Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-10-16
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Instrumentalunterricht

(Gitarre/Klavier/

Akkordeon/Flöte/

Violine) *3a) ........ 2 2 1 1 6 IV

IVRhythmisch-

musikalische

Erziehung ............ 1 1 1 1 4 IV

Bildnerische

Erziehung ............ 2 2 2 2 8 (Iva)

Werkerziehung ........ 5 4 2 2 13 (IV)

Leibeserziehung ...... 2 2 2 2 8 (Iva)

```

```

B. Verbindliche

Übungen *1)

```

```

Ergänzende

berufskundliche

Unterrichts-

veranstaltungen

Hauswirt-

schaftlich-

gesundheitlicher

Bereich ............ 2 - - - 2 V

Kommunikations-

techniken und

Gruppendynamik/

Verkehrserziehung

*9) ................ - 1 - - 1 III/IV

Buchführung ........ - - 1 - 1 II

Spezielle

fächerüber-

greifende

Aspekte ............ - - - 1 1 IV

```

```

Gesamtwochenstunden-

zahl *2) 39(+4) 38(+4) 38(+2) 38(+2) 153(+12)

*2) *2) *2) *2) *2)

```

```

C. Freigegenstände *1)

```

```

Stenotypie

und

Textverarbeitung

*4) *5) .............. (2) (2) (2) (2) 4 IVb

Instrumentenbau

*4) *5) .............. (2) (2) (2) (2) 4 (V)

Instrumentalunterricht

(Flöte/Akkordeon)

*6) *5) ............ 1 1 1 1 4 IV

```

```

D. Unverbindliche Übungen *1)

```

```

Chorgesang *5) ....... 1 1 1 1 4 (V)

Spielmusik *5) ....... 1 1 1 1 4 V

Interkulturelle

Erziehung *5) ........ - - 1 1 2 III

Darstellendes

Spiel *5) ............ 2 2 2 2 8 V

Fest- und

Feiergestaltung,

Brauchtumspflege

sowie

Volkstanzen *5) ...... - - 2 2 4 V

Informatik *7) ....... - (2) (2) (2) 2 II

Fototechnik .......... 2 2 - - 4 V

Medienkunde .......... - - 2 2 4 III

Leibeserziehung ...... 2 2 2 2 8 (IVa)

Selbsterfahrungs-

seminar .............. 2 2 2 2 8 V

Vertiefungsgebiet

Lernhilfe ............ 1 1 1 1 4 III

Einführung in die

Praxis des

wissenschaftlichen

Arbeitens *5) ........ - - 2 2 4 III

```

```

E. Förderunterricht *1)

```

```

Musikerziehung *8) ... 2 2 - - 4 (IVa)

Lernhilfe *8) ........ 1 1 1 1 4 III

```

```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt I Z 4. 2) Falls der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht

bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war (Philosophie: LVG III).

*3) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt, dazu drei Wochen Ferialpraxis.

*3a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.

*4) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung im 1. und 2. oder 3. und 4. Semester besucht werden.

5) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden. 6) Alternativ.

*7) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung im 2. oder 3. oder 4. Semester besucht werden.

*8) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.

*9) Verkehrserziehung LVG IV.

IV. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

Wochenstundenzahl ver-

A. Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Religion ............. 2 2 2 2 8 (III)

Pädagogik

(einschließlich

Pädagogische

Psychiologie,

Pädagogische

Soziologie,

Philosophie) *2) ..... 4(+2) 4(+2) 4 4 II *2)

*2) *2)

Heil- und

Sonderpädagogik ...... 1 1 2 2 II

Didaktik ............. 5 5 6 6 II

Hort- und

Heimpraxis *3) ....... 6 6 6 6 III

Deutsch (Lernhilfe,

Sprecherziehung,

Kinder- und

Jugendliteratur) ..... 3 3 2 2 I

Lebende Fremdsprache

(Lernhilfe) .......... 1 1 1 1 (I)

Rechtskunde und

Politische Bildung ... - - 2 2 III

Mathematik

(Lernhilfe) .......... 1 1 1 1 (II)

Biologie und

Umweltkunde *2) ...... (2) (2) (2) (2) III

*2) *2) *2) *2)

Gesundheitslehre ..... - 1 1 1 (III)

Musikerziehung ....... 2 2 2 2 (Iva)

Instrumentalunterricht

(Gitarre/Klavier/

Akkordeon/Flöte/

Violine) *3a) ........ 2 2 1 1 IV

IVRhythmisch-

musikalische

Erziehung ............ 1 1 1 1 IV

Bildnerische

Erziehung ............ 2 2 2 2 (Iva)

Werkerziehung ........ 5 4 2 2 (IV)

Leibeserziehung ...... 2 2 2 2 (Iva)

```

```

B. Verbindliche

Übungen *1)

```

```

Ergänzende

berufskundliche

Unterrichts-

veranstaltungen

Hauswirt-

schaftlich-

gesundheitlicher

Bereich ............ 2 - - - V

Kommunikations-

techniken und

Gruppendynamik/

Verkehrserziehung

*9) ................ - 1 - - III/IV

Buchführung ........ - - 1 - II

Spezielle

fächerüber-

greifende

Aspekte ............ - - - 1 IV

```

```

Gesamtwochen-

stundenzahl *2) 35-39 (+4) *2) (Anm.: 1. Klasse)

34-38 (+4) *2) (Anm.: 2. Klasse)

34-38 (+2) *2) (Anm.: 3. Klasse)

34-38 (+2) *2) (Anm.: 4. Klasse)

149 *2a) (+12) *2) (Anm.: Summe)

```

```

C. Freigegenstände *1)

```

```

Stenotypie

und

Textverarbeitung

*4) *5) .............. (2) (2) (2) (2) 4 IVb

Instrumentenbau

*4) *5) .............. (2) (2) (2) (2) 4 (V)

Instrumentalunterricht

(Flöte/Akkordeon)

*6) *5) ............ 1 1 1 1 4 IV

```

```

D. Unverbindliche Übungen *1)

```

```

Chorgesang *5) ....... 1 1 1 1 4 (V)

Spielmusik *5) ....... 1 1 1 1 4 V

Interkulturelle

Erziehung *5) ........ - - 1 1 2 III

Darstellendes

Spiel *5) ............ 2 2 2 2 8 V

Fest- und

Feiergestaltung,

Brauchtumspflege

sowie

Volkstanzen *5) ...... - - 2 2 4 V

Informatik *7) ....... - (2) (2) (2) 2 II

Fototechnik .......... 2 2 - - 4 V

Medienkunde .......... - - 2 2 4 III

Leibeserziehung ...... 2 2 2 2 8 (IVa)

Selbsterfahrungs-

seminar .............. 2 2 2 2 8 V

Vertiefungsgebiet

Lernhilfe ............ 1 1 1 1 4 III

Einführung in die

Praxis des

wissenschaftlichen

Arbeitens *5) ........ - - 2 2 4 III

```

```

E. Förderunterricht *1)

```

```

Musikerziehung *8) ... 2 2 - - 4 (IVa)

Lernhilfe *8) ........ 1 1 1 1 4 III

```

```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt I Z 4. 2) Falls der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht

bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war (Philosophie: LVG III).

*2a) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen sind festzulegen; siehe Abschnitt I Z 4.

*3) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt, dazu drei Wochen Ferialpraxis.

*3a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.

*4) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung im 1. und 2. oder 3. und 4. Semester besucht werden.

5) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden. 6) Alternativ.

*7) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung im 2. oder 3. oder 4. Semester besucht werden.

*8) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.

*9) Verkehrserziehung LVG IV.

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 3 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

31.
  1. 1996 (1. Semester)
31.
  1. 1997 (2. Semester)
31.
  1. 1997 (3. Semester)
31.
  1. 1998 (4. Semester)

Anlage II

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erlangen von ergänzenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener Aufgaben, die für eine verantwortungsbewußte Erziehertätigkeit erforderlich sind.

Im 1. oder 2. Semester sollen die Schüler schwerpunktmäßig die Fähigkeit erwerben, einfache Mahlzeiten nach gesundheitlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen herzustellen. Sie sollen imstande sein, Speisen und Getränke, die für die Zubereitung mit Kindern geeignet sind, auszuwählen. Weiters sollen sie grundlegende Erfahrungen mit hauswirtschaftlichen Arbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse im künftigen Beruf, erlangen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Ausarbeitung von Speisenplänen, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Auswerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden. - Aufbauen, Pflege von Tischkultur - hauswirtschaftliche Arbeiten. Pflege der gebräuchlichsten Zimmer- und Gartenpflanzen; Grundbegriffe des Blumenarrangierens.

Sachgemäße Bedienung von Bild- und Tongeräten und deren Pflege. Möglichkeiten des Einsatzes solcher Geräte. Übungen im Umgang mit Vervielfältigungsapparaten.

Übungen in der Durchführung von Festen und Feiern. Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente bei Festen und Feiern. Auseinandersetzung mit Sinn und Formen des Brauchtums. Pflege erziehlich wertvoller Bräuche und Traditionen.

3.

und 4. Semester:

Wirtschaftsführung und einfache Buchhaltung (insbesondere Budgetplanung, Bargeldverwaltung, Kontoführung, Rechnungsführung, Material- und Inventarverwaltung, Führung der Lebensmittelgebarung).

Aufbau, Ziele und Bedeutung der Volksbildung unter Darstellung ihrer spezifischen Formen und Einrichtungen. Anbahnung einer sinnvollen Zusammenarbeit mit den Institutionen der Volksbildung, auch unter Berücksichtigung der Elternbildung.

Methoden für kompensatorische und emanzipatorische Maßnahmen und praktische Übungen. Zusammenarbeit mit der Institution Bewährungshilfe.

Verkehrserziehung: Einführung in die Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung bei Kindern und Jugendlichen (zB Festigung von verkehrsgerechtem Verhalten und Aufbau einer kritischen verantwortungsbewußten Einstellung zum Straßenverkehr; Übungen zur Verbesserung der eigenen Leistung und der Erfassung, Analyse und Bewertung von Verkehrssituationen aus eigener und fremder Sicht; Festigung eigenverantwortlichen Handelns und partnerschaftlichen und defensiven Verhaltens); Sicherung der für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen notwendigen fachlichen Voraussetzungen (zB Kenntnis der sozialpsychologischen Grundlagen und der adäquaten Lehrpläne zur schulischen Verkehrserziehung; Möglichkeiten für eine ergänzende Verkehrserziehung in Horten und Heimen aufbauend auf die schulische Verkehrserziehung; Bedeutung der Übungen in der Verkehrsrealität und Möglichkeiten der Umsetzung; Kenntnis der für die jeweilige Altersstufe wichtigen Verkehrsregeln und -zeichen sowie der Zusammenhänge zwischen Straßenbeschaffenheit, Verkehrs- und Witterungseinflüsse, Fahrzeugart und Verkehrsteilnehmer); Planung der Verkehrserziehung im Hort und Heim (zB Anwendung didaktischer Modelle in Ergänzung der jeweiligen schulischen Verkehrserziehung; Einsatz geeigneter Methoden; Entwicklung konkreter Beispiele kurz-, mittel- und langfristiger Planungen; Zusammenarbeit mit Eltern und Exekutive).

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes im 1. oder 2. Semester soll vorrangig die Selbsttätigkeit der Schüler gewährleisten, um den Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich zu sichern. Weiters soll durch das Prinzip der Selbsterfahrung das Verantwortungsbewußtsein der Schüler gefördert werden. Dadurch soll der Transfer für die praktische Arbeit im Hort und im Heim sichergestellt werden - die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen wünschenswert.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten

(Art. III § 2 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Bildungsziele:

Entsprechend der Zielsetzung des Kollegs für Sozialpädagogik an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den Bildungszielen des bisherigen Religionsunterrichtes die zukünftigen Erzieher, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in den sie bewegenden Fragen des zukünftigen Berufsfeldes orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Erzieher befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für christliche Erziehungsaufgaben zu übernehmen.

Im besonderen sind die Bildungsziele und Lehraufgaben, Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen des geltenden Lehrplanes für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu beachten.

Didaktische Grundsätze:

Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, von der Vorbildung und konkreten Situation der Schüler auszugehen. Dabei sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung in Anwendung zu bringen. Eigenverantwortung und Selbsttätigkeit sollen gefördert werden. Der Lehrer soll dabei vor allem Helfer und Förderer sein. Viele Themen können fächerübergreifend behandelt werden. Die Forderung nach „Lernen durch Erfahrung” kann ua. durch Exkursionen, Lehrausgänge sowie durch Kontakte mit kompetenten Personen erfüllt werden.

Die Reihung der Themenschwerpunkte liegt in der Verantwortung des Lehrers.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Aktion - Kontemplation ua. zu C. - Religion in einer säkularisierten und religiös indifferenten

Umwelt

3.

und 4. Semester:

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 3 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

31.
  1. 1996 (1. Semester)
31.
  1. 1997 (2. Semester)
31.
  1. 1997 (3. Semester)
31.
  1. 1998 (4. Semester)

Anlage II

C. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben in der Minute nach dem System der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969, aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift wiederzugeben. Erziehen zur Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit.

Beherrschen der Schreibmaschine im Zehn-Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellungen; Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 bis 120 Anschlägen in der Minute. Erziehung zur pfleglichen Behandlung der Schreibmaschine.

Lehrstoff:

1.

und 2. oder 3. und 4. Semester:

Die Verkehrskurzschrift, bei entsprechenden Vorkenntnissen

allenfalls Einführung in die Eilschrift.

Maschinschreiben

Richtige Körper- und Handhaltung.

Erarbeiten des Griffeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf - jklö); möglichst fehlerfreies und sauberes Abschreiben und Schreiben nach Diktat - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 bis 120 Anschlägen in der Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen, Großschreiben) sowie der Zahlen und Zeichen. Erarbeiten praktischer Beispiele (Briefe, Tabellen ua.); Anfertigen mehrerer Durchschläge; Kenntnis einiger Vervielfältigungsverfahren.

Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung obiger Arbeiten nötig sind. Richtige Pflege der Schreibmaschine.

Didaktische Grundsätze:

1.

Auf graphische und systemrichtige Korrektheit im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften ist zu achten. Das Beherrschen der Kürzel ist besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige Anwendung der Kurzschrift zu sichern.

2.

Im Maschinschreibunterricht ist das Hauptaugenmerk auf die Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke zu lenken. Darüber hinaus soll der Schüler mit allen in der zukünftigen Berufspraxis vorkommenden Aufgaben vertraut gemacht werden.

INSTRUMENTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist der Bau einfacher Musikinstrumente, die Fertigkeit, auf diesen Instrumenten zu spielen sowie die Fähigkeit, die selbstgebauten Instrumente in der beruflichen Arbeit sinnvoll einzusetzen. Die Schüler sollen weiters die Fähigkeit erwerben, einfache Musikinstrumente mit Kindern - der jeweiligen Entwicklungsstufe entsprechend - herzustellen und in elementarer Weise anzuwenden.

Lehrstoff:

1.

und 2. oder 3. und 4. Semester:

Bau von einfachen Musikinstrumenten (Schlaghölzern, Rassel-, Klapper- und Schelleninstrumenten, Trommeln verschiedener Art, allenfalls einfacher Flöten, eines Stabspieles uä.). Im Verlauf des Instrumentenbaues Schulung des Gehörs und des rhythmischen Empfindens sowie Experimentieren mit Geräuschen und Klängen. Richtige Handhabung der Instrumente; Pflege der Improvisation, Übungen in der musikalischen Gestaltung von Sprüchen, Liedern, allenfalls auch Erzählungen.

Didaktische Grundsätze:

Beim Bau der Instrumente ist auf handwerkliche und klangliche Qualität sowie auf materialgerechte Verarbeitung größter Wert zu legen. Es soll eine Beziehung zu den Instrumenten, zur Musik und zum selbsttätigen Musizieren im Sinne einer Persönlichkeitsbildung durch eigene Aktivität angebahnt werden. Ein dem jeweiligen Können entsprechendes gemeinsames Musizieren ist zu fördern, wobei die selbstgebauten Instrumente bei der Fest- und Feiergestaltung miteinbezogen werden sollten.

Zum Unterricht in Instrumentalmusik, Musikerziehung, Rhythmisch-musikalischer Erziehung, Spielmusik, Hort- und Heimpraxis sowie Werkerziehung ist enge Wechselbeziehung herzustellen.

FLÖTE/AKKORDEON

Bildungs- und Lehraufgabe:

(siehe Pflichtgegenstand Instrumentalmusik)

A. Blockflöte

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation, sowie der sicheren Spielfertigkeit (Tonbereich der Duodezim) dienen.

Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.

3.

und 4. Semester:

Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Allenfalls Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand).

Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.

Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.

Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten

(allenfalls Spiel auf weiteren Flöten).

Literaturübersicht.

B. Bambusflöte

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Bau einer Bambusflöte (oder Weiterverwendung der im Freigegenstand Instrumentenbau hergestellten Bambusflöte).

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation sowie der sicheren Spielfertigkeit dienen.

Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.

3.

und 4. Semester:

Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Bauen und Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand). Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.

Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.

Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.

Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (allenfalls weiterer selbstgebauter Flöten).

C. Akkordeon

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Haltung des Instruments, Fingerhaltung und Handstellung, Vorübungen zur richtigen Balg- und Fingerartikulation, technische Übungen mit verschiedenen Rhythmen. Erarbeiten von Fingersatzproblemen bis zum 12-Tonraum (e'-g“). Baßbegleitungsübungen in einfachen Kadenzen sowie mit Einzelbaßtönen. Einfache Volks- und Kinderlieder im 5-8 Tonraum mit der entsprechenden Baßbegleitung. Erarbeiten aller grundlegenden spieltechnischen Fertigkeiten.

3.

und 4. Semester:

Erweiterung des Spieltonraumes; verschiedene Baßbegleitungsformen, auch mit Wechselbässen. Die Akkorde der Moll-, Septimen- und verminderten Septimenreihe. Doppelgriffe für die rechte Hand. Sichere Spielfertigkeit innerhalb von 2 Oktaven (c'-c“'); die Versetzungszeichen, Dur-, Molltonarten bis 3 Vorzeichen. Kinder- und Volkslieder, Volkstänze, leichtes Spielgut für Alltag, Fest und Feier in Hort und Heim; Erfinden richtiger Baßbegleitung zu Liedern. Zusammenspiel von einfachen mehrstimmigen Werken. Vorführen ausgewählter Werke der Akkordeonmusik. Literaturübersicht.

Didaktische Grundsätze:

(siehe Pflichtgegenstand)

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten

(Art. III § 2 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische

Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung, Bildung und Betreuung der Klienten in verschiedenen sozialpädagogischen Feldern relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können. Dabei sind sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen.

Die humanwissenschaftlichen Grundlagen der Erziehung und Bildung, besonders jene der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen Soziologie, sind den künftigen Sozialpädagogen so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen.

Die Schüler sollen fachliche, persönliche und soziale Kompetenzen

für ihre Handlungs- und Denkebenen erwerben, wie:

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Einführung in die Pädagogik als Erziehungswirklichkeit und Erziehungswissenschaft;

Konfrontation mit den Wissenschaftsbegriffen; Kennenlernen der Fachsprache und Grundbegriffe der Pädagogik;

Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis;

die Disziplinen der Pädagogik (allgemeine Pädagogik, historische Pädagogik, Schulpädagogik, Freizeitpädagogik, Sexualpädagogik, Andragogik, Museumspädagogik, Medienpädagogik, Ökopädagogik ...) unter besonderer Berücksichtigung der Sozialpädagogik;

Faktoren und Bedingungen, die das Erziehungsgeschehen bestimmen;

Wesen, Ziele der Erziehung: Person, Methoden, Inhalte und gesellschaftliche Kontexte unter Berücksichtigung von Erzieherverhalten, Erziehungsstile und Erziehungsmaßnahmen;

Menschenbilder in der Erziehung;

Grundbegriffe der allgemeinen Psychologie und ihre verschiedenen Disziplinen (Lernpsychologie, Persönlichkeitspsychologie . . .);

Biologische Grundlagen des menschlichen Verhaltens und der Entwicklung;

Entwicklungspsychologie bis einschließlich Pflichtschulalter;

Verlauf und Bedeutung der Entwicklung als Voraussetzung für pädagogisches Handeln und Verstehen;

Sozialisationsinstanzen, wie Familie, Kindergarten, Schule, Hort, Milieu usw.;

Grundlagen der menschlichen Kommunikation und Interaktion. Eine einstündige Schularbeit je Semester.

3.

und 4. Semester:

Entwicklungspsychologie des Jugendalters, des erwachsenen Menschen;

Auseinandersetzung mit Alter und Tod;

Darstellen des Entwicklungsverlaufes, mögliche Störungen und deren Begegnungen;

Theorien der Verhaltensänderungen (tiefenpsychologisch, lerntheoretisch, humanistisch orientierte Schulen);

Theorien über Lern- und Verhaltensstörungen;

Medienpädagogik, Medienerziehung - Umgang mit Medien;

Überblick über die Entstehung und die Aufgaben der Sozialpädagogik, Einzelfallhilfe, Gemeinwesenarbeit, Kasuistik, Beratung und Krisenintervention;

Pädagogische Trends: Spezielle Fragen der Gegenwartspädagogik (Scheidungsproblematik, Verwahrlosung, Mißbrauch, Gewalt, Aggression, Süchte/Drogen, Randgruppen der Gesellschaft ua.), Alternativpädagogik;

Kennenlernen unterschiedlicher therapeutischer Modelle;

Auseinandersetzung mit Pionieren der Pädagogik (zB Rousseau, Pestalozzi, Fröbel, Aichhorn ua.)

Psychohygiene der helfenden Berufe, insbesondere des Sozialpädagogen;

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:

soziale Person und soziales Handeln; Individuum und Gruppe, Masse, Individuum und Gesellschaft;

Methoden der Soziologie; Soziologie des dissozialen Verhaltens, Etikettierungstheorie, Schichtentheorie, Freizeitsoziologie.

Der Sozialpädagoge als Anwalt des Kindes in Zusammenarbeit (Auseinandersetzung) mit unterschiedlichen Institutionen (interdisziplinäre Zusammenarbeit);

Möglichkeiten der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie Studium der

aktuellen Fachliteratur.

Eine einstündige Schularbeit je Semester.

Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen oder nur stoffbeschränkten Philosophieunterricht aufweist, zusätzlich:

1.

und 2. Semester:

Die Eigenart philosophischer Fragestellung; Zugänge zum Philosophieren.

Der Begriff vom Menschen in der Philosophie; der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen. Hinweise auf das Verhältnis der Philosophie zu anderen Phänomenen der Kultur (Religion, Kunst, Wissenschaft, Ideologie) und zu Wirtschaft und Politik.

Das Problem der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis: Zugänge zur Wirklichkeit (rationale und nichtrationale Erkenntnisformen). Interpretationen der Wirklichkeit (Idealismus, Materialismus); Grundbegriffe der Metaphysik, Wahrheitstheorien.

Wesentliche Dimensionen der Sprache: Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier. Repräsentationsleistung der Sprache. Sprachhandlung und Sprechakt. Funktion der Sprache für die kulturelle, soziale und politische Differenzierung. Sprache und Lebensform.

Probleme symbolischer Darstellung von Erkenntnis: Formen und Funktionen von Zeichen; Begriffsbildung; Axiomatik, Deduktion, Induktion, Definieren; Argumentieren.

Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis: Hypothesen- und Theorienbildung, Gesetzmäßigkeiten, Wahrscheinlichkeit.

Qualität und Möglichkeiten der Quantifizierung; einfache und vernetzte Kausalitäten. Das Postulat der Wertfreiheit und die normativen Voraussetzungen der Wissenschaft; die Verantwortung des Wissenschaftlers.

Einzelne philosophische Problemstellungen:

Der Zusammenhang von Wert, Norm und Lebensform: Das Problem der Freiheit, das Problem des Guten. Moralformen, Wertvorstellungen und Gesellschaftsnormen (interkulturelle Vergleiche). Die Frage nach dem geglückten Leben.

Die Problematik des Begründens von Werten und Normen: Sein und Sollen; faktische Geltung und begründete Gültigkeit; Möglichkeiten eines unbedingten Imperativs.

Institution und Moral: Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.

Fragen der philosophischen Anthropologie: Phylogenetische und ontogenetische Zugänge zur Theorie der Menschwerdung und ihre Interpretationsmöglichkeiten. Funktion und Bild des Menschen in verschiedenen Wissenschaften, Ideologien und Religionen. Die Frage nach dem Wesen des Menschen; die Frage nach Sinn und Ziel der menschlichen Existenz.

Didaktische Grundsätze:

Der Pädagogikunterricht im Kolleg für Sozialpädagogik soll die Absolventen höherer Schulen von ihren gewohnten theoretischen Ansätzen zu handlungsorientierten Denkstrukturen und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen. Daher muß der Unterricht sowohl den teilnehmerzentrierten Ansatz als auch die konkrete Dimension pädagogischer Situationen in besonderer Weise berücksichtigen und damit die Lernenden befähigen, gewonnene Einsichten und erworbenes Wissen in erzieherisches Tun umzusetzen. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten anzubieten.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das höhere Abstraktionsniveau der Lernenden und auf fächerübergreifende Themenkreise Rücksicht zu nehmen. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten. Mit den Praxisstätten ist Kontakt aufzunehmen und zu halten. Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen, Projekte und Selbststudium sowie aktuelle Fachliteratur zu sichern.

Aufbauend auf den begrifflichen Grundlagen sind humanwissenschaftliche Erkenntnisse vielfältiger Standpunkte und Forschungsrichtungen den Lernenden als gleichwertig anzubieten und in persönlichen Stellungnahmen des Lehrers auf relevante pädagogische Fragen hinzuordnen. Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf den Aufbau einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie Bedacht zu nehmen.

Die Lernenden sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen anzuhalten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsbezogene pädagogische Fragestellungen zu beziehen. Auf das Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen ist besonders Bedacht zu nehmen. Darauf aufbauend sollen sich die Lernenden darin üben, Fachausdrücke in Gruppenarbeit und Diskussion richtig zu verwenden, die gesamte Wirklichkeit der Sozialpädagogik zu erfassen, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Menschen bzw. in der Sachlogik pädagogischen Geschehens aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.

Beim zusätzlichen Unterricht 1. und 2. Semester ist nicht sosehr auf die Anhäufung von Kenntnissen, sondern vielmehr auf die Weckung und Förderung des Interesses an der Philosophie, den Erkenntnissen der Psychologie und Soziologie Wert zu legen. Die Lehrabschnitte der Logik sind lebensorientiert zu gestalten. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit, auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze, hinzuweisen.

Die Lernenden sollen während der Ausbildung humane Grundhaltungen, Einstellungen und entsprechende Verhaltensweisen erwerben (positives Selbstkonzept, Vorbild- und Autoritätsfunktion, Beziehungsfunktion, Kooperation und Teamfähigkeit, fachliche Kompetenz und Realitätssinn).

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.

Die biologischen, psychologischen und sozialen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler das Zusammenwirken mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf die Art, den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen können und befähigt werden, einzelne heil- und sonderpädagogische Hilfestellungen zu leisten.

Weiters sollen die Schüler durch die Kenntnis psychopathologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen befähigt werden, diejenigen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Normalerziehung behoben werden können, von solchen zu unterscheiden, welche einer Sondererziehung bedürfen.

Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen realistisch abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Durch die im Unterricht erworbenen Kenntnisse soll sich der Schüler seiner eigenen Kompetenzgrenzen bewußt werden und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Fachkräften (Arzt, Psychologe, Therapeuten ua.) erkennen und zu einer solchen befähigt werden. Ziel der Zusammenarbeit ist eine optimale pädagogisch-therapeutische Behandlung und Förderung der Kinder und Jugendlichen.

Lehrstoffe:

1.

und 2. Semester:

Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Kinderpsychiatrie. Anlage und Umwelt als Ursachen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Gehirnphysiologie und -pathologie. Normale und abartige Sexualentwicklung.

Angemessene Einführung in die medizinische Psychologie (Lernstörungen und systemisches Denken in der Sonder- und Heilpädagogik, Typenlehre, Ausdruckserscheinungen und Schichtaufbau der Persönlichkeit).

3.

und 4. Semester:

Hirnorganische Störungen: Ursachenlehre; körperliche und psychische Symptomatik einschließlich Intelligenzmängel. Cerebrale Krampfzustände sowie deren Differentialdiagnose.

Stoffwechselstörungen. Behinderung und deren Formen,

Teilleistungsschwächen. Funktionelle Störungen: Neuropathie, Psychosen. Psychopathische Entwicklungen. Reifungsdiskrepanzen.

Milieuschäden: Neurosen (Organ- und Psychoneurosen, Psychosomatosen, pathologische Pubertätskrisen). Verwahrlosung (Früh- und Spätverwahrlosung; körperliche und psychische Verwahrlosungszustände).

Einzelprobleme:

Sprachstörungen; Beurteilung der Aussagen von Kindern;

Differentialdiagnose von Fehlhaltungen wie Eigentumsvergehen, Aggressionen, Durchgehen und sexuelle Abartigkeiten;

Suchtgiftproblematik; Suizid, Suizidversuch und Krisenintervention;

Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Rechtsbrecher.

Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich.

Didaktische Grundsätze:

Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußt zu machen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.

Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Fallbesprechungen und Aufarbeitung von Fällen sollen auch im Rahmen von Gruppenarbeiten als Vorbereitung zur Teamarbeit dienen. Bei der Beschreibung der Zustandsbilder sind jeweils spezielle Ursachen, Erscheinungsformen und entsprechende Möglichkeiten heilpädagogischer Behandlung aufzuzeigen, dabei ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen“ geübt und gefestigt werden.

Anregungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung können für manche Schüler Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sondererzieher.

DIDAKTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die künftigen Sozialpädagogen dazu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit sowie Entwicklungs- und Integrationsaufgaben in sozialpädagogischen Institutionen, (wie Horte, Heime, außerschulische Jugendarbeit usw.) auf Grund ihres Wissens um die Ziele, Einflußfaktoren und konkreten Realisierungsmöglichkeiten eigenverantwortlich zu planen, geeignete Methoden zu entwickeln und diese auf ihre Wirksamkeit zu reflektieren. Dazu gehören unter anderem:

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Einführung in die gesamte Thematik des spielerischen Tuns und Lernens, Überblick über die Spielformen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit ausgewählten praktischen Übungen.

Möglichkeiten und Methoden zur Animation und Motivation und zur Auslösung ganzheitlicher Lernprozesse.

Kennenlernen berufsbezogener Fachliteratur, Materialien, Bildungsmittel und Medien für die sozialpädagogische Praxis.

Anleitung und Beratung beim Aufbau systematischer und ausbaufähiger berufsbezogener Sammlungen sowie einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

Aufzeigen von vielfältigen Lernmethoden (Grundprobleme des Lernens)

und Reflektieren des eigenen Lernverhaltens.

Einführung in die berufsspezifische Fachsprache.

Überblick über das sozialpädagogische Arbeitsfeld, Aufgaben und Tätigkeitsbereiche des Sozialpädagogen.

Einflußfaktoren und Bedingungsfelder effizienter institutioneller Erziehung: Aufgaben; Zielsetzungen; Raumstruktur; Zeitstruktur; Arbeitsmethoden, Wirkungsanalyse institutioneller Erziehung, Möglichkeiten und Grenzen.

Konkrete Möglichkeiten der Lernerziehung für erfolgreiche Lernbetreuung in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit pro Semester.

3.

und 4. Semester:

Kennenlernen der didaktischen Planungsmodelle, vertiefter Umgang mit systematischer Planung und Reflexion. Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung (Reflexion) von erlebniszentrierten Veranstaltungen im Jahresfestkreis.

Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Spielgut. Weiteres Kennenlernen der berufsspezifischen Fachsprache und Beurteilungskriterien für berufsbezogene Fachliteratur und Angebote im audiovisuellen Bereich.

Auseinandersetzung mit Gruppendynamik und Gruppenpädagogik, um Gruppenphänomene erkennen und Gruppenprozesse gezielter steuern zu können.

Kenntnis verschiedener administrativer und organisatorischer Voraussetzungen für die Sicherung eines effektiven Erziehungs- und Bildungsprozesses; Organisationsmanagement, Organisationsentwicklung; Einblick in EDV-unterstützte Wirtschaftsführung.

Auseinandersetzung mit Konzeptarbeit und deren Weiterentwicklung.

Strukturierung der Bildungsangebote für verschiedene Persönlichkeitsbereiche des Kindes, der Jugendlichen und Erwachsenen (Sexualerziehung, Sozialerziehung, Medienerziehung, Konsumerziehung, Friedenserziehung ua.).

Grundlagen pädagogischer Beratung, Einführung in die Methodik der Gesprächsführung (personenzentrierte Gesprächsführung, NLD, TZl ...), Erlangung von Haltungen und Einstellungen als Voraussetzung für Beratungskompetenz. Aufzeigen von Arbeitsfeldern, Beratungssituationen und Zielen (Elternberatung, Drogenberatung, Lehrerberatung, Berufsfindung ...)

Der Erzieherberuf: zB Berufsbild, gesellschaftliches Image, berufs- und standespolitische Fragen, persönliche und fachliche Qualifikation des Berufserziehers, besondere berufliche Belastungen, Fort- und Weiterbildung, Psychohygiene, Supervision; Stellung des Sozialpädagogen im sozialpädagogischen Feld (Abgrenzung zu anderen Professionen).

Bedeutung und Formen von Teamarbeit in der Sozialpädagogik; partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und sonstigen im Erziehungsfeld Wirkenden.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachexperten (Sozialarbeitern, Therapeuten, Ärzten, Kliniken ua.).

Aufzeigen von berufsfeldspezifischen Konzepten, erwerben von Handlungskompetenz für die verschiedenen Fachbereiche.

Fachbereich außerschulische Betreuungsformen:

ganztägige Schulformen und Formen der Heim- und Internatserziehung.

Vertiefte Auseinandersetzung mit Lernbetreuung, Förderprogrammen, Freizeiterziehung, interkulturellem Lernen, Elternarbeit, Teamarbeit, Organisation, Administration und Wirtschaftsführung.

Fachbereich Animation/Freizeit:

Handlungsrelevante Konzepte für Freizeit, Jugendzentren und Clubs. (zB Spielbus, betreute Spielplätze, Neigungsgruppen,

Freizeitbetreuung in ganztägigen Schulformen, Leitung von Wanderungen ua. einschließlich der Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Aktivierung von alten Menschen.)

Exemplarische Einführung in Methoden der Erlebnispädagogik, Gruppenanimation, Theaterpädagogik, Museumspädagogik, Animation und Kulturpädagogik, Auseinandersetzung mit Spielmaterial, Räumen, Umwelten, Ökopädagogik.

Fachbereich Sonderpädagogik; Einführung in handlungsrelevante Konzepte für den Bereich der Heil- und Sonderpädagogik.

Exemplarisches Kennenlernen von Stütz-, Förder- und Trainingsprogrammen in ganzheitlicher Sicht unter Berücksichtigung aktueller Trends; Umgang mit klassischen und alternativen Theoriemodellen.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit pro Semester.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrplan in Didaktik ist als Rahmenlehrplan zu verstehen. Die Angaben des Lehrstoffes sind nicht im Sinne einer strengen Systematisierung zu verstehen; Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen sich am Erlebnishintergrund, an den konkreten Praxiserfahrungen und den Bedürfnissen der Schüler orientieren. Durch aufbauende, kontinuierliche Strukturierung der Lehrinhalte sollte dem Schüler jedoch ein geordneter Überblick über den Lehrstoff vermittelt werden.

Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen aktuelle Trends aufgreifen.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbständigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motiviation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in der sozialpädagogischen Arbeit zu ermöglichen.

Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens unter verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.

Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur notwendig. Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen sollen angeboten und fachorientierte Lehrausgänge durchgeführt werden.

Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik sowie den musischen Ausbildungsbereichen zu sichern.

Der Lehrer soll den Schülern seine Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei soll er sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.

HORT- UND HEIMPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zentrales Anliegen des Unterrichts ist es, die Lernenden zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit, die Entwicklungs- und Integrationsaufgabe im sozialpädagogischen Arbeitsfeld zu gestalten sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Sozialpädagogen zu bewältigen.

Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Sozialpädagogen bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit sozialpädagogisch Tätigen sensibilisieren.

Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Hospitieren und Praktizieren in außerschulischen Betreuungsformen, ganztägigen Schulformen und Formen der Heimerziehung.

Vermittlung eines ersten Einblicks in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse.

An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Erstellen und Auswerten einfacher, auf klar umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.

In enger Verbindung mit dem Hospitieren und Praktizieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

Bewältigung einfacher geplanter Arbeitseinheiten mit einzelnen oder Kleingruppen unter Berücksichtigung anthropogener und soziokultureller Voraussetzungen. Dokumentation und Reflexion der zielgerichteten Aktivitäten.

Exkursionen in verschiedenen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder.

Weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten von sozialpädagogischen Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Problemen als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining.

Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen auch in Hinblick auf die Ferialpraxis.

Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis.

Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Festen und Feiern. Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente.

Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Eine Praxiswoche im Hort oder in einer Tagesheimstätte im

1.

Semester.

3.

und 4. Semester:

Praktizieren im sozialpädagogischen Bereich bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit im verantwortungsbewußten Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.

Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an die jeweilige Institution kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen.

Einblick in verschiedene Berufsaufgaben des Sozialpädagogen sowie diverse administrative Arbeiten (zB Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern).

Kennenlernen von und Praktizieren in sonderpädagogischen und freizeitpädagogischen Arbeitsbereichen.

Praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefe Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten; spezielle Kasuistik;

Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration Einzelner.

Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining;

Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams“; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.

Insgesamt vier Praxiswochen im Verlauf des 3. und 4. Semesters mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Die praktische Ausbildung soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis nach Möglichkeit von einem Lehrer unterrichtet werden.

Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch praktische Übungen - auch unter Verwendung audiovisueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.

Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.

Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und gegebenenfalls Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen fachdidaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen werden.

DEUTSCH

(Lernhilfe, Kinder- und Jugendliteratur, Sprecherziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen dazu befähigt werden, das im Deutschunterricht - aufbauend auf ihre Vorbildung - erworbene Wissen und Können bewußt für die berufliche Tätigkeit des Sozialpädagogen zu nutzen.

Die Schüler sind zur Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen im freien Gespräch, im Lesen und im Schreiben zu befähigen und auf eine gezielte Lernhilfe im Bereich der deutschen Sprache bei Kindern und Jugendlichen vorzubereiten.

Die Kenntnis ausgewählter Werke der in deutscher Sprache vorhandenen Kinder- und Jugendliteratur - unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Autoren - sowie grundlegende Beurteilungskriterien sind zu vermitteln.

Die Schüler sind über die Wirkungsfaktoren und Funktionen von Literatur zu informieren.

Auf berufsbezogene Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester:

Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch für Schulen für das Pflichtschulalter.

Voraussetzungen, Bedingungen, Hemmnisse für den erfolgreichen Spracherwerb im Pflichtschulalter.

Hilfen zur Überwindung von Sprachbarrieren und Sprachstörungen. Theorie und Praxis einer differenzierten Leseerziehung. Einführung in die Methoden des Lesenlernens.

Methoden des weiterführenden Lesens.

Kriterien zur Gestaltung unterschiedlicher Textsorten.

Korrekturübungen.

Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Schreib- und Sprachrichtigkeit.

Methodische Wege des Rechtschreibtrainings.

Spezielle Hilfestellungen für lese- und rechtschreibschwache

Schüler.

Sicherung der Wort-, Satz- und Textgrammatik und Einblick in die methodische Erarbeitung dieses Lehrstoffes.

Hinweise zur differenzierten Förderung von Kindern mit Lernstörungen, Nicht-deutscher Muttersprache sowie Möglichkeiten der Förderung von Hochbegabten.

Kinder- und Jugendliteratur:

Übersicht über die wichtigsten Gattungen und Autoren

zeitgenössischer Kinder- und Jugendliteratur.

Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis sowie auf ihre Bedeutung im soziokulturellen Hintergrund der Kinder- und Jugendliteratur.

Beurteilungskriterien.

Methoden der Förderung der Lesemotivation und Leseinteressen.

Kritische Auseinandersetzung mit Kinder- und Jugendzeitschriften und der medialen Verarbeitung von Kinder- und Jugendliteratur.

Anregungen zur praktischen Arbeit mit Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Bereichen des sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

Kriterien zum Aufbau, zur Organisation und Betreuung einer Heim-/Gruppenbibliothek;

Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit öffentlichen Büchereien.

Hinweise auf Institutionen der Kinder- und Jugendliteratur und Leseerziehung.

Sprecherziehung:

Grundlagen der Sprechtechnik und Vortragstechnik.

Techniken des Vorlesens und Erzählens, der freien Rede,

situationsgerechtes Sprechen.

Gesprächsführung.

Hilfen zur Reflexion und Verbesserung des eigenen Sprechverhaltens

im Sinne der Vorbildwirkung.

Erkennen von Sprechfehlern bei Kindern und Hilfen zu deren Abbau.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit pro Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen im Unterricht im Hinblick auf die Berufsorientierung in enger Verbindung stehen, wobei auf methodische Hinweise besonderer Wert zu legen ist. Praktische

Übungen sollen unbedingt die theoretischen Überlegungen zu vorgesehenen Lehrinhalten ergänzen; dazu ist die Zusammenarbeit insbesondere mit Lehrern der Didaktik bzw. Hort- und Heimpraxis zu pflegen.

Unterschiedliche pädagogische Konzepte im Bereich der Übungs- und Fördermöglichkeiten sind zu berücksichtigen.

Anleitungen zur Erstellung von Übungsmaterial, zum Aufbau einer Leseliste und des Einsatzes des Computers in die Lernhilfe sind anzubieten.

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sollen seminaristische sowie erwachsenengerechte Lehr- und Sozialformen eingesetzt werden.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Lernhilfe)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb der Fähigkeit zu einer erfolgreichen Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen, sozialen und individuell differenzierten Seiten des Lernprozesses berücksichtigt und fördert.

Der Sozialpädagoge soll auch imstande sein, verschiedene Übungstypen und Zielsetzungen in Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Der Grundwortschatz ist beim Sprechen und Lesen besonders zu berücksichtigen.

Die Sozialpädagogen sollen mit Bedingungen und Methoden vertraut sein, Übungserfolge herbeizuführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern.

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester:

Kennenlernen der Zielsetzungen der Lehrpläne für Schulen für das Pflichtschulalter.

Einblick in die für den Unterricht dieser Schulen jeweils approbierten Lehrwerke und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten.

Einblick in Lernschwierigkeiten und ihre Gründe in fachspezifischer Hinsicht.

Kennenlernen der Probleme des Anfangsunterrichts, zB bei Aussprache, Satzstrukturen, Wortschatz, Orthographie sowie verschiedener Lerntechniken.

Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Anwenden, Textbearbeitung, Grammatik, Transfer). Übungen im Erklären wichtiger grammatischer Strukturen und ihrer Anwendung, wie sie sich aus dem Lehrstoff der approbierten Lehrbücher ergeben. Übungen im Erkennen von Lernzielen in Lehrbucheinheiten und vorgegebenen Hausaufgaben.

Korrigieren und Überprüfen von Schülerarbeiten, Einblick in häufig auftretende Fehler und eventuelle Übungsmöglichkeiten, um sie auszumerzen. Erstellen zusätzlicher Übungen im Anschluß an den in einer Lehrbucheinheit gebotenen Lehrstoff.

Behandeln spezifischer Probleme beim Erlernen der lebenden Fremdsprache, wie sie sich aus den in den Lehrbüchern behandelten Stoffgebieten ergeben, zB Nacherzählen und Zusammenfassen von Texten sowie Verfassen eigener persönlicher Stellungnahmen.

Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung bzw. Nacherzählung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext, Möglichkeiten der Hilfestellung für schriftliche Aufgaben durch Leitfragen oder Schlüsselwörter.

Übungen zur Bearbeitung lehrbuchunabhängiger Texte; Hilfestellung beim Verfassen persönlicher Stellungnahmen.

Übungen im Gebrauch ein- und zweisprachiger Wörterbücher.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die Lerninhalte sollen in engem Bezug zur praktischen Lernbetreuung stehen.

Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird.

Soweit dies für eine effiziente Lernhilfe notwendig bzw. nützlich erscheint, sollten die Grundkenntnisse und sprachlichen Fertigkeiten des zukünftigen Sozialpädagogen im richtigen Gebrauch der lebenden Fremdsprache im Rahmen der Vermittlung praktischer Übungen aufgefrischt und vervollständigt werden, insbesondere im Hinblick auf ein Bewußtmachen und Erklären grammatischer Strukturen und Regeln und deren Anwendungsmöglichkeiten im kommunikativen Bereich.

In der Lernhilfe ist auf die Förderung aller beim Gebrauch einer Fremdsprache beteiligten Fertigkeiten, wie Sprechen, Hörverstehen, Lesen und Schreiben besonderer Bedacht zu nehmen.

Der Sozialpädagoge soll verschiedene Lerntechniken sowie spezielle Probleme beim Erlernen der lebenden Fremdsprache in verschiedenen Bereichen kennenlernen.

Geeignete Übungsformen sind ua.:

Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern.

Übungen im gezielten Einsatz lustbetonter Arbeitsformen, wie Lernspiele, Ratespiele, Wettspiele, Gedächtnisspiele.

Stegreifspiele, Rollenspiel.

Lieder, Reime, Rätsel, zur Festigung von Wortschatz und Strukturen sowie zur Förderung der Sprechfertigkeit.

Übungen im Erstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Zeichnungen, Tabellen, Übersichten usw. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen oder zum Ableiten von Regeln.

Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben und Arbeitsunterlagen.

Übungen im Korrigieren und Überprüfen von Hausaufgaben.

Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie: bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes mit Angabe von Schlüsselwörtern, Wortgruppen zum Variieren, Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen.

Übungen im Zusammensetzen von Dialogteilen zu einem sinnvollen Gespräch.

Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Bewußtmachen - Anwenden).

Übungen im Lösen von Alternativaufgaben, Entscheidungsaufgaben und Auswahl-Antwort-Aufgaben zu einem Lesetext.

Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext.

Übungen im Zusammenstellen von Leitfragen oder Schlüsselwörtern als Stütze für zusammenhängende schriftliche oder mündliche Äußerungen.

Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes.

Übungen zur Bearbeitung lehrbuchunabhängiger Texte, zum Erfassen und Herausfinden der wesentlichen Informationen.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es - auch unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte - die Kenntnis jener wichtigsten Gesetze und Verordnung sowie der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im sozialpädagogischen Berufsfeld erforderlich sind. Hiebei soll Verständnis für andere Kulturen geweckt werden. Durch die Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft soll die Fähigkeit vermittelt werden, eigenständig aktuelle politische Sachverhalte zu analysieren und kritisch zu beurteilen. Ziel des Unterrichts ist es auch, Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennenzulernen und umweltbewußt und konsumkritisch zu handeln. Es soll die Kenntnis über die verantwortungsbewußte Ausübung der Rechte und staatsbürgerlichen Pflichten vermittelt werden. Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen:

Grundlagen der Politik:

Menschenrechte, Grund- und Freiheitsrechte; Demokratie (direkte und indirekte), Parlamentarismus, politische Willensbildung in der Demokratie (Wahlen, politische Parteien, Interessensvertretungen; Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene); Politikbereiche (Innenpolitik, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Bildungspolitik, Umweltpolitik, Außenpolitik, Minderheitenpolitik usw.), internationale Politik, Medien und Politik.

Das politische System Österreichs:

Rechtssystem und Bundesverfassung: Grundsätze der Bundesverfassung, Parlament, Bundesregierung und Bundespräsident; Organisation des Staates: Bund, Länder, Selbstverwaltungskörper, insbesondere die Gemeinden; Gesetzgebung; Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung); Möglichkeiten der Kontrolle staatlicher Gewalt (politische, rechtliche und finanzielle Kontrolle; Volksanwaltschaft); Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit; Staatsbürgerschaft: Rechte und Pflichten; Grundsätze des Verwaltungsverfahrens.

Aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen:

Globale Tendenzen und Entwicklungen (weltweite Migration, Gegensatz zwischen reichen und armen Ländern - Dritte Welt); Veränderungen seit 1989 und Konflikte in Ost- und Südost-Europa; Nationalismus; Politische Dimension der europäischen Integration (die EU und ihre Institutionen, ihr Einfluß auf die Mitgliedsländer, deren Mitsprachemöglichkeiten).

Personenrecht:

Arten der Person; Beginn und Ende der Rechtsperson; Rechts- und Handlungsfähigkeit; rechtlich bedeutsame Altersstufen, gesetzliche Stellvertretung (unter Einbeziehung der Vormund- und Sachverwalterschaft).

Familienrecht:

Eherecht; Eltern- und Kindschaftsrecht, das eheliche und uneheliche

Kind; Rechte und Pflichten der Eltern; Erziehungsberechtigung; Rechte

des Kindes; Annahme an Kindesstatt; Namensrecht.

Schuldrecht:

Schuldverhältnisse auf Grund von Rechtsgeschäften; Abschluß und Erfüllung von Verträgen; Sicherung, Änderung und Endigung von Forderungen; die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.);

Schadenersatzrecht: Haftung und Haftpflicht (insbesondere Aufsichtspflichten).

Arbeitsrecht:

Privatrechtliches Arbeitsverhältnis und öffentlich-rechtliches

Dienstverhältnis: Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer; arbeitsrechtliche Besonderheiten für die Beschäftigung Jugendlicher; Arbeitnehmerschutzbestimungen; (Anm.: richtig: Arbeitnehmerschutzbestimmungen) kollektives Arbeitsrecht:

(Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Behörden und Verfahren);

Interessensvertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Sozialrecht:

Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung;

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