Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-10-16
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
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Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.

Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

4.

Klasse:

Bedeutung und Formen von Teamarbeit in der Sozialpädagogik; partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und sonstigen im Erziehungsfeld Wirkenden.

Führung von alternativen Formen wie Außenwohngruppen, Wohngemeinschaften; wirtschaftliche, organisatorische sowie Planungsfragen insbesondere Budgetplanung, Wohnungsunterlagen ua.

Entwicklung spezieller Lernprogramme bei Auftreten besonderer Lernschwierigkeiten; kompensatorische Lernförderung. Förderung von Spezialbegabungen. Einführung in methodische Handlungsansätze der Museumspädagogik.

Umgang mit verhaltensauffälligen bzw. behinderten Kindern und Jugendlichen. Reflexion des eigenen Erzieherverhaltens.

Kenntnis von Methoden und Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation; Hinweis auf verhaltens-therapeutische Grundsätze.

Interkulturelles Lernen und Integration.

Einführung in die Methoden und grundlegenden Techniken der Gesprächsführung.

Kennenlernen verschiedener Strategien zur Konfliktlösung.

Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung; Umgang mit persönlichen Daten; Führung schriftlicher Aufzeichnungen; Führungsbericht.

Vertiefte Auseinandersetzung mit Fachliteratur und berufsbezogenen Medien.

Schriftliche Arbeiten

Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.

Eine zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.

5.

Klasse:

Positive Möglichkeiten und Grenzen der Hort- und Heimerziehung; Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verringerung systemimmanenter Gefahren.

Grundlagen demokratischer Prinzipien und deren Umsetzungsmöglichkeiten bei Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen bzw. im Berufsfeld.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachexperten (Sozialarbeitern, Therapeuten, Ärzten, Kliniken ua).

Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder.

Überblick über charakteristische Erziehungssituationen in sozialpädagogischen Einrichtungen: Möglichkeiten der Vorbereitung der jungen Menschen auf die spätere Lebensführung; Beendigung des Heimaufenthaltes, Entlassung und Nachbetreuung.

Der Erzieherberuf: zB Berufsbild, gesellschaftliches Image, berufs- und standespolitische Fragen, persönliche und fachliche Qualifikation des Berufserziehers, besondere berufliche Belastungen, Fort- und Weiterbildung, Psychohygiene, Supervision; Stellung des Erziehers in der Jugendwohlfahrt.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig.

Im zweiten Semester nur eine Schularbeit.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrplan in Didaktik ist als Rahmenlehrplan zu verstehen. Die Angaben des Lehrstoffes sind nicht im Sinne einer strengen Systematisierung zu verstehen; Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen sich am Erlebnishintergrund, an den konkreten Praxiserfahrungen und den Bedürfnissen der Schüler orientieren. Durch aufbauende, kontinuierliche Strukturierung der Lehrinhalte sollte dem Schüler jedoch ein geordneter Überblick über den Lehrstoff vermittelt werden.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbständigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in der sozialpädagogischen Arbeit zu ermöglichen.

Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens unter verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.

Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur in allen Klassen notwendig. Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen sollen angeboten und fachorientierte Lehrausgänge durchgeführt werden.

Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik sowie den musischen Ausbildungsbereichen zu sichern.

Der Lehrer soll den Schülern seine Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei soll er sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.

HORT- UND HEIMPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zentrales Anliegen des Unterrichts ist es, die Schüler zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten, Heimen und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Erziehers zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für diese umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit erforderlich sind.

Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Erziehers bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit Erziehertätigkeit sensibilisieren.

Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden.

Lehrstoff:

1.

Klasse (in Verbindung mit Didaktik):

Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Erzieher sowie behutsames Mitwirken an Gruppen- und Freizeitprojekten mit Grundschulkindern insbesondere in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen. Dabei sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekanntgemacht werden.

Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.

An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.

In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

2.

Klasse:

Fortsetzen des Hospitierens in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen für Kinder im Pflichtschulalter mit spezieller Aufgabenstellung und erstes spontanes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen.

Dabei sollen die Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Berufsfeld Hort und Tagesheimstätte beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse sowie in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Praxis einsetzen zu lernen.

An Beispielen vorbildlich geplanter Angebote sollen die Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Einführung in die selbständige Arbeit insbesondere in Horten und Tagesheimstätten und deren Planung. Dabei sollen die Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.

Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte zur Sicherung des Unterrichtsertrages.

Besuche in verschiedenen ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder.

Eine Praxiswoche im Hort bzw. der Tagesheimstätte.

3.

Klasse:

Praktizieren in verschiedenen Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten derartiger Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Problemen als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining. Besuch verschiedener sozialpädagogischer Einrichtungen im Arbeitsfeld des Erziehers und Einführung in die selbständige Erzieherarbeit.

Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen auch in Hinblick auf die Ferialpraxis.

Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis. Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Festen und Feiern. Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente. Pflege erzieherisch wertvoller Bräuche und Traditionen.

Fallweises Hospitieren mit spzieller (Anm.: richtig: spezieller) Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Zwei Praxiswochen im Heim.

Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen oder ähnlichen Institutionen.

4.

Klasse:

Praktizieren in Horten und Heimen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder und Jugendlicher bzw. der Gruppe.

Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.

Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort, die Tagesheimstätte und das Heim kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen.

Einübung wünschenswerten Erzieherverhaltens. Einblick in verschiedene Berufsaufgaben des Erziehers sowie diverse administrative Arbeiten. Nach Möglichkeit Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen. Dabei vertieftes Kennenlernen der Zielsetzungen in Horten, Heimen und ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen sowie eingehendes Erleben ihrer Arbeitsweisen und praktischen Arbeit. Auswertung bzw. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Drei Praxiswochen im Heim.

Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, – heimen oder ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen.

5.

Klasse:

Kennenlernen ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsbereiche; fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.

Weitgehend selbständiges Praktizieren bei Kindern und Jugendlichen in verschiedenen sozialpädagogischen Institutionen insbesondere Horten und Heimen, praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefe Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten.

Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und pädagogisch wertvoller, zweckmäßiger Aufzeichnungen für die Reflexion; spezielle Kasuistik; Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration einzelner Kinder insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen in die Gruppe.

Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining; Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams“; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.

Zwei Praxiswochen im 1. Semester mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Hort- und Heimpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit in Horten und Heimen und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis in der 1. Klasse von einem Lehrer unterrichtet werden. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist in der 1. und 2. Klasse wünschenswert.

Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch praktische Übungen im Verhaltenstraining – auch unter Verwendung audio-visueller Medien – soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.

Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.

Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen didaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen werden.

DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Deutsch soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zur Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Sprache führen. Er soll befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene Gedankengänge klar darzustellen. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

– kritische Sprachbetrachtung

– Pflege berufsspezifischer Kommunikationsformen

– standortsprachliche Kompetenz beim Lesen und Schreiben

– sinnerfassendes und sinnvermittelndes Lesen

– Kenntnisse der Textgrammatik

– Förderung der Schreibrichtigkeit

– Erkennen sprachlicher Strukturen und ihrer Funktion

– Lektüre fiktionaler und nichtfiktionaler, deutschsprachiger und fremdsprachiger Texte

– Überblick über die zeitbezogene Einordnung von Texten, unter vorrangiger Behandlung österreichischer Texte

– Förderung des Verständnisses für den ästhetischen Wert von Texten

– selbständiges Auseinandersetzen mit Texten durch die den Schüler zur kritischen Stellungnahme – auch im Hinblick auf die Erteilung der Lernhilfe

– Kenntnis von ausgewählten Werken der Kinder- und Jugendliteratur

– Vermittlung von Kriterien zur Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur

– Einsicht in die Bedeutung von Hort und Heim für die Verbreitung von adäquater Kinder- und Jugendliteratur (auch im Wege der Elternberatung)

– Bewußtmachen der Mitverantwortung des Hortes und Heimes für die sprachliche und somit sozio-kulturelle Entwicklung der Kinder

– Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen

– Vorbereitung auf gezielte Lernhilfe im Bereich der deutschen Sprache bei Kindern und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Grundlage der Sprech- und Vortragstechnik. Üben des dialektfreien Sprechens, des Vorlesens und Erzählens. Vortragen – zum Teil auch auswendig gelernter – Textstellen in Prosa und Versen (Kinderreime, Märchen, phantastische Geschichten usw.)

Vorübungen zu Referaten und zu Diskussionen. Erproben verschiedener Gesprächsformen.

Kinder- und Jugendliteratur:

Einige Werke aus der dem Alter der Schüler gemäßen Jugendliteratur (unter Berücksichtigung der wichtigsten Gattungen) als Ausgangspunkt für eine kritische Stellungnahme. Das Kinderbuch in seinen Formen und Themenkreisen; Märchen, Sage. Sammeln von Reimen und Geschichten.

Lektüre und Textbetrachtung:

Einführung in die Grundbegriffe der Poetik anhand konkreter Beispiele. (Die Texte sollen möglichst aus dem 19. und 20. Jahrhundert gewählt werden, wobei das österreichische Schrifttum besonders zu berücksichtigen ist.) Funktion der Medien und Anleitung zu kritischer Auswahl aus dem Medienangebot.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wort- und Satzgrammatik als Hilfe für den eigenen richtigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck.

Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Einfluß der Mundart und Umgangssprache), über Fehlerquellen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.

Die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und der Zeichensetzung sowie Übungen zu deren Sicherung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Verschiedene Arten des Aufsatzes wie Erlebniserzählung, Schilderung, Bericht, Beobachtung und Beschreibung; Nacherzählung und Inhaltsangabe, Phantasieaufsatz und Erweiterung eines Erzählkerns.

Verfassen von Texten mit unterschiedlichen Schreibabsichten. Übungen zur Bereicherung und Belebung des Ausdrucks, zur Treffsicherheit und Anschaulichkeit.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je Semester.

2.

Klasse:

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Erhöhte Anforderungen an ausdrucksvolles Lesen, Vortragen und Erzählen. Kontrolle der eigenen Sprechweise zur Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung mit Hilfe von audio-visuellen Medien. Anhören von vorbildlich gesprochenen Texten.

Technik des selbständigen Lesens im Hinblick auf das Lesetempo, das Überblick- und Sinnerfassen.

Übungen im Diskutieren (auf der Grundlage von Fachwissen) und Dramatisieren.

Kinder- und Jugendliteratur:

Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.

Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische Gesichtspunkte sowie ethnische und religiöse Werte.

Lektüre und Textbetrachtung:

Beispiele der deutschsprachigen Literatur von ihren Anfängen bis einschließlich Vorklassik, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind; Proben aus der Weltliteratur. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse aus der Satz- und Wortgrammatik; Erarbeiten einer Übersicht über die Gliedsätze. Umformen und graphische Darstellung von Sätzen; Satzbaupläne. Bildhaftigkeit der Sprache.

Beispiele für den Wandel der deutschen Sprache im Laufe der Jahrhunderte; der deutsche Sprachschatz (Erb-, Lehn-, Fremdwörter); Sprachverwandtschaft, Sprachgemeinschaft.

Weitere Übungen zur Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Direkte und indirekte Charakteristik, Bilddeutung; Kürzung, Erweiterung und Zusammenfassung vorgegebener Texte. Buchbesprechung. Stoffsammlungen, Klärung von verwandten Begriffen, Erörterung. Verfassen von Anleitungen. Fortsetzen der bisher geübten Aufsatzgattungen mit erhöhten Anforderungen.

Ersinnen und Erzählen von Geschichten. Übungen zur sprachlichen Formung der schriftlichen Vorbereitung für die Hort- und Heimpraxis (Fachsprache, Systematik).

Schriftliche Arbeiten:

Fünf Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei einstündige und eine zweistündige im 1. Semester, eine einstündige und eine zweistündige im 2. Semester.

3.

Klasse:

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Weiterführung der Sprecherziehung mit besonderer Berücksichtigung einer klangvollen und gut artikulierten Sprache. Gestalten von dramatischen Szenen nach gegebenen Mustern und aus dem Stegreif. Gespräche über aktuelle, insbesondere berufsbezogene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Kinder- und Jugendliteratur, Dichtung, Trivialliteratur, Presse, Werbung, usw.). Vorlese- und Erzähltechnik vor einer Gruppe.

Kinder- und Jugendliteratur:

Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativimpulse).

Lektüre und Textbetrachtung:

Beispiele der Literatur des Sturm und Drang, der deutschen und österreichischen Klassik, Romantik und sozialkritischen Dichtung des Vormärz, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Stilkritische Übungen an verschiedenen Texten zur Festigung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für die Interpretation von Dichtungen.

Erhöhte Anforderung bei der Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Bewußtmachen eigener Lernwege.

Methodische Hinweise für die Lernhilfe im Sprachunterricht. Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter. Umgang mit Sprach-, Rechtschreib- und Lesebüchern.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Dialoge; Stoffsammlungen und Gliederungsübungen, Problemarbeiten, Vorübungen für die literarische Facharbeit (Teilaspekte von Dichtungen, Interpretationen von kurzen Geschichten, Gedichten und Szenen). Abfassen von Protokollen und Exzerpten. Leserbrief. Dramatisieren von Geschichten.

Schriftliche Arbeiten:

Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je Semester.

4.

Klasse:

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Kurze Referate, insbesondere über Themen aus berufsbezogenen Fachgebieten unter Benützung einschlägiger Literatur.

Diskussion. Gesprächstechnik in der Gruppe.

Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte.

Kinder- und Jugendliteratur:

Tendenz der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder- und Jugendliteratur in ihrer Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach entwicklungspsycholgischen (Anm.: richtig: entwicklungspsychologischen), jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.

Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.

Lektüre und Textbetrachtung:

Textbeispiele von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg als Spiegelbild der Zeit (Realismus, Naturalismus, Impressionismus, Expressionismus usw.) unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Beitrages zum deutschsprachigen Schrifttum. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Randbereiche der Literatur (Unterhaltungsliteratur, Reiseromane, Kriminalromane) – Kriterien zur Beurteilung von Kitsch und Schund.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wechselwirkung zwischen Sprach- und Gesellschaftsform, Herkunftssprache, Sprache des Kindes. Sprachstörungen, Sprachspiele.

Wirkungsanalyse und Konsumgewohnheiten im Rahmen der Massenmedien.

Zweifelsfälle der Rechtschreibung und der Zeichensetzung. Hinweise im Hinblick auf Lernhilfe.

Übungen im Auffinden von Fehlern in Rechtschreibung und Zeichensetzung. Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit; Hilfen zu deren Verhinderung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten, Literarische Facharbeit (Interpretation von dichterischen und pädagogischen Texten, Gegenüberstellung motivgleicher Texte, stilkritische Übungen).

Schriftverkehr mit Behörden (wie Eingaben, Ansuchen, Berichte, Protokolle, Planungsvorschläge). Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte, besonders im Zusammenhang mit der Fachsprache.

Schriftliche Arbeiten:

Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je Semester.

5.

Klasse:

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Umfangreichere Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen und unter stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit (Reden zu besonderen Anlässen, Informationsgespräche usw.)

Kinder- und Jugendliteratur:

Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien. Darstellungsmöglichkeiten. Methoden zur Förderung der Leselust bei Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.

Lektüre und Textbetrachtung:

Die literarischen Strömungen des 20. Jahrhunderts, wobei der österreichische Beitrag besonders zu berücksichtigen ist. Tradition und Auflösung übernommener Dichtungsformen. Die Gegenwartsliteratur am Beispiel einiger bedeutender Vertreter und Werke.

Einfluß des ausländischen Schrifttums.

Medien und Literatur in ihrer Wechselwirkung.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Gefühlswert der Sprache. Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel in Presse, Werbung, Hörfunk, Fernsehen und Film.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten, literarische Facharbeit (Hinweise auf Formen des Zitierens und sinnvolle Verwendung von Zitaten). Lebenslauf, Bewerbungsschreiben.

Methodik des Aufsatzunterrichtes im Hinblick auf Lernhilfe; Korrekturübungen anhand von Beispielen.

Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit (wie Elternbriefe, Einladungen, Anschläge, Rundschreiben, usw.). Übungen zum Abfassen von Artikeln für Fachzeitschriften.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei dreistündige im 1. Semester und eine dreistündige im 2. Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen einander im Unterricht durchdringen, damit von verschiedenen Gesichtspunkten aus die Leistung der Sprache und das Wesen der Dichtung bewußt werden. Die einzelnen Stoffgebiete sind gleichwertig. Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloßes Fachwissen. Die Schüler sind zur Verwendung von Nachschlagewerken (Sachbüchern, Lexika) anzuleiten. Im Hinblick auf eine gezielte Lernnachhilfe im Fachbereich sind den Schülern entsprechende methodische Hinweise zu geben. Die Lehraufgaben sind so auszuwählen, daß besonders solche Probleme des persönlichen Lebens und der Gemeinschaft behandelt werden, die Kritikfähigkeit und Selbständigkeit verlangen. Dabei sollte die Berufsorientierung nicht übersehen werden.

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Von den vorhandenen Grundlagen ausgehend ist über natürlich gegebenen Sprechsituationen das freie Sprechen zu üben und durch verschiedene Kommunikationstechniken zu fördern, wobei neben dem vorbildlichen Sprechverhalten des Lehrers audiovisuelle Hilfsmittel eingesetzt werden sollen.

Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur in allen Bereichen des Deutschunterrichts, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Die Fähigkeit, sich sicher und klar auszudrücken, soll durch planmäßig aufbauende Übungen erreicht werden. Verschiedene Textsorten mit altersgemäßer, berufsbezogener und dem Interessenbereich der Schüler entsprechender Themenstellung soll geübt werden.

Lektüre, Textbetrachtung, Kinder- und Jugendliteratur:

Bei der altersentsprechenden Auswahl der Lektüre ist darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke in ihrer zeitlosen sowie epochegebundenen Dimension als Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse zu erfassen, kritisch zu überdenken und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist. Sie soll auf allen Stufen sowohl Beispiele aus der Gegenwartsliteratur als auch zeitlosen Lesestoff einschließen, und zwar über alle zur Verfügung stehenden Medien (wie Printmedien, Theater, Film, Hörspiel, Rundfunk, Fernsehen).

Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften in der Hort- und Heimerziehung zu sichern, sind die Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Sprachlehre soll die Reflexion grammatischer Phänomene, dem persönlichen Sprachgebrauch sowie der Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerung dienen. Auch bei der Interpretation soll eine grammatisch-stilistische Betrachtungsweise und ihre kommunikative Intention zum Tragen kommen. Sprachlehre und Rechtschreibung sollen den Deutschunterricht ganzheitlich durchdringen. Partnerarbeit soll die Einübung in die Lernhilfe fördern.

Bei Lehraufgaben, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch des Unterrichtes in Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis sind, ist enge Zusammenarbeit der betreffenden Lehrer erforderlich.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wichtigstes Ziel des Englischunterrichtes an Bildungsanstalten – neben fachspezifischen und fächerübergreifenden Aspekten – ist der Aufbau einer entsprechenden Kommunikationsfähigkeit, der die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Leseverstehens und des schriftlichen Ausdruckes zu Grunde liegen. Dadurch sollen die Schüler in die Lage versetzt werden, in der Fremdsprache situationsgerecht zu handeln, das heißt Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich richtig auszudrücken.

Hörverstehen:

Die Schüler sollen imstande sein, gesprochene Sprache vor allem in direktem Kontakt zu verstehen.

Sprechen:

Sie sollen im zukünftigen Berufsalltag imstande sein, Gesprächssituationen in der Fremdsprache zu bewältigen und sich sach-, situations- und partnergerecht auszudrücken.

Leseverstehen:

Sie sollen den Sinn fremdsprachlicher Texte erfassen; bei der Textauswahl sollte das Berufsfeld mitberücksichtigt werden.

Schreiben:

Sie sollen imstande sein, sich in der Fremdsprache vorwiegend in jenen Formen auszudrücken, welche von kommunikativem Wert sind.

Lernhilfe:

Aufgrund der eigenen Lernerfahrung und didaktisch-methodischer Hinweise, bereits ab der 1. Klasse, sollen die zukünftigen Erzieher imstande sein, erfolgreich Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache Englisch zu geben. Sie sollen mit Bedingungen und Methoden vertraut sein, Übungserfolge herbeizuführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern.

Im Sinne der Persönlichkeitsbildung hat der Englischunterricht das Ziel, mehr Achtung vor der Eigenart anderer Menschen und Völker zu wecken und so die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit anzuregen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Hörverstehen:

Schulung des Hörverstehens durch systematische Konfrontation mit dem gesprochenen Wort bzw. einfachen Originaltexten unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Kassette, Videoband, Schulfunk, Tonfilm). Die Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, Gehörtes dem Sinne nach und in wichtigen Details zu erfassen, so etwa Dialoge, kurze Szenen, einfache Texte erzählenden Inhalts, kurze Erlebnisberichte.

Sprechen:

Aufbau bzw. Erweiterung eines Grundsprachschatzes, zunächst in Anlehnung an vorgegebene Sprechsituationen, später als Versuch einer persönlichen Aussage, etwa in Form kurzer Mitteilungen, Erklärungen, Begründungen, Äußerungen über persönliche Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche und Gefühle usw., auch mit Hilfe von Bildgeschichten und Fotos.

Erarbeiten eines grundlegenden, besonders für den täglichen Gebrauch verfügbaren Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler, wie Familie, Wohnen und Einrichten, Gesundheit und Körperpflege, Mahlzeiten, Kleidung, Hobbies ua. Erwerb einer im Beruf verwertbaren Sammlung von Liedern, Reimen, Sprüchen und Spielen aus den englischsprechenden Ländern.

Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Leseverstehen:

Schulung des Leseverstehens an Texten aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich der Schüler. Dazu gehören zB Mitteilungen, kurze Briefe, kurze Szenen aus dem täglichen Leben, Dialoge, Berichte, Lesestücke erzählenden Inhalts, Kindergeschichten, Märchen, Texte landeskundlicher Art. Wecken der Freude am Lesen anhand entsprechender Texte.

Sprachlehre:

Vermittlung bzw. Festigung grundlegender Grammatikkenntnisse sowie deren Erweiterung und Anwendung im Hinblick auf die Erfordernisse der auf den einzelnen Schulstufen vorgesehenen Aufgaben. Im Sinne einer kommunikativen Grammatik sind die zu erwerbenden Strukturen in konkreten Sprechsituationen zu erarbeiten und einzuüben.

Die Schwerpunkte sollen etwa auf folgenden Gebieten liegen: Richtige Bildung und Anwendung der Zeiten, continuous form, Frage, Verneinung, Wortstellung im einfachen Aussage- und Fragesatz, Vergleichsstufen des Eigenschaftswortes, Fürwörter, Verhältniswörter. Dabei geht es nicht darum, in erster Linie formale Kenntnisse sondern die Fähigkeit zu erwerben, sich sprachlich möglichst richtig auszudrücken.

Schriftliche Arbeiten:

Kurze Zusammenfassungen von Gehörtem und Gelesenem, kleine Berichte über Selbsterlebtes, Umformungen, einfache Nacherzählungen, Verfassen von Briefen (Mitteilungen, Anfragen, Einladungen, Dankschreiben), Fragen und Antworten. Regelmäßige Schul- und Hausübungen zur Festigung und Anwendung von im Unterricht erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten.

Fünf einstündige Schularbeiten, zwei im 1. Semester, drei im 2. Semester.

2.

Klasse:

Hörverstehen:

Verbesserung des Hörverstehens durch vermehrten Einsatz technischer Unterrichtsmittel, durch Abhören und Nachspielen kurzer Szenen. Die Schüler sollen zunehmend imstande sein, Texte in ihrer Kernaussage zu erfassen und ihnen wichtige Detailinformationen zu entnehmen. Bei der Auswahl von Texten sollten Dialoge, einfache Interviews, aber auch Lieder und Reime berücksichtigt werden.

Sprechen:

Weiterentwicklung der Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen. Die Schüler sollten in zunehmenden Maße imstande sein, den erworbenen Sprachschatz der eigenen Absicht gemäß einzusetzen. Der Wortschatz ist auf Themenkreise auszudehnen, die für die Schüler auf Grund der Wahl dieser Schulart von Interesse und Bedeutung sind: Betätigung mit Kindern, vor allem Anleitungen zum Bauen, Werken, Malen ua., zu Rollenspiel und zu sozialen Arbeitsformen; Freizeit; Reise.

Weitere Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens an Lesestoffen im Zusammenhang mit den bereits genannten Themenkreisen unter Bedachtnahme auf die Umwelt der Schüler und deren Probleme sowie der stärkeren Ausrichtung auf den zukünftigen Beruf, Texte landeskundlicher Art. Ausschnitte aus einem inhaltlich und sprachlich der Altersstufe angemessenen Werk der neueren Literatur. Übungen, auch im Hinblick auf die Förderung des selbständigen Lesens. Versuche persönlicher Stellungnahmen zum Gelesenen.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf folgenden Gebieten: Umstandswort (Vergleichsstufen und Stellung im Satz), Gebrauch von past tense und present perfect tense, Leideform, modale Hilfszeitwörter, Gebrauch der Verhältniswörter, Besonderheiten im Gebrauch des Artikels, die indirekte Rede und Frage, einfache Bedingungssätze.

Schriftliche Arbeiten:

Stellen und Beantworten von Fragen, Zusammenfassen von wesentlichen Informationen aus einem Text, Verfassen von Briefen, Beschreibungen, Darstellung eines Handlungsablaufes nach Bildern, Versuch im Abfassen persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem oder Gehörtem. Kurze Aufsätze anhand von Leitfragen.

Fünf einstündige Schularbeiten, davon zwei oder drei im 1. Semester.

3.

Klasse:

Hörverstehen:

Erweitern und schärfen des Hörverstehens. Die Schüler sollen zunehmend in die Lage versetzt werden, Originaltexte (auch Interviews, Dialoge, Erzählungen, Phantasiegeschichten, Lieder) trotz Vorkommens unbekannter Wörter in ihrer Gesamtaussage oder in wichtigen Details zu verstehen und persönliche Aussagen darüber zu machen.

Sprechen:

Die Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen, ist weiterzuentwickeln. Hinführen zu selbständiger Stellungnahme durch Üben mit Argumentieren über einfachste Sachverhalte.

In die Themenkreise sollen auch kulturelle Belange, wie Theater, Film, Rundfunk, Fernsehen, Feste und Feiern einbezogen werden. Rollenspiele, Erklären von Spielregeln, bildgesteuertes Erfinden von Geschichten. Allenfalls Kurzreferate und Erlebnisberichte auch anhand von Bildmaterial.

Schulung der Aussprache und der Intonation im Kontext.

Leseverstehen:

Hinführen zum verständnisvollen und kritischen Umgang mit Texten anhand von Textinhalten, die zum Argumentieren anregen. Motivieren zum selbständigen Lesen anhand von Kurzgeschichten oder von Ausschnitten aus einem geeigneten Werk der Gegenwartsliteratur (Drama, Roman, Jugendliteratur).

Einfache persönliche Stellungnahmen zu Gelesenem.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf Zeitenfolge und Funktion der Nominalformen des Zeitwortes (infinitive, participle, gerund).

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 3. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Die Schüler sollen nun auch imstande sein, unter Rücknahme bisher vorgegebener Hilfestellungen schriftliche Aussagen selbständig zu produzieren. Dazu gehören: längere, zusammenhängende schriftliche Äußerungen in Form von einfachen Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Bilddeutungen, Inhaltsangaben, Nacherzählungen, anspruchsvollere Briefe ua.

Vier einstündige Schularbeiten, je zwei im Semester.

4.

Klasse:

Hörverstehen:

Das Hörverstehen ist an Aufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades weiter zu schulen und zu verbessern.

Sprechen:

Steigerung der Sicherheit im freien Anwenden der erworbenen Sprachkenntnisse, vor allem beim Vorbringen eigener Absichten, Meinungen und Empfindungen. Langsamer Aufbau eines berufsrelevanten Wortschatzes, etwa zu folgenden Themen: soziale Einrichtungen, soziale Konflikte, Umwelteinflüsse und Gesundheit, soziales Verhalten in der Gruppe.

Weiterhin Pflege einer richtigen Aussprache und Intonation.

Leseverstehen:

Weiterentwickeln des Leseverstehens anhand schwierigeren Lesegutes aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gelegentlich aktuelle Zeitungsausschnitte, allenfalls Texte über Erziehungsfragen und große Erzieherpersönlichkeit. Die Schüler sollen imstande sein, das Gelesene mit ihren eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen und darüber zu sprechen. Proben aus der englischsprachigen Literatur des

19.

und 20. Jahrhunderts, darunter eine Ganzschrift.

Nach Bedarf Wiederholung und Verbesserung der Grammatikkenntnisse.

Schriftlich Arbeiten:

Schriftliche Übungen, die sich aus den für die 4. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Inhaltsangaben und Nacherzählungen mit gesteigerten Anforderungen, Abfassen von Briefen, Bewerbungsschreiben.

Vier Schulareiten (Anm.: richtig: Schularbeiten), davon die erste einstündig, die weiteren zweistündig; je zwei im Semester.

5.

Klasse:

Hörverstehen:

Weitere Übungen mit gesteigerten Anforderungen zur Verbesserung des Hörverstehens. Die Schüler sollen imstande sein, anspruchsvollere Texte zu verstehen, wiederzugeben und zu interpretieren.

Sprechen:

Festigung des richtigen und sicheren Gebrauchs der englischen Sprache. Übungen im freien Sprechen über aktuelle Ereignisse und über die Lektüre. Der Wortschatz ist dabei durch Ausdrücke aus dem kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben zu bereichern, soweit sie notwendig und brauchbar sind.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens anhand von aktuellen Zeitungsausschnitten, Artikeln aus dem pädagogischen Bereich und aus Beispielen aus der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur, davon mindestens eine Ganzschrift.

Sprachlehre:

Schwerpunktmäßiges Wiederholen wichtiger Kapitel der Grammatik.

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die fünfte Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Übungen im Aufsatzschreiben in Form von Stellungnahmen zu Berichten über aktuelle Ereignisse sowie von Interpretationen und Zusammenfassungen von Gelesenem und Gehörtem.

Zwei zweistündige Schularbeiten, je Semester eine.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist in englischer Sprache zu führen. Die Muttersprache dient nur zur Erklärung schwieriger Ausdrücke und grammatischer Sachverhalte.

Die Lernziele des modernen Fremdsprachunterrichtes werden weitgehend von der Bedeutung praktischer Sprachkenntnisse bestimmt. Die Frage, was der Schüler mit seinen Fremdsprachkenntnissen anfangen kann, soll die Auswahl der Lehrinhalte sowie die Planung des Unterrichts bestimmen.

Lernen in der Schule schließt auch soziales Lernen ein. Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird. Soziale Lernformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sollen zu Werthaltungen, wie Toleranz gegenüber den anderen, Übernehmen von Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme auf Schwächen des Partners, Lernhilfe, Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit erzielen.

Zum Sprechen:

Im Bereich des Sprechens besteht das Ziel darin, die Schüler zu befähigen, die kommunikativen Absichten des Partners zu erkennen und die eigenen klar darzustellen. Sie sollen darüber hinaus ermutigt werden, auch außerhalb der Schule bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Kontakt mit englischsprechenden Menschen aufzunehmen und möglichst viel Englisch zu hören und zu lesen. Die Fähigkeit, den erworbenen Sprachschatz flexibel anzuwenden, muß in einem langen Lernprozeß entwickelt werden. Daher kommt der Transferphase im Bereich des Sprechens große Bedeutung zu, und es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Lehrers, immer wieder lebensechte Kommunikationssituationen zu finden, in welchen die Schüler gelernte Äußerungen anwenden können. Geeignete Übungsformen sind ua. Frage- und Antwortketten; Zusammentragen geeigneter Äußerungen zu einer verbal beschriebenen oder durch eine einfache Skizze dargestellten Situation und Zusammensetzen von Gesprächsabläufen; Umwandlungs-, Erweiterungs- und Variationsübungen ausgehend von Dialogmustern; Vollenden eines begonnenen Gespräches mit mehreren Möglichkeiten des Fortsetzens (zustimmend, ablehnend, ungewiß); Dramatisieren kurzer Geschichten aus dem Stegreif; Darstellen kurzer Alltagsszenen aus dem Stegreif; Übungen im Formulieren von Argumenten bzw. Gegenargumenten zu einfachen Sachverhalten, zunächst mit Hilfe visueller und graphischer Impulse, später unter Rücknahme der Hilfestellung ua.

Der richtigen Lautbildung, Tonführung und dem Sprechrhythmus (zB Schwachtonformen) ist in allen Klassen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, Übungen sollten jedoch nur im Kontext vorgenommen werden. Das Verwenden von Kassetten und Videobändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von Sprachübungsgeräten dient der Gewöhnung an verschiedene Sprecher.

Die Schüler sollen den Wortschatz und die Kenntnis idiomatischer Wendungen im Unterrichtsgespräch und bei der Lektüre erwerben. Durch Beschäftigung mit verschiedenen Themenbereichen muß der Grundwortschatz stetig und konzentrisch erweitert werden. Der zu aktivierende Wortschatz ist vom Lehrer auszuwählen und durch ständiges, abwechslungsreiches Wiederholen und anwenden in lebensnahen Gesprächssituationen im Gedächtnis der Schüler zu verankern. Nach Bedarf können Wörter, Wortgruppen und Redewendungen nach verschiedenen Gesichtspunkten, wie Sachgebiete und Wortfelder, sinnverwandte Wörter, Gegensatzpaare, assoziatives Zuordnen von Wörtern zu einem Grundwort ua. geordnet werden. Das Erarbeiten unbekannter Wörter erfolgt weitgehend durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch unentbehrlich ist.

Zum Hör- und Leseverstehen:

Zur Unterstützung des Hörverstehens sollten entsprechende Methoden berücksichtigt werden:

1.

In der Vorentlastungsphase: Bildimpuls; „brainstorming“;

2.

Während des Hörens: „multiple-choice“ – Fragen (auch nach dem Hören möglich); „gap-textes“ – Lückentexte (zB Lieder); „note-taking“.

3.

Nach dem Hören: (mündlich oder schriftlich möglich): zB bei „open-ended texts“ einen Schluß finden; einen anderen Schluß finden als den, der vorgegeben ist; „summary“.

Ausgehend von Zielvorstellungen, wonach erworbene Sprachkenntnisse für den zukünftigen Benützer der Fremdsprache von praktischem Nutzen sein soll, werden gezielte Übungen zur Entwicklung des selbständigen Hör- und Leseverstehens einen festen Platz in der Unterrichtsplanung finden müssen.

Hiezu bieten sich auch vom Lehrbuch unabhängige kürzere humorvolle oder spannende Texte an, deren Inhalte geeignet sind die Aufmerksamkeit der Schüler zu erregen zB vereinfachte Werke, Kinder- und Jugendbücher, Märchen. Ziel der Übungen zum Hör- und Leseverstehen ist es, die Schüler zu befähigen, sich selbständig mit der fremden Sprache zu beschäftigen, Theateraufführungen zu besuchen, Filme anzuschauen, Bücher zu lesen und fremdsprachige Sendungen zu hören. Dieser selbständige Spracherwerb ist gelegentlich in den Unterricht einzubeziehen bzw. zu überprüfen.

Übungen zum Erfassen wesentlicher Tatsachen „intensive reading“ oder überfliegendes Lesen (zB skimming, scanning) oder Informationen durch wiederholtes Lesen bzw. Hören eines der Lernstufe in Länge und Schwierigkeitsgrad angemessenen Textes; herausfinden des Handlungsfadens durch Notieren bzw. Unterstreichen der für die Handlung wichtigen Wörter bzw. Wortgruppen als Vorbereitung für Wiedergaben und Interpretationen; Hinlenken der Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Detail zum Üben selektiven Hörens und Lesens; Ausfüllen von Diagrammen anhand gehörter oder gelesener Texte; alle Arten von Zuordnungs-, Einsetz- und Ergänzungsübungen.

Auch im Bereich Sprachlehre hat der praktische Aspekt der Spracherlernung Vorrang. Obwohl grammatische Korrektheit im Ausdruck auch eines der Ziele im Fremdsprachunterricht ist, darf der Erwerb von Grammatikkenntnissen nicht zum Hauptanliegen werden. Daher werden auch grammatische Erscheinungen in solchen Lebensnahen Situationen dargeboten und geübt, die diese Formen tatsächlich verlangen. Nur in den Phasen des Erklärens, der Regelfindung und in bestimmten Übungsphasen wird die zu erlernende Struktur aus dem Kontakt herausgehoben. Beginnend mit stärker gelenkten, über weniger gesteuerte bis hin zu freien Übungen sollen die Schüler zur praktischen Sprachanwendung gelangen. Geeignete Übungsformen, wie Analogieübungen, Einsetzübungen, Ergänzungsübungen, Zuordnungsübungen, Umformungsübungen ua., sowie das Erarbeiten von Gesetzmäßigkeiten werden zunächst durch visuelle Lernhilfen, wie Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Folien, Schriftkarten, Diagramme, Schemata, Symbole, Signale, übersichtliche Tafelbilder ua. unterstützt. Beim Umformen ist darauf zu achten, daß die umgeformten Sätze sprachlich und inhaltlich genauso stimmen, dh. kontextualisierbar sind, wie die vorgegebenen. Je geübter die Schüler werden, desto mehr können die Einsichtnahme rein verbal und das Üben unter Rücknahme der Hilfestellung erfolgen. Auch die Gegenüberstellung deutscher und englischer Strukturen wird dort notwendig sein, wo es zu Interferenzerscheinungen zwischen Muttersprache und Fremdsprache kommt.

Die schriftlichen Übungen sollen organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen und als sinnvolle Ergänzung der mündlichen Übungen in einem zeitlich vertretbaren Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen.

Als schriftliche Übungsformen eignen sich: Nacherzählungen deren Schluß der Phantasie der Schüler überlassen wird; das Umwandeln dramatischer Texte in eine oder mehrere Erzählungen in der Form, daß einzelne handelnde Personen herausgegriffen werden und über die betreffenden Sachverhalte berichten oder dazu Stellung nehmen; das Dramatisieren von Erzähltexten, wo die entsprechenden idiomatischen Voraussetzungen bereits vorhanden sind. Die meisten dieser Übungen sind auch in Briefform möglich, wie ja Berichten und Briefschreiben überhaupt ein fester Bestandteil der schriftlichen Übungen sein sollte. Schriftliche Übungen sollen auch die Grundlage für Schularbeiten bilden. Übersetzungsübungen dürfen bei Schularbeiten nicht gefordert werden.

Von den angeführten didaktischen Möglichkeiten ist in angemessener Form und Intensität Gebrauch zu machen. Jegliche einseitige Behandlung von Lehrstoffen ist zu vermeiden, eine Integration verschiedener Lehraufgaben und methodischer Prinzipien ist anzustreben. Die Lehrer sollen dadurch zur Methodenvielfalt angehalten werden.

Die künftigen Erzieher sollen im eigenen Unterricht didaktisch-methodisch gezielten Fremdsprachenunterricht erleben und „Lernhilfe“ zunächst als Partnerarbeit in der eigenen Klasse üben. Weiters sind sie während aller Klassen in schulorientierte Verhaltensweisen, wie Gespräche mit dem Kind über seine Lernprobleme, Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Gruppen- und Partnerarbeit, Ausnützen aller Hilfsmittel zur Erklärung und Rücksichtnahme auf besondere Lernbedürfnisse des einzelnen Schülers als unentbehrliche Voraussetzung für erfolgreiches Lernen einzuführen.

Geeignete Übungsformen (auf der Grundlage die Lehrpläne „Englisch“ in den Schulen im Pflichtschulalter) sind ua:

Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern;

Übungen im Herstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Tabellen; Übersichten ua. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen und Strukturen oder zum Ableiten von Regeln;

Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben;

Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie Bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes zum Einüben von Strukturen; Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen;

Übungen im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse;

Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten – Üben – Bewußtmachen – Anwenden);

Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext;

Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat einen gegenwartsbezogenen Überblick über den Verlauf des Weltgeschehens zu vermitteln, wobei Ursachen, Anlässe und Zusammenhänge zu verdeutlichen sind. Aus den Einsichten in die politischen, rechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Wechselbeziehungen soll der künftige Erzieher politisches Bewußtsein als Grundlage für die eigene Lebensgestaltung und für die Lösung gesellschaftlicher Probleme im Sinne der Demokratie und des Rechtsstaates entwickeln.

Die Kenntnis der Geschichte Österreichs soll zur Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit sowie zur Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der Gegenwart und Zukunft führen. Die Vermittlung von sozialkundlichen Bildungsstoffen unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Kindes, der Frau und der Familie in Vergangenheit und Gegenwart soll die Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung fördern.

Lernziele und Lerninhalte:

1.

Klasse:

1.

Entwicklung von Primärgesellschaften zu frühen Hochkulturen

Lernziele:

– Einblick gewinnen in die Aufgaben und Methoden des Faches

– Kennenlernen der für die Entwicklung der Menschheit bestimmenden naturräumlichen und sozialen Faktoren

– Erkennen der wesentlichen Merkmale von Hochkulturen

Lerninhalte:

– Grundbegriffe der Geschichts- und Sozialwissenschaft

– Die Entwickungsstufen (Anm.: richtig: Entwicklungsstufen) menschlicher Zivilisation und Kultur in urgeschichtlicher Zeit, insbesondere in Österreich

– Arbeitsteilung und geschlechtsspezifisches Rollenbild; die Bedeutung der Familie

– Die Entwicklung einer differenzierten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in den frühen Hochkulturen

2.

Politische Organisationsformen und kulturprägende Kräfte in der antiken Welt

Lernziele:

– Gewinnen eines Überblicks über die Entwicklung von Staaten und Staatsformen; Verstehen der Wechselwirkungen von Staat und Kultur in der Antike

– Erkennen der Problematik der politischen Organisation von Großreichen und von deren Einfluß auf Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur

– Verstehen der Hellenisierung und Romanisierung als rechtschaffende und kulturverschmelzende Kräfte

– Erkennen der Auswirkungen des Christentums auf das gesellschaftliche und kulturelle Leben

Lerninhalte:

– Polis und Res pulica; gesellschaftliche Auseinandersetzungen in Athen und Rom, ihre Ursachen und Folgen; die Entwicklung und Funktion der Sklaverei; antike und moderne Demokratie; Sparta als antagonistisches Modell

– Die Bedeutung griechischer Philosophie und Wissenschaft; die hellenistische Kultur

– Die Entwicklung Roms zum Weltreich; der römische Rechtsbegriff und seine Auswirkungen; die Romanisierung – besonders am Beispiel Österreichs

– Das Christentum als neuer religiöser, politischer und kultureller Faktor; das unterschiedliche Menschenbild der Antike und des Christentums (Wertschätzung der Arbeit, Personalität der Frau)

3.

Von der Antike ins Mittelalter

Lernziele:

– Erfassen von Kontinuität und Wandel in neu entstehenden Kulturkreisen

– Verstehen der Feudalordnung im mittelalterlichen Europa

Lerninhalte:

– Die Auswirkungen der germanischen Völkerwanderung in Europa

– Der Islam als politische und kulturformende Kraft; das arabische Weltreich

– Neuordnung Europas durch das Frankenreich, Entwicklung von Lehenswesen und Grundherrschaft

2.

Klasse:

1.

Europa im Mittelalter

Lernziele:

– Verstehen des abendländischen Dualismus von Kaisertum und Papsttum

– Gewinnen eines chronologischen und thematischen Überblicks über Das Werden Österreichs im Mittelalter und die Kunststile dieser Zeit

– Erkennen der wirtschaftlichen Veränderungen im Spätmittelalter und deren Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft

Lerninhalte:

– Die universalen Mächte Kaisertum und Papsttum, ihr Zusammenwirken und ihre Rivalität

– Die Entwicklung der österreichischen Länder; Landesfürstentum, Hausmachtpolitik; Romanik und Gotik

– Verfall der Feudalherrschaft im Spätmittelalter und Aufstieg des Bürgertums

2.

Renaissance, Humanismus, religiöse Reformbestrebungen und Konflikte

Lernziele:

– Erfassen des Erkenntnisfortschrittes am Beginn der Neuzeit

– Erkennen der Bedeutung der überseeischen Expansion europäischer Staaten

– Verstehen der religiösen Auseinandersetzungen in Reformation und Gegenreformation sowie ihres Zusammenhanges mit sozialem Wandel und politischem Machtkampf

Lerninhalte:

– Humanismus und Renaissance als Ausdruck des neuen Selbst- und Weltverständnisses; Fortschritte der Wissenschaft, Erfindungen, Entdeckungen und Auswirkungen der kolonialen Expansion, Frühkapitalismus

– Reformation und katholische Erneuerung in der Spannung von religiösen Anliegen und weltlicher Machtpolitik; der Dreißigjährige Krieg

3.

Absolutismus und Aufklärung

– Erfassen der Wesensmerkmale des Absolutismus, seiner Wirkungen und Folgen

– Gewinnen eines Überblicks über die Entwicklung Österreichs zur Großmacht

– Verstehen des Barock als Ausdruck eines veränderten Lebensgefühles

– Erkennen der Grundideen der Aufklärung und ihres Fortwirkens bis zur Gegenwart

Lerninhalte:

– Das System des höfischen Absolutismus am Beispiel Frankreichs

– Der Aufstieg Habsburgs in der Auseinandersetzung mit Frankreich und dem Osmanischen Reich. Die Kunst des österreichischen Barock

– Ideen der Aufklärung; ihre Auswirkungen auf Gesellschaft, Religion, Staat und Wirtschaft

– Der aufgeklärte Absolutismus in Österreich unter Maria Theresia und Josef II.

4.

Revolutionäre Prozesse am Ende des 18. Jahrhunderts und restaurative Gegenbewegungen

Lernziele:

– Erfassen der Ursachen von Freiheitsbewegungen und revolutionären Prozessen sowie der Möglichkeiten ihrer Durchsetzung

– Erkennen der Gefahr totalitärer Machtansprüche bei Revolution, Gegenrevolution und Restauration

Lerninhalte:

– Das Werden einer modernen Demokratie in den USA

– Die Französische Revolution

– Das napoleonische Hegemonialsystem; nationale Freiheitsbewegungen in Europa

– Der Wiener Kongreß und die Restauration; Vormärz und Biedermeier in Österreich

3.

Klasse:

1.

Gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat

Lernziele:

– Erkennen der Wechselwirkungen zwischen wissenschaftlichen, technologischen und politischen Entwicklungen

– Kennenlernen verschiedener Lösungsversuche für die Bewältigung der sozialen Spannungen und Krisen des Industriezeitalters

– Erfassen des Liberalismus und Nationalismus als gesellschaftsformende und staatsbildende Kräfte im 19. Jahrhundert

– Erkennen der Grundlagen, Formen und Auswirkungen imperialistischer Politik

Lerninhalte:

– Die erste Industrielle Revolution und die damit verbundene Veränderung der Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur; ihre Auswirkungen auf die Familie

– Frau und Kind in den verschiedenen Gesellschaftsschichten des 19. Jahrhunderts

– Entstehung und Weiterentwicklung sozialistischer Theorien und christlicher Soziallehren

– Liberalismus und Nationalismus, ihr Durchbruch in den Revolutionen von 1848

– Nationale Einigungsbewegungen und Entstehen neuer Nationalstaaten

– Imperialistische Politik der Weltmächte bis 1914

2.

Österreich 1848 bis 1914

Lernziele:

– Verstehen der Probleme eines Vielvölkerstaates

– Erkennen von Zusammenhängen zwischen außenpolitischen Vorgängen und innenpolitischen Entwicklungen

– Erfassen des Wandels vom Untertanen zum Staatsbürger durch die Einführung von Verfassung und Wahlrecht

– Begreifen der Kunst als Spiegel gesellschaftlicher Zustände

Lerninhalte:

– Die Nationalitätenfrage, der Ausgleich mit Ungarn, die Entwicklung der Verfassung

– Die außenpolitische Entwicklung; Balkan- und Bündnispolitik

– Wirtschaftliche und soziale Probleme; Entwicklung des Wahlrechts; Entstehung der politischen Parteien und der Interessensverbände

– Die Kunst des Fin de siecle zwischen Epigonentum und Aufbruch

4.

Klasse:

1.

Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit

Lernziele:

– Erkennen der Ursachen für die Erschütterung der Vorrangstellung Europas

– Erfahren der katastrophalen Auswirkungen eines weltweiten Vernichtungskrieges mit moderner Kriegstechnik

– Verstehen der krisenhaften Erscheinungen im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich während der Zwischenkriegszeit

– Erkennen der Ursachen für die Entwicklung autoritärer und totalitärer Ideologien und Herrschaftssysteme

Lerninhalte:

– Der Erste Weltkrieg, seine Auswirkungen auf europäische Staatsgebiete, Herrschaftsformen, Wirtschafts- und Sozialstrukturen

– Oktoberrevolution und Sieg des Kommunismus in Rußland; Stalinismus in der Sowjetunion

– Die Wirtschaftsmacht USA; die Weltwirtschaftskrise und ihre Auswirkungen

– Faschismus in Italien; Nationalsozialismus in Deutschland

2.

Österreich von 1918 – 1938

Lernziel:

– Erkennen der Bedeutung weltanschaulicher Gegensätze und politischen Machtstrebens für die Entwicklung des Staatswesens

– Erfassen der Ursachen für das Fehlen des Staatsbewußtseins und für die Abhängigkeit vom Ausland

Lerninhalte:

– Auflösung der Donaumonarchie und Kampf um das Staatsgebiet

– Das Entstehen der demokratischen Republik und die neue Verfassung

– Die politischen Parteien; Wirtschaftsprobleme; Radikalisierung des politischen Lebens; Austromarxismus und Austrofaschismus; Bürgerkrieg; Ständestaat

– Kultur der Zwischenkriegszeit

– Der Untergang Österreichs

3.

Der Zweite Weltkrieg

Lernziel:

– Erfassen der Ursachen und Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges

– Betroffenheit über die Massenvernichtung in Konzentrationslagern und im Bombenkrieg und über die Zwangsdeportation von Millionen Menschen

Lerninhalte:

– Ursachen des Zweiten Weltkrieges

– Verfolgungen und Massenvernichtungen; Freiheits- und Widerstandsbewegungen

4.

Weltpolitik und Staatenwelt seit 1945

Lernziele:

– Gewinnen von Einsichten in die Wechselbeziehungen der Völker und Staaten und in die permanenten Veränderungen im weltpolitischen System

– Erkennen der Gründe für die Krisenanfälligkeit der gegenwärtigen Welt

– Erkennen des Interessenkonfliktes zwischen Entwicklungsländern und Industriestaaten

– Kennenlernen der Integrationsbestrebungen europäischer Staaten

Lerninhalte:

– Die Weltsituation im Jahr 1945; die Teilung Europas; der Kalte Krieg; Politik der Koexistenz und Entspannung; die Umwälzungen im Ostblock 1989 und ihre Folgen

– Schwerwiegende zwischenstaatliche Konflikte seit 1945, friedliche Lösungsstrategien oder kriegerische Gewaltakte

– Die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen

– Entkolonisierung in Asien und Afrika; wirtschaftliche und politische Probleme der Entwicklungsländer; der Nord-Süd-Konflikt; der Einfluß des religiösen Fundamentalismus auf die Politik

– Politische und wirtschaftliche Integrationsbestrebungen Europas

5.

Klasse:

1.

Österreich: die Zweite Republik

Lernziele:

– Erfassen der Entwicklung eines Österreichbewußtseins

– Erkennen der Vor- und Nachteile von Koalitions- und Alleinregierungen

– Erkennen der Bedeutung des Staatsvertrages und der österreichischen Neutralität

– Begreifen der gegenwärtigen Aufgaben und der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt

Lerninhalte:

– Die Wiedererrichtung des österreichischen Staates und die geistige Neuorientierung

– Besetzung und Ringen um den Staatsvertrag; der wirtschaftliche Wiederaufbau

– Die Entwicklung der politischen Parteien und ihrer Programme; Koalitionen und Alleinregierungen

– Die österreichische Neutralität und die umfassende Landesverteidigung

– Die Brückenfunktion Österreichs in der gegenwärtigen Weltpolitik

2.

Politische und gesellschaftliche Probleme unserer Zeit

Lernziele:

– Erkennen der Notwendigkeit politischer Mitwirkung und Mitverantwortung

– Gewinnen von Einsichten in die Bedingungen der Friedenssicherung

– Sensibel werden für die Probleme von Minderheiten, sozial Schwachen, Frauen und Kindern

– Erfassen der Auswirkungen der zweiten Industriellen Revolution und der Fortschrittsideologie

– Erfassen der Zusammenhänge aktueller politischer Ereignisse

Lerninhalte:

– Politische Mitwirkungsmöglichkeiten in der rechtsstaatlichen Demokratie; Verhältnis von Gruppeninteressen und Gesamtinteresse; Gefährdung der Demokratie durch extremistische Gruppen

– Möglichkeiten des Abbaues von Gewalt zwischen Einzelmenschen, Gruppen, Völkern und Staaten; Rüstungskontrolle und Friedensbewegungen

– Menschen- und Bürgerrechte und die Probleme ihrer Durchsetzung aufgrund verschiedener Rechtsvorstellungen und Sozialstrukturen

– Die Rolle der Frau in verschiedenen Epochen und Kulturen; bedeutende Frauenpersönlichkeiten in der Geschichte; das Streben nach Gleichberechtigung; Frauenprobleme der Gegenwart

– Kinderarbeit in Vergangenheit und Gegenwart; Erziehung und Bildungspolitik im historischen Wandel

– Einblick in die Geschichte institutioneller Kinderbetreuung und -erziehung in Österreich

– Die zweite Industrielle Revolution; Ambivalenz der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung; Arbeitswelt und Freizeit; Verantwortung für die Umwelt

– Transparentmachung des tagespolitischen Geschehens

Didaktische Grundsätze:

Der Geschichts- und Sozialkundeunterricht soll durch Setzung von Schwerpunkten unter Anwendung des exemplarischen Prinzips die Stellung des Menschen in der Gesellschaft während verschiedener Epochen unter Beachtung der jeweils dominierenden politischen, wirtschaftlichen, religiösen und kulturellen Kräfte zeigen; Beispiele aus der Geschichte Österreichs sind – wo immer möglich – vorzuziehen.

Probleme des Zeitgeschehens sollen bei allen sich bietenden Anlässen in objektiver Weise behandelt und Möglichkeiten der Erziehung zu demokratischer Gesinnung genützt werden. Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht isoliert zu behandeln, sondern anhand konkreter historischer oder aktueller Situationen zu gewinnen. Für die Erarbeitung und wiederholende Zusammenfassung der Geschichte der Frau und des Kindes in der obersten Klasse ist die Möglichkeit eines projektorientierten Unterrichts gegeben.

Die Themenkreise in den einzelnen Klassen sind in Lernziele und Lerninhalte gegliedert. Dem Lehrer bleibt es überlassen, diese zu gewichten, die für die Erreichung der Lernziele vorgegebenen Lerninhalte auszuwählen und allenfalls, soweit es die Unterrichtszeit erlaubt, zusätzliche Lerninhalte einzubringen.

Audiovisuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre und Quellenauswertung, Referate und Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen. Exkursionen zu historischen Stätten sowie der Besuch von Ausstellungen und Museen dienen darüber hinaus einem vertieften Verständnis einzelner historischer Epochen. Wiederholungen in Längs- und Querschnitten sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg beitragen.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel einer ganzheitlichen geographisch/wirtschaftskundlichen Erziehung ist der Erwerb von Haltungen, Fähigkeiten und Kenntnissen.

„Haltungen“ meint: verantwortungsvolles, sachgemäßes und solidarisches Verhalten zum künftigen Wohle von Natur und Mensch.

„Fähigkeiten“ bedeutet: geographische/wirtschaftskundliche Informationen finden, interpretieren und für die Lösung von Fragen anwenden können.

„Kenntnisse“ umfaßt: das Wissen um räumliche Muster, raumwirksame und wirtschaftliche Prozesse zur Bewältigung des zukünftigen Lebens.

Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde soll zum erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:

Entwicklung der Fähigkeit, erworbenes Wissen und gewonnene Einsichten im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben bei räumlichen, wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen anzuwenden.

Einsicht in das Wirkungsgefüge und die Dynamik des Raumes, der Wirtschaft und der Gesellschaft vermitteln.

Die räumlichen Gegebenheiten und deren Nutzung sowie die Regelhaftigkeiten menschlichen Verhaltens in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen.

Entwicklung und Anwendung von topographischem Orientierungswissen, räumlichen Ordnungsvorstellungen und Orientierungsfertigkeiten.

Sich der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen unter verschiedenen räumlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen bewußt werden.

Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme.

Die Bedeutung der Wahrnehmung und Bewertung von Umwelt im weitesten Sinn für das menschliche Handeln erkennen.

Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können.

Die Fähigkeit erweitern, die von den Massenmedien verbreiteten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Informationen über Österreich und die Welt kritisch zu beurteilen.

Einsicht in den Wandel der Produktionsprozesse und Verständnis für Veränderungen der Arbeits- und Berufswelt.

Die Komplexität von Beziehungsgeflechten zwischen Natur- und Humanfaktoren erkennen und zu den Auswirkungen menschlicher Eingriffe Stellung nehmen können.

Landschaften als Lebensräume ökonomisch und ökologisch einschätzen und Interessengegensätze bei der Nutzung von Räumen somit auch die Notwendigkeit von Raumordnungsmaßnahmen begründen können.

Weitere zur Verarbeitung geographisch-wirtschaftlicher Informationen notwendige Arbeitsmittel und -verfahren kennen und diese vermehrt für die selbständige Informationsauswertung einsetzen können.

Die persönliche Rolle als Konsument kritisch durchleuchten und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen. Raum, Gesellschaft und Wirtschaft auch fächerübergreifend mit benachbarten natur- und sozialwissenschaftlichen Disziplinien betrachten können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Auseinandersetzung des Menschen mit seiner natürlichen und sozialen Umwelt

1.

Die Erde und ihre Darstellungsmöglichkeiten

Lernziele:

– Die Gestalt der Erde und ihre Bewegungen beschreiben und deren Folgewirkungen erklären

– Geographische Darstellungsmöglichkeiten erkennen und interpretieren

– Hilfsmittel zur Orientierung anwenden

Lerninhalte:

Geoid, Revolution, Rotation, Ekliptik.

Beleuchtungsverhältnisse; Globus, Karte, Bilder, Graphiken, Tabellen; Gradnetz, Zeitzonen, Orientierung im Gelände.

2.

Die landschaftsökologischen Zonen der Erde

Lernziele:

– Die Verbreitung der natürlichen Landschaftskomponenten (Geofaktoren) analysieren und erklären

– Wechselbeziehung von Relief, Klima, Boden und Vegetation beispielhaft aufzeigen

– Landschaftsökologische Zonen der Erde als natürliche Lebensräume sehen und bewerten

Lerninhalte:

Formen des Reliefs und ihre Entstehung; Erklärung der Temperatur- und Niederschlagsverteilung der Erde; Klima- und Vegetationszonen der Erde; Wechselbeziehungen zwischen Boden, Klima, Relief und Vegetation; Charakterisierung und Verbreitung der landschaftsökologischen Zonen.

3.

Der Mensch und seine wirtschaftlichen Bedürfnisse

Lernziele:

– Bedürfnisbefriedigung und Güterknappheit als Ursachen wirtschaftlicher Aktivitäten des Menschen erfassen

– Antriebskräfte der Entwicklung einer Volkswirtschaft kennen

Lerninhalte:

Der Mensch und seine materiellen Bedürfnisse, das ökonomische Prinzip, Wirtschaften als Folge von Knappheiten, Arbeitsteilung und Geldwirtschaft als Kennzeichen volkswirtschaftlicher Entwicklung, der Einsatz von Produktionsfaktoren

4.

Bevölkerungsstrukturen, ihre Entwicklungen und Veränderungen

Lernziele:

– Die räumliche Verteilung der Erdbevölkerung beschreiben

– Die Ursachen, Formen und Folgen demographischer Prozesse erklären

Lerninhalte:

Topographische Verteilungsmuster der Weltbevölkerung, Kennziffern demographischer Prozesse, Regelhaftigkeiten und Entwicklungstendenzen der Bevölkerung, Bevölkerungswanderungen an Staatenbeispielen, regionale Beispiele zur Bevölkerungsentwicklung bei unterschiedlichen ökonomischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen.

5.

Regionale Differenzierung nach kulturellen und sozio-ökonomischen Merkmalen

Lernziele:

– Prägende Kulturfaktoren und grundlegende sozioökonomische Indikatoren kennen

– Die Gliederung der Erde nach kulturellen und sozioökonomischen Gesichtspunkten begründen

Lerninhalte:

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