Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-10-16
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Erweitern der Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.

Literatursammlung.

Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Bambusflöte aus

verschiedenen Epochen.

Akkordeon

Lehrstoff:

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Haltung des Instruments, Fingerhaltung und Handstellung, Vorübungen zur richtigen Balg- und Fingerartikulation, technische Übungen mit verschiedenen Rhythmen. Erarbeiten von Fingersatzproblemen bis zum 12-Tonraum (e'-g“). Baßbegleitungsübungen in einfachen Kadenzen sowie mit Einzelbaßtönen. Einfache Volks- und Kinderlieder im 5-8 Tonraum mit der entsprechenden Baßbegleitung. Erarbeiten aller grundlegenden spieltechnischen Fertigkeiten.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Erweiterung des Spieltonraumes; verschiedene Baßbegleitungsformen, auch mit Wechselbässen. Die Akkorde der Moll-, Septimen- und verminderten Septimenreihe. Doppelgriffe für die rechte Hand. Sichere Spielfertigkeit innerhalb von 2 Oktaven (c'-c“'); die Versetzungszeichen, Dur-, Molltonarten bis 3 Vorzeichen. Kinder- und Volkslieder, Volkstänze, leichtes Spielgut für Alltag, Fest und Feier in Hort und Heim; Erfinden richtiger Baßbegleitung zu Liedern. Zusammenspiel von einfachen mehrstimmigen Werken. Vorführen ausgewählter Werke der Akkordeonmusik. Literaturübersicht.

Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

5.

Klasse:

Lehrstoff:

Mehrstimmiges Spiel; Übungen zur Förderung der Geläufigkeit; Baßbegleitungsformen in verschiedenen Rhythmen; einfache polyphone Spielübungen; leichte Stücke aus der Originalliteratur sowie musikalisch einwandfreie Bearbeitungen für Akkordeon; Lieder und Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore; Musiziergut zur Fest- und Feiergestaltung sowie für den Alltag.

Pflege des Zusammenspiels in mehrstimmigen Sätzen aus der Akkordeonoriginalmusik. Einsatzmöglichkeiten des Akkordeons im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten in Hort und Heim. Improvisieren. Transponieren. Einfache Begleitung einer Singstimme. Literaturübersicht.

Didaktische Grundsätze:

Im Verlauf des gesamten Instrumentalunterrichtes ist jede Gelegenheit zu nützen, die vielseitige Verwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen und zu üben. Zum Unterrichtsgegenstand Musikerziehung und zu den einschlägigen Freigegenständen sind die notwendigen Querverbindungen herzustellen. Im Hinblick auf die Anforderungen sowohl in der Hort- und Heimpraxis als auch im Unterrichtsgegenstand Musikerziehung sind den Schülern konkrete technische Anleitungen zum selbsttätigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen zu bieten. In diesem Sinne ist auch beim Unterricht in Instrumentalmusik auf die Ausbildung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und die Vertiefung der musikkundlichen Kenntnisse Bedacht zu nehmen. Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instrumentes sind durch gelegentliches Vorspielen (auch unter Einsatz von Tonband und Schallplatte) von Werken aus alter und neuer Zeit aufzuzeigen.

Bei der Auswahl des Spielgutes und bei der Einführung in die Literatur sind insbesondere Werke österreichischer Herkunft zu berücksichtigen. Das gemeinsame Musizieren soll sowohl der Einführung in die Feiergestaltung als auch der Förderung des Verständnisses für Hausmusik, der sinnvollen Freizeitgestaltung und dem eigenen Musikerleben dienen.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung; darauf aufbauend Weckung des Verständnisses für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung.

Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven , affektiven, sozialen und motorischen Bereich als Primärerfahrung bei gleichzeitigem Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf. Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit. Sensibilisierung der Sinne. Einsicht in die psychosomatischen Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben. Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe. Musik und Bewegung als Möglichkeiten der Entfaltung schöpferischen Tuns im persönlichen und beruflichen Bereich.

Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzubeziehen.

Lehrstoff:

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Sensibilisierung der Wahrnehmung (auditiv, visuell, taktil, haptisch, kinästhetisch). Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens (auditive Wahrnehmung) besonders im Hinblick auf eine zu steigernde Aufnahmebereitschaft des Körpers für Musik. Praktische Erfahrung mit Elementen, die Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Takt, Rhythmus), Dynamik, Melodie, Form. Differenzierung des Sehens anhand von Bewegungsbeobachtung. Tasten und Wiedergeben von Tasteindrücken. Transfer zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Sinneswahrnehmung, zB zwischen Hören und Tasten. Reflexion über unterschiedliche Erscheinungsformen und Zusammenhänge.

Entwicklung von Körperbewußtsein, Förderung von Koordinationsfähigkeit, Umgang mit dem körperlichen Gleichgewicht, Haltungsschulung einschließlich der Korrektur der Körperaufrichtung durch Ausgleich von Spannung und Entspannung. Erschließen vielfältiger Bewegungserfahrungen (insbesondere Flexibilität in den Grundbewegungsarten) durch Spiel, Improvisation und Imitation. Differenzierung der Bewegungsqualität in Bezug auf Raum, Zeit, Kraft, Partner, Musik, Objekt. Aufbau allenfalls versäumter Primärerfahrungen und deren Bedeutung für die Arbeit mit retardierten Kindern.

Kennenlernen von Musikinstrumenten aller Art (wie Körper als Instrument; Behelfsinstrumente; selbstgebautes Instrumentarium; Stabspiele, Schlag- und Geräuschinstrumente, Flöten) in Verbindung mit Bewegung. Musikalische Improvisation, vokale und instrumentale Begleitung von Bewegungsabläufen.

Kennenlernen verschiedener Materialien wie Reifen, Stäbe, Bälle, Tücher, Naturmaterialien, Alltagsgegenstände. Improvisatorisches Spiel mit unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung der Kombinationsmöglichkeiten. Auswertung der Arbeitsbehelfe im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern verschiedener Entwicklungsstufen.

Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen (Einzel-, Partner- und Gruppenübungen). Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Prozesse. Bewußtmachen non-verbaler Kommunikationssysteme. Entwicklung von Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewußtsein (durch den Wechselbezug von Selbständigkeit und Anpassung, Führen und Folgen, Ein-, Über- und Unterordnen).

Entwicklung und Förderung der Kreativität, Steigerung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie Förderung von Gedächtnis und Orientierung durch alle Lehrstoffbereiche. Möglichkeiten der Umsetzung in der beruflichen Arbeit.

Einblicke in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Analyse von Hospitationen bei rhythmisch-musikalischer Arbeit im Hort. Entwicklungsspezifisches Arbeiten in verschiedenen Altersgruppen. Beobachten von gruppendynamischen Vorgängen.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit und Vertiefung der gewonnenen Erfahrungen.

Fortführung der Körperbildung, Haltungsschulung und Korrektur der Körperaufrichtung sowie Vertiefen des Körperbewußtseins. Differenzierung der Bewegungs- und Fortbewegungsarten. Bewegungsbeispiele. Erarbeiten einfacher sowie komplexer Bewegungsabläufe am Platz und im Raum. Bewegungsimprovisation unter Einbeziehung von Liedern, Texten, Spielen und instrumentaler Begleitung (auch im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen). Kennenlernen von Möglichkeiten der Körperbildung und Verständnis für die psychosomatischen Vorgänge; Folgerungen für das persönliche und berufliche Leben.

Improvisation mit Musikinstrumenten, Sprache, Stimme unter Einbeziehung von Spielmaterialien und Bewegung. Bedeutung der Singstimme für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Einfache musikalische Formmodelle wie Liedformen, Rondo, Kanon, Variation.

Anwendung und Auswertung der verschiedenen Materialien unter neuen Aspekten (wie Spiel, Kommunikation, sensomotorisches Training, Gestaltung).

Vertiefte Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen; Umsetzen dieser Erfahrungen auf das soziale Lernen, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen. Gemeinschaftsfördernde Übungen mit Hilfe von Musik und Bewegung (Singen, Tanzen, Musizieren; Gestalten von Liedern, Sprüchen, Tanzstücken, szenischem Spiel).

Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung“.

Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungshilfe; Hinführen zu deren Einsatz in der eigenen pädagogischen Arbeit. (Ausarbeiten von Themen, allmähliches Übernehmen von Übungseinheiten in der Kleingruppe). Vermitteln der methodisch-didaktischen Grundsätze der Rhythmisch-musikalischen Erziehung. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Lernhilfe (Mengenlehre, Sprachförderung, Schreibförderung, logisches Denken ua.m). Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur. Nachbesprechung und Analyse von selbständig durchgeführten Übungsabläufen mit Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen im Rahmen der Hort- und Heimpraxis.

Didaktische Grundsätze:

Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden sollen, müssen auf das eigene Tun und Erleben aufbauen (einschlägige Literatur sollte nur als Anregung oder zur Vertiefung des Verständnisses dienen). Ziel der rhythmisch-musikalischen Erziehung ist die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte und die Erkenntnis ihrer Wechselwirkung (ganzheitliche Erziehung, Bildung der Gesamtpersönlichkeit) auch im Hinblick auf den Sozialbezug.

Die Zusammenarbeit mit der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis ist zu pflegen. Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Pädagogik, Deutsch, Musikerziehung, Instrumentalmusik, Instrumentenbau, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung und Leibeserziehung sollen wahrgenommen werden.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bildnerische Erziehung baut auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen auf.

Durch enge Verbindung von vielfältiger bildnerischer Tätigkeit, Kunst- und Werkbetrachtung sowie fachdidaktischer Überlegungen sollen die Schüler jene Einsichten, Fähigkeiten und Haltungen erwerben, die sie zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller bildnerischer Arbeit in Horten, Heimen und in der außerschulischen Jugendarbeit befähigen. Diese Arbeit schließt die Mitgestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern mit ein. Darüber hinaus sollen die Schüler dazu befähigt werden, ihr persönliches bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es zur Bereicherung ihrer Lebensgestaltung zu nutzen.

Durch Einblick in die Entwicklungsstufen der Bildformen und Gestaltungstypen, durch Einführung in die Fachdidaktik und Methodik des bildnerischen Gestaltens, sowie durch berufsbezogene Übungen sollen die Schüler befähigt werden, bildnerische Tätigkeiten bei Kindern und Jugendlichen anzuregen, entsprechende Materialien, Verfahrensweisen und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.

Elementare Sach- und Methodenkenntnisse für die Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien sollen zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots und einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur hinführen.

Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Erweitern der Erfahrungen mit verschiedenen Materialien, Bildformaten, Darstellungs- und Gestaltungsmitteln sowie Gewinnen von Einsicht in deren Zusammenhänge vorwiegend anhand gegenstandsbezogener Aufgabenstellungen. Berücksichtigung entwicklungsgemäßer Darstellungsweisen.

Graphischer Bereich:

Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Oberflächengestaltung mit graphischen Mitteln; tonwertiges Zeichnen.

Einsatz verschiedener graphischer Materialien (Graphit mehrerer Härtegrade, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und der entsprechenden Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier ua.).

Farbiger Bereich:

Deckende Malweise; gleichmäßiger Farbauftrag - sichtbarer Pinselduktus; aufbauende Malweise - Primamalerei. Einsatz unterschiedlicher Farbmaterialien (Deck- und Dispersionsfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechender Auftragsweisen (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel, Spritztechnik ua.). Verwendung verschiedener Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).

Ornamentaler Bereich:

Reihung, Flächenfüllung (mit gleichen und wechselnden Elementen) mit geeigneten Werkzeugen und Materialien (Buntstift, Filzschreiber, Kartoffeldruck, Pinseldruck). Betonen der formalen Beziehungen zwischen Ornament und Gegenstand.

Kunst- und Werkbetrachtung:

An exemplarischen Beispielen aus den Bereichen Malerei, Graphik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit - Eröffnen emotionaler und kognitiver Zugänge zu Kunstwerken. Erarbeiten des Zusammenhanges von Inhalt, Form, Aussage und der kulturhistorischen Einbindung.

Fachdidaktischer Bereich:

Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das bildnerische Gestalten mit Kindern und Jugendlichen geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen in den verschiedenen Berufsfeldern des Erziehers.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphischer Bereich:

Hochdrucktechniken, zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Schablonendruck, Linolschnitt. (Papierschnitt und Reißtechnik als Vorform oder als Entwurf für Drucktechniken). Allenfalls Reservetechnik: Siebdruckverfahren mit verschiedenen Möglichkeiten der Schablonenherstellung. Graphische Zwischenverfahren, zB Monotypie.

Farbiger Bereich:

Feinabstufung und Farbmodulation, auch lasierende Malweise (Aquarell), Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe. Themengebundene Kontrastsetzung an exemplarischen Beispielen.

Theoretische Auseinandersetzung:

Kontrastlehre, Erarbeiten grundlegender Kontrastmöglichkeiten im graphischen und farblichen Bereich.

Schrift- und Typographie:

Wiederholendes Üben der Schreib- und Blockschrift (rhythmisches Schreiben und Gestalten von Schriftfeldern). Anfertigen von Schriftschablonen, Verwendung von vorgefertigten Buchstaben.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Werken der Druckgraphik und Malerei. Druckgraphische Verfahren. Ausdrucksqualitäten und Funktionen. Einfache Analysen und Interpretationsversuche.

Fachdidaktischer Bereich:

Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für das Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind (womöglich anhand von Beispielen).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphischer Bereich:

Grundfähigkeiten im sachlichen Zeichnen. Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Bau und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen. Erarbeiten von Normal- und Schrägrissen sowie deren Anwendung. Anfertigen von Sachzeichnungen zur Verwendung im Beruf.

Farbiger Bereich:

Farbe in Bezug zu Thema und Aussage. Farbe als optisches Signal und Symbol. Farbe in der Fest- und Feiergestaltung; Plakat.

Schrift- und Typographie:

Berufsbezogenes Anwenden der Schrift (Elterninformation, Programme, Beschilderung ua.). Schriftdesign. Erkennen von Ausdrucksqualitäten der Schrift.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Naturstudien in Malerei und Graphik (Skizze, Entwurf, Studie), Gebrauchsgraphik (Plakat, Schrift, Typographie) sowie Erscheinungsformen der Perspektive in der bildenden Kunst.

Fachdidaktischer Bereich:

Einblick in die Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise bei Kindern und Jugendlichen (Gründe für die kindliche Farbwahl, Möglichkeiten des Hinführens zu differenzierter Farb- und Formgebung ua.). Anhand von Arbeiten aus verschiedenen Altersstufen Aufzeigen von Ausdrucksformen bei Kindern und bei Jugendlichen.

Kunstbetrachtung mit Kindern und Jugendlichen anhand von Bildbeispielen; Methoden der Werkbetrachtung bei Ausstellungs- und Museumsbesuchen.

4.

Klasse:

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphisches und farbiges Gestalten sowie Schrift im Zusammenhang mit berufsbezogenen Aufgabenstellungen. Dekoratives Gestalten unter Einsatz verschiedener Materialien zur festlichen Ausschmückung von Räumen. Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzept.

Graphischer Bereich und farbiger Bereich:

Weitere Gestaltungstechniken zB Collage, Montage, Frottage.

Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte.

Farbe in der Raumgestaltung anhand praktischer Beispiele. Allenfalls freie Malerei.

Umwelt und Architektur:

Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schüler.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Zugänge zu Werken der Architektur an wenigen exemplarischen Beispielen (Grundriß, Aufbau, Material, Konstruktion, Lichtführung. Konstruktive und dekorative Bauformen).

Gegenüberstellung und Vergleich von Werken aus verschiedenen Kunstepochen, Längs- und Querschnitte.

Fachdidaktischer Bereich:

Aufbau und Aussage von Illustrationen in Kinderbüchern, Bildgeschichten und Comic-strips. Erarbeitung von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung.

5.

Klasse:

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Selbstgewählte Aufgaben zur Entfaltung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Stilgeschichtliche und kunsthistorische Zusammenhänge in den wesentlichen Kunstepochen und den Bereichen Architektur, Plastik,

Malerei und Graphik. Medienbereich: Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen Foto - Film - Video. Werbung in ihrer Wirkweise und Absicht.

Fachdidaktisches Seminar:

Interpretation der Arbeiten von Kindern und Jugendlichen; Zusammenstellung von Reihen im Hinblick auf die Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen. Motivation zu bildnerischem Gestalten, zB Musikalische Graphik, Ausarbeitung von methodischen Konzepten. Möglichkeiten der Ausgestaltung von Hort- und Heimräumen sowie der Spielplatzgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

In der Bildnerischen Erziehung stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der theoretischen Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund. Bei der Auswahl der Stoffgebiete, Themen, Verfahrensweisen, Materialien und Techniken sind jene vorzuziehen, die einen Transfer zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ermöglichen.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereichs ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln. Das ornamentale Gestalten hat seinen Schwerpunkt in der 1. Klasse, sollte aber bei Bedarf auch in anderen Schulstufen herangezogen werden.

Querverbindungen zwischen den Bereichen aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Die Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Beim Bildnerischen Gestalten ist eine dem Entwicklungsstand der Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.

Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).

Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen die Schüler aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den gewünschten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schüler in einer Mappe gesammelt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die fachdidaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit in den verschiedenen Berufsfeldern des Erziehers festzuhalten.

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Werkerziehung soll auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen aufbauen. Die Schüler sollen einerseits dazu geführt werden, die für ihren künftigen Beruf notwendigen praktischen Werkverfahren zu beherrschen; andererseits sollen sie durch enge Verbindung der praktischen Arbeit mit Werkbetrachtung und fachdidaktischen Überlegungen sowie durch Erwerb von elementaren Sachkenntnissen Einsicht in Werkstoffgegebenheiten, Verfahrensweisen, in Zusammenhänge von Form, Funktion und Material gewinnen und so zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller Berufsarbeit befähigt werden. Diese Arbeit schließt die kreative Gestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern ein. Weiters sollen die Schüler dazu hingeführt werden, Kinder und Jugendliche in Horten, Heimen, Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugendarbeit für das Werken zu interessieren und sie zu eigenständiger Arbeit anzuregen.

Einblicke in Probleme der Produkt- und Umweltgestaltung aus Gegenwart und Vergangenheit sollen die Schüler zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen führen.

Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

1.

Klasse

Werken (3 Wochenstunden):

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Plastisches Gestalten, vorwiegend figurativ, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermache, Plastilin, Seife, Teig ua.). Aufbauend auf den Erkenntnissen der vorhergegangenen Schulstufen Erweitern der Erfahrungen bei der Gestaltung von Vollplastik und Relief (zB Menschen- und Tierdarstellungen, Masken, Kacheln). Montageverfahren mit Materialien industriellen Ursprungs (zB Schachteln, Dosen, Textilien) und mit Naturmaterialien (zB Stroh, Rinde, Blätter, Zapfen).

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit den Formmöglichkeiten im plastischen Bereich für verschiedene Altersstufen (insbesondere der Pflichtschule). Hinweise auf Motivation, Aufbaureihen, Sozialformen und Organisation von Arbeitsprozessen.

Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überbrücken mit verschiedenen Materialien; Gewinnen elementarer Einsicht in statische Sachverhalte.

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Möglichkeiten des Bauens im Schulkind- und Jugendalter (Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug).

Produktgestaltung:

Arbeiten mit verschiedenen Materialien (zB Flechten von Körben, Untersätzen, Matten; Drahtbiegearbeiten). Verschiedene Papierarbeiten (zB Aufziehen von Bildern, Anfertigen von Mappen und Passepartouts), insbesondere Faltarbeiten (zB Mützen, Schiffchen, Faltschachteln). Kindgemäßes Spielzeug und Beschäftigungsmaterial aus verschiedenen Materialien, Dekorationsobjekte.

Werkbetrachtung von Spielzeug im Hinblick auf Funktion, Form, Farbgebung und Materialauswahl.

Textiles Gestalten (2 Wochenstunden):

Textile Techniken: Weben, Knüpfen, Stoffdrucken, Batiken, Applizieren, Sticken, Stricken, Häkeln und Gabeln. Anfertigen von Werkstücken aus drei der genannten Bereiche. Nähen kleiner Werkstücke, Kleidung für den täglichen Gebrauch und für das Spiel des Kindes, Kostüme für das Rollenspiel, Umarbeitungen ua.; Zeichnen einfacher, den Themenstellungen entsprechender Schnitte.

Werkbetrachtung textiler Arbeiten aus dem Bereich der Kunst und Volkskunst aus verschiedenen Zeiten und Ländern.

Fachdidaktische Hinweise für die Beschäftigung von Kindern des Pflichtschulalters im textilen Bereich sowie zur Ausstattung von Festen und Feiern. Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien (Material, Technik, Funktion, Form und Farbe) im textilen Bereich.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werken

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Erweitern der Erfahrungen beim plastischen Gestalten durch Heranziehen neuer Materialien (wie Gips, Holz), zB an figurativer Vollplastik und Relief. Gießverfahren (zB Gipsguß, Wachsguß, Zinnguß); Abdruckverfahren (zB mit Plastilin, Ton, Wachs ua.).

Werkbetrachtung: Gewinnen von Einsichten in das Zusammenwirken von Material und formgebenden Verfahren im Dienste einer Aussage anhand von Werken der Plastik aus Vergangenheit und Gegenwart, auch aus der Volkskunst.

Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von Bauwerken und Raumgestaltungen (zB für das spielerische Erfassen konkreter Lebenssituationen, wie Wohn- und Verkehrssituationen).

Werkbetrachtung: Bewußtmachen der durch Spiel erfahrenen Probleme in Lebenssituationen (zB räumliche Bedingungen, Notwendigkeit von Regelungen, Bedeutung optischer Zeichen und Signale).

Produktgestaltung:

Bereich Gefäßkeramik: Daumenschale, Aufbaukeramik, allenfalls Plattenkeramik, Drehen auf der Töpferscheibe, Glasieren und Engobieren.

Werkbetrachtung von Keramik im Hinblick auf Form, Farbe und Funktion (Produktanalyse), Unterschied zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung.

Fachdidaktik: Wecken des Verständnisses für die handwerklichen Anforderungen der verschiedenen Techniken. Spielzeug mit einfachen Mechanismen sowie deren Beurteilung im Hinblick auf Materialgerechtheit und Funktionstüchtigkeit.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werken (ein Semester)

Körperhaftes und räumliches Gestalten im Dienste des Spieles und der Dekoration:

Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontane Spiele von Kindern und Jugendlichen (Stegreifspiele) und für das vorgegebene Spiel (Märchen-, Puppen-, Schattenspiel). Herstellen von Puppen für das Bühnenspiel, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten. Herstellen von Masken und Kostümen.

Werkbetrachtung in engem Zusammenhang mit der eigenen praktischen Tätigkeit; Betrachten beispielhafter Lösungen aus Bühnengestaltung und Bühnendekoration.

Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung in Hort und Heim vornehmlich aus leicht bearbeitbaren Materialien und mit rasch bewältigbaren Arbeitsprozessen.

Werkbetrachtung: Einblicke in entsprechende Formen des Brauchtums.

Produktgestaltung:

Herstellung von Produkten auch aus Materialien mit größerem Bearbeitungswiderstand (Holz, Metall ua.), zB Gebrauchsgegenstände, Spielzeug (auch unter Nutzung von Übertragungs- und Lenkmöglichkeiten).

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Entscheidungshilfen für die Bewertung von Produkten, insbesondere für deren Verwendung in Hort und Heim unter Einbeziehung pädagogischer Überlegungen.

Textiles Gestalten (ein Semester)

Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in den Techniken wie Stricken, Häkeln, Weben, Knüpfen, Stoffdrucken, Applizieren, Batiken und Nähen, die auch in kombinierter Form an Werkstücken anzuwenden sind: Herstellen von Puppen für das Bühnenspiel, von Gebrauchs- und Dekorationsgegenständen, auch im Hinblick auf die Raumgestaltung. Es sind mindestens zwei Werkstücke anzufertigen.

Werkbetrachtung im Zusammenhang mit den von den Schülern bei ihrer praktischen Arbeit gewählten Techniken. Betrachtung entsprechender Werkstücke unter Beachtung ihrer optischen und haptischen Wirkung. Bekleidungsgeschichte (erläutert an wenigen exemplarischen Beispielen). Besprechung von aktueller, persönlich gestalteter Mode (Modetrends, Modetorheiten).

4.

Klasse:

Werken

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand, wie zB Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.

Werkbetrachtung von Skulpturen im Zusammenhang mit den bei der praktischen Arbeit gestellten Aufgaben.

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Möglichkeiten skulpturalen Gestaltens mit Zehn- bis Achtzehnjährigen.

Räumliches Gestalten im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Einzel-, Gruppenraum und Wohnverband der betreuten Kinder und Jugendlichen. Planlesen, Planskizzen, Planzeichen.

Körperhaftes und räumliches Gestalten im Dienste von Spiel und Dekoration:

Bühnengestaltung unter Beachtung der Farbwirkung im Bühnenbild und beim Kostüm, der Beleuchtung, der Raumwirkung auf der Bühne, der Zuschauerperspektive ua. Werkbetrachtung: Theoretische Auseinandersetzung mit anfallenden technischen Problemen, wie Veränderungen der Bühne (zB Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen). Grundtypen des Bühnenspiels (zB Guckkastenbühne, Arena) und der Bühnengestaltung (zB realistisch, stilisiert, abstrakt).

Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern in Hort und Heim sowie der außerschulischen Jugendarbeit, jedoch unter Einbeziehung von Arbeitsvorhaben, die eine umfangreichere Planung voraussetzen. Betrachtung von charakteristischen Beispielen der Fest- und Feiergestaltung, auch in Verbindung mit dem Brauchtum.

Produktgestaltung:

Herstellen von Produkten mit höherem handwerklichen und gestalterischen Niveau, vornehmlich aus Holz und Metall (zB Funktionsmodelle, Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck). Allenfalls Fortführen der Gestaltung von Keramik.

Werkbetrachtung: Erarbeiten von Kriterien für die Bewertung von Produkten (Gebrauchswert und Ästhetik). Problematik von Begriffen wie Design, Styling. Unterscheidung subjektiver und objektiver Kriterien und deren Zeitbedingtheit (Gestaltungsnotwendigkeit und Modetrends). Anfertigen einfacher Werkskizzen.

5.

Klasse:

Werken

Praktischer Bereich:

Der Schüler hat aus einem selbstgewählten Bereich eine praktische Arbeit zu erbringen, die unter besonderer Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte in Umfang und Differenziertheit über dem Niveau der vorhergegangenen Lernstufen zu stehen hat.

Wahlbereiche sind: Körperhaftes und räumliches Gestalten, Produktgestaltung, Textiles Gestalten.

Fachdidaktischer Bereich:

Zusammenstellung von Aufgabenreihen aus den einzelnen Gestaltungsbereichen für die Arbeit in Hort und Heim sowie der außerschulischen Jugendarbeit unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade beim Einsatz verschiedener Materialien und Techniken bei unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten.

Didaktisch begründete Aufgaben für einzelne Arbeitsbereiche im Hinblick auf die Abfolge von Aufgabenstellungen, die Reihung nach steigenden Schwierigkeitsgraden, die Entwicklung der Handgeschicklichkeit, die Anforderungen des Materials und die Abhängigkeit vom Werkzeuggebrauch.

Hinweise zur Werkbetrachtung mit Kindern und Jugendlichen.

Werkbetrachtung:

Exemplarische Auseinandersetzung mit Werken aus den Bereichen „Körperhaftes und räumliches Gestalten“, „Produktgestaltung“, „Textiles Gestalten“ unter Berücksichtigung der europäischen Kultur, einschließlich Volkskunst und Brauchtum, allenfalls auch außereuropäischer Kulturkreise. Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck. Stilprobleme und ihre gesellschaftlichen Hintergründe. Erörterung von berufsbezogenen Umweltproblemen, wie Hort-, Heim-, Spielplatzgestaltung, Ortsbildpflege und Kulturguterhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Werkbetrachtung und theoretischer Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereichs ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig angeordnet und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere in den Praxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden, wirtschaftlichen Arbeitsablauf sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und audio-visueller Medien ist Bedacht zu nehmen.

Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit dem geplanten Werkstück gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenderen Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Einfache Berechnungen der Material- und anderer Kosten sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit im Beruf als Erzieher befähigen.

Der Unfallverhütung ist besondere Beachtung zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von der eigenen praktischen Erfahrung des Schülers ausgehen. Dabei soll der Schüler Einsichten in Sachverhalte womöglich selbständig erarbeiten. Die Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Bei der Auswahl der Werke und Beispiele ist darauf zu achten, daß diese exemplarisch das zu Veranschaulichende belegen. Die Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (zB durch gelegentliche Lehrausgänge).

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze eigene Notizen der Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Photographien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten der künftigen Berufstätigkeit sollen - allenfalls an Beispielsreihen - gegeben werden.

LEIBESERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung soll zur personalen und sozialen Entfaltung des Schülers unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit und des motorischen Leistungsniveaus beitragen. Gleichzeitig soll der Schüler

Im personalen und sozialen Bereich soll die Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung beim Schüler durch folgende Zielsetzungen entwickelt werden:

Die Befähigung, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten soll auch durch Kenntnisse von altersadäquatem, leistungs- und milieugerechtem Bildungsgut unter Berücksichtigung der Interessen der Kinder erreicht werden, wobei die örtlichen Gegebenheiten und die Aktualität zu beachten sind; im Hinblick darauf müssen jedenfalls jene Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für die Erreichung dieses Zieles erforderlich sind. Wesentlich sind die grundlegenden methodischen Verfahren zur Planung, Gestaltung und Auswertung sportlicher Betätigung mit Kindern und Jugendlichen und wie diese aufgrund der kulturellen, biologischen und sozialen Bedeutung der Leibeserziehung zu gesunder Lebensführung und zum Sporttreiben zu motivieren sind.

Lehrstoff:

Praktische Ausbildung

Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es wichtig, ihn von der Bildungs- und Lehraufgabe her zu sehen. Es kommt mithin der Schulung der motorischen Grundlagen eine wesentliche Bedeutung zu. Darüber hinaus ist in den praktischen Bereichen der Lehrstoff in einer für die Schüler didaktisch-methodisch transparenten Form darzubieten. Ab der 3. Klasse ist in verstärktem Maße auf die Beherrschung methodischer Maßnahmen, unter Einschluß von Motivations- und Lernhilfen - im Hinblick auf Erfordernisse im künftigen Beruf - zu achten.

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wesentliche Anmerkungen im Hinblick auf Sicherheit in konkreten Unterrichtssituationen sind kursiv gedruckt.

Motorische Grundlagen:

Ausdauer:

Vornehmlich Verbesserung der allgemeinen Ausdauer durch abwechslungsreich-spielerische Belastungen (Puls zwischen 140-180/min.); bei annähernd gleichmäßigen Belastungen über mindestens 20-25 min.: zB Läufe im Gelände mit freier Tempowahl; Gymnastik mit Musik, Zirkeltraining; Fahrtenspiel, Schwimmen, Skilanglauf, Wandern, Orientierungslauf; bewegungsreiche Ballspiele. Schnelligkeitsausdauer nur im submaximalen Bereich (Puls etwa zwischen 170-200/min.); Staffelläufe, Wettläufe über kurze Distanzen, Fangenspiele, Intervalläufe, Hindernisläufe, bewegungsreiche Ballspiele.

Kraft:

Verbessern der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen durch mittlere und submaximale Belastungen; besondere Berücksichtigung der Schnellkraft der Beinstreck-, Rumpf-, Schulter- und Armmuskulatur; mit Medizinbällen, Langbänken, Partner, Sprossenwand, ... zB durch Springen, Steigen, Klettern und Hangeln, Stützen, Beugen und Strecken in der Hüfte; (mit gebeugten Beinen und mit rundem Rücken), Ziehen und Schieben.

Schnelligkeit:

Verbessern der Reaktionsschnelligkeit.

Verbessern der Aktions- und Kraftschnelligkeit.

Gelenkigkeit:

Erst nach ausreichender Erwärmung üben.

Verbessern (und Erhalten) der Gelenkigkeit in allen wesentlichen

Gelenken: Schulter-, Hüftgelenk, Kniegelenk, Sprunggelenk;

Wirbelsäule, zB durch Dehnübungen mit Partner, Seilen, Stäben, an Sprossenwand, Tauen, Stangen und Ringen;

Schwingen und Federn mit den Extremitäten, Arm-, Beckenkreisen.

Gleichgewicht:

Verbessern des Gleichgewichts

im Stehen,

in der Bewegung,

Verbessern des Balancierens von Geräten.

Gewandtheit:

Verbesserung der Bewegungskoordination,

Ökonomisierung der Bewegung.

Geschicklichkeit:

Vermittlung reicher Bewegungserfahrung und Selbständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, im Erfahren biomechanischer Grundlagen.

Vertrautmachen mit vielen Sportarten und Bewegungsformen, Kennenlernen von Wasser, Luft, Schnee, Eis, Absprunghilfen, Auftriebshilfen.

Durch Stellen vielseitiger Bewegungsaufgaben, Aufforderung zu selbständiger Lösung.

Boden- und Gerätturnen:

Rolle, Kopfstand und Handstand, auch mit erhöhten Anforderungen; Sprungrolle, Überschlag, Handstützüberschlag seitwärts (Rad), Salto und Kippen in einfachen Formen und Übungsverbindungen. Auf-, Ab- und Umschwünge.

Freie Sprünge und Stützsprünge (auch mit Absprunghilfen), Fechtersprung, Flanke, Kehre, Hocke, Grätsche, Überschlag;

Schwebegehen in verschiedener Aufgabenstellung auf höher gestellten breiten und schmalen, festen und beweglichen Geräten.

Leichtathletik:

Laufübungen zur Steigerung von Schnelligkeit, Gewandtheit und Ausdauer; Hindernisläufe; Startübungen;

Dauerläufe von mindestens 10-15 Minuten;

Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken (bis 2000 m) auch in Staffelform; Geländeläufe, Fahrtenspiel.

Hoch- und Weitspringen, Erweiterung der Sprungerfahrung,

Erarbeiten verschiedener Techniken;

Werfen mit verschiedenen Geräten;

Stoßen mit verschiedenen Geräten aus dem Stand und aus der Bewegung.

Schülerinnen: 3 kg,

Schüler: 4 und 5 kg.

Schwimmen:

Erlernen und Verbessern der Technik in Brust- und Rückenlage;

Schwimmen (bis 100 m) und Dauerschwimmen (bis 15 Minuten); Staffeln;

Starten und Wenden;

Sprünge fußwärts und kopfwärts, auch Drehsprünge;

Tauchen mit und ohne Hilfsmittel, Streckentauchen, Tieftauchen.

Spiele:

Spontanes und kreatives Spielen,

Spiele ohne Sieger,

Kleine Spiele,

Ballspiele (Torballspiele, Rückschlagspiele).

Allenfalls Einführung in Spiele wie Tennis, Tischtennis,

Badminton.

Sportspiele: Eingehende Schulung in Technik, Taktik und Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball, Fußball, Handball, Volleyball.

Gymnastik und Tänze (auch nach modernen Rhythmen):

Laufen, Gehen, Hüpfen, Springen.

Federndes und gleitendes Laufen, auch mit ungeradtaktiger Rhythmisierung; Laufsprung. Federndes Springen über das Seil, vorwärts, seitwärts und rückwärts, am Ort und in der Bewegung.

Rollen, Werfen und Fangen des Balles, des Stabes und des Reifens, Laufen und Springen durch den Reifen; schwingende Bewegung und Grundschwünge mit Handgeräten; räumlich und zeitlich geordnete Bewegungsführung mit Anpassung an den Partner und an die Gruppe; ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze.

Skilauf:

Erlernen bzw. Verbessern der Grundschule des alpinen Skilaufes; Fortgeschrittenenschule; Torlauf, Riesentorlauf; Skiwanderungen und Skitouren; Grundschule des Langlaufes; auch Sprünge von kleinen Schneehügeln; Kenntnisse über Verhalten im winterlichen Gelände.

Eislauf:

Grundschule des Eislaufens mit besonderer Berücksichtigung des

methodischen Aufbaus und möglicher Betriebsformen.

Spiele auf dem Eis.

Einfache Figuren aus dem Kunstlauf, zB Achter, Dreier in

verschiedenen Arten der Ausführung.

Gezieltes Arbeiten an Haltung und Bewegungsform.

Allenfalls Einführung in einfache Tanzschritte und Partnertänze.

Rodeln.

Wandern:

Spielerisches Fortbewegen in geländeangepaßter Form, Geländespiele (zB Verstecken, Abpassen, Fuchsjagd); einfache Orientierungsaufgaben (in und an der Umgebung, wie Himmelsrichtungen, Naturobjekte, Kulturgrenzen).

Allenfalls Orientierungswanderungen und Orientierungsläufe (zB in Gruppen und einzeln; mit Skizzen, Plänen ua.).

Gruppenbezogenes Abstimmen der Leistungsanforderungen. Vertrautmachen mit zweckmäßiger Ausrüstung und Verpflegung.

Situationsrichtiges und sicherheitsbewußtes Verhalten in der Natur.

Vertrautmachen mit den Grundregeln des Umweltschutzes.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

4.

Klasse:

5.

Klasse:

Motorische Grundlagen:

Erhalten und Verbessern der erworbenen (siehe Lehrstoff 1. und 2. Klasse) motorischen Grundlagen.

Vertrautmachen mit einschlägigen Kontrollverfahren zur Bestimmung der konditionellen Fähigkeiten (Krafttests, Schnelligkeitstests, Ausdauertests, Gelenkigkeitstests).

Boden- und Gerätturnen:

Schwierigere Formen bzw. selbst erarbeitete Übungsverbindungen der im Lehrstoff der 1. und 2. Klasse angeführten Übungen;

Vielfältige, auch „zweckentfremdete“ Verwendung von Geräten;

situationsgerechtes Sichern und Helfen.

Leichtathletik:

Verbesserung der Technik und der leistungsbestimmenden Elemente, aufbauend auf den für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungen im Laufen, Springen, Werfen und Stoßen.

Stoßen mit verschiedenen Geräten.

Schülerinnen: 3 und 4 kg,

Schüler: 5 - 7 kg.

Schwimmen:

Fortsetzung der für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungsformen;

Verbesserung der individuell günstigen Schwimmart hinsichtlich Form und Leistung;

Dauerschwimmen bis 30 min.;

Erarbeitung der für den Helferschein geltenden Leistungen.

Spiele:

Spontanes und kreatives Spielen,

Spiele ohne Sieger,

Kleine Spiele,

Ballspiele (Torballspiele, Rückschlagspiele).

Spiele mit Freizeitwert: Tennis, Tischtennis, Badminton ua. Sportspiele: Weiterführung der technischen und taktischen Schulung der in der 1. bzw. 2. Klasse gewählten Sportbeispiele. Gymnastik und Tänze (auch nach modernen Rhythmen).

Feinere Bewegungsführung in Raum und in der Zeit, allein und in der Gruppe bei dem für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungsgut.

Selbständiges Erarbeiten von Bewegungsgestaltungen, mit und ohne Handgeräten.

Skilauf:

Üben und Verbessern der in der 1. und 2. Klasse erworbenen Fertigkeiten mit dem Ziel eines gesicherten Eigenkönnens.

Aufbauend auf dem Eigenkönnen sicheres Beherrschen der speziellen Methodik des Kinderskilaufes.

Eislauf:

Fortführen der in der 1. und 2. Klasse erworbenen Fertigkeiten auch im Hinblick auf die spätere Arbeit mit Kindern verschiedener Altersstufen. Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen; Schnelläufe bis 100 m;

Grundformen des Eiskunstlaufens (zB Bogen, Achter, Dreier, einfache Sprünge, einfache Tanzschritte).

Skibobfahren.

Rodeln.

Wandern:

Vorbereitung und Durchführung von kleinen Geländespielen, Orientierungswanderungen, Orientierungsläufen, die für Kinder geeignet sind.

Erweiterung des Könnens, sich in und an der Umgebung orientieren

zu können.

Orientierungslauf, Orientierungswanderung.

Kenntnisse zur Vorbereitung, Planung und Durchführung von

Wanderungen mit Kindern.

Längere Wanderungen mit entsprechender Gehleistung (unter Einschluß der Übernahme von Aufgaben bei deren Durchführung).

Didaktisch-methodische Ausbildung

Die didaktisch-methodische Ausbildung ist in allen Klassen anknüpfend an Gelegenheiten, die sich in der praktischen Ausbildung ergeben, in verstärktem Ausmaß in der 3. bis 5. Klasse zu berücksichtigen. Im folgenden sind auch die für die berufsspezifische Ausbildung wichtigen Zielsetzungen der allgemeinen und speziellen Methodik der Leibesübungen, der Bewegungslehre, Sportpsychologie, Sportsoziologie und Sportbiologie exemplarisch enthalten. Einzelne Bereiche der didaktisch-methodischen Ausbildung sind ab der 4. Klasse nach Möglichkeit im Rahmen der Hort- und Heimpraxis zu erarbeiten.

1.

Begriffserklärungen:

2.

Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Entwicklungsstufen:

3.

Die Bedeutung des Sports für behinderte Kinder und Jugendliche:

4.

Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses:

5.

Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:

6.

Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:

7.

Intensivierungsmöglichkeiten von Übungen:

8.

Gesundheitserziehung:

9.

Sicherheitsmaßnahmen:

10.

Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:

11.

Organisationsformen des österreichischen Sports:

12.

Sportbiologische Grundkenntnisse:

Didaktische Grundsätze:

Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch anregende Motivationen geweckt bzw. gesteigert werden.

Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar, welches wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse, wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen und Landschaft weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan). Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll jedenfalls gesichert sein.

Für eine längerfristige aufbauende Unterrichtsplanung sind klassenbezogene „Jahrespläne“ (Jahres- und Halbjahreszyklen) auszuarbeiten. Sachgerechte methodische Reihen, Übungsstationen, Gerätebahnen ua. arbeitsintensive Betriebsformen sind für die Steigerung und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen. Dazu gehört auch die Abwicklung des Unterrichtes in Kurs- oder Blockform. Das Erlernen des Schwimmens soll, wenn nötig, durch Einrichtung eigener Lehrgänge ermöglicht werden (Kurse innerhalb des Pflichtgegenstandes bzw. auch innerhalb der unverbindlichen Übungen).

Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) zu fördern.

Als Übungsanreiz bzw. als Leistungskontrolle eignen sich sachgerechte und jugendadäquate, einfache und kombinierte sportmotorische Tests, die auch als ergänzende Beurteilungshilfen herangezogen werden können.

Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung sollten bewegungsreiche und freuderfüllte Leibesübungen sein, für die das Moment der Weitergabe im zukünftigen Beruf Priorität hat.

IV. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

Wochenstundenzahl ver-

A. Pflichtgegenstände *6) Summe pflich-

Klasse tungs-

```

1.
        1. gruppe

```

```

```

Religion ......................... 2 2 2 2 2 10 (III)

Pädagogik (einschließlich

Pädagogische Psychologie,

Pädagogische Soziologie,

Philosophie) ..................... - 2 3 3 3 11 II

Heil- und Sonderpädagogik ........ - - - 1 2 3 II

Didaktik (insbesondere )

Didaktik der Hort- und )

Heimerziehung) ................... ) 2 3 3 3 12 II

) 2

Hort- und Heimpraxis *1) *6) ..... ) 2 5 5 4 17 III

Deutsch (einschließlich

Sprecherziehung, Kinder- und

Jugendliteratur) ................. 4 3 3 3 3 16 I

Lebende Fremdsprache ............. 3 3 2 2 3 13 (I)

Geschichte und Sozialkunde ....... 2 2 1 1 1 7 (III)

Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 2 1 1 1 7 (III)

Rechtskunde und Politische

Bildung .......................... - - - - 2 2 III

Mathematik ....................... 3 2 2 2 2 11 (II)

Physik ........................... - - 2 1 2 5 (III)

Chemie ........................... - 2 2 - - 4 (III)

Biologie und Umweltkunde ......... 2 2 1 1 1 7 III

Gesundheitslehre ................. - - - 1 - 1 (III)

Musikerziehung ................... 2 2 1 2 2 9 (Iva)

Instrumentalunterricht

Gitarre *3) ...................... 2 1 1 0/1 - 4/5 IV

Flöte/Akkordeon *2) *3) .......... - 1 1 1/0 - 3/2 IV

Rhythmisch-musikalische

Erziehung ........................ - 1 1 - - 2 IV

Bildnerische Erziehung *3) ....... 2 2 2 2 0/2 8/10 (Iva)

Werkerziehung *3) ................ 4 2 2 2 2/0 12/10 (IV)

Leibeserziehung .................. 3 2 2 3 2 12 (IVa)

```

```

B. Verbindliche Übungen *6)

```

```

Ergänzende berufskundliche

Unterrichtsveranstaltungen

Verkehrserziehung ................ 1 - - - - 1 IV

Informatik ....................... 2 - - - - 2 II

Hauswirtschaftlich-

gesundheitlicher Bereich ......... - 2 - - - 2 V

Lernhilfe für die Grundschule .... - 1 - - - 1 III

Kommunikationstechniken und

Gruppendynamik ................... - - - 1 - 1 III

Buchhhaltung ..................... - - - - 1 1 III

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 36 38 37 37 36 184

```

```

Wochenstundenzahl Lehrver-

```

c)

Freigegenstände *6) Klasse Summe pflich-

```

tungs-

```

1.
        1. gruppe

```

```

```

Stenotypie *4) *5) ........ (2) (2) (2) - - 2 (V)

Instrumentenbau *4) *5) ... (2) (2) (2) - - 2 (V)

Rhythmisch-musikalische

Erziehung *3) - - - 1 1 2 IV

Instrumentalunterricht

Gitarre ................. - - - - 1 1 IV

Flöte/Akkordeon ......... - - - - 1 1 IV

Klavier ................. 1 1 1 1 1 5 IV

Französisch ............... 2 2 2 2 2 10 (I)

Italienisch ............... 2 2 2 2 2 10 (I)

```

```

```

d)

Unverbindliche Übungen *6)

```

```

```

Chorgesang *4) ............ 1 1 1 1 1 5 (V)

Spielmusik ................ - 1 1 1 - 3 V

Interkulturelle

Erziehung *4) *5) ......... - - - (2) (2) 2 III

Darstellendes Spiel ....... 2 2 2 - - 6 V

Sprecherziehung *4) *5) ... - (2) (2) - - 2 IV

Literaturpflege ........... - - - 1 1 2 (III)

Biologische Übungen *4) *5) (2) (2) (2) - - 2 III

Fest- und Feiergestaltung,

Brauchtumspflege sowie

Volkstanzen ............... - - - 2 - 2 V

Fototechnik *4) *5) ....... (2) (2) - - - 2 V

Informatik *4)............. - 2 2 - - 4 II

Medienkunde ............... - - - 2 2 4 III

Leibeserziehung ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)

Selbsterfahrungsseminar ... - - - 2 2 4 V

Einführung in die Praxis

des wissenschaftlichen

Arbeitens *4)............ - - 2 2 2 6 III

```

```

```

e)

Förderunterricht 6) 7)

```

```

```

Deutsch ................... 2 2 2 2 2 10 (I)

Mathematik ................ 2 2 2 2 2 10 (II)

Lebende Fremdsprache ...... 2 2 2 2 2 10 (I)

Musikerziehung ............ 2 2 - - - 4 (IVa)

```

```

*1) Praxiswochen: Acht Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt. Dazu drei Wochen Ferialpraktikum in der 3. Klasse und drei Wochen Ferialpraktikum in der 4.Klasse.

*2) Alternativ.

*3) In der 4. Klasse Gitarre oder Flöte/Akkordeon (entsprechend der Wahl in der 2. Klasse) und Bildnerische Erziehung oder Werkerziehung nach Wahl der Schüler

4) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden. 5) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung besucht werden. *6) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe

Abschnitt I Z 4.

*7) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf in jedem der in dieser Rubrik angeführten Unterrichtsgegenstände je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler darf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt vier Kurse besuchen.

IV. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

Wochenstundenzahl ver-

A. Pflichtgegenstände *6) Summe pflich-

Klasse tungs-

```

1.
        1. gruppe

```

```

```

Religion ......................... 2 2 2 2 2 10 (III)

Pädagogik (einschließlich

Pädagogische Psychologie,

Pädagogische Soziologie,

Philosophie) ..................... - 2 3 3 3 11 II

Heil- und Sonderpädagogik ........ - - - 1 2 3 II

Didaktik (insbesondere )

Didaktik der Hort- und )

Heimerziehung) ................... ) 2 3 3 3 12 II

) 2

Hort- und Heimpraxis *1) *6) ..... ) 2 5 5 4 17 III

Deutsch (einschließlich

Sprecherziehung, Kinder- und

Jugendliteratur) ................. 4 3 3 3 3 16 I

Lebende Fremdsprache ............. 3 3 2 2 3 13 (I)

Geschichte und Sozialkunde ....... 2 2 1 1 1 7 (III)

Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 2 1 1 1 7 (III)

Rechtskunde und Politische

Bildung .......................... - - - - 2 2 III

Mathematik ....................... 3 2 2 2 2 11 (II)

Physik ........................... - - 2 1 2 5 (III)

Chemie ........................... - 2 2 - - 4 (III)

Biologie und Umweltkunde ......... 2 2 1 1 1 7 III

Gesundheitslehre ................. - - - 1 - 1 (III)

Musikerziehung ................... 2 2 1 2 2 9 (Iva)

Instrumentalunterricht

```

1.

Instrument *3)

```

(Gitarre/Klavier) *2) ......... 2 1 1 0/1 - 4/5 IV

```

2.

Instrument *3)

```

(Flöte/Akkordeon/Violine) *2) . - 1 1 1/0 - 3/2 IV

Rhythmisch-musikalische

Erziehung ........................ - 1 1 - - 2 IV

Bildnerische Erziehung *3) ....... 2 2 2 2 0/2 8/10 (Iva)

Werkerziehung *3) ................ 4 2 2 2 2/0 12/10 (IV)

Leibeserziehung .................. 3 2 2 3 2 12 (IVa)

```

```

B. Verbindliche Übungen *6)

```

```

Ergänzende berufskundliche

Unterrichtsveranstaltungen

Verkehrserziehung ................ 1 - - - - 1 IV

Informatik ....................... 2 - - - - 2 II

Hauswirtschaftlich-

gesundheitlicher Bereich ......... - 2 - - - 2 V

Lernhilfe für die Grundschule .... - 1 - - - 1 III

Kommunikationstechniken und

Gruppendynamik ................... - - - 1 - 1 III

Buchhhaltung ..................... - - - - 1 1 III

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 36 38 37 37 36 184

```

```

Wochenstundenzahl Lehrver-

```

c)

Freigegenstände *6) Klasse Summe pflich-

```

tungs-

```

1.
        1. gruppe

```

```

```

Stenotypie *4) *5) ........ (2) (2) (2) - - 2 (V)

Instrumentenbau *4) *5) ... (2) (2) (2) - - 2 (V)

Rhythmisch-musikalische

Erziehung *3) - - - 1 1 2 IV

Instrumentalunterricht

Gitarre/Flöte/

Akkordeon/Violine ....... - - - - 1 1 IV

Klavier ................. 1 1 1 1 1 5 IV

Französisch ............... 2 2 2 2 2 10 (I)

Italienisch ............... 2 2 2 2 2 10 (I)

```

```

```

d)

Unverbindliche Übungen *6)

```

```

```

Chorgesang *4) ............ 1 1 1 1 1 5 (V)

Spielmusik ................ - 1 1 1 - 3 V

Interkulturelle

Erziehung *4) *5) ......... - - - (2) (2) 2 III

Darstellendes Spiel ....... 2 2 2 - - 6 V

Sprecherziehung *4) *5) ... - (2) (2) - - 2 IV

Literaturpflege ........... - - - 1 1 2 (III)

Biologische Übungen *4) *5) (2) (2) (2) - - 2 III

Fest- und Feiergestaltung,

Brauchtumspflege sowie

Volkstanzen ............... - - - 2 - 2 V

Fototechnik *4) *5) ....... (2) (2) - - - 2 V

Informatik *4)............. - 2 2 - - 4 II

Medienkunde ............... - - - 2 2 4 III

Leibeserziehung ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)

Selbsterfahrungsseminar ... - - - 2 2 4 V

Einführung in die Praxis

des wissenschaftlichen

Arbeitens *4)............ - - 2 2 2 6 III

```

```

```

e)

Förderunterricht 6) 7)

```

```

```

Deutsch ................... 2 2 2 2 2 10 (I)

Mathematik ................ 2 2 2 2 2 10 (II)

Lebende Fremdsprache ...... 2 2 2 2 2 10 (I)

Musikerziehung ............ 2 2 - - - 4 (IVa)

```

```

*1) Praxiswochen: Acht Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt. Dazu drei Wochen Ferialpraktikum in der 3. Klasse und drei Wochen Ferialpraktikum in der 4.Klasse.

*2) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.

*3) In der 4. Klasse das „1. Instrument“ oder das

„2. Instrument“ und in der 5. Klasse Bildnerische Erziehung oder

IV. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

Wochenstundenzahl ver-

A. Pflichtgegenstände *6) Summe pflich-

Klasse tungs-

```

1.
        1. gruppe

```

```

```

Religion ......................... 2 2 2 2 2 10 (III)

Pädagogik (einschließlich

Pädagogische Psychologie,

Pädagogische Soziologie,

Philosophie) ..................... - 2 3 3 3 II

Heil- und Sonderpädagogik ........ - - - 1 2 II

Didaktik (insbesondere )

Didaktik der Hort- und )

Heimerziehung) ................... ) 2 3 3 3 II

) 2

Hort- und Heimpraxis *1) *6) ..... ) 2 5 5 4 III

Deutsch (einschließlich

Sprecherziehung, Kinder- und

Jugendliteratur) ................. 4 3 3 3 3 I

Lebende Fremdsprache ............. 3 3 2 2 3 (I)

Geschichte und Sozialkunde ....... 2 2 1 1 1 (III)

Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 2 1 1 1 (III)

Rechtskunde und Politische

Bildung .......................... - - - - 2 III

Mathematik ....................... 3 2 2 2 2 (II)

Physik ........................... - - 2 1 2 (III)

Chemie ........................... - 2 2 - - (III)

Biologie und Umweltkunde ......... 2 2 1 1 1 III

Gesundheitslehre ................. - - - 1 - (III)

Musikerziehung ................... 2 2 1 2 2 (Iva)

Instrumentalunterricht

```

1.

Instrument *3)

```

(Gitarre/Klavier) *2) ......... 2 1 1 0/1 - IV

```

2.

Instrument *3)

```

(Flöte/Akkordeon/Violine) *2) . - 1 1 1/0 - IV

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.