Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-10-16
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Didaktische Grundsätze:

Für den Bereich der Interaktion des Lehrens und Lernens innerhalb der Selbsterfahrungsgruppe haben jene Hauptbereiche Gültigkeit, deren subjektive Erlebniskomponenten in bestimmten Experimenten erfahrbar werden:

Prozeßanalyse (durch graphische Soziometrie),

Rollenfunktionen in der Gruppe,

Kommunikation,

Wahrnehmung und Übermittlung von Information,

Sprache und Zuhören,

Dimensionen der Kooperation.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

3.

bis 5. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

Die Schüler sollen anhand angemessener Aufgabenstellungen und auch als Beitrag zu Forschungsprojekten des Bundesinstitutes für

Sozialpädagogik:

Dies schließt auch die Eigenständigkeit und Verantwortlichkeit des Arbeitens, die angemessene Zitierung der benützten Hilfsmittel und einwandfreie sprachliche und äußere Form der Arbeit ein.

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. III § 1 idF BGBl. Nr. 701/1993)

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klassen durchgenommenen Lehrstoffs für die Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Anlage II

LEHRPLAN DES KOLLEGS FÜR SOZIALPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH KOLLEG FÜR BERUFSTÄTIGE)

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.

Art und Gliederung des Lehrplans

Der Lehrplan des Kollegs für Sozialpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der die unterrichtlichen Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit des Lehrers gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der jeweils geltenden Fassung ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt.

Anordnung, Gliederung und Akzentuierung des im Lehrplan der einzelnen Semester angeführten Lehrstoffes einschließlich der Auswahl der Beispiele und der Setzung von Schwerpunktbereichen sind der verantwortlichen Entscheidung des Lehrers überlassen. Die angegebene Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet, wo sie sich nicht zwingend aus dem Zusammenhang des Stoffes ergibt, eine Empfehlung. Bei der Stoffauswahl ist neben dem sachlogischen Aufbau auch die Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung insbesondere unter Berücksichtigung der Vorbildung und des Alters der Schüler zu beachten.

Die Mitwirkungsrechte der Schüler gemäß den einschlägigen Bestimmungen sind zu beachten.

Der Lehrplan umfaßt

– die allgemeinen Bestimmungen,

– das allgemeine Bildungsziel,

– die allgemeinen didaktischen Grundsätze,

– die Stundentafel und

– die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, jeweils Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (nach Semestern gegliedert) und Didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes.

Die Zielorientiertheit des Lehrplans soll in Wechselwirkung mit der Schülerorientiertheit des Unterrichts den Bildungsauftrag des Kollegs sichern und Gesichtspunkte zur Orientierung der Unterrichtsarbeit bieten.

2.

Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration, der Aktivierung und Motivierung sowie der Lebensbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.

Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind aufzufassen:

– Gesundheitserziehung,

– Interkulturelles Lernen,

– Leseerziehung und Sprecherziehung,

– Medienerziehung,

– Musische Erziehung,

– Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung),

– Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zu partnerschaftlichem Verhalten zwischen den Geschlechtern),

– Umwelterziehung,

– Verkehrserziehung,

– Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt,

– Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken,

– Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Kosumentenerziehung),

– Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände und der Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Projekte an. Die Koordination insbesondere im Hinblick auf die Anwendung in der zukünftigen Berufsarbeit der Schüler wird schwerpunktmäßig von Didaktik, allenfalls Pädagogik, wahrzunehmen sein. Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffes bewirken, sondern zu einer besseren Durchdringung und überlegter Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleich bedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.

3.

Unterrichtsplanung

Der Lehrer hat seine Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig und verantwortlich zu planen. Die Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan erfordern vom Lehrer

– die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände und der fachübergreifenden Lernbereiche (Unterrichtsprinzipien),

– die Auswahl der Lehrstoffe,

– die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe sowie

– die Festlegung der Methoden und Medien des Unterrichts.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Forderungen des Lehrplans bezogen auf eine Schulstufe zu entsprechen und andererseits pädagogisch und didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse einzugehen.

Um diesen verschiedenen Anforderungen gerecht werden zu können, erfolgt die Planung in zwei Stufen: Semesterplanung und mittelfristige Planungen.

In der Semesterplanung erfolgt eine erste zeitliche Anordnung der wesentlichsten Ziele und Stoffbereiche auf der Grundlage des Lehrplans. Die Reihung geschieht nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten. Wo dies nicht sinnvoll bzw. notwendig ist, orientiert sich die Anordnung an jahreszeitlichen Gegebenheiten, Querverbindungen der Unterrichtsgegenstände, Schulveranstaltungen, Erfahrungen der Schüler und ähnlichem. Ungefähre Zeitrichtwerte sollen festgelegt werden, wobei auf genügend Freiräume für aktuelle Anlässe, Wiederholungen, Übungen, Differenzierungen und ähnliches zu achten ist.

Die Semesterplanung ist während des Semesters durch mittelfristige Planungen zu ergänzen. Nun können die in der Semesterplanung festgelegten Planungsabsichten auf die jeweiligen unterrichtlichen Gegebenheiten und Lernvoraussetzungen der Schüler abgestimmt und konkretisiert werden. Mittelfristige Planungen enthalten neben den Zielen und Inhalten eine vorläufige Festlegung der Methoden und Medien.

Bei der Semesterplanung und den mittelfristigen Planungen sind entsprechend ihren Erfordernissen zu berücksichtigen:

– geographische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Bedingungen einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten;

– die Lernvoraussetzungen der Schüler durch entsprechende Maßnahmen der inneren Differenzierung;

– die Einplanung von Lernzeiten, die dem Schüler ausreichend Raum zur Wiederholung, Festigung und Einübung sichern;

– die Beteiligung der Schüler in einem ihrer Vorbildung und Reife entsprechenden Ausmaß;

– die Einordnung des Lehrbuches und anderer Unterrichtsmedien.

– fachbezogener und fächerübergreifender Projektunterricht,

– die Gestaltung von Festen und Feiern,

– Formen der inneren Differenzierung,

– Schulveranstaltungen,

– die Einbeziehung von Eltern und Experten in den Unterricht.

Gemeinsame Planung mit Lehrern des eigenen Unterrichtsgegenstandes oder anderer Unterrichtsgegenstände sind wünschenswert.

4.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen

4.1 Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in der Stundentafel Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”), der verbindlichen Übungen, der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einen bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

4.2 Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Semester im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen in den einzelnen Semestern innerhalb des in der Stundentafel für dieses Semester vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird.

Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf pädagogische Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplans zu beachten.

Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

1.

Der Pflichtgegenstand “Religion” ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen,

2.

ein Pflichtgegenstand mit bis zu vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Semester) darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand mit mehr als vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Semester) um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen abgeändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu ändern.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Darüber hinaus kann die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige um bis zu zwei Semester verlängert werden; diesfalls sind vorbehaltlich der sonstigen Möglichkeiten der schulautonomen Gestaltung des Lehrplans jedenfalls die Wochenstunden und die Lehrstoffe auf die einzelnen Semester aufzuteilen. An den Kollegs für Berufstätige kann der Unterricht in geblockter Form angeboten werden.

An Kollegs für Berufstätige kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für diesen Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Schüler fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Pflichtgegenstand “Instrumentalunterricht” zusätzlich zu den vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem VI. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können im Rahmen der lehrplanmäßig festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte gesetzt werden, darüber hinaus kann der Unterricht teilweise in geblockter Form angeboten werden.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen festgelegt werden wobei das Bildungsziel des Kollegs für Sozialpädagogik besonders einschlägige Interessen der Schüler sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes zu beachten sind.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen vorgenommen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungsund Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Sozialpädagogik hat gemäß den §§ 102 und 103 Abs. 3 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolvent/inn/en von höheren Schulen zu Sozialpädagog/inn/en auszubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, Erziehungs-, Entwicklungs- und Integrationsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld zu erfüllen.

Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände auf das angestrebte Berufsziel und die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen soll jene Bildungswirkung erzielt werden, die dem Bildungsauftrag des Kollegs für Sozialpädagogik entspricht.

Der pädagogisch-didaktische Schwerpunkt des Bildungsganges verlangt eine intensiv praxisbezogene Ausbildung in allen Unterrichtsgegenständen, die über die Vermittlung fachspezifischer Lehrinhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der intellektuellen und sozialen Flexibilität sowie des autonomen Denkens, der sprachlichen Wendigkeit, der Kreativität, der Emotionalität und Innovationsfähigkeit leistet und so die Schüler zur Ausübung des Berufes befähigt.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit am Kolleg an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik die folgenden didaktischen Grundsätze, also allgemeine Leit- bzw. Richtlinien, Normen, Anweisungen, Anleitungen und Regeln, zu berücksichtigen:

1.

Erwachsenenadäquatheit – Wissenschaftsorientierung – Soziales Lernen

Der Unterricht ist im dreifachen Beziehungsgefüge von Personhaftigkeit der Schüler, von Sachlichkeit und von Mitmenschlichkeit zu planen und durchzuführen:

Der Erwachsene ist kein endgültig fertiger Mensch. Er kann sich neuen Entwicklungen anpassen, Alternativen zu seinen bisherigen Lebensformen finden. Je mehr Eigenaktivität dem Schüler ermöglicht wird, desto größer ist für ihn die Wahrscheinlichkeit, sein Leben in Selbstbestimmung zu führen und fachliche, persönliche und soziale Kompetenz zu erwerben. Die Lernfähigkeit der Erwachsenen wird mit zunehmendem Alter umstrukturiert, worauf in der Bildungsarbeit mit didaktischen Maßnahmen reagiert werden soll. Analog zur Persönlichkeitsentwicklung treten auch Differenzierungen im Lernverhalten auf, sodaß eine stärkere Individualisierung des Lernens gefördert werden soll.

Bei der Auswahl des berufsrelevanten Lehrstoffes gilt es, den jeweiligen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu integrieren. Dabei geht es nicht darum, einzelne Fakten anzuhäufen, sondern Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Problemgebieten aufzuzeigen. Darüber hinaus sind die Lehrinhalte in bezug zur beruflichen und privaten Realität der Schüler zu stellen.

Die Teamfähigkeit ist ein unumgänglicher Anspruch für die Arbeit des Sozialpädagogen. Es ist daher wichtig, daß Teamarbeit exemplarisch in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen ist.

2.

Berufsorientierung im Theorie-Praxis-Bezug

Der Unterricht im Kolleg ist so zu gestalten, daß durch den ständigen Theoriebezug der Praxis und durch das Praktischwerden der Theorie das Ineinandergreifen von Theorie und Praxis sichtbar wird. Weiters ist es notwendig, im Sinne des vernetzten Denkens Zusammenhänge innerhalb eines Faches und zwischen verschiedenen Problemgebieten aufzuzeigen.

3.

Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration

Die Darbietung des Lehrstoffes soll auf dem Hintergrund des ganzheitlichen Denkens aufgebaut sein und auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen.

Bei der Auswahl des Lehrstoffes soll bedacht werden, daß die Zukunft die Gegenwart mitbestimmt. Dies bedarf aber einer Aufarbeitung der eigenen Entwicklungsgeschichte, die durch einen erhöhten Anteil an Selbsterfahrung ermöglicht werden soll.

4.

Aktivierung und Motivierung

Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen aufgegriffen, unterstützt, gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignet sich unter anderem auch das Reflektieren des Unterrichts. Dies führt zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.

5.

Strukturierung und Exemplarität

Die Forderung nach Strukturierung bezieht sich sowohl auf die Aufbereitung der Lehrstoffe als auch auf die Gestaltung des Unterrichtsablaufs. Das vorausgehende Erfassen und Verstehen der Strukturen der Inhalte durch die Lehrenden ist die wesentlichste Voraussetzung für die einsichtige Vermittlung von Strukturwissen im Unterricht. Erst eine sorgfältige Inhaltsanalyse zeigt nämlich, ob sich ein Stoffgebiet für das exemplarische oder für das orientierende, überblicksmäßige Lehren, für entdeckendes oder für informierendes Lernen eignet. Andererseits ermöglicht erst die überlegte Anordnung der Lehr- bzw. Lernschritte erfolgreiche Lernprozesse. Systematisches Lernen ist jedenfalls sowohl auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen wie auf die Breitenwirkung des Orientierenden angewiesen.

6.

Individualisierung

Die Heterogenität ist ein Faktum in der Erwachsenenbildung. Individualisierung des Erwachsenenlernens bedeutet, daß die persönlichen Lernerfahrungen berücksichtigt und thematisiert und subjektive Erlebnisse unter Berücksichtigung ihres sozialen Kontextes bearbeitet werden. Dies kann wiederum individuelle Lernwege und – strategien erschließen.

7.

Lehrformen

Die Aufgabe des Lehrenden besteht darin, Lernprozesse anzuregen.

Die Schüler kommen mit unterschiedlichen Lern- und Lebenserfahrungen. Die Aufgabe des Lehrenden ist demgemäß, unter Einbeziehung der unterschiedlichen Vorerfahrungen neue Lernprozesse zu initiieren und die Möglichkeit für positive Lernerfahrungen zu schaffen.

Lehren bedeutet nicht nur Wissensvermittlung, sondern auch Einbeziehung der sozialen Beziehungen.

8.

Lernen

Die Schüler sollen befähigt werden, mit den eigenen Lernprozessen selbständig umzugehen und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln und Verantwortung für das eigene Lernen zu tragen.

9.

Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages

Eine Prüfung gibt Auskunft über momentane Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen. Leistungsfeststellungen, die über das ganze Semester verteilt sind, dienen der Erkenntnis, inwieweit Lehr- und Lernziele erreicht wurden, ob und welche individuellen Maßnahmen oder Beratungen notwendig sind und ob der Unterricht zu verändern ist.

Der Lernende soll laufend Auskunft über seinen jeweils momentanen Wissensstand erhalten und, wenn die Teilziele erreicht wurden, eine Motivation zur Weiterarbeit, wenn nicht, eine Anregung zur Auseinandersetzung.

Die Erfolgskontrolle kann mündlich, schriftlich (auch in Form von Hausarbeiten) bzw. anonym als Selbstkontrolle der Lernenden, als Beobachtung zB bei Fertigkeiten in neuen Situationen oder in der Gruppenarbeit und/oder am Gegenstand selbst, bei der Herstellung eines Werkstückes erfolgen.

IV. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände 1) Wochenstundenzahl Summe Lehrverpflichtungsgruppe 1a)
Semester
1. 2. 3. 4.
Religion 2 2 2 2 8 (III)
Pädagogik (einschließlich
Pädagogische Psychiologie,
Pädagogische Soziologie,
Philosophie) 2) 4(+2) 2) 4(+2) 2) 4 4 II 2)
Heil- und Sonderpädagogik 1 1 2 2 II
Didaktik 5 5 6 6 II
Hort- und Heimpraxis 3) 6 6 6 6 III
Deutsch (Lernhilfe, Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
3 3 2 2 I
Lebende Fremdsprache (Lernhilfe) 1 1 1 1 (I)
Rechtskunde und Politische Bildung – – 2 2 III
Mathematik (Lernhilfe) 1 1 1 1 (II)
Biologie und Umweltkunde 2) (2) 2) (2) 2) (2) 2) (2) 2) III
Gesundheitslehre – 1 1 1 (III)
Musikerziehung 2 2 2 2 (IVa)
Instrumentalunterricht (Gitarre, Klavier/Akkordeon/Flöte/Violine) 3a) 2 2 1 1 IV
Rhythmisch-musikalische Erziehung 1 1 1 1 IV
Bildnerische Erziehung 2 2 2 2 (IVa)
Werkerziehung 5 4 2 2 (IV)
Leibeserziehung 2 2 2 2 (IVa)
B. VerbindlicheÜbungen 1)
Ergänzende berufskundliche Unterrichtsveranstaltungen
Hauswirtschaftlich-gesundheitlicher Bereich 2 – – – V
Kommunikationstechniken und GruppendynamikVerkehrserziehung 9) – 1 – – III/IV
Buchführung – – 1 – II
Spezielle fächerübergreifende Aspekte – – – 1 IV
Gesamtwochenstundenzahl 2) 35-39 (+4) 2) 34-38 (+4) 2) 34-38 (+2) 2) 34-38 (+2) 2) 149 2a) (+12) 2)
C. Freigegenstände 1)
Stenotypie und Textverarbeitung 4) 5) (2) (2) (2) (2) 4 IVb
Instrumentenbau 4) 5) (2) (2) (2) (2) 4 (V)
Instrumentalunterricht (Flöte/Akkordeon) 6) 5) 1 1 1 1 4 IV
D. Unverbindliche Übungen 1)
Chorgesang 5) 1 1 1 1 4 (V)
Spielmusik 5) 1 1 1 1 4 V
Interkulturelle Erziehung 5) – – 1 1 2 III
Darstellendes Spiel 5) 2 2 2 2 8 V
Fest- und Feiergestaltung, Brauchtumspflege sowie Volkstanzen 5) – – 2 2 4 V
Informatik 7) – (2) (2) (2) 2 II
Fototechnik 2 2 – – 4 V
Medienkunde – – 2 2 4 III
Leibeserziehung 2 2 2 2 8 (Iva)
Selbsterfahrungsseminar 2 2 2 2 8 V
Vertiefungsgebiet Lernhilfe 1 1 1 1 4 III
Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens 5) – – 2 2 4 III
E. Förderunterricht 1)
Musikerziehung 8) 2 2 – – 4 (IVa)
Lernhilfe 8) 1 1 1 1 4 III

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt I Z 4.

1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und sind dabei folgende Kriterien anzuwenden:

Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten II; pädagogisch-geisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft II; mit Hort- und Heimpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände III; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung III; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

2) Falls der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war (Philosophie: LVG III).

2a) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen sind festzulegen; siehe Abschnitt I Z 4.

3) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt, dazu drei Wochen Ferialpraxis.

3a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.

4) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung im 1. und 2. oder 3. und 4. Semester besucht werden.

5) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden.

6) Alternativ.

7) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung im 2. oder 3. oder 4. Semester besucht werden.

8) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.

9) Verkehrserziehung LVG IV.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Bildungsziele:

Entsprechend der Zielsetzung des Kollegs für Sozialpädagogik an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den Bildungszielen des bisherigen Religionsunterrichtes die zukünftigen Erzieher, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in den sie bewegenden Fragen des zukünftigen Berufsfeldes orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Erzieher befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für christliche Erziehungsaufgaben zu übernehmen.

Im besonderen sind die Bildungsziele und Lehraufgaben, Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen des geltenden Lehrplanes für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu beachten.

Didaktische Grundsätze:

Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, von der Vorbildung und konkreten Situation der Schüler auszugehen. Dabei sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung in Anwendung zu bringen. Eigenverantwortung und Selbsttätigkeit sollen gefördert werden. Der Lehrer soll dabei vor allem Helfer und Förderer sein. Viele Themen können fächerübergreifend behandelt werden. Die Forderung nach „Lernen durch Erfahrung” kann ua. durch Exkursionen, Lehrausgänge sowie durch Kontakte mit kompetenten Personen erfüllt werden.

Die Reihung der Themenschwerpunkte liegt in der Verantwortung des Lehrers.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Themenschwerpunkte:

A. Religiöse Dimension des Lebens und der Erziehung

B. Anthropogene Voraussetzungen der religiösen Erziehung

C. Religion im gesellschaftlichen und soziokulturellen Umfeld

D. Entdecken des Religiösen

mögliche Einzelthemen:

zu A. – Der junge Mensch auf der Suche nach dem Sinn des Lebens

– Deutung von menschlichen Grunderfahrungen (Vertrauen, Liebe, Hoffnung, Dankbarkeit, Versöhnung, Widersprüche und Konflikte ua.)

– Klärung von Begriffen:

– Erziehung und Religiosität.

– Religiöse Lern- und Entwicklungsprozesse; entwicklungspsychologische Bedingungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter

– Spannungsfelder des Erzieherberufes:

zu C. – Religion in einer säkularisierten und religiös indifferenten Umwelt

– Orientierung im weltanschaulichen Pluralismus

– Verständnis für andere Kulturen und Religionen

– Auseinandersetzung mit gegenwärtigen religiösen Heilslehren (Esoterik, New Age ua.)

– Religiöse Aspekte der Toleranz in der pluralistischen Gesellschaft.

– Bedeutung der Symbole

– Schulung der Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, spielen, still sein ua.)

– Gemeinschafts- und Beziehungsfähigkeit

– Umgang mit künstlerischen Ausdrucksformen.

3.

und 4. Semester:

mögliche Einzelthemen:

– Gott in der Hl. Schrift und in der Überlieferung

– Die Wirkungsgeschichte der Gottesbilder

– Jesus Christus, Mitte unseres Glaubens und unserer Deutung der Welt

– Christusbilder in Vergangenheit und Gegenwart

– Die Bibel als grundlegendes Zeugnis christlichen Glaubens. Praktischer Umgang mit biblischen Texten

– Aussagen über die Kirche. Die Kirche, geleitet vom Geist Jesu. Die Kirche in der Spannung zum Reich Gottes.

– Gebet und Gebetserziehung

– Gestaltung von liturgischen Feiern

– Vorbereitung auf die Feier der Sakramente

– Kirchenjahr und christliches Brauchtum

– Beispiele christlicher Erziehungspraxis

– Christliche Gemeinde mitverantworten und mitgestalten.

– Einsatz für Menschenwürde, Friede und Gerechtigkeit. Option für die Armen und Schwachen

– Einübung in partnerschaftliche Grundhaltungen

– Christliche Lebensformen (Ehe, Familie, Ehelosigkeit ua.)

– Kultur der Leiblichkeit und der Sexualität

– Verantwortung für die Schöpfung.

– Leiderfahrungen im Leben von Kindern und Jugendlichen

– Umgang mit Sterben und Tod

– Umgang mit Versagen und Schuld.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wird gesondert bekanntgemacht.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung, Bildung und Betreuung der Klienten in verschiedenen sozialpädagogischen Feldern relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können. Dabei sind sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen.

Die humanwissenschaftlichen Grundlagen der Erziehung und Bildung, besonders jene der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen Soziologie, sind den künftigen Sozialpädagogen so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen.

Die Schüler sollen fachliche, persönliche und soziale Kompetenzen für ihre Handlungs- und Denkebenen erwerben, wie:

– Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen;

– Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, über den Einsatz von Erziehungs- und Bildungsmitteln sowie über den Aufbau pädagogischer Planungen;

– Möglichkeit der Realitätsabschätzung von pädagogischen Konzepten insbesondere von Projekten und Programmen im sozialpädagogischen Berufsfeld.

Im Bereich der Philosophie sind die Schüler mit den wesentlichen Problemen des Denkens und Wertens und deren vielfältigen Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen.

Durch Kenntnisse der Kulturanthropologie und der Geschichte der Pädagogik angeregt, sollen die Schüler in kritischer Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen verschiedener Kulturen und Epochen zu einem selbständig strukturierten Welt- und Menschenbild, zu persönlichen Standpunkten innerhalb der pluralen Welt und zur Reflexion ihrer aktuellen beruflichen Situation gelangen.

Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungswerb befähigen.

Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz und Wertschätzung jeglicher menschlicher Existenszform führen, damit dies in der Begegnung mit jungen Menschen, ihren Eltern und Erziehern und im steten Bemühen und die Verantwortbarkeit des eigenen pädagogischen Handelns seinen Niederschlag finden kann.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Einführung in die Pädagogik als Erziehungswirklichkeit und Erziehungswissenschaft;

Konfrontation mit den Wissenschaftsbegriffen; Kennenlernen der Fachsprache und Grundbegriffe der Pädagogik;

Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis;

die Disziplinen der Pädagogik (allgemeine Pädagogik, historische Pädagogik, Schulpädagogik, Freizeitpädagogik, Sexualpädagogik, Andragogik, Museumspädagogik, Medienpädagogik, Ökopädagogik ...) unter besonderer Berücksichtigung der Sozialpädagogik;

Faktoren und Bedingungen, die das Erziehungsgeschehen bestimmen;

Wesen, Ziele der Erziehung: Person, Methoden, Inhalte und gesellschaftliche Kontexte unter Berücksichtigung von Erzieherverhalten, Erziehungsstile und Erziehungsmaßnahmen;

Menschenbilder in der Erziehung;

Grundbegriffe der allgemeinen Psychologie und ihre verschiedenen Disziplinen (Lernpsychologie, Persönlichkeitspsychologie . . .);

Biologische Grundlagen des menschlichen Verhaltens und der Entwicklung;

Entwicklungspsychologie bis einschließlich Pflichtschulalter;

Verlauf und Bedeutung der Entwicklung als Voraussetzung für pädagogisches Handeln und Verstehen;

Sozialisationsinstanzen, wie Familie, Kindergarten, Schule, Hort, Milieu usw.;

Grundlagen der menschlichen Kommunikation und Interaktion. Eine einstündige Schularbeit je Semester.

3.

und 4. Semester:

Entwicklungspsychologie des Jugendalters, des erwachsenen Menschen; Auseinandersetzung mit Alter und Tod;

Darstellen des Entwicklungsverlaufes, mögliche Störungen und deren Begegnungen;

Theorien der Verhaltensänderungen (tiefenpsychologisch, lerntheoretisch, humanistisch orientierte Schulen);

Theorien über Lern- und Verhaltensstörungen;

Medienpädagogik, Medienerziehung – Umgang mit Medien;

Überblick über die Entstehung und die Aufgaben der Sozialpädagogik, Einzelfallhilfe, Gemeinwesenarbeit, Kasuistik, Beratung und Krisenintervention;

Pädagogische Trends: Spezielle Fragen der Gegenwartspädagogik (Scheidungsproblematik, Verwahrlosung, Mißbrauch, Gewalt, Aggression, Süchte/Drogen, Randgruppen der Gesellschaft ua.), Alternativpädagogik;

Kennenlernen unterschiedlicher therapeutischer Modelle;

Auseinandersetzung mit Pionieren der Pädagogik (zB Rousseau, Pestalozzi, Fröbel, Aichhorn ua.)

Psychohygiene der helfenden Berufe, insbesondere des Sozialpädagogen;

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie: soziale Person und soziales Handeln; Individuum und Gruppe, Masse, Individuum und Gesellschaft;

Methoden der Soziologie; Soziologie des dissozialen Verhaltens, Etikettierungstheorie, Schichtentheorie, Freizeitsoziologie.

Der Sozialpädagoge als Anwalt des Kindes in Zusammenarbeit (Auseinandersetzung) mit unterschiedlichen Institutionen (interdisziplinäre Zusammenarbeit);

Möglichkeiten der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie Studium der aktuellen Fachliteratur.

Eine einstündige Schularbeit je Semester.

Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen oder nur stoffbeschränkten Philosophieunterricht aufweist, zusätzlich:

1.

und 2. Semester:

Die Eigenart philosophischer Fragestellung; Zugänge zum Philosophieren.

Der Begriff vom Menschen in der Philosophie; der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen. Hinweise auf das Verhältnis der Philosophie zu anderen Phänomenen der Kultur (Religion, Kunst, Wissenschaft, Ideologie) und zu Wirtschaft und Politik.

Das Problem der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis: Zugänge zur Wirklichkeit (rationale und nichtrationale Erkenntnisformen). Interpretationen der Wirklichkeit (Idealismus, Materialismus); Grundbegriffe der Metaphysik, Wahrheitstheorien.

Wesentliche Dimensionen der Sprache: Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier. Repräsentationsleistung der Sprache. Sprachhandlung und Sprechakt. Funktion der Sprache für die kulturelle, soziale und politische Differenzierung. Sprache und Lebensform.

Probleme symbolischer Darstellung von Erkenntnis: Formen und Funktionen von Zeichen; Begriffsbildung; Axiomatik, Deduktion, Induktion, Definieren; Argumentieren.

Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis: Hypothesen- und Theorienbildung, Gesetzmäßigkeiten, Wahrscheinlichkeit.

Qualität und Möglichkeiten der Quantifizierung; einfache und vernetzte Kausalitäten. Das Postulat der Wertfreiheit und die normativen Voraussetzungen der Wissenschaft; die Verantwortung des Wissenschaftlers.

Einzelne philosophische Problemstellungen:

Der Zusammenhang von Wert, Norm und Lebensform: Das Problem der Freiheit, das Problem des Guten. Moralformen, Wertvorstellungen und Gesellschaftsnormen (interkulturelle Vergleiche). Die Frage nach dem geglückten Leben.

Die Problematik des Begründens von Werten und Normen: Sein und Sollen; faktische Geltung und begründete Gültigkeit; Möglichkeiten eines unbedingten Imperativs.

Institution und Moral: Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.

Fragen der philosophischen Anthropologie: Phylogenetische und ontogenetische Zugänge zur Theorie der Menschwerdung und ihre Interpretationsmöglichkeiten. Funktion und Bild des Menschen in verschiedenen Wissenschaften, Ideologien und Religionen. Die Frage nach dem Wesen des Menschen; die Frage nach Sinn und Ziel der menschlichen Existenz.

Didaktische Grundsätze:

Der Pädagogikunterricht im Kolleg für Sozialpädagogik soll die Absolventen höherer Schulen von ihren gewohnten theoretischen Ansätzen zu handlungsorientierten Denkstrukturen und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen. Daher muß der Unterricht sowohl den teilnehmerzentrierten Ansatz als auch die konkrete Dimension pädagogischer Situationen in besonderer Weise berücksichtigen und damit die Lernenden befähigen, gewonnene Einsichten und erworbenes Wissen in erzieherisches Tun umzusetzen. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten anzubieten.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das höhere Abstraktionsniveau der Lernenden und auf fächerübergreifende Themenkreise Rücksicht zu nehmen. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten. Mit den Praxisstätten ist Kontakt aufzunehmen und zu halten. Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen, Projekte und Selbststudium sowie aktuelle Fachliteratur zu sichern.

Aufbauend auf den begrifflichen Grundlagen sind humanwissenschaftliche Erkenntnisse vielfältiger Standpunkte und Forschungsrichtungen den Lernenden als gleichwertig anzubieten und in persönlichen Stellungnahmen des Lehrers auf relevante pädagogische Fragen hinzuordnen. Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf den Aufbau einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie Bedacht zu nehmen.

Die Lernenden sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen anzuhalten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsbezogene pädagogische Fragestellungen zu beziehen. Auf das Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen ist besonders Bedacht zu nehmen. Darauf aufbauend sollen sich die Lernenden darin üben, Fachausdrücke in Gruppenarbeit und Diskussion richtig zu verwenden, die gesamte Wirklichkeit der Sozialpädagogik zu erfassen, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Menschen bzw. in der Sachlogik pädagogischen Geschehens aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.

Beim zusätzlichen Unterricht 1. und 2. Semester ist nicht sosehr auf die Anhäufung von Kenntnissen, sondern vielmehr auf die Weckung und Förderung des Interesses an der Philosophie, den Erkenntnissen der Psychologie und Soziologie Wert zu legen. Die Lehrabschnitte der Logik sind lebensorientiert zu gestalten. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit, auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze, hinzuweisen.

Die Lernenden sollen während der Ausbildung humane Grundhaltungen, Einstellungen und entsprechende Verhaltensweisen erwerben (positives Selbstkonzept, Vorbild- und Autoritätsfunktion, Beziehungsfunktion, Kooperation und Teamfähigkeit, fachliche Kompetenz und Realitätssinn).

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.

Die biologischen, psychologischen und sozialen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler das Zusammenwirken mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf die Art, den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen können und befähigt werden, einzelne heil- und sonderpädagogische Hilfestellungen zu leisten.

Weiters sollen die Schüler durch die Kenntnis psychopathologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen befähigt werden, diejenigen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Normalerziehung behoben werden können, von solchen zu unterscheiden, welche einer Sondererziehung bedürfen.

Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen realistisch abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Durch die im Unterricht erworbenen Kenntnisse soll sich der Schüler seiner eigenen Kompetenzgrenzen bewußt werden und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Fachkräften (Arzt, Psychologe, Therapeuten ua.) erkennen und zu einer solchen befähigt werden. Ziel der Zusammenarbeit ist eine optimale pädagogisch-therapeutische Behandlung und Förderung der Kinder und Jugendlichen.

Lehrstoffe:

1.

und 2. Semester:

Allgemeiner Teil:

Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Kinderpsychiatrie. Anlage und Umwelt als Ursachen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Gehirnphysiologie und -pathologie. Normale und abartige Sexualentwicklung.

Angemessene Einführung in die medizinische Psychologie (Lernstörungen und systemisches Denken in der Sonder- und Heilpädagogik, Typenlehre, Ausdruckserscheinungen und Schichtaufbau der Persönlichkeit).

3.

und 4. Semester:

Spezieller Teil:

Hirnorganische Störungen: Ursachenlehre; körperliche und psychische Symptomatik einschließlich Intelligenzmängel. Cerebrale Krampfzustände sowie deren Differentialdiagnose. Stoffwechselstörungen. Behinderung und deren Formen,Teilleistungsschwächen. Funktionelle Störungen: Neuropathie, Psychosen. Psychopathische Entwicklungen. Reifungsdiskrepanzen. Milieuschäden: Neurosen (Organ- und Psychoneurosen, Psychosomatosen, pathologische Pubertätskrisen). Verwahrlosung (Früh- und Spätverwahrlosung; körperliche und psychische Verwahrlosungszustände).

Einzelprobleme:

Sprachstörungen; Beurteilung der Aussagen von Kindern; Differentialdiagnose von Fehlhaltungen wie Eigentumsvergehen, Aggressionen, Durchgehen und sexuelle Abartigkeiten; Suchtgiftproblematik; Suizid, Suizidversuch und Krisenintervention; Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Rechtsbrecher.

Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich.

Didaktische Grundsätze:

Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußt zu machen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.

Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Fallbesprechungen und Aufarbeitung von Fällen sollen auch im Rahmen von Gruppenarbeiten als Vorbereitung zur Teamarbeit dienen. Bei der Beschreibung der Zustandsbilder sind jeweils spezielle Ursachen, Erscheinungsformen und entsprechende Möglichkeiten heilpädagogischer Behandlung aufzuzeigen, dabei ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen” geübt und gefestigt werden.

Anregungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung können für manche Schüler Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sondererzieher.

DIDAKTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die künftigen Sozialpädagogen dazu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit sowie Entwicklungs- und Integrationsaufgaben in sozialpädagogischen Institutionen, (wie Horte, Heime, außerschulische Jugendarbeit usw.) auf Grund ihres Wissens um die Ziele, Einflußfaktoren und konkreten Realisierungsmöglichkeiten eigenverantwortlich zu planen, geeignete Methoden zu entwickeln und diese auf ihre Wirksamkeit zu reflektieren. Dazu gehören unter anderem:

– Überlick (Anm.: richtig: Überblick) über das gesamte sozialpädagogische Berufsfeld unter besonderer Berücksichtigung der institutionellen Pädagogik;

– Wissen um die Möglichkeiten bzw. Grenzen und aktuellen Probleme der Sozialpädagogik;

– Einsicht in die Komplexität sozialpädagogischer Lebensräume;

– Befähigung zum Transfer humanwissenschaftlicher und systemtheoretischer Erkenntnisse in berufspraktisches Handeln;

– Befähigung zur Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit, zur Motivation von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen und alten Menschen zur Auslösung und Begleitung von Lernprozessen, zur Persönlichkeitsbildung in allen ihren Teilbereichen, zur Entwicklung spezieller Stütz- und Fördermaßnahmen ua.;

– Befähigung zur Arbeit in einem Team, zur Steuerung von Gruppenprozessen, zur Gesprächsführung und zum Erlangen von Beratungskompetenz und Konfliktmanagement;

– Kenntnis berufsbezogener Fachliteratur sowie geeigneter Bildungsmittel und Materialien für die praktische Arbeit;

– Reflexion, Analyse und Aufarbeitung der in der Praxisausbildung gewonnen Erfahrungen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Einführung in die gesamte Thematik des spielerischen Tuns und Lernens, Überblick über die Spielformen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit ausgewählten praktischen Übungen.

Möglichkeiten und Methoden zur Animation und Motivation und zur Auslösung ganzheitlicher Lernprozesse.

Kennenlernen berufsbezogener Fachliteratur, Materialien, Bildungsmittel und Medien für die sozialpädagogische Praxis.

Anleitung und Beratung beim Aufbau systematischer und ausbaufähiger berufsbezogener Sammlungen sowie einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

Aufzeigen von vielfältigen Lernmethoden (Grundprobleme des Lernens) und Reflektieren des eigenen Lernverhaltens.

Einführung in die berufsspezifische Fachsprache.

Überblick über das sozialpädagogische Arbeitsfeld, Aufgaben und Tätigkeitsbereiche des Sozialpädagogen.

Einflußfaktoren und Bedingungsfelder effizienter institutioneller Erziehung: Aufgaben; Zielsetzungen; Raumstruktur; Zeitstruktur; Arbeitsmethoden, Wirkungsanalyse institutioneller Erziehung, Möglichkeiten und Grenzen.

Konkrete Möglichkeiten der Lernerziehung für erfolgreiche Lernbetreuung in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit pro Semester.

3.

und 4. Semester:

Kennenlernen der didaktischen Planungsmodelle, vertiefter Umgang mit systematischer Planung und Reflexion. Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung (Reflexion) von erlebniszentrierten Veranstaltungen im Jahresfestkreis.

Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Spielgut. Weiteres Kennenlernen der berufsspezifischen Fachsprache und Beurteilungskriterien für berufsbezogene Fachliteratur und Angebote im audiovisuellen Bereich.

Auseinandersetzung mit Gruppendynamik und Gruppenpädagogik, um Gruppenphänomene erkennen und Gruppenprozesse gezielter steuern zu können.

Kenntnis verschiedener administrativer und organisatorischer Voraussetzungen für die Sicherung eines effektiven Erziehungs- und Bildungsprozesses; Organisationsmanagement, Organisationsentwicklung; Einblick in EDV-unterstützte Wirtschaftsführung.

Auseinandersetzung mit Konzeptarbeit und deren Weiterentwicklung.

Strukturierung der Bildungsangebote für verschiedene Persönlichkeitsbereiche des Kindes, der Jugendlichen und Erwachsenen (Sexualerziehung, Sozialerziehung, Medienerziehung, Konsumerziehung, Friedenserziehung ua.).

Grundlagen pädagogischer Beratung, Einführung in die Methodik der Gesprächsführung (personenzentrierte Gesprächsführung, NLD, TZl ...), Erlangung von Haltungen und Einstellungen als Voraussetzung für Beratungskompetenz. Aufzeigen von Arbeitsfeldern, Beratungssituationen und Zielen (Elternberatung, Drogenberatung, Lehrerberatung, Berufsfindung ...)

Der Erzieherberuf: zB Berufsbild, gesellschaftliches Image, berufs- und standespolitische Fragen, persönliche und fachliche Qualifikation des Berufserziehers, besondere berufliche Belastungen, Fort- und Weiterbildung, Psychohygiene, Supervision; Stellung des Sozialpädagogen im sozialpädagogischen Feld (Abgrenzung zu anderen Professionen).

Bedeutung und Formen von Teamarbeit in der Sozialpädagogik; partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und sonstigen im Erziehungsfeld Wirkenden.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachexperten (Sozialarbeitern, Therapeuten, Ärzten, Kliniken ua.).

Aufzeigen von berufsfeldspezifischen Konzepten, erwerben von Handlungskompetenz für die verschiedenen Fachbereiche.

Fachbereich außerschulische Betreuungsformen:

ganztägige Schulformen und Formen der Heim- und Internatserziehung.

Vertiefte Auseinandersetzung mit Lernbetreuung, Förderprogrammen, Freizeiterziehung, interkulturellem Lernen, Elternarbeit, Teamarbeit, Organisation, Administration und Wirtschaftsführung.

Fachbereich Animation/Freizeit:

Handlungsrelevante Konzepte für Freizeit, Jugendzentren und Clubs.

(zB Spielbus, betreute Spielplätze, Neigungsgruppen, Freizeitbetreuung in ganztägigen Schulformen, Leitung von Wanderungen ua. einschließlich der Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Aktivierung von alten Menschen.)

Exemplarische Einführung in Methoden der Erlebnispädagogik, Gruppenanimation, Theaterpädagogik, Museumspädagogik, Animation und Kulturpädagogik, Auseinandersetzung mit Spielmaterial, Räumen, Umwelten, Ökopädagogik.

Fachbereich Sonderpädagogik; Einführung in handlungsrelevante Konzepte für den Bereich der Heil- und Sonderpädagogik.

Exemplarisches Kennenlernen von Stütz-, Förder- und Trainingsprogrammen in ganzheitlicher Sicht unter Berücksichtigung aktueller Trends; Umgang mit klassischen und alternativen Theoriemodellen.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit pro Semester.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrplan in Didaktik ist als Rahmenlehrplan zu verstehen. Die Angaben des Lehrstoffes sind nicht im Sinne einer strengen Systematisierung zu verstehen; Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen sich am Erlebnishintergrund, an den konkreten Praxiserfahrungen und den Bedürfnissen der Schüler orientieren. Durch aufbauende, kontinuierliche Strukturierung der Lehrinhalte sollte dem Schüler jedoch ein geordneter Überblick über den Lehrstoff vermittelt werden.

Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen aktuelle Trends aufgreifen.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbständigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motiviation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in der sozialpädagogischen Arbeit zu ermöglichen.

Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns, entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens unter verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.

Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur notwendig. Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen sollen angeboten und fachorientierte Lehrausgänge durchgeführt werden.

Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik sowie den musischen Ausbildungsbereichen zu sichern.

Der Lehrer soll den Schülern seine Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei soll er sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.

HORT- UND HEIMPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zentrales Anliegen des Unterrichts ist es, die Lernenden zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit, die Entwicklungs- und Integrationsaufgabe im sozialpädagogischen Arbeitsfeld zu gestalten sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Sozialpädagogen zu bewältigen.

Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Sozialpädagogen bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit sozialpädagogisch Tätigen sensibilisieren.

Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Hospitieren und Praktizieren in außerschulischen Betreuungsformen, ganztägigen Schulformen und Formen der Heimerziehung.

Vermittlung eines ersten Einblicks in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse.

An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Erstellen und Auswerten einfacher, auf klar umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.

In enger Verbindung mit dem Hospitieren und Praktizieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

Bewältigung einfacher geplanter Arbeitseinheiten mit einzelnen oder Kleingruppen unter Berücksichtigung anthropogener und soziokultureller Voraussetzungen. Dokumentation und Reflexion der zielgerichteten Aktivitäten.

Exkursionen in verschiedenen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder.

Weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten von sozialpädagogischen Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Problemen als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining.

Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen auch in Hinblick auf die Ferialpraxis.

Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis.

Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Festen und Feiern. Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente.

Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Eine Praxiswoche im Hort oder in einer Tagesheimstätte im 1. Semester.

Zwei Praxiswochen im Heim im 2. Semester.

Drei Wochen Ferialpraxis im sozialpädagogischen Bereich.

3.

und 4. Semester:

Praktizieren im sozialpädagogischen Bereich bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit im verantwortungsbewußten Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.

Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an die jeweilige Institution kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen.

Einblick in verschiedene Berufsaufgaben des Sozialpädagogen sowie diverse administrative Arbeiten (zB Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern).

Kennenlernen von und Praktizieren in sonderpädagogischen und freizeitpädagogischen Arbeitsbereichen.

Praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefe Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten; spezielle Kasuistik;

Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration Einzelner.

Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining; Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams”; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.

Insgesamt vier Praxiswochen im Verlauf des 3. und 4. Semesters mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Die praktische Ausbildung soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis nach Möglichkeit von einem Lehrer unterrichtet werden.

Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch praktische Übungen – auch unter Verwendung audiovisueller Medien – soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.

Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.

Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und gegebenenfalls Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen fachdidaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen werden.

DEUTSCH

(Lernhilfe, Kinder- und Jugendliteratur, Sprecherziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen dazu befähigt werden, das im Deutschunterricht - aufbauend auf ihre Vorbildung – erworbene Wissen und Können bewußt für die berufliche Tätigkeit des Sozialpädagogen zu nutzen.

Die Schüler sind zur Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen im freien Gespräch, im Lesen und im Schreiben zu befähigen und auf eine gezielte Lernhilfe im Bereich der deutschen Sprache bei Kindern und Jugendlichen vorzubereiten.

Die Kenntnis ausgewählter Werke der in deutscher Sprache vorhandenen Kinder- und Jugendliteratur – unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Autoren – sowie grundlegende Beurteilungskriterien sind zu vermitteln.

Die Schüler sind über die Wirkungsfaktoren und Funktionen von Literatur zu informieren.

Auf berufsbezogene Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester:

Lernhilfe:

Einführung in den Gegenstands- und Aufgabenbereich der Lernhilfe.

Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch für Schulen für das Pflichtschulalter.

Voraussetzungen, Bedingungen, Hemmnisse für den erfolgreichen Spracherwerb im Pflichtschulalter.

Hilfen zur Überwindung von Sprachbarrieren und Sprachstörungen.

Theorie und Praxis einer differenzierten Leseerziehung.

Einführung in die Methoden des Lesenlernens.

Methoden des weiterführenden Lesens.

Kriterien zur Gestaltung unterschiedlicher Textsorten.

Korrekturübungen.

Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Schreib- und Sprachrichtigkeit.

Methodische Wege des Rechtschreibtrainings.

Spezielle Hilfestellungen für lese- und rechtschreibschwache Schüler.

Sicherung der Wort-, Satz- und Textgrammatik und Einblick in die methodische Erarbeitung dieses Lehrstoffes.

Hinweise zur differenzierten Förderung von Kindern mit Lernstörungen, Nicht-deutscher Muttersprache sowie Möglichkeiten der Förderung von Hochbegabten.

Kinder- und Jugendliteratur:

Übersicht über die wichtigsten Gattungen und Autoren zeitgenössischer Kinder- und Jugendliteratur.

Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis sowie auf ihre Bedeutung im soziokulturellen Hintergrund der Kinder- und Jugendliteratur.

Beurteilungskriterien.

Methoden der Förderung der Lesemotivation und Leseinteressen.

Kritische Auseinandersetzung mit Kinder- und Jugendzeitschriften und der medialen Verarbeitung von Kinder- und Jugendliteratur.

Anregungen zur praktischen Arbeit mit Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Bereichen des sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

Kriterien zum Aufbau, zur Organisation und Betreuung einer Heim-/Gruppenbibliothek;

Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit öffentlichen Büchereien.

Hinweise auf Institutionen der Kinder- und Jugendliteratur und Leseerziehung.

Sprecherziehung:

Grundlagen der Sprechtechnik und Vortragstechnik.

Techniken des Vorlesens und Erzählens, der freien Rede, situationsgerechtes Sprechen.

Gesprächsführung.

Hilfen zur Reflexion und Verbesserung des eigenen Sprechverhaltens im Sinne der Vorbildwirkung.

Erkennen von Sprechfehlern bei Kindern und Hilfen zu deren Abbau.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit pro Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen im Unterricht im Hinblick auf die Berufsorientierung in enger Verbindung stehen, wobei auf methodische Hinweise besonderer Wert zu legen ist. Praktische Übungen sollen unbedingt die theoretischen Überlegungen zu vorgesehenen Lehrinhalten ergänzen; dazu ist die Zusammenarbeit insbesondere mit Lehrern der Didaktik bzw. Hort- und Heimpraxis zu pflegen.

Unterschiedliche pädagogische Konzepte im Bereich der Übungs- und Fördermöglichkeiten sind zu berücksichtigen.

Anleitungen zur Erstellung von Übungsmaterial, zum Aufbau einer Leseliste und des Einsatzes des Computers in die Lernhilfe sind anzubieten.

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sollen seminaristische sowie erwachsenengerechte Lehr- und Sozialformen eingesetzt werden.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Lernhilfe)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb der Fähigkeit zu einer erfolgreichen Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen, sozialen und individuell differenzierten Seiten des Lernprozesses berücksichtigt und fördert.

Der Sozialpädagoge soll auch imstande sein, verschiedene Übungstypen und Zielsetzungen in Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Der Grundwortschatz ist beim Sprechen und Lesen besonders zu berücksichtigen.

Die Sozialpädagogen sollen mit Bedingungen und Methoden vertraut sein, Übungserfolge herbeizuführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern.

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester:

Kennenlernen der Zielsetzungen der Lehrpläne für Schulen für das Pflichtschulalter.

Einblick in die für den Unterricht dieser Schulen jeweils approbierten Lehrwerke und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten.

Einblick in Lernschwierigkeiten und ihre Gründe in fachspezifischer Hinsicht.

Kennenlernen der Probleme des Anfangsunterrichts, zB bei Aussprache, Satzstrukturen, Wortschatz, Orthographie sowie verschiedener Lerntechniken.

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