Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Werkmeisterschulen für Berufstätige und über den Lehrplan der Bauhandwerkerschulen
HALBSTOFFHERSTELLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die in der Papier- und Zellstoffindustrie verwendeten Halbstoffe und einschlägigen Normen sowie Anlagen und Verfahren zu deren Herstellung kennen;
- prozessoptimierende Analysen durchzuführen können;
- Halbstoffe prüfen können und den Einsatz von Hilfsstoffen kennen lernen.
Lehrstoff:
Semester:
Holzstoff:
Einflussgrößen bei der Erzeugung von Steinschliff, Druckschliff und Refinerholzstoff; Holzstoffbleiche; Qualitätsfragen.
Zellstoff:
Chemische Technologie der Sulfit- und Sulfatzellstoffherstellung, Anlagen und Verfahren der Halbzellstoffherstellung; alternative Zellstoffverfahren; Zellstoffaufbereitung; Chemie und Technologie der Zellstoffbleiche.
Altpapier:
Auflösung, Reinigungs- und Sortiermaschinen, Deinking von Altpapier.
Stoffaufbereitung:
Auflösung, Reinigung, Entstippung und Lagerung.
Stoffmahlung:
Ziel der Mahlung, Stoffbegriffe, Mahlungszustände von Faserstoffen und Prüfung des Mahlungszustandes.
Stoffprüfung:
Stoffdichte- und Trockengehaltsbestimmungen, Bestimmung des Entwässerungsverhaltens.
Semester:
Stoffmahlung:
Veränderung der Papiereigenschaften während der Mahlung, Aufbau und Schaltungen von Mahlanlagen.
Stoffprüfung:
Deinkingversuche, Ermittlung des Mahlverhaltens von Faserstoffen, Wirkung von Zusatzstoffen und Hilfsmitteln.
Semester:
Stoffmahlung:
Einflussgrößen der Mahlung, Regelung von Mahlanlagen.
Hilfsstoffe:
Einsatz von Füllstoffen, Leimstoffen, Farbstoffen, optischen Aufhellern, Stärke, Retentionsmitteln, Schleimbekämpfungsmitteln, Entschäumern und anderen Hilfsstoffen, welche die Papiereigenschaften und die Produktion verbessern.
PAPIER- UND KARTONHERSTELLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die in der Papierindustrie verwendeten Anlagen und Verfahren der Papier- und Kartonherstellung sowie die einschlägigen Normen kennen;
- prozessoptimierende Analysen durchführen, anspruchsvolle Prüfverfahren anwenden und somit vollständige Papieranalysen durchführen können.
Lehrstoff:
Semester:
Stoff- und Wasserführung:
Wasserkreislaufsysteme, Charakterisierung der Abwässer, Verfahren der Wasseraufbereitung (Sedimentation, Flotation, Filtration).
Blattbildung:
Konstantteil der Papiermaschine, Blattbildungssysteme, Stoffauflauftypen und Funktion.
Pressen:
Pressvorgang, Pressentypen, Walzenmaterial und Härte.
Bespannung:
Entwässerungssieb (Material, Herstellung, Arten).
Papierprüfung:
Identifizierung von Faserstoffen mit dem Mikroskop (Holzstoffe, Zellstoffe); physikalische Grundlagen zur Papierprüfung, Normen.
Semester:
Stoff- und Wasserführung:
Wasserhaushalt, spezifischer Abwasseranfall, spezifischer Frischwasserverbrauch, Frischwassereinsparung.
Blattbildung:
Turbulenzen, Blattbildung und Formation, Entwässerungselemente (Formierkästen, -walzen, Streichleisten).
Pressen:
Linienkräfte, Trockengehalte, Papier- und Filzführungen.
Trocknen:
Trocknungsarten, Heizdampf und Kondensat.
Bespannung:
Entwässerungssieb (Einfluss auf die Blattbildung und Entwässerung), Abrieb, Schäden.
Papierprüfung:
Flächenbezogene Masse, Papierfeuchte, Aschegehalt, Reißlänge und Dehnung, Berstfestigkeit, Durchreiß- und Weiterreißfestigkeit, Dicke, Dichte, Volumen, Rupffestigkeit, Falzzahl, Steifigkeit.
Semester:
Stoff- und Wasserführung:
Stoffentlüftung (mechanisch, chemisch), Wasserkreislaufführung, Stoffverluste.
Blattbildung:
Sauger und Siebsaugwalze (Aufbau und Einstellung), Egoutteurarbeit, Stoffauflaufregelung.
Pressen:
Nassfilz im Betrieb; Vibrieren, Springen und Rupfen der Presswalzen; Papierfehler in der Pressenpartie.
Trocknen:
Trocknungsvorgang; Wärmeübergang; Kondensatabführung und Wärmerückgewinnung; Kontrolle der Trockenpartie.
Bespannung:
Nassfilz (Materialien, Herstellung, Typen, Reinigung, Einfluss auf die Papierqualität).
Papierprüfung:
Saugfähigkeitsprüfungen, Leimungsgrad, Glätte, Glanz, Weiße, Farbe, Luftdurchlässigkeit, Opazität.
Semester:
Stoff- und Wasserführung:
Kreislaufschließung, Verknüpfung der inneren und äußeren Wasserkreisläufe, Umweltauswirkungen.
Blattbildung:
Profilkorrektur, Papierbahnabnahme vom Sieb, Überwachung der Siebarbeit.
Trocknen:
Feuchtigkeitsverhalten; Papierbahnführung; Einflüsse der Trocknung auf die Papiereigenschaften.
Bespannung:
Trockenfilz/Trockensieb (Materialien, Typen, Nähte, Einfluss auf die Trocknung).
Papierprüfung:
Wischtest, Fettdichtigkeit, Stauchprüfung, vollständige Papieranalysen an verschiedenen Papiersorten.
PAPIERAUSRÜSTUNG UND PAPIERVEREDELUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die in der Papierindustrie verwendeten Anlagen und Verfahren der Papierausrüstung und -veredelung sowie die einschlägigen Normen kennen;
- die für die gegebenen Aufgaben der Papierausrüstung und -veredelung technisch und wirtschaftlich günstigsten Anlagen und Verfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Semester:
Papierstabilisierung:
Klima; Feuchten, Konditionieren; Gleichgewichtsbeziehungen, Dimensionsstabilität.
Semester:
Satinieren und Prägen:
Satinagevorgang und Einflussgrössen; Glätte- und Satinagemaschinen (Funktion, Bedienung, Wartung, Anlagenentstörung, Leistungsbedarf).
Schneiden:
Grundlegende Vorgänge beim Rollen-, Quer- und Planschneiden; Kleben und Klebemittel; Anlagenentstörung.
Semester:
Satinieren und Prägen:
Qualitäts- und Wirkungsgradsteigerung an Satinageeinrichtungen (schnelle Walzentrennung, Querprofilausgleich, Bahnkantenentlastung); Matt-, Pergamin-, Friktions-, Hochglanzkalandrieren; Bürsten; Stricheinfluss auf die Satinage; Prägemaschinen und Prägearten, Einflussgrössen auf den Prägevorgang.
Schneiden:
Rollenschneiden, Querschneiden, Planschneiden; Vorgänge am Messer (Längs-, Querschnitt); Schnittgenauigkeit und Schnittkorrektur;
Gegenüberstellung verschiedener Schneidmaschinen; statistische Sortierung, Sortierung am Querschneider; Rollen- und Stapelqualität;
Anlagenentstörung.
Veredelung:
Imprägnieren, Beschichten, Kaschieren, Leimen, Pigmentieren, Streichen (Streichrohpapiere - Streichmassen - Streichverfahren); Eigenschaften und Verwendung von gestrichenen Papier- und Kartonsorten.
Finalvorgänge:
Sortieren und Zählen; Rollen- und Formatpacken, Palettieren; Normformate und Normgewichte, Toleranzen.
Druck:
Druckverfahren (Hochdruck, Tiefdruck, Offsetdruck, Durchdruck); moderne Drucksysteme für die Bürokommunikation; Anforderungen an die verschiedenen Druckpapiere.
BETRIEBSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- mit Organisationsaufgaben der Papier- und Zellstoffindustrie
vertraut sein und Rationalisierungsmaßnahmen planen und durchführen sowie in diesem Bereich die aktuellen Normen des Qualitätsmanagements anwenden können.
Lehrstoff:
Semester:
Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung:
Erstellung der Arbeitsbelege, Steuerung der Erzeugung, Rüstzeit, Personaleinsatz; Arbeitsgestaltung, Arbeitszeitmessung.
Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebsdatenerfassung, Auftragsbearbeitung.
Semester:
Kostenrechnung:
Kostenarten-, Kostenträger-, Kostenstellenrechnung.
Rationalisierung:
Anlagen, Arbeitsabläufe, Personal.
Qualitätsmanagement:
Grundlagen, statistische Methoden, aktuelle Normen, Qualitätsbewusstsein als Haltung (Managementsystem).
ARBEITSSICHERHEIT UND UMWELTSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- Probleme der Arbeitssicherheit sowie umweltschädliche Faktoren
in der Papier- und Zellstoffindustrie identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung angeben können.
Lehrstoff:
Semester:
Rechtliche Grundlagen:
Arbeitsaufsicht, Arbeitnehmerschutz, Umweltgesetze.
Sicherheitstechnik:
Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Gas-, Strahlenschutz.
Arbeitshygiene:
Vorbeugender Gesundheitsschutz, Verhütung von Berufskrankheiten; Erste-Hilfe-Leistung.
Semester:
Umwelttechnologien:
Analyse der Umwelteinflüsse der Papier- und Zellstoffproduktion;
Abwasserbelastung, verfahrenstechnische Grundlagen der physikalisch-chemischen und biologischen Abwasserreinigung;
Reststofferfassung, verfahrenstechnische Grundlagen der Reststoffbehandlung; Abluftprobleme und ihre Bekämpfung;
Energieerzeugung und Umwelt, Kraft-Wärme-Kopplung; Lärmquellen und ihre Bekämpfung.
PROJEKTSTUDIEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die für den Lehrplan spezifischen Kenntnisse in einem Projekt
anwenden können.
Lehrstoff:
Semester:
Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.
B. schulautonome Pflichtgegenstände
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1.
C. Freigegenstände
ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG
Siehe Anlage A.1.
DEUTSCH
Siehe Anlage A.1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage A.1.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,
hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).
Anlage A.15
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR SCHUHINDUSTRIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
```
```
Unterrichtseinheiten Lehrver-
pflich-
A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
```
Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)
```
```
Kommunikation und
```
Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II
```
Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
```
```
Mitarbeiterführung
```
und -ausbildung .... - - 20 20 40 III
```
Angewandte
```
Mathematik ......... 40 40 - - 80 I
```
Technisches Zeichnen
```
und Entwerfen ...... 40 40 20 - 100 II
```
Betriebstechnik und
```
-management ........ 40 40 20 20 120 I
```
Maschinenkunde ..... 40 40 - - 80 I
```
```
Werkstoffkunde und
```
Verfahrenstechnik .. 60 60 20 20 160 I
```
Arbeitssystemgestal-
```
tung (nach REFA) ... - - 40 40 80 I
```
Projektstudien ..... - - - 20 20 II
```
```
```
Summe A ... 260 260 160 160 840
```
```
B. Schulautonome
Pflichtgegenstände
Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)
Kommunikation und
Schriftverkehr .... - - 20 20 40 II
Angewandte Informatik - - 20 20 40 I
Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I
Schuh-Fertigungs-
technik ........... - - 40 20 60 I
Marketing ........... - - 20 20 40 II
Computer Aided Design
für
Schuhherstellung .. - - 20 20 40 I
Computer Aided
Manufacturing für
Schuhherstellung .. - - 20 20 40 I
Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I
```
```
Summe B ... 20 20 120 120 280
```
```
Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120
```
```
Gesamtstundenrahmen (A
und B) für Abweichungen
durch schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens ........... 260 260 260 260 1 040
höchstens ............ 320 320 320 320 1 280
```
```
C. Freigegenstände
Block A -
Unternehmerprüfung
Zusatzlehrgang für die
Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II
Block B -
Weiterqualifikation für
(post)sekundäre
Einstiege
Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)
Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)
Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.1.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. Pflichtgegenstände
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
WIRTSCHAFT UND RECHT
MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG
ANGEWANDTE MATHEMATIK
TECHNISCHES ZEICHNEN UND ENTWERFEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können;
- einfache Schuhmodelle entwerfen und zeichnen können.
Lehrstoff:
Semester:
Elemente des technischen Zeichnens:
Zeichengeräte und ihre Handhabung (Arten, Aufbau, Handhabung);
Zeichnungnormen, Beschriftung, Anfertigung von Fertigungsunterlagen;
aus Strecken und Kursbogen zusammengesetzte Konstruktionen;
maßstäbliches Zeichnen; Fußanatomie und Maßlinien, Leistenaufbau und Leistenkopierverfahren.
Semester:
Entwerfen und Modellzeichnen:
Entwurfzeichnung, Modellzeichnung, Modellerzeugnis, Detaillieren, Serienfertigung; Werkzeuge.
Semester:
Schnitte:
Klassischer und moderner Schnittaufbau.
Modellerzeugung:
Erstellung und Detaillierung eines Grundmodells.
BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die Funktion und Bedeutung der einzelnen Unternehmensbereiche und ihre inner- bzw. außerbetrieblichen Beziehungen kennen;
- Aufgaben der Produktionsorganisation und technischer Dienstleistungen selbstständig lösen können;
- gebräuchliche Methoden der Planung und Steuerung der Produktion und der technischen Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung kennen und anwenden können;
- Aufgaben und Problemstellungen des Personalwesens und der Entlohnung beurteilen können;
- das betriebliche Rechnungswesen kennen, einsetzen und Ergebnisse beurteilen können;
- Aufträge kalkulieren und Investitionsentscheidungen mittels Investitionsrechnungen begründen können.
Lehrstoff:
Semester:
Begriffe und Funktion:
Funktionsbereiche eines Unternehmens, Aufbau- und Ablauforganisation; Markt, Marketing; Beschaffung; Produktions-, Verwaltungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsbereich; Unternehmensführung.
Ablauforganisation, Produktionsplanung und -steuerung:
Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung, Kapazitätsplanung, Materialplanung und -steuerung, Materialflussgestaltung; Betriebsdatenerfassung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung; Logistik (inner- und außerbetrieblicher Transport).
Semester:
Arbeitssystemgestaltung:
Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit.
Führungstechnik:
Verkaufs- und Unternehmensstrategien; Kommunizieren, Motivieren, Führen und Managen, Organisieren.
Inner- und überbetriebliche Mitbestimmung:
Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.
Semester:
Personalwesen:
Personalorganisation; summarische und analytische Anforderungsermittlung, Anforderungsprofil, Stellenbeschreibung; Arbeitsbewertung, Entgeltdifferenzierung, Zeitlohn und Leistungslohnsysteme.
Semester:
Rechnungswesen und Controlling:
Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit; Voll- und Teilkostenrechnung; Finanzierung und Investition; operatives Controlling.
MASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- Aufbau und Wirkungsweise der in der Schuhindustrie wichtigsten
facheinschlägigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge kennen sowie deren Handhabung beherrschen.
Lehrstoff:
Semester:
Maschinen und Werkzeuge der Stepperei I:
Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Zuschneiderei und Vorrichterei; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung.
Sicherheitstechnik:
Vorschriften, Schutzmaßnahmen.
Semester:
Maschinen und Werkzeuge der Stepperei II:
Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Näherei inklusive der erforderlichen Zusatzmaschinen; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung, Energieversorgung im Betrieb.
WERKSTOFFKUNDE UND VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- Herkunft, Eigenschaften, Bearbeitung und Verwendung der in der Schuhindustrie gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie Verfahren und Vorschriften zu deren sicherer Lagerung, Kontrolle und Prüfung kennen;
- Krankheitsquellen und Unfallursachen sowie umweltschädliche Faktoren im Betrieb identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Ihrer Beseitigung angeben können;
- die neuen und klassischen Verfahrenstechniken der Schuhindustrie kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Lederrohstoffe:
Herkunft, Konservierung, Gerbung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.
Klebstoffe und Lösungsmittel:
Arten, Herstellung, Eigenschaften, fachgerechter Einsatz; Sicherheitsvorschriften.
Kleinmaterialien:
Garne, Nähte, Nadeln, Vorder- und Hinterkappen, Furnituren und Verstärkungsstoffe.
Semester:
Lederbearbeitung:
Oberleder, Futterleder, Bodenleder, fachgerechter Einsatz und Zurichtung.
Bodenmaterial:
Brandsohle, Lederersatzmaterialien, Einbauteile; Bodenleder, Kunststoffsohlen; Gummibodenmaterialien, Absatzbau, Gelenksstücke.
Sicherheitstechnik:
Verhalten bei Störungen und Unfällen; Erste Hilfe.
Semester:
Kunststoffe:
Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.
Kunststoffarten:
Einsatzbereiche, fachgerechter Einsatz.
Synthetische Materialien:
Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung, fachgerechter Einsatz.
Semester:
Verfahrenstechnik für Leder :
Lederprüfungsverfahren, Feststellung der Gerbarten, Lederauswertungssysteme.
Finish-Präparate:
Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendung, Reparatur, Spritzen, Polieren, Verpacken.
Umweltschutz/Recycling :
Problematische Werkstoffe der Schuhverarbeitung, fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung; ausgewählte Bestimmungen des Umweltschutzrechtes.
ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG (NACH REFA)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- das erforderliche Wissen für den praktischen Einsatz zur Gestaltung betrieblicher Arbeitssysteme und fundamentale Kenntnisse der Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung erlangen.
Lehrstoff:
Semester:
Arbeitsstudium und Arbeitsplatzgestaltung:
Organisation und Arbeitsrecht als Basis des Arbeitsstudiums, Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes; Gestaltung menschengerechter Arbeit; Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
Semester:
Betriebliche Daten:
Grundlagen der Datenermittlung für Fertigung und Verwaltung;
Aufgabengliederung in Arbeitssystemen; ABC-Analyse;
Ablaufdarstellung; Arbeitsanforderungen; Entgeltdifferenzierung.
PROJEKTSTUDIEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die für den Lehrplan spezifischen Kenntnisse in einem Projekt
anwenden können.
Lehrstoff:
Semester:
Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen
der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben sowie die Einsatzbereiche von Einzel- wie auch vernetzten EDV-Arbeitsplätzen kennen.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
EDV-Anlagen:
Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen; Benutzerhandbücher.
Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken; Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.
Auswirkungen der EDV:
Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- Verständnis für die Aufgabe der Mathematik als
Grundlagenwissenschaft für Naturwissenschaften und Technik sowie Gewandtheit im Rechnen mit Exponzial-, Logarithmus- und Kreisfunktionen und in betrieblichen Anwendungsfällen erwerben.
Lehrstoff:
Semester:
Zahlenmengen:
Menge der komplexen Zahlen.
Funktionen:
Lineare Gleichungssysteme mit mehr als zwei Variablen; lineare Ungleichungen.
Geometrie:
Vektoren; Vektoralgebra; Strahlungsätze, Ähnlichkeitsabbildungen.
Semester:
Funktionen:
Erweiterte Anwendungen der Exponenzial-, Logarithmus- und Kreisfunktioen; Funktionsleitern.
Geometrie:
Erweiterte Anwendungen der geometrischen Berechnungen.
SCHUH-FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die in der Praxis der Schuhindustrie verwendeten
Fertigungsverfahren und Maschinen der Formgebung kennen und für gegebene Aufgaben wirtschaftliche Fertigungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Semester:
Werkstoffe:
Materialien in der Laufsohlenfertigung.
Fertigungsverfahren:
Fertigung von Brandsohlen, Gesundheits- und Polsterbrandsohlen; Absatz-, Keil- und Plateaufertigung.
Fertigungsmaschinen:
Laufsohlenbearbeitungsmaschinen, Stempel- und Prägemaschinen, Rau-, Glas- und Schleifmaschinen; Fertigungsautomaten.
Semester:
Fertigungsverfahren:
Fertigung von Leisten, Schäften, Kappen, Schaftspitzen; Bodenbefestigung, Laufsohlenverpressen, Absatzbefestigung und Ausleisten.
Fertigungsmaschinen:
Zwickereimaschinen; Überholmaschinen- bzw. Automaten-Aufrauhmaschinen; Zementier- und Spritzgussautomaten.
MARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die Grundsätze des Marketing und einer auf den Markt
ausgerichteten Unternehmensführung kennen sowie eine Kollektion gestalten und die Vermarktung von Produkten der Schuhindustrie planen können.
Lehrstoff:
Semester:
Grundsätze des Marketings:
Verkäufer- und Käufermarkt; Orientierung des Unternehmens am Markt, an Kundenbedürfnissen und am Kundennutzen; Unternehmen und Marktpartner; Marktsegmentierung und -positionierung; Marketingmix (Produkt, Kommunikation, Preis, Distribution), Marktforschung.
Semester:
Angewandtes Marketing:
Produkt- und Sortimentspolitik; Produktentwicklung; Kommunikation und Werbung; Preispolitik, Distribution, Absatzlogistik am Beispiel einer Schuhkollektion.
COMPUTER AIDED DESIGN FÜR SCHUHHERSTELLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den
wesentlichen CAD-Softwarefunktionen, der in der Schuhindustrie gebräuchlichen CAD-Systeme, erfolgreich arbeiten können.
Lehrstoff:
Semester:
CAD-Arbeitsplätze:
Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.
Menü- und Benutzerführung:
Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.
Semester:
Computerunterstützes Konstruieren:
Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling, Datenbanken, Normteilebibliotheken.
COMPUTER AIDED MANUFACTURING FÜR SCHUHHERSTELLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die prinzipielle Funktionsweise von in der Schuhindustrie
eingesetzten CNC-gesteuerten Fertigungsmaschinen, Montagerobotern und CAM-Softwareprodukten kennen und computerunterstützt erstellte einfache Konstruktionszeichnungen in CNC-Produktions-Programme umwandeln können.
Lehrstoff:
Semester:
Grundlagen und Einführung in die CNC-Technik:
Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.
CAM-Softwareprodukte:
Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.
Semester:
Rechnerunterstützte Programmierung:
CNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korigieren und Optimieren von CNC-Programmen.
QUALITÄTSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die gebräuchlichen Formen der in der Schuhindustrie eingesetzten
Methoden der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen sowie gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.
Lehrstoff:
Semester:
Qualitätskontrolle:
Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle; allgemeine Messtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe; Statistik im Prüfwesen.
Semester:
Qualitätssicherung:
Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit.
Qualitätsmanagement:
TQM-Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM; Prozess der kontinuierlichen Verbesserung (Quality-Circles).
C. Freigegenstände
ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG
Siehe Anlage A.1.
DEUTSCH
Siehe Anlage A.1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage A.1.
```
```
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe
Abschnitt III.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,
hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).
Anlage A.16
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR HÜTTENINDUSTRIE
I. STUNDENTAFEL 1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
```
```
Unterrichtseinheiten Lehrver-
pflich-
A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
```
Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)
```
```
Kommunikation und
```
Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II
```
Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III
```
```
Mitarbeiterführung
```
und -ausbildung .... - - 20 20 40 III
```
Angewandte
```
Mathematik ......... 20 20 - - 40 I
```
Angewandte
```
Informatik ......... 40 40 - - 80 I
```
Chemische und
```
physikalische
Grundlagen ......... 20 20 - - 40 III
```
Elektrotechnik ..... 20 20 - - 40 (I)
```
```
Maschinenelemente .. 20 20 20 - 60 I
```
```
Betriebstechnik .... - - 40 40 80 II
```
```
Technologie der
```
Werkstoffe ......... 40 40 20 20 120 II
```
Hüttentechnik ...... 20 20 60 60 160 I
```
```
Technologie der
```
Formgebung ......... 20 20 40 40 120 I
```
Feuerfeste Bau- und
```
Mörtelstoffe ....... - - 40 40 80 I
```
Projektstudien ..... - - - 20 20 II
```
```
```
Summe A ... 260 260 260 260 1 040
```
```
B. Schulautonome
Pflichtgegenstände
Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)
```
```
Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120
```
```
Gesamtstundenrahmen (A
und B) für Abweichungen
durch schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens ........... 260 260 260 260 1 040
höchstens ............ 320 320 320 320 1 280
```
```
C. Freigegenstände
Block A -
Unternehmerprüfung
Zusatzlehrgang für die
Unternehmerprüfung - - 40 40 80 II
Block B -
Weiterqualifikation für
(post)sekundäre
Einstiege
Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)
Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)
Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I
```
```
1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.1.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. Pflichtgegenstände
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
WIRTSCHAFT UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe den Pflichtgegenstand "Wirtschaft und Recht" in Anlage A.1.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Siehe das 3. und 4. Semester des Pflichtgegenstandes "Wirtschaft und Recht" in Anlage A.1.
MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG
ANGEWANDTE MATHEMATIK
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Funktion einer computergestützten Anlage kennen und
berufsbezogene EDV-Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.
Lehrstoff:
Semester:
Grundlagen:
Hardware, Software, Betriebssysteme, Anwendersoftware (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation ua.).
Semester:
Netzwerk (Funktion, Informationsbeschaffung und -übertragung); Branchensoftware; Einführung in CAD und Maschinensteuerung.
CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE GRUNDLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- grundlegende chemische und physikalische Kenntnisse,
insbesondere hinsichtlich Hüttentechnik und Metallurgie beherrschen.
Lehrstoff:
Semester:
Chemische Grundbegriffe, Mengenverhältnisse bei chemischen Reaktionen, Bau der Atome, Periodensystem der Elemente, chemische Bindungen, Reaktionen in der anorganischen Chemie, chemische Gleichgewichte.
Semester:
Physikalische Größen, Gleichungen physikalischer Größen, internationales Einheitensystem, Basiseinheiten der Mechanik, Statik des starren Körpers, Kinematik, Dynamik, ruhende Flüssigkeiten, Temperatur, Aggregatzustände.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über die grundlegenden Kenntnisse der Elektrotechnik zum besseren Verständnis elektrischer Einrichtungen der Hüttenindustrie verfügen;
- mit den einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen vertraut sein.
Lehrstoff:
Semester:
Begriffe:
Größen und Einheiten; elektrisches und magnetisches Feld; Stromarten.
Gleichstromtechnik:
Stromleitung; Begriffe, Gesetze; Schaltungen von Widerständen; Spannungsquellen.
Wechselstromtechnik:
Begriffe, Kennwerte; Wechselstromwiderstände; Schaltungen; Dreiphasenwechselstrom.
Semester:
Elektrische Maschinen:
Transformator; Gleichstrommaschine; Wechselstrommaschine.
Elektroinstallationen:
Normen; Schaltpläne; Schutzmaßnahmen.
Einführung in die Messtechnik.
MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- mit der Bedeutung, dem Aufbau und der Wirkungsweise der wichtigsten Maschinenelemente vertraut sein;
- freihändig Skizzen anfertigen und technische Zeichnungen lesen können.
Lehrstoff:
Semester:
Verbindungselemente:
Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.
Rohrleitungssysteme:
Rohre, Rohrverbindungen, Armaturen.
Semester:
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen, Lager, Mitnehmerverbindungen.
Federelemente:
Biegefedern, Torsionsfedern, Gasfedern, Silentelemente.
Elemente der Antriebstechnik:
Zahnräder, Zahnradgetriebe, Kupplungen.
Semester:
Grundkenntnisse in Fachzeichnen für Hüttenmeister; Anfertigung einfacher technischer Zeichnungen; Übungen im Lesen von technischen Zeichnungen.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- sein betriebswirtschaftliches Denken vertiefen;
- sozial- und arbeitsrechtliche Vorschriften kennen;
- Verantwortung in Fragen der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung tragen können.
Lehrstoff:
Semester:
Mensch, Arbeit und Leistung; Arbeits- und Sozialrecht;
Betriebsführung und Betriebsorganisation; Rechnungswesen und Qualitätsmanagement; Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes;
Kollektivvertragswesen.
Semester:
Arbeitssicherheit; Grundlagen der Gefahrenbekämpfung; besondere Gefahren in Hüttenbetrieben; Strahlenschutz; Betriebshygiene; Berufskrankheiten.
TECHNOLOGIE DER WERKSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Grundlagen über den Aufbau der Metalle und ihre Veränderungen bei der Weiterverarbeitung in Hüttenbetrieben kennen;
- eine Übersicht über die gebräuchlichsten Verfahren der Werkstoffprüfung kennen lernen.
Lehrstoff:
Semester:
Metallische und nichtmetallische Werkstoffe; Legierungslehre;
Erstarrung; Rekristallisation; Verformungstheorie;
Zustandsschaubilder.
Semester:
Eisen-Kohlenstoff-System; die wichtigsten Legierungselemente des Stahles.
Semester:
Glüh- und Wärmebehandlung von Stählen;
Randschichtverfestigungsverfahren.
Semester:
Prüfverfahren für die metallischen Werkstoffe; Probenahme im Betrieb; Vermittlung der Kenntnisse der gebräuchlichsten Betriebsprüfungen mit praktischen Übungen; Korrosionsschutz.
HÜTTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die notwendigen Maßnahmen die zur Führung eines wirtschaftlichen, störungsfreien Betriebes eines Hochofens notwendig sind kennen;
- die wichtigsten Stahlherstellungsverfahren kennen;
- die Grundlagen der Wärmeentwicklung und Wärmeübertragung im Hüttenbetrieb kennen;
- die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen von Abgasen, Abwässern und Abwärmen kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Rohstoffquellen zur Wärmeerzeugung; Anforderungen an Brennstoffe; Verbrennung; Wärmerückgewinnung; Brenner; Möglichkeiten der elektrischen Wärmeerzeugung; Wärmeübertragung.
Semester:
Beurteilung und Prüfung der Erze und Rohstoffe sowie Aufbereitung der Rohstoffe; Eisenerzvorbereitung (Sintern und Pelletieren); Koks und Zuschläge; Bau des Hochofens; Rohstoffe für die Stahlerzeugung einschließlich Schrottwirtschaft.
Semester:
Metallurgische Vorgänge im und der Betrieb des Hochofens; Schlackenaufarbeitung und -verwertung; Energieversorgung, Kühlung, Ausmauerung und Rohstoffzufuhr bei der Roheisenerzeugung; Störungen im Hochofenbetrieb; alternative Roheisenerzeugungsverfahren.
Semester:
Chemisch-physikalische Grundlagen bei den Stahlherstellungsprozessen; Verfahren und Anlagentechnik bei den Stahlherstellungsprozessen (LD-Konverter und Elektrolichtbogenofen); Sekundärmetallurgie; Vergießen des Stahles; Einfluss von Begleitelementen auf die Qualität des Stahles; Fehler bei der Stahlerzeugung.
TECHNOLOGIE DER FORMGEBUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die wichtigsten Verarbeitungsverfahren von Stahl (Gießen, Walzen und Schmieden) kennen;
- die Anlagen- und Maschinentechnik in Hüttenwerken kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Einführung in die Walzwerkskunde, Walzgerüste und ihr Aufbau; Grundlagen des Schmiedens; Werkstoffe in der Schmiede.
Semester:
Grundlagen der Gießereitechnik; Vor- und Nachteile des Gießens von Werkstoffen gegenüber anderer Fertigungsverfahren; Formerei, Kernmacherei, Modelle, Form- und Hilfsstoffe.
Semester:
Walzenwerkstoffe, Walzenkühlung, Hilfseinrichtungen der Walzwerke, Kühlanlagen, Schneid- und Kanteinrichtungen sowie Rollgänge;
Technologie des Schmiedens; Freiformschmieden und Gesenkschmieden;
Schmiedefehler und Prüfverfahren; Walz- und Schmiedeprodukte;
Schmiede- und Walzwerksöfen; Fehler beim Walzen und Schmieden von Stahl; Halbzeugstraßen, Blech- und Bandstraßen sowie Profilwalzanlagen (Draht-, Schienen-, Rohrwalzwerk);
Schmiedemaschinen für das Freiform- und Gesenkschmieden.
Semester:
Die wichtigsten Aggregate zur Schmelz- und Legierungstechnik;
Einfluss der Begleitelemente auf die Qualität des Gussstückes;
Gießverfahren und Wärmebehandlung der Gussstücke; Gussfehler und Gussputzerei.
FEUERFESTE BAU- UND MÖRTELSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- alle geformten sowie ungeformten feuerfeste Werkstoffe der Hüttenindustrie kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Produktentwicklung, Verfahrens- und Sintertechnologie; Konstruktionsbeispiele, Einsatz und Produktwahl in Wärme- und Schmelzaggregaten insbesondere der Eisen- und Stahlindustrie.
Semester:
Verschleißmechanismen und Beständigkeit feuerfester Werkstoffe unter dem Einfluss von Hochtemperaturbeanspruchung und korrosiven Medien dargelegt anhand von ausgewählten Beispielen aus der Betriebspraxis.
PROJEKTSTUDIEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für den Lehrplan spezifischen Kenntnisse in einem Projekt
anwenden können.
Lehrstoff:
Semester:
Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
C. Freigegenstände
ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG
Siehe Anlage A.1.
DEUTSCH
Siehe Anlage A.1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage A.1.
Inkrafttreten mit Beginn des Schuljahres 1996/97 (vgl. § 4 Z 2).
Anlage B
```
```
LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULEN
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtjahresstundenzahl und Ausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehr-
ver-
Jahresstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände Klasse Summe tungs-
```
-
- gruppe
```
```
```
```
Religion .............. 13 13 13 39 (III)
```
```
Deutsch ............... 39 26 26 91 (I)
```
```
Politische Bildung .... 26 26 - 52 III
```
```
Angewandte Mathematik . 78 78 - 156 I
```
```
Angewandte Physik ..... 39 - - 39 II
```
```
Angewandte Chemie und
```
Ökologie .............. 39 - - 39 II
```
Angewandte
```
darstellende
Geometrie ............. 39 39 - 78 I
```
Angewandte Informatik . 26 26 - 52 I
```
```
Mitarbeiterführung
```
und -ausbildung ....... - - 65 65 III
```
Baukonstruktion ....... 78 78 78 234 I
```
```
Statik ................ - 52 52 104 I
```
```
Baubetrieb ............ 39 39 26 104 I
```
```
Konstruktionsübungen .. 65 65 52 182 II
```
Pflichtgegenstände
des schulautonomen
Ausbildungsschwer-
punktes
(siehe A.1 bis A.3) ... 104 143 273 520
```
```
Gesamtjahresstundenzahl ... 585 585 585 1 755
```
```
A.1 Pflichtgegenstände des Lehr-
schulautonomen ver-
Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-
Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-
MAURER 1. 2. 3. gruppe
```
```
1.1 Stahl-, Stahlbeton-
und Holzbau ............. - 52 65 117 I
1.2 Technischer Ausbau ...... 39 26 65 130 I
1.3 Vermessungswesen *2) .... - 26 39 65 I
1.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I
1.5 Laboratorium ............ - 39 - 39 I
1.6 Bautechnisches
Praktikum ............... 65 - - 65 Va
```
```
Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520
```
```
A.2 Pflichtgegenstände des Lehr-
schulautonomen ver-
Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-
Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-
ZIMMERER 1. 2. 3. gruppe
```
```
2.1 Holzbau ................. 39 52 91 182 I
2.2 Technischer Ausbau ...... - 26 39 65 I
2.3 Vermessungswesen *3) .... - - 39 39 I
2.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I
2.5 Werkstätte .............. 65 65 - 130 (Va)
```
```
Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520
```
```
A.3 Pflichtgegenstände des Lehr-
schulautonomen ver-
Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-
Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-
STEINMETZE 1. 2. 3. gruppe
```
```
3.1 Steinbau ................ 39 52 130 221 I
3.2 Technologie ............. - 39 39 78 I
3.3 Restaurieren und
Modellieren ............. - 26 52 78 Va
3.4 Stilkunde und Schrift ... - 26 52 78 IVb
3.5 Werkstätte .............. 65 - - 65 (Va)
```
```
Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520
```
```
B. Freigegenstände
```
```
Lebende Fremdsprache
(Englisch) .............. 26 26 26 78 (I)
CAD ..................... 26 26 26 78 I
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Bauhandwerkerschule hat im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zu dienen, um sie zur Ausübung einer gehobeneren Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen.
Absolventen sollen:
- über im Alltag und im Berufsleben häufig benötigte Sachkenntnisse verfügen, die durch Rechtsvorschriften, Normen und Fachgepflogenheiten festgelegten Erfordernisse auf den Gebieten der Berufspraxis kennen und beachten sowie die in der Berufspraxis verwendeten Geräte sicher bedienen können;
- Vorgänge und Zustände aus der Berufspraxis nach vorgegebenen Gesichtspunkten beobachten, logisch verarbeiten und Sachverhalte in gesprochenem und geschriebenem Deutsch ausdrücken können;
- Neues mit Interesse aufnehmen und verfolgen, ihre Arbeit optimal einteilen, unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel selbständig arbeiten und bei der Arbeit in der Gruppe das Gruppenziel unterstützen können, die Arbeit anderer achten sowie zur Zusammenarbeit und zum Konfliktausgleich bereit bzw. zur Ausbildung von Lehrlingen befähigt sein;
- zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und Kulturleben befähigt und bereit sein, insbesondere die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und der Kultur verstehen, sich der Bedeutung der Massenmedien und der elektronischen Informationsverarbeitungs- und Kommunikationssysteme bewußt sein, zum Schutz der Umwelt und zum sparsamen Umgang mit Ressourcen bereit sein, die demokratischen Prinzipien bejahen, sich ihrer Heimat sowie ihrem Berufsstand verbunden fühlen sowie fremden Menschen, ihrer Arbeit und ihren Kulturen mit Respekt begegnen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerjahresstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
Der Pflichtgegenstand Religion ist von der autonomen Gestaltung ausgenommen.
In allen Pflichtgegenständen ist eine Reduktion der Jahresstunden um durchschnittlich bis zu 26 Jahresstunden pro Klasse zulässig. In jeder Klasse kann die Jahresstundenzahl in höchstens drei Pflichtgegenständen, die ein Stundenausmaß von mindestens 26 Jahresstunden aufweisen, um je 13 Jahresstunden verringert werden.
Im Ausmaß der sich aus Z 2 ergebenden Reduktionen sind ein zusätzlicher Pflichtgegenstand in jeder Klasse mit bis zu 39 Jahresstunden und/oder Erhöhungen des Stundenausmaßes von lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenständen vorzusehen.
In jeder Klasse kann ein Pflichtgegenstand, dessen Jahresstundenausmaß reduziert wurde, mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefaßter Pflichtgegenstand geführt werden, wenn Lehrer mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefaßten Pflichtgegenstände hervorgehen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Lehrstoff:
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung'':
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)
Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe I) „Fremdsprache'' (weitere lebende Fremdsprache analog „Englisch''), „Spezielle Fachtheorie'' (im Ausbildungsschwerpunkt vertiefende oder ergänzende Fachtheorie mit nicht-enzyklopädischem Charakter), „Projekt'' (gegenstandsübergreifende Vertiefung mit fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen, Laboratorium bzw. Konstruktionsübungen).
Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe II) „Wirtschaft und Technik'' (Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in bezug zur jeweiligen Fachrichtung), „Allgemeine Fachtheorie'' (nicht den Schwerpunkt bildende technische Disziplinen).
Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe III) „Recht und Politische Bildung'' (Vertiefung vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. Politische Bildung), „Umwelt'' (Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen).
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Bei allen didaktischen und methodischen Planungen des Lehrers sind Überlegungen über ihre Wirksamkeit im Sinne des bestmöglichen Beitrages zu den einzelnen Forderungen der Bildungs- und Lehraufgabe wichtig. Dieser Beitrag wird je nach Unterrichtsgegenstand und Themenbereich verschieden sein.
Die Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschrittes sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklungen erfordert, daß der Lehrer die sein Fachgebiet und dessen Umfeld betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe dem zeitgemäßen Stand anpaßt.
Auswahl, Gewichtung und Abfolge von Inhalten:
Die Auswahl des Lehrstoffes im Rahmen der Angaben des Lehrplanes ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden folgende Kriterien im Vordergrund stehen:
- die Bedeutung für die in der Bildungs- und Lehraufgabe zu vermittelnden Fähigkeiten und Einstellungen;
- die Bedeutung für abzusehende berufliche und gesellschaftliche Anforderungen;
- die Bedeutung für die Darstellung und Sichtbarmachung von fachübergreifenden Zusammenhängen;
- die Aktualität;
- die Einbeziehung von Erfahrungen und Interessen der Schüler;
- der Schutz der Umwelt.
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen und Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren können,
- die Funktion der Medien verstehen und aus dem Angebot zweckorientiert auswählen können,
- Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit fachübergreifend, projektorientiert und praxisgerecht verknüpft erwerben,
- durch situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen zum selbständigen und verantwortlichen Handeln sowie durch Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen (auch bei Leistungsfeststellungen), die sich an deren Erfahrungshorizont, Interessen und an aktuellen Anlässen orientieren, motiviert werden,
- mittels Textverarbeitung die Fähigkeit zur praxisgerechten „Normativen Sprachrichtigkeit'' (zB Rechtschreib- und Grammatikprogramme) und „Schriftlichen Kommunikation'' (zB Gestalten und Umformen von Texten, Erstellen von Präsentationsunterlagen, Kurzinformationen und Projektdokumentationen) erwerben,
- zur Informationsbeschaffung und Nachkorrektur selbstverfaßter Texte das Österreichische Wörterbuch (auch bei schriftlichen Leistungsfeststellungen), andere sprachliche Nachschlagwerke (zB. Stil-, Fremdwörter-, Herkunfts-, Bedeutungswörterbuch), Lexika und Handbücher anwenden können,
- Bezüge zur Literatur, Kunst und Gesellschaft sowohl geschichtlich als auch gegenwartsbezogen herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes); Telefonat; Referat; Diskussion; Kommunikationstechniken (nonverbal; Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen).
Klasse:
Praxisnahe Textformen (Facharbeit, Bericht).
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben,
Kommentieren, Interpretieren von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
Klasse:
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben, Kommentieren, Interpretieren von Texten).
Medien:
Massenmedien (Gestaltungskriterien; Manipulation).
In jeder Klasse eine oder zwei Schularbeiten, in der 3. Klasse auch zweistündig.
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen, aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können sowie um die für das Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften und die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen,
- die Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft und ihre historischen Bezüge kennen, umweltbewußt und konsumkritisch handeln können, die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen, andere Menschen und Kulturen achten und zum Konfliktausgleich, zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein,
- Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens, für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht und die berufliche Aktualität entwickeln.
Lehrstoff:
Klasse:
Elemente und Aufgaben, Staats- und Regierungsformen, Teilnahme am
vereinigten Europa.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung,
Menschenrechte.
Verfassungs- und Verwaltungsrecht:
Grundsätze der Österreichischen Bundesverfassung (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, gewaltentrennendes, rechtsstaatliches, liberales und Neutralitäts-Prinzip; umfassende Landesverteidigung; gesetzlicher Umweltschutz); Bundes- und Landes-Gesetzgebung; Bundes- und Landes-Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren); Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Klasse:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,
Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Wirtschaft:
Wirtschaftsordnung, Volkswirtschaft, Geld, Währung, Unternehmens- und Betriebsformen, Gewerberecht.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- Kenntnisse und Fertigkeiten in den für die Berufspraxis erforderlichen Methoden der Algebra, Geometrie, Analysis und Numerik besitzen und zur Problemlösung zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Zahlenbereiche; Grundrechenoperationen, Potenzieren, Radizieren;
lineare Funktionen; lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Numerik:
Überschlags- und Gleitkommarechnen, Zahlen begrenzter Genauigkeit;
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Trigonometrie).
Klasse:
Rationale Funktionen, Kreisfunktionen; Exponential- und logarithmische Funktionen; graphische Darstellung von Funktionen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen; lineare
Gleichungssysteme.
Geometrie:
Stereometrie.
In jeder Klasse zwei Schularbeiten.
ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Physik zuordnen können sowie die für die Berufspraxis relevanten physikalischen Gesetze kennen und anwenden können,
- für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein sowie physikalische Kenntnisse und Fertigkeiten in umweltbewußtes Handeln umsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Gleichförmige und beschleunigte Translation, gleichmäßige und
beschleunigte Rotation.
Kraftwirkungen:
Massenanziehung, Trägheit, Trägheitsmoment, Kräftegleichgewicht;
Oberflächenspannung, Kapillarwirkung; Druck.
Erhaltungsgrößen:
Potentielle und kinetische Energie; Umwandlung und Übertragung
mechanischer Energien.
Wärme:
Thermische Bewegung, Temperatur, Temperaturmessung,
Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften; Wärmegewinnung,
Wärmetransport und Wärmedämmung.
Schall:
Schallgeber, Schallausbreitung, Schallmessung; physiologische
Auswirkungen (Lärm und Lärmschutz); Akustik (Musik und Sprachverständlichkeit).
Licht:
Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit Materie
(geometrische Optik und Wellenoptik), Lichtmessung; optische Geräte;
physiologische Auswirkungen.
Elektrischer Strom:
Arten und Erzeugung; Stromstärke, Widerstand, Arbeit, Leistung;
Leitung in Metallen und Halbleitern; Isolatoren; Stromwirkungen und Gefahren.
ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Chemie zuordnen können sowie die für die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten und Methoden der Chemie kennen,
- die bedeutsamen chemischen Entsorgungstechniken kennen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt abschätzen und Stoffkreisläufe verstehen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Periodensystem; Bindungen.
Stoffsysteme:
Homogene und heterogene Systeme; Systeme von Stoffen gleicher und
verschiedener Aggregatzustände; Stoffkreisläufe; Definition von
Säuren, Basen und pH-Wert.
Ökologie:
Ökosphäre und Ökosystem (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe,
Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.
Organische Rohstoffe:
Erdöl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Holz.
Baustoffe:
Glas, Wasserglas, Tonkeramik, Gips, Kalk, Zement, Zementzusätze, Zuschläge, organische Bindemittel, Blähprodukte; Eisen und Stahl, Aluminium; Kunststoffe; Baustoffkorrosion, -konservierung und -wiederverwertung.
ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen, in geeigneten Rissen darstellen und gegebenenfalls mit einem 3-D-Programm modellieren können,
- die in (Plan )Rissen enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und räumliche Gegebenheiten auch in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundriß, Aufriß, Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene).
Konstruieren in Normalrissen:
Normalprojektion, Schnitt ebenflächig begrenzter Objekte und Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel für die Anwendung auf Bauteile, Dachausmittlung und Holzverbindungen; kotierte Projektion.
Klasse:
Zentralprojektion, Fern- und Fluchtpunkte und -gerade, Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, Messen in horizontalen und lotrechten Geraden; Anwendung auf Bauobjekte.
In jeder Klasse eine Schularbeit.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen sowie Standardsoftwareprodukte zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können,
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und beurteilen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;
Bedienung.
Standardsoftware:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.
Klasse:
Grafik, Datenbanken, sofern verfügbar auch CAD.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung:
Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums;
Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt.
MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- späterhin Mitarbeiter alleinverantwortlich führen (Motivieren, Kooperieren, Konflikte bereinigen) sowie ihr fachliches Wissen und Können wirksam vermitteln können,
- die relevanten Gesetze und Vorschriften kennen sowie Ziele und Pläne für Lehrlingsausbildung und Mitarbeiterfortbildung aus Gesetzen, Berufsbildern und Betriebsanforderungen formulieren können.
Lehrstoff:
Klasse:
Verhalten und Bedürfnisse des Menschen; Entwicklungspsychologie; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie (Problemlösung durch Gruppenarbeit (Rollenspiel), Selbstbeobachtung durch Einsatz objektiver, eventuell audiovisueller Hilfsmittel (Videoaufzeichnungen)).
Ausbildung:
Planung (Entwicklung, Gliederung der Lehrziele und -inhalte, Unterrichtsmethoden und -mittel); Organisation der Durchführung;
Kontrolle (Überprüfungsverfahren).
Recht:
Arbeits- und Sozialrecht (individuelles und kollektives
Arbeitsrecht; Sozialversicherung);
ArbeitnehmerInnenschutz-, Arbeitsverfassungs-, Arbeitszeit-, Berufsausbildungs-, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungs-, Mutterschutz-, Eltern-Karenzurlaubs- und Urlaubsgesetz.
Bildungssystem:
Duale Berufsausbildung; berufsbildende mittlere und höhere Schulen; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- bautechnische Verfahren und Konstruktionen kennen sowie Bausysteme und Baustoffe norm- und fachgerecht auswählen können,
- einfache haustechnische Anlagen kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.
Gründungen:
Fundamente, Abdichtungen.
Baustoffe:
Ziegel, Bindemittel, Verputz, Putzträger; Beton; Gips; Holz,
Holzschutz; Naturstein.
Mauerwerk:
Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge; Arbeits- und Schutzgerüste.
Klasse:
Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen;
Deckenuntersichten; Fußböden.
Baustoffe:
Dämm-, Dicht-, Kleb-, Sperrstoffe; Metallprofile.
Dachkonstruktionen:
Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen, Geländer; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.
Stiegen:
Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.
Klasse:
Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.
Baustoffe:
Glas, Kunststoff; Farbe, Anstrich.
Ausbauarbeiten:
Wand- und Deckenverputz; Fenster, Türen, Tore und Portale;
Bewegungsfugen; Platten- und Fliesenlegerarbeiten.
Haustechnik:
Heizung, Lüftung, Installation.
STATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeichnerischen und rechnerischen Methoden lösen sowie einfache Bauteile bemessen können,
- praxisübliche Hilfsmittel, wie Tabellenwerke, elektronische Rechengeräte und, soweit vorhanden, Fachsoftware, anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse:
Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung; Standsicherheit; Belastungsarten und -normen; Lastaufstellungen.
Träger:
Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.
Fachwerke:
Auflagerkräfte, Stabkräfte.
Klasse:
Zug, Druck, Biegung, Abscheren, Schub, Knickung.
Systeme:
Gelenkträger, Durchlaufträger.
BAUBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- unter Anleitung Abrechnungen und Bauüberwachungen von Bauvorhaben mittlerer Größe norm- und fachgerecht durchführen können sowie die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen und Geräten kennen,
- bei der Baubetriebsorganisation den Umweltschutz berücksichtigen.
Lehrstoff:
Klasse:
Bauvorschriften, Bewilligungsverfahren, Vertrags- und Fachnormen, Grundkataster, öffentliche Bücher.
Klasse:
Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Wirtschaftlichkeit, Kosten.
Bauorganisation:
Baustelleneinrichtung, Projektmanagement, Termin- und Ablaufplanung, Baustellendokumentation, Winterbaubetrieb, Umweltschutz.
Klasse:
Massenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Angebot, Auftragserteilung.
Abrechnung:
Teilrechnung, Schlußrechnung (soweit verfügbar auch mit Software).
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache normgerechte Bau- und Konstruktionszeichnungen unter Anleitung anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung,
Beschriftung und Maßlisten.
Fertigkeiten:
Zeichnen und Skizzieren einfacher Objekte.
Pläne:
Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen
Planunterlagen.
Klasse:
Einreich- und Ausführungszeichnungen (Polierplan) und einfache Detailzeichnungen eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.
Klasse:
Ausführungszeichnungen aus dem Ausbildungsschwerpunkt, gegebenenfalls unter CAD-Anwendung.
A.1 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR MAURER
1.1 STAHL-, STAHLBETON- UND HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache Aufgaben des Stahl-, Stahlbeton- und Holzbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten können,
- Bewehrungs- und Schalungspläne erstellen und auswerten können.
Lehrstoff:
Klasse:
Verbundkörper, Baustoffe und Beanspruchung, Normen, Stahleinlagen;
Verlegen der Bewehrung.
Schalungen und Rüstungen:
Arten, Beanspruchung, Herstellung.
Bemessung:
Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung.
Klasse:
Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.
Holzbau:
Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.
Erhaltung:
Korrosions- und Brandschutz; Transport, Montage.
1.2 TECHNISCHER AUSBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache haustechnische Aufgaben umsetzen können,
- einfache Aufgaben des Tiefbaues lösen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.
Heizung, Lüftung:
Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.
Klasse:
Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.
Außenanlagen:
Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.
Klasse:
Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.
Städtischer Tiefbau:
Wasserversorgung (Bedarfsermittlung, Verteilung, Speicherung); Entsorgung (Kanalisationsysteme und -bemessung, Abscheider, Klär- und Versickerungsanlagen); Abfallbeseitigung; Umweltverträglichkeit.
Straßenprofile.
1.3 VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik für die Fachrichtung sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.
Vermessen:
Direkte Distanzmessung, Nivellieren.
Klasse:
Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten (Gebäude, Geländeformen).
Flächenberechnung:
Methoden, Auswertung.
1.4 ENTWURFZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- bei der Planung von Gebäuden Funktions- und Raumerfordernisse unter Berücksichtigung von Material, Konstruktion und Form sowie Gestaltungsmöglichkeiten des Hochbaues unter Berücksichtigung der Umwelt kennen und zeichnerisch umsetzen können.
Klasse:
1.5 LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die grundlegenden Verfahren zur Prüfung von Baustoffen und Baugrund kennen und deren praxisbezogene Anwendung bewerten können.
Lehrstoff:
Klasse:
Eignungs- und Güteprüfung.
Boden:
Bestimmung von Arten, Aufbau, Festigkeit.
1.6 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die im Ausbildungszweig verwendeten Werkzeuge und Maschinen handhaben und instandhalten können,
- die Bau- und Hilfsstoffe handwerklich, technisch und wirtschaftlich beurteilen und verwenden können sowie einschlägige praktische Arbeiten gemäß normgerechter Zeichnungen selbständig durchführen können,
- die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse:
Wand-, Decken- und Gewölbeformen; Verputz- und Stucktechniken;
Bauwerkabdichtung; Betonsanierung; Innenausbau.
Stahlbetonwerkstätte:
Schalungskonstruktion und -ausführung; Biegen und Verlegen der Bewehrung; Austragen und Schalen von Stiegen.
Arbeitsvorbereitung:
Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.
A.2 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR ZIMMERER
2.1 HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- Aufgaben des Holzbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff:
Klasse:
Bauholz, Bauweisen, Verbindungsmittel; Normen.
Konstruktion:
Wand-, Deckenkonstruktionen; Dachausmittlungen, Austragungen,
Stiegen.
Klasse:
Balken, Plattenbalken, Säulen, Rahmentragwerke.
Lehr- und Montagegerüste:
Konstruktion und Aufstellung; Sicherheitsbestimmungen.
Konstruktion:
Hallenkonstruktionen; Brücken; Holz-Wasserbauten.
Klasse:
Block-, Bohlen-, Fachwerks-, Tafelbauweise; Keller und Fundierungen.
2.2 TECHNISCHER AUSBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache haustechnische Aufgaben umsetzen können und
- einfache Aufgaben des Tiefbaues lösen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.
Heizung, Lüftung:
Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.
Klasse:
Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.
Außenanlagen:
Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.
Arbeitnehmer- und Bauarbeiterschutz:
Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.
2.3 VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- einfache Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik für die Fachrichtung sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.
Vermessen:
Direkte Distanzmessung, Nivellieren, Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten.
Flächenberechnung:
Methodenauswertung.
2.4 ENTWURFZEICHNEN
Siehe A.1
2.5 WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schüler sollen:
- die im Ausbildungszweig verwendeten Werkzeuge und Maschinen handhaben und instandhalten können,
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