Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-09-01
Letzte Aktualisierung 2022-01-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 29
Änderungshistorie JSON API

B.6 Schulautonome Fachrichtung *12) ...................... I

```


```

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, freiwilliges

Betriebpraktikum, Förderunterricht

```


```

B. Freigegenstände

```

1.

Lebende Fremdsprache *2) ............................. I

```

```

2.

Latein *13) .......................................... I

```

```

3.

Philosophischer Einführungsunterricht ................ III

```

```

4.

Darstellende Geometrie *14) .......................... (II)

```

```

5.

Geografie (Wirtschaftsgeografie) ..................... III

```

```

6.

Wirtschaftsinformatik ................................ I

```

```

7.

Besondere Betriebswirtschaft *15) .................... I

```

```

8.

Fremdsprachiges Informations- und Officemanagement *4) III

```

```

9.

Politische Bildung ................................... III

```

```

10.

Psychologie (Betriebspsychologie) .................... III

```

```

11.

Stenotypie ........................................... (V)

```

```


```

C. Unverbindliche Übungen

```

1.

Begabungsförderung ................................... III

```

```

2.

Zeitgenössische Kultur ............................... IVa

```

```

3.

Darstellendes Spiel .................................. V

```

```

4.

Kreatives Gestalten .................................. V

```

```

5.

Bewegung und Sport ................................... (IVa)

```

```

6.

Unterstützendes Sprachtraining Deutsch ............... III

```

```

7.

Rhetorik ............................................. IV

```

```

8.

Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen

```

Arbeitens ............................................ III

```


```

D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien nach

Möglichkeit vier Wochen vor

Eintritt in den V. Jahrgang.

```


```

E. Förderunterricht *16)

```

1.

Deutsch ............................................. (I)

```

2a. Slowenisch .......................................... I

2b. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache .......... I

```

3.

Lebende Fremdsprache ................................. I

```

```

4.

Mathematik einschließlich angewandte Mathematik ...... I

```

```

5.

Betriebswirtschaft ................................... I

```

```

6.

Rechnungswesen und Controlling *3) ................... I

```

```

7.

Wirtschaftsinformatik ................................ I

```

```

8.

Informations- und Officemanagement *4) ............... III

```

```


```

*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des IV. Abschnittes schulautonom abgeändert werden.

*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

*5) Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des IV. Abschnittes.

6) In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen. 7) Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Seminare ist jeweils für drei Wochenstunden konzipiert. *8) Schulautonom geschaffene Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind grundsätzlich in Lehrverpflichtungsgruppe I einzustufen, sprachliche Seminare, welche jedoch die kommunikative Kompetenz erweitern, sind in Lehrverpflichtungsgruppe II, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III, Praxisseminare in Lehrverpflichtungsgruppe IV einzustufen.

9) Bei einer Gesamtstundenanzahl von sechs bis acht Wochenstunden ist ein Ausbildungsschwerpunkt gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert. 10) Bei einer Gesamtstundenanzahl von neun bis 16 Wochenstunden ist eine Fachrichtung gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten Pflichtgegenstände der Fachrichtung ist pro Jahrgang für jeweils drei Wochenstunden konzipiert.

*11) In Amtsschriften ist die Bezeichnung des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes anzuführen.

*12) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der schulautonomen Fachrichtung anzuführen.

*13) Entweder in vier Jahrgängen mit je drei Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je vier Wochenstunden.

*14) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.

*15) Im Rahmen des Freigegenstandes können ua. folgende Bereiche angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*16) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

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```

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen über die zur Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen. Sie sollen auf ihre Aufgabe als verantwortliche Mitgestalter in Staat und Gesellschaft, vor allem auf ihre Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer und als Konsumentinnen bzw. Konsumenten, vorbereitet sein; insbesondere sollen sie

Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.

Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.

Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.

Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler in beiden Sprachen zu achten.

Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.

Da die Schülerinnen und Schüler den Stoff in allen Unterrichtsgegenständen - außer in „Deutsch“ und „Slowenisch“ - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfasst werden.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2A. DEUTSCH

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

2B. SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen).

Normative Sprachrichtigkeit:

Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Fachterminologie), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln, wenn möglich mit Computerunterstützung.

Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter.

Gebrauch adäquater Nachschlagewerke.

Ausdruck:

Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung des Ausdrucks (zB bezogen auf Situation, Intention, Adressaten).

Schriftliche Kommunikation:

Zusammenfassen (Exzerpt, Inhaltsangabe), Beschreiben, Berichten, Erzählen und freies Gestalten.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten

sinnvermittelnden Lesens.

Literaturbetrachtung (Beschreiben von Texten).

Arbeitstechniken:

Sammeln von Informationen (Benützen von Bibliotheken, Infotheken, elektronischen Medien); Kreativitätstechniken.

Medien:

Mündiger Umgang mit Medien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede; Stellenwert in der Gesellschaft).

Erweiterungslehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation), Zusammenfassen und Präsentieren. Atem- und Sprechtechnik, Körpersprache. Referat. Telefonieren.

Schriftliche Kommunikation:

Kommentieren.

Arbeitstechniken:

Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte. Lern-, Merk- und Konzentrationstechniken.

Medien:

Gestalten von Beiträgen für Medien. Werbung.

IT-Bezug:

Sammeln von Informationen aus dem Internet, kritischer Umgang mit diesen Informationen. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich. E-Mail als Textsorte.

Übungsfirmen-Konnex:

Präsentieren, Zusammenfassen.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).

Normative Sprachrichtigkeit:

Festigung, Sicherung, praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen; Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen.

Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Verbalisieren von grafischen Darstellungen (zB von Diagrammen).

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Erweiterung der Lesefähigkeit, Steigerung der Lesegeschwindigkeit. Beschreiben und Analysieren.

Sammeln und Verarbeiten von Informationen aus Bibliotheken, Infotheken und elektronischen Medien.

Arbeitstechniken:

Lesetechniken.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler, gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (literarische Gattungen, formale Aspekte).

Medien:

Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).

Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien.

Erweiterungslehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Präsentieren. Kommunikationsmodelle. Diskussion und Debatte.

Schriftliche Kommunikation:

Journalistische Textsorten. Appellieren.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Reflektieren über sprachliche Kommunikationsformen der elektronischen Medien, Netiquette, Sachtexte.

Medien:

Gestalten von Beiträgen für Medien.

IT-Bezug:

Printmedien online. Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien, auch aus elektronischen Medien. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich.

Übungsfirmen-Konnex:

Präsentieren, Zusammenfassen.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).

III. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Gesprächsformen.

Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.

Normative Sprachrichtigkeit:

Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen Erfordernissen.

Schriftliche Kommunikation:

Begriffe definieren.

Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies

Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analysieren und Kommentieren von Texten.

Formen populärer Literatur.

Aufbereitung von Informationen aus dem Internet. Analyse der Sprache in den neuen Medien.

Sprachformen, Sprachschichten.

Sprachgeschichte.

Arbeitstechniken:

Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (Motive, kulturgeschichtliche Orientierung).

Medien:

Fernsehen, Rundfunk, Internet (Analyse und kritische Bewertung; Erkennen von Mechanismen); Analyse kommerzieller und politischer Werbung.

Erweiterungslehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Präsentation unter besonderer Berücksichtigung der sprachlichen, medialen, choreografischen, körpersprachlichen Komponenten.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Sprachmuster, Sprachklischees, Besonderheiten der Sprache in den

neuen Medien.

Gestalten von Beiträgen für Medien.

IT-Bezug:

Internet: Analyse und kritische Bewertung (einzelner Websites, Artikel, Referate).

Übungsfirmen-Konnex:

Korrigieren und Redigieren; Verbesserung der normativen Kompetenz. Präsentation. Gesprächsformen (zB Argumentieren, Verhandlungstechniken).

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).

IV. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Redetechniken, Formen mündlicher Kommunikation.

Schriftliche Kommunikation:

Argumentieren und Stellung nehmen, Reflektieren, Interpretieren.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analysieren und Interpretieren von Sachtexten und literarischen Texten.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld der Zeit).

Medien:

Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen: Information, Bildung

und Unterhaltung; Formen der Manipulation).

Film, Video.

Erweiterungslehrstoff:

Schriftliche Kommunikation:

Freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analyse von Reden.

Medien:

Gestalten von Beiträgen für Medien.

Nutzen von fachspezifischen Foren.

IT-Bezug:

Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet. Nutzen von fachspezifischen Foren.

Übungsfirmen-Konnex:

Rhetorik, Kommunikationstechniken.

Schularbeiten:

Zwei zweistündige Schularbeiten.

V. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.

Schriftliche Kommunikation:

Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens. Interpretieren, Werten, Reflektieren.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Methoden der Interpretation. Textkritik und Wertung. Reflexion über Sprache.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).

Zeitgenössisches Kulturschaffen. Verlagswesen und Kulturbetrieb.

Medien:

Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen.

Auseinandersetzung mit virtueller Realität.

Erweiterungslehrstoff:

Schriftliche Kommunikation:

Essay, Feature, Rezension. Freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Literatur, Kunst und Kultur: Kulturmanagement.

IT-Bezug:

Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet.

Schularbeiten:

Zwei dreistündige Schularbeiten (bei Bedarf vierstündig).

3.

ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

4.

LEBENDE FREMDSPRACHE

5.

GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

6.

GEOGRAFIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE)

7.

INTERNATIONALE WIRTSCHAFTS- UND KULTURRÄUME

8.

CHEMIE

9.

PHYSIK

10.

BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

11.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

12.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

13.
    1. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND

PROJEKTMANAGEMENT

13.

PERSÖNLICHKEITSBILDUNG UND SOZIALE KOMPETENZ

14.

BUSINESSTRAINING, PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT,

ÜBUNGSFIRMA UND CASE STUDIES

15.

RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

16.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

17.

INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

18.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

19.

VOLKSWIRTSCHAFT

20.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

21.

PROJEKTMANAGEMENT UND PROJEKTARBEIT

22.

Seminare

23.A. Ausbildungsschwerpunkt

MIT MARKETING

23.B. Fachrichtung

23.B.2. Fachrichtung Internationale Wirtschaft und Fremdsprache(n)

und Kultur

23.B.3. Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit

autonomem Geschäftsfeld

23.B.4. Fachrichtung Informationsmanagement undInformationstechnologie

23.B.5. Fachrichtung Logistikmanagement und Speditionswirtschaft

23.B.6. Schulautonome Fachrichtung

1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

2.

LATEIN

3.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

4.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

5.

WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

6.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

7.

BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bereich: Banken und Versicherungen

Bereich: Industrie

Bereich: Tourismus

Bereich: Öffentliche Verwaltung

8.

FREMDSPRACHIGES INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

9.

POLITISCHE BILDUNG

10.

PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

11.

STENOTYPIE

1.

BEGABUNGSFÖRDERUNG

2.

ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

3.

DARSTELLENDES SPIEL

4.

KREATIVES GESTALTEN

5.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

6.

UNTERSTÜTZENDES SPRACHTRAINING DEUTSCH

7.

RHETORIK

8.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

Zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. I § 4 Abs. 7.

Anlage A2

Lehrplan der Zweisprachigen Handelsakademie

I. Allgemeines Bildungsziel

Die Handelsakademie umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. An der zweisprachigen Handelsakademie ist der Unterricht gemäß Art. II des Bundesgesetzes, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird, BGBl. Nr. 420/1990, in allen Klassen in etwa gleichem Ausmaß in slowenischer und deutscher Unterrichtssprache zu erteilen Im Rahmen der Ausbildung an der zweisprachigen Handelsakademie wird in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung vermittelt. Die Ausbildung an der zweisprachigen Handelsakademie wird durch die Reife- und Diplomprüfung beendet, führt zur Universitätsreife und befähigt zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf kaufmännischem Gebiet.

Die Ausbildung orientiert sich gleichermaßen an den Zielen der Beschäftigungsfähigkeit (employability) und der Studierfähigkeit (studiability). Von zentraler Bedeutung ist eine umfassende Entrepreneurship Education, die die Schülerinnen und Schüler befähigt, als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument aktiv und verantwortungsbewusst zu agieren und damit Wirtschaft und Gesellschaft mit zu gestalten.

Nach Abschluss der zweisprachigen Handelsakademie verfügen die Schülerinnen und Schüler über die Kompetenz,

Zudem verfügen die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der zweisprachigen Handelsakademie über umfassende Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, wissen über die Bedeutung der Europäischen Union und die Stellung Österreichs innerhalb dieser Bescheid, können sich auf gehobenem Niveau mit den Werten der Demokratie auseinandersetzen und sind über die Notwendigkeit der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sensibilisiert.

Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“:

Im Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, ihre individuelle Berufskarriere zu gestalten und sich situationsadäquat in Gesellschaft und Öffentlichkeit zu verhalten.

Die Schülerinnen und Schüler können ihre jeweils aktuelle Ausgangssituation für die Planung ihrer Karriere sowie für den Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen einschätzen und darauf Weiterbildungsaktivitäten und Entwicklungsschritte aufbauen. Zudem verfügen sie über die Kompetenz, sich selbst zu organisieren.

Sie können soziale Situationen in Beruf und Gesellschaft analysieren und sich sowohl als Gruppenmitglied als auch in Führungspositionen rollengerecht verhalten.

Die Schülerinnen und Schüler können die Charakteristika von Unternehmen und Branchen auch in verschiedenen Kulturen beschreiben, typische Verhaltensweisen, Kommunikationsformen und Erscheinungsmerkmale akzeptieren und mitgestalten. Sie können sich in unterschiedlichen Situationen des Berufslebens im In- und Ausland angemessen verhalten und ihre Mehrsprachigkeit nutzen.

Die Schülerinnen und Schüler können die Bedeutung körperlicher Bewegung und Fitness für die Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit einschätzen, kennen den Stellenwert des Sports im gesellschaftlichen Leben und für die Wirtschaft und können sich in Leistungs- und Wettbewerbssituationen fair und regelkonform verhalten.

Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Sprachen und Kommunikation“

Im Cluster „Sprachen und Kommunikation“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, die Unterrichtssprachen Slowenisch und Deutsch als Basis aller Lernprozesse einzusetzen. Sie erwerben außerdem eine profunde praxisorientierte Sprachkompetenz, die auch als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung sowie als unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben gesehen wird.

In den Unterrichtssprachen Slowenisch und Deutsch erwerben die Schülerinnen und Schüler profunde Kenntnisse in den Fertigkeiten Lesen, Sprechen, Zuhören und Schreiben, die nicht nur Grundlagen für eine Beherrschung der Unterrichtssprachen auf hohem Niveau sind, sondern auch die Bereiche Kunst und Kultur nahebringen. Die Schülerinnen und Schüler können die Sprachen situationsangemessen gebrauchen, indem sie sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen sowie passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden. Sie können Texte formal und inhaltlich erschließen und analysieren, die grundlegenden Sprachnormen anwenden und haben einen umfassenden Wortschatz. Sie können Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die jeweils spezifischen Textmerkmale gezielt einsetzen. Sie können Texte redigieren sowie grundlegende wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden. Die Schülerinnen und Schüler können zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen sowie gesellschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen. Durch die intensive Beschäftigung mit Kunst und Kultur können sie zu künstlerischen, insbesondere literarischen Werken und Erscheinungen Stellung nehmen (literarische Rezeptionskompetenz) sowie die Darstellungs- und Vermittlungsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien bewerten (Medienkompetenz).

Die Schülerinnen und Schüler können in mindestens zwei Fremdsprachen situationsadäquat kommunizieren: in Englisch einschließlich Wirtschaftssprache auf dem Niveau B2 laut GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) sowie in einer weiteren lebenden Fremdsprache auf dem Niveau B1. Sie können die Fremdsprache dem Niveau entsprechend fließend, korrekt und wirkungsvoll einsetzen, sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen schriftlich als auch mündlich praxisgerecht ausdrücken und sich angemessen auf die jeweiligen Adressatinnen und Adressaten beziehen. Sie zeigen interkulturelle Kompetenz, indem sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der eigenen und der fremden Kultur bewusst sind, kulturspezifische Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren und in beruflichen Situationen nutzen.

Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“

Der Cluster steht für den Aufbau von praxisorientierter Wirtschaftskompetenz auf hohem Niveau. Die Orientierung an nationalen und europäischen Standards der Berufsbildung befähigt sowohl zur Anpassung an die wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes als auch zur Bewältigung der Anforderungen weiterführender Bildungsinstitutionen.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über personale und soziale Kompetenzen wie Lösungs- und Zielorientiertheit, Flexibilität, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstreflexion, Selbstmotivation, Entscheidungsfreude, Teamfähigkeit, Kundenorientierung, Ausdauer, Belastbarkeit, Hands-on-Mentalität, Konfliktlösungskompetenz, Leistungsbereitschaft und Engagement aufgebaut.

Arbeitstechniken wie die Beschaffung und Bewertung fachspezifischer Informationen sowie vernetztes Denken und Arbeiten, Selbstorganisationsfähigkeit, Projektmanagement, Networking, analytisches Denken, Präsentationsfähigkeit und Argumentationsfähigkeit werden im Unterricht laufend trainiert und sind im Repertoire der Schülerinnen und Schüler vorhanden.

Die Schülerinnen und Schüler haben Entrepreneurshipkompetenzen aufgebaut, das sind zentrale Kompetenzen, wie Kreativität und Innovationsbereitschaft, unternehmerisches Denken, Markt- und Branchenwissen, Fachwissen im Bereich der Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Dazu gehört es, die Folgen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen abschätzen und geeignete risikopolitische Maßnahmen einsetzen zu können, die Grundsätze und Methoden des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses umsetzen zu können, die in der Praxis relevanten Qualitätsmanagement-Systeme darstellen und die Bedeutung von Qualitätsmanagement beurteilen zu können sowie in der Lage zu sein Managementtechniken anzuwenden.

Im Rahmen der Leistungserstellung und –verwertung können die Schülerinnen und Schüler Marketingkonzepte analysieren, strategische und operative Marketinginstrumente anwenden, Beschaffungsprozesse komplett durchführen und optimieren, Absatzvorgänge anbahnen und abwickeln sowie vertragsrechtliche Fragen klären und Markteintrittsmaßnahmen vornehmen.

Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Management und Intrapreneurship strategische und operative Planungsprozesse durchführen, evaluieren und bewerten, Aufgaben im Personalmanagement inkl. Lohn- und Gehaltsabrechnungen abwickeln und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten Ethik und Nachhaltigkeit bewerten.

Im Bereich Finanz- und Investitionsmanagement können die Schülerinnen und Schüler, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen treffen und argumentieren, Finanzpläne erstellen und Finanzkennzahlen interpretieren, Bank-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäfte durchführen und diesbezüglich beraten sowie Steuerungsvorgänge im Unternehmen bewerten.

Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Unternehmensrechnung laufende Geschäftsfälle auf der Grundlage von Originalbelegen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Doppelten Buchführung verbuchen, unternehmensrelevante Steuern und Abgaben berechnen und deren Abfuhr abwickeln, den Gewinn oder Verlust von Unternehmen mit Hilfe der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, Jahresabschlüsse erstellen, interpretieren und beurteilen, Kosten- und Preiskalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen, eine Betriebsabrechnung durchführen, Kosten analysieren und deren Auswirkungen auf Preise und Betriebsergebnis beurteilen.

In den Bereichen Recht und Volkswirtschaft können die Schülerinnen und Schüler einfache Rechtsfragen aus Sicht der Unternehmerin und des Unternehmers, der Arbeitnehmerin und des Arbeitsnehmers sowie der Konsumentin und des Konsumenten klären. Sie sind in der Lage, als mündige Staatsbürgerin bzw. mündiger Staatsbürger mit Europakompetenz zu agieren, sich Informationen zu beschaffen, kritisch zu analysieren sowie eine eigene Position zu ökonomischen Fragestellungen zu entwickeln.

Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie können die Schülerinnen und der Schüler Informatiksysteme einsetzen, mit Publikation und Kommunikation (Textverarbeitung, E-Mail Kommunikation, Internet, Desktop-Publishing) betriebliche Arbeitsabläufe umsetzen, kaufmännische Problemstellungen mit einem Tabellenkalkulationsprogramm lösen, dazu eine Datenbank einsetzen sowie Daten sichern und schützen, E-Business-Anwendungen nutzen und IT-Rechtsbestimmungen berücksichtigen.

Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Gesellschaft und Kultur“

Im Cluster „Gesellschaft und Kultur“ wird der Aufbau einer ganzheitlichen Ausbildung fokussiert, durch die das Reflektieren von Zusammenhängen politischer, wirtschaftlicher und kultureller Veränderungsprozessen sowie auch ein umfassendes Demokratieverständnis gefördert wird.

Die Schülerinnen und Schüler können aktuelle Themen der Wirtschaft, Politik, Gesellschaft, Kultur kritisch reflektieren, kontroverse Positionen analysieren und ideologischen Positionen zuordnen, fremde Kulturen und Lebensweisen verstehen und auf Übereinstimmungen mit demokratisch-humanistischen Werten prüfen sowie ihre individuelle Lebenssituation in Bezug auf Gesellschaft und Politik reflektieren.

Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Mathematik und Naturwissenschaften“

Die Schülerinnen und Schüler können im Cluster „Mathematik und Naturwissenschaften“ die für weiterführende Ausbildungen und für die Berufspraxis notwendigen mathematischen und naturwissenschaftlichen Begriffe und Methoden anwenden, Sachverhalte beschreiben, analysieren und interpretieren.

Sie können mathematische und naturwissenschaftliche Modelle beschreiben und analysieren sowie in der jeweiligen Fachsprache kommunizieren, argumentieren und interpretieren. Sie können zeitgemäße technische Hilfsmittel zielorientiert für ihre Rechenverfahren einsetzen.

Die Schülerinnen und Schüler können außerdem Zusammenhänge zwischen Mathematik, Natur-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften durch eine ganzheitliche Sichtweise von Ökologie, Technologie und Warenlehre erkennen.

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Lehr- und Lernziele:

Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Technik, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Dies verlangt auch, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der fünf Jahrgänge in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.

Die Betriebswirtschaft steht als Leitfach im Zentrum der Ausbildung. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kompetenzen dient das didaktische Konzept der Übungsfirma dem Erwerb einer ganzheitlich-integrativen Handlungsfähigkeit.

Wegen der Bedeutung der Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis sind Unterrichtssequenzen mit integriertem Fremdsprachenlernen (Content Integrated Learning – CLIL) von großer Wichtigkeit. Unter CLIL versteht man die Verwendung der Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lehrinhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Pflichtgegenstandes Englisch unter Einbeziehung von Elementen der Fremdsprachendidaktik.

Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren.

Unterrichtsplanung:

Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungsziele des jeweiligen Clusters und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie weiters die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Nach Lernjahren und Kompetenzmodulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer zu planen, wobei die im Lehrplan bei den entsprechenden Gegenständen definierten Kompetenzen über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind.

Eine möglichst enge Vernetzung zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist anzustreben, wobei der Betriebswirtschaft als Leitfach der Ausbildung eine besondere Bedeutung zukommt.

Der Aufbau einer praxisorientierten Wirtschaftskompetenz ist durch die Berücksichtigung des Bezuges zu einer Übungsfirma und zu Wirtschaftspartnern in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern.

Der gründlichen Erarbeitung von Basiskenntnissen und dem Training grundlegender Fähigkeiten ist der Vorzug vor einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung bzw. Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.

Teambesprechungen (auch in Form von Fach- oder Klassenlehrerkonferenzen) sind im Sinne der Vernetzung der Unterrichtsgegenstände abzuhalten, wenn es für die Lehrstoffplanung durch die betreffenden Lehrerinnen und Lehrer zweckmäßig ist.

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Auf deren situationsadäquaten Einsatz und deren Weiterentwicklung in Wort und Schrift (korrekter Gebrauch der Standardsprache Deutsch – Sprach-, Sprech- und Schreibrichtigkeit) hat jede einzelne Lehrerin und jeder einzelne Lehrer hinzuwirken. Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) sowie die Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung maßgeblich.

Dem Aufbau von personalen und sozialen Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern ist in allen Unterrichtsgegenständen besonderes Augenmerk zu schenken.

Unterrichtsmethoden:

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Business Training und Übungsfirma:

Das didaktische Konzept der Übungsfirma fördert die Individualisierung und den Aufbau von Fach, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz bei den Schülerinnen und Schülern. Die Übungsfirma ist der Ort, an dem kompetenz- und praxisorientierter Unterricht im Sinne des kaufmännischen Bildungsziels erfolgt.

Im Betriebswirtschaftlichen Zentrum wird die Arbeit in einem Unternehmen in verschiedenen Abteilungen und unterschiedlichen Positionen trainiert und die Praxis realitätsgetreu simuliert. Der Einsatz von Fremdsprachen soll durch den Aufbau von Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Übungsfirmen forciert werden.

Der Pflichtgegenstand „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ bildet durch seine Vernetzung mit allen anderen Unterrichtsgegenständen die Grundlage für die Umsetzung des Unterrichtsprinzips Entrepreneurship Education in allen Jahrgängen.

Unterrichtsorganisation:

Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Praxisbezug.

Einzelne Unterrichtsgegenstände können teilweise in Form von Blockunterricht abgehalten werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erforderlich ist.

Unterrichtsqualität und Evaluation:

Die Schülerinnen und Schüler als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess der Schule dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung. Es ist dabei besonderes Augenmerk auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.

Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen stehen im Mittelpunkt der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul-, Landes- und Bundesebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Die nachvollziehbare Darstellung der Unterrichtsziele und transparente Kriterien der Leistungsbeurteilung tragen wesentlich zur Motivation und zum guten Schulklima bei. Eine Kultur der offenen Rückmeldung ist anzustreben.

Unterrichtstechnologie:

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

Wörterbücher und andere Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen, elektronische Medien sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger sollen – soweit es mit den Bildungszielen, der Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Anforderungen der Reife- und Diplomprüfung vereinbar ist – im Unterricht und in Prüfungssituationen verwendet werden.

Praxis und andere Formen des Praxiserwerbes:

Das Pflichtpraktikum ist in den Unterrichtsgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ sowie „Business Behaviour“ unter dem Gesichtspunkt der Karriereplanung, Bezug nehmend auf das zu erstellende Praxisportfolio, vor- und nachzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler haben in geeigneter Weise Aufzeichnungen zu führen; diese sind in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen auszuwerten. Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Pflichtpraktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantin oder als Praktikant zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie sich bei Problemen auch an die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wenden können. Die Lehrerinnen und Lehrer der entsprechenden Unterrichtsgegenstände sollen mit den Betrieben (Praxisstätten), in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, Kontakt halten. Auslandspraktika sind in Hinblick auf (fremd)sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei vor allem die Eignung ausländischer Praxisstellen nach Möglichkeit zu überprüfen ist.

Einsatz von zwei Unterrichtssprachen:

In allen Jahrgängen der zweisprachigen Handelsakademie ist der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.

Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.

Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler in beiden Sprachen zu achten.

Nach Kenntnis des Lehrstoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweiligen anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.

Da die Schülerinnen und Schüler den Lehrstoff in allen Unterrichtsgegenständen – außer in „Deutsch“ und „Slowenisch“ – in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfasst werden.

III. Unterrichtsprinzipien

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzip im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Diese Unterrichtsprinzipien sind insbesondere

IV. Stundentafel1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Lehr-ver-pflich-tungs-gruppe
A. Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen Wochenstunden Jahrgang
I. II. III. IV. V. Summe
A.1 Stammbereich2
1. Persönlichkeit und Bildungskarriere 23
1.1 Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
1.2 Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz 2 - - - - 2 III
1.3 Business Behaviour - 1 1 1 - 3 II
1.4 Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 (IVa)
2. Sprachen und Kommunikation 54
2.1.a Deutsch 3 3 3 2 3 14 (I)
2.1.b Slowenisch 3 3 3 2 3 14 (I)
2.2 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache 3 3 2 3 3 14 I
2.3 Lebende Fremdsprache3 2 3 3 2 2 12 (I)
3. Entrepreneurship – Wirtschaft und Management 54
3.1 Betriebswirtschaft 3 3 3 3 2 14 I
3.2 Unternehmensrechnung4 3 3 3 3 2 14 I
3.3 Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies4 - 2 2 3 1 8 I
3.4 Wirtschaftsinformatik - 1 2 2 1 6 I
3.5 Officemanagement und angewandte Informatik4 2 2 2 - - 6 II
3.6 Recht - - - 3 - 3 III
3.7 Volkswirtschaft - - - - 3 3 III
4. Gesellschaft und Kultur 12
4.1 Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) - 1 2 2 - 5 III
4.2 Geografie (Wirtschaftsgeografie) 2 3 - - - 5 III
4.3 Internationale Wirtschafts- und Kulturräume - - - - 2 2 III
5. Mathematik und Naturwissenschaften 23
5.1 Mathematik und angewandte Mathematik 2 2 2 3 2 11 I
5.2 Naturwissenschaften 3 2 3 2 - 10 III
5.3 Technologie, Ökologie und Warenlehre - - - - 2 2 III
Wochenstundenzahl Stammbereich 232 36 35 34 29 166
A.2 Schulautonomer Erweiterungsbereich5
2.1 Ausbildungsschwerpunkt6 7 - - 2 2 2 6 I
2.2 Seminar(e)8 - - - - - 0-18 I/III9
A.3 Verbindliche Übungen5 - - - - - 0-18 I-III
Gesamtwochenstundenzahl (max. 38 pro Jg.) 32 36 37 36 31 172
B. Pflichtpraktikum 30010
C. Freigegenstände5
D. Unverbindliche Übungen5
1. Unterstützendes Sprachtraining Deutsch 2 2 2 - - 6 III
2. Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen 0-5 0-5 0-5 - - 0-15 IVa
E. Förderunterricht

V. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

Der Pflichtgegenstand Religion ist von schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten ausgenommen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule zu beachten.

Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel der zweisprachigen Handelsakademie zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in fünf Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der fünf Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind:

1.

Der Stammbereich ist in allen Parallelklassen gleich zu gestalten, sofern nicht die Profilbildung der Schule eine Abweichung erfordert.

2.

Autonome Verschiebungen zwischen den Clustern sind nicht möglich.

3.

Anstelle des schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunktes können die für diesen vorgesehenen sechs Wochenstunden zur Erhöhung der Stundenanzahl der Pflichtgegenstände im Stammbereich verwendet werden.

4.

Pflichtgegenstände mit bis zu vier Gesamtwochenstunden dürfen um höchstens eine Wochenstunde und Pflichtgegenstände mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden schulautonom verändert werden. Innerhalb eines Clusters dürfen dabei höchstens drei Gesamtwochenstunden verändert werden. Das gilt nicht für den Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, in dem nur eine Erhöhung der Gesamtwochenstunden um bis zu zwei Wochenstunden, welche aus dem Erweiterungsbereich zu entnehmen sind, in jedem Unterrichtsgegenstand dieses Clusters möglich ist.

5.

Der Pflichtgegenstand „Mathematik und angewandte Mathematik“ ist ab dem ersten Jahrgang als Pflichtgegenstand zu führen.

6.

Wird schulautonom in der Stundentafel bei einem Unterrichtsgegenstand mehr als eine Wochenstunde verändert, ist eine Anpassung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes vorzunehmen.

7.

Aus jedem Cluster, ausgenommen „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, können bis zu drei Wochenstunden in den schulautonomen Erweiterungsbereich zugunsten weiterer im Abschnitt VII. Unterabschnitt A. 2. 1 vorgesehener Ausbildungsschwerpunkte zu je sechs Wochenstunden (zwei Wochenstunden pro Schulstufe) verschoben werden.

8.

Seminare können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens 18 Wochenstunden (eine oder zwei Wochenstunden pro Seminar) angeboten werden, wobei einem Kompetenzmodul gemäß dem VII. Abschnitt eine Wochenstunde entspricht. Seminare mit einer Wochenstunde (einem Kompetenzmodul) können ab dem II. Jahrgang mit zwei Wochenstunden in einem Semester geblockt werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches (bis zu zwölf Wochenstunden) zu reduzieren und/oder sechs Wochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.

9.

Verbindliche Übungen können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens 18 Wochenstunden angeboten werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches (bis zu zwölf Wochenstunden) zu reduzieren und/oder sechs Wochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.

10.

Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Religion“ ist nicht veränderbar.

11.

Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ (mit Bezeichnung der Fremdsprache) kann auf bis zu sechs Gesamtwochenstunden reduziert werden. Mit dem frei werdenden Stundenausmaß können bis zu zwei weitere lebende Fremdsprachen vorgesehen werden.

12.

Im Pflichtgegenstand „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ darf im IV. Jahrgang die Wochenstundenzahl von drei nicht unterschritten werden.

13.

Der Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)“ ist jedenfalls im II. Jahrgang vorzusehen.

14.

Neue Pflichtgegenstände dürfen im Stammbereich nicht geschaffen werden, außer gemäß Z 11.

15.

Seminare, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können von den Schulen autonom, nach regionaler Notwendigkeit, geschaffen werden. Ein entsprechender kompetenz- und lernergebnisorientierter Lehrplan ist zu erstellen.

16.

Im Falle der schulautonomen Festlegung des Ausbildungsschwerpunktes „Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)“ sind schulautonom ein den Ausbildungsziel der Handelsakademie entsprechendes Geschäftsfeld sowie die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe festzulegen.

Die Jahreswochenstundenzahl von 38 pro Jahrgang darf nicht überschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung darf höchstens 168 (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) betragen.

Gemäß § 1 Abs. 4 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl Nr. 86/1981 in der jeweils geltenden Fassung, besteht die Möglichkeit, Eröffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen (unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Lehrplan sowie allfällige schulautonome Veränderung der Stundentafel) schulautonom festzulegen.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) ab dem III. Jahrgang mindestens 72 Unterrichtsstunden pro Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

VI. Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012)

1.

Katholischer Religionsunterricht

2.

Evangelischer Religionsunterricht

3.

Altkatholischer Religionsunterricht

4.

Islamischer Religionsunterricht

5.

Israelitischer Religionsunterricht

6.

Neuapostolischer Religionsunterricht

7.

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

8.

Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

9.

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

10.

Buddhistischer Religionsunterricht

11.

Freikirchlicher Religionsunterricht

VII. Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände

Im Lehrplan werden sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Clustern (Persönlichkeit und Bildungskarriere, Sprachen und Kommunikation, Entrepreneurship – Wirtschaft und Management, Gesellschaft und Kultur, Mathematik und Naturwissenschaften) zusammengefasst. Fachübergreifendes Denken und Verstehen und fachübergreifendes Arbeiten zwischen den Unterrichtsgegenständen ist im Cluster zu forcieren. Es ist auch über die Cluster hinaus die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu fördern.

A. Pflichtgegenstände

A.1 Stammbereich

1.

PERSÖNLICHKEIT UND BILDUNGSKARRIERE

Bildungsziele des Clusters „Persönlichkeit und Bildungskarriere“:

Der Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“ umfasst Unterrichtsgegenstände zur Entwicklung von Persönlichkeit und sozialer Kompetenz sowie von Verhaltensrepertoire und Einstellungen, die zu einer erfolgreichen Gestaltung des öffentlichen, privaten und beruflichen Lebens beitragen. Er beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Religion“, „Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz“, „Business Behaviour“ sowie „Bewegung und Sport“.

1.1 Religion

Siehe Abschnitt VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht)

1.2 Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)

1.3 Business Behaviour

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)

1.4 Bewegung und Sport

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 284/2006.

2.

SPRACHEN UND KOMMUNIKATION

Bildungsziele des Clusters „Sprachen und Kommunikation“:

Der Cluster „Sprachen und Kommunikation“ beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Deutsch“, „Slowenisch“, „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ und „Lebende Fremdsprache“

Die Schülerinnen und Schüler

Englisch einschließlich Wirtschaftssprache:

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen im Bereich „Kommunikative Sprachkompetenz“ über

Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Hören“

Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Lesen“

Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „An Gesprächen teilnehmen“

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