Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
– Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Lehrstoff
Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester)
Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;
Grundrechte, Kinderrechte
Soziale Beziehungen
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur
Glück
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung
Sucht und Selbstverantwortung
Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft
Natur und Wirtschaft
Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik
Religion und Weltanschauung
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;
Religion und Staat
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Prinzipien normativer Ethik
Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit
Medien und Kommunikation
Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation
Judentum, Christentum, Islam
Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Umgang mit Tieren
Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz
Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens
Sex und Gender;
Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion
Konflikte und Konfliktbewältigung
Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Grundkonzepte der Ethik
Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik
Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten
Entwicklung und aktuelle Situation;
Diversität und Diskriminierung:
Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen
Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens
Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Identitäten und Moralentwicklung
Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung
Wirtschaft und Konsum
Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten
Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen
Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Positionen und Begriffe der Ethik
Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik
Moral und Recht
Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte
Sport
Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung
8. Semester– Kompetenzmodul 8:
Religions- und Moralkritik
Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität
Technik und Wissenschaft
Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus
Schultypenspezifische Vertiefung
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Positionen und Begriffe der Ethik
Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik
Krieg und Frieden
Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit
Schultypenspezifische Vertiefung
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
10. Semester:
Humanismus
Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung“)
zum gestaffelten In- und Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 13 und 14
Anlage A1.4
Lehrplan der Handelsakademie – Industrial Business
(Anm.: Anlage A1IB, jetzt Anlage 1.4, als PDF dokumentiert.
Art. 1 Z 31 der Novelle BGBl. II Nr. 393/2020 lautet:
„Die Anlage A1IB (Lehrplan der Handelsakademie – Industrial Business) in der Fassung BGBl. II Nr. 191/2020 erhält die Anlagenbezeichnung „Anlage A1.4“.“. Die Anweisung konnte nicht eingearbeitet werden.)
zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 13 und 14
Anlage A1.4
Lehrplan der Handelsakademie – Industrial Business
(Anm.: Anlage A1IB, jetzt Anlage 1.4, als PDF dokumentiert, nachstehende Änderungen können nicht eingearbeitet werden und lauten:
Art. 1 Z 31 der Novelle BGBl. II Nr. 393/2020 lautet:
„Die Anlage A1IB (Lehrplan der Handelsakademie – Industrial Business) in der Fassung BGBl. II Nr. 191/2020 erhält die Anlagenbezeichnung „Anlage A1.4“.“.
Art. 3 Z 18 bis 21 der Novelle BGBl. II Nr. 250/2021 lauten:
„18. In Anlage A1.4 (Lehrplan der Handelsakademie – Industrial Business) Abschnitt IV (Stundentafel) wird in Abschnitt A.1 der Stundentafel (Stammbereich) die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt:
| „1.1 | Religion/Ethik11 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III“ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
19. In Anlage A1.4 Abschnitt IV wird nach der Fußnote 10 folgende Fußnote 11 eingefügt:
„11 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.“
20. In Anlage A1.4 Abschnitt VII (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände) Unterabschnitt A.1 (Stammbereich) wird im Unterabschnitt über die Bildungsziele des Clusters Persönlichkeit und Bildungskarriere nach der Wendung „„Religion“,“ die Wendung „„Ethik“,“ eingefügt.
21. In Anlage A1.4 Abschnitt VII Unterabschnitt A.1 wird nach dem den Unterrichtsgegenstand Religion betreffenden Unterabschnitt 1.1 folgender Unterabschnitt eingefügt:
„1.1-1 ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Zentrale fachliche Konzepte
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
– Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Lehrstoff
Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester)
Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;
Grundrechte, Kinderrechte
Soziale Beziehungen
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur
Glück
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung
Sucht und Selbstverantwortung
Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft
Natur und Wirtschaft
Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik
Religion und Weltanschauung
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;
Religion und Staat
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Prinzipien normativer Ethik
Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit
Medien und Kommunikation
Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation
Judentum, Christentum, Islam
Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Umgang mit Tieren
Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz
Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens
Sex und Gender;
Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion
Konflikte und Konfliktbewältigung
Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Grundkonzepte der Ethik
Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik
Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten
Entwicklung und aktuelle Situation;
Diversität und Diskriminierung:
Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen
Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens
Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Identitäten und Moralentwicklung
Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung
Wirtschaft und Konsum
Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten
Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen
Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Positionen und Begriffe der Ethik
Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik
Moral und Recht
Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte
Sport
Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung
8. Semester– Kompetenzmodul 8:
Religions- und Moralkritik
Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität
Technik und Wissenschaft
Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus
Schultypenspezifische Vertiefung
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Positionen und Begriffe der Ethik
Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik
Krieg und Frieden
Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit
Schultypenspezifische Vertiefung
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
10. Semester:
Humanismus
Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung“)
zum gestaffelten In- und Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 13 und 14
Anlage A1.5
Lehrplan der Handelsakademie – Wirtschaft und Recht
(Anm.: Anlage A1WR, jetzt Anlage A1.5, als PDF dokumentiert
Art. 1 Z 32 der Novelle BGBl. II Nr. 393/2020 lautet:
„Die Anlage A1WR (Lehrplan der Handelsakademie – Wirtschaft und Recht) in der Fassung BGBl. II Nr. 191/2020 erhält die Anlagenbezeichnung „Anlage A1.5“.“. Die Anweisung konnte nicht eingearbeitet werden.)
zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 13 und 14
Anlage A1.5
Lehrplan der Handelsakademie – Wirtschaft und Recht
(Anm.: Anlage A1WR, jetzt Anlage A1.5, als PDF dokumentiert, nachstehende Änderungen können nicht eingearbeitet werden und lauten:
Art. 1 Z 32 der Novelle BGBl. II Nr. 393/2020 lautet:
„Die Anlage A1WR (Lehrplan der Handelsakademie – Wirtschaft und Recht) in der Fassung BGBl. II Nr. 191/2020 erhält die Anlagenbezeichnung „Anlage A1.5“.“.
Art. 3 Z 22 bis 25 der Novelle BGBl. II Nr. 250/2021 lauten:
„22. In Anlage A1.5 (Lehrplan der Handelsakademie – Wirtschaft und Recht) Abschnitt IV (Stundentafel) wird in Abschnitt A.1 der Stundentafel (Stammbereich) die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt:
| „1.1 | Religion/Ethik10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III“ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
23. In Anlage A1.5 Abschnitt IV wird nach der Fußnote 9 folgende Fußnote 10 eingefügt:
„10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.“
24. In Anlage A1.5 Abschnitt VII (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände) Unterabschnitt A.1 (Stammbereich) wird im Unterabschnitt über die Bildungsziele des Clusters Persönlichkeit und Bildungskarriere nach der Wendung „„Religion“,“ die Wendung „„Ethik“,“ eingefügt.
25. In Anlage A1.5 Abschnitt VII Unterabschnitt A.1 wird nach dem den Unterrichtsgegenstand Religion betreffenden Unterabschnitt 1.1 folgender Unterabschnitt eingefügt:
„1.1-1 ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Zentrale fachliche Konzepte
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
– Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Lehrstoff
Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester)
Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;
Grundrechte, Kinderrechte
Soziale Beziehungen
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur
Glück
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung
Sucht und Selbstverantwortung
Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft
Natur und Wirtschaft
Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik
Religion und Weltanschauung
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;
Religion und Staat
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Prinzipien normativer Ethik
Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit
Medien und Kommunikation
Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation
Judentum, Christentum, Islam
Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Umgang mit Tieren
Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz
Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens
Sex und Gender;
Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion
Konflikte und Konfliktbewältigung
Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Grundkonzepte der Ethik
Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik
Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten
Entwicklung und aktuelle Situation;
Diversität und Diskriminierung:
Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen
Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens
Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Identitäten und Moralentwicklung
Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung
Wirtschaft und Konsum
Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten
Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen
Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Positionen und Begriffe der Ethik
Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik
Moral und Recht
Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte
Sport
Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung
8. Semester– Kompetenzmodul 8:
Religions- und Moralkritik
Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität
Technik und Wissenschaft
Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus
Schultypenspezifische Vertiefung
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Positionen und Begriffe der Ethik
Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik
Krieg und Frieden
Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit
Schultypenspezifische Vertiefung
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
10. Semester:
Humanismus
Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung“)
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 4)
Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 4 Abs. 2 Z 2)
- 2000 (I. und II. Jahrgang)
- 2001 (III. Jahrgang)
Anlage A2
```
```
LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: *1)
```
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Kernbereich
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
a) Deutsch .............. 14-19 (I)
```
```
Slowenisch ........... 14-19 I
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 14-19 I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 14-19 I
```
Geschichte (Wirtschafts-
```
und Sozialgeschichte) ... - - 5- 8 III
```
Geographie
```
(Wirtschaftsgeographie) . - - 5- 8 III
```
Biologie, Ökologie und
```
Warenlehre .............. - - 6- 9 III
```
Chemie .................. - - - 3- 5 III
```
```
Physik .................. - - - 3- 5 III
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 10-13 I
```
Betriebswirtschaft ...... 13-18 I
```
```
Betriebswirtschaftliche
```
Übungen und
Projektmanagement *3) ... - 9-13 I
```
Wirtschaftliches Rechnen - - - - 2- 3 II
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 14-19 I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... - - 5- 8 I
```
```
Textverarbeitung *3) .... - - 8-11 III
```
```
Politische Bildung und
```
Recht ................... - - - 4- 6 III
```
Volkswirtschaft ......... - - - 3- 4 III
```
```
Leibesübungen ........... 9-14 (IVa)
```
Erweiterungsbereich
```
Ausbildungsschwerpunkte
```
*4) ..................... - - 6- 9 I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
```
Seminare ................ 0-10
```
Fremdsprachenseminar .... I-II
Allgemeinbildendes
Seminar ................. III
Betriebswirtschaftliches
Seminar ................. I
Praxisseminar ........... IV
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ...34-36 36-38 36-38 35-37 36-38 182
B. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht *5)
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Kernbereich
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
a) Deutsch .............. 3 3 3 2 3 14 (I)
```
```
Slowenisch ........... 3 3 3 2 3 14 I
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 15 I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I
```
Geschichte (Wirtschafts-
```
und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 6 III
```
Geographie
```
(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - 6 III
```
Biologie, Ökologie und
```
Warenlehre .............. 2 - - 3 2 7 III
```
Chemie .................. - 3 - - - 3 III
```
```
Physik .................. - - 2 2 - 4 III
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 3 3 2 2 10 I
```
Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 14 I
```
```
Betriebswirtschaftliche
```
Übungen und
Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - 9 I
```
Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - 2 II
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 15 I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - 5 I
```
```
Textverarbeitung *3) .... 4 3 2 - - 9 III
```
```
Politische Bildung und
```
Recht ................... - - - 2 2 4 III
```
Volkswirtschaft ......... - - - - 3 3 III
```
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
```
Erweiterungsbereich
```
Ausbildungsschwerpunkte
```
*6) ..................... - - - 3 4 7 I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 35 37 37 36 37 182
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
B. Freigegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Dritte lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I
```
Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I
```
```
Philosophischer
```
Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III
```
Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)
```
```
Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III
```
```
Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I
```
```
Besondere
```
Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I
```
Fremdsprachige
```
Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III
```
Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III
```
```
Psychologie
```
(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III
```
Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)
```
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Einführung in die Praxis
```
des wissenschaftlichen
Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III
```
Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV
```
```
Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa
```
```
Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
```
D. Freiwilliges Betriebspraktikum
Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in
den V. Jahrgang.
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
E. Förderunterricht *1) *10) tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)
```
```
Slowenisch .............. 2 2 2 2 - I
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2)... 2 2 2 2 - I
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 2 2 2 - I
```
Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I
```
```
Textverarbeitung *3) .... 2 2 2 - - III
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Allgemeines Bildungsziel
Didaktische Grundsätze
Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.
Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.
Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.
Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schüler in beiden Sprachen zu achten.
Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.
Da die Schüler den Stoff in allen Gegenständen - außer in Deutsch und Slowenisch - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfaßt werden.
Ergänzend wird für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angemerkt:
Slowenisch
Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im I. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.
Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.
Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.
Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler, führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.
Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.
Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.
Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.
Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.
Der Gebrauch von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) DEUTSCH
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
b) SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- mit der kulturellen und literarischen Entwicklung in Österreich, in Europa und im außereuropäischen Raum vertraut sein und durch exemplarische Einblicke in literarische Werke zur Wertschätzung der Literatur, insbesondere der slowenischsprachigen, angeregt werden,
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können,
- durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, seine Sprech- und Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer sammeln,
- Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen können,
- zu schöpferischem Gestalten bereit und befähigt sein,
- Einsicht in Struktur und Funktion der Sprache gewinnen sowie sprachliche Äußerungen in ihrem Handlungszusammenhang und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen können und dadurch die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern,
- verständig, selbständig und kritisch mit dichterischen und nichtdichterischen Texten umgehen können, dadurch seine Erlebnisfähigkeit vertiefen, die ästhetischen Qualitäten eines Textes erfassen, über persönliches Leseverhalten reflektieren und die Standortbedingtheit der eigenen Wertung durchschauen können,
- Medien als Institution und Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu bewußtem, kritischem und mitbestimmendem Medienhandeln fähig sein sowie mögliche Manipulationen durchschauen können,
- eigene Medienschöpfungen produzieren und präsentieren können,
- Probleme der menschlichen Existenz und der Umwelt erkennen, Zusammenhänge von Ökologie und Ökonomie durchschauen und in sprachlich angemessener Form dazu Stellung nehmen können,
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagewerken und anderen Informationsträgern gezielt erschließen und diese Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck gewandt handhaben können,
- sich der besonderen Erscheinungen in bilingualen Sprachsituationen wie zB Interferenzen bewußt sein,
- das Slowenische auch als Sprache der Volksgruppe und ihrer Institutionen begreifen,
- die slowenische Hochsprache (Standardsprache) beherrschen sowie
- die Funktion und die Bedeutung der Mundarten sowie die gesetzmäßigen Unterschiedlichkeiten erkennen.
ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können,
- bedeutsame Geschehnisse der Weltgeschichte kennen,
- wesentliche geschichtsbestimmende Ideen und Kräfte in ihrer historischen Wirksamkeit verstehen,
- charakteristische Merkmale der wichtigen Epochen und Kunststile als Ausdruck des schöpferischen Tuns des Menschen begreifen und zeitlich zuordnen können,
- das historische Werden Österreichs im europäischen Entwicklungszusammenhang verstehen,
- die Geschichte der Slowenen verstehen,
- in gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragen unter Heranziehung historischer Modelle den Wert ethisch begründeten Handelns erkennen und einen eigenen Standpunkt beziehen können,
- fremde Kulturen als der eigenen gleichwertig respektieren lernen und
- gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Wechselbeziehungen in ihrer Wirkung auf gegenwärtige Entwicklungstendenzen in maßgeblichen Kulturkreisen erkennen, kritisch beurteilen und darlegen können.
- zu demokratischer Grundhaltung geführt werden,
- zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Geschehen ermuntert werden,
- die Bereitschaft zur unvoreingenommenen Aufgeschlossenheit allem Fremden gegenüber entwickeln und
- Engagement für die Friedensarbeit zeigen,
- die Umwelt kultur- und geschichtsbewußt erleben,
- Interessensgegensätze erkennen, Manipulationsversuche durchschauen und ihnen begegnen können und
- die Notwendigkeit von Prioritäten und Kompromissen einsehen.
GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)
BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE
CHEMIE
PHYSIK
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
BETRIEBSWIRTSCHAFT
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT
WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN
RECHNUNGSWESEN
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
TEXTVERARBEITUNG
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
VOLKSWIRTSCHAFT
LEIBESÜBUNGEN
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.
20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
SEMINARE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
B. FREIGEGENSTÄNDE
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
LATEIN
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
DARSTELLENDE GEOMETRIE
WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT
FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG
POLITISCHE BILDUNG
PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)
STENOTYPIE
EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
RHETORIK
ZEITGENÖSSISCHE KULTUR
DARSTELLENDES SPIEL
CHORGESANG
SPIELMUSIK
KREATIVES GESTALTEN
LEIBESÜBUNGEN
E. FÖRDERUNTERRICHT
*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt III; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.
*5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) Festlegung durch die Schulbehörde I. Instanz (siehe Abschnitt III).
*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.
*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 4 Abs. 2 Z 2)
- 2000 (I. und II. Jahrgang)
- 2001 (III. Jahrgang)
Anlage A2
```
```
LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: *1)
```
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Kernbereich
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
a) Deutsch .............. 14-19 (I)
```
```
Slowenisch ........... 14-19 I
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 14-19 I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 14-19 I
```
Geschichte (Wirtschafts-
```
und Sozialgeschichte) ... - - 5- 8 III
```
Geographie
```
(Wirtschaftsgeographie) . - - 5- 8 III
```
Biologie, Ökologie und
```
Warenlehre .............. - - 6- 9 III
```
Chemie .................. - - - 3- 5 III
```
```
Physik .................. - - - 3- 5 III
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 10-13 I
```
Betriebswirtschaft ...... 13-18 I
```
```
Betriebswirtschaftliche
```
Übungen und
Projektmanagement *3) ... - 9-13 I
```
Wirtschaftliches Rechnen - - - - 2- 3 II
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 14-19 I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... - - 5- 8 I
```
```
Textverarbeitung,
```
Office-Management und
Publishing .............. - - 8-11 III
```
Politische Bildung und
```
Recht ................... - - - 4- 6 III
```
Volkswirtschaft ......... - - - 3- 4 III
```
```
Leibesübungen ........... 9-14 (IVa)
```
Erweiterungsbereich
```
Ausbildungsschwerpunkte
```
*4) ..................... - - 6- 9 I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
```
Seminare ................ 0-10
```
Fremdsprachenseminar .... I-II
Allgemeinbildendes
Seminar ................. III
Betriebswirtschaftliches
Seminar ................. I
Praxisseminar ........... IV
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ...34-36 36-38 36-38 35-37 36-38 182
B. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht *5)
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Kernbereich
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
a) Deutsch .............. 3 3 3 2 3 14 (I)
```
```
Slowenisch ........... 3 3 3 2 3 14 I
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 15 I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I
```
Geschichte (Wirtschafts-
```
und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 6 III
```
Geographie
```
(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - 6 III
```
Biologie, Ökologie und
```
Warenlehre .............. 2 - - 3 2 7 III
```
Chemie .................. - 3 - - - 3 III
```
```
Physik .................. - - 2 2 - 4 III
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 3 3 2 2 10 I
```
Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 14 I
```
```
Betriebswirtschaftliche
```
Übungen und
Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - 9 I
```
Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - 2 II
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 15 I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - 5 I
```
```
Textverarbeitung,
```
Office-Management und
Publishing .............. 4 3 2 - - 9 III
```
Politische Bildung und
```
Recht ................... - - - 2 2 4 III
```
Volkswirtschaft ......... - - - - 3 3 III
```
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
```
Erweiterungsbereich
```
Ausbildungsschwerpunkte
```
*6) ..................... - - - 3 4 7 I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 35 37 37 36 37 182
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
B. Freigegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Dritte lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I
```
Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I
```
```
Philosophischer
```
Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III
```
Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)
```
```
Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III
```
```
Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I
```
```
Besondere
```
Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I
```
Fremdsprachige
```
Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III
```
Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III
```
```
Psychologie
```
(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III
```
Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)
```
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Einführung in die Praxis
```
des wissenschaftlichen
Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III
```
Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV
```
```
Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa
```
```
Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
```
D. Freiwilliges Betriebspraktikum
Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in
den V. Jahrgang.
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
E. Förderunterricht *1) *10) tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)
```
```
Slowenisch .............. 2 2 2 2 - I
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2)... 2 2 2 2 - I
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 2 2 2 - I
```
Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I
```
```
Textverarbeitung,
```
Office-Management und
Publishing .............. 2 2 2 - - III
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Allgemeines Bildungsziel
Didaktische Grundsätze
Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.
Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.
Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.
Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schüler in beiden Sprachen zu achten.
Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.
Da die Schüler den Stoff in allen Gegenständen - außer in Deutsch und Slowenisch - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfaßt werden.
Ergänzend wird für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angemerkt:
Slowenisch
Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im I. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.
Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.
Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.
Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler, führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.
Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.
Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.
Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.
Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.
Der Gebrauch von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) DEUTSCH
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
b) SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- mit der kulturellen und literarischen Entwicklung in Österreich, in Europa und im außereuropäischen Raum vertraut sein und durch exemplarische Einblicke in literarische Werke zur Wertschätzung der Literatur, insbesondere der slowenischsprachigen, angeregt werden,
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können,
- durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, seine Sprech- und Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer sammeln,
- Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen können,
- zu schöpferischem Gestalten bereit und befähigt sein,
- Einsicht in Struktur und Funktion der Sprache gewinnen sowie sprachliche Äußerungen in ihrem Handlungszusammenhang und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen können und dadurch die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern,
- verständig, selbständig und kritisch mit dichterischen und nichtdichterischen Texten umgehen können, dadurch seine Erlebnisfähigkeit vertiefen, die ästhetischen Qualitäten eines Textes erfassen, über persönliches Leseverhalten reflektieren und die Standortbedingtheit der eigenen Wertung durchschauen können,
- Medien als Institution und Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu bewußtem, kritischem und mitbestimmendem Medienhandeln fähig sein sowie mögliche Manipulationen durchschauen können,
- eigene Medienschöpfungen produzieren und präsentieren können,
- Probleme der menschlichen Existenz und der Umwelt erkennen, Zusammenhänge von Ökologie und Ökonomie durchschauen und in sprachlich angemessener Form dazu Stellung nehmen können,
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagewerken und anderen Informationsträgern gezielt erschließen und diese Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck gewandt handhaben können,
- sich der besonderen Erscheinungen in bilingualen Sprachsituationen wie zB Interferenzen bewußt sein,
- das Slowenische auch als Sprache der Volksgruppe und ihrer Institutionen begreifen,
- die slowenische Hochsprache (Standardsprache) beherrschen sowie
- die Funktion und die Bedeutung der Mundarten sowie die gesetzmäßigen Unterschiedlichkeiten erkennen.
ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können,
- bedeutsame Geschehnisse der Weltgeschichte kennen,
- wesentliche geschichtsbestimmende Ideen und Kräfte in ihrer historischen Wirksamkeit verstehen,
- charakteristische Merkmale der wichtigen Epochen und Kunststile als Ausdruck des schöpferischen Tuns des Menschen begreifen und zeitlich zuordnen können,
- das historische Werden Österreichs im europäischen Entwicklungszusammenhang verstehen,
- die Geschichte der Slowenen verstehen,
- in gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragen unter Heranziehung historischer Modelle den Wert ethisch begründeten Handelns erkennen und einen eigenen Standpunkt beziehen können,
- fremde Kulturen als der eigenen gleichwertig respektieren lernen und
- gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Wechselbeziehungen in ihrer Wirkung auf gegenwärtige Entwicklungstendenzen in maßgeblichen Kulturkreisen erkennen, kritisch beurteilen und darlegen können.
- zu demokratischer Grundhaltung geführt werden,
- zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Geschehen ermuntert werden,
- die Bereitschaft zur unvoreingenommenen Aufgeschlossenheit allem Fremden gegenüber entwickeln und
- Engagement für die Friedensarbeit zeigen,
- die Umwelt kultur- und geschichtsbewußt erleben,
- Interessensgegensätze erkennen, Manipulationsversuche durchschauen und ihnen begegnen können und
- die Notwendigkeit von Prioritäten und Kompromissen einsehen.
GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)
BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE
CHEMIE
PHYSIK
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
BETRIEBSWIRTSCHAFT
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT
WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN
RECHNUNGSWESEN
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
VOLKSWIRTSCHAFT
LEIBESÜBUNGEN
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.
20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
SEMINARE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
B. FREIGEGENSTÄNDE
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
LATEIN
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
DARSTELLENDE GEOMETRIE
WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT
FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG
POLITISCHE BILDUNG
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