Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule
- Exemplarische Werke aus den Bereichen Malerei, Grafik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit,
- einfache Analysen und Interpretationsversuche.
- Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erleben und im Hinblick auf spätere fachbezogene Aktivitäten in Kindergarten und Hort reflektieren lernen,
- das im Unterricht erworbene Bildungsgut nicht nur für sich selbst, sondern unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte in Kindergarten und Hort sinnvoll nutzen und gezielt einsetzen lernen und in selbständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl für die Tätigkeit in Kindergarten und Hort treffen lernen,
- Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die sie im Hinblick auf die Arbeit im Hort befähigen, den entsprechenden Lehrplaninhalten der
-
- Schulstufe gerecht zu werden,
- durch Einblicke in die Entwicklungsstufen der bildnerischen Gestaltungsweisen des Vorschulkindes, vorwiegend aber des Hortkindes, bildnerische Tätigkeiten anregen und entsprechende Materialien, Verfahrensweisen, Medien ua. auswählen können,
- erkennen, daß bildnerisches Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann (Hort) und für die Integration von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen und Begabungen von wesentlicher Bedeutung ist,
- befähigt werden, für ihre Arbeit in Kindergarten und Hort unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeitsgrad) zu erstellen,
- ihre in „Kunstbetrachtung” erworbenen Kenntnisse sinnvoll nutzen und einsetzen lernen, um für ihre Arbeit in Kindergarten und Hort eine entsprechende Auswahl treffen zu können.
- Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das Bildnerische Gestalten im Vorschulalter und im Hort geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen für Kindergarten- und Hortkinder.
- Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für den Kindergarten und für den Hort geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind.
- Einsatz von Drucktechniken, Schrift und Schriftgestaltung für Fest- und Feiergestaltung, im Rahmen der Elternarbeit und als Mittel der Information.
und 4. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Apparative Medien
Lernziele:
Siehe 1. und 2. Klasse, darüber hinaus:
Planzeichnen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- grundlegende gebundene Abbildungsverfahren (Schnitte, Risse, Pläne ua.) anfertigen und angemessen einsetzen können.
- mit apparativen Medien vertraut werden,
- erfahren, daß auch Foto, Film, Video und andere Geräte (Computer, Kopiergerät ua.) geeignete Medien für bildnerisches Gestalten, für Dokumentation und Interpretation von Realität sowie für Kommunikation sind.
- Freies Gestalten,
- Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Bau und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen,
- Anfertigen von Sachzeichnungen zur Verwendung im Kindergarten,
- Perspektive; Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzepten,
- Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte,
- Farbe in bezug auf Thema und Aussage, als optisches Signal und Symbol,
- Bildfolgen (Comics) zur Darstellung einfacher Handlungsabläufe,
- das Bilderbuch.
- Einsatz von Schriftarten, vorgefertigten Buchstaben, von Computer und Kopiergerät ua. Ornament:
- Lerninhalte der 1. und 2. Klasse mit gesteigerten gestalterischen und technischen Anforderungen, allenfalls auch mit Hilfe apparativer Medien (Foto, Computer).
- Entwurf, Dokumentation und anschauliche Mitteilung von einfachen baulichen, räumlichen und gegenständlichen Gegebenheiten,
- Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schülerinnen und Schüler.
- Praktische Übungen und Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten.
- Die Kinderzeichnung: Aufzeigen von Gestaltungsprinzipien und Gesetzmäßigkeiten anhand von geeigneten Beispielen. Bedeutung der Kinderzeichnung für die Kunst des 20. Jahrhunderts.
- Das Bilderbuch: Erarbeiten von Bewertungskriterien (zB Aussagewert, künstlerische Gestaltung); historische Entwicklung des Kinderbuches.
- Naturstudien in Malerei und Grafik (Skizze, Entwurf, Studie);
- Gebrauchsgrafik (Plakat, Schrift, Typografie ua.);
- Erscheinungsformen der Perspektive in der bildenden Kunst;
- Exemplarische Werke der Architektur, Grundriß, Aufbau, Material, Konstruktion, Lichtführung. Konstruktive und dekorative Bauelemente.
- Vergleich von Werken aus verschiedenen Kunstepochen.
- Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise des Kindes (Gründe für die kindliche Farbwahl, Formgebung ua.),
- Hinführung zu differenzierter Farb- und Formgebung,
- Technik und Aussage von Illustrationen in Kinderbüchern, Bildgeschichten, Comicstrips und Trickfilmen,
- Erarbeiten von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung,
- Anbahnen eines Qualitätsempfindens,
- Methoden der Kunst- und Werkbetrachtung mit Kindern anhand von Reproduktionen und Originalen,
- Gestaltung der beruflichen Umwelt: Einsatz von Sachzeichnen, Raum- und Dekorationskonzepten.
Klasse (2 Wochenstunden):
- Selbstgewählte Aufgaben zur Entfaltung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit.
- Stilgeschichtliche und kunsthistorische Zusammenhänge in den wesentlichen Kunstepochen und den Bereichen Architektur, Plastik, Malerei und Grafik,
- Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen der apparativen Medien.
- Auseinandersetzung mit Aufbaureihen im Hinblick auf die zunehmende Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen sowie Bereicherung der Bildgestaltung,
- Schaffung von räumlichen und materiellen Bedingungen für die bildnerische Arbeit; Motivation zu bildnerischem Gestalten;
- die Bedeutung des bildnerischen Gestaltens für das Kind.
WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Werkerziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende
Aspekte enthalten:
Die Werkerziehung soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, fachtypische und fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für eigene Werktätigkeit, aber auch bei der Berufsarbeit in Kindergarten und Hort systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einzusetzen.
Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler mit exemplarischen Problemen der Produkt- und Umweltgestaltung vertraut werden, insbesondere die ökologische Problematik dieses Bereiches in Gegenwart und Zukunft erkennen und zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung hingeführt werden.
Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.
Lehrstoff:
Klasse:
Klasse
- ihre werktechnischen und gestalterischen Fertigkeiten und Erfahrungen ständig erweitern und festigen,
- bei der Gestaltung von Werkstücken die Arbeitsmittel, Werkstoffe und Arbeitsverfahren sachgerecht und ökonomisch einsetzen lernen,
- Werkstoffe, Werkzeuge und Verfahren richtig benennen können,
- Probleme bei der Gestaltung von Werkstücken hinsichtlich Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen erkennen und lösen können,
- erkennen, daß bei der Gestaltung von Werkstücken (Produkten) Funktion, Material (Werkstoffe) und Form in Einklang zu bringen sind.
Klasse:
Klasse:
Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontane Kinderspiele und für das vorgegebene Spiel (Märchen-, Puppen-, Schattenspiel) sowie von Puppen für das Figurentheater, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten und Masken (auch Bühnengestaltung).
Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen im Kindergarten und im Hort (auch im Freien).
Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung im Kindergarten
und im Hort.
Produktgestaltung:
Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck).
Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand wie Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.
Allenfalls: Gestaltung von Keramik mit erhöhten Anforderungen.
Lerninhalte (3. Klasse):
Textiles Gestalten:
Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in textilen Techniken, aufbauend auf die Erfahrungen und Kenntnisse der ersten und zweiten Klasse.
Kombinieren von Techniken, die auch an Werkstücken für das kindliche Spiel anzuwenden sind (zB Herstellen von Puppen für das Lern- und Bühnenspiel); Puppenkleidung, Ausstattung für die Puppenecke; Anfertigen von Tieren in textilen Techniken (dreidimensional).
Allenfalls: ein Werkstück für den persönlichen Gebrauch.
Klasse (2 Wochenstunden):
Die Schülerin bzw. der Schüler hat aus einem selbstgewählten Bereich eine praktische Arbeit zu erbringen, die unter besonderer Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte in Umfang und Differenziertheit über dem Niveau der vorhergehenden Lernstufen zu stehen hat.
Wahlbereiche sind: Körperhaftes und räumliches Gestalten,
Produktgestaltung, Textiles Gestalten.
Werkbetrachtung
Lernziele (1. bis 5. Klasse):
Werken/Textiles Gestalten:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- bei der Beurteilung von Werkstücken sachgemäße Kriterien anlegen lernen,
- Einsichten gewinnen in das Zusammenwirken von Funktion, Material und Verfahren anhand von Werken aus verschiedenen Kulturkreisen, Vergangenheit und Gegenwart und auch der Volkskunst,
- bei der Bewertung von Produkten aus Gegenwart und Vergangenheit zu verfeinertem Qualitätsempfinden und fundierten Werthaltungen geführt werden.
- Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erleben und im Hinblick auf spätere werkbezogene Aktivitäten in Kindergarten und Hort reflektieren lernen,
- das im Unterricht erworbene Bildungsgut nicht nur für sich selbst, sondern - unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte - in Kindergarten und Hort sinnvoll nutzen und gezielt einsetzen sowie in selbständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl für die Tätigkeit in Kindergarten und Hort treffen lernen,
- Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die sie im Hinblick auf die Arbeit im Hort befähigen, den entsprechenden Lehrplaninhalten der Schule der 6- bis 14-jährigen gerecht zu werden,
- durch Einblicke in die Entwicklungsstufen und Gestaltungsweisen des Vorschulkindes, vorwiegend aber des Hortkindes, gestalterische Tätigkeiten anregen und entsprechende Materialien, Verfahrensweisen, Medien ua. auswählen können,
- erkennen, daß Werken und Textiles Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann (Hort) und für die Integration von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Begabungen und Behinderungen von wesentlicher Bedeutung ist,
- befähigt werden, für die Arbeit in Kindergarten und Hort unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeiten und Materialien) zu erstellen,
- die in „Werkbetrachtung” erworbenen Kenntnisse sinnvoll nutzen und einsetzen lernen, um für die Arbeit in Kindergarten und Hort eine entsprechende Auswahl treffen zu können.
LEIBESERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik hat
- einerseits die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zum Bewegen, Spielen, Leisten und zu gesunder Lebensführung durch entsprechende Zielsetzungen weiterzuentwickeln und festzulegen,
- andererseits sind im didaktisch-methodischen Bereich die Bewegungserziehung im Kindergarten und die sportliche Freizeitgestaltung im Hort zu berücksichtigen.
bis 5. Klasse zu berücksichtigen. Im folgenden sind auch die für
Begriffserklärungen:
- Einführung in Fachsprache und Fachliteratur; Gerätekunde.
- Kenntnis der Funktion und der Inhalte einer Systematik der Leibesübungen.
Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder:
- Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder beiderlei Geschlechts, Erkennen von Haltungs- und motorischen Schwächen.
- Sammlung von altersspezifischen Übungs- und Spielgut.
Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses des Kindes:
- Kenntnis der Lehr- und Lernstufen mit Erarbeitung von praktischen Beispielen aus verschiedenen Sportarten.
Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:
- Kenntnis und Struktur von methodischen Reihen.
- Sammlung und Anwendung von methodischen Übungs- und Spielreihen.
Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:
- Vorbereitung von Übungseinheiten und deren aufbauende Planung auf längere Sicht.
- Einführung in die verschiedenen Organisationsformen.
Sicherheitsmaßnahmen:
- Wissen um die Unfall- und Verletzungsgefahr.
- Kenntnis der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen:
- Kenntnis der Baderegeln, Pistenregeln, Wanderregeln, Sicherheitsbestimmungen beim Wandern und Skilaufen.
- Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen unter erschwerten Rahmenbedingungen.
- Verhaltensweisen bei Unfällen.
Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:
- Kenntnis der wichtigsten Spiel- und Wettkampfregeln, Kampfrichter- und Spielleitertätigkeit.
- Kenntnis der wichtigsten Organisationsformen: zB Planung und Durchführung eines Sportfestes, Anwendung der verschiedenen Austragungsarten von Wettspielen usw.
Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zum Erzieher an Horten
PÄDAGOGIK FÜR ERZIEHER AN HORTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, den Schülerinnen und Schülern die für die Erziehung und Bildung des Kindes und des Jugendlichen im Pflichtschulalter relevanten Problemkreise so weit einsichtig zu machen, daß sie die pädagogischen Aufgaben im Hort und in anderen einschlägigen Institutionen erkennen, beurteilen und bewältigen können.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Die Entwicklung des Hortes als sozialpädagogische Einrichtung; zukunftsorientierte Aspekte und Modelle.
Sozialpädagogische Aufgaben des Hortes; Problemfelder der institutionellen Erziehung.
Spezifische Probleme des Schulkindes und Jugendlichen,
Möglichkeiten der Bewältigung.
Der Hort als Ort der sozialen Begegnung.
Lern- und Leistungsverhalten des Schulkindes; individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Voraussetzungen; Verhaltensprobleme im emotionalen, sozialen und kognitiven sowie im Leistungsbereich. Einblick in die Arbeitsweisen und die Lehrpläne der Pflichtschulen (auch der Sonderschulen). Faktoren und Kriterien für die Berufswahl und Berufsfindung.
Konsum- und Freizeitverhalten des Schulkindes und Jugendlichen;
Auf- und Ausbau von Einstellungen und Interessen.
Pädagogischpsychologische Beratungsdienste.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester
DIDAKTIK DER HORTERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten befähigen, die mannigfaltigen Erziehungsaufgaben, welche sich aus der Funktion des Hortes als Freizeitraum, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung ergeben, zu bewältigen. Dazu gehört:
Initiieren und Auslösen von Prozessen, die zu einer eigenständigen und kreativen Gestaltung der Freizeit führen;
Entwicklung von Lernstrategien zum Aufbau einer positiven Arbeitshaltung und eines angemessenen Arbeitsverhaltens;
Grundlegung individueller Lernprozesse durch geeignete Maßnahmen;
Hilfestellung auf dem Weg zu einem angemessenen Anspruchsniveau für die eigene Leistung;
Klärung und Verarbeitung der im Schulleben gewonnenen Erfahrungen.
Bei der Planung hinsichtlich der Zeitstrukturierung sollen die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten den notwendigen Wechsel von intensiver Lern- und Übungsarbeit und spannungsfreien Spielphasen berücksichtigen lernen.
Durch Kenntnis verschiedener Methoden der kompensatorischen Hilfestellung sollen die angehenden Erzieherinnen und Erzieher in Horten imstande sein, Maßnahmen zu setzen, um eine Über- bzw. Unterforderung der Kinder zu vermeiden.
Durch das Erproben verschiedener kommunikativer Techniken sollen die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten ua. befähigt werden, Diskussionen zu leiten und Gespräche zu führen. Sie sollen ferner mit dem Einsatz von Rollenspielen als Möglichkeit sozialen Lernens vertraut sein.
Die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten sollen die Fähigkeit besitzen, das Gemeinschaftsbewußtsein der Gruppe zu fördern, selbständiges und verantwortliches Handeln der ihnen anvertrauten Kinder in der Gemeinschaft anzubahnen und bei diesen die Bereitschaft zu persönlichem Engagement zu wecken. Darüber hinaus sollen sie die Fähigkeit erwerben, Kinder zu Achtung und Toleranz gegenüber Werthaltungen und Überzeugungen zu führen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Hortpraxis):
Erste Kenntnis von den Aufgaben des Hortes im Hinblick auf seine Funktionen als Freizeitraum, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung.
Kennenlernen verschiedener Arten von Horten und Institutionen zur außerschulischen Betreuung von Kindern im Pflichtschulalter.
Erster Überblick über die Faktoren, die das Erziehungsfeld im Hort beeinflussen: Lage des Hortes, Gruppenstruktur, Zeitstruktur, Einrichtung und Gestaltung der einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche unter Einbeziehung des Bereiches im Freien, Ausstattung mit Materialien und Bildungsmitteln für die einzelnen Aktivitätsbereiche.
Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Forderungen der Bildungsinstitution Schule und den Arbeits- und Spielprozessen im Hort.
Eröffnen von Einblicken in die planmäßige Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher an Horten sowie erste Erhebungen und Reflexion des Erzieherverhaltens.
Erste Kenntnis von speziellen Lernhilfen für die Bewältigung von Aufgabenstellungen der Schule, Entwickeln von Lernstrategien.
Kenntnis verschiedener Materialien und Bildungsmittel für die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder im Hort.
Exemplarisches Angebot von Methoden zur Weckung von individuellen Interessen; Anleitung zu kommunikativem Handeln der Kinder, Anwendung und Kombination von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Spielformen in verschiedenen Erlebnisbereichen. Weiterführung systematisch angelegter Sammlungen von Bildungsmitteln im Hinblick auf die pädagogische Arbeit im Hort.
Methoden für den Einsatz von Fachliteratur.
Klasse (1 Wochenstunde):
Vertiefte Auseinandersetzung mit den sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes sowie anderen Formen außerschulischer Betreuung.
Differenzierung und Strukturierung des Wissens um die Faktoren, die das Erziehungsfeld im Hort beeinflussen, und Verständnis für deren Wechselwirkung. Schaffen von Voraussetzungen für flexibles Handeln hinsichtlich der Gestaltung einer Gruppeneinheit; organisatorische und methodische Maßnahmen.
Kenntnis verschiedener Organisationsformen der Freizeit unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Kinder. Überblick über didaktische und methodische Möglichkeiten für die Ausbildung individueller Interessen, um Kinder zu befähigen, ihre Freizeit eigenverantwortlich und kreativ zu gestalten, etwa Wecken des Interesses für die Teilnahme am kulturellen Geschehen, für sportliche Aktivitäten, für den Aufbau von Hobbys.
Kenntnis von Organisationsformen und Methoden für Lernsituationen im Hort. Methoden für selbständiges Bewältigen von Aufgaben unter Berücksichtigung des individuellen Lerntempos und der Leistungsfähigkeit des Kindes; Möglichkeiten der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten. Einblick in die Lehrpläne der allgemeinbildenden Pflichtschulen (Querverbindung zur Pädagogik). Materialien und Methoden für Lernhilfen zur Förderung leistungsschwacher Kinder.
Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule.
Methoden für Spiel- und Arbeitsprozesse, die für die Förderung der Kinder im Hort geeignet sind. Auswahl von Inhalten, die den entwicklungsgemäßen Bedürfnissen und individuellen Interessen der Kinder entsprechen und die ein selbständiges und eigenverantwortliches Handeln in der Lebenswirklichkeit vorbereiten und sichern sollten, insbesondere unter Einbeziehung der realen Gegebenheiten der näheren Umwelt.
Einführung in die Ziele, Aufgaben und Planung der Verkehrserziehung im Hort in Ergänzung zur schulischen Verkehrserziehung mit methodischen Angeboten, aufbauend auf den entsprechenden Lehrstoff in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen.
Methoden für die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes im Hort hinsichtlich der Emotionalerziehung, der Sozialerziehung und des Wertverhaltens.
Kriterien für die Vorbereitung der Hortarbeit hinsichtlich kurz- bzw. längerfristiger Planungseinheiten.
Methodenanalysen und Reflexion des Erziehungsgeschehens bzw. des Erzieherverhaltens.
Methoden der Zusammenarbeit mit den Eltern unter besonderer Berücksichtigung der pädagogischen Probleme im Hort.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester.
Klasse (2 Wochenstunden):
Zusammenschau und Strukturierung der verschiedenen didaktisch-methodischen Bereiche, die für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes im Schulalter maßgeblich sind.
Methoden und Planung von Modellen, die die Kinder in ihrer Auseinandersetzung mit den Gegenwartsproblemen unterstützen, um sie zu eigenständiger Auswahl, kritischer Beurteilung und zu originellen Lösungsversuchen zu führen, zB in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit und Hygiene; Bedeutung und Einfluß der Medien; Einsicht in gesellschaftspolitische Zusammenhänge.
Erarbeitung und kritische Beurteilung von Modellen der individuellen Freizeitgestaltung.
Methoden und Kriterien für Entscheidungshilfen hinsichtlich der Berufswahl der Jugendlichen. Kenntnis von berufsberatenden Institutionen.
Überblick über Methoden, Strategien und Organisationsformen für die Bewältigung der schulischen Anforderungen. Methoden und Modelle für lern- und leistungsschwache Kinder. Fragen kompensatorischer Förderung und Auseinandersetzung mit der Integrationsproblematik leicht behinderter und verhaltensauffälliger Kinder.
Kenntnis der administrativen Aufgaben der Erzieherinnen und Erzieher an Horten im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und -pflichten der Erzieherinnen und Erzieher an Horten.
Modelle der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester.
Didaktische Grundsätze:
Das Prinzip der Selbsterfahrung soll im Unterricht angewendet werden und die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten zur individuellen Förderung und zur Gemeinschaftserziehung der ihnen anvertrauten Kinder befähigen.
Die ebenfalls in Selbsterfahrung gewonnene Einsicht in das Prinzip der aufbauenden kontinuierlichen Strukturierung von Lerninhalten soll die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten zu einer wirksamen Lernhilfe befähigen. Sie sollen dazu angehalten werden, beim Aufbau von Arbeitshaltung und Arbeitsverhalten auf ein Vorgehen in kleinen Schritten zu achten. Geeignete Maßnahmen dabei sind die Ausbildung, fortlaufende Verbesserung und ständige Übung von Lernstrategien, zB sachgemäßer Umgang mit Material, Alleinarbeit und Zusammenarbeit in verschiedenen Formen, zweckmäßiger und selbständiger Gebrauch von Schulbüchern und Arbeitsmitteln. Dabei soll den zukünftigen Erzieherinnen und Erziehern an Horten die Bedeutung einer adäquaten Arbeitsatmosphäre bewußt werden, die ua. durch Abwechslung, Humor, Anerkennung und Ermutigung gekennzeichnet sein soll. Die Wichtigkeit von Querverbindungen zu anderen Fachbereichen bei der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten ist ihnen klarzumachen.
Die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten sollen kooperative Lern- und Arbeitsformen, wie Partner- und Gruppenarbeit, selbst üben, um sie bei den Kindern im Hort überzeugend verwirklichen zu können. Darüber hinaus sollen damit durch Selbsterfahrung Voraussetzungen für eine spätere Teamarbeit im Hort geschaffen werden.
Zum Erlernen und zur Anwendung effektiver Formen der Kommunikation sind Interaktionsspiele zur Lockerung, zur Schulung von Ausdruck, Konzentration, Sensibilität und Kooperation zu empfehlen.
Die Bedeutung des Einbringens der eigenen Persönlichkeit beim Aufbau von Interessen bzw. bei Fragen der Persönlichkeitsbildung und Werthaltung ist den künftigen Erzieherinnen und Erziehern an Horten bewußt zu machen.
Sie sind mit einschlägiger Fachliteratur für die Vorbereitung und Planung der persönlichen Arbeit im Hort und für die eigene Weiterbildung vertraut zu machen.
HORTPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Hortpraxis soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Didaktik der Horterziehung):
Hospitieren und erstes spontanes praktisches Arbeiten im Hort. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Erziehungsfeld Hort beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll ein erster Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse und in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort einsetzen zu lernen.
An Beispielen geplanter Angebote sollen die Schülerinnen und Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Einführung in die selbständige Hortarbeit und deren Planung. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.
Anleitung zur Erstellung mündlicher und schriftlicher Berichte und deren Auswertung.
Besuche in verschiedenen Horten.
Klasse (2 Wochenstunden):
Praktizieren in verschiedenen Hortgruppen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort und der Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppe.
Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln sowie anderer Medien.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie grundsätzlich deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit im Hort in Planung und Durchführung berücksichtigen.
Praktische Vorbereitung auf die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern sowie die Teilnahme an derartigen Vorhaben.
Fallweises Hospitieren mit gezielter Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten und deren Auswertung als Grundlage für Praxisanalysen.
Besuch verschiedener Arten von Horten und anderer außerschulischer
Institutionen. Hospitationen in Schulen.
Vorbereitung der Ferialpraxis.
Eine Praxiswoche im Hort. Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen oder ähnlichen Institutionen. (Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann die Ferialpraxis auch bereits nach der 3. Klasse angesetzt werden.)
Klasse (2 Wochenstunden):
Weitgehend selbständiges Praktizieren im Hort nach eigenständiger methodengerechter Planung.
Befähigung zu gezielter Förderung einzelner Kinder im Pflichtschulalter, insbesondere Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Lern- und Leistungsschwächen sowie leicht körperlich behinderter Kinder ua. Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen schriftlicher Planung der Hortarbeit.
Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte der Hortarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Anfertigung pädagogisch relevanter Aufzeichnungen für die Reflexion.
Auswertung der Ferialpraxis.
Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.
Didaktische Grundsätze:
Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Hortpraxis, Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (Heil- und Sonderpädagogik) zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie Erzieherinnen und Erzieher an Horten abzuhalten.
Der Unterricht in Hortpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtungsergebnisse vorbildlich gestalteter Hortarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Schülerinnen und Schüler, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit auch in zweisprachig geführten Horten praktizieren.
Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist fallweise wünschenswert.
Besprechung der Vorbereitungen vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch Verhaltenstraining soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden, allenfalls auch unter Einsatz audiovisueller Medien.
Die vorgesehene Praxiswoche ist so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.
DEUTSCH
(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll dazu befähigen, Kindern im Pflichtschulalter Lernhilfe zu geben und deren Grenzen zu erkennen, Lesefähigkeit und Lesefreudigkeit zu fördern sowie Kinder- und Jugendbücher zu beurteilen und einzustufen, um das Unterrichtsprinzip Leseerziehung zu unterstützen.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter; Didaktik des Deutschunterrichtes. Techniken kommunikativen Sprachgebrauchs; Umgang mit Sprach-, Rechtschreib- und Lesebüchern.
Methodische Hilfen zum rationellen Erlernen von Texten (Gedicht, Gedächtnisübung, Lehrstoff usw.).
Kriterien der Gestaltung unterschiedlicher Textsorten; Korrekturübungen anhand von Beispielen; Übungen im Auffinden von Fehlern in Rechtschreibung und Zeichensetzung; Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit; Hilfen zu deren Verhinderung. Richtiger Umgang mit Wörterbüchern. Vertiefung der Einsichten in den Gebrauch der Sprache. Methodik der Leseerziehung und Möglichkeiten der Leseförderung unter besonderer Berücksichtigung des Erstlesealters.
Didaktische Grundsätze:
Ausgehend von der Wort- und Satzlehre, sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen methodischen Möglichkeiten vertraut gemacht werden. Die angemessene sprachliche Bewältigung verschiedener Situationen ist durch kommunikative Techniken zu üben.
Sinnvolle Lernhilfe soll weitgehend an praktischen Beispielen aufgezeigt werden; eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit Hort und Schule sowie ein Hospitieren an denselben wäre wünschenswert.
Die Schülerinnen und Schüler sollen mit den Institutionen zur Förderung wertvoller Kinder- und Jugendliteratur bekannt gemacht und zur Verwendung von Fachliteratur zur Weiterbildung angeregt werden. Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb der Fähigkeit zu einer erfolgreichen Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache Englisch, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen und sozialen Seiten des Lernprozesses fördert.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Kennenlernen und Interpretieren der Lehrpläne der allgemeinbildenden Pflichtschulen sowie der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen. Einblick in die für den Englischunterricht approbierten Lehrwerke und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten. Korrekturübungen anhand von Beispielen. Die Erzieherinnen und Erzieher an Horten sollen imstande sein, die verschiedenen Übungstypen und die damit verbundenen Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Sie sollen mit allen Bedingungen und Methoden vertraut sein, die den Übungserfolg herbeiführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern. Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.
Didaktische Grundsätze:
Die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten sind in schülerorientierte Verhaltensweisen, wie Gespräche mit dem Kind über seine Lernprobleme, Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Gruppen- und Partnerarbeit, Ausnützen aller Hilfsmittel und Rücksichtnahme auf die besonderen Lernbedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler als unentbehrliche Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen, einzuführen.
Geeignete Übungsformen sind ua.:
Übungen im gezielten Einsatz lustbetonter Arbeitsformen wie
Lernspiele (Ratespiele, Wettspiele, Gedächtnisspiele), Sing- und Tanzspiele, Stegreifspiele (auch mit Hilfe von Handpuppen oder eines Puppentheaters), Lieder, Reime und Rätsel zur Festigung von Wortschatz und Strukturen sowie zur Förderung der Sprechfertigkeit;
Übungen im Anfertigen der für die Lernhilfe nützlichen
Anschauungsmittel wie Skizzen, Zeichnungen, Wortkarten, Wortbildkarten, vor allem als Grundlage für Übungssätze und Wortschatzarbeit;
Übungen im Herstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Tabellen,
Übersichten ua. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen oder zum Ableiten von Regeln;
Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben;
Übungen im klaren Formulieren von Hausaufgaben;
Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie
Bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes mit Angabe von Wörtern, Wortgruppen oder Skizzen zum Variieren; Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen;
Übungen im Zusammensetzen von Dialogteilen;
Übungen in Partner- und Gruppenarbeit;
Übungen im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse;
Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Bewußtmachen - Anwenden);
Übungen im Erarbeiten eines Dialoges durch Zerlegen in erlernbare
Minidialoge;
Übungen im Darstellen einfacher Szenen aus dem Alltag der Kinder;
Übungen im Lösen von Alternativaufgaben, Entscheidungsaufgaben und Auswahl-Antwort-Aufgaben zu einem Hör- oder Lesetext;
Übungen im Erstellen von Leitfragen oder Schlüsselwörtern, die als
Stütze für eine Zusammenfassung der schriftlichen und mündlichen Äußerungen dienen sollen;
Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern.
Allenfalls Übung fachbezogener Aufgabenstellungen unter Einsatz des Computers.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll zu erfolgreicher Lernhilfe in der Mathematik befähigen, die über das Können und Wissen hinaus auch Lernprozesse im logischen Denken fördert.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Kennenlernen und Interpretieren der Mathematiklehrpläne an den Schulen für das Pflichtschulalter.
Klären methodischer Grundzüge des Mathematikunterrichts anhand häufig vorkommender Fehler.
Aufzeigen und Einsetzen didaktischer Lehrmittel allenfalls auch einfacher Computer-Software. Umgang mit Mathematikbüchern.
Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule.
Didaktische Grundsätze:
In der zusätzlichen Ausbildung sollen die häufigsten Fehlerquellen im mathematischen Denken und Arbeiten der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler aufgezeigt und die Anwendung von Gedächtnishilfen geschult werden.
Das Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule soll den angehenden Erzieherinnen und Erziehern an Horten Einblick in die unterschiedlichen Methoden der Lehrstofferarbeitung geben und sie mit der Bekämpfung häufig vorkommender Fehler vertraut machen.
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen soll zur Erreichung der folgenden Bildungsziele, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten, beitragen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Bewältigung
verschiedener spezieller Aufgaben im Rahmen einer verantwortungsbewußten Arbeit im Kindergarten erforderlich sind, erwerben.
Sie sollen insbesondere
- in einem hauswirtschaftlich-gesundheitlichen Schwerpunkt grundlegende Erfahrungen mit hauswirtschaftlichen Arbeiten, vor allem im Hinblick auf die Erfordernisse im künftigen Beruf, erlangen. Sie sollen die Fähigkeit erwerben, einfache Mahlzeiten nach gesundheitlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen herzustellen. Sie sollen befähigt werden, Speisen und Getränke, die für die Zubereitung mit Kindern geeignet sind, auszuwählen sowie pflegerische Handlungen und Sofortmaßnahmen in Erster Hilfe, insbesondere bei Kindern, zu setzen;
- befähigt werden, als Multiplikatoren Aufgaben der Verkehrserziehung wahrnehmen zu können;
- Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung der einfachen Arbeiten im Rechnungswesen sowie Kenntnis der Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens und der Folgen von Mängeln erwerben;
- Sensibilität für Gruppenprozesse erwerben;
- Einblick in aktuelle einschlägige Arbeits- und Forschungsprojekte gewinnen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Klasse (1 Wochenstunde):
Klasse (1 Wochenstunde):
Klasse (2 Wochenstunden):
C. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Fähigkeit, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben in der Minute nach dem System der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969, aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift wiederzugeben; Erziehung zur Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit.
Ein weiteres Ziel ist die Beherrschung der Schreibmaschine im Zehn-Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellung; Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat und Band - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 Anschlägen in der Minute.
Lehrstoff:
oder 2. oder 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Die Verkehrskurzschrift, bei entsprechenden Vorkenntnissen
allenfalls Einführung in die Eilschrift.
Maschinschreiben:
Richtige Körper- und Handhaltung
Bearbeiten des Griffeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdfjklö); möglichst fehlerfreies und sauberes Abschreiben und Schreiben nach Diktat bzw. Band - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 Anschlägen in der Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen, Großschreiben) sowie der Zahlen und Zeichen. Erarbeiten praktischer Beispiele (Briefe, Tabellen ua.), Kenntnis einiger Vervielfältigungsverfahren.
Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung obiger Arbeiten nötig sind. Richtige Pflege der Schreibmaschine. Allenfalls Kennenlernen einfacher Textverarbeitung auch auf dem PC.
Didaktische Grundsätze:
Auf graphische und systematische Korrektheit im Schreiben und
Im Maschinschreibunterricht ist das Hauptaugenmerk auf die Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke zu lenken. Darüberhinaus sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen in der zukünftigen Berufspraxis vorkommenden, geläufigen Aufgaben vertraut gemacht werden.
INSTRUMENTENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Instrumentenbau soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.
Auf Grund dessen sollen die angehenden Kindergärtnerinnen und Kindergärtner befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- Bau einfacher Musikinstrumente
- Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten
- kreativer und improvisatorischer Einsatz der Instrumente
- Erwerb der Fähigkeit, einfache Musikinstrumente mit Kindern im Kindergarten und Hort - entsprechend der jeweiligen Entwicklungsstufe - herzustellen
- praxisbezogene Verwendung der Instrumente.
oder 2. oder 3. Klasse (2 Wochenstunden):
FRÜHERZIEHUNGSPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Erweiterung, Vertiefung und Abrundung der Erfahrungen in der Kindergartenpraxis. Durch Einbeziehung der Praxis bei Kindern von 6 Monaten bis 3 Jahren sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, aus der Erkenntnis der Bedeutung der ersten Lebensjahre Erziehungs- und Bildungsaufgaben auch bei ganz jungen Kindern zu übernehmen und insbesondere durch Hinwendung zum einzelnen Kind kompensatorisch zu wirken.
Lehrstoff:
und 5. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Hospitieren und Praktizieren in Säuglingsheimen, Krippen, Integrationsgruppen und ähnlichen Einrichtungen.
Einblick in die Anfänge kindlichen Spielverhaltens („Lernen lernen”). Anleitung zu erzieherisch richtiger Planung und Durchführung der Kinderpflege (Essen, Reinlichkeitserziehung, Schlafen ua.). Erkennen von entwicklungsentsprechendem Verhalten der Kinder und Erfassen von Auffälligkeiten. Einblick in die den Bedürfnissen des jungen Kindes gemäße Planung des Tagesablaufes, der Raumgestaltung und des Angebotes altersangemessener Aktivitätsmöglichkeiten und erste praktische Erprobung derselben, zB:
Die kindlichen Fähigkeiten wecken und entfalten helfen. Dem Kind die individuelle Förderung in den Phasen seiner höchsten Aufnahmefähigkeit zukommen lassen. Auf die Ansprüche des Kindes, auf seine Stimmungen ganz persönlich eingehen.
Hospitieren in weiteren Institutionen, die auch mit Erziehung junger Kinder befaßt sind, wie Mutterberatung, allenfalls Tagesmutter ua. Erstellen zweckmäßiger Aufzeichnungen und Berichte.
Didaktische Grundsätze:
Sinngemäß gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Kindergartenpraxis, soweit sie auch für die Früherziehungspraxis relevant sind, unter besonderer Berücksichtigung der für die Altersstufe von 6 Monaten bis 3 Jahren unabdingbaren Individualisierung der Erziehung.
Die Blockung von Unterrichsstunden ist aus didaktischen Gründen wünschenswert.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
(siehe Pflichtgegenstand)
Lehrstoff:
3., 4. und 5. Klasse (je 1 Wochenstunde):
Erweiterte Erfahrung und Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungsmittel. Differenzierung des kreativen Körperausdrucks, der Bewegungsimprovisation und Bewegungsgestaltung. Erfassen und Umsetzen der methodisch-didaktischen Grundlagen der rhythmisch-musikalischen Erziehung im Hinblick auf die Praxis. Lernzielorientierte Anwendung von Materialien und Objekten. Einsatz von Stimme, Sprache, Flöten, Orff-Instrumenten und selbstgebautem Instrumentarium zur Bewegungsbegleitung. Gestalten von Liedern, Texten und Tanzformen in Bewegung und mit Instrumenten. Entwickeln weiterer Übungssequenzen für den Kindergarten. Selbständiges Erarbeiten von Themenbereichen zur Durchführung von rhythmisch-musikalischen Übungseinheiten mit Kindern verschiedener Entwicklungsstufen; Reflexion und Analyse.
Rhythmisch-musikalische Erziehung als Möglichkeit zur Vorbereitung auf den Schuleintritt sowie zum Einsatz im Hort. Förderung der Fähigkeit, Übungseinheiten zu variieren und dem jeweiligen Niveau der Gruppe anzupassen. Übungen zum Ausgleich von emotionalen Spannungen und motorischen Defiziten. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum angemessenen Umgang mit Aggression. Aufgaben und Spiele mit Musik und Bewegung zur Förderung von Konzentration, Kommunikation und Kreativität. Rhythmisch-musikalische Lernspiele als Lernhilfe (Sprach- und Mengenlehre, Schreibförderung, logisches Denken ua.). Rhythmisches Gestalten von Liedern, Texten und Tanzformen für Schulkinder. Szenisches Spiel in Verbindung mit Musik und Bewegung.
Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Sonderpädagogik. Didaktischer Aufbau eventuell versäumter Primärerfahrung; Möglichkeiten des spontanen Reagierens und Anpassens bei einem Minimum an verbaler Steuerung. Allenfalls einschlägige Einblicke in entsprechenden Institutionen der Sonderpädagogik. Einsicht in psychosomatische Vorgänge und deren Beachten im persönlichen und beruflichen Leben. Erstellen von kurz-, mittel- und längerfristigen Rahmenplänen. Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur.
Didaktische Grundsätze:
(siehe Pflichtgegenstand)
Das Herstellen von Querverbindungen zur Didaktik und Kindergarten- bzw. Hortpraxis sowie die Analyse der durch die Schülerinnen und Schüler in diesem Unterricht erworbene Praxiserfahrungen soll die Umsetzung rhythmisch-musikalischer Erziehung in der beruflichen Praxis verbessern.
INSTRUMENTALMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
(siehe Pflichtgegenstand)
Gitarre
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Kammermusik und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Begleitung von Liedern für Kinder und Jugendliche. Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Transponieren von Melodie und Begleitung.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in Kindergarten und Hort.
Blockflöte
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Spielen und Singen von Liedern für Kinder und Jugendliche. Erfinden einer 2. Stimme.
Transponieren.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und zur Bewegungsbegleitung, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
Bambusflöte
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Spielen und Singen von Liedern für Kinder und Jugendliche. Erfinden einer 2. Stimme.
Transponieren.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und zur Bewegungsbegleitung, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
Didaktische Grundsätze:
(siehe Pflichtgegenstand)
SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der slowenischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie eine angemessene Ausdrucksweise im Dienste der Spracherziehung des Kindes.
Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des slowenischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in slowenischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind, um die slowenische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Planmäßige Sprecherziehung. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vorlesen und Erzählen von - insbesondere für das Kleinkind - erzieherisch wertvollen Geschichten und Märchen. Sprechen von Kinderreimen; Versuche im Stegreifspiel.
Lektüre:
Proben aus der slowenischen Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten.
Erkennen von Sprachformen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes. Dramatisieren
einfacher Stoffe.
Lektüre:
Einige Proben der slowenischen Literatur aus dem 19. und 20. Jahrhundert. In Verbindung mit der Lektüre Hinweise auf die wichtigsten Dichtungsarten. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Übungen. Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Überblick über das Werden der slowenischen Sprache. Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch. Bereicherung des Wortschatzes. Rechtschreibübungen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Klasse (2 Wochenstunden):
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen, Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.
Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte unter Auswertung von Schallplatten, Rundfunk und falls sich die Gelegenheit dazu bietet, auch durch Theaterbesuch. Sprechen längerer Texte.
Lektüre:
Ausgewählte Werke der slowenischen Literatur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen.
Kurzer Überblick über die Geschichte der Kinder- und Jugendliteratur bei den Slowenen.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtetem und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung des Stils, mit
Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Fachdidaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie einer entsprechenden Auswahl slowenischsprachiger Bilderbücher. Singen von slowenischen Kinderliedern.
Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen, Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen.
Einfache Referate. Darstellen von Szenen aus Dramen der Slowenischen Literatur. Singen von Volkstümlichen Liedern in slowenischer Sprache.
Lektüre:
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts, die Einblicke
in den geistigen Aufbruch unserer Zeit vermitteln.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und den Gefühlswert der slowenischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.
Fachdidaktik:
Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in slowenischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Ausbau der pädagogischen Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern; sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine
zweistündig.
Klasse (2 Wochenstunden):
Redeübungen, vor allem als Erzählungen und als Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt.
Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen (Film, Rundfunk, Fernsehen, Theater, Ausstellungen).
Lektüre:
Ausgewählte Proben aus der slowenischen Gegenwartsliteratur unter
besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner
Slowenen.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Fallweise Übungen zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, Zeichensetzung im Zusammenhang mit der Satzlehre, allenfalls auch im Sinne gezielter Lernhilfe.
Fachdidaktik:
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen, auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der slowenischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine
zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schülerinnen und Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.
Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Anhören von Schulfunksendungen und durch Tonbandaufnahmen (Kontrolle der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.
Neben der auf die Erlernung der slowenischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Slowenischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Slowenisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.
KROATISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der kroatischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Spracherziehung des Kindes.
Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des kroatischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in kroatischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind um die kroatische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Planmäßige Sprecherziehung, insbesondere im Hinblick auf akzentrichtige und diphthongfreie Aussprache der Vokale. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vortragen kurzer Prosastücke und Gedichte; Singen von Liedern. Vorlesen und Erzählen von Märchen, Volkssagen, Fabeln, Tiergeschichten. Versuche im Stegreifspiel.
Lektüre:
Proben aus der kroatischen Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks. Festigung der schriftkroatischen Ausdrücke.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Grundzüge des Satzbaues. Wortlehre: Hauptwort, Eigenschaftswort, das persönliche, das rückbezügliche und das besitzanzeigende Fürwort, das Zeitwort und das Vorwort.
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten. Gewöhnung an den Gebrauch des Wörterbuches.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes. Dramatisieren einfacher Stoffe. Höhere Anforderungen an das lautrichtige, sinngemäße und ausdrucksvolle Lesen.
Lektüre:
Einige Proben der burgenländischen kroatischen Literatur aus dem 20. Jahrhundert. Kroatische Volkssagen, Stoffe aus der kroatischen Geschichte und Kultur sowie Texte über bedeutende Männer und Frauen des kroatischen Volkes. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdruckes:
Schriftliche Übungen. Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch. Deklination des Hauptwortes, Deklination der Fürwörter. Das Zahlwort. Die Konjugation der Zeitwörter. Bereicherung des Wortschatzes.
Rechtschreibübungen, insbesondere betreffend die Großschreibung, die Zeichensetzung und die Behandlung der Konsonantenangleichung. Gebräuchliche Fremdwörter.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr; je zwei im Semester.
Klasse (2 Wochenstunden):
Richtige Betonung und diphthongfreie Aussprache. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Freies Sprechen mit Vorbereitung.
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von
volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.
Lektüre:
Leseproben zur systematischen Gliederung der kroatischen Literatur und zum Einblick in die Geschichte des Volkes. Bedeutende kroatische Dichter und Schriftsteller. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Burgenland-Kroaten.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kroatischen Satzbaues.
Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Das Wichtigste über die Satzlehre (insbesondere die Nebensätze) zur Bereicherung des Stils, mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Schwerpunkte der Wortlehre: Erkennen der vier Vergangenheitszeiten anhand der Lektüre. Die Mittelwörter, die satz- und wortverbindenden Wörter. Umlaute und Ablaute sowie die Doppelvokale. Die Behandlung der schwierigsten Konsonanten mit Hinweisen auf die Rechtschreibung.
Fachdidaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen in kroatischer Sprache von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl kroatischer Bilderbücher. Singen von kroatischen Kinderliedern.
Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen, Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen.
Einfache Referate. Darstellen von Szenen aus kroatischen Volksstücken. Singen von volkstümlichen Liedern in kroatischer Sprache.
Lektüre:
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts. Erzählungen und Abhandlungen über das Arbeits- und Berufsleben. Umfangreiche erzählende Dichtungen. Bilder aus der Geschichte und Kultur des kroatischen Volkes.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Einfach Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und den Gefühlswert der kroatischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen, Volksetymologie.
Fachdidaktik:
Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in kroatischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern, sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine
zweistündig.
Klasse (2 Wochenstunden):
Redeübungen, vor allem als Erzählungen und als Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt.
Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen (Film, Rundfunk, Fernsehen, Theater, Ausstellungen).
Lektüre:
Ausgewählte Proben aus der kroatischen Gegenwartsliteratur unter
besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Fallweise Übungen zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, Zeichensetzung im Zusammenhang mit der Satzlehre, allenfalls auch im Hinblick auf didaktisch richtige Lernhilfe.
Fachdidaktik:
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen, auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der kroatischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine
zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schülerinnen und Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.
Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Tonbandaufnahmen (Kontrollieren der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.
Neben der auf die Erlernung der kroatischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Kroatischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Kroatisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.
UNGARISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der ungarischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Sprecherziehung des Kindes.
Durch die Behandlung der bedeutendsten Werke des ungarischen Schrifttums soll den Schülerinnen und Schülern Einblick in die wesentlichen Epochen der geistesgeschichtlichen Entwicklung Ungarns geboten werden. Dabei ist auf die literarische Befruchtung des pannonischen Raumes durch die ungarische Literatur - unter besonderer Berücksichtigung des auf das Burgenland bezogenen ungarischen Schrifttums - zu verweisen. Das Erkennen der Gemeinsamkeit zwischen Österreich und Ungarn aus der gemeinsamen Geschichte, aber auch das Verständnis für die verschiedene Wesensart, soll die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in ungarischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind, um die ungarische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Planmäßige Sprecherziehung; Aneignung einer klaren Aussprache; Einübung der richtigen Betonung, Unterscheidung der kurzen und langen Vokale, Berücksichtigung der zusammengesetzten und der Doppelkonsonanten. Sprachmelodie. Festigung des Wortschatzes durch Umformungs- und Einsetzübungen. Dialoge (Rollenspiele) aus dem Alltag der Familie und der Umwelt des Kindes bzw. Jugendlichen. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Auswendiglernen kurzer Texte.
Lektüre:
Proben aus der ungarischen Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben; fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Nominal- und Verbalsätze. Gebrauch des Hilfszeitwortes und der Verneinung. Numeralia und Pronomina: Orts- und Zeitsuffixe.
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten.
Erkennen von Sprachformen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltagsgespräche aus den Sachgebieten: Zeit (Uhr, Tage, Wochen, Monate, Jahreszeiten), Tagesablauf (Beruf und Freizeit, Mahlzeiten und Getränke), auf der Straße (Auskunftserteilung, Wegbeschreibung), Einkaufen (Geschäfte, Märkte), Kleidung.
Lektüre:
Einige Proben aus der auf das Burgenland bezogenen ungarischen Literatur (wie Sagen, Tierfabeln, Jugendgedichte ua.).
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Übungen (Diktate, Übersetzungen); Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch; die Konjugation des Zeitwortes (subjektive und objektive Konjugationsformen). Possessivsuffixe und Besitzanzeige, Steigerung. Vokalharmonie und Agglutination. Umstandsbestimmungen. Bereicherung des Wortschatzes; Rechtschreibübungen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Klasse (2 Wochenstunden):
Erweiterung des Wortschatzes aus den Sachgebieten öffentliche Einrichtungen (Postamt, Bank, Bahn, Arzt, Krankenhaus, Apotheke, Sport).
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Erörterung und Interpretation längerer Texte.
Lektüre:
Leseproben zur systematischen Gliederung der ungarischen Literatur. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Ungarn des Burgenlandes.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtetem und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Schwerpunkte der Wortlehre: Die Zeiten des Zeitwortes; unregelmäßige Zeitwörter; weitere Formen der Zeitwörter (Imperativ, Adhortativ, Konjunktiv, Potentialis, Faktativ, Frequentativ); Bildung von Mittelwörtern; Ableitungssilben und ihre Wichtigkeit beim Wandel der Bedeutung.
Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung des Stils, mit
Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Fachdidaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl ungarischsprachiger Bilderbücher. Singen von ungarischen Kinderliedern.
Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen zu den Sachgebieten:
Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen), kulturelle Freizeiteinrichtungen (Theater, Kino, Museen und Ausstellungen), Gegenwartsprobleme, Dienstleistungen, Sozialfürsorge.
Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen. Einfache Referate. Gepflegtes Vorlesen mit erhöhten Anforderungen. Vortrag von Gedichten.
Lektüre:
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Einfache Abhandlung aus verschiedenen Sachgebieten. Zusammenfassungen, persönliche Stellungnahme, selbständige Ausarbeitung berufsbezogener Themenstellungen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die wichtigsten Regeln der ungarischen Syntax. Gesetzmäßigkeiten
und Ausnahmen der Wort- und Satzlehre.
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und Gefühlswert der ungarischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.
Fachdidaktik:
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