Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-09-01
Letzte Aktualisierung 2022-01-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 29
Änderungshistorie JSON API

– Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und

– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und

– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und

– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Konsum

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Moral und Recht

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Sport

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8:

Religions- und Moralkritik

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Positionen und Begriffe der Ethik

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester:

Humanismus

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung“)

zum gestaffelten In- und Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 13 und 14

Anlage A1.4

Lehrplan der Handelsakademie – Industrial Business

(Anm.: Anlage A1IB, jetzt Anlage 1.4, als PDF dokumentiert.

Art. 1 Z 31 der Novelle BGBl. II Nr. 393/2020 lautet:

„Die Anlage A1IB (Lehrplan der Handelsakademie – Industrial Business) in der Fassung BGBl. II Nr. 191/2020 erhält die Anlagenbezeichnung „Anlage A1.4“.“. Die Anweisung konnte nicht eingearbeitet werden.)

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 13 und 14

Anlage A1.4

Lehrplan der Handelsakademie – Industrial Business

(Anm.: Anlage A1IB, jetzt Anlage 1.4, als PDF dokumentiert, nachstehende Änderungen können nicht eingearbeitet werden und lauten:

Art. 1 Z 31 der Novelle BGBl. II Nr. 393/2020 lautet:

„Die Anlage A1IB (Lehrplan der Handelsakademie – Industrial Business) in der Fassung BGBl. II Nr. 191/2020 erhält die Anlagenbezeichnung „Anlage A1.4“.“.

Art. 3 Z 18 bis 21 der Novelle BGBl. II Nr. 250/2021 lauten:

„18. In Anlage A1.4 (Lehrplan der Handelsakademie – Industrial Business) Abschnitt IV (Stundentafel) wird in Abschnitt A.1 der Stundentafel (Stammbereich) die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt:

„1.1 Religion/Ethik11 2 2 2 2 2 10 (III)/III“

19. In Anlage A1.4 Abschnitt IV wird nach der Fußnote 10 folgende Fußnote 11 eingefügt:

„11 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.“

20. In Anlage A1.4 Abschnitt VII (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände) Unterabschnitt A.1 (Stammbereich) wird im Unterabschnitt über die Bildungsziele des Clusters Persönlichkeit und Bildungskarriere nach der Wendung „„Religion“,“ die Wendung „„Ethik“,“ eingefügt.

21. In Anlage A1.4 Abschnitt VII Unterabschnitt A.1 wird nach dem den Unterrichtsgegenstand Religion betreffenden Unterabschnitt 1.1 folgender Unterabschnitt eingefügt:

„1.1-1 ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und

– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und

– Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und

– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und

– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und

– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Konsum

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Moral und Recht

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Sport

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8:

Religions- und Moralkritik

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Positionen und Begriffe der Ethik

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester:

Humanismus

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung“)

zum gestaffelten In- und Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 13 und 14

Anlage A1.5

Lehrplan der Handelsakademie – Wirtschaft und Recht

(Anm.: Anlage A1WR, jetzt Anlage A1.5, als PDF dokumentiert

Art. 1 Z 32 der Novelle BGBl. II Nr. 393/2020 lautet:

„Die Anlage A1WR (Lehrplan der Handelsakademie – Wirtschaft und Recht) in der Fassung BGBl. II Nr. 191/2020 erhält die Anlagenbezeichnung „Anlage A1.5“.“. Die Anweisung konnte nicht eingearbeitet werden.)

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 13 und 14

Anlage A1.5

Lehrplan der Handelsakademie – Wirtschaft und Recht

(Anm.: Anlage A1WR, jetzt Anlage A1.5, als PDF dokumentiert, nachstehende Änderungen können nicht eingearbeitet werden und lauten:

Art. 1 Z 32 der Novelle BGBl. II Nr. 393/2020 lautet:

„Die Anlage A1WR (Lehrplan der Handelsakademie – Wirtschaft und Recht) in der Fassung BGBl. II Nr. 191/2020 erhält die Anlagenbezeichnung „Anlage A1.5“.“.

Art. 3 Z 22 bis 25 der Novelle BGBl. II Nr. 250/2021 lauten:

„22. In Anlage A1.5 (Lehrplan der Handelsakademie – Wirtschaft und Recht) Abschnitt IV (Stundentafel) wird in Abschnitt A.1 der Stundentafel (Stammbereich) die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt:

„1.1 Religion/Ethik10 2 2 2 2 2 10 (III)/III“

23. In Anlage A1.5 Abschnitt IV wird nach der Fußnote 9 folgende Fußnote 10 eingefügt:

„10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.“

24. In Anlage A1.5 Abschnitt VII (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände) Unterabschnitt A.1 (Stammbereich) wird im Unterabschnitt über die Bildungsziele des Clusters Persönlichkeit und Bildungskarriere nach der Wendung „„Religion“,“ die Wendung „„Ethik“,“ eingefügt.

25. In Anlage A1.5 Abschnitt VII Unterabschnitt A.1 wird nach dem den Unterrichtsgegenstand Religion betreffenden Unterabschnitt 1.1 folgender Unterabschnitt eingefügt:

„1.1-1 ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und

– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und

– Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und

– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und

– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und

– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Konsum

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Moral und Recht

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Sport

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8:

Religions- und Moralkritik

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Positionen und Begriffe der Ethik

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester:

Humanismus

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung“)

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 4)

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 4 Abs. 2 Z 2)

3.
  1. 2000 (I. und II. Jahrgang)
31.
  1. 2001 (III. Jahrgang)

Anlage A2

```

```

LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

1.

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: *1)

```

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Kernbereich

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

a) Deutsch .............. 14-19 (I)

```

```

b)

Slowenisch ........... 14-19 I

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ...... 14-19 I

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 14-19 I

```

5.

Geschichte (Wirtschafts-

```

und Sozialgeschichte) ... - - 5- 8 III

```

6.

Geographie

```

(Wirtschaftsgeographie) . - - 5- 8 III

```

7.

Biologie, Ökologie und

```

Warenlehre .............. - - 6- 9 III

```

8.

Chemie .................. - - - 3- 5 III

```

```

9.

Physik .................. - - - 3- 5 III

```

```

10.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. - 10-13 I

```

11.

Betriebswirtschaft ...... 13-18 I

```

```

12.

Betriebswirtschaftliche

```

Übungen und

Projektmanagement *3) ... - 9-13 I

```

13.

Wirtschaftliches Rechnen - - - - 2- 3 II

```

```

14.

Rechnungswesen *3) ...... 14-19 I

```

```

15.

Wirtschaftsinformatik ... - - 5- 8 I

```

```

16.

Textverarbeitung *3) .... - - 8-11 III

```

```

17.

Politische Bildung und

```

Recht ................... - - - 4- 6 III

```

18.

Volkswirtschaft ......... - - - 3- 4 III

```

```

19.

Leibesübungen ........... 9-14 (IVa)

```

Erweiterungsbereich

```

20.

Ausbildungsschwerpunkte

```

*4) ..................... - - 6- 9 I

20.1 Marketing und

internationale

Geschäftstätigkeit oder

20.2 Controlling und

Jahresabschluß oder

20.3 Wirtschaftsinformatik

und betriebliche

Organisation

```

21.

Seminare ................ 0-10

```

Fremdsprachenseminar .... I-II

Allgemeinbildendes

Seminar ................. III

Betriebswirtschaftliches

Seminar ................. I

Praxisseminar ........... IV

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ...34-36 36-38 36-38 35-37 36-38 182

B. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht *5)

2.

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Kernbereich

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

a) Deutsch .............. 3 3 3 2 3 14 (I)

```

```

b)

Slowenisch ........... 3 3 3 2 3 14 I

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 15 I

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I

```

5.

Geschichte (Wirtschafts-

```

und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 6 III

```

6.

Geographie

```

(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - 6 III

```

7.

Biologie, Ökologie und

```

Warenlehre .............. 2 - - 3 2 7 III

```

8.

Chemie .................. - 3 - - - 3 III

```

```

9.

Physik .................. - - 2 2 - 4 III

```

```

10.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. - 3 3 2 2 10 I

```

11.

Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 14 I

```

```

12.

Betriebswirtschaftliche

```

Übungen und

Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - 9 I

```

13.

Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - 2 II

```

```

14.

Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 15 I

```

```

15.

Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - 5 I

```

```

16.

Textverarbeitung *3) .... 4 3 2 - - 9 III

```

```

17.

Politische Bildung und

```

Recht ................... - - - 2 2 4 III

```

18.

Volkswirtschaft ......... - - - - 3 3 III

```

```

19.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)

```

Erweiterungsbereich

```

20.

Ausbildungsschwerpunkte

```

*6) ..................... - - - 3 4 7 I

20.1 Marketing und

internationale

Geschäftstätigkeit oder

20.2 Controlling und

Jahresabschluß oder

20.3 Wirtschaftsinformatik

und betriebliche

Organisation

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 35 37 37 36 37 182

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

B. Freigegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Dritte lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I

```

2.

Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I

```

```

3.

Philosophischer

```

Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III

```

4.

Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)

```

```

5.

Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III

```

```

6.

Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I

```

```

7.

Besondere

```

Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I

```

8.

Fremdsprachige

```

Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III

```

9.

Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III

```

```

10.

Psychologie

```

(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III

```

11.

Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)

```

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Einführung in die Praxis

```

des wissenschaftlichen

Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III

```

2.

Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV

```

```

3.

Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa

```

```

4.

Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V

```

```

5.

Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V

```

```

6.

Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V

```

```

7.

Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V

```

```

8.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)

```

D. Freiwilliges Betriebspraktikum

Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in

den V. Jahrgang.

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

E. Förderunterricht *1) *10) tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)

```

```

2.

Slowenisch .............. 2 2 2 2 - I

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2)... 2 2 2 2 - I

```

5.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. - 2 2 2 - I

```

6.

Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I

```

```

7.

Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I

```

```

8.

Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I

```

```

9.

Textverarbeitung *3) .... 2 2 2 - - III

```

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

1.

Allgemeines Bildungsziel

2.

Didaktische Grundsätze

Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.

Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.

Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.

Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schüler in beiden Sprachen zu achten.

Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.

Da die Schüler den Stoff in allen Gegenständen - außer in Deutsch und Slowenisch - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfaßt werden.

Ergänzend wird für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angemerkt:

Slowenisch

Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im I. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.

Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.

Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.

Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler, führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.

Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.

Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.

Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.

Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.

Der Gebrauch von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

a) DEUTSCH

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

2.

b) SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

3.

ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

4.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

5.

GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

6.

GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)

7.

BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

8.

CHEMIE

9.

PHYSIK

10.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

11.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

12.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT

13.

WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

14.

RECHNUNGSWESEN

15.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

16.

TEXTVERARBEITUNG

17.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

18.

VOLKSWIRTSCHAFT

19.

LEIBESÜBUNGEN

20.

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.

20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

21.

SEMINARE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

B. FREIGEGENSTÄNDE

1.

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

2.

LATEIN

3.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

4.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

5.

WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

6.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

7.

BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

8.

FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG

9.

POLITISCHE BILDUNG

10.

PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

11.

STENOTYPIE

1.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

2.

RHETORIK

3.

ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

4.

DARSTELLENDES SPIEL

5.

CHORGESANG

6.

SPIELMUSIK

7.

KREATIVES GESTALTEN

8.

LEIBESÜBUNGEN

E. FÖRDERUNTERRICHT


*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt III; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.

*5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*6) Festlegung durch die Schulbehörde I. Instanz (siehe Abschnitt III).

*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.

*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.

*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 4 Abs. 2 Z 2)

4.
  1. 2000 (I. und II. Jahrgang)
1.
  1. 2001 (III. Jahrgang)

Anlage A2

```

```

LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

1.

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: *1)

```

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Kernbereich

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

a) Deutsch .............. 14-19 (I)

```

```

b)

Slowenisch ........... 14-19 I

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ...... 14-19 I

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 14-19 I

```

5.

Geschichte (Wirtschafts-

```

und Sozialgeschichte) ... - - 5- 8 III

```

6.

Geographie

```

(Wirtschaftsgeographie) . - - 5- 8 III

```

7.

Biologie, Ökologie und

```

Warenlehre .............. - - 6- 9 III

```

8.

Chemie .................. - - - 3- 5 III

```

```

9.

Physik .................. - - - 3- 5 III

```

```

10.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. - 10-13 I

```

11.

Betriebswirtschaft ...... 13-18 I

```

```

12.

Betriebswirtschaftliche

```

Übungen und

Projektmanagement *3) ... - 9-13 I

```

13.

Wirtschaftliches Rechnen - - - - 2- 3 II

```

```

14.

Rechnungswesen *3) ...... 14-19 I

```

```

15.

Wirtschaftsinformatik ... - - 5- 8 I

```

```

16.

Textverarbeitung,

```

Office-Management und

Publishing .............. - - 8-11 III

```

17.

Politische Bildung und

```

Recht ................... - - - 4- 6 III

```

18.

Volkswirtschaft ......... - - - 3- 4 III

```

```

19.

Leibesübungen ........... 9-14 (IVa)

```

Erweiterungsbereich

```

20.

Ausbildungsschwerpunkte

```

*4) ..................... - - 6- 9 I

20.1 Marketing und

internationale

Geschäftstätigkeit oder

20.2 Controlling und

Jahresabschluß oder

20.3 Wirtschaftsinformatik

und betriebliche

Organisation

```

21.

Seminare ................ 0-10

```

Fremdsprachenseminar .... I-II

Allgemeinbildendes

Seminar ................. III

Betriebswirtschaftliches

Seminar ................. I

Praxisseminar ........... IV

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ...34-36 36-38 36-38 35-37 36-38 182

B. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht *5)

2.

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Kernbereich

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

a) Deutsch .............. 3 3 3 2 3 14 (I)

```

```

b)

Slowenisch ........... 3 3 3 2 3 14 I

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 15 I

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I

```

5.

Geschichte (Wirtschafts-

```

und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 6 III

```

6.

Geographie

```

(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - 6 III

```

7.

Biologie, Ökologie und

```

Warenlehre .............. 2 - - 3 2 7 III

```

8.

Chemie .................. - 3 - - - 3 III

```

```

9.

Physik .................. - - 2 2 - 4 III

```

```

10.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. - 3 3 2 2 10 I

```

11.

Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 14 I

```

```

12.

Betriebswirtschaftliche

```

Übungen und

Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - 9 I

```

13.

Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - 2 II

```

```

14.

Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 15 I

```

```

15.

Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - 5 I

```

```

16.

Textverarbeitung,

```

Office-Management und

Publishing .............. 4 3 2 - - 9 III

```

17.

Politische Bildung und

```

Recht ................... - - - 2 2 4 III

```

18.

Volkswirtschaft ......... - - - - 3 3 III

```

```

19.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)

```

Erweiterungsbereich

```

20.

Ausbildungsschwerpunkte

```

*6) ..................... - - - 3 4 7 I

20.1 Marketing und

internationale

Geschäftstätigkeit oder

20.2 Controlling und

Jahresabschluß oder

20.3 Wirtschaftsinformatik

und betriebliche

Organisation

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 35 37 37 36 37 182

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

B. Freigegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Dritte lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I

```

2.

Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I

```

```

3.

Philosophischer

```

Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III

```

4.

Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)

```

```

5.

Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III

```

```

6.

Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I

```

```

7.

Besondere

```

Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I

```

8.

Fremdsprachige

```

Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III

```

9.

Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III

```

```

10.

Psychologie

```

(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III

```

11.

Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)

```

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Einführung in die Praxis

```

des wissenschaftlichen

Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III

```

2.

Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV

```

```

3.

Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa

```

```

4.

Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V

```

```

5.

Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V

```

```

6.

Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V

```

```

7.

Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V

```

```

8.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)

```

D. Freiwilliges Betriebspraktikum

Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in

den V. Jahrgang.

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

E. Förderunterricht *1) *10) tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)

```

```

2.

Slowenisch .............. 2 2 2 2 - I

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2)... 2 2 2 2 - I

```

5.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. - 2 2 2 - I

```

6.

Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I

```

```

7.

Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I

```

```

8.

Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I

```

```

9.

Textverarbeitung,

```

Office-Management und

Publishing .............. 2 2 2 - - III

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

1.

Allgemeines Bildungsziel

2.

Didaktische Grundsätze

Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.

Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.

Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.

Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schüler in beiden Sprachen zu achten.

Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.

Da die Schüler den Stoff in allen Gegenständen - außer in Deutsch und Slowenisch - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfaßt werden.

Ergänzend wird für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angemerkt:

Slowenisch

Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im I. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.

Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.

Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.

Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler, führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.

Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.

Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.

Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.

Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.

Der Gebrauch von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

a) DEUTSCH

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

2.

b) SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

3.

ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

4.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

5.

GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

6.

GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)

7.

BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

8.

CHEMIE

9.

PHYSIK

10.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

11.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

12.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT

13.

WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

14.

RECHNUNGSWESEN

15.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

16.

TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

17.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

18.

VOLKSWIRTSCHAFT

19.

LEIBESÜBUNGEN

20.

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.

20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

21.

SEMINARE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

B. FREIGEGENSTÄNDE

1.

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

2.

LATEIN

3.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

4.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

5.

WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

6.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

7.

BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

8.

FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG

9.

POLITISCHE BILDUNG

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