Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-10-16
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten – Üben – Anwenden, Textbearbeitung, Grammatik, Transfer). Übungen im Erklären wichtiger grammatischer Strukturen und ihrer Anwendung, wie sie sich aus dem Lehrstoff der approbierten Lehrbücher ergeben. Übungen im Erkennen von Lernzielen in Lehrbucheinheiten und vorgegebenen Hausaufgaben.

Korrigieren und Überprüfen von Schülerarbeiten, Einblick in häufig auftretende Fehler und eventuelle Übungsmöglichkeiten, um sie auszumerzen. Erstellen zusätzlicher Übungen im Anschluß an den in einer Lehrbucheinheit gebotenen Lehrstoff.

Behandeln spezifischer Probleme beim Erlernen der lebenden Fremdsprache, wie sie sich aus den in den Lehrbüchern behandelten Stoffgebieten ergeben, zB Nacherzählen und Zusammenfassen von Texten sowie Verfassen eigener persönlicher Stellungnahmen.

Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung bzw. Nacherzählung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext, Möglichkeiten der Hilfestellung für schriftliche Aufgaben durch Leitfragen oder Schlüsselwörter.

Übungen zur Bearbeitung lehrbuchunabhängiger Texte; Hilfestellung beim Verfassen persönlicher Stellungnahmen.

Übungen im Gebrauch ein- und zweisprachiger Wörterbücher.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die Lerninhalte sollen in engem Bezug zur praktischen Lernbetreuung stehen.

Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird.

Soweit dies für eine effiziente Lernhilfe notwendig bzw. nützlich erscheint, sollten die Grundkenntnisse und sprachlichen Fertigkeiten des zukünftigen Sozialpädagogen im richtigen Gebrauch der lebenden Fremdsprache im Rahmen der Vermittlung praktischer Übungen aufgefrischt und vervollständigt werden, insbesondere im Hinblick auf ein Bewußtmachen und Erklären grammatischer Strukturen und Regeln und deren Anwendungsmöglichkeiten im kommunikativen Bereich.

In der Lernhilfe ist auf die Förderung aller beim Gebrauch einer Fremdsprache beteiligten Fertigkeiten, wie Sprechen, Hörverstehen, Lesen und Schreiben besonderer Bedacht zu nehmen.

Der Sozialpädagoge soll verschiedene Lerntechniken sowie spezielle Probleme beim Erlernen der lebenden Fremdsprache in verschiedenen Bereichen kennenlernen.

Geeignete Übungsformen sind ua.:

Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern.

Übungen im gezielten Einsatz lustbetonter Arbeitsformen, wie Lernspiele, Ratespiele, Wettspiele, Gedächtnisspiele.

Stegreifspiele, Rollenspiel.

Lieder, Reime, Rätsel, zur Festigung von Wortschatz und Strukturen sowie zur Förderung der Sprechfertigkeit.

Übungen im Erstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Zeichnungen, Tabellen, Übersichten usw. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen oder zum Ableiten von Regeln.

Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben und Arbeitsunterlagen.

Übungen im Korrigieren und Überprüfen von Hausaufgaben.

Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie: bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes mit Angabe von Schlüsselwörtern, Wortgruppen zum Variieren, Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen.

Übungen im Zusammensetzen von Dialogteilen zu einem sinnvollen Gespräch.

Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten – Üben – Bewußtmachen – Anwenden).

Übungen im Lösen von Alternativaufgaben, Entscheidungsaufgaben und Auswahl-Antwort-Aufgaben zu einem Lesetext.

Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext.

Übungen im Zusammenstellen von Leitfragen oder Schlüsselwörtern als Stütze für zusammenhängende schriftliche oder mündliche Äußerungen.

Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes.

Übungen zur Bearbeitung lehrbuchunabhängiger Texte, zum Erfassen und Herausfinden der wesentlichen Informationen.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es – auch unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte – die Kenntnis jener wichtigsten Gesetze und Verordnung sowie der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im sozialpädagogischen Berufsfeld erforderlich sind. Hiebei soll Verständnis für andere Kulturen geweckt werden. Durch die Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft soll die Fähigkeit vermittelt werden, eigenständig aktuelle politische Sachverhalte zu analysieren und kritisch zu beurteilen. Ziel des Unterrichts ist es auch, Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennenzulernen und umweltbewußt und konsumkritisch zu handeln. Es soll die Kenntnis über die verantwortungsbewußte Ausübung der Rechte und staatsbürgerlichen Pflichten vermittelt werden. Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen:

Grundlagen der Politik:

Menschenrechte, Grund- und Freiheitsrechte; Demokratie (direkte und indirekte), Parlamentarismus, politische Willensbildung in der Demokratie (Wahlen, politische Parteien, Interessensvertretungen; Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene); Politikbereiche (Innenpolitik, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Bildungspolitik, Umweltpolitik, Außenpolitik, Minderheitenpolitik usw.), internationale Politik, Medien und Politik.

Das politische System Österreichs:

Rechtssystem und Bundesverfassung: Grundsätze der Bundesverfassung, Parlament, Bundesregierung und Bundespräsident; Organisation des Staates: Bund, Länder, Selbstverwaltungskörper, insbesondere die Gemeinden; Gesetzgebung; Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung); Möglichkeiten der Kontrolle staatlicher Gewalt (politische, rechtliche und finanzielle Kontrolle; Volksanwaltschaft); Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit; Staatsbürgerschaft: Rechte und Pflichten; Grundsätze des Verwaltungsverfahrens.

Aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen:

Globale Tendenzen und Entwicklungen (weltweite Migration, Gegensatz zwischen reichen und armen Ländern – Dritte Welt); Veränderungen seit 1989 und Konflikte in Ost- und Südost-Europa; Nationalismus; Politische Dimension der europäischen Integration (die EU und ihre Institutionen, ihr Einfluß auf die Mitgliedsländer, deren Mitsprachemöglichkeiten).

Personenrecht:

Arten der Person; Beginn und Ende der Rechtsperson; Rechts- und Handlungsfähigkeit; rechtlich bedeutsame Altersstufen, gesetzliche Stellvertretung (unter Einbeziehung der Vormund- und Sachverwalterschaft).

Familienrecht:

Eherecht; Eltern- und Kindschaftsrecht, das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern; Erziehungsberechtigung; Rechte des Kindes; Annahme an Kindesstatt; Namensrecht.

Schuldrecht:

Schuldverhältnisse auf Grund von Rechtsgeschäften; Abschluß und Erfüllung von Verträgen; Sicherung, Änderung und Endigung von Forderungen; die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.); Schadenersatzrecht: Haftung und Haftpflicht (insbesondere Aufsichtspflichten).

Arbeitsrecht:

Privatrechtliches Arbeitsverhältnis und öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis: Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer; arbeitsrechtliche Besonderheiten für die Beschäftigung Jugendlicher; Arbeitnehmerschutzbestimungen; (Anm.: richtig: Arbeitnehmerschutzbestimmungen) kollektives Arbeitsrecht: (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Behörden und Verfahren); Interessensvertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Sozialrecht:

Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarktförderung; Familienlastenausgleich; Mutterschutz.

Jugendfürsorge:

Jugendwohlfahrt, Jugendschutz. Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Horte, Heime, Tagesheimstätten und Dienstrecht der Erzieher in diesen Institutionen des betreffenden Landes.

Gerichte:

Gerichtsorganisation (insbesondere Jugendgerichte); Rechtsstellung der Richter; Verfahrensgrundsätze.

Strafrecht:

Grundlegende berufsbezogene Bestimmungen; Delikte (Vergehen und Verbrechen) und Strafen sowie vorbeugende Maßnahmen; Rechtsmittel.

Berufsrelevante straßenpolizeiliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritische Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.

Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie politischen Bildung dienen. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des einzelnen bilden.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.

MATHEMATIK

(Lernhilfe)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung zu fachlich und methodisch richtiger Lernhilfe, bezogen auf den Lehrstoff aus Mathematik der Schulen für das Pflichtschulalter.

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester:

Übersicht über die wichtigsten Zielsetzungen des Lehrplanes aus Mathematik der Schulen für das Pflichtschulalter.

Einblick in einige für den Mathematikunterricht dieser Schulen approbierten Lehrbücher und deren methodischen Aufbau.

Kennenlernen verschiedener Lernschwierigkeiten und Lerntechniken.

Kennenlernen von verschiedenen Methoden der Lernhilfe (zB Lernspiele, Lernkarteien, computerunterstützte Lernhilfen).

Erstellen von Arbeitsmaterialien, Arbeitsblättern, Lernspielen und Lernprogrammen.

Korrektur von Schülerarbeiten, Aufzeigen der häufigsten Fehlerquellen und deren Bekämpfung.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten pro Semester oder eine zweistündige Schularbeit pro Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die Anweisungen zur Lernhilfe sollen möglichst von praktischen Beispielen ausgehen. Soweit es notwendig ist, sind die mathematischen Kenntnisse der künftigen Sozialpädagogen aufzufrischen und zu vervollständigen.

Die Kreativität des Sozialpädagogen bei der Auffindung von Methoden zur Bekämpfung von Lernproblemen ist nach Möglichkeit zu fördern.

Verschiedene Übungen zur Erteilung von Lernhilfe können auch in Gruppenarbeit durchgeführt werden.

Der Sozialpädagoge soll abschätzen können, wie weit eine mathematische Aufgabe durch Anwendung bereits eingeübter Algorithmen gelöst werden kann, bzw. in welchem Ausmaß situationsentsprechende Lösungsverfahren durch selbständiges Denken des Schülers gefordert werden soll.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Für Schüler, für die der Unterrichtsgegenstand nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war, soll der Unterricht unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte, die Mannigfaltigkeit der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich machen und sie dazu befähigen, in ihrem zukünftigen Beruf als Erzieher bzw. Sozialpädagoge Fragen der Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und die Beobachtungsfreude zu wecken.

Die Schüler sollen befähigt werden,

– die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt zu erkennen;

– den Menschen in seiner Individualität, aber auch seinem Eingefügtsein in die Gesellschaft und die Gesamtheit der Natur zu erkennen;

– die vielfältigen Möglichkeiten zu erkennen, die Natur im Interesse des Menschen verantwortungsbewußt zu nützen, aber auch Einblick zu gewinnen, daß Eingriffe in biologisch-ökologische Systeme nur nach verantwortungsvoller Prüfung erfolgen dürfen;

– durch Erkennen der Einsparungspotentiale im Energie- und Verpackungsbereich zur sinnvollen und schonenden Nutzung unserer natürliche Ressourcen beizutragen.

– mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers vertraut werden, wobei der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen besondere Bedeutung zukommt;

– Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen;

– Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart erhalten;

– zu Achtung vor dem Leben und Verantwortungsbewußtsein gegenüber Mitwelt, Umwelt und Nachwelt gelangen.

Ziel ist der verantwortungsbewußte Mensch, der auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse und seiner Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich – insbesondere in Horten oder Heimen – Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen im weiteren Sinne die Erhaltung der Natur und des Lebens in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Die Zelle als lebende Einheit. Zellaufbau und Zellfunktionen.

Bakterien und Viren. Wichtige pflanzliche und tierische Einzeller. Von der Ein- zur Vielzelligkeit: Zellteilung, Zelldifferenzierung, Arbeitsteilung, Zellkolonie, Gewebe, Organ.

Überblick über das System der Pflanzen. Algen, Pilze, Flechten, Moose, Farnpflanzen, Samenpflanzen unter Berücksichtigung bedeutender Pflanzenfamilien und geschützter Pflanzen.

Grundzüge der Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Assimilation, Dissimilation, Stoffaufnahme, Stoffleitung und Speicherung von Stoffen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Pflanzenorgane. Kreislauf der Stoffe und Energiefluß.

Reizreaktionen der Pflanzen.

Überblick über das System der Tiere. Baupläne unter Berücksichtigung bedeutender Vertreter sowie geschützter Tiere. Funktionssysteme (Bewegung, Kreislauf, Stoffwechsel, Empfindungs- und Steuerungssysteme, Fortpflanzung).

Genetik: Klassische Vererbungslehre; Mutation und Modifikation; Molekulargenetik. Angewandte Genetik: Tier- und Pflanzenzucht; Humangenetik (Erbkrankheiten, Eugenische Maßnahmen); Gentechnik.

Evolution: Abiotische und biotische Evolution; Evolution der zellulären Organisation; molekularbiologische und biochemische Aspekte der Zellfunktionen. Evolutionstheorien. Beweise der Evolution. Stammesgeschichte des Menschen.

Ausgewählte Beispiele der Biotechnologie.

3.

und 4. Semester:

Stellung der Erde im Weltall. Entstehung und Aufbau der Erde. Schalenbau. Struktur und Entstehung wichtiger Gesteine. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung von Mineralen und Gesteinen, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind; Energieträger. Bodenbildung.

Ökologie: Grundbegriffe (Biosphäre, Ökosystem, Biotop, Biozönose): Abiotische und biotische Umweltfaktoren; Anpassung von Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen; Beziehung der Tiere zur Umwelt-Anpassung an verschiedene Lebensräume; Nahrungsketten; Nahrungskreisläufe; Staatenbildung; Symbiose; Parasitismus. Naturnahe und naturferne Ökosysteme – ausgewählte Beispiele heimischer Lebensräume (Tümpel, Bach, Wald, Boden, Stadt ua.).

Das biologische Gleichgewicht, Störfaktoren und Möglichkeiten der Abhilfe: Wasser (Wasseraufbereitung, Kläranlagen), Boden (Erosion, Düngung, Verdichtung, Humus), Luft (Luftverschmutzung, Luftreinhaltung), Abfall (Vermeidung und Beseitigung, Recycling).

Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren: Chemikalien und Gifte, Lärm, Streß. Naturschutz; Arten- und Biotopschutz.

Bau, Funktion und Entwicklung der menschlichen Organsysteme unter dem besonderen Apsekt (Anm.: richtig: Aspekt) der Gesunderhaltung; Pflege des Dentalapparates. Ausgewählte Regelsysteme: Aufbau und Entwicklung des aktiven und passiven Bewegungsapparates.

Bedeutung der richtigen Ernährung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Organe des Stoffwechsels (Verdauung, Enzyme, Atmung, Blut- und Kreislaufapparat, Immunsystem, Ausscheidung).

Haut; Ganzheitskosmetik. Hormonale Steuerung.

Nervensystem; Psychohygiene; Gefährdung des Menschen durch verschiedene Suchtgifte (beispielsweise durch Alkohol, Nikotin und Drogen), Arzneimittelmißbrauch. Sinnesorgange.

Fortpflanzungsbiologie des Menschen: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane. Empfängnis, Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Paß. Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.

Ethologie: Angeborenes und erlerntes Verhalten (Reflexe, Automatismen, Instinktverhalten; Lernverhalten; einsichtiges Verhalten). Beispiele für Verhaltenskreise (Sozialverhalten, Aggression, Sexualverhalten uä.).

Richtige Haltung von Nutz- und Haustieren.

Humanethologie: Typisch menschliche Verhaltensweisen; Gebrauch und Mißbrauch in verschiedenen Lebensbereichen (Werbung, Kindchenschema ua.).

Didaktische Grundsätze:

Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemeinbiologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind Aktualität, Lebensnähe sowie Praxisbezug sehr wichtig. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit mit einzubeziehen. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis, Gesundheitslehre, Leibeserziehung) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte sowie zu Umwelt- und Gesundheitsbewußtsein.

Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat und durch intensive Ausnützung der audiovisuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.

Kleine physiologische und ökologische Versuche sowie das Beobachten der Natur im jahreszeitlichen Wechsel sind durchzuführen. Die Schüler sollen dabei selbst aktiv werden, etwa durch Versuchsplanung, Protokollführung, Darstellung und Auswertung der Ergebnise (Anm.: richtig: Ergebnisse).

GESUNDHEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gesundheitslehre ist eingebettet in die allgemeine Erziehung des Menschen. Das Stoffgebiet soll einen lustvollen und befriedigenden Zugang zur Gesundheit ermöglichen.

Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, den jungen Menschen einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Sie sollen über hygienische Maßnahmen in Horten, Heimen und sonstigen sozialpädagogischen Einrichtungen – einschließlich Küchenhygiene – informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht – unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte – gewonnenen Erkenntnisse sollen die Schüler zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.

Ziel ist es, eine entsprechende Einstellung zur Gesundheit zu wecken und dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.

Lehrstoff:

2.

bis 4. Semester:

Die Schüler sollen befähigt werden, Gesundheit als umfassendes, positives Lebenskonzept zu erkennen und weiterzugeben.

Die dargebotenen Themen reichen von der Aneignung von Gesundheitswissen über die richtige, vollwertige Ernährung, die Verdauung, den Stoffwechsel, Fehlernährung und die Folgen, Körperhygiene, Haut-, Fuß- und Handpflege, Dentalapparat, Empfängnisverhütung, Hauterkrankungen und Allergien, Unfallverhütung, Erste Hilfe, bis zur Stärkung des Umweltbewußtseins und dadurch zur Mitarbeit an einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft.

Aufbauend auf diese Themen sollen die Zusammenhänge zwischen Lebensführung und Wohlbefinden einerseits und Faktoren, die das Krebsrisiko erhöhen andererseits, erarbeitet werden.

Folgende Schwerpunktthemen sollen das Gesundheitswissen der zukünftigen im sozialpädagogischen Berufsfeld Wirkenden vervollständigen: das Immunsystem, die Impfung, Infektionen durch Viren, Bakterien und Parasiten, Desinfektion und Hygiene in Hort, Heim und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen, das Krankenzimmer und die Pflege kranker Kinder und Jugendlicher, die Hausapotheke, Homöopathie, Merkmale psychosozialer Zivilisationserkrankungen.

Didaktische Grundsätze:

Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse in sozialpädagogischen Einrichtungen maßgebend.

Die Schüler sollen die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme erkennen lernen, um Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und Hilfestellungen erwerben zu können. Sie sollen den Wert eines gesunden Körpers erkennen und daraus die Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sowie jener der ihnen anvertrauten Personen ableiten können. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.

Eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes soll durch Verwendung verschiedenster Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel erzielt werden. Lehrausgänge und Exkursionen in diverse Institutionen und Gesundheitseinrichtungen sowie Fachreferate von Experten sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.

MUSIKERZIEHUNG

Die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze des gleichnamigen Pflichtgegenstandes der Anlage I zur Verordnung BGBl. Nr. 701/1993 finden unter Bedachtnahme auf die Vorbildung und die verkürzte Ausbildung sowie unter Berücksichtigung erwachsenengerechter Lehr- und Lernformen sinngemäße Anwendung.

INSTRUMENTALUNTERRICHT

Gitarre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Instrumentalunterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Auf Grund dessen sollen die Schüler befähigt werden, den künftigen beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

– Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit;

– Aneignung musikkundlicher Kenntnisse in ständiger Verbindung mit Musikerziehung;

– Kreativer und improvisatorischer Einsatz des Instrumentes;

– Eigenständiges Musizieren im Solo- und Ensemblespiel;

– Praxisbezogene Verwendung des Instrumentes;

– Erwerb didaktischer Grundlagen der musikalischen Früh- und Jugenderziehung.

Alle genannten Lernziele sollen den sicheren Umgang mit dem Instrument in der beruflichen Tätigkeit gewährleisten und der persönlichen musikalischen Entfaltungsmöglichkeit dienen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung.

Wechselschlag.

Melodienspiel in verschiedenen Lagen.

Melodienspiel mit Lagen- und Saitenwechsel.

Daumenschlag, Dämpftechnik.

Zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Saiten.

Akkordanschlag, Zerlegungen, einfache Schlagtechnik.

Kadenzen in Dur und Moll.

Barregriff, Anwendung des Kapodasters.

Tonbildungsübungen.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen und kreatives Gestalten auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gleichzeitiges Singen und Spielen einstimmiger Melodien.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Didaktische Aspekte für die berufliche Praxis:

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung und Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.

Melodiespiel anhand der Liedsammlung.

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Techniken, nach Gehör und nach Noten.

Leichte Sololiteratur, die sich auch am Interessensbereich der Schüler und der Berufspraxis orientiert.

3.

und 4. Semester:

Tonbildungsübungen.

Bindetechnik.

Anschlagsarten.

Lagenwechsel.

Verzierungen.

Transponieren.

Blattspielübungen.

Verwendung von Nebenstufen, Jazz- und Popularmusikakkordeon.

Einfache Modulationen.

Wechselbässe, Baßdurchgänge.

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten und Tongeschlechtern.

Solo- und Ensembleliteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Ensemblespiel mit anderen Instrumenten.

Gegebenenfalls Einbeziehung von E-Gitarre und E-Baß.

Didaktische Aspekte für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Hort- und Heimpraxis.

Selbständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagsarten, Wechselbaß, Baßdurchgang und unter Verwendung von Nebenstufen, besonders in Tonarten, die der Kinder- bzw. Jugendstimme entsprechen.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern.

Leichte Sololiteratur für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit.

Klavier

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Körperhaltung, Hand- und Fingerhaltung. Anleitung zu einer effizienten Spieltechnik. Fingerübungen (Tonleitern, Akkorde). Anschlagtechnik. Erziehung zur Selbständigkeit beider Hände. Artikulation und Phrasierung.

Anleitungen zum selbständigen Üben und zum Erstellen von Fingersätzen.

Leichte Sololiteratur aus verschiedenen Stilepochen, die sich auch an der Berufspraxis orientiert.

Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.

Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten auf der Basis einfacher Kadenzen.

Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele zu Liedern.

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.

Gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).

3.

und 4. Semester:

Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.

Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Einfache Blattspiel- und Transpositionsübungen.

Liedbegleitung, Vor- und Zwischen- und Nachspiele.

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.

Improvisationsübungen. Klanggeschichten (kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern).

Leichte Sololiteratur für Fest- und Feiergestaltung

Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor- und Zwischenspielen (gegebenenfalls auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente).

Akkordeon

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester:

Einführung

Haltung, Balgführung.

Spiel im Fünftonraum auf der Diskantseite.

Grundlagen des Bassspiels mit Treffübungen auf der Grundbassreihe und der Verbindung von Grundbass und Durakkord in geraden und ungeraden Taktarten (I-V-I / I-IV-V-I).

Beidhändiges Spiel mit verschiedenen Notenwerten in unterschiedlichen Taktarten.

Darauf aufbauend

Erweiterung des Tonraumes vorerst bis zur Oktave, später darüber hinaus (Übergreifen, Untersetzen, Spreizen der Finger, Fingerwechsel, Stummer Fingerwechsel).

Bassbegleitung auch mit Moll- und Septakkorden, Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden, Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses, Kadenzen in Dur- und Molltonarten.

Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik.

Spiel in verschiedenen Tonarten (Einführung der Vorzeichen # und b)

Mehrstimmiges Spiel und Akkordspiel im Diskant (Kadenzen).

Begleitungen des eigenen Gesangs.

Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten.

Einführung in instrumentenspezifische Techniken, wie zum Beispiel „Bellow shake”.

Ergänzend dazu Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren.

Literatur

Etüden.

Österreichische und internationale Folklore.

Spielstücke für geselliges Beisammensein verschiedener Altersgruppen.

Einführung in die Popularmusik.

Einführung in die konzertante Originalliteratur.

Duo- und Ensemblespiel.

Für die berufliche Praxis

Erarbeiten eines Repertoires für das künftige Berufsfeld (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore).

Selbständiges Finden richtiger Bassbegleitungen.

Transponierübungen.

Liedbegleitung.

Finden von Vor- und Zwischenspielen und Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Reimen, Gestalten von Klanggeschichten).

Musizieren im Ensemble, auch zusammen mit anderen Instrumenten mit Schwerpunkt auf die Fest- und Feiergestaltung.

Theoretisches Fachwissen über den Aufbau des Instruments und seine Geschichte.

Einführung in die Reparaturkunde.

Flöte

(Blockflöte oder Bambusflöte oder Querflöte)

A. Blockflöte

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester:

Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte, allenfalls einschließlich der Überblastöne.

Intonationsübungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Solo- und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Tonleitern und Akkordzerlegungen.

Spiel nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Einfache Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis.

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.

Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.

B. Bambusflöte

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester:

Bau einer Sopran- oder Altbambusflöte.

Allenfalls Bauen und Erlernen einer 2. Bambusflöte (Quintabstand).

Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von kleinen Schäden.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte, gemäß dem Bauvorgang, allenfalls einschließlich der Überblastöne.

Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung.

Intonationsübungen und kreatives Gestalten.

Tonleitern und Akkordzerlegungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Verwendung von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik.

Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Praxisorientiertes Spiel nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Einfache Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen (Originalliteratur und Bearbeitungen), auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis.

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.

Einsatz des Instruments im Berufsfeld.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.

Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

C. Querflöte

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne (Tonbereich drei Oktaven c1-c4).

Intonationsübungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten und chorischer Besetzung.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik sowie Praxis.

Spielen und Singen von Liedern für Kinder verschiedener Altersstufen nach Gehör und nach Noten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Violine

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester (aufbauend auf Vorkenntnissen):

Kinder- und Tanzlieder in den ersten 3 Lagen (auswendig). Unterhaltungsliteratur.

Austerzen von Liedern, Bassstimme dazu spielen.

1.

Stimme einfacher Lieder singen, 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen).

Entwicklung von Klangfarben, Geschichte mit Klangimprovisationen.

Erarbeiten eines Repertoires für die berufliche Praxis.

Tanzmusikrepertoire: Kindertanzlieder, Standardtänze, Volkstänze, Transpositionsübungen anhand von Liedern.

Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten).

Tänze und rhythmische Übungen unter Zuhilfenahme der Violine.

Technische Übungen.

Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit.

Tonleitern und Zerlegungen über 3 Oktaven, Flageolettspiel.

Einfaches Doppelgriffspiel.

Didaktische Grundsätze:

Der Gruppenunterricht stellt den Instrumentallehrer vor Aufgaben, die besondere didaktische Vorbereitungen erfordern, damit alle Schüler der Gruppe ständig am Unterrichtsgeschehen aktiv Anteil nehmen können. Grundsätzlich ist zu vermeiden, daß der Gruppenunterricht als eine verkürzte Form des Einzelunterrichts verstanden wird.

Da das Leistungsniveau bei den einzelnen Schülern einer Gruppe nach Maßgabe der Musikalität, der manuellen Geschicklichkeit und der Übungsmöglichkeit meist sehr unterschiedlich ist, sollten möglichst Schüler annähernd gleicher Leistungsstufen in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Von Anfang an sind kreatives Gestalten, Improvisation, Gehörbildung, rhythmisches Empfinden und notationsfreies Spiel in Verbindung mit Atmen, Singen und Bewegen zu pflegen. Körper-Rhythmus und andere Instrumente können zur Erarbeitung, Ergänzung und Vertiefung eingesetzt werden. Musikkundliche Kenntnisse sind in der instrumentalen Praxis anzuwenden. Den Schülern sind die notwendigen technischen Anleitungen zum eigenständigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen, zum improvisatorischen Einsatz des Instrumentes sowie Methoden des selbständigen Übens zu vermitteln.

Des Erlernte soll im Musikunterricht sowie im Rahmen der Fest- und Feiergestaltung dargeboten werden.

Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instruments sind durch gelegentliches Vorspiel von Werken aus alter und neuer Zeit, auch unter Einsatz technischer Mittler aufzuzeigen.

Im Interesse eines künstlerisch orientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Hort- und Heimpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Instrumentenbau, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.

Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülern ermöglichen, das Instrument sowohl berufsspezifisch, als auch zur persönlichen Bereicherung einsetzen zu können.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Rhythmisch-musikalische Erziehung hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Aufbauend auf Eigenerfahrung soll er das Verständnis für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung vermitteln. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

– Primärerfahrungen mit Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven, affektiven, sozialen und motorischen Bereich;

– Sensibilisierung der Sinne und Körpererfahrung;

– Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit;

– Entfaltung des schöpferischen Umgangs mit Musik und Bewegung im persönlichen und beruflichen Bereich;

– Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe;

– Einsicht in psychosomatische Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben;

– Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf;

– Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die Rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzubeziehen.

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester:

Sensibilisierung der Wahrnehmungsbereiche (auditiv, taktil, visuell, kinästhetisch) in Verbindung mit Körpererfahrung. Differenzierung von Eindrücken über die einzelnen Sinneskanäle zur Förderung der Aufmerksamkeit, der Konzentrations- und Merkfähigkeit. Steigerung der Aufnahmebereitschaft und Fähigkeit zur angemessenen flexiblen Verarbeitung von wechselnden Ansprüchen der Umwelt.

Entwicklung von Körperbewußtsein. Erfahrung des Wechselspiels von körperlicher Spannung und Entspannung und deren Auswirkung auf den emotionalen Bereich. Ansätze zur Analyse der nonverbalen Körpersprache. Vielfältige Bewegungserfahrungen zur Erweiterung des eigenen Bewegungsrepertoires. Differenzierung des individuellen Bewegungsausdrucks durch Spiel, Imitation, Improvisation und Gestaltung mit und ohne Material. Steigerung der Bewegungsqualität in der praktischen Auseinandersetzung mit Elementen, die der Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Rhythmus, Takt), Dynamik, Melodie, Form.

Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens sowie zur Steigerung des musikalischen Bewegungsausdrucks. Musikalische Improvisation zur Bewegung mit Körperinstrumenten, Sprache, Stimme, auf Stabspielen, Flöten und selbst gebautem Instrumentarium. Erarbeiten von Bewegungsabläufen frei improvisierten und gebunden Tanzformen unter Einbeziehung von Liedern, Texten und Spielen, mit instrumentaler Illustration und Begleitung im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern. Tänzerische Gestaltung von Musikstücken. Einsicht in die charakteristischen Merkmale und Elemente von Musik und deren Auswirkungen auf den Bewegungsausdruck und auf soziale Beziehungen.

Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Vorgänge. Bewußtmachen nonverbaler Kommunikationsformen in Einzel-, Partner- und Gruppenaufgaben. Entwicklung von Selbständigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Einfühlungsvermögen, Anpassung, Toleranz, Fairneß sowie der Fähigkeit zur Kooperation und zum Lösen von Konflikten. Umsetzen der Eigenerfahrung im Bereich des sozialen Lernens bei der Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld.

Entwicklung und Förderung von Phantasie und Kreativität in Bewegung und Musik mit Materialien und Objekten. Intensivieren der Erlebnisfähigkeit. Didaktische Auswertung und Anwendung von rhythmisch-musikalischen Spielformen unter Berücksichtigung von Kombinationsmöglichkeiten mit sensomotorischem Training und freiem Gestalten.

Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung”.

Einführung in die praktische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und allenfalls Erwachsenen. Elemente der Rhythmisch-musikalischen Erziehung als Erziehungsansatz in allen Bereichen des sozialpädagogischen Berufsfeldes. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Didaktische Analyse von Modellen Rhythmisch-musikalischer Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen. Hinweise auf entwicklungsspezifisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen und auf gruppendynamische Vorgänge. Hinführen zum eigenen Arbeiten in der Gruppe.

Didaktische Grundsätze:

Im Hinblick auf die allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe wird die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und emotionalen Kräfte angestrebt. Das Erfahren und Erkennen ihrer Wechselbeziehung im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung soll auch den Sozialbezug mit einschließen. Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden, müssen auf Eigenerfahrungen aufbauen und durch Analyse sowie Reflexion bewußt gemacht werden. Einschlägige Literatur dient als Anregung und Vertiefung des Verständnisses. Die Zusammenarbeit mit Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis ist wahrzunehmen.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Apsekte (Anm.: richtig: Aspekte) enthalten:

Er soll dazu beitragen, das bildnerische Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es in zunehmendem Maße bewußt und zielorientiert einsetzen zu können

– für persönlichen Ausdruck,

– für visuelle Verständigung,

– zur Verfeinerung der Wahrnehmungsfähgikeit (Anm.: richtig: Wahrnehmungsfähigkeit) ,

– für die Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld.

Darüber hinaus sollen elementare Sach- und Methodenkenntnisse für eine Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien erworben werden und zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots sowie zu einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur führen.

Insbesondere soll Bildnerische Erziehung befähigen, Gestaltungs- und Verfahrensweisen, Materialien und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern, sowie fachtypische und didaktische Einsichten und Haltungen für die eigene Tätigkeit als auch für die künftige Berufstätigkeit in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einzusetzen.

Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsbildung leisten.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Praktische Arbeit:

Bereiche:

Bildnerisches Gestalten:

Lernziele:

– Sachkenntnis und Kenntnisse verschiedener Arbeitsverfahren erweitert und zielorientiert eingesetzt werden können,

– Probleme bildnerischen Gestaltens hinsichtlich Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen erkannt und entsprechende Lösungen gesucht und gefunden werden,

– die Befähigung erlangt werden, Arbeitsschritte zu organisieren und auszuführen, allein aber auch in der Gruppe,

– erlernt werden, bildnerisches Gestalten zu einer verfügbaren Methode der Verfeinerung sinnlicher Erfahrungen, visueller Mitteilung, persönlichen Ausdrucks und schöpferischen Handelns zu gebrauchen.

Teilbereich Farbe:

– Einsatzmöglichkeiten der Farbe als Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger kennengelernt und angewendet werden können.

Teilbereich Grafik (Handzeichnung und Drucktechniken):

– die verschiedenen Verfahren in ihrer Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeit kennengelernt werden,

– die Druckgrafik als Medium der Vervielfältigung, der Information und als künstlerisches Ausdrucksmittel erkannt und für schulische, berufsbezogene und persönliche Zwecke eingesetzt werden können.

Lerninhalte:

– Deckende und lasierende Malweise.

– Unterschiedliche Farbmaterialien (Deckfarben und Dispersionsfarben, Aquarellfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechende Werkzeuge (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel ua.) und geeignete Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).

– Farbdifferenzierung und Farbmodulation.

– Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe.

– Farbkontrast.

– Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Textur, Schraffur.

– Verschiedene graphische Materialien (Grafik, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und entsprechende Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier ua.).

– Hochdrucktechniken (zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Linolschnitt), Schablonendruck, Siebdruck, Tiefdruck.

Ornament:

Lernziele:

– Grundprinzipien der ornamentalen Gestaltung erkannt und

– insbesondere berufsbezogen angewendet werden können.

Lerninhalte:

– Freies und angewandtes Ornament, Grundprinzipien wie Spiegelung, Streuung, Reihung, Flächenfüllung mit geeigneten Werkzeugen und Materialien.

Schrift und Typografie:

Lernziele:

– Sicherheit in der Ausformung der Buchstaben und Gestaltung von Schriftbildern gewonnen werden,

– die Anwendung der Schrift erlernt werden, unter Beachtung des flächenübergreifenden Prinzips, auch für schulische und berufsbezogene Aufgaben.

Lerninhalte:

– Wiederholendes Üben der Schreib- und Blockschrift, rhythmisches Schreiben und Gestalten von Schriftfeldern mit verschiedenen Werkzeugen.

– Allenfalls: Anfertigen von Schriftschablonen, Verwendung von vorgefertigten Buchstaben.

Lernziele:

Es soll

Kunstbetrachtung mit Kindern und Jugendlichen anhand von Bildbeispielen durchgeführt werden können.

– Exemplarische Werke aus den Bereichen Malerei, Graphik und Ornament – womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

– Einfache Analysen und Interpretationsversuche.

Didaktik der Bildnerischen Erziehung für die berufliche Praxis:

Lernziele (1. bis 4. Semester):

– Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erlebt werden und im Hinblick auf spätere fachbezogene Aktivitäten in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern reflektiert werden können,

– das im Unterricht erworbene Bildungsgut nicht nur für sich selbst, sondern unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte und in Hinblick auf spätere Berufstätigkeit sinnvoll genutzt und gezielt eingesetzt werden können,

– erkannt werden, daß bildnerisches Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann und für die Integration von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen und Begabungen von wesentlicher Bedeutung ist,

– befähigt werden, für die Tätigkeit in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeitsgrad) zu erstellen,

– die in „Kunstbetrachtung” erworbenen Kenntnisse sinnvoll genutzt und eingesetzt werden können, um in Hinblick auf die zukünftige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine entsprechende, sinnvolle Auswahl treffen zu können.

Lerninhalte:

– Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das Bildnerische Gestalten mit Kindern und Jugendlichen geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen.

– Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für die spätere Berufstätigkeit geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind.

– Einsatz von Drucktechniken, Schrift und Schriftgestaltung für Fest- und Feiergestaltung und als Mittel der Information.

3.

und 4. Semester:

Praktische Arbeit:

Bereiche:

Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik).

Schrift und Typografie.

Ornament.

Planzeichnen.

Apparative Medien.

Lernziele:

Siehe 1. und 2. Semester, darüber hinaus:

Planzeichnen:

Es sollen

– grundlegende gebundene Abbildungsverfahren (Schnitte, Risse, Pläne ua.) angefertigt und angemessen eingesetzt werden können.

Apparative Medien:

– erfahren werden, daß auch Foto, Film, Video und andere Geräte (Computer, Kopiergerät ua.) geeignete Medien für bildnerisches Gestalten, zur Dokumentation und Interpretation von Realität sowie zur Kommunikation sind.

Lerninhalte:

Bildnerisches Gestalten:

– Freies Gestalten,

– Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Bau und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen,

– Anfertigen von Sachzeichnungen,

– Perspektive; Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzepten,

– Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte,

– Farbe in Bezug auf Thema und Aussage, als optisches Signal und Symbol,

– Bildfolgen (Comics) zur Darstellung einfacher Handlungsabläufe – das Bilderbuch, das Kinder- und Jugendbuch.

Schrift und Typografie:

– Einsatz von Schriftarten, vorgefertigte Buchstaben, von Computer und Kopiergerät ua.

Ornament:

– Lerninhalte der 1. und 2. Semester mit gesteigerten, gestalterischen und technischen Anforderungen, allenfalls auch mit Hilfe apparativer Medien (Foto, Computer).

Planzeichnen:

– Entwurf, Dokumentation und anschauliche Mitteilung von einfachen baulichen, räumlichen und gegenständlichen Gegebenheiten,

– Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt.

Apparative Medien:

– Praktische Übungen und Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten.

Werkbetrachtung – Kunstbetrachtung:

Lernziele:

– Die Kinderzeichnung: Aufzeigen von Gestaltungsprinzipien und Gesetzmäßigkeiten anhand von geeigneten Beispielen. Bedeutung der Kinderzeichnung für die Kunst des 20. Jahrhunderts.

– Das Bilderbuch/Jugendbuch: Erarbeiten von Bewertungskriterien (zB Aussagewert, künstlerische Gestaltung); historische Entwicklung des Kinder- und Jugendbuches.

– Visuelle Kommunikation (Plakat, Schrift, Typographie ua.); Wirkung und Anwendung in der bildenden Kunst, als auch in Hinblick auf berufsbezogene Aspekte.

– Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise des Kindes/des Jugendlichen,

– Technik und Aussage von Illustrationen in Kinder- und Jugendbüchern, Bildgeschichten, Comicstrips und Trickfilmen,

– Erarbeiten von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung,

– Anbahnen eines Qualitätsempfindens,

– Methoden der Kunst- und Werkbetrachtung mit Kindern und Jugendlichen anhand von Reproduktionen und Originalen,

– Gestaltung des beruflichen Umfeldes: Einsatz von Sachzeichnen, Raum- und Dekorationskonzepten,

– Auseinandersetzung mit Aufbaureihen im Hinblick auf die zunehmende Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen sowie Bereicherung der Bildgestaltung,

– Schaffung von räumlichen und materiellen Bedingungen für die bildnerische Arbeit; Motivitation zu bildnerischem Gestalten;

– die Bedeutung des bildnerischen Gestaltens für Kinder und Jugendliche.

Didaktische Grundsätze:

Allgemeines:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Semestern schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Pädagogik, Heim- und Hortpraxis, Deutsch ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere auch in den Besuchspraxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schüler, in einer Mappe zusammengestellt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die didaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen festzuhalten.

Schwerpunktsetzungen in der Bildnerischen Arbeit in den einzelnen Semestern schließen eine Behandlung in anderen Semestern nicht aus.

Praktische Arbeit:

Die Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern.

Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).

Planzeichnen darf nicht als Selbstzweck betrieben werden. Komplizierte Verfahren sind auszuschließen. Ebenso sind Konstruktionsaufgaben der Darstellenden Geometrie kein Auftrag dieses Teilbereiches der Bildnerischen Erziehung. Die hergestellten Pläne und Werkzeichnungen sind als sachliches Verständigungsmittel vornehmlich für die Berufswelt aufzufassen.

Im Bereich der apparativen Medien soll der Ausbildungsschwerpunkt bei Darstellungsprinzipien und Anwendungsmöglichkeiten liegen und nicht im Technischen. Zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten in fast allen Unterrichtsgegenständen, bei Unterrichtsprojekten, im Berufsalltag, auch als Mittel der Dokumentation, im Dienste von Schulveranstaltungen ua. sollen dargelegt und Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Didaktik, Hort- und Heimpraxis sowie Pädagogik, wahrgenommen werden.

Das Ornament wird insbesondere im Rahmen des Textilen Gestaltens, des Werkens, der Raum- und Bühnengestaltung und fächerübergreifend bei der Gestaltung von Festen und Feiern sinnvoll und berufsbezogen Anwendung finden.

Grundprinzipien ornamentaler Gestaltung können ua. im Rahmen der Kunstbetrachtung sowie des Studiums vor dem Objekt erarbeitet werden.

Kunstbetrachtung – Werkbetrachtung:

Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen sie aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken.

Es ist anzuregen, eigenständig Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. zu nutzen. Die Bildbeispiele sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der verschiedenen AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).

Didaktik der Bildnerischen Erziehung für die berufliche Praxis:

Die fachdidaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll in Hinblick auf den Transfer in das spätere sozialpädagogischen Berufsfeld transparent gemacht werden.

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Werkerziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:

Die Werkerziehung soll befähigen, fachtypische und didaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für eigene Werktätigkeit, aber auch bei der Berufstätigkeit in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einzusetzen.

Darüber hinaus soll die Werkerziehung mit exemplarischen Problemen der Produkt- und Umweltgestaltung vertraut machen, insbesondere die ökologische Problematik dieses Bereiches in Gegenwart und Zukunft aufzeigen und zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung führen.

Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester:

Werken und Textiles Gestalten:

Praktische Arbeit:

Lernziele:

Es soll/en

– werktechnische und gestalterische Fähigkeiten und Erfahrungen ständig erweitert und gefestigt werden,

– bei der Gestaltung von Werkstücken die Arbeitsmittel, Werkstoffe und Arbeitsverfahren der sachgerechte und ökonomische Einsatz erlernt werden,

– Werkstoffe, Werkzeuge und Verfahren richtig benannt werden können,

– Probleme bei der Gestaltung von Werkstücken hinsichtlich Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen erkannt und gelöst werden können,

– erkannt werden, daß bei der Gestaltung von Werkstücken und Objekten Funktion, Material (Werkstoffe) und Form in Einklang zu bringen sind.

1.

und 2. Semester:

Lerninhalte:

Werken:

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Plastisches Gestalten, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermache, Plastilin, in Folge auch weiterer Materialien wie Gips und Holz).

Montageverfahren mit verschiedenen vorgefunden Materialien.

Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überdachen; allenfalls auch großformatig (begehbar) mit Karton, Stangen, Plachen; Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von einfachen Aufbauten, Bauwerken und Raumgestaltungen.

Produktgestaltung:

Objekte, Werkstücke aus verschiedenen Materialien, wie Papier, Flechtmaterial und ähnlichem.

Kindgemäßes Spielzeug aus einfachen Materialien.

Gefäßkeramik:

In entsprechenden Techniken, auch Oberflächengestaltung – Glasieren und Engobieren, Aufbaukeramik, Plattenkeramik, allenfalls Drehen auf der Töpferscheibe.

Textiles Gestalten:

Gestaltung textiler Produkte: Raumtextilien, textiles Gebrauchsgut, freie Textilgestaltung unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden, flächenverarbeitenden Verfahren, allenfalls Bekleidung.

3.

und 4. Semester:

Lerninhalte:

Werken:

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontanes oder vorgegebenes Spiel (Kinderspiel, Märchen-, Puppen-, Schattenspiel) sowie von Puppen für das Figurentheater, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten und Masken.

Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen (auch im Freien).

Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung.

Produktgestaltung:

Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck).

Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand wie Holz, Kunststein, Speckstein.

Allenfalls: Gestaltung von Keramik mit erhöhten Anforderungen.

Lerninhalte:

Textiles Gestalten:

Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in textilen Techniken.

Kombinieren von Techniken, in Hinblick auf Anwendung an Objekten und Werkstücken für das kindliche Spiel, sowie Lern- und Bühnenspiel, auch dreidimensional.

Allenfalls: ein Werkstück für den persönlichen Gebrauch.

Werkbetrachtung:

Lernziele (1. bis 4. Semester):

Werken/Textiles Gestalten:

Es soll/en

– erlernt werden, bei der Beurteilung von Werkstücken sachgemäße Kriterien anzulegen,

– Einsichten gewonnen werden, in das Zusammenwirken von Funktion, Material und Verfahren anhand der eigenen Tätigkeit und anhand von Werken aus verschiedenen Kulturkreisen, Vergangheit (Anm.: richtig: Vergangenheit) und Gegenwart, auch der Volkskunst,

– bei Bewertung von Produkten aus Gegenwart und Vergangenheit verfeinertes Qualitätsempfinden und fundierte Werthaltungen entwickelt werden,

– Probleme der Produkt- und Umweltgestaltung aufgezeigt und erkannt werden, insbesondere in Hinblick die ökologische Problematik dieser Bereiche.

Lerninhalte (1. und 2. Semester):

Werken :

Spielzeug.

Werke der Plastik, Keramik.

Materialauswahl.

Produktanalyse.

Textiles Gestalten:

Textile Arbeiten aus dem Bereich der Kunst, Volkskunst, aus verschiedenen Zeiten und Ländern.

Lerninhalte (3. und 4. Semester):

Werken:

Kritierien (Anm.: richtig: Kriterien) für die Bewertung von Produkten (Gebrauchswert, ästhetischer und ökonomischer Wert).

Subjektive und objektive Bewertung.

Betrachten beispielhafter Lösungen aus Bühnengestaltung und Bühnendekoration: technische Probleme wie Veränderungen der Bühne, Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen, Zuschauerperspektive ua. Grundtypen des Bühnenspiels wie Guckkastenbühne, Arena ua.

Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern.

Einblicke in Formen des Brauchtums.

Textiles Gestalten:

Beachtung der optischen und haptischen Wirkung von textilen Materialien an Werken und in verschiedenen Techniken.

Bekleidungsgeschichte, erläutert an exemplarischen Beispielen. Mode und Modetrends.

Kritisches Konsumverhalten.

Produkt- und Umweltgestaltung.

Didaktik der Werkerziehung für die berufliche Praxis:

Lernziele (1. bis 4. Semester):

Es soll/en

– Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erlebt und im Hinblick auf spätere fachbezogene Aktivitäten im sozialpädagogischen Berufsfeld reflektiert werden können,

– das im Unterricht erworbene Bildungsgut nicht nur für sich selbst, sondern unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte in der Berufsarbeit sinnvoll genutzt und gezielt eingesetzt werden,

– durch Einblicke in die Entwicklungsstufen und Gestaltungsweisen von Kindern und Jugendlichen, gestalterische Tätigkeiten angeregt und entsprechende Materialien, Verfahrensweisen, Medien ua. ausgewählt werden können,

– erkannt werden, daß Werken und Textiles Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann und für die Integration von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Begabungen und Behinderungen von wesentlicher Bedeutung ist,

– dazu befähigt werden, für die Arbeit in Hort und Heim unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeiten und Materialien) zu erstellen,

– die in „Werkbetrachtung” erworbenen Kenntnisse sinnvoll genutzt und eingesetzt werden, um für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine entsprechende Auswahl treffen zu können.

Lerninhalte (1. und 2. Semester):

Werken/Textiles Gestalten:

Organisation von Arbeitsschritten.

Möglichkeiten der Motivation.

Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeiten.

Wecken des Verständnisses für handwerkliche Anforderungen verschiedener Techniken.

Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien ( Funktion, Material, Form und Farbe) im Hinblick auf die berufliche Praxis.

Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug.

Hinweise zur Herstellung von Spielgaben und zur Ausstattung von Festen und Feiern.

Lerninhalte (3. und 4. Semester):

Werken/Textiles Gestalten:

Auseinandersetzung mit Aufbaureihen zu plastischer Gestaltung und Produktgestaltung.

Möglichkeiten des Einsatzes von Dekoration, Spielzeug, Bühnengestaltung, Kostümen, Puppen ua. im späteren sozialpädagogischen Arbeitsfeld.

Gestaltung des beruflichen Umfeld.

Didaktische Grundsätze:

Allgemein:

Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der Werkbetrachtung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in der Planung der Semestereinheiten schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Musikerziehung, Rhythmische-musikalische Erziehung, Didaktik, Pädagogik, Hort- und Heimpraxis) werden empfohlen und sollen wahrgenommen werden. Themen und Problemstellungen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere in Übungs- und Besuchspraxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze, eigene Notizen der Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Fotographien ua. angelegt werden.

Schwerpunktsetzungen von Bereichen in den einzelnen Semstern (Anm.: richtig: Semestern) sind möglich, dies schließt ihre Behandlung in anderen Semestern nicht aus.

Werken/Textiles Gestalten:

Praktische Arbeit:

Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden und wirtschaftlichen Arbeitsablauf, sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Medien ist Bedacht zu nehmen.

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellung, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten sowie die Fähigkeit zur Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Erziehung zu entsprechenden Arbeitshaltungen und sozialem Verhalten sind zu pflegen.

Kostenberechnungen sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit unter Einbeziehung ökologischer Überlegungen befähigen.

Der Unfallverhütung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benutzung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Bei Bühnengestaltung sind Improvisation und Gestaltung mit einfachen Mitteln unter Ausnützung vorhandener räumlicher Gegebenheiten vorrangig zu bedenken. (Bühnengestaltung kann auch im Hinblick auf fächerübergreifende Aspekte Lerninhalt der Bildnerischen Erziehung sein.)

Werkbetrachtung:

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von eigenen praktischen Erfahrungen der Schüler ausgehen. Einsichten in Sachverhalte sollen womöglich selbständig erarbeitet werden. Es soll angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht einzubringen und entsprechendes Informationsmaterial zu beschaffen.

Es soll auch angeregt werden, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen.

Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist bewußt zu machen.

Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (Lehrausgänge ua.).

Didaktik der Werkerziehung für die berufliche Praxis:

Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll in Hinblick auf den Transfer in das spätere sozialpädagogischen Berufsfeld transparent gemacht werden.

LEIBESERZIEHUNG

Die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze des gleichnamigen Pflichtgegenstandes der Anlage I zur Verordnung BGBl. Nr. 701/1993 finden unter Bedachtnahme auf die Vorbildung und die verkürzte Ausbildung sowie unter Berücksichtigung erwachsenengerechter Lehr- und Lernformen sinngemäß Anwendung.

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen soll zur Erreichung der folgenden Bildungsziele, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten, beitragen:

Die Schüler sollen

– ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben und einüben, die zur Bewältigung spezieller sozialpädagogischer Aufgaben erforderlich sind.

Sie sollen insbesondere

– in einem hauswirtschaftlich-gesundheitlichen Schwerpunkt grundlegende Erfahrungen mit hauswirtschaftlichen Arbeiten im Hinblick auf Erfordernisse im künftigen Beruf erlangen,

– befähigt werden, Sofortmaßnahmen zur Sicherheit und in der Ersten Hilfe zu setzen sowie als Multiplikatoren, Aufgaben der Verkehrserziehung wahrzunehmen,

– Sensibilität für Gruppenprozesse erwerben,

– Einblick in aktuelle einschlägige Arbeits- und Forschungsprojekte gewinnen.

Im Bereich Buchführung sollen die Schüler Grundlagenkenntnisse und -fertigkeiten zur praktischen Durchführung von Arbeiten aus den für den Absolventen erforderlichen praxisbezogenen Anforderungen erlangen.

– laufende Geschäftsfälle, die im Bereich der Heimleitung anfallen, verbuchen und die damit zusammenhängenden steuerlichen Probleme lösen können sowie

– grundlegende Kenntnisse über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung besitzen und praktisch anwenden können,.

– sich in fächerübergreifende Aspekte vertiefen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Hauswirtschaftlich-gesundheitlicher Bereich:

Ausarbeitung von Speiseplänen, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Aufwerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden.

Aufbau und Pflege von Tischkultur.

Hauswirtschaftliche Arbeiten.

Haushalts- und Wirtschaftsführung nach ökonomischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten.

Pflege der gebräuchlichen Zimmer- und Gartenpflanzen.

Grundbegriffe des Blumenarrangierens.

Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen im Erzieherdienst.

Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutung, Anlegen von Verbänden. Richtige Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen verschiedenster Art. Gesamtkörperpflege bei Kindern und Jugendlichen.

2.

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