Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Werkmeisterschulen für Berufstätige und über den Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-10-18
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2001-01-25
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
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Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte einfache Konstruktionszeichnungen in CNC-Programme umzuwandeln, um an CNC-Maschinen Werkstücke zu fertigen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen;

CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

4.

Semester:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

KUNSTSTOFFTECHNISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden in der Kunststofftechnik exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Methoden der einfachen qualitativen Analyse; Bestimmung der Kennzahlen von Kunststoffen.

4.

Semester:

Verfahren der Kunststoffprüfung. Exemplarische kontinuierliche und diskontinuierliche Verarbeitungsverfahren von Kunststoffen.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen, sein Wissen mit Hilfe praxisnaher Anwendungsbeispiele vertiefen und mit den für seine beruflichen Tätigkeit notwendigen EDV-Anwendungen arbeiten können. Er soll die kommunikativen und sozialen Techniken für die Betriebspraxis anwenden können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, betriebliches Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Fertigungsplanung, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.8

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR SANITÄR- UND

HEIZUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 60 60 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Mechanik ............ 30 30 - - 60 (I)

```

```

8.

Mechanische

```

Technologie ......... 40 40 - - 80 (I)

```

9.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II

```

10.

Technische

```

Richtlinien ......... - - 20 20 40 III

```

11.

Installations-

```

planung ............. - - 40 40 80 I

```

12.

Pumpenanlagen und

```

Wasserversorgung .... - - 50 30 80 I

```

13.

Gastechnik .......... 20 20 20 - 60 I

```

```

14.

Heizungstechnik ..... 30 30 30 30 120 I

```

```

15.

Umwelttechnologie ... - - - 40 40 I

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 220 220 960

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Bautechnik .......... - - 20 20 40 II

Solartechnik und

Wärmepumpen ......... - - 20 20 40 I

Fachkalkulation mit

EDV ................. - - 20 20 40 I

Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II

Schweißtechnik ...... - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme .. 20 20 60 60 160

```

```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

2.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Hydromechanik:

Druck, Auftrieb, Strömungen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Physikalische Eigenschaften fester, flüssiger

und gasförmiger Körper.

7.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Festigkeitslehre:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und

drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung.

2.

Semester:

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Strömungen in Rohrleitungen.

Viskosität. Technische Anwendungen.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre. Wärmetransport und -dämmung. Wärmebedarfsrechnung.

8.

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen. Er soll Verfahren der spanlosen Bearbeitung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Spanlose und spanende Bearbeitung. Maschinen und Geräte.

Werkstoffe:

Einteilung nach metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sowie Kunststoffen. Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung.

2.

Semester:

Legierungen. Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung. Spezifische

Werkstoffe in der Sanitär- und Heizungstechnik.

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,

Löten, Kleben.

9.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen sowie einfache Installationspläne anfertigen und Baupläne lesen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien.

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:

Elemente des Rohrleitungsbaus, Flansche, Fittings und einfache Armaturen in Normalrissen und Axonometrie. Toleranzen und Passungen.

2.

Semester:

Schaltsymbole der Installationstechnik.

Heizungs- und Installationspläne:

Gas- und Wasserinstallation.

10.

TECHNISCHE RICHTLINIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Heizungs- und Sanitärtechnik anzuwendenden Gesetze und technischen Normen kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Gesetze, Normen und Richtlinien für die Errichtung und Wartung von Anlagen auf dem Gebiet der Gas, Wasser- und Heizungsinstallation.

Grundzüge der Verwaltung:

Behördenverfahren. Instanzenzug.

11.

INSTALLATIONSPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll installationstechnische Aufgabenstellungen des Gas-, Wasser-, Abwasser- und Heizungsbaus nach dem Stand der Technik planen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeiten mit Bauplänen. Anfertigen von Installationsplänen, Strangschemata, isometrische Darstellungen, Dimensionierungen und Materialauszüge.

4.

Semester:

Anlagen mit Wärmepumpen, Solartechnik und Pufferspeicher.

Sanitärraumgestaltung:

Planung von WCs, Bädern, Küchen und sonstigen Naßräume. Erstellen von Behördenplänen.

12.

PUMPENANLAGEN UND WASSERVERSORGUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und Verfahren der Wasserversorgungstechnik kennen und einfache Berechnungen sowie Auslegungen facheinschlägiger Anlagen selbständig durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Grundlagen der Wasseraufbereitung, Anforderungen an Trink- und Nutzwasser, Abwasserbeseitigung, Abwasserreinigung.

Elemente des Rohrleitungsbaus:

Rohre und ihre Werkstoffe, Rohrverbindungen, Absperrorgane,

Armaturen. Normen.

Auslegung von Anlagen:

Druckverlustbestimmung von Rohrleitungen, Festigkeitsnachweis für

Rohre.

Pumpenarten:

Arbeitsprinzip, Kenngrößen und Betrieb.

4.

Semester:

Elemente der Wasserversorgungsanlagen, Hauswasserversorgung, örtliche und zentrale Warmwasserversorgung, Grundzüge der Ortswasserversorgung. Technische Wasserversorgungsanlagen mit Ausführungsbeispielen. Berechnungen einfacher Wasserversorgungsanlagen.

Wasserentsorgung:

Hausentwässerung, Abscheider und Hebeanlagen.

13.

GASTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften der gasförmigen Brennstoffe kennen und Gasinstallationen durchführen können. Er soll den Aufbau und die Wirkungsweise facheinschlägiger Gasgeräte kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gasgewinnung und -erzeugung. Eigenschaften gasförmiger Brennstoffe. Lagerung und Fortleitung von Gasen. Flüssiggas. Verbrennung.

2.

Semester:

Gasleitungs- und Rohrnetzberechnung. Gasfeuerungsanlagen, Gasheizgeräte.

3.

Semester:

Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Gasschutzgeräte, Gaswarngeräte.

14.

HEIZUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen erforderlichen Grundlagen des Wärmebedarfs, der Hydraulik und Regelungstechnik kennen und Auslegungsberechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Begriffe, Größen und Einheiten der Heizungstechnik. Normen für die Berechnung von Heizlast- und Warmwasserberechnungen.

2.

Semester:

Auswahl und Auslegung von Heizkesseln, Wärmeverteilungsanlagen und Heizflächen.

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren. Arten und Darstellungsmethoden der Steuerungstechnik. Bausteine von Steuerungen. Regelkreis und seine Glieder, Arten von Reglern; Anwendungsbereiche.

4.

Semester:

Luftheizung, Warmwasserbereitung (Durchfluß- und Speichersysteme), Dampfheizung. Auslegungsberechnungen, Betriebsverhalten. Grundzüge der Wärmepumpen und solarthermischen Techniken.

15.

UMWELTTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Anlagen der Umweltschonung bezüglich Aufbau, Auswahl und Betriebsverhalten kennen.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Anlagen zur Luftreinhaltung, zur Reinigung von Abwässern; Lärmschutzanlagen. Anlagen und Verfahren der Abfallwirtschaft.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHEN

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BAUTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Methoden der Planung im Hochbau, der Bauabwicklung und Bauabrechnung kennen. Er soll Grundprobleme der Bauphysik und der Baubiologie kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Bauweisen; Bauplanung, Bauabwicklung, Bauabrechnung. Grundzüge des Baurechts.

4.

Semester:

Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz. Heizlast- und Wärmebedarfsrechnung.

Energieplanung; Gebäudeökologie; menschengerechtes Bauen.

SOLARTECHNIK UND WÄRMEPUMPEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten moderner solartechnischer Anlagen kennen. Er soll das Prinzip und die technische Umsetzung von Wärmepumpen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Solarthermische Anlagen (Systeme; Dimensionierung); photovoltaische Anlagen. Wärmebedarfs- und Amortisationsrechnungen.

4.

Semester:

Thermodynamische Grundlagen; Wirkungsgrad und Leistungszahlen. Wärmespeicher; multivalente Systeme. Konstruktionsprinzipien.

FACHKALKULATION MIT EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige Anwendungen wirtschaftlicher Berechnungen durchführen können. Er soll gängige Standardsoftware im Kalkulationsbereich anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeits- und Amortisationsrechnung.

4.

Semester:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen. Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Anwendungen der Tabellenkalkulation für Aufgaben aus der Praxis.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes. Rechtliches Umfeld.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

4.

Semester:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung; Arbeitssicherheit, Arbeit in Gruppen, Arbeitsdatenermittlung (nach REFA), Entgeltgestaltung, Lohnsysteme.

Qualitätskontrolle und Qualitätsmanagement.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Sanitär- und Heizungstechnik bedeutsamen Schweißverfahren und die theoretischen Grundlagen von Schweißverbindungen und der Schweißnahtprüfungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Schweißverfahren, Nahtformen, Schweißeignung von Werkstoffen, Schweißzusatzstoffe, Schweißgütebeurteilung.

4.

Semester:

Wärmebehandlung geschweißter Bauteile. Schweißnahtprüfung und Nahtfehlerbestimmung mit unterschiedlichen Verfahren. Grundzüge der Kalkulation bei Schweißverfahren.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Die Abschnitte I und V treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.9

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU-BETRIEBSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 30 30 60 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Mechanik ............ 40 20 - - 60 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik ... 20 20 40 40 100 I

```

```

10.

Maschinenelemente ... 40 20 - - 60 I

```

```

11.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II

```

12.

Elektrotechnik

```

und

Steuerungstechnik.... - 20 20 - 40 I

```

13.

Betriebstechnik und

```

-management ......... - 20 50 50 120 I

```

14.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 180 160 860

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Metallbau ........... - - 20 20 40 I

Hydraulik und

Pneumatik ........... - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Marketing ........... - - 20 20 40 II

Betriebsinformatik

*3) ................. - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing *3) ... - - 20 20 40 I

Sicherheitstechnik .. - - 20 20 40 II

Labor für Betriebs-

organisation ........ - - 20 20 40 I

Arbeitssystem-

gestaltung (nach

REFA) ............... - - 40 40 80 I

Kommunikations-

technik ............. - - 20 20 40 III

```

```

Zwischensumme ... 20 20 120 140 300

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 300 300 1 160

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände *4)

```

```

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Prokura, Handlungsvollmacht, gewerblicher Rechtsschutz). Schuldenrecht (Rechtsgeschäft, Schadenersatz, Produkthaftung). Insolvenzrecht. Wechsel- und Scheckrecht. Steuerrecht. Arbeitnehmerschutz.

Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

4.

Semester:

Finanzbuchhaltung. Finanzplanung, Kennzahlen, Lohnverrechnung.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei

Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische

Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

2.

Semester:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamik rotierender Körper.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe ein wirtschaftliches Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe.

2.

Semester:

Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme.

Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

3.

Semester:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen. Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben.

Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken.

4.

Semester:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Technik und CNC-Maschinen. Steuerungen. Flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

10.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager.

2.

Semester:

Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung. Stücklisten und Arbeitspapiere.

12.

ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Antriebe und die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen. Gleichstrommaschinen. Schutzmaßnahmen.

3.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische

Arbeit und Leistung.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln. Steuerungsarten und

-elemente. Anwendungen im Fachgebiet.

13.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktion und Bedeutung der einzelnen Unternehmensbereiche und ihre inner- bzw. außerbetrieblichen Beziehungen kennen. Er soll Aufgaben im Bereich der Produktionsorganisation und technischer Dienstleistungen selbständig lösen können.

Der Schüler soll das betriebliche Rechnungswesen anwenden, für spezifische Bereiche einsetzen und Ergebnisse beurteilen können. Er soll Aufträge kalkulieren und Investitionsentscheidungen mit Hilfe der Investitionsrechnung begründen können.

Er soll gebräuchliche Methoden der Planung und Steuerung der Produktion und der technischen Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Er soll Aufgaben und Problemstellungen im Bereich des Personalwesens und der Entlohnung beurteilen können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Funktionsbereiche eines Unternehmens, Aufbau- und Ablauforganisation. Markt, Marketing; Beschaffung; Produktions-, Verwaltungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsbereich; Unternehmensführung.

Arbeitssystemgestaltung:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit.

3.

Semester:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit. Voll- und Teilkostenrechnung. Finanzierung und Investition. Operatives Controlling.

Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung,

Kapazitätsplanung. Materialplanung und

-steuerung, Materialflußgestaltung. Betriebsdatenerfassung. Qualitätssicherung.

4.

Semester:

Personalorganisation. Summarische und analytische Anforderungsermittlung, Anforderungsprofil, Stellenbeschreibung. Arbeitsbewertung, Entgeltdifferenzierung, Zeitlohn und Leistungslohnsysteme.

Führungstechnik:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien. Kommunizieren, Motivieren,

Führen und Managen, Organisieren.

Inner- und überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

14.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Fertigungs- und Betriebstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik und Steuerungstechnik'', „Metallbau'', „Hydraulik und Pneumatik'', Betriebstechnik und -management'', „Umwelttechnik und -management'', „Qualitätsmanagement'', „Marketing'', „Betriebsinformatik'', „Computer Aided Manufacturing'', „Arbeitsplatzgestaltung'' oder „Sicherheitstechnik''.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

METALLBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im gewerblichen Metallbau die gebräuchlichsten Konstruktionen von Türen, Toren und Fenstern sowie Außenwandkonstruktionen und deren Befestigungsmöglichkeiten kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz.

Türen und Tore:

Aufbau , Arten und Werkstoffe für Türen. Hallentore. Tore für den Außenbereich.

Fassaden:

Konstruktionsarten der Fassaden. Bauarten vorgehängter Fassaden.

Befestigung und Montage.

4.

Semester:

Konstruktion- und Hinterlüftung der Metallflächen. Befestigung und Montage von Bauteilen und Profilblechen. Befestigung von Bauteilen.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz:

Korrosionsarten. Oberflächenschutz durch Farbanstriche und chemische Überzüge. Metallische Schutzüberzüge.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Druckmedien, Druckmedienaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

4.

Semester:

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze des Marketings und einer auf den Markt ausgerichteten Unternehmensführung kennen. Er soll diese Grundsätze in kleinen und mittelständischen Unternehmen und im eigenen Wirkungsbereich anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Verkäufer- und Käufermarkt. Orientierung der Unternehmen am Markt, an Kundenbedürfnissen und am Kundennutzen. Das Unternehmen und seine Marktpartner. Marktsegmentierung und -positionierung. Marketingmix (Produkt, Kommunikation, Preis, Distribution). Marktforschung.

4.

Semester:

Produkt- und Sortimentspolitik. Produktentwicklung. Kommunikation und Werbung. Preispolitik. Distribution. Absatzlogistik.

BETRIEBSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktionweise (Anm.: richtig: Funktionsweise) und die betriebsinformatischen Einsatzmöglichkeiten von Datenverarbeitungsanlagen kennen und Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Betriebstechnik auswählen und einsetzen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Funktion und Zusammenwirken von Komponenten. Betriebssysteme. Lokale Netzwerke. Datenfernverarbeitung. Datendienste.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation. Einfache Modellbildungen mit facheinschlägigen Problemstellungen. Präsentationsgraphik.

4.

Semester:

Erfassen und Darstellen des innerbetrieblichen Informationsflusses. Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe. Leistungsverzeichnis und Auswertung von Angeboten.

Standardsoftware:

Datenbanksysteme. Lösen von betrieblichen Aufgaben.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte Konstruktionszeichnungen in einfache CNC-Programme umzuwandeln und derartige Programme zu entwickeln, um an CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren Werkstücke zu fertigen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM-Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

4.

Semester:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

SICHERHEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und Unfallsursachen, Gefahren und Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz erkennen und beurteilen können. Er soll Methoden zur wirkungsvollen vorbeugenden Beseitigung von Unfallgefahren und Gesundheitsbelastungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungvorschriften,

Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik. Brand-, Elektro-, Lärm- und Strahlenschutz.

4.

Semester:

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel. Gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung; ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Sicherheitsprogramme:

Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und der Arbeitsinspektion bei der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen, sein Wissen mit Hilfe praxisnaher Anwendungsbeispiele vertiefen und mit den für seine beruflichen Tätigkeit notwendigen EDV-Anwendungen arbeiten können. Er soll die kommunikativen und sozialen Techniken für die Betriebspraxis anwenden können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG (nach REFA)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll das erforderliche Wissen für den praktischen Einsatz zur Gestaltung betrieblicher Arbeitssysteme und fundamentale Kenntnisse der Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung erlangen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Organisation und Arbeitsrecht als Basis des Arbeitsstudiums. Gestaltung menschengerechter Arbeit. Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

4.

Semester:

Grundlagen der Datenermittlung für Fertigung und Verwaltung. Aufgabengliederung in Arbeitssystemen. ABC-Analyse. Ablaufdarstellung. Arbeitsanforderungen. Entgeltdifferenzierung.

KOMMUNIKATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll das für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige individuelle und soziale Verhalten in Gruppen und Organisationen kennenlernen, Zusammenhänge verstehen und praktisch anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kommunikationspsychologische Ansätze. Partnerzentriertes Gespräch.

Kontrollierter Dialog.

Rhetorik und Verhalten:

Statement, Überzeugungsrede, Fünf-Satz-Technik, Meinungsrede. Rhetorische Stilmittel, verbale Stolperdrähte. Bewerbungsgespräch. Körpersprache. Feedback-Regeln.

4.

Semester:

Individuum und Gruppe. Strukturen von Gruppen und Rollenverhalten.

Gruppenleistungsvorteil. Motivation.

Führungsstile:

Arten. Konsequenzen für Mitarbeitergespräch und Mitarbeiterbeurteilung. Interventionstechnik. Methoden der Moderation.

Präsentation und Medieneinsatz.

C. FREIGEGENSTÄNDE

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

*3) mit Laborübungen.

*4) Die in anderen Fachrichtungen im „Block A'' für die Unternehmerprüfung gesetzmäßig vorgesehenen Lehrstoffbereiche sind bereits in der Pflichtausbildung dieser Fachrichtung integriert.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.9

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

KUNSTSTOFFTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... 20 20 - - 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 40 40 - - 80 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Fertigungstechnik ... 40 40 40 40 160 I

```

```

8.

Maschinenelemente

```

und Technisches

Zeichnen ............ 40 - - - 40 II

```

9.

Elektrotechnik,

```

Steuerungs- und

Regelungstechnik .... 20 20 40 20 100 I

```

10.

Chemie und

```

Polymerchemie ....... 40 40 40 - 120 I

```

11.

Maschinen- und

```

Formenbau ........... - 40 20 20 80 I

```

12.

Betriebstechnik ..... - - - 40 40 II

```

```

13.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 180 180 880

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Hydraulik und

Pneumatik ........... - - 20 20 40 I

Antriebs- und

Regelungstechnik .... - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Computer Aided

Manufacturing ....... - - 20 20 40 I

Kunststoff-

technisches

Laboratorium ........ - - 20 20 40 I

Labor für

Betriebs-

organisation ........ - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme .. 20 20 100 100 240

```

```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

III. (Anm.: richtig: IV) LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Umweltschutzrecht:

Chemikaliengesetz. Sonderabfallgesetz. Umweltrecht (Immissionsgesetz. Wasserwirtschaftsgesetz, Grenzwertverordnung. Strahlenschutz. Störfallverordnung).

2.

Semester:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

2.

Semester:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Zentral- und Streuungsmaße. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau bedeutsamen Werkstoffe und Fertigungsverfahren kennen. Er soll die physikalischen Eigenschaften der Kunststoffe kennen und die in der Wirtschaft bedeutsamen Verfahren der Kunststoffverarbeitung kennen und beurteilen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung der Werkstoffe. Eigenschaften der Werkstoffe. Einsatzgebiete der Werkstoffe. Werkstoffprüfverfahren.

Fertigungsverfahren:

Spanlose Fertigungsverfahren. Schweißen. Zerspanung. Zerspanende

Fertigungsverfahren.

2.

Semester:

Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere.

Kunststoffeigenschaften:

Mechanisches, thermisches, optisches, elektrisches Verhalten der Kunststoffe.

Prüftechnik:

Genormte Verfahren der Kunststoffprüfung.

3.

Semester:

Aufbau der Kunststoffe. Maschinen und Verfahren für die Aufbereitung und Wiederverwertung.

Diskontinuierliche Verfahren:

Pressen, Spritzgießen, Hohlkörperblasen, Polyesterverarbeitung,

Sonderverfahren.

4.

Semester:

Extrudieren, Kalandrieren, Schäumen, Gießen.

Sonstige Verfahren:

Schweißen, Kleben, Trennen, Warmformen.

8.

MASCHINENELEMENTE UND TECHNISCHE ZEICHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau bedeutsamen technischen Zeichnungen und Maschinenelemente kennen. Er soll einfache technische Skizzen erstellen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichnungsnormen, normgerechte Darstellung, Bemaßung und Beschriftung.

Darstellen und Skizzieren:

Normteile im Werk- und Formenbau.

9.

ELEKTROTECHNIK, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen elektrotechnischen Grundlagen kennen. Er soll für die Fachrichtung bedeutsame elektrische Betriebsmittel und ihre Steuerung in Wirkungsweise und Betriebsverhalten kennen. Er soll die in der Kunststoffverarbeitung bedeutsamen Meß-, Steuerungs- und Regelungstechniken kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Größen und Einheiten, Gesetze. Schaltung von Widerständen und Spannungsquellen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Größen und Einheiten, Gesetze. Elektroinstallationen und Schutzmaßnahmen.

2.

Semester:

Elektromotorische Antriebe.

Elektrische Steuerungen:

Elektromechanische und elektronische Steuerungen.

3.

Semester:

Meßverfahren für nichtelektrische Größen. Meßwertaufnahmen,

Meßwertumformung, Meßwertübertragung.

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

4.

Semester:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Regelungen. Bestandteile des Regelkreises. Zeitverhalten, Stabilitätskriterien.

10.

CHEMIE UND POLYMERCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die chemischen Grundgesetze, die wirtschaftlich bedeutsamen Verfahren der Kunststoffherstellung sowie die chemischen Eigenschaften der wichtigsten Kunststoffe kennen. Er soll die Grundzüge der Polymerchemie und bedeutsame Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundgesetze, Periodensystem, Bindungslehre, Säure-Basen-Begriff.

Anorganische Chemie:

Wasserstoff, Sauerstoff, Kohlenstoff, Metalle.

Organische Chemie:

Kohle, Erdöl.

2.

Semester:

Aufbau der Makromoleküle, Bindungsarten und Eigenschaften.

Kunststoffausgangsprodukte:

Petro- und carbochemische Herstellung der wichtigsten

Kunststoffroh- und Hilfsstoffe. Naturstoffe.

Bildungsreaktionen:

Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition.

Kunststoffe und ihre chemischen Eigenschaften:

Die wichtigsten Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte.

3.

Semester:

Neue Entwicklungen in der Polymerchemie. Kreisprozeß, Kunststofftechnik. Verfahren der Wiederverwertung und Entsorgung. Schadstoffe (Emission, Immission, Toxizität, Grenzwert). Maßnahmen für den Umweltschutz.

11.

MASCHINEN- UND FORMENBAU

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Wirtschaft bedeutsamen Kunststoffverarbeitungsmaschinen sowie die typischen Konstruktionen dieser Maschinen kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Konstruktionselemente der Kunststofformen, werkstoffgerechte Gestaltung von Kunststoffteilen. Anguß- und Anschnitt. Heißkanalsysteme. Rheologie. Heizung und Kühlung. Auswerfsysteme.

3.

Semester:

Pressen, Spritzgießmaschinen, Hohlkörperblasanlagen. Verfahrens- und Prozeßoptimierung, Tiefziehen.

4.

Semester:

12.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

Betriebliches Rechnungswesen:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Kunststoff- und Fertigungstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Chemie und Polymerchemie”, „Maschinen- und Formenbau”, „Betriebstechnik”, „Qualitätsmanagement”, „Umwelttechnik und -management”, „Hydraulik und Pneumatik”, „Antriebs- und Regelungstechnik” und „Computer Aided Manufacturing”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Druckmedien, Druckmedienaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

4.

Semester:

ANTRIEBS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wichtigsten elektrischen Maschinen und ihre Anwendungsgebiete kennen; er soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regeleinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arten und Funktionen. Lastarten. Kühlung.

Gleich- und Wechselstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.

4.

Semester:

Steuerungsarten. Speicherprogrammierbare Steuerungen. Weitere

Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik:

Regelkreis und seine Glieder. Hauptgruppen von Reglern.

Anwendungen.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte einfache Konstruktionszeichnungen in CNC-Programme umzuwandeln, um an CNC-Maschinen Werkstücke zu fertigen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen;

CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

4.

Semester:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

KUNSTSTOFFTECHNISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden in der Kunststofftechnik exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Methoden der einfachen qualitativen Analyse; Bestimmung der Kennzahlen von Kunststoffen.

4.

Semester:

Verfahren der Kunststoffprüfung. Exemplarische kontinuierliche und diskontinuierliche Verarbeitungsverfahren von Kunststoffen.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen, sein Wissen mit Hilfe praxisnaher Anwendungsbeispiele vertiefen und mit den für seine beruflichen Tätigkeit notwendigen EDV-Anwendungen arbeiten können. Er soll die kommunikativen und sozialen Techniken für die Betriebspraxis anwenden können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, betriebliches Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Fertigungsplanung, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Die Abschnitte I und V treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.10

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU -

AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Mechanik ............ 40 40 - - 80 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik ... 20 20 20 20 80 I

```

```

10.

Maschinenelemente ... 40 20 - - 60 I

```

```

11.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II

```

12.

Elektro- und

```

Steuerungstechnik ... - 20 20 - 40 I

```

13.

Meß- und

```

Automatisierungs-

technik ............. - - 40 40 80 I

```

14.

Manipulations-

```

technik ............. - - 20 20 40 I

```

15.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 160 160 840

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Hydraulik und

Pneumatik *3) ....... - - 40 40 80 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik .... - - 40 40 80 I

Betriebstechnik und

-management ......... - - 40 40 80 I

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Computer Aided

Design *3) .......... - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing *3) ... - - 40 40 80 I

Bauelemente und

Grundschaltungen

der Elektronik ...... - - 40 40 80 I

Laboratorium für

Elektrotechnik und

Elektronik .......... - - 40 40 80 I

```

```

Zwischensumme ... 20 20 120 120 280

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

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