Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Werkmeisterschulen für Berufstätige und über den Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-10-18
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2001-01-25
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
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2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

2.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis elektrotechnischer Berufe auftretenden mathematischen Spezifika anwenden können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellungen. Quadratische Gleichungen, komplexe Zahlen aus der Sicht von Anwendungen in der Elektrotechnik.

2.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad. Anwendungen der Gesetzmäßigkeiten im Fachgebiet.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Temperatur; Hauptsätze und Anwendungsbereiche der Wärmelehre; Transportphänomene.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben verstehen und ihre Anwendungen im Hard- und Softwarebereich kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Datenschutz.

Software:

Algorithmik und Systematik der Problemlösung; Strukturelemente; Grundzüge des Programmierens an Hand von Standardsoftware.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

8.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche Werkstoffe und Fertigungsverfahren der Elektrotechnik oder Elektronik kennen. Er soll Fertigungsunterlagen verstehen und erstellen können. Er soll rechnergestützte Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Metalle; Kunststoffe.

Schaltanlagenbau.

Technisches Zeichnen:

Normgerechte Darstellung von elektrischen oder elektronischen Baugruppen. Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels E-CAD-Software. Bauteil- und Symbolbibliotheken. Stücklistenverwaltung, Dokumentation.

9.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere praxisgerechte Anwendung eingehend beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Elektrisches Feld, Influenz.

Gleichstromtechnik:

Stromkreis. Ohmsches Gesetz. Widerstände (Schaltelement, Schaltungen, Temperaturabhängigkeit). Kirchhoffsche Regeln. Strom- und Spannungsquellen. Anpassungen.

Phänomene der Elektrotechnik:

Elektrische Arbeit, elektrische Leistung, elektrischer Wirkungsgrad. Stromleitungsmechanismen. Elektronen- und Ionenbewegungen in Gasen und Flüssigkeiten.

2.

Semester:

Erscheinungen und Gesetze; magnetischer Kreis, Induktionsgesetz;

charakteristische Größen und Maßeinheiten.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromkreis. Wechselstromwiderstände. Elektrische Arbeit und Leistung im Wechselstromkreis. Ein- und Mehrphasensysteme.

10.

ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Meßgeräte und Meßverfahren kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Maßeinheiten. Meßfehler und Genauigkeit, Meßgeräteempfindlichkeit.

Analoges und digitales Meßprinzip.

Meßinstrumente:

Aufbau, Wirkungsweise und Verwendung elektrischer und

elektronischer Meßgeräte und Meßeinrichtungen.

2.

Semester:

Gebräuchliche Meßverfahren der Elektrotechnik und Elektronik. Messen nichtelektrischer Größen.

11.

ELEKTRISCHE ANLAGEN UND ANTRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wichtigsten elektrischen Maschinen und ihre Anwendungsgebiete kennen. Er soll die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowie wesentliche Einrichtungen zum Verteilen der elektrischen Energie kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arten und Funktionen. Lastarten. Kühlung.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.

Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

4.

Semester:

Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten.

Anwendungsgebiete elektrischer Maschinen.

Elektrische Anlagen:

Gefahren des elektrischen Stromes; Schutzarten; Schutzmaßnahmen entsprechend den ÖVE-Vorschriften. Sicherungen in Niederspannungsanlagen.

12.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Information, Nachricht, Signal.

Passive Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten. PN-Übergang und Diode.

3.

Semester:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern.

Grundschaltungen:

Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger.

4.

Semester:

Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.

13.

LABORATORIUM FÜR ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Meß- und Prüfaufgaben der Fertigung und der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Anlagen und Antriebstechnik”, „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik” sowie der alternativen Pflichtgegenstände „Leistungselektronik”, „Mikroelektronik”, „Nachrichtentechnik”, „Steuerungs- und Regelungstechnik” betreffend den Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

14.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der industriellen Elektronik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Anlagen und Antriebstechnik”, „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik”, „Betriebstechnik”, „Fertigungstechnik und Konstruktion”, „Leistungselektronik”, „Mikroelektronik”, „Nachrichtentechnik” und „Steuerungs- und Regelungstechnik”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

4.

Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungen der Elektronik analysieren können. Er soll selbständig einfache Baugruppen dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Der Schüler soll Datenbücher und technische Beschreibungen verwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen. Erstellen der Fertigungsunterlagen.

4.

Semester:

Analyse vorgegebener Schaltungen, Erarbeitung der wesentlichen Leistungsmerkmale. Berechnen und Dimensionieren von einfachen Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen.

LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

4.

Semester:

Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen

(Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.

MIKROELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundlagen der digitalen Signalverarbeitung kennen. Er soll elektronische Bausteine für Anwendungsaufgaben in der digitalen Zähl-, Rechen- und Steuerungstechnik kennen und die entsprechenden Schaltungen verstehen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Flip-Flops, Speicherbausteine, Zähler-, Rechen- und weitere

Anwendungsschaltungen.

Kodierverfahren. Schaltalgebra.

Analyse und Synthese von logischen Schaltungen.

4.

Semester:

Analog/Digital- und Digital/Analog-Umwandlungen. Serielle und

parallele Schnittstellen, Bus-Systeme.

Mikroprozessoren:

Struktur eines Mikroprozessorsystems. Aufbau eines Befehlssatzes

eines aktuellen Mikrocontrollers.

Praktische Übungen in beiden Semestern.

NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wichtigsten Elemente und Übertragungstechniken in der Nachrichtentechnik kennen und ihre Anwendungen beschreiben können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kennwerte, Übertragungsfunktion, Filter.

Analoge Übertragungstechnik:

Analoge Multiplexverfahren, praktische Anwendungsbeispiele.

4.

Semester:

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von Steuerungsproblemen. Bautsteine (Anm.: richtig: Bausteine) Speicherprogrammierbare Steuerungen. Bussysteme. Weitere Anwendungsbereiche.

Reglungstechnik (Anm.: richtig: Regelungstechnik):

Grundgesetze und Grundelemente.

4.

Semester:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder. Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Die Abschnitte I und V treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.7

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR SANITÄR- UND

HEIZUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 60 60 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Mechanik ............ 30 30 - - 60 (I)

```

```

8.

Mechanische

```

Technologie ......... 40 40 - - 80 (I)

```

9.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II

```

10.

Technische

```

Richtlinien ......... - - 20 20 40 III

```

11.

Installations-

```

planung ............. - - 40 40 80 I

```

12.

Pumpenanlagen und

```

Wasserversorgung .... - - 50 30 80 I

```

13.

Gastechnik .......... 20 20 20 - 60 I

```

```

14.

Heizungstechnik ..... 30 30 30 30 120 I

```

```

15.

Umwelttechnologie ... - - - 40 40 I

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 220 220 960

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Bautechnik .......... - - 20 20 40 II

Solartechnik und

Wärmepumpen ......... - - 20 20 40 I

Fachkalkulation mit

EDV ................. - - 20 20 40 I

Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II

Schweißtechnik ...... - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme .. 20 20 60 60 160

```

```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

2.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Hydromechanik:

Druck, Auftrieb, Strömungen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Physikalische Eigenschaften fester, flüssiger

und gasförmiger Körper.

7.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Festigkeitslehre:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und

drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung.

2.

Semester:

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Strömungen in Rohrleitungen.

Viskosität. Technische Anwendungen.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre. Wärmetransport und -dämmung. Wärmebedarfsrechnung.

8.

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen. Er soll Verfahren der spanlosen Bearbeitung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Spanlose und spanende Bearbeitung. Maschinen und Geräte.

Werkstoffe:

Einteilung nach metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sowie Kunststoffen. Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung.

2.

Semester:

Legierungen. Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung. Spezifische

Werkstoffe in der Sanitär- und Heizungstechnik.

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,

Löten, Kleben.

9.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen sowie einfache Installationspläne anfertigen und Baupläne lesen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien.

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:

Elemente des Rohrleitungsbaus, Flansche, Fittings und einfache Armaturen in Normalrissen und Axonometrie. Toleranzen und Passungen.

2.

Semester:

Schaltsymbole der Installationstechnik.

Heizungs- und Installationspläne:

Gas- und Wasserinstallation.

10.

TECHNISCHE RICHTLINIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Heizungs- und Sanitärtechnik anzuwendenden Gesetze und technischen Normen kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Gesetze, Normen und Richtlinien für die Errichtung und Wartung von Anlagen auf dem Gebiet der Gas, Wasser- und Heizungsinstallation.

Grundzüge der Verwaltung:

Behördenverfahren. Instanzenzug.

11.

INSTALLATIONSPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll installationstechnische Aufgabenstellungen des Gas-, Wasser-, Abwasser- und Heizungsbaus nach dem Stand der Technik planen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeiten mit Bauplänen. Anfertigen von Installationsplänen, Strangschemata, isometrische Darstellungen, Dimensionierungen und Materialauszüge.

4.

Semester:

Anlagen mit Wärmepumpen, Solartechnik und Pufferspeicher.

Sanitärraumgestaltung:

Planung von WCs, Bädern, Küchen und sonstigen Naßräume. Erstellen von Behördenplänen.

12.

PUMPENANLAGEN UND WASSERVERSORGUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und Verfahren der Wasserversorgungstechnik kennen und einfache Berechnungen sowie Auslegungen facheinschlägiger Anlagen selbständig durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Grundlagen der Wasseraufbereitung, Anforderungen an Trink- und Nutzwasser, Abwasserbeseitigung, Abwasserreinigung.

Elemente des Rohrleitungsbaus:

Rohre und ihre Werkstoffe, Rohrverbindungen, Absperrorgane,

Armaturen. Normen.

Auslegung von Anlagen:

Druckverlustbestimmung von Rohrleitungen, Festigkeitsnachweis für

Rohre.

Pumpenarten:

Arbeitsprinzip, Kenngrößen und Betrieb.

4.

Semester:

Elemente der Wasserversorgungsanlagen, Hauswasserversorgung, örtliche und zentrale Warmwasserversorgung, Grundzüge der Ortswasserversorgung. Technische Wasserversorgungsanlagen mit Ausführungsbeispielen. Berechnungen einfacher Wasserversorgungsanlagen.

Wasserentsorgung:

Hausentwässerung, Abscheider und Hebeanlagen.

13.

GASTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften der gasförmigen Brennstoffe kennen und Gasinstallationen durchführen können. Er soll den Aufbau und die Wirkungsweise facheinschlägiger Gasgeräte kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gasgewinnung und -erzeugung. Eigenschaften gasförmiger Brennstoffe. Lagerung und Fortleitung von Gasen. Flüssiggas. Verbrennung.

2.

Semester:

Gasleitungs- und Rohrnetzberechnung. Gasfeuerungsanlagen, Gasheizgeräte.

3.

Semester:

Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Gasschutzgeräte, Gaswarngeräte.

14.

HEIZUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen erforderlichen Grundlagen des Wärmebedarfs, der Hydraulik und Regelungstechnik kennen und Auslegungsberechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Begriffe, Größen und Einheiten der Heizungstechnik. Normen für die Berechnung von Heizlast- und Warmwasserberechnungen.

2.

Semester:

Auswahl und Auslegung von Heizkesseln, Wärmeverteilungsanlagen und Heizflächen.

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren. Arten und Darstellungsmethoden der Steuerungstechnik. Bausteine von Steuerungen. Regelkreis und seine Glieder, Arten von Reglern; Anwendungsbereiche.

4.

Semester:

Luftheizung, Warmwasserbereitung (Durchfluß- und Speichersysteme), Dampfheizung. Auslegungsberechnungen, Betriebsverhalten. Grundzüge der Wärmepumpen und solarthermischen Techniken.

15.

UMWELTTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Anlagen der Umweltschonung bezüglich Aufbau, Auswahl und Betriebsverhalten kennen.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Anlagen zur Luftreinhaltung, zur Reinigung von Abwässern; Lärmschutzanlagen. Anlagen und Verfahren der Abfallwirtschaft.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHEN

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BAUTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Methoden der Planung im Hochbau, der Bauabwicklung und Bauabrechnung kennen. Er soll Grundprobleme der Bauphysik und der Baubiologie kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Bauweisen; Bauplanung, Bauabwicklung, Bauabrechnung. Grundzüge des Baurechts.

4.

Semester:

Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz. Heizlast- und Wärmebedarfsrechnung.

Energieplanung; Gebäudeökologie; menschengerechtes Bauen.

SOLARTECHNIK UND WÄRMEPUMPEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten moderner solartechnischer Anlagen kennen. Er soll das Prinzip und die technische Umsetzung von Wärmepumpen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Solarthermische Anlagen (Systeme; Dimensionierung); photovoltaische Anlagen. Wärmebedarfs- und Amortisationsrechnungen.

4.

Semester:

Thermodynamische Grundlagen; Wirkungsgrad und Leistungszahlen. Wärmespeicher; multivalente Systeme. Konstruktionsprinzipien.

FACHKALKULATION MIT EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige Anwendungen wirtschaftlicher Berechnungen durchführen können. Er soll gängige Standardsoftware im Kalkulationsbereich anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeits- und Amortisationsrechnung.

4.

Semester:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen. Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Anwendungen der Tabellenkalkulation für Aufgaben aus der Praxis.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes. Rechtliches Umfeld.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

4.

Semester:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung; Arbeitssicherheit, Arbeit in Gruppen, Arbeitsdatenermittlung (nach REFA), Entgeltgestaltung, Lohnsysteme.

Qualitätskontrolle und Qualitätsmanagement.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Sanitär- und Heizungstechnik bedeutsamen Schweißverfahren und die theoretischen Grundlagen von Schweißverbindungen und der Schweißnahtprüfungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Schweißverfahren, Nahtformen, Schweißeignung von Werkstoffen, Schweißzusatzstoffe, Schweißgütebeurteilung.

4.

Semester:

Wärmebehandlung geschweißter Bauteile. Schweißnahtprüfung und Nahtfehlerbestimmung mit unterschiedlichen Verfahren. Grundzüge der Kalkulation bei Schweißverfahren.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.7


LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Mechanik ............ 40 40 - - 80 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik ... 20 20 40 40 120 I

```

```

10.

Maschinenelemente ... 40 20 - - 60 I

```

```

11.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 20 - 60 II

```

12.

Elektrotechnik

```

und

Steuerungstechnik ... - 20 60 40 120 I

```

13.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 140 140 800

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Meßtechnik *3) ...... - - 20 20 40 I

Metallbau ........... - - 20 20 40 I

Schweißtechnik *3) .. - - 20 20 40 I

Maschinenkunde ...... - - 20 20 40 (I)

Hydraulik und

Pneumatik *3) ....... - - 40 40 80 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik *3) - - 40 40 80 I

Betriebstechnik und

-management ......... - - 40 40 80 I

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Computer Aided

Design *3) .......... - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing *3) ... - - 40 40 80 I

Sicherheitstechnik .. - - 20 20 40 II

```

```

Zwischensumme ... 20 20 160 160 360

```

```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 300 300 1 160

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; Kreisfunktionen. Graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

2.

Semester:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Hydrostatik:

Druck. Druckausbreitung. Auftrieb. Anwendungen der Hydraulik.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe ein wirtschaftliches Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe.

2.

Semester:

Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme.

Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

3.

Semester:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen. Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben. Sonderbearbeitungsverfahren.

Vorrichtungen:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

4.

Semester:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken. Feinbearbeitung. Sonderbearbeitungsverfahren. Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Technik und CNC-Maschinen. Steuerungen. Flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

10.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager.

2.

Semester:

Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

3.

Semester:

Einfache Bauteile und Maschinen nach Vorlage oder Modellaufnahme; Stücklisten und Arbeitspapiere.

12.

ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Installation, der elektrischen Antriebe sowie die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen.

3.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische

Arbeit und Leistung; Drehstrom.

Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen:

Meßgeräte. Meßketten. Sensoren.

4.

Semester:

Gleich- und Drehstrommaschinen. Installation von Antrieben.

Schutzmaßnahmen.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln. Steuerungsarten und -

elemente. Anwendungen im Fachgebiet.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte des Maschinenbaus und der Fertigungstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik und Steuerungstechnik”, „Meßtechnik” , „Metallbau”, „Schweißtechnik”, „Maschinenkunde”, „Hydraulik und Pneumatik”, „Steuerungs- und Regelungstechnik”, Betriebstechnik und -management”, „Umwelttechnik und -management”, „Qualitätsmanagement”, „Computer Aided Design”, „Computer Aided Manufacturing” oder „Sicherheitstechnik”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfungsaufgaben lösen und Dokumentationen und Verfahren der Qualitätssicherung kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung. Meß-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.

Meßtheorie:

Meßverfahren; Meßkette, Meßgrößenwandlung. Fehleranalyse.

Qualitätsberichterstattung.

4.

Semester:

Berührendes Messen; Lehren, Meßgeräte. Berührungsfreies Messen. Meßmaschinen. Grundlagen der CNC-Meßtechnik. Analoges Messen; Digitales Messen. Meßmittelverwaltung und -überwaltung.

Auswertung von Meßdaten:

Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen. Überwachung von Meßsystemen.

METALLBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im gewerblichen Metallbau die gebräuchlichsten Konstruktionen von Türen, Toren und Fenstern sowie Außenwandkonstruktionen und deren Befestigungsmöglichkeiten kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz.

Türen und Tore:

Aufbau , Arten und Werkstoffe für Türen. Hallentore. Tore für den Außenbereich.

Fassaden:

Konstruktionsarten der Fassaden. Bauarten vorgehängter Fassaden.

Befestigung und Montage.

4.

Semester:

Konstruktion- und Hinterlüftung der Metallflächen. Befestigung und Montage von Bauteilen und Profilblechen. Befestigung von Bauteilen.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz:

Korrosionsarten. Oberflächenschutz durch Farbanstriche und chemische Überzüge. Metallische Schutzüberzüge.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kenntnisse von Verfahrensarten und Geräte für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades aufweisen und deren Sicherheitsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschmelzschweißen: Offenes, geschütztes und verdecktes Lichtbogenschweißen. Automatische und Sonderschweißverfahren.

4.

Semester:

Arbeitsweise, Bedienung und wirtschaftlicher Einsatz. Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung. Qualitätssicherung bei Schweißarbeiten.

MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, Anwendungsgebiete, Arbeitsweise, Betriebsverhalten und Regelung der wichtigsten Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kolbenpumpen.

Strömungsmaschinen:

Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen.

Fördertechnik:

Hebezeuge. Krananlagen. Aufzüge. Förderanlagen.

4.

Semester:

Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.

Kolbenmaschinen:

Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.

Thermische Anlagen:

Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Druckmedien, Druckluftaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

Hydraulische und pneumatische Anlagen:

Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme. Wartung, Störungsbehebung.

4.

Semester:

Symbolik, Schaltplansystematik, Diagramme. Pneumatische und elektropneumatische Grundsteuerungen. Hydraulische und elektrohydraulische Grundsteuerungen. Proportionalhydraulik. Messen von Kenngrößen. Fehlersuche und Störungsbehebung.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regeleinrichtungen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen im Labormaßstab durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten. Darstellungs- und Lösungsmethoden von

Steuerungsproblemen. Bausteine. Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Weitere Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder.

Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

4.

Semester:

Mechanische, elektrische und fluidtechnische Steuerungen und Regelungen (Schaltpläne; Funktionspläne und Diagramm; Aufbau, Inbetriebnahme, Messungen und Auswertungen). Sensoren.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Formen der Unternehmens- und Betriebsorganisation, gebräuchliche Managementmethoden und die Vernetzungen in Unternehmen kennen.

Er soll gebräuchliche Methoden der Planung und Steuerung der Produktion und der technischen Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Er soll weiteres das betriebliche Rechnungswesen (Controlling) kennen und die Ergebnisse beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit. Operatives Controlling.

Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung, Kapazitätsplanung, Lager- und Werkstattsteuerung, Betriebsdatenerfassung.

4.

Semester:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien. Kommunizieren, Motivieren,

Führen und Managen, organisieren. Finanzieren, Investieren,

Produzieren.

Überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

COMPUTER AIDED DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen.

Betriebssysteme.

Menü- und Benützerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen. Grundlegende und erweiterte

Zeichenbefehle.

4.

Semester:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbständigem Entwurf. Zeichnungshandling. Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte Konstruktionszeichnungen in einfache CNC-Programme umzuwandeln und derartige Programme zu entwickeln, um an CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren Werkstücke zu fertigen.

Der Schüler soll praktische Fertigkeiten und Kenntnisse im Handhaben von CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren mittleren Schwierigkeitsgrades entwickeln können. Er soll entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten der maschinellen Programmierung erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen;

CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

CNC-Technik an der Maschine:

Vorbereitung und Einrichtung der Maschinen, Testlauf, Automatikbetrieb. Programmaufbau nach DIN 60025, einfache Zyklen, Arbeitsfolgeplan, Aufspannplan.

4.

Semester:

Programmeingabe vorgegebener Programme, Bereitstellung von Werkzeugen, Rüsten einer CNC-Maschine oder eines Bearbeitungszentrums. Bearbeiten einfacher bzw. mittelschwieriger Werkstücke im Einzelsatz.

Rechnerunterstützte Programmierung:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

SICHERHEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und Unfallsursachen, Gefahren und Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz erkennen und beurteilen können. Er soll Methoden zur wirkungsvollen vorbeugenden Beseitigung von Unfallgefahren und Gesundheitsbelastungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungvorschriften,

Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik. Brand-, Elektro-, Lärm- und Strahlenschutz.

4.

Semester:

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel. Gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung; ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Sicherheitsprogramme:

Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und der Arbeitsinspektion bei der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

*3) mit Laborübungen.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Die Abschnitte I und V treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.8

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

KUNSTSTOFFTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... 20 20 - - 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 40 40 - - 80 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Fertigungstechnik ... 40 40 40 40 160 I

```

```

8.

Maschinenelemente

```

und Technisches

Zeichnen ............ 40 - - - 40 II

```

9.

Elektrotechnik,

```

Steuerungs- und

Regelungstechnik .... 20 20 40 20 100 I

```

10.

Chemie und

```

Polymerchemie ....... 40 40 40 - 120 I

```

11.

Maschinen- und

```

Formenbau ........... - 40 20 20 80 I

```

12.

Betriebstechnik ..... - - - 40 40 II

```

```

13.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 180 180 880

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Hydraulik und

Pneumatik ........... - - 20 20 40 I

Antriebs- und

Regelungstechnik .... - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Computer Aided

Manufacturing ....... - - 20 20 40 I

Kunststoff-

technisches

Laboratorium ........ - - 20 20 40 I

Labor für

Betriebs-

organisation ........ - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme .. 20 20 100 100 240

```

```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Umweltschutzrecht:

Chemikaliengesetz. Sonderabfallgesetz. Umweltrecht (Immissionsgesetz. Wasserwirtschaftsgesetz, Grenzwertverordnung. Strahlenschutz. Störfallverordnung).

2.

Semester:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

2.

Semester:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Zentral- und Streuungsmaße. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau bedeutsamen Werkstoffe und Fertigungsverfahren kennen. Er soll die physikalischen Eigenschaften der Kunststoffe kennen und die in der Wirtschaft bedeutsamen Verfahren der Kunststoffverarbeitung kennen und beurteilen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung der Werkstoffe. Eigenschaften der Werkstoffe. Einsatzgebiete der Werkstoffe. Werkstoffprüfverfahren.

Fertigungsverfahren:

Spanlose Fertigungsverfahren. Schweißen. Zerspanung. Zerspanende

Fertigungsverfahren.

2.

Semester:

Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere.

Kunststoffeigenschaften:

Mechanisches, thermisches, optisches, elektrisches Verhalten der Kunststoffe.

Prüftechnik:

Genormte Verfahren der Kunststoffprüfung.

3.

Semester:

Aufbau der Kunststoffe. Maschinen und Verfahren für die Aufbereitung und Wiederverwertung.

Diskontinuierliche Verfahren:

Pressen, Spritzgießen, Hohlkörperblasen, Polyesterverarbeitung,

Sonderverfahren.

4.

Semester:

Extrudieren, Kalandrieren, Schäumen, Gießen.

Sonstige Verfahren:

Schweißen, Kleben, Trennen, Warmformen.

8.

MASCHINENELEMENTE UND TECHNISCHE ZEICHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau bedeutsamen technischen Zeichnungen und Maschinenelemente kennen. Er soll einfache technische Skizzen erstellen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichnungsnormen, normgerechte Darstellung, Bemaßung und Beschriftung.

Darstellen und Skizzieren:

Normteile im Werk- und Formenbau.

9.

ELEKTROTECHNIK, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen elektrotechnischen Grundlagen kennen. Er soll für die Fachrichtung bedeutsame elektrische Betriebsmittel und ihre Steuerung in Wirkungsweise und Betriebsverhalten kennen. Er soll die in der Kunststoffverarbeitung bedeutsamen Meß-, Steuerungs- und Regelungstechniken kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Größen und Einheiten, Gesetze. Schaltung von Widerständen und Spannungsquellen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Größen und Einheiten, Gesetze. Elektroinstallationen und Schutzmaßnahmen.

2.

Semester:

Elektromotorische Antriebe.

Elektrische Steuerungen:

Elektromechanische und elektronische Steuerungen.

3.

Semester:

Meßverfahren für nichtelektrische Größen. Meßwertaufnahmen,

Meßwertumformung, Meßwertübertragung.

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

4.

Semester:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Regelungen. Bestandteile des Regelkreises. Zeitverhalten, Stabilitätskriterien.

10.

CHEMIE UND POLYMERCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die chemischen Grundgesetze, die wirtschaftlich bedeutsamen Verfahren der Kunststoffherstellung sowie die chemischen Eigenschaften der wichtigsten Kunststoffe kennen. Er soll die Grundzüge der Polymerchemie und bedeutsame Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundgesetze, Periodensystem, Bindungslehre, Säure-Basen-Begriff.

Anorganische Chemie:

Wasserstoff, Sauerstoff, Kohlenstoff, Metalle.

Organische Chemie:

Kohle, Erdöl.

2.

Semester:

Aufbau der Makromoleküle, Bindungsarten und Eigenschaften.

Kunststoffausgangsprodukte:

Petro- und carbochemische Herstellung der wichtigsten

Kunststoffroh- und Hilfsstoffe. Naturstoffe.

Bildungsreaktionen:

Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition.

Kunststoffe und ihre chemischen Eigenschaften:

Die wichtigsten Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte.

3.

Semester:

Neue Entwicklungen in der Polymerchemie. Kreisprozeß, Kunststofftechnik. Verfahren der Wiederverwertung und Entsorgung. Schadstoffe (Emission, Immission, Toxizität, Grenzwert). Maßnahmen für den Umweltschutz.

11.

MASCHINEN- UND FORMENBAU

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Wirtschaft bedeutsamen Kunststoffverarbeitungsmaschinen sowie die typischen Konstruktionen dieser Maschinen kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Konstruktionselemente der Kunststofformen, werkstoffgerechte Gestaltung von Kunststoffteilen. Anguß- und Anschnitt. Heißkanalsysteme. Rheologie. Heizung und Kühlung. Auswerfsysteme.

3.

Semester:

Pressen, Spritzgießmaschinen, Hohlkörperblasanlagen. Verfahrens- und Prozeßoptimierung, Tiefziehen.

4.

Semester:

12.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

Betriebliches Rechnungswesen:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Kunststoff- und Fertigungstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Chemie und Polymerchemie'', „Maschinen- und Formenbau'', „Betriebstechnik'', „Qualitätsmanagement'', „Umwelttechnik und -management'', „Hydraulik und Pneumatik'', „Antriebs- und Regelungstechnik'' und „Computer Aided Manufacturing''.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Druckmedien, Druckmedienaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

4.

Semester:

ANTRIEBS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wichtigsten elektrischen Maschinen und ihre Anwendungsgebiete kennen; er soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regeleinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arten und Funktionen. Lastarten. Kühlung.

Gleich- und Wechselstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.

4.

Semester:

Steuerungsarten. Speicherprogrammierbare Steuerungen. Weitere

Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik:

Regelkreis und seine Glieder. Hauptgruppen von Reglern.

Anwendungen.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

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