Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule
Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen wie: Bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes mit Angabe von Schlüsselwörtern, Wortgruppen zum Variieren, Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen.
Übungen im Zusammensetzen von Dialogteilen zu einem sinnvollen Gespräch.
Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Bewußtmachen - Anwenden).
Übungen im Lösen von Alternativaufgaben, Entscheidungsaufgaben und Auswahl-Antwort-Aufgaben zu einem Lesetext.
Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext.
Übungen im Zusammenstellen von Leitfragen oder Schlüsselwörtern als Stütze für zusammenhängende schriftliche oder mündliche Äußerungen.
Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes.
Übungen zur Bearbeitung lehrbuchunabhängiger Texte, zum Erfassen und Herausfinden der wesentlichen Informationen.
Übungen zur Zusammenfassung und Interpretation schwierigerer lehrbuchunabhängiger Texte, wie sie in der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen behandelt werden.
Übungen zum richtigen Gebrauch ein- und zweisprachiger Wörterbücher.
RECHTSKUNDE UND
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Grundlegende Kenntnisse aus dem Österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Kenntnis der für die Ausübung des Erzieherberufes wichtigsten Rechtsvorschriften privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur.
Fähigkeit, einfache Eingaben an Behörden und Gerichte zu verfassen.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen:
Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).
Aus dem Privatrecht:
Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);
Grundzüge des Sachwaltergesetzes.
Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern;
Erziehungsberechtigung; Annahme an Kindesstatt.
Schenkung, Testament, gesetzliche Erbfolge.
Sache, Besitz, Eigentum, Haftung und Haftpflicht; Schadenersatz.
Berufsbezogene Verträge (Pflegschaftsvertrag, Dienstvertrag, Versicherungsvertrag und andere).
Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung; Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitsschutz, Mutterschutz; Mitbestimmung der Arbeiter im Betrieb; Anstellung im vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; Lohn- und Einkommensteuer.
Aus dem öffentlichen Recht:
Grundlegendes aus dem Schulrecht: Grundzüge der Schulorganisation
(Schularten); Schulpflicht; Schulbehörden.
Der Jugendschutz und das Jugendwohlfahrtswesen, insbesondere Beschäftigung Jugendlicher.
Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Horte, Heime, Tagesheimstätten und Dienstrecht der Erzieher an diesen Institutionen des zutreffenden Landes.
Aufbau des Gerichtswesens (insbesonders Jugendgerichtswesen);
grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;
wichtigste Rechtsmittel.
Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen im Dienste der Verkehrserziehung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.
Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des Einzelnen bilden.
Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.
Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.
Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so behandelt werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung zu fachlich und methodisch richtiger Lernhilfe, bezogen auf den Lehrstoff aus Mathematik der Schulen für das Pflichtschulalter und einer höheren Oberstufenform.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester:
Übersicht über die wichtigsten Zielsetzungen des Lehrplanes aus Mathematik der Schulen für das Pflichtschulalter und einzelner Oberstufenformen.
Einblick in einige für den Mathematikunterricht dieser Schulen approbierten Lehrbücher und deren methodischen Aufbau.
Kennenlernen verschiedener Lernschwierigkeiten und Lerntechniken. Übungen im exemplarischen Angebot von Lehreinheiten.
Korrektur von Schülerarbeiten, Aufzeigen der häufigsten Fehlerquellen und deren Bekämpfung.
Erstellung zusätzlicher Übungen und gedächtnismäßiger Stützen zur Sicherung des Unterrichtsertrages.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei Schularbeiten pro Semester.
Didaktische Grundsätze:
Die Anweisungen zur Lernhilfe sollen möglichst von praktischen Beispielen ausgehen. Soweit es notwendig ist, sind die mathematischen Kenntnisse der künftigen Erzieher aufzufrischen und zu vervollständigen.
Die Kreativität des Erziehers bei der Auffindung von Methoden zur Bekämpfung von Lernproblemen ist nach Möglichkeit zu fördern.
Verschiedene Übungen zur Erteilung von Lernhilfe können auch in Gruppenarbeit durchgeführt werden.
Der Erzieher soll abschätzen können, wie weit eine mathematische Aufgabe durch Anwendung bereits eingeübter Algorithmen gelöst werden kann, bzw. in welchem Ausmaß situationsentsprechende Lösungsverfahren durch selbständiges Denken des Schülers gefordert werden soll.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Grundlegende Information über die der Natur innewohnenden Gesetzmäßigkeiten und die Schulung des kritischen Beobachtens sollen den Schüler dazu befähigen, in seinem zukünftigen Beruf als Erzieher Fragen der Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich der Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und die Beobachtungsfreude zu wecken.
Dazu soll der Schüler die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt erkennen. Er soll sowohl das Prinzip der Individualität des Menschen als auch sein Eingefügtsein in die Gesellschaft und deren Verflechtung mit der gesamten Natur verstehen und anerkennen lernen. Gleichzeitig soll er die vielfältigen Möglichkeiten, die Natur für die Zwecke des Menschen zu nutzen, aber auch die Grenzen seiner Macht, seine eigene Abhängigkeit und seine Verpflichtung gegenüber der Natur und der Gesellschaft erkennen.
Die Erziehung zur Achtung des Lebens soll Grundlage des Unterrichtes sein.
Ziel ist der verantwortungsbewußte junge Mensch, der aus Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich - insbesondere als Erzieher in Horten und Heimen - Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen, im weiteren Sinne das Überleben der Menschheit und die Erhaltung der Natur in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Die Zelle als lebende Einheit (Bau und Funktion). Von der Ein- zu
Vielzelligkeit: Zellteilung, Zellkolonie - Gewebe - Organ.
Aufbau und Abbau organischer Substanz: Photosynthese (Assimilation) und Dissimilation (Atmung, Gärung, Fäulnis).
Stoffaufnahme, -leitung und -speicherung bei Pflanzen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Organe. Wasserhaushalt.
Bewegung und Wachstum der Pflanzen.
Exemplarische Darstellung pflanzlicher und tierischer Einzeller.
Überblick über das natürliche System der Tiere. Wichtige Vertreter der einzelnen Tierstämme unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt.
Überblick über das System der Pflanzen. Behandlung einiger Pflanzenfamilien der Blütenpflanzen.
Genetik: klassische Vererbungslehre. Molekulargenetik. Angewandte Genetik (Tier-, Pflanzenzucht). Humangenetik (Erbforschung, Erbkrankheiten).
Entstehung, Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen. Herkunft des Menschen.
und 4. Semester:
Aufbau der Erde: Schalenbau, Gebirgsbildung, Vulkanismus, Erdbeben.
Gesteins-, Mineral-, Kristallbegriff anhand von Beispielen. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung der Minerale und Gesteine, die für die österreichische Wirtschaft von Bedeutung sind.
Lebensraum „Boden“: Bodenbildung; Bodentypen;
landwirtschaftliche Nutzung. Umweltprobleme: Erosion, Überdüngung, Monokultur, Grundwasser.
Ökologie: Nahrungskreislauf, Kreislauf der Stoffe und Energiefluß. Biologisches Gleichgewicht. Natürliche und künstliche Umwelt (Natur-, Kulturlandschaften). Biotop, Biozönose, Ökosystem. Störungen in Ökosystemen und Möglichkeiten der Abhilfe (Wasser, Wasserversorgung, Abwässer; Müll, Müllverwertung; Luftverschmutzung; Umweltgifte; Lärm, Landverlust, Aufforstung; Landschaftspflege).
Anpassung von Pflanzen und Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen.
Pflanzen und Tiere unter spezifischen Lebensbedingungen: Wiese, Laub-, Nadel- und Mischwald, Steppensee, Aulandschaft, Moor, Gebirgssee, Bergwald, Hochgebirge.
Naturschutz in Österreich.
Ethologie: ererbte und erlernte Verhaltensweisen bei Tieren.
Einzel-, Gruppenverhalten. Humanethologie: biologische Grundlagen und spezifisch menschliche Verhaltensweisen.
Didaktische Grundsätze:
Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemein-biologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Durch überlegte Stoffauswahl ist ein praxisbezogener Unterricht anzustreben. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte.
Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat und durch intensive Ausnützung der audio-visuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.
Kenn- und Bestimmungsübungen, die der Vertiefung der systematischen, morphologischen und ökologischen Kenntnisse dienen, sowie Übungen in der Handhabung des Mikroskopes, in der Herstellung von Präparaten, als auch in der Erstellung einfacher Versuchsanordnungen sind durchzuführen. Lehrausgänge sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen. Der Unterricht aus „Biologie und Umweltkunde“ soll die moderne Forschung mit ihren gesicherten Ergebnissen berücksichtigen.
GESUNDHEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Dem Schüler sollen jene Kenntnisse vom Bau und den Funktionen des menschlichen Körpers bewußt gemacht werden, die als Grundlage für das Verständnis pädagogisch-didaktischer Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
Der Schüler soll Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen, um in seiner beruflichen Tätigkeit entsprechende Hilfestellung geben zu können.
Dem jungen Menschen soll Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart gewährt werden. Er soll über hygienische Maßnahmen in Horten und Heimen informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht gewonnenen Erkenntnisse sollen den Schüler zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.
Ziel ist es, im jungen Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Sofortmaßnahmen des Erziehers zur Ersten Hilfe (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutungen, Anlegen von Verbänden).
Biologie des menschlichen Körpers: Bewegungsapparat; Organe des Stoffwechsels; Nervensystem, Sinnesorgane, Hormone. Fortpflanzungsbiologie des Menschen. Geburtenregelung, Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.
Ernährungshygiene: Bedeutung der richtigen Ernährung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Pflege des Dentalapparates.
Psychosomatik: Suchtgefährdung (Alkohol, Nikotin, Drogen); Arzneimittelmißbrauch.
und 4. Semester:
Gesichtspunkte für eine gesunde Lebensführung; persönliche Hygiene vor allem unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit.
Gesamtkörperpflege bei Kindern und Jugendlichen; Hautpflege (Kosmetik); Intimpflege; Fuß- und Handpflege; optimale Verwertung von Vitaminen; Anwendungsbereiche der kosmetischen Chirurgie.
Hygiene in Hort und Heim. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Arten der Infektion, wichtige Infektionskrankheiten insbesonders des Kindes, Maßnahmen zu deren Vorbeugung und Bekämpfung (Impfung, Desinfektion). Umgang mit Arzneimitteln.
Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Hort und im Heim. Hausapotheke. Grundlegende Kenntnisse der Krankenpflege. Psychohygiene.
Didaktische Grundsätze:
Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Hort und im Heim maßgebend.
Im Schüler soll das Gefühl der Verantwortung für die eigene Gesundheit sowie jene der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen geweckt werden. Insbesonders sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Teamarbeit mit dem Schularzt, den Lehrern der Pädagogik und Heil- und Sonderpädagogik sowie der Leibeserziehung (allenfalls jenen der Biologie und Umweltkunde) ist anzustreben.
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Musikerziehung baut auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen auf.
Die Musikerziehung soll die angehenden Erzieher dazu befähigen, Musik in ihren persönlichen Lebensbereich bewußt einzubeziehen, sowie den beruflichen Anforderungen auf diesem Gebiet zu genügen. Dazu sollen sie neben Kenntnissen in Musikkunde das erforderliche praktische Können erwerben, eine Anleitung zu selbsttätiger Auseinandersetzung mit Musik erfahren und die Stellung der Musik im Bereich der Kultur (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs) erfassen.
Die Schüler sollen zu bewußtem Hören und Wahrnehmen der akustischen Umwelt sowie zu kritischer Einstellung zu Musik und Musikkonsum erzogen werden. Sie sollen Freude an schöpferischer musikalischer Tätigkeit sowie an eigener Musikausübung (Singen, Musizieren, Experimentieren, Improvisieren) finden und so Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung erhalten.
Eine weitere Aufgabe des Unterrichtes ist die Förderung der emotionalen Entwicklung und die Bereicherung der individuellen Erlebnisfähigkeit als Voraussetzung, Kinder und Jugendliche für Musik zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist das Erkennen der sozialen Funktion der Musikerziehung, zB durch Gemeinschaftserlebnis und die Notwendigkeit des Hörens auf andere, Kinder und Jugendliche für soziales Verhalten aufzuschließen. Darüberhinaus ist die Fähigkeit zu methodisch adäquatem Vorgehen in der musikalischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Horten, Heimen, Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugenderziehung zu vermitteln. Weiters sind die Voraussetzungen für gezielte Elternberatung im musischen Bereich zu schaffen.
Damit soll die Musikerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung und Persönlichkeitsfindung leisten.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Aufbau der stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Stimmbildung vor allem anhand von Liedern. Singen nach Gehör und nach Noten. Ausgehend von ein- und mehrstimmigen Liedern einfaches polyphones Singen, schwierigere Kanons im Zusammenhang mit der Erweiterung des Liedschatzes.
Schulung der Treffsicherheit und des rhythmischen Empfindens mit zunehmend gesteigerten Anforderungen beim Singen und Musizieren.
Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens. Verwendung von Instrumenten zur klanglichen Bereicherung unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte.
Musizieren mit elementaren Musikinstrumenten (wie körpereigene und selbstgebastelte Instrumente) und Erlernen ihrer Spieltechnik.
Vokale und instrumentale Gestaltungsversuche mit dem melodisch-rhythmischen Material des Liedes (Improvisation) sowie Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen unter Einbeziehung der Sprache und von Erscheinungsformen aus der zeitgenössischen Musik. Instrumentales Gestalten einfacher musikalischer Formen (Rondo, dreiteilige Liedform, Variation usw.).
Anleitung zum selbständigen Erarbeiten von Liedern nach Noten. Aufbereitung von Liedern zur vokalen und instrumentalen Ausführung in kleinen Gruppen.
Hinweise für die Leitung von Sing- und Spielgruppen mit praktischen Übungen. Einblick in die musikalischen und technischen Möglichkeiten jugendlicher Musiziergruppen neuen Typs.
Anleitung zur selbständigen musikalischen Fest- und Feiergestaltung.
Musikkunde
Hilfestellung zur eigenen Standortbestimmung im Bereich der Musik. Übersicht über die vielfältigen Erscheinungsformen von Musik; Einfluß und Stellenwert in der heutigen Gesellschaft. Technische Mittler von Musik. Physikalische Grundlagen der Schallerzeugung.
Notenkunde. Notationsformen und Funktion der Notenschlüssel.
Erarbeiten und Festigen der Grundbegriffe der Musiklehre im Hinblick auf rhythmische, tonale und formale Elemente: Metrum, Takt, Rhythmus, Tonräume, Melodietypen, Intervalle, Dreiklänge, Dominantseptakkord, einfache Kadenzen, Motiv, Thema, Halbsatz, Periode, einfache Liedformen.
Bewußtmachen gestaltender Prinzipien in der Musik: Wiederholung, Variation, Steigerung, Symmetrie - Asymmetrie, Spannung - Lösung, Kontrast.
Die menschliche Stimme: Funktion, Pflege.
Die Kadenz (Querverbindung zur Instrumentalmusik).
Instrumentenkunde: Ausgehend von den elementaren Instrumenten, Behandlung der gebräuchlichen Musikinstrumente. Einfache Partiturleseübungen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente.
Wichtige Formen der Instrumentalmusik: Tanzformen, Suite, Rondo, große Liedformen, Variationsformen. Erklärung an ausgewählten Hörbeispielen unter Hinweis auf Funktionsbereich (Tanzmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.) sowie auf Leben und Werk einzelner Komponisten und ihre Bedeutung in der Musikgeschichte.
Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft. Volksmusik, Kunstmusik, kommerzielle Musik. Analyse und Interpretation musikalischer Erscheinungsformen wie E-Musik, Jazz, Folklore, Schlager, Beat, Pop; Musikindustrie. Ausgewählte Hörbeispiele unter Berücksichtigung ihres musikhistorischen Aspekts. Gestalten von Musikhörstunden.
Stufen der musikalischen Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen als Grundlage für eine altersgemäße Musikerziehung. Aufgaben der Musikerziehung in Hort und Heim.
und 4. Semester:
Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen Musikpflege sowie der Gehörbildung und Stimmbildung unter Berücksichtigung methodischer Hilfen für die eigene Stimme sowie für die Stimme des Kindes und Jugendlichen. Fragen der Mutation.
Festigen und Erweitern des erworbenen Liedschatzes. Singen von schwierigeren Liedern und Chören. Singen und Musizieren mit gesteigerten Anforderungen unter Einbeziehung der erlernten Instrumente. Lieder für den geselligen Kreis.
Anleitung zum Anwenden der Akkordbezeichnungen zur instrumentalen
Liedbegleitung.
Musikkunde
Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Außereuropäische Kulturkreise vor allem im Hinblick auf das verwendete Liedgut.
Die wichtigsten Formen und Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik wie Sonate, Sinfonie, Konzert, Cantate.
Kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik. Einsicht in die weitreichenden sozialen Implikationen von Musik und Musikindustrie.
Besprechung von Konzerten, Opernaufführungen, Rundfunksendungen und Schallplatten.
Spezielle Aufgaben der Musikerziehung und der Musikausübung in Horten und Heimen sowie in der außerschulischen Jugenderziehung. Vertrautheit mit dem wissenschaftlich erforschten musikalischen Verhalten Jugendlicher. Erörterung und Diskussion von Praxiserfahrungen. Methoden der Liedvermittlung. Erkennen von Stimmfehlern; Möglichkeiten der Abhilfe. Anregung zum Umgang mit Fachliteratur für den persönlichen Bereich und den Beruf. Hilfen für die Elternarbeit (musikalische Fachberatung der Eltern). Hinweise über Möglichkeiten künftiger musikalischer Betätigung (Chor, Singkreis, Musiziergruppe).
Didaktische Grundsätze:
Im Hinblick auf die unterschiedliche Vorbildung der Schüler in den von ihnen absolvierten Bildungsgängen ist es zweckmäßig, zunächst eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, auf der die im Lehrplan aufgezeigte Bildungsarbeit aufbauen kann. Allenfalls ist es erforderlich, schwerpunktmäßig im vokalen und musikkundlichen Bereich differenziert zu arbeiten.
Die einzelnen Teilgebiete der Musikerziehung sind im Unterricht nie streng voneinander zu trennen.
Im Hinblick auf das künftige Berufsfeld der Schüler in Horten, Heimen sowie in der außerschulischen Jugenderziehung sollte ausgehend von methodisch-didaktischen Prinzipien der Hort- und Heimpädagogik exemplarisch aufgezeigt werden, wie vom Ganzheitlichen zur Differenzierung gefunden wird. Auch sind die Lernprozesse sowie die Gesichtspunkte des didaktischen Aufbaues den Schülern so durchschaubar zu machen, daß sie mit austauschbaren Inhalten auf andere Altersstufen übertragen werden können. Durch beispielhaftes Erarbeiten von Lied- und Spielgut für Hort, Heim und außerschulische Jugendarbeit sind Auswahl- und Beurteilungskriterien bewußt zu machen. In diesem Sinne ist auch mit den Lehrern der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis in geeigneter Weise zusammenzuarbeiten, um die Übertragung der Methoden zu sichern.
Beim Singen-Musizieren-Gestalten sind drei Ebenen zu beachten:
Singen von Liedern. Die Liedauswahl nach Inhalt und musikalischer Gestaltung soll den Bedürfnissen der Schüler unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit angepaßt sein.
Funktionales Singen (Singen zur Stimmbildung oder zur Erarbeitung musikkundlicher Grundbegriffe). Entsprechend dem ganzheitlichen Prinzip wäre in der Stimmbildung vom Experiment, der Erprobung der eigenen Möglichkeiten ausgehend zum Singen nach Gehör und Noten überzugehen. Singen darf jedoch nicht nur als Mittel zur Stimmbildung und Musikkunde eingesetzt werden, vielmehr soll die Freude am Singen (das zweckfreie Singen) vor jeder Verschulung des Singens stehen und Singen im geselligen Kreis so oft als möglich gepflegt werden. Es sollte eine bewußte Trennung zwischen „Singen an sich“ und der „Arbeit am Lied“ erfolgen.
Singen als Vorführung. Die Arbeit am Lied erfolgt mit dem Ziel einer besonderen musikalischen Leistung zB in der Fest- und Feiergestaltung.
Erfahrung sammeln. Freies spontanes Gestalten sowohl mit Geräuschen und Klängen als auch mit vorgegebenen musikalischen Strukturen.
Systematisieren und Bewußtmachen von Notation, musikalischen Strukturen, Gestaltungsmittel und instrumentalen Spieltechniken.
Aufbereiten von Lied- und Spielgut im Hinblick auf das Vorspiel. Technik des Übens und der Einstudierung.
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Beherrschung des Instrumentes zum fachgerechten Einsatz in der beruflichen Tätigkeit. Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten im Instrumentalspiel als praktische Ergänzung zu den im Unterricht aus Musikerziehung erworbenen Einsichten und Fähigkeiten soll dem Schüler vielfältige Möglichkeiten des eigenständigen Musizierens in Solo- und Ensemblespiel eröffnen. Die Kenntnis der künstlerischen und technischen Möglichkeiten der jeweiligen Instrumente sowie das schöpferisch-instrumentale Gestalten im beruflichen und persönlichen Bereich soll auch die Persönlichkeitsbildung fördern.
Gitarre
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Stimmen des Instrumentes, Haltung, Wechselschlag und andere technische Übungen. Melodiespiel in der I. und II. Lage. Melodiespiel mit Lagen- und Saitenwechsel unterstützt durch Mitspielen auf leeren und gegriffenen Baßsaiten. Tonleitern. Bindetechnische Spielweisen, Quergrifftechniken. Kadenzen in drei- und vierstimmigen Akkordverbindungen und Dominantseptakkorde.
Solospiel mit steigenden Anforderungen. Zwei- und dreistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und Unterstimme. Leichte Etüden.
Improvisations- und Gestaltungsübungen. Melodiespiel bis zur VII. Lage. Blattspiel einer Melodiestimme aus mehrstimmigen Spielgut mit und ohne Fingersatzhilfen. Gemeinsames Musizieren mit mehreren Gitarren zusammen und auch mit anderen Instrumenten.
Liedbegleitung in verschiedenen Techniken (allenfalls Barregriffe) nach Gehör und nach Noten. Erweiterte Kadenzen. Sammlung einschlägigen Liedgutes.
Die Gitarre im pädagogischen Einsatz (Querverbindung zur Praxis).
und 4. Semester:
Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.
Sololiteratur im mittleren Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung der Originalmusik aus der Blütezeit des Instrumentes. Allenfalls Bearbeitungen für Gitarre aus dem Bereich der „E“- und „U“-Musik.
Blattspielübungen mit gesteigerten Anforderungen im mehrstimmigen Zusammenspiel. Umstimmen der Saiten.
Die Gitarre als Kammermusikinstrument (Continuospiel) sowie im Einsatz für Fest- und Feiergestaltung.
Liedbegleitung mit gesteigerten Anforderungen. Erweiterung der Liedersammlung.
Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf.
Didaktische Grundsätze:
Im Verlauf des gesamten Instrumentalunterrichtes ist jede Gelegenheit zu nützen, die vielseitige Verwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen und zu üben. Zum Unterrichtsgegenstand Musikerziehung und zu den einschlägigen Freigegenständen sind die notwendigen Querverbindungen herzustellen. In diesem Sinne ist auch beim Unterricht in Instrumentalmusik auf die Ausbildung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und die Vertiefung der musikkundlichen Kenntnisse Bedacht zu nehmen. Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instrumentes sind durch gelegentliches Vorspielen (auch unter Einsatz von Tonband und Schallplatte) von Werken aus alter und neuer Zeit aufzuzeigen.
Bei der Auswahl des Spielgutes und bei der Einführung in die Literatur sind insbesondere Werke österreichischer Herkunft zu berücksichtigen. Das gemeinsame Musizieren soll sowohl der Einführung in die Feiergestaltung als auch der Förderung des Verständnisses für Hausmusik, der sinnvollen Freizeitgestaltung und dem eigenen Musikerleben dienen.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung; darauf aufbauend Weckung des Verständnisses für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung.
Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven, affektiven, sozialen und motorischen Bereich als Primärerfahrung bei gleichzeitigem Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf. Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit. Sensibilisierung der Sinne. Einsicht in die psychosomatischen Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben. Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe. Musik und Bewegung als Möglichkeiten der Entfaltung schöpferischen Tuns im persönlichen und beruflichen Bereich.
Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzubeziehen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Sensibilisierung der Wahrnehmung (auditiv, visuell, taktil, haptisch, kinästhetisch). Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens (auditive Wahrnehmung) besonders im Hinblick auf eine zu steigernde Aufnahmebereitschaft des Körpers für Musik. Praktische Erfahrung mit Elementen, die Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Takt, Rhythmus), Dynamik, Melodie, Form. Differenzierung des Sehens anhand von Bewegungsbeobachtung. Tasten und Wiedergeben von Tasteindrücken. Transfer zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Sinneswahrnehmung, zB zwischen Hören und Tasten. Reflexion über unterschiedliche Erscheinungsformen und Zusammenhänge.
Entwicklung von Körperbewußtsein, Förderung von Koordinationsfähigkeit, Umgang mit dem körperlichen Gleichgewicht, Haltungsschulung einschließlich der Korrektur der Körperaufrichtung durch Ausgleich von Spannung und Entspannung. Erschließen vielfältiger Bewegungserfahrungen (insbesondere Flexibilität in den Grundbewegungsarten) durch Spiel, Improvisation und Imitation. Differenzierung der Bewegungsqualität in Bezug auf Raum, Zeit, Kraft, Partner, Musik, Objekt. Aufbau allenfalls versäumter Primärerfahrungen und deren Bedeutung für die Arbeit mit retardierten Kindern.
Kennenlernen von Musikinstrumenten aller Art (wie Körper als Instrument; Behelfsinstrumente; selbstgebautes Instrumentarium; Stabspiele, Schlag- und Geräuschinstrumente, Flöten) in Verbindung mit Bewegung. Musikalische Improvisation, vokale und instrumentale Begleitung von Bewegungsabläufen.
Kennenlernen verschiedener Materialien wie Reifen, Stäbe, Bälle, Tücher, Naturmaterialien, Alltagsgegenstände. Improvisatorisches Spiel mit unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung der Kombinationsmöglichkeiten. Auswertung der Arbeitsbehelfe im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern verschiedener Entwicklungsstufen.
Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen (Einzel-, Partner- und Gruppenübungen). Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Prozesse. Bewußtmachen non-verbaler Kommunikationssysteme. Entwicklung von Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewußtsein (durch den Wechselbezug von Selbständigkeit und Anpassung, Führen und Folgen, Über- und Unterordnen).
Entwicklung und Förderung der Kreativität, Steigerung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie Förderung von Gedächtnis und Orientierung durch alle Lehrstoffbereiche. Möglichkeiten der Umsetzung in der beruflichen Arbeit.
Einblicke in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Analyse von Hospitationen bei rhythmisch-musikalischer Arbeit im Hort. Entwicklungsspezifische Arbeiten in verschiedenen Altersgruppen. Beobachten von gruppendynamischen Vorgängen.
und 4. Semester:
Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit und Vertiefung der gewonnenen Erfahrungen.
Fortführen der Körperbildung, Haltungsschulung und Korrektur der Körperaufrichtung sowie Vertiefen des Körperbewußtseins. Differenzierung der Bewegungs- und Fortbewegungsarten. Bewegungsspiele. Erarbeiten einfacher sowie komplexer Bewegungsabläufe am Platz und im Raum. Bewegungsimprovisation unter Einbeziehung von Liedern, Texten, Spielen und instrumentaler Begleitung (auch im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen). Kennenlernen von Möglichkeiten der Körperbildung und Verständnis für die psychosomatischen Vorgänge; Folgerungen für das persönliche und berufliche Leben.
Improvisation mit Musikinstrumenten, Sprache, Stimme unter Einbeziehung von Spielmaterialien und Bewegung. Bedeutung der Singstimme für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Einfache musikalische Formmodelle wie Liedformen, Rondo, Kanon, Variation.
Anwendung und Auswertung der verschiedenen Materialien unter neuen Aspekten (wie Spiel, Kommunikation, sensomotorisches Training, Gestaltung).
Vertiefte Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen; Umsetzen dieser Erfahrungen auf das soziale Lernen, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen. Gemeinschaftsfördernde Übungen mit Hilfe von Musik und Bewegung (Singen, Tanzen, Musizieren; Gestalten von Liedern, Sprüchen, Tanzstücken, szenischem Spiel).
Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung“. Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungshilfe; Hinführen zu deren Einsatz in der eigenen pädagogischen Arbeit. (Ausarbeiten von Themen, allmähliches Übernehmen von Übungseinheiten in der Kleingruppe). Vermitteln der methodisch-didaktischen Grundsätze der Rhythmisch-musikalischen Erziehung. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Lernhilfe (Mengenlehre, Sprachförderung, Schreibförderung, logisches Denken ua.m.). Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur. Nachbesprechung und Analyse von selbständig durchgeführten Übungsabläufen mit Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen im Rahmen der Hort- und Heimpraxis.
Didaktische Grundsätze:
Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden sollen, müssen auf das eigene Tun und Erleben aufbauen (einschlägige Literatur sollte nur als Anregung oder zur Vertiefung des Verständnisses dienen). Ziel der rhythmisch-musikalischen Erziehung ist die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte und die Erkenntnis ihrer Wechselwirkung (ganzheitliche Erziehung, Bildung der Gesamtpersönlichkeit) auch im Hinblick auf den Sozialbezug.
Die Zusammenarbeit mit der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis ist zu pflegen. Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Pädagogik, Deutsch, Musikerziehung, Instrumentalmusik, Instrumentenbau, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung und Leibeserziehung, sollen wahrgenommen werden.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Bildnerische Erziehung baut auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen auf.
Durch enge Verbindung von vielfältiger bildnerischer Tätigkeit, Kunst- und Werkbetrachtung sowie fachdidaktischer Überlegungen sollen die Schüler jene Einsichten, Fähigkeiten und Haltungen erwerben, die sie zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller bildnerischer Arbeit in Horten, Heimen und in der außerschulischen Jugendarbeit befähigen. Diese Arbeit schließt die Mitgestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern mit ein. Darüber hinaus sollen die Schüler dazu befähigt werden, ihr persönliches bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es zur Bereicherung ihrer Lebensgestaltung zu nutzen.
Durch Einblick in die Entwicklungsstufen der Bildformen und Gestaltungstypen, durch Einführung in die Fachdidaktik und Methodik des bildnerischen Gestaltens sowie durch berufsbezogene Übungen sollen die Schüler befähigt werden, bildnerische Tätigkeiten bei Kindern und Jugendlichen anzuregen, entsprechende Materialien, Verfahrensweisen und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.
Elementare Sach- und Methodenkenntnisse für die Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien sollen zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots und einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur hinführen.
Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung leisten.
und 2. Semester:
Graphik, Druckgraphik, Malerei, Sachzeichnung, Studien vor dem Objekt. Auswahl und Gewichtung der Aufgaben entsprechend den Vorkenntnissen der Schüler; allenfalls Ergänzungen zur Kunst- und Werkbetrachtung.
Ornamentaler Bereich:
Reihung, Flächenfüllung (mit gleichen und wechselnden Elementen) mit geeigneten Werkzeugen und Materialien (Buntstift, Filzschreiber, Kartoffeldruck, Pinseldruck). Betonen der formalen Beziehungen zwischen Ornament und Gegenstand.
Schrift und Typographie:
Berufsbezogenes Anwenden der Schrift (Elterninformation, Programme, Beschilderung ua.). Schriftdesign. Erkennen von
Ausdrucksqualitäten der Schrift.
Fachdidaktischer Bereich:
Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das bildnerische Gestalten mit Kindern und Jugendlichen geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen in den verschiedenen Berufsfeldern des Erziehers.
Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für das Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind (womöglich anhand von Beispielen).
Einblick in die Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise bei Kindern und Jugendlichen (Gründe für die kindliche Farbwahl, Möglichkeiten des Hinführens zu differenzierter Farb- und Formgebung ua.). Anhand von Arbeiten aus verschiedenen Altersstufen Aufzeigen von Ausdrucksformen bei Kindern und Jugendlichen.
Kunstbetrachtung mit Kindern und Jugendlichen anhand von Bildbeispielen; Methoden der Werkbetrachtung bei Ausstellungs- und Museumsbesuchen.
und 4. Semester:
Graphik, Druckgraphik, Malerei, Sachzeichnung, Studien vor dem Objekt. Auswahl und Gewichtung der Aufgaben entsprechend den Vorkenntnissen der Schüler; allenfalls Ergänzungen zur Kunst- und Werkbetrachtung.
Graphisches und farbiges Gestalten sowie Schrift im Zusammenhang mit berufsbezogenen Aufgabenstellungen. Dekoratives Gestalten unter Einsatz verschiedener Materialien zur festlichen Ausschmückung von Räumen. Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzept.
Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte.
Umwelt und Architektur:
Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schüler.
Farbe in der Raumgestaltung anhand praktischer Beispiele.
Fachdidaktischer Bereich:
Aufbau und Aussage von Illustrationen in Kinderbüchern, Bildgeschichten und Comic-strips. Erarbeitung von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung.
Interpretation der Arbeiten von Kindern und Jugendlichen; Zusammenstellung von Reihen im Hinblick auf die Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen. Motivation zu bildnerischem Gestalten, zB Musikalische Graphik, Ausarbeitung von methodischen Konzepten. Möglichkeiten der Ausgestaltung von Hort- und Heimräumen.
Didaktische Grundsätze:
In der Bildnerischen Erziehung stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der theoretischen Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund. Bei der Auswahl der Stoffgebiete, Themen, Verfahrensweisen, Materialien und Techniken sind jene vorzuziehen, die einen Transfer zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ermöglichen.
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Semester ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereichs ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln. Das ornamentale Gestalten hat seinen Schwerpunkt im 1. und 2. Semester, sollte aber bei Bedarf auch im
und 4. Semester herangezogen werden.
Querverbindungen zwischen den Bereichen aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Die Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.
Beim Bildnerischen Gestalten ist eine dem Entwicklungsstand der Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.
Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).
Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen die Schüler aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den gewünschten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der audio-visuellen Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schüler in einer Mappe gesammelt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die fachdidaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit in den verschiedenen Berufsfeldern des Erziehers festzuhalten.
WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Werkerziehung soll auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen aufbauen. Die Schüler sollen einerseits dazu geführt werden, die für ihren künftigen Beruf notwendigen praktischen Werkverfahren zu beherrschen; andererseits sollen sie durch enge Verbindung der praktischen Arbeit mit Werkbetrachtung und fachdidaktischen Überlegungen sowie durch Erwerb von elementaren Sachkenntnissen Einsichten in Werkstoffgegebenheiten, Verfahrensweisen, in Zusammenhänge von Form, Funktion und Material gewinnen und so zu selbständiger systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller Berufsarbeit befähigt werden. Diese Arbeit schließt die kreative Gestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern mit ein. Weiters sollen die Schüler dazu hingeführt werden, Kinder und Jugendliche in Horten, Heimen und Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugendarbeit für das Werken zu interessieren und sie zu eigenständiger Arbeit anzuregen.
Einblicke in Probleme der Produkt- und Umweltgestaltung aus Gegenwart und Vergangenheit sollen die Schüler zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen führen.
Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung leisten.
Lehrstoff:
und 2. Semester
Plastisches Gestalten, vorwiegend figurativ, in additiven und subtraktiven Techniken mit verschiedenen Materialien (zB Ton, Knetwachs, Papiermache, Plastilin, Seife, Holz, Gips, Kunststein). Vollplastik und Relief (zB Menschen- und Tierdarstellungen, Masken, Kacheln). Gießverfahren (zB Gipsguß, Wachsguß, Zinnguß); Abdruckverfahren (zB mit Plastilin, Ton, Wachs ua.).
Fachdidaktische Auseinandersetzung mit den Formmöglichkeiten im plastischen Bereich für verschiedene Altersstufen (insbesondere der Pflichtschule). Hinweise im Hinblick auf Motivation, Aufbaureihen, Sozialformen und Organisation von Arbeitsprozessen.
Werkbetrachtung:
Gewinnen von Einsichten in das Zusammenwirken von Material und formgebenden Verfahren im Dienste einer Aussage anhand von Werken der Plastik aus Vergangenheit und Gegenwart, auch aus der Volkskunst.
Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von Bauwerken und Raumgestaltungen für das spielartige Erfassen konkreter Lebenssituationen: Wohnung, Haus, Stadt; zB Sandkastenspiel, Eisenbahnspiel.
Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, zB Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überbrücken mit verschiedenen Materialien; Gewinnen von elementaren Einsichten in statische Sachverhalte.
Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Möglichkeiten des Bauens im Schulkind- und Jugendalter (Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug).
Produktgestaltung:
Arbeiten mit verschiedenen Materialien (zB Flechten von Körben, Untersätzen, Matten; Drahtbiegearbeiten). Verschiedene Papierarbeiten (zB Aufziehen von Bildern, Anfertigen von Mappen und Passepartouts) insbesondere Faltarbeiten (zB Mützen, Schiffchen, Faltschachteln). Kindgemäßes Spielzeug aus verschiedenen Materialien,
Dekorationsobjekte - Bereich Gefäßkeramik: Daumenschale, Aufbaukeramik, Plattenkeramik, allenfalls Drehen auf der Töpferscheibe, Glasieren und Engobieren.
Fachdidaktik: Wecken des Verständnisses für die handwerklichen Anforderungen der verschiedenen Techniken. Spielzeug mit einfachen Mechanismen sowie dessen Beurteilung im Hinblick auf Form, Farbe, Materialgerechtigkeit und Funktionstüchtigkeit.
Werkbetrachtung von Keramik im Hinblick auf Form, Farbe und Funktion (Produktanalyse), Unterschied zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung.
Körperhaftes und räumliches Gestalten im Dienste des Spieles und der Dekoration:
Bühnenbau für das Puppen-, Märchen-, Schatten- und Stegreifspiel. Wirkung der Farbe im Bühnenbild und beim Kostüm, Beachtung der Beleuchtung und der Raumwirkung auf der Bühne sowie der Zuschauerperspektive; Herstellen von Puppen für das Bühnenspiel, zB Handpuppen, Marionetten; Herstellen von Masken und Kostümen.
Theoretische Auseinandersetzung mit anfallenden technischen Problemen wie mechanische Veränderung der Bühne (zB Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen). Grundtypen des Bühnenspiels (zB Guckkastenbühne, Arena) und der Bühnengestaltung (zB realistisch, stilisiert, abstrakt).
Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugendarbeit, vornehmlich aus leicht bearbeitbaren Materialien und mit rasch bewältigbaren Arbeitsprozessen.
Betrachtung von charakteristischen Beispielen der Fest- und Feiergestaltung, auch in Verbindung mit dem Brauchtum.
Textiles Gestalten (je 1 Wochenstunde):
Textile Techniken: Weben, Knüpfen, Stoffdrucken, Batiken, Applizieren, Stricken und Häkeln; Nähen (Zeichnen einfacher Schnitte). Anfertigen von Werkstücken, die auch eine Kombination von Techniken untereinander oder mit dem Nähen vorsehen. Herstellen von Puppen und Kostümen für das Bühnenspiel, von Gebrauchs- und Dekorationsgegenständen auch im Hinblick auf die Raumgestaltung. Es sind mindestens zwei Werkstücke anzufertigen.
Fachdidaktische Hinweise für die Beschäftigung von Kindern im Pflichtschulalter im textilen Bereich sowie zur Ausstattung von Festen und Feiern. Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien (Material, Technik, Funktion, Form und Farbe) im textilen Bereich.
und 4. Semester:
Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand wie zB Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.
Werkbetrachtung von Skulpturen im Zusammenhang mit den bei der praktischen Arbeit gestellten Aufgaben.
Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Möglichkeiten skulpturalen Gestaltens mit Zehn- bis Achtzehnjährigen.
Räumliches Gestalten im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Einzel-, Gruppenraum und Wohnverband der betreuten Kinder und Jugendlichen. Planlesen, Planskizzen, Planzeichen.
Produktgestaltung:
Herstellen von Produkten mit höherem handwerklichen und gestalterischen Niveau auch aus Materialien mit größerem Bearbeitungswiderstand vornehmlich aus Holz und Metall, zB Gebrauchsgegenstände, Schmuck, Spielzeug auch unter Nutzung von Übertrags- und Lenkmöglichkeit.
Werkbetrachtung: Erarbeiten von Kriterien für die Bewertung von Produkten (Gebrauchswert und Ästhetik). Problematik von Begriffen wie Design, Styling. Unterscheidung subjektiver und objektiver Kriterien und deren Zeitbedingtheit (Gestaltungsnotwendigkeit und Modetrends). Anfertigen einfacher Werkskizzen.
Fachdidaktisches Seminar:
Zusammenstellung von Aufgabenreihen aus den einzelnen Gestaltungsbereichen für die Arbeit in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugendarbeit unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade beim Einsatz verschiedener Materialien und Techniken bei unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten.
Didaktisch begründete Aufgaben für einzelne Arbeitsbereiche im Hinblick auf die Abfolge von Aufgabenstellungen, die Reihung nach steigenden Schwierigkeitsgraden, die Entwicklung der Handgeschicklichkeit, die Anforderungen des Materials und die Abhängigkeit vom Werkzeuggebrauch.
Hinweise zur Werkbetrachtung mit Kindern und Jugendlichen.
Erörterung von berufsbezogenen Umweltproblemen wie zB Hort-, Heim-, Spielplatzgestaltung, Ortsbildpflege und Kulturguterhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der Werkbetrachtung und theoretischen Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung. Textiles Gestalten ist daher ein Semester lang als Doppelstunde anzusetzen.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Semestern sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig angeordnet und aufbauend zu behandeln.
Querverbindung zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis ua. werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere in den Praxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden, wirtschaftlichen Arbeitsablauf sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und audio-visueller Medien ist Bedacht zu nehmen.
Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit dem geplanten Werkstück gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenderen Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig.
Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Einfache Berechnungen der Material- und anderer Kosten sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit im Beruf als Erzieher befähigen.
Der Unfallverhütung ist besondere Beachtung zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von der eigenen praktischen Erfahrung des Schülers ausgehen. Dabei soll der Schüler Einsichten in Sachverhalte womöglich selbständig erarbeiten. Die Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Bei der Auswahl der Werke und Beispiele ist darauf zu achten, daß diese exemplarisch das zu Veranschaulichende belegen. Die Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (zB durch gelegentliche Lehrausgänge).
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze eigene Notizen der Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Photographien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten der künftigen Berufstätigkeit sollen - allenfalls an Beispielsreihen - gegeben werden.
LEIBESERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung soll der Schüler - aufbauend auf den bisher ausgebildeten Fähigkeiten zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung zu einer sachgerechten und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gemäßen Betreuung im Bereich der Leibesübungen und des Sports befähigt werden.
Insbesondere ist die Befähigung, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten, durch Vermittlung von Kenntnissen von altersadäquatem, leistungs- und milieugerechtem Bildungsgut zu erreichen. Dabei sind die Interessen der Kinder und Jugendlichen, die örtlichen Gegebenheiten und die Aktualität zu berücksichtigen; es sind jedenfalls jene Bereiche des Lehrstoffes zu erarbeiten, die für die Erreichung dieses Zieles erforderlich sind.
Im Hinblick darauf sind die grundlegenden methodischen Verfahren zur Planung, Gestaltung und Auswertung sportlicher Betätigung mit Kindern und Jugendlichen und wie diese aufgrund der kulturellen, biologischen und sozialen Bedeutung der Leibesübungen zu gesunder Lebensführung und zum Sporttreiben zu motivieren sind, zu vermitteln.
Lehrstoff:
Praktische Ausbildung
Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es wichtig, ihn von den Bildungs- und Lehraufgaben her zu sehen: Es ist daher in den praktischen Bereichen der Lehrstoff in einer für die Schüler didaktisch-methodisch transparenten Form darzubieten. In verstärktem Maße ist auf die Beherrschung methodischer Maßnahmen, unter Einschluß von Motivation- und Lernhilfen zu achten.
1., 2., 3. und 4. Semester:
Wesentliche Anmerkungen im Hinblick auf Sicherheit und Methoden in
konkreten Unterrichtssituationen sind kursiv gedruckt.
Motorische Grundlagen:
Ausdauer:
Vornehmlich Verbesserung der allgemeinen Ausdauer.
Kraft:
Verbessern der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen, zB durch Springen, Steigen, Klettern und Hangeln, Stützen, Beugen und Strecken in der Hüfte (Mit gebeugten Beinen und mit rundem Rücken), Ziehen und Schieben.
Schnelligkeit:
Verbessern der Reaktionsschnelligkeit.
Verbessern der Aktions- und Kraftschnelligkeit.
Gelenkigkeit:
Erst nach ausreichender Erwärmung üben.
Verbessern (und Erhalten) der Gelenkigkeit in allen wesentlichen
Gelenken.
Gleichgewicht:
Verbessern des Gleichgewichts.
Verbessern des Balancierens von Geräten.
Gewandtheit:
Verbesserung der Bewegungskoordination.
Ökonomisierung der Bewegung.
Geschicklichkeit:
Vermittlung reicher Bewegungserfahrung und Selbständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, im Erfahren biomechanischer Grundlagen.
Durch Stellen vielseitiger Bewegungsaufgaben, Aufforderung zu selbständiger Lösung.
Ausgewählte Übungen zum Bewegen, Spielen und Leisten, sowie im Hinblick auf eine gesunde Lebensführung aus den Bereichen
Boden- und Gerätturnen:
Leichtathletik.
Schwimmen.
Wasserspringen.
Spiele.
Gymnasik und Tänze.
Skilauf, Eislauf (mindestens eine Wintersportart) im Hinblick auf die Zielsetzungen der didaktisch-methodischen Ausbildung. Didaktisch-methodische Ausbildung
Die didaktisch-methodische Ausbildung ist in allen Semestern anknüpfend an Gelegenheiten, die sich in der praktischen Ausbildung ergeben, zu berücksichtigen. Im folgenden sind auch die für die berufsspezifische Ausbildung wichtigen Zielsetzungen der allgemeinen und speziellen Methodik der Leibesübungen, der Bewegungslehre, Sportpsychologie, Sportsoziologie und Sportbiologie exemplarisch enthalten. Einzelne Bereiche der didaktisch-methodischen Ausbildung sind ab dem 3. Semester nach Möglichkeit im Rahmen der Hort- und Heimpraxis zu erarbeiten.
Begriffserklärungen:
- Einführung in Fachsprache und Fachliteratur; Gerätekunde.
- Kenntnis der Funktion und der Inhalte einer Systematik der Leibesübungen.
- Kenntnis der Bildungs- und Lehraufgaben des Unterrichtsgegenstandes Leibesübungen.
- Wissen um Verknüpfung von Sport, Politik und Wirtschaft, zB anhand von internationalen Sportereignissen oder einzelnen Sportarten.
Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Entwicklungsstufen:
- Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen jeden Alters und Geschlechts.
- Sammlung von altersspezifischen Übungs- und Spielgut.
Die Bedeutung des Sports für behinderte Kinder und Jugendliche:
- Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit von Behinderten, zB bei einfachen Spielen, Schwimmen, rhythmische Bewegungsschulung usw.
Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses:
- Kenntnis der Lehr- und Lernstufen mit Erarbeitung von praktischen Beispielen aus verschiedenen Sportarten.
Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:
- Kenntnis der Struktur von methodischen Reihen.
- Sammlung und Anwendung von methodischen Übungs- und Spielreihen.
Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:
- Vorbereitung von Übungseinheiten und deren aufbauende Planung auf längere Sicht.
- Kenntnis der verschiedenen Organisationsformen.
Intensivierungsmöglichkeiten von Übungen:
- Kenntnis von verschiedenen Intensivierungsmaßnahmen, wie Zusatzaufgabe, Stationsbetrieb, Gerätebahn, Circuit-Training ua.
- Kenntnis von Trainingsmethoden zur Verbesserung der motorischen Grundlagen.
Gesundheitserziehung:
- Körperliche Leistungsfähigkeit und Gesundheit.
- Haltungsschwächen - Haltungsschäden - Ausgleichsfunktion der Leibesübungen.
- Umweltbedingungen und Hygiene.
- Ernährung und Gesundheit.
- Alkohol-, Nikotin-, Drogenmißbrauch.
- Leibesübungen und geistige Gesundheit.
Sicherheitsmaßnahmen:
- Wissen um die Unfall- und Verletzungsgefahr.
- Kenntnis der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen. Beherrschung von Sicherungs- und Hilfegriffen, Geräteüberprüfung, Verwendung von Matten, Ordnungsrahmen ua.
- Kenntnis der Baderegeln, Pistenregeln, Sicherheitsbestimmungen bei Wandertagen und Skikursen, Schulsportwochen usw.
- Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen unter erschwerten Rahmenbedingungen.
- Verhaltensweisen bei Unfällen.
Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:
- Kenntnis der wichtigsten Spiel- und Wettkampfregeln, Schiedsrichter-, Kampfrichter- und Spielleitertätigkeit.
- Kenntnis der wichtigsten Organisationsformen: zB Planung und Durchführung eines Sportfestes, Anwendung der verschiedenen Austragungsarten von Wettspielen usw.
Organisationsformen des österreichischen Sports:
- Kenntnis der Struktur und Funktionsweisen des Sports:
Sportbiologische Grundkenntnisse:
- Kenntnisse über die Auswirkungen des sportlichen Trainings auf das Herz-Kreislauf-System.
- Erleben und Erkennen der Leistungsfähigkeit des eigenen Herz-Kreislauf-Systems bei verschiedenen Belastungsformen.
- Kenntnisse über die Arbeitsweise und Trainierbarkeit der Muskulatur.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch anregende Motivationen geweckt bzw. gesteigert werden.
Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar, welches wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse, wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen und Landschaft weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan). Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll jedenfalls gesichert sein.
Für eine längerfristige aufbauende Unterrichtsplanung sind klassenbezogene „Semesterpläne“ (Halbjahreszyklen) auszuarbeiten. Sachgerechte methodische Reihen, Übungsstationen, Gerätebahnen ua. arbeitsintensive Betriebsformen sind für die Steigerung und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen. Dazu gehört auch die Abwicklung des Unterrichtes in Kurs- oder Blockform. Das Erlernen des Schwimmens soll, wenn nötig, durch Einrichtung eigener Lehrgänge ermöglicht werden (Kurse innerhalb des Pflichtgegenstandes bzw. auch innerhalb der unverbindlichen Übungen).
Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) zu fördern.
Als Übungsanreiz bzw. als Leistungskontrolle eignen sich sachgerechte und jugendadäquate, einfache und kombinierte sportmotorische Tests, die auch als ergänzende Beurteilungshilfen herangezogen werden können.
Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung sollten bewegungsreiche und freuderfüllte Leibesübungen, für die das Moment der Weitergabe im zukünftigen Beruf Priorität hat.
Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten
(Art. III § 2 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)
IV. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehr-
Wochenstundenzahl ver-
A. Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
Religion ........... 2 2 2 2 8 (III)
Pädagogik
(einschließlich
Pädagogische
Psychiologie,
Pädagogische
Soziologie,
Philosophie) *2) .... 4(+2) 4(+2) 4 4 16(+4) II *2)
*2) *2) *2)
Heil- und
Sonderpädagogik ..... 1 1 2 2 6 II
Didaktik ............ 5 5 6 6 22 II
Hort- und
Heimpraxis *3) ...... 6 6 6 6 24 III
Deutsch (Lernhilfe,
Sprecherziehung,
Kinder- und
Jugendliteratur) .... 3 3 2 2 10 I
Lebende Fremdsprache
(Lernhilfe) ......... 1 1 1 1 4 (I)
Rechtskunde und
Politische Bildung .. - - 2 2 4 III
Mathematik
(Lernhilfe) ......... 1 1 1 1 4 (II)
Biologie und
Umweltkunde *2) ..... (2) (2) (2) (2) (8) III
*2) *2) *2) *2) *2)
Gesundheitslehre .... - 1 1 1 3 (III)
Musikerziehung ...... 2 2 2 2 8 (Iva)
Instrumental-
unterricht/Gitarre .. 2 2 1 1 6
IVRhythmisch-
musikalische
Erziehung ........... 1 1 1 1 4 IV
Bildnerische
Erziehung ........... 2 2 2 2 8 (Iva)
Werkerziehung ....... 5 4 2 2 13 (IV)
Leibeserziehung ..... 2 2 2 2 8 (Iva)
```
```
B. Verbindliche
Übungen *1)
```
```
Ergänzende
berufskundliche
Unterrichts-
veranstaltungen
Hauswirt-
schaftlich-
gesundheitlicher
Bereich ........... 2 - - - 2 V
Kommunikations-
techniken und
Gruppendynamik/
Verkehrserziehung
*9) ............... - 1 - - 1 III/IV
Buchführung ....... - - 1 - 1 II
Spezielle
fächerüber-
greifende
Aspekte ........... - - - 1 1 IV
```
```
Gesamtwochenstunden-
zahl *2) 39(+4) 38(+4) 38(+2) 38(+2) 153(+12)
*2) *2) *2) *2) *2)
```
```
C. Freigegenstände *1)
```
```
Stenotypie
und
Textverarbeitung
*4) *5) ............. (2) (2) (2) (2) 4 IVb
Instrumentenbau
*4) *5) ............. (2) (2) (2) (2) 4 (V)
Instrumental-
unterricht/Flöte/
Akkordeon *6) *5) ... 1 1 1 1 4 V
```
```
D. Unverbindliche Übungen *1)
```
```
Chorgesang *5) ...... 1 1 1 1 4 (V)
Spielmusik *5) ...... 1 1 1 1 4 V
Interkulturelle
Erziehung *5) ....... - - 1 1 2 III
Darstellendes
Spiel *5) ........... 2 2 2 2 8 V
Fest- und
Feiergestaltung,
Brauchtumspflege
sowie
Volkstanzen *5) ..... - - 2 2 4 V
Informatik *7) ...... - (2) (2) (2) 2 II
Fototechnik ......... 2 2 - - 4 V
Medienkunde ......... - - 2 2 4 III
Leibeserziehung ..... 2 2 2 2 8 (IVa)
Selbsterfahrungs-
seminar ............. 2 2 2 2 8 V
Vertiefungsgebiet
Lernhilfe ........... 1 1 1 1 4 III
Einführung in die
Praxis des
wissenschaftlichen
Arbeitens *5) ....... - - 2 2 4 III
```
```
E. Förderunterricht *1)
```
```
Musikerziehung *8) .. 2 2 - - 4 (IVa)
Lernhilfe *8) ....... 1 1 1 1 4 III
```
```
1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt I Z 4. 2) Falls der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht
bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war (Philosophie: LVG III).
*3) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt, dazu drei Wochen Ferialpraxis.
*4) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung im 1. und 2. oder 3. und 4. Semester besucht werden.
5) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden. 6) Alternativ.
*7) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung im 2. oder 3. oder 4. Semester besucht werden.
*8) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.
*9) Verkehrserziehung LVG IV.
Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten
(Art. III § 2 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)
IV. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehr-
Wochenstundenzahl ver-
A. Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
Religion ............. 2 2 2 2 8 (III)
Pädagogik
(einschließlich
Pädagogische
Psychiologie,
Pädagogische
Soziologie,
Philosophie) *2) ..... 4(+2) 4(+2) 4 4 16(+4) II *2)
*2) *2) *2)
Heil- und
Sonderpädagogik ...... 1 1 2 2 6 II
Didaktik ............. 5 5 6 6 22 II
Hort- und
Heimpraxis *3) ....... 6 6 6 6 24 III
Deutsch (Lernhilfe,
Sprecherziehung,
Kinder- und
Jugendliteratur) ..... 3 3 2 2 10 I
Lebende Fremdsprache
(Lernhilfe) .......... 1 1 1 1 4 (I)
Rechtskunde und
Politische Bildung ... - - 2 2 4 III
Mathematik
(Lernhilfe) .......... 1 1 1 1 4 (II)
Biologie und
Umweltkunde *2) ...... (2) (2) (2) (2) (8) III
*2) *2) *2) *2) *2)
Gesundheitslehre ..... - 1 1 1 3 (III)
Musikerziehung ....... 2 2 2 2 8 (Iva)
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.