Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
– Personalmanagement als Nutzung der innovations- und umsetzungsbezogenen Fähigkeiten und Kenntnisse aller Mitarbeiter einsetzen (zB Knowledge-Management).
im Bereich Management
– Managementkonzeptionen und Managementtechniken in konkreten Situationen anwenden,
– Informationen, die zur Problemlösung beitragen, beschaffen und auswerten,
– die unterschiedlichsten Kommunikationstechniken einsetzen.
im Bereich E-Business
– E-Business-Anwendungen und ERP-Systeme einsetzen,
– ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem betreiben,
– einzelne Geschäftsprozesse IT-unterstützt abwickeln (Dokumentenverwaltung, CRM, Intranet, Werbevideo, weitere neue Entwicklungen),
– Angebote des E Government einsetzen.
Lehrstoff:
Arbeiten im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Funktionen (wie Administration, Rechnungswesen mit Steuer- und Abgabewesen, Beschaffung, Investition und Finanzierung, Personalwesen, Absatz, Import und Export, Controlling, Qualitätsmanagement, IT) oder prozessorientiert unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien und Anwendungssoftware unter Einbeziehung der Lerninhalte aller Jahrgänge
Customer-Relationship-Management, Key-Account-Management, Jahresabschlussarbeiten, Steuererklärungen, Kommunikation mit den Abgabenbehörden, Change Management
E-Business
Funktion IT: Implementierung eines Webauftritts, Einsatz von Werkzeugen des E-Marketing, Implementierung eines Webshops, IT Unterstützung von Geschäftsprozessen, EGovernment
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich EGovernment
– einen Überblick über die aktuellen Angebote aus dem Bereich E Government geben,
– ausgewählte Behördenwege online abwickeln und präsentieren (Bürgerkarte, Steuererklärungen mit FinanzOnline als CBT, weitere Technologien).
im Bereich E-Procurement
– einen Überblick über elektronische Beschaffungswege geben (Ausschreibung, Auktion, weitere Technologien),
– Potenziale des E-Procurement erläutern (Einsparungspotenzial, weitere Potenziale).
im Bereich Supply-Chain-Management
– den Begriff erklären,
– die wirtschaftlichen Vorteile erkennen (Tracking Tracing, weitere Messgrößen),
– den Ablauf des SCM reflektieren.
im Bereich Business Analytics/Intelligence
– den Begriff und Werkzeuge erklären,
– Unternehmensdaten als Grundlage für Unternehmensentscheidungen systematisch auswerten und darstellen,
– statistische Methoden auf große Datenbestände anwenden, um neue Querverbindungen und Trends zu ermitteln
im Bereich Case Studies
– ihre in den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „E-Business und E-Business-Center (Übungsfirma), Case Studies“ erworbenen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen in praxisorientierten Aufgabenstellungen vernetzt einsetzen,
– Betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien aus der Unternehmenspraxis und/oder aus einer Übungsfirma IT-unterstützt bearbeiten.
Lehrstoff:
EGovernment
Überblick, Behördenwege, Präsentation
E-Procurement
Überblick, Potenziale
Supply-Chain-Management
Begriff, wirtschaftliche Vorteile, Ablauf
Business Analytics/Intelligence
Big Data, Data Analytics, Data Mining
Case Studies
Fallbeispiele/Fallstudien mit integrierten Aufgabenstellungen
Wiederholende Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „E-Business und E-Business-Center (Übungsfirma), Case Studies“, unter Verwendung der zur Bearbeitung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen erforderlichen Softwarepakete
Einbeziehung und Weiterentwicklung der Kompetenzen aus der Übungsfirmenarbeit
Neue Entwicklungen im Bereich des E-Business10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich Case Studies
– ihre in den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „E-Business und E-Business-Center (Übungsfirma), Case Studies“ erworbenen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen in praxisorientierten Aufgabenstellungen vernetzt einsetzen,
– betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien aus der Unternehmenspraxis und/oder aus einer Übungsfirma EDV-unterstützt bearbeiten.
Lehrstoff:
Case Studies
Fallbeispiele/Fallstudien mit integrierten Aufgabenstellungen
Wiederholende Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „E-Business und E-Business-Center (Übungsfirma), Case Studies“, unter Verwendung der zur Bearbeitung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen erforderlichen Softwarepakete
Einbeziehung und Weiterentwicklung der Kompetenzen aus der Übungsfirmenarbeit
Neue Entwicklungen im Bereich des E-Business
2.4 Angewandte Programmierung
Didaktische Grundsätze:
Optimale Lernarrangements im Gegenstand „Softwareentwicklung und Projektmanagement“ zielen primär auf die Entwicklung von Problemlösungskompetenz mit den Instrumenten und Methoden der Softwareentwicklung und des Projektmanagements ab. Entscheidend sind praxisorientierte, authentische Aufgabenstellungen mit besonderem Bezug zu betriebswirtschaftlichen Domänen und zur Übungsfirma.
Die Aufgaben sind sowohl selbständig als auch im Team zu lösen. Dabei ist auf eine genaue und konsequente Arbeitsweise, sowie fächerübergreifendes, logisches, kreatives und vernetztes Denken und verantwortungsbewusstes Entscheiden und Handeln zu achten. Die Selbsttätigkeit der Schülerin bzw. des Schülers stehen im Vordergrund und erfordern die eigenständige Auseinandersetzung und Anwendung der (englischsprachigen) Fachliteratur in Verbindung mit einschlägigen Internetquellen.
Genau definierte, herausfordernde, aber schaffbare Lernintentionen mit klaren Erfolgskriterien fördern und fordern Selbstvertrauen, Selbstmotivation, Selbstbeobachtung, Selbstbeurteilung, Selbstregulation, Selbstlernstrategien sowie die Konzentration, Genauigkeit und Ausdauer der Schülerinnen und Schüler. Regelmäßiges lernergebnisbezogenes und sachbezogenes Feedback ermöglichen die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Inhalten und Methoden des Faches.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich Grundlagen der Programmierung
– eine Entwicklungsumgebung verwenden,
– die Konzepte einer Programmiersprache (Variablen und Datentypen, Anweisungen, Operatoren, Kontrollstrukturen, Prozeduren, Funktionen und Arrays) nutzen,
– syntaktische Fehler erkennen und beheben,
– Algorithmen in Programmen umsetzen und grafisch darstellen.
im Bereich Objektorientierte Programmierung
– objektorientierte Konzepte verstehen (Klassen- und Objekt-Begriff, Elementvariablen, Methoden) erläutern.
Lehrstoff:
Grundlagen der Programmierung, Algorithmen, Grundlagen der objektorientierten Programmierung
II. Jahrgang:
3.Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich Grundlagen der Programmierung
– algorithmische Fehler erkennen und beheben.
im Bereich Objektorientierte Programmierung
– Klassen und Objekte, Bestandteile von Objekten (Elementvariablen, Konstruktoren, Methoden, Eigenschaften) sowie deren Zugriffsmodifikatoren einsetzen,
– mit Vererbung Klassenhierarchien planen und verwenden (Basisklassen, abgeleitete Klassen, Überschreiben von Methoden),
– fertige Klassenbibliotheken einsetzen,
– generische Datenstrukturen anwenden.
im Bereich Benutzerschnittstellen
– Anwendungen mit grafischer Benutzeroberfläche erstellen,
– ereignisgesteuerte Programmierung erklären.
Lehrstoff:
Fehlerbehebung, objektorientierte Programmierung, Klassenbibliotheken und Datenstrukturen, grafische Benutzeroberfläche
4.Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich Grundlagen der Programmierung
– programmatische Fehlerbehandlungen einsetzen (Exception-Handling),
– Ereignisgesteuert programmieren (Event-Handling).
im Bereich Benutzerschnittstellen
– programmatisch Steuerelemente verwenden,
– Steuerelemente zur Darstellung komplexer Daten nutzen.
im Bereich Persistente Datenspeicherung
– Datenspeicherungsformen verstehen und vergleichen,
– für das Einbinden von Datenquellen die entsprechende Technologie nutzen,
– eingebundene Datenquellen lesend und schreibend nutzen,
– eingelesene Daten aufbereiten.
Lehrstoff:
Fehlerbehandlung, Ereignisgesteuerte Programmierung, Steuerelemente, Datenspeicherung und Datenmanipulation
III. Jahrgang:
5.Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich Objektorientierte Programmierung
– komplexe objektorientierte Konzepte (Vererbung, abstrakte Klassen, Polymorphismus, Schnittstellen) einsetzen
– wesentliche objektorientierte Entwurfsprinzipien erklären (Zuständigkeitsprinzip, Open/Closed-Prinzip)
im Bereich Persistente Datenspeicherung
– verschiedene Datenformate nutzen,
– Datenbanken mittels SQL-Statements (Select, Insert, Update, Delete) nutzen
Lehrstoff:
objektorientierte Konzepte, Entwurfsprinzipien, Datenaustauschformate (zB csv, xml, Office Dokumente), Datenbanken
III. Jahrgang:
6.Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich Persistente Datenspeicherung
– eine komplexe betriebswirtschaftliche Applikation mit Datenbankanbindung erläutern,
– eine komplexe betriebswirtschaftliche Applikation mit Datenbankanbindung unter Anwendung der Instrumente des Projektmanagements konzipieren und implementieren.
Lehrstoff:
Datenbankapplikationen
2.5 Softwareentwicklung und Projektmanagement
Didaktische Grundsätze:
Optimale Lernarrangements im Gegenstand „Softwareentwicklung und Projektmanagement“ zielen primär auf die Entwicklung von Problemlösungskompetenz mit den Instrumenten und Methoden der Softwareentwicklung und des Projektmanagements ab. Entscheidend sind praxisorientierte, authentische Aufgabenstellungen mit besonderem Bezug zu betriebswirtschaftlichen Domänen und zur Übungsfirma.
Die Aufgaben sind sowohl selbständig als auch im Team zu lösen. Dabei ist auf eine genaue und konsequente Arbeitsweise, sowie fächerübergreifendes, logisches, kreatives und vernetztes Denken und verantwortungsbewusstes Entscheiden und Handeln zu achten. Die Selbsttätigkeit der Schülerin bzw. des Schülers stehen im Vordergrund und erfordern die eigenständige Auseinandersetzung und Anwendung der (englischsprachigen) Fachliteratur in Verbindung mit einschlägigen Internetquellen.
Genau definierte, herausfordernde, aber schaffbare Lernintentionen mit klaren Erfolgskriterien fördern und fordern Selbstvertrauen, Selbstmotivation, Selbstbeobachtung, Selbstbeurteilung, Selbstregulation, Selbstlernstrategien sowie die Konzentration, Genauigkeit und Ausdauer der Schülerinnen und Schüler. Regelmäßiges lernergebnisbezogenes und sachbezogenes Feedback ermöglichen die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Inhalten und Methoden des Faches.
Die Kooperation und der Austausch mit der Softwareindustrie fördern die Praxisnähe und Aktualität der Unterrichtsinhalte und -methoden. Auf den Einsatz vielseitiger, situationsadäquater Instruktionsdesigns (Projektunterricht (Beispielprojekte, Referenzprojekte), problembasiertes und kooperatives Lernen, Peer-Lernen, Peer-Tutoring, Peer-Feedback, Worked-Examples, Cognitive-Apprenticeship, direkte Instruktion) ist zu achten.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich Allgemeines Projektmanagement
– Projektwürdigkeitsanalysen durchführen,
– Rollen im Projekt definieren und kompetenzorientiert besetzen,
– Projektziele definieren und Indikatoren der Zielerreichung formulieren,
– Projektabgrenzungen durchführen,
– Teams bilden und eine Projektkultur entwickeln,
– mit (externem) Auftraggeber in geeigneter Weise kommunizieren und verhandeln,
– unterschiedliche Projektphasen definieren und bearbeiten,
– Projekte nach den Methoden des Projektmanagements anbahnen, planen, durchführen und abschließen,
– Projekte laufend evaluieren,
– die Grundlagen vorwissenschaftlichen Arbeitens anwenden.
Lehrstoff:
Definition (Projekt, Projektmanagement, Projektarten), Rollen und Funktionen im Projekt, Projektkultur, Projektmanagementphasen (Vorprojektphase, Projekt und Nachprojektphase), Projektdurchführung, Projektabschluss, Projektmanagementinstrumente (Antrag, Abgrenzungen, Zieleplan, Kostenplan, Objektstrukturplan, Auftrag, Projektstrukturplan, Verantwortungsmatrix, Arbeitspakete, Terminplan, Risikoanalyse, Projektcontrolling)
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich Software Projektmanagement
– Phasen des Projektmanagements in der Softwareentwicklung erläutern,
– phasenbezogene Dokumente – in Abhängigkeit vom Projekt – unterscheiden und erklären,
– die zyklische Sichtweise des Phasenmodells zur Fehlerbereinigung im Sinne einer umfassenden Qualitätssicherung darlegen,
– und auf eine komplexe betriebswirtschaftliche Applikation aus „Angewandter Programmierung“ anwenden.
Lehrstoff:
Planungsphase (Machbarkeitsstudie, Lastenheft), Definitionsphase (Produktspezifikation unter Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen, Pflichtenheft), Entwurfsphase (Produktentwurf, Prototyping), Implementierungsphase (Modellierung, Programmierung, Technische Dokumentation, Test und Qualitätssicherung, Testprotokoll, Produkt), Abnahme (Übergabe, Abnahmetest, Abnahmeprotokolle), Einführungsphase (Schulung, Manual), Wartungs- und Pflegephase (Helpdesk).
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich Projektmanagement
– die Instrumente des allgemeinen Projektmanagements anhand eines Referenzprojektes anwenden,
– die Instrumente des softwarespezifischen Projektmanagements in diesem Referenzprojekt anwenden.
im Bereich Softwareentwicklung
– objektorientierte Entwurfsprinzipien nutzen,
– N-Tier Architekturen charakterisieren,
– Kriterien zur Wahl der Technologie eines bestimmten Tiers (Backend, Business-Layer, Frontend) anwenden,
– Client/Server-Anwendungen umsetzen,
– das Referenzprojekt aus dem Bereich Projektmanagement entwerfen, implementieren und testen.
Lehrstoff:
Instrumente des Projektmanagements, objektorientierte Entwurfsprinzipien, N-Tier Architekturen, serverseitige Schnittstellen, Client/Server-Anwendungen, Referenzprojekt
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich Softwareentwicklung
– N-Tier Architekturen umsetzen,
– serverseitige Schnittstellen definieren und implementieren,
– komplexe Client/Server-Anwendungen umsetzen.
Lehrstoff:
N-Tier Architekturen, serverseitige Schnittstellen (zB REST), Client/Server-Anwendungen, Moderne Webframeworks
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– praxisorientierte Anwendungen unter Einsatz der erworbenen Methoden und Instrumente erstellen,
– aktuelle Technologien der Softwaretechnik nutzen.
Lehrstoff:
Praxisorientierte integrative Aufgabenstellungen, aktuelle Technologien der Softwaretechnik (zB IoT, AR/VR, KI)
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– praxisorientierte Anwendungen unter Einsatz der erworbenen Methoden und Instrumente erstellen,
– aktuelle Technologien der Softwaretechnik nutzen.
Lehrstoff:
Praxisorientierte integrative Aufgabenstellungen, aktuelle Technologien der Softwaretechnik
B. Pflichtpraktikum
Das Pflichtpraktikum ist im Unterricht durch die praxisbetreuenden Lehrerinnen und Lehrer vorzubereiten. Es hat mindestens 300 Stunden in der unterrichtsfreien Zeit zu umfassen und ist zwischen dem II. und vor Eintritt in den V. Jahrgang zu absolvieren. Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehreren Tranchen von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden. Arbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, BGBl. Nr. 599/1987, und das Arbeitszeitgesetz, BGBl. Nr. 461/1969, sowie kollektivvertragliche Vorschriften finden Anwendung.
Die erbrachte Praxis ist in geeigneter Form durch Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Zertifikate usw. nachzuweisen.
Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
– nach Möglichkeit einen umfassenden Einblick in die Organisation von Unternehmen bzw. Organisationen gewinnen,
– über Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und diese auf die unmittelbare berufliche Situation hin reflektieren können,
– sich Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen gegenüber korrekt und selbstsicher verhalten,
– eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen,
– unternehmerisches Denken und Handeln in ihre Tätigkeit einbringen,
– ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten und reflektieren,
– die Bedeutung unternehmerischer Verantwortung kennenlernen.
Das Pflichtpraktikum soll weiters Einsicht in soziale Beziehungen sowie betrieblich-organisatorische Zusammenhänge fördern und den Schülerinnen und Schülern das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt vermitteln. Neben fachlichen sollen auch soziale und personale Kompetenzen erworben werden.
Nach Abschluss des Pflichtpraktikums hat eine eingehende Auswertung der praktischen Tätigkeit zu erfolgen.
Schulbezogene Veranstaltungen gemäß § 13a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, sind im Ausmaß der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit auf die vorgeschriebene Mindestdauer des Praktikums anzurechnen, wenn sie die Zielsetzungen des Pflichtpraktikums erfüllen.
C. Freigegenstände
Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. Siehe Abschnitt V.
Mathematische Grundlagen der Informatik
III. Jahrgang:
Kompetenzmodul 5 oder 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Binärsystem und das Hexadezimalsystem als unterschiedliche Zahlensysteme beschreiben,
– in diesen Zahlensystemen Zahlen umrechnen,
– die Grundbegriffe der Aussagenlogik und der Boolschen Algebra anführen und anwenden,
– Modelle zur Verschlüsselung von Informationen beschreiben, erklären und mit Hilfe von Technologieeinsatz anwenden.
Lehrstoff:
Zahlensysteme, Aussagen-Logik und Boolsche Algebra, Kryptografie und Codierungstheorie
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit
D. Unverbindliche Übungen
Unterstützendes Sprachtraining Deutsch
Didaktische Grundsätze:
Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse. Der korrekte Gebrauch (Sprach-, Sprech- und Schreibrichtigkeit) soll intensiv trainiert und vertieft werden.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Zuhören“, „Sprechen“, „Lesen“, „Schreiben“ und „Sprachbewusstsein“.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für Beruf und persönliche Entwicklung notwendigen Sprach- und Lesekompetenzen anwenden,
– ihre schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit einsetzen,
– schrittweise die Standardsprache gewandt schriftlich und mündlich einsetzen,
– unter Berücksichtigung der kommunikativen Angemessenheit der Redemittel sowie der formalen Richtigkeit unterschiedliche alltägliche und berufsorientierte Sprechakte realisieren.
Lehrstoff:
Bereiche Zuhören und Sprechen
Aktives Zuhören und Wiedergeben der relevanten Informationen aus dem Gedächtnis
Bereich Lesen
Lesestrategien, Lesetechniken
Bereich Schreiben
Prozessorientiertes Schreiben, Redigieren eigener Texte, Wortschatzübungen
Bereich Sprachbewusstsein
Training der Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Textgrammatik), der Rechtschreibregeln und Zeichensetzungen, Fehleranalyse
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für Beruf und persönliche Entwicklung notwendigen Sprach- und Lesekompetenzen anwenden,
– ihre schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit einsetzen,
– schrittweise die Standardsprache gewandt schriftlich und mündlich einsetzen,
– unter Berücksichtigung der kommunikativen Angemessenheit der Redemittel sowie der formalen Richtigkeit unterschiedliche alltägliche und berufsorientierte Sprechakte realisieren.
Lehrstoff:
Bereiche Zuhören und Sprechen
Aktives Zuhören und Wiedergeben der relevanten Informationen aus dem Gedächtnis
Bereich Lesen
Lesestrategien, sinnerfassendes, stilles und lautes, gestaltendes Lesen
Bereich Schreiben
Prozessorientiertes Schreiben, Redigieren von Texten, Wortschatzerweiterung zu Themenbereichen aus Alltag und Beruf
Training der Schreibhaltungen: Zusammenfassen, Erzählen
Bereich Sprachbewusstsein
Vertiefendes Training der Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Textgrammatik), der Rechtschreibregeln und Zeichensetzungen, Fehleranalyse
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für Beruf und persönliche Entwicklung notwendigen Sprach- und Lesekompetenzen anwenden,
– ihre schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit einsetzen,
– schrittweise die Standardsprache gewandt schriftlich und mündlich einsetzen,
– unter Berücksichtigung der kommunikativen Angemessenheit der Redemittel sowie der formalen Richtigkeit unterschiedliche alltägliche und berufsorientierte Sprechakte realisieren.
Lehrstoff:
Bereiche Zuhören und Sprechen
Phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache, Rollenspiel zur Argumentation mit vorbereiteten Strukturen
Bereich Lesen
Lesestrategien, sinnerfassendes, stilles und lautes, gestaltendes Lesen
Bereich Schreiben
Prozessorientiertes Schreiben, Redigieren von Texten, Wortschatzerweiterung zu Themenbereichen aus Alltag und Beruf, Verfassen von Gebrauchstexten
Training der Schreibhaltungen: Zusammenfassen, Berichten, Kommentieren, Argumentieren
Bereich Sprachbewusstsein
Vertiefendes Training der Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Textgrammatik), der Rechtschreibregeln und Zeichensetzungen, Fehleranalyse
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für Beruf und persönliche Entwicklung notwendigen Sprach- und Lesekompetenzen anwenden,
– ihre schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit einsetzen,
– schrittweise die Standardsprache gewandt schriftlich und mündlich einsetzen,
– unter Berücksichtigung der kommunikativen Angemessenheit der Redemittel sowie der formalen Richtigkeit unterschiedliche alltägliche und berufsorientierte Sprechakte realisieren.
Lehrstoff:
Bereiche Zuhören und Sprechen
Aktives Zuhören und Wiedergeben der relevanten Informationen aus dem Gedächtnis, situationsadäquate Verwendung des Fachwortschatzes
Bereich Lesen
Lesestrategien, sinnerfassendes, stilles und lautes, gestaltendes Lesen
Bereich Schreiben
Prozessorientiertes Schreiben, Redigieren eigener und fremder Texte
Training der Schreibhaltungen: Informieren, Analysieren und Interpretieren
Bereich Sprachbewusstsein
Sicherung der grammatischen, orthografischen und stilistischen Kenntnisse, Beherrschung der Kommaregeln, Fehleranalyse
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für Beruf und persönliche Entwicklung notwendigen Sprach- und Lesekompetenzen anwenden,
– ihre schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit einsetzen,
– schrittweise die Standardsprache gewandt schriftlich und mündlich einsetzen,
– unter Berücksichtigung der kommunikativen Angemessenheit der Redemittel sowie der formalen Richtigkeit unterschiedliche alltägliche und berufsorientierte Sprechakte realisieren.
Lehrstoff:
Bereiche Zuhören und Sprechen
Phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache, situationsadäquate Verwendung des Fachwortschatzes
Bereich Lesen
Lesestrategien, sinnerfassendes, stilles und lautes, gestaltendes Lesen
Bereich Schreiben
Prozessorientiertes Schreiben, Redigieren eigener und fremder Texte
Training der Schreibhaltungen: Kommentieren, Argumentieren und Appellieren
Bereich Sprachbewusstsein
Sicherung der grammatischen, orthografischen und stilistischen Kenntnisse, Beherrschung der Kommaregeln, Fehleranalyse
Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– vertiefen ihre Kenntnisse und Kompetenzen in allen Unterrichtsgegenständen,
– trainieren ihr eigenes Handeln zu reflektieren, indem sie ihre Stärken und Schwächen erkennen und zielgerichtet an der Verbesserung ihrer Defizite in allen Unterrichtsgegenständen arbeiten,
– können ihr Leistungspotential in Hinblick auf eigenverantwortliches Handeln entwickeln,
– erwerben die für die persönliche Entwicklung und für das schulische Weiterkommen notwendigen Sprach- und Lesekompetenzen,
– trainieren die Anwendung der Standardsprache Deutsch für den schriftlichen und mündlichen Einsatz, indem sie das Augenmerk vor allem auf die kommunikative Angemessenheit sowie die formale Richtigkeit legen,
– können in der Fremdsprache Spracherwerbsstrategien und grundlegende sprachliche Strukturen anwenden.
Lehrstoff:
Erstellung von individuellen Zielvereinbarungen, Übungen zu Selbsteinschätzung, Feedbackkultur, Lerntraining, Lernbegleitung, Lerntechniken und Lernstrategien, Zeitmanagement, Arbeit mit Kompetenzrastern
Individuelles Sprachtraining als Lernbegleitung der Unterrichtsgegenstände des Clusters „Sprachen und Kommunikation“
Individuelles Training und Unterstützung der Unterrichtsgegenstände des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“
Übungen anhand praxisorientierter Aufgabenstellungen, Simulationen
Eigenverantwortliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes, unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
F. Deutschförderklasse
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A1 Abschnitt VII Unterabschnitt F Z 1
Religion
Wie Abschnitt VI
Weitere Pflichtgegenstände
Für die weiteren Pflichtgegenstände sind sowohl die Bildungs- und Lehraufgabe als auch der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A.1 und A.2 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 10, 11 und 14
Anlage A1.1
Lehrplan der Handelsakademie – Digital Business
I. Allgemeines Bildungsziel
Die Handelsakademie – Digital Business umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962, der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. Im Rahmen der Ausbildung an der Handelsakademie – Digital Business wird in integrierter Form Allgemeinbildung, kaufmännische und IT-spezifische Bildung vermittelt. Die Ausbildung an der Handelsakademie – Digital Business wird durch die Reife- und Diplomprüfung beendet, führt zur Universitätsreife und befähigt zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf kaufmännischem und digitalem Gebiet.
Die Ausbildung orientiert sich gleichermaßen an den Zielen der Beschäftigungsfähigkeit (employability) und der Studierfähigkeit (studiability). Von zentraler Bedeutung ist eine umfassende Entrepreneurship Education, die die Schülerinnen und Schüler befähigt, als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument aktiv und verantwortungsbewusst zu agieren und damit Wirtschaft und Gesellschaft mit zu gestalten.
Nach Abschluss der Handelsakademie – Digital Business verfügen die Schülerinnen und Schüler über die Kompetenz,
– ihr umfassendes und vernetztes wirtschaftliches Wissen sowie ihre praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation einzusetzen,
– eine aktive und verantwortungsbewusste Rolle als Unternehmerin und Unternehmer, als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer oder als Konsumentin und Konsument einzunehmen,
– kreative und anspruchsvolle Lösungen für wirtschaftliche und spezifische informationstechnologische Problemstellungen zu erarbeiten,
– die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbstständig zu beschaffen und zu bewerten sowie Informations- und Kommunikationstechnologien einzusetzen,
– rechtliche Fragestellungen, die sich insbesondere durch die zunehmende Digitalisierung ergeben, zB zu geistigem Eigentum/Intellectual Property, kompetent zu analysieren,
– im Team zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen,
– in korrektem Deutsch sowie in den besuchten Fremdsprachen situationsadäquat zu kommunizieren,
– sich mit Religionen, Kulturen und Weltanschauungen auseinanderzusetzen, am Kulturleben teilzunehmen sowie Verständnis und Achtung für andere aufzubringen,
– wirtschaftsethische Fragestellungen im Spannungsfeld zwischen Moral und Wettbewerb reflektiert zu beantworten,
– sich mit der religiösen Dimension des Lebens auseinander zu setzen,
– unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte zu handeln,
– die Notwendigkeit des eigenständigen, berufsbegleitenden Weiterlernens zu erkennen und entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu setzen,
– sozial verantwortlich zu agieren, was sich in Respekt, angemessener Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein zeigt,
– ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, nonverbal, schriftlich) einzusetzen,
– sich kooperativ, verantwortlich und zielorientiert einzubringen,
– mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umzugehen,
– Einfühlungsvermögen, Wertschätzung und Motivationsfähigkeit zu zeigen,
– Arbeitskontexte zu leiten und zu beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare Änderungen auftreten,
– situationsgerecht in ihrem äußeren Erscheinungsbild und in der ihnen zukommenden Rolle aufzutreten,
– kontrolliert, reflektiert und mit Eigeninitiative das Arbeitsumfeld zu gestalten,
– Aufgaben systematisch zu entwickeln, strukturiert umzusetzen und Vernetzung mit anderen Situationen herzustellen,
– lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung umzusetzen,
– durch integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) das für das selbständige und unselbständige Berufsleben erforderliche Sprachwissen und die Fähigkeit der korrekten Sprachanwendung (Fremdsprachenkompetenz).
Zudem verfügen die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Handelsakademie – Digital Business über umfassende Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, wissen über die Bedeutung der Europäischen Union und die Stellung Österreichs innerhalb dieser Bescheid, können sich auf gehobenem Niveau mit den Werten der Demokratie auseinandersetzen und sind über die Notwendigkeit der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sensibilisiert.
Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“
Im Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, ihre individuelle Berufskarriere zu gestalten und sich situationsadäquat in Gesellschaft und Öffentlichkeit zu verhalten.
Die Schülerinnen und Schüler können ihre jeweils aktuelle Ausgangssituation für die Planung ihrer Karriere sowie für den Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen einschätzen und darauf Weiterbildungsaktivitäten und Entwicklungsschritte aufbauen. Zudem verfügen sie über die Kompetenz, sich selbst zu organisieren.
Sie können soziale Situationen in Beruf und Gesellschaft analysieren und sich sowohl als Gruppenmitglied als auch in Führungspositionen rollengerecht verhalten.
Die Schülerinnen und Schüler können die Charakteristika von Unternehmen und Branchen auch in verschiedenen Kulturen beschreiben, typische Verhaltensweisen, Kommunikationsformen und Erscheinungsmerkmale akzeptieren und mitgestalten. Sie können sich in unterschiedlichen Situationen des Berufslebens im In- und Ausland angemessen verhalten und ihre Sprachkompetenz nutzen.
Sie können netzbasierte kollaborative Arbeitstechniken (Einsatz von Lernplattformen, webbasierten Social Media Tools für Mindmapping, Blogs, Wikis, Cloudservices etc.) einbeziehen wie mobile Anwendungen auf Smartphones oder Tablets sowie IKT-Kompetenzen und kollaboratives Lernen trainieren.
Die Schülerinnen und Schüler können die Bedeutung körperlicher Bewegung und Fitness für die Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit einschätzen, kennen den Stellenwert des Sports im gesellschaftlichen Leben und für die Wirtschaft und können sich in Leistungs- und Wettbewerbssituationen fair und regelkonform verhalten.
Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Sprachen und Kommunikation“
Im Cluster „Sprachen und Kommunikation“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, die Unterrichtssprache als Basis aller Lernprozesse einzusetzen. Sie erwerben außerdem eine profunde praxisorientierte Sprachkompetenz, die auch als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung sowie als unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben gesehen wird.
In der Unterrichtssprache Deutsch erwerben die Schülerinnen und Schüler profunde Kenntnisse in den Fertigkeiten Lesen, Sprechen, Zuhören und Schreiben, die nicht nur Grundlagen für eine Beherrschung der Unterrichtssprache auf hohem Niveau sind, sondern auch die Bereiche Kunst und Kultur nahebringen. Die Schülerinnen und Schüler können die Sprache situationsangemessen gebrauchen, indem sie sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen sowie passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden. Sie können Texte formal und inhaltlich erschließen und analysieren, die grundlegenden Sprachnormen anwenden und haben einen umfassenden Wortschatz. Sie können Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die jeweils spezifischen Textmerkmale gezielt einsetzen. Sie können Texte redigieren sowie grundlegende wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden. Die Schülerinnen und Schüler können zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen sowie gesellschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen. Durch die intensive Beschäftigung mit Kunst und Kultur können sie zu künstlerischen, insbesondere literarischen Werken und Erscheinungen Stellung nehmen (literarische Rezeptionskompetenz) sowie die Darstellungs- und Vermittlungsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien bewerten (Medienkompetenz).
Die Schülerinnen und Schüler können in Englisch einschließlich Wirtschaftssprache auf dem Niveau B2 laut GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) situationsadäquat kommunizieren. Sie können die Fremdsprache dem Niveau entsprechend fließend, korrekt und wirkungsvoll einsetzen, sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen schriftlich als auch mündlich praxisgerecht ausdrücken und sich angemessen auf die jeweiligen Adressatinnen und Adressaten beziehen. Sie zeigen interkulturelle Kompetenz, indem sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der eigenen und der fremden Kultur bewusst sind, kulturspezifische Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren und in beruflichen Situationen nutzen.
Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“
Der Cluster steht für den Aufbau von praxisorientierter Wirtschaftskompetenz auf hohem Niveau. Die Orientierung an nationalen und europäischen Standards der Berufsbildung befähigt sowohl zur Anpassung an die wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes als auch zur Bewältigung der Anforderungen weiterführender Bildungsinstitutionen.
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über personale und soziale Kompetenzen wie Lösungs- und Zielorientiertheit, Flexibilität, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstreflexion, Selbstmotivation, Entscheidungsfreude, Teamfähigkeit, Kundenorientierung, Ausdauer, Belastbarkeit, Hands-on-Mentalität, Konfliktlösungskompetenz, Leistungsbereitschaft und Engagement .
Arbeitstechniken wie die Beschaffung und Bewertung fachspezifischer Informationen sowie vernetztes Denken und Arbeiten, Selbstorganisationsfähigkeit, Projektmanagement, Networking, analytisches Denken, Präsentationsfähigkeit und Argumentationsfähigkeit werden im Unterricht laufend trainiert und sind im Repertoire der Schülerinnen und Schüler vorhanden.
Die Schülerinnen und Schüler haben Entrepreneurshipkompetenzen aufgebaut, das sind zentrale Kompetenzen wie Kreativität und Innovationsbereitschaft, unternehmerisches Denken, Markt- und Branchenwissen, Fachwissen im Bereich der Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Dazu gehört es, die Folgen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen abschätzen und geeignete risikopolitische Maßnahmen einsetzen zu können, die Grundsätze und Methoden des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses umsetzen zu können, die in der Praxis relevanten Qualitätsmanagement-Systeme darstellen, und die Bedeutung von Qualitätsmanagement beurteilen zu können sowie in der Lage zu sein Managementtechniken anzuwenden.
Im Rahmen der Leistungserstellung und -verwertung können die Schülerinnen und Schüler Marketingkonzepte analysieren, strategische und operative Marketinginstrumente anwenden, Beschaffungsprozesse komplett durchführen und optimieren, Absatzvorgänge anbahnen und abwickeln sowie vertragsrechtliche Fragen klären und Markteintrittsmaßnahmen vornehmen.
Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Management und Intrapreneurship strategische und operative Planungsprozesse durchführen, evaluieren und bewerten, Aufgaben im Personalmanagement inkl. Lohn- und Gehaltsabrechnungen abwickeln und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten Ethik und Nachhaltigkeit bewerten.
Im Bereich Finanz- und Investitionsmanagement können die Schülerinnen und Schüler, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen treffen und argumentieren, Finanzpläne erstellen und Finanzkennzahlen interpretieren, Bank-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäfte durchführen und diesbezüglich beraten sowie Steuerungsvorgänge im Unternehmen bewerten.
Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Unternehmensrechnung laufende Geschäftsfälle auf der Grundlage von Originalbelegen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Doppelten Buchführung verbuchen, unternehmensrelevante Steuern und Abgaben berechnen und deren Abfuhr abwickeln, den Gewinn oder Verlust von Unternehmen mit Hilfe der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, Jahresabschlüsse erstellen, interpretieren und beurteilen, Kosten- und Preiskalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen, eine Betriebsabrechnung durchführen, Kosten analysieren und deren Auswirkungen auf Preise und Betriebsergebnis beurteilen.
In den Bereichen Recht und Volkswirtschaft können die Schülerinnen und Schüler einfache Rechtsfragen aus Sicht der Unternehmerin und des Unternehmers, der Arbeitnehmerin und des Arbeitsnehmers sowie der Konsumentin und des Konsumenten klären. Sie sind in der Lage, als mündige Staatsbürgerin bzw. mündiger Staatsbürger mit Europakompetenz zu agieren, sich Informationen zu beschaffen, kritisch zu analysieren sowie eine eigene Position zu ökonomischen Fragestellungen zu entwickeln.
Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie können die Schülerinnen und Schüler Informatiksysteme einsetzen, mit Publikation und Kommunikation (Textverarbeitung, E-Mail Kommunikation, Internet, Desktop-Publishing) betriebliche Arbeitsabläufe umsetzen, kaufmännische Problemstellungen mit einem Tabellenkalkulationsprogramm lösen, eine Datenbank erstellen sowie Daten verwalten, sichern und schützen, E-Business-Anwendungen nutzen und IT-Rechtsbestimmungen berücksichtigen.
Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Gesellschaft und Kultur“
Im Cluster „Gesellschaft und Kultur“ wird der Aufbau einer ganzheitlichen Ausbildung fokussiert, durch die das Reflektieren von Zusammenhängen politischer, wirtschaftlicher und kultureller Veränderungsprozessen sowie auch ein umfassendes Demokratieverständnis gefördert wird.
Die Schülerinnen und Schüler können aktuelle Themen der Wirtschaft, Politik, Gesellschaft, Kultur kritisch reflektieren, kontroverse Positionen analysieren und ideologischen Positionen zuordnen, fremde Kulturen und Lebensweisen verstehen und auf Übereinstimmungen mit demokratisch-humanistischen Werten prüfen sowie ihre individuelle Lebenssituation in Bezug auf Gesellschaft und Politik reflektieren.
Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Mathematik und Naturwissenschaften“
Die Schülerinnen und Schüler können im Cluster „Mathematik und Naturwissenschaften“ die für weiterführende Ausbildungen und für die Berufspraxis notwendigen mathematischen und naturwissenschaftlichen Begriffe und Methoden anwenden, Sachverhalte beschreiben, analysieren und interpretieren.
Sie können mathematische und naturwissenschaftliche Modelle beschreiben und analysieren sowie in der jeweiligen Fachsprache kommunizieren, argumentieren und interpretieren. Sie können zeitgemäße technische Hilfsmittel zielorientiert für ihre Rechenverfahren einsetzen.
Die Schülerinnen und Schüler können außerdem Zusammenhänge zwischen Mathematik, Natur-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften durch eine ganzheitliche Sichtweise erkennen.
Berufsbezogene Lernergebnisse im Erweiterungsbereich „Digital Business“
Im Erweiterungsbereich „Digital Business“ erwerben die Schülerinnen und Schüler, entsprechend den Anforderungen der Wirtschaft, neben kaufmännischer Fachkompetenz auch besondere Kompetenzen im Bereich der digitalen Informations- und Kommunikationstechnologie.
Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich der Betriebssysteme und Netzwerkmanagement eine bestehende Netzwerkinfrastruktur verstehen und beurteilen, Netzwerkinstallationen und administrationen vornehmen, digitale Sicherheitskonzepte entwickeln und anpassen und geeignete Betriebssysteme auswählen, installieren, konfigurieren und in eine bestehende Netzwerkinfrastruktur integrieren.
Sie können im Bereich Internet, Multimedia und Contentmanagement den Einsatz und Nutzung vielseitiger Kommunikationsmedien (Webauftritt, soziale Medien, Printmaterialien) nennen und beurteilen. Zusätzlich können sie entsprechend gestalterischer Überlegungen (Mediengestaltung) digitale Kommunikationsmedien entwickeln (Medientechnik) und den aktuellen Anforderungen anpassen.
Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich E-Business und E-Business-Center, Case Studies Geschäftsprozesse inklusive deren digitalen Belegflüsse verstehen, optimieren und weiterentwickeln. Sie können unternehmensübergreifende Informationsflüsse durch automatisierte Schnittstellen verstehen und definieren.
Sie können im Bereich angewandte Programmierung und Softwareentwicklung Front- und Backendapplikationen basierend auf praxisnahen Frameworks sowie universelle Anwendungen und Apps plattformunabhängig konzipieren und programmieren.
II. Allgemeine didaktische Grundsätze
Lehr- und Lernziele:
Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Technik, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Dies verlangt auch, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.
Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der fünf Jahrgänge in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.
Die Betriebswirtschaft steht als Leitfach im Zentrum der Ausbildung. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kompetenzen dient das didaktische Konzept der Übungsfirma dem Erwerb einer ganzheitlich-integrativen Handlungsfähigkeit.
Wegen der Bedeutung der Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis sind Unterrichtssequenzen mit integriertem Fremdsprachenlernen (Content Integrated Learning – CLIL) von großer Wichtigkeit. Unter CLIL versteht man die Verwendung der Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lehrinhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Pflichtgegenstandes Englisch unter Einbeziehung von Elementen der Fremdsprachendidaktik.
Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren.
Unterrichtsplanung:
Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungsziele des jeweiligen Clusters und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie weiters die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Nach Lernjahren und Kompetenzmodulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer zu planen, wobei die im Lehrplan bei den entsprechenden Gegenständen definierten Kompetenzen über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind.
Eine möglichst enge Vernetzung zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist anzustreben, wobei der Betriebswirtschaft als Leitfach der Ausbildung eine besondere Bedeutung zukommt.
Der Aufbau einer praxisorientierten Wirtschaftskompetenz ist durch die Berücksichtigung des Bezuges zu einer Übungsfirma und zu Wirtschaftspartnern in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern.
Der gründlichen Erarbeitung von Basiskenntnissen und dem Training grundlegender Fähigkeiten ist der Vorzug vor einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung bzw. Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.
Teambesprechungen (auch in Form von Fach- oder Klassenlehrerkonferenzen) sind im Sinne der Vernetzung der Unterrichtsgegenstände abzuhalten, wenn es für die Lehrstoffplanung durch die betreffenden Lehrerinnen und Lehrer zweckmäßig ist.
Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Auf deren situationsadäquaten Einsatz und deren Weiterentwicklung in Wort und Schrift (korrekter Gebrauch der Standardsprache Deutsch – Sprach-, Sprech- und Schreibrichtigkeit) hat jede einzelne Lehrerin und jeder einzelne Lehrer hinzuwirken. Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) sowie die Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974, maßgeblich.
Dem Aufbau von personalen und sozialen Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern ist in allen Unterrichtsgegenständen besonderes Augenmerk zu schenken.
Unterrichtsmethoden:
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
– Es ist ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion einzusetzen. Besonderer Wert ist auch auf den Aufbau von Methodenkompetenz zu legen.
– Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Schülerinnen und Schülern geweckt wird.
– Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (zB Arbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen) sind anzustreben.
– Lernarrangements sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln und aus ihren Fehlern lernen können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen.
– Thematische Schwerpunkte können in Abstimmung mit Einrichtungen der Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Geeignete Arten von Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Schülerinnen und Schülern Einblicke in die Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben.
– Die Vermittlung des Integrierten Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) hat integrativ so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Schülerinnen und Schüler bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden und damit die Beschäftigungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in einem globalen Arbeitsmarkt gestärkt wird.
– Die Organisation künstlerischer und kultureller Aktivitäten und der Besuch künstlerischer und kultureller Veranstaltungen und Institutionen sollen die Schülerinnen und Schüler zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur motivieren.
Business Training und Übungsfirma:
Das didaktische Konzept der Übungsfirma fördert die Individualisierung und den Aufbau von Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz bei den Schülerinnen und Schülern. Die Übungsfirma ist der Ort, an dem kompetenter und praxisorientierter Unterricht im Sinne des kaufmännischen Bildungsziels erfolgt.
Im Betriebswirtschaftlichen Zentrum wird die Arbeit in einem Unternehmen in verschiedenen Abteilungen und unterschiedlichen Positionen trainiert und die Praxis realitätsgetreu simuliert. Der Einsatz der Fremdsprache soll durch den Aufbau von Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Übungsfirmen forciert werden.
Der Pflichtgegenstand „E-Business und E-Business-Center (Übungsfirma), Case Studies“ bildet durch seine Vernetzung mit allen anderen Unterrichtsgegenständen die Grundlage für die Umsetzung des Unterrichtsprinzips Entrepreneurship Education in allen Jahrgängen.
Unterrichtsorganisation:
Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Praxisbezug.
Einzelne Unterrichtsgegenstände können teilweise in Form von Blockunterricht abgehalten werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erforderlich ist.
Unterrichtsqualität und Evaluation:
Die Schülerinnen und Schüler als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess der Schule dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung. Es ist dabei besonderes Augenmerk auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.
Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen stehen im Mittelpunkt der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul-, Landes- und Bundesebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Die nachvollziehbare Darstellung der Unterrichtsziele und transparente Kriterien der Leistungsbeurteilung tragen wesentlich zur Motivation und zum guten Schulklima bei. Eine Kultur der offenen Rückmeldung ist anzustreben.
Unterrichtstechnologie:
Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
Wörterbücher und andere Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen, elektronische Medien sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger sollen – soweit es mit den Bildungszielen, der Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Anforderungen der Reife- und Diplomprüfung vereinbar ist – im Unterricht und in Prüfungssituationen verwendet werden.
Praxis und andere Formen des Praxiserwerbes:
Das Pflichtpraktikum ist in den Unterrichtsgegenständen „Betriebswirtschaft“, „E-Business und E-Business-Center (Übungsfirma), Case Studies“ sowie „Business Behaviour“ unter dem Gesichtspunkt der Karriereplanung, Bezug nehmend auf das zu erstellende Praxisportfolio, vor- und nachzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler haben in geeigneter Weise Aufzeichnungen zu führen; diese sind in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen auszuwerten. Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Pflichtpraktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantin oder als Praktikant zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie sich bei Problemen auch an die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wenden können. Die Lehrerinnen und Lehrer der entsprechenden Unterrichtsgegenstände sollen mit den Betrieben (Praxisstätten), in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, Kontakt halten. Auslandspraktika sind in Hinblick auf (fremd)sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei vor allem die Eignung ausländischer Praxisstellen nach Möglichkeit zu überprüfen ist.
III. Unterrichtsprinzipien
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzip im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Diese Unterrichtsprinzipien sind insbesondere
– Entrepreneurship Education Befähigung des Einzelnen zu Eigeninitiative und selbstständigem Denken und Handeln als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, und auch als Konsumentin und Konsument, aktives und verantwortungsbewusstes Agieren und damit Wirtschaft und Gesellschaft mitgestalten,
– Wirtschaftserziehung und VerbraucherInnenbildung kritisch reflexive Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft,
– Umwelterziehung Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit,
– Politische Bildung Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken sowie zur Weltoffenheit,
– Europapolitische Bildungsarbeit Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsrahmen, Transparenzinstrumente),
– Gender Mainstreaming Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern,
– Medienbildung Sensibilisierung für bewussten Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien,
– Gesundheitserziehung Erziehung zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln.
IV. Stundentafel1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Lehr-ver-pflich-tungs-gruppe | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. | Pflichtgegenstände | WochenstundenJahrgang | ||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | Summe | |||
| A.1 | Stammbereich2 | |||||||
| 1. | Persönlichkeit und Bildungskarriere | 22 | ||||||
| 1.1 | Religion/Ethik7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III |
| 1.2 | Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz | 2 | - | - | - | - | 2 | III |
| 1.3 | Business Behaviour | - | 1 | - | 1 | - | 2 | II |
| 1.4 | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) |
| 2. | Sprachen und Kommunikation | 26 | ||||||
| 2.1 | Deutsch | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 13 | (I) |
| 2.2 | Englisch einschließlich Wirtschaftssprache | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 13 | I |
| 3. | Entrepreneurship -Wirtschaft und Management | 40 | ||||||
| 3.1 | Betriebswirtschaft | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 3.2 | Unternehmensrechnung3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 3.3 | Wirtschaftsinformatik und Datenbanksysteme | 2 | 2 | 2 | - | - | 6 | I |
| 3.4 | Officemanagement und angewandte Informatik3 | 2 | 2 | 2 | - | - | 6 | II |
| 3.5 | Recht | - | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 3.6 | Volkswirtschaft | - | - | - | - | 2 | 2 | III |
| 4. | Gesellschaft und Kultur | 8 | ||||||
| 4.1 | Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) | - | 1 | 1 | 1 | - | 3 | III |
| 4.2 | Geografie (Wirtschaftsgeografie) | 2 | 2 | - | - | - | 4 | III |
| 4.3 | Internationale Wirtschafts- und Kulturräume | - | - | - | - | 1 | 1 | III |
| 5. | Mathematik und Naturwissenschaften | 19 | ||||||
| 5.1 | Mathematik und angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 3 | 2 | 11 | I |
| 5.2 | Naturwissenschaften | 2 | 2 | 2 | 2 | - | 8 | III |
| Wochenstundenzahl Stammbereich | 28 | 27 | 22 | 20 | 18 | 115 | ||
| A.2 | Erweiterungsbereich – Digital Business | 43 | ||||||
| 2.1 | Betriebssysteme und Netzwerkmanagement | - | - | 2 | 2 | 2 | 6 | I |
| 2.2 | Internet, Multimedia und Contentmanagement | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 11 | I |
| 2.3 | E-Business und E-Business-Center (Übungsfirma), Case Studies3 | - | - | 3 | 4 | 2 | 9 | I |
| 2.4 | Angewandte Programmierung | 2 | 3 | 3 | - | - | 8 | I |
| 2.5 | Softwareentwicklung und Projektmanagement | - | - | 1 | 4 | 4 | 9 | I |
| Gesamtwochenstundenzahl (max. 38 pro Jg.) | 32 | 33 | 33 | 32 | 28 | 158 | ||
| B. | Pflichtpraktikum | 3004 | ||||||
| C. 1. | Freigegenstände5 Mathematischen Grundlagen der Informatik | - | - | 1 | - | - | 1 | I |
| D. | Unverbindliche Übungen6 | |||||||
| 1. | Unterstützendes Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | - | - | 6 | III |
| 2. | Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen | 0-5 | 0-5 | 0-5 | - | - | 0-15 | IVa |
| E. | Förderunterricht | |||||||
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden.
2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 Mit Computerunterstützung.
4 Arbeitsstunden zu je 60 Minuten.
5 Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des V. Abschnittes.
6 Siehe V. Abschnitt Schulautonome Lehrplanbestimmungen.
7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
|---|---|---|
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand |
| Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
| Freigegenstände4 | ||
| Unverbindliche Übungen4 | ||
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Handelsakademie – Digital Business; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Handelsakademie – Digital Business.
4 Wie Stundentafel der Handelsakademie – Digital Business.
V. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Der Pflichtgegenstand Religion ist von schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten ausgenommen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule zu beachten.
Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel der Handelsakademie – Digital Business zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.
In der Schulautonomie können weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein zusätzlicher Förderunterricht festgelegt werden; für im Lehrplan nicht vorgesehene Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff) zu erlassen.
Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) ab dem III. Jahrgang mindestens 72 Unterrichtsstunden pro Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986.
VI. Lehrpläne für den Religionsunterricht
(Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949)
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung
Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung
Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der geltenden Fassung
Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung
Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung
Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung
VII. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände
Im Lehrplan werden sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Clustern (Persönlichkeit und Bildungskarriere, Sprachen und Kommunikation, Entrepreneurship – Wirtschaft und Management, Gesellschaft und Kultur, Mathematik und Naturwissenschaften) zusammengefasst. Fachübergreifendes Denken und Verstehen und fachübergreifendes Arbeiten zwischen den Unterrichtsgegenständen ist im Cluster zu forcieren. Es ist auch über die Cluster hinaus die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu fördern.
A. Pflichtgegenstände
A.1 Stammbereich
PERSÖNLICHKEIT UND BILDUNGSKARRIERE
Allgemeines Bildungsziel des Clusters „Persönlichkeit und Bildungskarriere“:
Der Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“ umfasst Unterrichtsgegenstände zur Entwicklung von Persönlichkeit und sozialer Kompetenz sowie von Verhaltensrepertoire und Einstellungen, die zu einer erfolgreichen Gestaltung des öffentlichen, privaten und beruflichen Lebens beitragen. Er beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Religion“, „Ethik“, „Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz“, „Business Behaviour“ sowie „Bewegung und Sport“.
1.1 Religion
Siehe Abschnitt VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht)
1.1-1 ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Zentrale fachliche Konzepte
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.