesichtspunkte des didaktischen Aufbaues den Schülerinnen und Schülern so durchschaubar zu machen, daß sie mit austauschbaren Inhalten auf andere Altersstufen übertragen werden können. Durch beispielhaftes Erarbeiten von Lied- und Spielgut für Kindergarten und Hort sind Auswahl- und Beurteilungskriterien bewußt zu machen.

Obwohl die musikalische Früherziehung schwerpunktmäßig erst in der

4.

und 5. Klasse zusammengefaßt wird, ist bereits ab der 1. Klasse

1.

Singen von Liedern. Die Liedauswahl nach Inhalt und musikalischer Gestaltung soll den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit angepaßt sein.

2.

Funktionales Singen (Singen zur Stimmbildung oder zur Erarbeitung musikkundlicher Grundbegriffe). Entsprechend dem ganzheitlichen Prinzip wäre in der Stimmbildung vom Experiment, der Erprobung der eigenen Möglichkeiten ausgehend, zum Singen nach Gehör und Noten überzugehen. Singen darf jedoch nicht nur als Mittel zur Stimmbildung und Musikkunde eingesetzt werden, vielmehr soll die Freude am Singen (das zweckfreie Singen) vor jeder Verschulung des Singens stehen und Singen im geselligen Kreis so oft als möglich gepflegt werden. Es sollte eine bewußte Trennung zwischen „Singen an sich” und der „Arbeit am Lied” erfolgen.

3.

Singen als Vorführung. Die Arbeit am Lied erfolgt mit dem Ziel einer besonderen musikalischen Leistung, zB in der Fest- und Feiergestaltung.

1.

Erfahrung sammeln. Freies spontanes Gestalten sowohl mit Geräuschen und Klängen als auch mit vorgegebenen musikalischen Strukturen.

2.

Systematisieren und Bewußtmachen von Notation, musikalischen Strukturen, Gestaltungsmitteln und instrumentalen Spieltechniken.

3.

Aufbereiten von Lied- und Spielgut im Hinblick auf das Vorspiel. Technik des Übens und der Einstudierung.

INSTRUMENTALMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist die Beherrschung der jeweiligen Instrumente zum fachgerechten Einsatz in der beruflichen Tätigkeit. Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten im Instrumentalspiel als praktische Ergänzung zu den im Unterricht aus Musikerziehung erworbenen Einsichten und Fähigkeiten soll der Schülerin/dem Schüler vielfältige Möglichkeiten des eigenständigen Musizierens im Solo- und Ensemblespiel eröffnen. Die Kenntnis der künstlerischen und technischen Möglichkeiten der jeweiligen Instrumente sowie das schöpferischinstrumentale Gestalten im beruflichen und persönlichen Bereich soll auch die Persönlichkeitsbildung fördern.

Gitarre

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Stimmen des Instrumentes, Haltung, Wechselschlag und andere technische Übungen. Melodiespiel in der I. und II. Lage. Melodiespiel mit Lagen und Saitenwechsel, unterstützt durch Mitspielen auf leeren und gegriffenen Baßsaiten. Tonleitern. Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien,

Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele.

Solospiel technisch leichter Stücke.

Melodiespiel bis zur VII. Lage. Zwei- und dreistimmige

Anschlagstechniken.

Einfache Kadenzen und ihre Anwendung. Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten.

Gemeinsames Musizieren auch mit anderen Instrumenten.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Fortsetzung der elementartechnischen Übungen. Tonleitern, Bindetechnische Spielweisen, Quergrifftechniken. Kadenzen in drei- und vierstimmigen Akkordverbindungen und Dominantseptakkorde.

Solospiel mit gesteigerten Anforderungen. Zwei- und dreistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und Unterstimme. Leichte Etüden.

Improvisations- und Gestaltungsübungen. Blattspiel einer Melodiestimme aus mehrstimmigem Spielgut mit und ohne Fingersatzhilfen. Gemeinsames Musizieren mit mehreren Gitarren und auch mit anderen Instrumenten.

Liedbegleitung in verschiedenen Techniken (allenfalls Barregriffe) nach Gehör und nach Noten. Erweiterte Kadenzen. Sammlung einschlägigen Liedgutes.

Die Gitarre im pädagogischen Einsatz (Querverbindung zur Praxis).

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Sololiteratur im mittleren Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung der Originalmusik aus der Blütezeit des Instrumentes. Allenfalls Bearbeitungen für Gitarre aus dem Bereich der „E” und „U”-musik.

Blattspielübungen mit gesteigerten Anforderungen im mehrstimmigen Zusammenspiel. Umstimmen der Saiten.

Die Gitarre als Kammermusikinstrument (Continuospiel), sowie im Einsatz für Fest- und Feiergestaltung.

Sicherheit in der Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis. Erweiterung der Liedersammlung. Anleitung zu selbstätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Anleitung zu selbständiger Erarbeitung von Spielliteratur.

Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf.

Erweiterung der Musizierpraxis auf diesem Instrument als Hausmusik und Kammermusikinstrument.

Vortrag der erarbeiteten Solo- und Ensemblestücke im Rahmen von

Fest- und Feiergestaltung.

Flöte

(Blockflöte oder Bambusflöte)

A. Blockflöte

Lehrstoff:

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation sowie der sicheren Spielfertigkeit (Tonbereich der Duodezim) dienen.

Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand).

Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.

Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.

Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten

(allenfalls Spiel auf weiteren Flöten).

Literaturübersicht.

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Intonations- und Intervallübungen. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung der Schülerin/des Schülers angepaßt.

Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.

Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme. Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.

Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Spiel auf weiteren Flöten).

Literatursammlung.

Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Blockflöte aus

verschiedenen Epochen.

B. Bambusflöte

Lehrstoff:

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Bau einer Bambusflöte (oder Weiterverwendung der im Freigegenstand Instrumentenbau hergestellten Bambusflöte).

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation sowie der sicheren Spielfertigkeit dienen.

Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Bauen und Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand). Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.

Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.

Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.

Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (allenfalls Bau von weiteren Flöten und deren Erprobung).

Literaturübersicht.

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung der Schülerin/des Schülers angepaßt.

Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.

Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme.

Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.

Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Bau und Spiel auf weiteren Flöten).

Erweitern der Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.

Literatursammlung.

Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Bambusflöte aus

verschiedenen Epochen.

Didaktische Grundsätze:

Im Verlauf des gesamten Instrumentalunterrichtes ist jede Gelegenheit zu nützen, die vielseitige Verwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen und zu üben. Zum Unterrichtsgegenstand Musikerziehung und zu den einschlägigen Freigegenständen sind die notwendigen Querverbindungen herzustellen. Im Hinblick auf die Anforderungen sowohl in der Kindergarten- und Hortpraxis als auch im Unterrichtsgegenstand Musikerziehung sind den Schülerinnen und Schülern konkrete technische Anleitungen zum selbsttätigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen zu bieten. In diesem Sinne ist auch beim Unterricht in Instrumentalmusik auf die Ausbildung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und die Vertiefung der musikkundlichen Kenntnisse Bedacht zu nehmen. Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instrumentes sind durch gelegentliches Vorspielen (auch unter Einsatz von Tonband und Schallplatte) von Werken aus alter und neuer Zeit aufzuzeigen.

Bei der Auswahl des Spielgutes und bei der Einführung in die Literatur sind insbesondere Werke österreichischer Herkunft zu berücksichtigen. Das gemeinsame Musizieren soll sowohl der Einführung in die Feiergestaltung als auch der Förderung des Verständnisses für Hausmusik, der sinnvollen Freizeitgestaltung und dem eigenen Musikerleben dienen.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE

ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Aufbauend auf Eigenerfahrung, soll er das Verständnis für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung vermitteln. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:

Generelles Ziel ist es, die in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen fachtypischen Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen zu erweitern, zu differenzieren und zu vertiefen. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler dazu geführt werden, ihr bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es in zunehmendem Maße bewußt und zielorientiert einsetzen zu können:

1.

und 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Schrift und Typografie

Bildnerisches Gestalten:

Lernziele:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

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