Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-10-16
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API
31.
  1. 1996 (1. Semester)
31.
  1. 1997 (2. Semester)
31.
  1. 1997 (3. Semester)
31.
  1. 1998 (4. Semester)

Anlage III

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Ausbildungsbereich A

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertiefte Kenntnis der heil- und sonderpädagogischen Bildungsproblematik einschließlich der Theorie zur Methodik und Didaktik der Erziehung auffälliger, gestörter und behinderter Kinder und Jugendlicher.

Erweiterter Einblick in die biologischen, medizinischen, psychologischen, entwicklungspsychologischen, tiefenpsychologischen und soziologischen Grundlagen der Pädagogik für auffällige, gestörte und behinderte Kinder und Jugendliche sowie in spezielle Rechtsfragen.

Lehrstoff:

GRUNDPROBLEME DER BEHINDERTENPÄDAGOGIK

1.

Semester:

Gegenstand der Behinderten-Pädagogik; Definition und wissenschaftliche Konkretisierung einschlägiger Begriffe, wie Heilerziehung, Sondererziehung, Behinderung, Störung ua. Überblick über die Behinderungsformen und Verhaltensauffälligkeiten, ihre Genese und ihren Verlauf.

Überblick über diagnostische und anamnestische Möglichkeiten sowie über therapeutische Maßnahmen; Möglichkeiten und Grenzen der Prognose von Behinderungen.

Einführung in Schwerpunkte der erzieherischen Tätigkeit bei Behinderten: Lernbetreuung, Freizeiterziehung, Berufsvorbereitung, Probleme der Lebensbewältigung ua.

MEHRFACHBEHINDERUNGEN

2.

Semester:

Unter Zugrundelegung der Kenntnisse über Einzelschäden: Überblick über die verschiedenen möglichen Kombinationen der Störungsmomente und die Auswirkung multifaktorieller Schäden.

Einführung in die Möglichkeiten der Therapiemaßnahmen und Prognosestellung hinsichtlich der Rehabilitation.

BIOLOGISCH-MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN DER BEHINDERUNG

1.

und 2. Semester:

Einführung in die Genetik in Verbindung mit der Milieuproblematik; Wachstum und Entwicklung des Kindes; Aufbau und Funktion des Zentralnervensystems; Aufbau und Funktion der Sinnesorgane; Aufbau und Funktion des innersekretorischen Systems.

Einführung in die Neurologie des Kindes- und Jugendalters.

Einführung in die Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters ua.

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

1.

bis 4. Semester:

Ursachen (Ätiologie) und Erscheinungsformen (Syndrome) von Behinderungen und Störungen unter Berücksichtigung ausgewählter Kapitel der Psychopathologie und Psychiatrie (zB Oligophrenie, Epilepsie, Encephalopathie; Autismen, Neurosen, Psychosen; Drogenmißbrauch, Sucht).

Unterscheidung von Behinderungen im organischen Bereich und Behinderungen im seelisch-geistigen Bereich sowie deren wechselseitige Beeinflussung; Unterscheidung von Primär- und Sekundärbeeinträchtigungen.

Paradigmen und Modelle der Behindertenpädagogik, Grundvoraussetzungen für das Lernen und deren Störanfälligkeit, Einfluß von Angst und Überforderung auf die Lernleistung, Stufen der Lernschwächen, Teilleistungsschwächen, hirnphysiologische Modelle als Grundlage funktionell-therapeutischer Übungen.

Möglichkeiten heil- und sonderpädagogischer Hilfestellung:

Prinzipien heil- und sonderpädagogischer Betreuung, Probleme der Zielsetzung in der Sondererziehung (Gefahr von Fehlzielen), Diagnostik (Früherkennung und Erfassungssysteme, erziehliche Interpretation psychologischer Gutachten), Methoden der Sondererziehung unter besonderer Beachtung des Problems Separation - Integration, gezielte Elternarbeit.

Spezielle Probleme einzelner Behinderungsarten (zB der Erziehungs- und Bildungsanspruch schwerstbehinderter Kinder, Wirkung von Defekten und Störungen auf die engere und weitere Gemeinschaft; Kommunikationsprobleme behinderter Kinder; Vorurteile).

ASPEKTE DER ENTWICKLUNGSPSYCHOLOGIE

1.

Semester:

Grundzüge und Veränderungen der somatischen Entwicklung, innersekretorische Vorgänge, Veränderung der Ich-Identität durch Entwicklung, Behinderung und Milieu.

Lern- und Leistungsmotivation beim behinderten Kind; emotionales, soziales und ethisches Verhalten von Behinderten in verschiedenen Entwicklungsabschnitten; psychosexuelle Fragen in der Entwicklung der Behinderten; Entwicklung der Kreativität bei Sinnesbehinderungen, motorischen oder sozialen Behinderungen.

Entwicklungsverwerfung als Problem der Sonder-Pädagogik.

ASPEKTE DER SOZIALPÄDAGOGISCHEN SOZIOLOGIE

1.

Semester:

Soziologische und sozialpsychiatrische Aspekte der Behinderten-Pädagogik.

Der Behinderte in Familie, Schule, Institution und Gesellschaft.

Gefahren der Sekundärschädigung durch Familie, Institution und soziale Umwelt.

Vorbeugende und begleitende Maßnahmen bei Behinderten ua.

ASPEKTE DER TIEFENPSYCHOLOGIE

1.

und 2. Semester:

Übersicht über einige Grundlagen der speziellen Neurosenlehre; klassische Auffassung von O. Fenichl (traumatische Neurose, Angstneurose, Angsthysterie, Konversionsneurosen ua.).

Einteilung der tiefenpsychologischen Theorien:

Psychoanalytische und individualpsychologische Theorien mit besonderer Berücksichtigung der Arbeiten von S. Freud, A. Adler, C. G. Jung, M. Fordham, A. Freud, M. Klein, R. Spitz.

Kenntnisse auf dem Gebiet anderer tiefenpsychologischer Lehrmeinungen wie Neopsychoanalyse (Horney, Fromm, Sullivan, Schultz-Hencke, Abraham), Existenzanalyse (Binswanger), Logotherapie (Frankl) ua. Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters aus tiefenpsychologischer Sicht (W. Spiel).

Methoden und Probleme der Kinderpsychotherapie; Entwicklung der Kinderpsychotherapie in Europa; Psychoanalytische Pädagogik (A. Aichhorn).

Therapeutische Folgerungen für den Erzieher.

PROBLEME DER HEIL- UND SONDERPÄDAGOGISCHEN EINRICHTUNGEN

3.

und 4. Semester:

Kenntnis von heilpädagoischen Einrichtungen (Beratungsstellen, Tagesheimstätten, Heime uä.) sowie Auseinandersetzung mit deren Aufgabe, Organisation und Arbeitsweise. Im besonderen:

Die historische Entwicklung der Blindenbildung;

Blindenbildungseinrichtungen in Österreich; Abgrenzungsprobleme (blinde Schüler - sehbehinderte Schüler), Unterrichtsmethodik;

spezielle Hilfen für das blinde Kind (Mobilitätstraining); die körperliche Ausbildung als Grundlage für gedeihliches Arbeiten in Schule und Heim; Freizeitprobleme blinder Kinder und Jugendlicher.

Grundprobleme der Gehörlosenpädagogik; terminologische Klärungen;

Schwierigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen der Sprachanbildungsarbeit der Schule; Artikulationshilfen; Ablesen; Umgang mit Hörgeräten;

Hörerziehung; Gebärde; zusätzlich geschädigte Gehörlose;

Früherziehung; sinnvolle Freizeitgestaltung.

Probleme der Dauerversorgung von Kindern und Jugendlichen in heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen.

SPEZIELLE RECHTSKUNDE

4.

Semester:

Der Behinderte in der Gesellschaft - gesetzliche Grundlagen;

Rechtsgrundlagen der Rehabilitation;

Einrichtungen der sozialen Sicherheit in Österreich:

Sozialversicherungsrecht, Arbeitsmarktförderungsgesetz, Invalideneinstellungsgesetz, Gesetz über die Gewährung von Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen, Behindertengesetze der Bundesländer, Sozialhilfegesetze der Bundesländer, Blindenbeihilfengesetze der Bundesländer, Familienlastenausgleichsgesetz.

Der Behinderte im österreichischen Schulrecht.

Der Behinderte im Steuerrecht.

Straßenverkehrsrechtliche und kraftfahrgesetzliche

Sonderbestimmungen betreffend Behinderte.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in den Pflichtgegenständen des Ausbildungsbereiches A ist im Zusammenwirken mit den Lehrern der Ausbildungsbereiche B und C praxisorientiert zu führen. Um eine größtmögliche Effektivität des Unterrichtes zu ermöglichen, sind die zeitgemäßen Methoden des Lehrens und Lernens dem jeweiligen Gegenstand entsprechend anzuwenden.

Alle im Ausbildungsbereich A tätigen Lehrer haben das Interesse an berufsbezogener Literatur zu wecken und diese als Grundlage zu selbständigem Bildungserwerb anzubieten.

Ausbildungsbereich B

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der Voraussetzungen der Arbeit in Horten und Heimen für auffällige, gestörte und behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Bedürfnisse und Betätigungsweisen dieser Personengruppe als Grundlage für eine methodisch-didaktisch richtige Erziehungs- und Bildungsarbeit mit auffälligen, gestörten und behinderten Kindern und Jugendlichen.

FUNKTIONELL-THERAPEUTISCHE ÜBUNGEN

Kognitives Training

3.

und 4. Semester;

Trainingsmethoden zur Förderung der sinnesspezifischen und integrativen Wahrnehmungsleistungen; spezielle Übungsprogramme betreffend Teilleistungsschwächen (Legasthenie, Konzentrationsschwächen ua.).

Bewegungstherapie

2.

Semester, 3. und 4. Semester:

Einführung in die Physiotherapie bei bewegungsgestörten Kindern und Jugendlichen. Übungen mit Kindern mit cerebraler Bewegungsstörung.

Richtige Handhabung der Behinderten im Alltag (lagern, heben, tragen, essen, an- und ausziehen ua.).

Einsatz von Hilfsmittel (Schienen, Krücken, Stehbrett, Gips ua.). Einführung in Sportarten (Schwimmen, Reiten ua.).

Hospitationen in Institutionen der Heil- und Sondererziehung.

Beschäftigungstherapie

1.

und 2. Semester, 3. Semester:

Spezielle Aufgaben der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie im funktionellen, psychiatrischen und pädiatrischen Bereich.

Rehabilitation und Selbsthilfe mit besonderem Schwerpunkt der Selbsthilfe im täglichen Leben.

Handwerkliche Techniken und ihr therapeutischer Wert unter Berücksichtigung des Einsatzes von Spielzeug bei der Behandlung von Kindern.

Gestalten mit verschiedenen Materialien im Dienste der Therapie:

Innenraumgestaltung (Farbübungen mit Tempera, Zusammenstellung farbiger Papiere und Stoffe uä.); bildnerisches Gestalten (Form- und Farbzusammenhang); musikalische Graphik; graphisches Gestalten (verschiedene Drucktechniken wie Monotypie, Schablonendruck, Linol- und Holzschnitt ua.); textiles Gestalten (Flechten, Weben, Knüpfen, Batik ua.); keramisches Gestalten (Tonarbeiten); Gestalten in Holz (flächiges und plastisches Formen, Herstellen von Gebrauchsgut, Spielzeug, Rhythmusinstrumenten); Gestalten in Metall (Ätzen, Färben, Emaillieren); Gestalten in Glas (Mosaik und Stein), Bevorzugung von Gemeinschaftsarbeiten;

Kunst- und Werkbetrachtung.

Musiktherapie

1.

und 2. Semester, 4. Semester:

Überblick über Grundlagen, Einsatzgebiete und Anwendungsmöglichkeiten der Musiktherapie.

Therapeutische Möglichkeiten des Musikeinsatzes unter besonderer Berücksichtigung der Erzieherpraxis; Hilfestellung beim Bauen von einfachen therapeutischen Instrumenten.

Selbsterfahrung der aktiven und rezeptiven Musiktherapie (Instrumentalübungen, Bewegung und Musik, Stimmeinsatz, Musik über Medien); Musizierpraxis (nach therapeutischen Schwerpunkten);

Förderung der Ausdauer, Konzentration, Wahrnehmungsfähigkeit, des Ausdrucksvermögens; Abbau von Hemmungen; Förderung von Spontanleistungen; Förderung des kommunikativen und sozial-integrativen Verhaltens; Freie und gebundene Improvisation (Improvisationspraktiken, Improvisationsanregungen).

Anwendungsbereiche des musikalischen Dialogs (besonders in der Einzelbetreuung), Lieder und Bewegung; Malen nach Musik; Therapeutische Aufgabe der ästhetischen Erziehung. Anleitung zum Selbermachen von Liedern und Musikgeschichten sowie musikalische Untermalungen von bekannten Märchen.

Allenfalls Exkursionen zum Zwecke der Anwendung der gelernten

Möglichkeiten.

Rhythmisch-musikalische Erziehung

1.

und 2. Semester:

Überblick über die therapeutischen Möglichkeiten der rhythmisch-musikalischen Erziehung; Zielsetzung;

Anwendungsmöglichkeiten; Grundelemente; Methoden; Übungsarten;

Übungsmaterial ua. Methodisches Aufgliedern und Realisieren des Prinzipes der rhythmisch-musikalischen Erziehung. Aufbau eventuell versäumter Primärerfahrungen. Möglichkeiten des spontanen Reagierens und Anpassens (bei einem Minimum an verbaler Steuerung) und des konfliktfreien Leistungserlebens. Verständnis für die Modifikation des Übungsgutes für behinderte Kinder gegenüber voll entwicklungsfähigen Kindern.

Anwendung der rhythmisch-musikalischen Erziehung in den einzelnen Sparten der Heil- und Sonderpädagogik; Übungseinheiten und Übungssequenzen; Kreatives Arbeiten im Bereich der rhythmisch-musikalischen Erziehung; Übungen zur Eigenerfahrung; Hospitationen; Beobachtungskriterien zur Unterstützung der Diagnostik.

Logopädie

1.

und 2. Semester:

Anatomie der Sprechorgane; Physiologie und Pathologie der Sprechatmung, der Stimmgebung, der Artikulation ua. Phonetik, Sprachpsychologie, Sprachheilpädagogik ua. Erkennen und Beurteilen von Sprachbehinderungen im Kindes- und Jugendalter (Diagnose).

Anleitungen zur Behebung bzw. Besserung einfacher sprachlicher und sprecherischer Behinderungen. Störungsspezifisch richtige Mitwirkung bei der Behebung von Sprachbehinderungen durch Fachleute.

Beratung Sprachbehinderter oder deren Bezugspersonen (Prophylaxe).

Einführung in sprechtechnische Grundbegriffe für die Berufsarbeit unter Berücksichtigung methodisch-didaktischer Hinweise zur Bewältigung geringgradiger sprecherischer bzw. stimmhygienischer Probleme bei Kindern und Jugendlichen.

PSYCHOLOGISCH-PSYCHOTHERAPEUTISCHE UND VERHALTENSMODIFIZIERENDE

BEHANDLUNGSMETHODEN

1.

und 2. Semester:

METHODEN DER HEIL- UND SONDERERZIEHUNG

3.

Semester:

Kenntnis psychodiagnostischer Methoden (Anamnese, Exploration, Einzel- und Gruppenbeobachtung, Tests).

Hilfestellung bei der Therapie für Behinderte.

Möglichkeiten der Förderung Behinderter.

Grenzen der heil- und sonderpädagogischen Methoden ua.

ARBEITSWEISEN EINSCHLÄGIGER FACHKLINIKEN

3.

und 4. Semester:

Besuch von Institutionen der Heil- und Sondererziehung bzw. von Kliniken zum Zwecke der Beobachtung und Analyse.

Typische Beispiele von Behinderungsformen und Verhaltensauffälligkeiten.

Medizinisch-technische Instrumente als Hilfen für Diagnose und Behandlung in den einzelnen Behinderungssparten (EEG, Audiologie, Augenuntersuchung ua.); spezielle psychodiagnostische Instrumente und Untersuchungsmethoden.

Methodik und Grundlagen der einzelnen Untersuchungsmethoden; Befundung; Notwendigkeit und Möglichkeit der Zusammenarbeit von Fachkliniken, spezielle Aufgaben des Klinikpersonals.

Falldemonstrationen.

SPEZIELLE BERUFSKUNDE

1.

bis 4. Semester:

Psychophysische Probleme Behinderter und Verhaltensauffälliger (2 Wochenstunden):

Hauptergebnisse der Psychosomatik und ihre Bedeutung für die Behindertenpädagogik.

Zusammenhänge zwischen einzelnen Behinderungsformen und bestimmten psychischen Prozessen bzw. Verhaltensauffälligkeiten; besondere seelische Belastungen und Verarbeitungsmechanismen.

Der Behinderte und seine Umwelt.

Die „Persönlichkeit“ behinderter bzw. verhaltensgestörter Kinder und Jugendlicher.

Spezielle Probleme behinderter Menschen: Notwendigkeit besonderer Formen der Hilfestellung, Integration in die Gesellschaft, Lebenserfüllung, Sexualität, Partnerschaft, Krankheit, Alter ua. Der Sondererzieher und seine Tätigkeit in den Einrichtungen der Heil- und Sondererziehung (2 Wochenstunden):

Die Einrichtungen der Heil- und Sondererziehung im Überblick;

Berufsbild, berufliche Motivationen, Funktionen, Aufgaben und besondere berufliche Belastungen des Sondererziehers.

Der Behinderte im Heim bzw. in heimähnlichen Einrichtungen;

Möglichkeiten und Grenzen der erzieherischen Führung bzw. Förderung Behinderter in den Institutionen der Heil- und Sondererziehung.

Die Zusammenarbeit des Sondererziehers mit den Angehörigen des Behinderten, mit Kollegen, Therapeuten, Supervisoren ua. Die Freizeitproblematik bei Behinderten und Verhaltensgestörten (5 Wochenstunden):

Bedeutung, Zielsetzungen, Voraussetzungen, therapeutische Chancen und besondere Probleme der Freizeitgestaltung in den Einrichtungen der Heil- und Sondererziehung.

Freizeitbedürfnisse Behinderter; Möglichkeiten und Grenzen der Aktivierung Behinderter in der Freizeit.

Möglichkeiten konkreter Freizeitgestaltung in den einzelnen Einrichtungen der Heil- und Sondererziehung (Teilbereiche, Behelfe ua.).

Methodik und Didaktik der Freizeitgestaltung mit Behinderten in den verschiedenen Sparten der Sonderpädagogik (mit ausgewählten praktischen Beispielen, Übungen, u.U. auch Hospitationen).

Ausgewählte Brückenliteratur aus dem Bereich der Kinder- und Jugendliteratur.

Die Vorbereitung Behinderter auf Beruf und Lebensführung (1 Wochenstunde):

Die Vorbereitung des Behinderten auf die spätere Lebensführung (Bewältigung des Alltagslebens, Eingliederung in das gesellschaftliche Leben und in die Berufswelt ua.).

Möglichkeiten zur Vermittlung lebenspraktischer Kenntnisse und zur Förderung lebenspraktischer Fertigkeiten.

Spezielle Kasuistik (2 Wochenstunden):

Analyse konkreter berufs- und heimpraktischer Fall- bzw. Problemsituationen; Suche nach Lösungsmöglichkeiten.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei zweistündige Schularbeiten je Semester.

SONDERSCHULPÄDAGOGIK

4.

Semester:

Übersicht über das Sonderschulwesen, Zielsetzungen und Probleme der Sonderschulpädagogik.

Spezielle Aufgaben des Sondererziehers im Hinblick auf die schulische Betreuung Behinderter ua.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff der Pflichtgegenstände des Ausbildungsbereiches B ist im jeweiligen Teilbereich in engster Verbindung mit der Praxis zu erarbeiten, wobei alle Möglichkeiten der Veranschaulichung - auch direkte Arbeit mit Behinderten - zu nützen sind.

Um Anschaulichkeit und Effektivität zu sichern, sind die „Funktionell-therapeutischen Übungen“ und die Pflichtgegenstände „Psychologisch-psychotherapeutische und verhaltensmodifizierende Behandlungsmethoden“, „Methoden der Heil- und Sondererziehung“, „Spezielle Berufskunde“, „Arbeitsweisen einschlägiger Fachkliniken“ im seminaristischen Betrieb durchzuführen.

Etwaige Exkursionen, Besuche und Hospitationen sollen unter der Leitung eines Betreuers (Supervisors) erfolgen.

Alle in diesem Ausbildungsbereich tätigen Lehrer haben das Interesse an berufsbezogener Literatur zu wecken und diese als Grundlage zu selbständigem Bildungserwerb anzubieten.

Ausbildungsbereich C

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, Bildungs- und Erziehungsarbeit mit auffälligen, gestörten und behinderten Kindern und Jugendlichen - einzeln oder in Gruppen - in Hort und Heim selbständig und verantwortungsbewußt durchzuführen sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Sondererziehers zu erkennen und zu bewältigen.

Lehrstoff:

SPEZIELLE HEIMPRAXIS

1.

bis 4. Semester:

Praktizieren in verschiedenen Arten von Heimen für auffällige, gestörte und behinderte Kinder und Jugendliche bei allmählicher Steigerung der Anforderungen mit dem Ziel der selbständigen Arbeitsplanung für einen größeren Zeitabschnitt und der Gewinnung möglichster Sicherheit in der Führung einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen bzw. bei der Einzelarbeit mit solchen Kindern und Jugendlichen.

In jedem Semester ist ein vierwöchiges Blockpraktikum an einer Institution der Heil- und Sondererziehung vorzusehen.

Didaktische Grundsätze:

Das Praktikum soll unter Leitung eines Betreuers in einem Heim der Heil- und Sondererziehung erfolgen. Auf engste Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Heimleitern (Themenstellung für den schriftlichen Praxisbericht), Gruppenerziehern und Ärzten ist größter Wert zu legen. Supervisionstätigkeit ist vom jeweils zuständigen Lehrer zu leisten.

Ergebnisse im Zuge der praktischen Ausbildung sind durch Vor- und Nachbesprechungen unter Leitung des zuständigen Lehrers für „Spezielle Heimpraxis“ zu sichern.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten

(Art. III § 2 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

IV. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

Wochenstundenzahl ver-

A. Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Religion .................. 1 1 1 1 4 (III)

```

```

Ausbildungsbereich A

```

```

Heil- und Sonderpädagogik . 2 2 2 2 8 II

Grundprobleme der

Behindertenpädagogik ...... 4 - - - 4 II

Heil- und

sonderpädagogische

Einrichtungen ............. 2 2 1 1 6 III

Biologisch-medizinische

Grundlagen ................ 4 - - - 4 II

Aspekte der

Entwicklungspsychologie ... - - 2 2 4 II

Aspekte der

Tiefenpsychologie ......... - - 2 2 4 II

Aspekte der

Sozialpädagogik ........... - - 2 2 4 II

Spezielle Rechtskunde ..... - - - 2 2 III

```

```

Ausbildungsbereich B

```

```

Spezielle Didaktik ........ 3 3 3 3 12 II

Arbeitsweisen

einschlägiger

Facheinrichtungen ......... 4 4 2 2 12 IV

Sonderschulpädagogik ...... - 1 - - 1 III

Psychologische und

psychotherapeutische

Behandlungsmethoden ....... 4 - - - 4 III

Methoden der Heil- und

Sondererziehung ........... - 2 - - 2 III

Einführung in funktionell

therapeutische Methoden:

Kognitives Training ..... - - 3 - 3 IV

Bewegungstherapie ....... - - 3 - 3 IV

Ergotherapie ............ - 3 - - 3 IV

Musiktherapie ........... - - 3 - 3 IV

Rhythmisch-musikalische

Erziehung ............... - 3 - - 3 IV

Logopädie ............... - 3 - - 3 IV

```

```

Ausbildungsbereich C

```

```

Spezielle Hort- und

Heimpraxis ................ 6 6 6 6 24 III

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 30 30 30 23 113

```

```

B. Freigegenstände *1)

```

```

Kognitives Training ....... - - - 1 1 IV

Bewegungstherapie ......... - - - 1 1 IV

Ergotherapie .............. - - - 1 1 IV

Musiktherapie ............. - - - 1 1 IV

Rhythmisch-musikalische

Erziehung ................. - - - 1 1 IV

Logopädie ................. - - - 1 1 IV

Praxisberatung/

Supervision ............... 1 1 1 1 4 V

Gruppendynamisches

Seminar ................... 1 1 1 1 4 IV

Tiefenpsychologisches

Seminar ................... - - 1 1 2 IV

Spezielle Erste Hilfe ..... 2 - - - 2 IV

Spezielle Leibeserziehung . - 2 - - 2 (IVa)

```

```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt I Z 4.

IV. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

Wochenstundenzahl ver-

A. Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Religion .................. 1 1 1 1 4 (III)

```

```

Ausbildungsbereich A

```

```

Heil- und Sonderpädagogik . 2 2 2 2 II

Grundprobleme der

Behindertenpädagogik ...... 4 - - - II

Heil- und

sonderpädagogische

Einrichtungen ............. 2 2 1 1 III

Biologisch-medizinische

Grundlagen ................ 4 - - - II

Aspekte der

Entwicklungspsychologie ... - - 2 2 II

Aspekte der

Tiefenpsychologie ......... - - 2 2 II

Aspekte der

Sozialpädagogik ........... - - 2 2 II

Spezielle Rechtskunde ..... - - - 2 III

```

```

Ausbildungsbereich B

```

```

Spezielle Didaktik ........ 3 3 3 3 II

Arbeitsweisen

einschlägiger

Facheinrichtungen ......... 4 4 2 2 IV

Sonderschulpädagogik ...... - 1 - - III

Psychologische und

psychotherapeutische

Behandlungsmethoden ....... 4 - - - III

Methoden der Heil- und

Sondererziehung ........... - 2 - - III

Einführung in funktionell

therapeutische Methoden:

Kognitives Training ..... - - 3 - IV

Bewegungstherapie ....... - - 3 - IV

Ergotherapie ............ - 3 - - IV

Musiktherapie ........... - - 3 - IV

Rhythmisch-musikalische

Erziehung ............... - 3 - - IV

Logopädie ............... - 3 - - IV

```

```

Ausbildungsbereich C

```

```

Spezielle Hort- und

Heimpraxis ................ 6 6 6 6 III

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 26-30 27-30 27-30 20-23 109 *2)

```

```

B. Freigegenstände *1)

```

```

Kognitives Training ....... - - - 1 1 IV

Bewegungstherapie ......... - - - 1 1 IV

Ergotherapie .............. - - - 1 1 IV

Musiktherapie ............. - - - 1 1 IV

Rhythmisch-musikalische

Erziehung ................. - - - 1 1 IV

Logopädie ................. - - - 1 1 IV

Praxisberatung/

Supervision ............... 1 1 1 1 4 V

Gruppendynamisches

Seminar ................... 1 1 1 1 4 IV

Tiefenpsychologisches

Seminar ................... - - 1 1 2 IV

Spezielle Erste Hilfe ..... 2 - - - 2 IV

Spezielle Leibeserziehung . - 2 - - 2 (IVa)

```

```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt I Z 4. 2) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen sind festzulegen; siehe Abschnitt I Z 4.

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 3 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

31.
  1. 1996 (1. Semester)
31.
  1. 1997 (2. Semester)
31.
  1. 1997 (3. Semester)
31.
  1. 1998 (4. Semester)

Anlage III

FREIGEGENSTÄNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb und Vertiefung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereiche der funktionell-therapeutischen Übungen auf den Gebieten der Logopädie und Rhythmisch-musikalischen Erziehung zur Betreuung von auffälligen, gestörten und behinderten Kindern und Jugendlichen.

LOGOPÄDIE

3.

und 4. Semester:

Lehrstoff:

Weiterführung und Vertiefung der einzelnen Aufgaben, die im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Logopädie angeführt sind, unter besonderer Berücksichtigung aktueller Gegebenheiten und Interessenslagen der Studierenden einschließlich logopädischer Übungen.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

3.

und 4. Semester:

Lehrstoff:

Weiterführung und Vertiefung der im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ angeführten Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung aktueller Gegebenheiten und Interessenslagen der Studierenden.

Vorführungen und Demonstrationen bei Gruppen und Kindern und Jugendlichen im Bereiche von Institutionen der Heil- und Sonderpädagogik.

Didaktische Grundsätze:

Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die durch den Unterricht in Logopädie und in Rhyhmisch-musikalischer Erziehung erreicht werden sollen, müssen auf das eigene Üben und Erleben aufbauen und sind im seminaristischen Betrieb durchzuführen.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten

(Art. III § 2 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 3 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

31.
  1. 1996 (1. Semester)
31.
  1. 1997 (2. Semester)
31.
  1. 1997 (3. Semester)
31.
  1. 1998 (4. Semester)

Anlage III

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb und Vertiefung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Realisierung verschiedener mit der Tätigkeit eines Sondererziehers verbundenen Aufgaben.

GRUPPENDYNAMISCHES SEMINAR

1.

bis 4. Semester:

Lehrstoff:

Arbeit in Selbsterfahrungsgruppen zur Reflexion der Berufsmotivation sowie zur Verbesserung der Teamfähigkeit nach Rogers, Tausch ua.

TIEFENPSYCHOLOGISCHES SEMINAR

3.

Semester.

Lehrstoff:

Verstehende Persönlichkeitserfassung.

Deutung und Analyseversuch neurotischer Syndrome, Analyse von

Fehlleistungen.

Kenntnis der Abwehrmechanismen.

Therapeutische Techniken des Deutens und Assoziierens.

PRAXISBERATUNG

1.

bis 4. Semester:

Lehrstoff:

Behandlung von in der Praxis auftauchenden Fragen und Problemen; Erarbeitung von Lösungsmodellen.

AKTUELLE FACHGEBIETE

1.

bis 4. Semester:

Lehrstoff:

Teilnahme an aktuellen Fachveranstaltungen (Einzelveranstaltungen), die das für die Tätigkeit eines Sondererziehers erforderliche Wissen und Können vertiefen und erweitern.

SPEZIELLE ERSTE HILFE

1.

Semester:

Lehrstoff:

Erwerb der Fähigkeit, bei Bedarf rasch und sicher Erste Hilfe für auffällige, gestörte und behinderte Kinder und Jugendliche leisten zu können, insbesondere spezielle Maßnahmen, die für die verschiedenen Behinderungsarten zutreffen.

LEIBESERZIEHUNG

2.

Semester:

Lehrstoff:

Ausgewählte Bereiche der Leibesübungen, die geeignet sind, psycho-motorische Störungen auszugleichen sowie den durch Behinderung gegebenen Bewegungsumfang zu erweitern. Auswahl und Einsatz von standardisierten Geräten und Behelfsgeräten im Hinblick auf ihre Verwendbarkeit in der Leibeserziehung von Behinderten.

Behinderungsgerechte Hilfestellung.

Im Schwimmen auch Maßnahmen, die zur Rettung von Behinderten erforderlich sind, wie Rettungs- und Befreiungsgriffe und Transportschwimmen.

Maßnahmen zur Motivation von Behinderten für Leibesübungen und Sport.

Didaktische Grundsätze:

Um dem Erzieher möglichst breiten Übungsraum bieten zu können, sind die unverbindlichen Übungen in möglichst kleinen Gruppen durchzuführen, „Aktuelle Fachgebiete“ können auch im seminaristischen Betrieb erfolgen. Querverbindung zu entsprechenden Pflichtgegenständen der Ausbildungsbereiche A, B und C sind stets zu fördern und herzustellen.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten

(Art. III § 2 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Ausbildungsbereich A

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertiefte Kenntnis der heil- und sonderpädagogischen Bildungsproblematik einschließlich der Theorie zur Methodik und Didaktik der Erziehung behinderter und verhaltensauffälliger Menschen.

Erweiterter Einblick in die biologischen, medizinischen, psychologischen, entwicklungspsychologischen, tiefenpsychologischen, sozialpädagogischen und rechtlichen Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik.

Lehrstoff:

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

1.

bis 4. Semester:

Zielsetzungen und Methoden der Heil- und Sondererziehung;

Erziehungs- und Bildungsansprüche behinderter Menschen; Prinzipien heil- und sonderpädagogischer Intervention, Betreuung und Förderung;

Integration; gezielte Elternarbeit.

Das Menschenbild in der Heil- und Sonderpädagogik unter besonderer Berücksichtigung von Perspektiven für eine menschenwürdige Lebensgestaltung (ethische und weltanschauliche Aspekte, Prinzipien für menschenwürdiges Sterben ua.).

Ursachen (Ätiologie) und Erscheinungsformen (Syndrome) von Störungen und Behinderungen unter Berücksichtigung ausgewählter Kapitel der Psychiatrie und Psychopathologie.

Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärbeeinträchtigungen, von Behinderungen im organischen und im seelisch-geistigen Bereich sowie deren wechselseitige Beeinflussung.

Paradigmen und Modelle der Heil- und Sonderpädagogik;

Grundvoraussetzungen für das Lernen und deren Störanfälligkeit;

Lernschwächen; Teilleistungsstörungen; Einfluß von Angst und Überforderung auf die Lernleistung; hirnphysiologische Prozesse als Grundlage funktionell-therapeutischer Übungen.

Diagnostik (Früherkennung und Erfassungssysteme); Interpretation psychologischer Gutachten.

GRUNDPROBLEME DER BEHINDERTENPÄDAGOGIK

1.

Semester:

Gegenstand der Behindertenpädagogik; Definition und wissenschaftliche Konkretisierung einschlägiger Fachbegriffe.

Überblick über die Behinderungsformen und Verhaltensprobleme, ihre Genese und ihren Verlauf.

Überblick über diagnostische und anamnestische Möglichkeiten sowie über therapeutische Maßnahmen; Möglichkeiten und Grenzen der Prognose von Behinderungen.

Einführung in Schwerpunkte der sozialpädagogischen Tätigkeit bei behinderten Menschen, wie zB Pflege, Betreuung und Begleitung, spezielle Lernhilfe, Freizeiterziehung, Berufsvorbereitung, Hinführen zu einer weitgehend autonomen Lebensbewältigung ua. Mehrfachbehinderungen: Überblick über mögliche Kombinationen von Störungen und Behinderungen; Primär- und Sekundärschädigungen; Auswirkungen multifaktorieller Schäden; Konsequenzen für die sozialpädagogische Tätigkeit; Einführung in die therapeutischen und prognostischen Möglichkeiten.

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGISCHE EINRICHTUNGEN

1.

bis 4. Semester:

Das sozialpädagogische Berufsfeld unter besonderer Berücksichtigung heil- und sonderpädagogischer Einrichtungen, ihrer speziellen Funktionen, Zielsetzungen und Methoden; aktuellen Fragen, Probleme, Trends und Modelle heil- und sonderpädagogischer Intervention im In- und Ausland; Institutionen der Heil- und Sondererziehung als vernetzte Systeme.

Einführung in die Grundlagen der Blindenbildung, der Gehörlosenpädagogik, der Betreuung und Förderung körperbehinderter, geistig behinderter und mehrfach behinderter Menschen.

Die Bedeutung von Früherfassung und Frühförderung. Möglichkeiten und Grenzen integrativer Modelle.

Behinderte Menschen in Heimen und heimähnlichen Einrichtungen.

Probleme der Dauerversorgung schwerstbehinderter Menschen in heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen.

BIOLOGISCH-MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN

1.

Semester:

Einführung in die Genetik unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung endogener und exogener Faktoren.

Einführung in die Physiologie unter besonderer Berücksichtigung möglicher Behinderungsursachen; Aufbau und Funktion des Zentralnervensystems; Aufbau und Funktion der Sinnesorgane.

Überblick über die motorische und geistige Entwicklung des Kindes.

Einführung in die biologisch-medizinischen Grundlagen der Neurologie und Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters.

ASPEKTE DER ENTWICKLUNGSPSYCHOLOGIE

3.

und 4. Semester:

Grundzüge der somatischen Entwicklung; innersekretorische Vorgänge; entwicklungsbedingte Veränderungen der Ich-Identität; Behinderung und Milieu.

Entwicklungsabweichungen und -störungen, ihre Diagnose und Behandlung; Entwicklungstests.

Spezielle entwicklungspsychologische Aspekte sozialpädagogischer Tätigkeit bei behinderten Kindern und Jugendlichen: emotionale, soziale und ethische Entwicklung; Lern- und Leistungsverhalten; Entfaltung der Kreativität; psychosexuelle Probleme ua.

ASPEKTE DER TIEFENPSYCHOLOGIE

3.

und 4. Semester:

Darstellung der Individualpsychologie A. ADLERS und der Analytischen Psychologie C. G. JUNGS; Überblick über weitere tiefenpsychologische Richtungen.

Neuere psychoanalytische Konzepte (Objektbeziehungstheorie, Selbstpsychologie ua.)

Therapiekonzepte, die auf der psychoanalytischen Theorie aufbauen.

Anwendung der Psychoanalyse in der Therapie und Pädagogik (Kinderpsychotherapie, Psychoanalytische Pädagogik ua.).

ASPEKTE DER SOZIALPÄDAGOGIK

3.

und 4. Semester:

Sozialpädagogische, soziologische und sozialpsychiatrische Aspekte der Behindertenpädagogik.

Der behinderte Mensch in Familie, Schule, Institution und Gesellschaft.

Gefahren der Sekundärschädigung durch Familie, Institution und

soziale Umwelt.

Modelle beruflicher Integration.

Behinderte Menschen im Alter.

SPEZIELLE RECHTSKUNDE

4.

Semester:

Der Behinderte in der Gesellschaft - gesetzliche Grundlagen; Rechtsgrundlagen der Rehabilitation.

Rechtliche Grundlagen der sozialen Sicherheit in Österreich, zB Sozialversicherungsrecht, Arbeitsmarktförderungsrecht, Behinderten-Einstellungsgesetz, Gesetz über die Gewährung von Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen, Behindertengesetze und Sozialhilfegesetze der Bundesländer, Familienlastenausgleichsgesetz ua. Der Behinderte im österreichischen Schulrecht.

Der Behinderte im österreichischen Steuerrecht.

Straßenverkehrsrechtliche und kraftfahrgesetzliche

Sonderbestimmungen für Behinderte.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in den Pflichtgegenständen des Ausbildungsbereiches A ist im Zusammenwirken mit den Lehrern der Ausbildungsbereiche B und C weitgehend praxisorientiert zu führen. Um eine größtmögliche Effektivität des Unterrichtes zu ermöglichen, sind die zeitgemäßen Methoden des Lehrens und Lernens, insbesondere die der Erwachsenenbildung, dem jeweiligen Gegenstand entsprechend aufbauend auf die Vorbildung als Erzieher bzw. Sozialpädagoge anzuwenden.

Alle im Ausbildungsbereich A tätigen Lehrer haben das Interesse an berufsbezogener Literatur, fachspezifischen Bildungsmitteln, Medien uä. zu wecken und diese als Grundlage zu selbständigem Bildungserwerb anzubieten.

Ausbildungsbereich B

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der Voraussetzungen sozialpädagogischer Tätigkeit in den Einrichtungen der Heil- und Sondererziehung, ihrer methodisch-didaktischen Grundlagen sowie ihrer therapeutischen Möglichkeiten.

Lehrstoff:

SPEZIELLE DIDAKTIK

1.

bis 4. Semester:

Der behinderte Mensch und sein soziales Umfeld; aktuelle gesellschaftspolitische Aspekte heil- und sonderpädagogischer Tätigkeit; zum Begriff „Behinderung”; Auswirkungen von organischen Behinderungen und Verhaltensproblemen auf die Entwicklung des Kindes und Jugendlichen (besondere Barrieren, Belastungsmomente, psychische Verarbeitungsmechanismen ua.); psychosomatische Zusammenhänge in der Heil- und Sondererziehung.

Der Sondererzieher und sein sozialpädagogischer Auftrag in den Einrichtungen der Heil- und Sondererziehung: Berufsbild (Berufsmotivation, Anforderungsprofil, persönliche und fachliche Kompetenz, Schwerpunkte der beruflichen Tätigkeit, besondere berufliche Belastungsmomente ua.); Psychohygiene (Burnout-Vorbeugung, Supervision); Teamarbeit; interdisziplinäre Zusammenarbeit, Anliegen, Möglichkeiten und Grenzen partnerschaftlicher Kooperation mit den Angehörigen ua. Spezielle methodisch-didaktische Aspekte: geplantes Erziehen und konzeptives Arbeiten in Institutionen der Heil- und Sondererziehung; spezielle sozialpädagogische Methoden zur Erfassung, Betreuung und Förderung behinderter Menschen; Vermittlung lebenspraktischer Kenntnisse und Fertigkeiten (Bewältigung des Alltagslebens, Selbständigkeitstraining, Mobilitätstraining uä.); Hilfestellung bei der gesellschaftlichen Integration (Schulbildung, Berufsfindung, Freizeitbewältigung, Sexualität und Partnerschaft, Lebensgestaltung und -erfüllung, Krankheit, Alter, Sterben); Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen; spezielle erzieherische Problemsituationen (Kindesmißhandlung, sexueller Mißbrauch, Gewalt und Aggressivität, Drogenkonsum ua.) und Möglichkeiten einer sozialpädagogischen Intervention.

Behinderte Menschen im Spiegel der Kinder- und Jugendliteratur.

Spezielle Kasuistik: Analyse und Interpretation konkreter berufspraktischer Fall- und Problemsituationen.

ARBEITSWEISEN EINSCHLÄGIGER FACHEINRICHTUNGEN

1.

bis 4. Semester:

Kennenlernen von Institutionen der Heil- und Sondererziehung sowie charakteristischer Behinderungsformen und Verhaltensschwierigkeiten.

Einführung in die Ziele, Arbeitsweisen, Organisationsstrukturen und Zuständigkeitsbereiche heil- und sonderpädagogischer Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung sozialpädagogischer Berufsaufgaben (erzieherische Betreuung, schulische Förderung, Therapie, Visiten, Ambulanzbetrieb, Nachbetreuung ua.).

Spezielle methodische Aspekte: (Früh)Erfassung und Aufnahme;

medizinisch-technische und psychologische Diagnoseverfahren (zB EEG, Audiometrie, Überprüfung des Sehvermögens, psychologische Tests ua.);

therapeutische Ansätze (zB Frühförderung, Basale Stimulation, Physiotherapie, Ergotherapie, Spieltherapie, Psychotherapie, Gesprächstherapie, systemische Familientherapie, Logopädie ua.;

Einsatz von Psychopharmaka):

Aufgaben, Methoden und Grenzen interdisziplinärer Zusammenarbeit;

Kooperation mit den Angehörigen.

Falldemonstrationen; Kasuistik.

SONDERSCHULPÄDAGOGIK

2.

Semester:

Übersicht über das Sonderschulwesen in Österreich; Organisation, Zielsetzungen, Methoden und aktuelle Fragen der Sonderschulpädagogik.

Sonderschulpädagogische Alternativmodelle des In- und Auslandes im Überblick.

Spezielle Aufgaben des Sondererziehers im Hinblick auf die schulische Betreuung behinderter und verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher.

PSYCHOLOGISCHE UND PSYCHOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNGSMETHODEN

1.

Semester:

Überblick über weitere, vor allem neuere therapeutische Ansätze und Modelle (theoretische Grundlagen, Methoden, Anwendungsbereiche, Vernetzung ua.).

METHODEN DER HEIL- UND SONDERERZIEHUNG

2.

Semester:

Kenntnis psychodiagnostischer Methoden (Anamnese, Exploration, Verhaltensbeobachtung in Einzel- bzw. Gruppensituationen, Tests ua.).

Möglichkeiten planmäßiger Förderung behinderter Menschen. Grenzen heil- und sonderpädagogischer Methoden.

Alternativmethoden (zB Waldorf-Pädagogik, Montessori-Pädagogik ua.).

Neuere methodische Ansätze (zB kommunikationstheoretisch, systemtheoretisch ua.).

EINFÜHRUNG IN FUNKTIONELL THERAPEUTISCHE METHODEN

Kognitives Training

3.

Semester:

Verlauf und mögliche Störungen der kognitiven Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung psychosozialer Aspekte.

Trainingsmethoden zur Förderung der Wahrnehmungsleistung (Zielsetzungen, allgemeine Prinzipien, Methodik, Materialien ua.).

Spezielle Übungsprogramme bei Störungen in der kognitiven Entwicklung (Aufmerksamkeitsschwierigkeiten, Konzentrationsschwächen, Teilleistungsstörungen, Legasthenie ua.).

Bewegungstherapie

3.

Semester:

Die Entwicklung von Statik und Motorik; mögliche Abweichungen (Bewegungsanalysen); die Wirbelsäule als zentrales Achsenorgan;

Haltungsfehler; Rückenschulung.

Cerebrale Bewegungsstörungen (CP); Minimale Cerebral-Paresen (MCP);

Sensorische Integrationsstörungen (SI); andere Behinderungsformen im Kindes- und Jugendalter: Muskelerkrankungen, Querschnittssymptomatik ua. Richtiges „Handling” im Alltagsleben Behinderter: Lagerung, Tragen, An- und Ausziehen, Eßtherapie, Erleichterung von Bewegungsübergängen ua. Einsatz von Hilfsmitteln (Schienen, Gehbehelfe uä.); operative orthopädische Maßnahmen; motopädagogische Förderung; Einführung in ausgewählte Sportarten (Reiten, Schwimmen, Schifahren ua.).

Ergotherapie

2.

Semester:

Spezielle Aufgaben der Ergotherapie im funktionellen, pädiatrischen und psychiatrischen Bereich.

Rehabilitation und Selbsthilfe unter besonderer Berücksichtigung der Selbsthilfe im täglichen Leben.

Handwerkliche Techniken und ihr therapeutischer Wert; Einsatz von Spielgut bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen.

Gestalten mit unterschiedlichen Materialien im Dienste der Therapie (Gestalten mit Papier, Textiles Gestalten, Keramisches Gestalten, Gestalten in Holz, Graphisches Gestalten uä.).

Bildende Kunst als Therapie.

Musiktherapie

3.

Semester:

Einführung in die Grundlagen, Zielsetzungen, Methoden und Einsatzbereiche der Musiktherapie.

Spezifische musiktherapeutische Methoden (Improvisation, Musikalischer Dialog uä.).

Der therapeutische Einsatz von Musik und musikalischen Elementen. Selbsterfahrung in aktiver und rezeptiver Musiktherapie.

Anleitung zum Erfinden von Liedern, Musikgeschichten, Bewegungsabläufen zu Musik und einfachen Musikinstrumenten; Malen nach Musik ua. Rhythmisch-musikalische Erziehung

2.

Semester:

Überblick über die Zielsetzungen, therapeutischen Möglichkeiten und Einsatzbereiche der rhythmisch-musikalischen Erziehung; Abgrenzung zu anderen Therapiebereichen.

Theoretische Grundlagen und methodisch-didaktische Aspekte der rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Praktische Anwendung rhythmisch-musikalischer Methoden in den einzelnen Sparten der Heil- und Sondererziehung.

Rhythmisch-musikalische Übungen und Spiele für behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene; kreatives Arbeiten im Bereich der rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Logopädie

2.

Semester:

Anatomie der Sprechorgane; Physiologie und Pathologie der Sprechatmung, der Stimmgebung und der Artikulation.

Phonetik, Sprachpsychologie, Sprachheilpädagogik. Diagnose von Sprachbehinderungen im Kindes- und Jugendalter.

Therapeutische Möglichkeiten der Behebung bzw. Besserung sprachlicher Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung methodisch-didaktischer Aspekte.

Beratung von Sprachbehinderten bzw. deren Bezugspersonen.

Didaktische Grundsätze:

Um Anschaulichkeit und Effektivität zu sichern, sind sämtliche Pflichtgegenstände des Ausbildungsbereiches B vorwiegend im seminaristischen Betrieb durchzuführen.

Der Lehrstoff der Unterrichtsgegenstände des Ausbildungsbereiches B ist im jeweiligen Teilbereich in engster Verbindung mit der Praxis zu erarbeiten, wobei alle Möglichkeiten der Veranschaulichung - auch direkte Arbeit mit behinderten Menschen - zu nützen sind.

Die Unterrichtsplanung des Gegenstandes „Arbeitsweisen einschlägiger Facheinrichtungen”, die Sicherung des Unterrichtsertrages dieser Lehrveranstaltung sowie die fachliche Begleitung der Schüler obliegen im Regelfall dem jeweiliger Lehrer für „Spezielle Hort- und Heimpraxis”.

Etwaige Exkursionen und Hospitationen sollen unter der Leitung eines Betreuers/Supervisors erfolgen.

Alle im Ausbildungsbereich B tätigen Lehrer haben das Interesse an berufsbezogener Literatur, fachspezifischen Bildungsmitteln, Medien uä. zu wecken und diese als Grundlage zu selbständigem Bildungserwerb anzubieten.

Ausbildungsbereich C

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, sozialpädagogische Berufsaufgaben in heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen zu erkennen und fachkompetent, planmäßig und verantwortungsbewußt zu bewältigen.

Lehrstoff:

SPEZIELLE HORT- UND HEIMPRAXIS

1.

bis 4. Semester:

Praktizieren in verschiedenen heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen des sozialpädagogischen Berufsfeldes bei allmählicher Steigerung der Anforderungen mit dem Ziel der selbständigen Arbeitsplanung und der Gewinnung größtmöglicher Sicherheit in der Führung behinderter und verhaltensschwieriger Kinder, Jugendlicher und Erwachsener.

In jedem Semester ist ein vierwöchiges Blockpraktikum in einer Institution der Heil- und Sondererziehung vorzusehen.

Didaktische Grundsätze:

Der Pflichtgegenstand „Spezielle Hort- und Heimpraxis” ist unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten und der zur Verfügung stehenden Praxisstätten im Regelfall geblockt anzubieten.

Die Praktika sollen unter Anleitung berufserfahrener Sozialpädagogen erfolgen. Supervisionstätigkeit ist vom jeweils zuständigen Praxislehrer zu leisten. Auf engste Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsstätte und Praxisstelle ist größter Wert zu legen.

Der fachliche Ertrag der Praktika ist durch Vor- und Nachbesprechungen, schriftliche Arbeiten und praktische Übungen zu sichern.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten

(Art. III § 2 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

B. FREIGEGENSTÄNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung und Vertiefung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereiche der funktionell-therapeutischen Methoden unter besonderer Berücksichtigung spezieller institutioneller Gegebenheiten und individueller beruflicher Interessenslagen der Schüler.

Lehrstoff:

KOGNITIVES TRAINING

4.

Semester:

BEWEGUNGSTHERAPIE

4.

Semester:

ERGOTHERAPIE

4.

Semester:

MUSIKTHERAPIE

4.

Semester:

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

4.

Semester:

LOGOPÄDIE

4.

Semester:

Didaktische Grundsätze:

Die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich der funktionell-therapeutischen Methoden ist auf dem eigenen Erleben und Erproben der Schüler aufzubauen und seminaristisch durchzuführen.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten

(Art. III § 2 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung und Vertiefung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Erhöhung der Fachkompetenz der Schüler bei der Bewältigung spezieller heil- und sonderpädagogischer Berufsaufgaben.

Lehrstoff:

PRAXISBERATUNG/SUPERVISION

1.

bis 4. Semester:

Reflexion und Analyse von in der Praxis aufgetretenen Fragen und Problemen; Entwicklung von möglichen Lösungsstrategien bzw. - modellen.

GRUPPENDYNAMISCHES SEMINAR

1.

bis 4. Semester:

Arbeit in der Selbsterfahrungsgruppe zur Reflexion der Berufsmotivation, zur Verbesserung der Gesprächs-, Zuhör- und Teamfähigkeit, zur Erhöhung der Konfliktlösungskompetenz ua.

TIEFENPSYCHOLOGISCHES SEMINAR

3.

und 4. Semester:

Verstehen, Deuten und Analysieren konkreter Fallbeispiele aus tiefenpsychologischer Sicht; Erarbeitung von Vorschlägen für therapeutische Konzepte ua.

SPEZIELLE ERSTE HILFE

1.

Semester:

Erwerb der Fähigkeit, behinderten Menschen verschiedener Behinderungsarten rasch und sicher

Erste Hilfe leisten zu können.

SPEZIELLE LEIBESERZIEHUNG

2.

Semester:

Ausgewählte Übungen, die geeignet sind, psychomotorische Störungen auszugleichen bzw. den durch etwaige Behinderungen gegebenen Bewegungsumfang zu erweitern; Auswahl und Einsatz von Behelfsgeräten; behindertengerechte Hilfestellung; Rettungsschwimmen ua.

Didaktische Grundsätze:

Um dem Schüler optimale Übungsgelegenheiten zu bieten, sind die Unverbindlichen Übungen in seminaristischer Form durchzuführen.

Querverbindungen zu den entsprechenden Pflichtgegenständen sind herzustellen und zu fördern.

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