Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Werkmeisterschulen für Berufstätige und über den Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-10-18
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2001-01-25
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
Änderungshistorie JSON API

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Herkömmliche und neuzeitliche Ausführungsbeispiele im Roh- und Ausbau nach Maßgabe der theoretischen Unterrichtsgegenstände, Konstruktionen verschieden zusammengesetzter Träger; neuzeitliche Holzverbindungen; Dachkonstruktionen verschiedenster Schwierigkeitsgrade; Austragen von Ixen-Graten; Klauenschifter; Abbund (rechnerisch; soweit verfügbar auch CAD- und CNC-mäßig).

Maurerei (Handwerkstätte, Beton- und Stahlbetonbau):

Herstellen und fachgerechte Verarbeitung von Schalungen, Pölzungen, Beton, Bewehrung, Bauabdichtung.

2.

Klasse:

Gerundete und gewendelte Holzstiegen; Holzleimbau, Werkstoffe,

Verbindungsmittel, Prüfwerkstücke; Sanierungen.

Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:

Bautischler-, Dachdecker-, Spengler-, Schwarzdeckerarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.

A.3 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES

BAUHANDWERKERSCHULE FÜR STEINMETZE

3.1 STEINBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Regeln des Steinschnittes, technische Vorarbeiten (Naturmaß, Baumaße, Nivellierung, Austragungen und Schablonen).

Steinmetzarbeiten:

Steinmauerwerk, Bodenbeläge, Fußbodenaufbau, Maueröffnungen, Profile.

2.

Klasse:

Stiegen (Arten, Formen, Konstruktionen, Krümmling, Brüstung); Steinverkleidungen und -verankerungen (bauphysikalische Erfordernisse, Versetztechniken).

3.

Klasse:

Bögen, Gewölbe, Maßwerke, Balustraden, Wand- und Freibrunnen, Säulen, architektonische Gartengestaltungselemente, Denk- und Grabmalgestaltung; Steinfassaden (Material, Verankerung, Hinterlüftung, Dämmung).

3.2 TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung, mineralogische und geologische Terminologie, Eignungs- und Güteprüfung.

Künstliche Steine:

Betonwerkstein, Kunstharzbindungen.

3.

Klasse:

Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wartung).

Hilfsstoffe:

Ankermaterial, Steinkitte, Fliesenkleber, Schneid- und Schleifmittel.

3.3 RESTAURIEREN UND MODELLIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Modelle nach der Natur und aus der Vorstellung; Abformen in verschiedenen Werkstoffen; Herstellung ausführungsreifer Modelle.

3.

Klasse:

Grundsätze der Denkmalpflege, Verwitterung von Werksteinen,

Konservierungstechniken und Dokumentation.

Restaurierwerkstätte:

Restaurieren und Renovieren von Natursteinarbeiten nach herkömmlichen handwerklichen Steinmetzmethoden; Auftragstechniken; denkmalschutzgerechte Konservierung von Werkstücken.

3.4 STILKUNDE UND SCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Arten, Einteilung.

Stilepochen:

Altertum, frühchristliche Kunst; Romanik, Gotik, Renaissance,

Barock, Rokoko.

3.

Klasse:

Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.

Theorie der Schrift:

Entwicklung; Funktionen.

Fertigkeiten:

Verbinden von Schrift und Ornament; Schriftbildgestaltung.

3.5 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe A.2

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Einfache Einzelwerkstücke nach traditioneller handwerklicher

Fertigung; Schrifthauen.

Maschinenwerkstätte:

Herstellung anspruchsvoller Werkstücke unter Anwendung zeitgemäßer

Techniken.

Arbeitsvorbereitung:

Schablonier- und Austragearbeiten.

B. FREIGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen:

Lehrstoff:

Anwender-Software:

Grundstruktur, Befehle, Zusatzapplikationen.

Anwendung:

Plandarstellung; Objekterzeugung; Zentralrisse (Perspektive).


1) Siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen). 2) Mit Übungen im Ausmaß einer Wochenstunde in der 3. Klasse. *3) Mit Übungen im Ausmaß einer halben Wochenstunde.

Anlage B

```

```

LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULEN

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtjahresstundenzahl und Ausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

ver-

Jahresstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Klasse Summe tungs-

```

1.
    1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion .............. 13 13 13 39 (III)

```

```

2.

Deutsch ............... 39 26 26 91 (I)

```

```

3.

Politische Bildung .... 26 26 - 52 III

```

```

4.

Angewandte Mathematik . 78 78 - 156 I

```

```

5.

Angewandte Physik ..... 39 - - 39 II

```

```

6.

Angewandte Chemie und

```

Ökologie .............. 39 - - 39 II

```

7.

Angewandte

```

darstellende

Geometrie ............. 39 39 - 78 I

```

8.

Angewandte Informatik . 26 26 - 52 I

```

```

9.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ....... - - 65 65 III

```

10.

Baukonstruktion ....... 78 78 78 234 I

```

```

11.

Statik ................ - 52 52 104 I

```

```

12.

Baubetrieb ............ 39 39 26 104 I

```

```

13.

Konstruktionsübungen .. 65 65 52 182 II

```

Pflichtgegenstände

des schulautonomen

Ausbildungsschwer-

punktes

(siehe A.1 bis A.3) ... 104 143 273 520

```

```

Gesamtjahresstundenzahl ... 585 585 585 1 755

```

```

A.1 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

MAURER 1. 2. 3. gruppe

```

```

1.1 Stahl-, Stahlbeton-

und Holzbau ............. - 52 65 117 I

1.2 Technischer Ausbau ...... 39 26 65 130 I

1.3 Vermessungswesen *2) .... - 26 39 65 I

1.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

1.5 Laboratorium ............ - 39 - 39 I

1.6 Bautechnisches

Praktikum ............... 65 - - 65 Va

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.2 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

ZIMMERER 1. 2. 3. gruppe

```

```

2.1 Holzbau ................. 39 52 91 182 I

2.2 Technischer Ausbau ...... - 26 39 65 I

2.3 Vermessungswesen *3) .... - - 39 39 I

2.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

2.5 Werkstätte .............. 65 65 - 130 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.3 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

STEINMETZE 1. 2. 3. gruppe

```

```

3.1 Steinbau ................ 39 52 130 221 I

3.2 Technologie ............. - 39 39 78 I

3.3 Restaurieren und

Modellieren ............. - 26 52 78 Va

3.4 Stilkunde und Schrift ... - 26 52 78 IVb

3.5 Werkstätte .............. 65 - - 65 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

B. Freigegenstände

```

```

Lebende Fremdsprache

(Englisch) .............. 26 26 26 78 (I)

CAD ..................... 26 26 26 78 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bauhandwerkerschule hat im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zu dienen, um sie zur Ausübung einer gehobeneren Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen.

Absolventen sollen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerjahresstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

1.

Der Pflichtgegenstand Religion ist von der autonomen Gestaltung ausgenommen.

2.

In allen Pflichtgegenständen ist eine Reduktion der Jahresstunden um durchschnittlich bis zu 26 Jahresstunden pro Klasse zulässig. In jeder Klasse kann die Jahresstundenzahl in höchstens drei Pflichtgegenständen, die ein Stundenausmaß von mindestens 26 Jahresstunden aufweisen, um je 13 Jahresstunden verringert werden.

3.

Im Ausmaß der sich aus Z 2 ergebenden Reduktionen sind ein zusätzlicher Pflichtgegenstand in jeder Klasse mit bis zu 39 Jahresstunden und/oder Erhöhungen des Stundenausmaßes von lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenständen vorzusehen.

4.

In jeder Klasse kann ein Pflichtgegenstand, dessen Jahresstundenausmaß reduziert wurde, mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefaßter Pflichtgegenstand geführt werden, wenn Lehrer mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefaßten Pflichtgegenstände hervorgehen.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Lehrstoff:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung”:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe I) „Fremdsprache” (weitere lebende Fremdsprache analog „Englisch”), „Spezielle Fachtheorie” (im Ausbildungsschwerpunkt vertiefende oder ergänzende Fachtheorie mit nicht-enzyklopädischem Charakter), „Projekt” (gegenstandsübergreifende Vertiefung mit fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen, Laboratorium bzw. Konstruktionsübungen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe II) „Wirtschaft und Technik” (Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in bezug zur jeweiligen Fachrichtung), „Allgemeine Fachtheorie” (nicht den Schwerpunkt bildende technische Disziplinen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe III) „Recht und Politische Bildung” (Vertiefung vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. Politische Bildung), „Umwelt” (Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen).

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei allen didaktischen und methodischen Planungen des Lehrers sind Überlegungen über ihre Wirksamkeit im Sinne des bestmöglichen Beitrages zu den einzelnen Forderungen der Bildungs- und Lehraufgabe wichtig. Dieser Beitrag wird je nach Unterrichtsgegenstand und Themenbereich verschieden sein.

Die Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschrittes sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklungen erfordert, daß der Lehrer die sein Fachgebiet und dessen Umfeld betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe dem zeitgemäßen Stand anpaßt.

Auswahl, Gewichtung und Abfolge von Inhalten:

Die Auswahl des Lehrstoffes im Rahmen der Angaben des Lehrplanes ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden folgende Kriterien im Vordergrund stehen:

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes); Telefonat; Referat; Diskussion; Kommunikationstechniken (nonverbal; Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen).

2.

Klasse:

Praxisnahe Textformen (Facharbeit, Bericht).

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben,

Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

3.

Klasse:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben, Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien; Manipulation).

In jeder Klasse eine oder zwei Schularbeiten, in der 3. Klasse auch zweistündig.

3.

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente und Aufgaben, Staats- und Regierungsformen, Teilnahme am

vereinigten Europa.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung,

Menschenrechte.

Verfassungs- und Verwaltungsrecht:

Grundsätze der Österreichischen Bundesverfassung (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, gewaltentrennendes, rechtsstaatliches, liberales und Neutralitäts-Prinzip; umfassende Landesverteidigung; gesetzlicher Umweltschutz); Bundes- und Landes-Gesetzgebung; Bundes- und Landes-Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren); Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

2.

Klasse:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Wirtschaft:

Wirtschaftsordnung, Volkswirtschaft, Geld, Währung, Unternehmens- und Betriebsformen, Gewerberecht.

4.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zahlenbereiche; Grundrechenoperationen, Potenzieren, Radizieren;

lineare Funktionen; lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Numerik:

Überschlags- und Gleitkommarechnen, Zahlen begrenzter Genauigkeit;

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Trigonometrie).

2.

Klasse:

Rationale Funktionen, Kreisfunktionen; Exponential- und logarithmische Funktionen; graphische Darstellung von Funktionen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen; lineare

Gleichungssysteme.

Geometrie:

Stereometrie.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

5.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Gleichförmige und beschleunigte Translation, gleichmäßige und

beschleunigte Rotation.

Kraftwirkungen:

Massenanziehung, Trägheit, Trägheitsmoment, Kräftegleichgewicht;

Oberflächenspannung, Kapillarwirkung; Druck.

Erhaltungsgrößen:

Potentielle und kinetische Energie; Umwandlung und Übertragung

mechanischer Energien.

Wärme:

Thermische Bewegung, Temperatur, Temperaturmessung,

Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften; Wärmegewinnung,

Wärmetransport und Wärmedämmung.

Schall:

Schallgeber, Schallausbreitung, Schallmessung; physiologische

Auswirkungen (Lärm und Lärmschutz); Akustik (Musik und Sprachverständlichkeit).

Licht:

Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit Materie

(geometrische Optik und Wellenoptik), Lichtmessung; optische Geräte;

physiologische Auswirkungen.

Elektrischer Strom:

Arten und Erzeugung; Stromstärke, Widerstand, Arbeit, Leistung;

Leitung in Metallen und Halbleitern; Isolatoren; Stromwirkungen und Gefahren.

6.

ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Periodensystem; Bindungen.

Stoffsysteme:

Homogene und heterogene Systeme; Systeme von Stoffen gleicher und

verschiedener Aggregatzustände; Stoffkreisläufe; Definition von

Säuren, Basen und pH-Wert.

Ökologie:

Ökosphäre und Ökosystem (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe,

Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.

Organische Rohstoffe:

Erdöl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Holz.

Baustoffe:

Glas, Wasserglas, Tonkeramik, Gips, Kalk, Zement, Zementzusätze, Zuschläge, organische Bindemittel, Blähprodukte; Eisen und Stahl, Aluminium; Kunststoffe; Baustoffkorrosion, -konservierung und -wiederverwertung.

7.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundriß, Aufriß, Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene).

Konstruieren in Normalrissen:

Normalprojektion, Schnitt ebenflächig begrenzter Objekte und Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel für die Anwendung auf Bauteile, Dachausmittlung und Holzverbindungen; kotierte Projektion.

2.

Klasse:

Zentralprojektion, Fern- und Fluchtpunkte und -gerade, Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, Messen in horizontalen und lotrechten Geraden; Anwendung auf Bauobjekte.

In jeder Klasse eine Schularbeit.

8.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.

2.

Klasse:

Grafik, Datenbanken, sofern verfügbar auch CAD.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums;

Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt.

9.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Verhalten und Bedürfnisse des Menschen; Entwicklungspsychologie; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie (Problemlösung durch Gruppenarbeit (Rollenspiel), Selbstbeobachtung durch Einsatz objektiver, eventuell audiovisueller Hilfsmittel (Videoaufzeichnungen)).

Ausbildung:

Planung (Entwicklung, Gliederung der Lehrziele und -inhalte, Unterrichtsmethoden und -mittel); Organisation der Durchführung;

Kontrolle (Überprüfungsverfahren).

Recht:

Arbeits- und Sozialrecht (individuelles und kollektives

Arbeitsrecht; Sozialversicherung);

ArbeitnehmerInnenschutz-, Arbeitsverfassungs-, Arbeitszeit-, Berufsausbildungs-, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungs-, Mutterschutz-, Eltern-Karenzurlaubs- und Urlaubsgesetz.

Bildungssystem:

Duale Berufsausbildung; berufsbildende mittlere und höhere Schulen; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.

10.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Baustoffe:

Ziegel, Bindemittel, Verputz, Putzträger; Beton; Gips; Holz,

Holzschutz; Naturstein.

Mauerwerk:

Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge; Arbeits- und Schutzgerüste.

2.

Klasse:

Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen;

Deckenuntersichten; Fußböden.

Baustoffe:

Dämm-, Dicht-, Kleb-, Sperrstoffe; Metallprofile.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen, Geländer; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

3.

Klasse:

Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.

Baustoffe:

Glas, Kunststoff; Farbe, Anstrich.

Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenverputz; Fenster, Türen, Tore und Portale;

Bewegungsfugen; Platten- und Fliesenlegerarbeiten.

Haustechnik:

Heizung, Lüftung, Installation.

11.

STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung; Standsicherheit; Belastungsarten und -normen; Lastaufstellungen.

Träger:

Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.

Fachwerke:

Auflagerkräfte, Stabkräfte.

3.

Klasse:

Zug, Druck, Biegung, Abscheren, Schub, Knickung.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

12.

BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Bauvorschriften, Bewilligungsverfahren, Vertrags- und Fachnormen, Grundkataster, öffentliche Bücher.

2.

Klasse:

Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Wirtschaftlichkeit, Kosten.

Bauorganisation:

Baustelleneinrichtung, Projektmanagement, Termin- und Ablaufplanung, Baustellendokumentation, Winterbaubetrieb, Umweltschutz.

3.

Klasse:

Massenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Angebot, Auftragserteilung.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlußrechnung (soweit verfügbar auch mit Software).

13.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung,

Beschriftung und Maßlisten.

Fertigkeiten:

Zeichnen und Skizzieren einfacher Objekte.

Pläne:

Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen

Planunterlagen.

2.

Klasse:

Einreich- und Ausführungszeichnungen (Polierplan) und einfache Detailzeichnungen eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.

3.

Klasse:

Ausführungszeichnungen aus dem Ausbildungsschwerpunkt, gegebenenfalls unter CAD-Anwendung.

A.1 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR MAURER

1.1 STAHL-, STAHLBETON- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Verbundkörper, Baustoffe und Beanspruchung, Normen, Stahleinlagen;

Verlegen der Bewehrung.

Schalungen und Rüstungen:

Arten, Beanspruchung, Herstellung.

Bemessung:

Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung.

3.

Klasse:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Holzbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Erhaltung:

Korrosions- und Brandschutz; Transport, Montage.

1.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

2.

Klasse:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

3.

Klasse:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.

Städtischer Tiefbau:

Wasserversorgung (Bedarfsermittlung, Verteilung, Speicherung); Entsorgung (Kanalisationsysteme und -bemessung, Abscheider, Klär- und Versickerungsanlagen); Abfallbeseitigung; Umweltverträglichkeit.

Straßenprofile.

1.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren.

3.

Klasse:

Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten (Gebäude, Geländeformen).

Flächenberechnung:

Methoden, Auswertung.

1.4 ENTWURFZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

3.

Klasse:

1.5 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Eignungs- und Güteprüfung.

Boden:

Bestimmung von Arten, Aufbau, Festigkeit.

1.6 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wand-, Decken- und Gewölbeformen; Verputz- und Stucktechniken;

Bauwerkabdichtung; Betonsanierung; Innenausbau.

Stahlbetonwerkstätte:

Schalungskonstruktion und -ausführung; Biegen und Verlegen der Bewehrung; Austragen und Schalen von Stiegen.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.

A.2 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR ZIMMERER

2.1 HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Bauholz, Bauweisen, Verbindungsmittel; Normen.

Konstruktion:

Wand-, Deckenkonstruktionen; Dachausmittlungen, Austragungen,

Stiegen.

2.

Klasse:

Balken, Plattenbalken, Säulen, Rahmentragwerke.

Lehr- und Montagegerüste:

Konstruktion und Aufstellung; Sicherheitsbestimmungen.

Konstruktion:

Hallenkonstruktionen; Brücken; Holz-Wasserbauten.

3.

Klasse:

Block-, Bohlen-, Fachwerks-, Tafelbauweise; Keller und Fundierungen.

2.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

3.

Klasse:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

Arbeitnehmer- und Bauarbeiterschutz:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.

2.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren, Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten.

Flächenberechnung:

Methodenauswertung.

2.4 ENTWURFZEICHNEN

Siehe A.1

2.5 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Herkömmliche und neuzeitliche Ausführungsbeispiele im Roh- und Ausbau nach Maßgabe der theoretischen Unterrichtsgegenstände, Konstruktionen verschieden zusammengesetzter Träger; neuzeitliche Holzverbindungen; Dachkonstruktionen verschiedenster Schwierigkeitsgrade; Austragen von Ixen-Graten; Klauenschifter; Abbund (rechnerisch; soweit verfügbar auch CAD- und CNC-mäßig).

Maurerei (Handwerkstätte, Beton- und Stahlbetonbau):

Herstellen und fachgerechte Verarbeitung von Schalungen, Pölzungen, Beton, Bewehrung, Bauabdichtung.

2.

Klasse:

Gerundete und gewendelte Holzstiegen; Holzleimbau, Werkstoffe,

Verbindungsmittel, Prüfwerkstücke; Sanierungen.

Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:

Bautischler-, Dachdecker-, Spengler-, Schwarzdeckerarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.

A.3 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES

BAUHANDWERKERSCHULE FÜR STEINMETZE

3.1 STEINBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Regeln des Steinschnittes, technische Vorarbeiten (Naturmaß, Baumaße, Nivellierung, Austragungen und Schablonen).

Steinmetzarbeiten:

Steinmauerwerk, Bodenbeläge, Fußbodenaufbau, Maueröffnungen, Profile.

2.

Klasse:

Stiegen (Arten, Formen, Konstruktionen, Krümmling, Brüstung); Steinverkleidungen und -verankerungen (bauphysikalische Erfordernisse, Versetztechniken).

3.

Klasse:

Bögen, Gewölbe, Maßwerke, Balustraden, Wand- und Freibrunnen, Säulen, architektonische Gartengestaltungselemente, Denk- und Grabmalgestaltung; Steinfassaden (Material, Verankerung, Hinterlüftung, Dämmung).

3.2 TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung, mineralogische und geologische Terminologie, Eignungs- und Güteprüfung.

Künstliche Steine:

Betonwerkstein, Kunstharzbindungen.

3.

Klasse:

Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wartung).

Hilfsstoffe:

Ankermaterial, Steinkitte, Fliesenkleber, Schneid- und Schleifmittel.

3.3 RESTAURIEREN UND MODELLIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Modelle nach der Natur und aus der Vorstellung; Abformen in verschiedenen Werkstoffen; Herstellung ausführungsreifer Modelle.

3.

Klasse:

Grundsätze der Denkmalpflege, Verwitterung von Werksteinen,

Konservierungstechniken und Dokumentation.

Restaurierwerkstätte:

Restaurieren und Renovieren von Natursteinarbeiten nach herkömmlichen handwerklichen Steinmetzmethoden; Auftragstechniken; denkmalschutzgerechte Konservierung von Werkstücken.

3.4 STILKUNDE UND SCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Arten, Einteilung.

Stilepochen:

Altertum, frühchristliche Kunst; Romanik, Gotik, Renaissance,

Barock, Rokoko.

3.

Klasse:

Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.

Theorie der Schrift:

Entwicklung; Funktionen.

Fertigkeiten:

Verbinden von Schrift und Ornament; Schriftbildgestaltung.

3.5 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe A.2

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Einfache Einzelwerkstücke nach traditioneller handwerklicher

Fertigung; Schrifthauen.

Maschinenwerkstätte:

Herstellung anspruchsvoller Werkstücke unter Anwendung zeitgemäßer

Techniken.

Arbeitsvorbereitung:

Schablonier- und Austragearbeiten.

B. FREIGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen:

Lehrstoff:

Anwender-Software:

Grundstruktur, Befehle, Zusatzapplikationen.

Anwendung:

Plandarstellung; Objekterzeugung; Zentralrisse (Perspektive).


1) Siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen). 2) Mit Übungen im Ausmaß einer Wochenstunde in der 3. Klasse. *3) Mit Übungen im Ausmaß einer halben Wochenstunde.

Tritt hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich der 2. Klasse mit Ablauf des 31. August 2009 sowie

hinsichtlich der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2010 außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 2, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage B

```

```

LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULEN

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtjahresstundenzahl und Ausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

ver-

Jahresstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Klasse Summe tungs-

```

1.
    1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion .............. 13 13 13 39 (III)

```

```

2.

Deutsch ............... 39 26 26 91 (I)

```

```

3.

Politische Bildung .... 26 26 - 52 III

```

```

4.

Angewandte Mathematik . 78 78 - 156 I

```

```

5.

Angewandte Physik ..... 39 - - 39 II

```

```

6.

Angewandte Chemie und

```

Ökologie .............. 39 - - 39 II

```

7.

Angewandte

```

darstellende

Geometrie ............. 39 39 - 78 I

```

8.

Angewandte Informatik . 26 26 - 52 I

```

```

9.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ....... - - 65 65 III

```

10.

Baukonstruktion ....... 78 78 78 234 I

```

```

11.

Statik ................ - 52 52 104 I

```

```

12.

Baubetrieb ............ 39 39 26 104 I

```

```

13.

Konstruktionsübungen .. 65 65 52 182 II

```

Pflichtgegenstände

des schulautonomen

Ausbildungsschwer-

punktes

(siehe A.1 bis A.3) ... 104 143 273 520

```

```

Gesamtjahresstundenzahl ... 585 585 585 1 755

```

```

A.1 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

MAURER 1. 2. 3. gruppe

```

```

1.1 Stahl-, Stahlbeton-

und Holzbau ............. - 52 65 117 I

1.2 Technischer Ausbau ...... 39 26 65 130 I

1.3 Vermessungswesen *2) .... - 26 39 65 I

1.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

1.5 Laboratorium ............ - 39 - 39 I

1.6 Bautechnisches

Praktikum ............... 65 - - 65 Va

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.2 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

ZIMMERER 1. 2. 3. gruppe

```

```

2.1 Holzbau ................. 39 52 91 182 I

2.2 Technischer Ausbau ...... - 26 39 65 I

2.3 Vermessungswesen *3) .... - - 39 39 I

2.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

2.5 Werkstätte .............. 65 65 - 130 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.3 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

STEINMETZE 1. 2. 3. gruppe

```

```

3.1 Steinbau ................ 39 52 130 221 I

3.2 Technologie ............. - 39 39 78 I

3.3 Restaurieren und

Modellieren ............. - 26 52 78 Va

3.4 Stilkunde und Schrift ... - 26 52 78 IVb

3.5 Werkstätte .............. 65 - - 65 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

B. Freigegenstände

```

```

Lebende Fremdsprache

(Englisch) .............. 26 26 26 78 (I)

CAD ..................... 26 26 26 78 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bauhandwerkerschule hat im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zu dienen, um sie zur Ausübung einer gehobeneren Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen.

Absolventen sollen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerjahresstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

1.

Der Pflichtgegenstand Religion ist von der autonomen Gestaltung ausgenommen.

2.

In allen Pflichtgegenständen ist eine Reduktion der Jahresstunden um durchschnittlich bis zu 26 Jahresstunden pro Klasse zulässig. In jeder Klasse kann die Jahresstundenzahl in höchstens drei Pflichtgegenständen, die ein Stundenausmaß von mindestens 26 Jahresstunden aufweisen, um je 13 Jahresstunden verringert werden.

3.

Im Ausmaß der sich aus Z 2 ergebenden Reduktionen sind ein zusätzlicher Pflichtgegenstand in jeder Klasse mit bis zu 39 Jahresstunden und/oder Erhöhungen des Stundenausmaßes von lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenständen vorzusehen.

4.

In jeder Klasse kann ein Pflichtgegenstand, dessen Jahresstundenausmaß reduziert wurde, mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefaßter Pflichtgegenstand geführt werden, wenn Lehrer mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefaßten Pflichtgegenstände hervorgehen.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Lehrstoff:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung”:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe I) „Fremdsprache” (weitere lebende Fremdsprache analog „Englisch”), „Spezielle Fachtheorie” (im Ausbildungsschwerpunkt vertiefende oder ergänzende Fachtheorie mit nicht-enzyklopädischem Charakter), „Projekt” (gegenstandsübergreifende Vertiefung mit fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen, Laboratorium bzw. Konstruktionsübungen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe II) „Wirtschaft und Technik” (Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in bezug zur jeweiligen Fachrichtung), „Allgemeine Fachtheorie” (nicht den Schwerpunkt bildende technische Disziplinen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe III) „Recht und Politische Bildung” (Vertiefung vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. Politische Bildung), „Umwelt” (Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen).

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei allen didaktischen und methodischen Planungen des Lehrers sind Überlegungen über ihre Wirksamkeit im Sinne des bestmöglichen Beitrages zu den einzelnen Forderungen der Bildungs- und Lehraufgabe wichtig. Dieser Beitrag wird je nach Unterrichtsgegenstand und Themenbereich verschieden sein.

Die Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschrittes sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklungen erfordert, daß der Lehrer die sein Fachgebiet und dessen Umfeld betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe dem zeitgemäßen Stand anpaßt.

Auswahl, Gewichtung und Abfolge von Inhalten:

Die Auswahl des Lehrstoffes im Rahmen der Angaben des Lehrplanes ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden folgende Kriterien im Vordergrund stehen:

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes); Telefonat; Referat; Diskussion; Kommunikationstechniken (nonverbal; Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen).

2.

Klasse:

Praxisnahe Textformen (Facharbeit, Bericht).

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben,

Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

3.

Klasse:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben, Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien; Manipulation).

In jeder Klasse eine oder zwei Schularbeiten, in der 3. Klasse auch zweistündig.

3.

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente und Aufgaben, Staats- und Regierungsformen, Teilnahme am

vereinigten Europa.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung,

Menschenrechte.

Verfassungs- und Verwaltungsrecht:

Grundsätze der Österreichischen Bundesverfassung (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, gewaltentrennendes, rechtsstaatliches, liberales und Neutralitäts-Prinzip; umfassende Landesverteidigung; gesetzlicher Umweltschutz); Bundes- und Landes-Gesetzgebung; Bundes- und Landes-Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren); Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

2.

Klasse:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Wirtschaft:

Wirtschaftsordnung, Volkswirtschaft, Geld, Währung, Unternehmens- und Betriebsformen, Gewerberecht.

4.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zahlenbereiche; Grundrechenoperationen, Potenzieren, Radizieren;

lineare Funktionen; lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Numerik:

Überschlags- und Gleitkommarechnen, Zahlen begrenzter Genauigkeit;

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Trigonometrie).

2.

Klasse:

Rationale Funktionen, Kreisfunktionen; Exponential- und logarithmische Funktionen; graphische Darstellung von Funktionen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen; lineare

Gleichungssysteme.

Geometrie:

Stereometrie.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

5.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Gleichförmige und beschleunigte Translation, gleichmäßige und

beschleunigte Rotation.

Kraftwirkungen:

Massenanziehung, Trägheit, Trägheitsmoment, Kräftegleichgewicht;

Oberflächenspannung, Kapillarwirkung; Druck.

Erhaltungsgrößen:

Potentielle und kinetische Energie; Umwandlung und Übertragung

mechanischer Energien.

Wärme:

Thermische Bewegung, Temperatur, Temperaturmessung,

Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften; Wärmegewinnung,

Wärmetransport und Wärmedämmung.

Schall:

Schallgeber, Schallausbreitung, Schallmessung; physiologische

Auswirkungen (Lärm und Lärmschutz); Akustik (Musik und Sprachverständlichkeit).

Licht:

Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit Materie

(geometrische Optik und Wellenoptik), Lichtmessung; optische Geräte;

physiologische Auswirkungen.

Elektrischer Strom:

Arten und Erzeugung; Stromstärke, Widerstand, Arbeit, Leistung;

Leitung in Metallen und Halbleitern; Isolatoren; Stromwirkungen und Gefahren.

6.

ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Periodensystem; Bindungen.

Stoffsysteme:

Homogene und heterogene Systeme; Systeme von Stoffen gleicher und

verschiedener Aggregatzustände; Stoffkreisläufe; Definition von

Säuren, Basen und pH-Wert.

Ökologie:

Ökosphäre und Ökosystem (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe,

Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.

Organische Rohstoffe:

Erdöl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Holz.

Baustoffe:

Glas, Wasserglas, Tonkeramik, Gips, Kalk, Zement, Zementzusätze, Zuschläge, organische Bindemittel, Blähprodukte; Eisen und Stahl, Aluminium; Kunststoffe; Baustoffkorrosion, -konservierung und -wiederverwertung.

7.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundriß, Aufriß, Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene).

Konstruieren in Normalrissen:

Normalprojektion, Schnitt ebenflächig begrenzter Objekte und Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel für die Anwendung auf Bauteile, Dachausmittlung und Holzverbindungen; kotierte Projektion.

2.

Klasse:

Zentralprojektion, Fern- und Fluchtpunkte und -gerade, Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, Messen in horizontalen und lotrechten Geraden; Anwendung auf Bauobjekte.

In jeder Klasse eine Schularbeit.

8.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.

2.

Klasse:

Grafik, Datenbanken, sofern verfügbar auch CAD.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums;

Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt.

9.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Verhalten und Bedürfnisse des Menschen; Entwicklungspsychologie; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie (Problemlösung durch Gruppenarbeit (Rollenspiel), Selbstbeobachtung durch Einsatz objektiver, eventuell audiovisueller Hilfsmittel (Videoaufzeichnungen)).

Ausbildung:

Planung (Entwicklung, Gliederung der Lehrziele und -inhalte, Unterrichtsmethoden und -mittel); Organisation der Durchführung;

Kontrolle (Überprüfungsverfahren).

Recht:

Arbeits- und Sozialrecht (individuelles und kollektives

Arbeitsrecht; Sozialversicherung);

ArbeitnehmerInnenschutz-, Arbeitsverfassungs-, Arbeitszeit-, Berufsausbildungs-, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungs-, Mutterschutz-, Eltern-Karenzurlaubs- und Urlaubsgesetz.

Bildungssystem:

Duale Berufsausbildung; berufsbildende mittlere und höhere Schulen; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.

10.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Baustoffe:

Ziegel, Bindemittel, Verputz, Putzträger; Beton; Gips; Holz,

Holzschutz; Naturstein.

Mauerwerk:

Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge; Arbeits- und Schutzgerüste.

2.

Klasse:

Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen;

Deckenuntersichten; Fußböden.

Baustoffe:

Dämm-, Dicht-, Kleb-, Sperrstoffe; Metallprofile.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen, Geländer; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

3.

Klasse:

Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.

Baustoffe:

Glas, Kunststoff; Farbe, Anstrich.

Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenverputz; Fenster, Türen, Tore und Portale;

Bewegungsfugen; Platten- und Fliesenlegerarbeiten.

Haustechnik:

Heizung, Lüftung, Installation.

11.

STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

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