Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-09-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

II. Jahrgang:

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.

Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen.

III. Jahrgang:

Differentialrechnung:

Extremwertaufgaben.

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen

mit Wahrscheinlichkeiten.

Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

Schularbeiten:

I.-III. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

12.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Aufbau der Materie:

Lösungen, Konzentrationsangaben.

Chemische Reaktionen:

Reaktionsgleichungen, Stöchiometrie;

Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe;

Reaktionsarten.

Säuren und Basen:

Protolyse, ph-Wert, Indikatoren; Puffer; Neutralisation;

Elektrolyse.

Kohlenwasserstoffe:

Strukturen, Reaktionstypen;

Halogenkohlenwasserstoffe.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:

Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren Derivate.

Biochemie:

Chemische Evolution. Nukleinsäuren, Replikation, Transkription, Translation; Proteinsynthese; Biotechnologie.

Biochemische Bedeutung der Proteine; Enzyme, Vitamine.

Photosynthese; Stoffwechselreaktionen (Abbau und Umbau von Nährstoffen).

13.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Mechanik starrer Körper:

Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.

Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:

Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.

Wärme und Energie:

Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung.

Grundlagen der Akustik und Optik.

Elektrizität:

Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander;

Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.

Kernphysik:

Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.

Elementarteilchen.

14.

BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Produktionsbetriebe:

Handwerk, Industrie.

Dienstleistungsbetriebe:

Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);

Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);

Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);

Versicherung;

Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Absatz:

Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches

Instrumentarium.

Wechsel:

Unregelmäßiger Wechselumlauf.

Tourismus:

Wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Bedeutung.

II. Jahrgang:

Außenwirtschaftliche Verflechtungen:

Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationale Wirtschaftshilfe.

Wirtschaftsgemeinschaften.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:

Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.

Volkswirtschaftliche Gesamtziele:

Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.

Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:

Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von

Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;

wirtschaftspolitische Maßnahmen.

Öffentliche Wirtschaft:

Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.

III. Jahrgang:

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung.

Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.

15.

RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse:

Jahresabschluß.

Verbuchung und Kontierung von einfachen und schwierigen

Geschäftsfällen.

Finanzbuchführung des Hotel- und Gastgewerbes sowie des Reisebüros.

Organisation.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertung).

II. Jahrgang:

Kostenrechnung und Kalkulation in Handels-, Produktions- und Hotel- und Gastgewerbebetrieben (Integration der Vorkenntnisse).

Überblick über die Abrechnung von Giro- und Kontokorrentkonten und von Wertpapieren.

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des

handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).

Steuerliche Investitionsbegünstigungen.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

Verbuchung von praxisgerechten laufenden Geschäftsfällen im Rahmen der Finanzbuchführung im Hotel- und Gastgewerbe anhand einer Belegsammlung.

III. Jahrgang:

Personalverrechnung.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Jahresabschlüsse:

Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Abschlüsse unter Berücksichtung schwieriger Bewertungsprobleme und

steuerlicher Investitionsbegünstigungen.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

16.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze. Gesetzgebung des Bundes und der Länder.

Verwaltung.

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Privatrecht:

Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen

fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

17.

ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Energieliefernde Nährstoffe:

Kohlehydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme).

Mineralstoffe und Vitamine:

Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen von Unter- und Überversorgung; Säure- und Basenhaushalt.

Wasser:

Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz.

Arten. Qualitätsbelastung durch Umwelteinflüsse.

Diät:

Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger

Stoffwechselerkrankungen, Speisepläne.

Ernährungsverhalten:

Folgen von Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Eßverhalten.

18.

LEIBESÜBUNGEN

Lehrplan für Leibesübungen BGBl. Nr. 37/1989.

ERWEITERUNGSBEREICH

Ausbildungsschwerpunkt

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

II. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

III. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

Ausbildungsschwerpunkt

FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Fremdsprache und Pflichtpraktikum:

Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums;

Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache;

Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste;

Service, Food Beverage, Rezeption;

Freizeitanimation, Führungen.

II. Jahrgang:

Kommunikationstechnologien und -medien:

Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail;

elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Anwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen);

Präsentation von Datenmaterial.

Public Relations:

Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).

III. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis);

inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache;

Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, ua. in Mutter- bzw. Fremdsprachen;

Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial.

Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis. Aufteilung der Wochenstunden (soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen):

Englisch:

I. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

```

2.

Semester: 2 Wochenstunden

```

II. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

```

2.

Semester: 1 Wochenstunde

```

III. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden

```

2.

Semester: 1 Wochenstunde

```

Zweite lebende Fremdsprache:

I. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden

```

2.

Semester: 1 Wochenstunde

```

II. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

2.

Semester: 1 Wochenstunde

III. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

2.

Semester: 2 Wochenstunden

I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

Ausbildungsschwerpunkt

UMWELTÖKONOMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Chemisches Labor (1 Wochenstunde):

Moderne Analyseverfahren (Trennverfahren, Chromatographie, Ionenaustausch). Einfache Ionennachweise, Nachweis funktioneller Gruppen. MIK-MAK-Werte, Grenzwerte.

Wahlweise aus den Bereichen Wasser, Luft, Boden, Müll, Chemie im betrieblichen und privaten Haushalt, Lebens- und Genußmittel, Baustoffe.

Spezielle Themen:

II. Jahrgang:

Abfallwirtschaft:

Müllanalyse, Ökobilanzen. Müllvermeidung und -verwertung.

Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte (betriebliche und gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Investitionen zur Müllvermeidung, -trennung und -wiederverwertung).

Wasser:

Wasserhaushalt, Wasserkreislauf. Gewässergüte und Gewässerschutz. Grundwasser, Trinkwasser, Nutzwasser. Abwasser. Wassernutzung im Betrieb; Investitionen zur Wasserver- und -entsorgung.

Luft:

Aufbau und Chemismus der Atmosphäre. Bedeutung für das Leben. Atmung und Atemwegserkrankungen. Emission, Transmission, Immission. Luftreinhaltung. Luftgüte. Luftverschmutzung durch Betriebe. Bedeutung von Investitionen zur Luftreinhaltung aus betrieblicher und Gesamtwirtschaftlicher Sicht.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrganges.

III. Jahrgang:

Landschaftsökologie und Raumplanung:

Ökosysteme, Biotope, Landschaftselemente; geographische und ökologische Beziehungen in und zwischen Ökosystemen. Siedlungsgestaltung (Stadtökologie, gesundes Wohnen; Beseitigung und Reparatur von Umweltschäden, Revitalisierung, Rekultivierung, Sanierungsformen).

Betriebsansiedlung (Standortwahl und Anlagenplanung unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen).

Naherholungsräume, Natur- und Nationalparks, Naturschutz. Sanfter

Tourismus.

Landwirtschaft:

Bodenchemie, -belastung und -verbrauch. Ökologische Grundlagen des Landbaues, Agrarökosysteme im Zeitwandel.

Umweltbewußtes Konsumverhalten:

Ökologische und gesundheitliche Aspekte bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Nahrungsmitteln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Textilien, Bau- und Werkstoffen. Konsumentenbeeinflussung durch Werbung. Alternativprodukte.

Umweltrecht:

Naturschutzrecht; verfassungsrechtliche Grundlagen, Vollzugszuständigkeiten. Zivil- und Strafbestimmungen im Umweltschutzrecht. Raumordnungs- und Eigentumsrecht, Raumordnungspolitik. Verpflichtungen durch internationales Umweltrecht.

Volkswirtschaftliche Aspekte des Umweltschutzes:

Umwelt im Wirtschaftskreislauf. Belastung der Volkswirtschaft durch Umweltzerstörung und Umweltschutzmaßnahmen (Kosten der Pflege von berufs- und umweltbedingten Erkrankungen, des präventiven Umweltschutzes und von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen). Umweltpolitik.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.

Ausbildungsschwerpunkt

ERNÄHRUNGS- UND BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Spezielle Ernährung:

Lebensmitteltechnologie:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, industrielle und alternative Produktion und Konservierung, Lagerhaltung und Handelsformen tierischer und pflanzlicher Lebensmittel. Qualitätsveränderung durch Verarbeitungstechnologien.

Kontamination von Lebensmitteln:

Fremdstoffe, Zusatzstoffe, Umweltgifte, Agrochemikalien.

Lebensmittelrecht:

Nationale und internationale Rechtsvorschriften.

II. Jahrgang:

Spezielle Ernährung:

Kost- und Diätformen:

Intermediärstoffwechsel. Ursachen und Krankheitsbilder der häufigsten Stoffwechselerkrankungen; Stoffwechselanomalien. Übergewicht (Ursachen, Folgen, Therapie und Prävention). Kost- und Diätpläne für verschiedene Zielgruppen (computerunterstützte Erstellung; qualitative und quantitative Beurteilung).

Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:

Projektmanagement:

Organisation, Entwicklung, Planung, Durchführung, Evaluation. Anwendung auf Warenwirtschaft, Gästeverwaltung und Mitarbeiterführung.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft.

III. Jahrgang:

Spezielle Ernährung:

Ernährungsverhalten:

Einflüsse der Massenmedien auf Lebensformen und Verhaltensmuster.

Verbraucherstatistik. Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien (Vergleich, Bewertung). Stellenwert der Fach- und Pseudoliteratur.

Welternährung:

Strukturelle Ursachen der Über- und Unterversorgung; ernährungsphysiologische Beurteilung. Nahrungsquellen der Zukunft.

Techniken der Ernährungsberatung:

Aufgabenbereiche der beratenden Psychologie. Theoretische Modelle der Beratung (Entscheidungstheorie, Problemlösen, soziale Interaktion).

Analyse körpersprachlicher Ausdrucksmittel. Organisationsformen und Techniken der Beratung; Psychologie der Gestaltung von Informationsträgern.

Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:

Operatives Controlling:

Kosten- und Erlöscontrolling (Budgetierung, Planung von Leistung, Kosten und Erlösen, Ergebnisrechnungen, Prognosen, Kosten- und Ertragsanalysen, Berichtswesen); Finanz-Controlling (Finanzplanung, Liquidationsprognosen, Investitionsrechnungen, Erfolgs- und Liquiditätskontrolle).

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft.

Ausbildungsschwerpunkt

BETRIEBSORGANISATION UND WIRTSCHAFTSLEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Arbeits- und Betriebsorganisation:

Ausstattung und Einrichtung von Räumen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Berücksichtigung der Klassifizierungsrichtlinien.

Kriterien für die Auswahl von Materialien und Einrichtungsgegenständen: Funktionalität, Wirtschaftlichkeit (Anschaffungskosten, laufende Kosten, Pflegeeigenschaften), ästhetische, ergonomische und umweltspezifische Komponenten, baubiologische Eigenschaften (Raumklima).

Gestaltung von Gasträumen für verschiedene Anlässe.

Rationelle Reinigungs- und Pflegetechniken unter besonderer Berücksichtigung eines ökonomischen und ökologischen Betriebsmitteleinsatzes.

Arbeiten im Etagenbereich (Etagenwagen, Etagenoffice, Verhalten im Gästezimmer, Zimmerreinigung, Abendservice, VIP-Service, Zimmerkontrolle, Wäschetausch, Arbeitsbericht, Zimmerliste).

Pflege von Zimmerpflanzen, Gestalten und Arrangieren mit floralem Material.

Küchen- und Tafelgeräte (Material; Instandhaltung und Pflege).

Textilien für Wäsche, Berufskleidung, Möbel und Dekoration (Bezeichnung, Eigenschaften, Verwendung, Pflege und Reinigung).

Umweltschonender Einkauf, kritische Betrachtung von Qualitätsnormen; Müllvermeidung und Abfallbewirtschaftung.

Energiesparmaßnahmen (Heizung, Kühlung, Geräte).

Wassereinsparung und Abwasserschonung.

Erste Hilfe.

II. Jahrgang:

Arbeits- und Betriebsorganisation:

Räumliche und personelle Struktur im Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb (Front Office, Wirtschaftsleitung, Etage, Wäscherei, Büglerei, Lager).

Arbeits- und Betriebshygiene; Arbeitssicherheit.

Täglicher Arbeitsablauf der Hausdame und der Wirtschaftsleiterin.

Computerunterstützte Organisations- und Verwaltungsarbeiten im Housekeeping und im Ökonomat.

Mitarbeiterführung:

Stellenbeschreibungen, Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofile für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe. Personalverhalten. Arbeitsunterweisungen; Einführen und Anlernen neuer Mitarbeiter. Führungspersönlichkeit und Führungstechnik.

III. Jahrgang:

Arbeits- und Betriebsorganisation (2 Wochenstunden):

Bedarfs-, Einsatz- und Bestandsplanung für Personal, Material und Geräte.

Organisationsarbeiten unter besonderer Berücksichtigung des Frontbüros und der Wirtschaftsleitung.

Administration im Housekeeping, wie zB Fundbuch, Stammgästekartei, Zimmerinstandhaltungskartei, Wäschebuch, Inventarverzeichnisse, usw.

Dienstplan, Terminplan. Qualitätskontrolle und -sicherung. Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft (1 Wochenstunde):

Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln (ernährungsphysiologische, ökonomische, ökologische, küchen-, lager- und konservierungstechnische Aspekte).

Lagerung von Lebensmitteln und Speisen (Arten, Kapazität, Kosten; Einfluß auf die Qualität).

Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, wie Hygieneverordnung, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung usw.

Ausbildungsschwerpunkt

HUMANÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Gesundheit und Hygiene:

Physische und psychische Gesundheit.

Persönliches Gesundheitsverhalten und Gesundheitstraining.

Gesundheitsvorsorge.

Gesundheit am Arbeitsplatz.

Unfallverhütung.

Arbeits- und Wohnumfeld:

Ergonomische Gestaltung.

Licht und Farbe, Temperatur, Raumklima, Pflanzen.

Psychische und somatische Belastungen.

Baubiologische Maßnahmen.

Ökologische Bewertung von Materialien.

Qualitätskennzeichen.

Wohnbedürfnisse in verschiedenen Lebensphasen.

Kreatives Gestalten des Lebensbereiches Wohnen (1 Wochenstunde).

II. Jahrgang:

Haushaltsökonomie:

Wohnraum:

Rechtliche Grundlagen (Beurteilung von Verträgen).

Projektplanung (Bewertungskriterien, Finanzierungsplan).

Haushaltsplanung:

Optimierung des Einsatzes von Ressourcen.

Budgetierung; volkswirtschaftliche Aspekte, Kaufkraft und Verschuldung von Haushalten.

Konsumverhalten:

Kaufentscheidung (biologische, psychologische, ökonomische und ökologische Einflußfaktoren).

Verbrauchertypen.

Konsum und persönliche Werte.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

wahlweise zu den Bereichen des I. und II. Jahrganges.

III. Jahrgang:

Arbeit und Freizeit:

Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit.

Problemlösungsfähigkeit, Konfliktbewältigung.

Soziale Kompetenz.

Kommunikation und Präsentation.

Organisation des Arbeitsablaufes (Zieldefinition, Zeitmanagement, Arbeitsrhythmus).

Freizeitmöglichkeiten und ihre kritische Bewertung (Erholung und Regeneration, Kultur und Bildung, Kreativität und soziale Kontakte).

Soziales Umfeld:

Persönliche Situationen in verschiedenen Lebensphasen.

Bewältigungsstrategien.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.

Ausbildungsschwerpunkt

SOZIALVERWALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kinder- und Jugendbetreuung:

Berufe und Berufsbilder; institutionalisierte Einrichtungen und Träger (Kinderkrippe, Kindergarten, Jugendzentrum).

Betriebswirtschaftliche Aspekte (Aufbau- und Ablauforganisation; Finanzierung; Personalwesen).

Rechtsvorschriften (Jugendschutzgesetz, Jugendwohlfahrtsgesetz).

Gesundheitswesen:

Bedeutung, Vorsorge, Zuständigkeit. Berufe und Berufsbilder, ausübende und verwaltende Institutionen (Einrichtungen und Träger).

Krankenhausbetrieb:

Funktionsbereiche. Krankenanstalten- und Gesundheitsplanung, Betriebsführung.

Rechtsvorschriften (Sanitätsrecht; Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, Ärztegesetz).

II. Jahrgang:

Behindertenbetreuung:

Behinderungsarten. Heilpädagogische Berufe und Berufsbilder.

Nationale und regionale Einrichtungen und Träger (Arten, Organisation, Finanzierung, Personalwesen).

Rechtsvorschriften (Personenrecht; Behindertengesetze, Sozialhilfegesetze, Behinderteneinstellungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz; Fürsorgewesen; relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).

Altenbetreuung:

Grundproblematik (demographisch, gesellschaftspolitisch);

Berufe und Berufsbilder.

Institutionalisierte Einrichtungen und Träger.

Betriebswirtschaftliche Aspekte (Organisation von Einrichtungen der Altenarbeit; Finanzierung und Kosten; Personalwesen).

Rechtsvorschriften (Sozialhilfegesetze, relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrganges.

III. Jahrgang:

Sozialpolitik:

Grundsätze und Schwerpunkte (Positionen von Parteien und Interessenvertretungen; Sozialpartnerschaft).

Entwicklung der Sozialpolitik (Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik, Sozialversicherung).

Finanzierung, gesamtwirtschaftliche Aspekte. Sozialpolitik im

internationalen Vergleich.

Aktuelle Probleme.

Management in Sozialeinrichtungen:

Führungsaufgaben.

Gesprächsführung und Dynamik von Arbeitsgruppen (Organisation, Methode und Technik).

Projektmanagement (Entwicklung, Realisierung, Kontrolle).

Öffentlichkeitsarbeit; Umgang mit Behörden.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

zum Bereich Management in Sozialeinrichtungen.

Ausbildungsschwerpunkt

KULTURTOURISTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Aufgaben, Gliederung und Methoden der Kulturtouristik:

Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.

Bereiche:

Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst,

Literatur, Kunsthandwerk, Eßkultur.

Projektentwicklung:

Österreichisches Kulturangebot;

betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als

touristische Profilierungsinstrumente;

Jour-Fixe-Programme, Veranstaltungskalender, Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen;

Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank;

musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische

Bereiche (Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen, Workshops, kreative und kulinarische Kursprogramme);

kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen (Zeitreisen, regionale Küche, historische und religiöse Feste im Jahreskreis, Stadt-, Kloster- und Burgführungen);

Kulturpflege und Kulturpolitik (Denkmalschutz, Musik, Folklore, Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

wahlweise zu den Bereichen des I. Jahrganges.

II. Jahrgang:

Kulturmanagement:

Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren. Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern.

Management kulturtouristischer Organisationen.

Projektmanagement:

Touristische Präsentation von Regionen;

Durchführung von kulturellen Programmen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene;

Überwachung des Ablaufes von touristischen Programmen.

Mitarbeiter- und Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining und Moderation);

Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Ortsführungen);

verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrganges.

III. Jahrgang:

Touristisches Marketing für wichtige Teilmärkte:

Kur- und Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen, beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen), Cluburlaub.

Neue Trends im Freizeitbereich:

Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks.

Tourismuspolitik (Ziele, Träger).

Angewandtes touristisches Marketing:

Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region;

Sponsoring, fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen

Institutionen;

Public-Relations-Arbeit;

Projektpräsentation.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.

Ausbildungsschwerpunkt

GESUNDHEIT UND SOZIALES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Hygiene:

Umwelthygiene - Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe, Lärm. Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen).

Ernährung:

Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Stoffwechselanomalien (Ursachen, Folgen, Therapien, Prävention - Diäten).

Einflüsse der Massenmedien auf das Ernährungsverhalten der unterschiedlichen Altersgruppen; Verbraucherstatistiken, Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien.

Betreuungsmaßnahmen:

Säuglings-, Kranken- und Altenpflege.

Gesundheitstraining (1 Wochenstunde):

Erste Hilfe.

Allgemeine Hygienemaßnahmen.

Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat; Gesunderhaltung durch Sport, Training, Bewegung und Ernährung, mentale Motivation, Ismakogie.

II. Jahrgang:

Biomechanik und Stoffwechselchemismus:

Muskel-, Fettstoffwechsel; Grundumsatz; anaerobe Schwelle; aerobe Energiebereitstellung; Atmung (O2-Utilisation, O2-Aufnahme, O2-Kapazität).

Analyse komplexer sportlicher Bewegungsabläufe (maßgeblich beteiligte Muskelgruppen) bei verschiedenen Bewegungsarten.

Angewandte Psychologie:

Sport- und Gesundheitspsychologie (ausgewählte Kapitel).

Psychohygiene (Prävention, Lebensführung, Selbstcoaching, Selbstmanagement).

Psychologie des kranken/alten/kurenden Menschen.

Psychologie der helfenden Berufe (Supervision, „burn out”).

Beratung, Betreuung, Krisenintervention.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

zu Themen des II. Jahrganges.

III. Jahrgang:

Soziale Verwaltung:

Sozialrecht, Arbeitsrecht. Institutionen und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens.

Wohlfahrtspflege (soziale und volkswirtschaftliche Aspekte).

Sozialmedizin (Aufgaben der Sanitätsbehörde, öffentliche Gesundheitsvorsorge).

Sanitätsrecht:

Verfassungsrechtliche Grundlagen. Organisation des Gesundheitswesens. Krankenpflege-, Krankenanstalten-, Tuberkulose-, Lebensmittel-, Epidemie-, Bazillenausscheider-, Geschlechtskrankheiten-, Gesundheitsschutz-, Gift-, Suchtgiftgesetz. Gesetzliche Bestimmungen über Schutzimpfungen.

Sozialpsychologie:

Individuum und Gesellschaft. Interaktion, Kommunikation, Motivation

und Menschenführung; Sozialisationsprozeß und Sozialisationsinstanzen.

Psychosoziale Einrichtungen.

Psychosomatik:

Erscheinungen und Gegenmaßnahmen (Entspannungstechniken, Kurwesen, Rehabilitation, Lebensplan).

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

zu Themen des III. Jahrgangs.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

1.

die Erhöhung des Stundenausmaßes von bis zu drei Pflichtgegenständen um insgesamt drei Wochenstunden je Jahrgang oder

2.

bis zu drei Seminare mit insgesamt drei Wochenstunden je Jahrgang oder

3.

eine Kombination aus Z 1 und 2.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

1.

durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder

2.

durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Apekte (Anm.: richtig: Aspekte) einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

a)

Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

b)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

I. bis III. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

I. bis III. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

C. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Didaktische Grundsätze:

Das Praktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.


*1) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichung (Anm.: richtig: Bezeichnung) der Fremdsprache anzuführen.

*2) Für Anfänger empfiehlt sich die Erhöhung der Wochenstundenanzahl im schulautonomen Bereich.

3) Alternativer Pflichtgegenstand im II. und III. Jahrgang. 4) Mit Computerunterstützung.

*5) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*6) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Jahrgangsweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 2

Z 3 idF BGBl. Nr. 534/1996)

Anlage 5


HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE - AUFBAULEHRGANG

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich-

tungs-

I. II. III. gruppe

```

```

KERNBEREICH

```

1.

Religion ............. 2 2 2 6 (III)

```

```

2.

Deutsch .............. 2 2 2 6 (I)

```

```

3.

Englisch ............. 3 3 3 9 (I)

```

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache *1) *2) . 4 4 4 12 (I)

```

5.

Geschichte und Kultur 2 2 - 4 III

```

```

6.

Wirtschaftsgeographie - 2 2 4 III

```

```

7.

Musikerziehung *3) ... 1 (1) (1) 1 (+2) (IVa)

```

```

8.

Bildnerische Erziehung

```

*3) .................. 1 (1) (1) 1 (+2) (IVa)

```

9.

Psychologie und

```

Philosophie .......... - - 2 2 III

```

10.

Biologie und Ökologie - 2 2 4 III

```

```

11.

Mathematik und

```

angewandte Mathematik 3 2 3 8 (I)

```

12.

Chemie ............... 2 - - 2 (III)

```

```

13.

Physik ............... 2 - - 2 (III)

```

```

14.

Betriebs- und

```

Volkswirtschaft ...... 2 2 2 6 II

```

15.

Rechnungswesen *4) ... 2 3 3 8 I

```

```

16.

Politische Bildung und

```

Recht ................ - - 2 2 III

```

17.

Ernährung ............ - 2 - 2 III

```

```

18.

Leibesübungen ........ 2 2 2 6 (IVa)

```

```

```

28 29 30 87

```

```

ERWEITERUNGSBEREICH

```

a)

Ausbildungsschwerpunkte *5)

```

Dritte lebende

Fremdsprache *1) ....... 3 2 3 8 (I)

Fremdsprachen und

Wirtschaft *1) ......... 3 2 3 8 I

Umweltökonomie ........... 3 2 3 8 II

Ernährungs- und

Betriebswirtschaft ..... 3 2 3 8 II

Betriebsorganisation und

Wirtschaftsleitung ..... 3 2 3 8 III

Humanökologie ............ 3 2 3 8 III

Sozialverwaltung ......... 3 2 3 8 III

Kulturtouristik .......... 3 2 3 8 III

Gesundheit und Soziales .. 3 2 3 8 III

Medieninformatik ......... 3 2 3 8 I

```

b)

Schulautonome

```

Pflichtgegenstände *5) 3 3 3 9

Pflichtgegenstände mit

erhöhtem Stundenausmaß ... *6)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *1) . I

Betriebsorganisatorisches

Seminar .................. I

Allgemeinbildendes Seminar III

Fachtheoretisches Seminar III

Praxisseminar ............ IV

```

```

Pflichtgegenstände gesamt 34 34 36 104

```

```

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *5)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Spielmusik ............... 1 1 1 3 V

Chorgesang ............... 1 1 1 3 V

```

```

C. Fakultatives Praktikum

Insgesamt 12 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den III. Jahrgang

```

```

D. Förderunterricht *5)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Deutsch .................. (2) (2) - (4) (I)

Englisch ................. (2) (2) - (4) (I)

Zweite lebende

Fremdsprache *1) ....... (2) (2) - (4) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ............. (2) (2) - (4) (I)

Rechnungswesen ........... (2) (2) - (4) I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 65 und 77 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 in der geltenden Fassung, die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

1.

die Erhöhung des Stundenausmaßes von bis zu drei Pflichtgegenständen um insgesamt drei Wochenstunden je Jahrgang oder

2.

bis zu drei Seminare mit insgesamt drei Wochenstunden je Jahrgang oder

3.

eine Kombination aus Z 1 und 2.

1.

durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder

2.

durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Berufswelt herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Bericht, Protokoll, Kurzfassung, Exzerpt).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung

wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

II. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

III. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Freies Gestalten.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;

bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten;

II. Jahrgang: je 1 ein- bzw. zweistündige Schularbeit;

III. Jahrgang: 2 zweistündige Schularbeiten.

3.

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

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