Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Online-Banking; Mobile-Banking mit unterschiedlichen Kommunikationsmedien; elektronische Zahlungssysteme.
Erweiterungslehrstoff:
Video- und Soundbearbeitung (Hard- und Softwaretools, Komprimierungstechniken, Dateiformate).
Multimediaanwendungen (Informationensysteme; Produktkataloge; Interaktive Prospekte; Cyberspace; Virtual Reality).
Übungsfirmen-Konnex:
Elektronisches Belegwesen; Aufbau eines internen Informationssystems; Customer-Relationship-Management; Onlineshop;
Aktualisierung und Qualitätssicherung des Webauftritts;
Videokonferenzen; Internettelefonie.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Basislehrstoff:
E-Procurement (Beschaffungswesen unter Einsatz neuer Technologien):
Gründe, Voraussetzungen, Lösungen, Kosten-Nutzen-Analyse, Risiken. Desktop-Purchasing-Systems (Computerunterstütze Einkaufssysteme).
Supply-Chain-Management (Verwaltung und Integration von Lieferanten).
Content-Managementsysteme und Redaktionssysteme (Erfassung, Verwaltung, Archivierung von Informationen aller Art):
Marktübersicht; Auswahlverfahren; Stärken-Schwächen-Analyse; Kosten-Nutzen-Analyse.
Computer Based Training:
Teleteaching; Telelearning; Einsatzmöglichkeiten in der Personalentwicklung; Auswahl und Bewertung von CBT-Systemen.
Business-to-Administration (Kontakte zu Behörden und Organisationen):
Electronic-Government, Informationsaustausch mit Behörden und Organisationen; Förderungen.
Nationale und internationale Ausschreibungen.
Auswirkungen der neuen Technologien.
Erweiterungslehrstoff:
EDI (Electronic Data Interchange), Formate, Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten; EDIFACT (Electronic Data Interchange For Administration, Commerce and Transport); XML (Extensible Markup Language).
Nutzung von Datenbanken und Rechtsinformationssystemen.
Übungsfirmen-Konnex:
Aufbau eines internen Informationssystems (Stellenbeschreibungen, Dokumentation der betrieblichen Abläufe).
23.A.8. TRANSPORTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die verschiedenen Verkehrsträger kennen und auf den Transportbedarf abgestimmt richtig disponieren können,
- die wesentlichen Grenzübergänge und Hauptverkehrsrouten kennen,
- einschlägige rechtliche Vorschriften zur Güterbeförderung inklusive Haftungsbestimmungen kennen,
- Aufbau- und Ablauforganisation in Speditionsbetrieben kennen,
- Lager- und Kommissioniersysteme kennen und auf den Bedarf abgestimmt richtig einsetzen,
- Förderhilfsmittel kennen und je nach Bedarf richtig einsetzen,
- Angebote für Transportleistungen, Lagerleistungen und speditionelle Nebenleistungen erstellen können,
- Transportkosten und Nebengebühren kalkulieren,
- Zollabfertigung von Import- und Exportsendungen veranlassen,
- die Aufgaben des Spediteurs als Logistik-Dienstleister kennen,
- neuere Logistikkonzepte im Speditionsbereich kennen,
- Informationen aus facheinschlägiger Literatur für konkrete Problemstellungen aufbereiten und präsentieren können und
- Anforderungen an EDV-Systeme in der Speditionswirtschaft kennen und an der Auswahl und Implementierung derartiger Systeme mitarbeiten können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Verkehrsträger:
Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr und kombinierter Verkehr; Entwicklung und Bedeutung der einzelnen Verkehrsträger.
Verkehrsgeografische Grundlagen:
Grenzübergänge, nationale und internationale Hauptverkehrsrouten.
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Güterverkehr:
nationale Rechtsnormen; relevante Rechtsnormen der Europäischen Union.
Speditionsbetrieb:
Leistungen; Angebot; Speditionsvertrag; Zollabfertigung; Speditionsversicherung; Road-Pricing.
Speditionszweige:
LKW-Spedition, Bahnspedition, Luftfrachtspedition;
Seehafenspedition; Binnenschifffahrtsspedition; Sammelgutverkehr;
kombinierter Verkehr; Gefahrengütertransport.
Sonstige Dienstleister:
Lagerhalter; Frachtführer.
Erweiterungslehrstoff:
Auftragsabwicklung und Schriftverkehr in einer Fremdsprache.
IT-Bezug:
Internetrecherchen.
Übungsfirmen-Konnex:
Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.
IV. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Kosten- und Leistungsrechnung im Transport- und Lagerwesen. Fuhrpark-Management und Tourenplanung.
Warehousing:
Lager- und Kommissioniersysteme.
Erweiterungslehrstoff:
Branchensoftware (Anforderungen; Aufbau; Systemauswahl und Einführung); praktischer Umgang mit ausgewählten Systemen.
IT-Bezug:
Tabellenkalkulation.
Übungsfirmen-Konnex:
Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.
V. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Einführung in die betriebliche Logistik:
Beschaffungslogistik, Produktionslogistik, Distributionslogistik.
Just-in-Time-Konzept in Industrie und Handel unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben des Logistik-Dienstleisters.
Aktuelle Transportlogistikkonzepte:
ZB Hub Spoke, Gebietsspediteur, City-Logistik, Güterverkehrszentren.
Erweiterungslehrstoff:
Supply-Chain-Management; Simulation von Materialflüssen.
IT-Bezug:
Kaufmännische Standardsoftware insbesondere Planungssoftware; Recherche im Internet.
23.A.9. SCHULAUTONOMER AUSBILDUNGSSCHWERPUNKT
Siehe schulautonome Lehrplanbestimmungen, Abschnitt IV.
23.B. Fachrichtung
23.B.1. Fachrichtung Controlling und Accounting
CONTROLLING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- unternehmerisch denken und handeln können,
- die Bedeutung von Controlling für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft erkennen,
- Einsichten in größere Zusammenhänge der Unternehmensführung gewinnen, wobei sowohl der planende als auch der ausführende und der beratende Aspekt Berücksichtigung finden soll,
- Instrumente des strategischen und operativen Controllings kennen und unter Zuhilfenahme zeitadäquater Software anwenden können,
- Informationen für ein Berichtswesen aufbereiten und die Ergebnisse in empfängerorientierter Form präsentieren können,
- zur Informationsbeschaffung und Auswertung sowie zur Problemlösung und zum Denken in erfolgsorientierten Regelkreisen fähig sein und
- erkennen, dass die Arbeit im Bereich des Controllings in besonderem Maße die Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation voraussetzt.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Controlling:
Aufgaben, Controlling-Konzept, Controlling-Prozess; der Controller, organisatorische Einbindung.
Operatives Controlling (computerunterstützt):
Strategisches versus operatives Controlling.
Controlling auf Basis von Buchhaltung und Kostenrechnung:
Traditionelle Kostenrechnungssysteme, Kosten- und Leistungsrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Besonderheiten in Klein- und Mittelunternehmen.
Planung und Planungsrechnung:
Planungsablauf, Detailpläne, Unternehmensbudget, integrierte Planungsrechnung; Software zur Planungsrechnung.
Weitere operative Controllinginstrumente:
Break-Even-Analyse, ABC-Analyse, XYZ-Analyse, Auftragsgrößenanalyse.
Erweiterungslehrstoff:
Controlling und Information, systemorientierte Unternehmensführung, branchenabhängige Detailpläne, Budgetkontrolle.
IT-Bezug:
Kaufmännische Standardsoftware insbesondere Planungssoftware. Recherchen im Internet.
Übungsfirmen-Konnex:
Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.
IV. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Operatives Controlling (computerunterstützt):
Plankostenrechnung, Aufbereitung und Übernahme der Istdaten,
Soll-Ist-Vergleich.
Abweichungsanalyse (Berechnung, Ursachen, Maßnahmen); Reporting.
Investitionscontrolling:
Aufgaben, statische und dynamische Investitionsrechnungsverfahren.
Finanzcontrolling:
Aufgaben, Finanzplanung, Kapitalflussrechnung, Kennzahlen und Kennzahlensysteme.
Moderne Ansätze der Kostenrechnung:
Target Costing, Prozesskostenrechnung.
Reporting im operativen Controlling.
Erweiterungslehrstoff:
Sonstige operative Controllinginstrumente, Controlling in Klein- und Mittelunternehmen, Controlling in Non-Profit-Organisationen.
IT-Bezug:
Einsatz von kaufmännischer Standardsoftware insbesondere Planungssoftware. Recherchen im Internet.
Übungsfirmen-Konnex:
Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.
V. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Strategisches Controlling (computerunterstützt):
Aufgaben, Vision, Unternehmensphilosophie, Leitbild;
Strategieentwicklung und -kontrolle.
Strategische Controllinginstrumente inkl. Reporting (computerunterstützt):
Unternehmensanalyse (Stärken-Schwächen-Analyse, Renner-Penner-Analyse, Potenzialanalyse, GAP-Analyse, Wertkettenanalyse).
Umfeld- und Wettbewerbsanalyse (Umfeldanalyse, Benchmarking, Konkurrenzanalyse, Portfolio-Analyse, Produkt-Lebenszyklus-Analyse).
Unternehmensbewertung (Shareholder-Value-Analyse, Nutzwertanalyse). Strategische Kontrolle (Balanced Scorecard, Szenario-Analyse).
Operatives und strategisches Controlling (computerunterstützt):
Zusammenfassende Fallbeispiele; Entwicklungstendenzen; Problematik der Einführung.
Plankostenrechnung, Aufbereitung und Übernahme der Istdaten, Soll-Ist-Vergleich, Abweichungsanalyse (Berechnung, Ursachen, Maßnahmen); Reporting.
Erweiterungslehrstoff:
Bereichscontrolling, Controlling und EDV (Management-Informations-Systeme), Business-Plan.
IT-Bezug:
Kaufmännische Standardsoftware insbesondere Planungssoftware und Projektmanagementsoftware; Recherchen im Internet.
ACCOUNTING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Bedeutung von Accounting für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft erkennen,
- einen Jahresabschluss in Hinblick auf ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erstellen und analysieren können,
- aus einem Jahresabschluss mit Hilfe von Analyseinstrumenten betriebswirtschaftliche Kennzahlen berechnen, diese interpretieren und daraus Handlungsalternativen für das Management erstellen können,
- Kenntnisse des Handels- und Steuerrechts, der Bundesabgabenordnung sowie anderer rechtlicher Bestimmungen vertiefen und anwenden können,
- zur Informationsbeschaffung und Auswertung sowie zur Problemlösung und zum Denken in erfolgsorientierten Regelkreisen fähig sein und
- erkennen, dass die Arbeit im Bereich des Accounting in besonderem Maße die Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation voraussetzt.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Einrichten einer Buchhaltung.
Bilanzierungspraxis:
Vertiefung der Bewertungsvorschriften aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht.
Jahresabschluss von Einzelunternehmen (computerunterstützt):
Vertiefung von Jahresabschlüssen unter Berücksichtigung der Gliederungsvorschriften nach HGB.
Erweiterungslehrstoff:
Fallbeispiele.
IT-Bezug:
Kaufmännische Standardsoftware insbesondere CRW-Programme. Internetrecherchen.
Übungsfirmen-Konnex:
Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.
IV. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Kommunikation mit dem Finanzamt (finanz-online).
Verfahrensrecht, Grundlagen der Bundesabgabenordnung,
Finanzstrafrecht.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (computerunterstützt):
Vertiefung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unter Berücksichtigung spezieller Praxisbeispiele (Anlagenspiegel, Reisekosten, Aufzeichnungspflichten); Übergang von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Bilanz.
Jahresabschluss von Personengesellschaften (computerunterstützt):
Vertiefung von Jahresabschlüssen der Personengesellschaften.
Erweiterungslehrstoff:
Fallbeispiele.
IT-Bezug:
Kaufmännische Standardsoftware insbesondere CRW-Programme. Internetrecherchen.
Übungsfirmen-Konnex:
Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.
V. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (computerunterstützt):
Vertiefung von Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaften inklusive Berücksichtigung betrieblicher Abgaben (Körperschaftsteuer).
Geschäftsbericht (computerunterstützt):
Erstellung eines Geschäftsberichtes inklusive Anhang und Lagebericht.
Internationale Rechnungslegung, Gegenüberstellung HGB, IAS (International Accounting Standards) und US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles).
Erweiterungslehrstoff:
Fallstudien.
IT-Bezug:
Kaufmännische Standardsoftware insbesondere CRW-Programme. Internetrecherchen.
BETRIEBLICHE INFORMATIONSSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Benutzeroberfläche einer betriebswirtschaftlichen Standardsoftware anwenderorientiert einstellen können,
- die grundlegenden Abläufe und die Struktur einer betriebswirtschaftlichen Standardsoftware verstehen,
- mit Hilfe einer integrierten, betriebswirtschaftlichen Standardsoftware komplexe Beispiele aus der betrieblichen Praxis lösen können,
- zur Informationsbeschaffung und Auswertung sowie zur Problemlösung fähig sein und dadurch Einsichten in größere Zusammenhänge der betrieblichen Prozesse gewinnen und
- den Zusammenhang zwischen innerbetrieblicher EDV-Organisation und den anderen betrieblichen Funktionsbereichen erkennen und kritisch beurteilen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Grundlagen:
Anbieter der Software, Aufbau der Software, Oberfläche und Navigation; Hardware-Voraussetzungen, Netzwerk-Konfiguration.
Basismodul Rechnungswesen:
Struktur, Hauptbuch, Nebenbücher, Zusammenhänge, Beleglauf, ausgewählte Stammdaten-Felder (Sachkonten, Debitoren, Kreditoren).
Integration Rechnungswesen-Verkauf-Materialwirtschaft:
Stammdaten, Vorverkaufsaktivitäten, Auftragsabwicklung, Lagerbeschaffung, Lieferung, Fakturierung, Zahlung, Bestellanforderung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsbearbeitung, Ändern und Stornieren von Belegen, Ausgleichen offener Posten.
Meldewesen und Reporting:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.
Erweiterungslehrstoff:
Leistungsvergleich integrierter betriebswirtschaftlicher Standardsoftware.
IT-Bezug:
Arten von Daten, Datenbanken, Beziehungen, Netzwerke, Internet.
Übungsfirmen-Konnex:
Vergleich mit der in der Übungsfirma eingesetzten integrierten betriebswirtschaftlichen Standardsoftware.
V. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Wiederholung des Stoffes des IV. Jahrganges.
Periodische Arbeiten: Buchungsperioden, Dauerbuchungen,
automatisches Zahlen, automatisches Mahnen.
Stammdaten im Controlling:
Kostenarten, Kostenstellen, Leistungsarten, Kennzahlen. Buchungen mit Kostenstellen.
Reporting im Controlling:
Kurzfristige Erfolgsrechnung, Kostenstellenberichte, Soll-Ist-Vergleich.
Planung:
Prozess der Kostenstellenplanung, Planung und Budgetierung, Planungshilfen.
Erweiterungslehrstoff:
Fallstudien.
IT-Bezug:
Arten von Daten, Datenbanken, Beziehungen, Netzwerke, Internet.
23.B.2. Fachrichtung Internationale Wirtschaft und Fremdsprache(n)
und Kultur
Pflichtgegenstände wie „Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing“ (23.A.2.).
23.B.3. Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit
autonomem Geschäftsfeld
Pflichtgegenstände wie „Entrepreneurship und Management“ (23.A.3.) und Ausbildungsschwerpunkte.
23.B.4. Fachrichtung Informationsmanagement undInformationstechnologie
Pflichtgegenstände wie „Multimedia und Webdesign“ (23.A.4.) und/oder „Netzwerkmanagement“ (23.A.5.)
und/oder „Softwareentwicklung“ (23.A.6.) und/oder „Digital Business“ (23.A.7.).
23.B.5. Fachrichtung Logistikmanagement und Speditionswirtschaft
LOGISTIKMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- logistische Aufgabenstellungen in einem arbeitsteiligen Wirtschaftssystem erkennen können,
- die Entwicklung sowie die Bedeutung der Logistik für ein arbeitsteiliges Wirtschaftssystem kennen,
- die notwendigen Ressourcen zur Leistungserstellung kennen,
- Anforderungen verschiedener Betriebstypen an die Logistik unterscheiden können,
- im Rahmen der Beschaffungslogistik:
- Art, Mengen und Zeitpunkte des Beschaffungsbedarfs ermitteln können,
- potenzielle Lieferanten suchen und nach betriebswirtschaftlichen Kriterien auswählen können,
- Systeme des Transports und der Einlagerung kennen und
- aktuelle Trends und neue Logistikkonzepte kennen;
- im Rahmen der Produktionslogistik:
- notwendige Daten und Unterlagen für die Durchführung der Produktion kennen,
- Organisationsformen in der Produktion kennen,
- Arbeits-, Transport- und Lagersysteme kennen und logistikgerecht anordnen können,
- Investitionsentscheidungen beurteilen können,
- Produktionsprogramme und -abläufe planen können,
- Den Bedarf an Komponenten bestimmen können,
- Produktionsaufträge unter Berücksichtigung vorhandener Kapazitäten terminlich planen können und
- Kennzahlen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Produktionssystemen anwenden können;
- im Rahmen der Distributionslogistik:
- logistische Netzwerke zur Warenverteilung planen und bewerten können,
- wesentliche Kenngrößen der Distributionslogistik kennen,
- Systeme der Lagerhaltung, Kommissionierung, Verpackung und des Transports kennen,
- die Zusammenarbeit mit logistischen Dienstleistern planen und beurteilen können;
- im Rahmen eines Logistik-Controlling:
- Methoden zur Beurteilung der Logistikleistung kennen,
- Methoden zur Berechnung der Logistikkosten anwenden können,
- Leistungs- und Kostendaten grafisch aufarbeiten können;
- die wesentlichen Aspekte des Qualitätsmanagements kennen und an der Umsetzung konkreter Projekte mitarbeiten bzw. deren Leitung übernehmen können,
- die wesentlichen Aspekte des Umweltmanagements kennen und an der Umsetzung konkreter Projekte mitarbeiten bzw. deren Leitung übernehmen können,
- Informationen aus facheinschlägiger Literatur für konkrete Problemstellungen aufbereiten und präsentieren können,
- Anforderungen an EDV-Systeme zur Planung und Steuerung der betrieblichen und überbetrieblichen Material- und Warenflüsse kennen und an der Auswahl und Implementierung derartiger Systeme mitarbeiten können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Logistik:
Aufgaben; Ziele; Entwicklung; Leistungsfaktoren (menschliche Arbeitsleistung, Betriebsmittel, Werkstoffe, Informationen).
Produktionslogistik:
Absatz- und Produktionsplanung (Planungsmethoden verschiedener Fertigungssysteme, einfache Prognosen, aggregierte Systeme zur Abstimmung der Ressourcen).
Festlegung des Produktionsprogramms (Bedarfsermittlung, Losgrößenplanung, Durchlaufterminisierung, Start- und Endtermine, Durchlaufzeiten, Darstellungsformen, Kapazitätsterminisierung, Kapazitätsangebot und -nachfrage, Kapazitätsabgleichung); Produktionssteuerung (Auftragsfreigabe, Auftragspapiere, Maschinenbelegung, Leitstand, Produktionsstörungen).
Beschaffungslogistik:
Ermittlung des Bedarfs; Arten von Bereitstellungssystemen; Suche und Auswahl von Lieferanten; Einholen von Angeboten; Überwachung der Vertragserfüllung; neue Beschaffungskonzepte (Modular Sourcing, Single Sourcing, Global Sourcing).
Planung der Logistikstrukturen:
Entwurf von Produktionssystemen (Mechanisierung und Automatisierung; Fertigungstiefe; Organisationstypen; Layoutplanung; Investitionsentscheidungen); Entwurf von Produktsystemen (Produktgestaltung; Produktinnovation, Produktvariation).
Erweiterungslehrstoff:
Praktische Übungen; Übungsbeispiele zu den entsprechenden Themenbereichen; Fallbeispiele aus der regionalen Wirtschaft und der Literatur; Simulations- und Planspiele mit Computerunterstützung; Anwendung einschlägiger Softwarepakete.
IT-Bezug:
Kaufmännische Standardsoftware zur Lösung praktischer Problemstellungen.
Übungsfirmen-Konnex:
Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.
IV. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Distributions- und Redistributionslogistik:
Logistische Netzwerke der Warenverteilung; logistische Kooperationen; Outsourcing; Kenngrößen der Distributionslogistik.
Logistik des Handels:
Distributionsstrukturen; Push- versus Pull-Prinzip; Category Management; Logistikkooperationen (Logistik-Dienstleister; Güterverkehrszentren; City-Logistik); Lagersysteme (Kapazitäten der Lager, Lagerbauweise, Lagermittel, Fördermittel, Standort, Lagerlayout, Lagerverwaltungssysteme).
EDV-Systeme zur Planung und Steuerung:
Anforderungen; Aufbau; Systemauswahl und Einführung; Umgang mit ausgewählten Systemen.
Praktische Übungen:
Übungsbeispiele zu den entsprechenden Themenbereichen;
Fallbeispiele aus der regionalen Wirtschaft und der Literatur;
Simulations- und Planspiele mit Computerunterstützung; Anwendung einschlägiger Softwarepakete zur Lösung von fachspezifischen Problemstellungen.
Erweiterungslehrstoff:
Querschnittfunktionen in der Logistik:
Qualitätsmanagement (Bedeutung; Qualitäts-Audit;
Qualitätsmanagementsysteme);
Umweltmanagement:
Umweltrecht; Betriebliche Umweltinformationssysteme;
Umweltmanagementsysteme; Entsorgungslogistik.
IT-Bezug:
Kaufmännische Standardsoftware und branchenspezifische Software.
Übungsfirmen-Konnex:
Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.
V. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Logistik-Controlling:
Informationsbeschaffung und -aufbereitung; Kenngrößen der Logistikleistung; Planung und Kontrolle der Logistikkosten;
Prozessanalyse; Prozesskostenrechnung; Abweichungsanalysen;
Budgetierung; Benchmarking; Target Costing.
Logistikkettenmanagement:
Grundlagen; Kooperationsformen; virtuelle Unternehmensverbünde; Beschreibung und Visualisierung der Lieferkette (grafische Darstellungsmöglichkeiten, zB SCOR-Modell); strategische und operative Logistikplanung; Planungsprobleme in Lieferketten.
Praktische Übungen:
Übungsbeispiele zu den entsprechenden Themenbereichen;
Fallbeispiele aus der regionalen Wirtschaft und der Literatur;
Simulations- und Planspiele mit Computerunterstützung; Anwendung einschlägiger Softwarepakete zur fachspezifischen Problemlösung.
Erweiterungslehrstoff:
Grundlagen der Mathematik und Statistik für Logistiker (lineare und gemischt-ganzzahlige Optimierung, Simulation, Regressionsanalyse, statistische Kennzahlen).
IT-Bezug:
Kaufmännische Standardsoftware, branchenspezifische Software, Optimierungs- und Simulationsprogramme.
SPEDITIONSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die verschiedenen Verkehrsträger kennen und auf den Transportbedarf abgestimmt richtig disponieren können,
- die wesentlichen Grenzübergänge und Hauptverkehrsrouten kennen,
- einschlägige rechtliche Vorschriften zur Güterbeförderung inklusive Haftungsbestimmungen kennen,
- Aufbau- und Ablauforganisation im Speditionsbetrieb kennen,
- Lager- und Kommissioniersysteme kennen und auf den Bedarf abgestimmt richtig einsetzen können,
- Förderhilfsmittel kennen und je nach Bedarf richtig einsetzen können,
- Angebote für Transportleistungen, Lagerleistungen und Speditionsnebenleistungen erstellen können,
- Transportkosten und Nebengebühren kalkulieren können,
- Zollabfertigungen von Import- und Exportsendungen organisieren können,
- die Aufgaben des Spediteurs als Logistik-Dienstleister kennen,
- über neue Logistikkonzepte im Speditionsbereich Bescheid wissen,
- Informationen aus facheinschlägiger Literatur für konkrete Problemstellungen aufbereiten und präsentieren können und
- Anforderungen an EDV-Systeme in der Speditionswirtschaft kennen und an der Auswahl und Implementierung derartiger Systeme mitarbeiten können.
Lehrstoff:
III. und/oder IV. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Verkehrsträger:
Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr und kombinierter Verkehr; Entwicklung und Bedeutung der einzelnen Verkehrsträger.
Verkehrsgeografische Grundlagen:
Grenzübergänge, nationale und internationale Hauptverkehrsrouten.
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Güterverkehr:
Nationale und internationale Rechtsnormen; relevante Rechtsnormen der Europäischen Union.
Speditionsbetrieb:
Leistungen; Angebot; Speditionsvertrag; Zollabfertigung; Speditionsversicherung.
Speditionszweige:
LKW-Spedition, Bahnspedition, Luftfrachtspedition;
Seehafenspedition; Binnenschifffahrtsspedition; Sammelgutverkehr;
kombinierter Verkehr; Gefahrengütertransport.
Sonstige Dienstleister:
Lagerhalter; Frachtführer.
Erweiterungslehrstoff:
Geografische Informationssysteme, Umweltprobleme durch Verkehr (externe Effekte).
IT-Bezug:
Kaufmännische Standardsoftware; branchenspezifische Software.
Übungsfirmen-Konnex:
Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.
V. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Spediteure als Logistik-Dienstleister:
Neue Logistikkonzepte (zB Hub Spoke, Gebietsspediteur, City-Logistik, Güterverkehrszentren, Kontraktlogistik).
Kosten- und Leistungsrechnung im Transport- und Lagerwesen. Fuhrpark-Management und Tourenplanung.
Neue Technologien:
Sendungsverfolgung; Lager- und Kommissioniersysteme.
Branchensoftware:
Anforderungen; Aufbau; Systemauswahl und Einführung; praktischer Umgang mit ausgewählten Systemen.
Erweiterungslehrstoff:
Simulationen (Lager, Fuhrparkauslastung, Cross-Docking).
IT-Bezug:
Kaufmännische Standardsoftware, branchenspezifische Software (Flottenmanagement, Tourenplanung).
23.B.6. Schulautonome Fachrichtung
Siehe schulautonome Lehrplanbestimmungen, Abschnitt IV.
B. FREIGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“.
Die Bildungs- und Lehraufgabe ist der Anzahl der Wochenstunden und dem Wissensstand der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:
Der Lehrstoff ist der Anzahl der Wochenstunden und dem Wissensstand der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
LATEIN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über einen angemessenen Wortschatz, ausreichende Grammatik- und Sachkenntnisse in einem solchen Umfang verfügen, dass sie sprachlich leichte Texte lateinischer Autoren lesen und verstehen, in ein sprachlich und stilistisch korrektes Deutsch übertragen und in einfacher Weise interpretieren können,
- Verständnis für das Wesen der griechisch-römischen Antike, ihr Fortwirken in der christlichabendländischen Welt und ihre grundlegende Bedeutung für Europa und unsere Zeit gewinnen und
- Einblick in das Wesen der Sprachen durch Vergleich des Lateinischen mit dem Deutschen und den lebenden Fremdsprachen erhalten.
Lehrstoff:
Für jeden Jahrgang aufbauend und erweiternd:
Formenlehre.
Satzlehre.
Wortkunde.
Leben und Kultur der Griechen und Römer.
Texte und Übersetzungstechnik.
Schularbeiten:
Zwei Schularbeiten pro Jahrgang.
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- erworbenes Wissen, Meinungen und Werthaltungen kritisch reflektieren können,
- zu Theorien vom Erleben und Verhalten des Menschen Stellung nehmen können,
- psychologisches Wissen erwerben und dieses reflektorisch zur Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen nützen können,
- Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens gewinnen und dieses zur Selbsterziehung verwerten können,
- Probleme der Erziehung und Lebensgestaltung kritisch bewerten können,
- pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können,
- Managementtechniken anwenden und die Unternehmenskultur mitgestalten können,
- sich mit philosophischen Grundfragen des Lebens fundiert auseinandersetzen können,
- Umfang und Struktur des menschlichen Wissens sowie dessen Grenzen erkennen können,
- Voraussetzungen, Methoden und Grenzen von Wissenschaft in ihrem gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhang erfassen können und
- sich mit unterschiedlichen Wertauffassungen auseinandersetzen, um zu eigenen Werthaltungen und zu verantwortungsbewusstem Handeln kommen zu können.
Lehrstoff:
IV.Jahrgang:
Psychologie und Philosophie als Wissenschaft vom Menschen:
Erleben, Verhalten, Handeln, Erkennen. Leib-Seele-Problem. Bewusstes, Unbewusstes. Bedeutung der Psychologie für Familie, Gesellschaft und Wirtschaft.
Wahrnehmung:
Raum, Zeit, Gestalt.
Gedächtnis und Lernen, Sprache und Denken.
Dynamik des Erlebens, Verhaltens und Handelns:
Motive und Motivkonflikte, Motivation, Entscheidung und Verantwortung. Bedürfnisse, Bedürfnissteuerung.
Triebmodelle, Triebsteuerung, Triebkontrolle, Sublimierung, Sexualität. Tiefenpsychologische Persönlichkeitsmodelle; Abwehrmechanismen; Hinweise auf psychotherapeutische Möglichkeiten. Emotion und Affekt. Theorie der Aggression. Frustration und ihre Verarbeitung, Sucht und Abhängigkeit. Interessen, Einstellungen und Werthaltungen.
Entwicklung und Erziehung:
Emotionale, kognitive, soziale und sprachliche Entwicklung. Soziale Rollen, Bedingungen und Entwicklung geschlechtsspezifischen Verhaltens. Gewissensbildung. Erscheinungsformen des Jugendalters. Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens. Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwirklichung. Altern und Tod.
Individuum und Gesellschaft:
Selbst- und Fremdwahrnehmung, soziale Wahrnehmung. Person, Typus, Stereotyp. Das Problem der psychischen Normalität. Gruppen. Psychologie des Arbeitsprozesses, Mensch und Arbeitsmittel, Entfremdung, sozialpsychologische Strukturen von Betriebsgemeinschaften, Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen, insbesondere in der Arbeitswelt, Probleme der Arbeitslosigkeit.
Konfliktlösungsstrategien. Entstehen von Meinungen und Überzeugungen. Information und Manipulation, suggestive Vorgänge. Organisationspsychologie (Organisation und Management, Menschenführung und ihre Probleme).
V. Jahrgang:
Zugänge zum Philosophieren:
Eigenart philosophischer Fragestellungen. Der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen.
Der erkennende Mensch und die Wirklichkeit:
Zugänge zur Wirklichkeit; Interpretationen der Wirklichkeit; Grundbegriffe der Metaphysik; Wahrheitstheorien.
Formen und Funktionen von Zeichen. Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis.
Der handelnde Mensch in seiner Mit- und Umwelt:
Problem der Freiheit, Problem des Guten, Moralformen, Wertvorstellung und Gesellschaftsstrukturen (interkulturelle Vergleiche); die Frage nach dem geglückten Leben. Macht und Recht, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.
Ethische Probleme durch die Entwicklung der Zivilisation (Wirtschaftsethik, Krieg und Frieden, Menschenrechte, Recht auf Widerstand und politische Freiheit).
Verantwortung gegenüber Individuum, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, moralische Probleme des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.
Themenbereiche zur Wahl (mindestens ein Themenbereich ist zu behandeln):
Ästhetik; Geschichtsphilosophie; Logik; Naturphilosophie;
Religionsphilosophie; Rechts- und Sozialphilosophie;
Sprachphilosophie; Anthropologie; Geschichte der Philosophie.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- geometrische Formen und Strukturen erfassen, analysieren und sprachlich beschreiben können,
- räumliche Probleme unter Verwendung einer Konstruktionszeichnung lösen können,
- Handskizzen räumlicher Objekte anfertigen können,
- die bestimmenden Abmessungen eines Objekts erkennen können,
- geeignete Abbildungsverfahren zur zeichnerischen Darstellung von räumlichen Objekten anwenden können,
- Zeichentechniken beherrschen,
- das räumliche Vorstellungsvermögen entwickeln und
- die Notwendigkeit von Konstruktionszeichnungen als ein wichtiges Kommunikationsmittel erkennen.
Lehrstoff:
Darstellungsweise:
Schrägriss, zugeordnete Normalrisse, Seitenrisse.
Objekte:
Punkt, Gerade, Polygone, Kreis in der Ebene; ebenflächig begrenzte Körper (Prisma, Pyramide); Zylinder, Kegel, Kugel; Zylinder- und Kugelschnitt.
Anwendungen:
Grundlagen der kodierten Projektion (Lesen von Landkarten, Schichtenlinien); Lesen von Bauplänen; Erzeugung von Netzen und Abwicklungen zur Herstellung von räumlichen Modellen.
Darstellungsweise:
Normale Axonometrie.
Objekte:
Kegelschnitte, einfache ebenflächig begrenzte Körper; Drehzylinder und Drehkegel, Kugel, Schnitte von Zylinder, Kegel und Kugel.
Anwendungen:
Lesen und Interpretieren von technischen Betriebsanleitungen, Lesen von Explosionszeichnungen.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten je Jahrgang (bei Bedarf zweistündig).
GEOGRAFIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ihre wirtschaftsgeografischen Kenntnisse schwerpunktmäßig vertiefen,
- fähig sein, das erworbene Wissen bei Problemlösungen anzuwenden,
- zur selbstständigen Beurteilung von Entscheidungsprozessen und zur Lösung wirtschaftsgeografischer Fragestellungen fähig sein und
- Einsicht in die Zusammenhänge von Raumplanung, Wirtschaft und Politik gewinnen.
Lehrstoff:
Themen des Pflichtgegenstandes „Geografie (Wirtschaftsgeografie)“ in vertiefender Form, wie zB Regionalanalysen, Probleme der örtlichen und überörtlichen Raumplanung, wirtschaftsgeografische Analysen von Teil- und Großräumen oder Staaten, Themen der Wechselbeziehungen zwischen Ökonomie und Ökologie.
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ihre im ersten bis dritten Jahrgang im Pflichtgegenstand „Wirtschaftsinformatik“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, ergänzen, vertiefen und aktualisieren sowie
- die dem aktuellen Stand entsprechenden Möglichkeiten wichtiger Standardsoftware kennen und einsetzen können.
Lehrstoff:
Systemsoftware:
Betriebssystem; Benutzeroberfläche.
Anwendersoftware:
Tabellenkalkulation und Grafik; Präsentation; Datenbank; Textverarbeitung.
Anwendungen:
Einsatz vorhandener Hardware und Standardsoftware zur Lösung betriebwirtschaftlicher Probleme und zur Unterstützung bei der Erstellung der Projektarbeit.
BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Struktur und die Probleme der jeweiligen besonderen Betriebswirtschaft und ihre Bedeutung für die österreichische Wirtschaft kennen,
- über die Leistungsbereiche der Betriebe des jeweiligen Wirtschaftszweiges Bescheid wissen,
- innerbetriebliche Zusammenhänge und betriebliche Entscheidungsvorgänge der jeweiligen besonderen Betriebswirtschaft verstehen,
- die aktuellen Informations- und Kommunikationstechnologien branchenspezifisch einsetzen können,
- Verständnis für die rationelle Abwicklung von unternehmensspezifischen Arbeitsabläufen und Organisationsprozessen entwickeln und
- für den Wirtschaftszweig typische betriebswirtschaftliche Beispiele lösen können.
Bereich: Banken und Versicherungen
Lehrstoff:
Banken:
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Bankwesens und in der EU; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur des Bankwesens; Beziehungen zum nationalen und internationalen Geld- und Kapitalmarkt.
Kapitalbeschaffung:
Haftkapital, Fremdkapital.
Kapitalverwendung:
Kreditgeschäfte inklusive Abwicklung und Besicherung, Eigengeschäfte.
Dienstleistungen:
Kontoführung; Anlagenberatung; nationaler und internationaler
Zahlungsverkehr; Leasing; Factoring.
Organisation.
Marketing.
Rechnungswesen und Controlling:
Bilanzgliederung der Banken; Kostenrechnung; Revision; Controlling.
Versicherungen:
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Versicherungswesens und in der EU; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur der Versicherungswirtschaft; Beziehungen zum internationalen Versicherungsmarkt.
Riskmanagement:
Risiko und Risikopolitik.
Kapitalbeschaffung:
Versicherungsformen; Versicherungszweige; Versicherungsarten.
Kapitalverwendung:
Schadensabwicklung.
Dienstleistungen:
Zusammenstellung von Versicherungspaketen für Haushalte und Unternehmungen.
Organisation.
Marketing.
Rechnungswesen und Controlling:
Bilanzgliederung der Versicherungsbetriebe; Kalkulation; Revision; Controlling.
Bereich: Industrie
Lehrstoff:
Allgemeine Grundlagen:
Bedeutung, Struktur und Probleme der österreichischen Industrie. Gesetzliche Rahmenbedingungen; Forschung und Entwicklung; ökologische Aspekte.
Fertigungsvorbereitung:
Fertigungsprogramm; Fertigungsplanung; Bedarfsplanung; Materialwirtschaft; Arbeitsplatzgestaltung.
Fertigungsdurchführung:
Planung und Organisation von Fertigungsabläufen;
Fertigungsverfahren und -techniken; Fertigungsüberwachung und Qualitätssicherung.
Marketing.
Rechnungswesen und Controlling:
Einsatz und Auswertung der Kostenrechnung; Betriebs- und Bilanzanalyse; Controlling.
Bereich: Tourismus
Lehrstoff:
Allgemeine Grundlagen:
Rechtliche, soziale und kulturelle, ökonomische und ökologische Aspekte des Tourismus; Trends und Probleme; Zukunftsperspektiven.
Tourismusorganisationen:
Arten und Aufgaben. Ausbildungs- und Schulungswege im Tourismus.
Reisebüro:
Leistungsangebot; Reiseorganisation.
Gastronomie- und Hotelbetriebe:
Betriebsarten; Leistungsangebot; innerbetriebliche Organisation.
Marketing.
Kommunikationstechniken.
Rechnungswesen und Controlling.
Bereich: Öffentliche Verwaltung
Lehrstoff:
Allgemeine Grundlagen:
Öffentliche Verwaltungen; öffentliche Unternehmen; gesetzliche
Grundlagen, Rechtsträger, Rechtsformen.
Leistungserstellung:
Ordnungsleistungen, Dienstleistungen; Grundsätze ökonomischen
Verwaltungshandelns.
Marketing.
Organisation:
Sekretariats- und Kanzleiwesen. Personalwesen.
Finanzierung:
Mittelaufbringung, Steuern, Gebühren und Beiträge, Erwerbseinkünfte; Preispolitik und Tarifbildung; Fremdfinanzierung; Grenzen der öffentlichen Verschuldung.
Investition:
Arten; die öffentliche Hand als Auftraggeber; Vergabewesen; Beschaffungsvorgang; Inventar; Materialverwaltung.
Rechnungswesen und Controlling:
Ziele und Systematik; Buchführungssystem; Voranschlag;
Rechnungsabschluss; Finanzplanung; Kostenrechnung;
gesellschaftsbezogene Rechnungslegung; Prüfung und Kontrolle;
Controlling.
FREMDSPRACHIGES INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Schriftstücke der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches in der Fremdsprache unter Berücksichtigung der landesüblichen Richtlinien und der einschlägigen ÖNORMEN computerunterstützt erstellen können sowie
- Telekommunikationsmittel zur Informationsbeschaffung und -weitergabe situationsgerecht einsetzen können.
Lehrstoff:
Erstellen von Unterlagen und Schriftstücken sowie Informationen in der Fremdsprache aufbauend auf den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten des ersten, zweiten und dritten Jahrganges.
Einbeziehung unterstützender Software in der Fremdsprache. Internationaler Informationsaustausch.
Telekommunikation.
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Verständnis für die Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sowie Einsicht in politische Sachverhalte zeigen,
- zur Teilnahme am öffentlichen Geschehen und zur Aufnahme von Informationen bereit sein, sich zu politischen Fragen ein eigenes Urteil bilden können und
- bereit sein, am aktuellen politischen Geschehen teilzuhaben und ihre Kenntnisse im Bereich der politischen Bildung sowie in den privatrechtlichen und berufsspezifischen Rechtsbereichen weiterzuentwickeln.
Lehrstoff:
Der Mensch in der Gesellschaft.
Schülerinnen und Schüler und Schule (Klassen- und Schulgemeinschaft).
Bildungspolitische Zielsetzungen.
Soziales Umfeld:
Familie - Partnerschaft - Erziehung. Minderheiten und Randgruppen. Rollenbilder. Konflikte und deren Lösungsmodelle. Medien als Meinungsträger und gesellschaftlicher Machtfaktor. Jugend und Gesellschaft.
Gelebte Demokratie:
Staatstheorien und Ideologien. Parlamentarische Demokratie und Parteienwesen. Verbändewesen und ihr Einfluss auf die Gesetzgebung. Kommunal- und Landespolitik. Außerparlamentarische Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung.
Politik als Aufgabe und Möglichkeit. Rechtssetzung, Gesetze und (politische) Verhaltensmuster. Verwaltung zwischen Obrigkeitsdenken und Dienstleistung.
Sicherheitspolitik:
Geistige, zivile, wirtschaftliche und militärische Landesverteidigung und aktive Außenpolitik.
PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme die Organisation und Kommunikation betreffend anwenden können,
- ihr Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können,
- Bedingungen für Motivation schaffen, Manipulationen abwehren und Konflikte handhaben können,
- Managementtechniken anwenden können und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten,
- alleinverantwortlich und partnerschaftlich handeln, im Team kooperieren und tolerant sein sowie
- adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können.
Lehrstoff:
Individuum:
Verhalten des Menschen; Selbsterkenntnis, Selbstreflexion, Instinkt, Trieb, Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit (empirische, tiefenpsychologische und kognitive Zugänge), Charakterologie, Qualifikation (Beobachtung, Befragung, Test).
Erleben des Menschen:
Soziale Wahrnehmung (Selbst- und Fremdwahrnehmung), Denken, Lernen, Werte, Einstellung (Verantwortung gegenüber Individuen, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, Probleme des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung). Entwicklungspsychologie. Aggression. Stress. Ambiguitätstoleranz.
Gruppe:
Bedeutung der Psychologie für Formen des Zusammenlebens, für Gesellschaft und Wirtschaft. Ziele, Normen, Rollen. Konfliktsteuerung. Gruppendynamik. Soziometrie.
Der arbeitende Mensch:
Psychologie des Arbeitsprozesses; Gerät und Mensch; Entfremdung. Sozialpsychologische Struktur der Betriebsgemeinschaft. Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen.
Kommunikation:
Prozesse; Strukturen. Störungen; Moderation.
Informationsmanagement. Medienkonsum; Konsumsteuerung (Markt und Werbung). Körpersprache und ihre Bedeutung. Rhetorik.
Interaktion:
Motivation; Manipulation. Transaktionsanalyse.
Managementtechniken:
Time-Management; Kreativitätstechniken; Präsentationstechniken; Entscheidungstechniken.
STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen Texte in angemessener Geschwindigkeit kurzschriftlich aufnehmen und wortgetreu wiedergeben können.
Lehrstoff:
Steigerung der Schreibfertigkeit unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Praxis; sicheres Lesen und Übertragen von eigenen Niederschriften.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEGABUNGSFÖRDERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Bedeutung des eigenverantwortlichen Arbeitens anhand von „Hilfe zur Selbsthilfe“ erkennen,
- eine Förderung ihrer Verantwortung, ihres Bewusstseins und ihres Selbstreflexionsvermögens erhalten,
- ihre Vorgehensweisen reflektieren und damit Selbstorganisationsprozesse in Gang setzen lernen,
- Entscheidungen selbst treffen lernen, indem ihnen helfend und motivierend gezeigt wird, wie Probleme zu lösen sind, sie unterstützt werden, Lösungen zu finden, und ermutigt werden, ihre gefundenen Lösungen auch umzusetzen,
- lernen, eigene Ziele zu formulieren und diese dann realistisch einschätzen, koordinieren und reflektieren können und
- ihre Wahrnehmung, Erleben und Verhalten verbessern bzw. erweitern.
Lehrstoff:
Individuelle, unterstützende Problembewältigungsstrategien durch persönliche Beratung.
Motivationsstrategien, Entwicklung eigener Lösungsansätze in Konflikt- und Entscheidungssituationen.
Vorbereitung von Szenarien für künftig absehbare Probleme, Erleichterung einer friktionsfreien Bewältigung derselben.
Aufzeigen von wirksamen Kommunikationsmustern.
Mediatorentechniken.
Kompetenzerweiterung für Kommunikation und für Konfliktsituationen.
Projektsteuerung.
Aufbau und Umgang mit Visionen.
Wahrnehmungspositionen in Systemen (Ich-Du).
Meinungs- und Wissensdifferenzen als Chance und Ressource.
ZEITGENÖSSISCHE KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Kunst der Gegenwart als Spiegelung des eigenen Lebens in einer pluralistischen Gesellschaft erkennen,
- die verschiedenen Ausdrucksformen des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens kennen,
- zu einer positiven Grundhaltung, aber auch zu Kritik und Kritikfähigkeit in der Auseinandersetzung mit moderner Kunst geführt werden,
- Vorurteile im Umgang mit moderner Kunst als solche erkennen und kritisch beurteilen können,
- das zeitgenössische Kunstschaffen im Zusammenhang mit den sozioökonomischen und politischen Gegebenheiten sowie die Wechselbeziehungen bzw. den Widerstreit zur gesellschaftlichen Umgebung verstehen,
- durch die Beschäftigung mit Kunst ihre sinnlichen Wahrnehmungen schärfen und
- sowohl die intellektuelle als auch emotionale Dimension des zeitgenössischen Kulturschaffens erkennen und erleben können.
Lehrstoff:
Zeitgenössische Kultur:
Funktion der Kunst im gesellschaftlichen Kontext. Stellung des österreichischen Kulturbetriebes im internationalen Vergleich. Kulturmanagement (Organisation, Marketing und Finanzierung).
Zeitgenössisches Kunstschaffen:
Formen der bildenden Kunst, Musik und Literatur. Darbietungsformen.
Methoden der Kunstbetrachtung:
Erleben, Beschreiben, Besprechen und Werten von Kunst. Individuelle Kunsterfahrung durch kreative Selbsttätigkeit.
Besuch und Veranstaltung von Lesungen, Ausstellungen, Sprech- und Musiktheater, Konzerten, Festspielen, Straßentheatern und Kleinkunstformen.
Gespräch mit Kulturschaffenden.
DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ihre Persönlichkeit im psychomotorischen, affektiven, sozialen und kognitiven Bereich entwickeln,
- grundlegende Kenntnisse über das Theater erhalten,
- mit den Aufgaben und Inhalten von Dramaturgie, Regie und Inszenierung bekannt gemacht werden,
- sich mit theoretischen Überlegungen und mit praktischen Umsetzungsmöglichkeiten im Bereich der Sprechtechnik, der Körpersprache, des Rollenspieles sowie mit dramatischen Ausdrucksformen und deren Gestaltung auseinander setzen und dies nach ihren Fähigkeiten im Spiel umsetzen,
- Sicherheit im Umgang mit anderen Menschen gewinnen,
- eine Arbeitshaltung entwickeln, die sie befähigen, im Team ein gemeinsam erarbeitetes Projekt zu präsentieren und
- die Bereitschaft entwickeln, die Anliegen des Theaters im lokalen Bereich aktiv zu gestalten und/oder als Zuschauer mitzutragen.
Lehrstoff:
Interaktions- und Sensibilisierungstraining (Lockerungsübungen; Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Übungen aus dem Bereich der Bewegung, des Klanges, der Sprache; Übungen im Umgang mit Material, Einsatz von Requisiten).
Technik des Sprechens und der Rede (Stimm- und Atemtechniken, Artikulationsübungen, text- und sinngemäßes Lesen).
Auseinandersetzung mit dem nonverbalen Theater (Pantomime, Tanz-, Masken-, Musiktheater), mit klassischen und experimentellen Formen des Theaters.
Rollenspiel (zB Improvisation, Stegreifspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel, Szenenmontage, Figurenspiel, Schatten- und Puppenspiel; Verwendung moderner dramatischer Formen wie Hörspiel, Film).
Erfinden und Gestalten von Konfliktsituationen, Entwicklung von Problemlösungsstrategien im Spiel, szenische Gestaltung aktueller Themen. Gestaltung einzelner Szenen eines Theaterstückes und/oder selbstverfasster Texte.
Erarbeiten, Gestalten und Präsentieren eines Spiels vor Publikum (Eigenproduktion oder Spiel nach vorgegebenem Text).
KREATIVES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die historischen, sozialen, technischen, physikalischen, chemischen und wirtschaftlichen Grundlagen handwerklicher, kunsthandwerklicher und bildnerischer Tätigkeiten verstehen,
- Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen,
- mit verschiedenen Materialien gestalten können,
- technische und kompositorische Fehler in der kunsthandwerklichen bzw. künstlerischen Gestaltung erkennen und vermeiden lernen,
- handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewusst herstellen können,
- nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, zeitökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können und
- Arbeitsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen planen und zielgerecht durchführen können.
Lehrstoff:
Bildnerisches Gestalten und Design:
Freies Gestalten nach Wahl (Zeichnen, Malen, Druckgrafik, plastisches und architektonisches Gestalten). Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, insbesondere in den Bereichen Werbe- und Gebrauchsgrafik, gegebenenfalls unter Verwendung von Grafikprogrammen. Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes. Studium der Arbeiten anerkannter und richtungsweisender Maler, Designer und Grafiker.
Handwerkliches Gestalten:
Entwicklung und Förderung kreativer Kräfte durch selbstständiges Arbeiten mit Holz, Metall, Stein, Ton, Glas, Kunststoffen und anderen Werkstoffen. Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Werkstücke. Studium der Arbeiten anerkannter bildender Künstler.
Fotografie:
Aufnahmeausrüstung und -zubehör, fototechnische Grundlagen. Grundelemente der fotografischen Gestaltung.
Entwickeln und Ausarbeiten von Fotografien. Erkennen und Beurteilung von Motiven. Gestalten von Farbkompositionen und Erlernen von Techniken der angewandten Fotografie (Porträt- und Personenfotografie, Objekt-, Natur-, Landschafts- und Architekturfotografie; Reisefotos und Stilllebenfotografie). Studium der Arbeiten anerkannter Fotografen.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
UNTERSTÜTZENDES SPRACHTRAINING DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die für Beruf und persönliche Entwicklung notwendige Sprach- und Lesekompetenz erwerben und festigen sowie ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verfeinern,
- unter Berücksichtigung der kommunikativen Angemessenheit der Redemittel sowie der formalen Richtigkeit unterschiedliche alltägliche und berufsorientierte Sprechakte realisieren können,
- schrittweise unter besonderer Beachtung der Regelhaftigkeit die Standardsprache gewandt schriftlich und mündlich einsetzen können und
- aus Texten persönlich und beruflich relevante Informationen entnehmen und diese dann situationsgerecht verarbeiten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Schriftliche Kommunikation:
Vorbereitendes Training für Textzusammenfassung und Beschreibung sowie Heranführen an die Produktion sachorientierter Textsorten.
Mündliche Kommunikation:
Phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; formal korrektes Zusammenfassen von Gelesenem und Gehörtem und dessen Wiedergabe aus dem Gedächtnis.
Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag und Beruf.
Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens).
Normative Sprachrichtigkeit:
Training und Sicherung der korrekten Orthografie, differenzierte Auswahl problematischer Rechtschreibbereiche. Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen, insbesondere vertiefendes Training der Deklination und Konjugation.
II. Jahrgang:
Schriftliche Kommunikation:
Vorbereitendes Training zum Verfassen von Gebrauchstexten (Protokoll, Alltagsschriftverkehr); schrittweises Heranführen an das Strukturieren und Argumentieren.
Mündliche Kommunikation:
Phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; Übungen zur Wortschatzerweiterung zu ausgewählten Themen. Rollenspiel zur Argumentation mit vorbereiteten Strukturen.
Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens).
Normative Sprachrichtigkeit:
Vertiefendes Training zu ausgewählten Kapiteln der Orthografie und Problembereichen der Sprachstruktur des Deutschen.
III. Jahrgang:
Schriftliche Kommunikation:
Erarbeiten von Strukturen für komplexes Argumentieren und Appellieren.
Mündliche Kommunikation:
Phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; situationsadäquate Verwendung des Fachwortschatzes.
Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens).
Normative Sprachrichtigkeit:
Vertiefendes Training zu ausgewählten Kapiteln der Grammatik und Stilistik.
RHETORIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Reden vorbereiten und in der Standardsprache darbieten können,
- unvorbereitete Reden nach erlernten Aufbaumustern halten können,
- Texte intentionsgerecht vortragen können,
- Stimme, Gestik und Mimik bewusst beherrschen und
- die Redesituation erfassen und ihre Rede darauf anpassen können.
Lehrstoff:
Sprechtechnik:
Atemtechnik, Erweiterung des Stimmumfanges, Artikulation,
Intonation.
Mimik und Gestik.
Sprachliche Mittel:
Stilmittel der Rede (rhetorische Figuren). Erweiterung des Wortschatzes. Syntaktische Varianten.
Redevorbereitung:
Dispositionsübungen, Aufbaumuster, Stichworttechnik. Technik der vorbereiteten Rede. Technik der freien Rede.
Darbietung:
Vorbereitete Rede, freie Rede. Vortrag und Deklamation.
Analyse von Reden:
Analyse von historischen und literarischen Reden (Tondokumente, Filme, Videos, Texte). Analyse eigener Reden, Video-Feed-Back.
Kurzer historischer Überblick über die Kunst der Rhetorik.
EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Sachverhalte und Probleme schwerpunktartig in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen, Zusammenhängen und Verbindungen erkennen, exakt wahrnehmen und beobachten können,
- mit logischem und kritischem Denken, klarer Begriffsbildung, sinnvoller Fragestellung, kontrollierter Abstraktion und Verallgemeinerung zu sachgerechten Urteilen und Einstellungen gelangen und
- zum systematischen und planvollen Arbeiten sowie ansatzweise zum Anwenden von Einsichten in grundlegende wissenschaftliche Verfahrensweisen und Denkvorstellungen angeregt und angeleitet werden.
Lehrstoff:
III. oder IV. oder V. Jahrgang:
Sachgerechte Nutzung von Informationsquellen, insbesondere von Bibliotheken und Infotheken.
Einführung in die Bibliographie.
Formen und Regeln des Zitierens.
Strukturieren und Systematisieren von Problemstellungen.
Schriftliche Darstellungsformen zur Beschreibung und Begründung sowohl konkreter als auch abstrakter Sachverhalte und Denkstrukturen.
Präsentation der erarbeiteten Ergebnisse.
D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die im fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen in der Berufspraxis anwenden können,
- sowie einen Einblick in die Organisation und Arbeitsabläufe in Wirtschaftsbetrieben gewinnen sowie
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben im Allgemeinen und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Das freiwillige Betriebspraktikum soll nach Möglichkeit vier Wochen betragen, in den Ferien spätestens vor Eintritt in den fünften Jahrgang absolviert werden und die facheinschlägigen kaufmännischen Tätigkeiten umfassen.
Nach dem Betriebspraktikum soll von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler ein Bericht mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten und der gewonnenen Erfahrungen verfasst und mit der Lehrerin bzw. dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft“ besprochen werden.
E. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff:
Die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Jahrgang durchgenommenen Lehrstoffes für Schülerinnen bzw. Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, dass es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen bzw. Schüler handelt. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülerinnen bzw. Schülern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch gleichzusetzen.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Zum In- und Außer-Kraft-Treten vgl. Art. I § 4 Abs. 5 und 6.
Anlage A1
```
```
LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehrver-
Wochenstunden *1) pflich-
A. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Kernbereich
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ................. 3 3 3 2 3 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 I
```
Geschichte (Wirtschafts-
```
und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 III
```
Geographie
```
(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - III
```
Biologie, Ökologie und
```
Warenlehre .............. 2 - - 3 2 III
```
Chemie .................. - 3 - - - III
```
```
Physik .................. - - 2 2 - III
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 3 3 2 2 I
```
Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 I
```
```
Betriebswirtschaftliche
```
Übungen und
Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - I
```
Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - II
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - I
```
```
Textverarbeitung,
```
Office-Management und
Publishing .............. 4 3 2 - - III
```
Politische Bildung und
```
Recht ................... - - - 2 2 III
```
Volkswirtschaft ......... - - - - 3 III
```
```
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 (IVa)
```
Erweiterungsbereich
```
Ausbildungsschwerpunkte
```
*6) ..................... - - - 3 4 I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 28- 30- 30- 30- 30- 158 *1)
34 36 36 36 36
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
B. Freigegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Dritte lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I
```
Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I
```
```
Philosophischer
```
Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III
```
Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)
```
```
Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III
```
```
Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I
```
```
Besondere
```
Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I
```
Fremdsprachige
```
Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III
```
Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III
```
```
Psychologie
```
(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III
```
Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)
```
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Einführung in die Praxis
```
des wissenschaftlichen
Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III
```
Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV
```
```
Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa
```
```
Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
```
D. Freiwilliges Betriebspraktikum
Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in
den V. Jahrgang.
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
E. Förderunterricht *1) *10) tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 2 2 2 2 - I
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 2 2 2 - I
```
Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I
```
```
Textverarbeitung,
```
Office-Management und
Publishing .............. 2 2 2 - - III
```
```
*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003) 4a) Zur Einstufung in die jeweilige Lehrverpflichtungsgruppe siehe
Abschnitt V Unterabschnitt A Z 21 (Seminare), Lehrstoff des Fremdsprachenseminars.
*5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (auch als alternative Pflichtgegenstände) siehe Abschnitt III.
*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.
*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Allgemeines Bildungsziel
Die Handelsakademie vermittelt in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und höhere kaufmännische Bildung, die sowohl zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung als auch zum Studium an Akademien, Fachhochschulen und Universitäten befähigen. Die Handelsakademie schließt mit einer Reifeprüfung ab.
Der Absolvent einer Handelsakademie soll über die zur Erfüllung der an ihn gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen; insbesondere soll er
- die durch Gesetz, Norm oder Usancen festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen, beachten und anwenden,
- die in den Unternehmungen zur Lösung kaufmännischer Problemstellungen eingesetzten Anlagen und sonstigen Hilfsmittel sicher bedienen können,
- die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbständig beschaffen und zieladäquat einsetzen können,
- Wesentliches vom Unwesentlichen unterscheiden können,
- Schlüsselqualifikationen entwickeln, wie zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, aber auch zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte imstande sein,
- das Erlernte bei der Lösung von neuen Aufgaben anwenden können,
- in der Muttersprache und in den erlernten Fremdsprachen, vor allem im Hinblick auf den beruflichen Einsatz kommunizieren können,
- zur Kooperation bereit und fähig sein,
- die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen erkennen,
- für den Umweltschutz und den Konsumentenschutz eintreten und
- Neues mit Interesse verfolgen und aufnehmen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an seiner eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden.
- die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und Kultur verstehen,
- zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben bereit sein,
- für Frieden, Freiheit, für die Verteidigung seiner Heimat und die demokratischen Prinzipien eintreten,
- die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in ihren historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten kennenlernen,
- die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der übrigen Welt erkennen,
- im Sinne einer interkulturellen Bildung Verständnis und Achtung für andere und deren Arbeit und Standpunkte aufbringen,
- imstande sein, in seiner Rolle als Arbeitnehmer bzw. Unternehmer sowie als Konsument verantwortungsbewußt zu entscheiden und zu handeln,
- als verantwortungsbewußter Mensch die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden können sowie
- die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung und der Vertiefung der Kenntnisse erkennen, um den Anforderungen einer sich ständig ändernden Berufs- und Arbeitswelt entsprechen zu können.
Didaktische Grundsätze
Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu; dieser ermöglicht es, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung anderer Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe folgende Kriterien im Vordergrund stehen:
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- die Aktualität,
- die Verflechtung mit Erfahrungen und Interessen der Schüler,
- die Vorstellungen von Einrichtungen der Wissenschaft, der Wirtschaft und anderer außerschulischer Institutionen, mit denen die Schule bei der Durchführung von Projekten oder bei der Setzung von Schwerpunkten zusammenarbeitet,
- die Erziehung zur Humanität und Toleranz sowie
- der Beitrag zur Ausbildung des Schülers zum künftigen Arbeitnehmer bzw. Unternehmer.
Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Jahrgang an einem bestimmten Schulstandort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.
Die schulautonomen Freiräume bieten für die Schule die Möglichkeit, dem Bildungsangebot für die Schule insgesamt oder für einzelne Jahrgänge unter Beibehaltung des Bildungszieles der Handelsakademie ein spezifisches Profil zu geben. Ein derartiges Profil kann seine Begründung in der Interessens- und Begabungslage der Schüler, in den besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Möglichkeiten am Schulstandort, in bestimmten Gegebenheiten im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Umfeld usw. finden. Seine spezielle Ausprägung erfährt das Profil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen und Ergänzungen auf der Grundlage von disponiblen Unterrichtsstunden.
Auf das Bildungsziel der Handelsakademie, auf deren ausgewogenes Bildungsangebot sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
Bei der Erweiterung bzw. Ergänzung des Lernangebotes von im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenständen hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler oder um eine regionale Gegebenheiten berücksichtigende Erweiterung bzw. Ergänzung zu handeln.
Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer betriebswirtschaftlichen berufsbezogenen Differenzierung führen. Bei der Schaffung von im Lehrplan nicht enthaltenen Ausbildungsschwerpunkten kommt der Einordnung unter das Bildungsziel der Handelsakademie besondere Bedeutung zu. Sie können schulautonom festgelegt werden. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern kein Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der Schule autonom festgelegt wird, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen. Mehrere Ausbildungsschwerpunkte können auch als alternative Pflichtgegenstände festgelegt werden.
Im Rahmen der zulässigen Kürzung von in der Stundentafel vorgesehenen Pflichtgegenständen können im Lehrplan nicht enthaltene Pflichtgegenstände (Seminare) mit eigenständigem Charakter geschaffen werden, wobei der Einordnung der inhaltlichen Angebote unter das Bildungsziel der Handelsakademie besondere Bedeutung zukommt. Bei der Einführung von Unterrichtsgegenständen mit fächerübergreifendem Charakter ist das Lehrstoffangebot bereits bestehender Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.
Besondere Bestimmungen
In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge im Bereich
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.