Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule
Erziehung und Bildung des Grundschulkindes: Schulfähigkeit, Hort- und Heimfähigkeit; Eigenart der Gruppenbildung und der Spielsituationen; Einblick in die Lehrpläne und die Methoden der Grundschule.
Die Situation des Grundschulkindes in Hort und Heim: Spiel, Arbeit, Leistung; emotionales, soziales und schulisches Lernen, Wertetraining; Freizeit, Medien, Konsum, Sexualität, Kreativität, Politische Bildung ua. Verhaltensauffälligkeiten im Grundschulalter.
Intentionen und Möglichkeiten der Elternarbeit.
Pädagogische Analyse und Interpretation konkreter Situationen aus der Hort- und Heimpraxis wie aus dem familiären Erfahrungsbereich der Schüler; erstes Erarbeiten von Beurteilungsansätzen pädagogischen Handelns. Methoden der Fremdwahrnehmung im Sinne des Unterscheidens alterstypischer, individueller und kollektiver Verhaltensformen und im Sinne der Verhaltensmodifizierung durch den Gruppenleiter.
Grundbegriffe und Grundfragen der Philosophie; Ursprung und Aufgabe des philosophischen Fragens in gegenwärtiger und historischer Sicht (exemplarisch). Wesen und Begründung der Erkenntnis aus der Sicht verschiedener philosophischer Betrachtungsweisen; wissenschaftliche Verfahren zur Gewinnung allgemeiner Erkenntnis und deren kritische Reflexion; Grenzen der Erkenntnis.
Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audio-visuellen Bereich.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
Klasse:
Grundbegriffe und Grundfragen der Pädagogik: Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und epochalbedingtes Geschehen;
Überblick über die Kulturanthropologie. Motive und Ziele des Erziehungsvorganges; Erziehungsbedürftigkeit, Recht auf Erziehung;
Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung;
pädagogische Haltungen und Einstellungen; Erziehungsstile.
Aufbau des Bildungswesens in Österreich. Geschichte, Aufgaben und Möglichkeiten der Sozialarbeit und sozialpädagogischen Einrichtungen.
Die Pubertät als biologisches, epochales und individuelles Phänomen, Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie (Führung, Förderung, Modifikation) unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der allgemeinen Psychologie (Gegenstand, Methoden, Aufgaben und Richtungen), der Sozialpsychologie (insbesondere der Milieupsychologie), der Motivationspsychologie, der Tiefenpsychologie.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:
soziale Person und soziales Handeln; Individuum und Gruppe (Gruppenformen, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen), Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); Soziale Gebilde (Soziometrie), soziale Kategorien, soziale Institutionen; Soziologie der Familie (Struktur- und Rollenwandel). Soziale Dimensionen der Erziehung;
Sozialisationsdefizite und ihre pädagogischen Konsequenzen; Erziehung und Gesellschaft; Formen sozialer Differenzierung, Kriterien sozialer Schichtungen; Formen der sozialen Kontrolle. Soziologie der Freizeit.
Analyse und Interpretation pädagogischer Situationen, Beziehungen und Prozesse; Strukturzusammenhänge in der Führung von Gruppen; die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Bemühens. Aufarbeitung von erzieherischen Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler (Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen, Prophylaxe).
Erfassen des Problems der symbolischen Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnis; Funktion des Sprachzeichens. Objekt und Metasprache.
Grundzüge der Logik: Begriffsfindung; Wahrheitsfunktion; deduktive und induktive Denkweisen; das Definitionsproblem.
Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.
Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Gebrauch von
berufsrelevanten Medien.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
Klasse:
Rollenbild und Selbstverständnis des Berufserziehers; die besonderen Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des Erziehers in der Gegenwart; Fragen der pädagogischen Verantwortung; Rollenengagement und Rollendistanz; Erzieher und Gesellschaft; Erzieher und Kultur; die Bezugssysteme innerhalb pädagogischer Institutionen; Fragen der Psychologie der helfenden Berufe; die historische Entwicklung des Berufes; große Erzieherpersönlichkeiten in Gegenwart und Vergangenheit.
Erziehung und Bildung im zweiten Lebensjahrzehnt: Lebens- und Entwicklungsformen des Jugendalters (Personalisation, Individuation);
individuelle, kollektive und epochale Aduldationskriterien, Jugendsoziologie; Jugend und Gesellschaft (Gruppen und Ichidentität);
Jugend in der Heimerziehung; Institut der Jugendarbeit. Merkmale der Gegenwartsgesellschaft (Strukturproblem, Rollenwandel, Rollenkonflikte ua.).
Führung und Bildung des Erwachsenen (Zielsetzungen, Inhalte und Prinzipien); Institutionen und deren Funktion im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die sozialen Bezüge, auf die Elternarbeit und die Sozialpädagogik. Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.
Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitsfaktoren, Persönlichkeitstheorien; kreative und kollektive Lebensgestaltung in unserer Epoche.
Überblick über die erziehungswissenschaftlichen Aussagensysteme und über ihre Bedeutung für die Erziehungspraxis; Pädagogik als Wissenschaft, historische und epochale Ansätze, Theorienbildung;
Idealvorstellungen über Ziel und Wege pädagogischen Tuns; reale pädagogische Konzepte und Methoden; Überblick über die erzieherischen Strukturen von Lebensvorgängen und epochalen Gegebenheiten;
pädagogisch relevante Weltanschauungen und politische Gruppierungen unserer Epoche.
Einzelne philosophische Problemstellungen: das Realitätsproblem;
die Wirklichkeit und ihre Bereiche. Natur und Kultur; Leben und Tod;
Materie, Raum und Zeit; Kausalität und Finalität. Recht und Macht. Werte, Wertungen und Normen. Die Verantwortbarkeit menschlichen Handelns; das Willensproblem; die Sinnfrage; das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig. Im 2. Semester nur eine Schularbeit.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Pädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik soll die Schüler befähigen, die gewonnenen Einsichten und das erworbene Wissen in erzieherisches Tun umzusetzen. Daher muß der Unterricht stets sowohl den schülerzentrierten Ansatz, als auch die konkrete Dimension pädagogischer Situationen berücksichtigen. Diese erfahrungsorientierten Grundlagen sollen die Schüler auch dazu führen, pädagogisches Geschehen im Hinblick auf seine Struktur und seine Gesetzmäßigkeiten durchschauen zu können.
Daher streben Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes, vor allem in den unteren Klassen, keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten zu geben.
Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das Abstraktionsniveau der Schüler und auf fächerübergreifende Themenkreise Rücksicht zu nehmen. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik - allenfalls Heil- und Sonderpädagogik - sowie Hort- und Heimpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten. Gegebenenfalls ist auch mit den Lehren anderer Unterrichtsgegenstände sowie mit den Praxisstätten Kontakt aufzunehmen.
Wiederholungen von Stoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern. Dabei ist repräsentative Fachliteratur heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Auf den Aufbau von Leseinteresse, Lesegewohnheiten und einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie ist Bedacht zu nehmen.
Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.
Die Unterrichtseinheiten, die der Philosophie gewidmet sind, haben die Aufgaben, Anregungen aus dem Erfahrungskreis der Schüler aufzunehmen und darauf aufbauend, soweit als möglich an das Philosophieren heranzuführen. Wichtig ist nicht sosehr die Anhäufung von Kenntnissen, sondern die Weckung und das Wachhalten des Interesses an der Philosophie. Durch das philosophische Fragen soll die Fähigkeit zur Reflexion entwickelt und die Fähigkeit zur Zusammenschau gefördert werden. Die Lehrabschnitte der Logik sind lebensorientiert und altersadäquat zu gestalten. Dabei ist zu Klarheit und Sachlichkeit auch in Diskussion und Teamarbeit zu erziehen. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze hinzuweisen.
Aufbauend auf den begrifflichen Grundlagen sind humanwissenschaftliche Erkenntnisse vielfältiger Standpunkte und Forschungsrichtungen den Schülern als gleichwertig anzubieten und in persönlicher Stellungnahme des Lehrers auf relevante pädagogische Fragen hinzuordnen.
Dem schülerzentriertern (Anm.: richtig: schülerzentrierten) bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind vor allen in der 2. Klasse Erwartungshaltungen und Erlebnisse der Schüler zu berücksichtigen.
Initiativen der Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine aufbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht in der 2. Klasse vor allem die Hinführung der Schüler zum Sehen und Verstehen sozialer Abläufe zur Aufgabe hat.
In der 3. Klasse sollen die Schüler zum systematischen Denken hingeführt sowie in ihrer Fähigkeit zur Begriffsbildung und in ihrem Abstraktionsvermögen gefördert werden. Parallel zur Vermittlung des Sachwissens sind den Schülern an geeigneter Stelle Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit in Horten und Heimen zu geben; bei konkreten Anlässen sind sie zum Verstehen der Situation Heranwachsender und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Verhaltens anzuleiten.
Bezüglich der biologischen Grundlagen des Verhaltens ist auf den Kenntnissen der Biologie und Umweltkunde aufzubauen, bezüglich einer eingehenderen Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.
Die Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen und zu richtiger Verwendung von Fachausdrücken auch in Gruppenarbeit und Diskussion anzuleiten.
Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.
Im Hinblick auf den Lehrstoff sind die 3. und 4. Klasse als didaktische Einheit zu betrachten. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.
In der 4. Klasse ist besonderer Wert auf das integrative Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu legen. Darauf aufbauend sollen sich die Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Menschen bzw. in der Sachlogik pädagogischen Geschehens aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.
Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für selbständiges Arbeiten und kritisches Auseinandersetzen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur zu forcieren.
Der Unterricht in der 5. Klasse hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schüler zusammenzufassen. Dies geschieht
- durch seminaristische Arbeiten (Partner- und Gruppenarbeiten unter Betonung der Selbständigkeit und Eigenständigkeit der Schüler) und in individuellen Arbeiten;
- durch aktuelle Problemstellungen; in differenzierter Auseinandersetzung sollten originäre Problemlösungen entwickelt werden können (dabei ist den Schülern die Effektivität von gruppendynamischen Vorgängen sowie die Rolle des Gruppenleiters für die Bewältigung von Konflikten bewußt zu machen);
- durch Zusammenschau der gesamten Wirklichkeit der Hort- und Heimerziehung;
- durch Projektaufgaben unter Ausnützung der Konzentration des Unterrichtes mehrerer Unterrichtsgegenstände (dabei ist auf die Motivierung der Schüler zu späterer selbstverantwortlicher Weiterbildung hinzuarbeiten).
HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.
Weiters sollen die Schüler befähigt werden, durch die Kenntnis psychopathologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen diejenigen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Normalerziehung behoben werden können, von solchen, welche einer Sondererziehung bedürfen, zu unterscheiden. Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren, und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.
Lehrstoffe:
Klasse:
Allgemeiner Teil:
Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Kinderpsychiatrie. Anlage und Umwelt als Ursachen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Gehirnphysiologie und -pathologie. Normale und abartige Sexualentwicklung.
Angemessene Einführung in die medizinische Psychologie (Konstitutions- und Typenlehre, Ausdruckserscheinungen und Schichtaufbau der Persönlichkeit).
Klasse:
Spezieller Teil:
Hirnorganische Störungen: Ursachenlehre; körperliche und psychische Symptomatik einschließlich Intelligenzmängel. Cerebrale Krampfzustände sowie deren Differentialdiagnose.
Stoffwechselstörungen. Behinderung und deren Formen,
Teilleistungsschwächen. Funktionelle Störungen: Neuropathie, Psychosen. Psychopathische Entwicklungen. Reifungsdiskrepanzen.
Milieuschäden: Neurosen (Organ- und Psychoneurosen, Psychosomatosen, pathologische Pubertätskrisen). Verwahrlosung (Früh- und Spätverwahrlosung; körperliche und psychische Verwahrlosungszustände).
Einzelprobleme:
Sprachstörungen; Beurteilung der Aussagen von Kindern;
Differentialdiagnose von Fehlhaltungen wie Eigentumsvergehen, Aggressionen, Durchgehen und sexuelle Abartigkeiten;
Suchtgiftproblematik; Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Rechtsbrecher.
Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich.
Didaktische Grundsätze:
Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußt zu machen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.
Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Bei der Beschreibung der Zustandsbilder sind jeweils spezielle Ursachen, Erscheinungsformen und entsprechende Möglichkeiten heilpädagogischer Behandlung aufzuzeigen, dabei ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen“ geübt und gefestigt werden.
Für manche Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sondererzieher.
DIDAKTIK
(insbesondere Didaktik der Hort- und Heimerziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die künftigen Erzieher dazu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit auf Grund ihres Wissens um die Ziele, Einflußfaktoren und konkreten Realisierungsmöglichkeiten eigenverantwortlich zu planen, geeignete Methoden zu entwickeln und diese auf ihre Wirksamkeit zu reflektieren. Dazu gehören unter anderem:
- Überblick über das gesamte sozialpädagogische Berufsfeld unter besonderer Berücksichtigung der institutionellen Pädagogik;
- Wissen um die Möglichkeiten bzw. Grenzen und aktuellen Probleme institutioneller Pädagogik;
- Einsicht in die Komplexität des Lebensraumes „Heim“ als einem vernetzten System;
- Befähigung zur Umsetzung humanwissenschaftlicher Erkenntnisse in berufspraktisches Handeln; Verringerung des Theorie-Praxis-Gefälles;
- Befähigung zur Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit, zur Motivation von Kindern und Jugendlichen zur Auslösung und Begleitung von Lernprozessen, zur Persönlichkeitsbildung in allen ihren Teilbereichen, zur Entwicklung spezieller Stütz- und Fördermaßnahmen ua.;
- Befähigung zur Arbeit in einem Team, zur Steuerung von Gruppenprozessen, zur Gesprächsführung und Kontaktlösung;
- Kenntnis berufsbezogener Fachliteratur sowie geeigneter Bildungsmittel und Materialien für die praktische Arbeit;
- Reflexion, Analyse und Aufarbeitung der in der Hort- und Heimpraxis gewonnenen Erfahrungen.
Lehrstoff:
Klasse (in Verbindung mit Hort- und Heimpraxis):
Überblick über die Spiel- und Beschäftigungsformen für Kinder und Jugendliche mit ausgewählten praktischen Übungen.
Exemplarische Einführung in Methoden zur Motivation Heranwachsender und zur Auslösung einfacher Lern- und Bildungsprozesse im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich.
Kennenlernen berufsbezogener Fachliteratur, Materialien und Bildungsmittel für die Erziehungspraxis.
Anleitung und Beratung beim Aufbau systematischer und ausbaufähiger berufsbezogener Sammlungen sowie einer Spiel- und Beschäftigungskartei.
Aufzeigen von rationellen und systematischen Lernmethoden (Grundprobleme des Lernens) und Reflektieren des eigenen Lernverhaltens.
Einführung in die berufsspezifische Fachsprache.
Klasse:
Erster Überblick über sozialpädagogische Einrichtungen.
Einflußfaktoren und Bedingungsfelder erfolgreicher institutioneller Erziehung: Aufgaben; Zielsetzungen; Raumstruktur; Zeitstruktur;
Arbeitsmethoden.
Allgemeine Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Erziehers;
spezielle Sicherheitsvorkehrungen.
Konkrete Möglichkeiten der Lernerziehung und Lernbetreuung:
Ziele, Förderung der Lernmotivation, rationelle Lernmethoden, methodische Prinzipien erfolgreicher Lernhilfe in der Hort- und Heimerziehung.
Methodisch-didaktische Voraussetzungen und Grundsätze einzelner Erlebnisbereiche: zB Spielerziehung, Leseerziehung, Bewegungserziehung, Medienerziehung, musisch-kreative Erziehung.
Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung (Reflexion) von erlebniszentrierten Anboten aus der Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen. Einblick in Kriterien einer prozeßorientierten Planung.
Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Spielgut. Weiteres Kennenlernen der berufsspezifischen Fachsprache unter Einbeziehung einfacher berufsrelevanter Fachliteratur.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit pro Semester.
Klasse:
Auseinandersetzung mit Grundkenntnisse der Gruppendynamik und Gruppenpädagogik, um Gruppenphänomene besser erkennen und Gruppenprozesse gezielter steuern zu können: Gruppe als sozialer Lebens- und Lernraum - Eingliederung.
Kenntnis verschiedener administrativer und organisatorischer Voraussetzungen für die Sicherung eines effektiven Erziehungs- und Bildungsprozesses.
Einführung in Methoden der Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung als Voraussetzung verantwortlichen pädagogischen Handelns.
Vertiefte und weiterführende Auseinandersetzungen mit den Faktoren und Maßnahmen, die die Erziehung beeinflussen, deren Wirksamkeit, ihren konkreten Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen.
Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote für verschiedene Persönlichkeitsbereiche des Kindes und der Jugendlichen, insbesondere für die emotionale Erziehung, das Sozial- und Wertverhalten, für religiös-weltanschauliche Einstellungen und spezielle Probleme der Sexualerziehung.
Einführung in die Animative Didaktik, Freizeitpädagogik; soziokulturelle Animation und Freizeitmanagement. Überblick über freizeitpädagogisch relevante Institutionen und Organisationen. Grundkenntnisse der Methodik kommunikativen und freizeitpädagogischen Handelns.
Einführung in die speziellen Aufgaben, Arbeitsmethoden, Möglichkeiten und Grenzen der Einrichtungen der Heil- und Sonderpädagogik, einschließlich der pflegerischen Aufgaben.
Beurteilungskriterien für berufsbezogene Fachliteratur und Angebote im audio-visuellen Bereich.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
Klasse:
Bedeutung und Formen von Teamarbeit in der Sozialpädagogik; partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und sonstigen im Erziehungsfeld Wirkenden.
Führung von alternativen Formen wie Außenwohngruppen, Wohngemeinschaften; wirtschaftliche, organisatorische sowie Planungsfragen insbesondere Budgetplanung, Wohnungsunterlagen ua. Entwicklung spezieller Lernprogramme bei Auftreten besonderer Lernschwierigkeiten; kompensatorische Lernförderung. Förderung von Spezialbegabungen. Einführung in methodische Handlungsansätze der Museumspädagogik.
Umgang mit verhaltensauffälligen bzw. behinderten Kindern und Jugendlichen. Reflexion des eigenen Erzieherverhaltens.
Kenntnis von Methoden und Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation; Hinweis auf verhaltens-therapeutische Grundsätze.
Interkulturelles Lernen und Integration.
Einführung in die Methoden und grundlegenden Techniken der Gesprächsführung.
Kennenlernen verschiedener Strategien zur Konfliktlösung.
Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung; Umgang mit persönlichen Daten; Führung schriftlicher Aufzeichnungen; Führungsbericht.
Vertiefte Auseinandersetzung mit Fachliteratur und berufsbezogenen
Medien.
Schriftliche Arbeiten
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.
Klasse:
Positive Möglichkeiten und Grenzen der Hort- und Heimerziehung; Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verringerung systemimmanenter Gefahren.
Grundlagen demokratischer Prinzipien und deren Umsetzungsmöglichkeiten bei Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen bzw im Berufsfeld.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachexperten (Sozialarbeitern, Therapeuten, Ärzten, Kliniken ua).
Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder.
Überblick über charakteristische Erziehungssituationen in sozialpädagogischen Einrichtungen: Möglichkeiten der Vorbereitung der jungen Menschen auf die spätere Lebensführung; Beendigung des Heimaufenthaltes, Entlassung und Nachbetreuung.
Der Erzieherberuf: zB Berufsbild, gesellschaftliches Image, berufs- und standespolitische Fragen, persönliche und fachliche Qualifikation des Berufserziehers, besondere berufliche Belastungen, Fort- und Weiterbildung, Psychohygiene, Supervision; Stellung des Erziehers in der Jugendwohlfahrt.
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und
eine dreistündig.
Im zweiten Semester nur eine Schularbeit.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrplan in Didaktik ist als Rahmenlehrplan zu verstehen. Die Angaben des Lehrstoffes sind nicht im Sinne einer strengen Systematisierung zu verstehen; Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen sich am Erlebnishintergrund, an den konkreten Praxiserfahrungen und den Bedürfnissen der Schüler orientieren. Durch aufbauende, kontinuierliche Strukturierung der Lehrinhalte sollte dem Schüler jedoch ein geordneter Überblick über den Lehrstoff vermittelt werden.
Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbständigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in der sozialpädagogischen Arbeit zu ermöglichen.
Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens unter verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.
Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur in allen Klassen notwendig. Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen sollen angeboten und fachorientierte Lehrausgänge durchgeführt werden.
Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik sowie den musischen Ausbildungsbereichen zu sichern.
Der Lehrer soll den Schülern seine Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei soll er sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.
HORT- UND HEIMPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Zentrales Anliegen des Unterrichts ist es, die Schüler zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten, Heimen und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Erziehers zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für diese umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit erforderlich sind.
Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Erziehers bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit Erziehertätigkeit sensibilisieren.
Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden.
Lehrstoff:
Klasse (in Verbindung mit Didaktik):
Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Erzieher sowie behutsames Mitwirken an Gruppen- und Freizeitprojekten mit Grundschulkindern insbesondere in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen. Dabei sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekanntgemacht werden.
Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.
An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.
In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei.
Klasse:
Fortsetzen des Hospitierens in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen für Kinder im Pflichtschulalter mit spezieller Aufgabenstellung und erstes spontanes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen.
Dabei sollen die Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Berufsfeld Hort und Tagesheimstätte beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse sowie in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Praxis einsetzen zu lernen.
An Beispielen vorbildlich geplanter Angebote sollen die Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Einführung in die selbständige Arbeit insbesondere in Horten und Tagesheimstätten und deren Planung. Dabei sollen die Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.
Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte zur Sicherung des Unterrichtsertrages.
Besuche in verschiedenen ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder.
Eine Praxiswoche im Hort bzw. der Tagesheimstätte.
Klasse:
Praktizieren in verschiedenen Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten derartiger Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Problemen als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining. Besuch verschiedener sozialpädagogischer Einrichtungen im Arbeitsfeld des Erziehers und Einführung in die selbständige Erzieherarbeit.
Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen auch in Hinblick auf die Ferialpraxis.
Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis. Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Festen und Feiern. Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente. Pflege erzieherisch wertvoller Bräuche und Traditionen.
Fallweises Hospitieren mit spzieller (Anm.: richtig: spezieller) Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining. Vorbereitung der Ferialpraxis.
Zwei Praxiswochen im Heim.
Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen
oder ähnlichen Institutionen.
Klasse:
Praktizieren in Horten und Heimen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder und Jugendlicher bzw. der Gruppe.
Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.
Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort, die Tagesheimstätte und das Heim kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen.
Einübung wünschenswerten Erzieherverhaltens. Einblick in verschiedene Berufsaufgaben des Erziehers sowie diverse administrative Arbeiten. Nach Möglichkeit Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen. Dabei vertieftes Kennenlernen der Zielsetzungen in Horten, Heimen und ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen sowie eingehendes Erleben ihrer Arbeitsweisen und praktischen Arbeit. Auswertung bzw. Vorbereitung der Ferialpraxis.
Drei Praxiswochen im Heim.
Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen
oder ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen.
Klasse:
Kennenlernen ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsbereiche; fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Weitgehend selbständiges Praktizieren bei Kindern und Jugendlichen in verschiedenen sozialpädagogischen Institutionen insbesondere Horten und Heimen, praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefe Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und pädagogisch wertvoller, zweckmäßiger Aufzeichnungen für die Reflexion; spezielle Kasuistik; Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration einzelner Kinder insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen in die Gruppe.
Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining; Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams“; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.
Zwei Praxiswochen im 1. Semester mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Hort- und Heimpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit in Horten und Heimen und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis in der
Klasse von einem Lehrer unterrichtet werden. Das Blocken von
Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist in der 1. und 2. Klasse wünschenswert.
Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch praktische Übungen im Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audio-visueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.
Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.
Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen didaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen werden.
DEUTSCH
(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Deutsch soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zur Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Sprache führen. Er soll befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene Gedankengänge klar darzustellen. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- kritische Sprachbetrachtung
- Pflege berufsspezifischer Kommunikationsformen
- standortsprachliche Kompetenz beim Lesen und Schreiben
- sinnerfassendes und sinnvermittelndes Lesen
- Kenntnisse der Textgrammatik
- Förderung der Schreibrichtigkeit
- Erkennen sprachlicher Strukturen und ihrer Funktion
- Lektüre fiktionaler und nichtfiktionaler, deutschsprachiger und fremdsprachiger Texte
- Überblick über die zeitbezogene Einordnung von Texten, unter vorrangiger Behandlung österreichischer Texte
- Förderung des Verständnisses für den ästhetischen Wert von Texten
- selbständiges Auseinandersetzen mit Texten durch die den Schüler zur kritischen Stellungnahme - auch im Hinblick auf die Erteilung der Lernhilfe
- Kenntnis von ausgewählten Werken der Kinder- und Jugendliteratur
- Vermittlung von Kriterien zur Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur
- Einsicht in die Bedeutung von Hort und Heim für die Verbreitung von adäquater Kinder- und Jugendliteratur (auch im Wege der Elternberatung)
- Bewußtmachen der Mitverantwortung des Hortes und Heimes für die sprachliche und somit sozio-kulturelle Entwicklung der Kinder
- Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen
- Vorbereitung auf gezielte Lernhilfe im Bereich der deutschen Sprache bei Kindern und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Grundlage der Sprech- und Vortragstechnik. Üben des dialektfreien Sprechens, des Vorlesens und Erzählens. Vortragen - zum Teil auch auswendig gelernter - Textstellen in Prosa und Versen (Kinderreime, Märchen, phantastische Geschichten usw.)
Vorübungen zu Referaten und zu Diskussionen. Erproben verschiedener
Gesprächsformen.
Kinder- und Jugendliteratur:
Einige Werke aus der dem Alter der Schüler gemäßen Jugendliteratur (unter Berücksichtigung der wichtigsten Gattungen) als Ausgangspunkt für eine kritische Stellungnahme. Das Kinderbuch in seinen Formen und Themenkreisen; Märchen, Sage. Sammeln von Reimen und Geschichten.
Lektüre und Textbetrachtung:
Einführung in die Grundbegriffe der Poetik anhand konkreter Beispiele. (Die Texte sollen möglichst aus dem 19. und 20. Jahrhundert gewählt werden, wobei das österreichische Schrifttum besonders zu berücksichtigen ist.) Funktion der Medien und Anleitung zu kritischer Auswahl aus dem Medienangebot.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Wort- und Satzgrammatik als Hilfe für den eigenen richtigen
mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Einfluß der Mundart und Umgangssprache), über Fehlerquellen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
Die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und der Zeichensetzung
sowie Übungen zu deren Sicherung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Verschiedene Arten des Aufsatzes wie Erlebniserzählung, Schilderung, Bericht, Beobachtung und Beschreibung; Nacherzählung und Inhaltsangabe, Phantasieaufsatz und Erweiterung eines Erzählkerns. Verfassen von Texten mit unterschiedlichen Schreibabsichten. Übungen zur Bereicherung und Belebung des Ausdrucks, zur Treffsicherheit und Anschaulichkeit.
Schriftliche Arbeiten:
Sechs einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je
Semester.
Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Erhöhte Anforderungen an ausdrucksvolles Lesen, Vortragen und Erzählen. Kontrolle der eigenen Sprechweise zur Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung mit Hilfe von audio-visuellen Medien. Anhören von vorbildlich gesprochenen Texten.
Technik des selbständigen Lesens im Hinblick auf das Lesetempo, das Überblick- und Sinnerfassen.
Übungen im Diskutieren (auf der Grundlage von Fachwissen) und Dramatisieren.
Kinder- und Jugendliteratur:
Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.
Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung,
sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische Gesichtspunkte sowie
ethnische und religiöse Werte.
Lektüre und Textbetrachtung:
Beispiele der deutschsprachigen Literatur von ihren Anfängen bis einschließlich Vorklassik, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind; Proben aus der Weltliteratur. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse aus der Satz- und Wortgrammatik; Erarbeiten einer Übersicht über die Gliedsätze. Umformen und graphische Darstellung von Sätzen; Satzbaupläne. Bildhaftigkeit der Sprache.
Beispiele für den Wandel der deutschen Sprache im Laufe der Jahrhunderte; der deutsche Sprachschatz (Erb-, Lehn-, Fremdwörter); Sprachverwandtschaft, Sprachgemeinschaft.
Weitere Übungen zur Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Direkte und indirekte Charakteristik, Bilddeutung; Kürzung, Erweiterung und Zusammenfassung vorgegebener Texte. Buchbesprechung. Stoffsammlungen, Klärung von verwandten Begriffen, Erörterung. Verfassen von Anleitungen. Fortsetzen der bisher geübten Aufsatzgattungen mit erhöhten Anforderungen.
Ersinnen und Erzählen von Geschichten. Übungen zur sprachlichen Formung der schriftlichen Vorbereitung für die Hort- und Heimpraxis (Fachsprache, Systematik).
Schriftliche Arbeiten:
Fünf Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei einstündige und eine zweistündige im 1. Semester, eine einstündige und eine zweistündige im 2. Semester.
Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Weiterführung der Sprecherziehung mit besonderer Berücksichtigung einer klangvollen und gut artikulierten Sprache. Gestalten von dramatischen Szenen nach gegebenen Mustern und aus dem Stegreif. Gespräche über aktuelle, insbesondere berufsbezogene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Kinder- und Jugendliteratur, Dichtung, Trivialliteratur, Presse, Werbung, usw.). Vorlese- und Erzähltechnik vor einer Gruppe.
Kinder- und Jugendliteratur:
Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativimpulse).
Lektüre und Textbetrachtung:
Beispiele der Literatur des Sturm und Drang, der deutschen und österreichischen Klassik, Romantik und sozialkritischen Dichtung des Vormärz, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Stilkritische Übungen an verschiedenen Texten zur Festigung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für die Interpretation von Dichtungen.
Erhöhte Anforderung bei der Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Bewußtmachen eigener Lernwege.
Methodische Hinweise für die Lernhilfe im Sprachunterricht. Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter. Umgang mit Sprach-, Rechtschreib- und Lesebüchern.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Dialoge; Stoffsammlungen und Gliederungsübungen, Problemarbeiten, Vorübungen für die literarische Facharbeit (Teilaspekte von Dichtungen, Interpretationen von kurzen Geschichten, Gedichten und Szenen). Abfassen von Protokollen und Exzerpten. Leserbrief. Dramatisieren von Geschichten.
Schriftliche Arbeiten:
Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je
Semester.
Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Kurze Referate, insbesondere über Themen aus berufsbezogenen Fachgebieten unter Benützung einschlägiger Literatur.
Diskussion. Gesprächstechnik in der Gruppe.
Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim
Formulieren abstrakter Inhalte.
Kinder- und Jugendliteratur:
Tendenz der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder- und Jugendliteratur in ihrer Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach entwicklungspsycholgischen (Anm.: richtig: entwicklungspsychologischen), jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.
Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.
Lektüre und Textbetrachtung:
Textbeispiele von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg als Spiegelbild der Zeit (Realismus, Naturalismus, Impressionismus, Expressionismus usw.) unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Beitrages zum deutschsprachigen Schrifttum. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Randbereiche der Literatur (Unterhaltungsliteratur, Reiseromane, Kriminalromane) - Kriterien zur Beurteilung von Kitsch und Schund.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Wechselwirkung zwischen Sprach- und Gesellschaftsform, Herkunftssprache, Sprache des Kindes. Sprachstörungen, Sprachspiele.
Wirkungsanalyse und Konsumgewohnheiten im Rahmen der Massenmedien.
Zweifelsfälle der Rechtschreibung und der Zeichensetzung. Hinweise im Hinblick auf Lernhilfe.
Übungen im Auffinden von Fehlern in Rechtschreibung und Zeichensetzung. Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit; Hilfen zu deren Verhinderung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Problemarbeiten, Literarische Facharbeit (Interpretation von dichterischen und pädagogischen Texten, Gegenüberstellung motivgleicher Texte, stilkritische Übungen).
Schriftverkehr mit Behörden (wie Eingaben, Ansuchen, Berichte, Protokolle, Planungsvorschläge). Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte, besonders im Zusammenhang mit der Fachsprache.
Schriftliche Arbeiten:
Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je
Semester.
Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Umfangreichere Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen und unter stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit (Reden zu besonderen Anlässen, Informationsgespräche usw.)
Kinder- und Jugendliteratur:
Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.
Darstellungsmöglichkeiten. Methoden zur Förderung der Leselust bei
Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.
Lektüre und Textbetrachtung:
Die literarischen Strömungen des 20. Jahrhunderts, wobei der österreichische Beitrag besonders zu berücksichtigen ist. Tradition und Auflösung übernommener Dichtungsformen. Die Gegenwartsliteratur am Beispiel einiger bedeutender Vertreter und Werke.
Einfluß des ausländischen Schrifttums.
Medien und Literatur in ihrer Wechselwirkung.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Gefühlswert der Sprache. Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel
in Presse, Werbung, Hörfunk, Fernsehen und Film.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Problemarbeiten, literarische Facharbeit (Hinweise auf Formen des Zitierens und sinnvolle Verwendung von Zitaten). Lebenslauf, Bewerbungsschreiben.
Methodik des Aufsatzunterrichtes im Hinblick auf Lernhilfe; Korrekturübungen anhand von Beispielen.
Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit (wie Elternbriefe, Einladungen, Anschläge, Rundschreiben, usw.). Übungen zum Abfassen von Artikeln für Fachzeitschriften.
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei dreistündige im
Semester und eine dreistündige im 2. Semester.
Didaktische Grundsätze:
Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen einander im Unterricht durchdringen, damit von verschiedenen Gesichtspunkten aus die Leistung der Sprache und das Wesen der Dichtung bewußt werden. Die einzelnen Stoffgebiete sind gleichwertig. Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloßes Fachwissen. Die Schüler sind zur Verwendung von Nachschlagewerken (Sachbüchern, Lexika) anzuleiten. Im Hinblick auf eine gezielte Lernnachhilfe im Fachbereich sind den Schülern entsprechende methodische Hinweise zu geben. Die Lehraufgaben sind so auszuwählen, daß besonders solche Probleme des persönlichen Lebens und der Gemeinschaft behandelt werden, die Kritikfähigkeit und Selbständigkeit verlangen. Dabei sollte die Berufsorientierung nicht übersehen werden.
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Von den vorhandenen Grundlagen ausgehend ist über natürlich gegebenen Sprechsituationen das freie Sprechen zu üben und durch verschiedene Kommunikationstechniken zu fördern, wobei neben dem vorbildlichen Sprechverhalten des Lehrers audiovisuelle Hilfsmittel eingesetzt werden sollen.
Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur in allen Bereichen des Deutschunterrichts, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Die Fähigkeit, sich sicher und klar auszudrücken, soll durch planmäßig aufbauende Übungen erreicht werden. Verschiedene Textsorten mit altersgemäßer, berufsbezogener und dem Interessenbereich der Schüler entsprechender Themenstellung soll geübt werden.
Lektüre, Textbetrachtung, Kinder- und Jugendliteratur:
Bei der altersentsprechenden Auswahl der Lektüre ist darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke in ihrer zeitlosen sowie epochegebundenen Dimension als Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse zu erfassen, kritisch zu überdenken und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist. Sie soll auf allen Stufen sowohl Beispiele aus der Gegenwartsliteratur als auch zeitlosen Lesestoff einschließen, und zwar über alle zur Verfügung stehenden Medien (wie Printmedien, Theater, Film, Hörspiel, Rundfunk, Fernsehen).
Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften in der Hort- und Heimerziehung zu sichern, sind die Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Sprachlehre soll die Reflexion grammatischer Phänomene, dem persönlichen Sprachgebrauch sowie der Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerung dienen. Auch bei der Interpretation soll eine grammatisch-stilistische Betrachtungsweise und ihre kommunikative Intention zum Tragen kommen. Sprachlehre und Rechtschreibung sollen den Deutschunterricht ganzheitlich durchdringen. Partnerarbeit soll die Einübung in die Lernhilfe fördern.
Bei Lehraufgaben, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch des Unterrichtes in Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis sind, ist enge Zusammenarbeit der betreffenden Lehrer erforderlich.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wichtigstes Ziel des Englischunterrichtes an Bildungsanstalten - neben fachspezifischen und fächerübergreifenden Aspekten - ist der Aufbau einer entsprechenden Kommunikationsfähigkeit, der die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Leseverstehens und des schriftlichen Ausdruckes zu Grunde liegen. Dadurch sollen die Schüler in die Lage versetzt werden, in der Fremdsprache situationsgerecht zu handeln, das heißt Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich richtig auszudrücken.
Hörverstehen:
Die Schüler sollen imstande sein, gesprochene Sprache vor allem
in direktem Kontakt zu verstehen.
Sprechen:
Sie sollen im zukünftigen Berufsalltag imstande sein, Gesprächssituationen in der Fremdsprache zu bewältigen und sich sach-, situations- und partnergerecht auszudrücken.
Leseverstehen:
Sie sollen den Sinn fremdsprachlicher Texte erfassen; bei der Textauswahl sollte das Berufsfeld mitberücksichtigt werden.
Schreiben:
Sie sollen imstande sein, sich in der Fremdsprache vorwiegend in jenen Formen auszudrücken, welche von kommunikativem Wert sind.
Lernhilfe:
Aufgrund der eigenen Lernerfahrung und didaktisch-methodischer Hinweise, bereits ab der 1. Klasse, sollen die zukünftigen Erzieher imstande sein, erfolgreich Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache Englisch zu geben. Sie sollen mit Bedingungen und Methoden vertraut sein, Übungserfolge herbeizuführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern.
Im Sinne der Persönlichkeitsbildung hat der Englischunterricht das Ziel, mehr Achtung vor der Eigenart anderer Menschen und Völker zu wecken und so die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit anzuregen.
Lehrstoff:
Klasse:
Hörverstehen:
Schulung des Hörverstehens durch systematische Konfrontation mit dem gesprochenen Wort bzw. einfachen Originaltexten unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Kassette, Videoband, Schulfunk, Tonfilm). Die Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, Gehörtes dem Sinne nach und in wichtigen Details zu erfassen, so etwa Dialoge, kurze Szenen, einfache Texte erzählenden Inhalts, kurze Erlebnisberichte.
Sprechen:
Aufbau bzw. Erweiterung eines Grundsprachschatzes, zunächst in Anlehnung an vorgegebene Sprechsituationen, später als Versuch einer persönlichen Aussage, etwa in Form kurzer Mitteilungen, Erklärungen, Begründungen, Äußerungen über persönliche Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche und Gefühle usw., auch mit Hilfe von Bildgeschichten und Fotos.
Erarbeiten eines grundlegenden, besonders für den täglichen Gebrauch verfügbaren Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler, wie Familie, Wohnen und Einrichten, Gesundheit und Körperpflege, Mahlzeiten, Kleidung, Hobbies ua. Erwerb einer im Beruf verwertbaren Sammlung von Liedern, Reimen, Sprüchen und Spielen aus den englischsprechenden Ländern.
Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.
Leseverstehen:
Schulung des Leseverstehens an Texten aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich der Schüler. Dazu gehören zB Mitteilungen, kurze Briefe, kurze Szenen aus dem täglichen Leben, Dialoge, Berichte, Lesestücke erzählenden Inhalts, Kindergeschichten, Märchen, Texte landeskundlicher Art. Wecken der Freude am Lesen anhand entsprechender Texte.
Sprachlehre:
Vermittlung bzw. Festigung grundlegender Grammatikkenntnisse sowie deren Erweiterung und Anwendung im Hinblick auf die Erfordernisse der auf den einzelnen Schulstufen vorgesehenen Aufgaben. Im Sinne einer kommunikativen Grammatik sind die zu erwerbenden Strukturen in konkreten Sprechsituationen zu erarbeiten und einzuüben.
Die Schwerpunkte sollen etwa auf folgenden Gebieten liegen:
Richtige Bildung und Anwendung der Zeiten, continuous form, Frage, Verneinung, Wortstellung im einfachen Aussage- und Fragesatz, Vergleichsstufen des Eigenschaftswortes, Fürwörter, Verhältniswörter. Dabei geht es nicht darum, in erster Linie formale Kenntnisse sondern die Fähigkeit zu erwerben, sich sprachlich möglichst richtig auszudrücken.
Schriftliche Arbeiten:
Kurze Zusammenfassungen von Gehörtem und Gelesenem, kleine Berichte über Selbsterlebtes, Umformungen, einfache Nacherzählungen, Verfassen von Briefen (Mitteilungen, Anfragen, Einladungen, Dankschreiben), Fragen und Antworten. Regelmäßige Schul- und Hausübungen zur Festigung und Anwendung von im Unterricht erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten.
Fünf einstündige Schularbeiten, zwei im 1. Semester, drei im
Semester.
Klasse:
Hörverstehen:
Verbesserung des Hörverstehens durch vermehrten Einsatz technischer Unterrichtsmittel, durch Abhören und Nachspielen kurzer Szenen. Die Schüler sollen zunehmend imstande sein, Texte in ihrer Kernaussage zu erfassen und ihnen wichtige Detailinformationen zu entnehmen. Bei der Auswahl von Texten sollten Dialoge, einfache Interviews, aber auch Lieder und Reime berücksichtigt werden.
Sprechen:
Weiterentwicklung der Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen. Die Schüler sollten in zunehmenden Maße imstande sein, den erworbenen Sprachschatz der eigenen Absicht gemäß einzusetzen. Der Wortschatz ist auf Themenkreise auszudehnen, die für die Schüler auf Grund der Wahl dieser Schulart von Interesse und Bedeutung sind: Betätigung mit Kindern, vor allem Anleitungen zum Bauen, Werken, Malen ua., zu Rollenspiel und zu sozialen Arbeitsformen; Freizeit; Reise.
Weitere Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.
Leseverstehen:
Weitere Schulung des Leseverstehens an Lesestoffen im Zusammenhang mit den bereits genannten Themenkreisen unter Bedachtnahme auf die Umwelt der Schüler und deren Probleme sowie der stärkeren Ausrichtung auf den zukünftigen Beruf, Texte landeskundlicher Art. Ausschnitte aus einem inhaltlich und sprachlich der Altersstufe angemessenen Werk der neueren Literatur. Übungen, auch im Hinblick auf die Förderung des selbständigen Lesens. Versuche persönlicher Stellungnahmen zum Gelesenen.
Sprachlehre:
Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf folgenden Gebieten: Umstandswort (Vergleichsstufen und Stellung im Satz), Gebrauch von past tense und present perfect tense, Leideform, modale Hilfszeitwörter, Gebrauch der Verhältniswörter, Besonderheiten im Gebrauch des Artikels, die indirekte Rede und Frage, einfache Bedingungssätze.
Schriftliche Arbeiten:
Stellen und Beantworten von Fragen, Zusammenfassen von wesentlichen Informationen aus einem Text, Verfassen von Briefen, Beschreibungen, Darstellung eines Handlungsablaufes nach Bildern, Versuch im Abfassen persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem oder Gehörtem. Kurze Aufsätze anhand von Leitfragen.
Fünf einstündige Schularbeiten, davon zwei oder drei im
Semester.
Klasse:
Hörverstehen:
Erweitern und schärfen des Hörverstehens. Die Schüler sollen zunehmend in die Lage versetzt werden, Originaltexte (auch Interviews, Dialoge, Erzählungen, Phantasiegeschichten, Lieder) trotz Vorkommens unbekannter Wörter in ihrer Gesamtaussage oder in wichtigen Details zu verstehen und persönliche Aussagen darüber zu machen.
Sprechen:
Die Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen, ist weiterzuentwickeln. Hinführen zu selbständiger Stellungnahme durch Üben mit Argumentieren über einfachste Sachverhalte. In die Themenkreise sollen auch kulturelle Belange, wie Theater, Film, Rundfunk, Fernsehen, Feste und Feiern einbezogen werden. Rollenspiele, Erklären von Spielregeln, bildgesteuertes Erfinden von Geschichten. Allenfalls Kurzreferate und Erlebnisberichte auch anhand von Bildmaterial.
Schulung der Aussprache und der Intonation im Kontext.
Leseverstehen:
Hinführen zum verständnisvollen und kritischen Umgang mit Texten anhand von Textinhalten, die zum Argumentieren anregen. Motivieren zum selbständigen Lesen anhand von Kurzgeschichten oder von Ausschnitten aus einem geeigneten Werk der Gegenwartsliteratur (Drama, Roman, Jugendliteratur).
Einfache persönliche Stellungnahmen zu Gelesenem.
Sprachlehre:
Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf Zeitenfolge und Funktion der Nominalformen des Zeitwortes (infinitive, participle, gerund).
Schriftliche Arbeiten:
Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 3. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Die Schüler sollen nun auch imstande sein, unter Rücknahme bisher vorgegebener Hilfestellungen schriftliche Aussagen selbständig zu produzieren. Dazu gehören:
längere, zusammenhängende schriftliche Äußerungen in Form von einfachen Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Bilddeutungen, Inhaltsangaben, Nacherzählungen, anspruchsvollere Briefe ua. Vier einstündige Schularbeiten, je zwei im Semester.
Klasse:
Hörverstehen:
Das Hörverstehen ist an Aufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades
weiter zu schulen und zu verbessern.
Sprechen:
Steigerung der Sicherheit im freien Anwenden der erworbenen Sprachkenntnisse, vor allem beim Vorbringen eigener Absichten, Meinungen und Empfindungen. Langsamer Aufbau eines berufsrelevanten Wortschatzes, etwa zu folgenden Themen: soziale Einrichtungen, soziale Konflikte, Umwelteinflüsse und Gesundheit, soziales Verhalten in der Gruppe.
Weiterhin Pflege einer richtigen Aussprache und Intonation.
Leseverstehen:
Weiterentwickeln des Leseverstehens anhand schwierigeren Lesegutes aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gelegentlich aktuelle Zeitungsausschnitte, allenfalls Texte über Erziehungsfragen und große Erzieherpersönlichkeit. Die Schüler sollen imstande sein, das Gelesene mit ihren eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen und darüber zu sprechen. Proben aus der englischsprachigen Literatur des
und 20. Jahrhunderts, darunter eine Ganzschrift.
Sprachlehre:
Nach Bedarf Wiederholung und Verbesserung der Grammatikkenntnisse.
Schriftlich Arbeiten:
Schriftliche Übungen, die sich aus den für die 4. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Inhaltsangaben und Nacherzählungen mit gesteigerten Anforderungen, Abfassen von Briefen, Bewerbungsschreiben.
Vier Schulareiten (Anm.: richtig: Schularbeiten), davon die erste einstündig, die weiteren zweistündig; je zwei im Semester.
Klasse:
Hörverstehen:
Weitere Übungen mit gesteigerten Anforderungen zur Verbesserung des Hörverstehens. Die Schüler sollen imstande sein, anspruchsvollere Texte zu verstehen, wiederzugeben und zu interpretieren.
Sprechen:
Festigung des richtigen und sicheren Gebrauchs der englischen Sprache. Übungen im freien Sprechen über aktuelle Ereignisse und über die Lektüre. Der Wortschatz ist dabei durch Ausdrücke aus dem kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben zu bereichern, soweit sie notwendig und brauchbar sind.
Leseverstehen:
Weitere Schulung des Leseverstehens anhand von aktuellen Zeitungsausschnitten, Artikeln aus dem pädagogischen Bereich und aus Beispielen aus der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur, davon mindestens eine Ganzschrift.
Sprachlehre:
Schwerpunktmäßiges Wiederholen wichtiger Kapitel der Grammatik.
Schriftliche Arbeiten:
Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die fünfte Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Übungen im Aufsatzschreiben in Form von Stellungnahmen zu Berichten über aktuelle Ereignisse sowie von Interpretationen und Zusammenfassungen von Gelesenem und Gehörtem.
Zwei zweistündige Schularbeiten, je Semester eine.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist in englischer Sprache zu führen. Die Muttersprache dient nur zur Erklärung schwieriger Ausdrücke und grammatischer Sachverhalte.
Die Lernziele des modernen Fremdsprachunterrichtes werden weitgehend von der Bedeutung praktischer Sprachkenntnisse bestimmt. Die Frage, was der Schüler mit seinen Fremdsprachkenntnissen anfangen kann, soll die Auswahl der Lehrinhalte sowie die Planung des Unterrichts bestimmen.
Lernen in der Schule schließt auch soziales Lernen ein. Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird. Soziale Lernformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sollen zu Werthaltungen, wie Toleranz gegenüber den anderen, Übernehmen von Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme auf Schwächen des Partners, Lernhilfe, Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit erzielen.
Zum Sprechen:
Im Bereich des Sprechens besteht das Ziel darin, die Schüler zu befähigen, die kommunikativen Absichten des Partners zu erkennen und die eigenen klar darzustellen. Sie sollen darüber hinaus ermutigt werden, auch außerhalb der Schule bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Kontakt mit englischsprechenden Menschen aufzunehmen und möglichst viel Englisch zu hören und zu lesen. Die Fähigkeit, den erworbenen Sprachschatz flexibel anzuwenden, muß in einem langen Lernprozeß entwickelt werden. Daher kommt der Transferphase im Bereich des Sprechens große Bedeutung zu, und es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Lehrers, immer wieder lebensechte Kommunikationssituationen zu finden, in welchen die Schüler gelernte Äußerungen anwenden können. Geeignete Übungsformen sind ua. Frage- und Antwortketten; Zusammentragen geeigneter Äußerungen zu einer verbal beschriebenen oder durch eine einfache Skizze dargestellten Situation und Zusammensetzen von Gesprächsabläufen; Umwandlungs-, Erweiterungs- und Variationsübungen ausgehend von Dialogmustern; Vollenden eines begonnenen Gespräches mit mehreren Möglichkeiten des Fortsetzens (zustimmend, ablehnend, ungewiß); Dramatisieren kurzer Geschichten aus dem Stegreif; Darstellen kurzer Alltagsszenen aus dem Stegreif; Übungen im Formulieren von Argumenten bzw. Gegenargumenten zu einfachen Sachverhalten, zunächst mit Hilfe visueller und graphischer Impulse, später unter Rücknahme der Hilfestellung ua. Der richtigen Lautbildung, Tonführung und dem Sprechrhythmus (zB Schwachtonformen) ist in allen Klassen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, Übungen sollten jedoch nur im Kontext vorgenommen werden. Das Verwenden von Kassetten und Videobändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von Sprachübungsgeräten dient der Gewöhnung an verschiedene Sprecher.
Die Schüler sollen den Wortschatz und die Kenntnis idiomatischer Wendungen im Unterrichtsgespräch und bei der Lektüre erwerben. Durch Beschäftigung mit verschiedenen Themenbereichen muß der Grundwortschatz stetig und konzentrisch erweitert werden. Der zu aktivierende Wortschatz ist vom Lehrer auszuwählen und durch ständiges, abwechslungsreiches Wiederholen und anwenden in lebensnahen Gesprächssituationen im Gedächtnis der Schüler zu verankern. Nach Bedarf können Wörter, Wortgruppen und Redewendungen nach verschiedenen Gesichtspunkten, wie Sachgebiete und Wortfelder, sinnverwandte Wörter, Gegensatzpaare, assoziatives Zuordnen von Wörtern zu einem Grundwort ua. geordnet werden. Das Erarbeiten unbekannter Wörter erfolgt weitgehend durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch unentbehrlich ist.
Zum Hör- und Leseverstehen:
Zur Unterstützung des Hörverstehens sollten entsprechende Methoden
berücksichtigt werden:
In der Vorentlastungsphase: Bildimpuls; „brainstorming“;
„advance organizers“ (Leitfragen) - „pre-questions“;
„key-words“ mit deren Hilfe eine Geschichte vor dem Hören oder Lesen erraten werden soll.
Während des Hörens: „multiple-choice“ - Fragen (auch nach dem Hören möglich); „gap-textes“ - Lückentexte (zB Lieder); „note-taking“.
Nach dem Hören: (mündlich oder schriftlich möglich): zB bei „open-ended texts“ einen Schluß finden; einen anderen Schluß finden als den, der vorgegeben ist; „summary“.
Ausgehend von Zielvorstellungen, wonach erworbene Sprachkenntnisse für den zukünftigen Benützer der Fremdsprache von praktischem Nutzen sein soll, werden gezielte Übungen zur Entwicklung des selbständigen Hör- und Leseverstehens einen festen Platz in der Unterrichtsplanung finden müssen.
Hiezu bieten sich auch vom Lehrbuch unabhängige kürzere humorvolle oder spannende Texte an, deren Inhalte geeignet sind die Aufmerksamkeit der Schüler zu erregen zB vereinfachte Werke, Kinder- und Jugendbücher, Märchen. Ziel der Übungen zum Hör- und Leseverstehen ist es, die Schüler zu befähigen, sich selbständig mit der fremden Sprache zu beschäftigen, Theateraufführungen zu besuchen, Filme anzuschauen, Bücher zu lesen und fremdsprachige Sendungen zu hören. Dieser selbständige Spracherwerb ist gelegentlich in den Unterricht einzubeziehen bzw. zu überprüfen.
Übungen zum Erfassen wesentlicher Tatsachen „intensive reading“ oder überfliegendes Lesen (zB skimming, scanning) oder Informationen durch wiederholtes Lesen bzw. Hören eines der Lernstufe in Länge und Schwierigkeitsgrad angemessenen Textes; herausfinden des Handlungsfadens durch Notieren bzw. Unterstreichen der für die Handlung wichtigen Wörter bzw. Wortgruppen als Vorbereitung für Wiedergaben und Interpretationen; Hinlenken der Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Detail zum Üben selektiven Hörens und Lesens; Ausfüllen von Diagrammen anhand gehörter oder gelesener Texte; alle Arten von Zuordnungs-, Einsetz- und Ergänzungsübungen.
Zur Grammatik:
Auch im Bereich Sprachlehre hat der praktische Aspekt der Spracherlernung Vorrang. Obwohl grammatische Korrektheit im Ausdruck auch eines der Ziele im Fremdsprachunterricht ist, darf der Erwerb von Grammatikkenntnissen nicht zum Hauptanliegen werden. Daher werden auch grammatische Erscheinungen in solchen Lebensnahen Situationen dargeboten und geübt, die diese Formen tatsächlich verlangen. Nur in den Phasen des Erklärens, der Regelfindung und in bestimmten Übungsphasen wird die zu erlernende Struktur aus dem Kontakt herausgehoben. Beginnend mit stärker gelenkten, über weniger gesteuerte bis hin zu freien Übungen sollen die Schüler zur praktischen Sprachanwendung gelangen. Geeignete Übungsformen, wie Analogieübungen, Einsetzübungen, Ergänzungsübungen, Zuordnungsübungen, Umformungsübungen ua., sowie das Erarbeiten von Gesetzmäßigkeiten werden zunächst durch visuelle Lernhilfen, wie Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Folien, Schriftkarten, Diagramme, Schemata, Symbole, Signale, übersichtliche Tafelbilder ua. unterstützt. Beim Umformen ist darauf zu achten, daß die umgeformten Sätze sprachlich und inhaltlich genauso stimmen, dh. kontextualisierbar sind, wie die vorgegebenen. Je geübter die Schüler werden, desto mehr können die Einsichtnahme rein verbal und das Üben unter Rücknahme der Hilfestellung erfolgen. Auch die Gegenüberstellung deutscher und englischer Strukturen wird dort notwendig sein, wo es zu Interferenzerscheinungen zwischen Muttersprache und Fremdsprache kommt.
Zu den schriftlichen Übungen:
Die schriftlichen Übungen sollen organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen und als sinnvolle Ergänzung der mündlichen Übungen in einem zeitlich vertretbaren Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.