Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-09-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
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Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.

Betrieb und Umwelt (Verflechtung des Betriebes mit der ökologischen und sozialen Umwelt.)

Absatz:

Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches

Instrumentarium.

Geld und Währung:

Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Oesterreichische Nationalbank.

Preis:

Markt und Preis; Preisbildung im Modell;

Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,

wirtschaftspolitische Einflußnahme.

Außenwirtschaftliche Verflechtungen:

Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationale Wirtschaftshilfe.

Wirtschaftsgemeinschaften.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:

Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.

Volkswirtschaftliche Gesamtziele:

Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.

Volkswirtschaftliche Theorien.

Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:

Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von

Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;

wirtschaftspolitische Maßnahmen.

Öffentliche Wirtschaft:

Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.

15.

UMWELTÖKONOMIE UND ABFALLWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Ökologie als Langzeitökonomie:

Belastung der Volkswirtschaft durch Umweltzerstörung und Umweltsanierungsmaßnahmen; Volkswirtschaftliche Kosten der Pflege von berufs- und umweltbedingten Erkrankungen; Volkswirtschaftliche Folgen von präventivem Umweltschutz und aktiven Gesundheitsvorsorgemaßnahmen.

Verkehr und Umweltschutz (Waren-, Güter-, Personen- und Informationstransport und Umweltfolgen; Aufgaben des Gefahrengutbeauftragten).

Abfallwirtschaft:

Gesetzliche Grundlagen der Länder.

Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftsgesetz,

Begleitscheinsystem; Abfallanalyse nach Ö-NORM;

Abfallbeauftragter (Aufgaben, Rechtsstellung, Branchenkonzepte der Abfallwirtschaft; Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes).

Betriebe der Umweltwirtschaft. Ver- und Entsorgungsbetriebe.

Kommunalwirtschaft:

Stellung der öffentlich-wirtschaftlichen Einrichtungen in der Gesamtwirtschaft; Einrichtungen der öffentlichen Wirtschaft; kommunale Umweltschutzeinrichtungen.

IV. Jahrgang:

Qualitätssicherung:

Öko-Audit nach internationalen Normen, Aufgaben eines Umweltqualitätsmanagementsystems.

Kostenvergleich:

Umweltsanierung, aktiver Umweltschutz; Kosten-Nutzenanalysen von

Recyclingmaßnahmen.

Verfahrensvergleichs- und Investitionsrechnung.

Verbuchung von Geschäftsfällen in einem Betrieb mit umweltrelevanten Kosten im Rahmen einer Finanzbuchführung anhand einer Belegsammlung.

Stoff- und Energiebilanz (Ökobilanz) für Verfahren bzw. Güter:

Bilanzierungsgrundlagen; Bewertung von Bilanzposten (einschließlich der Waren- und Materialbewertung sowie der Bewertung der Halb- und Fertigungserzeugnisse); Ermittlung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Erfolges; Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Marketing, Marktforschung:

Vermarktung von Produkten und Ideen.

Öko-Marketing, Öko-Design.

Handel und Umweltschutz.

Organisation des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes; Kosten-Nutzen-Analysen von Arbeitnehmerschutzeinrichtungen.

V. Jahrgang:

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Öko-Finanzierung, Instrumentarien in Österreich und in der Europäischen Union.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen, Umwelt- und Qualitätsmanagement (ISO 9000 und 14000) im Betrieb.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung.

Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.

Sicherheitsanalysen für Betriebe:

Giftbeauftragter (Aufgaben des Beauftragten für den Giftverkehr;

Transport von gefährlichen Stoffen. Gefahrenanalyse:

Kosten-Nutzen- Rechnung, Vermeidung).

16.

RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsfälle; Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

II. Jahrgang:

Jahresabschluß:

Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung;

Rechnungsabgrenzung;

Rückstellungen;

Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;

Jahresabschluß der Einzelunternehmung.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Wertpapierabrechnung.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).

III. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung. Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Ökokostenkalkulation, „ökologisch wahrer Preis”, Qualitätskosten, Fehlerkosten.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Kostenrechnung. Betriebsergebnisse (Berechnung, tabellarische und grafische Präsentation). Kalkulation.

Kontierung und Verbuchung schwieriger Geschäftsfälle.

IV. Jahrgang:

Rechnungswesen eines öffentlichen Betriebes (vorzugsweise mit Schwerpunkt Umweltschutz): Finanzbuchführung; Kostenrechnung einschließlich Kalkulation.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle; Besonderheiten der Personalverrechnung in öffentlichen Betrieben.

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung.

V. Jahrgang:

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik). Ermittlung von ökologischen und abfallwirtschaftlichen Kennzahlen.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung), Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche Investitionsbegünstigungen.

Steuer und Umweltschutz (Gemeinkostenprinzip - wahrer Preis;

Verursacherprinzip - Internalisierung externer Kosten):

Jahresabschlüsse:

Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Abschlüsse unter Berücksichtigung schwieriger Bewertungsprobleme und steuerlicher Investitionsbegünstigungen (Ökoförderungen).

Schularbeiten:

I. bis IV. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

17.

TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.

Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen

Bereiches.

Einführung in die Phonotypie.

Büroorganisation:

Postbearbeitung, Telefon, Fax.

II. Jahrgang:

Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Serienbriefe.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.

Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher

Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach

Direktdiktat und Tonträgern.

Einführung in die selbständige Texterstellung.

Grundlagen der Typographie und des Layouts.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten; Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.

Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

III. Jahrgang:

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation, Datenbanken, usw.).

Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen.

Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.

Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., dass der Schüler

Schularbeiten:

I.-III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten, im III. Jahrgang bei Bedarf auch zweistündig.

18.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirkung von Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation. Grafik.

III. Jahrgang:

Standardsoftware:

Datenbanken, Datenbeschaffung, Tele-housing.

Verknüpfung von Textverarbeitungsprogrammen mit anderer Software

(Verwendung von Datenbanken, Einbindung von Grafiken, Bildern, Tabellenkalkulationen, uä.).

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

IV. Jahrgang:

Umweltanalytische und umwelttechnische Software.

Umweltmeßtechnik.

Grafische Gestaltung.

V. Jahrgang:

EDV-Vernetzungen.

Meßeinrichtungen.

Adaptieren von Standardsoftware, Internet.

19.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

V. Jahrgang:

Naturschutzrecht:

Wichtige Bestimmungen und deren Gültigkeit, Schutzgebiete,

Nationalparks.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen

fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

Umweltstrafrecht.

Umweltschutzrecht:

Verfassungsrechtliche Grundlagen in Österreich;

Vollzugszuständigkeiten; Rechtsgrundlagen der Luftreinhaltung; der Gewässerreinhaltung, Abfallwirtschaft; Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltinformationsgesetz, Verordnungen zu den jeweiligen Umweltschutzgesetzen (zB Verpackungsverordnung, Batterieverordnung), Bürgerbeteiligung; Chemikalienwesen; Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds; Bodenschutzrecht. Zivil- und Strafbestimmungen im Umweltschutz; Internationales Umweltrecht (EG-Recht) und daraus erwachsende Verpflichtungen für Österreich; Verpflichtungen Österreichs durch internationale Verträge.

Aufgaben des Störfall-Sicherheitsbeauftragten:

Gesetzliche Regelungen, Pflichten, Verantwortung.

Strahlenschutz:

Gesetze, Verordnungen; Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten.

Giftbeauftragter:

Aufgaben. Gesetzliche Grundlagen für den Verkehr mit Giften und deren Transport.

Aufgaben der Sicherheitsvertrauensperson. Vorschriften und Gesetze bezüglich des Arbeitnehmerschutzes; Aufgaben der Sicherheitsfachkraft.

20.

LEBENSRAUMGESTALTUNG UND RAUMPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Umweltgerechtes Bauen, Bautenschutz: Physikalische und chemische Methoden und deren Umweltverträglichkeit.

Wohnbau:

Grundzüge der Baubiologie.

Sozialer Wohnbau; Wohnbauförderung.

Gestaltung des unmittelbaren Wohnbereiches (Gestaltung und Pflege der Wohnung).

Mittelbarer Wohnbereich (Fassadengestaltung, Gartengestaltung;

Anlage und Pflege von Parkanlagen).

Pflege von Fassaden und Gebäuden.

Arbeitsplatzgestaltung:

Humanisierung von Büro und Betrieb; Ergonomie.

Grünraumgestaltung im Siedlungsgebiet; Fassadengestaltung in Straßenzügen; Straßengestaltung, Spielplatzgestaltung. Pflege kommunaler Einrichtungen.

Landschaftsgestaltung (Planung, Anlage, Pflege bzw. Erhaltung von Landschaftselementen; Naturschutz und Fremdenverkehr).

Geländekartierung und Typisierung.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz:

Ursachen ökologischer Probleme; raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung des Siedlungs- und Landschaftsbildes und der Umweltqualität (Grundwasserschutz, Bodenschutz); Deponieklassen, Anlage von Deponien.

Praktikum (1 Wochenstunde):

Ausgewählte Beispiele zu Themen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang:

Raumplanung, Planungsräume; Ver- und Entsorgungseinrichtungen; Verkehrsplan (öffentlicher Verkehr und Individualverkehr). Spezielle raumplanerische Bedingungen in Österreich.

Raumordnung:

Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).

Ökologische Auswirkungen von Erschließungsmaßnahmen.

Arbeitnehmerschutz und Verkehr.

Praktikum (2 Wochenstunden):

Ausgewählte Beispiele zu Themen des V. Jahrganges.

21.

UMWELTTECHNOLOGIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Abfallwirtschaft:

Abfallstromanalyse in verschiedenen Branchen; Müllanalyse; Branchenabfallwirtschaftskonzepte; Abfallbehandlung. Müllsammel und -trennsysteme. Sortier-, Behandlungs-, Recyclinganlagen; Deponierung. Kompostierung. Thermische Müllbehandlung.

Wasser:

Trink- und Brauchwassergewinnung. Kommunale Wasserver- und

-entsorgungssysteme. Trink-, Brauch- und Abwasserbehandlung.

Kläranlagen.

Praktikum:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des III. Jahrganges.

IV. Jahrgang:

Maschinen und Maschinenelemente der Umwelttechnik.

Landschafts- und Kommunalflächenpflege, Pflegemaschinen, Arbeitsorganisation.

Luftreinhaltung, abgasarme Technologien; Filtertechnologien (notwendige Geräte und deren Funktion), Bauteile zur Wärme- und Schalldämmung, moderne Heizungssysteme.

Geräte zur Textil- und Gebäudereinigung.

Fachkunde: Sicherheitsfachkraft, Bau und Funktion gängiger Arbeitnehmerschutzeinrichtungen an Maschinen, Gebäuden und Geräten.

Praktikum:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang:

Ausstattung von Branchen mit Umweltschutzeinrichtungen. Umwelttechnikkonzepte für Betriebe.

Ökologische Qualitätssicherung im Betrieb nach gültigen Normen.

Betriebliche Sicherheitstechnik.

Transportgeräte für gefährliche Güter.

Risikoanalysen und Vergleichsrechnung bei Umweltschutzmaßnahmen.

Praktikum:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des V. Jahrganges.

22.

LEIBESÜBUNGEN

ERWEITERUNGSBEREICH

Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

1.

die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder

2.

ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder

3.

ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

1.

durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder

2.

durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro

Lernjahr vorzusehen.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

a)

Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

b)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

I. bis V. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

I. bis V. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum soll zwischen dem IV. und V. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.


*1) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichung (Anm.: richtig: Bezeichnung) der Fremdsprache anzuführen.

*2) Einschließlich Praktikum.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

5) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003) 6) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick

auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt III.

Mit 1.9.1996 jahrgangsweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. Art. I

§ 4 Abs. 2 Z 3 idF BGBl. Nr. 534/1996)

Anlage 5


HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE - AUFBAULEHRGANG

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich-

tungs-

I. II. III. gruppe

```

```

KERNBEREICH

```

1.

Religion ............. 2 2 2 6 (III)

```

```

2.

Deutsch .............. 2 2 2 6 (I)

```

```

3.

Englisch ............. 3 3 3 9 (I)

```

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache *1) *2) . 4 4 4 12 (I)

```

5.

Geschichte und Kultur 2 2 - 4 III

```

```

6.

Wirtschaftsgeographie - 2 2 4 III

```

```

7.

Musikerziehung *3) ... 1 (1) (1) 1 (+2) (IVa)

```

```

8.

Bildnerische Erziehung

```

*3) .................. 1 (1) (1) 1 (+2) (IVa)

```

9.

Psychologie und

```

Philosophie .......... - - 2 2 III

```

10.

Biologie und Ökologie - 2 2 4 III

```

```

11.

Mathematik und

```

angewandte Mathematik 3 2 3 8 (I)

```

12.

Chemie ............... 2 - - 2 (III)

```

```

13.

Physik ............... 2 - - 2 (III)

```

```

14.

Betriebs- und

```

Volkswirtschaft ...... 2 2 2 6 II

```

15.

Rechnungswesen *4) ... 2 3 3 8 I

```

```

16.

Politische Bildung und

```

Recht ................ - - 2 2 III

```

17.

Ernährung ............ - 2 - 2 III

```

```

18.

Leibesübungen ........ 2 2 2 6 (IVa)

```

```

```

28 29 30 87

```

```

ERWEITERUNGSBEREICH

```

a)

Ausbildungsschwerpunkte *5)

```

Dritte lebende

Fremdsprache *1) ....... 3 2 3 8 (I)

Fremdsprachen und

Wirtschaft *1) ......... 3 2 3 8 I

Umweltökonomie ........... 3 2 3 8 II

Ernährungs- und

Betriebswirtschaft ..... 3 2 3 8 II

Betriebsorganisation und

Wirtschaftsleitung ..... 3 2 3 8 III

Humanökologie ............ 3 2 3 8 III

Sozialverwaltung ......... 3 2 3 8 III

Kulturtouristik .......... 3 2 3 8 III

Gesundheit und Soziales .. 3 2 3 8 III

```

b)

Schulautonome

```

Pflichtgegenstände *5) 3 3 3 9

Pflichtgegenstände mit

erhöhtem Stundenausmaß ... *6)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *1) . I

Allgemeinbildendes Seminar III

Fachtheoretisches Seminar III

Praxisseminar ............ IV

```

```

Pflichtgegenstände gesamt 34 34 36 104

```

```

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *5)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Spielmusik ............... 1 1 1 3 V

Chorgesang ............... 1 1 1 3 V

```

```

C. Fakultatives Praktikum

Insgesamt 12 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den III. Jahrgang

```

```

D. Förderunterricht *5)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Deutsch .................. (2) (2) - (4) (I)

Englisch ................. (2) (2) - (4) (I)

Zweite lebende

Fremdsprache *1) ....... (2) (2) - (4) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ............. (2) (2) - (4) (I)

Rechnungswesen ........... (2) (2) - (4) I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 65 und 77 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 in der geltenden Fassung, die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

1.

die Erhöhung des Stundenausmaßes von bis zu drei Pflichtgegenständen um insgesamt drei Wochenstunden je Jahrgang oder

2.

bis zu drei Seminare mit insgesamt drei Wochenstunden je Jahrgang oder

3.

eine Kombination aus Z 1 und 2.

1.

durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder

2.

durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Berufswelt herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Bericht, Protokoll, Kurzfassung, Exzerpt).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung

wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

II. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

III. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Freies Gestalten.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;

bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten;

II. Jahrgang: je 1 ein- bzw. zweistündige Schularbeit;

III. Jahrgang: 2 zweistündige Schularbeiten.

3.

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Aktuelle Themen.

Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der

beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

II. Jahrgang:

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt. Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

III. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

4.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag.

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

II. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen.

Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

III. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Internationale politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen.

Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.

Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

5.

GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Mittelalter:

Kultur und Gesellschaft im Feudalismus.

Weltreiche des Glaubens.

Vom theozentrischen zum anthropozentrischen Weltbild.

Kirche und Reich.

Entwicklungen in Österreich.

Frühe Neuzeit:

Erfindungen und Entdeckungen.

Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft

(Renaissance, Humanismus, Reformation).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Absolutismus:

Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.

Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.

Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko).

Entwicklungen in Österreich.

Aktuelle Themen.

II. Jahrgang:

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Aktuelle Themen.

6.

WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Länder der Dritten Welt:

Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.

Industrieländer:

Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen.

Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Telekommunikation, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.

III. Jahrgang:

Österreich:

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, bei sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Integration.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.

7.

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert.

Bewegung und musikalische Form.

Tänze des 19. und 20. Jahrhunderts.

Musiktheorie:

Auflösung des Dur/Moll-Systems.

Schwerpunkte der Musik im 19. und 20. Jahrhundert.

Werkanalyse:

Zusammenhang von Form und Aussage.

Deutungsmöglichkeiten von Musik im fächerübergreifenden

Zusammenhang.

II. Jahrgang:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Vokale und instrumentale Gestaltung außermusikalischer Themen.

Musiktheorie:

Verschiedene Notationsformen.

Vergleich zwischen abendländischer Musik und der Musik anderer

Kulturen.

Werkanalyse:

Interpretationsvergleiche.

Musik und Gesellschaft:

Psychologische Wirkung der Musik.

Manipulation durch Musik.

Musiksoziologie.

Finanzierung und Vermarktung von Musik.

III. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Festigung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit fächerübergreifenden

Aspekten.

Vokale, instrumentale und Bewegungsgestaltung mit Betonung der Musik des 20. Jahrhunderts.

Musiktheorie:

Stilistische Entwicklungen im Verlauf der Musikgeschichte.

Fächerübergreifende Themen.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische und formale Strukturen in der Musik vor allem

des 20. Jahrhunderts.

Ausgewählte Werke.

Musik und Gesellschaft:

Musik in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen

Umfeld. Musikkritik.

8.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Schrift:

Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign.

Studien vor dem Objekt:

Naturstudium.

Malerei:

Möglichkeiten der Farbgebung (Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger).

Grafik:

Experimentelle druckgrafische Verfahren.

Reflexion:

Inhaltliche Bedeutung von Werken; Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung; Entstehungsbedingungen von Werken. Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.

II. Jahrgang:

Schrift:

Anspruchsvollere typografische Lösungen auch unter Verwendung

zeitgemäßer Hilfsmittel.

Studien vor dem Objekt:

Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten,

Räumlichkeit.

Räumliche Gestaltung:

Farbe im Raum. Wirkungsweisen verschiedener Techniken und Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung.

Reflexion:

Sinn und Funktionen von Kunst. Entwicklung der europäischen Kunst.

Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz.

III. Jahrgang:

Schrift:

Integration von Schrift und Bild unter Bedachtnahme auf Form, Farbe und Wirkung. Schrift im Dienste der Kommunikation und Information.

Studien vor dem Objekt:

Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition.

Räumliche Gestaltung:

Perspektivische Darstellungen mit erhöhten Anforderungen

(Zentralperspektive, Zweipunkt-Perspektive).

Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung der Umweltgestaltung. Gestaltungsprobleme der Plastik, der Fotografie sowie der Film-, Video- und Computerkunst. Kommunikation, Dokumentation und Interpretation mittels Computerkunst.

Reflexion:

Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, direkte und symbolische Information; Entstehungsbedingungen und kausale Zusammenhänge, adäquate Annäherungsformen).

Selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (Museen, Galerien, Fachliteratur, visuelle Medien).

9.

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Entwicklungspsychologie:

Aggressionsforschung.

Sozialpsychologie:

Gruppe, massenpsychologische Phänomene.

Manipulation; Kommunikation.

Betriebs- und Arbeitspsychologie.

Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.

Sexualpsychologie:

Sexualerziehung.

Persönlichkeitspsychologie:

Persönlichkeitsforschung.

Psychohygiene, Umweltpsychologie.

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;

Sprachphilosophie; Logik.

Mensch und Werte:

Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.

Mensch und Gesellschaft:

Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe;

Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze);

Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.

Mensch und Transzendenz:

Metaphysik.

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

10.

BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Allgemeine Biologie:

Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel);

Zelldifferenzierung, Zellteilung, Mikroorganismen.

Botanik:

Anatomie und Physiologie der Pflanzen; wirtschaftlich und

ökologisch wichtige Lager- und Sproßpflanzen.

Photo- und Chemosynthese, Zellatmung.

Zoologie:

Charakteristik der Tierstämme; vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme.

Erkenntnisse der Verhaltensforschung, Verhaltensänderung durch

Domestikation.

Allgemeine Ökologie:

Grundbegriffe der Ökologie; abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht. Populationsdynamik.

III. Jahrgang:

Genetik:

Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.

Evolution:

Abiotische und biotische Evolution: Entstehung des Lebens; Theorien über die Entwicklung der Arten; Evolutionsfaktoren.

Ökologie:

Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen.

Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz. Aktuelle fachspezifische regionale und globale Probleme.

11.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

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