Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Werkmeisterschulen für Berufstätige und über den Lehrplan der Bauhandwerkerschulen
- die Bau- und Hilfsstoffe handwerklich, technisch und wirtschaftlich beurteilen und verwenden können sowie einschlägige praktische Arbeiten gemäß normgerechter Zeichnungen selbständig durchführen können,
- die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse:
Herkömmliche und neuzeitliche Ausführungsbeispiele im Roh- und Ausbau nach Maßgabe der theoretischen Unterrichtsgegenstände, Konstruktionen verschieden zusammengesetzter Träger; neuzeitliche Holzverbindungen; Dachkonstruktionen verschiedenster Schwierigkeitsgrade; Austragen von Ixen-Graten; Klauenschifter; Abbund (rechnerisch; soweit verfügbar auch CAD- und CNC-mäßig).
Maurerei (Handwerkstätte, Beton- und Stahlbetonbau):
Herstellen und fachgerechte Verarbeitung von Schalungen, Pölzungen, Beton, Bewehrung, Bauabdichtung.
Klasse:
Gerundete und gewendelte Holzstiegen; Holzleimbau, Werkstoffe,
Verbindungsmittel, Prüfwerkstücke; Sanierungen.
Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:
Bautischler-, Dachdecker-, Spengler-, Schwarzdeckerarbeiten.
Arbeitsvorbereitung:
Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.
A.3 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES
BAUHANDWERKERSCHULE FÜR STEINMETZE
3.1 STEINBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- steintechnische Verfahren und Konstruktionen kennen und norm- und fachgerecht einsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Regeln des Steinschnittes, technische Vorarbeiten (Naturmaß, Baumaße, Nivellierung, Austragungen und Schablonen).
Steinmetzarbeiten:
Steinmauerwerk, Bodenbeläge, Fußbodenaufbau, Maueröffnungen, Profile.
Klasse:
Stiegen (Arten, Formen, Konstruktionen, Krümmling, Brüstung); Steinverkleidungen und -verankerungen (bauphysikalische Erfordernisse, Versetztechniken).
Klasse:
Bögen, Gewölbe, Maßwerke, Balustraden, Wand- und Freibrunnen, Säulen, architektonische Gartengestaltungselemente, Denk- und Grabmalgestaltung; Steinfassaden (Material, Verankerung, Hinterlüftung, Dämmung).
3.2 TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung, mineralogische und geologische Terminologie, Eignungs- und Güteprüfung.
Künstliche Steine:
Betonwerkstein, Kunstharzbindungen.
Klasse:
Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wartung).
Hilfsstoffe:
Ankermaterial, Steinkitte, Fliesenkleber, Schneid- und Schleifmittel.
3.3 RESTAURIEREN UND MODELLIEREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die grundlegenden Verfahren der Steinrestaurierung kennen und Modelle aus verschiedenen Werkstoffen und Abgüsse anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Modelle nach der Natur und aus der Vorstellung; Abformen in verschiedenen Werkstoffen; Herstellung ausführungsreifer Modelle.
Klasse:
Grundsätze der Denkmalpflege, Verwitterung von Werksteinen,
Konservierungstechniken und Dokumentation.
Restaurierwerkstätte:
Restaurieren und Renovieren von Natursteinarbeiten nach herkömmlichen handwerklichen Steinmetzmethoden; Auftragstechniken; denkmalschutzgerechte Konservierung von Werkstücken.
3.4 STILKUNDE UND SCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die Wesenszüge der Stilepochen im Kunstgewerbe im Zusammenhang mit der bildenden Kunst, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das historische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden sowie typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können,
- die gebräuchlichsten Schriftarten schreiben, zeichnen und konstruieren können.
Lehrstoff:
Klasse:
Arten, Einteilung.
Stilepochen:
Altertum, frühchristliche Kunst; Romanik, Gotik, Renaissance,
Barock, Rokoko.
Klasse:
Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.
Theorie der Schrift:
Entwicklung; Funktionen.
Fertigkeiten:
Verbinden von Schrift und Ornament; Schriftbildgestaltung.
3.5 WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe A.2
Lehrstoff:
Klasse:
Einfache Einzelwerkstücke nach traditioneller handwerklicher
Fertigung; Schrifthauen.
Maschinenwerkstätte:
Herstellung anspruchsvoller Werkstücke unter Anwendung zeitgemäßer
Techniken.
Arbeitsvorbereitung:
Schablonier- und Austragearbeiten.
B. FREIGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können,
- komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuchs in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im
angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
CAD
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen:
- aufbauend auf grundlegende Kenntnisse der angewandten darstellenden Geometrie einfache Objekte und Räume EDV-gestützt darstellen können.
Lehrstoff:
Anwender-Software:
Grundstruktur, Befehle, Zusatzapplikationen.
Anwendung:
Plandarstellung; Objekterzeugung; Zentralrisse (Perspektive).
1) Siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen). 2) Mit Übungen im Ausmaß einer Wochenstunde in der 3. Klasse. *3) Mit Übungen im Ausmaß einer halben Wochenstunde.
Anlage B
```
```
LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULEN
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtjahresstundenzahl und Ausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehr-
ver-
Jahresstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände Klasse Summe tungs-
```
-
- gruppe
```
```
```
```
Religion .............. 13 13 13 39 (III)
```
```
Deutsch ............... 39 26 26 91 (I)
```
```
Politische Bildung .... 26 26 - 52 III
```
```
Angewandte Mathematik . 78 78 - 156 I
```
```
Angewandte Physik ..... 39 - - 39 II
```
```
Angewandte Chemie und
```
Ökologie .............. 39 - - 39 II
```
Angewandte
```
darstellende
Geometrie ............. 39 39 - 78 I
```
Angewandte Informatik . 26 26 - 52 I
```
```
Mitarbeiterführung
```
und -ausbildung ....... - - 65 65 III
```
Baukonstruktion ....... 78 78 78 234 I
```
```
Statik ................ - 52 52 104 I
```
```
Baubetrieb ............ 39 39 26 104 I
```
```
Konstruktionsübungen .. 65 65 52 182 II
```
Pflichtgegenstände
des schulautonomen
Ausbildungsschwer-
punktes
(siehe A.1 bis A.3) ... 104 143 273 520
```
```
Gesamtjahresstundenzahl ... 585 585 585 1 755
```
```
A.1 Pflichtgegenstände des Lehr-
schulautonomen ver-
Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-
Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-
MAURER 1. 2. 3. gruppe
```
```
1.1 Stahl-, Stahlbeton-
und Holzbau ............. - 52 65 117 I
1.2 Technischer Ausbau ...... 39 26 65 130 I
1.3 Vermessungswesen *2) .... - 26 39 65 I
1.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I
1.5 Laboratorium ............ - 39 - 39 I
1.6 Bautechnisches
Praktikum ............... 65 - - 65 Va
```
```
Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520
```
```
A.2 Pflichtgegenstände des Lehr-
schulautonomen ver-
Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-
Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-
ZIMMERER 1. 2. 3. gruppe
```
```
2.1 Holzbau ................. 39 52 91 182 I
2.2 Technischer Ausbau ...... - 26 39 65 I
2.3 Vermessungswesen *3) .... - - 39 39 I
2.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I
2.5 Werkstätte .............. 65 65 - 130 (Va)
```
```
Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520
```
```
A.3 Pflichtgegenstände des Lehr-
schulautonomen ver-
Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-
Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-
STEINMETZE 1. 2. 3. gruppe
```
```
3.1 Steinbau ................ 39 52 130 221 I
3.2 Technologie ............. - 39 39 78 I
3.3 Restaurieren und
Modellieren ............. - 26 52 78 Va
3.4 Stilkunde und Schrift ... - 26 52 78 IVb
3.5 Werkstätte .............. 65 - - 65 (Va)
```
```
Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520
```
```
B. Freigegenstände
```
```
Lebende Fremdsprache
(Englisch) .............. 26 26 26 78 (I)
CAD ..................... 26 26 26 78 I
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Bauhandwerkerschule hat im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zu dienen, um sie zur Ausübung einer gehobeneren Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen.
Absolventen sollen:
- über im Alltag und im Berufsleben häufig benötigte Sachkenntnisse verfügen, die durch Rechtsvorschriften, Normen und Fachgepflogenheiten festgelegten Erfordernisse auf den Gebieten der Berufspraxis kennen und beachten sowie die in der Berufspraxis verwendeten Geräte sicher bedienen können;
- Vorgänge und Zustände aus der Berufspraxis nach vorgegebenen Gesichtspunkten beobachten, logisch verarbeiten und Sachverhalte in gesprochenem und geschriebenem Deutsch ausdrücken können;
- Neues mit Interesse aufnehmen und verfolgen, ihre Arbeit optimal einteilen, unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel selbständig arbeiten und bei der Arbeit in der Gruppe das Gruppenziel unterstützen können, die Arbeit anderer achten sowie zur Zusammenarbeit und zum Konfliktausgleich bereit bzw. zur Ausbildung von Lehrlingen befähigt sein;
- zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und Kulturleben befähigt und bereit sein, insbesondere die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und der Kultur verstehen, sich der Bedeutung der Massenmedien und der elektronischen Informationsverarbeitungs- und Kommunikationssysteme bewußt sein, zum Schutz der Umwelt und zum sparsamen Umgang mit Ressourcen bereit sein, die demokratischen Prinzipien bejahen, sich ihrer Heimat sowie ihrem Berufsstand verbunden fühlen sowie fremden Menschen, ihrer Arbeit und ihren Kulturen mit Respekt begegnen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerjahresstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
Der Pflichtgegenstand Religion ist von der autonomen Gestaltung ausgenommen.
In allen Pflichtgegenständen ist eine Reduktion der Jahresstunden um durchschnittlich bis zu 26 Jahresstunden pro Klasse zulässig. In jeder Klasse kann die Jahresstundenzahl in höchstens drei Pflichtgegenständen, die ein Stundenausmaß von mindestens 26 Jahresstunden aufweisen, um je 13 Jahresstunden verringert werden.
Im Ausmaß der sich aus Z 2 ergebenden Reduktionen sind ein zusätzlicher Pflichtgegenstand in jeder Klasse mit bis zu 39 Jahresstunden und/oder Erhöhungen des Stundenausmaßes von lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenständen vorzusehen.
In jeder Klasse kann ein Pflichtgegenstand, dessen Jahresstundenausmaß reduziert wurde, mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefaßter Pflichtgegenstand geführt werden, wenn Lehrer mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefaßten Pflichtgegenstände hervorgehen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Lehrstoff:
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung”:
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)
Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe I) „Fremdsprache” (weitere lebende Fremdsprache analog „Englisch”), „Spezielle Fachtheorie” (im Ausbildungsschwerpunkt vertiefende oder ergänzende Fachtheorie mit nicht-enzyklopädischem Charakter), „Projekt” (gegenstandsübergreifende Vertiefung mit fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen, Laboratorium bzw. Konstruktionsübungen).
Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe II) „Wirtschaft und Technik” (Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in bezug zur jeweiligen Fachrichtung), „Allgemeine Fachtheorie” (nicht den Schwerpunkt bildende technische Disziplinen).
Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe III) „Recht und Politische Bildung” (Vertiefung vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. Politische Bildung), „Umwelt” (Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen).
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Bei allen didaktischen und methodischen Planungen des Lehrers sind Überlegungen über ihre Wirksamkeit im Sinne des bestmöglichen Beitrages zu den einzelnen Forderungen der Bildungs- und Lehraufgabe wichtig. Dieser Beitrag wird je nach Unterrichtsgegenstand und Themenbereich verschieden sein.
Die Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschrittes sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklungen erfordert, daß der Lehrer die sein Fachgebiet und dessen Umfeld betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe dem zeitgemäßen Stand anpaßt.
Auswahl, Gewichtung und Abfolge von Inhalten:
Die Auswahl des Lehrstoffes im Rahmen der Angaben des Lehrplanes ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden folgende Kriterien im Vordergrund stehen:
- die Bedeutung für die in der Bildungs- und Lehraufgabe zu vermittelnden Fähigkeiten und Einstellungen;
- die Bedeutung für abzusehende berufliche und gesellschaftliche Anforderungen;
- die Bedeutung für die Darstellung und Sichtbarmachung von fachübergreifenden Zusammenhängen;
- die Aktualität;
- die Einbeziehung von Erfahrungen und Interessen der Schüler;
- der Schutz der Umwelt.
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Buddhistischer Religionsunterricht
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen und Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren können,
- die Funktion der Medien verstehen und aus dem Angebot zweckorientiert auswählen können,
- Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit fachübergreifend, projektorientiert und praxisgerecht verknüpft erwerben,
- durch situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen zum selbständigen und verantwortlichen Handeln sowie durch Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen (auch bei Leistungsfeststellungen), die sich an deren Erfahrungshorizont, Interessen und an aktuellen Anlässen orientieren, motiviert werden,
- mittels Textverarbeitung die Fähigkeit zur praxisgerechten „Normativen Sprachrichtigkeit” (zB Rechtschreib- und Grammatikprogramme) und „Schriftlichen Kommunikation” (zB Gestalten und Umformen von Texten, Erstellen von Präsentationsunterlagen, Kurzinformationen und Projektdokumentationen) erwerben,
- zur Informationsbeschaffung und Nachkorrektur selbstverfaßter Texte das Österreichische Wörterbuch (auch bei schriftlichen Leistungsfeststellungen), andere sprachliche Nachschlagwerke (zB. Stil-, Fremdwörter-, Herkunfts-, Bedeutungswörterbuch), Lexika und Handbücher anwenden können,
- Bezüge zur Literatur, Kunst und Gesellschaft sowohl geschichtlich als auch gegenwartsbezogen herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes); Telefonat; Referat; Diskussion; Kommunikationstechniken (nonverbal; Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen).
Klasse:
Praxisnahe Textformen (Facharbeit, Bericht).
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben,
Kommentieren, Interpretieren von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
Klasse:
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben, Kommentieren, Interpretieren von Texten).
Medien:
Massenmedien (Gestaltungskriterien; Manipulation).
In jeder Klasse eine oder zwei Schularbeiten, in der 3. Klasse auch zweistündig.
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen, aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können sowie um die für das Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften und die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen,
- die Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft und ihre historischen Bezüge kennen, umweltbewußt und konsumkritisch handeln können, die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen, andere Menschen und Kulturen achten und zum Konfliktausgleich, zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein,
- Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens, für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht und die berufliche Aktualität entwickeln.
Lehrstoff:
Klasse:
Elemente und Aufgaben, Staats- und Regierungsformen, Teilnahme am
vereinigten Europa.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung,
Menschenrechte.
Verfassungs- und Verwaltungsrecht:
Grundsätze der Österreichischen Bundesverfassung (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, gewaltentrennendes, rechtsstaatliches, liberales und Neutralitäts-Prinzip; umfassende Landesverteidigung; gesetzlicher Umweltschutz); Bundes- und Landes-Gesetzgebung; Bundes- und Landes-Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren); Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Klasse:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,
Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Wirtschaft:
Wirtschaftsordnung, Volkswirtschaft, Geld, Währung, Unternehmens- und Betriebsformen, Gewerberecht.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- Kenntnisse und Fertigkeiten in den für die Berufspraxis erforderlichen Methoden der Algebra, Geometrie, Analysis und Numerik besitzen und zur Problemlösung zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Zahlenbereiche; Grundrechenoperationen, Potenzieren, Radizieren;
lineare Funktionen; lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Numerik:
Überschlags- und Gleitkommarechnen, Zahlen begrenzter Genauigkeit;
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Trigonometrie).
Klasse:
Rationale Funktionen, Kreisfunktionen; Exponential- und logarithmische Funktionen; graphische Darstellung von Funktionen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen; lineare
Gleichungssysteme.
Geometrie:
Stereometrie.
In jeder Klasse zwei Schularbeiten.
ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Physik zuordnen können sowie die für die Berufspraxis relevanten physikalischen Gesetze kennen und anwenden können,
- für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein sowie physikalische Kenntnisse und Fertigkeiten in umweltbewußtes Handeln umsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Gleichförmige und beschleunigte Translation, gleichmäßige und
beschleunigte Rotation.
Kraftwirkungen:
Massenanziehung, Trägheit, Trägheitsmoment, Kräftegleichgewicht;
Oberflächenspannung, Kapillarwirkung; Druck.
Erhaltungsgrößen:
Potentielle und kinetische Energie; Umwandlung und Übertragung
mechanischer Energien.
Wärme:
Thermische Bewegung, Temperatur, Temperaturmessung,
Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften; Wärmegewinnung,
Wärmetransport und Wärmedämmung.
Schall:
Schallgeber, Schallausbreitung, Schallmessung; physiologische
Auswirkungen (Lärm und Lärmschutz); Akustik (Musik und Sprachverständlichkeit).
Licht:
Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit Materie
(geometrische Optik und Wellenoptik), Lichtmessung; optische Geräte;
physiologische Auswirkungen.
Elektrischer Strom:
Arten und Erzeugung; Stromstärke, Widerstand, Arbeit, Leistung;
Leitung in Metallen und Halbleitern; Isolatoren; Stromwirkungen und Gefahren.
ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Chemie zuordnen können sowie die für die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten und Methoden der Chemie kennen,
- die bedeutsamen chemischen Entsorgungstechniken kennen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt abschätzen und Stoffkreisläufe verstehen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Periodensystem; Bindungen.
Stoffsysteme:
Homogene und heterogene Systeme; Systeme von Stoffen gleicher und
verschiedener Aggregatzustände; Stoffkreisläufe; Definition von
Säuren, Basen und pH-Wert.
Ökologie:
Ökosphäre und Ökosystem (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe,
Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.
Organische Rohstoffe:
Erdöl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Holz.
Baustoffe:
Glas, Wasserglas, Tonkeramik, Gips, Kalk, Zement, Zementzusätze, Zuschläge, organische Bindemittel, Blähprodukte; Eisen und Stahl, Aluminium; Kunststoffe; Baustoffkorrosion, -konservierung und -wiederverwertung.
ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen, in geeigneten Rissen darstellen und gegebenenfalls mit einem 3-D-Programm modellieren können,
- die in (Plan )Rissen enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und räumliche Gegebenheiten auch in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundriß, Aufriß, Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene).
Konstruieren in Normalrissen:
Normalprojektion, Schnitt ebenflächig begrenzter Objekte und Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel für die Anwendung auf Bauteile, Dachausmittlung und Holzverbindungen; kotierte Projektion.
Klasse:
Zentralprojektion, Fern- und Fluchtpunkte und -gerade, Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, Messen in horizontalen und lotrechten Geraden; Anwendung auf Bauobjekte.
In jeder Klasse eine Schularbeit.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen sowie Standardsoftwareprodukte zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können,
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und beurteilen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;
Bedienung.
Standardsoftware:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.
Klasse:
Grafik, Datenbanken, sofern verfügbar auch CAD.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung:
Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums;
Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt.
MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- späterhin Mitarbeiter alleinverantwortlich führen (Motivieren, Kooperieren, Konflikte bereinigen) sowie ihr fachliches Wissen und Können wirksam vermitteln können,
- die relevanten Gesetze und Vorschriften kennen sowie Ziele und Pläne für Lehrlingsausbildung und Mitarbeiterfortbildung aus Gesetzen, Berufsbildern und Betriebsanforderungen formulieren können.
Lehrstoff:
Klasse:
Verhalten und Bedürfnisse des Menschen; Entwicklungspsychologie; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie (Problemlösung durch Gruppenarbeit (Rollenspiel), Selbstbeobachtung durch Einsatz objektiver, eventuell audiovisueller Hilfsmittel (Videoaufzeichnungen)).
Ausbildung:
Planung (Entwicklung, Gliederung der Lehrziele und -inhalte, Unterrichtsmethoden und -mittel); Organisation der Durchführung;
Kontrolle (Überprüfungsverfahren).
Recht:
Arbeits- und Sozialrecht (individuelles und kollektives
Arbeitsrecht; Sozialversicherung);
ArbeitnehmerInnenschutz-, Arbeitsverfassungs-, Arbeitszeit-, Berufsausbildungs-, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungs-, Mutterschutz-, Eltern-Karenzurlaubs- und Urlaubsgesetz.
Bildungssystem:
Duale Berufsausbildung; berufsbildende mittlere und höhere Schulen; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- bautechnische Verfahren und Konstruktionen kennen sowie Bausysteme und Baustoffe norm- und fachgerecht auswählen können,
- einfache haustechnische Anlagen kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.
Gründungen:
Fundamente, Abdichtungen.
Baustoffe:
Ziegel, Bindemittel, Verputz, Putzträger; Beton; Gips; Holz,
Holzschutz; Naturstein.
Mauerwerk:
Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge; Arbeits- und Schutzgerüste.
Klasse:
Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen;
Deckenuntersichten; Fußböden.
Baustoffe:
Dämm-, Dicht-, Kleb-, Sperrstoffe; Metallprofile.
Dachkonstruktionen:
Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen, Geländer; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.
Stiegen:
Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.
Klasse:
Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.
Baustoffe:
Glas, Kunststoff; Farbe, Anstrich.
Ausbauarbeiten:
Wand- und Deckenverputz; Fenster, Türen, Tore und Portale;
Bewegungsfugen; Platten- und Fliesenlegerarbeiten.
Haustechnik:
Heizung, Lüftung, Installation.
STATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeichnerischen und rechnerischen Methoden lösen sowie einfache Bauteile bemessen können,
- praxisübliche Hilfsmittel, wie Tabellenwerke, elektronische Rechengeräte und, soweit vorhanden, Fachsoftware, anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse:
Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung; Standsicherheit; Belastungsarten und -normen; Lastaufstellungen.
Träger:
Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.
Fachwerke:
Auflagerkräfte, Stabkräfte.
Klasse:
Zug, Druck, Biegung, Abscheren, Schub, Knickung.
Systeme:
Gelenkträger, Durchlaufträger.
BAUBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- unter Anleitung Abrechnungen und Bauüberwachungen von Bauvorhaben mittlerer Größe norm- und fachgerecht durchführen können sowie die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen und Geräten kennen,
- bei der Baubetriebsorganisation den Umweltschutz berücksichtigen.
Lehrstoff:
Klasse:
Bauvorschriften, Bewilligungsverfahren, Vertrags- und Fachnormen, Grundkataster, öffentliche Bücher.
Klasse:
Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Wirtschaftlichkeit, Kosten.
Bauorganisation:
Baustelleneinrichtung, Projektmanagement, Termin- und Ablaufplanung, Baustellendokumentation, Winterbaubetrieb, Umweltschutz.
Klasse:
Massenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Angebot, Auftragserteilung.
Abrechnung:
Teilrechnung, Schlußrechnung (soweit verfügbar auch mit Software).
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache normgerechte Bau- und Konstruktionszeichnungen unter Anleitung anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung,
Beschriftung und Maßlisten.
Fertigkeiten:
Zeichnen und Skizzieren einfacher Objekte.
Pläne:
Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen
Planunterlagen.
Klasse:
Einreich- und Ausführungszeichnungen (Polierplan) und einfache Detailzeichnungen eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.
Klasse:
Ausführungszeichnungen aus dem Ausbildungsschwerpunkt, gegebenenfalls unter CAD-Anwendung.
A.1 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR MAURER
1.1 STAHL-, STAHLBETON- UND HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache Aufgaben des Stahl-, Stahlbeton- und Holzbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten können,
- Bewehrungs- und Schalungspläne erstellen und auswerten können.
Lehrstoff:
Klasse:
Verbundkörper, Baustoffe und Beanspruchung, Normen, Stahleinlagen;
Verlegen der Bewehrung.
Schalungen und Rüstungen:
Arten, Beanspruchung, Herstellung.
Bemessung:
Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung.
Klasse:
Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.
Holzbau:
Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.
Erhaltung:
Korrosions- und Brandschutz; Transport, Montage.
1.2 TECHNISCHER AUSBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache haustechnische Aufgaben umsetzen können,
- einfache Aufgaben des Tiefbaues lösen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.
Heizung, Lüftung:
Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.
Klasse:
Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.
Außenanlagen:
Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.
Klasse:
Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.
Städtischer Tiefbau:
Wasserversorgung (Bedarfsermittlung, Verteilung, Speicherung); Entsorgung (Kanalisationsysteme und -bemessung, Abscheider, Klär- und Versickerungsanlagen); Abfallbeseitigung; Umweltverträglichkeit.
Straßenprofile.
1.3 VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik für die Fachrichtung sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.
Vermessen:
Direkte Distanzmessung, Nivellieren.
Klasse:
Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten (Gebäude, Geländeformen).
Flächenberechnung:
Methoden, Auswertung.
1.4 ENTWURFZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- bei der Planung von Gebäuden Funktions- und Raumerfordernisse unter Berücksichtigung von Material, Konstruktion und Form sowie Gestaltungsmöglichkeiten des Hochbaues unter Berücksichtigung der Umwelt kennen und zeichnerisch umsetzen können.
Klasse:
1.5 LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die grundlegenden Verfahren zur Prüfung von Baustoffen und Baugrund kennen und deren praxisbezogene Anwendung bewerten können.
Lehrstoff:
Klasse:
Eignungs- und Güteprüfung.
Boden:
Bestimmung von Arten, Aufbau, Festigkeit.
1.6 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die im Ausbildungszweig verwendeten Werkzeuge und Maschinen handhaben und instandhalten können,
- die Bau- und Hilfsstoffe handwerklich, technisch und wirtschaftlich beurteilen und verwenden können sowie einschlägige praktische Arbeiten gemäß normgerechter Zeichnungen selbständig durchführen können,
- die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse:
Wand-, Decken- und Gewölbeformen; Verputz- und Stucktechniken;
Bauwerkabdichtung; Betonsanierung; Innenausbau.
Stahlbetonwerkstätte:
Schalungskonstruktion und -ausführung; Biegen und Verlegen der Bewehrung; Austragen und Schalen von Stiegen.
Arbeitsvorbereitung:
Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.
A.2 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR ZIMMERER
2.1 HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- Aufgaben des Holzbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff:
Klasse:
Bauholz, Bauweisen, Verbindungsmittel; Normen.
Konstruktion:
Wand-, Deckenkonstruktionen; Dachausmittlungen, Austragungen,
Stiegen.
Klasse:
Balken, Plattenbalken, Säulen, Rahmentragwerke.
Lehr- und Montagegerüste:
Konstruktion und Aufstellung; Sicherheitsbestimmungen.
Konstruktion:
Hallenkonstruktionen; Brücken; Holz-Wasserbauten.
Klasse:
Block-, Bohlen-, Fachwerks-, Tafelbauweise; Keller und Fundierungen.
2.2 TECHNISCHER AUSBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache haustechnische Aufgaben umsetzen können und
- einfache Aufgaben des Tiefbaues lösen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.
Heizung, Lüftung:
Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.
Klasse:
Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.
Außenanlagen:
Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.
Arbeitnehmer- und Bauarbeiterschutz:
Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.
2.3 VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik für die Fachrichtung sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.
Vermessen:
Direkte Distanzmessung, Nivellieren, Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten.
Flächenberechnung:
Methodenauswertung.
2.4 ENTWURFZEICHNEN
Siehe A.1
2.5 WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die im Ausbildungszweig verwendeten Werkzeuge und Maschinen handhaben und instandhalten können,
- die Bau- und Hilfsstoffe handwerklich, technisch und wirtschaftlich beurteilen und verwenden können sowie einschlägige praktische Arbeiten gemäß normgerechter Zeichnungen selbständig durchführen können,
- die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse:
Herkömmliche und neuzeitliche Ausführungsbeispiele im Roh- und Ausbau nach Maßgabe der theoretischen Unterrichtsgegenstände, Konstruktionen verschieden zusammengesetzter Träger; neuzeitliche Holzverbindungen; Dachkonstruktionen verschiedenster Schwierigkeitsgrade; Austragen von Ixen-Graten; Klauenschifter; Abbund (rechnerisch; soweit verfügbar auch CAD- und CNC-mäßig).
Maurerei (Handwerkstätte, Beton- und Stahlbetonbau):
Herstellen und fachgerechte Verarbeitung von Schalungen, Pölzungen, Beton, Bewehrung, Bauabdichtung.
Klasse:
Gerundete und gewendelte Holzstiegen; Holzleimbau, Werkstoffe,
Verbindungsmittel, Prüfwerkstücke; Sanierungen.
Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:
Bautischler-, Dachdecker-, Spengler-, Schwarzdeckerarbeiten.
Arbeitsvorbereitung:
Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.
A.3 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES
BAUHANDWERKERSCHULE FÜR STEINMETZE
3.1 STEINBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- steintechnische Verfahren und Konstruktionen kennen und norm- und fachgerecht einsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Regeln des Steinschnittes, technische Vorarbeiten (Naturmaß, Baumaße, Nivellierung, Austragungen und Schablonen).
Steinmetzarbeiten:
Steinmauerwerk, Bodenbeläge, Fußbodenaufbau, Maueröffnungen, Profile.
Klasse:
Stiegen (Arten, Formen, Konstruktionen, Krümmling, Brüstung); Steinverkleidungen und -verankerungen (bauphysikalische Erfordernisse, Versetztechniken).
Klasse:
Bögen, Gewölbe, Maßwerke, Balustraden, Wand- und Freibrunnen, Säulen, architektonische Gartengestaltungselemente, Denk- und Grabmalgestaltung; Steinfassaden (Material, Verankerung, Hinterlüftung, Dämmung).
3.2 TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung, mineralogische und geologische Terminologie, Eignungs- und Güteprüfung.
Künstliche Steine:
Betonwerkstein, Kunstharzbindungen.
Klasse:
Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wartung).
Hilfsstoffe:
Ankermaterial, Steinkitte, Fliesenkleber, Schneid- und Schleifmittel.
3.3 RESTAURIEREN UND MODELLIEREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die grundlegenden Verfahren der Steinrestaurierung kennen und Modelle aus verschiedenen Werkstoffen und Abgüsse anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Modelle nach der Natur und aus der Vorstellung; Abformen in verschiedenen Werkstoffen; Herstellung ausführungsreifer Modelle.
Klasse:
Grundsätze der Denkmalpflege, Verwitterung von Werksteinen,
Konservierungstechniken und Dokumentation.
Restaurierwerkstätte:
Restaurieren und Renovieren von Natursteinarbeiten nach herkömmlichen handwerklichen Steinmetzmethoden; Auftragstechniken; denkmalschutzgerechte Konservierung von Werkstücken.
3.4 STILKUNDE UND SCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die Wesenszüge der Stilepochen im Kunstgewerbe im Zusammenhang mit der bildenden Kunst, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das historische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden sowie typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können,
- die gebräuchlichsten Schriftarten schreiben, zeichnen und konstruieren können.
Lehrstoff:
Klasse:
Arten, Einteilung.
Stilepochen:
Altertum, frühchristliche Kunst; Romanik, Gotik, Renaissance,
Barock, Rokoko.
Klasse:
Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.
Theorie der Schrift:
Entwicklung; Funktionen.
Fertigkeiten:
Verbinden von Schrift und Ornament; Schriftbildgestaltung.
3.5 WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe A.2
Lehrstoff:
Klasse:
Einfache Einzelwerkstücke nach traditioneller handwerklicher
Fertigung; Schrifthauen.
Maschinenwerkstätte:
Herstellung anspruchsvoller Werkstücke unter Anwendung zeitgemäßer
Techniken.
Arbeitsvorbereitung:
Schablonier- und Austragearbeiten.
B. FREIGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können,
- komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuchs in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im
angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
CAD
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen:
- aufbauend auf grundlegende Kenntnisse der angewandten darstellenden Geometrie einfache Objekte und Räume EDV-gestützt darstellen können.
Lehrstoff:
Anwender-Software:
Grundstruktur, Befehle, Zusatzapplikationen.
Anwendung:
Plandarstellung; Objekterzeugung; Zentralrisse (Perspektive).
1) Siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen). 2) Mit Übungen im Ausmaß einer Wochenstunde in der 3. Klasse. *3) Mit Übungen im Ausmaß einer halben Wochenstunde.
Tritt hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2008,
hinsichtlich der 2. Klasse mit Ablauf des 31. August 2009 sowie
hinsichtlich der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2010 außer
Kraft (vgl. Art. 2 Z 2, BGBl. II Nr. 256/2008).
Anlage B
```
```
LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULEN
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtjahresstundenzahl und Ausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehr-
ver-
Jahresstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände Klasse Summe tungs-
```
-
- gruppe
```
```
```
```
Religion .............. 13 13 13 39 (III)
```
```
Deutsch ............... 39 26 26 91 (I)
```
```
Politische Bildung .... 26 26 - 52 III
```
```
Angewandte Mathematik . 78 78 - 156 I
```
```
Angewandte Physik ..... 39 - - 39 II
```
```
Angewandte Chemie und
```
Ökologie .............. 39 - - 39 II
```
Angewandte
```
darstellende
Geometrie ............. 39 39 - 78 I
```
Angewandte Informatik . 26 26 - 52 I
```
```
Mitarbeiterführung
```
und -ausbildung ....... - - 65 65 III
```
Baukonstruktion ....... 78 78 78 234 I
```
```
Statik ................ - 52 52 104 I
```
```
Baubetrieb ............ 39 39 26 104 I
```
```
Konstruktionsübungen .. 65 65 52 182 II
```
Pflichtgegenstände
des schulautonomen
Ausbildungsschwer-
punktes
(siehe A.1 bis A.3) ... 104 143 273 520
```
```
Gesamtjahresstundenzahl ... 585 585 585 1 755
```
```
A.1 Pflichtgegenstände des Lehr-
schulautonomen ver-
Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-
Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-
MAURER 1. 2. 3. gruppe
```
```
1.1 Stahl-, Stahlbeton-
und Holzbau ............. - 52 65 117 I
1.2 Technischer Ausbau ...... 39 26 65 130 I
1.3 Vermessungswesen *2) .... - 26 39 65 I
1.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I
1.5 Laboratorium ............ - 39 - 39 I
1.6 Bautechnisches
Praktikum ............... 65 - - 65 Va
```
```
Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520
```
```
A.2 Pflichtgegenstände des Lehr-
schulautonomen ver-
Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-
Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-
ZIMMERER 1. 2. 3. gruppe
```
```
2.1 Holzbau ................. 39 52 91 182 I
2.2 Technischer Ausbau ...... - 26 39 65 I
2.3 Vermessungswesen *3) .... - - 39 39 I
2.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I
2.5 Werkstätte .............. 65 65 - 130 (Va)
```
```
Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520
```
```
A.3 Pflichtgegenstände des Lehr-
schulautonomen ver-
Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-
Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-
STEINMETZE 1. 2. 3. gruppe
```
```
3.1 Steinbau ................ 39 52 130 221 I
3.2 Technologie ............. - 39 39 78 I
3.3 Restaurieren und
Modellieren ............. - 26 52 78 Va
3.4 Stilkunde und Schrift ... - 26 52 78 IVb
3.5 Werkstätte .............. 65 - - 65 (Va)
```
```
Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520
```
```
B. Freigegenstände
```
```
Lebende Fremdsprache
(Englisch) .............. 26 26 26 78 (I)
CAD ..................... 26 26 26 78 I
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Bauhandwerkerschule hat im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zu dienen, um sie zur Ausübung einer gehobeneren Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen.
Absolventen sollen:
- über im Alltag und im Berufsleben häufig benötigte Sachkenntnisse verfügen, die durch Rechtsvorschriften, Normen und Fachgepflogenheiten festgelegten Erfordernisse auf den Gebieten der Berufspraxis kennen und beachten sowie die in der Berufspraxis verwendeten Geräte sicher bedienen können;
- Vorgänge und Zustände aus der Berufspraxis nach vorgegebenen Gesichtspunkten beobachten, logisch verarbeiten und Sachverhalte in gesprochenem und geschriebenem Deutsch ausdrücken können;
- Neues mit Interesse aufnehmen und verfolgen, ihre Arbeit optimal einteilen, unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel selbständig arbeiten und bei der Arbeit in der Gruppe das Gruppenziel unterstützen können, die Arbeit anderer achten sowie zur Zusammenarbeit und zum Konfliktausgleich bereit bzw. zur Ausbildung von Lehrlingen befähigt sein;
- zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und Kulturleben befähigt und bereit sein, insbesondere die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und der Kultur verstehen, sich der Bedeutung der Massenmedien und der elektronischen Informationsverarbeitungs- und Kommunikationssysteme bewußt sein, zum Schutz der Umwelt und zum sparsamen Umgang mit Ressourcen bereit sein, die demokratischen Prinzipien bejahen, sich ihrer Heimat sowie ihrem Berufsstand verbunden fühlen sowie fremden Menschen, ihrer Arbeit und ihren Kulturen mit Respekt begegnen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerjahresstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
Der Pflichtgegenstand Religion ist von der autonomen Gestaltung ausgenommen.
In allen Pflichtgegenständen ist eine Reduktion der Jahresstunden um durchschnittlich bis zu 26 Jahresstunden pro Klasse zulässig. In jeder Klasse kann die Jahresstundenzahl in höchstens drei Pflichtgegenständen, die ein Stundenausmaß von mindestens 26 Jahresstunden aufweisen, um je 13 Jahresstunden verringert werden.
Im Ausmaß der sich aus Z 2 ergebenden Reduktionen sind ein zusätzlicher Pflichtgegenstand in jeder Klasse mit bis zu 39 Jahresstunden und/oder Erhöhungen des Stundenausmaßes von lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenständen vorzusehen.
In jeder Klasse kann ein Pflichtgegenstand, dessen Jahresstundenausmaß reduziert wurde, mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefaßter Pflichtgegenstand geführt werden, wenn Lehrer mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefaßten Pflichtgegenstände hervorgehen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Lehrstoff:
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung”:
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)
Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe I) „Fremdsprache” (weitere lebende Fremdsprache analog „Englisch”), „Spezielle Fachtheorie” (im Ausbildungsschwerpunkt vertiefende oder ergänzende Fachtheorie mit nicht-enzyklopädischem Charakter), „Projekt” (gegenstandsübergreifende Vertiefung mit fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen, Laboratorium bzw. Konstruktionsübungen).
Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe II) „Wirtschaft und Technik” (Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in bezug zur jeweiligen Fachrichtung), „Allgemeine Fachtheorie” (nicht den Schwerpunkt bildende technische Disziplinen).
Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe III) „Recht und Politische Bildung” (Vertiefung vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. Politische Bildung), „Umwelt” (Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen).
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Bei allen didaktischen und methodischen Planungen des Lehrers sind Überlegungen über ihre Wirksamkeit im Sinne des bestmöglichen Beitrages zu den einzelnen Forderungen der Bildungs- und Lehraufgabe wichtig. Dieser Beitrag wird je nach Unterrichtsgegenstand und Themenbereich verschieden sein.
Die Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschrittes sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklungen erfordert, daß der Lehrer die sein Fachgebiet und dessen Umfeld betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe dem zeitgemäßen Stand anpaßt.
Auswahl, Gewichtung und Abfolge von Inhalten:
Die Auswahl des Lehrstoffes im Rahmen der Angaben des Lehrplanes ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden folgende Kriterien im Vordergrund stehen:
- die Bedeutung für die in der Bildungs- und Lehraufgabe zu vermittelnden Fähigkeiten und Einstellungen;
- die Bedeutung für abzusehende berufliche und gesellschaftliche Anforderungen;
- die Bedeutung für die Darstellung und Sichtbarmachung von fachübergreifenden Zusammenhängen;
- die Aktualität;
- die Einbeziehung von Erfahrungen und Interessen der Schüler;
- der Schutz der Umwelt.
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Buddhistischer Religionsunterricht
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen und Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren können,
- die Funktion der Medien verstehen und aus dem Angebot zweckorientiert auswählen können,
- Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit fachübergreifend, projektorientiert und praxisgerecht verknüpft erwerben,
- durch situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen zum selbständigen und verantwortlichen Handeln sowie durch Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen (auch bei Leistungsfeststellungen), die sich an deren Erfahrungshorizont, Interessen und an aktuellen Anlässen orientieren, motiviert werden,
- mittels Textverarbeitung die Fähigkeit zur praxisgerechten „Normativen Sprachrichtigkeit” (zB Rechtschreib- und Grammatikprogramme) und „Schriftlichen Kommunikation” (zB Gestalten und Umformen von Texten, Erstellen von Präsentationsunterlagen, Kurzinformationen und Projektdokumentationen) erwerben,
- zur Informationsbeschaffung und Nachkorrektur selbstverfaßter Texte das Österreichische Wörterbuch (auch bei schriftlichen Leistungsfeststellungen), andere sprachliche Nachschlagwerke (zB. Stil-, Fremdwörter-, Herkunfts-, Bedeutungswörterbuch), Lexika und Handbücher anwenden können,
- Bezüge zur Literatur, Kunst und Gesellschaft sowohl geschichtlich als auch gegenwartsbezogen herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes); Telefonat; Referat; Diskussion; Kommunikationstechniken (nonverbal; Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen).
Klasse:
Praxisnahe Textformen (Facharbeit, Bericht).
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben,
Kommentieren, Interpretieren von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
Klasse:
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben, Kommentieren, Interpretieren von Texten).
Medien:
Massenmedien (Gestaltungskriterien; Manipulation).
In jeder Klasse eine oder zwei Schularbeiten, in der 3. Klasse auch zweistündig.
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen, aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können sowie um die für das Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften und die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen,
- die Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft und ihre historischen Bezüge kennen, umweltbewußt und konsumkritisch handeln können, die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen, andere Menschen und Kulturen achten und zum Konfliktausgleich, zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein,
- Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens, für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht und die berufliche Aktualität entwickeln.
Lehrstoff:
Klasse:
Elemente und Aufgaben, Staats- und Regierungsformen, Teilnahme am
vereinigten Europa.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung,
Menschenrechte.
Verfassungs- und Verwaltungsrecht:
Grundsätze der Österreichischen Bundesverfassung (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, gewaltentrennendes, rechtsstaatliches, liberales und Neutralitäts-Prinzip; umfassende Landesverteidigung; gesetzlicher Umweltschutz); Bundes- und Landes-Gesetzgebung; Bundes- und Landes-Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren); Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Klasse:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,
Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Wirtschaft:
Wirtschaftsordnung, Volkswirtschaft, Geld, Währung, Unternehmens- und Betriebsformen, Gewerberecht.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- Kenntnisse und Fertigkeiten in den für die Berufspraxis erforderlichen Methoden der Algebra, Geometrie, Analysis und Numerik besitzen und zur Problemlösung zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Zahlenbereiche; Grundrechenoperationen, Potenzieren, Radizieren;
lineare Funktionen; lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Numerik:
Überschlags- und Gleitkommarechnen, Zahlen begrenzter Genauigkeit;
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Trigonometrie).
Klasse:
Rationale Funktionen, Kreisfunktionen; Exponential- und logarithmische Funktionen; graphische Darstellung von Funktionen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen; lineare
Gleichungssysteme.
Geometrie:
Stereometrie.
In jeder Klasse zwei Schularbeiten.
ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Physik zuordnen können sowie die für die Berufspraxis relevanten physikalischen Gesetze kennen und anwenden können,
- für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein sowie physikalische Kenntnisse und Fertigkeiten in umweltbewußtes Handeln umsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Gleichförmige und beschleunigte Translation, gleichmäßige und
beschleunigte Rotation.
Kraftwirkungen:
Massenanziehung, Trägheit, Trägheitsmoment, Kräftegleichgewicht;
Oberflächenspannung, Kapillarwirkung; Druck.
Erhaltungsgrößen:
Potentielle und kinetische Energie; Umwandlung und Übertragung
mechanischer Energien.
Wärme:
Thermische Bewegung, Temperatur, Temperaturmessung,
Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften; Wärmegewinnung,
Wärmetransport und Wärmedämmung.
Schall:
Schallgeber, Schallausbreitung, Schallmessung; physiologische
Auswirkungen (Lärm und Lärmschutz); Akustik (Musik und Sprachverständlichkeit).
Licht:
Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit Materie
(geometrische Optik und Wellenoptik), Lichtmessung; optische Geräte;
physiologische Auswirkungen.
Elektrischer Strom:
Arten und Erzeugung; Stromstärke, Widerstand, Arbeit, Leistung;
Leitung in Metallen und Halbleitern; Isolatoren; Stromwirkungen und Gefahren.
ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Chemie zuordnen können sowie die für die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten und Methoden der Chemie kennen,
- die bedeutsamen chemischen Entsorgungstechniken kennen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt abschätzen und Stoffkreisläufe verstehen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Periodensystem; Bindungen.
Stoffsysteme:
Homogene und heterogene Systeme; Systeme von Stoffen gleicher und
verschiedener Aggregatzustände; Stoffkreisläufe; Definition von
Säuren, Basen und pH-Wert.
Ökologie:
Ökosphäre und Ökosystem (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe,
Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.
Organische Rohstoffe:
Erdöl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Holz.
Baustoffe:
Glas, Wasserglas, Tonkeramik, Gips, Kalk, Zement, Zementzusätze, Zuschläge, organische Bindemittel, Blähprodukte; Eisen und Stahl, Aluminium; Kunststoffe; Baustoffkorrosion, -konservierung und -wiederverwertung.
ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen, in geeigneten Rissen darstellen und gegebenenfalls mit einem 3-D-Programm modellieren können,
- die in (Plan )Rissen enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und räumliche Gegebenheiten auch in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundriß, Aufriß, Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene).
Konstruieren in Normalrissen:
Normalprojektion, Schnitt ebenflächig begrenzter Objekte und Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel für die Anwendung auf Bauteile, Dachausmittlung und Holzverbindungen; kotierte Projektion.
Klasse:
Zentralprojektion, Fern- und Fluchtpunkte und -gerade, Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, Messen in horizontalen und lotrechten Geraden; Anwendung auf Bauobjekte.
In jeder Klasse eine Schularbeit.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen sowie Standardsoftwareprodukte zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können,
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und beurteilen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;
Bedienung.
Standardsoftware:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.
Klasse:
Grafik, Datenbanken, sofern verfügbar auch CAD.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung:
Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums;
Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt.
MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- späterhin Mitarbeiter alleinverantwortlich führen (Motivieren, Kooperieren, Konflikte bereinigen) sowie ihr fachliches Wissen und Können wirksam vermitteln können,
- die relevanten Gesetze und Vorschriften kennen sowie Ziele und Pläne für Lehrlingsausbildung und Mitarbeiterfortbildung aus Gesetzen, Berufsbildern und Betriebsanforderungen formulieren können.
Lehrstoff:
Klasse:
Verhalten und Bedürfnisse des Menschen; Entwicklungspsychologie; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie (Problemlösung durch Gruppenarbeit (Rollenspiel), Selbstbeobachtung durch Einsatz objektiver, eventuell audiovisueller Hilfsmittel (Videoaufzeichnungen)).
Ausbildung:
Planung (Entwicklung, Gliederung der Lehrziele und -inhalte, Unterrichtsmethoden und -mittel); Organisation der Durchführung;
Kontrolle (Überprüfungsverfahren).
Recht:
Arbeits- und Sozialrecht (individuelles und kollektives
Arbeitsrecht; Sozialversicherung);
ArbeitnehmerInnenschutz-, Arbeitsverfassungs-, Arbeitszeit-, Berufsausbildungs-, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungs-, Mutterschutz-, Eltern-Karenzurlaubs- und Urlaubsgesetz.
Bildungssystem:
Duale Berufsausbildung; berufsbildende mittlere und höhere Schulen; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- bautechnische Verfahren und Konstruktionen kennen sowie Bausysteme und Baustoffe norm- und fachgerecht auswählen können,
- einfache haustechnische Anlagen kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.
Gründungen:
Fundamente, Abdichtungen.
Baustoffe:
Ziegel, Bindemittel, Verputz, Putzträger; Beton; Gips; Holz,
Holzschutz; Naturstein.
Mauerwerk:
Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge; Arbeits- und Schutzgerüste.
Klasse:
Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen;
Deckenuntersichten; Fußböden.
Baustoffe:
Dämm-, Dicht-, Kleb-, Sperrstoffe; Metallprofile.
Dachkonstruktionen:
Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen, Geländer; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.
Stiegen:
Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.
Klasse:
Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.
Baustoffe:
Glas, Kunststoff; Farbe, Anstrich.
Ausbauarbeiten:
Wand- und Deckenverputz; Fenster, Türen, Tore und Portale;
Bewegungsfugen; Platten- und Fliesenlegerarbeiten.
Haustechnik:
Heizung, Lüftung, Installation.
STATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
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