Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-09-01
Letzte Aktualisierung 2022-01-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 29
Änderungshistorie JSON API
10.

PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

11.

STENOTYPIE

1.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

2.

RHETORIK

3.

ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

4.

DARSTELLENDES SPIEL

5.

CHORGESANG

6.

SPIELMUSIK

7.

KREATIVES GESTALTEN

8.

LEIBESÜBUNGEN

E. FÖRDERUNTERRICHT


*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt III; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.

*5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*6) Festlegung durch die Schulbehörde I. Instanz (siehe Abschnitt III).

*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.

*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.

*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

Zum Außer-Kraft-Treten vgl. Art. I § 4 Abs. 5 und 6.

Anlage A2

```

```

LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehrver-

Wochenstunden *1) pflich-

A. Pflichtgegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Kernbereich

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

a) Deutsch .............. 3 3 3 2 3 (I)

```

```

b)

Slowenisch ........... 3 3 3 2 3 I

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 I

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 I

```

5.

Geschichte (Wirtschafts-

```

und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 III

```

6.

Geographie

```

(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - III

```

7.

Biologie, Ökologie und

```

Warenlehre .............. 2 - - 3 2 III

```

8.

Chemie .................. - 3 - - - III

```

```

9.

Physik .................. - - 2 2 - III

```

```

10.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. - 3 3 2 2 I

```

11.

Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 I

```

```

12.

Betriebswirtschaftliche

```

Übungen und

Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - I

```

13.

Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - II

```

```

14.

Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 I

```

```

15.

Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - I

```

```

16.

Textverarbeitung,

```

Office-Management und

Publishing .............. 4 3 2 - - III

```

17.

Politische Bildung und

```

Recht ................... - - - 2 2 III

```

18.

Volkswirtschaft ......... - - - - 3 III

```

```

19.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 (IVa)

```

Erweiterungsbereich

```

20.

Ausbildungsschwerpunkte

```

*6) ..................... - - - 3 4 I

20.1 Marketing und

internationale

Geschäftstätigkeit oder

20.2 Controlling und

Jahresabschluß oder

20.3 Wirtschaftsinformatik

und betriebliche

Organisation

```

```

Gesamtwochenstundenzahl .. 30- 32- 32- 32- 32- 172 *1)

37 39 39 39 39

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

B. Freigegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Dritte lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I

```

2.

Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I

```

```

3.

Philosophischer

```

Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III

```

4.

Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)

```

```

5.

Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III

```

```

6.

Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I

```

```

7.

Besondere

```

Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I

```

8.

Fremdsprachige

```

Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III

```

9.

Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III

```

```

10.

Psychologie

```

(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III

```

11.

Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)

```

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Einführung in die Praxis

```

des wissenschaftlichen

Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III

```

2.

Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV

```

```

3.

Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa

```

```

4.

Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V

```

```

5.

Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V

```

```

6.

Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V

```

```

7.

Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V

```

```

8.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)

```

D. Freiwilliges Betriebspraktikum

Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in

den V. Jahrgang.

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

E. Förderunterricht *1) *10) tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)

```

```

2.

Slowenisch .............. 2 2 2 2 - I

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2)... 2 2 2 2 - I

```

5.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. - 2 2 2 - I

```

6.

Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I

```

```

7.

Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I

```

```

8.

Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I

```

```

9.

Textverarbeitung,

```

Office-Management und

Publishing .............. 2 2 2 - - III

```


```

*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003) 5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer

Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*6) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (auch als alternative Pflichtgegenstände) siehe Abschnitt III.

*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.

*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.

*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.


II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

1.

Allgemeines Bildungsziel

2.

Didaktische Grundsätze

Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.

Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.

Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.

Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schüler in beiden Sprachen zu achten.

Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.

Da die Schüler den Stoff in allen Gegenständen - außer in Deutsch und Slowenisch - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfaßt werden.

Ergänzend wird für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angemerkt:

Slowenisch

Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im I. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.

Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.

Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.

Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler, führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.

Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.

Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.

Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.

Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.

Der Gebrauch von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.

III. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, siehe Anlage A1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

a) DEUTSCH

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

2.

b) SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

3.

ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

4.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

5.

GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

6.

GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)

7.

BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

8.

CHEMIE

9.

PHYSIK

10.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

11.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

12.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT

13.

WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

14.

RECHNUNGSWESEN

15.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

16.

TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

17.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

18.

VOLKSWIRTSCHAFT

19.

LEIBESÜBUNGEN

20.

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.

20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

21.

SEMINARE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

B. FREIGEGENSTÄNDE

1.

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

2.

LATEIN

3.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

4.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

5.

WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

6.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

7.

BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

8.

FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG

9.

POLITISCHE BILDUNG

10.

PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

11.

STENOTYPIE

1.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

2.

RHETORIK

3.

ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

4.

DARSTELLENDES SPIEL

5.

CHORGESANG

6.

SPIELMUSIK

7.

KREATIVES GESTALTEN

8.

LEIBESÜBUNGEN

E. FÖRDERUNTERRICHT

Tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht)

jeweils hinsichtlich den 1. Jahrgang mit 1. September 2004 und

hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jahrgangsweise aufsteigend in

Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 5).

Anlage A2

LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehr-

A. Pflichtgegenstände Jahrgang ver-

I. II. III. IV. V. Summe pflich-

tungs-

gruppe

```


```

Kernbereich

```

1.

Religion ............... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

2a. Deutsch ................ 3 3 3 2 3 14 (I)

2b. Slowenisch ............. 3 3 3 2 3 14 I

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ..... 2 3 3 3 3 14 I

```

4.

Lebende Fremdsprache *2) 3 2 3 3 3 14 (I)

```

```

5.

Geschichte (Wirtschafts-

```

und Sozialgeschichte ... - - 3 2 - 5 III

```

6.

Geografie

```

(Wirtschaftsgeografie) . 2 3 - - - 5 III

```

7.

Internationale

```

Wirtschafts- und

Kulturräume ............ - - - - 2 2 III

```

8.

Chemie ................. 3 - - - - 3 III

```

```

9.

Physik ................. - 3 - - - 3 III

```

```

10.

Biologie, Ökologie und

```

Warenlehre ............. - - 2 2 2 6 III

```

11.

Mathematik und

```

angewandte Mathematik .. - 3 2 3 2 10 I

```

12.

Betriebswirtschaft ..... 3 3 3 2 2 13 I

```

```

13.
    1. Betriebswirt-

```

schaftliche Übungen

und

Projektmanagement

*3) ...............

```

13.

Persönlichkeitsbildung

```

und soziale Kompetenz .. 2 - - - - 2 III

```

14.

Businesstraining,

```

Projekt- und

Qualitätsmanagement,

Übungsfirma und Case

Studies ................ - 2 2 3 1 8 I

```

15.

Rechnungswesen und

```

Controlling *3) ........ 4 3 3 2 2 14 I

```

16.

Wirtschaftsinformatik .. 2 2 2 - - 6 I

```

```

17.

Informations- und

```

Officemanagement *4) ... 3 2 2 - - 7 III

```

18.

Politische Bildung und

```

Recht .................. - - - 3 - 3 III

```

19.

Volkswirtschaft ........ - - - - 3 3 III

```

```

20.

Leibesübungen .......... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```


```

Summe Kernbereich 34 36 35 30 29 164

Rahmen für schulautonome

Lehrplanbestimmungen .......31- 33- 26- 23- 23- 154-

37 39 37 37 37 164

```


```

Fachbereich *5)

```

21.

Projektmanagement und

```

Projektarbeit *3) ...... - - - 1 1 2 I

```

22.

Seminare 6) 7) ....... - - - - - 0-10 I-IV

```

*8)

```

23.

Ausbildungsschwerpunkt

```

*3) *5) *9) oder

Fachrichtung *3) *5)

*10) ................... - - 2 2 2 6-16 I

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 34 36 37 33 32 172

Rahmen für schulautonome

Lehrplanbestimmungen ....... 31- 33- 33- 33- 31- 172

37 39 39 39 39

```


```

23A Ausbildungsschwerpunkt

A.1 Controlling und Jahresabschluss ...................... I

A.2 Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing ...... I

A.3 Entrepreneurship und Management ...................... I

A.4 Multimedia und Webdesign ............................. I

A.5 Netzwerkmanagement ................................... I

A.6 Softwareentwicklung .................................. I

A.7 Digital Business ..................................... I

A.8 Transportmanagement .................................. I

A.9 Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt *11) ........... I

```


```

23B Fachrichtung

B.1 Fachrichtung Controlling und Accounting .............. I

B.2 Fachrichtung Internationale Wirtschaft mit

Fremdsprache(n) und Kultur ........................... I

B.3 Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit

autonomem Geschäftsfeld .............................. I

B.4 Fachrichtung Informationsmanagement und

Informationstechnologie .............................. I

B.5 Fachrichtung Logistikmanagement und

Speditionswirtschaft ................................. I

B.6 Schulautonome Fachrichtung *12) ...................... I

```


```

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, freiwilliges

Betriebpraktikum, Förderunterricht

```


```

B. Freigegenstände

```

1.

Lebende Fremdsprache *2) ............................. I

```

```

2.

Latein *13) .......................................... I

```

```

3.

Philosophischer Einführungsunterricht ................ III

```

```

4.

Darstellende Geometrie *14) .......................... (II)

```

```

5.

Geografie (Wirtschaftsgeografie) ..................... III

```

```

6.

Wirtschaftsinformatik ................................ I

```

```

7.

Besondere Betriebswirtschaft *15) .................... I

```

```

8.

Fremdsprachiges Informations- und Officemanagement *4) III

```

```

9.

Politische Bildung ................................... III

```

```

10.

Psychologie (Betriebspsychologie) .................... III

```

```

11.

Stenotypie ........................................... (V)

```

```


```

C. Unverbindliche Übungen

```

1.

Begabungsförderung ................................... III

```

```

2.

Zeitgenössische Kultur ............................... IVa

```

```

3.

Darstellendes Spiel .................................. V

```

```

4.

Kreatives Gestalten .................................. V

```

```

5.

Leibesübungen ........................................ (IVa)

```

```

6.

Unterstützendes Sprachtraining Deutsch ............... III

```

```

7.

Rhetorik ............................................. IV

```

```

8.

Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen

```

Arbeitens ............................................ III

```


```

D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien nach

Möglichkeit vier Wochen vor

Eintritt in den V. Jahrgang.

```


```

E. Förderunterricht *16)

```

1.

Deutsch ............................................. (I)

```

2a. Slowenisch .......................................... I

2b. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache .......... I

```

3.

Lebende Fremdsprache ................................. I

```

```

4.

Mathematik einschließlich angewandte Mathematik ...... I

```

```

5.

Betriebswirtschaft ................................... I

```

```

6.

Rechnungswesen und Controlling *3) ................... I

```

```

7.

Wirtschaftsinformatik ................................ I

```

```

8.

Informations- und Officemanagement *4) ............... III

```

```


```

*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des IV. Abschnittes schulautonom abgeändert werden.

*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

*5) Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des IV. Abschnittes.

6) In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen. 7) Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Seminare ist jeweils für drei Wochenstunden konzipiert. *8) Schulautonom geschaffene Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind grundsätzlich in Lehrverpflichtungsgruppe I einzustufen, sprachliche Seminare, welche jedoch die kommunikative Kompetenz erweitern, sind in Lehrverpflichtungsgruppe II, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III, Praxisseminare in Lehrverpflichtungsgruppe IV einzustufen.

9) Bei einer Gesamtstundenanzahl von sechs bis acht Wochenstunden ist ein Ausbildungsschwerpunkt gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert. 10) Bei einer Gesamtstundenanzahl von neun bis 16 Wochenstunden ist eine Fachrichtung gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten Pflichtgegenstände der Fachrichtung ist pro Jahrgang für jeweils drei Wochenstunden konzipiert.

*11) In Amtsschriften ist die Bezeichnung des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes anzuführen.

*12) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der schulautonomen Fachrichtung anzuführen.

*13) Entweder in vier Jahrgängen mit je drei Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je vier Wochenstunden.

*14) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.

*15) Im Rahmen des Freigegenstandes können ua. folgende Bereiche angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*16) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

```


```

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen über die zur Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen. Sie sollen auf ihre Aufgabe als verantwortliche Mitgestalter in Staat und Gesellschaft, vor allem auf ihre Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer und als Konsumentinnen bzw. Konsumenten, vorbereitet sein; insbesondere sollen sie

Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.

Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.

Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.

Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler in beiden Sprachen zu achten.

Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.

Da die Schülerinnen und Schüler den Stoff in allen Unterrichtsgegenständen - außer in „Deutsch“ und „Slowenisch“ - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfasst werden.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2A. DEUTSCH

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

2B. SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen).

Normative Sprachrichtigkeit:

Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Fachterminologie), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln, wenn möglich mit Computerunterstützung.

Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter.

Gebrauch adäquater Nachschlagewerke.

Ausdruck:

Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung des Ausdrucks (zB bezogen auf Situation, Intention, Adressaten).

Schriftliche Kommunikation:

Zusammenfassen (Exzerpt, Inhaltsangabe), Beschreiben, Berichten, Erzählen und freies Gestalten.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten

sinnvermittelnden Lesens.

Literaturbetrachtung (Beschreiben von Texten).

Arbeitstechniken:

Sammeln von Informationen (Benützen von Bibliotheken, Infotheken, elektronischen Medien); Kreativitätstechniken.

Medien:

Mündiger Umgang mit Medien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede; Stellenwert in der Gesellschaft).

Erweiterungslehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation), Zusammenfassen und Präsentieren. Atem- und Sprechtechnik, Körpersprache. Referat. Telefonieren.

Schriftliche Kommunikation:

Kommentieren.

Arbeitstechniken:

Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte. Lern-, Merk- und Konzentrationstechniken.

Medien:

Gestalten von Beiträgen für Medien. Werbung.

IT-Bezug:

Sammeln von Informationen aus dem Internet, kritischer Umgang mit diesen Informationen. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich. E-Mail als Textsorte.

Übungsfirmen-Konnex:

Präsentieren, Zusammenfassen.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).

Normative Sprachrichtigkeit:

Festigung, Sicherung, praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen; Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen.

Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Verbalisieren von grafischen Darstellungen (zB von Diagrammen).

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Erweiterung der Lesefähigkeit, Steigerung der Lesegeschwindigkeit. Beschreiben und Analysieren.

Sammeln und Verarbeiten von Informationen aus Bibliotheken, Infotheken und elektronischen Medien.

Arbeitstechniken:

Lesetechniken.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler, gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (literarische Gattungen, formale Aspekte).

Medien:

Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).

Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien.

Erweiterungslehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Präsentieren. Kommunikationsmodelle. Diskussion und Debatte.

Schriftliche Kommunikation:

Journalistische Textsorten. Appellieren.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Reflektieren über sprachliche Kommunikationsformen der elektronischen Medien, Netiquette, Sachtexte.

Medien:

Gestalten von Beiträgen für Medien.

IT-Bezug:

Printmedien online. Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien, auch aus elektronischen Medien. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich.

Übungsfirmen-Konnex:

Präsentieren, Zusammenfassen.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).

III. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Gesprächsformen.

Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.

Normative Sprachrichtigkeit:

Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen Erfordernissen.

Schriftliche Kommunikation:

Begriffe definieren.

Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies

Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analysieren und Kommentieren von Texten.

Formen populärer Literatur.

Aufbereitung von Informationen aus dem Internet. Analyse der Sprache in den neuen Medien.

Sprachformen, Sprachschichten.

Sprachgeschichte.

Arbeitstechniken:

Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (Motive, kulturgeschichtliche Orientierung).

Medien:

Fernsehen, Rundfunk, Internet (Analyse und kritische Bewertung; Erkennen von Mechanismen); Analyse kommerzieller und politischer Werbung.

Erweiterungslehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Präsentation unter besonderer Berücksichtigung der sprachlichen, medialen, choreografischen, körpersprachlichen Komponenten.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Sprachmuster, Sprachklischees, Besonderheiten der Sprache in den

neuen Medien.

Gestalten von Beiträgen für Medien.

IT-Bezug:

Internet: Analyse und kritische Bewertung (einzelner Websites, Artikel, Referate).

Übungsfirmen-Konnex:

Korrigieren und Redigieren; Verbesserung der normativen Kompetenz. Präsentation. Gesprächsformen (zB Argumentieren, Verhandlungstechniken).

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).

IV. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Redetechniken, Formen mündlicher Kommunikation.

Schriftliche Kommunikation:

Argumentieren und Stellung nehmen, Reflektieren, Interpretieren.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analysieren und Interpretieren von Sachtexten und literarischen Texten.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld der Zeit).

Medien:

Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen: Information, Bildung

und Unterhaltung; Formen der Manipulation).

Film, Video.

Erweiterungslehrstoff:

Schriftliche Kommunikation:

Freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analyse von Reden.

Medien:

Gestalten von Beiträgen für Medien.

Nutzen von fachspezifischen Foren.

IT-Bezug:

Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet. Nutzen von fachspezifischen Foren.

Übungsfirmen-Konnex:

Rhetorik, Kommunikationstechniken.

Schularbeiten:

Zwei zweistündige Schularbeiten.

V. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.

Schriftliche Kommunikation:

Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens. Interpretieren, Werten, Reflektieren.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Methoden der Interpretation. Textkritik und Wertung. Reflexion über Sprache.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).

Zeitgenössisches Kulturschaffen. Verlagswesen und Kulturbetrieb.

Medien:

Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen.

Auseinandersetzung mit virtueller Realität.

Erweiterungslehrstoff:

Schriftliche Kommunikation:

Essay, Feature, Rezension. Freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Literatur, Kunst und Kultur: Kulturmanagement.

IT-Bezug:

Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet.

Schularbeiten:

Zwei dreistündige Schularbeiten (bei Bedarf vierstündig).

3.

ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

4.

LEBENDE FREMDSPRACHE

5.

GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

6.

GEOGRAFIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE)

7.

INTERNATIONALE WIRTSCHAFTS- UND KULTURRÄUME

8.

CHEMIE

9.

PHYSIK

10.

BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

11.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

12.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

13.
    1. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND

PROJEKTMANAGEMENT

13.

PERSÖNLICHKEITSBILDUNG UND SOZIALE KOMPETENZ

14.

BUSINESSTRAINING, PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT,

ÜBUNGSFIRMA UND CASE STUDIES

15.

RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

16.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

17.

INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

18.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

19.

VOLKSWIRTSCHAFT

20.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

21.

PROJEKTMANAGEMENT UND PROJEKTARBEIT

22.

Seminare

23.A. Ausbildungsschwerpunkt

MIT MARKETING

23.B. Fachrichtung

23.B.2. Fachrichtung Internationale Wirtschaft und Fremdsprache(n)

und Kultur

23.B.3. Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit

autonomem Geschäftsfeld

23.B.4. Fachrichtung Informationsmanagement undInformationstechnologie

23.B.5. Fachrichtung Logistikmanagement und Speditionswirtschaft

23.B.6. Schulautonome Fachrichtung

1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

2.

LATEIN

3.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

4.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

5.

WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

6.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

7.

BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bereich: Banken und Versicherungen

Bereich: Industrie

Bereich: Tourismus

Bereich: Öffentliche Verwaltung

8.

FREMDSPRACHIGES INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

9.

POLITISCHE BILDUNG

10.

PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

11.

STENOTYPIE

1.

BEGABUNGSFÖRDERUNG

2.

ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

3.

DARSTELLENDES SPIEL

4.

KREATIVES GESTALTEN

5.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

6.

UNTERSTÜTZENDES SPRACHTRAINING DEUTSCH

7.

RHETORIK

8.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

Zum In- und Außer-Kraft-Treten vgl. Art. I § 4 Abs. 5 und 6.

Anlage A2

```

```

LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehrver-

Wochenstunden *1) pflich-

A. Pflichtgegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Kernbereich

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

a) Deutsch .............. 3 3 3 2 3 (I)

```

```

b)

Slowenisch ........... 3 3 3 2 3 I

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 I

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 I

```

5.

Geschichte (Wirtschafts-

```

und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 III

```

6.

Geographie

```

(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - III

```

7.

Biologie, Ökologie und

```

Warenlehre .............. 2 - - 3 2 III

```

8.

Chemie .................. - 3 - - - III

```

```

9.

Physik .................. - - 2 2 - III

```

```

10.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. - 3 3 2 2 I

```

11.

Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 I

```

```

12.

Betriebswirtschaftliche

```

Übungen und

Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - I

```

13.

Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - II

```

```

14.

Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 I

```

```

15.

Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - I

```

```

16.

Textverarbeitung,

```

Office-Management und

Publishing .............. 4 3 2 - - III

```

17.

Politische Bildung und

```

Recht ................... - - - 2 2 III

```

18.

Volkswirtschaft ......... - - - - 3 III

```

```

19.

Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 (IVa)

```

Erweiterungsbereich

```

20.

Ausbildungsschwerpunkte

```

*6) ..................... - - - 3 4 I

20.1 Marketing und

internationale

Geschäftstätigkeit oder

20.2 Controlling und

Jahresabschluß oder

20.3 Wirtschaftsinformatik

und betriebliche

Organisation

```

```

Gesamtwochenstundenzahl .. 30- 32- 32- 32- 32- 172 *1)

37 39 39 39 39

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

B. Freigegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Dritte lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I

```

2.

Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I

```

```

3.

Philosophischer

```

Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III

```

4.

Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)

```

```

5.

Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III

```

```

6.

Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I

```

```

7.

Besondere

```

Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I

```

8.

Fremdsprachige

```

Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III

```

9.

Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III

```

```

10.

Psychologie

```

(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III

```

11.

Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)

```

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Einführung in die Praxis

```

des wissenschaftlichen

Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III

```

2.

Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV

```

```

3.

Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa

```

```

4.

Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V

```

```

5.

Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V

```

```

6.

Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V

```

```

7.

Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V

```

```

8.

Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 10 (IVa)

```

D. Freiwilliges Betriebspraktikum

Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in

den V. Jahrgang.

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

E. Förderunterricht *1) *10) tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)

```

```

2.

Slowenisch .............. 2 2 2 2 - I

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2)... 2 2 2 2 - I

```

5.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. - 2 2 2 - I

```

6.

Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I

```

```

7.

Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I

```

```

8.

Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I

```

```

9.

Textverarbeitung,

```

Office-Management und

Publishing .............. 2 2 2 - - III

```


```

*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003) 5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer

Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*6) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (auch als alternative Pflichtgegenstände) siehe Abschnitt III.

*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.

*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.

*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.


II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

1.

Allgemeines Bildungsziel

2.

Didaktische Grundsätze

Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.

Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.

Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.

Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schüler in beiden Sprachen zu achten.

Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.

Da die Schüler den Stoff in allen Gegenständen - außer in Deutsch und Slowenisch - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfaßt werden.

Ergänzend wird für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angemerkt:

Slowenisch

Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im I. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.

Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.

Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.

Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler, führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.

Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.

Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.

Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.

Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.

Der Gebrauch von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.

III. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, siehe Anlage A1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1) gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 291/2004 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2006.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

a) DEUTSCH

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

2.

b) SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

3.

ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

4.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

5.

GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

6.

GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)

7.

BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

8.

CHEMIE

9.

PHYSIK

10.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

11.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

12.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT

13.

WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

14.

RECHNUNGSWESEN

15.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

16.

TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

17.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

18.

VOLKSWIRTSCHAFT

19.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

20.

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.

20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

21.

SEMINARE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

B. FREIGEGENSTÄNDE

1.

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

2.

LATEIN

3.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

4.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

5.

WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

6.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

7.

BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

8.

FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG

9.

POLITISCHE BILDUNG

10.

PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

11.

STENOTYPIE

1.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

2.

RHETORIK

3.

ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

4.

DARSTELLENDES SPIEL

5.

CHORGESANG

6.

SPIELMUSIK

7.

KREATIVES GESTALTEN

8.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

E. FÖRDERUNTERRICHT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Zum Inkrafttreten vgl. Art. I § 4 Abs. 5 und 6.

Anlage A2

LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehr-

A. Pflichtgegenstände Jahrgang ver-

I. II. III. IV. V. Summe pflich-

tungs-

gruppe

```


```

Kernbereich

```

1.

Religion ............... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

2a. Deutsch ................ 3 3 3 2 3 14 (I)

2b. Slowenisch ............. 3 3 3 2 3 14 I

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ..... 2 3 3 3 3 14 I

```

4.

Lebende Fremdsprache *2) 3 2 3 3 3 14 (I)

```

```

5.

Geschichte (Wirtschafts-

```

und Sozialgeschichte ... - - 3 2 - 5 III

```

6.

Geografie

```

(Wirtschaftsgeografie) . 2 3 - - - 5 III

```

7.

Internationale

```

Wirtschafts- und

Kulturräume ............ - - - - 2 2 III

```

8.

Chemie ................. 3 - - - - 3 III

```

```

9.

Physik ................. - 3 - - - 3 III

```

```

10.

Biologie, Ökologie und

```

Warenlehre ............. - - 2 2 2 6 III

```

11.

Mathematik und

```

angewandte Mathematik .. - 3 2 3 2 10 I

```

12.

Betriebswirtschaft ..... 3 3 3 2 2 13 I

```

```

13.
    1. Betriebswirt-

```

schaftliche Übungen

und

Projektmanagement

*3) ...............

```

13.

Persönlichkeitsbildung

```

und soziale Kompetenz .. 2 - - - - 2 III

```

14.

Businesstraining,

```

Projekt- und

Qualitätsmanagement,

Übungsfirma und Case

Studies ................ - 2 2 3 1 8 I

```

15.

Rechnungswesen und

```

Controlling *3) ........ 4 3 3 2 2 14 I

```

16.

Wirtschaftsinformatik .. 2 2 2 - - 6 I

```

```

17.

Informations- und

```

Officemanagement *4) ... 3 2 2 - - 7 III

```

18.

Politische Bildung und

```

Recht .................. - - - 3 - 3 III

```

19.

Volkswirtschaft ........ - - - - 3 3 III

```

```

20.

Bewegung und Sport ..... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```


```

Summe Kernbereich 34 36 35 30 29 164

Rahmen für schulautonome

Lehrplanbestimmungen .......31- 33- 26- 23- 23- 154-

37 39 37 37 37 164

```


```

Fachbereich *5)

```

21.

Projektmanagement und

```

Projektarbeit *3) ...... - - - 1 1 2 I

```

22.

Seminare 6) 7) ....... - - - - - 0-10 I-IV

```

*8)

```

23.

Ausbildungsschwerpunkt

```

*3) *5) *9) oder

Fachrichtung *3) *5)

*10) ................... - - 2 2 2 6-16 I

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 34 36 37 33 32 172

Rahmen für schulautonome

Lehrplanbestimmungen ....... 31- 33- 33- 33- 31- 172

37 39 39 39 39

```


```

23A Ausbildungsschwerpunkt

A.1 Controlling und Jahresabschluss ...................... I

A.2 Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing ...... I

A.3 Entrepreneurship und Management ...................... I

A.4 Multimedia und Webdesign ............................. I

A.5 Netzwerkmanagement ................................... I

A.6 Softwareentwicklung .................................. I

A.7 Digital Business ..................................... I

A.8 Transportmanagement .................................. I

A.9 Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt *11) ........... I

```


```

23B Fachrichtung

B.1 Fachrichtung Controlling und Accounting .............. I

B.2 Fachrichtung Internationale Wirtschaft mit

Fremdsprache(n) und Kultur ........................... I

B.3 Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit

autonomem Geschäftsfeld .............................. I

B.4 Fachrichtung Informationsmanagement und

Informationstechnologie .............................. I

B.5 Fachrichtung Logistikmanagement und

Speditionswirtschaft ................................. I

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