Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Werkmeisterschulen für Berufstätige und über den Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-10-18
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2001-01-25
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
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10.

HALBSTOFFHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Holzstoff:

Einflussgrößen bei der Erzeugung von Steinschliff, Druckschliff und Refinerholzstoff; Holzstoffbleiche; Qualitätsfragen.

Zellstoff:

Chemische Technologie der Sulfit- und Sulfatzellstoffherstellung, Anlagen und Verfahren der Halbzellstoffherstellung; alternative Zellstoffverfahren; Zellstoffaufbereitung; Chemie und Technologie der Zellstoffbleiche.

Altpapier:

Auflösung, Reinigungs- und Sortiermaschinen, Deinking von Altpapier.

Stoffaufbereitung:

Auflösung, Reinigung, Entstippung und Lagerung.

Stoffmahlung:

Ziel der Mahlung, Stoffbegriffe, Mahlungszustände von Faserstoffen und Prüfung des Mahlungszustandes.

Stoffprüfung:

Stoffdichte- und Trockengehaltsbestimmungen, Bestimmung des Entwässerungsverhaltens.

2.

Semester:

Stoffmahlung:

Veränderung der Papiereigenschaften während der Mahlung, Aufbau und Schaltungen von Mahlanlagen.

Stoffprüfung:

Deinkingversuche, Ermittlung des Mahlverhaltens von Faserstoffen, Wirkung von Zusatzstoffen und Hilfsmitteln.

3.

Semester:

Stoffmahlung:

Einflussgrößen der Mahlung, Regelung von Mahlanlagen.

Hilfsstoffe:

Einsatz von Füllstoffen, Leimstoffen, Farbstoffen, optischen Aufhellern, Stärke, Retentionsmitteln, Schleimbekämpfungsmitteln, Entschäumern und anderen Hilfsstoffen, welche die Papiereigenschaften und die Produktion verbessern.

11.

PAPIER- UND KARTONHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Stoff- und Wasserführung:

Wasserkreislaufsysteme, Charakterisierung der Abwässer, Verfahren der Wasseraufbereitung (Sedimentation, Flotation, Filtration).

Blattbildung:

Konstantteil der Papiermaschine, Blattbildungssysteme, Stoffauflauftypen und Funktion.

Pressen:

Pressvorgang, Pressentypen, Walzenmaterial und Härte.

Bespannung:

Entwässerungssieb (Material, Herstellung, Arten).

Papierprüfung:

Identifizierung von Faserstoffen mit dem Mikroskop (Holzstoffe, Zellstoffe); physikalische Grundlagen zur Papierprüfung, Normen.

2.

Semester:

Stoff- und Wasserführung:

Wasserhaushalt, spezifischer Abwasseranfall, spezifischer Frischwasserverbrauch, Frischwassereinsparung.

Blattbildung:

Turbulenzen, Blattbildung und Formation, Entwässerungselemente (Formierkästen, -walzen, Streichleisten).

Pressen:

Linienkräfte, Trockengehalte, Papier- und Filzführungen.

Trocknen:

Trocknungsarten, Heizdampf und Kondensat.

Bespannung:

Entwässerungssieb (Einfluss auf die Blattbildung und Entwässerung), Abrieb, Schäden.

Papierprüfung:

Flächenbezogene Masse, Papierfeuchte, Aschegehalt, Reißlänge und Dehnung, Berstfestigkeit, Durchreiß- und Weiterreißfestigkeit, Dicke, Dichte, Volumen, Rupffestigkeit, Falzzahl, Steifigkeit.

3.

Semester:

Stoff- und Wasserführung:

Stoffentlüftung (mechanisch, chemisch), Wasserkreislaufführung, Stoffverluste.

Blattbildung:

Sauger und Siebsaugwalze (Aufbau und Einstellung), Egoutteurarbeit, Stoffauflaufregelung.

Pressen:

Nassfilz im Betrieb; Vibrieren, Springen und Rupfen der Presswalzen; Papierfehler in der Pressenpartie.

Trocknen:

Trocknungsvorgang; Wärmeübergang; Kondensatabführung und Wärmerückgewinnung; Kontrolle der Trockenpartie.

Bespannung:

Nassfilz (Materialien, Herstellung, Typen, Reinigung, Einfluss auf die Papierqualität).

Papierprüfung:

Saugfähigkeitsprüfungen, Leimungsgrad, Glätte, Glanz, Weiße, Farbe, Luftdurchlässigkeit, Opazität.

4.

Semester:

Stoff- und Wasserführung:

Kreislaufschließung, Verknüpfung der inneren und äußeren Wasserkreisläufe, Umweltauswirkungen.

Blattbildung:

Profilkorrektur, Papierbahnabnahme vom Sieb, Überwachung der Siebarbeit.

Trocknen:

Feuchtigkeitsverhalten; Papierbahnführung; Einflüsse der Trocknung auf die Papiereigenschaften.

Bespannung:

Trockenfilz/Trockensieb (Materialien, Typen, Nähte, Einfluss auf die Trocknung).

Papierprüfung:

Wischtest, Fettdichtigkeit, Stauchprüfung, vollständige Papieranalysen an verschiedenen Papiersorten.

12.

PAPIERAUSRÜSTUNG UND PAPIERVEREDELUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

2.

Semester:

Papierstabilisierung:

Klima; Feuchten, Konditionieren; Gleichgewichtsbeziehungen, Dimensionsstabilität.

3.

Semester:

Satinieren und Prägen:

Satinagevorgang und Einflussgrössen; Glätte- und Satinagemaschinen (Funktion, Bedienung, Wartung, Anlagenentstörung, Leistungsbedarf).

Schneiden:

Grundlegende Vorgänge beim Rollen-, Quer- und Planschneiden; Kleben und Klebemittel; Anlagenentstörung.

4.

Semester:

Satinieren und Prägen:

Qualitäts- und Wirkungsgradsteigerung an Satinageeinrichtungen (schnelle Walzentrennung, Querprofilausgleich, Bahnkantenentlastung); Matt-, Pergamin-, Friktions-, Hochglanzkalandrieren; Bürsten; Stricheinfluss auf die Satinage; Prägemaschinen und Prägearten, Einflussgrössen auf den Prägevorgang.

Schneiden:

Rollenschneiden, Querschneiden, Planschneiden; Vorgänge am Messer (Längs-, Querschnitt); Schnittgenauigkeit und Schnittkorrektur;

Gegenüberstellung verschiedener Schneidmaschinen; statistische Sortierung, Sortierung am Querschneider; Rollen- und Stapelqualität;

Anlagenentstörung.

Veredelung:

Imprägnieren, Beschichten, Kaschieren, Leimen, Pigmentieren, Streichen (Streichrohpapiere - Streichmassen - Streichverfahren); Eigenschaften und Verwendung von gestrichenen Papier- und Kartonsorten.

Finalvorgänge:

Sortieren und Zählen; Rollen- und Formatpacken, Palettieren; Normformate und Normgewichte, Toleranzen.

Druck:

Druckverfahren (Hochdruck, Tiefdruck, Offsetdruck, Durchdruck); moderne Drucksysteme für die Bürokommunikation; Anforderungen an die verschiedenen Druckpapiere.

13.

BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

vertraut sein und Rationalisierungsmaßnahmen planen und durchführen sowie in diesem Bereich die aktuellen Normen des Qualitätsmanagements anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung:

Erstellung der Arbeitsbelege, Steuerung der Erzeugung, Rüstzeit, Personaleinsatz; Arbeitsgestaltung, Arbeitszeitmessung.

Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebsdatenerfassung, Auftragsbearbeitung.

4.

Semester:

Kostenrechnung:

Kostenarten-, Kostenträger-, Kostenstellenrechnung.

Rationalisierung:

Anlagen, Arbeitsabläufe, Personal.

Qualitätsmanagement:

Grundlagen, statistische Methoden, aktuelle Normen, Qualitätsbewusstsein als Haltung (Managementsystem).

14.

ARBEITSSICHERHEIT UND UMWELTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

in der Papier- und Zellstoffindustrie identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung angeben können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Rechtliche Grundlagen:

Arbeitsaufsicht, Arbeitnehmerschutz, Umweltgesetze.

Sicherheitstechnik:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Gas-, Strahlenschutz.

Arbeitshygiene:

Vorbeugender Gesundheitsschutz, Verhütung von Berufskrankheiten; Erste-Hilfe-Leistung.

3.

Semester:

Umwelttechnologien:

Analyse der Umwelteinflüsse der Papier- und Zellstoffproduktion;

Abwasserbelastung, verfahrenstechnische Grundlagen der physikalisch-chemischen und biologischen Abwasserreinigung;

Reststofferfassung, verfahrenstechnische Grundlagen der Reststoffbehandlung; Abluftprobleme und ihre Bekämpfung;

Energieerzeugung und Umwelt, Kraft-Wärme-Kopplung; Lärmquellen und ihre Bekämpfung.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.15

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR SCHUHINDUSTRIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 40 40 - - 80 I

```

6.

Technisches Zeichnen

```

und Entwerfen ...... 40 40 20 - 100 II

```

7.

Betriebstechnik und

```

-management ........ 40 40 20 20 120 I

```

8.

Maschinenkunde ..... 40 40 - - 80 I

```

```

9.

Werkstoffkunde und

```

Verfahrenstechnik .. 60 60 20 20 160 I

```

10.

Arbeitssystemgestal-

```

tung (nach REFA) ... - - 40 40 80 I

```

11.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 260 260 160 160 840

```


```

B. Schulautonome

Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr .... - - 20 20 40 II

Angewandte Informatik - - 20 20 40 I

Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I

Schuh-Fertigungs-

technik ........... - - 40 20 60 I

Marketing ........... - - 20 20 40 II

Computer Aided Design

für

Schuhherstellung .. - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing für

Schuhherstellung .. - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

```


```

Summe B ... 20 20 120 120 280

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

6.

TECHNISCHES ZEICHNEN UND ENTWERFEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichengeräte und ihre Handhabung (Arten, Aufbau, Handhabung);

Zeichnungnormen, Beschriftung, Anfertigung von Fertigungsunterlagen;

aus Strecken und Kursbogen zusammengesetzte Konstruktionen;

maßstäbliches Zeichnen; Fußanatomie und Maßlinien, Leistenaufbau und Leistenkopierverfahren.

2.

Semester:

Entwerfen und Modellzeichnen:

Entwurfzeichnung, Modellzeichnung, Modellerzeugnis, Detaillieren, Serienfertigung; Werkzeuge.

3.

Semester:

Schnitte:

Klassischer und moderner Schnittaufbau.

Modellerzeugung:

Erstellung und Detaillierung eines Grundmodells.

7.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Begriffe und Funktion:

Funktionsbereiche eines Unternehmens, Aufbau- und Ablauforganisation; Markt, Marketing; Beschaffung; Produktions-, Verwaltungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsbereich; Unternehmensführung.

Ablauforganisation, Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung, Kapazitätsplanung, Materialplanung und -steuerung, Materialflussgestaltung; Betriebsdatenerfassung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung; Logistik (inner- und außerbetrieblicher Transport).

2.

Semester:

Arbeitssystemgestaltung:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit.

Führungstechnik:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien; Kommunizieren, Motivieren, Führen und Managen, Organisieren.

Inner- und überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

3.

Semester:

Personalwesen:

Personalorganisation; summarische und analytische Anforderungsermittlung, Anforderungsprofil, Stellenbeschreibung; Arbeitsbewertung, Entgeltdifferenzierung, Zeitlohn und Leistungslohnsysteme.

4.

Semester:

Rechnungswesen und Controlling:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit; Voll- und Teilkostenrechnung; Finanzierung und Investition; operatives Controlling.

8.

MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

facheinschlägigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge kennen sowie deren Handhabung beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Maschinen und Werkzeuge der Stepperei I:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Zuschneiderei und Vorrichterei; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung.

Sicherheitstechnik:

Vorschriften, Schutzmaßnahmen.

2.

Semester:

Maschinen und Werkzeuge der Stepperei II:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Näherei inklusive der erforderlichen Zusatzmaschinen; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung, Energieversorgung im Betrieb.

9.

WERKSTOFFKUNDE UND VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lederrohstoffe:

Herkunft, Konservierung, Gerbung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.

Klebstoffe und Lösungsmittel:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, fachgerechter Einsatz; Sicherheitsvorschriften.

Kleinmaterialien:

Garne, Nähte, Nadeln, Vorder- und Hinterkappen, Furnituren und Verstärkungsstoffe.

2.

Semester:

Lederbearbeitung:

Oberleder, Futterleder, Bodenleder, fachgerechter Einsatz und Zurichtung.

Bodenmaterial:

Brandsohle, Lederersatzmaterialien, Einbauteile; Bodenleder, Kunststoffsohlen; Gummibodenmaterialien, Absatzbau, Gelenksstücke.

Sicherheitstechnik:

Verhalten bei Störungen und Unfällen; Erste Hilfe.

3.

Semester:

Kunststoffe:

Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.

Kunststoffarten:

Einsatzbereiche, fachgerechter Einsatz.

Synthetische Materialien:

Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung, fachgerechter Einsatz.

4.

Semester:

Verfahrenstechnik für Leder :

Lederprüfungsverfahren, Feststellung der Gerbarten, Lederauswertungssysteme.

Finish-Präparate:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendung, Reparatur, Spritzen, Polieren, Verpacken.

Umweltschutz/Recycling :

Problematische Werkstoffe der Schuhverarbeitung, fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung; ausgewählte Bestimmungen des Umweltschutzrechtes.

10.

ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG (NACH REFA)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeitsstudium und Arbeitsplatzgestaltung:

Organisation und Arbeitsrecht als Basis des Arbeitsstudiums, Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes; Gestaltung menschengerechter Arbeit; Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

4.

Semester:

Betriebliche Daten:

Grundlagen der Datenermittlung für Fertigung und Verwaltung;

Aufgabengliederung in Arbeitssystemen; ABC-Analyse;

Ablaufdarstellung; Arbeitsanforderungen; Entgeltdifferenzierung.

11.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben sowie die Einsatzbereiche von Einzel- wie auch vernetzten EDV-Arbeitsplätzen kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen; Benutzerhandbücher.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken; Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Grundlagenwissenschaft für Naturwissenschaften und Technik sowie Gewandtheit im Rechnen mit Exponzial-, Logarithmus- und Kreisfunktionen und in betrieblichen Anwendungsfällen erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Zahlenmengen:

Menge der komplexen Zahlen.

Funktionen:

Lineare Gleichungssysteme mit mehr als zwei Variablen; lineare Ungleichungen.

Geometrie:

Vektoren; Vektoralgebra; Strahlungsätze, Ähnlichkeitsabbildungen.

4.

Semester:

Funktionen:

Erweiterte Anwendungen der Exponenzial-, Logarithmus- und Kreisfunktioen; Funktionsleitern.

Geometrie:

Erweiterte Anwendungen der geometrischen Berechnungen.

SCHUH-FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Fertigungsverfahren und Maschinen der Formgebung kennen und für gegebene Aufgaben wirtschaftliche Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Werkstoffe:

Materialien in der Laufsohlenfertigung.

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Brandsohlen, Gesundheits- und Polsterbrandsohlen; Absatz-, Keil- und Plateaufertigung.

Fertigungsmaschinen:

Laufsohlenbearbeitungsmaschinen, Stempel- und Prägemaschinen, Rau-, Glas- und Schleifmaschinen; Fertigungsautomaten.

4.

Semester:

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Leisten, Schäften, Kappen, Schaftspitzen; Bodenbefestigung, Laufsohlenverpressen, Absatzbefestigung und Ausleisten.

Fertigungsmaschinen:

Zwickereimaschinen; Überholmaschinen- bzw. Automaten-Aufrauhmaschinen; Zementier- und Spritzgussautomaten.

MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

ausgerichteten Unternehmensführung kennen sowie eine Kollektion gestalten und die Vermarktung von Produkten der Schuhindustrie planen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Grundsätze des Marketings:

Verkäufer- und Käufermarkt; Orientierung des Unternehmens am Markt, an Kundenbedürfnissen und am Kundennutzen; Unternehmen und Marktpartner; Marktsegmentierung und -positionierung; Marketingmix (Produkt, Kommunikation, Preis, Distribution), Marktforschung.

4.

Semester:

Angewandtes Marketing:

Produkt- und Sortimentspolitik; Produktentwicklung; Kommunikation und Werbung; Preispolitik, Distribution, Absatzlogistik am Beispiel einer Schuhkollektion.

COMPUTER AIDED DESIGN FÜR SCHUHHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

wesentlichen CAD-Softwarefunktionen, der in der Schuhindustrie gebräuchlichen CAD-Systeme, erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

CAD-Arbeitsplätze:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.

Menü- und Benutzerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.

4.

Semester:

Computerunterstützes Konstruieren:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling, Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING FÜR SCHUHHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

eingesetzten CNC-gesteuerten Fertigungsmaschinen, Montagerobotern und CAM-Softwareprodukten kennen und computerunterstützt erstellte einfache Konstruktionszeichnungen in CNC-Produktions-Programme umwandeln können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Grundlagen und Einführung in die CNC-Technik:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM-Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

4.

Semester:

Rechnerunterstützte Programmierung:

CNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Methoden der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen sowie gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Qualitätskontrolle:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle; allgemeine Messtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe; Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM-Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM; Prozess der kontinuierlichen Verbesserung (Quality-Circles).

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe

Abschnitt III.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.16

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR HÜTTENINDUSTRIE

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 20 20 - - 40 I

```

6.

Angewandte

```

Informatik ......... 40 40 - - 80 I

```

7.

Chemische und

```

physikalische

Grundlagen ......... 20 20 - - 40 III

```

8.

Elektrotechnik ..... 20 20 - - 40 (I)

```

```

9.

Maschinenelemente .. 20 20 20 - 60 I

```

```

10.

Betriebstechnik .... - - 40 40 80 II

```

```

11.

Technologie der

```

Werkstoffe ......... 40 40 20 20 120 II

```

12.

Hüttentechnik ...... 20 20 60 60 160 I

```

```

13.

Technologie der

```

Formgebung ......... 20 20 40 40 120 I

```

14.

Feuerfeste Bau- und

```

Mörtelstoffe ....... - - 40 40 80 I

```

15.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 260 260 260 260 1 040

```


```

B. Schulautonome

Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

```


```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand "Wirtschaft und Recht" in Anlage A.1.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Siehe das 3. und 4. Semester des Pflichtgegenstandes "Wirtschaft und Recht" in Anlage A.1.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

6.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

berufsbezogene EDV-Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundlagen:

Hardware, Software, Betriebssysteme, Anwendersoftware (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation ua.).

2.

Semester:

Netzwerk (Funktion, Informationsbeschaffung und -übertragung); Branchensoftware; Einführung in CAD und Maschinensteuerung.

7.

CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

insbesondere hinsichtlich Hüttentechnik und Metallurgie beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Chemische Grundbegriffe, Mengenverhältnisse bei chemischen Reaktionen, Bau der Atome, Periodensystem der Elemente, chemische Bindungen, Reaktionen in der anorganischen Chemie, chemische Gleichgewichte.

2.

Semester:

Physikalische Größen, Gleichungen physikalischer Größen, internationales Einheitensystem, Basiseinheiten der Mechanik, Statik des starren Körpers, Kinematik, Dynamik, ruhende Flüssigkeiten, Temperatur, Aggregatzustände.

8.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Begriffe:

Größen und Einheiten; elektrisches und magnetisches Feld; Stromarten.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung; Begriffe, Gesetze; Schaltungen von Widerständen; Spannungsquellen.

Wechselstromtechnik:

Begriffe, Kennwerte; Wechselstromwiderstände; Schaltungen; Dreiphasenwechselstrom.

2.

Semester:

Elektrische Maschinen:

Transformator; Gleichstrommaschine; Wechselstrommaschine.

Elektroinstallationen:

Normen; Schaltpläne; Schutzmaßnahmen.

Einführung in die Messtechnik.

9.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.

Rohrleitungssysteme:

Rohre, Rohrverbindungen, Armaturen.

2.

Semester:

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager, Mitnehmerverbindungen.

Federelemente:

Biegefedern, Torsionsfedern, Gasfedern, Silentelemente.

Elemente der Antriebstechnik:

Zahnräder, Zahnradgetriebe, Kupplungen.

3.

Semester:

Grundkenntnisse in Fachzeichnen für Hüttenmeister; Anfertigung einfacher technischer Zeichnungen; Übungen im Lesen von technischen Zeichnungen.

10.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Mensch, Arbeit und Leistung; Arbeits- und Sozialrecht;

Betriebsführung und Betriebsorganisation; Rechnungswesen und Qualitätsmanagement; Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes;

Kollektivvertragswesen.

4.

Semester:

Arbeitssicherheit; Grundlagen der Gefahrenbekämpfung; besondere Gefahren in Hüttenbetrieben; Strahlenschutz; Betriebshygiene; Berufskrankheiten.

11.

TECHNOLOGIE DER WERKSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Metallische und nichtmetallische Werkstoffe; Legierungslehre;

Erstarrung; Rekristallisation; Verformungstheorie;

Zustandsschaubilder.

2.

Semester:

Eisen-Kohlenstoff-System; die wichtigsten Legierungselemente des Stahles.

3.

Semester:

Glüh- und Wärmebehandlung von Stählen;

Randschichtverfestigungsverfahren.

4.

Semester:

Prüfverfahren für die metallischen Werkstoffe; Probenahme im Betrieb; Vermittlung der Kenntnisse der gebräuchlichsten Betriebsprüfungen mit praktischen Übungen; Korrosionsschutz.

12.

HÜTTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rohstoffquellen zur Wärmeerzeugung; Anforderungen an Brennstoffe; Verbrennung; Wärmerückgewinnung; Brenner; Möglichkeiten der elektrischen Wärmeerzeugung; Wärmeübertragung.

2.

Semester:

Beurteilung und Prüfung der Erze und Rohstoffe sowie Aufbereitung der Rohstoffe; Eisenerzvorbereitung (Sintern und Pelletieren); Koks und Zuschläge; Bau des Hochofens; Rohstoffe für die Stahlerzeugung einschließlich Schrottwirtschaft.

3.

Semester:

Metallurgische Vorgänge im und der Betrieb des Hochofens; Schlackenaufarbeitung und -verwertung; Energieversorgung, Kühlung, Ausmauerung und Rohstoffzufuhr bei der Roheisenerzeugung; Störungen im Hochofenbetrieb; alternative Roheisenerzeugungsverfahren.

4.

Semester:

Chemisch-physikalische Grundlagen bei den Stahlherstellungsprozessen; Verfahren und Anlagentechnik bei den Stahlherstellungsprozessen (LD-Konverter und Elektrolichtbogenofen); Sekundärmetallurgie; Vergießen des Stahles; Einfluss von Begleitelementen auf die Qualität des Stahles; Fehler bei der Stahlerzeugung.

13.

TECHNOLOGIE DER FORMGEBUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einführung in die Walzwerkskunde, Walzgerüste und ihr Aufbau; Grundlagen des Schmiedens; Werkstoffe in der Schmiede.

2.

Semester:

Grundlagen der Gießereitechnik; Vor- und Nachteile des Gießens von Werkstoffen gegenüber anderer Fertigungsverfahren; Formerei, Kernmacherei, Modelle, Form- und Hilfsstoffe.

3.

Semester:

Walzenwerkstoffe, Walzenkühlung, Hilfseinrichtungen der Walzwerke, Kühlanlagen, Schneid- und Kanteinrichtungen sowie Rollgänge;

Technologie des Schmiedens; Freiformschmieden und Gesenkschmieden;

Schmiedefehler und Prüfverfahren; Walz- und Schmiedeprodukte;

Schmiede- und Walzwerksöfen; Fehler beim Walzen und Schmieden von Stahl; Halbzeugstraßen, Blech- und Bandstraßen sowie Profilwalzanlagen (Draht-, Schienen-, Rohrwalzwerk);

Schmiedemaschinen für das Freiform- und Gesenkschmieden.

4.

Semester:

Die wichtigsten Aggregate zur Schmelz- und Legierungstechnik;

Einfluss der Begleitelemente auf die Qualität des Gussstückes;

Gießverfahren und Wärmebehandlung der Gussstücke; Gussfehler und Gussputzerei.

14.

FEUERFESTE BAU- UND MÖRTELSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Produktentwicklung, Verfahrens- und Sintertechnologie; Konstruktionsbeispiele, Einsatz und Produktwahl in Wärme- und Schmelzaggregaten insbesondere der Eisen- und Stahlindustrie.

4.

Semester:

Verschleißmechanismen und Beständigkeit feuerfester Werkstoffe unter dem Einfluss von Hochtemperaturbeanspruchung und korrosiven Medien dargelegt anhand von ausgewählten Beispielen aus der Betriebspraxis.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Inkrafttreten mit Beginn des Schuljahres 1996/97 (vgl. § 4 Z 2).

Anlage B

```

```

LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULEN

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtjahresstundenzahl und Ausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

ver-

Jahresstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Klasse Summe tungs-

```

1.
    1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion .............. 13 13 13 39 (III)

```

```

2.

Deutsch ............... 39 26 26 91 (I)

```

```

3.

Politische Bildung .... 26 26 - 52 III

```

```

4.

Angewandte Mathematik . 78 78 - 156 I

```

```

5.

Angewandte Physik ..... 39 - - 39 II

```

```

6.

Angewandte Chemie und

```

Ökologie .............. 39 - - 39 II

```

7.

Angewandte

```

darstellende

Geometrie ............. 39 39 - 78 I

```

8.

Angewandte Informatik . 26 26 - 52 I

```

```

9.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ....... - - 65 65 III

```

10.

Baukonstruktion ....... 78 78 78 234 I

```

```

11.

Statik ................ - 52 52 104 I

```

```

12.

Baubetrieb ............ 39 39 26 104 I

```

```

13.

Konstruktionsübungen .. 65 65 52 182 II

```

Pflichtgegenstände

des schulautonomen

Ausbildungsschwer-

punktes

(siehe A.1 bis A.3) ... 104 143 273 520

```

```

Gesamtjahresstundenzahl ... 585 585 585 1 755

```

```

A.1 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

MAURER 1. 2. 3. gruppe

```

```

1.1 Stahl-, Stahlbeton-

und Holzbau ............. - 52 65 117 I

1.2 Technischer Ausbau ...... 39 26 65 130 I

1.3 Vermessungswesen *2) .... - 26 39 65 I

1.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

1.5 Laboratorium ............ - 39 - 39 I

1.6 Bautechnisches

Praktikum ............... 65 - - 65 Va

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.2 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

ZIMMERER 1. 2. 3. gruppe

```

```

2.1 Holzbau ................. 39 52 91 182 I

2.2 Technischer Ausbau ...... - 26 39 65 I

2.3 Vermessungswesen *3) .... - - 39 39 I

2.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

2.5 Werkstätte .............. 65 65 - 130 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.3 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

STEINMETZE 1. 2. 3. gruppe

```

```

3.1 Steinbau ................ 39 52 130 221 I

3.2 Technologie ............. - 39 39 78 I

3.3 Restaurieren und

Modellieren ............. - 26 52 78 Va

3.4 Stilkunde und Schrift ... - 26 52 78 IVb

3.5 Werkstätte .............. 65 - - 65 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

B. Freigegenstände

```

```

Lebende Fremdsprache

(Englisch) .............. 26 26 26 78 (I)

CAD ..................... 26 26 26 78 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bauhandwerkerschule hat im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zu dienen, um sie zur Ausübung einer gehobeneren Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen.

Absolventen sollen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerjahresstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

1.

Der Pflichtgegenstand Religion ist von der autonomen Gestaltung ausgenommen.

2.

In allen Pflichtgegenständen ist eine Reduktion der Jahresstunden um durchschnittlich bis zu 26 Jahresstunden pro Klasse zulässig. In jeder Klasse kann die Jahresstundenzahl in höchstens drei Pflichtgegenständen, die ein Stundenausmaß von mindestens 26 Jahresstunden aufweisen, um je 13 Jahresstunden verringert werden.

3.

Im Ausmaß der sich aus Z 2 ergebenden Reduktionen sind ein zusätzlicher Pflichtgegenstand in jeder Klasse mit bis zu 39 Jahresstunden und/oder Erhöhungen des Stundenausmaßes von lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenständen vorzusehen.

4.

In jeder Klasse kann ein Pflichtgegenstand, dessen Jahresstundenausmaß reduziert wurde, mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefaßter Pflichtgegenstand geführt werden, wenn Lehrer mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefaßten Pflichtgegenstände hervorgehen.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Lehrstoff:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung'':

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe I) „Fremdsprache'' (weitere lebende Fremdsprache analog „Englisch''), „Spezielle Fachtheorie'' (im Ausbildungsschwerpunkt vertiefende oder ergänzende Fachtheorie mit nicht-enzyklopädischem Charakter), „Projekt'' (gegenstandsübergreifende Vertiefung mit fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen, Laboratorium bzw. Konstruktionsübungen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe II) „Wirtschaft und Technik'' (Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in bezug zur jeweiligen Fachrichtung), „Allgemeine Fachtheorie'' (nicht den Schwerpunkt bildende technische Disziplinen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe III) „Recht und Politische Bildung'' (Vertiefung vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. Politische Bildung), „Umwelt'' (Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen).

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei allen didaktischen und methodischen Planungen des Lehrers sind Überlegungen über ihre Wirksamkeit im Sinne des bestmöglichen Beitrages zu den einzelnen Forderungen der Bildungs- und Lehraufgabe wichtig. Dieser Beitrag wird je nach Unterrichtsgegenstand und Themenbereich verschieden sein.

Die Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschrittes sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklungen erfordert, daß der Lehrer die sein Fachgebiet und dessen Umfeld betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe dem zeitgemäßen Stand anpaßt.

Auswahl, Gewichtung und Abfolge von Inhalten:

Die Auswahl des Lehrstoffes im Rahmen der Angaben des Lehrplanes ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden folgende Kriterien im Vordergrund stehen:

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes); Telefonat; Referat; Diskussion; Kommunikationstechniken (nonverbal; Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen).

2.

Klasse:

Praxisnahe Textformen (Facharbeit, Bericht).

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben,

Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

3.

Klasse:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben, Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien; Manipulation).

In jeder Klasse eine oder zwei Schularbeiten, in der 3. Klasse auch zweistündig.

3.

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente und Aufgaben, Staats- und Regierungsformen, Teilnahme am

vereinigten Europa.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung,

Menschenrechte.

Verfassungs- und Verwaltungsrecht:

Grundsätze der Österreichischen Bundesverfassung (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, gewaltentrennendes, rechtsstaatliches, liberales und Neutralitäts-Prinzip; umfassende Landesverteidigung; gesetzlicher Umweltschutz); Bundes- und Landes-Gesetzgebung; Bundes- und Landes-Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren); Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

2.

Klasse:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Wirtschaft:

Wirtschaftsordnung, Volkswirtschaft, Geld, Währung, Unternehmens- und Betriebsformen, Gewerberecht.

4.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zahlenbereiche; Grundrechenoperationen, Potenzieren, Radizieren;

lineare Funktionen; lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Numerik:

Überschlags- und Gleitkommarechnen, Zahlen begrenzter Genauigkeit;

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Trigonometrie).

2.

Klasse:

Rationale Funktionen, Kreisfunktionen; Exponential- und logarithmische Funktionen; graphische Darstellung von Funktionen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen; lineare

Gleichungssysteme.

Geometrie:

Stereometrie.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

5.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Gleichförmige und beschleunigte Translation, gleichmäßige und

beschleunigte Rotation.

Kraftwirkungen:

Massenanziehung, Trägheit, Trägheitsmoment, Kräftegleichgewicht;

Oberflächenspannung, Kapillarwirkung; Druck.

Erhaltungsgrößen:

Potentielle und kinetische Energie; Umwandlung und Übertragung

mechanischer Energien.

Wärme:

Thermische Bewegung, Temperatur, Temperaturmessung,

Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften; Wärmegewinnung,

Wärmetransport und Wärmedämmung.

Schall:

Schallgeber, Schallausbreitung, Schallmessung; physiologische

Auswirkungen (Lärm und Lärmschutz); Akustik (Musik und Sprachverständlichkeit).

Licht:

Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit Materie

(geometrische Optik und Wellenoptik), Lichtmessung; optische Geräte;

physiologische Auswirkungen.

Elektrischer Strom:

Arten und Erzeugung; Stromstärke, Widerstand, Arbeit, Leistung;

Leitung in Metallen und Halbleitern; Isolatoren; Stromwirkungen und Gefahren.

6.

ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Periodensystem; Bindungen.

Stoffsysteme:

Homogene und heterogene Systeme; Systeme von Stoffen gleicher und

verschiedener Aggregatzustände; Stoffkreisläufe; Definition von

Säuren, Basen und pH-Wert.

Ökologie:

Ökosphäre und Ökosystem (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe,

Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.

Organische Rohstoffe:

Erdöl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Holz.

Baustoffe:

Glas, Wasserglas, Tonkeramik, Gips, Kalk, Zement, Zementzusätze, Zuschläge, organische Bindemittel, Blähprodukte; Eisen und Stahl, Aluminium; Kunststoffe; Baustoffkorrosion, -konservierung und -wiederverwertung.

7.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundriß, Aufriß, Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene).

Konstruieren in Normalrissen:

Normalprojektion, Schnitt ebenflächig begrenzter Objekte und Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel für die Anwendung auf Bauteile, Dachausmittlung und Holzverbindungen; kotierte Projektion.

2.

Klasse:

Zentralprojektion, Fern- und Fluchtpunkte und -gerade, Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, Messen in horizontalen und lotrechten Geraden; Anwendung auf Bauobjekte.

In jeder Klasse eine Schularbeit.

8.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.

2.

Klasse:

Grafik, Datenbanken, sofern verfügbar auch CAD.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums;

Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt.

9.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Verhalten und Bedürfnisse des Menschen; Entwicklungspsychologie; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie (Problemlösung durch Gruppenarbeit (Rollenspiel), Selbstbeobachtung durch Einsatz objektiver, eventuell audiovisueller Hilfsmittel (Videoaufzeichnungen)).

Ausbildung:

Planung (Entwicklung, Gliederung der Lehrziele und -inhalte, Unterrichtsmethoden und -mittel); Organisation der Durchführung;

Kontrolle (Überprüfungsverfahren).

Recht:

Arbeits- und Sozialrecht (individuelles und kollektives

Arbeitsrecht; Sozialversicherung);

ArbeitnehmerInnenschutz-, Arbeitsverfassungs-, Arbeitszeit-, Berufsausbildungs-, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungs-, Mutterschutz-, Eltern-Karenzurlaubs- und Urlaubsgesetz.

Bildungssystem:

Duale Berufsausbildung; berufsbildende mittlere und höhere Schulen; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.

10.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Baustoffe:

Ziegel, Bindemittel, Verputz, Putzträger; Beton; Gips; Holz,

Holzschutz; Naturstein.

Mauerwerk:

Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge; Arbeits- und Schutzgerüste.

2.

Klasse:

Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen;

Deckenuntersichten; Fußböden.

Baustoffe:

Dämm-, Dicht-, Kleb-, Sperrstoffe; Metallprofile.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen, Geländer; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

3.

Klasse:

Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.

Baustoffe:

Glas, Kunststoff; Farbe, Anstrich.

Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenverputz; Fenster, Türen, Tore und Portale;

Bewegungsfugen; Platten- und Fliesenlegerarbeiten.

Haustechnik:

Heizung, Lüftung, Installation.

11.

STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung; Standsicherheit; Belastungsarten und -normen; Lastaufstellungen.

Träger:

Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.

Fachwerke:

Auflagerkräfte, Stabkräfte.

3.

Klasse:

Zug, Druck, Biegung, Abscheren, Schub, Knickung.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

12.

BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Bauvorschriften, Bewilligungsverfahren, Vertrags- und Fachnormen, Grundkataster, öffentliche Bücher.

2.

Klasse:

Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Wirtschaftlichkeit, Kosten.

Bauorganisation:

Baustelleneinrichtung, Projektmanagement, Termin- und Ablaufplanung, Baustellendokumentation, Winterbaubetrieb, Umweltschutz.

3.

Klasse:

Massenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Angebot, Auftragserteilung.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlußrechnung (soweit verfügbar auch mit Software).

13.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung,

Beschriftung und Maßlisten.

Fertigkeiten:

Zeichnen und Skizzieren einfacher Objekte.

Pläne:

Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen

Planunterlagen.

2.

Klasse:

Einreich- und Ausführungszeichnungen (Polierplan) und einfache Detailzeichnungen eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.

3.

Klasse:

Ausführungszeichnungen aus dem Ausbildungsschwerpunkt, gegebenenfalls unter CAD-Anwendung.

A.1 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR MAURER

1.1 STAHL-, STAHLBETON- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Verbundkörper, Baustoffe und Beanspruchung, Normen, Stahleinlagen;

Verlegen der Bewehrung.

Schalungen und Rüstungen:

Arten, Beanspruchung, Herstellung.

Bemessung:

Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung.

3.

Klasse:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Holzbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Erhaltung:

Korrosions- und Brandschutz; Transport, Montage.

1.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

2.

Klasse:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

3.

Klasse:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.

Städtischer Tiefbau:

Wasserversorgung (Bedarfsermittlung, Verteilung, Speicherung); Entsorgung (Kanalisationsysteme und -bemessung, Abscheider, Klär- und Versickerungsanlagen); Abfallbeseitigung; Umweltverträglichkeit.

Straßenprofile.

1.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren.

3.

Klasse:

Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten (Gebäude, Geländeformen).

Flächenberechnung:

Methoden, Auswertung.

1.4 ENTWURFZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

3.

Klasse:

1.5 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Eignungs- und Güteprüfung.

Boden:

Bestimmung von Arten, Aufbau, Festigkeit.

1.6 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wand-, Decken- und Gewölbeformen; Verputz- und Stucktechniken;

Bauwerkabdichtung; Betonsanierung; Innenausbau.

Stahlbetonwerkstätte:

Schalungskonstruktion und -ausführung; Biegen und Verlegen der Bewehrung; Austragen und Schalen von Stiegen.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.

A.2 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR ZIMMERER

2.1 HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Bauholz, Bauweisen, Verbindungsmittel; Normen.

Konstruktion:

Wand-, Deckenkonstruktionen; Dachausmittlungen, Austragungen,

Stiegen.

2.

Klasse:

Balken, Plattenbalken, Säulen, Rahmentragwerke.

Lehr- und Montagegerüste:

Konstruktion und Aufstellung; Sicherheitsbestimmungen.

Konstruktion:

Hallenkonstruktionen; Brücken; Holz-Wasserbauten.

3.

Klasse:

Block-, Bohlen-, Fachwerks-, Tafelbauweise; Keller und Fundierungen.

2.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

3.

Klasse:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

Arbeitnehmer- und Bauarbeiterschutz:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.

2.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren, Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten.

Flächenberechnung:

Methodenauswertung.

2.4 ENTWURFZEICHNEN

Siehe A.1

2.5 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

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