Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-10-16
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Der pädagogisch-didaktische Schwerpunkt des Bildungsganges verlangt eine intensiv praxisbezogene Ausbildung in allen Unterrichtsgegenständen, die über die Vermittlung fachspezifischer Lehrinhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der intellektuellen und sozialen Flexibilität sowie des autonomen Denkens, der sprachlichen Wendigkeit, der Kreativität, der Emotionalität und Innovationsfähigkeit leistet und so die Schüler zur Ausübung des Erzieherberufes befähigt.

IIa. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lehr- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Abweichungen von der Stundentafel können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen unter Beachtung der folgenden Einschränkungen vorgenommen werden:

1.

Der Pflichtgegenstand „Religion“ sowie diejenigen Pflichtgegenstände bzw. Lehrstoffe, die nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen waren, sind von der autonomen Gestaltung ausgenommen,

2.

von den Summen der Wochenstundenzahlen der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann in einem Ausmaß von insgesamt höchstens vier Stunden abgewichen werden,

3.

die Summe der Wochenstundenzahlen des Pflichtgegenstandes Hort- und Heimpraxis darf nicht unterschritten werden,

4.

die in der Stundentafel vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen der viersemestrigen Kollegausbildung darf nicht überschritten werden,

5.

die Gesamtwochenstundenzahl der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen darf sechs Wochenstunden nicht unterschreiten und

6.

die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf 40 Wochenstunden nicht überschreiten.

1.

Auf die Bildungsaufgabe der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik ist Bedacht zu nehmen.

2.

Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes berücksichtigende Erweiterung zu handeln.

3.

Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit interdisziplinärem Charakter (Unterrichtsgegenstände, die Lernfelder mit fachübergreifendem Charakter umfassen, die im Rahmen der sonst angebotenen Unterrichtsgegenstände nicht oder innerhalb eines längeren Zeitraumes nicht systematisch angeboten werden können) ist wegen des gegebenen Zusammenhanges mit bestehenden Unterrichtsgegenständen auf die Vermeidung von Stoffwiederholungen zu achten und sind Entlastungsmöglichkeiten durch eine fächerübergreifende Abstimmung des Lehrstoffangebotes zu nützen.

4.

Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit eigenständigem Charakter kommt der Unterordnung unter das Bildungsziel der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik besondere Bedeutung zu.

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 3 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

31.
  1. 1996 (1. Semester)
31.
  1. 1997 (2. Semester)
31.
  1. 1997 (3. Semester)
31.
  1. 1998 (4. Semester)

Anlage II

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Das Kolleg für Sozialpädagogik an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik hat im Sinne der §§ 102 und 103 Abs. 3 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventen von höheren Schulen zu Erziehern auszubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, die Erziehungsaufgaben in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit zu erfüllen.

Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände auf das angestrebte Berufsziel und die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen soll jene Bildungswirkung erzielt werden, die dem Bildungsauftrag des Kollegs für Sozialpädagogik entspricht.

Der pädagogisch-didaktische Schwerpunkt des Bildungsganges verlangt eine intensiv praxisbezogene Ausbildung in allen Unterrichtsgegenständen, die über die Vermittlung fachspezifischer Lehrinhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der intellektuellen und sozialen Flexibilität sowie des autonomen Denkens, der sprachlichen Wendigkeit, der Kreativität, der Emotionalität und Innovationsfähigkeit leistet und so die Schüler zur Ausübung des Erzieherberufes befähigt.

IIa. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lehr- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Abweichungen von der Stundentafel können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen unter Beachtung der folgenden Einschränkungen vorgenommen werden:

1.

Der Pflichtgegenstand „Religion“ sowie diejenigen Pflichtgegenstände bzw. Lehrstoffe, die nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen waren, sind von der autonomen Gestaltung ausgenommen,

2.

von den Summen der Wochenstundenzahlen der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann in einem Ausmaß von insgesamt höchstens vier Stunden abgewichen werden,

3.

die Summe der Wochenstundenzahlen des Pflichtgegenstandes Hort- und Heimpraxis darf nicht unterschritten werden,

4.

die in der Stundentafel vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen der viersemestrigen Kollegausbildung darf nicht überschritten werden,

5.

die Gesamtwochenstundenzahl der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen darf sechs Wochenstunden nicht unterschreiten und

6.

Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf die im Abschnitt I (Stundentafel) ausgewiesenen Wochenstunden nicht überschreiten.

1.

Auf die Bildungsaufgabe der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik ist Bedacht zu nehmen.

2.

Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes berücksichtigende Erweiterung zu handeln.

3.

Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit interdisziplinärem Charakter (Unterrichtsgegenstände, die Lernfelder mit fachübergreifendem Charakter umfassen, die im Rahmen der sonst angebotenen Unterrichtsgegenstände nicht oder innerhalb eines längeren Zeitraumes nicht systematisch angeboten werden können) ist wegen des gegebenen Zusammenhanges mit bestehenden Unterrichtsgegenständen auf die Vermeidung von Stoffwiederholungen zu achten und sind Entlastungsmöglichkeiten durch eine fächerübergreifende Abstimmung des Lehrstoffangebotes zu nützen.

4.

Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit eigenständigem Charakter kommt der Unterordnung unter das Bildungsziel der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik besondere Bedeutung zu.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten

(Art. III § 2 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Sozialpädagogik hat gemäß den §§ 102 und 103 Abs. 3 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolvent/inn/en von höheren Schulen zu Sozialpädagog/inn/en auszubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, Erziehungs-, Entwicklungs- und Integrationsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld zu erfüllen.

Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände auf das angestrebte Berufsziel und die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen soll jene Bildungswirkung erzielt werden, die dem Bildungsauftrag des Kollegs für Sozialpädagogik entspricht.

Der pädagogisch-didaktische Schwerpunkt des Bildungsganges verlangt eine intensiv praxisbezogene Ausbildung in allen Unterrichtsgegenständen, die über die Vermittlung fachspezifischer Lehrinhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der intellektuellen und sozialen Flexibilität sowie des autonomen Denkens, der sprachlichen Wendigkeit, der Kreativität, der Emotionalität und Innovationsfähigkeit leistet und so die Schüler zur Ausübung des Berufes befähigt.

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 3 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

31.
  1. 1996 (1. Semester)
31.
  1. 1997 (2. Semester)
31.
  1. 1997 (3. Semester)
31.
  1. 1998 (4. Semester)

Anlage II

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN

DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Bildungsziele:

Entsprechend der Zielsetzung des Kollegs für Sozialpädagogik an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den Bildungszielen des bisherigen Religionsunterrichtes die zukünftigen Erzieher, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in den sie bewegenden Fragen des zukünftigen Berufsfeldes orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Erzieher befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für christliche Erziehungsaufgaben zu übernehmen.

Im besonderen sind die Bildungsziele und Lehraufgaben, Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen des geltenden Lehrplanes für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu beachten.

Didaktische Grundsätze:

Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, von der Vorbildung und konkreten Situation der Schüler auszugehen. Dabei sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung in Anwendung zu bringen. Eigenverantwortung und Selbsttätigkeit sollen gefördert werden. Der Lehrer soll dabei vor allem Helfer und Förderer sein. Viele Themen können fächerübergreifend behandelt werden. Die Forderung nach „Lernen durch Erfahrung“ kann ua. durch Exkursionen, Lehrausgänge sowie durch Kontakte mit kompetenten Personen erfüllt werden.

Die Reihung der Themenschwerpunkte liegt in der Verantwortung des Lehrers.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester (je 2 Wochenstunden)

3.

und 4. Semester (je 2 Wochenstunden)

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Didaktische Umsetzung des Bildungsertrages aus dem Religionsunterricht der höheren Schule im Hinblick auf die künftigen Erziehungsaufgaben insbesondere in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit. Einführung in das Wesen christlicher Erziehung unter Berücksichtigung der religiösen Situation des einzelnen Kindes und der Heimgemeinschaft. Grundlagen, die den Erzieher befähigen, im Lebensvollzug der Gruppe christliche Selbst- und Fremderziehung zu verwirklichen. Erziehungspraktisches Üben der Umsetzung gewonnener Einsichten.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):

Grundfragen christlicher Erziehung (Erziehungsrecht und Erziehungspflicht; religiöse Formung der Familie und Gesellschaft.

Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung des Kindes im Kindes- und Jugendalter.

Religionssoziologie: Bedeutung religiöser Wirklichkeit in gesellschaftlichen Prozessen; übende Einsicht in die Bedeutung gruppendynamischer Vorgänge für die christliche Erziehung; Vorbereitung auf die Begegnung mit Sekten.

Einführung in den religionspädagogischen Aspekt der Freizeitpädagogik; Bedeutung und Methode evangelischer Jugendarbeit.

Erziehungspraktische Übungen zur didaktischen Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.

3.

und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):

Einführung in die Methoden der Schriftauslegung als Voraussetzung für die didaktische und methodische Entscheidung bei der Umsetzung biblischer Texte für Kinder und Jugendliche.

Anleitung zum Erzählen biblischer Geschichten und zum verständnisvollen Lesen biblischer Texte in der Gemeinschaft.

Einfügen christlicher Kinder- und Jugendlieder in den Tageslauf; Wecken der Freude am Kirchenlied.

Formen der Hausandacht in Familie und Heimgemeinschaft; das Gebet im Leben des Kindes und Hinführung zur Teilhabe am Gebet und Gottesdienst der christlichen Gemeinde.

Das schwierige Kind als Aufgabe und Hilfe für Erzieher und Gruppe.

Diakonische und missionarische Gegebenheiten und Aufgaben der Kirche.

Einführung in die Technik der selbständigen Weiterbildung.

Erziehungspraktische Übungen zur didaktischen Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist darauf zu achten, daß neben der Darstellung des Lehrgutes zugleich das Ziel im Auge behalten wird, den künftigen Erzieher zu befähigen, die erlernten Inhalte in entsprechender Form zu Inhalten religiöser Erziehung der ihm anvertrauten Kinder zu machen. Daher wird der gemeinsamen Erarbeitung des Lehrstoffes im Gespräch (Seminar) neben dem Vortrag breiter Raum zu geben sein.

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Allgemeines Bildungsziel ist die didaktische Umsetzung des Bildungsertrages aus dem Unterricht der höheren Schule, die es dem Studierenden erlaubt, seine künftigen Erziehungsaufgaben in Horten, Heimen, Tagesheimstätten und in der außerschulischen Jugendarbeit zu erfüllen. Erziehungspraktisches Üben gewonnener Einsichten.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):

3.

und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):

Didaktische Grundsätze:

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, wobei im Hinblick auf das Bildungs- und Lehrziel der Selbsttätigkeit der Studierenden und der Lebensnähe besonderes Gewicht zukommt.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten

(Art. III § 2 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit am Kolleg an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik die folgenden didaktischen Grundsätze, also allgemeine Leit- bzw. Richtlinien, Normen, Anweisungen, Anleitungen und Regeln, zu berücksichtigen:

1.

Erwachsenenadäquatheit - Wissenschaftsorientierung - Soziales Lernen

Der Unterricht ist im dreifachen Beziehungsgefüge von Personhaftigkeit der Schüler, von Sachlichkeit und von Mitmenschlichkeit zu planen und durchzuführen:

Der Erwachsene ist kein endgültig fertiger Mensch. Er kann sich neuen Entwicklungen anpassen, Alternativen zu seinen bisherigen Lebensformen finden. Je mehr Eigenaktivität dem Schüler ermöglicht wird, desto größer ist für ihn die Wahrscheinlichkeit, sein Leben in Selbstbestimmung zu führen und fachliche, persönliche und soziale Kompetenz zu erwerben. Die Lernfähigkeit der Erwachsenen wird mit zunehmendem Alter umstrukturiert, worauf in der Bildungsarbeit mit didaktischen Maßnahmen reagiert werden soll. Analog zur Persönlichkeitsentwicklung treten auch Differenzierungen im Lernverhalten auf, sodaß eine stärkere Individualisierung des Lernens gefördert werden soll.

Bei der Auswahl des berufsrelevanten Lehrstoffes gilt es, den jeweiligen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu integrieren. Dabei geht es nicht darum, einzelne Fakten anzuhäufen, sondern Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Problemgebieten aufzuzeigen. Darüber hinaus sind die Lehrinhalte in bezug zur beruflichen und privaten Realität der Schüler zu stellen.

Die Teamfähigkeit ist ein unumgänglicher Anspruch für die Arbeit des Sozialpädagogen. Es ist daher wichtig, daß Teamarbeit exemplarisch in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen ist.

2.

Berufsorientierung im Theorie-Praxis-Bezug

Der Unterricht im Kolleg ist so zu gestalten, daß durch den ständigen Theoriebezug der Praxis und durch das Praktischwerden der Theorie das Ineinandergreifen von Theorie und Praxis sichtbar wird. Weiters ist es notwendig, im Sinne des vernetzten Denkens Zusammenhänge innerhalb eines Faches und zwischen verschiedenen Problemgebieten aufzuzeigen.

3.

Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration

Die Darbietung des Lehrstoffes soll auf dem Hintergrund des ganzheitlichen Denkens aufgebaut sein und auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen.

Bei der Auswahl des Lehrstoffes soll bedacht werden, daß die Zukunft die Gegenwart mitbestimmt. Dies bedarf aber einer Aufarbeitung der eigenen Entwicklungsgeschichte, die durch einen erhöhten Anteil an Selbsterfahrung ermöglicht werden soll.

4.

Aktivierung und Motivierung

Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen aufgegriffen, unterstützt, gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignet sich unter anderem auch das Reflektieren des Unterrichts. Dies führt zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.

5.

Strukturierung und Exemplarität

Die Forderung nach Strukturierung bezieht sich sowohl auf die Aufbereitung der Lehrstoffe als auch auf die Gestaltung des Unterrichtsablaufs. Das vorausgehende Erfassen und Verstehen der Strukturen der Inhalte durch die Lehrenden ist die wesentlichste Voraussetzung für die einsichtige Vermittlung von Strukturwissen im Unterricht. Erst eine sorgfältige Inhaltsanalyse zeigt nämlich, ob sich ein Stoffgebiet für das exemplarische oder für das orientierende, überblicksmäßige Lehren, für entdeckendes oder für informierendes Lernen eignet. Andererseits ermöglicht erst die überlegte Anordnung der Lehr- bzw. Lernschritte erfolgreiche Lernprozesse. Systematisches Lernen ist jedenfalls sowohl auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen wie auf die Breitenwirkung des Orientierenden angewiesen.

6.

Individualisierung

Die Heterogenität ist ein Faktum in der Erwachsenenbildung. Individualisierung des Erwachsenenlernens bedeutet, daß die persönlichen Lernerfahrungen berücksichtigt und thematisiert und subjektive Erlebnisse unter Berücksichtigung ihres sozialen Kontextes bearbeitet werden. Dies kann wiederum individuelle Lernwege und - strategien erschließen.

7.

Lehrformen

Die Schüler kommen mit unterschiedlichen Lern- und Lebenserfahrungen. Die Aufgabe des Lehrenden ist demgemäß, unter Einbeziehung der unterschiedlichen Vorerfahrungen neue Lernprozesse zu initiieren und die Möglichkeit für positive Lernerfahrungen zu schaffen.

Lehren bedeutet nicht nur Wissensvermittlung, sondern auch Einbeziehung der sozialen Beziehungen.

8.

Lernen

Die Schüler sollen befähigt werden, mit den eigenen Lernprozessen selbständig umzugehen und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln und Verantwortung für das eigene Lernen zu tragen.

9.

Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages

Eine Prüfung gibt Auskunft über momentane Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen. Leistungsfeststellungen, die über das ganze Semester verteilt sind, dienen der Erkenntnis, inwieweit Lehr- und Lernziele erreicht wurden, ob und welche individuellen Maßnahmen oder Beratungen notwendig sind und ob der Unterricht zu verändern ist.

Der Lernende soll laufend Auskunft über seinen jeweils momentanen Wissensstand erhalten und, wenn die Teilziele erreicht wurden, eine Motivation zur Weiterarbeit, wenn nicht, eine Anregung zur Auseinandersetzung.

Die Erfolgskontrolle kann mündlich, schriftlich (auch in Form von Hausarbeiten) bzw. anonym als Selbstkontrolle der Lernenden, als Beobachtung zB bei Fertigkeiten in neuen Situationen oder in der Gruppenarbeit und/oder am Gegenstand selbst, bei der Herstellung eines Werkstückes erfolgen.

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 3 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

31.
  1. 1996 (1. Semester)
31.
  1. 1997 (2. Semester)
31.
  1. 1997 (3. Semester)
31.
  1. 1998 (4. Semester)

Anlage II

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie,

Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Arbeitsweisen soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung von Heranwachsenden relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können.

Die humanwissenschaftlichen Grundlagen der Erziehung und Bildung, besonders jene der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen Soziologie, sind den künftigen Erziehern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen verschiedenster Altersstufen und Zielsetzungen sowie die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von anthropologischen Grundlagen, kommunikativen Regulationen wie sozio-kulturellen Strukturen verstehen.

Die Schüler sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungs- und Denkebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, über den Einsatz von Erziehungs- und Bildungsmittel sowie über den Aufbau pädagogischer Planung; Möglichkeit der Realitätsabschätzung von pädagogischen Konzepten insbesondere von Projekten und Programmen im Bereich der Hort- und Heimerziehung mit besonderer Akzentuierung der Führung Jugendlicher.

Im Bereich der Philosophie sind die Schüler mit den wesentlichen Problemen des Denkens und Wertens und deren vielfältigen Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Die Logik soll die Schüler soweit mit den allgemeinen Denkformen vertraut werden lassen, daß sie bewußter denken, die Richtigkeit von Behauptungen beurteilen und sachliche Argumentationsebenen selbständig finden können.

Durch Kenntnisse der Kulturanthropologie und der Geschichte der Pädagogik angeregt, sollen die Schüler in kritischer Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen verschiedener Kulturen und Epochen zu einem selbständig strukturierten Welt- und Menschenbild, zu persönlichen Standpunkten innerhalb der pluralen Welt und zu Reflexion ihrer aktuellen beruflichen Situation gelangen.

Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.

Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz und Wertschätzung jeglicher menschlicher Existenzform führen, damit dies in der Begegnung mit jungen Menschen und im steten Bemühen um die Verantwortbarkeit des eigenen pädagogischen Handelns seinen Niederschlag finden kann.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik. Die Stellung der Pädagogik in den Humanwissenschaften. Das Verhältnis von Theorie und Praxis in der Pädagogik.

Überblick über die Institutionen der Erziehung und Bildung in Österreich. Geschichte, Aufgaben und Möglichkeiten der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik. Historische und epochale Aspekte der institutionalen Erziehung und Fremdversorgung.

Erste Einsichten in die Komplexivität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte) durch Analyse konkreter Situationen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler wie Analyse erzieherischer Traditionen in Österreich, fallweise auch von Erziehungspraktiken und Erziehungsweisheiten anderer Völker und Epochen.

Rollenbild und Selbstverständnis des Berufserziehers; die besonderen Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des Hort- und Heimerziehers in der Gegenwart; Rollenengagement und Rollendistanz; Erzieher und Gesellschaft; Erzieher und Kultur; Erzieher und Wertsysteme; die Bezugssysteme der helfenden Berufe; die historische Entwicklung des Berufes; große Erzieherpersönlichkeiten in Gegenwart und Vergangenheit; Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und epochal bedingtes Geschehen; Überblick über die Kulturanthropologie.

Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanten Medien, insbesondere von Fachzeitschriften und Fachliteratur.

Grundbegriffe und Grundfragen der Pädagogik: Erziehung und Bildung; Motive und Ziele des Erziehungsvorganges; Erziehungsbedürftigkeit, Recht auf Erziehung; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; Pädagogische Haltungen und Einstellungen; Erziehungsstile, Methoden der Menschenführung.

Pädagogische Analyse und Interpretation konkreter Situationen aus der Hort- und Heimpraxis wie aus dem Erfahrungsbereich der Schüler; erste Kriterien zur Beurteilung pädagogischen Handelns.

Biologische Grundlagen des menschlichen Verhaltens und der menschlichen Entwicklung; grundlegende Begriffe der Ethologie.

Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen; die Dimensionen der Entwicklung; prä-, peri- und postnatale Fakten, die Bedeutung des Säuglingsalters und der frühesten Kindheit; Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung.

Fragen der Erziehung und Bildung des Menschen in der frühen Kindheit; Beziehungen, Prozesse und Probleme in der Familie und in den Institutionen der Fremdversorgung; Perspektiven der Kooperation zwischen Familie und ergänzenden Erziehungseinrichtungen; die wichtigsten Fragenkreise der Kleinkindpädagogik; Kleinkindpädagogen in Geschichte und Gegenwart.

Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels: Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel, Spielgaben, Formen der Spielführung.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit im Semester.

3.

und 4. Semester:

Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand pädagogischer Kasuistik. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenstänständiges (Anm.: richtig: eigenständiges) Darstellen, Begründen und Handeln.

Entwicklungspsychologie des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; Eigenart der Gruppenbildung und der Spielsituationen; Auffälligkeiten in der Entwicklung; Einblick in den Lehrplan, die Unterrichtsmittel und Methoden der Grundschule; die Situation des Volksschulkindes in Hort und Heim.

Die Pubertät als biologisches, epochales und individuelles Phänomen; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; Entwicklungsverwerfungen.

Fragen der Erziehung und Bildung des Pflichtschulkindes: Spiel, Arbeit, Leistung; emotionales, soziales und intellektuelles Lernen, Wertetraining; Freizeit, Medien, Konsum, Sexualität, Kreativität, Politische Bildung ua. Zusammenarbeit von Elternhaus, Schule und Heim, bzw. Tagesheimstätten; die historischen Wurzeln der Schulinternate.

Analyse und Interpretationen pädagogischer Situationen, Beziehungen und Prozesse; Strukturzusammenhänge in der Führung von Gruppen; die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Bemühens. Aufarbeitung von erzieherischen Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler (Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen, Prophylaxe). Erarbeiten von Beurteilungsansätzen für pädagogisches Handeln. Methoden der Selbstwahrnehmung in sozialer Integration, in sozialem Konflikt wie im Führungsverhalten. Methoden der Fremdwahrnehmung im Sinne des Unterscheidens alterstypischer, individueller und kollektiver Verhaltensformen und im Sinne der Verhaltensmodifizierung des Gruppenleiters.

Überblick über die Fachsprachen der berufsrelevanten Humanwissenschaften. Beurteilungskriterien der Fachliteratur. Gebrauch der berufsrelevanten Medien.

Überblick über die erziehungswissenschaftlichen Aussagesysteme und über ihre Bedeutung für die Erziehungspraxis; Pädagogik als Wissenschaft, historische und epochale Ansätze, Theorienbildung;

Idealvorstellungen über Ziele und Wege pädagogischen Tuns; reale pädagogische Konzepte und Methoden; Überblick über die erzieherischen Strukturen von Lebensvorgängen und epochalen Gegebenheiten;

pädagogisch relevante Weltanschauungen und politische Gruppierungen unserer Epoche.

Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Rolle der Planung für die Verwirklichung von Zielen.

Erziehung und Bildung im zweiten Lebensjahrzehnt: Lebens- und Entwicklungsformen des Jugendalters (Personalisation, Sozialisation, Individuation; individuelle, kollektive und epochale Adultationskriterien, Jugendsoziologie; Jugend und Gesellschaft (Gruppen und Ichidentität); Jugend in der Heimerziehung; Institutionen der Jugendarbeit.

Führung und Bildung des Erwachsenen (Zielsetzungen, Inhalte und Prinzipien); Institutionen und deren Funktion im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die sozialen Bezüge, auf die Elternarbeit und die Sozialpädagogik. Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel.

Zusammenfassung der Erkenntnisse der Pädagogischen Psychologie:

Entwicklungsförderung, Lernförderung, Verhaltenstraining; Milieukunde (Typologie des Milieus; Bedeutung, Faktoren, Kriterien, Milieutherapie); Epochalpsychologie; tiefenpsychologische Thesen;

Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation in Hort und Heim;

Motivationspsychologie.

Zusammenfassung der Erkenntnisse der Pädagogischen Soziologie: die soziale Dimension der Erziehung; Formen und Phasen der Sozialisierung, Sozialisierungsdefekte und ihre pädagogischen Konsequenzen; Erziehung und Gesellschaft; Merkmale der Gegenwartsgesellschaft (Strukturprobleme, Rollenwandel, Rollenkonflikte); Formen sozialer Differenzierung, Kriterien sozialer Schichtung; Formen der sozialen Kontrolle. Soziologie der Freizeit. Soziologie des abweichenden Verhaltens.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit im Semester.

Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen oder nur stoffbeschränkten Philosophieunterricht aufweist, zusätzlich:

1.

und 2. Semester:

Einsicht in die Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens (insbesondere in das Wirken der Leistungsmotivation). Sensibilisierung der Fremd- und Selbstbeobachtung. Kennenlernen und Anwenden der Grundsätze des Lernens (Lernformen, Lernstufen, Lernstrategien).

Gegenstand, Aufgaben und Methoden der Psychologie: Zusammenschau verschiedener psychologischer Disziplinen und Richtungen mit ihren berufsrelevanten Erkenntnissen. Die wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie.

Grundbegriffe und Grundfragen der Philosophie; Ursprung und Aufgabe, Gegenstand und Sinn des philosophischen Fragens in gegenwärtiger und historischer Sicht (exemplarisch). Wesen und Begründung der Erkenntnis aus der Sicht verschiedener philosophischer Betrachtungsweisen; wissenschaftliche Verfahren zur Gewinnung allgemeiner Erkenntnis und deren kritische Reflexion; Grenzen der Erkenntnis.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Soziologie: Gegenstand, Aufgaben, Methoden, die soziale Person und das soziale Handeln; Individuum und Gruppe (Gruppenformen, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen); Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enculturation); Soziale Gebilde (Soziometrie), soziale Kategorien, soziale Institutionen; Soziologie der Familie (Struktur- und Rollenwandel).

Einzelne philosophische Problemstellungen: das Realitätsproblem;

die Wirklichkeit und ihre Bereiche; Natur und Naturwissenschaft;

Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit; Kausalität und Finalität;

Werte, Wertungen und Normen, ästhetische und sittliche Grundhaltungen, die Verantwortbarkeit des menschlichen Handelns, die Bedeutung personaler Beziehungen. Das Willensproblem; die Sinnfrage;

das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.

Erfassen des Problems der symbolischen Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnis: Funktion des Sprachzeichens (semantisch, syntaktisch und pragmatisch). Objekt und Metasprache.

Grundzüge der Logik: Individuum und Name, Prädikat (Begriffe);

Aussagefunktion und Aussagen (Urteile); Wahrheitsfunktionen;

Deduktionen (Schlüsse), Axiome; einige Regeln des Definierens; das Problem der Induktion.

Nach Möglichkeit Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie in ihrer Bedeutung für Strömungen der Pädagogik.

Didaktische Grundsätze:

Der Pädagogikunterricht im Kolleg für Sozialpädagogik soll die Absolventen höherer Schulen von ihren gewohnten theoretischen Ansätzen zu handlungsorientierten Denkstrukturen und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen. Daher muß der Unterricht sowohl den schülerzentrierten Ansatz, als auch die konkrete Dimension pädagogischer Situationen in besonderer Weise berücksichtigen und damit die Schüler befähigen, gewonnene Einsichten und erworbenes Wissen in erzieherisches Tun umzusetzen. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten anzubieten.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das höhere Abstraktionsniveau der Schüler und auf fächerübergreifende Themenkreise Rücksicht zu nehmen. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten. Mit den Praxisstätten ist Kontakt aufzunehmen und zu halten. Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.

Aufbauend auf den begrifflichen Grundlagen sind humanwissenschaftliche Erkenntnisse vielfältiger Standpunkte und Forschungsrichtungen den Schülern als gleichwertig anzubieten und in persönlichen Stellungnahmen des Lehrers auf relevante pädagogische Fragen hinzuordnen. Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf den Aufbau einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie Bedacht zu nehmen.

Die Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen anzuhalten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsbezogene pädagogische Fragestellungen zu beziehen. Auf das Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen ist besonders Bedacht zu nehmen. Darauf aufbauend sollen sich die Schüler darin üben, Fachausdrücke in Gruppenarbeit und Diskussion richtig zu verwenden, die gesamte Wirklichkeit der Hort- und Heimerziehung zu erfassen, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Menschen bzw. in der Sachlogik pädagogischen Geschehens aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.

Beim zusätzlichen Unterricht 1. und 2. Semester ist nicht sosehr auf die Anhäufung von Kenntnissen, sondern vielmehr auf die Weckung und Förderung des Interesses an der Philosophie, den Erkenntnissen der Psychologie und Soziologie Wert zu legen. Die Lehrabschnitte der Logik sind lebensorientiert zu gestalten. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit, auf bedeutende Denker insbesondere auf deren pädagogische Ansätze hinzuweisen.

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.

Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.

Weiters sollen die Schüler befähigt werden, durch die Kenntnis psychopathologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen diejenigen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Normalerziehung behoben werden können, von solchen, welche einer Sondererziehung bedürfen, zu unterscheiden. Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren, und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Kinderpsychiatrie. Anlage und Umwelt als Ursachen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Gehirnphysiologie und -pathologie. Normale und abartige Sexualentwicklung.

Angemessene Einführung in die medizinische Psychologie (Konstitutions- und Typenlehre, Ausdruckserscheinungen und Schichtaufbau der Persönlichkeit).

3.

und 4. Semester:

Hirnorganische Störungen: Ursachenlehre; körperliche und psychische Symptomatik einschließlich Intelligenzmängel. Cerebrale Krampfzustände sowie deren Differentialdiagnose.

Stoffwechselstörungen. Behinderung und deren Formen,

Teilleistungsschwächen. Funktionelle Störungen: Neuropathie, Psychosen. Psychopathische Entwicklungen. Reifungsdiskrepanzen.

Milieuschäden: Neurosen (Organ- und Psychoneurosen, Psychosomatosen, pathologische Pubertätskrisen). Verwahrlosung (Früh- und Spätverwahrlosung; körperliche und psychische Verwahrlosungszustände).

Einzelprobleme:

Sprachstörungen; Beurteilung der Aussagen von Kindern;

Differentialdiagnose von Fehlhaltungen wie Eigentumsvergehen, Aggressionen, Durchgehen und sexuelle Abartigkeiten;

Suchtgiftproblematik; Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Rechtsbrecher.

Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich.

Didaktische Grundsätze:

Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um dem Schüler die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußt zu machen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.

Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Bei der Beschreibung der Zustandsbilder sind jeweils spezielle Ursachen, Erscheinungsformen und entsprechende Möglichkeiten heilpädagogischer Behandlung aufzuzeigen, dabei ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen“ geübt und gefestigt werden.

Für manche Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sondererzieher.

DIDAKTIK

(insbesondere Didaktik der Hort- und Heimerziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll den künftigen Erzieher befähigen, aufgrund der Kenntnis der Ziele und beeinflussenden Faktoren die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten, Heimen, Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit eigenverantwortlich zu planen, Methoden zu deren Realisierung zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren. Dazu gehört:

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Kennenlernen der Hauptbereiche sozialpädagogischer Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Hort- und Heimerziehung.

Kennenlernen der Faktoren, die das Erziehungsfeld Hort, Heim, Tagesheimstätte beeinflussen: Erziehungs- und Bildungsziele; Arbeitsmethoden; Gruppenstruktur ua. Positive Möglichkeiten und Chancen der Hort- und Heimerziehung und Methoden zur Realisierung.

Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung von Motivation für Bildungs- und Erziehungsprozesse in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit.

Kennenlernen von Materialien und Bildungsmittel zur Initiierung von Lern- und Bildungsprozessen im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich.

Kennenlernen der vielfältigen Spiel- und Beschäftigungsformen für Kinder und Jugendliche in Horten, Heimen und in der außerschulischen Jugendarbeit auch anhand ausgewählter praktischer Übungen.

Differenzierter Einblick in die verschiedenen Aufgabenbereiche des Erziehungs- und Bildungsprozesses in der Hort- und Heimerziehung wie:

Aufnahme und Eingliederung des Kindes und Jugendlichen in die Gemeinschaft; Maßnahmen zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Heranwachsenden; spezielle pflegerische Aufgaben.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse in der Gruppendynamik und Gruppenpädagogik, um typische Gruppenstrukturen und -prozesse in Hort- und Heimgruppen zu erkennen.

Einführung in die Grundprobleme der Lernerziehung und Lernbetreuung in Horten und Heimen. Vermittlung methodischer Grundsätze, um die Lerntechniken zu verbessern und wirkungsvolle Lernbetreuung zu entwickeln.

Einführung in Methoden der Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung als Voraussetzung verantwortlichen pädagogischen Handelns.

Probleme der Zusammenarbeit zwischen Heim/Hort und anderen Erziehungsinstitutionen (Familie, Fürsorge, Schule, Kirche) sowie Medizinern, Therapeuten ua. Kenntnis und sachgemäße Verwendung von Planungshilfen. Auseinandersetzung mit den Kriterien der prozeßorientierten Planung und den Gesichtspunkten der Reflexion über das Erziehungsgeschehen anhand von Modellen themenbezogener Handlungsfelder.

Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung (Reflexion) von erlebniszentrierten Veranstaltungen (Festen, Feiern, Unternehmungen ua.).

Anbahnen des Verstehens einer berufsspezifischen Fachsprache. Beurteilungskriterien für berufsbezogene Fachliteratur und Angebote im audio-visuellen Bereich.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit im Semester.

3.

und 4. Semester:

Auseinandersetzung mit den Bedingungen für eine effektive Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen (personell, räumlich, zeitlich, wirtschaftlich).

Kenntnis gefährdender Einflüsse auf den Erziehungs- und Bildungsprozeß sowie Vermittlung von Hilfen zur Vermeidung von systemimmanenter Gefahren.

Differenzierte Auseinandersetzung mit Fragen der Qualifikation der Erzieherpersönlichkeit und dem Berufsbild des Hort- und Heimerziehers.

Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote für verschiedene Persönlichkeitsbereiche des Kindes und Jugendlichen insbesondere für die emotionale Erziehung, das Sozial- und Wertverhalten, religiös-weltanschauliche Einstellungen und spezielle Probleme der Sexualerziehung.

Kenntnis der Faktoren und Maßnahmen, die die Erziehung beeinflussen, Auseinandersetzung mit ihrer Wirksamkeit, ihren konkreten Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen. Anleitung zur Reflexion eigener Verhaltensmechanismen. Kenntnis von Methoden und Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation; verhaltenstherapeutische Grundsätze.

Weitere Auseinandersetzung mit gruppendynamischen und gruppenpädagogischen Erkenntnissen als Grundlage für eine pädagogisch verantwortbare Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen. Aufgaben der Freizeiterziehung sowie Vermittlung von speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten der Spiel- und Freizeitpädagogik.

Die Bedeutung der Animation und der Motivation ist anhand exemplarischer Übungen aufzuzeigen; die Transferwirkung von Spielverhalten und Arbeitsverhalten.

Einführung in die Methoden der Gesprächsführung und Einüben grundlegender Techniken der Gesprächsführung.

Verschiedene Ursachen von Lernschwierigkeiten sowie ihre typischen Erscheinungsformen. Methodische Anleitung zur Entwicklung von konkreten Lernbetreuungsprogrammen oder Konzepten zur zielgerichteten Lernförderung.

Grundfragen der Bildungsinstitution Schule; verschiedene Schulformen und Schultypen sowie deren spezifische Probleme und Förderungsmöglichkeiten.

Überblick über charakteristische Erziehungssituationen in Horten und Heimen: Möglichkeiten der Vorbereitung des jungen Menschen auf seine spätere Lebensführung; Beendigung des Heimaufenthaltes, Entlassung und Nachbetreuung; Integrationsprobleme.

Grundlagen demokratischer Verhaltensformen sowie methodische Anleitung, um sie bei Kindern und Jugendlichen in Horten und Heimen zu fördern.

Kenntnisse verschiedener administrativer und organisatorischer Voraussetzungen für die Sicherung eines effektiven Erziehungs- und Bildungsprozesses.

Zusammenschau methodischer Sonderfragen der Hort- und Heimerziehung: Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabungen; Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder; Methoden im Umgang mit verhaltensauffälligen und leicht behinderten Kindern und Jugendlichen in Horten und Heimen.

Vertiefte Auseinandersetzung mit Fachliteratur und berufsbezogenen Medien.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit im Semester.

Didaktische Grundsätze:

Das Prinzip der Selbsterfahrung soll im Unterricht angewendet werden und den künftigen Erzieher in Horten und Heimen zu individueller Förderung der Interessen der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen befähigen.

Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler in Horten und Heimen. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte in Didaktik charakteristisch sein.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbsttätigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit zu ermöglichen.

Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch die kontinuierliche Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens und der verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.

Für das Sammeln von Information und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur notwendig. Weiters sind Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen zu geben. Fachbezogene Lehrausgänge mit dem Ziel der Veranschaulichung einzelner didaktischer Modelle und verschiedener pädagogischer Institutionen sollen angeboten werden.

Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik zu sichern.

Dem Lehrer ist die Wahl von Methoden freigestellt, doch soll die Methodengerechtheit den Schülern transparent gemacht werden.

HORT- UND HEIMPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zentrales Anliegen des Unterrichtes ist es, die Schüler zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Erziehers zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für diese umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit erforderlich sind.

Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Erziehers bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der Erziehertätigkeit sensibilisieren.

Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Hospitieren in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen für Kinder im Pflichtschulalter mit spezieller Aufgabenstellung und erstes spontanes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen.

Dabei sollen die Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Erzieherfeld Hort und Tagesheimstätte beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse sowie in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Praxis einsetzen zu lernen. Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

An einfachen Beispielen vorbildlich geplanter Angebote sollen die Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Einführung in die selbständige Arbeit insbesondere in Horten und Tagesheimstätten und deren Planung. Dabei sollen die Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.

Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte zur Sicherung des Unterrichtsertrages.

Besuche in verschiedenen ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder.

Praktizieren in verschiedenen Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten derartiger Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Probleme als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining. Besuch verschiedener sozialpädagogischer Einrichtungen im Arbeitsfeld des Erziehers und Einführung in die selbständige Erzieherarbeit.

Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis.

Fallweises Hospitieren mit spezieller Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Eine Praxiswoche im Hort bzw. der Tagesheimstätte im 1. Semester. Zwei Praxiswochen im Heim im 2. Semester.

Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen oder ähnlichen Institutionen.

3.

und 4. Semester:

Praktizieren in Horten und Heimen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder und Jugendlicher bzw. der Gruppe.

Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.

Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort, die Tagesheimstätte und das Heim kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen.

Einübung wünschenswerten Erzieherverhaltens. Einblick in weitere Berufsaufgaben des Erziehers sowie diverse administrative Arbeiten. Nach Möglichkeit Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen. Dabei vertieftes Kennenlernen der Zielsetzungen in Horten, Heimen und ähnlichen Institutionen sowie eingehendes Erleben ihrer Arbeitsweisen und praktischen Arbeit. Auswertung der Ferialpraxis.

Besuch ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsbereiche; fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.

Weitgehend selbständiges Praktizieren bei Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Institutionen insbesondere Horten und Heimen; praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten.

Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und pädagogisch wertvoller, zweckmäßiger Aufzeichnungen für die Reflexion; spezielle Kasuisik; Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration einzelner Kinder insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen in die Gruppe.

Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining; Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams“; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.

Drei Praxiswochen im 3. Semester mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Hort- und Heimpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit in Horten und Heimen und des eigenen Tuns stellt eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis nach Möglichkeit von einem Lehrer unterrichtet werden.

Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch praktische Übungen im Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audio-visueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.

Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.

Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen fachdidaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen bzw. im Team unterrichtet werden.

DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen dazu befähigt werden, das im Deutschunterricht der höheren Schule erworbene Wissen und Können bewußt für die berufliche Tätigkeit des Erziehers zu nutzen.

Auf die berufsbezogene Pflege von Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.

Die Schüler sind zur Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen im freien Gespräch, im Lesen und im Schreiben zu befähigen und auf eine gezielte Lernhilfe im Bereich der deutschen Sprache bei Kindern und Jugendlichen vorzubereiten.

Die Kenntnis ausgewählter Werke der in deutscher Sprache vorhandenen Kinder- und Jugendliteratur - unter besonderer Berücksichtigung des Schrifttums der Gegenwart - sowie allgemein gültige Kriterien für deren Beurteilung ist zu vermitteln. Die Schüler sind über die erzieherische Wirkung verschiedenster Arten von Literatur zu informieren. Darüberhinaus sollen die Verantwortlichkeit für die Verbreitung guter Kinder- und Jugendliteratur geweckt und Möglichkeiten zur Förderung der Lesefreude aufgezeigt werden.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter. Übungen im Umgang mit einschlägigen Lehrbüchern. Theorie und Praxis einer differenzierten Leseerziehung, Beurteilung der Lesestoffe im Hinblick auf sprachliche und inhaltliche Schwierigkeit und erzieherische Bedeutung. Übungen im lauten und stillen Lesen, Training der Sinnerfassung. Sicherung der Wort- und Satzgrammatik und Einblick in die methodische Erarbeitung dieses Lehrstoffes. Einführung in die Stilkunde. Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit. Übungen zur Lernhilfe bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten.

Sprecherziehung:

Beachtung der richtigen Atemtechnik, Lautlehre. Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens. Übungen an Beispielen aus der Literatur und aus Kinder- und Jugendbüchern. Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.

Freie Rede, vorbereitetes Sprechen, Sprachakzente, Melodie und Rhythmus, Bedeutung der Pause für richtige Gliederung und Sprachwirkung; praxisbezogenes Sprechen. Mithilfe beim Abbau geringfügiger Sprachfehler bei Kindern.

Kinder- und Jugendliteratur:

Übersicht über die wichtigsten Kategorien der Kinder- und Jugendliteratur. Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische und soziologische Gesichtspunkte sowie ethische und religiöse Werte. Das Kinder- und Jugendbuch als literarisches Kunstwerk durch die Einheit von Stoff, Aussage und Form.

Trends und Tendenzen der modernen Kinder- und Jugendliteratur.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei Schularbeiten je Semester.

3.

und 4. Semester:

Einblick in die Zielsetzung der Lehrpläne aus Deutsch an Oberstufenformen.

Kriterien zur Gestaltung unterschiedlicher Textsorten und zur Stilkunde im Hinblick auf die Lernhilfe. Korrekturübungen anhand von Beispielen. (Achtung vor dem persönlichen Stil!)

Hilfen zur Überwindung sozialer Sprachbarrieren. Probleme der Sprech- und Leseerziehung. Lautes und stilles Lesen zur Schulung der Sinnerfassung. Hilfen zum Verständnis dichterischer Werke. Entwicklung von bleibenden Leseinteressen und Lesegewohnheiten.

Sprecherziehung:

Übungen zum situationsgerechten Sprechen. Vorbereitung, Aufbau und Durchführung von Reden (zB zu besonderen Anlässen, zur Motivation und Animation, für Informationsgespräche). Freie und vorbereitete Rede.

Gesprächstechnik in der Gruppe; Diskussion; Schulung zum Diskussionsleiter.

Kinder- und Jugendliteratur:

Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativitätsimpuls) und auf ihre Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach künstlerischen, entwicklungspsychologischen, jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.

Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur sowie Erwachsenenliteratur.

Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.

Darstellungsmöglichkeiten.

Übungen in der Auswahl und Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur. Methoden zur Förderung der Leselust bei Kindern und Jugendlichen. Anregungen zur praktischen Arbeit mit Kinder- und Jugendbüchern im Heim. Entwicklung von Kriterien zum Aufbau einer Gruppen- und Heimbücherei. Bibliothekskunde.

Schriftliche Arbeiten:

Eine Schularbeit je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen im Unterricht im Hinblick auf die Berufsorientierung in enger Verbindung stehen, wobei auf methodische Hinweise besonderer Wert zu legen ist. Praktische Übungen sollten unbedingt die theoretischen Überlegungen zu vorgesehenen Lehrinhalten ergänzen, dazu ist die Zusammenarbeit insbesondere mit den Lehrern der Didaktik bzw. Hort- und Heimpraxis zu pflegen.

Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften in der Hort- und Heimerziehung zu sichern, sind die Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten. Das Erarbeiten einer Leseliste erscheint zweckmäßig.

Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußt gemacht werden.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb der Fähigkeit zu einer erfolgreichen Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen und sozialen Seiten des Lernprozesses berücksichtigt und fördert.

Der Erzieher soll auch imstande sein, verschiedene Übungstypen und Zielsetzungen in Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Der Grundwortschatz ist beim Sprechen und Lesen besonders zu berücksichtigen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Kennenlernen der Zielsetzungen der Lehrpläne der allgemeinbildenden Pflichtschulen sowie der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen.

Einblick in die für den Unterricht approbierten Lehrwerke für das erste, zweite und dritte Lernjahr der Unterstufe und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten.

Einblick in Lernschwierigkeiten und ihre Gründe (in sozialer und fachspezifischer Hinsicht).

Kennenlernen der Probleme des Anfangsunterrichts, zB bei Aussprache Satzstrukturen, Wortschatz, Orthographie sowie verschiedener Lerntechniken.

Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Anwenden, Textbearbeitung, Grammatik, Transfer). Übungen im Erklären wichtiger grammatischer Strukturen und ihrer Anwendung, wie sie sich aus dem Lehrstoff der approbierten Lehrbücher ergeben. Übungen im Erkennen von Lernzielen in Lehrbucheinheiten und vorgegebenen Hausaufgaben.

Korrigieren und Überprüfen von Schülerarbeiten, Einblick in häufig auftretende Fehler und eventuelle Übungsmöglichkeiten, um sie auszumerzen. Erstellen zusätzlicher Übungen im Anschluß an den in einer Lehrbucheinheit gebotenen Lehrstoff.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei Schularbeiten je Semester.

3.

und 4. Semester:

Kennenlernen der Zielsetzungen der Lehrpläne der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen.

Einblick in die für den Unterricht approbierten Lehrwerke für das

4.

Lernjahr der Unterstufe sowie in die Lehrbücher für die Oberstufe

Behandeln spezifischer Probleme beim Erlernen der lebenden Fremdsprache, wie sie sich aus den in den Lehrbüchern behandelten Stoffgebieten ergeben, zB Bildung und Anwendung der Zeiten, Satzverkürzungen usw., Nacherzählen und Zusammenfassen von Texten sowie Verfassen eigener persönlicher Stellungnahmen.

Erweiterte Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit, wobei auf Transfermöglichkeiten (Anwendung in neuen Sprechsituationen) besonders eingegangen werden sollte. Weitere Übungen im Erkennen von Lernzielen in Lehrbucheinheiten und Hausaufgaben, die mit steigendem sprachlichem Niveau auch komplexer werden.

Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung bzw. Nacherzählung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext, Möglichkeiten der Hilfestellung für schriftliche Aufgaben durch Leitfragen oder Schlüsselwörter.

Übungen zur Bearbeitung lehrbuchunabhängiger Texte; Hilfestellung beim Verfassen persönlicher Stellungnahmen.

Übungen im Gebrauch ein- und zweisprachiger Wörterbücher.

Schriftliche Arbeiten:

Eine Schularbeit je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Am Anfang eines Lernprozesses steht immer die Motivation. Daher soll Lernen in einer freundlichen Atmosphäre vor sich gehen. Schülerorientierte Verhaltensweisen wie Gespräche mit dem Kind über seine Lernprobleme, Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Gruppen- und Partnerarbeit, Ausnützen aller Hilfsmittel zur Erklärung und Rücksichtnahme auf die besonderen Lernbedürfnisse des einzelnen Schülers sind unentbehrliche Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen.

Soweit dies für eine effiziente Lernhilfe notwendig bzw. nützlich erscheint, sollten die Grundkenntnisse und sprachlichen Fertigkeiten des künftigen Erziehers im richtigen Gebrauch der lebenden Fremdsprache aufgefrischt und vervollständigt werden, insbesondere im Hinblick auf ein Bewußtmachen und Erklären grammatischer Strukturen und Regeln und deren Anwendungsmöglichkeiten im kommunikativen Bereich.

Der Erzieher soll verschiedene Lerntechniken sowie spezielle Probleme beim Erlernen der lebenden Fremdsprache in verschiedenen Bereichen kennenlernen, wie zB bei Aussprache, Orthographie, Grammatik, bei mündlichem und schriftlichem Ausdruck, beim Erarbeiten und Bearbeiten von Lesestücken und beim Anwenden erlernter Strukturen, Wörter und Phrasen in verschiedenen Sprechsituationen sowie bei schriftlichen Arbeiten.

Geeignete Übungsformen sind ua.:

Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern.

Übungen im gezielten Einsatz lustbetonter Arbeitsformen wie Lernspiele (Ratespiele, Wettspiele, Gedächtnisspiele).

Stegreifspiele (Rollenspiel).

Lieder, Reime, Rätsel, Witze zur Festigung von Wortschatz und Strukturen sowie zur Förderung der Sprechfertigkeit.

Übungen im Erstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Zeichnungen, Tabellen, Übersichten usw. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen oder zum Ableiten von Regeln.

Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben. Übungen im Korrigieren und Überprüfen von Hausaufgaben.

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