Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)
STENOTYPIE
EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
RHETORIK
ZEITGENÖSSISCHE KULTUR
DARSTELLENDES SPIEL
CHORGESANG
SPIELMUSIK
KREATIVES GESTALTEN
LEIBESÜBUNGEN
E. FÖRDERUNTERRICHT
*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt III; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.
*5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) Festlegung durch die Schulbehörde I. Instanz (siehe Abschnitt III).
*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.
*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Zum Außer-Kraft-Treten vgl. Art. I § 4 Abs. 5 und 6.
Anlage A2
```
```
LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehrver-
Wochenstunden *1) pflich-
A. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Kernbereich
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
a) Deutsch .............. 3 3 3 2 3 (I)
```
```
Slowenisch ........... 3 3 3 2 3 I
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 I
```
Geschichte (Wirtschafts-
```
und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 III
```
Geographie
```
(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - III
```
Biologie, Ökologie und
```
Warenlehre .............. 2 - - 3 2 III
```
Chemie .................. - 3 - - - III
```
```
Physik .................. - - 2 2 - III
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 3 3 2 2 I
```
Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 I
```
```
Betriebswirtschaftliche
```
Übungen und
Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - I
```
Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - II
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - I
```
```
Textverarbeitung,
```
Office-Management und
Publishing .............. 4 3 2 - - III
```
Politische Bildung und
```
Recht ................... - - - 2 2 III
```
Volkswirtschaft ......... - - - - 3 III
```
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 (IVa)
```
Erweiterungsbereich
```
Ausbildungsschwerpunkte
```
*6) ..................... - - - 3 4 I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
```
```
Gesamtwochenstundenzahl .. 30- 32- 32- 32- 32- 172 *1)
37 39 39 39 39
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
B. Freigegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Dritte lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I
```
Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I
```
```
Philosophischer
```
Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III
```
Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)
```
```
Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III
```
```
Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I
```
```
Besondere
```
Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I
```
Fremdsprachige
```
Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III
```
Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III
```
```
Psychologie
```
(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III
```
Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)
```
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Einführung in die Praxis
```
des wissenschaftlichen
Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III
```
Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV
```
```
Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa
```
```
Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
```
D. Freiwilliges Betriebspraktikum
Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in
den V. Jahrgang.
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
E. Förderunterricht *1) *10) tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)
```
```
Slowenisch .............. 2 2 2 2 - I
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2)... 2 2 2 2 - I
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 2 2 2 - I
```
Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I
```
```
Textverarbeitung,
```
Office-Management und
Publishing .............. 2 2 2 - - III
```
```
*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003) 5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer
Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (auch als alternative Pflichtgegenstände) siehe Abschnitt III.
*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.
*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Allgemeines Bildungsziel
Didaktische Grundsätze
Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.
Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.
Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.
Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schüler in beiden Sprachen zu achten.
Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.
Da die Schüler den Stoff in allen Gegenständen - außer in Deutsch und Slowenisch - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfaßt werden.
Ergänzend wird für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angemerkt:
Slowenisch
Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im I. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.
Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.
Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.
Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler, führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.
Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.
Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.
Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.
Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.
Der Gebrauch von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.
III. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, siehe Anlage A1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) DEUTSCH
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
b) SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- mit der kulturellen und literarischen Entwicklung in Österreich, in Europa und im außereuropäischen Raum vertraut sein und durch exemplarische Einblicke in literarische Werke zur Wertschätzung der Literatur, insbesondere der slowenischsprachigen, angeregt werden,
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können,
- durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, seine Sprech- und Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer sammeln,
- Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen können,
- zu schöpferischem Gestalten bereit und befähigt sein,
- Einsicht in Struktur und Funktion der Sprache gewinnen sowie sprachliche Äußerungen in ihrem Handlungszusammenhang und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen können und dadurch die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern,
- verständig, selbständig und kritisch mit dichterischen und nichtdichterischen Texten umgehen können, dadurch seine Erlebnisfähigkeit vertiefen, die ästhetischen Qualitäten eines Textes erfassen, über persönliches Leseverhalten reflektieren und die Standortbedingtheit der eigenen Wertung durchschauen können,
- Medien als Institution und Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu bewußtem, kritischem und mitbestimmendem Medienhandeln fähig sein sowie mögliche Manipulationen durchschauen können,
- eigene Medienschöpfungen produzieren und präsentieren können,
- Probleme der menschlichen Existenz und der Umwelt erkennen, Zusammenhänge von Ökologie und Ökonomie durchschauen und in sprachlich angemessener Form dazu Stellung nehmen können,
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagewerken und anderen Informationsträgern gezielt erschließen und diese Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck gewandt handhaben können,
- sich der besonderen Erscheinungen in bilingualen Sprachsituationen wie zB Interferenzen bewußt sein,
- das Slowenische auch als Sprache der Volksgruppe und ihrer Institutionen begreifen,
- die slowenische Hochsprache (Standardsprache) beherrschen sowie
- die Funktion und die Bedeutung der Mundarten sowie die gesetzmäßigen Unterschiedlichkeiten erkennen.
ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können,
- bedeutsame Geschehnisse der Weltgeschichte kennen,
- wesentliche geschichtsbestimmende Ideen und Kräfte in ihrer historischen Wirksamkeit verstehen,
- charakteristische Merkmale der wichtigen Epochen und Kunststile als Ausdruck des schöpferischen Tuns des Menschen begreifen und zeitlich zuordnen können,
- das historische Werden Österreichs im europäischen Entwicklungszusammenhang verstehen,
- die Geschichte der Slowenen verstehen,
- in gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragen unter Heranziehung historischer Modelle den Wert ethisch begründeten Handelns erkennen und einen eigenen Standpunkt beziehen können,
- fremde Kulturen als der eigenen gleichwertig respektieren lernen und
- gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Wechselbeziehungen in ihrer Wirkung auf gegenwärtige Entwicklungstendenzen in maßgeblichen Kulturkreisen erkennen, kritisch beurteilen und darlegen können.
- zu demokratischer Grundhaltung geführt werden,
- zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Geschehen ermuntert werden,
- die Bereitschaft zur unvoreingenommenen Aufgeschlossenheit allem Fremden gegenüber entwickeln und
- Engagement für die Friedensarbeit zeigen,
- die Umwelt kultur- und geschichtsbewußt erleben,
- Interessensgegensätze erkennen, Manipulationsversuche durchschauen und ihnen begegnen können und
- die Notwendigkeit von Prioritäten und Kompromissen einsehen.
GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)
BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE
CHEMIE
PHYSIK
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
BETRIEBSWIRTSCHAFT
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT
WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN
RECHNUNGSWESEN
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
VOLKSWIRTSCHAFT
LEIBESÜBUNGEN
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.
20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
SEMINARE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
B. FREIGEGENSTÄNDE
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
LATEIN
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
DARSTELLENDE GEOMETRIE
WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT
FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG
POLITISCHE BILDUNG
PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)
STENOTYPIE
EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
RHETORIK
ZEITGENÖSSISCHE KULTUR
DARSTELLENDES SPIEL
CHORGESANG
SPIELMUSIK
KREATIVES GESTALTEN
LEIBESÜBUNGEN
E. FÖRDERUNTERRICHT
Tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht)
jeweils hinsichtlich den 1. Jahrgang mit 1. September 2004 und
hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jahrgangsweise aufsteigend in
Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 5).
Anlage A2
LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
A. Pflichtgegenstände Jahrgang ver-
I. II. III. IV. V. Summe pflich-
tungs-
gruppe
```
```
Kernbereich
```
Religion ............... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
2a. Deutsch ................ 3 3 3 2 3 14 (I)
2b. Slowenisch ............. 3 3 3 2 3 14 I
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ..... 2 3 3 3 3 14 I
```
Lebende Fremdsprache *2) 3 2 3 3 3 14 (I)
```
```
Geschichte (Wirtschafts-
```
und Sozialgeschichte ... - - 3 2 - 5 III
```
Geografie
```
(Wirtschaftsgeografie) . 2 3 - - - 5 III
```
Internationale
```
Wirtschafts- und
Kulturräume ............ - - - - 2 2 III
```
Chemie ................. 3 - - - - 3 III
```
```
Physik ................. - 3 - - - 3 III
```
```
Biologie, Ökologie und
```
Warenlehre ............. - - 2 2 2 6 III
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik .. - 3 2 3 2 10 I
```
Betriebswirtschaft ..... 3 3 3 2 2 13 I
```
```
-
- Betriebswirt-
```
schaftliche Übungen
und
Projektmanagement
*3) ...............
```
Persönlichkeitsbildung
```
und soziale Kompetenz .. 2 - - - - 2 III
```
Businesstraining,
```
Projekt- und
Qualitätsmanagement,
Übungsfirma und Case
Studies ................ - 2 2 3 1 8 I
```
Rechnungswesen und
```
Controlling *3) ........ 4 3 3 2 2 14 I
```
Wirtschaftsinformatik .. 2 2 2 - - 6 I
```
```
Informations- und
```
Officemanagement *4) ... 3 2 2 - - 7 III
```
Politische Bildung und
```
Recht .................. - - - 3 - 3 III
```
Volkswirtschaft ........ - - - - 3 3 III
```
```
Leibesübungen .......... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
```
Summe Kernbereich 34 36 35 30 29 164
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen .......31- 33- 26- 23- 23- 154-
37 39 37 37 37 164
```
```
Fachbereich *5)
```
Projektmanagement und
```
Projektarbeit *3) ...... - - - 1 1 2 I
```
Seminare 6) 7) ....... - - - - - 0-10 I-IV
```
*8)
```
Ausbildungsschwerpunkt
```
*3) *5) *9) oder
Fachrichtung *3) *5)
*10) ................... - - 2 2 2 6-16 I
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 34 36 37 33 32 172
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen ....... 31- 33- 33- 33- 31- 172
37 39 39 39 39
```
```
23A Ausbildungsschwerpunkt
A.1 Controlling und Jahresabschluss ...................... I
A.2 Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing ...... I
A.3 Entrepreneurship und Management ...................... I
A.4 Multimedia und Webdesign ............................. I
A.5 Netzwerkmanagement ................................... I
A.6 Softwareentwicklung .................................. I
A.7 Digital Business ..................................... I
A.8 Transportmanagement .................................. I
A.9 Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt *11) ........... I
```
```
23B Fachrichtung
B.1 Fachrichtung Controlling und Accounting .............. I
B.2 Fachrichtung Internationale Wirtschaft mit
Fremdsprache(n) und Kultur ........................... I
B.3 Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit
autonomem Geschäftsfeld .............................. I
B.4 Fachrichtung Informationsmanagement und
Informationstechnologie .............................. I
B.5 Fachrichtung Logistikmanagement und
Speditionswirtschaft ................................. I
B.6 Schulautonome Fachrichtung *12) ...................... I
```
```
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, freiwilliges
Betriebpraktikum, Förderunterricht
```
```
B. Freigegenstände
```
Lebende Fremdsprache *2) ............................. I
```
```
Latein *13) .......................................... I
```
```
Philosophischer Einführungsunterricht ................ III
```
```
Darstellende Geometrie *14) .......................... (II)
```
```
Geografie (Wirtschaftsgeografie) ..................... III
```
```
Wirtschaftsinformatik ................................ I
```
```
Besondere Betriebswirtschaft *15) .................... I
```
```
Fremdsprachiges Informations- und Officemanagement *4) III
```
```
Politische Bildung ................................... III
```
```
Psychologie (Betriebspsychologie) .................... III
```
```
Stenotypie ........................................... (V)
```
```
```
C. Unverbindliche Übungen
```
Begabungsförderung ................................... III
```
```
Zeitgenössische Kultur ............................... IVa
```
```
Darstellendes Spiel .................................. V
```
```
Kreatives Gestalten .................................. V
```
```
Leibesübungen ........................................ (IVa)
```
```
Unterstützendes Sprachtraining Deutsch ............... III
```
```
Rhetorik ............................................. IV
```
```
Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen
```
Arbeitens ............................................ III
```
```
D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien nach
Möglichkeit vier Wochen vor
Eintritt in den V. Jahrgang.
```
```
E. Förderunterricht *16)
```
Deutsch ............................................. (I)
```
2a. Slowenisch .......................................... I
2b. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache .......... I
```
Lebende Fremdsprache ................................. I
```
```
Mathematik einschließlich angewandte Mathematik ...... I
```
```
Betriebswirtschaft ................................... I
```
```
Rechnungswesen und Controlling *3) ................... I
```
```
Wirtschaftsinformatik ................................ I
```
```
Informations- und Officemanagement *4) ............... III
```
```
```
*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des IV. Abschnittes schulautonom abgeändert werden.
*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
*5) Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des IV. Abschnittes.
6) In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen. 7) Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Seminare ist jeweils für drei Wochenstunden konzipiert. *8) Schulautonom geschaffene Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind grundsätzlich in Lehrverpflichtungsgruppe I einzustufen, sprachliche Seminare, welche jedoch die kommunikative Kompetenz erweitern, sind in Lehrverpflichtungsgruppe II, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III, Praxisseminare in Lehrverpflichtungsgruppe IV einzustufen.
9) Bei einer Gesamtstundenanzahl von sechs bis acht Wochenstunden ist ein Ausbildungsschwerpunkt gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert. 10) Bei einer Gesamtstundenanzahl von neun bis 16 Wochenstunden ist eine Fachrichtung gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten Pflichtgegenstände der Fachrichtung ist pro Jahrgang für jeweils drei Wochenstunden konzipiert.
*11) In Amtsschriften ist die Bezeichnung des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes anzuführen.
*12) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der schulautonomen Fachrichtung anzuführen.
*13) Entweder in vier Jahrgängen mit je drei Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je vier Wochenstunden.
*14) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*15) Im Rahmen des Freigegenstandes können ua. folgende Bereiche angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*16) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
Kompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen über die zur Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen. Sie sollen auf ihre Aufgabe als verantwortliche Mitgestalter in Staat und Gesellschaft, vor allem auf ihre Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer und als Konsumentinnen bzw. Konsumenten, vorbereitet sein; insbesondere sollen sie
- Neues mit Interesse verfolgen und aufnehmen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an ihrer eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden,
- Arbeit erkennen und zielorientiert erledigen können,
- Schlüsselqualifikationen entwickeln und zum logischen, kreativen und vernetzten Denken fähig sein,
- zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team, in der Lage sein,
- zum verantwortungsbewussten Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte motiviert sein,
- zur Kommunikation in der Unterrichtssprache und in den erlernten Fremdsprachen fähig sein,
- zur Zusammenarbeit bereit und fähig sein, dh.
- die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen erkennen,
- die durch Gesetze, andere Normen oder Usancen festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten,
- die in den Unternehmungen auftretenden kaufmännischen Probleme erkennen und effizient unter fachgerechter Verwendung der eingesetzten Anlagen und sonstigen Hilfsmittel lösen,
- die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen beschaffen können,
- die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie kennen und diese situationsgerecht einsetzen können,
- Wesentliches vom Unwesentlichen unterscheiden und vom Partikulären zum größeren Ganzen weiterdenken können,
- die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens erkennen und durch Selbstlernphasen zu eigenständigem Weiterlernen unter Verwendung neuer Technologien befähigt sein und
- sich mit Religionen und Weltanschauungen als möglicher Erweiterung und Vertiefung der angeführten Kompetenzen auseinander setzen,
- für den Umweltschutz und den Konsumentenschutz eintreten und
- ihre Persönlichkeit finden (Personalisation) und in die Gesellschaft hinein wachsen (Sozialisation) sowie individuelle berufsbezogene Werthaltungen entwickeln und Aspekte des Gemeinwohls erkennen und umsetzen.
Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.
Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.
Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.
Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler in beiden Sprachen zu achten.
Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.
Da die Schülerinnen und Schüler den Stoff in allen Unterrichtsgegenständen - außer in „Deutsch“ und „Slowenisch“ - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfasst werden.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2A. DEUTSCH
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
2B. SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können,
- sich mündlich und schriftlich normgerecht ausdrücken können,
- die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern,
- Informationen aus Nachschlagewerken und elektronischen Medien gezielt erschließen, kritisch prüfen und aufgabengerecht nutzen können,
- durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, ihre Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer gewinnen,
- Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbstständig und kritisch umgehen können,
- zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in sprachlich angemessener Form Stellung nehmen können,
- zu kreativem Gestalten bereit und befähigt sein,
- Einsicht in Struktur und Funktion der Sprache gewinnen sowie sprachliche Äußerungen in ihrem Handlungszusammenhang und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen können,
- selbstständig und kritisch mit literarischen und nichtliterarischen Texten umgehen können, die inhaltlichen und formalen Qualitäten eines Textes erfassen, über persönliches Leseverhalten reflektieren und die eigene Wertung als abhängig von Standpunkt und Perspektive begreifen können,
- in kulturelle und literarische Entwicklungen Einblick gewinnen und durch exemplarisches Befassen mit literarischen Werken Interesse an der Literatur entwickeln,
- Medien als Institution und Wirtschaftsfaktor sowie deren Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsfunktionen verstehen können, und in ihrem Lebensbereich zu bewusstem, kritischem und mitbestimmendem Umgang mit Medien befähig sein sowie mögliche Manipulationen durchschauen können und
- eigene Medienschöpfungen produzieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen).
Normative Sprachrichtigkeit:
Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Fachterminologie), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln, wenn möglich mit Computerunterstützung.
Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter.
Gebrauch adäquater Nachschlagewerke.
Ausdruck:
Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung des Ausdrucks (zB bezogen auf Situation, Intention, Adressaten).
Schriftliche Kommunikation:
Zusammenfassen (Exzerpt, Inhaltsangabe), Beschreiben, Berichten, Erzählen und freies Gestalten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten
sinnvermittelnden Lesens.
Literaturbetrachtung (Beschreiben von Texten).
Arbeitstechniken:
Sammeln von Informationen (Benützen von Bibliotheken, Infotheken, elektronischen Medien); Kreativitätstechniken.
Medien:
Mündiger Umgang mit Medien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede; Stellenwert in der Gesellschaft).
Erweiterungslehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation), Zusammenfassen und Präsentieren. Atem- und Sprechtechnik, Körpersprache. Referat. Telefonieren.
Schriftliche Kommunikation:
Kommentieren.
Arbeitstechniken:
Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte. Lern-, Merk- und Konzentrationstechniken.
Medien:
Gestalten von Beiträgen für Medien. Werbung.
IT-Bezug:
Sammeln von Informationen aus dem Internet, kritischer Umgang mit diesen Informationen. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich. E-Mail als Textsorte.
Übungsfirmen-Konnex:
Präsentieren, Zusammenfassen.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten.
II. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).
Normative Sprachrichtigkeit:
Festigung, Sicherung, praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen; Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen.
Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Verbalisieren von grafischen Darstellungen (zB von Diagrammen).
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Erweiterung der Lesefähigkeit, Steigerung der Lesegeschwindigkeit. Beschreiben und Analysieren.
Sammeln und Verarbeiten von Informationen aus Bibliotheken, Infotheken und elektronischen Medien.
Arbeitstechniken:
Lesetechniken.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler, gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (literarische Gattungen, formale Aspekte).
Medien:
Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).
Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien.
Erweiterungslehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Präsentieren. Kommunikationsmodelle. Diskussion und Debatte.
Schriftliche Kommunikation:
Journalistische Textsorten. Appellieren.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Reflektieren über sprachliche Kommunikationsformen der elektronischen Medien, Netiquette, Sachtexte.
Medien:
Gestalten von Beiträgen für Medien.
IT-Bezug:
Printmedien online. Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien, auch aus elektronischen Medien. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich.
Übungsfirmen-Konnex:
Präsentieren, Zusammenfassen.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).
III. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Gesprächsformen.
Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.
Normative Sprachrichtigkeit:
Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen Erfordernissen.
Schriftliche Kommunikation:
Begriffe definieren.
Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies
Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analysieren und Kommentieren von Texten.
Formen populärer Literatur.
Aufbereitung von Informationen aus dem Internet. Analyse der Sprache in den neuen Medien.
Sprachformen, Sprachschichten.
Sprachgeschichte.
Arbeitstechniken:
Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (Motive, kulturgeschichtliche Orientierung).
Medien:
Fernsehen, Rundfunk, Internet (Analyse und kritische Bewertung; Erkennen von Mechanismen); Analyse kommerzieller und politischer Werbung.
Erweiterungslehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Präsentation unter besonderer Berücksichtigung der sprachlichen, medialen, choreografischen, körpersprachlichen Komponenten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Sprachmuster, Sprachklischees, Besonderheiten der Sprache in den
neuen Medien.
Gestalten von Beiträgen für Medien.
IT-Bezug:
Internet: Analyse und kritische Bewertung (einzelner Websites, Artikel, Referate).
Übungsfirmen-Konnex:
Korrigieren und Redigieren; Verbesserung der normativen Kompetenz. Präsentation. Gesprächsformen (zB Argumentieren, Verhandlungstechniken).
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).
IV. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Redetechniken, Formen mündlicher Kommunikation.
Schriftliche Kommunikation:
Argumentieren und Stellung nehmen, Reflektieren, Interpretieren.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analysieren und Interpretieren von Sachtexten und literarischen Texten.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld der Zeit).
Medien:
Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen: Information, Bildung
und Unterhaltung; Formen der Manipulation).
Film, Video.
Erweiterungslehrstoff:
Schriftliche Kommunikation:
Freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analyse von Reden.
Medien:
Gestalten von Beiträgen für Medien.
Nutzen von fachspezifischen Foren.
IT-Bezug:
Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet. Nutzen von fachspezifischen Foren.
Übungsfirmen-Konnex:
Rhetorik, Kommunikationstechniken.
Schularbeiten:
Zwei zweistündige Schularbeiten.
V. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.
Schriftliche Kommunikation:
Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens. Interpretieren, Werten, Reflektieren.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Methoden der Interpretation. Textkritik und Wertung. Reflexion über Sprache.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).
Zeitgenössisches Kulturschaffen. Verlagswesen und Kulturbetrieb.
Medien:
Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen.
Auseinandersetzung mit virtueller Realität.
Erweiterungslehrstoff:
Schriftliche Kommunikation:
Essay, Feature, Rezension. Freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Literatur, Kunst und Kultur: Kulturmanagement.
IT-Bezug:
Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet.
Schularbeiten:
Zwei dreistündige Schularbeiten (bei Bedarf vierstündig).
ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
LEBENDE FREMDSPRACHE
GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Themen der Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Kunst aufbauend auf ihren historischen und sozialkundlichen Grundwissen und der Kenntnis historischer Methoden analysieren können und verstehen, wie sich Vergangenheit und Geschichte auf Gegenwart und Zukunft beziehen, um gesellschaftlich und politisch verantwortungsbewusst in Beruf und Alltag, in der Öffentlichkeit und im Privatleben, handeln zu können (Gegenwartsbezug und Handlungskompetenz),
- systematisches und sachadäquates, längerfristig verfügbares Wissen von bedeutsamen Geschehnissen der Vergangenheit und Deutungsachsen der Geschichte, historischen Begriffen, Theorien, Zusammenhängen und ihren Erklärungsmodellen und -konzepten aufbauen können (Sachkompetenz),
- das historische Werden Österreichs im synchronen und diachronen Kontext der Zeit und des Raumes darlegen können (Europakompetenz),
- Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in Beziehung setzen, Kontinuitätsvorstellungen entwickeln und ihr Geschichtsbewusstsein sowie ihr Verständnis gegenwärtiger Entwicklungen reflektieren können (Orientierungskompetenz),
- Fragen zur Vergangenheit und zur Geschichte selbstständig formulieren und beantworten können, um sich aus der Selbstverständlichkeit der Historizität zu lösen und selbstreflexiv mit Vergangenheit und Geschichte umgehen können (Fragekompetenz),
- Informationen recherchieren und analytische Instrumente und Verfahren anwenden können (Methodenkompetenz) sowie Quellen (zB Texte, Bilder, Filme) als Grundlage der Rekonstruktion von Vergangenheit in ihrer Vielschichtigkeit erkennen und in angemessene historische Kontexte stellen können (Rekonstruktionskompetenz),
- die Geschichte der Slowenen verstehen können,
- die Instrumentalisierung und die Deutungskonzepte von Geschichte erkennen, um die entsprechend der Eigenlogik der Darstellungsform konstruierte Einheit auflösen können (Dekonstruktionskompetenz) sowie
- im Sinne der politischen Bildung demokratische, den Werten der Menschenrechte verpflichtete, Grundhaltung lernen, zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Geschehen fähig werden und neue Ziele auf der Basis von reflektierter Identität die Bereitschaft zur unvoreingenommenen Begegnung und Auseinandersetzung mit Fremden und Fremdem entwickeln sowie Missbrauch von Macht, Rechtsnormen und politischen Institutionen erkennen und diesem begegnen können.
Lehrstoff:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
GEOGRAFIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE)
INTERNATIONALE WIRTSCHAFTS- UND KULTURRÄUME
CHEMIE
PHYSIK
BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
BETRIEBSWIRTSCHAFT
-
- BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND
PROJEKTMANAGEMENT
PERSÖNLICHKEITSBILDUNG UND SOZIALE KOMPETENZ
BUSINESSTRAINING, PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT,
ÜBUNGSFIRMA UND CASE STUDIES
RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
VOLKSWIRTSCHAFT
LEIBESÜBUNGEN
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
PROJEKTMANAGEMENT UND PROJEKTARBEIT
Seminare
23.A. Ausbildungsschwerpunkt
MIT MARKETING
23.B. Fachrichtung
23.B.2. Fachrichtung Internationale Wirtschaft und Fremdsprache(n)
und Kultur
23.B.3. Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit
autonomem Geschäftsfeld
23.B.4. Fachrichtung Informationsmanagement undInformationstechnologie
23.B.5. Fachrichtung Logistikmanagement und Speditionswirtschaft
23.B.6. Schulautonome Fachrichtung
LEBENDE FREMDSPRACHE
LATEIN
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
DARSTELLENDE GEOMETRIE
WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bereich: Banken und Versicherungen
Bereich: Industrie
Bereich: Tourismus
Bereich: Öffentliche Verwaltung
FREMDSPRACHIGES INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT
POLITISCHE BILDUNG
PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)
STENOTYPIE
BEGABUNGSFÖRDERUNG
ZEITGENÖSSISCHE KULTUR
DARSTELLENDES SPIEL
KREATIVES GESTALTEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
UNTERSTÜTZENDES SPRACHTRAINING DEUTSCH
RHETORIK
EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
Zum In- und Außer-Kraft-Treten vgl. Art. I § 4 Abs. 5 und 6.
Anlage A2
```
```
LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehrver-
Wochenstunden *1) pflich-
A. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Kernbereich
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
a) Deutsch .............. 3 3 3 2 3 (I)
```
```
Slowenisch ........... 3 3 3 2 3 I
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 I
```
Geschichte (Wirtschafts-
```
und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 III
```
Geographie
```
(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - III
```
Biologie, Ökologie und
```
Warenlehre .............. 2 - - 3 2 III
```
Chemie .................. - 3 - - - III
```
```
Physik .................. - - 2 2 - III
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 3 3 2 2 I
```
Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 I
```
```
Betriebswirtschaftliche
```
Übungen und
Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - I
```
Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - II
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - I
```
```
Textverarbeitung,
```
Office-Management und
Publishing .............. 4 3 2 - - III
```
Politische Bildung und
```
Recht ................... - - - 2 2 III
```
Volkswirtschaft ......... - - - - 3 III
```
```
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 (IVa)
```
Erweiterungsbereich
```
Ausbildungsschwerpunkte
```
*6) ..................... - - - 3 4 I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
```
```
Gesamtwochenstundenzahl .. 30- 32- 32- 32- 32- 172 *1)
37 39 39 39 39
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
B. Freigegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Dritte lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I
```
Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I
```
```
Philosophischer
```
Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III
```
Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)
```
```
Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III
```
```
Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I
```
```
Besondere
```
Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I
```
Fremdsprachige
```
Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III
```
Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III
```
```
Psychologie
```
(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III
```
Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)
```
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Einführung in die Praxis
```
des wissenschaftlichen
Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III
```
Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV
```
```
Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa
```
```
Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
```
D. Freiwilliges Betriebspraktikum
Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in
den V. Jahrgang.
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
E. Förderunterricht *1) *10) tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)
```
```
Slowenisch .............. 2 2 2 2 - I
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2)... 2 2 2 2 - I
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 2 2 2 - I
```
Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I
```
```
Textverarbeitung,
```
Office-Management und
Publishing .............. 2 2 2 - - III
```
```
*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003) 5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer
Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (auch als alternative Pflichtgegenstände) siehe Abschnitt III.
*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.
*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Allgemeines Bildungsziel
Didaktische Grundsätze
Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.
Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.
Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.
Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schüler in beiden Sprachen zu achten.
Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.
Da die Schüler den Stoff in allen Gegenständen - außer in Deutsch und Slowenisch - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfaßt werden.
Ergänzend wird für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angemerkt:
Slowenisch
Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im I. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.
Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.
Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.
Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler, führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.
Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.
Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.
Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.
Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.
Der Gebrauch von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.
III. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, siehe Anlage A1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1) gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 291/2004 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2006.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) DEUTSCH
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
b) SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- mit der kulturellen und literarischen Entwicklung in Österreich, in Europa und im außereuropäischen Raum vertraut sein und durch exemplarische Einblicke in literarische Werke zur Wertschätzung der Literatur, insbesondere der slowenischsprachigen, angeregt werden,
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können,
- durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, seine Sprech- und Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer sammeln,
- Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen können,
- zu schöpferischem Gestalten bereit und befähigt sein,
- Einsicht in Struktur und Funktion der Sprache gewinnen sowie sprachliche Äußerungen in ihrem Handlungszusammenhang und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen können und dadurch die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern,
- verständig, selbständig und kritisch mit dichterischen und nichtdichterischen Texten umgehen können, dadurch seine Erlebnisfähigkeit vertiefen, die ästhetischen Qualitäten eines Textes erfassen, über persönliches Leseverhalten reflektieren und die Standortbedingtheit der eigenen Wertung durchschauen können,
- Medien als Institution und Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu bewußtem, kritischem und mitbestimmendem Medienhandeln fähig sein sowie mögliche Manipulationen durchschauen können,
- eigene Medienschöpfungen produzieren und präsentieren können,
- Probleme der menschlichen Existenz und der Umwelt erkennen, Zusammenhänge von Ökologie und Ökonomie durchschauen und in sprachlich angemessener Form dazu Stellung nehmen können,
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagewerken und anderen Informationsträgern gezielt erschließen und diese Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck gewandt handhaben können,
- sich der besonderen Erscheinungen in bilingualen Sprachsituationen wie zB Interferenzen bewußt sein,
- das Slowenische auch als Sprache der Volksgruppe und ihrer Institutionen begreifen,
- die slowenische Hochsprache (Standardsprache) beherrschen sowie
- die Funktion und die Bedeutung der Mundarten sowie die gesetzmäßigen Unterschiedlichkeiten erkennen.
ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können,
- bedeutsame Geschehnisse der Weltgeschichte kennen,
- wesentliche geschichtsbestimmende Ideen und Kräfte in ihrer historischen Wirksamkeit verstehen,
- charakteristische Merkmale der wichtigen Epochen und Kunststile als Ausdruck des schöpferischen Tuns des Menschen begreifen und zeitlich zuordnen können,
- das historische Werden Österreichs im europäischen Entwicklungszusammenhang verstehen,
- die Geschichte der Slowenen verstehen,
- in gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragen unter Heranziehung historischer Modelle den Wert ethisch begründeten Handelns erkennen und einen eigenen Standpunkt beziehen können,
- fremde Kulturen als der eigenen gleichwertig respektieren lernen und
- gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Wechselbeziehungen in ihrer Wirkung auf gegenwärtige Entwicklungstendenzen in maßgeblichen Kulturkreisen erkennen, kritisch beurteilen und darlegen können.
- zu demokratischer Grundhaltung geführt werden,
- zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Geschehen ermuntert werden,
- die Bereitschaft zur unvoreingenommenen Aufgeschlossenheit allem Fremden gegenüber entwickeln und
- Engagement für die Friedensarbeit zeigen,
- die Umwelt kultur- und geschichtsbewußt erleben,
- Interessensgegensätze erkennen, Manipulationsversuche durchschauen und ihnen begegnen können und
- die Notwendigkeit von Prioritäten und Kompromissen einsehen.
GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)
BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE
CHEMIE
PHYSIK
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
BETRIEBSWIRTSCHAFT
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT
WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN
RECHNUNGSWESEN
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
VOLKSWIRTSCHAFT
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.
20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
SEMINARE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
B. FREIGEGENSTÄNDE
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
LATEIN
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
DARSTELLENDE GEOMETRIE
WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT
FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG
POLITISCHE BILDUNG
PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)
STENOTYPIE
EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
RHETORIK
ZEITGENÖSSISCHE KULTUR
DARSTELLENDES SPIEL
CHORGESANG
SPIELMUSIK
KREATIVES GESTALTEN
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
E. FÖRDERUNTERRICHT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
Zum Inkrafttreten vgl. Art. I § 4 Abs. 5 und 6.
Anlage A2
LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
A. Pflichtgegenstände Jahrgang ver-
I. II. III. IV. V. Summe pflich-
tungs-
gruppe
```
```
Kernbereich
```
Religion ............... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
2a. Deutsch ................ 3 3 3 2 3 14 (I)
2b. Slowenisch ............. 3 3 3 2 3 14 I
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ..... 2 3 3 3 3 14 I
```
Lebende Fremdsprache *2) 3 2 3 3 3 14 (I)
```
```
Geschichte (Wirtschafts-
```
und Sozialgeschichte ... - - 3 2 - 5 III
```
Geografie
```
(Wirtschaftsgeografie) . 2 3 - - - 5 III
```
Internationale
```
Wirtschafts- und
Kulturräume ............ - - - - 2 2 III
```
Chemie ................. 3 - - - - 3 III
```
```
Physik ................. - 3 - - - 3 III
```
```
Biologie, Ökologie und
```
Warenlehre ............. - - 2 2 2 6 III
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik .. - 3 2 3 2 10 I
```
Betriebswirtschaft ..... 3 3 3 2 2 13 I
```
```
-
- Betriebswirt-
```
schaftliche Übungen
und
Projektmanagement
*3) ...............
```
Persönlichkeitsbildung
```
und soziale Kompetenz .. 2 - - - - 2 III
```
Businesstraining,
```
Projekt- und
Qualitätsmanagement,
Übungsfirma und Case
Studies ................ - 2 2 3 1 8 I
```
Rechnungswesen und
```
Controlling *3) ........ 4 3 3 2 2 14 I
```
Wirtschaftsinformatik .. 2 2 2 - - 6 I
```
```
Informations- und
```
Officemanagement *4) ... 3 2 2 - - 7 III
```
Politische Bildung und
```
Recht .................. - - - 3 - 3 III
```
Volkswirtschaft ........ - - - - 3 3 III
```
```
Bewegung und Sport ..... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
```
Summe Kernbereich 34 36 35 30 29 164
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen .......31- 33- 26- 23- 23- 154-
37 39 37 37 37 164
```
```
Fachbereich *5)
```
Projektmanagement und
```
Projektarbeit *3) ...... - - - 1 1 2 I
```
Seminare 6) 7) ....... - - - - - 0-10 I-IV
```
*8)
```
Ausbildungsschwerpunkt
```
*3) *5) *9) oder
Fachrichtung *3) *5)
*10) ................... - - 2 2 2 6-16 I
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 34 36 37 33 32 172
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen ....... 31- 33- 33- 33- 31- 172
37 39 39 39 39
```
```
23A Ausbildungsschwerpunkt
A.1 Controlling und Jahresabschluss ...................... I
A.2 Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing ...... I
A.3 Entrepreneurship und Management ...................... I
A.4 Multimedia und Webdesign ............................. I
A.5 Netzwerkmanagement ................................... I
A.6 Softwareentwicklung .................................. I
A.7 Digital Business ..................................... I
A.8 Transportmanagement .................................. I
A.9 Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt *11) ........... I
```
```
23B Fachrichtung
B.1 Fachrichtung Controlling und Accounting .............. I
B.2 Fachrichtung Internationale Wirtschaft mit
Fremdsprache(n) und Kultur ........................... I
B.3 Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit
autonomem Geschäftsfeld .............................. I
B.4 Fachrichtung Informationsmanagement und
Informationstechnologie .............................. I
B.5 Fachrichtung Logistikmanagement und
Speditionswirtschaft ................................. I
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