Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-09-01
Letzte Aktualisierung 2017-04-01
Status Aufgehoben · 2017-03-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
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Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülerinnen und Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, die Freude am Erleben und Erforschen der Natur, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen auch hinsichtlich des außerschulischen Lebensbereichs aufgegriffen und geweckt, unterstützt und gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignen sich unter anderem auch vorbereitende Aufgabenstellungen und das Reflektieren des Unterrichts. All dies führt zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.

6.

Strukturierung und Exemplarität

Die Forderung nach Strukturierung bezieht sich sowohl auf die Aufbereitung der Lehrstoffe als auch auf die Gestaltung des Unterrichtsablaufs (ua. auch in seminaristischer Form). Das vorausgehende Erfassen und Verstehen der Strukturen der Inhalte durch die Lehrenden ist die wesentlichste Voraussetzung für die einsichtige Vermittlung von Strukturwissen im Unterricht. Erst eine sorgfältige Inhaltsanalyse zeigt nämlich, ob sich ein Stoffgebiet für das exemplarische oder für das orientierende, überblicksmäßige Lehren, für entdeckendes, forschendes oder für informierendes Lernen eignet. Andererseits ermöglicht erst die überlegte Anordnung der Lehr- bzw. Lernschritte erfolgreiche Lernprozesse. Systematisches Lernen ist jedenfalls sowohl auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen wie auf die Breitenwirkung des Orientierenden angewiesen.

7.

Lebensbezogenheit und Veranschaulichung

Im Unterricht sind Lernsituationen zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie des Kollegs, die Alltagssituationen, aktuelle Ereignisse oder Praxiserfahrungen bieten. Außerdem werden die Lehrenden versuchen, den Schülerinnen und Schülern die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Bildungsaufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftigtes Berufsleben argumentativ einsichtig zu machen. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit des Unterrichts mit dem Leben (insbesondere Berufsleben) außerhalb der Schule aus.

Veranschaulichung verlangt von den Lehrenden, daß sie die Lehrstoffe dem Erleben und Erfahren der Schülerinnen und Schüler mehr- bzw. vielsinnig oder durch Beispiele zugänglich machen. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.

8.

Individualisierung durch Differenzierungsmaßnahmen

Individualisierung verlangt von den Lehrenden, daß sie trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Persönlichkeiten der Schülerinnen und Schüler und ihre Bedingtheit ernst nehmen und diesen Tatsachen zu entsprechen versuchen. Dabei werden sie die unterschiedlichen Individuallagen der Schülerinnen und Schüler im allgemeinen sowie den sachstrukturellen Wissensstand auf Grund bisheriger Lernerfahrungen in den Zubringerschulen im besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen, berücksichtigen (insbesondere im ersten Semester).

Die Unterschiedlichkeiten der Schülerinnen und Schüler betreffen im einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit, ihre Selbständigkeit, ihre Selbsteinschätzung, eventuell besondere individuelle Begabungen und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten sollen die Lehrenden durch differenzierende Maßnahmen, wie zum Beispiel unterschiedlich viele oder/und schwierige Aufgabenstellungen, verschiedene Sozialformen, Lehr-/Lernmittel, Lernzeit und Hilfestellung, entsprechen. Die zusätzliche verantwortungsbewußte Berücksichtigung der wahrgenommenen Lernfortschritte jedes einzelnen schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und hilft mit, unnötige Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.

9.

Berücksichtigung verschiedener Lehr- und Lernformen

Der Unterricht ist so zu führen, daß die Schülerinnen und Schüler verschiedene erwachsenengerechte Formen des Wissens- und Könnenserwerbs erfahren und erproben können: das gebundene und das freie Lernen, das informierende und experimentierende, das projektorientierte und entdeckende Lernen, das wiederholende und übende Lernen, das vermittelnde und selbstaneignende Lernen sowie das Lernen im Gespräch. Durch dieses vielfältige Angebot von Möglichkeiten der Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung sollen jene grundlegenden Denk- und Arbeitsmethoden erworben werden, die für das Berufsfeld Kindergarten und für die ständige Fortbildung von Bedeutung sind. Jedenfalls dient das geleitete Lernen als Grundlage zu selbständigem, reflektierendem und handelndem Lernen.

10.

Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrags

Um die Lern- bzw. Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, erhalten und womöglich zu steigern, werden die Lehrenden versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen und zur Selbsteinschätzung der Lernenden (hinsichtlich von Stärken und Defiziten) zu sensibilisieren. Dazu werden sie trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anknüpfen an bereits Gelerntes, das Herstellen von Querverbindungen und durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen.

Zur Sicherung des Lernertrags eignen sich auch mündliche und schriftliche nachbereitende Hausaufgaben. Diese sind so vorzubereiten, daß sie von den Schülerinnen und Schülern selbständig durchgeführt werden können. Auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler ist Bedacht zu nehmen.

Die Lernkontrolle und die Beobachtung der Schülerleistungen geben den Lehrenden Hinweise auf die Wirksamkeit ihrer Unterrichtsarbeit und auf Maßnahmen zu deren Verbesserung. Die Kontrolle des Unterrichtsertrags dient aber auch der Motivation der Schülerinnen und Schüler und informiert diese über den Leistungsstand und über Lernfortschritte.

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (vgl. Art. I § 3)

IV. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstundenzahl Lehrver-

```

a)

Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-

```

tungs-

Semester gruppe

```

1.
    1. 4.

```

```

```

Religion .................. 2 2 2 2 8 (III)

Pädagogik (einschließlich

Pädagogische Psychologie,

Pädagogische Soziologie,

Philosophie *2) ......... 4(+2)*2)4(+2)*2)4 4 16(+4)*2) II

Heil- und Sonderpädagogik . - - 2 2 4 II

Didaktik (insbesondere

Didaktik der

Kindergarten- und

Vorschulerziehung) ...... 5 5 4 4 18 II

Kindergartenpraxis *3) .... 6 6 6 6 24 III

Deutsch (einschließlich

Sprecherziehung, Kinder-

und Jugendliteratur) .... 1 1 1 1 4 I

Rechtskunde und Politische

Bildung ................. - - 1 2 3 III

Biologie und Umweltkunde *2) (2)*2)(2)*2)(2)*2)(2)*2)(8)*2) III

Gesundheitslehre .......... - 1 1 1 3 (III)

Musikerziehung ............ 3 3 2 2 10 (IVa)

Instrumentalunterricht

Gitarre ................. 2 2 2 1 7 IV

Flöte ................... - 1 2 1 4 IV

Rhytmisch-musikalische

Erziehung ............... 2 1 1 1 5 IV

BildnerischeErziehung*2)2(+1)*2)2(+1)*2)2(+1)*2)2(+1)*2)8(+4)*2)(IVa)

Werkerziehung ............. 4 4 4 4 16 (IV)

Leibeserziehung ........... 2 2 2 2 8 (IVa)

```

```

```

b)

Verbindliche Übungen *1)

```

```

```

Ergänzende berufskundliche

Unterrichtsveranstaltungen

Hauswirtschaftlich-

gesundheitlicher Bereich 3 - - - 3 V

Fächerübergreifende

berufsrelevante Aspekte . - 1 1 1 3 III

Figurenspiel/

Verkehrserziehung ....... - - 1 1 2 IV

Buchhaltung/

Kommunikationstechniken

und Gruppendynamik ...... 2 2 - - 4 III

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 2) 38 37 38 37 150

(+5)*2)(+5)*2)(+3)*2)(+3)*2)(+16)*2)

```

```

```

c)

Freigegenstände *1)

```

```

```

Instrumentenbau *4) *5) ... (2) (2) (2) (2) 4 (V)

Früherziehungspraxis ...... - - 2 2 4 III

Slowenisch ................ 2 2 2 2 8 I

Kroatisch ................. 2 2 2 2 8 I

Ungarisch ................. 2 2 2 2 8 I

```

```

Wochenstundenzahl Lehrver-

```

d)

Unverbindliche Übungen *1) Summe pflich-

```

tungs-

Semester gruppe

```

1.
    1. 4.

```

```

```

Chorgesang *4) ............ 1 1 1 1 4 (V)

Spielmusik *4) ............ - - 1 1 2 (V)

Praxisanleitung *4) ....... 1 1 1 1 4 III

Interkulturelle Erziehung

*4) *5) ................. (2) (2) (2) (2) 2 III

Darstellendes Spiel *4) *5) (2) (2) (2) (2) 2 V

Medienkunde ............... 1 1 1 1 4 III

```

```

```

e)

Förderunterricht *1)

```

```

```

Musikerziehung *6)......... 2 2 - - 4 (IVa)

```

```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt I Z 4. 2) Falls der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht bereits

in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war.

*3) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt.

*4) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden.

5) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung besucht werden. 6) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden.

IV. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstundenzahl Lehrver-

```

a)

Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-

```

tungs-

Semester gruppe

```

1.
    1. 4.

```

```

```

Religion .................. 2 2 2 2 8 (III)

Pädagogik (einschließlich

Pädagogische Psychologie,

Pädagogische Soziologie,

Philosophie *2) ......... 4(+2)*2)4(+2)*2)4 4 16(+4)*2) II

Heil- und Sonderpädagogik . - - 2 2 4 II

Didaktik (insbesondere

Didaktik der

Kindergarten- und

Vorschulerziehung) ...... 5 5 4 4 18 II

Kindergartenpraxis *3) .... 6 6 6 6 24 III

Deutsch (einschließlich

Sprecherziehung, Kinder-

und Jugendliteratur) .... 1 1 1 1 4 I

Rechtskunde und Politische

Bildung ................. - - 1 2 3 III

Biologie und Umweltkunde *2) (2)*2)(2)*2)(2)*2)(2)*2)(8)*2) III

Gesundheitslehre .......... - 1 1 1 3 (III)

Musikerziehung ............ 3 3 2 2 10 (IVa)

Instrumentalunterricht

```

1.

Instrument

```

(Gitarre/Klavier/

Akkordeon) *3a) ...... 2 2 2 1 7 IV

```

2.

Instrument

```

(Flöte/Violine) *3a) . - 1 2 1 4 IV

Rhytmisch-musikalische

Erziehung ............... 2 1 1 1 5 IV

BildnerischeErziehung*2)2(+1)*2)2(+1)*2)2(+1)*2)2(+1)*2)8(+4)*2)(IVa)

Werkerziehung ............. 4 4 4 4 16 (IV)

Leibeserziehung ........... 2 2 2 2 8 (IVa)

```

```

```

b)

Verbindliche Übungen *1)

```

```

```

Ergänzende berufskundliche

Unterrichtsveranstaltungen

Hauswirtschaftlich-

gesundheitlicher Bereich 3 - - - 3 V

Fächerübergreifende

berufsrelevante Aspekte . - 1 1 1 3 III

Figurenspiel/

Verkehrserziehung ....... - - 1 1 2 IV

Buchhaltung/

Kommunikationstechniken

und Gruppendynamik ...... 2 2 - - 4 III

```

```

Gesamtwochenstundenzahl *2) 38 37 38 37 150

(+5)*2)(+5)*2)(+3)*2)(+3)*2)(+16)*2)

```

```

```

c)

Freigegenstände *1)

```

```

```

Instrumentenbau *4) *5) ... (2) (2) (2) (2) 4 (V)

Früherziehungspraxis ...... - - 2 2 4 III

Slowenisch ................ 2 2 2 2 8 I

Kroatisch ................. 2 2 2 2 8 I

Ungarisch ................. 2 2 2 2 8 I

```

```

Wochenstundenzahl Lehrver-

```

d)

Unverbindliche Übungen *1) Summe pflich-

```

tungs-

Semester gruppe

```

1.
    1. 4.

```

```

```

Chorgesang *4) ............ 1 1 1 1 4 (V)

Spielmusik *4) ............ - - 1 1 2 (V)

Praxisanleitung *4) ....... 1 1 1 1 4 III

Interkulturelle Erziehung

*4) *5) ................. (2) (2) (2) (2) 2 III

Darstellendes Spiel *4) *5) (2) (2) (2) (2) 2 V

Medienkunde ............... 1 1 1 1 4 III

```

```

```

e)

Förderunterricht *1)

```

```

```

Musikerziehung *6)......... 2 2 - - 4 (IVa)

```

```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt I Z 4. 2) Falls der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht bereits

in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war.

*3) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt.

*3a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen

Instrumente festzulegen.

*4) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden.

5) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung besucht werden. 6) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden.

IV. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstundenzahl Lehrver-

```

a)

Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-

```

tungs-

Semester gruppe

```

1.
    1. 4.

```

```

```

Religion .................. 2 2 2 2 8 (III)

Pädagogik (einschließlich

Pädagogische Psychologie,

Pädagogische Soziologie,

Philosophie *2) ......... 4(+2)*2)4(+2)*2)4 4 II

Heil- und Sonderpädagogik . - - 2 2 II

Didaktik (insbesondere

Didaktik der

Kindergarten- und

Vorschulerziehung) ...... 5 5 4 4 II

Kindergartenpraxis *3) .... 6 6 6 6 III

Deutsch (einschließlich

Sprecherziehung, Kinder-

und Jugendliteratur) .... 1 1 1 1 I

Rechtskunde und Politische

Bildung ................. - - 1 2 III

Biologie und Umweltkunde *2) (2)*2)(2)*2)(2)*2)(2)*2) III

Gesundheitslehre .......... - 1 1 1 (III)

Musikerziehung ............ 3 3 2 2 (IVa)

Instrumentalunterricht

```

1.

Instrument

```

(Gitarre/Klavier/

Akkordeon) *3a) ...... 2 2 2 1 IV

```

2.

Instrument

```

(Flöte/Violine) *3a) . - 1 2 1 IV

Rhytmisch-musikalische

Erziehung ............... 2 1 1 1 IV

BildnerischeErziehung*2)2(+1)*2)2(+1)*2)2(+1)*2)2(+1)*2) (IVa)

Werkerziehung ............. 4 4 4 4 (IV)

Leibeserziehung ........... 2 2 2 2 (IVa)

```

```

```

b)

Verbindliche Übungen *1)

```

```

```

Ergänzende berufskundliche

Unterrichtsveranstaltungen

Hauswirtschaftlich-

gesundheitlicher Bereich 3 - - - V

Fächerübergreifende

berufsrelevante Aspekte . - 1 1 1 III

Figurenspiel/

Verkehrserziehung ....... - - 1 1 IV

Buchhaltung/

Kommunikationstechniken

und Gruppendynamik ...... 2 2 - - III

```

```

Gesamtwochenstundenzahl *2) 32-38 (+5) *2) (Anm.: 1. Semester)

33-37 (+5) *2) (Anm.: 2. Semester)

34-38 (+3) *2) (Anm.: 3. Semester)

33-37 (+3) *2) (Anm.: 4. Semester)

146 *3b) (+16) *2) (Anm.: Summe)

```

```

```

c)

Freigegenstände *1)

```

```

```

Instrumentenbau *4) *5) ... (2) (2) (2) (2) 4 (V)

Früherziehungspraxis ...... - - 2 2 4 III

Slowenisch ................ 2 2 2 2 8 I

Kroatisch ................. 2 2 2 2 8 I

Ungarisch ................. 2 2 2 2 8 I

```

```

Wochenstundenzahl Lehrver-

```

d)

Unverbindliche Übungen *1) Summe pflich-

```

tungs-

Semester gruppe

```

1.
    1. 4.

```

```

```

Chorgesang *4) ............ 1 1 1 1 4 (V)

Spielmusik *4) ............ - - 1 1 2 (V)

Praxisanleitung *4) ....... 1 1 1 1 4 III

Interkulturelle Erziehung

*4) *5) ................. (2) (2) (2) (2) 2 III

Darstellendes Spiel *4) *5) (2) (2) (2) (2) 2 V

Medienkunde ............... 1 1 1 1 4 III

```

```

```

e)

Förderunterricht *1)

```

```

```

Musikerziehung *6)......... 2 2 - - 4 (IVa)

```

```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt I Z 4. 2) Falls der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht bereits

in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war.

*3) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt.

*3a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.

*3b) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen sind festzulegen; siehe Abschnitt I Z 4.

*4) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden.

5) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung besucht werden. 6) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden.

Tritt aufsteigend in Kraft.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht:

Bildungsziele:

Entsprechend der Zielsetzung des Kollegs für Kindergartenpädagogik an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den Bildungszielen des bisherigen Religionsunterrichtes die zukünftigen Kindergarten- und HortenerzieherInnen, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in den sie bewegenden Fragen des zukünftigen Berufsfeldes orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Kindergarten- und HortenerzieherInnen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit den Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für eine christliche Erziehungsaufgabe im Kindergarten bzw. Hort zu übernehmen.

Im besonderen sind die Bildungsziele und Lehraufgaben, Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen des geltenden Lehrplanes für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik zu beachten.

Didaktische Grundsätze:

Zu Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, von der Vorbildung und konkreten Situation der SchülerInnen auszugehen. Dabei sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung in Anwendung zu bringen. Eigenverantwortung und Selbständigkeit sollen gefördert werden.

Der vorliegende Lehrplan berücksichtigt in erster Linie religionspädagogische Themen, die in den Lehrplänen des bisherigen Religionsunterrichtes, der von den SchülerInnen des Kollegs besucht wurde, nicht berücksichtigt wurden. Der berufsorientierte Unterricht erfordert trotzdem die persönliche Auseinandersetzung, Aneignung und Kenntnis von Glaubensinhalten im Sinne des Religionsunterrichtes. Diesem Anliegen ist nach Möglichkeit bei allen Themenfeldern Rechnung zu tragen.

Die Reihung der Themenfelder liegt in der Verantwortung der LehrerInnen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester (je zwei Wochenstunden)

RELIGIÖS-CHRISTLICHE ERZIEHUNG

DAS KIND

DIE KINDERGÄRTNERIN/DER KINDERGÄRTNER UND DIE RELIGIÖSE ERZIEHUNG

DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN FAMILIE UND KINDERGARTEN

MIT DEM MITMENSCHEN LEBEN

3.

und 4. Semester (je 2 Wochenstunden)

IM JAHR MIT DEM KIND LEBEN

BIBEL - DIE GLAUBENSQUELLE DER CHRISTEN

GEBET

GOTT - DER TRAGENDE GRUND DES GLAUBENS

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Der Rahmenlehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, ist ein Lehrplan, der sich der theologischen Korrelationsmethode verpflichtet weiß. Insofern sind in diesem Lehrplan die spezifischen Anliegen evangelischer Theologie genauso berücksichtigt wie die unterschiedlichen möglichen religionspädagogischen Ansätze. Damit soll der Lehrplan für die Kindergartenpädagogik einen spezifischen evangelischen Beitrag in diesem Schultyp darstellen und es dem Lehrer ermöglichen, diesen spezifischen evangelischen Beitrag im Erziehungsanliegen der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik einzubringen und zu vertreten. Dabei wird in besonderer Weise darauf Bedacht genommen, daß die Schülerinnen und Schüler der Bildungsanstalten in doppelter Weise unterrichtet werden müssen, einerseits sollen sie für ihre persönliche und religiöse Entwicklung die notwendigen Impulse und Hilfestellungen erhalten, andererseits soll aber auch bedacht werden, daß die Schülerinnen und Schüler in Zukunft in Kindergärten arbeiten werden und von daher gefordert sind, christliche Vorstellungen, Lebensweisen und auch Inhalte vertreten sowie vermitteln zu können.

Weiters ist der Lehrplan dadurch gekennzeichnet, daß die klassischen religionspädagogischen Disziplinen wie Bibelkunde, Kirchengeschichte und so weiter nicht als eigene Themenbereiche ausgewiesen werden, sondern daß Bibel- und Kirchengeschichte sowie die anderen klassischen Gegenstandsbereiche als didaktische Prinzipien in jedem Themenfeld und in jedem Themenvorschlag vorauszusetzen sind. Dabei wird dem korrelativen Ansatz Rechnung getragen, der besagt, daß religiöse und theologische Aussagen eingebettet sein sollen in den Lebensvollzug der Lernenden und in diesem Fall auch der später Lehrenden, um auf diese Weise sowohl Daseinserhellung als auch Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Es ist also strikt davon auszugehen, daß die angegebenen Themenfelder auf einer theologischen Folie zu sehen sind, wobei diese Folie nicht explizit ausgewiesen werden muß, weil sie in den einzelnen Themenfeldern von ihrer inneren Logik her bestimmend ist. Weiters ist als didaktischer Grundsatz zu beachten, daß der/die Lehrer/in entsprechend der vorhandenen Lerngruppe aus den Themenfeldern die einzelnen Themen auswählt und von daher die Inhalte vermittelt. Diese Freiheit des Lehrers/der Lehrerin bedeutet aber gleichzeitig die Bindung an eine verantwortete Lehrstoffverteilung, die von dem/der Lehrer/in genau zu führen ist und alle Klassen zu umfassen hat. In diesem Zusammenhang soll auch darauf aufmerksam gemacht werden, daß die einzelnen Themenfelder natürlich auf Grund entwicklungspsychologischer und schulpädagogischer sowie religionspädagogischer Vorgaben einzelnen Schulstufen zugewiesen werden, daß die Themenfelder aber von ihrer Konzeption her alle miteinander eng verknüpft sind und von daher ein Netzwerk ergeben, das die Beziehungen der einzelnen Themenfelder zueinander sichert und die Stringenz der Unterrichtsinhalte in ihren gegenseitigen Verknüpfungen immer wieder neu aufweist. Es sind also die einzelnen Themenfelder in ihrer schulstufenübergreifenden und allgemeinbildenden Perspektive zu sehen. Damit ist der evangelische Religionsunterricht in seinem Ansatz als fächerverbindender Unterricht definiert, der auf die Zusammenarbeit und die Impulse der anderen Lehrgegenstände in der Bildungsanstalt in der Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, hinweist. Gleichzeitig ist damit aber auch festgelegt, daß die Inhalte der einzelnen Schulstufen in aufbauender und, wie schon gesagt, in verknüpfender Weise zur Vorbereitung auf die Matura dienen. Insofern ist der evangelische Religionsunterricht zielgeleitet, um den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Unterlagen für die Berufsberechtigung, die mit der Matura erworben wird, zu liefern.

Die Themenfelder sind nach drei übergeordneten Gesichtspunkten geordnet, nämlich nach: I. Individualen Themen, II. Sozialen Themen und III. Globalen Themen. Diese Zuordnung bedeutet für die einzelnen Themenfelder eine Schwerpunktsetzung, bedeutet aber nicht, daß sie sachlich, geschweige denn theologisch auf diesen Themenbereich eingeschränkt sind, sondern natürlich weisen die individualen Themenfelder genauso soziale und globale Momente auf, wie dies bei den anderen Themenfeldern umgekehrt auch der Fall ist. Es wird in der didaktischen Reflexion notwendig sein, die dauernden Querverbindungen der einzelnen Themenfelder untereinander und auch der einzelnen Themenfelderbereiche zu suchen, aufzuzeigen und für die Schüler/innen transparent zu machen. Auf diese Weise wird die Kompetenz des Lehrers im Gefüge der relevanten Themenfelder einerseits und im Gefüge der übrigen Gegenstände gesichert, andererseits wird aber durch die konsequente Verarbeitung der einzelnen Themenfelder der spezifische Beitrag des evangelischen Religionsunterrichtes in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, festgeschrieben.

Schulpraktische Prinzipien

Der evangelische Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist bestimmt durch die Anzahl der Schüler/innen und daher die Möglichkeit, welche die zur Verfügung stehende Zeit dem Unterrichtsverlauf gibt. Der/die Lehrer/in hat also stärker als in anderen Gegenständen aus didaktischen Prinzipien heraus, die dargestellt worden sind, auszuwählen und den Lehrstoffverteilungsplan für die einzelne Schulstufe zu erstellen. Dabei sind die didaktischen Prinzipien, die für die anderen Gegenstände im Bereich der Bildungsanstalten gelten, zB vom Einfachen zum Komplizierten, vom Anschaulichen zum Abstrakten, die ebenfalls für den evangelischen Religionsunterricht gelten, und von daher die Vergleichbarkeit dieses Unterrichtes mit anderen Unterrichtsgegenständen und Unterrichtsformen innerhalb der Bildungsanstalt herzustellen. Die zeitliche Begrenzung des Unterrichtes bedeutet aber keine Beschränkung in der Auswahl der Themenfelder und im Angebot der zu besprechenden Einzelthemen, sondern eine Konzentration auf wesentliche Themenfelder. Diese didaktische Entscheidung hat der/die jeweilige Lehrer/in aus schulpraktischen Erwägungen, die von der pädagogischen Soziologie, Psychologie und von der Lernpsychologie her begründbar sein müssen, zu treffen. Damit soll das Prinzip der Schülerorientierung des Unterrichtes besonders noch einmal angesprochen werden, weil natürlich der evangelische Religionsunterricht stark motivierenden Charakter hat und von daher auf die intensive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler angelegt ist. Insofern bietet sich auch als ein Bereich der didaktischen Entscheidung die Möglichkeit an, die Mitbestimmung der Schüler/innen bei der Reihung der einzelnen Themenfelder und bei der Auswahl konkreter Themen zu fördern. Gleichzeitig sind die angegebenen Themen im Rahmen der Themenfelder entsprechend der schulpädagogischen Situation zu modifizieren oder zu erweitern; allerdings unter Bedachtnahme auf die vorangestellten Lernziele. Die vorangestellten Lernziele in jedem Themenbereich nehmen das grundsätzliche didaktische Anliegen wieder auf, indem sie einerseits den daseinsauslegenden und daseinserhellenden Aspekt betonen (Lernziele 1-4) und andererseits aber auch den berufspraktischen Aspekt (Lernziel Nr. 5) jeweils aufnehmen.

Praktische Unterrichtsgestaltung

Die Frage nach der praktischen Unterrichtsgestaltung, die gewählte Methode und der Einsatz von Medien und anderen Lehr- und Lernmitteln richtet sich nach den oben genannten didaktischen Kriterien. Es soll also zwischen didaktischen Vorüberlegungen und deren Umsetzung in praktische Unterrichtsarbeit mit Hilfe von methodischen Hilfsmitteln unterschieden werden. Die jeweiligen methodischen Ansätze werden sich nach den didaktischen Überlegungen richten und nicht umgekehrt. Dabei ist das Prinzip der Schülerorientierung ein weiteres Mal zu beachten, damit einerseits sowohl Unter- wie auch Überforderungen vermieden werden und andererseits die Aktualität und Lebendigkeit des evangelischen Religionsunterrichtes nicht aufs Spiel gesetzt wird. An dieser Stelle wird die pädagogische Arbeit des Lehrers nach der Erstellung des verantworteten Lehrstoffverteilungsplanes ihre weitere Aufgabe erhalten, nämlich die adäquaten Unterrichtsmittel für den Unterricht zur Verfügung zu stellen, wobei Unterrichtsmittel grundsätzlich so zu wählen und einzusetzen sind, daß durch sie die zunehmende Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet wird. Gerade hier wird das fächerverbindende Denken, das dem evangelischen Religionsunterricht zugrunde liegt, seine besondere Bedeutung haben, weil der Lehrer bzw. die Lehrerin sich von den methodischen Vorgaben der anderen in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, gelernten Gegenstände inspirieren läßt. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze für den Gesamtlehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, bieten hierfür die besten Voraussetzungen.

Übersicht über die Themenfelder des Lehrplanes:

I. Individualer Aspekt

Gewissen

Hoffnung

II. Sozialer Aspekt

Die Bedeutung der Gemeinschaft

Fremde Kinder

Glauben „lehren”

III. Globaler Aspekt

Arbeit und Leben

Freizeit

Gerechtigkeit

Themenfelder geordnet nach Semester

1.

Semester

2.

Semester

3.

Semester

4.

Semester

THEMENFELDER

Gewissen:

1.

Die Bereiche des Guten und Bösen benennen und nach den Begründungen für gutes Handeln und böses Handeln fragen.

2.

Die Freiheit menschlichen Handelns darstellen können.

3.

Gewissen als Widerspruch zwischen Zielen und Wirklichkeit darstellen können.

4.

Den christlichen Glauben als Dialektik des Handelns darstellen können.

5.

Die Schuldproblematik im menschlichen Leben erkennen und akzeptieren können.

6.

Unschuld und Schuld in der Gewissenerziehung bei Kindern darstellen können.

1.

Zukunftsentwürfe und deren Bedeutung für gegenwärtiges Handeln darstellen können.

2.

Hoffnung als tragenden Sinn erkennen.

3.

Weltprobleme und die Chancen ihrer Lösung benennen können.

4.

Den christlichen Begriff „Hoffnung” beschreiben und auf das eigene Leben hin befragen können

5.

Den Begriff Hoffnung als Grundaussage für das Leben von Kindern benennen können.

1.

Die Erwartungen an und die Verbindlichkeit für menschliche Beziehungen darstellen können.

2.

Die Bedeutung der Gemeinschaft als Ausdruck grundsätzlicher anthropologischer Aussagen.

3.

Die Ausformungen des Gemeinschaftsbegriffes und das jeweils daraus resultierende Menschenbild in religiösen Gruppierungen darstellen können.

4.

Auffassungen des Gemeinschaftsbegriffes darstellen können und den eigenen Standpunkt dazu nennen können.

5.

Die Bedeutung von Gemeinschaft in der Biographie von Kindern.

1.

Wahrnehmen, daß es in der Umwelt verschiedene Gruppen gibt, die selber und deren Kinder benachteiligt sind.

2.

Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als gesellschaftliche Aufgabe erkennen.

3.

Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als Humanitätsbeitrag des Christentums argumentieren können.

4.

Bereitschaft für den Einsatz für andere Gruppen und Benachteiligte in unserer Gesellschaft entwickeln.

5.

Durch den Kontakt mit fremden Kindern fremde und eigene Kulturen kennenlernen.

1.

Die Problematik der Vermittlung von Religion beschreiben können.

2.

Lehraussagen verschiedener Religionen zueinander in Beziehung setzen können.

3.

Die Differenz von Lehraussagen und Lebensvollzug beschreiben können.

4.

Lehraussagen der christlichen Kirchen sichten und beurteilen können.

5.

Lehraussagen mit Lebensäußerungen von Kindern verbinden und beurteilen können.

1.

Die verschiedene Konzeption und Konstellation von Arbeit kennen.

2.

Erkennen, daß die Verteilung und Entlohnung von Arbeit sowie die Freizeit in gesellschaftlicher Verantwortung zu betrachten sind.

3.

Den Vergleich von Vorstellungen über Arbeit und Beruf im christlichen und nichtchristlichen Bereich ziehen können.

4.

Die eigene Einstellung zu Arbeit, Beruf und Freizeit kritisch argumentieren können.

5.

Die Frage von Arbeit, Freizeit und Beruf in Bezug auf das Leben von Kindern darstellen können.

1.

Formen, Motive und Auswirkungen des Leistungsdenkens aufzeigen können.

2.

Arbeit und Leistung darstellen und argumentieren können.

3.

Den Zusammenhang zwischen Rechtfertigungslehre und Leistungsdenken darstellen und argumentieren können.

4.

Leistung im Arbeits- und Lebensbereich einsetzen können.

5.

Die Leistungserwartung an Kinder darstellen und argumentieren können.

1.

Erkennen, daß sinnvolle Freizeitgestaltung das große Problem der Zeit ist.

2.

Freizeit als Möglichkeit für Selbstfindung und Selbstentfaltung des Menschen argumentieren können.

3.

Die Chancen erkennen, in der Freizeit Lebensqualität und damit Lebenssinn zu gewinnen.

4.

Die Arten von Freizeitgestaltung einander gegenüberstellen können.

5.

Sinnvolle Freizeitangebote für Kinder nennen können.

1.

Die Auseinandersetzungen um die Frage der Menschenrechte darstellen können.

2.

Das Eintreten für die Menschenrechte in ihrer Verbindung mit der Wahrung der Menschenwürde argumentieren können.

3.

Die Aussagen der christlichen Tradition für die Diskussion um Menschenrechte und Menschenwürde darstellen können.

4.

Die Bereitschaft entwickeln, sich selber für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen.

5.

Erkennen, daß die pädagogische Arbeit mit Kindern in den Bereich der Wahrung der Menschenrechte einzuordnen ist.

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (vgl. Art. I § 3)

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht:

Wird gesondert bekanntgemacht.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Didaktische Grundsätze:

Der Rahmenlehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, ist ein Lehrplan, der sich der theologischen Korrelationsmethode verpflichtet weiß. Insofern sind in diesem Lehrplan die spezifischen Anliegen evangelischer Theologie genauso berücksichtigt wie die unterschiedlichen möglichen religionspädagogischen Ansätze. Damit soll der Lehrplan für die Kindergartenpädagogik einen spezifischen evangelischen Beitrag in diesem Schultyp darstellen und es dem Lehrer ermöglichen, diesen spezifischen evangelischen Beitrag im Erziehungsanliegen der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik einzubringen und zu vertreten. Dabei wird in besonderer Weise darauf Bedacht genommen, daß die Schülerinnen und Schüler der Bildungsanstalten in doppelter Weise unterrichtet werden müssen, einerseits sollen sie für ihre persönliche und religiöse Entwicklung die notwendigen Impulse und Hilfestellungen erhalten, andererseits soll aber auch bedacht werden, daß die Schülerinnen und Schüler in Zukunft in Kindergärten arbeiten werden und von daher gefordert sind, christliche Vorstellungen, Lebensweisen und auch Inhalte vertreten sowie vermitteln zu können.

Weiters ist der Lehrplan dadurch gekennzeichnet, daß die klassischen religionspädagogischen Disziplinen wie Bibelkunde, Kirchengeschichte und so weiter nicht als eigene Themenbereiche ausgewiesen werden, sondern daß Bibel- und Kirchengeschichte sowie die anderen klassischen Gegenstandsbereiche als didaktische Prinzipien in jedem Themenfeld und in jedem Themenvorschlag vorauszusetzen sind. Dabei wird dem korrelativen Ansatz Rechnung getragen, der besagt, daß religiöse und theologische Aussagen eingebettet sein sollen in den Lebensvollzug der Lernenden und in diesem Fall auch der später Lehrenden, um auf diese Weise sowohl Daseinserhellung als auch Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Es ist also strikt davon auszugehen, daß die angegebenen Themenfelder auf einer theologischen Folie zu sehen sind, wobei diese Folie nicht explizit ausgewiesen werden muß, weil sie in den einzelnen Themenfeldern von ihrer inneren Logik her bestimmend ist. Weiters ist als didaktischer Grundsatz zu beachten, daß der/die Lehrer/in entsprechend der vorhandenen Lerngruppe aus den Themenfeldern die einzelnen Themen auswählt und von daher die Inhalte vermittelt. Diese Freiheit des Lehrers/der Lehrerin bedeutet aber gleichzeitig die Bindung an eine verantwortete Lehrstoffverteilung, die von dem/der Lehrer/in genau zu führen ist und alle Klassen zu umfassen hat. In diesem Zusammenhang soll auch darauf aufmerksam gemacht werden, daß die einzelnen Themenfelder natürlich auf Grund entwicklungspsychologischer und schulpädagogischer sowie religionspädagogischer Vorgaben einzelnen Schulstufen zugewiesen werden, daß die Themenfelder aber von ihrer Konzeption her alle miteinander eng verknüpft sind und von daher ein Netzwerk ergeben, das die Beziehungen der einzelnen Themenfelder zueinander sichert und die Stringenz der Unterrichtsinhalte in ihren gegenseitigen Verknüpfungen immer wieder neu aufweist. Es sind also die einzelnen Themenfelder in ihrer schulstufenübergreifenden und allgemeinbildenden Perspektive zu sehen. Damit ist der evangelische Religionsunterricht in seinem Ansatz als fächerverbindender Unterricht definiert, der auf die Zusammenarbeit und die Impulse der anderen Lehrgegenstände in der Bildungsanstalt in der Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, hinweist. Gleichzeitig ist damit aber auch festgelegt, daß die Inhalte der einzelnen Schulstufen in aufbauender und, wie schon gesagt, in verknüpfender Weise zur Vorbereitung auf die Matura dienen. Insofern ist der evangelische Religionsunterricht zielgeleitet, um den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Unterlagen für die Berufsberechtigung, die mit der Matura erworben wird, zu liefern.

Die Themenfelder sind nach drei übergeordneten Gesichtspunkten geordnet, nämlich nach: I. Individualen Themen, II. Sozialen Themen und III. Globalen Themen. Diese Zuordnung bedeutet für die einzelnen Themenfelder eine Schwerpunktsetzung, bedeutet aber nicht, daß sie sachlich, geschweige denn theologisch auf diesen Themenbereich eingeschränkt sind, sondern natürlich weisen die individualen Themenfelder genauso soziale und globale Momente auf, wie dies bei den anderen Themenfeldern umgekehrt auch der Fall ist. Es wird in der didaktischen Reflexion notwendig sein, die dauernden Querverbindungen der einzelnen Themenfelder untereinander und auch der einzelnen Themenfelderbereiche zu suchen, aufzuzeigen und für die Schüler/innen transparent zu machen. Auf diese Weise wird die Kompetenz des Lehrers im Gefüge der relevanten Themenfelder einerseits und im Gefüge der übrigen Gegenstände gesichert, andererseits wird aber durch die konsequente Verarbeitung der einzelnen Themenfelder der spezifische Beitrag des evangelischen Religionsunterrichtes in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, festgeschrieben.

Schulpraktische Prinzipien

Der evangelische Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist bestimmt durch die Anzahl der Schüler/innen und daher die Möglichkeit, welche die zur Verfügung stehende Zeit dem Unterrichtsverlauf gibt. Der/die Lehrer/in hat also stärker als in anderen Gegenständen aus didaktischen Prinzipien heraus, die dargestellt worden sind, auszuwählen und den Lehrstoffverteilungsplan für die einzelne Schulstufe zu erstellen. Dabei sind die didaktischen Prinzipien, die für die anderen Gegenstände im Bereich der Bildungsanstalten gelten, zB vom Einfachen zum Komplizierten, vom Anschaulichen zum Abstrakten, die ebenfalls für den evangelischen Religionsunterricht gelten, und von daher die Vergleichbarkeit dieses Unterrichtes mit anderen Unterrichtsgegenständen und Unterrichtsformen innerhalb der Bildungsanstalt herzustellen. Die zeitliche Begrenzung des Unterrichtes bedeutet aber keine Beschränkung in der Auswahl der Themenfelder und im Angebot der zu besprechenden Einzelthemen, sondern eine Konzentration auf wesentliche Themenfelder. Diese didaktische Entscheidung hat der/die jeweilige Lehrer/in aus schulpraktischen Erwägungen, die von der pädagogischen Soziologie, Psychologie und von der Lernpsychologie her begründbar sein müssen, zu treffen. Damit soll das Prinzip der Schülerorientierung des Unterrichtes besonders noch einmal angesprochen werden, weil natürlich der evangelische Religionsunterricht stark motivierenden Charakter hat und von daher auf die intensive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler angelegt ist. Insofern bietet sich auch als ein Bereich der didaktischen Entscheidung die Möglichkeit an, die Mitbestimmung der Schüler/innen bei der Reihung der einzelnen Themenfelder und bei der Auswahl konkreter Themen zu fördern. Gleichzeitig sind die angegebenen Themen im Rahmen der Themenfelder entsprechend der schulpädagogischen Situation zu modifizieren oder zu erweitern; allerdings unter Bedachtnahme auf die vorangestellten Lernziele. Die vorangestellten Lernziele in jedem Themenbereich nehmen das grundsätzliche didaktische Anliegen wieder auf, indem sie einerseits den daseinsauslegenden und daseinserhellenden Aspekt betonen (Lernziele 1-4) und andererseits aber auch den berufspraktischen Aspekt (Lernziel Nr. 5) jeweils aufnehmen.

Praktische Unterrichtsgestaltung

Die Frage nach der praktischen Unterrichtsgestaltung, die gewählte Methode und der Einsatz von Medien und anderen Lehr- und Lernmitteln richtet sich nach den oben genannten didaktischen Kriterien. Es soll also zwischen didaktischen Vorüberlegungen und deren Umsetzung in praktische Unterrichtsarbeit mit Hilfe von methodischen Hilfsmitteln unterschieden werden. Die jeweiligen methodischen Ansätze werden sich nach den didaktischen Überlegungen richten und nicht umgekehrt. Dabei ist das Prinzip der Schülerorientierung ein weiteres Mal zu beachten, damit einerseits sowohl Unter- wie auch Überforderungen vermieden werden und andererseits die Aktualität und Lebendigkeit des evangelischen Religionsunterrichtes nicht aufs Spiel gesetzt wird. An dieser Stelle wird die pädagogische Arbeit des Lehrers nach der Erstellung des verantworteten Lehrstoffverteilungsplanes ihre weitere Aufgabe erhalten, nämlich die adäquaten Unterrichtsmittel für den Unterricht zur Verfügung zu stellen, wobei Unterrichtsmittel grundsätzlich so zu wählen und einzusetzen sind, daß durch sie die zunehmende Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet wird. Gerade hier wird das fächerverbindende Denken, das dem evangelischen Religionsunterricht zugrunde liegt, seine besondere Bedeutung haben, weil der Lehrer bzw. die Lehrerin sich von den methodischen Vorgaben der anderen in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, gelernten Gegenstände inspirieren läßt. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze für den Gesamtlehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, bieten hierfür die besten Voraussetzungen.

Übersicht über die Themenfelder des Lehrplanes:

I. Individualer Aspekt

Gewissen

Hoffnung

II. Sozialer Aspekt

Die Bedeutung der Gemeinschaft

Fremde Kinder

Glauben „lehren“

III. Globaler Aspekt

Arbeit und Leben

Freizeit

Gerechtigkeit

Themenfelder geordnet nach Semester

1.

Semester

Gewissen

Die Bedeutung der Gemeinschaft

2.

Semester

Freizeit

Glauben „lehren“

3.

Semester

Hoffnung

Fremde Kinder

4.

Semester

Arbeit und Leben

Gerechtigkeit

THEMENFELDER

Gewissen:

1.

Die Bereiche des Guten und Bösen benennen und nach den Begründungen für gutes Handeln und böses Handeln fragen.

2.

Die Freiheit menschlichen Handelns darstellen können.

3.

Gewissen als Widerspruch zwischen Zielen und Wirklichkeit darstellen können.

4.

Den christlichen Glauben als Dialektik des Handelns darstellen können.

5.

Die Schuldproblematik im menschlichen Leben erkennen und akzeptieren können.

6.

Unschuld und Schuld in der Gewissenerziehung bei Kindern darstellen können.

Mögliche Themen:

Das Böse als Thema in der Literatur

Das Böse als Erfahrung in der Geschichte

Das Böse, ein verfehlter Begriff (Verhaltensforschung, Gesellschaftstheorien usw.)

Die Frage nach dem guten Menschen (Beispiele aus der Literatur) „Das Dichten und Trachten des Menschen ist böse von Jugend an“ Strafe bei Kindern

Die Frage von Gut und Böse in den Märchen

Gewalt in der Erziehung

Gewalt in Beziehungen

Mut zum Widerstand

Hoffnung:

1.

Zukunftsentwürfe und deren Bedeutung für gegenwärtiges Handeln darstellen können.

2.

Hoffnung als tragenden Sinn erkennen.

3.

Weltprobleme und die Chancen ihrer Lösung benennen können.

4.

Den christlichen Begriff „Hoffnung“ beschreiben und auf das eigene Leben hin befragen können

5.

Den Begriff Hoffnung als Grundaussage für das Leben von Kindern benennen können.

Mögliche Themen:

Utopien und künftige Weltvorstellungen

Die Bedeutung der Offenbarung und der Apokalypse

Das Prinzip Hoffnung und seine Bedeutung für die politische

Diskussion

Stadtplanung: Kindergärten und Spielplätze

Hoffnung in Theaterstücken für Kinder

Kinder als Zeichen der Hoffnung

Die Bedeutung der Gemeinschaft:

1.

Die Erwartungen an und die Verbindlichkeit für menschliche Beziehungen darstellen können.

2.

Die Bedeutung der Gemeinschaft als Ausdruck grundsätzlicher anthropologischer Aussagen.

3.

Die Ausformungen des Gemeinschaftsbegriffes und das jeweils daraus resultierende Menschenbild in religiösen Gruppierungen darstellen können.

4.

Auffassungen des Gemeinschaftsbegriffes darstellen können und den eigenen Standpunkt dazu nennen können.

5.

Die Bedeutung von Gemeinschaft in der Biographie von Kindern.

Mögliche Themen:

Die Krise des Gemeinschaftsbegriffes in den verschiedenen Kulturen und in den verschiedenen politischen Strukturen

Freunde, Gegner und Feinde bei Kindern Spielgemeinschaften als Probe für Lebensgemeinschaften

Die Anforderungen verschiedener Gemeinschaften für den einzelnen Was will ich von der Gemeinschaft?

Das Mitmachen bei Gebeten, Feiern und Festen

Außenseiter und Insider

Die Gemeinschaft der Glaubenden - Gemeinschaft von Kindern

Die Bedeutung der Familienstrukturen für die Gemeinschaft

Kindergarten, Kinderspielplätze und Wohnbau

Die Frage nach dem Teilen und nach dem Eigentum

Fremde Kinder:

1.

Wahrnehmen, daß es in der Umwelt verschiedene Gruppen gibt, die selber und deren Kinder benachteiligt sind.

2.

Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als gesellschaftliche Aufgabe erkennen.

3.

Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als Humanitätsbeitrag des Christentums argumentieren können.

4.

Bereitschaft für den Einsatz für andere Gruppen und Benachteiligte in unserer Gesellschaft entwickeln.

5.

Durch den Kontakt mit fremden Kindern fremde und eigene Kulturen kennenlernen.

Mögliche Themen:

Ausländerkinder in der Umwelt

Mädchenerziehung in verschiedenen Kulturen

Erziehung von Buben in verschiedenen Kulturen

Rolle von Mann und Frau in verschiedenen Kulturen und Religionen

Küche und Eßgewohnheiten in anderen Kulturen

Wohnen und Leben von Fremden in unserer Gesellschaft Freuden und Leiden von Fremden und Randgruppen in unserer

Gesellschaft

Gastfreundschaft als biblischer Auftrag

Glauben „lehren“:

1.

Die Problematik der Vermittlung von Religion beschreiben können.

2.

Lehraussagen verschiedener Religionen zueinander in Beziehung setzen können.

3.

Die Differenz von Lehraussagen und Lebensvollzug beschreiben können.

4.

Lehraussagen der christlichen Kirchen sichten und beurteilen können.

5.

Lehraussagen mit Lebensäußerungen von Kindern verbinden und beurteilen können.

Mögliche Themen:

„Klassische“ evangelische Pädagogik

Konzepte evangelischer Religionspädagogik

Der Zusammenhang von Didaktik und Methodik

Die Frage des Kinderabendmahls

Religiöse Sprache und Alltagssprache

Das Erzählen von biblischen Geschichten

Fragen und Zweifeln als Wege des Glaubens

Bausteine für einen Katechismus für Kinder

Arbeit und Leben:

1.

Die verschiedene Konzeption und Konstellation von Arbeit kennen.

2.

Erkennen, daß die Verteilung und Entlohnung von Arbeit sowie die Freizeit in gesellschaftlicher Verantwortung zu betrachten sind.

3.

Den Vergleich von Vorstellungen über Arbeit und Beruf im christlichen und nichtchristlichen Bereich ziehen können.

4.

Die eigene Einstellung zu Arbeit, Beruf und Freizeit kritisch argumentieren können.

5.

Die Frage von Arbeit, Freizeit und Beruf in Bezug auf das Leben von Kindern darstellen können.

Mögliche Themen:

Mögliche Berufswünsche von Kindern

Arbeit von Eltern - Leben in der Familie

Arbeit als Last und Abhängigkeit

Arbeit als Dienst in der Gemeinschaft

Der Zusammenhang von Arbeit, Ruhe und Feier in Familienstrukturen

„Arbeit“ von Kindern und deren Bedeutung für die Erwachsenen

Leben nur am Wochenende?

Freizeit und Spiel

Arbeitslosigkeit von Eltern in ihren Auswirkungen auf Kinder

Die Bedeutung des Geldes für Kinder und für Erwachsene

Die arbeitenden Eltern - die alleingelassenen Kinder Sabbatgebote

Leistung:

1.

Formen, Motive und Auswirkungen des Leistungsdenkens aufzeigen können.

2.

Arbeit und Leistung darstellen und argumentieren können.

3.

Den Zusammenhang zwischen Rechtfertigungslehre und Leistungsdenken darstellen und argumentieren können.

4.

Leistung im Arbeits- und Lebensbereich einsetzen können.

5.

Die Leistungserwartung an Kinder darstellen und argumentieren können.

Mögliche Themen:

Leistung und Leistungserwartung in Schule und Arbeitswelt

Der Zusammenhang zwischen Leistung und Anerkennung bzw. Selbstbewußtsein

Kindliche Leistung im Gegensatz zur Erwachsenenleistung

Die Kinderwelt in Zeichnungen und Bastelergebnissen im Bezug auf Leistungsanforderungen von Eltern

Kindliches Leistungsvermögen und elterliche Leistungserwartung

Der Zusammenhang zwischen Leistungszwang und Leistungsfreude Fehlformen von Leistung im religiösen Bereich

Fehlformen von Leistung im sozialen Bereich

Luthers Rechtfertigungslehre angewendet auf Kinder

Freizeit:

1.

Erkennen, daß sinnvolle Freizeitgestaltung das große Problem der Zeit ist.

2.

Freizeit als Möglichkeit für Selbstfindung und Selbstentfaltung des Menschen argumentieren können.

3.

Die Chancen erkennen, in der Freizeit Lebensqualität und damit Lebenssinn zu gewinnen.

4.

Die Arten von Freizeitgestaltung einander gegenüberstellen können.

5.

Sinnvolle Freizeitangebote für Kinder nennen können.

Mögliche Themen:

Die Bedeutung der manuellen Fähigkeiten für die Freizeitgestaltung von Kindern

Spiel als Teil der Freizeit von Kindern und Erwachsenen

Kinderwünsche als Wirtschaftsfaktor

Die Bedeutung der Medien im Freizeitbereich

Die Gestaltung von Urlaub und Ferien

Freizeitverhalten der Familie und Bedürfnisse von Kindern

Theater und Spiel als Freizeitangebot für Kinder

Die Bedeutung von Religion im Freizeitangebot

Das Verhältnis von Zeit als geschenkter Zeit

Die Bedeutung von Gesellschafts-, Familien- und Kinderspielen

Die automatisierten Spielzeuge für Kinder

Das Spielen von biblischen Geschichten

Der Sonntag

Gerechtigkeit:

1.

Die Auseinandersetzungen um die Frage der Menschenrechte darstellen können.

2.

Das Eintreten für die Menschenrechte in ihrer Verbindung mit der Wahrung der Menschenwürde argumentieren können.

3.

Die Aussagen der christlichen Tradition für die Diskussion um Menschenrechte und Menschenwürde darstellen können.

4.

Die Bereitschaft entwickeln, sich selber für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen.

5.

Erkennen, daß die pädagogische Arbeit mit Kindern in den Bereich der Wahrung der Menschenrechte einzuordnen ist.

Mögliche Themen:

Die Menschenrechtserklärung und die Zehn Gebote

Sklaverei

Das Zusammenleben und das Zusammenwirken der verschiedenen Rassen

und Kulturen

Die Bedeutung der Fremden in der Gesellschaft

Kinder verschiedener Kulturen in der Gesellschaft

Freiheit der Religionsausübung als Grundrecht

Die Arbeit von Menschenrechtsgruppen

Kinder als Leidtragende von politischer Gewalt

Kinder in der Dritten Welt

Die Bedeutung der Vorurteile

Menschenrechtserziehung in Kindergarten und Familie

Der offene und der verdeckte Rassismus

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (vgl. Art. I § 3)

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Kindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen können, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.

Die biologischen, psychologischen und soziologischen Grundlagen der Erziehung und Bildung (insbesondere des jungen Kindes) sind den Schülerinnen und Schülern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Kulturanthropologie und in die Geschichte der Pädagogik soweit einzuführen, daß sie eigenständig und kritisch zu ihrer aktuellen beruflichen Situation Stellung nehmen und ihren Standort innerhalb der jeweils vorherrschenden pädagogischen Strömungen beziehen können.

Sie sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungsebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Verständnis von didaktisch-methodischen Zusammenhängen; Beurteilungskriterien für Erziehungs- und Bildungsmittel; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, von Projekten und Programmen, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der pädagogischen Situationen im Kindergarten.

Im Bereich der Philosophie sind die Schülerinnen und Schüler mit wesentlichen Problemen und deren Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Sie sind zum selbständigen Denken und zur kritischen Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen menschlichen Seins in verschiedenen Kulturen und Epochen hinzuführen, um zu einem eigenen Welt- und Menschenbild zu gelangen.

Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz, zur Wertschätzung menschlicher Leistungen führen und in der Begegnung mit dem Kind, seinen Eltern und Erziehern den entsprechenden Niederschlag finden. Er soll weiters den Zugang zu wissenschaftlichen Untersuchungen erschließen und zum selbständigen Bildungserwerb befähigen.

Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schülerinnen und Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik. Die Stellung der Pädagogik in den Humanwissenschaften. Das Verhältnis von Theorie und Praxis in der Pädagogik.

Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels:

Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel).

Beobachten von Kindern (mit genau umschriebener Aufgabenstellung) als Grundlage für das Erarbeiten von pädagogisch relevanten Beobachtungskriterien. Sensibilisierung für die Bedeutung der Wechselwirkung von Erzieherverhalten und Verhalten der Kinder durch Interpretation aktueller Erlebnisse und eigener Erfahrungen.

Gewinnen von Einblicken in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte). Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Kleinkindes.

Vertrautwerden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen.

Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen. Biologische Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung und Bildung. Grundlegende Begriffe der Ethologie. Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie ua. Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:

Individuum und Gruppe (Gruppenbildung, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen); Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); soziale Rollen und soziale Schichten. Die Familie und ihre Funktionen. Institutionen (Organisation) der Erziehung und Bildung.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogik: Erziehung und Bildung, deren Motive und Ziele; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltung und Einstellungen, Erziehungsstile. Pädagogische Analyse und Interpretation von Situationen, Beziehungen und Prozessen in der Familie und in Institutionen der Kleinkinderziehung sowie Erarbeiten von Beurteilungsansätzen für pädagogisches Handeln. Rollenbild und Selbstverständnis des Kleinkindpädagogen.

Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audiovisuellen Bereich.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit je Semester.

3.

und 4. Semester:

Entwicklung, Erziehung, Unterricht und Bildung des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; charakteristische Unterschiede zwischen Kleinkind und Schulkind. Einblick in Lehrplan und Unterrichtsmethoden der Vorschulstufe und der Grundschule, insbesondere der 1. und 2. Klasse.

Überblick über Entwicklung Erziehung und Bildung in Vorpubertät, Pubertät und Jugendalter. Phasen des Erwachsenenalters.

Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und zeitbedingtes Geschehen; Einblick in die Kulturanthropologie.

Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Verwirklichung von Zielen.

Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit.

Aufbau des Bildungswesens in Österreich einschließlich der Erwachsenenbildung. Bedeutung und Aufgaben der Erziehung und Bildung im Kindergarten (einschließlich Vor- und Frühformen) im Wandel der Zeit und der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse. Kennenlernen verschiedener pädagogischer Ansätze für die Arbeit im Kindergarten. Gegenwärtig bestehende alternative Betreuungsformen für Klein- und Vorschulkinder. Im Sinne der Vergleichenden Erziehungswissenschaft bzw. Pädagogik Aufzeigen von Aufbau und Organisation der Kleinkind- und Vorschulbetreuung im Ausland an Hand ausgewählter Beispiele. Aufgaben einer interkulturellen Erziehung und Bildung (Kinder von Minderheiten im Kindergarten sowie das pädagogische Problem der Mehrsprachigkeit).

Sozialpädagogische Einrichtungen.

Kritische Auseinandersetzungen mit sozialen Rollen und Schichten; die gesellschaftliche Verantwortung des Erziehers und seine standespolitische Stellung.

Psychohygiene, insbesondere im Hinblick auf das künftige Berufsfeld.

Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.

Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Auseinandersetzung mit Forschungsliteratur, insbesondere mit Ergebnissen aus Forschungsarbeiten zur institutionellen Kleinkinderziehung. Gebrauch von berufsrelevanten Medien.

Vertiefende Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand von Fallstudien und Modellen unter pädagogischem Aspekt. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenständiges Darstellen, Begründen und Handeln der Schülerinnen und Schüler. Aufarbeiten von Erziehungsproblemen: Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen und Prophylaxe.

Konstituierende Faktoren der Persönlichkeitswerdung im Spannungsfeld der individuell-biographischen, institutionellen und epochalen Gegebenheiten. Die Bedeutung der kreativen Lebensgestaltung.

Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.

Pädagogische Aussagesysteme. Einblicke in die Geschichte der Pädagogik, Strömungen in der Gegenwart; Auseinandersetzung mit Vertretern pädagogisch relevanter wissenschaftlicher Richtungen insbesondere mit solchen der Kleinkind- und Vorschulpädagogik sowie Initiatoren institutionalisierter Kleinkinderziehung.

Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitstheorien als Versuch zur Erfassung des Menschen und als Hilfe bei der Bewältigung von pädagogischen Aufgaben.

Kooperation mit Erwachsenen, insbesondere mit Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Berufsfeld, Lehrerinnen und Lehrern, Behördenvertretern; Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit; im Zusammenhang damit Gesetzmäßigkeiten gruppendynamischer Prozesse.

Erwachsenenbildung: Zielsetzungen, Prinzipien, Inhalte, im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die Elternbildung.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit je Semester.

Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen oder nur stoffbeschränkten Philosophieunterricht aufweist, zusätzlich:

1.

und 2. Semester:

Die Eigenart philosophischer Fragestellung; Zugänge zum Philosophieren.

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