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Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Werkmeisterschulen für Berufstätige und über den Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 330/1996, insbesondere dessen §§ 6, 58 und 59, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, wird verordnet:

Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 256/2008.

Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 256/2008.

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 330/1996, insbesondere dessen §§ 6, 58 und 59, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, wird verordnet:

Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 256/2008.

§ 1. (1) Für die nachstehend genannten Werkmeisterschulen (einschließlich der Werkmeisterschulen für Berufstätige) werden die in der jeweils angeführten Anlage enthaltenen Lehrpläne erlassen:

1.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen (Anlage A.1)

2.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik (Anlage A.2)

3.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie (Anlage A.3)

4.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik (Anlage A.4)

5.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik (Anlage A.5)

6.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Industrielle Elektronik (Anlage A.6)

7.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau (Anlage A.7)

8.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Sanitär- und Heizungstechnik (Anlage A.8)

9.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik (Anlage A.9)

10.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik (Anlage A.10)

11.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik (Anlage A.11)

12.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Kraftfahrzeugtechnik (Anlage A.12)

13.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Halbleitertechnologie (Anlage A.13)

14.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Papierindustrie (Anlage A.14)

15.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie (Anlage A.15)

16.

Werkmeisterschule für Hüttenindustrie (Anlage A.16)

(2) Für die Bauhandwerkerschulen wird der in der Anlage B enthaltene Lehrplan erlassen.

Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 256/2008.

§ 2. Soweit an den in § 1 Abs. 1 angeführten Schulen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen keine schulautonomen Pflichtgegenstände festgelegt werden, hat deren Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 256/2008.

§ 3. Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, erfasst sind, in die in den Rubriken "Lehrverpflichtungsgruppe" der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 256/2008.

§ 4. (1) Diese Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung treten wie folgt in Kraft:

1.

hinsichtlich der in § 1 Abs. 1 angeführten Schulen mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 semesterweise aufsteigend und

2.

hinsichtlich der in § 1 Abs. 2 angeführten Schulen mit Beginn des Schuljahres 1996/97.

(2) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 56/2001 treten wie folgt in Kraft:

1.

der Titel der Verordnung, die Gliederungsbezeichnung "Artikel I", § 1 Abs. 1, § 3, die Umbenennung der Anlagen A.3 bis A.11 und der Titel der Anlage A.12 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;

2.

die Anlagen A.1, A.2, A.3, A.13, A.14, A.15 und A.16 sowie die Abschnitte I und V der Anlagen A.4, A.5, A.6, A.7, A.8, A.9, A.10, A.11 und A.12 treten hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend in Kraft.

Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 256/2008.

§ 5. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die nachstehend genannten Anlagen zur Verordnung über die Lehrpläne für gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. Nr. 162/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 281/1996, wie folgt außer Kraft:

1.

die Anlagen 4A, 4A.1.1., 4A.1.2. und 4A.1.3. mit dem Inkrafttreten des § 4 Z 2 und

2.

die Anlagen B/26, B/28, B/29, B/30, B/31, B/32, B/33, B/34, B/35 und B/36 mit dem Inkrafttreten des § 4 Z 1 semesterweise auslaufend.

Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 256/2008.

Artikel II

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:

Die in den Anlagen A.1 bis A.16 jeweils unter Abschnitt IV und in Anlage B unter Abschnitt V wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, bekannt gemacht.

§ 1. (1) Für die nachstehend genannten Werkmeisterschulen für Berufstätige werden die in der jeweils angeführten Anlage enthaltenen Lehrpläne erlassen:

1.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen (Anlage A.1)

2.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie (Anlage A.2)

3.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik (Anlage A.3)

4.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik (Anlage A.4)

5.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Industrielle Elektronik (Anlage A.5)

6.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau (Anlage A.6)

7.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Sanitär- und Heizungstechnik (Anlage A.7)

8.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik (Anlage A.8)

9.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik (Anlage A.9)

10.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik (Anlage A.10) und

11.

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Kraftfahrzeugtechnik (Anlage A.11).

(2) Für die Bauhandwerkerschulen wird der in der Anlage B enthaltene Lehrplan erlassen.

§ 3. Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen A.1 bis A.11 enthaltenen Lehrpläne sowie des in der Anlage B enthaltenen Lehrplanes werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes erfaßt sind, in die in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe'' der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfaßt sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

§ 4. Diese Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung treten wie folgt in Kraft:

1.

hinsichtlich der in § 1 Abs. 1 angeführten Schulen mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 semesterweise aufsteigend und

2.

hinsichtlich der in § 1 Abs. 2 angeführten Schulen mit Beginn des Schuljahres 1996/97.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des Tages der

Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001) und hinsichtlich der

weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft (vgl. Art. I

§ 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.1


LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BAUWESEN

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 60 60 - - 120 I

```

6.

Bauphysik ........... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Baustoffe und

```

Bauökologie ......... 40 20 20 - 80 I

```

8.

Baustatik und

```

Festigkeitslehre .... 20 40 40 20 120 I

```

9.

Bautechnisches

```

Zeichnen ............ 20 20 20 20 80 II

```

10.

Baubetrieb und

```

Baumaschinen ........ 20 20 40 40 120 I

```

11.

Vermessungswesen .... - - - 40 40 II

```

```

12.

Baukonstruktion ..... 40 40 20 20 120 I

```

```

13.

Tiefbau ............. - - 20 20 40 I

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 220 220 960

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Angewandte

Darstellende

Geometrie ........... - - 20 20 40 I

Betontechnologie .... - - 20 20 40 I

Gebäudeinstallation . - - 40 40 80 I

Stahl- und Holzbau .. - - 20 20 40 I

Stahlbetonbau ....... - - - 40 40 I

Bauökologie ......... - - 20 20 40 II

Bausanierung und

Revitalisierung ..... - - 40 40 80 II

```

```

Zwischensumme ... 20 20 60 60 160

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (Post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Werkmeisterschule für Berufstätige hat im Sinne des § 59 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf die in § 2 SchOG formulierten Ziele der österreichischen Schule in einem mindestens 1 040 Unterrichtseinheiten umfassenden Bildungsgang der Erweiterung der fachlichen und persönlichen Qualifikation von Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung zu dienen.

Die Absolventen sollen auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt sein, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft, der Industrie und des Gewerbes zu wirken. Sie sollen Aufgaben der Planung, Organisation und Kontrolle auf ihrem Fachgebiet selbständig bewältigen können. Sie sollen Lehrlinge ausbilden und Mitarbeiter im Sinne moderner Managementmethoden führen und unterstützen können. Sie sollen Kostenbewußtsein entwickeln können und Übersicht über Maßnahmen der Arbeitssicherheit und der Umweltschonung beweisen.

Die Absolventen sollen im Laufe der zweijährigen Ausbildung die Fähigkeit erwerben, sich selbständig im Fachgebiet und im betrieblichen Umfeld weiterzubilden und dadurch erworbenes Wissen ständig aktualisieren zu können.

In jedem Unterrichtsgegenstand sind zunächst die für die weitere Arbeit der Schüler notwendigen Vorkenntnisse zu überprüfen und die durch unterschiedliche Vorbildung und fallweise Studienunterbrechung bedingten Lücken zu schließen.

Die Vermittlung des Lehrstoffes soll problemorientiert und bezugnehmend auf die betriebliche Praxis erfolgen.

Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl der Lehrinhalte aller Unterrichtsgegenstände ist die Relevanz für die oben angeführten Aufgaben der Planung, Organisation, Kontrolle und Mitarbeiterführung. Im Vordergrund steht dabei das grundsätzliche Verständnis der fachlichen und führungstechnischen Zusammenhänge; in diesem Sinn ist auch praxisnahes Faktenwissen in wechselnden Formulierungen und unterschiedlichen betrieblichen Zusammenhängen zu überprüfen.

Unterrichtsmethodisch soll das Denken in Strukturen und Prozessen in besonderem Maße gefördert werden; hiezu sind in allen Unterrichtsgegenständen facheinschlägige Lehrmittel, Unterrichtsmedien und vom Lehrenden erstelltes Anschauungsmaterial einzusetzen. Durch die Arbeit an Fallstudien und Planspielen soll weitgehende Praxisnähe erzielt werden. Die Festlegung der Schwerpunkte gemäß den Lehrplanbereichen soll der Lehrende gemeinsam mit den Schülern auf Grund derselben Kriterien vornehmen.

Unterrichtsformen sollen ein hohes Maß an Schüleraktivitäten enthalten, um exemplarisch auf die spätere Funktion der Absolventen als Ausbildner vorzubereiten; daher soll die Aufbereitung des erworbenen Wissens und praktischer Erfahrungen in einer für die Weitergabe an Mitarbeiter geeigneten Form trainiert werden.

Im zweiten Jahr sollen in Hinblick auf die Werkmeisterarbeit und deren Präsentation im Rahmen der Abschlußprüfung fächerübergreifende Unterrichtsformen und Arbeitsformen in Projekten geschult werden.

Teilabschnitte einzelner Unterrichtsgegenstände können von mehreren Lehrern entsprechend ihrer Vorbildung unterrichtet werden.

Die Reihenfolge der unterrichteten Lehrstoffgebiete im jeweiligen Semester ist den Lehrenden freigestellt; in vielen Fällen wird die Wechselbeziehung zu anderen parallel laufenden Unterrichtsgegenständen die Abfolge der Lehrstoffkapitel beeinflussen.

Aus fachlich pädagogischen Gründen kann das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden, wobei einer Semesterwochenstunde etwa 20 Unterrichtseinheiten entsprechen. Problemorientierte und fachübergreifende Zugänge der Lehrstoffbearbeitung sollen sich in der Anlage fächerübergreifenden Unterrichts und in der Organisation von Unterrichtsprojekten niederschlagen.

Die Abschlußprüfung am Ende der Werkmeisterausbildung besteht aus einer in Projektform angelegten schriftlichen und/oder graphischen Werkmeisterarbeit parallel zum Unterrichtsgeschehen und einer mündlichen Prüfung, die die Präsentation dieser Arbeit und ein projektbezogenes Fachgespräch enthält. Die Details der Durchführung dieser Prüfung sind in einer Prüfungsordnung festgelegt.

Im Unterrichtsgegenstand „Kommunikation und Schriftverkehr” empfiehlt sich in den Lehrstoffkapiteln „Mündliche und schriftliche Kommunikation” eine Vorgangsweise, die auf Vorkenntnisse und persönliche Stärken und Schwächen der Schüler in besonderer Weise Rücksicht nimmt.

Im Unterrichtsgegenstand „Lebende Fremdsprache” soll pro Semester eine schriftliche Überprüfung durchgeführt werden, um zusätzlich zu anderen Formen der Leistungsfeststellung eine schriftliche Arbeit beurteilen zu können.

In allen technischen Fachgegenständen wird empfohlen, den Schülern Fachbegriffe und typische Sprachstrukturen auch in englischer Sprache in mündlicher und schriftlicher Form nahezubringen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der Unterrichtsorganisation am Schulstandort durch Auswahl schulautonomer Pflichtgegenstände, der Arbeitsformen und der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation des Schulstandortes von wesentlicher Bedeutung.

Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzepts.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können folgende Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind ein oder mehrere schulautonome Pflichtgegenstände festzulegen, wobei von den in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtseinheiten abgewichen werden kann; sofern keine Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen erfolgt, hat die Schulbehörde erster Instanz diese Festlegungen zu treffen.

Weiters kann die Gesamtausbildungsdauer auf fünf oder sechs Semester erhöht werden; diesfalls sind jedenfalls die Unterrichtseinheiten und der Lehrstoff auf die einzelnen Semester aufzuteilen.

Das Ausmaß der Unterrichtseinheiten der im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenstände (ausgenommen beim Pflichtgegenstand Religion) kann erhöht werden.

Bei allen schulautonomen Festlegungen ist das in der Stundentafel angeführte Mindest- und Höchstausmaß an Unterrichtseinheiten pro Semester (260 bis 320 Unterrichtseinheiten bei viersemestriger Ausbildungsdauer) und für die gesamte Ausbildungsdauer (1 040 bis 1 280 Unterrichtseinheiten bei vier- bis sechssemestriger Ausbildungsdauer) zu beachten; im Fall der Erhöhung der Unterrichtseinheiten eines Pflichtgegenstandes können weitere Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können weiters im Lehrplan nicht vorgesehene schulautonome Pflichtgegenstände sowie Freigegenstände zur Ablegung der Unternehmerprüfung, zur Weiterqualifikation für (post)sekundäre Einstiege oder zur fachlichen und allgemeinbildenden Weiterqualifikation festgelegt werden; diesfalls haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff zu enthalten.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf das Ausbildungsziel des Lehrplans und die damit verbundenen allgemeinen und gewerblichen Berechtigungen Bedacht zu nehmen. Der zur Verfügung stehende Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten sind zu beachten.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Werden gesondert bekanntgemacht.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die deutsche Sprache in Wort und Schrift im Alltag und Beruf unmißverständlich gebrauchen können. Er soll durch aktive Mitarbeit mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen bewältigen können und Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln. Er soll seine Rechtschreibkenntnisse, seinen Wortschatz und seine Sprachstrukturen festigen und erweitern. Er soll die anfallende innerbetriebliche Kommunikation abwickeln und die in der Praxis üblichen Schriftstücke exakt und verständlich abfassen können. Er soll Informationen gezielt beschaffen und in der Berufspraxis kompetent und kritisch umsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Zusammenfassen und Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem. Kommentieren, Beurteilen und Argumentieren von Graphiken und Schaubildern. Gesprächsführung. Sach- und Beziehungsebene, nichtsprachliche Signale.

Schriftliche Kommunikation:

Beschaffen, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen berufsorientierter Texte.

2.

Semester:

Wiederholung ausgewählter Kapitel der Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung. Schreiben und Erklären von Fremdwörtern und fachsprachlichen Ausdrücken. Gebrauch von Nachschlagwerken.

Schriftverkehr:

Analysieren und Abfassen einschlägiger betrieblicher Schriftstücke.

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung. Baurechtliche Fragestellungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch. Baurecht, aushangpflichtige Gesetze, ÖNORMEN und Richtlinien, Arbeitsrecht.

4.

Semester:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sein fachliches Wissen und Können wirksam vermitteln und Mitarbeiter führen können. Er soll die dabei wichtigen gesetzlichen Vorschriften und pädagogischen Maßnahmen kennen.

Der Schüler soll auf Basis der gesetzlichen Grundlagen und betrieblichen Erfordernisse Aus- und Weiterbildungspläne für seine Mitarbeiter, insbesondere auch für Lehrlinge erstellen und umsetzen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Grundlagen der Lerntheorie, der Entwicklungspsychologie. Gesellschaftliche Faktoren der Mitarbeiter- und Lehrlingsausbildung. Grundlagen des Gruppenverhaltens; Motivationstechniken; Führungstechniken.

4.

Semester:

Entwicklung und Gliederung der Lernziele, Lehrinhalte, Lehr- und Lernmethoden, Unterrichtsmittel und Beurteilungsverfahren. Organisation der Durchführung. Evaluation des Ausbildungsgeschehens.

Rechtskunde:

Grundlegende Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Arbeitsverfassungsgesetzes. Berufliche Aus- und Weiterbildung in Österreich.

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

2.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Berechnungen am schiefwinkeligen Dreieck. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

BAUPHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden der Mechanik fester Körper, der Wärmelehre und Akustik kennen. Er soll kausale Zusammenhänge in diesem Bereich beschreiben können und Verständnis für die Aufgabe der Physik als Grundlage für die Bautechnik entwickeln.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik; gesetzliche Maße und Einheiten (SI-System). Messen von Länge, Zeiten und Massen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Physikalische Eigenschaften fester, flüssiger

und gasförmiger Körper.

Mechanik fester Körper:

Dynamisches Grundgesetz; Kraft, Arbeit, Leistung, Moment,

Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Energieformen und Energieumwandlung. Größen und Gesetze der

geradlinigen und drehenden Bewegung.

Bauphysik:

Bautechnischer Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz (wesentliche physikalische Zusammenhänge, Anwendungsbereiche).

7.

BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Eigenschaften und Einsatzbereiche von Baustoffen, auch in ihrem ökologischen Zusammenhang, kennen. Er soll für eine gegebene Anwendung den geeigneten Baustoff auswählen können und über die Wiederverwertbarkeit von Baustoffen informiert sein.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen. Recycling von Baustoffen. Baubiologie.

Natürliche Bausteine:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.

Ziegel:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Holz:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung. Holzschutz, Holzwerkstoffe.

2.

Semester:

Erzeugung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und

bautechnische Eigenschaften.

Beton und Kunststeine:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

3.

Semester:

Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Sonstige Baustoffe:

Kunststoffe, Dämmstoffe. Sperrstoffe, Leichtbaustoffe. Glas.

Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.

8.

BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache theoretische Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau, den Stahlbau und den Stahlbetonbau durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.

2.

Semester:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung. Stabilität. Lastfälle. Formänderungen.

3.

Semester:

Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Kragträger, Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke). Träger auf mehreren Stützen.

Einfache Konstruktionen:

Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.

4.

Semester:

Bemessung, Bewährung, zugehörige Normen. Bemessung einfacher Bauteile (Säule, Balken, Platten- und Rippendecke), Erstellung von Biegeplänen und Stahllisten. Grundlagen des Spannbetons.

9.

BAUTECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen, um Werkpläne von Detailkonstruktionen oder kleinen Bauvorhaben zu skizzieren und auszufertigen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen. Skizzieren und maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen nach Vorlage.

3.

und 4. Semester:

Einreich- und Werkpläne für ein kleines Bauvorhaben. Baubeschreibung.

10.

BAUBETRIEB UND BAUMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze der Bauorganisation, der Bauverwaltung und die in der Bautechnik verwendeten Maschinen und Geräte kennen. Er soll Bauleitungs- und Überwachungsaufgaben übernehmen können. Er soll in diesen Fachbereichen EDV-gestützt arbeiten können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Wesen und Aufgaben des Baubetriebs. Bauablauf.

Rechtliche Grundlagen:

Vertragsrecht, Gewerbeordnung, Bewilligungsverfahren. Normen und Richtlinien. Ziviltechnikergesetz. Bauarbeiterschutzverordnung.

2.

Semester:

Normvorschriften für Bauleistungen, Leistungsverzeichnis. Berechnung von Baustoffmengen. Preisermittlung. Grundzüge des Rechnungswesens.

Bauorganisation:

Betriebsorganisation. Baustelleneinrichtung. Termin- und Einsatzplanung, Bauaufsicht.

3.

Semester:

Arten, Einsatz und Leistungsfähigkeit wichtiger Baumaschinen und -geräte; Wartungsaufgaben. Baugeräteliste.

4.

Semester:

Aufbau und Funktion eines EDV-Einzelarbeitsplatzes, Anwendungsbeispiele mit Standardsoftware.

11.

VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Instrumente, Geräte und Methoden des bauspezifischen Vermessungswesens kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Aufgabenstellungen. Maßeinheiten, Meßfehler und ihre Begrenzung.

Meßverfahren:

Längen-, Höhen- und Winkelmessungen. Nivellements. Polygonzüge, Absteckarbeiten, Neigungsmessungen.

12.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die bautechnischen Konstruktionen, Bausysteme und Bauweisen des Fachgebietes kennen. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben Baustoffe nach den Erfordernissen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen und Konstruktionsdetails in fachgerechter Darstellung übermitteln können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Hoch- und Tiefbau, Bauwerk, Bauweisen.

Bauplatz:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen. Baugrubensicherung

und Künettenpölzung.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Aufgehendes Mauerwerk:

Massivwände, Fänge, Trenn- und Zwischenwände, Leichtwände,

Holzwände.

2.

Semester:

Gewölbe, Massivdecken, Holzdecken, Fußböden. Schalungen.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Flachdächer, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.

Stiegen und Rampen:

Massiv-, Stahl-, Holzkonstruktionen.

3.

Semester:

Ableitung der Schmutz- und Niederschlagswässer (Misch- und Trennsystem).

Fugenausbildung:

Arbeits-, Trenn- und Dehnungsfugen.

Gerüste:

Arbeits- und Schutzgerüste.

4.

Semester:

Konstruktion verschiedener Systeme, Montage.

Ausbauarbeiten:

Fassaden-, Wand- und Deckenverputz. Trockenausbau, Wand- und Deckenverkleidungen. Versetzarbeiten - Fenster, Türen, Portale. Estriche. Bautischler-, Maler- und Tapezierer-, Glaser-, Fliesenleger- und Schlosserarbeiten.

Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:

Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen, Auswechslungen von

tragenden Bauteilen, Trockenlegungen.

13.

TIEFBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Problembereiche des Tiefbaus sowie wichtige Verfahren der Projektierung und Bauausführung kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Bodenmechanik, Baugrubenherstellung, Gründungen.

Städtischer Tiefbau:

Überblick über die Aufgaben und baulichen Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Verkehrswegebau:

Linienführung und Querschnittsgestaltung im Straßenbau.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Hilfsmittel zum Spracherwerb und -umgang, wie Wörter- und Grammatikbücher und einschlägige Textverarbeitungs-Hilfsprogramme anwendungsorientiert einsetzen können, ein allgemeines Grundvokabular und die einschlägigen technischen Ausdrücke anwenden können und die Grundstrukturen der Fremdsprache kennen und anwenden können. Er soll allgemeine und beruflich relevante Kommunikationssituationen in der Fremdsprache verständlich bewältigen können.

Er soll allgemeine und beruflich einschlägige Informationen aus der Fremdsprache sachlich richtig verarbeiten und auf Deutsch wiedergeben können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Inhalte und Anwendung.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Integration von Vorkenntnissen, Aufbau und Anwendung.

Kommunikation:

Elementare allgemeine Verständigung. Kurze sach- und berufsbezogene Themen.

3.

und 4. Semester:

Gezielte Anwendung.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Aufbau und Anwendung.

Kommunikation:

Allgemeine, sach- und berufsbezogene Themen. Kurze

Sachverhaltsdarstellungen in der Fremdsprache.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen analysieren und strukturieren können und weitere Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln. Er soll seine Rechtschreibkenntnisse, seinen Wortschatz und seine Sprachstrukturen festigen und erweitern.

Er soll die innerbetriebliche Kommunikation im Zusammenhang mit seinen Führungsaufgaben im mittleren Management abwickeln können.

Er soll Informationen gezielt beschaffen und in der Berufspraxis kompetent und kritisch umsetzen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

4.

Semester:

Informationsbeschaffung; vorbereitende Erarbeitung formaler und

inhaltlicher Kriterien für die Abschlußarbeit.

Sprachnormen:

Festigung und Vertiefung der Kenntnisse in Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Ausdruck. Spezielle Sprachstrukturen und Fachausdrücke. Gebrauch von Nachschlagewerken.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Baukörper mittleren Schwierigkeitsgrades in zugeordneten Normalrissen darstellen und konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Grund-, Auf- und Kreuzrißdarstellung einfacher geometrischer und technischer Körper. Grundlagen des Konstruierens in zugeordneten Normalrissen. Ebene Schnitte und Durchdringungen ebenflächig begrenzter Körper. Beispiele aus der Baupraxis. Dachausmittlungen.

BETONTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufbauend auf den Pflichtgegenstand „Baustoffe und Bauökologie” soll der Schüler die Technologie des Betons gründlich beherrschen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Grundsätze des Betonaufbaus. Zemente, Betonzuschläge, Betonherstellung und ihre Normung. Betonbereitungsanlagen, Betonverdichtung und Nachbehandlung. Ausschalungsfristen, Betoneigenschaften, Betonschäden.

GEBÄUDEINSTALLATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Problembereiche der Gebäudeinstallation sowie wichtige Installationstechniken kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Installationen für Kalt- und Warmwasser. Sanitäre Einrichtungen. Hauskanalisation, Hauskläranlagen, Müllbeseitigung.

Gasversorgung:

Installationen, bauliche Erfordernisse.

4.

Semester:

Installationen, bauliche Erfordernisse, Grundlagen der Lichttechnik, Blitzschutz.

Heizung:

Gebräuchliche Heizungssysteme, Fernheizung, Lüftung und Klimatisierung.

Fördereinrichtungen:

Aufzüge, Rolltreppen.

STAHL- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Stahl- und Holzbaukonstruktionen kennen und einfache Bauaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger Normen konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

4.

Semester:

Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel. Einfache Holztragwerke, Dachtragwerke.

STAHLBETONBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Pflichtgegenstand „Baukonstruktion” erworbenen Kenntnisse auf die Lösung einfacher rechnerischer und konstruktiver Bauaufgaben anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Konstruktionsaufgaben aus dem Stoffgebiet des Pflichtfachbereiches „Baukonstruktion” im Bereich Stahlbetonbau.

BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den sorgsamen Umgang mit Rohstoffen und Energie kennenlernen. Er soll eine umweltgerechte Baurestmassenentsorgung durchführen und das Abfallwirtschaftsgesetz anwenden können. Weiters soll er die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Ökobaustoffe. Erneuerbare Energien. Bauschäden. Altstoffrecycling. Abfallwirtschaft.

4.

Semester:

Entsorgungskonzepte, gesetzliche Grundlagen der Abfallwirtschaft. Praktische Baustellenentsorgung, Baurestmassennachweis, Funktion des Abfallbeauftragten.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Konstruktionsprinzipien in Altbauten kennen. Er soll die Methoden und Materialien zur Erhaltung und Konservierung bestehender Bausubstanz unter besonderer Berücksichtigung alter handwerklicher Technologien und historischer Bauweisen kennen. Er soll bauphysikalische Probleme und spezielle Gründungsprobleme der Sanierungstechnik lösen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Einführung in die Baustile. Historische Bauelemente.

Fundierung:

Gründungsprobleme; Moderne Bauverfahren zur Sicherung bzw. Erhöhung

der Tragfähigkeit des Bodens.

Konstruktionsprinzipien und Bauteile:

Mauerwerk; Unterfangung von Kellermauerwerk, Pfeilern und Wänden, Wandauswechslung, Trockenlegung. Decken; Aufbau, Sicherung und Verstärkung von Gewölben, Dippelbaum-, Tram- und Holzrippendecken, Einbau neuer Decken (Fertigteildecken, Stahlbetondecken, statisch wirksamer Aufbeton, Auflagerprobleme, elastisch gebettete Decken). Fußbodenkonstruktionen und Installationszonen. Abdichtung. Schall- und Wärmedämmung, Brandschutz. Fenster.

4.

Semester:

In alter Bausubstanz verwendete Baustoffe (Arten, Materialkennwerte und Eigenschaften). Schadensbilder. Zur Sanierung verwendete Baustoffe (Arten, Anwendungstechnologien, Anwendung, Materialkennwerte).

Konstruktionsprinzipien und Bauteile:

Schadensbilder, Schadensbehebung. Wohnungszusammenlegungen, Aufstockungen. Dachbodenausbau. Konstruktionen (geknickter Träger, „Sargdeckel”, Aufnahme der Dachlasten, Aussteifung, Verstärkung von Sparren und Pfetten; Verbindungsmittel) Aufzugeinbau (Möglichkeiten der Anbindung und der Aufnahme der Lasten). Einbau von Stiegen und Zwischendecken.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Ablegung der Unternehmerprüfung notwendigen Kenntnisse aufweisen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Kenntnisse aus Betriebstechnik, Betriebsorganisation und -management, soweit sie nicht bereits in den Pflichtgegenständen im entsprechenden Gesamtausmaß von 160 Stunden abgelegt wurden.

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Fremdsprache vorgegebene allgemeine und beruflich einschlägige Informationen sachlich richtig verarbeiten und auf Deutsch wiedergeben können und allgemeine und beruflich einschlägige Sachverhalte in der Fremdsprache richtig darstellen können. Er soll allgemeine und beruflich relevante Kommunikationssituationen in der Fremdsprache bewältigen können.

Der Schüler soll ein Bewußtsein über sozioökonomische Charakteristika von Partnerländern entwickeln und sich unter Beachtung der eigenen Identität in privaten und beruflichen Kontaktsituationen entsprechend verhalten können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Wörter-, Grammatikbuch und einschlägige Textverarbeitungs-Hilfsprogramme (Inhalte und gezielte Anwendung).

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Integration von Vorkenntnissen, Aufbau und Anwendung.

Wiedergabe von Sachverhalten:

Faktenanalyse fremdsprachlicher Texte und Informationsumsetzung ins Deutsche. Einfache Sachverhaltsdarstellungen in der Fremdsprache.

3.

Semester:

Allgemeine, sach- und berufsbezogene Themen.

Sachverhaltsdarstellungen in der Fremdsprache, Kurzreferate.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Weiterer Aufbau und Anwendung.

4.

Semester:

Verständigung in der Fremdsprache unter Heranziehung sach- und berufsbezogener Themen. Mediengerechte Verständigung (schriftlich und graphisch, mündlich; mit Hilfsmitteln der Telekommunikation).

Internationale Verständigung:

Sprachbezogene und nonverbale sowie soziale Verhaltensweisen.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für einen Eintritt in weiterführende Formen der allgemeinbildenden und beruflichen Weiterbildung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten der angewandten Mathematik beherrschen. Er soll mathematische Sachverhalte präzise darstellen und Phänomene aus Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten Modellen beschreiben und die gewonnenen Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

3.

Semester:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Berechnungen mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.

4.

Semester:

Vektorrechnung (Begriff, algebraische Methoden und graphische Darstellungen, Skalar- und Vektorprodukt; Anwendungen). Komplexe Zahlen (Begriff, Darstellung, Rechenoperationen, Gaußsche Zahlenebene).

Geometrie:

Oberflächen- und Volumsberechnungen eben- und krummflächig begrenzter Körper. Grundzüge der Vektorgeometrie in Ebene und Raum.

Statistik:

Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Lage- und Streuungsmaße, Anwendungen).

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für einen Eintritt in weiterführende Formen der allgemeinbildenden und beruflichen Weiterbildung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten der angewandten Physik beherrschen. Er soll Naturvorgänge beschreiben und physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Masse, Kraft, Moment (Skalar, Vektor). Ebenes Kräftesystem. Schwerpunktsermittlung. Reibung (Haft-, Gleit- und Seilreibung). Impuls. Drehimpuls. Erhaltungssätze in der Mechanik. Größen und Einheiten der drehenden Bewegung.

4.

Semester:

Größen und Einheiten. Interferenz und Beugung. Stehende Wellen.

Phänomene der Wellenoptik und Akustik.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Thermodynamik. Elektromagnetismus.

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für einen Eintritt in weiterführende Formen der beruflichen Weiterbildung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten fachtheoretischer Grundlagen beherrschen. Er soll entsprechende einfache Berechnungen im Fachgebiet durchführen können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Fachtheoretischer Überblick, Modellvorstellungen und Berechnungen aus dem entsprechenden Fachgebiet.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des Tages der

Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001) und hinsichtlich der

weiteren Semester semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I §

4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.1

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BAUWESEN

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 60 60 - - 120 I

```

6.

Bauphysik .......... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Baustoffe und

```

Bauökologie ........ 40 20 20 - 80 I

```

8.

Baustatik und

```

Festigkeitslehre ... 20 40 40 20 120 I

```

9.

Bautechnisches

```

Zeichnen ........... 20 20 20 - 60 II

```

10.

Baubetrieb und

```

Baumaschinen ....... 20 20 40 40 120 I

```

11.

Vermessungswesen ... - - - 40 40 II

```

```

12.

Baukonstruktion .... 40 40 20 20 120 I

```

```

13.

Tiefbau ............ - - 20 20 40 I

```

```

14.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 260 260 220 220 960

```


```

B. Schulautonome

Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Angewandte

Darstellende

Geometrie ........... - - 20 20 40 I

Betontechnologie .... - - 20 20 40 I

Gebäudeinstallation . - - 40 40 80 I

Stahl- und Holzbau .. - - 20 20 40 I

Stahlbetonbau ....... - - - 40 40 I

Bauökologie ......... - - 20 20 40 II

Bausanierung und

Revitalisierung ..... - - 40 40 80 II

```


```

Summe B ... 20 20 60 60 160

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Werkmeisterschule für Berufstätige hat im Sinne des § 59 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf die in § 2 SchOG formulierten Ziele der österreichischen Schule in einem mindestens 1 040 Unterrichtseinheiten umfassenden Bildungsgang der Erweiterung der fachlichen und persönlichen Qualifikation von Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung zu dienen. Die Werkmeisterschule wird durch eine Abschlussprüfung beendet.

Die Absolventen sollen auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt sein, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft, der Industrie und des Gewerbes zu wirken. Sie sollen Aufgaben der Planung, Organisation und Kontrolle auf ihrem Fachgebiet selbstständig bewältigen können. Sie sollen Lehrlinge ausbilden und Mitarbeiter im Sinne moderner Managementmethoden führen und unterstützten können. Sie sollen Kostenbewusstsein entwickeln können und Übersicht über Maßnahmen der Arbeitssicherheit und der Umweltschonung beweisen.

Die Absolventen sollen im Laufe des Bildungsganges die Fähigkeit erwerben, sich selbstständig im Fachgebiet und im betrieblichen Umfeld weiterzubilden und dadurch erworbenes Wissen ständig aktualisieren zu können.

Die Absolventen sollen Fachbegriffe und typische Sprachstrukturen im Hinblick auf berufliche Situationen auch in einer lebenden Fremdsprache bewältigen können.

In jedem Unterrichtsgegenstand sind zunächst die für den Unterricht der Studierenden notwendigen Vorkenntnisse zu überprüfen und die durch unterschiedliche Vorbildung und fallweise Studienunterbrechung bedingten Lücken zu schließen.

Die Vermittlung des Lehrstoffes soll problemorientiert und bezugnehmend auf die betriebliche Praxis erfolgen.

Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl der Lehrinhalte aller Unterrichtsgegenstände ist die Relevanz für die oben angeführten Aufgaben der Planung, Organisation, Kontrolle und Mitarbeiterführung. Im Vordergrund steht dabei das grundsätzliche Verständnis der fachlichen und führungstechnischen Zusammenhänge; in diesem Sinn ist auch praxisnahes Faktenwissen in wechselnden Formulierungen und unterschiedlichen betrieblichen Zusammenhängen zu überprüfen.

Unterrichtsmethodisch soll das Denken in Strukturen und Prozessen in besonderem Maße gefördert werden; hiezu sind in allen Unterrichtsgegenständen Lehrmittel, Unterrichtsmedien und vom Lehrer erstelltes Anschauungsmaterial einzusetzen. Durch die Arbeit an Fallstudien und Planspielen soll weit gehende Praxisnähe erzielt werden. Die Festlegung der Schwerpunkte gemäß den Lehrplanbereichen soll der Lehrer gemeinsam mit den Studierenden auf Grund derselben Kriterien vornehmen.

Unterrichtsformen sollen ein hohes Maß an Studierendenaktivitäten enthalten, um exemplarisch auf die spätere Funktion der Absolventen als Ausbildner vorzubereiten; daher soll die Aufbereitung des erworbenen Wissens und praktischer Erfahrungen in einer für die Weitergabe an Mitarbeiter geeigneten Form trainiert werden.

Fächerübergreifende Unterrichtsformen und Arbeitsformen in Projekten sind - auch im Hinblick auf die Abschlussprüfung - zu schulen.

Abschnitte einzelner Unterrichtsgegenstände können auch von verschiedenen Lehrern entsprechend ihrer Vorbildung und Fachkenntnis unterrichtet werden.

Die Reihenfolge der unterrichteten Lehrstoffgebiete im jeweiligen Semester ist den Lehrern freigestellt; in vielen Fällen wird die Wechselbeziehung zu anderen parallel laufenden Unterrichtsgegenständen die Abfolge der Lehrstoffkapitel beeinflussen.

Die in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtseinheiten ermöglichen jedenfalls ganz oder teilweise Blockunterricht, wobei 20 Unterrichtseinheiten einer Semesterwochenstunde entsprechen.

Im Unterrichtsgegenstand "Kommunikation und Schriftverkehr" kann in den Lehrstoffkapiteln "Mündliche Kommunikation" und "Schriftliche Kommunikation" in der Weise vorgegangen werden, dass auf die Vorkenntnisse und persönliche Stärken und Schwächen der Studierenden in besonderer Weise Rücksicht genommen wird.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetztes) eröffnen in dem gegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der Unterrichtsorganisation am Schulstandort durch Auswahl schulautonomer Pflichtgegenstände, der Arbeitsformen und der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation des Schulstandortes von wesentlicher Bedeutung.

Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzepts.

Schulautonome Festlegungen haben auf das Ausbildungsziel des Lehrplans und die damit verbundenen allgemeinen und gewerblichen Berechtigungen Bedacht zu nehmen. Der zur Verfügung stehende Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten sind zu beachten.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) folgende Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden:

1.

Die Gesamtausbildungsdauer kann auf bis zu zwei Semester verringert werden und auf bis zu sechs Semester ausgedehnt werden; diesfalls sind die Unterrichtseinheiten, der Lehrstoff und die Bildungs- und Lehraufgabe auf die einzelnen Semester möglichst gleichmäßig aufzuteilen.

2.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind ein oder mehrere in der Stundentafel vorgesehene schulautonome Pflichtgegenstände festzulegen.

3.

Das Ausmaß der Unterrichtseinheiten der in der Stundentafel vorgesehenen (schulautonomen) Pflichtgegenstände kann erhöht bzw. reduziert werden, um zusätzliche schulautonome Pflichtgegenstände einzuführen und/oder das Ausmaß der Unterrichtseinheiten von im Lehrplan vorgesehen (schulautonomen) Pflichtgegenstände zu erhöhen. Die Reduktionen dürfen nicht zu einem gänzlichen Entfall des jeweiligen Pflichtgegenstandes im Verlauf der Ausbildung führen. Bei der Festlegung zusätzlicher schulautonomer Pflichtgegenstände haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff sowie die Aufteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester zu enthalten.

Bei Anwendung der in Z 1 bis Z 3 genannten Maßnahmen ist die in der Stundentafel festgelegte Mindest- bzw. Höchstsumme an Unterrichtseinheiten (1 040 bzw. 1 280) zu beachten.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände zur Ablegung der Unternehmerprüfung, zur Weiterqualifikation für (post)sekundäre Einstiege oder zur fachlichen und allgemein bildenden Weiterqualifikation festgelegt werden; diesfalls haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff zu enthalten.

IIIc. Fernunterricht

Im Bereich der Pflichtgegenstände kann vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichts entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Mündliche Kommunikation:

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen; Zusammenfassen und Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem; Kommentieren, Beurteilen und Argumentieren von Grafiken und Schaubildern; Gesprächsführung; Sach- und Beziehungsebene, nichtsprachliche Signale.

Schriftliche Kommunikation:

Beschaffen, Sichten und Interpretieren von Informationen; Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen berufsorientierter Texte.

2.

Semester:

Sprachnormen:

Wiederholung ausgewählter Kapitel der Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreiben und Erklären von Fremdwörtern und fachsprachlichen Ausdrücken; Gebrauch von Nachschlagwerken.

Schriftverkehr:

Analysieren und Abfassen einschlägiger betrieblicher Schriftstücke.

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Unternehmensrecht:

Gewerberecht; Rechtsformen eines Unternehmens; Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts; Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung; Grundzüge des ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch); aushangpflichtige Vorschriften, ÖNORMEN und Richtlinien.

4.

Semester:

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes; Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik; internationale Wirtschaftsorganisationen; europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Pädagogik, Psychologie und Soziologie:

Grundlagen der Lerntheorie, der Entwicklungspsychologie;

gesellschaftliche Faktoren der Mitarbeiter- und Lehrlingsausbildung;

Grundlagen des Gruppenverhaltens; Motivationstechniken;

Führungstechniken.

4.

Semester:

Planung, Organisation und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung:

Entwicklung und Gliederung der Lernziele, Lehrinhalte, Lehr- und Lernmethoden, Unterrichtsmittel und Beurteilungsverfahren; Organisation der Durchführung; Evaluation des Ausbildungsgeschehens.

Rechtskunde:

Grundlegende Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 - KJBG, des Mutterschutzgesetzes und des Arbeitsverfassungsgesetzes; berufliche Aus- und Weiterbildung in Österreich.

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten und Variablen; Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlussrechnungen; einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis; Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen); Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph; lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen; Exponenzialfunktion; logarithmische Funktion; grafische Darstellung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.

2.

Semester:

Geometrie:

Geometrische Grundelemente; Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln); Kongruenz und Ähnlichkeit; Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten;

Berechnungen am schiefwinkeligen Dreieck; Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper;

Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.

6.

BAUPHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik; gesetzliche Maße und Einheiten (SI-System); Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau; physikalische Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Mechanik fester Körper:

Dynamisches Grundgesetz; Kraft, Arbeit, Leistung, Moment, Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Mechanik fester Körper:

Energieformen und Energieumwandlung; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung.

Bauphysik:

Bautechnischer Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz (wesentliche physikalische Zusammenhänge, Anwendungsbereiche).

7.

BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Bauökologie:

Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.

Natürliche Bausteine:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.

Ziegel:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Holz:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.

2.

Semester:

Mörtel:

Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.

Beton und Kunststeine:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

3.

Semester:

Metalle:

Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Sonstige Baustoffe:

Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.

8.

BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende

beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau, den Stahlbau und den Stahlbetonbau durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Statik:

Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.

2.

Semester:

Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.

3.

Semester:

Statik:

Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Kragträger, Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.

Anwendungen:

Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.

4.

Semester:

Stahlbetonbau:

Bemessung, Bewehrung, zugehörige Normen; Bemessung einfacher Bauteile (Säule, Balken, Platten- und Rippendecke, kreuzweise bewehrte Platte), Erstellung von Biegeplänen und Eisenlisten; Grundlagen des Spannbetons.

9.

BAUTECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Bauzeichnen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen; Skizzieren und maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen nach Vorlage.

3.

Semester:

Anwendungen:

Einreich- und Werkpläne; Baubeschreibung.

10.

BAUBETRIEB UND BAUMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Wesen und Aufgaben des Baubetriebs.

Rechtliche Grundlagen:

Baurecht, Vertragsrecht, Gewerbeordnung, Bewilligungsverfahren;

Normen und Richtlinien; Ziviltechnikergesetz;

Bauarbeiterschutzverordnung.

2.

Semester:

Technische Kalkulation:

Normvorschriften für Bauleistungen, Leistungsverzeichnis; Berechnung von Baustoffmengen; Preisermittlung; Grundzüge des Rechnungswesens.

Bauorganisation:

Betriebsorganisation; Baustelleneinrichtung; Termin- und Einsatzplanung, Bauaufsicht.

3.

Semester:

Baumaschinen:

Arten, Einsatz und Leistungsfähigkeit wichtiger Baumaschinen und -geräte; Wartungsaufgaben; Baugeräteliste.

4.

Semester:

Einführung in die angewandte Datenverarbeitung:

Aufbau und Funktion eines EDV-Einzelarbeitsplatzes, Anwendungsbeispiele mit Standardsoftware.

11.

VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Vermessungswesens kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Grundlagen der Vermessung:

Aufgabenstellungen; Maßeinheiten, Messfehler und ihre Begrenzung.

Messverfahren:

Längen-, Höhen- und Winkelmessungen; Nivellements; Polygonzüge, Absteckarbeiten, Neigungsmessungen.

12.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Begriffe:

Hoch- und Tiefbau, Bauwerk, Bauweisen und Bauablauf.

Bauplatz:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen;

Baugrubensicherung und Künettenpölzung.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen, Wannenabdichtung.

Aufgehendes Mauerwerk:

Massivwände, Fänge, Trenn- und Zwischenwände, Leichtwände, Holzwände.

2.

Semester:

Deckenkonstruktionen:

Gewölbe, Massivdecken, Holzdecken, Deckenuntersichten, Fußböden; Schalungen.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten; Ausbauarbeiten.

Stiegen und Rampen:

Massiv-, Stahl-, Holzkonstruktionen.

3.

Semester:

Hauskanalisation:

Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer (Misch- und Trennsystem).

Fugenausbildung:

Arbeits-, Trenn- und Dehnungsfugen.

Gerüste:

Arbeits- und Schutzgerüste.

4.

Semester:

Fertigteilbau:

Konstruktion verschiedener Systeme, Montage.

Ausbauarbeiten:

Fassaden-, Wand- und Deckenverputz; Trockenausbau, Wand- und Deckenverkleidungen; Fenster, Türen, Portale; Estriche; Bautischler-, Maler- und Tapezierer-, Glaser-, Fliesenleger- und Schlosserarbeiten.

Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:

Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen, Auswechslungen von tragenden und nichttragenden Bauteilen, Trockenlegungen.

13.

TIEFBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Grundbau:

Bodenmechanik, Baugrubenherstellung, Gründungen.

Städtischer Tiefbau:

Überblick über die Aufgaben und baulichen Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Verkehrswegebau:

Linienführung und Querschnittsgestaltung im Straßenbau.

14.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Hilfsmittel des Spracherwerbs und -umganges:

Inhalte und Anwendung.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Integration von Vorkenntnissen, Aufbau und Anwendung.

Kommunikation:

Elementare allgemeine Verständigung; kurze sach- und berufsbezogene Themen.

3.

und 4. Semester:

Hilfsmittel des Spracherwerbs und -umganges:

Gezielte Anwendung.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Aufbau und Anwendung.

Kommunikation:

Allgemeine, sach- und berufsbezogene Themen; kurze Sachverhaltsdarstellungen in der Fremdsprache.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Mündliche Kommunikation:

Gesprächstechnik; Diskussionstechnik; Präsentationstechniken; Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle (verbal und nonverbal, Störungen, Feed-Back).

4.

Semester:

Schriftliche Kommunikation:

Informationsbeschaffung; vorbereitende Erarbeitung formaler und inhaltlicher Kriterien für die Abschlussarbeit.

Sprachnormen:

Festigung und Vertiefung der Kenntnisse in Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Ausdruck; Spezielle Sprachstrukturen und Fachausdrücke; Gebrauch von Nachschlagewerken.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Normalrissen darstellen und konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Darstellung und Konstruktion:

Grund-, Auf- und Kreuzrissdarstellung einfacher geometrischer und technischer Körper; Grundlagen des Konstruierens in zugeordneten Normalrissen; ebene Schnitte und Durchdringungen ebenflächig begrenzter Körper; Beispiele aus der Baupraxis; Dachausmittlungen.

BETONTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

die Technologie des Betons beherrschen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Betonherstellung:

Grundsätze des Betonaufbaus; Zemente, Betonzuschläge, Betonherstellung und ihre Normung; Betonbereitungsanlagen, Betonverdichtung und Nachbehandlung; Ausschalungsfristen, Betoneigenschaften, Betonschäden.

GEBÄUDEINSTALLATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Installationstechniken kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Wasserversorgung und Entsorgung:

Kalt- und Warmwasserinstallation; sanitäre Einrichtungen; Hauskanalisation, Hauskläranlagen, Müllbeseitigung.

Gasversorgung:

Installationen, bauliche Erfordernisse.

4.

Semester:

Licht- und Kraftstromversorgung:

Installationen, bauliche Erfordernisse, Grundlagen der Lichttechnik, Blitzschutz.

Heizung:

Gebräuchliche Heizungssysteme, Fernheizung, Lüftung und Klimatisierung.

Fördereinrichtungen:

Aufzüge, Rolltreppen.

STAHL- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Bauaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger Normen konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stahlbau:

Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel, Stoßfestigkeit; einfache Stahlkonstruktionen.

4.

Semester:

Holzbau:

Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel; einfache Holztragwerke, Dachtragwerke.

STAHLBETONBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

auf die Lösung einfacher rechnerischer und konstruktiver Bauaufgaben anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Konstruktionsaufgaben aus den Lehrstoffbereichen der Pflichtgegenstände "Baukonstruktion" und "Stahlbetonbau".

BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Ökobaustoffe; erneuerbare Energien; Bauschäden; Altstoffrecycling; Abfallwirtschaft.

4.

Semester:

Entsorgungskonzepte, gesetzliche Grundlagen der Abfallwirtschaft; praktische Baustellenentsorgung, Baurestmassennachweis, Funktion des Abfallbeauftragten.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Denkmalschutz:

Einführung in die Baustile; historische Bauelemente.

Fundierung:

Gründungsprobleme; moderne Bauverfahren zur Sicherung bzw. Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens.

Konstruktionsprinzipien und Bauteile:

Mauerwerk; Unterfangung von Kellermauerwerk, Pfeilern und Wänden, Wandauswechslung, Trockenlegung; Decken; Aufbau, Sicherung und Verstärkung von Gewölben, Dippelbaum-, Tram- und Holzrippendecken, Einbau neuer Decken (Fertigteildecken, Stahlbetondecken, statisch wirksamer Aufbeton, Auflagerprobleme, elastisch gebettete Decken); Fußbodenkonstruktionen und Installationszonen; Abdichtung; Schall- und Wärmedämmung, Brandschutz; Fenster.

4.

Semester:

Baustoffe:

In alter Bausubstanz verwendete Baustoffe (Arten, Materialkennwerte und Eigenschaften); Schadensbilder; Sanierungs-Baustoffe (Arten, Anwendungstechnologien, Anwendung, Materialkennwerte).

Konstruktionsprinzipien und Bauteile:

Schadensbilder, Schadensbehebung; Wohnungszusammenlegungen, Aufstockungen; Dachbodenausbau; Konstruktionen (geknickter Träger, "Sargdeckel", Aufnahme der Dachlasten, Aussteifung, Verstärkung von Sparren und Pfetten; Verbindungsmittel); Aufzugeinbau (Möglichkeiten der Anbindung und der Aufnahme der Lasten); Einbau von Stiegen und Zwischendecken.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Kenntnisse aufweisen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Argumentieren; Kommentieren; Fachreferat; Fachtexte; Statement;

Interview; Gesprächs- und Diskussionsführung;

Kommunikationstechniken; kreatives Schreiben.

Sprachnormen:

Festigung und Erweiterung; Rechtschreibung, Zeichensetzung, Wortschatz und Sprachstrukturen.

Medien:

Gestaltungskriterien und Manipulationsmittel der Massenmedien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Rede und Vortrag; Analysen und Stellungnahmen;

Einstellungsgespräch; Verhandlung, Debatte; Facharbeit;

Präsentationstechnik.

Sprachnormen:

Festigung und Erweiterung; Rechtschreibung, Zeichensetzung, Wortschatz und Sprachstrukturen.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Kulturgeschichte des 20. Jahrhunderts (geistesgeschichtliche Epochen); Interpretieren und Werten von Texten; Bezüge zu anderen Kunstformen.

Medien:

Analyse von Medieninhalten.

Je Semester eine Schularbeit.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Allgemeine Kommunikationsthemen und -techniken:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich, die englischsprachigen Länder und die EU-Staaten; aktuelle Themen.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen und -techniken:

Produkte und Prozesse des Fachgebietes; betriebswirtschaftlich und betriebstechnisch relevante Themen; Referate.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Festigung und Vertiefung des für die Ausdrucksfähigkeit zu den Kommunikationsthemen erforderlichen Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Anwendung komplexer sprachlicher Strukturen; Erweiterung des Wortschatzes.

Je Semester eine Schularbeit.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Algebra:

Vektoren (Darstellung, Betrag, Addition, Subtraktion, Multiplikation mit einem Skalar, Skalarprodukt, Orthogonalität, vektorielles Produkt); rein quadratische Gleichungen; komplexe Zahlen.

Funktionen:

Quadratische Funktion; Exponenzial- und logarithmische Funktion; allgemeine Sinusfunktion, Summensätze.

Analysis:

Zahlenfolgen; Grenzwert, Stetigkeit; Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung.

Lineare Algebra und Geometrie:

Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten; Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage.

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Häufigkeitsverteilung; Kenngrößen; Wahrscheinlichkeit (Additions- und Multiplikationssatz); Diskrete und stetige Verteilungen, Anwendungen.

Je Semester eine Schularbeit.

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe

Abschnitt III.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.1

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BAUWESEN

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 60 60 - - 120 I

```

6.

Bauphysik .......... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Baustoffe und

```

Bauökologie ........ 40 20 20 - 80 I

```

8.

Baustatik und

```

Festigkeitslehre ... 20 40 40 20 120 I

```

9.

Bautechnisches

```

Zeichnen ........... 20 20 20 - 60 II

```

10.

Baubetrieb und

```

Baumaschinen ....... 20 20 40 40 120 I

```

11.

Vermessungswesen ... - - - 40 40 II

```

```

12.

Baukonstruktion .... 40 40 20 20 120 I

```

```

13.

Tiefbau ............ - - 20 20 40 I

```

```

14.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 260 260 220 220 960

```


```

B. Schulautonome

Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Angewandte

Darstellende

Geometrie ........... - - 20 20 40 I

Betontechnologie .... - - 20 20 40 I

Gebäudeinstallation . - - 40 40 80 I

Stahl- und Holzbau .. - - 20 20 40 I

Stahlbetonbau ....... - - - 40 40 I

Bauökologie ......... - - 20 20 40 II

Bausanierung und

Revitalisierung ..... - - 40 40 80 II

```


```

Summe B ... 20 20 60 60 160

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Werkmeisterschule für Berufstätige hat im Sinne des § 59 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf die in § 2 SchOG formulierten Ziele der österreichischen Schule in einem mindestens 1 040 Unterrichtseinheiten umfassenden Bildungsgang der Erweiterung der fachlichen und persönlichen Qualifikation von Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung zu dienen. Die Werkmeisterschule wird durch eine Abschlussprüfung beendet.

Die Absolventen sollen auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt sein, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft, der Industrie und des Gewerbes zu wirken. Sie sollen Aufgaben der Planung, Organisation und Kontrolle auf ihrem Fachgebiet selbstständig bewältigen können. Sie sollen Lehrlinge ausbilden und Mitarbeiter im Sinne moderner Managementmethoden führen und unterstützten können. Sie sollen Kostenbewusstsein entwickeln können und Übersicht über Maßnahmen der Arbeitssicherheit und der Umweltschonung beweisen.

Die Absolventen sollen im Laufe des Bildungsganges die Fähigkeit erwerben, sich selbstständig im Fachgebiet und im betrieblichen Umfeld weiterzubilden und dadurch erworbenes Wissen ständig aktualisieren zu können.

Die Absolventen sollen Fachbegriffe und typische Sprachstrukturen im Hinblick auf berufliche Situationen auch in einer lebenden Fremdsprache bewältigen können.

In jedem Unterrichtsgegenstand sind zunächst die für den Unterricht der Studierenden notwendigen Vorkenntnisse zu überprüfen und die durch unterschiedliche Vorbildung und fallweise Studienunterbrechung bedingten Lücken zu schließen.

Die Vermittlung des Lehrstoffes soll problemorientiert und bezugnehmend auf die betriebliche Praxis erfolgen.

Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl der Lehrinhalte aller Unterrichtsgegenstände ist die Relevanz für die oben angeführten Aufgaben der Planung, Organisation, Kontrolle und Mitarbeiterführung. Im Vordergrund steht dabei das grundsätzliche Verständnis der fachlichen und führungstechnischen Zusammenhänge; in diesem Sinn ist auch praxisnahes Faktenwissen in wechselnden Formulierungen und unterschiedlichen betrieblichen Zusammenhängen zu überprüfen.

Unterrichtsmethodisch soll das Denken in Strukturen und Prozessen in besonderem Maße gefördert werden; hiezu sind in allen Unterrichtsgegenständen Lehrmittel, Unterrichtsmedien und vom Lehrer erstelltes Anschauungsmaterial einzusetzen. Durch die Arbeit an Fallstudien und Planspielen soll weit gehende Praxisnähe erzielt werden. Die Festlegung der Schwerpunkte gemäß den Lehrplanbereichen soll der Lehrer gemeinsam mit den Studierenden auf Grund derselben Kriterien vornehmen.

Unterrichtsformen sollen ein hohes Maß an Studierendenaktivitäten enthalten, um exemplarisch auf die spätere Funktion der Absolventen als Ausbildner vorzubereiten; daher soll die Aufbereitung des erworbenen Wissens und praktischer Erfahrungen in einer für die Weitergabe an Mitarbeiter geeigneten Form trainiert werden.

Fächerübergreifende Unterrichtsformen und Arbeitsformen in Projekten sind - auch im Hinblick auf die Abschlussprüfung - zu schulen.

Abschnitte einzelner Unterrichtsgegenstände können auch von verschiedenen Lehrern entsprechend ihrer Vorbildung und Fachkenntnis unterrichtet werden.

Die Reihenfolge der unterrichteten Lehrstoffgebiete im jeweiligen Semester ist den Lehrern freigestellt; in vielen Fällen wird die Wechselbeziehung zu anderen parallel laufenden Unterrichtsgegenständen die Abfolge der Lehrstoffkapitel beeinflussen.

Die in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtseinheiten ermöglichen jedenfalls ganz oder teilweise Blockunterricht, wobei 20 Unterrichtseinheiten einer Semesterwochenstunde entsprechen.

Im Unterrichtsgegenstand "Kommunikation und Schriftverkehr" kann in den Lehrstoffkapiteln "Mündliche Kommunikation" und "Schriftliche Kommunikation" in der Weise vorgegangen werden, dass auf die Vorkenntnisse und persönliche Stärken und Schwächen der Studierenden in besonderer Weise Rücksicht genommen wird.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetztes) eröffnen in dem gegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der Unterrichtsorganisation am Schulstandort durch Auswahl schulautonomer Pflichtgegenstände, der Arbeitsformen und der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation des Schulstandortes von wesentlicher Bedeutung.

Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzepts.

Schulautonome Festlegungen haben auf das Ausbildungsziel des Lehrplans und die damit verbundenen allgemeinen und gewerblichen Berechtigungen Bedacht zu nehmen. Der zur Verfügung stehende Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten sind zu beachten.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) folgende Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden:

1.

Die Gesamtausbildungsdauer kann auf bis zu zwei Semester verringert werden und auf bis zu sechs Semester ausgedehnt werden; diesfalls sind die Unterrichtseinheiten, der Lehrstoff und die Bildungs- und Lehraufgabe auf die einzelnen Semester möglichst gleichmäßig aufzuteilen.

2.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind ein oder mehrere in der Stundentafel vorgesehene schulautonome Pflichtgegenstände festzulegen.

3.

Das Ausmaß der Unterrichtseinheiten der in der Stundentafel vorgesehenen (schulautonomen) Pflichtgegenstände kann erhöht bzw. reduziert werden, um zusätzliche schulautonome Pflichtgegenstände einzuführen und/oder das Ausmaß der Unterrichtseinheiten von im Lehrplan vorgesehen (schulautonomen) Pflichtgegenstände zu erhöhen. Die Reduktionen dürfen nicht zu einem gänzlichen Entfall des jeweiligen Pflichtgegenstandes im Verlauf der Ausbildung führen. Bei der Festlegung zusätzlicher schulautonomer Pflichtgegenstände haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff sowie die Aufteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester zu enthalten.

Bei Anwendung der in Z 1 bis Z 3 genannten Maßnahmen ist die in der Stundentafel festgelegte Mindest- bzw. Höchstsumme an Unterrichtseinheiten (1 040 bzw. 1 280) zu beachten.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände zur Ablegung der Unternehmerprüfung, zur Weiterqualifikation für (post)sekundäre Einstiege oder zur fachlichen und allgemein bildenden Weiterqualifikation festgelegt werden; diesfalls haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff zu enthalten.

IIIc. Fernunterricht

Im Bereich der Pflichtgegenstände kann vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichts entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Mündliche Kommunikation:

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen; Zusammenfassen und Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem; Kommentieren, Beurteilen und Argumentieren von Grafiken und Schaubildern; Gesprächsführung; Sach- und Beziehungsebene, nichtsprachliche Signale.

Schriftliche Kommunikation:

Beschaffen, Sichten und Interpretieren von Informationen; Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen berufsorientierter Texte.

2.

Semester:

Sprachnormen:

Wiederholung ausgewählter Kapitel der Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreiben und Erklären von Fremdwörtern und fachsprachlichen Ausdrücken; Gebrauch von Nachschlagwerken.

Schriftverkehr:

Analysieren und Abfassen einschlägiger betrieblicher Schriftstücke.

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Unternehmensrecht:

Gewerberecht; Rechtsformen eines Unternehmens; Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts; Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung; Grundzüge des ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch); aushangpflichtige Vorschriften, ÖNORMEN und Richtlinien.

4.

Semester:

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes; Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik; internationale Wirtschaftsorganisationen; europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Pädagogik, Psychologie und Soziologie:

Grundlagen der Lerntheorie, der Entwicklungspsychologie;

gesellschaftliche Faktoren der Mitarbeiter- und Lehrlingsausbildung;

Grundlagen des Gruppenverhaltens; Motivationstechniken;

Führungstechniken.

4.

Semester:

Planung, Organisation und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung:

Entwicklung und Gliederung der Lernziele, Lehrinhalte, Lehr- und Lernmethoden, Unterrichtsmittel und Beurteilungsverfahren; Organisation der Durchführung; Evaluation des Ausbildungsgeschehens.

Rechtskunde:

Grundlegende Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 - KJBG, des Mutterschutzgesetzes und des Arbeitsverfassungsgesetzes; berufliche Aus- und Weiterbildung in Österreich.

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten und Variablen; Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlussrechnungen; einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis; Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen); Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph; lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen; Exponenzialfunktion; logarithmische Funktion; grafische Darstellung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.

2.

Semester:

Geometrie:

Geometrische Grundelemente; Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln); Kongruenz und Ähnlichkeit; Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten;

Berechnungen am schiefwinkeligen Dreieck; Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper;

Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.

6.

BAUPHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik; gesetzliche Maße und Einheiten (SI-System); Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau; physikalische Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Mechanik fester Körper:

Dynamisches Grundgesetz; Kraft, Arbeit, Leistung, Moment, Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Mechanik fester Körper:

Energieformen und Energieumwandlung; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung.

Bauphysik:

Bautechnischer Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz (wesentliche physikalische Zusammenhänge, Anwendungsbereiche).

7.

BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Bauökologie:

Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.

Natürliche Bausteine:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.

Ziegel:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Holz:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.

2.

Semester:

Mörtel:

Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.

Beton und Kunststeine:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

3.

Semester:

Metalle:

Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Sonstige Baustoffe:

Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.

8.

BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende

beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau, den Stahlbau und den Stahlbetonbau durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Statik:

Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.

2.

Semester:

Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.

3.

Semester:

Statik:

Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Kragträger, Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.

Anwendungen:

Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.

4.

Semester:

Stahlbetonbau:

Bemessung, Bewehrung, zugehörige Normen; Bemessung einfacher Bauteile (Säule, Balken, Platten- und Rippendecke, kreuzweise bewehrte Platte), Erstellung von Biegeplänen und Eisenlisten; Grundlagen des Spannbetons.

9.

BAUTECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Bauzeichnen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen; Skizzieren und maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen nach Vorlage.

3.

Semester:

Anwendungen:

Einreich- und Werkpläne; Baubeschreibung.

10.

BAUBETRIEB UND BAUMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.1

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BAUWESEN

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 60 60 - - 120 I

```

6.

Bauphysik .......... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Baustoffe und

```

Bauökologie ........ 40 20 20 - 80 I

```

8.

Baustatik und

```

Festigkeitslehre ... 20 40 40 20 120 I

```

9.

Bautechnisches

```

Zeichnen ........... 20 20 20 - 60 II

```

10.

Baubetrieb und

```

Baumaschinen ....... 20 20 40 40 120 I

```

11.

Vermessungswesen ... - - - 40 40 II

```

```

12.

Baukonstruktion .... 40 40 20 20 120 I

```

```

13.

Tiefbau ............ - - 20 20 40 I

```

```

14.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 260 260 220 220 960

```


```

B. Schulautonome

Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Angewandte

Darstellende

Geometrie ........... - - 20 20 40 I

Betontechnologie .... - - 20 20 40 I

Gebäudeinstallation . - - 40 40 80 I

Stahl- und Holzbau .. - - 20 20 40 I

Stahlbetonbau ....... - - - 40 40 I

Bauökologie ......... - - 20 20 40 II

Bausanierung und

Revitalisierung ..... - - 40 40 80 II

```


```

Summe B ... 20 20 60 60 160

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Werkmeisterschule für Berufstätige hat im Sinne des § 59 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf die in § 2 SchOG formulierten Ziele der österreichischen Schule in einem mindestens 1 040 Unterrichtseinheiten umfassenden Bildungsgang der Erweiterung der fachlichen und persönlichen Qualifikation von Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung zu dienen. Die Werkmeisterschule wird durch eine Abschlussprüfung beendet.

Die Absolventen sollen auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt sein, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft, der Industrie und des Gewerbes zu wirken. Sie sollen Aufgaben der Planung, Organisation und Kontrolle auf ihrem Fachgebiet selbstständig bewältigen können. Sie sollen Lehrlinge ausbilden und Mitarbeiter im Sinne moderner Managementmethoden führen und unterstützten können. Sie sollen Kostenbewusstsein entwickeln können und Übersicht über Maßnahmen der Arbeitssicherheit und der Umweltschonung beweisen.

Die Absolventen sollen im Laufe des Bildungsganges die Fähigkeit erwerben, sich selbstständig im Fachgebiet und im betrieblichen Umfeld weiterzubilden und dadurch erworbenes Wissen ständig aktualisieren zu können.

Die Absolventen sollen Fachbegriffe und typische Sprachstrukturen im Hinblick auf berufliche Situationen auch in einer lebenden Fremdsprache bewältigen können.

In jedem Unterrichtsgegenstand sind zunächst die für den Unterricht der Studierenden notwendigen Vorkenntnisse zu überprüfen und die durch unterschiedliche Vorbildung und fallweise Studienunterbrechung bedingten Lücken zu schließen.

Die Vermittlung des Lehrstoffes soll problemorientiert und bezugnehmend auf die betriebliche Praxis erfolgen.

Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl der Lehrinhalte aller Unterrichtsgegenstände ist die Relevanz für die oben angeführten Aufgaben der Planung, Organisation, Kontrolle und Mitarbeiterführung. Im Vordergrund steht dabei das grundsätzliche Verständnis der fachlichen und führungstechnischen Zusammenhänge; in diesem Sinn ist auch praxisnahes Faktenwissen in wechselnden Formulierungen und unterschiedlichen betrieblichen Zusammenhängen zu überprüfen.

Unterrichtsmethodisch soll das Denken in Strukturen und Prozessen in besonderem Maße gefördert werden; hiezu sind in allen Unterrichtsgegenständen Lehrmittel, Unterrichtsmedien und vom Lehrer erstelltes Anschauungsmaterial einzusetzen. Durch die Arbeit an Fallstudien und Planspielen soll weit gehende Praxisnähe erzielt werden. Die Festlegung der Schwerpunkte gemäß den Lehrplanbereichen soll der Lehrer gemeinsam mit den Studierenden auf Grund derselben Kriterien vornehmen.

Unterrichtsformen sollen ein hohes Maß an Studierendenaktivitäten enthalten, um exemplarisch auf die spätere Funktion der Absolventen als Ausbildner vorzubereiten; daher soll die Aufbereitung des erworbenen Wissens und praktischer Erfahrungen in einer für die Weitergabe an Mitarbeiter geeigneten Form trainiert werden.

Fächerübergreifende Unterrichtsformen und Arbeitsformen in Projekten sind - auch im Hinblick auf die Abschlussprüfung - zu schulen.

Abschnitte einzelner Unterrichtsgegenstände können auch von verschiedenen Lehrern entsprechend ihrer Vorbildung und Fachkenntnis unterrichtet werden.

Die Reihenfolge der unterrichteten Lehrstoffgebiete im jeweiligen Semester ist den Lehrern freigestellt; in vielen Fällen wird die Wechselbeziehung zu anderen parallel laufenden Unterrichtsgegenständen die Abfolge der Lehrstoffkapitel beeinflussen.

Die in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtseinheiten ermöglichen jedenfalls ganz oder teilweise Blockunterricht, wobei 20 Unterrichtseinheiten einer Semesterwochenstunde entsprechen.

Im Unterrichtsgegenstand "Kommunikation und Schriftverkehr" kann in den Lehrstoffkapiteln "Mündliche Kommunikation" und "Schriftliche Kommunikation" in der Weise vorgegangen werden, dass auf die Vorkenntnisse und persönliche Stärken und Schwächen der Studierenden in besonderer Weise Rücksicht genommen wird.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetztes) eröffnen in dem gegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der Unterrichtsorganisation am Schulstandort durch Auswahl schulautonomer Pflichtgegenstände, der Arbeitsformen und der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation des Schulstandortes von wesentlicher Bedeutung.

Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzepts.

Schulautonome Festlegungen haben auf das Ausbildungsziel des Lehrplans und die damit verbundenen allgemeinen und gewerblichen Berechtigungen Bedacht zu nehmen. Der zur Verfügung stehende Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten sind zu beachten.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) folgende Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden:

1.

Die Gesamtausbildungsdauer kann auf bis zu zwei Semester verringert werden und auf bis zu sechs Semester ausgedehnt werden; diesfalls sind die Unterrichtseinheiten, der Lehrstoff und die Bildungs- und Lehraufgabe auf die einzelnen Semester möglichst gleichmäßig aufzuteilen.

2.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind ein oder mehrere in der Stundentafel vorgesehene schulautonome Pflichtgegenstände festzulegen.

3.

Das Ausmaß der Unterrichtseinheiten der in der Stundentafel vorgesehenen (schulautonomen) Pflichtgegenstände kann erhöht bzw. reduziert werden, um zusätzliche schulautonome Pflichtgegenstände einzuführen und/oder das Ausmaß der Unterrichtseinheiten von im Lehrplan vorgesehen (schulautonomen) Pflichtgegenstände zu erhöhen. Die Reduktionen dürfen nicht zu einem gänzlichen Entfall des jeweiligen Pflichtgegenstandes im Verlauf der Ausbildung führen. Bei der Festlegung zusätzlicher schulautonomer Pflichtgegenstände haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff sowie die Aufteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester zu enthalten.

Bei Anwendung der in Z 1 bis Z 3 genannten Maßnahmen ist die in der Stundentafel festgelegte Mindest- bzw. Höchstsumme an Unterrichtseinheiten (1 040 bzw. 1 280) zu beachten.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände zur Ablegung der Unternehmerprüfung, zur Weiterqualifikation für (post)sekundäre Einstiege oder zur fachlichen und allgemein bildenden Weiterqualifikation festgelegt werden; diesfalls haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff zu enthalten.

IIIc. Fernunterricht

Im Bereich der Pflichtgegenstände kann vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichts entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Mündliche Kommunikation:

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen; Zusammenfassen und Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem; Kommentieren, Beurteilen und Argumentieren von Grafiken und Schaubildern; Gesprächsführung; Sach- und Beziehungsebene, nichtsprachliche Signale.

Schriftliche Kommunikation:

Beschaffen, Sichten und Interpretieren von Informationen; Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen berufsorientierter Texte.

2.

Semester:

Sprachnormen:

Wiederholung ausgewählter Kapitel der Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreiben und Erklären von Fremdwörtern und fachsprachlichen Ausdrücken; Gebrauch von Nachschlagwerken.

Schriftverkehr:

Analysieren und Abfassen einschlägiger betrieblicher Schriftstücke.

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Unternehmensrecht:

Gewerberecht; Rechtsformen eines Unternehmens; Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts; Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung; Grundzüge des ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch); aushangpflichtige Vorschriften, ÖNORMEN und Richtlinien.

4.

Semester:

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes; Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik; internationale Wirtschaftsorganisationen; europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Pädagogik, Psychologie und Soziologie:

Grundlagen der Lerntheorie, der Entwicklungspsychologie;

gesellschaftliche Faktoren der Mitarbeiter- und Lehrlingsausbildung;

Grundlagen des Gruppenverhaltens; Motivationstechniken;

Führungstechniken.

4.

Semester:

Planung, Organisation und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung:

Entwicklung und Gliederung der Lernziele, Lehrinhalte, Lehr- und Lernmethoden, Unterrichtsmittel und Beurteilungsverfahren; Organisation der Durchführung; Evaluation des Ausbildungsgeschehens.

Rechtskunde:

Grundlegende Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 - KJBG, des Mutterschutzgesetzes und des Arbeitsverfassungsgesetzes; berufliche Aus- und Weiterbildung in Österreich.

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten und Variablen; Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlussrechnungen; einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis; Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen); Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph; lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen; Exponenzialfunktion; logarithmische Funktion; grafische Darstellung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.

2.

Semester:

Geometrie:

Geometrische Grundelemente; Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln); Kongruenz und Ähnlichkeit; Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten;

Berechnungen am schiefwinkeligen Dreieck; Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper;

Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.

6.

BAUPHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik; gesetzliche Maße und Einheiten (SI-System); Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau; physikalische Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Mechanik fester Körper:

Dynamisches Grundgesetz; Kraft, Arbeit, Leistung, Moment, Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Mechanik fester Körper:

Energieformen und Energieumwandlung; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung.

Bauphysik:

Bautechnischer Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz (wesentliche physikalische Zusammenhänge, Anwendungsbereiche).

7.

BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Bauökologie:

Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.

Natürliche Bausteine:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.

Ziegel:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Holz:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.

2.

Semester:

Mörtel:

Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.

Beton und Kunststeine:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

3.

Semester:

Metalle:

Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Sonstige Baustoffe:

Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.

8.

BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende

beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau, den Stahlbau und den Stahlbetonbau durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Statik:

Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.

2.

Semester:

Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.

3.

Semester:

Statik:

Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Kragträger, Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.

Anwendungen:

Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.

4.

Semester:

Stahlbetonbau:

Bemessung, Bewehrung, zugehörige Normen; Bemessung einfacher Bauteile (Säule, Balken, Platten- und Rippendecke, kreuzweise bewehrte Platte), Erstellung von Biegeplänen und Eisenlisten; Grundlagen des Spannbetons.

9.

BAUTECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Bauzeichnen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen; Skizzieren und maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen nach Vorlage.

3.

Semester:

Anwendungen:

Einreich- und Werkpläne; Baubeschreibung.

10.

BAUBETRIEB UND BAUMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des Tages der

Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001) und hinsichtlich der

weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft (vgl. Art. I

§ 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.2

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BIO- UND

LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 20 20 - - 40 I

```

6.

Allgemeine und

```

anorganische

Chemie *2) .......... 20 20 20 20 80 I

```

7.

Organische Chemie ... 20 20 20 20 80 I

```

```

8.

Analytische

```

Chemie *2) .......... 20 20 - - 40 I

```

9.

Bio- und

```

Lebensmittel-

technologie *3) ..... 20 20 40 40 120 I

```

10.

Chemische

```

Verfahrenstechnik ... 20 20 - - 40 I

```

11.

Biologie ............ 20 20 - - 40 III

```

```

12.

Mikrobiologisches

```

Laboratorium ........ - - 40 40 80 I

```

13.

Chemisches

```

Laboratorium ........ 80 80 - - 160 I

```

14.

Lebensmittel-

```

technologisches

Laboratorium ........ - - 80 60 140 I

```

15.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 260 260 1 040

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *4)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Lebensmittelrecht ... - - 20 20 40 III

Analytische Chemie .. - - 20 20 40 I

Angewandte

Mathematik und

Datentechnik ........ - - 40 40 80 I

Fermentations-

technik ............. - - 40 40 80 I

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme ... 20 20 40 40 120

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 300 300 1 160

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen. Er soll Rechenhilfen einsetzen und anwenden lernen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

2.

Semester:

Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen der Elemente und ihrer Verbindungen kennen. Er soll ihre Einsatzbereiche und ihre Auswirkung auf die Umwelt kritisch einschätzen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Terminologie. Zustände der Materie. Stöchiometrische Gesetze.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.

2.

Semester:

Atombau und Periodensystem der Elemente. Bindungstypen.

Anorganische Chemie:

Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der

13.

bis 18. Gruppe.

3.

Semester:

Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen). Das

chemische Gleichgewicht.

Anorganische Chemie:

Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und 13. bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

4.

Semester:

Reaktionstypen. Komplexchemie.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12.

Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

7.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Nomenklatur. Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen. Gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.

2.

Semester:

Funktionelle Gruppen. Strukturen, Eigenschaften.

Reaktionen:

Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).

3.

Semester:

Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Charakterisierung, Vorkommen, Verwendung). Natürliche und künstliche Makromoleküle.

4.

Semester:

Benzol und Derivate. Kondensierte Aromaten.

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen. Farbstoffe.

8.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prizipien (Anm.: richtig: Prinzipien) und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien.

Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Chemische Analyse:

Stöchiometrische Berechnungen. Das Löslichkeitsprodukt; Gravimetrie. Maßanalyse (Acidimetrie, Argentometrie, Fällungs- und Redoxtitrationen, Komplexometrie).

2.

Semester:

Elektrochemie (Potentiometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden). Optische Verfahren (Kolorimetrie, Photometrie, Atomabsorptionsspektrometrie). Chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Flüssigchromatographie).

9.

BIO- UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aufbauend auf den Kenntnissen der organischen Chemie, Biologie und Verfahrenstechnik den interdisziplinären Charakter der Bio- und Lebensmitteltechnologie kennenlernen und auf Probleme der einschlägigen Fachbereiche anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Die ethanolische Gärung; Lösungsmittel.

Lebensmitteltechnologie:

Gewinnung von Zucker, Fetten und Ölen.

2.

Semester:

Organische Säuren (Produktion, Eigenschaften, Verwendung).

Lebensmitteltechnologie:

Industrielle Gewinnung von Milch und Milchprodukten.

3.

Semester:

Backhefe und „single cell protein”.

Lebensmitteltechnologie:

Stärkehaltige Lebensmittel. Genußmittel. Fleisch und Fleischprodukte.

4.

Semester:

Produktion von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika.

Lebensmitteltechnologie:

Lebensmittelzusatzstoffe (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Verdickungsmittel; natürliche und künstliche Farb- und Aromastoffe).

Umwelttechnik: Aerobe und anaerobe Abwasserreinigung. Kompostierung. Recyclingverfahren.

10.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Lebensmitteltechnologie von Bedeutung sind, kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundoperationen, Fließbilddarstellungen.

Chemische Betriebstechnik:

Grundlagen der technischen Reaktionsführung.

2.

Semester:

Maschinen und Apparate zur Trennung, Vereinigung und Verarbeitung

in lebensmitteltechnischen Betrieben.

Chemische Betriebstechnik:

Kostenvergleich und Ermittlung betriebstechnischer Werte.

11.

BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung des Entstehens und die Weiterentwicklung verschiedener Lebensformen kennen und die Funktionen von pflanzlichen und tierischen Organsystemen verstehen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Entstehung des Lebens (chemische und biologische Evolution),

Entwicklung vom Ein- zum Vielzeller. Darwinismus.

Cytologie:

Funktion und Bau der Zellbestandteile. Feinstruktur. Nucleinsäuren

(Struktur und Replikation).

2.

Semester:

Membranen.

Genetik:

Mendel`sche Regeln. Mutation und Mutationsauslöser. Erbkrankheiten.

Genetisch veränderte Organismen.

12.

MIKROBIOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie kennen und sicher anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Morphologie. Vermehrung.

Angewandte Mikrobiologie:

Mikrobiologische Arbeitsmethoden. Mikroskopieren. Steriltechniken.

Wachstum auf verschiedenen Nährmedien.

4.

Semester:

Bakteriensystematik. Physiologie. Hygieneschädlinge.

Angewandte Mikrobiologie:

Mikrobiologische Präparationen. Färbetechniken. Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Keimzahlbestimmungen.

13.

CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen kennenlernen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Laboratoriums- und Sicherheitstechnik. Umgang mit Chemikalien,

Bereitung von Reagenzlösungen.

Quantitative Analyse:

Gravimetrie. Maßanalyse.

2.

Semester:

Elektrochemie (Potentiometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden). Optische Methoden (Photometrie, spektrometrische Methoden). Chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie).

14.

LEBENSMITTELTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der beruflichen Praxis häufig verwendeten Arbeitsmethoden kennenlernen und Ergebnisse und Analysenberichte interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Bestimmung einzelner charakteristischer Komponenten in Lebensmitteln mit Hilfe instrumenteller Untersuchungsmethoden.

4.

Semester:

Gesamtanalyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln. Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Farbstoffe, künstliche Süßstoffe).

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Analytik, der Synthese, der Bio- und Lebensmitteltechnologie bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Chemisches Laboratorium”, „Analytische Chemie”, „Organische Chemie”, „Mikrobiologisches Laboratorium”, „Bio- und Lebensmitteltechnologie” und „Fermentationstechnik” betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

LEBENSMITTELRECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet benötigten Sachkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen aufweisen. Er soll auch Querverbindungen zu den entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Codexkommission. Begriffsbestimmungen. Zusatzstoffe, Verfälschungen.

4.

Semester:

Gebrauchsgegenstände (Geschirr, Verpackung, Reinigungsmittel, Anstrichmittel, Spielwaren, Kosmetika). Verkehrsbestimmungen. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. EU-Richtlinien.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prizipien (Anm.: richtig: Prinzipien) Rund Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Identifizierung von Kationen und Anionen. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Präparative Verfahren:

Trenn- und Reinigungsmethoden.

4.

Semester:

Physikalische optische Grundlagen. Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete:

Instrumentelle Methoden in der Prozeß-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK UND DATENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige Anwendungsbereiche der Mathematik ergänzend kennenlernen. Er soll gängige Standardsoftware anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der chemischen Praxis.

4.

Semester:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen. Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Präsentationssoftware.

FERMENTATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktion von Bioreaktoren verstehen und den Umsatz von Energie und Biomasse bei gegebener apparativer Konfiguration berechnen können. Er soll die gebräuchlichsten Methoden der Fermentation beherrschen. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Funktion von Fermentoren, Fermenterdesign und Betriebsweisen. Prozeßtechniken.

4.

Semester:

Belüftungssysteme, Stoffübergänge. Scale-up von biotechnologischen Verfahren. Up- und Downstream-Prozesse.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) einschließlich angewandte Physik.

*3) einschließlich Umwelttechnik.

*4) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.2

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR HOLZTECHNIK

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 60 60 - - 120 I

```

6.

Bauphysik .......... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Baustoffe und

```

Bauökologie ........ 40 20 20 - 80 I

```

8.

Baustatik und

```

Festigkeitslehre ... 20 40 40 - 100 I

```

9.

Konstruktionslehre

```

und Technisches

Zeichnen ........... 20 20 20 20 80 II

```

10.

Holzbearbeitungs-

```

maschinen .......... 20 20 40 40 120 I

```

11.

Vermessungswesen ... - - - 40 40 II

```

```

12.

Angewandte

```

Informatik und

CNC-Programmierung . 40 40 40 40 160 I

```

13.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 260 260 220 220 960

```


```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Angewandte

Darstellende

Geometrie ........... - - 20 20 40 I

Industrieholzbau .... - - 20 20 40 I

Kunststoffver-

arbeitung ........... - - 20 20 40 I

Stahl- und Holzbau .. - - 20 20 40 I

Holzbearbeitungs-

maschinen -

Praktikum ........... - - - 40 40 VI

Bauökologie ......... - - 20 20 40 II

Bausanierung und

Revitalisierung ..... - - 40 40 80 II

```


```

Summe B ... 20 20 60 60 160

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

C. Freigegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

```


```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

V. BILDUNGS-UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

6.

BAUPHYSIK

7.

BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE

8.

BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand "Baustatik und Festigkeitslehre" in Anlage A.1.

Lehrstoff:

1.

bis 3. Semester:

Siehe das 1. bis 4. Semester des Pflichtgegenstandes "Baustatik und Festigkeitslehre" in Anlage A.1.

9.

KONSTRUKTIONSLEHRE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Normen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien; Tür- und Fensterkonstruktionen unter Berücksichtigung der ÖNORM, Holzverkleidungen, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.

3.

und 4. Semester:

Einführung in die einzelnen Stilrichtungen im Möbelbau, Möbelbauarten, Konstruktionselemente des Möbelbaues, Detailkonstruktionen aus dem Möbelbau sowie die gebräuchlichsten Anschlagarten und Beschläge unter Bedachtnahme auf eine innerbetriebliche Normung; individueller Holzbau, Fertigteilbauweise (Tafel-, Blockbau).

10.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Sägewerkstechnik:

Einteilung der Gatter, allgemeine Begriffe, Gattertypen, Leistungsbedarf, Gatterfundamente, Transporteinrichtungen im Sägewerk, Holzsortierung, Planung des Holzlagerplatzes.

2.

Semester:

Sicherheitstechnik:

Elektro- und Maschinenschutz.

Unternehmensorganisation:

Aufbauorganisation, Ablauforganisation.

3.

Semester:

Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Qualitätssicherung, Materialwirtschaft.

Betriebliches Rechnungswesen:

Grundbegriffe der modernen Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung als Hilfsmittel der Unternehmensplanung.

4.

Semester:

Vorrichtungsbau:

Vorrichtungsarten einschließlich Vorrichtungen mit Heizungen, Bauelemente für Vorrichtungen aus Holz und Stahl, Spann- und Presselemente, Bohrlehren, Beschlagslehren, Verleimvorrichtungen für geschwungene Elemente, praktische Ausführungen der wichtigsten Formen und Vorrichtungen.

11.

VERMESSUNGSWESEN

Siehe Anlage A.1.

12.

ANGEWANDTE INFORMATIK UND CNC-PROGRAMMIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundlagen:

Hardware, Software, Betriebssysteme, Anwendersoftwareprodukte.

Betriebsbezogene EDV-Programme:

Benutzerführung.

2.

Semester:

Maschinensteuerung:

Programmerstellung, CNC-Simulation, Ausführung.

3.

Semester:

Berufsbezogene EDV-Programme; spezielle Branchensoftware im Holzbau, im Bereich Tischler und Zimmerer; CNC-Programmierung.

4.

Semester:

Fächerübergreifende EDV-Programme; wärmeschutztechnische Berechnungen im Holzbereich; fortgeschrittene CAD-Programme.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage A.1.

INDUSTRIEHOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

planen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Holzwände:

Holzskelettbau, Holzaußenverkleidungen, Holzfertighausbau, Holzschalungen.

Holzdecken:

Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen.

4.

Semester:

Dächer:

Dachsysteme, Dacheindeckungen.

Holzleimbau:

Geleimte Trägerkonstruktionen.

KUNSTSTOFFVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Eigenschaften und Verarbeitung kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Chemische und physikalische Eigenschaften wichtiger Kunststoffarten, Ver- und Bearbeitung sowie typische Anwendungen dieser Kunststoffe.

STAHL- UND HOLZBAU

Siehe Anlage A.1.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

4.

Semester:

Praktische Übungen aus dem Lehrstoffbereich des Pflichtgegenstandes "Holzbearbeitungsmaschinen" an Standardmaschinen und Halbautomaten.

BAUÖKOLOGIE

Siehe Anlage A.1.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Siehe Anlage A.1.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des Tages der

Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001) und hinsichtlich der

weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft (vgl. Art. I

§ 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.3

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE

CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht *2) ........... - - 30 30 60 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 20 20 - - 40 I

```

6.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie

*3) ................. 20 20 20 20 80 I

```

7.

Organische Chemie ... 20 20 20 20 80 I

```

```

8.

Analytische

```

Chemie *3) .......... 20 20 20 20 80 I

```

9.

Chemische

```

Technologie *4) ..... 30 30 20 20 100 I

```

10.

Chemische

```

Verfahrenstechnik *4) 20 20 20 20 80 I

```

11.

Chemisches

```

Laboratorium und

Technikum ............ 90 90 90 70 340 I

```

12.

Projektstudien ....... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 260 260 1 040

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *5)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Umweltanalytisches

Laboratorium ........ 20 20 20 20 80 I

Angewandte

Mathematik und

Datentechnik ........ - - 20 20 40 I

Mikrobiologie und

Biotechnologie ...... - - 20 20 40 II

```

```

Zwischensumme ... 20 20 40 40 120

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 300 300 1 160

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

Folgender Absatz ist der Anlage A.1, Kap. II, anzuschließen:

Im Bereich der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik soll dem chemischen Laboratorium, wenn es die Ausstattung des Schulstandortes erlaubt, auch ein Technikum zur Simulation des verfahrenstechnischen Betriebes angeschlossen werden.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Umweltschutzrecht:

Chemikaliengesetz. Sonderabfallgesetz. Umweltrecht

(Immissionsgesetz. Wasserwirtschaftsgesetz, Grenzwertverordnung. Strahlenschutz. Störfallverordnung).

Betriebswirtschaft:

Grundzüge des Rechnungswesens.

4.

Semester:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen. Er soll Rechenhilfen einsetzen und anwenden lernen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

2.

Semester:

Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen der Elemente und ihrer Verbindungen kennen. Er soll ihre Einsatzbereiche und ihre Auswirkung auf die Umwelt kritisch einschätzen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Terminologie. Zustände der Materie. Stöchiometrische Gesetze.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.

2.

Semester:

Atombau und Periodensystem der Elemente. Bindungstypen.

Anorganische Chemie:

Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der

13.

bis 18. Gruppe.

3.

Semester:

Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen). Das

chemische Gleichgewicht.

Anorganische Chemie:

Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und 13. bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

4.

Semester:

Reaktionstypen. Komplexchemie.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12.

Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

7.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Nomenklatur. Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen. Gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.

2.

Semester:

Funktionelle Gruppen. Strukturen, Eigenschaften.

Reaktionen:

Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).

3.

Semester:

Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Charakterisierung, Vorkommen, Verwendung). Natürliche und künstliche Makromoleküle.

4.

Semester:

Benzol und Derivate. Kondensierte Aromaten.

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen. Farbstoffe.

8.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Identifizierung von Kationen und Anionen. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Quantitative Analyse:

Gravimetrie.

2.

Semester:

Maßanalyse (Acidimetrie, Redoxtitrationen, Fällungstitration, Komplexometrie, instrumentelle Indikationsmethoden).

Präparative Verfahren:

Trenn- und Reinigungsmethoden.

3.

Semester:

Grundbegriffe der Elektrotechnik. Potentiometrie, Konduktometrie, Elektrogravimetrie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Chromatographische Methoden:

Gaschromatographie, Flüssigchromatographie,

Dünnschichtchromatographie. Elektrophorese.

4.

Semester:

Physikalisch-optische Grundlagen. Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete:

Instrumentelle Methoden in der Prozeß-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

9.

CHEMISCHE TECHNOLOGIE (einschließlich Umwelttechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Wasser und Abwasser, anorganische Laugen und Säuren. Salze. Peroxoverbindungen. Metallurgie.

2.

Semester:

Allgemeine Begriffe. Emission. Immission. Umweltaspekte der Kernenergie.

3.

Semester:

Eröl (Anm.: richtig: Erdöl), Erdgas. Kohle. Holz und seine Produkte. Kohlenhydrate. Kunststoffe.

4.

Semester:

Allgemeine chemische Technologien (Energietransport, Betriebsmittel, Abfallprodukte und deren Recycling. Lagerung und Transport von Rohstoffen und Fertigprodukten). Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsverfahren; Projektierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Chemieanlagen. Entsorgungsmethoden anhand von Beispielen in der chemischen Industrie.

10.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Technische Chemie von Bedeutung sind, kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundbegriffe. Grundlagen der Reaktionsführung. Verfahrens-, Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder. Prozeßleittechnik.

2.

Semester:

Physikalische Grundbegriffe der Mechanik. Mechanische Grundoperationen.

3.

Semester:

Grundlagen der Thermodynamik. Wärmeübertragung. Thermische Grundoperationen. Energieversorgung.

4.

Semester:

11.

CHEMISCHES LABORATORIUM und TECHNIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Technische Chemie und Umwelttechnik wichtigen Untersuchungen kennenlernen und die im Laboratorium wesentlichen Analysenverfahren und chemischen Grundoperationen beherrschen. Er soll eine Übertragung von Labordaten in Technikumsgröße unter dem Aspekt der angewandten Up-Scaling-Verfahren, der Arbeitssicherheit, der Ökologie und Entsorgung von Chemikalien bewerkstelligen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Laboratoriums- und Sicherheitstechnik.

Quantitative Verfahren:

Gravimetrie. Maßanalyse.

2.

Semester:

Potentiometrie. Photometrie. Atomabsorptionsspektroskopie. Elektrogravimetrie. Infrarotspektroskopie. Chromatographische Verfahren.

3.

Semester:

Arbeiten unter Verwendung verschiedener Reaktionsarten mit anschließender Produktisolierung. Verfahrenstechniken wie Kühlen, Heizen, Trocknen, Destillieren, Sublimieren.

4.

Semester:

Isolierung von Naturstoffen, instrumentelle Analytik im Prozeß und Reindarstellung der Produkte.

Technikum:

Arbeiten am 20-Liter- bzw. 50-Liter-Reaktor.

12.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Analytik, der Synthese und der chemischen Technologie bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Chemisches Laboratorium und Technikum”, „Analytische Chemie”, „Organische Chemie”, „Chemische Technologie” und „Chemische Verfahrenstechnik” betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

UMWELTANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Probeziehung. Qualitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter.

2.

Semester:

3.

Semester:

4.

Semester:

Anreicherungsverfahren. Spurenanalytik. Bestimmung von Summenparametern.

ANGEWANDTE MATHEMATIK und DATENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige Anwendungsbereiche der Mathematik ergänzend kennenlernen. Er soll gängige Standardsoftware anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der chemischen Praxis.

4.

Semester:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen. Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Präsentationssoftware.

MIKROBIOLOGIE und BIOTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie und Biotechnologie kennen und sicher anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Mikrobiologische Arbeitsmethoden. Steriltechniken. Systematische Grundlagen der Mikrobiologie.

4.

Semester:

Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Mikroskopieren.

Färbetechniken. Keimzahlbestimmungen.

Biotechnologie:

Fermentationsprozesse. Gewinnung von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika. Umwelttechnik.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) einschließlich Umweltrecht.

*3) einschließlich angewandte Physik.

*4) einschließlich Umwelttechnik.

*5) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.3

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BIO- UND

LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 20 20 - - 40 I

```

6.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie 20 20 20 20 80 I

```

7.

Organische Chemie .. 20 20 20 20 80 I

```

```

8.

Analytische Chemie . 20 20 - - 40 I

```

```

9.

Bio- und Lebensmit-

```

teltechnologie ..... 20 20 40 40 120 I

```

10.

Chemische

```

Verfahrenstechnik .. - 40 - - 40 I

```

11.

Biologie ........... 40 - - - 40 III

```

```

12.

Mikrobiologisches

```

Laboratorium ....... - - 40 40 80 I

```

13.

Chemisches

```

Laboratorium ....... 60 60 - - 120 I

```

14.

Lebensmittel-

```

technologisches

Laboratorium ....... - - 80 60 140 I

```

15.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 240 240 260 260 1 000

```


```

B. Schulautonome

Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Lebensmittelrecht ... - - 20 20 40 III

Analytische Chemie .. - - 20 20 40 I

Angewandte Mathematik

und Datentechnik .... - - 40 40 80 I

Fermentationstechnik - - 20 20 40 I

Ernährungslehre ..... - - 20 20 40 III

Chemisches

Laboratorium ........ 20 20 - - 40 I

```


```

Summe B ... 40 40 40 40 160

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 300 300 1 160

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

```


```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten und Variablen; Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlussrechnungen; einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis; Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen); Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

2.

Semester:

Funktionen:

Funktionsgraph; lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen; Exponenzialfunktion; logarithmische Funktion; grafische Darstellung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.

6.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Chemie:

Terminologie; Zustände der Materie; Stöchiometrische Gesetze.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.

2.

Semester:

Allgemeine Chemie:

Atombau und Periodensystem der Elemente; Bindungstypen.

Anorganische Chemie:

Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der

13.

bis 18. Gruppe.

3.

Semester:

Allgemeine Chemie:

Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen); das chemische Gleichgewicht.

Anorganische Chemie:

Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und 13. bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

4.

Semester:

Allgemeine Chemie:

Reaktionstypen; Komplexchemie.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

7.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Nomenklatur; Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen; gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.

2.

Semester:

Reaktionen:

Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).

3.

Semester:

Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Chrakterisierung, Vorkommen, Verwendung); natürliche und künstliche Makromoleküle.

4.

Semester:

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen; Heterocyclen; Farbstoffe.

8.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen; Umgang mit Chemikalien; Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Chemische Analyse:

Stöchiometrische Berechnungen; das Löslichkeitsprodukt; Gravimetrie; Maßanalyse (Acidimetrie, Argentometrie, Fällungs- und Redoxtitrationen, Komplexometrie).

2.

Semester:

Instrumentelle Analyse:

Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Verfahren (Kolorimetrie, Fotometrie, Atomabsorptionsspektrometrie); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Flüssigchromatographie).

9.

BIO- UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

und Verfahrenstechnik den interdisziplinären Charakter der Bio- und Lebensmitteltechnologie kennen lernen und auf Probleme der einschlägigen Fachbereiche anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Biotechnologie:

Ethanolische Gärung; Lösungsmittel.

Lebensmitteltechnologie:

Gewinnung von Zucker, Fetten und Ölen.

2.

Semester:

Biotechnologie:

Organische Säuren (Produktion, Eigenschaften, Verwendung).

Lebensmitteltechnologie:

Industrielle Gewinnung von Milch und Milchprodukten.

3.

Semester:

Biotechnologie:

Backhefe und "single cell protein".

Lebensmitteltechnologie:

Stärkehaltige Lebensmittel; Genussmittel; Fleisch und Fleischprodukte.

4.

Semester:

Biotechnologie:

Produktion von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika.

Lebensmitteltechnologie:

Lebensmittelzusatzstoffe (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Verdickungsmittel; natürliche und künstliche Farb- und Aromastoffe).

Umwelttechnik:

Aerobe und anaerobe Abwasserreinigung; Kompostierung; Recyclingverfahren.

10.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

2.

Semester:

Chemische Verfahrenstechnik:

Grundoperationen, Fließbilddarstellungen.

Chemische Betriebstechnik:

Grundlagen der technischen Reaktionsführung.

Apparatetechnik:

Maschinen und Apparate zur Trennung, Vereinigung und Verarbeitung in lebensmitteltechnischen Betrieben.

Chemische Betriebstechnik:

Kostenvergleich und Ermittlung betriebstechnischer Werte.

11.

BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierender soll

verschiedener Lebensformen kennen und die Funktionen von pflanzlichen und tierischen Organsystemen verstehen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Evolution:

Entstehung des Lebens (chemische und biologische Evolution); Entwicklung vom Ein- zum Vielzeller; Darwinismus.

Cytologie:

Funktion und Bau der Zellbestandteile; Feinstruktur; Nucleinsäuren (Struktur und Replikation); Stoffwechselfunktionen; Stoff- und Informationstransfer; Membranen.

Genetik:

Mendel`sche Regeln; Mutation und Mutationsauslöser; Erbkrankheiten; genetisch veränderte Organismen.

12.

MIKROBIOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Morphologie; Vermehrung.

Angewandte Mikrobiologie:

Mikrobiologische Arbeitsmethoden; Mikroskopieren; Steriltechniken; Wachstum auf verschiedenen Nährmedien.

4.

Semester:

Mikrobiologie:

Bakteriensystematik; Physiologie; Hygieneschädlinge.

Angewandte Mikrobiologie:

Mikrobiologische Präparationen; Färbetechniken; Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Keimzahlbestimmungen.

13.

CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundoperationen:

Laboratoriums- und Sicherheitstechnik; Umgang mit Chemikalien, Bereitung von Reagenzlösungen.

Quantitative Analyse:

Gravimetrie; Maßanalyse.

2.

Semester:

Instrumentelle Analytik:

Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensesitive Elektroden); optische Methoden (Fotometrie, spektrometrische Methoden); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie).

14.

LEBENSMITTELTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

kennen und Ergebnisse und Analysenberichte interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Lebensmittelchemie:

Bestimmung einzelner charakteristischer Komponenten in Lebensmitteln mit Hilfe instrumenteller Untersuchungsmethoden.

4.

Semester:

Lebensmittelchemie:

Gesamtanalyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln; Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Farbstoffe, künstliche Süßstoffe).

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Studierende soll

anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

LEBENSMITTELRECHT

Bildungs und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen aufweisen und Querverbindungen zu den entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Codexkommission; Begriffsbestimmungen; Zusatzstoffe, Verfälschungen.

4.

Semester:

Gebrauchsgegenstände (Geschirr, Verpackung, Reinigungsmittel, Anstrichmittel, Spielwaren, Kosmetika); Verkehrsbestimmungen; Lebensmittelkennzeichnungsverordnung; EU-Richtlinien.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Qualitative Analyse:

Identifizierung von Kationen und Anionen; physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Präparative Verfahren:

Trenn- und Reiningungsmethoden.

4.

Semester:

Optische Verfahren:

Physikalische optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete:

Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK UND DATENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Anwendungsbereiche der Mathematik ergänzend kennen und gängige Standardsoftware anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Geometrie:

Geometrische Grundelemente; Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln); Kongruenz und Ähnlichkeit; Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten;

Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper;

Anwendungsaufgaben in der chemischen Praxis.

4.

Semester:

Datenverarbeitung:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen; Textverarbeitung; Tabellenkalkulation; Präsentationssoftware.

FERMENTATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Energie und Biomasse bei gegebener apparativer Konfiguration berechnen, die gebräuchlichsten Methoden der Fermentation anwenden und der fachlichen Entwicklung folgen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Funktion von Fermentoren, Fermenterdesign und Betriebsweisen; Prozesstechniken.

4.

Semester:

Belüftungssysteme, Stoffübergänge; Scale-up von biotechnologischen Verfahren; Up- und Downstream-Prozesse.

ERNÄHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Ernährung des gesunden Menschen:

Nährstoffe, Vitamine, Mineralstoffe; Resorption, Wirkung.

Ernährungsrichtlinien in allen Lebensabschnitten:

Energiebedarf, Körpergewicht.

Diätische Ernährung:

Leichte Vollkost, Übergewicht-, Crash-Diäten; Hyperurikämie (Gicht), Hyperlipidämie (Fettstoffwechsel); Diabetes mellitus (Berechnung der BE, praktische Blutzuckermessung, Tagesplan, Fertigprodukte).

Laborwerte:

Befundung, Fachtermini.

Hypertonie:

Ernährung; praktische Blutdruckmessung.

Lebensmittelintoleranzen und Allergien:

Verkostung, Erleben mit den Sinnen (Riechen, Kautraining).

CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Untersuchungen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen vertiefen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

2.

Semester:

Instrumentelle Analytik:

Ergänzungen von Analyseverfahren, speziell chromatographischen Verfahren.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Die Abschnitte I und V treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.4


LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... 20 20 - - 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Konstruktions-

```

übungen ............. 20 20 - - 40 I

```

9.

Grundlagen der

```

Elektrotechnik ...... 40 40 - - 80 I

```

10.

Elektrische

```

Meßtechnik .......... 40 20 - - 60 I

```

11.

Elektrische

```

Maschinen ........... - - 40 40 80 I

```

12.

Elektrische Anlagen . - 20 40 40 100 I

```

```

13.

Steuerungs- und

```

Regeltechnik ........ - - 40 40 80 I

```

14.

Elektronik .......... - - 20 20 40 I

```

```

15.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 180 200 900

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II

Leistungselektronik . - - 20 20 40 I

Laboratorium für

Elektrotechnik ...... - - 40 40 80 I

Hochspannungs-

technik ............. - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme ... 20 20 100 80 220

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

2.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis elektrotechnischer Berufe auftretenden mathematischen Spezifika anwenden können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellungen. Quadratische Gleichungen, komplexe Zahlen aus der Sicht von Anwendungen in der Elektrotechnik.

2.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad. Anwendungen der Gesetzmäßigkeiten im Fachgebiet.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Temperatur; Hauptsätze und Anwendungsbereiche der Wärmelehre; Transportphänomene.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben verstehen und ihre Anwendungen im Hard- und Softwarebereich kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Datenschutz.

Software:

Algorithmik und Systematik der Problemlösung; Strukturelemente; Grundzüge des Programmierens an Hand von Standardsoftware.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

8.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche Werkstoffe und Fertigungsverfahren der Elektrotechnik oder Elektronik kennen. Er soll Fertigungsunterlagen verstehen und erstellen können. Er soll rechnergestützte Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Metalle; Kunststoffe.

Schaltanlagenbau.

Technisches Zeichnen:

Normgerechte Darstellung von elektrischen oder elektronischen Baugruppen. Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels E-CAD-Software. Bauteil- und Symbolbibliotheken. Stücklistenverwaltung, Dokumentation.

9.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere praxisgerechte Anwendung eingehend beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Elektrisches Feld. Stromkreis. Ohmsches Gesetz. Widerstände (Schaltelement, Schaltungen, Temperaturabhängigkeit). Kirchhoffsche Regeln. Strom- und Spannungsquellen. Anpassungen.

Phänomene der Elektrotechnik:

Elektrische Arbeit, elektrische Leistung, elektrischer Wirkungsgrad. Stromleitungsmechanismen. Elektronen- und Ionenbewegungen in Gasen und Flüssigkeiten.

2.

Semester:

Erscheinungen und Gesetze; magnetischer Kreis, Induktionsgesetz;

charakteristische Größen und Maßeinheiten.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromkreis. Wechselstromwiderstände, Schaltungen von Widerständen. Elektrische Arbeit und Leistung im Wechselstromkreis. Ein- und Mehrphasensysteme.

10.

ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Meßgeräte und Meßverfahren kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufbau, Wirkungsweise und Verwendung elektrischer und

elektronischer Meßgeräte und Meßeinrichtungen.

2.

Semester:

Gebräuchliche Meßverfahren der Elektrotechnik und Elektronik. Messen nichtelektrischer Größen.

11.

ELEKTRISCHE MASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sichere Kenntnisse der in der Praxis verwendeten elektrischen Maschinen und Transformatoren erwerben. Er soll den Aufbau, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Bauformen, Schutzarten, Kühlung, Betriebsarten.

Transformatoren:

Wirkungsweise, Bauformen, Betriebsverhalten.

Allgemeine Mechanik der Antriebsarten.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten. Sonderformen.

Drehzahlregelung.

4.

Semester:

Asynchronmaschinen. Einphasenmotoren. Universalmotoren. Synchronmaschinen. Schrittmotoren. Drehzahlregelung bei Asynchronmotoren.

Fehlerursachen und Behebungsmöglichkeiten bei elektrischen Maschinen.

12.

ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichen elektrischen Anlagen zur Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie kennen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Leitungs- und Installationsmaterial, Installieren in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne.

Schutzmaßnahmen:

Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen. Auswirkungen von Schutzmaßnahmen auf den menschlichen Körper.

3.

Semester:

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

Niederspannungsanlagen:

Leitungs- und Installationsmaterial. Ortsnetz.

Errichtungsvorschriften. Elektrowärme.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksarten, Verbundbetrieb, Tarifsysteme.

4.

Semester:

Überspannungsschutz, Kurzschlußschutz, Erdschluß, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.

Allgemeine Steuerungstechnik:

Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Schaltplanarten. Alternative Energieerzeugung in der Elektrotechnik.

13.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von

Steuerungsproblemen. Bausteine. Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Bussysteme. Weitere Anwendungsbereiche.

Regelungstechnik:

Grundgesetze und Grundelemente.

4.

Semester:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder. Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

14.

ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen Schaltungen erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Tyristoren,

optoelektronische Bauelemente.

Grundschaltungen:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter. Grundzüge der Stromrichtertechnik.

4.

Semester:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendungen des Operationsverstärkers.

Stromversorgungstechnik:

Grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit

aktuellen Schaltungstechniken.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Elektrotechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Maschinen”, „Elektrische Anlagen”, „Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektronik”, „Betriebstechnik”, „Leistungselektronik” und „Hochspannungstechnik”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

4.

Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Ungesteuerte Gleichrichterschaltungen.

Netzgeführte Stromrichter:

Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter.

4.

Semester:

Wechselstromsteller.

Selbstgeführte Stromrichter:

Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen

(Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Meß- und Prüfaufgaben der Fertigung und der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Maschinen”, „Elektrische Anlagen”, „Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektronik” „Leistungselektronik” und „Hochspannungstechnik” betreffend den Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

HOCHSPANNUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Errichtungsvorschriften der elektrischen Anlagen mit einer Nennspannung über 1 kV kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Transformatorstationen. Netzarten. Hochspannungsmessung. Sternpunktbehandlung. Kurzschlußschutz und Erdschluß.

4.

Semester:

Erdungsanlagen. Schutztechnik. Schutzmaßnahmen, Überspannungsschutz. Leuchtröhrenanlagen.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.4

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE

CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht *2) ........... - - 30 30 60 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 20 20 - - 40 I

```

6.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie

*3) ................. 20 20 20 20 80 I

```

7.

Organische Chemie ... 20 20 20 20 80 I

```

```

8.

Analytische

```

Chemie *3) .......... 20 20 20 20 80 I

```

9.

Chemische

```

Technologie *4) ..... 30 30 20 20 100 I

```

10.

Chemische

```

Verfahrenstechnik *4) 20 20 20 20 80 I

```

11.

Chemisches

```

Laboratorium und

Technikum ............ 90 90 90 70 340 I

```

12.

Projektstudien ....... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 260 260 1 040

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *5)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Umweltanalytisches

Laboratorium ........ 20 20 20 20 80 I

Angewandte

Mathematik und

Datentechnik ........ - - 20 20 40 I

Mikrobiologie und

Biotechnologie ...... - - 20 20 40 II

```

```

Zwischensumme ... 20 20 40 40 120

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 300 300 1 160

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

Folgender Absatz ist der Anlage A.1, Kap. II, anzuschließen:

Im Bereich der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik soll dem chemischen Laboratorium, wenn es die Ausstattung des Schulstandortes erlaubt, auch ein Technikum zur Simulation des verfahrenstechnischen Betriebes angeschlossen werden.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Umweltschutzrecht:

Chemikaliengesetz. Sonderabfallgesetz. Umweltrecht

(Immissionsgesetz. Wasserwirtschaftsgesetz, Grenzwertverordnung. Strahlenschutz. Störfallverordnung).

Betriebswirtschaft:

Grundzüge des Rechnungswesens.

4.

Semester:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen. Er soll Rechenhilfen einsetzen und anwenden lernen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

2.

Semester:

Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen der Elemente und ihrer Verbindungen kennen. Er soll ihre Einsatzbereiche und ihre Auswirkung auf die Umwelt kritisch einschätzen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Terminologie. Zustände der Materie. Stöchiometrische Gesetze.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.

2.

Semester:

Atombau und Periodensystem der Elemente. Bindungstypen.

Anorganische Chemie:

Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der

13.

bis 18. Gruppe.

3.

Semester:

Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen). Das

chemische Gleichgewicht.

Anorganische Chemie:

Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und 13. bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

4.

Semester:

Reaktionstypen. Komplexchemie.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12.

Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

7.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Nomenklatur. Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen. Gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.

2.

Semester:

Funktionelle Gruppen. Strukturen, Eigenschaften.

Reaktionen:

Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).

3.

Semester:

Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Charakterisierung, Vorkommen, Verwendung). Natürliche und künstliche Makromoleküle.

4.

Semester:

Benzol und Derivate. Kondensierte Aromaten.

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen. Farbstoffe.

8.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Identifizierung von Kationen und Anionen. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Quantitative Analyse:

Gravimetrie.

2.

Semester:

Maßanalyse (Acidimetrie, Redoxtitrationen, Fällungstitration, Komplexometrie, instrumentelle Indikationsmethoden).

Präparative Verfahren:

Trenn- und Reinigungsmethoden.

3.

Semester:

Grundbegriffe der Elektrotechnik. Potentiometrie, Konduktometrie, Elektrogravimetrie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Chromatographische Methoden:

Gaschromatographie, Flüssigchromatographie,

Dünnschichtchromatographie. Elektrophorese.

4.

Semester:

Physikalisch-optische Grundlagen. Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete:

Instrumentelle Methoden in der Prozeß-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

9.

CHEMISCHE TECHNOLOGIE (einschließlich Umwelttechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Wasser und Abwasser, anorganische Laugen und Säuren. Salze. Peroxoverbindungen. Metallurgie.

2.

Semester:

Allgemeine Begriffe. Emission. Immission. Umweltaspekte der Kernenergie.

3.

Semester:

Eröl (Anm.: richtig: Erdöl), Erdgas. Kohle. Holz und seine Produkte. Kohlenhydrate. Kunststoffe.

4.

Semester:

Allgemeine chemische Technologien (Energietransport, Betriebsmittel, Abfallprodukte und deren Recycling. Lagerung und Transport von Rohstoffen und Fertigprodukten). Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsverfahren; Projektierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Chemieanlagen. Entsorgungsmethoden anhand von Beispielen in der chemischen Industrie.

10.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Technische Chemie von Bedeutung sind, kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundbegriffe. Grundlagen der Reaktionsführung. Verfahrens-, Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder. Prozeßleittechnik.

2.

Semester:

Physikalische Grundbegriffe der Mechanik. Mechanische Grundoperationen.

3.

Semester:

Grundlagen der Thermodynamik. Wärmeübertragung. Thermische Grundoperationen. Energieversorgung.

4.

Semester:

11.

CHEMISCHES LABORATORIUM und TECHNIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Technische Chemie und Umwelttechnik wichtigen Untersuchungen kennenlernen und die im Laboratorium wesentlichen Analysenverfahren und chemischen Grundoperationen beherrschen. Er soll eine Übertragung von Labordaten in Technikumsgröße unter dem Aspekt der angewandten Up-Scaling-Verfahren, der Arbeitssicherheit, der Ökologie und Entsorgung von Chemikalien bewerkstelligen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Laboratoriums- und Sicherheitstechnik.

Quantitative Verfahren:

Gravimetrie. Maßanalyse.

2.

Semester:

Potentiometrie. Photometrie. Atomabsorptionsspektroskopie. Elektrogravimetrie. Infrarotspektroskopie. Chromatographische Verfahren.

3.

Semester:

Arbeiten unter Verwendung verschiedener Reaktionsarten mit anschließender Produktisolierung. Verfahrenstechniken wie Kühlen, Heizen, Trocknen, Destillieren, Sublimieren.

4.

Semester:

Isolierung von Naturstoffen, instrumentelle Analytik im Prozeß und Reindarstellung der Produkte.

Technikum:

Arbeiten am 20-Liter- bzw. 50-Liter-Reaktor.

12.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Analytik, der Synthese und der chemischen Technologie bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Chemisches Laboratorium und Technikum”, „Analytische Chemie”, „Organische Chemie”, „Chemische Technologie” und „Chemische Verfahrenstechnik” betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

UMWELTANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Probeziehung. Qualitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter.

2.

Semester:

3.

Semester:

4.

Semester:

Anreicherungsverfahren. Spurenanalytik. Bestimmung von Summenparametern.

ANGEWANDTE MATHEMATIK und DATENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige Anwendungsbereiche der Mathematik ergänzend kennenlernen. Er soll gängige Standardsoftware anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der chemischen Praxis.

4.

Semester:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen. Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Präsentationssoftware.

MIKROBIOLOGIE und BIOTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie und Biotechnologie kennen und sicher anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Mikrobiologische Arbeitsmethoden. Steriltechniken. Systematische Grundlagen der Mikrobiologie.

4.

Semester:

Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Mikroskopieren.

Färbetechniken. Keimzahlbestimmungen.

Biotechnologie:

Fermentationsprozesse. Gewinnung von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika. Umwelttechnik.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) einschließlich Umweltrecht.

*3) einschließlich angewandte Physik.

*4) einschließlich Umwelttechnik.

*5) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Die Abschnitte I und V treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.5

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INDUSTRIELLE

ELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... 20 20 - - 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Konstruktions-

```

übungen ............. 20 20 - - 40 I

```

9.

Grundlagen der

```

Elektrotechnik ...... 40 40 - - 80 I

```

10.

Elektrische

```

Meßtechnik .......... 40 20 - - 60 I

```

11.

Elektrische Anlagen

```

und Antriebstechnik . - - 20 20 40 I

```

12.

Bauelemente und

```

Grundschaltungen der

Elektronik .......... - 20 60 40 120 I

```

13.

Laboratorium für

```

Elektronik .......... - - 60 60 120 I

```

14.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 180 180 880

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II

Fertigungstechnik

und Konstruktion .... - - 40 40 80 I

Leistungselektronik . - - 20 20 40 I

Mikroelektronik ..... - - 40 40 80 I

Nachrichtentechnik .. - - 20 20 40 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik .... - - 40 40 80 I

```

```

Zwischensumme ... 20 20 100 100 240

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

2.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis elektrotechnischer Berufe auftretenden mathematischen Spezifika anwenden können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellungen. Quadratische Gleichungen, komplexe Zahlen aus der Sicht von Anwendungen in der Elektrotechnik.

2.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad. Anwendungen der Gesetzmäßigkeiten im Fachgebiet.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Temperatur; Hauptsätze und Anwendungsbereiche der Wärmelehre; Transportphänomene.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben verstehen und ihre Anwendungen im Hard- und Softwarebereich kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Datenschutz.

Software:

Algorithmik und Systematik der Problemlösung; Strukturelemente; Grundzüge des Programmierens an Hand von Standardsoftware.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

8.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche Werkstoffe und Fertigungsverfahren der Elektrotechnik oder Elektronik kennen. Er soll Fertigungsunterlagen verstehen und erstellen können. Er soll rechnergestützte Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Metalle; Kunststoffe.

Schaltanlagenbau.

Technisches Zeichnen:

Normgerechte Darstellung von elektrischen oder elektronischen Baugruppen. Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels E-CAD-Software. Bauteil- und Symbolbibliotheken. Stücklistenverwaltung, Dokumentation.

9.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere praxisgerechte Anwendung eingehend beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Elektrisches Feld, Influenz.

Gleichstromtechnik:

Stromkreis. Ohmsches Gesetz. Widerstände (Schaltelement, Schaltungen, Temperaturabhängigkeit). Kirchhoffsche Regeln. Strom- und Spannungsquellen. Anpassungen.

Phänomene der Elektrotechnik:

Elektrische Arbeit, elektrische Leistung, elektrischer Wirkungsgrad. Stromleitungsmechanismen. Elektronen- und Ionenbewegungen in Gasen und Flüssigkeiten.

2.

Semester:

Erscheinungen und Gesetze; magnetischer Kreis, Induktionsgesetz;

charakteristische Größen und Maßeinheiten.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromkreis. Wechselstromwiderstände. Elektrische Arbeit und Leistung im Wechselstromkreis. Ein- und Mehrphasensysteme.

10.

ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Meßgeräte und Meßverfahren kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Maßeinheiten. Meßfehler und Genauigkeit, Meßgeräteempfindlichkeit.

Analoges und digitales Meßprinzip.

Meßinstrumente:

Aufbau, Wirkungsweise und Verwendung elektrischer und

elektronischer Meßgeräte und Meßeinrichtungen.

2.

Semester:

Gebräuchliche Meßverfahren der Elektrotechnik und Elektronik. Messen nichtelektrischer Größen.

11.

ELEKTRISCHE ANLAGEN UND ANTRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wichtigsten elektrischen Maschinen und ihre Anwendungsgebiete kennen. Er soll die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowie wesentliche Einrichtungen zum Verteilen der elektrischen Energie kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arten und Funktionen. Lastarten. Kühlung.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.

Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

4.

Semester:

Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten.

Anwendungsgebiete elektrischer Maschinen.

Elektrische Anlagen:

Gefahren des elektrischen Stromes; Schutzarten; Schutzmaßnahmen entsprechend den ÖVE-Vorschriften. Sicherungen in Niederspannungsanlagen.

12.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Information, Nachricht, Signal.

Passive Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten. PN-Übergang und Diode.

3.

Semester:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern.

Grundschaltungen:

Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger.

4.

Semester:

Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.

13.

LABORATORIUM FÜR ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Meß- und Prüfaufgaben der Fertigung und der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik'', „Elektrische Anlagen und Antriebstechnik'', „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik'' sowie der alternativen Pflichtgegenstände „Leistungselektronik'', „Mikroelektronik'', „Nachrichtentechnik'', „Steuerungs- und Regelungstechnik'' betreffend den Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

14.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der industriellen Elektronik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik'', „Elektrische Anlagen und Antriebstechnik'', „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik'', „Betriebstechnik'', „Fertigungstechnik und Konstruktion'', „Leistungselektronik'', „Mikroelektronik'', „Nachrichtentechnik'' und „Steuerungs- und Regelungstechnik''.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

4.

Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungen der Elektronik analysieren können. Er soll selbständig einfache Baugruppen dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Der Schüler soll Datenbücher und technische Beschreibungen verwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen. Erstellen der Fertigungsunterlagen.

4.

Semester:

Analyse vorgegebener Schaltungen, Erarbeitung der wesentlichen Leistungsmerkmale. Berechnen und Dimensionieren von einfachen Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen.

LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

4.

Semester:

Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen

(Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.

MIKROELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundlagen der digitalen Signalverarbeitung kennen. Er soll elektronische Bausteine für Anwendungsaufgaben in der digitalen Zähl-, Rechen- und Steuerungstechnik kennen und die entsprechenden Schaltungen verstehen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Flip-Flops, Speicherbausteine, Zähler-, Rechen- und weitere

Anwendungsschaltungen.

Kodierverfahren. Schaltalgebra.

Analyse und Synthese von logischen Schaltungen.

4.

Semester:

Analog/Digital- und Digital/Analog-Umwandlungen. Serielle und

parallele Schnittstellen, Bus-Systeme.

Mikroprozessoren:

Struktur eines Mikroprozessorsystems. Aufbau eines Befehlssatzes

eines aktuellen Mikrocontrollers.

Praktische Übungen in beiden Semestern.

NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wichtigsten Elemente und Übertragungstechniken in der Nachrichtentechnik kennen und ihre Anwendungen beschreiben können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kennwerte, Übertragungsfunktion, Filter.

Analoge Übertragungstechnik:

Analoge Multiplexverfahren, praktische Anwendungsbeispiele.

4.

Semester:

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von Steuerungsproblemen. Bautsteine (Anm.: richtig: Bausteine) Speicherprogrammierbare Steuerungen. Bussysteme. Weitere Anwendungsbereiche.

Reglungstechnik (Anm.: richtig: Regelungstechnik):

Grundgesetze und Grundelemente.

4.

Semester:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder. Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.5


LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... 20 20 - - 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Konstruktions-

```

übungen ............. 20 20 - - 40 I

```

9.

Grundlagen der

```

Elektrotechnik ...... 40 40 - - 80 I

```

10.

Elektrische

```

Meßtechnik .......... 40 20 - - 60 I

```

11.

Elektrische

```

Maschinen ........... - - 40 40 80 I

```

12.

Elektrische Anlagen . - 20 40 40 100 I

```

```

13.

Steuerungs- und

```

Regeltechnik ........ - - 40 40 80 I

```

14.

Elektronik .......... - - 20 20 40 I

```

```

15.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 180 200 900

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II

Leistungselektronik . - - 20 20 40 I

Laboratorium für

Elektrotechnik ...... - - 40 40 80 I

Hochspannungs-

technik ............. - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme ... 20 20 100 80 220

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

2.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis elektrotechnischer Berufe auftretenden mathematischen Spezifika anwenden können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellungen. Quadratische Gleichungen, komplexe Zahlen aus der Sicht von Anwendungen in der Elektrotechnik.

2.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad. Anwendungen der Gesetzmäßigkeiten im Fachgebiet.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Temperatur; Hauptsätze und Anwendungsbereiche der Wärmelehre; Transportphänomene.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben verstehen und ihre Anwendungen im Hard- und Softwarebereich kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Datenschutz.

Software:

Algorithmik und Systematik der Problemlösung; Strukturelemente; Grundzüge des Programmierens an Hand von Standardsoftware.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

8.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche Werkstoffe und Fertigungsverfahren der Elektrotechnik oder Elektronik kennen. Er soll Fertigungsunterlagen verstehen und erstellen können. Er soll rechnergestützte Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Metalle; Kunststoffe.

Schaltanlagenbau.

Technisches Zeichnen:

Normgerechte Darstellung von elektrischen oder elektronischen Baugruppen. Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels E-CAD-Software. Bauteil- und Symbolbibliotheken. Stücklistenverwaltung, Dokumentation.

9.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere praxisgerechte Anwendung eingehend beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Elektrisches Feld. Stromkreis. Ohmsches Gesetz. Widerstände (Schaltelement, Schaltungen, Temperaturabhängigkeit). Kirchhoffsche Regeln. Strom- und Spannungsquellen. Anpassungen.

Phänomene der Elektrotechnik:

Elektrische Arbeit, elektrische Leistung, elektrischer Wirkungsgrad. Stromleitungsmechanismen. Elektronen- und Ionenbewegungen in Gasen und Flüssigkeiten.

2.

Semester:

Erscheinungen und Gesetze; magnetischer Kreis, Induktionsgesetz;

charakteristische Größen und Maßeinheiten.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromkreis. Wechselstromwiderstände, Schaltungen von Widerständen. Elektrische Arbeit und Leistung im Wechselstromkreis. Ein- und Mehrphasensysteme.

10.

ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Meßgeräte und Meßverfahren kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufbau, Wirkungsweise und Verwendung elektrischer und

elektronischer Meßgeräte und Meßeinrichtungen.

2.

Semester:

Gebräuchliche Meßverfahren der Elektrotechnik und Elektronik. Messen nichtelektrischer Größen.

11.

ELEKTRISCHE MASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sichere Kenntnisse der in der Praxis verwendeten elektrischen Maschinen und Transformatoren erwerben. Er soll den Aufbau, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Bauformen, Schutzarten, Kühlung, Betriebsarten.

Transformatoren:

Wirkungsweise, Bauformen, Betriebsverhalten.

Allgemeine Mechanik der Antriebsarten.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten. Sonderformen.

Drehzahlregelung.

4.

Semester:

Asynchronmaschinen. Einphasenmotoren. Universalmotoren. Synchronmaschinen. Schrittmotoren. Drehzahlregelung bei Asynchronmotoren.

Fehlerursachen und Behebungsmöglichkeiten bei elektrischen Maschinen.

12.

ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichen elektrischen Anlagen zur Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie kennen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Leitungs- und Installationsmaterial, Installieren in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne.

Schutzmaßnahmen:

Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen. Auswirkungen von Schutzmaßnahmen auf den menschlichen Körper.

3.

Semester:

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

Niederspannungsanlagen:

Leitungs- und Installationsmaterial. Ortsnetz.

Errichtungsvorschriften. Elektrowärme.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksarten, Verbundbetrieb, Tarifsysteme.

4.

Semester:

Überspannungsschutz, Kurzschlußschutz, Erdschluß, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.

Allgemeine Steuerungstechnik:

Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Schaltplanarten. Alternative Energieerzeugung in der Elektrotechnik.

13.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von

Steuerungsproblemen. Bausteine. Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Bussysteme. Weitere Anwendungsbereiche.

Regelungstechnik:

Grundgesetze und Grundelemente.

4.

Semester:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder. Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

14.

ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen Schaltungen erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Tyristoren,

optoelektronische Bauelemente.

Grundschaltungen:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter. Grundzüge der Stromrichtertechnik.

4.

Semester:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendungen des Operationsverstärkers.

Stromversorgungstechnik:

Grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit

aktuellen Schaltungstechniken.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Elektrotechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Maschinen”, „Elektrische Anlagen”, „Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektronik”, „Betriebstechnik”, „Leistungselektronik” und „Hochspannungstechnik”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

4.

Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Ungesteuerte Gleichrichterschaltungen.

Netzgeführte Stromrichter:

Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter.

4.

Semester:

Wechselstromsteller.

Selbstgeführte Stromrichter:

Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen

(Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Meß- und Prüfaufgaben der Fertigung und der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Maschinen”, „Elektrische Anlagen”, „Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektronik” „Leistungselektronik” und „Hochspannungstechnik” betreffend den Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

HOCHSPANNUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Errichtungsvorschriften der elektrischen Anlagen mit einer Nennspannung über 1 kV kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Transformatorstationen. Netzarten. Hochspannungsmessung. Sternpunktbehandlung. Kurzschlußschutz und Erdschluß.

4.

Semester:

Erdungsanlagen. Schutztechnik. Schutzmaßnahmen, Überspannungsschutz. Leuchtröhrenanlagen.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Die Abschnitte I und V treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.6


LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Mechanik ............ 40 40 - - 80 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik ... 20 20 40 40 120 I

```

```

10.

Maschinenelemente ... 40 20 - - 60 I

```

```

11.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 20 - 60 II

```

12.

Elektrotechnik

```

und

Steuerungstechnik ... - 20 60 40 120 I

```

13.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 140 140 800

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Meßtechnik *3) ...... - - 20 20 40 I

Metallbau ........... - - 20 20 40 I

Schweißtechnik *3) .. - - 20 20 40 I

Maschinenkunde ...... - - 20 20 40 (I)

Hydraulik und

Pneumatik *3) ....... - - 40 40 80 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik *3) - - 40 40 80 I

Betriebstechnik und

-management ......... - - 40 40 80 I

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Computer Aided

Design *3) .......... - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing *3) ... - - 40 40 80 I

Sicherheitstechnik .. - - 20 20 40 II

```

```

Zwischensumme ... 20 20 160 160 360

```

```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 300 300 1 160

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; Kreisfunktionen. Graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

2.

Semester:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Hydrostatik:

Druck. Druckausbreitung. Auftrieb. Anwendungen der Hydraulik.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe ein wirtschaftliches Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe.

2.

Semester:

Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme.

Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

3.

Semester:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen. Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben. Sonderbearbeitungsverfahren.

Vorrichtungen:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

4.

Semester:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken. Feinbearbeitung. Sonderbearbeitungsverfahren. Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Technik und CNC-Maschinen. Steuerungen. Flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

10.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager.

2.

Semester:

Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

3.

Semester:

Einfache Bauteile und Maschinen nach Vorlage oder Modellaufnahme; Stücklisten und Arbeitspapiere.

12.

ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Installation, der elektrischen Antriebe sowie die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen.

3.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische

Arbeit und Leistung; Drehstrom.

Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen:

Meßgeräte. Meßketten. Sensoren.

4.

Semester:

Gleich- und Drehstrommaschinen. Installation von Antrieben.

Schutzmaßnahmen.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln. Steuerungsarten und -

elemente. Anwendungen im Fachgebiet.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte des Maschinenbaus und der Fertigungstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik und Steuerungstechnik'', „Meßtechnik'' , „Metallbau'', „Schweißtechnik'', „Maschinenkunde'', „Hydraulik und Pneumatik'', „Steuerungs- und Regelungstechnik'', Betriebstechnik und -management'', „Umwelttechnik und -management'', „Qualitätsmanagement'', „Computer Aided Design'', „Computer Aided Manufacturing'' oder „Sicherheitstechnik''.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfungsaufgaben lösen und Dokumentationen und Verfahren der Qualitätssicherung kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung. Meß-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.

Meßtheorie:

Meßverfahren; Meßkette, Meßgrößenwandlung. Fehleranalyse.

Qualitätsberichterstattung.

4.

Semester:

Berührendes Messen; Lehren, Meßgeräte. Berührungsfreies Messen. Meßmaschinen. Grundlagen der CNC-Meßtechnik. Analoges Messen; Digitales Messen. Meßmittelverwaltung und -überwaltung.

Auswertung von Meßdaten:

Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen. Überwachung von Meßsystemen.

METALLBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im gewerblichen Metallbau die gebräuchlichsten Konstruktionen von Türen, Toren und Fenstern sowie Außenwandkonstruktionen und deren Befestigungsmöglichkeiten kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz.

Türen und Tore:

Aufbau , Arten und Werkstoffe für Türen. Hallentore. Tore für den Außenbereich.

Fassaden:

Konstruktionsarten der Fassaden. Bauarten vorgehängter Fassaden.

Befestigung und Montage.

4.

Semester:

Konstruktion- und Hinterlüftung der Metallflächen. Befestigung und Montage von Bauteilen und Profilblechen. Befestigung von Bauteilen.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz:

Korrosionsarten. Oberflächenschutz durch Farbanstriche und chemische Überzüge. Metallische Schutzüberzüge.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kenntnisse von Verfahrensarten und Geräte für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades aufweisen und deren Sicherheitsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschmelzschweißen: Offenes, geschütztes und verdecktes Lichtbogenschweißen. Automatische und Sonderschweißverfahren.

4.

Semester:

Arbeitsweise, Bedienung und wirtschaftlicher Einsatz. Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung. Qualitätssicherung bei Schweißarbeiten.

MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, Anwendungsgebiete, Arbeitsweise, Betriebsverhalten und Regelung der wichtigsten Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kolbenpumpen.

Strömungsmaschinen:

Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen.

Fördertechnik:

Hebezeuge. Krananlagen. Aufzüge. Förderanlagen.

4.

Semester:

Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.

Kolbenmaschinen:

Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.

Thermische Anlagen:

Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Druckmedien, Druckluftaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

Hydraulische und pneumatische Anlagen:

Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme. Wartung, Störungsbehebung.

4.

Semester:

Symbolik, Schaltplansystematik, Diagramme. Pneumatische und elektropneumatische Grundsteuerungen. Hydraulische und elektrohydraulische Grundsteuerungen. Proportionalhydraulik. Messen von Kenngrößen. Fehlersuche und Störungsbehebung.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regeleinrichtungen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen im Labormaßstab durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten. Darstellungs- und Lösungsmethoden von

Steuerungsproblemen. Bausteine. Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Weitere Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder.

Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

4.

Semester:

Mechanische, elektrische und fluidtechnische Steuerungen und Regelungen (Schaltpläne; Funktionspläne und Diagramm; Aufbau, Inbetriebnahme, Messungen und Auswertungen). Sensoren.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Formen der Unternehmens- und Betriebsorganisation, gebräuchliche Managementmethoden und die Vernetzungen in Unternehmen kennen.

Er soll gebräuchliche Methoden der Planung und Steuerung der Produktion und der technischen Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Er soll weiteres das betriebliche Rechnungswesen (Controlling) kennen und die Ergebnisse beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit. Operatives Controlling.

Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung, Kapazitätsplanung, Lager- und Werkstattsteuerung, Betriebsdatenerfassung.

4.

Semester:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien. Kommunizieren, Motivieren,

Führen und Managen, organisieren. Finanzieren, Investieren,

Produzieren.

Überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

COMPUTER AIDED DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen.

Betriebssysteme.

Menü- und Benützerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen. Grundlegende und erweiterte

Zeichenbefehle.

4.

Semester:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbständigem Entwurf. Zeichnungshandling. Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte Konstruktionszeichnungen in einfache CNC-Programme umzuwandeln und derartige Programme zu entwickeln, um an CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren Werkstücke zu fertigen.

Der Schüler soll praktische Fertigkeiten und Kenntnisse im Handhaben von CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren mittleren Schwierigkeitsgrades entwickeln können. Er soll entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten der maschinellen Programmierung erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen;

CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

CNC-Technik an der Maschine:

Vorbereitung und Einrichtung der Maschinen, Testlauf, Automatikbetrieb. Programmaufbau nach DIN 60025, einfache Zyklen, Arbeitsfolgeplan, Aufspannplan.

4.

Semester:

Programmeingabe vorgegebener Programme, Bereitstellung von Werkzeugen, Rüsten einer CNC-Maschine oder eines Bearbeitungszentrums. Bearbeiten einfacher bzw. mittelschwieriger Werkstücke im Einzelsatz.

Rechnerunterstützte Programmierung:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

SICHERHEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und Unfallsursachen, Gefahren und Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz erkennen und beurteilen können. Er soll Methoden zur wirkungsvollen vorbeugenden Beseitigung von Unfallgefahren und Gesundheitsbelastungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungvorschriften,

Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik. Brand-, Elektro-, Lärm- und Strahlenschutz.

4.

Semester:

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel. Gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung; ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Sicherheitsprogramme:

Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und der Arbeitsinspektion bei der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

*3) mit Laborübungen.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.6

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INDUSTRIELLE

ELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... 20 20 - - 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Konstruktions-

```

übungen ............. 20 20 - - 40 I

```

9.

Grundlagen der

```

Elektrotechnik ...... 40 40 - - 80 I

```

10.

Elektrische

```

Meßtechnik .......... 40 20 - - 60 I

```

11.

Elektrische Anlagen

```

und Antriebstechnik . - - 20 20 40 I

```

12.

Bauelemente und

```

Grundschaltungen der

Elektronik .......... - 20 60 40 120 I

```

13.

Laboratorium für

```

Elektronik .......... - - 60 60 120 I

```

14.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 180 180 880

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II

Fertigungstechnik

und Konstruktion .... - - 40 40 80 I

Leistungselektronik . - - 20 20 40 I

Mikroelektronik ..... - - 40 40 80 I

Nachrichtentechnik .. - - 20 20 40 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik .... - - 40 40 80 I

```

```

Zwischensumme ... 20 20 100 100 240

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

2.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis elektrotechnischer Berufe auftretenden mathematischen Spezifika anwenden können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellungen. Quadratische Gleichungen, komplexe Zahlen aus der Sicht von Anwendungen in der Elektrotechnik.

2.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad. Anwendungen der Gesetzmäßigkeiten im Fachgebiet.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Temperatur; Hauptsätze und Anwendungsbereiche der Wärmelehre; Transportphänomene.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben verstehen und ihre Anwendungen im Hard- und Softwarebereich kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Datenschutz.

Software:

Algorithmik und Systematik der Problemlösung; Strukturelemente; Grundzüge des Programmierens an Hand von Standardsoftware.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

8.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche Werkstoffe und Fertigungsverfahren der Elektrotechnik oder Elektronik kennen. Er soll Fertigungsunterlagen verstehen und erstellen können. Er soll rechnergestützte Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Metalle; Kunststoffe.

Schaltanlagenbau.

Technisches Zeichnen:

Normgerechte Darstellung von elektrischen oder elektronischen Baugruppen. Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels E-CAD-Software. Bauteil- und Symbolbibliotheken. Stücklistenverwaltung, Dokumentation.

9.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere praxisgerechte Anwendung eingehend beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Elektrisches Feld, Influenz.

Gleichstromtechnik:

Stromkreis. Ohmsches Gesetz. Widerstände (Schaltelement, Schaltungen, Temperaturabhängigkeit). Kirchhoffsche Regeln. Strom- und Spannungsquellen. Anpassungen.

Phänomene der Elektrotechnik:

Elektrische Arbeit, elektrische Leistung, elektrischer Wirkungsgrad. Stromleitungsmechanismen. Elektronen- und Ionenbewegungen in Gasen und Flüssigkeiten.

2.

Semester:

Erscheinungen und Gesetze; magnetischer Kreis, Induktionsgesetz;

charakteristische Größen und Maßeinheiten.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromkreis. Wechselstromwiderstände. Elektrische Arbeit und Leistung im Wechselstromkreis. Ein- und Mehrphasensysteme.

10.

ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Meßgeräte und Meßverfahren kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Maßeinheiten. Meßfehler und Genauigkeit, Meßgeräteempfindlichkeit.

Analoges und digitales Meßprinzip.

Meßinstrumente:

Aufbau, Wirkungsweise und Verwendung elektrischer und

elektronischer Meßgeräte und Meßeinrichtungen.

2.

Semester:

Gebräuchliche Meßverfahren der Elektrotechnik und Elektronik. Messen nichtelektrischer Größen.

11.

ELEKTRISCHE ANLAGEN UND ANTRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wichtigsten elektrischen Maschinen und ihre Anwendungsgebiete kennen. Er soll die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowie wesentliche Einrichtungen zum Verteilen der elektrischen Energie kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arten und Funktionen. Lastarten. Kühlung.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.

Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

4.

Semester:

Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten.

Anwendungsgebiete elektrischer Maschinen.

Elektrische Anlagen:

Gefahren des elektrischen Stromes; Schutzarten; Schutzmaßnahmen entsprechend den ÖVE-Vorschriften. Sicherungen in Niederspannungsanlagen.

12.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Information, Nachricht, Signal.

Passive Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten. PN-Übergang und Diode.

3.

Semester:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern.

Grundschaltungen:

Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger.

4.

Semester:

Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.

13.

LABORATORIUM FÜR ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Meß- und Prüfaufgaben der Fertigung und der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Anlagen und Antriebstechnik”, „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik” sowie der alternativen Pflichtgegenstände „Leistungselektronik”, „Mikroelektronik”, „Nachrichtentechnik”, „Steuerungs- und Regelungstechnik” betreffend den Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

14.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der industriellen Elektronik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Anlagen und Antriebstechnik”, „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik”, „Betriebstechnik”, „Fertigungstechnik und Konstruktion”, „Leistungselektronik”, „Mikroelektronik”, „Nachrichtentechnik” und „Steuerungs- und Regelungstechnik”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

4.

Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungen der Elektronik analysieren können. Er soll selbständig einfache Baugruppen dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Der Schüler soll Datenbücher und technische Beschreibungen verwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen. Erstellen der Fertigungsunterlagen.

4.

Semester:

Analyse vorgegebener Schaltungen, Erarbeitung der wesentlichen Leistungsmerkmale. Berechnen und Dimensionieren von einfachen Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen.

LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

4.

Semester:

Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen

(Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.

MIKROELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundlagen der digitalen Signalverarbeitung kennen. Er soll elektronische Bausteine für Anwendungsaufgaben in der digitalen Zähl-, Rechen- und Steuerungstechnik kennen und die entsprechenden Schaltungen verstehen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Flip-Flops, Speicherbausteine, Zähler-, Rechen- und weitere

Anwendungsschaltungen.

Kodierverfahren. Schaltalgebra.

Analyse und Synthese von logischen Schaltungen.

4.

Semester:

Analog/Digital- und Digital/Analog-Umwandlungen. Serielle und

parallele Schnittstellen, Bus-Systeme.

Mikroprozessoren:

Struktur eines Mikroprozessorsystems. Aufbau eines Befehlssatzes

eines aktuellen Mikrocontrollers.

Praktische Übungen in beiden Semestern.

NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wichtigsten Elemente und Übertragungstechniken in der Nachrichtentechnik kennen und ihre Anwendungen beschreiben können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kennwerte, Übertragungsfunktion, Filter.

Analoge Übertragungstechnik:

Analoge Multiplexverfahren, praktische Anwendungsbeispiele.

4.

Semester:

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von Steuerungsproblemen. Bautsteine (Anm.: richtig: Bausteine) Speicherprogrammierbare Steuerungen. Bussysteme. Weitere Anwendungsbereiche.

Reglungstechnik (Anm.: richtig: Regelungstechnik):

Grundgesetze und Grundelemente.

4.

Semester:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder. Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Die Abschnitte I und V treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.7

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR SANITÄR- UND

HEIZUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 60 60 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Mechanik ............ 30 30 - - 60 (I)

```

```

8.

Mechanische

```

Technologie ......... 40 40 - - 80 (I)

```

9.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II

```

10.

Technische

```

Richtlinien ......... - - 20 20 40 III

```

11.

Installations-

```

planung ............. - - 40 40 80 I

```

12.

Pumpenanlagen und

```

Wasserversorgung .... - - 50 30 80 I

```

13.

Gastechnik .......... 20 20 20 - 60 I

```

```

14.

Heizungstechnik ..... 30 30 30 30 120 I

```

```

15.

Umwelttechnologie ... - - - 40 40 I

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 220 220 960

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Bautechnik .......... - - 20 20 40 II

Solartechnik und

Wärmepumpen ......... - - 20 20 40 I

Fachkalkulation mit

EDV ................. - - 20 20 40 I

Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II

Schweißtechnik ...... - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme .. 20 20 60 60 160

```

```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

2.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Hydromechanik:

Druck, Auftrieb, Strömungen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Physikalische Eigenschaften fester, flüssiger

und gasförmiger Körper.

7.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Festigkeitslehre:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und

drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung.

2.

Semester:

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Strömungen in Rohrleitungen.

Viskosität. Technische Anwendungen.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre. Wärmetransport und -dämmung. Wärmebedarfsrechnung.

8.

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen. Er soll Verfahren der spanlosen Bearbeitung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Spanlose und spanende Bearbeitung. Maschinen und Geräte.

Werkstoffe:

Einteilung nach metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sowie Kunststoffen. Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung.

2.

Semester:

Legierungen. Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung. Spezifische

Werkstoffe in der Sanitär- und Heizungstechnik.

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,

Löten, Kleben.

9.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen sowie einfache Installationspläne anfertigen und Baupläne lesen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien.

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:

Elemente des Rohrleitungsbaus, Flansche, Fittings und einfache Armaturen in Normalrissen und Axonometrie. Toleranzen und Passungen.

2.

Semester:

Schaltsymbole der Installationstechnik.

Heizungs- und Installationspläne:

Gas- und Wasserinstallation.

10.

TECHNISCHE RICHTLINIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Heizungs- und Sanitärtechnik anzuwendenden Gesetze und technischen Normen kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Gesetze, Normen und Richtlinien für die Errichtung und Wartung von Anlagen auf dem Gebiet der Gas, Wasser- und Heizungsinstallation.

Grundzüge der Verwaltung:

Behördenverfahren. Instanzenzug.

11.

INSTALLATIONSPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll installationstechnische Aufgabenstellungen des Gas-, Wasser-, Abwasser- und Heizungsbaus nach dem Stand der Technik planen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeiten mit Bauplänen. Anfertigen von Installationsplänen, Strangschemata, isometrische Darstellungen, Dimensionierungen und Materialauszüge.

4.

Semester:

Anlagen mit Wärmepumpen, Solartechnik und Pufferspeicher.

Sanitärraumgestaltung:

Planung von WCs, Bädern, Küchen und sonstigen Naßräume. Erstellen von Behördenplänen.

12.

PUMPENANLAGEN UND WASSERVERSORGUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und Verfahren der Wasserversorgungstechnik kennen und einfache Berechnungen sowie Auslegungen facheinschlägiger Anlagen selbständig durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Grundlagen der Wasseraufbereitung, Anforderungen an Trink- und Nutzwasser, Abwasserbeseitigung, Abwasserreinigung.

Elemente des Rohrleitungsbaus:

Rohre und ihre Werkstoffe, Rohrverbindungen, Absperrorgane,

Armaturen. Normen.

Auslegung von Anlagen:

Druckverlustbestimmung von Rohrleitungen, Festigkeitsnachweis für

Rohre.

Pumpenarten:

Arbeitsprinzip, Kenngrößen und Betrieb.

4.

Semester:

Elemente der Wasserversorgungsanlagen, Hauswasserversorgung, örtliche und zentrale Warmwasserversorgung, Grundzüge der Ortswasserversorgung. Technische Wasserversorgungsanlagen mit Ausführungsbeispielen. Berechnungen einfacher Wasserversorgungsanlagen.

Wasserentsorgung:

Hausentwässerung, Abscheider und Hebeanlagen.

13.

GASTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften der gasförmigen Brennstoffe kennen und Gasinstallationen durchführen können. Er soll den Aufbau und die Wirkungsweise facheinschlägiger Gasgeräte kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gasgewinnung und -erzeugung. Eigenschaften gasförmiger Brennstoffe. Lagerung und Fortleitung von Gasen. Flüssiggas. Verbrennung.

2.

Semester:

Gasleitungs- und Rohrnetzberechnung. Gasfeuerungsanlagen, Gasheizgeräte.

3.

Semester:

Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Gasschutzgeräte, Gaswarngeräte.

14.

HEIZUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen erforderlichen Grundlagen des Wärmebedarfs, der Hydraulik und Regelungstechnik kennen und Auslegungsberechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Begriffe, Größen und Einheiten der Heizungstechnik. Normen für die Berechnung von Heizlast- und Warmwasserberechnungen.

2.

Semester:

Auswahl und Auslegung von Heizkesseln, Wärmeverteilungsanlagen und Heizflächen.

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren. Arten und Darstellungsmethoden der Steuerungstechnik. Bausteine von Steuerungen. Regelkreis und seine Glieder, Arten von Reglern; Anwendungsbereiche.

4.

Semester:

Luftheizung, Warmwasserbereitung (Durchfluß- und Speichersysteme), Dampfheizung. Auslegungsberechnungen, Betriebsverhalten. Grundzüge der Wärmepumpen und solarthermischen Techniken.

15.

UMWELTTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Anlagen der Umweltschonung bezüglich Aufbau, Auswahl und Betriebsverhalten kennen.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Anlagen zur Luftreinhaltung, zur Reinigung von Abwässern; Lärmschutzanlagen. Anlagen und Verfahren der Abfallwirtschaft.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHEN

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BAUTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Methoden der Planung im Hochbau, der Bauabwicklung und Bauabrechnung kennen. Er soll Grundprobleme der Bauphysik und der Baubiologie kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Bauweisen; Bauplanung, Bauabwicklung, Bauabrechnung. Grundzüge des Baurechts.

4.

Semester:

Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz. Heizlast- und Wärmebedarfsrechnung.

Energieplanung; Gebäudeökologie; menschengerechtes Bauen.

SOLARTECHNIK UND WÄRMEPUMPEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten moderner solartechnischer Anlagen kennen. Er soll das Prinzip und die technische Umsetzung von Wärmepumpen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Solarthermische Anlagen (Systeme; Dimensionierung); photovoltaische Anlagen. Wärmebedarfs- und Amortisationsrechnungen.

4.

Semester:

Thermodynamische Grundlagen; Wirkungsgrad und Leistungszahlen. Wärmespeicher; multivalente Systeme. Konstruktionsprinzipien.

FACHKALKULATION MIT EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige Anwendungen wirtschaftlicher Berechnungen durchführen können. Er soll gängige Standardsoftware im Kalkulationsbereich anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeits- und Amortisationsrechnung.

4.

Semester:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen. Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Anwendungen der Tabellenkalkulation für Aufgaben aus der Praxis.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes. Rechtliches Umfeld.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

4.

Semester:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung; Arbeitssicherheit, Arbeit in Gruppen, Arbeitsdatenermittlung (nach REFA), Entgeltgestaltung, Lohnsysteme.

Qualitätskontrolle und Qualitätsmanagement.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Sanitär- und Heizungstechnik bedeutsamen Schweißverfahren und die theoretischen Grundlagen von Schweißverbindungen und der Schweißnahtprüfungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Schweißverfahren, Nahtformen, Schweißeignung von Werkstoffen, Schweißzusatzstoffe, Schweißgütebeurteilung.

4.

Semester:

Wärmebehandlung geschweißter Bauteile. Schweißnahtprüfung und Nahtfehlerbestimmung mit unterschiedlichen Verfahren. Grundzüge der Kalkulation bei Schweißverfahren.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.7


LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Mechanik ............ 40 40 - - 80 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik ... 20 20 40 40 120 I

```

```

10.

Maschinenelemente ... 40 20 - - 60 I

```

```

11.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 20 - 60 II

```

12.

Elektrotechnik

```

und

Steuerungstechnik ... - 20 60 40 120 I

```

13.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 140 140 800

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Meßtechnik *3) ...... - - 20 20 40 I

Metallbau ........... - - 20 20 40 I

Schweißtechnik *3) .. - - 20 20 40 I

Maschinenkunde ...... - - 20 20 40 (I)

Hydraulik und

Pneumatik *3) ....... - - 40 40 80 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik *3) - - 40 40 80 I

Betriebstechnik und

-management ......... - - 40 40 80 I

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Computer Aided

Design *3) .......... - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing *3) ... - - 40 40 80 I

Sicherheitstechnik .. - - 20 20 40 II

```

```

Zwischensumme ... 20 20 160 160 360

```

```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 300 300 1 160

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; Kreisfunktionen. Graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

2.

Semester:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Hydrostatik:

Druck. Druckausbreitung. Auftrieb. Anwendungen der Hydraulik.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe ein wirtschaftliches Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe.

2.

Semester:

Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme.

Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

3.

Semester:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen. Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben. Sonderbearbeitungsverfahren.

Vorrichtungen:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

4.

Semester:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken. Feinbearbeitung. Sonderbearbeitungsverfahren. Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Technik und CNC-Maschinen. Steuerungen. Flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

10.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager.

2.

Semester:

Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

3.

Semester:

Einfache Bauteile und Maschinen nach Vorlage oder Modellaufnahme; Stücklisten und Arbeitspapiere.

12.

ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Installation, der elektrischen Antriebe sowie die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen.

3.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische

Arbeit und Leistung; Drehstrom.

Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen:

Meßgeräte. Meßketten. Sensoren.

4.

Semester:

Gleich- und Drehstrommaschinen. Installation von Antrieben.

Schutzmaßnahmen.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln. Steuerungsarten und -

elemente. Anwendungen im Fachgebiet.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte des Maschinenbaus und der Fertigungstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik und Steuerungstechnik”, „Meßtechnik” , „Metallbau”, „Schweißtechnik”, „Maschinenkunde”, „Hydraulik und Pneumatik”, „Steuerungs- und Regelungstechnik”, Betriebstechnik und -management”, „Umwelttechnik und -management”, „Qualitätsmanagement”, „Computer Aided Design”, „Computer Aided Manufacturing” oder „Sicherheitstechnik”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfungsaufgaben lösen und Dokumentationen und Verfahren der Qualitätssicherung kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung. Meß-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.

Meßtheorie:

Meßverfahren; Meßkette, Meßgrößenwandlung. Fehleranalyse.

Qualitätsberichterstattung.

4.

Semester:

Berührendes Messen; Lehren, Meßgeräte. Berührungsfreies Messen. Meßmaschinen. Grundlagen der CNC-Meßtechnik. Analoges Messen; Digitales Messen. Meßmittelverwaltung und -überwaltung.

Auswertung von Meßdaten:

Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen. Überwachung von Meßsystemen.

METALLBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im gewerblichen Metallbau die gebräuchlichsten Konstruktionen von Türen, Toren und Fenstern sowie Außenwandkonstruktionen und deren Befestigungsmöglichkeiten kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz.

Türen und Tore:

Aufbau , Arten und Werkstoffe für Türen. Hallentore. Tore für den Außenbereich.

Fassaden:

Konstruktionsarten der Fassaden. Bauarten vorgehängter Fassaden.

Befestigung und Montage.

4.

Semester:

Konstruktion- und Hinterlüftung der Metallflächen. Befestigung und Montage von Bauteilen und Profilblechen. Befestigung von Bauteilen.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz:

Korrosionsarten. Oberflächenschutz durch Farbanstriche und chemische Überzüge. Metallische Schutzüberzüge.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kenntnisse von Verfahrensarten und Geräte für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades aufweisen und deren Sicherheitsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschmelzschweißen: Offenes, geschütztes und verdecktes Lichtbogenschweißen. Automatische und Sonderschweißverfahren.

4.

Semester:

Arbeitsweise, Bedienung und wirtschaftlicher Einsatz. Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung. Qualitätssicherung bei Schweißarbeiten.

MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, Anwendungsgebiete, Arbeitsweise, Betriebsverhalten und Regelung der wichtigsten Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kolbenpumpen.

Strömungsmaschinen:

Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen.

Fördertechnik:

Hebezeuge. Krananlagen. Aufzüge. Förderanlagen.

4.

Semester:

Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.

Kolbenmaschinen:

Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.

Thermische Anlagen:

Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Druckmedien, Druckluftaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

Hydraulische und pneumatische Anlagen:

Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme. Wartung, Störungsbehebung.

4.

Semester:

Symbolik, Schaltplansystematik, Diagramme. Pneumatische und elektropneumatische Grundsteuerungen. Hydraulische und elektrohydraulische Grundsteuerungen. Proportionalhydraulik. Messen von Kenngrößen. Fehlersuche und Störungsbehebung.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regeleinrichtungen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen im Labormaßstab durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten. Darstellungs- und Lösungsmethoden von

Steuerungsproblemen. Bausteine. Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Weitere Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder.

Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

4.

Semester:

Mechanische, elektrische und fluidtechnische Steuerungen und Regelungen (Schaltpläne; Funktionspläne und Diagramm; Aufbau, Inbetriebnahme, Messungen und Auswertungen). Sensoren.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Formen der Unternehmens- und Betriebsorganisation, gebräuchliche Managementmethoden und die Vernetzungen in Unternehmen kennen.

Er soll gebräuchliche Methoden der Planung und Steuerung der Produktion und der technischen Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Er soll weiteres das betriebliche Rechnungswesen (Controlling) kennen und die Ergebnisse beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit. Operatives Controlling.

Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung, Kapazitätsplanung, Lager- und Werkstattsteuerung, Betriebsdatenerfassung.

4.

Semester:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien. Kommunizieren, Motivieren,

Führen und Managen, organisieren. Finanzieren, Investieren,

Produzieren.

Überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

COMPUTER AIDED DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen.

Betriebssysteme.

Menü- und Benützerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen. Grundlegende und erweiterte

Zeichenbefehle.

4.

Semester:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbständigem Entwurf. Zeichnungshandling. Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte Konstruktionszeichnungen in einfache CNC-Programme umzuwandeln und derartige Programme zu entwickeln, um an CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren Werkstücke zu fertigen.

Der Schüler soll praktische Fertigkeiten und Kenntnisse im Handhaben von CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren mittleren Schwierigkeitsgrades entwickeln können. Er soll entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten der maschinellen Programmierung erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen;

CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

CNC-Technik an der Maschine:

Vorbereitung und Einrichtung der Maschinen, Testlauf, Automatikbetrieb. Programmaufbau nach DIN 60025, einfache Zyklen, Arbeitsfolgeplan, Aufspannplan.

4.

Semester:

Programmeingabe vorgegebener Programme, Bereitstellung von Werkzeugen, Rüsten einer CNC-Maschine oder eines Bearbeitungszentrums. Bearbeiten einfacher bzw. mittelschwieriger Werkstücke im Einzelsatz.

Rechnerunterstützte Programmierung:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

SICHERHEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und Unfallsursachen, Gefahren und Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz erkennen und beurteilen können. Er soll Methoden zur wirkungsvollen vorbeugenden Beseitigung von Unfallgefahren und Gesundheitsbelastungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungvorschriften,

Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik. Brand-, Elektro-, Lärm- und Strahlenschutz.

4.

Semester:

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel. Gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung; ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Sicherheitsprogramme:

Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und der Arbeitsinspektion bei der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

*3) mit Laborübungen.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Die Abschnitte I und V treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.8

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

KUNSTSTOFFTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... 20 20 - - 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 40 40 - - 80 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Fertigungstechnik ... 40 40 40 40 160 I

```

```

8.

Maschinenelemente

```

und Technisches

Zeichnen ............ 40 - - - 40 II

```

9.

Elektrotechnik,

```

Steuerungs- und

Regelungstechnik .... 20 20 40 20 100 I

```

10.

Chemie und

```

Polymerchemie ....... 40 40 40 - 120 I

```

11.

Maschinen- und

```

Formenbau ........... - 40 20 20 80 I

```

12.

Betriebstechnik ..... - - - 40 40 II

```

```

13.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 180 180 880

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Hydraulik und

Pneumatik ........... - - 20 20 40 I

Antriebs- und

Regelungstechnik .... - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Computer Aided

Manufacturing ....... - - 20 20 40 I

Kunststoff-

technisches

Laboratorium ........ - - 20 20 40 I

Labor für

Betriebs-

organisation ........ - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme .. 20 20 100 100 240

```

```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Umweltschutzrecht:

Chemikaliengesetz. Sonderabfallgesetz. Umweltrecht (Immissionsgesetz. Wasserwirtschaftsgesetz, Grenzwertverordnung. Strahlenschutz. Störfallverordnung).

2.

Semester:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

2.

Semester:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Zentral- und Streuungsmaße. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau bedeutsamen Werkstoffe und Fertigungsverfahren kennen. Er soll die physikalischen Eigenschaften der Kunststoffe kennen und die in der Wirtschaft bedeutsamen Verfahren der Kunststoffverarbeitung kennen und beurteilen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung der Werkstoffe. Eigenschaften der Werkstoffe. Einsatzgebiete der Werkstoffe. Werkstoffprüfverfahren.

Fertigungsverfahren:

Spanlose Fertigungsverfahren. Schweißen. Zerspanung. Zerspanende

Fertigungsverfahren.

2.

Semester:

Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere.

Kunststoffeigenschaften:

Mechanisches, thermisches, optisches, elektrisches Verhalten der Kunststoffe.

Prüftechnik:

Genormte Verfahren der Kunststoffprüfung.

3.

Semester:

Aufbau der Kunststoffe. Maschinen und Verfahren für die Aufbereitung und Wiederverwertung.

Diskontinuierliche Verfahren:

Pressen, Spritzgießen, Hohlkörperblasen, Polyesterverarbeitung,

Sonderverfahren.

4.

Semester:

Extrudieren, Kalandrieren, Schäumen, Gießen.

Sonstige Verfahren:

Schweißen, Kleben, Trennen, Warmformen.

8.

MASCHINENELEMENTE UND TECHNISCHE ZEICHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau bedeutsamen technischen Zeichnungen und Maschinenelemente kennen. Er soll einfache technische Skizzen erstellen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichnungsnormen, normgerechte Darstellung, Bemaßung und Beschriftung.

Darstellen und Skizzieren:

Normteile im Werk- und Formenbau.

9.

ELEKTROTECHNIK, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen elektrotechnischen Grundlagen kennen. Er soll für die Fachrichtung bedeutsame elektrische Betriebsmittel und ihre Steuerung in Wirkungsweise und Betriebsverhalten kennen. Er soll die in der Kunststoffverarbeitung bedeutsamen Meß-, Steuerungs- und Regelungstechniken kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Größen und Einheiten, Gesetze. Schaltung von Widerständen und Spannungsquellen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Größen und Einheiten, Gesetze. Elektroinstallationen und Schutzmaßnahmen.

2.

Semester:

Elektromotorische Antriebe.

Elektrische Steuerungen:

Elektromechanische und elektronische Steuerungen.

3.

Semester:

Meßverfahren für nichtelektrische Größen. Meßwertaufnahmen,

Meßwertumformung, Meßwertübertragung.

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

4.

Semester:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Regelungen. Bestandteile des Regelkreises. Zeitverhalten, Stabilitätskriterien.

10.

CHEMIE UND POLYMERCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die chemischen Grundgesetze, die wirtschaftlich bedeutsamen Verfahren der Kunststoffherstellung sowie die chemischen Eigenschaften der wichtigsten Kunststoffe kennen. Er soll die Grundzüge der Polymerchemie und bedeutsame Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundgesetze, Periodensystem, Bindungslehre, Säure-Basen-Begriff.

Anorganische Chemie:

Wasserstoff, Sauerstoff, Kohlenstoff, Metalle.

Organische Chemie:

Kohle, Erdöl.

2.

Semester:

Aufbau der Makromoleküle, Bindungsarten und Eigenschaften.

Kunststoffausgangsprodukte:

Petro- und carbochemische Herstellung der wichtigsten

Kunststoffroh- und Hilfsstoffe. Naturstoffe.

Bildungsreaktionen:

Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition.

Kunststoffe und ihre chemischen Eigenschaften:

Die wichtigsten Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte.

3.

Semester:

Neue Entwicklungen in der Polymerchemie. Kreisprozeß, Kunststofftechnik. Verfahren der Wiederverwertung und Entsorgung. Schadstoffe (Emission, Immission, Toxizität, Grenzwert). Maßnahmen für den Umweltschutz.

11.

MASCHINEN- UND FORMENBAU

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Wirtschaft bedeutsamen Kunststoffverarbeitungsmaschinen sowie die typischen Konstruktionen dieser Maschinen kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Konstruktionselemente der Kunststofformen, werkstoffgerechte Gestaltung von Kunststoffteilen. Anguß- und Anschnitt. Heißkanalsysteme. Rheologie. Heizung und Kühlung. Auswerfsysteme.

3.

Semester:

Pressen, Spritzgießmaschinen, Hohlkörperblasanlagen. Verfahrens- und Prozeßoptimierung, Tiefziehen.

4.

Semester:

12.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

Betriebliches Rechnungswesen:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Kunststoff- und Fertigungstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Chemie und Polymerchemie'', „Maschinen- und Formenbau'', „Betriebstechnik'', „Qualitätsmanagement'', „Umwelttechnik und -management'', „Hydraulik und Pneumatik'', „Antriebs- und Regelungstechnik'' und „Computer Aided Manufacturing''.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Druckmedien, Druckmedienaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

4.

Semester:

ANTRIEBS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wichtigsten elektrischen Maschinen und ihre Anwendungsgebiete kennen; er soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regeleinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arten und Funktionen. Lastarten. Kühlung.

Gleich- und Wechselstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.

4.

Semester:

Steuerungsarten. Speicherprogrammierbare Steuerungen. Weitere

Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik:

Regelkreis und seine Glieder. Hauptgruppen von Reglern.

Anwendungen.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte einfache Konstruktionszeichnungen in CNC-Programme umzuwandeln, um an CNC-Maschinen Werkstücke zu fertigen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen;

CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

4.

Semester:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

KUNSTSTOFFTECHNISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden in der Kunststofftechnik exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Methoden der einfachen qualitativen Analyse; Bestimmung der Kennzahlen von Kunststoffen.

4.

Semester:

Verfahren der Kunststoffprüfung. Exemplarische kontinuierliche und diskontinuierliche Verarbeitungsverfahren von Kunststoffen.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen, sein Wissen mit Hilfe praxisnaher Anwendungsbeispiele vertiefen und mit den für seine beruflichen Tätigkeit notwendigen EDV-Anwendungen arbeiten können. Er soll die kommunikativen und sozialen Techniken für die Betriebspraxis anwenden können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, betriebliches Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Fertigungsplanung, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.8

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR SANITÄR- UND

HEIZUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 60 60 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Mechanik ............ 30 30 - - 60 (I)

```

```

8.

Mechanische

```

Technologie ......... 40 40 - - 80 (I)

```

9.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II

```

10.

Technische

```

Richtlinien ......... - - 20 20 40 III

```

11.

Installations-

```

planung ............. - - 40 40 80 I

```

12.

Pumpenanlagen und

```

Wasserversorgung .... - - 50 30 80 I

```

13.

Gastechnik .......... 20 20 20 - 60 I

```

```

14.

Heizungstechnik ..... 30 30 30 30 120 I

```

```

15.

Umwelttechnologie ... - - - 40 40 I

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 220 220 960

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Bautechnik .......... - - 20 20 40 II

Solartechnik und

Wärmepumpen ......... - - 20 20 40 I

Fachkalkulation mit

EDV ................. - - 20 20 40 I

Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II

Schweißtechnik ...... - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme .. 20 20 60 60 160

```

```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

2.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Hydromechanik:

Druck, Auftrieb, Strömungen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Physikalische Eigenschaften fester, flüssiger

und gasförmiger Körper.

7.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Festigkeitslehre:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und

drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung.

2.

Semester:

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Strömungen in Rohrleitungen.

Viskosität. Technische Anwendungen.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre. Wärmetransport und -dämmung. Wärmebedarfsrechnung.

8.

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen. Er soll Verfahren der spanlosen Bearbeitung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Spanlose und spanende Bearbeitung. Maschinen und Geräte.

Werkstoffe:

Einteilung nach metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sowie Kunststoffen. Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung.

2.

Semester:

Legierungen. Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung. Spezifische

Werkstoffe in der Sanitär- und Heizungstechnik.

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,

Löten, Kleben.

9.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen sowie einfache Installationspläne anfertigen und Baupläne lesen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien.

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:

Elemente des Rohrleitungsbaus, Flansche, Fittings und einfache Armaturen in Normalrissen und Axonometrie. Toleranzen und Passungen.

2.

Semester:

Schaltsymbole der Installationstechnik.

Heizungs- und Installationspläne:

Gas- und Wasserinstallation.

10.

TECHNISCHE RICHTLINIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Heizungs- und Sanitärtechnik anzuwendenden Gesetze und technischen Normen kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Gesetze, Normen und Richtlinien für die Errichtung und Wartung von Anlagen auf dem Gebiet der Gas, Wasser- und Heizungsinstallation.

Grundzüge der Verwaltung:

Behördenverfahren. Instanzenzug.

11.

INSTALLATIONSPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll installationstechnische Aufgabenstellungen des Gas-, Wasser-, Abwasser- und Heizungsbaus nach dem Stand der Technik planen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeiten mit Bauplänen. Anfertigen von Installationsplänen, Strangschemata, isometrische Darstellungen, Dimensionierungen und Materialauszüge.

4.

Semester:

Anlagen mit Wärmepumpen, Solartechnik und Pufferspeicher.

Sanitärraumgestaltung:

Planung von WCs, Bädern, Küchen und sonstigen Naßräume. Erstellen von Behördenplänen.

12.

PUMPENANLAGEN UND WASSERVERSORGUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und Verfahren der Wasserversorgungstechnik kennen und einfache Berechnungen sowie Auslegungen facheinschlägiger Anlagen selbständig durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Grundlagen der Wasseraufbereitung, Anforderungen an Trink- und Nutzwasser, Abwasserbeseitigung, Abwasserreinigung.

Elemente des Rohrleitungsbaus:

Rohre und ihre Werkstoffe, Rohrverbindungen, Absperrorgane,

Armaturen. Normen.

Auslegung von Anlagen:

Druckverlustbestimmung von Rohrleitungen, Festigkeitsnachweis für

Rohre.

Pumpenarten:

Arbeitsprinzip, Kenngrößen und Betrieb.

4.

Semester:

Elemente der Wasserversorgungsanlagen, Hauswasserversorgung, örtliche und zentrale Warmwasserversorgung, Grundzüge der Ortswasserversorgung. Technische Wasserversorgungsanlagen mit Ausführungsbeispielen. Berechnungen einfacher Wasserversorgungsanlagen.

Wasserentsorgung:

Hausentwässerung, Abscheider und Hebeanlagen.

13.

GASTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften der gasförmigen Brennstoffe kennen und Gasinstallationen durchführen können. Er soll den Aufbau und die Wirkungsweise facheinschlägiger Gasgeräte kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gasgewinnung und -erzeugung. Eigenschaften gasförmiger Brennstoffe. Lagerung und Fortleitung von Gasen. Flüssiggas. Verbrennung.

2.

Semester:

Gasleitungs- und Rohrnetzberechnung. Gasfeuerungsanlagen, Gasheizgeräte.

3.

Semester:

Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Gasschutzgeräte, Gaswarngeräte.

14.

HEIZUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen erforderlichen Grundlagen des Wärmebedarfs, der Hydraulik und Regelungstechnik kennen und Auslegungsberechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Begriffe, Größen und Einheiten der Heizungstechnik. Normen für die Berechnung von Heizlast- und Warmwasserberechnungen.

2.

Semester:

Auswahl und Auslegung von Heizkesseln, Wärmeverteilungsanlagen und Heizflächen.

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren. Arten und Darstellungsmethoden der Steuerungstechnik. Bausteine von Steuerungen. Regelkreis und seine Glieder, Arten von Reglern; Anwendungsbereiche.

4.

Semester:

Luftheizung, Warmwasserbereitung (Durchfluß- und Speichersysteme), Dampfheizung. Auslegungsberechnungen, Betriebsverhalten. Grundzüge der Wärmepumpen und solarthermischen Techniken.

15.

UMWELTTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Anlagen der Umweltschonung bezüglich Aufbau, Auswahl und Betriebsverhalten kennen.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Anlagen zur Luftreinhaltung, zur Reinigung von Abwässern; Lärmschutzanlagen. Anlagen und Verfahren der Abfallwirtschaft.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHEN

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BAUTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Methoden der Planung im Hochbau, der Bauabwicklung und Bauabrechnung kennen. Er soll Grundprobleme der Bauphysik und der Baubiologie kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Bauweisen; Bauplanung, Bauabwicklung, Bauabrechnung. Grundzüge des Baurechts.

4.

Semester:

Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz. Heizlast- und Wärmebedarfsrechnung.

Energieplanung; Gebäudeökologie; menschengerechtes Bauen.

SOLARTECHNIK UND WÄRMEPUMPEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten moderner solartechnischer Anlagen kennen. Er soll das Prinzip und die technische Umsetzung von Wärmepumpen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Solarthermische Anlagen (Systeme; Dimensionierung); photovoltaische Anlagen. Wärmebedarfs- und Amortisationsrechnungen.

4.

Semester:

Thermodynamische Grundlagen; Wirkungsgrad und Leistungszahlen. Wärmespeicher; multivalente Systeme. Konstruktionsprinzipien.

FACHKALKULATION MIT EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige Anwendungen wirtschaftlicher Berechnungen durchführen können. Er soll gängige Standardsoftware im Kalkulationsbereich anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeits- und Amortisationsrechnung.

4.

Semester:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen. Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Anwendungen der Tabellenkalkulation für Aufgaben aus der Praxis.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes. Rechtliches Umfeld.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

4.

Semester:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung; Arbeitssicherheit, Arbeit in Gruppen, Arbeitsdatenermittlung (nach REFA), Entgeltgestaltung, Lohnsysteme.

Qualitätskontrolle und Qualitätsmanagement.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Sanitär- und Heizungstechnik bedeutsamen Schweißverfahren und die theoretischen Grundlagen von Schweißverbindungen und der Schweißnahtprüfungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Schweißverfahren, Nahtformen, Schweißeignung von Werkstoffen, Schweißzusatzstoffe, Schweißgütebeurteilung.

4.

Semester:

Wärmebehandlung geschweißter Bauteile. Schweißnahtprüfung und Nahtfehlerbestimmung mit unterschiedlichen Verfahren. Grundzüge der Kalkulation bei Schweißverfahren.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Die Abschnitte I und V treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.9

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU-BETRIEBSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 30 30 60 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Mechanik ............ 40 20 - - 60 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik ... 20 20 40 40 100 I

```

```

10.

Maschinenelemente ... 40 20 - - 60 I

```

```

11.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II

```

12.

Elektrotechnik

```

und

Steuerungstechnik.... - 20 20 - 40 I

```

13.

Betriebstechnik und

```

-management ......... - 20 50 50 120 I

```

14.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 180 160 860

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Metallbau ........... - - 20 20 40 I

Hydraulik und

Pneumatik ........... - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Marketing ........... - - 20 20 40 II

Betriebsinformatik

*3) ................. - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing *3) ... - - 20 20 40 I

Sicherheitstechnik .. - - 20 20 40 II

Labor für Betriebs-

organisation ........ - - 20 20 40 I

Arbeitssystem-

gestaltung (nach

REFA) ............... - - 40 40 80 I

Kommunikations-

technik ............. - - 20 20 40 III

```

```

Zwischensumme ... 20 20 120 140 300

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 300 300 1 160

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände *4)

```

```

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Prokura, Handlungsvollmacht, gewerblicher Rechtsschutz). Schuldenrecht (Rechtsgeschäft, Schadenersatz, Produkthaftung). Insolvenzrecht. Wechsel- und Scheckrecht. Steuerrecht. Arbeitnehmerschutz.

Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

4.

Semester:

Finanzbuchhaltung. Finanzplanung, Kennzahlen, Lohnverrechnung.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei

Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische

Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

2.

Semester:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamik rotierender Körper.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe ein wirtschaftliches Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe.

2.

Semester:

Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme.

Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

3.

Semester:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen. Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben.

Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken.

4.

Semester:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Technik und CNC-Maschinen. Steuerungen. Flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

10.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager.

2.

Semester:

Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung. Stücklisten und Arbeitspapiere.

12.

ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Antriebe und die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen. Gleichstrommaschinen. Schutzmaßnahmen.

3.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische

Arbeit und Leistung.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln. Steuerungsarten und

-elemente. Anwendungen im Fachgebiet.

13.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktion und Bedeutung der einzelnen Unternehmensbereiche und ihre inner- bzw. außerbetrieblichen Beziehungen kennen. Er soll Aufgaben im Bereich der Produktionsorganisation und technischer Dienstleistungen selbständig lösen können.

Der Schüler soll das betriebliche Rechnungswesen anwenden, für spezifische Bereiche einsetzen und Ergebnisse beurteilen können. Er soll Aufträge kalkulieren und Investitionsentscheidungen mit Hilfe der Investitionsrechnung begründen können.

Er soll gebräuchliche Methoden der Planung und Steuerung der Produktion und der technischen Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Er soll Aufgaben und Problemstellungen im Bereich des Personalwesens und der Entlohnung beurteilen können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Funktionsbereiche eines Unternehmens, Aufbau- und Ablauforganisation. Markt, Marketing; Beschaffung; Produktions-, Verwaltungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsbereich; Unternehmensführung.

Arbeitssystemgestaltung:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit.

3.

Semester:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit. Voll- und Teilkostenrechnung. Finanzierung und Investition. Operatives Controlling.

Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung,

Kapazitätsplanung. Materialplanung und

-steuerung, Materialflußgestaltung. Betriebsdatenerfassung. Qualitätssicherung.

4.

Semester:

Personalorganisation. Summarische und analytische Anforderungsermittlung, Anforderungsprofil, Stellenbeschreibung. Arbeitsbewertung, Entgeltdifferenzierung, Zeitlohn und Leistungslohnsysteme.

Führungstechnik:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien. Kommunizieren, Motivieren,

Führen und Managen, Organisieren.

Inner- und überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

14.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Fertigungs- und Betriebstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik und Steuerungstechnik'', „Metallbau'', „Hydraulik und Pneumatik'', Betriebstechnik und -management'', „Umwelttechnik und -management'', „Qualitätsmanagement'', „Marketing'', „Betriebsinformatik'', „Computer Aided Manufacturing'', „Arbeitsplatzgestaltung'' oder „Sicherheitstechnik''.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

METALLBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im gewerblichen Metallbau die gebräuchlichsten Konstruktionen von Türen, Toren und Fenstern sowie Außenwandkonstruktionen und deren Befestigungsmöglichkeiten kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz.

Türen und Tore:

Aufbau , Arten und Werkstoffe für Türen. Hallentore. Tore für den Außenbereich.

Fassaden:

Konstruktionsarten der Fassaden. Bauarten vorgehängter Fassaden.

Befestigung und Montage.

4.

Semester:

Konstruktion- und Hinterlüftung der Metallflächen. Befestigung und Montage von Bauteilen und Profilblechen. Befestigung von Bauteilen.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz:

Korrosionsarten. Oberflächenschutz durch Farbanstriche und chemische Überzüge. Metallische Schutzüberzüge.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Druckmedien, Druckmedienaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

4.

Semester:

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze des Marketings und einer auf den Markt ausgerichteten Unternehmensführung kennen. Er soll diese Grundsätze in kleinen und mittelständischen Unternehmen und im eigenen Wirkungsbereich anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Verkäufer- und Käufermarkt. Orientierung der Unternehmen am Markt, an Kundenbedürfnissen und am Kundennutzen. Das Unternehmen und seine Marktpartner. Marktsegmentierung und -positionierung. Marketingmix (Produkt, Kommunikation, Preis, Distribution). Marktforschung.

4.

Semester:

Produkt- und Sortimentspolitik. Produktentwicklung. Kommunikation und Werbung. Preispolitik. Distribution. Absatzlogistik.

BETRIEBSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktionweise (Anm.: richtig: Funktionsweise) und die betriebsinformatischen Einsatzmöglichkeiten von Datenverarbeitungsanlagen kennen und Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Betriebstechnik auswählen und einsetzen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Funktion und Zusammenwirken von Komponenten. Betriebssysteme. Lokale Netzwerke. Datenfernverarbeitung. Datendienste.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation. Einfache Modellbildungen mit facheinschlägigen Problemstellungen. Präsentationsgraphik.

4.

Semester:

Erfassen und Darstellen des innerbetrieblichen Informationsflusses. Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe. Leistungsverzeichnis und Auswertung von Angeboten.

Standardsoftware:

Datenbanksysteme. Lösen von betrieblichen Aufgaben.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte Konstruktionszeichnungen in einfache CNC-Programme umzuwandeln und derartige Programme zu entwickeln, um an CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren Werkstücke zu fertigen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM-Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

4.

Semester:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

SICHERHEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und Unfallsursachen, Gefahren und Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz erkennen und beurteilen können. Er soll Methoden zur wirkungsvollen vorbeugenden Beseitigung von Unfallgefahren und Gesundheitsbelastungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungvorschriften,

Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik. Brand-, Elektro-, Lärm- und Strahlenschutz.

4.

Semester:

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel. Gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung; ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Sicherheitsprogramme:

Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und der Arbeitsinspektion bei der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen, sein Wissen mit Hilfe praxisnaher Anwendungsbeispiele vertiefen und mit den für seine beruflichen Tätigkeit notwendigen EDV-Anwendungen arbeiten können. Er soll die kommunikativen und sozialen Techniken für die Betriebspraxis anwenden können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG (nach REFA)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll das erforderliche Wissen für den praktischen Einsatz zur Gestaltung betrieblicher Arbeitssysteme und fundamentale Kenntnisse der Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung erlangen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Organisation und Arbeitsrecht als Basis des Arbeitsstudiums. Gestaltung menschengerechter Arbeit. Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

4.

Semester:

Grundlagen der Datenermittlung für Fertigung und Verwaltung. Aufgabengliederung in Arbeitssystemen. ABC-Analyse. Ablaufdarstellung. Arbeitsanforderungen. Entgeltdifferenzierung.

KOMMUNIKATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll das für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige individuelle und soziale Verhalten in Gruppen und Organisationen kennenlernen, Zusammenhänge verstehen und praktisch anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kommunikationspsychologische Ansätze. Partnerzentriertes Gespräch.

Kontrollierter Dialog.

Rhetorik und Verhalten:

Statement, Überzeugungsrede, Fünf-Satz-Technik, Meinungsrede. Rhetorische Stilmittel, verbale Stolperdrähte. Bewerbungsgespräch. Körpersprache. Feedback-Regeln.

4.

Semester:

Individuum und Gruppe. Strukturen von Gruppen und Rollenverhalten.

Gruppenleistungsvorteil. Motivation.

Führungsstile:

Arten. Konsequenzen für Mitarbeitergespräch und Mitarbeiterbeurteilung. Interventionstechnik. Methoden der Moderation.

Präsentation und Medieneinsatz.

C. FREIGEGENSTÄNDE

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

*3) mit Laborübungen.

*4) Die in anderen Fachrichtungen im „Block A'' für die Unternehmerprüfung gesetzmäßig vorgesehenen Lehrstoffbereiche sind bereits in der Pflichtausbildung dieser Fachrichtung integriert.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.9

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

KUNSTSTOFFTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... 20 20 - - 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 40 40 - - 80 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Fertigungstechnik ... 40 40 40 40 160 I

```

```

8.

Maschinenelemente

```

und Technisches

Zeichnen ............ 40 - - - 40 II

```

9.

Elektrotechnik,

```

Steuerungs- und

Regelungstechnik .... 20 20 40 20 100 I

```

10.

Chemie und

```

Polymerchemie ....... 40 40 40 - 120 I

```

11.

Maschinen- und

```

Formenbau ........... - 40 20 20 80 I

```

12.

Betriebstechnik ..... - - - 40 40 II

```

```

13.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 180 180 880

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Hydraulik und

Pneumatik ........... - - 20 20 40 I

Antriebs- und

Regelungstechnik .... - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Computer Aided

Manufacturing ....... - - 20 20 40 I

Kunststoff-

technisches

Laboratorium ........ - - 20 20 40 I

Labor für

Betriebs-

organisation ........ - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme .. 20 20 100 100 240

```

```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

III. (Anm.: richtig: IV) LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Umweltschutzrecht:

Chemikaliengesetz. Sonderabfallgesetz. Umweltrecht (Immissionsgesetz. Wasserwirtschaftsgesetz, Grenzwertverordnung. Strahlenschutz. Störfallverordnung).

2.

Semester:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

2.

Semester:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Zentral- und Streuungsmaße. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau bedeutsamen Werkstoffe und Fertigungsverfahren kennen. Er soll die physikalischen Eigenschaften der Kunststoffe kennen und die in der Wirtschaft bedeutsamen Verfahren der Kunststoffverarbeitung kennen und beurteilen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung der Werkstoffe. Eigenschaften der Werkstoffe. Einsatzgebiete der Werkstoffe. Werkstoffprüfverfahren.

Fertigungsverfahren:

Spanlose Fertigungsverfahren. Schweißen. Zerspanung. Zerspanende

Fertigungsverfahren.

2.

Semester:

Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere.

Kunststoffeigenschaften:

Mechanisches, thermisches, optisches, elektrisches Verhalten der Kunststoffe.

Prüftechnik:

Genormte Verfahren der Kunststoffprüfung.

3.

Semester:

Aufbau der Kunststoffe. Maschinen und Verfahren für die Aufbereitung und Wiederverwertung.

Diskontinuierliche Verfahren:

Pressen, Spritzgießen, Hohlkörperblasen, Polyesterverarbeitung,

Sonderverfahren.

4.

Semester:

Extrudieren, Kalandrieren, Schäumen, Gießen.

Sonstige Verfahren:

Schweißen, Kleben, Trennen, Warmformen.

8.

MASCHINENELEMENTE UND TECHNISCHE ZEICHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau bedeutsamen technischen Zeichnungen und Maschinenelemente kennen. Er soll einfache technische Skizzen erstellen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichnungsnormen, normgerechte Darstellung, Bemaßung und Beschriftung.

Darstellen und Skizzieren:

Normteile im Werk- und Formenbau.

9.

ELEKTROTECHNIK, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen elektrotechnischen Grundlagen kennen. Er soll für die Fachrichtung bedeutsame elektrische Betriebsmittel und ihre Steuerung in Wirkungsweise und Betriebsverhalten kennen. Er soll die in der Kunststoffverarbeitung bedeutsamen Meß-, Steuerungs- und Regelungstechniken kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Größen und Einheiten, Gesetze. Schaltung von Widerständen und Spannungsquellen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Größen und Einheiten, Gesetze. Elektroinstallationen und Schutzmaßnahmen.

2.

Semester:

Elektromotorische Antriebe.

Elektrische Steuerungen:

Elektromechanische und elektronische Steuerungen.

3.

Semester:

Meßverfahren für nichtelektrische Größen. Meßwertaufnahmen,

Meßwertumformung, Meßwertübertragung.

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

4.

Semester:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Regelungen. Bestandteile des Regelkreises. Zeitverhalten, Stabilitätskriterien.

10.

CHEMIE UND POLYMERCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die chemischen Grundgesetze, die wirtschaftlich bedeutsamen Verfahren der Kunststoffherstellung sowie die chemischen Eigenschaften der wichtigsten Kunststoffe kennen. Er soll die Grundzüge der Polymerchemie und bedeutsame Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundgesetze, Periodensystem, Bindungslehre, Säure-Basen-Begriff.

Anorganische Chemie:

Wasserstoff, Sauerstoff, Kohlenstoff, Metalle.

Organische Chemie:

Kohle, Erdöl.

2.

Semester:

Aufbau der Makromoleküle, Bindungsarten und Eigenschaften.

Kunststoffausgangsprodukte:

Petro- und carbochemische Herstellung der wichtigsten

Kunststoffroh- und Hilfsstoffe. Naturstoffe.

Bildungsreaktionen:

Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition.

Kunststoffe und ihre chemischen Eigenschaften:

Die wichtigsten Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte.

3.

Semester:

Neue Entwicklungen in der Polymerchemie. Kreisprozeß, Kunststofftechnik. Verfahren der Wiederverwertung und Entsorgung. Schadstoffe (Emission, Immission, Toxizität, Grenzwert). Maßnahmen für den Umweltschutz.

11.

MASCHINEN- UND FORMENBAU

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Wirtschaft bedeutsamen Kunststoffverarbeitungsmaschinen sowie die typischen Konstruktionen dieser Maschinen kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Konstruktionselemente der Kunststofformen, werkstoffgerechte Gestaltung von Kunststoffteilen. Anguß- und Anschnitt. Heißkanalsysteme. Rheologie. Heizung und Kühlung. Auswerfsysteme.

3.

Semester:

Pressen, Spritzgießmaschinen, Hohlkörperblasanlagen. Verfahrens- und Prozeßoptimierung, Tiefziehen.

4.

Semester:

12.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

Betriebliches Rechnungswesen:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Kunststoff- und Fertigungstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Chemie und Polymerchemie”, „Maschinen- und Formenbau”, „Betriebstechnik”, „Qualitätsmanagement”, „Umwelttechnik und -management”, „Hydraulik und Pneumatik”, „Antriebs- und Regelungstechnik” und „Computer Aided Manufacturing”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Druckmedien, Druckmedienaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

4.

Semester:

ANTRIEBS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wichtigsten elektrischen Maschinen und ihre Anwendungsgebiete kennen; er soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regeleinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arten und Funktionen. Lastarten. Kühlung.

Gleich- und Wechselstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.

4.

Semester:

Steuerungsarten. Speicherprogrammierbare Steuerungen. Weitere

Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik:

Regelkreis und seine Glieder. Hauptgruppen von Reglern.

Anwendungen.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte einfache Konstruktionszeichnungen in CNC-Programme umzuwandeln, um an CNC-Maschinen Werkstücke zu fertigen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen;

CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

4.

Semester:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

KUNSTSTOFFTECHNISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden in der Kunststofftechnik exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Methoden der einfachen qualitativen Analyse; Bestimmung der Kennzahlen von Kunststoffen.

4.

Semester:

Verfahren der Kunststoffprüfung. Exemplarische kontinuierliche und diskontinuierliche Verarbeitungsverfahren von Kunststoffen.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen, sein Wissen mit Hilfe praxisnaher Anwendungsbeispiele vertiefen und mit den für seine beruflichen Tätigkeit notwendigen EDV-Anwendungen arbeiten können. Er soll die kommunikativen und sozialen Techniken für die Betriebspraxis anwenden können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, betriebliches Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Fertigungsplanung, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Die Abschnitte I und V treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.10

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU -

AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Mechanik ............ 40 40 - - 80 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik ... 20 20 20 20 80 I

```

```

10.

Maschinenelemente ... 40 20 - - 60 I

```

```

11.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II

```

12.

Elektro- und

```

Steuerungstechnik ... - 20 20 - 40 I

```

13.

Meß- und

```

Automatisierungs-

technik ............. - - 40 40 80 I

```

14.

Manipulations-

```

technik ............. - - 20 20 40 I

```

15.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 160 160 840

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Hydraulik und

Pneumatik *3) ....... - - 40 40 80 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik .... - - 40 40 80 I

Betriebstechnik und

-management ......... - - 40 40 80 I

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Computer Aided

Design *3) .......... - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing *3) ... - - 40 40 80 I

Bauelemente und

Grundschaltungen

der Elektronik ...... - - 40 40 80 I

Laboratorium für

Elektrotechnik und

Elektronik .......... - - 40 40 80 I

```

```

Zwischensumme ... 20 20 120 120 280

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei

Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische

Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

2.

Semester:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamik rotierender Körper.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe ein wirtschaftliches Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe.

2.

Semester:

Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme.

Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

3.

Semester:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen. Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben. Sonderbearbeitungsverfahren.

4.

Semester (20 Stunden):

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken.

Feinbearbeitung. Sonderbearbeitungsverfahren.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Technik und CNC-Maschinen. Steuerungen.

10.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager.

2.

Semester:

Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen. Stücklisten und Arbeitspapiere.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

12.

ELEKTRO- UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Installation, der elektrischen Antriebe sowie die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen. Gleichstrommaschinen. Installation von Antrieben. Schutzmaßnahmen.

3.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische

Arbeit und Leistung; Drehstrom.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln. Steuerungsarten und

-elemente. Anwendungen im Fachgebiet.

13.

MESS- UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll geläufige Verfahren der Prozeßmeßtechnik, der Prozeßrechentechnik und der Prozeßleittechnik und ihre häufigsten Anwendungen kennen. Er soll einfache Automatisierungsaufgaben selbständig lösen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Allgemeine Begriffe der Meßtechnik. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und -übertragung. Meßwertschreiber.

Meßverfahren:

Prinzip analoger und digitaler Meßverfahren. Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen. Analog-Digital- und Digital-Analog-Konverter, Meßfehler.

Fernmessung und -steuerung:

Analoge und digitale Meßwertübertragung, Multiplexverfahren.

Automatisierung:

Prozeß, Leiteinrichtung, Überwachung, Blockschaltbild.

4.

Semester:

Aufbau von Prozeßrechenhandware, Peripherie, Schnittstellentechnik, Bussysteme. Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Störsicherheit.

Fertigungsautomatisierung:

Steuerung von Manipulatoren und Industrierobotern. Bearbeitungszentren. Fertigungszentren und Fertigungsstraßen. Anwendungsbeispiele.

14.

MANIPULATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise, den Einsatz und die Steuerung moderner Manipulationseinrichtungen auf dem Gebiet der flexiblen Automation kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe das zweckmäßigste Manipulationssystem auswählen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Genormte Bauteile und Baugruppen, Werkstück- und Werkzeugaufnahme.

Spannmittel und Spanneinrichtungen.

Werkstücktransport:

Werkstückmagazine und Werkstückspeicher, Greifeinrichtungen.

4.

Semester:

Transporteinrichtungen, Einrichtungen zum Werkstückordnen,

Maschinenbeschickung.

Industrielle Manipulation:

Aufbau, Wirkungsweise und Anwendung. Verkettung von Manipulatoren und Bearbeitungsmaschinen. Fertigungsstraßen, Lagertechnik.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Automatisierungs- und Fertigungstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik und Steuerungstechnik'', „Meß- und Automatisierungstechnik'' , „Manipulationstechnik'', „Hydraulik und Pneumatik'', „Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Betriebstechnik und -management'', „Umwelttechnik und -management'', „Qualitätsmanagement'', „Computer Aided Design'', „Computer Aided Manufacturing'' oder „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik''.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Druckmedien, Druckluftaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

Hydraulische und pneumatische Anlagen:

Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme. Wartung, Störungsbehebung.

4.

Semester:

Symbolik, Schaltplansystematik, Diagramme. Pneumatische und elektropneumatische Grundsteuerungen. Hydraulische und elektrohydraulische Grundsteuerungen. Messen von Kenngrößen. Fehlersuche und Störungsbehebung.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regeleinrichtungen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen im Labormaßstab durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten. Darstellungs- und Lösungsmethoden von

Steuerungsproblemen. Bausteine. Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Weitere Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder.

Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

4.

Semester:

Mechanische, elektrische und fluidtechnische Steuerungen und Regelungen (Schaltpläne; Funktionspläne und Diagramm; Aufbau, Inbetriebnahme, Messungen und Auswertungen). Sensoren.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Formen der Unternehmens- und Betriebsorganisation, gebräuchliche Managementmethoden und die Vernetzungen in Unternehmen kennen.

Er soll gebräuchliche Methoden der Planung und Steuerung der Produktion und der technischen Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Er soll weiteres das betriebliche Rechnungswesen (Controlling) kennen und die Ergebnisse beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Ganzheitliche Unternehmensorganisation. Markt, Marketing; Mitarbeiter, Kapital; Betrieb; Unternehmer. Wirtschaft und Umwelt.

Rechnungswesen und Controlling:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit. Operatives Controlling.

Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung, Kapazitätsplanung, Lager- und Werkstattsteuerung, Betriebsdatenerfassung.

4.

Semester:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit, Materialflußgestaltung, Arbeit in Gruppen, Arbeitsdatenermittlung (nach REFA), Entgeltgestaltung, Lohnsysteme.

Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung.

Führungstechnik:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien. Kommunizieren, Motivieren,

Führen und Managen, Organisieren. Finanzieren, Investieren,

Produzieren.

Überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle, allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

COMPUTER AIDED DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen.

Betriebssysteme.

Menü- und Benützerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen. Grundlegende und erweiterte

Zeichenbefehle.

4.

Semester:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbständigem Entwurf. Zeichnungshandling. Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte Konstruktionszeichnungen in einfache CNC-Programme umzuwandeln und derartige Programme zu entwickeln, um an CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren Werkstücke zu fertigen.

Der Schüler soll praktische Fertigkeiten und Kenntnisse im Handhaben von CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren mittleren Schwierigkeitsgrades entwickeln können. Er soll entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten der maschinellen Programmierung erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen;

CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

CNC-Technik an der Maschine:

Vorbereitung und Einrichtung der Maschinen, Testlauf, Automatikbetrieb. Programmaufbau nach DIN 60025, einfache Zyklen, Arbeitsfolgeplan, Aufspannplan.

4.

Semester:

Programmeingabe vorgegebener Programme, Bereitstellung von Werkzeugen, Rüsten einer CNC-Maschine oder eines Bearbeitungszentrums. Bearbeiten einfacher bzw. mittelschwieriger Werkstücke im Einzelsatz.

Rechnerunterstützte Progammierung:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen Schaltungen erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Tyristoren,

optoelektronische Bauelemente.

Grundschaltungen:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter.

4.

Semester:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendungen des Operationsverstärkers.

Stromversorgungstechnik:

Grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit

aktuellen Schaltungstechniken.

Digitale Schaltungen:

Logische Gatter und Flip-Flops (Eigenschaften, Anwendungsschaltungen).

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Meß- und Prüfaufgaben der Fertigung und der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können.

Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Steuerungstechnik'', „Meß- und Automatisierungstechnik'', „Steuerungs- und Regelungstechnik'' und „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik''.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

*3) mit Laborübungen.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.10

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU-BETRIEBSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 30 30 60 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Mechanik ............ 40 20 - - 60 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik ... 20 20 40 40 100 I

```

```

10.

Maschinenelemente ... 40 20 - - 60 I

```

```

11.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II

```

12.

Elektrotechnik

```

und

Steuerungstechnik.... - 20 20 - 40 I

```

13.

Betriebstechnik und

```

-management ......... - 20 50 50 120 I

```

14.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 180 160 860

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Metallbau ........... - - 20 20 40 I

Hydraulik und

Pneumatik ........... - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Marketing ........... - - 20 20 40 II

Betriebsinformatik

*3) ................. - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing *3) ... - - 20 20 40 I

Sicherheitstechnik .. - - 20 20 40 II

Labor für Betriebs-

organisation ........ - - 20 20 40 I

Arbeitssystem-

gestaltung (nach

REFA) ............... - - 40 40 80 I

Kommunikations-

technik ............. - - 20 20 40 III

```

```

Zwischensumme ... 20 20 120 140 300

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 300 300 1 160

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Prokura, Handlungsvollmacht, gewerblicher Rechtsschutz). Schuldenrecht (Rechtsgeschäft, Schadenersatz, Produkthaftung). Insolvenzrecht. Wechsel- und Scheckrecht. Steuerrecht. Arbeitnehmerschutz.

Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

4.

Semester:

Finanzbuchhaltung. Finanzplanung, Kennzahlen, Lohnverrechnung.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei

Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische

Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

2.

Semester:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamik rotierender Körper.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe ein wirtschaftliches Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe.

2.

Semester:

Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme.

Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

3.

Semester:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen. Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben.

Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken.

4.

Semester:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Technik und CNC-Maschinen. Steuerungen. Flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

10.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager.

2.

Semester:

Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung. Stücklisten und Arbeitspapiere.

12.

ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Antriebe und die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen. Gleichstrommaschinen. Schutzmaßnahmen.

3.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische

Arbeit und Leistung.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln. Steuerungsarten und

-elemente. Anwendungen im Fachgebiet.

13.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktion und Bedeutung der einzelnen Unternehmensbereiche und ihre inner- bzw. außerbetrieblichen Beziehungen kennen. Er soll Aufgaben im Bereich der Produktionsorganisation und technischer Dienstleistungen selbständig lösen können.

Der Schüler soll das betriebliche Rechnungswesen anwenden, für spezifische Bereiche einsetzen und Ergebnisse beurteilen können. Er soll Aufträge kalkulieren und Investitionsentscheidungen mit Hilfe der Investitionsrechnung begründen können.

Er soll gebräuchliche Methoden der Planung und Steuerung der Produktion und der technischen Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Er soll Aufgaben und Problemstellungen im Bereich des Personalwesens und der Entlohnung beurteilen können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Funktionsbereiche eines Unternehmens, Aufbau- und Ablauforganisation. Markt, Marketing; Beschaffung; Produktions-, Verwaltungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsbereich; Unternehmensführung.

Arbeitssystemgestaltung:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit.

3.

Semester:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit. Voll- und Teilkostenrechnung. Finanzierung und Investition. Operatives Controlling.

Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung,

Kapazitätsplanung. Materialplanung und

-steuerung, Materialflußgestaltung. Betriebsdatenerfassung. Qualitätssicherung.

4.

Semester:

Personalorganisation. Summarische und analytische Anforderungsermittlung, Anforderungsprofil, Stellenbeschreibung. Arbeitsbewertung, Entgeltdifferenzierung, Zeitlohn und Leistungslohnsysteme.

Führungstechnik:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien. Kommunizieren, Motivieren,

Führen und Managen, Organisieren.

Inner- und überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

14.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Fertigungs- und Betriebstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik und Steuerungstechnik”, „Metallbau”, „Hydraulik und Pneumatik”, Betriebstechnik und -management”, „Umwelttechnik und -management”, „Qualitätsmanagement”, „Marketing”, „Betriebsinformatik”, „Computer Aided Manufacturing”, „Arbeitsplatzgestaltung” oder „Sicherheitstechnik”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

METALLBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im gewerblichen Metallbau die gebräuchlichsten Konstruktionen von Türen, Toren und Fenstern sowie Außenwandkonstruktionen und deren Befestigungsmöglichkeiten kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz.

Türen und Tore:

Aufbau , Arten und Werkstoffe für Türen. Hallentore. Tore für den Außenbereich.

Fassaden:

Konstruktionsarten der Fassaden. Bauarten vorgehängter Fassaden.

Befestigung und Montage.

4.

Semester:

Konstruktion- und Hinterlüftung der Metallflächen. Befestigung und Montage von Bauteilen und Profilblechen. Befestigung von Bauteilen.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz:

Korrosionsarten. Oberflächenschutz durch Farbanstriche und chemische Überzüge. Metallische Schutzüberzüge.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Druckmedien, Druckmedienaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

4.

Semester:

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze des Marketings und einer auf den Markt ausgerichteten Unternehmensführung kennen. Er soll diese Grundsätze in kleinen und mittelständischen Unternehmen und im eigenen Wirkungsbereich anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Verkäufer- und Käufermarkt. Orientierung der Unternehmen am Markt, an Kundenbedürfnissen und am Kundennutzen. Das Unternehmen und seine Marktpartner. Marktsegmentierung und -positionierung. Marketingmix (Produkt, Kommunikation, Preis, Distribution). Marktforschung.

4.

Semester:

Produkt- und Sortimentspolitik. Produktentwicklung. Kommunikation und Werbung. Preispolitik. Distribution. Absatzlogistik.

BETRIEBSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktionweise (Anm.: richtig: Funktionsweise) und die betriebsinformatischen Einsatzmöglichkeiten von Datenverarbeitungsanlagen kennen und Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Betriebstechnik auswählen und einsetzen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Funktion und Zusammenwirken von Komponenten. Betriebssysteme. Lokale Netzwerke. Datenfernverarbeitung. Datendienste.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation. Einfache Modellbildungen mit facheinschlägigen Problemstellungen. Präsentationsgraphik.

4.

Semester:

Erfassen und Darstellen des innerbetrieblichen Informationsflusses. Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe. Leistungsverzeichnis und Auswertung von Angeboten.

Standardsoftware:

Datenbanksysteme. Lösen von betrieblichen Aufgaben.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte Konstruktionszeichnungen in einfache CNC-Programme umzuwandeln und derartige Programme zu entwickeln, um an CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren Werkstücke zu fertigen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM-Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

4.

Semester:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

SICHERHEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und Unfallsursachen, Gefahren und Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz erkennen und beurteilen können. Er soll Methoden zur wirkungsvollen vorbeugenden Beseitigung von Unfallgefahren und Gesundheitsbelastungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungvorschriften,

Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik. Brand-, Elektro-, Lärm- und Strahlenschutz.

4.

Semester:

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel. Gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung; ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Sicherheitsprogramme:

Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und der Arbeitsinspektion bei der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen, sein Wissen mit Hilfe praxisnaher Anwendungsbeispiele vertiefen und mit den für seine beruflichen Tätigkeit notwendigen EDV-Anwendungen arbeiten können. Er soll die kommunikativen und sozialen Techniken für die Betriebspraxis anwenden können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG (nach REFA)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll das erforderliche Wissen für den praktischen Einsatz zur Gestaltung betrieblicher Arbeitssysteme und fundamentale Kenntnisse der Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung erlangen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Organisation und Arbeitsrecht als Basis des Arbeitsstudiums. Gestaltung menschengerechter Arbeit. Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

4.

Semester:

Grundlagen der Datenermittlung für Fertigung und Verwaltung. Aufgabengliederung in Arbeitssystemen. ABC-Analyse. Ablaufdarstellung. Arbeitsanforderungen. Entgeltdifferenzierung.

KOMMUNIKATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll das für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige individuelle und soziale Verhalten in Gruppen und Organisationen kennenlernen, Zusammenhänge verstehen und praktisch anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Kommunikationspsychologische Ansätze. Partnerzentriertes Gespräch.

Kontrollierter Dialog.

Rhetorik und Verhalten:

Statement, Überzeugungsrede, Fünf-Satz-Technik, Meinungsrede. Rhetorische Stilmittel, verbale Stolperdrähte. Bewerbungsgespräch. Körpersprache. Feedback-Regeln.

4.

Semester:

Individuum und Gruppe. Strukturen von Gruppen und Rollenverhalten.

Gruppenleistungsvorteil. Motivation.

Führungsstile:

Arten. Konsequenzen für Mitarbeitergespräch und Mitarbeiterbeurteilung. Interventionstechnik. Methoden der Moderation.

Präsentation und Medieneinsatz.

C. Freigegenstände

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

*3) mit Laborübungen.

*4) Die in anderen Fachrichtungen im „Block A” für die Unternehmerprüfung gesetzmäßig vorgesehenen Lehrstoffbereiche sind bereits in der Pflichtausbildung dieser Fachrichtung integriert.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Die Abschnitte I und V treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.11

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE

MASCHINENBAU - KRAFTFAHRZEUGTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte

```

Physik .............. 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Mechanik ............ 40 40 - - 80 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik ... 20 20 - - 40 I

```

```

10.

Maschinenelemente ... 40 20 - - 60 I

```

```

11.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II

```

12.

Kraftfahrzeug-

```

motoren ............. - - 40 40 80 I

```

13.

Antriebs- und

```

Fahrwerkstechnik .... - - 20 20 40 I

```

14.

KFZ-Elektrik und

```

-Elektronik ......... - 20 20 20 60 I

```

15.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 140 160 820

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Fahrmechanik ........ - - 20 20 40 I

Gemischbildungs-

anlagen und

Zündsysteme ......... - - 40 40 80 I

KFZ-Elektronik -

Praktikum ........... - - 20 20 40 III

KFZ-Meßtechnik *3) .. - - 20 20 40 I

KFZ-Praktikum und

KFZ-Begutachtung .... - - 40 40 80 III

Schweißtechnik ...... - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme ... 20 20 140 120 300

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Kraftfahrzeugrecht. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; Kreisfunktionen. Graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

2.

Semester:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamik rotierender Körper.

Wärmelehre:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau und Eigenschaften der Metalle. Stahlherstellung. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung.

2.

Semester:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Überblick über spanlose Bearbeitungsverfahren.

Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken. Messen

und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

10.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager. Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder.

2.

Semester:

Kupplung, Hauptgetriebe, Achsgetriebe, Wandler, Gelenkwellen. Berechnungen einfacher Maschinen und Maschinenteile.

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen. Stücklisten und Arbeitspapiere.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

12.

KRAFTFAHRZEUGMOTOREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Hauptformen der Verbrennungsmotoren sowie konstruktive Merkmale der wichtigsten Bauteile kennen und einfache Berechnungen vornehmen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Grundgesetze der Wärmelehre. Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme,

Leistungs- und Wirkungsgrade, Kraftstoffe.

Bauprinzip von Verbrennungsmotoren:

Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.

4.

Semester:

Bauarten, Bauelemente. Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase. Kühlung und Schmierung. Betriebsverhalten und Regelung.

13.

ANTRIEBS- UND FAHRWERKSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Bauweisen, Bauteile und Bauteilgruppen von Antrieben und Fahrwerken kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Antriebsarten. Haupt-, Zusatz- und Achsgetriebe. Wechsel- und Automatikgetriebe.

4.

Semester:

Räder und Radaufhängung; Reifen. Bremsen. Federung und Dänpfung (Anm.: richtig: Dämpfung). Lenkung. Rahmen.

14.

KRAFTFAHRZEUGELEKTRIK UND -ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungsbereich bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen, Schaltpläne lesen und einfache elektrische Messungen durchführen können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Elektromagnetismus. Größen und Einheiten im Gleich- und Wechselstromkreis.

Gleich- und Wechselstromgesetze. Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).

3.

Semester:

Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).

Schaltpläne:

Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.

4.

Semester:

Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Komfort- und Sicherheitstechnik. Regeleinrichtungen (Einspritzregelung, Brems- und Schlupfregelung).

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Kraftfahrzeugtechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Kraftfahrzeugmotoren”, „Antriebs- und Fahrwerktechnik”, „KFZ-Elektrik und -Elektronik”, „Fahrmechanik”, „Gemischbildungsanlagen und Zündsysteme”, „KFZ-Meßtechnik”, „Betriebstechnik” und „Umwelttechnik und -management”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

4.

Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten.

Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.

FAHRMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll das allgemeine Fachverhalten eines Kraftfahrzeuges beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fahrwiderstände, Vortriebskräfte, Kräfte bei der Kurvenfahrt.

Fahrverhalten:

Anfahr- und Bremsvorgang.

4.

Semester:

Unter- und Übersteuerung, Fahrschwingungen.

Unfallmechanik:

Einflußfaktoren, Wechselwirkung zwischen Rad und Fahrbahn.

Sicherheitstechnik am KFZ.

GEMISCHBILDUNGSANLAGEN UND ZÜNDSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Wirkungsweise aller handelsüblichen Gemischbildungs- und Zündanlagen verstehen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Vergaserkonstruktionen. Vorgänge im Vergaser, Ansaugleitungen. Katalysatortechnik, Lambdaregelung. Kraftstoffe.

Kraftstoffeinspritzung bei Otto- und Dieselmotoren. Kennlinien.

4.

Semester:

Spezifische Zündsysteme. Zündelektronik. Kennlinien. Motormanagement.

KFZ-ELEKTRONIK - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der elektronischen Einrichtungen im KFZ verstehen, Schaltpläne lesen und einfache elektronische Messungen durchführen können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Anwendungsbeispiele. Grundschaltungen. Messungen an und Prüfvorgänge von elektronischen Bauteilen.

KFZ-MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gängigen Methoden der KFZ- und Motormeßtechnik kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Leistungsbremsen, Kraftstoffverbrauch, Emissionsmessungen. Prüfstandsmessungen. Messungen und Kontrollen mit Hilfe von KFZ-Diagnosegeräten.

Fahrzeugmeßtechnik:

Allgemeines Fahrverhalten, Schwingungsverhalten, Rollenprüfstand, Vermessung der Radgeometrie und der Fahrzeugbodengruppe.

4.

Semester:

Dichtheits- und Verschließprüfungen, Arbeiten mit dem Motortester.

Prüfen des Anlaß- und Ladesystems.

Schallmessungen.

Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.

KFZ-PRAKTIKUM UND KFZ- BEGUTACHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Kraftfahrzeugen vornehmen können. Er soll darüber hinaus in der Lage sein, die zu begutachtenden Fahrzeuge nach ihrer Verkehrs- und Betriebssicherheit und Umweltverträglichkeit zu überprüfen. Er soll die dazu notwendigen Einrichtungen und speziellen Geräte kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeiten an Motoren, Gemischbildungsanlagen, Kupplungen, Getrieben, Ausgleichsgetrieben, Radaufhängungen, Federungen, Bremsen und Lenkungen.

4.

Semester:

Rechtliche und qualifikationsmäßige Voraussetzungen. Begriffsbestimmungen. Einrichtungen der Prüfstellen. Mängelkatalog, Bewertung von Mängeln, Erstellung von Gutachten. Haftung für Begutachtungen.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll praktische Fertigkeiten und Kenntnisse im Handhaben von Geräten für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Nahtformen, Schweißeignung von Werkstoffen. Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschweißen.

4.

Semester:

Schweißen von Stumpf- und Kehlnähten in verschiedenen Werkstoffdicken und Positionen. Schweißnahtprüfung und Nahtfehlerbestimmung. Grundzüge der Kalkulation bei Schweißverfahren.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

*3) mit Laborübungen.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.11

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU -

AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Mechanik ............ 40 40 - - 80 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik ... 20 20 20 20 80 I

```

```

10.

Maschinenelemente ... 40 20 - - 60 I

```

```

11.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II

```

12.

Elektro- und

```

Steuerungstechnik ... - 20 20 - 40 I

```

13.

Meß- und

```

Automatisierungs-

technik ............. - - 40 40 80 I

```

14.

Manipulations-

```

technik ............. - - 20 20 40 I

```

15.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 160 160 840

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Hydraulik und

Pneumatik *3) ....... - - 40 40 80 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik .... - - 40 40 80 I

Betriebstechnik und

-management ......... - - 40 40 80 I

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Computer Aided

Design *3) .......... - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing *3) ... - - 40 40 80 I

Bauelemente und

Grundschaltungen

der Elektronik ...... - - 40 40 80 I

Laboratorium für

Elektrotechnik und

Elektronik .......... - - 40 40 80 I

```

```

Zwischensumme ... 20 20 120 120 280

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei

Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische

Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

2.

Semester:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamik rotierender Körper.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe ein wirtschaftliches Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe.

2.

Semester:

Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme.

Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

3.

Semester:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen. Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben. Sonderbearbeitungsverfahren.

4.

Semester (20 Stunden):

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken.

Feinbearbeitung. Sonderbearbeitungsverfahren.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Technik und CNC-Maschinen. Steuerungen.

10.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager.

2.

Semester:

Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen. Stücklisten und Arbeitspapiere.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

12.

ELEKTRO- UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Installation, der elektrischen Antriebe sowie die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen. Gleichstrommaschinen. Installation von Antrieben. Schutzmaßnahmen.

3.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische

Arbeit und Leistung; Drehstrom.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln. Steuerungsarten und

-elemente. Anwendungen im Fachgebiet.

13.

MESS- UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll geläufige Verfahren der Prozeßmeßtechnik, der Prozeßrechentechnik und der Prozeßleittechnik und ihre häufigsten Anwendungen kennen. Er soll einfache Automatisierungsaufgaben selbständig lösen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Allgemeine Begriffe der Meßtechnik. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und -übertragung. Meßwertschreiber.

Meßverfahren:

Prinzip analoger und digitaler Meßverfahren. Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen. Analog-Digital- und Digital-Analog-Konverter, Meßfehler.

Fernmessung und -steuerung:

Analoge und digitale Meßwertübertragung, Multiplexverfahren.

Automatisierung:

Prozeß, Leiteinrichtung, Überwachung, Blockschaltbild.

4.

Semester:

Aufbau von Prozeßrechenhandware, Peripherie, Schnittstellentechnik, Bussysteme. Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Störsicherheit.

Fertigungsautomatisierung:

Steuerung von Manipulatoren und Industrierobotern. Bearbeitungszentren. Fertigungszentren und Fertigungsstraßen. Anwendungsbeispiele.

14.

MANIPULATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise, den Einsatz und die Steuerung moderner Manipulationseinrichtungen auf dem Gebiet der flexiblen Automation kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe das zweckmäßigste Manipulationssystem auswählen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Genormte Bauteile und Baugruppen, Werkstück- und Werkzeugaufnahme.

Spannmittel und Spanneinrichtungen.

Werkstücktransport:

Werkstückmagazine und Werkstückspeicher, Greifeinrichtungen.

4.

Semester:

Transporteinrichtungen, Einrichtungen zum Werkstückordnen,

Maschinenbeschickung.

Industrielle Manipulation:

Aufbau, Wirkungsweise und Anwendung. Verkettung von Manipulatoren und Bearbeitungsmaschinen. Fertigungsstraßen, Lagertechnik.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Automatisierungs- und Fertigungstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik und Steuerungstechnik”, „Meß- und Automatisierungstechnik” , „Manipulationstechnik”, „Hydraulik und Pneumatik”, „Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Betriebstechnik und -management”, „Umwelttechnik und -management”, „Qualitätsmanagement”, „Computer Aided Design”, „Computer Aided Manufacturing” oder „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Druckmedien, Druckluftaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

Hydraulische und pneumatische Anlagen:

Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme. Wartung, Störungsbehebung.

4.

Semester:

Symbolik, Schaltplansystematik, Diagramme. Pneumatische und elektropneumatische Grundsteuerungen. Hydraulische und elektrohydraulische Grundsteuerungen. Messen von Kenngrößen. Fehlersuche und Störungsbehebung.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regeleinrichtungen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen im Labormaßstab durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten. Darstellungs- und Lösungsmethoden von

Steuerungsproblemen. Bausteine. Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Weitere Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder.

Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

4.

Semester:

Mechanische, elektrische und fluidtechnische Steuerungen und Regelungen (Schaltpläne; Funktionspläne und Diagramm; Aufbau, Inbetriebnahme, Messungen und Auswertungen). Sensoren.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Formen der Unternehmens- und Betriebsorganisation, gebräuchliche Managementmethoden und die Vernetzungen in Unternehmen kennen.

Er soll gebräuchliche Methoden der Planung und Steuerung der Produktion und der technischen Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Er soll weiteres das betriebliche Rechnungswesen (Controlling) kennen und die Ergebnisse beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Ganzheitliche Unternehmensorganisation. Markt, Marketing; Mitarbeiter, Kapital; Betrieb; Unternehmer. Wirtschaft und Umwelt.

Rechnungswesen und Controlling:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit. Operatives Controlling.

Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung, Kapazitätsplanung, Lager- und Werkstattsteuerung, Betriebsdatenerfassung.

4.

Semester:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit, Materialflußgestaltung, Arbeit in Gruppen, Arbeitsdatenermittlung (nach REFA), Entgeltgestaltung, Lohnsysteme.

Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung.

Führungstechnik:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien. Kommunizieren, Motivieren,

Führen und Managen, Organisieren. Finanzieren, Investieren,

Produzieren.

Überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle, allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

COMPUTER AIDED DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen.

Betriebssysteme.

Menü- und Benützerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen. Grundlegende und erweiterte

Zeichenbefehle.

4.

Semester:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbständigem Entwurf. Zeichnungshandling. Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte Konstruktionszeichnungen in einfache CNC-Programme umzuwandeln und derartige Programme zu entwickeln, um an CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren Werkstücke zu fertigen.

Der Schüler soll praktische Fertigkeiten und Kenntnisse im Handhaben von CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren mittleren Schwierigkeitsgrades entwickeln können. Er soll entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten der maschinellen Programmierung erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen;

CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

CNC-Technik an der Maschine:

Vorbereitung und Einrichtung der Maschinen, Testlauf, Automatikbetrieb. Programmaufbau nach DIN 60025, einfache Zyklen, Arbeitsfolgeplan, Aufspannplan.

4.

Semester:

Programmeingabe vorgegebener Programme, Bereitstellung von Werkzeugen, Rüsten einer CNC-Maschine oder eines Bearbeitungszentrums. Bearbeiten einfacher bzw. mittelschwieriger Werkstücke im Einzelsatz.

Rechnerunterstützte Progammierung:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen Schaltungen erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Tyristoren,

optoelektronische Bauelemente.

Grundschaltungen:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter.

4.

Semester:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendungen des Operationsverstärkers.

Stromversorgungstechnik:

Grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit

aktuellen Schaltungstechniken.

Digitale Schaltungen:

Logische Gatter und Flip-Flops (Eigenschaften, Anwendungsschaltungen).

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Meß- und Prüfaufgaben der Fertigung und der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können.

Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Steuerungstechnik”, „Meß- und Automatisierungstechnik”, „Steuerungs- und Regelungstechnik” und „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik”.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

*3) mit Laborübungen.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.12

```

```

Lehrplan der Werkmeisterschule für Berufstätige für

Maschinenbau-Kraftfahrzeugtechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte

```

Physik .............. 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Mechanik ............ 40 40 - - 80 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik ... 20 20 - - 40 I

```

```

10.

Maschinenelemente ... 40 20 - - 60 I

```

```

11.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II

```

12.

Kraftfahrzeug-

```

motoren ............. - - 40 40 80 I

```

13.

Antriebs- und

```

Fahrwerkstechnik .... - - 20 20 40 I

```

14.

KFZ-Elektrik und

```

-Elektronik ......... - 20 20 20 60 I

```

15.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 140 160 820

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Fahrmechanik ........ - - 20 20 40 I

Gemischbildungs-

anlagen und

Zündsysteme ......... - - 40 40 80 I

KFZ-Elektronik -

Praktikum ........... - - 20 20 40 III

KFZ-Meßtechnik *3) .. - - 20 20 40 I

KFZ-Praktikum und

KFZ-Begutachtung .... - - 40 40 80 III

Schweißtechnik ...... - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme ... 20 20 140 120 300

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Kraftfahrzeugrecht. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; Kreisfunktionen. Graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

2.

Semester:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamik rotierender Körper.

Wärmelehre:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau und Eigenschaften der Metalle. Stahlherstellung. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung.

2.

Semester:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Überblick über spanlose Bearbeitungsverfahren.

Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken. Messen

und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

10.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager. Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder.

2.

Semester:

Kupplung, Hauptgetriebe, Achsgetriebe, Wandler, Gelenkwellen. Berechnungen einfacher Maschinen und Maschinenteile.

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen. Stücklisten und Arbeitspapiere.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

12.

KRAFTFAHRZEUGMOTOREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Hauptformen der Verbrennungsmotoren sowie konstruktive Merkmale der wichtigsten Bauteile kennen und einfache Berechnungen vornehmen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Grundgesetze der Wärmelehre. Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme,

Leistungs- und Wirkungsgrade, Kraftstoffe.

Bauprinzip von Verbrennungsmotoren:

Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.

4.

Semester:

Bauarten, Bauelemente. Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase. Kühlung und Schmierung. Betriebsverhalten und Regelung.

13.

ANTRIEBS- UND FAHRWERKSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Bauweisen, Bauteile und Bauteilgruppen von Antrieben und Fahrwerken kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Antriebsarten. Haupt-, Zusatz- und Achsgetriebe. Wechsel- und Automatikgetriebe.

4.

Semester:

Räder und Radaufhängung; Reifen. Bremsen. Federung und Dänpfung (Anm.: richtig: Dämpfung). Lenkung. Rahmen.

14.

KRAFTFAHRZEUGELEKTRIK UND -ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungsbereich bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen, Schaltpläne lesen und einfache elektrische Messungen durchführen können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Elektromagnetismus. Größen und Einheiten im Gleich- und Wechselstromkreis.

Gleich- und Wechselstromgesetze. Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).

3.

Semester:

Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).

Schaltpläne:

Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.

4.

Semester:

Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Komfort- und Sicherheitstechnik. Regeleinrichtungen (Einspritzregelung, Brems- und Schlupfregelung).

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Kraftfahrzeugtechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Kraftfahrzeugmotoren”, „Antriebs- und Fahrwerktechnik”, „KFZ-Elektrik und -Elektronik”, „Fahrmechanik”, „Gemischbildungsanlagen und Zündsysteme”, „KFZ-Meßtechnik”, „Betriebstechnik” und „Umwelttechnik und -management”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

4.

Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten.

Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.

FAHRMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll das allgemeine Fachverhalten eines Kraftfahrzeuges beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fahrwiderstände, Vortriebskräfte, Kräfte bei der Kurvenfahrt.

Fahrverhalten:

Anfahr- und Bremsvorgang.

4.

Semester:

Unter- und Übersteuerung, Fahrschwingungen.

Unfallmechanik:

Einflußfaktoren, Wechselwirkung zwischen Rad und Fahrbahn.

Sicherheitstechnik am KFZ.

GEMISCHBILDUNGSANLAGEN UND ZÜNDSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Wirkungsweise aller handelsüblichen Gemischbildungs- und Zündanlagen verstehen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Vergaserkonstruktionen. Vorgänge im Vergaser, Ansaugleitungen. Katalysatortechnik, Lambdaregelung. Kraftstoffe.

Kraftstoffeinspritzung bei Otto- und Dieselmotoren. Kennlinien.

4.

Semester:

Spezifische Zündsysteme. Zündelektronik. Kennlinien. Motormanagement.

KFZ-ELEKTRONIK - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der elektronischen Einrichtungen im KFZ verstehen, Schaltpläne lesen und einfache elektronische Messungen durchführen können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Anwendungsbeispiele. Grundschaltungen. Messungen an und Prüfvorgänge von elektronischen Bauteilen.

KFZ-MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gängigen Methoden der KFZ- und Motormeßtechnik kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Leistungsbremsen, Kraftstoffverbrauch, Emissionsmessungen. Prüfstandsmessungen. Messungen und Kontrollen mit Hilfe von KFZ-Diagnosegeräten.

Fahrzeugmeßtechnik:

Allgemeines Fahrverhalten, Schwingungsverhalten, Rollenprüfstand, Vermessung der Radgeometrie und der Fahrzeugbodengruppe.

4.

Semester:

Dichtheits- und Verschließprüfungen, Arbeiten mit dem Motortester.

Prüfen des Anlaß- und Ladesystems.

Schallmessungen.

Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.

KFZ-PRAKTIKUM UND KFZ- BEGUTACHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Kraftfahrzeugen vornehmen können. Er soll darüber hinaus in der Lage sein, die zu begutachtenden Fahrzeuge nach ihrer Verkehrs- und Betriebssicherheit und Umweltverträglichkeit zu überprüfen. Er soll die dazu notwendigen Einrichtungen und speziellen Geräte kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeiten an Motoren, Gemischbildungsanlagen, Kupplungen, Getrieben, Ausgleichsgetrieben, Radaufhängungen, Federungen, Bremsen und Lenkungen.

4.

Semester:

Rechtliche und qualifikationsmäßige Voraussetzungen. Begriffsbestimmungen. Einrichtungen der Prüfstellen. Mängelkatalog, Bewertung von Mängeln, Erstellung von Gutachten. Haftung für Begutachtungen.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll praktische Fertigkeiten und Kenntnisse im Handhaben von Geräten für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Nahtformen, Schweißeignung von Werkstoffen. Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschweißen.

4.

Semester:

Schweißen von Stumpf- und Kehlnähten in verschiedenen Werkstoffdicken und Positionen. Schweißnahtprüfung und Nahtfehlerbestimmung. Grundzüge der Kalkulation bei Schweißverfahren.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

*3) mit Laborübungen.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.13

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

HALBLEITERTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 40 40 - - 80 I

```

6.

Angewandte Physik .. 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte Chemie .. 20 20 - - 40 II

```

```

8.

Angewandte

```

Informatik ......... - 40 - - 40 I

```

9.

Bauelemente und

```

Grundschaltungen der

Elektronik ......... 40 20 20 - 80 I

```

10.

Fertigungs-

```

technologie ........ 40 40 40 40 160 I

```

11.

Prozessdatenmess-

```

technik ............ 40 20 - - 60 I

```

12.

Betriebstechnik und

```

-management ........ 20 20 - - 40 I

```

13.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 260 260 120 120 760

```


```

B. Schulautonome

Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Laboratorium für

Betriebsorganisation - - 20 20 40 I

Projektmanagement ... - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Sicherheitstechnik .. - - 20 20 40 II

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Mikroelektronik ..... - - 40 40 80 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik .... - - 20 20 40 I

```


```

Summe B ... 20 20 160 160 360

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

```


```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse des Fachgebietes erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System); Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülaufbau; Periodensystem; Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

2.

Semester:

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Elektrotechnik, Grundlagen der Vakuumtechnologie, Optik; Wellenlehre, Vakuumtechnik, Hochfrequenztechnik und Hochspannung.

Halbleiterphysik:

Leiter-Halbleiter-Isolator, Eigenleitfähigkeit, Dotierung von Halbleitern mit 3- und 5-wertigen Elementen, p-Leitfähigkeit, n-Leitfähigkeit, Strom in Sperr- und Durchlassrichtungen, pn-Übergang.

7.

ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

deren Eigenschaften, Reaktionen der Elemente und ihre Verbindungen kennen sowie Einsatzbereiche und Auswirkungen auf die Umwelt kritisch einschätzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Säuren, Laugen, pH-Wertbestimmung, Kohlenstoffverbindungen, Alkohole, Lösungsmittel.

2.

Semester:

Reaktive Gase und deren Spaltprodukte, Gewinnung von Reinstwasser und Wiederaufbereitung, Anforderungen an Leitungs- und Behälterwerkstoffe, Armaturen.

8.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben einschließlich der Einsatzbereiche von Einzel-EDV und vernetzten Arbeitsplätzen kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

EDV-Anlagen und Netzwerke:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen und Netzwerken.

Arbeiten mit Standardsoftwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Visualisierungsprogramme, Datenbanken, Internet und Intranet, Mailsysteme; Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Datenschutz.

9.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Begriffe:

Elektrische Größen, Zusammenhänge und Darstellung, Analoge und digitale Signale, Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen, Sicherheitsregeln; Information und Nachricht.

Passive Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten; pn-Übergang und Diode.

Aktive Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern, bipolare und unipolare Technik.

2.

Semester:

Grundschaltungen:

Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger; Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen.

3.

Semester:

Integrierte Schaltungen:

Speicherzellen, integrierte Schaltungen, Verfahren zum Isolieren und Verbinden der Schaltelemente von IC`s.

10.

FERTIGUNGSTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Werkstoffe, Hilfsstoffe, Verfahren und Maschinen, Einflussfaktoren wie das Lay-out, die Maskenherstellung, das Assembling von Wafern unter Reinraumbedingungen sowie die Herstellung von Leiterplatten in Fabrikation und Test kennen und beurteilen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Werkstoffe:

Substrate, Halbleiterschichten, isolierende Schichten, hochleitende Schichten (Polysilizium, Silizide, Metalle).

Hilfsstoffe:

Säuren, Laugen, Schutzgase, Fotolacke.

Reinraum:

Reinraumklassifizierung, Ursachen, Arten und Auswirkungen von Verunreinigungen, Partikelmessung, reinraumgerechtes Verhalten, physikalische Anforderung an die Belüftung (Durchsatz, Strömung, Druck, Temperatur, Feuchtigkeit), technische Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Kontrollmessungen.

2.

Semester:

Verfahren:

Epitoxie, Implantation, Diffusion, thermische Oxidation, CVD-Abscheideverfahren, Strukturierung, Nasschemie-Technologie, CMP, Trockenätzung, Rückseitenprozesse, Belichtungstechnik, Reinigung, Trennen der Scheiben, Chipmontage, Bestückung, Kontaktierung, Häusen, Funktionsprüfung.

Equipment:

Oxidations- und Diffusionsöfen, Anlagen für epitaktische, CVD- und physikalische Abscheideverfahren, Belackungs-, Belichtungs- und Enwicklungsanlagen, Plasmaätzanlagen, Nasschemische Ätzbecken und Reinigungsanlagen, Ionenimplantationsanlagen, Schichtdicken- und Strukturbreitenmessgeräte, Licht- und Rasterelektronenmikroskope, Montageequipment, Tester und Prober.

3.

Semester:

Design/Lay-out:

Software Tools im Überblick, grundlegende Schritte über Entwurf, Simulation und Checks bis zum Datenfile; Mask.

Reticle-Lay-out:

Erstellung des Masken-Lay-outs für die gängigen Waferstepper; Modelle der Funktionalität der Waferstepper; Anwendung der spezifischen Softwarepakete.

Datenaufbereitung:

Funktionalität der Patterngeneratoren EBEAM bzw. LASERBEAM;

Anwendung der spezifischen Softwarepakete; Dokumentation und Archivierung der Daten; Datenformate, Datensicherung;

Datenkonversionen, Datentransfer via Netzwerk.

Maskenherstellungsprozess:

Belichtung mittels Patterngenerator; Entwicklerprozess; Ätzprozess; Defektinspektion; Partikelinspektion; Messmethoden zu den kritischen Parametern; Maskenreinigung.

Wafer Fabrication:

Implant, Diffusion, Foto, Etch, CVD, PECVD, PVD.

Leiterplattenfertigung:

Printmaterialien, Belichten, Entwickeln, Ätzen, Bohren, Bestücken.

4.

Semester:

Test:

Handler und Tester für den Schaltungstest, Anforderungen an Digital und Analogtester, Wafer-Probe-Test, Leiterplattentest, Final Test.

Assembly:

Galvanik, Assembly Technologien, Wafer-Sägen, Attach, Lead Bond, Mold, Packaging, Arten der Gehäuseformen.

11.

PROZESSDATENMESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

aus dem Fachgebiet sowie die Funktionsprinzipien, Eigenschaften und Anwendungsbereiche von Sensoren kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Messtechnik:

Optische, mechanische, elektrische Messtechnik; Messung charakteristischer Eigenschaften an aktiven und passiven Bauteilen (Widerstände, Dioden, Kondensatoren, Transistoren); Laborübungen an Hand konkreter Messschaltungen.

2.

Semester:

Sensorik:

Sensoren zur Erfahrung von Wegen, Längen, Winkeln, Druck, Temperatur, Durchflussmenge, Drehzahl, Füllstand, Erfassung von Zuständen und Zeiten, magnetischen, akustischen und optischen Größen, Signalübertragung, Schnittstellen.

12.

BETRIEBSTECHNIK- UND MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand "Betriebstechnik- und management" in Anlage A.7.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Siehe das 3. und 4. Semester des Pflichtgegenstandes "Betriebstechnik- und management" in Anlage A.7.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

LABORATORIUM FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Wissen mit Hilfe praxisnaher Anwendungsbeispiele vertiefen und mit den für seine beruflichen Tätigkeit notwendigen EDV-Anwendungen arbeiten können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation, mit besonderem Schwerpunkt auf innerbetriebliche Kunden-Lieferanten-Beziehungen.

PROJEKTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Einbindung von Projekten und die Bedeutung des ganzheitlichen Führungsverständnisses für das Projektmanagement kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufgaben des Projektmanagements und des Projektleiters, Projektplanung und -durchführung; Projektdiagnosesteuerung und -controlling; Einsatz bewährter Werkzeuge/Methoden; Netzplantechnik.

4.

Semester:

Einsatz EDV gestützter Projektplanungs- und Verwaltungsprogramme an Hand konkreter Aufgabenstellungen.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Qualitätskontrolle:

Qualitätsmonitoring unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle (SPC), Prüfpläne, Prüfschärfe, Statistik im Prüfwesen; Kalibrierung von Messgeräten, Spezifikationen, Toleranzen, Messgerätefähigkeit.

4.

Semester:

Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsstandards wie Semi-Standard, MIL-Standard, CECC 90000, JEDEC, Produkthaftung und Gewährleistung.

Qualitätsmanagement:

QS 9000/ISO 9000, TQM orientierte Führungsverhalten, EFQM; Korrekturmaßnahmen, Fehleranalysen, FMEA und Aktionspläne, Kapabilitätsstudien, Kundenorientierung; kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP).

SICHERHEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Rechtliche Grundlagen:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Lärmschutz und chemische Sicherheit.

4.

Semester:

Ergonomie:

Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Anwendungen aus dem Fachbereich.

Berufskrankheiten:

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel;

gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung;

ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Ökologische Grundlagen:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik; ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik; Toxikologie von Schadstoffen; Methoden der Umweltanalytik; Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts; Abfallwirtschaftsgesetz; ISO 14000.

4.

Semester:

Umwelttechnische Anwendungen:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit); Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte); umweltbezogende Funktionen im Betrieb;

Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten;

Arbeitnehmerschutzbestimmungen; Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten, Umweltberatung in Österreich.

MIKROELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Bausteine für Anwendungsaufgaben in der digitalen Zähl-, Rechen- und Steuerungstechnik und die entsprechenden Schaltungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Integrierte digitale Bausteine:

Flip-Flops, Speicherbausteine, Zähler-, Rechen- und weitere Anwendungsschaltungen; Kodierverfahren; Schaltalgebra; Analyse und Synthese von logischen Schaltungen.

4.

Semester:

Schnittstellentechnik:

Analog/Digital- und Digital/Analog-Umwandlungen; serielle und parallele Schnittstellen, Bus-Systeme.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Allgemeine Begriffe:

Unterschiede, Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von Steuerungsproblemen; Bausteine; speicherprogrammierbare Steuerungen; Bussysteme; Anwendungsbereiche.

Regelungstechnik:

Grundgesetze und Grundschaltungen; Regelstrecke und Regelarten.

4.

Semester:

Regelungstechnik:

PC-gestützte Steuer- und Regelungstechnik, Fehlerdiagnose.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.14

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR PAPIERINDUSTRIE

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 40 40 20 20 120 I

```

6.

Chemie und

```

angewandte Chemie .. 30 - - - 30 (II)

```

7.

Maschinen- und

```

Arbeitstechnik ..... 20 20 20 20 80 I

```

8.

Mess-, Regelungs-

```

und

Prozessleittechnik . 30 40 20 20 110 I

```

9.

Zellstoff- und

```

Papierherstellung .. 30 10 - - 40 I

```

10.

Halbstoffherstellung 60 50 30 - 140 I

```

```

11.

Papier- und

```

Kartonherstellung .. 25 35 45 35 140 I

```

12.

Papierausrüstung und

```

Papierveredelung ... - 20 40 80 140 I

```

13.

Betriebsorganisation - - 20 20 40 II

```

```

14.

Arbeitssicherheit

```

und Umweltschutz ... - 20 20 - 40 II

```

15.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 275 275 275 275 1 100

```


```

B. Schulautonome

Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

```


```

Summe B ... 20 20 20 20 80

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 295 295 295 295 1 180

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

C. Freigegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

```


```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A.1.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten (einschließlich Brüchen) und mit Variablen;

Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlussrechnungen;

einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis der Papierindustrie.

Potenzen und Wurzeln:

Rechenregeln; einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis.

2.

Semester:

Geometrie:

Längen-, Flächen-, Oberflächen- und Volumsberechnungen; Einführung in die Trigonometrie und Anwendungen an technischen Beispielen.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen), Gebrauch von in der Praxis üblichen Rechengeräten und Tabellen.

3.

Semester:

Funktionen:

Funktionsbegriff; Graphen; Lineare Gleichung, Gleichungssysteme mit zwei Variablen, quadratische Gleichungen; Exponenzialfunktion, logarithmische Funktion; Komplexe Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis der Papierindustrie.

4.

Semester:

Geometrie des Raumes:

Oberflächen- und Volumsberechnungen geometrischer Körper (Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel, Kugelteile); Anwendungen an technischen Beispielen aus der Zellstoff-, Karton- und Papierindustrie.

Technische Statistik:

Datenmengen, Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung; Diagramme und grafische Darstellungsformen; angewandte Statistik in der Qualitätssicherung.

6.

CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufbau der Materie:

Atommodell; Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Allgemeine und anorganische Chemie:

Periodensystem, chemische Elemente, Begriffe, Gesetzmäßigkeiten chemischer Vorgänge, anorganische Verbindungen, Maßanalyse.

Organische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten des Aufbaues und der Eigenschaften von organischen Verbindungen; Cellulose, Hemicellulose und Lignin.

7.

MASCHINEN- UND ARBEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Baugruppen:

Absperr- und Regelorgane, Dichtungen, Pumpen.

Arbeitstechnik:

Allgemeine Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken; Schmierung und Schmierstoffe.

2.

Semester:

Baugruppen:

Antriebe, Gebläse und Kompressoren, Walzen, Schaber.

Spezielle Maschinenkunde:

Maschinen der Stoffaufbereitung; Papiermaschinen (Stoffauflauf-, Sieb- und Pressenpartie).

Arbeitstechnik:

Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken für Stoffaufbereitungsmaschinen und Pumpen.

3.

Semester:

Spezielle Maschinenkunde:

Papiermaschinen (Trockenpartie, Leimpresse, Glättwerk, Aufrollung, Antriebe).

Arbeitstechnik:

Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken, Anfahren und Abstellen von Papiermaschinen; Papiersortenwechsel.

4.

Semester:

Baugruppen:

Messer; Transporteinrichtungen; hydraulische und pneumatische Anlagen.

Ausrüstungsmaschinen:

Rollenschneider, Querschneider, Planschneider, Kalander, Verpackungsmaschinen.

Dampfanlagen:

Wärme (Begriff, Übertragung); Dampfeinströmung, Dampfkopf, Kondensatableiter, Entlüfter.

Arbeitstechnik:

Prozesssteuerung; Entstörung bei Papierabrissen sowie bei mechanischen, elektrischen, hydraulischen, pneumatischen und regeltechnischen Fehlern.

8.

MESS-, REGELUNGS- UND PROZESSLEITTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundlagen der Messtechnik:

Geschichtliche Entwicklung der Automation, SI-System, Symbole, Darstellungsweisen, Genauigkeit und Sensibilität von Messinstrumenten; Interpretation verfahrenstechnischer Pläne von Stoffaufbereitungsanlagen und Papiermaschinen.

Grundlagen der Regeltechnik:

Der Regelkreis, einfache und vermaschte Regelkreise, Regelstrecken und deren bestimmende Größen; Simulationen und reale Trainingsanlagen.

Stellgeräte:

Wesentliche Stellglieder und Regelorgane in der Papier- und Zellstoffindustrie, Auswahl und Wirkungsweise.

2.

Semester:

Messtechnik:

Niveau, Stoffdichte, Druck, Durchfluss, Temperatur; Grundlagen der Physik.

Regeltechnik:

Regelstrategien für Stoffaufbereitungsmaschinen; Grundlagen der Fuzzy-Logic und deren Anwendung; Übung an Simulationsprogrammen.

Steuerungstechnik:

Interpretation von Verriegelungsplänen; Stromverteilung und Schutzmaßnahmen; Grundlagen der Elektrotechnik; Übung an Simulationsprogrammen und an Modellen.

3.

Semester:

Messtechnik:

Sondermessungen in der Stoffaufbereitung, an der Papiermaschine und an Zellstoffanlagen.

Regeltechnik:

Regelstrategien und Ausführungen von Regelkonzepten; Drehzahlregelung von Stoffpumpen und Wirkungsgradanalyse.

Prozessleittechnik:

Grundlagen der Prozessrechner und Prozessleitanlagen, zentrale/dezentrale Anlagen, Stellglieder (Sonderausführungen); Training an Simulationsprogrammen; Grundlagen der EDV.

4.

Semester:

Messtechnik:

Grundlagen der Strahlenphysik, Anwendung radioaktiver Strahlen in der Qualitätsmesstechnik (Scanner) und Prozessmesstechnik; Funktionsweise von Qualitätsleitanlagen und deren Messsysteme und Optimierungsrechnern (Anlagenleitsysteme, Qualitätssicherungssysteme).

Prozessleittechnik:

Vermaschte Regelkreise für qualitätsbezogene Größen; Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Prozessführung; Training an Simulationsprogrammen der Stoffaufbereitung, Papiermaschine und Ausrüstung.

9.

ZELLSTOFF- UND PAPIERHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Holzstoff:

Holz als Rohstoff, Holzstoffsorten, Zerfaserungsprozesse, Holzstofferzeugungsanlagen; Sortieren, Eindicken.

Zellstoff:

Holzvorbereitung, Grundlagen der Chemie und Technologie der Sulfit- und Sulfatzellstoffherstellung, Chemikalienrückgewinnung.

Altpapier:

Altpapiersorten, Recyclingkreislauf, Verunreinigungen von Altpapier und Hilfsmittel zur Aufbereitung von Altpapier.

2.

Semester:

Stoffaufbereitung:

Halbstoffauswahl.

Stoffprüfung:

Faserfraktionierung und Prüfblattherstellung.

Hilfsstoffe:

Chemischer Aufbau von Füllstoffen, Leimstoffen, Farbstoffen und anderen Hilfsstoffen, welche die Papiereigenschaften und die Produktion verbessern.

10.

HALBSTOFFHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Holzstoff:

Einflussgrößen bei der Erzeugung von Steinschliff, Druckschliff und Refinerholzstoff; Holzstoffbleiche; Qualitätsfragen.

Zellstoff:

Chemische Technologie der Sulfit- und Sulfatzellstoffherstellung, Anlagen und Verfahren der Halbzellstoffherstellung; alternative Zellstoffverfahren; Zellstoffaufbereitung; Chemie und Technologie der Zellstoffbleiche.

Altpapier:

Auflösung, Reinigungs- und Sortiermaschinen, Deinking von Altpapier.

Stoffaufbereitung:

Auflösung, Reinigung, Entstippung und Lagerung.

Stoffmahlung:

Ziel der Mahlung, Stoffbegriffe, Mahlungszustände von Faserstoffen und Prüfung des Mahlungszustandes.

Stoffprüfung:

Stoffdichte- und Trockengehaltsbestimmungen, Bestimmung des Entwässerungsverhaltens.

2.

Semester:

Stoffmahlung:

Veränderung der Papiereigenschaften während der Mahlung, Aufbau und Schaltungen von Mahlanlagen.

Stoffprüfung:

Deinkingversuche, Ermittlung des Mahlverhaltens von Faserstoffen, Wirkung von Zusatzstoffen und Hilfsmitteln.

3.

Semester:

Stoffmahlung:

Einflussgrößen der Mahlung, Regelung von Mahlanlagen.

Hilfsstoffe:

Einsatz von Füllstoffen, Leimstoffen, Farbstoffen, optischen Aufhellern, Stärke, Retentionsmitteln, Schleimbekämpfungsmitteln, Entschäumern und anderen Hilfsstoffen, welche die Papiereigenschaften und die Produktion verbessern.

11.

PAPIER- UND KARTONHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Stoff- und Wasserführung:

Wasserkreislaufsysteme, Charakterisierung der Abwässer, Verfahren der Wasseraufbereitung (Sedimentation, Flotation, Filtration).

Blattbildung:

Konstantteil der Papiermaschine, Blattbildungssysteme, Stoffauflauftypen und Funktion.

Pressen:

Pressvorgang, Pressentypen, Walzenmaterial und Härte.

Bespannung:

Entwässerungssieb (Material, Herstellung, Arten).

Papierprüfung:

Identifizierung von Faserstoffen mit dem Mikroskop (Holzstoffe, Zellstoffe); physikalische Grundlagen zur Papierprüfung, Normen.

2.

Semester:

Stoff- und Wasserführung:

Wasserhaushalt, spezifischer Abwasseranfall, spezifischer Frischwasserverbrauch, Frischwassereinsparung.

Blattbildung:

Turbulenzen, Blattbildung und Formation, Entwässerungselemente (Formierkästen, -walzen, Streichleisten).

Pressen:

Linienkräfte, Trockengehalte, Papier- und Filzführungen.

Trocknen:

Trocknungsarten, Heizdampf und Kondensat.

Bespannung:

Entwässerungssieb (Einfluss auf die Blattbildung und Entwässerung), Abrieb, Schäden.

Papierprüfung:

Flächenbezogene Masse, Papierfeuchte, Aschegehalt, Reißlänge und Dehnung, Berstfestigkeit, Durchreiß- und Weiterreißfestigkeit, Dicke, Dichte, Volumen, Rupffestigkeit, Falzzahl, Steifigkeit.

3.

Semester:

Stoff- und Wasserführung:

Stoffentlüftung (mechanisch, chemisch), Wasserkreislaufführung, Stoffverluste.

Blattbildung:

Sauger und Siebsaugwalze (Aufbau und Einstellung), Egoutteurarbeit, Stoffauflaufregelung.

Pressen:

Nassfilz im Betrieb; Vibrieren, Springen und Rupfen der Presswalzen; Papierfehler in der Pressenpartie.

Trocknen:

Trocknungsvorgang; Wärmeübergang; Kondensatabführung und Wärmerückgewinnung; Kontrolle der Trockenpartie.

Bespannung:

Nassfilz (Materialien, Herstellung, Typen, Reinigung, Einfluss auf die Papierqualität).

Papierprüfung:

Saugfähigkeitsprüfungen, Leimungsgrad, Glätte, Glanz, Weiße, Farbe, Luftdurchlässigkeit, Opazität.

4.

Semester:

Stoff- und Wasserführung:

Kreislaufschließung, Verknüpfung der inneren und äußeren Wasserkreisläufe, Umweltauswirkungen.

Blattbildung:

Profilkorrektur, Papierbahnabnahme vom Sieb, Überwachung der Siebarbeit.

Trocknen:

Feuchtigkeitsverhalten; Papierbahnführung; Einflüsse der Trocknung auf die Papiereigenschaften.

Bespannung:

Trockenfilz/Trockensieb (Materialien, Typen, Nähte, Einfluss auf die Trocknung).

Papierprüfung:

Wischtest, Fettdichtigkeit, Stauchprüfung, vollständige Papieranalysen an verschiedenen Papiersorten.

12.

PAPIERAUSRÜSTUNG UND PAPIERVEREDELUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

2.

Semester:

Papierstabilisierung:

Klima; Feuchten, Konditionieren; Gleichgewichtsbeziehungen, Dimensionsstabilität.

3.

Semester:

Satinieren und Prägen:

Satinagevorgang und Einflussgrössen; Glätte- und Satinagemaschinen (Funktion, Bedienung, Wartung, Anlagenentstörung, Leistungsbedarf).

Schneiden:

Grundlegende Vorgänge beim Rollen-, Quer- und Planschneiden; Kleben und Klebemittel; Anlagenentstörung.

4.

Semester:

Satinieren und Prägen:

Qualitäts- und Wirkungsgradsteigerung an Satinageeinrichtungen (schnelle Walzentrennung, Querprofilausgleich, Bahnkantenentlastung); Matt-, Pergamin-, Friktions-, Hochglanzkalandrieren; Bürsten; Stricheinfluss auf die Satinage; Prägemaschinen und Prägearten, Einflussgrössen auf den Prägevorgang.

Schneiden:

Rollenschneiden, Querschneiden, Planschneiden; Vorgänge am Messer (Längs-, Querschnitt); Schnittgenauigkeit und Schnittkorrektur;

Gegenüberstellung verschiedener Schneidmaschinen; statistische Sortierung, Sortierung am Querschneider; Rollen- und Stapelqualität;

Anlagenentstörung.

Veredelung:

Imprägnieren, Beschichten, Kaschieren, Leimen, Pigmentieren, Streichen (Streichrohpapiere - Streichmassen - Streichverfahren); Eigenschaften und Verwendung von gestrichenen Papier- und Kartonsorten.

Finalvorgänge:

Sortieren und Zählen; Rollen- und Formatpacken, Palettieren; Normformate und Normgewichte, Toleranzen.

Druck:

Druckverfahren (Hochdruck, Tiefdruck, Offsetdruck, Durchdruck); moderne Drucksysteme für die Bürokommunikation; Anforderungen an die verschiedenen Druckpapiere.

13.

BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

vertraut sein und Rationalisierungsmaßnahmen planen und durchführen sowie in diesem Bereich die aktuellen Normen des Qualitätsmanagements anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung:

Erstellung der Arbeitsbelege, Steuerung der Erzeugung, Rüstzeit, Personaleinsatz; Arbeitsgestaltung, Arbeitszeitmessung.

Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebsdatenerfassung, Auftragsbearbeitung.

4.

Semester:

Kostenrechnung:

Kostenarten-, Kostenträger-, Kostenstellenrechnung.

Rationalisierung:

Anlagen, Arbeitsabläufe, Personal.

Qualitätsmanagement:

Grundlagen, statistische Methoden, aktuelle Normen, Qualitätsbewusstsein als Haltung (Managementsystem).

14.

ARBEITSSICHERHEIT UND UMWELTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

in der Papier- und Zellstoffindustrie identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung angeben können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Rechtliche Grundlagen:

Arbeitsaufsicht, Arbeitnehmerschutz, Umweltgesetze.

Sicherheitstechnik:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Gas-, Strahlenschutz.

Arbeitshygiene:

Vorbeugender Gesundheitsschutz, Verhütung von Berufskrankheiten; Erste-Hilfe-Leistung.

3.

Semester:

Umwelttechnologien:

Analyse der Umwelteinflüsse der Papier- und Zellstoffproduktion;

Abwasserbelastung, verfahrenstechnische Grundlagen der physikalisch-chemischen und biologischen Abwasserreinigung;

Reststofferfassung, verfahrenstechnische Grundlagen der Reststoffbehandlung; Abluftprobleme und ihre Bekämpfung;

Energieerzeugung und Umwelt, Kraft-Wärme-Kopplung; Lärmquellen und ihre Bekämpfung.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.15

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR SCHUHINDUSTRIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 40 40 - - 80 I

```

6.

Technisches Zeichnen

```

und Entwerfen ...... 40 40 20 - 100 II

```

7.

Betriebstechnik und

```

-management ........ 40 40 20 20 120 I

```

8.

Maschinenkunde ..... 40 40 - - 80 I

```

```

9.

Werkstoffkunde und

```

Verfahrenstechnik .. 60 60 20 20 160 I

```

10.

Arbeitssystemgestal-

```

tung (nach REFA) ... - - 40 40 80 I

```

11.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 260 260 160 160 840

```


```

B. Schulautonome

Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr .... - - 20 20 40 II

Angewandte Informatik - - 20 20 40 I

Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I

Schuh-Fertigungs-

technik ........... - - 40 20 60 I

Marketing ........... - - 20 20 40 II

Computer Aided Design

für

Schuhherstellung .. - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing für

Schuhherstellung .. - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

```


```

Summe B ... 20 20 120 120 280

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

6.

TECHNISCHES ZEICHNEN UND ENTWERFEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichengeräte und ihre Handhabung (Arten, Aufbau, Handhabung);

Zeichnungnormen, Beschriftung, Anfertigung von Fertigungsunterlagen;

aus Strecken und Kursbogen zusammengesetzte Konstruktionen;

maßstäbliches Zeichnen; Fußanatomie und Maßlinien, Leistenaufbau und Leistenkopierverfahren.

2.

Semester:

Entwerfen und Modellzeichnen:

Entwurfzeichnung, Modellzeichnung, Modellerzeugnis, Detaillieren, Serienfertigung; Werkzeuge.

3.

Semester:

Schnitte:

Klassischer und moderner Schnittaufbau.

Modellerzeugung:

Erstellung und Detaillierung eines Grundmodells.

7.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Begriffe und Funktion:

Funktionsbereiche eines Unternehmens, Aufbau- und Ablauforganisation; Markt, Marketing; Beschaffung; Produktions-, Verwaltungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsbereich; Unternehmensführung.

Ablauforganisation, Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung, Kapazitätsplanung, Materialplanung und -steuerung, Materialflussgestaltung; Betriebsdatenerfassung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung; Logistik (inner- und außerbetrieblicher Transport).

2.

Semester:

Arbeitssystemgestaltung:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit.

Führungstechnik:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien; Kommunizieren, Motivieren, Führen und Managen, Organisieren.

Inner- und überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

3.

Semester:

Personalwesen:

Personalorganisation; summarische und analytische Anforderungsermittlung, Anforderungsprofil, Stellenbeschreibung; Arbeitsbewertung, Entgeltdifferenzierung, Zeitlohn und Leistungslohnsysteme.

4.

Semester:

Rechnungswesen und Controlling:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit; Voll- und Teilkostenrechnung; Finanzierung und Investition; operatives Controlling.

8.

MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

facheinschlägigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge kennen sowie deren Handhabung beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Maschinen und Werkzeuge der Stepperei I:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Zuschneiderei und Vorrichterei; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung.

Sicherheitstechnik:

Vorschriften, Schutzmaßnahmen.

2.

Semester:

Maschinen und Werkzeuge der Stepperei II:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Näherei inklusive der erforderlichen Zusatzmaschinen; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung, Energieversorgung im Betrieb.

9.

WERKSTOFFKUNDE UND VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lederrohstoffe:

Herkunft, Konservierung, Gerbung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.

Klebstoffe und Lösungsmittel:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, fachgerechter Einsatz; Sicherheitsvorschriften.

Kleinmaterialien:

Garne, Nähte, Nadeln, Vorder- und Hinterkappen, Furnituren und Verstärkungsstoffe.

2.

Semester:

Lederbearbeitung:

Oberleder, Futterleder, Bodenleder, fachgerechter Einsatz und Zurichtung.

Bodenmaterial:

Brandsohle, Lederersatzmaterialien, Einbauteile; Bodenleder, Kunststoffsohlen; Gummibodenmaterialien, Absatzbau, Gelenksstücke.

Sicherheitstechnik:

Verhalten bei Störungen und Unfällen; Erste Hilfe.

3.

Semester:

Kunststoffe:

Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.

Kunststoffarten:

Einsatzbereiche, fachgerechter Einsatz.

Synthetische Materialien:

Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung, fachgerechter Einsatz.

4.

Semester:

Verfahrenstechnik für Leder :

Lederprüfungsverfahren, Feststellung der Gerbarten, Lederauswertungssysteme.

Finish-Präparate:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendung, Reparatur, Spritzen, Polieren, Verpacken.

Umweltschutz/Recycling :

Problematische Werkstoffe der Schuhverarbeitung, fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung; ausgewählte Bestimmungen des Umweltschutzrechtes.

10.

ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG (NACH REFA)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeitsstudium und Arbeitsplatzgestaltung:

Organisation und Arbeitsrecht als Basis des Arbeitsstudiums, Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes; Gestaltung menschengerechter Arbeit; Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

4.

Semester:

Betriebliche Daten:

Grundlagen der Datenermittlung für Fertigung und Verwaltung;

Aufgabengliederung in Arbeitssystemen; ABC-Analyse;

Ablaufdarstellung; Arbeitsanforderungen; Entgeltdifferenzierung.

11.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben sowie die Einsatzbereiche von Einzel- wie auch vernetzten EDV-Arbeitsplätzen kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen; Benutzerhandbücher.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken; Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Grundlagenwissenschaft für Naturwissenschaften und Technik sowie Gewandtheit im Rechnen mit Exponzial-, Logarithmus- und Kreisfunktionen und in betrieblichen Anwendungsfällen erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Zahlenmengen:

Menge der komplexen Zahlen.

Funktionen:

Lineare Gleichungssysteme mit mehr als zwei Variablen; lineare Ungleichungen.

Geometrie:

Vektoren; Vektoralgebra; Strahlungsätze, Ähnlichkeitsabbildungen.

4.

Semester:

Funktionen:

Erweiterte Anwendungen der Exponenzial-, Logarithmus- und Kreisfunktioen; Funktionsleitern.

Geometrie:

Erweiterte Anwendungen der geometrischen Berechnungen.

SCHUH-FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Fertigungsverfahren und Maschinen der Formgebung kennen und für gegebene Aufgaben wirtschaftliche Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Werkstoffe:

Materialien in der Laufsohlenfertigung.

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Brandsohlen, Gesundheits- und Polsterbrandsohlen; Absatz-, Keil- und Plateaufertigung.

Fertigungsmaschinen:

Laufsohlenbearbeitungsmaschinen, Stempel- und Prägemaschinen, Rau-, Glas- und Schleifmaschinen; Fertigungsautomaten.

4.

Semester:

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Leisten, Schäften, Kappen, Schaftspitzen; Bodenbefestigung, Laufsohlenverpressen, Absatzbefestigung und Ausleisten.

Fertigungsmaschinen:

Zwickereimaschinen; Überholmaschinen- bzw. Automaten-Aufrauhmaschinen; Zementier- und Spritzgussautomaten.

MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

ausgerichteten Unternehmensführung kennen sowie eine Kollektion gestalten und die Vermarktung von Produkten der Schuhindustrie planen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Grundsätze des Marketings:

Verkäufer- und Käufermarkt; Orientierung des Unternehmens am Markt, an Kundenbedürfnissen und am Kundennutzen; Unternehmen und Marktpartner; Marktsegmentierung und -positionierung; Marketingmix (Produkt, Kommunikation, Preis, Distribution), Marktforschung.

4.

Semester:

Angewandtes Marketing:

Produkt- und Sortimentspolitik; Produktentwicklung; Kommunikation und Werbung; Preispolitik, Distribution, Absatzlogistik am Beispiel einer Schuhkollektion.

COMPUTER AIDED DESIGN FÜR SCHUHHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

wesentlichen CAD-Softwarefunktionen, der in der Schuhindustrie gebräuchlichen CAD-Systeme, erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

CAD-Arbeitsplätze:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.

Menü- und Benutzerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.

4.

Semester:

Computerunterstützes Konstruieren:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling, Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING FÜR SCHUHHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

eingesetzten CNC-gesteuerten Fertigungsmaschinen, Montagerobotern und CAM-Softwareprodukten kennen und computerunterstützt erstellte einfache Konstruktionszeichnungen in CNC-Produktions-Programme umwandeln können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Grundlagen und Einführung in die CNC-Technik:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM-Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

4.

Semester:

Rechnerunterstützte Programmierung:

CNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Methoden der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen sowie gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Qualitätskontrolle:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle; allgemeine Messtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe; Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM-Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM; Prozess der kontinuierlichen Verbesserung (Quality-Circles).

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe

Abschnitt III.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.16

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR HÜTTENINDUSTRIE

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 20 20 - - 40 I

```

6.

Angewandte

```

Informatik ......... 40 40 - - 80 I

```

7.

Chemische und

```

physikalische

Grundlagen ......... 20 20 - - 40 III

```

8.

Elektrotechnik ..... 20 20 - - 40 (I)

```

```

9.

Maschinenelemente .. 20 20 20 - 60 I

```

```

10.

Betriebstechnik .... - - 40 40 80 II

```

```

11.

Technologie der

```

Werkstoffe ......... 40 40 20 20 120 II

```

12.

Hüttentechnik ...... 20 20 60 60 160 I

```

```

13.

Technologie der

```

Formgebung ......... 20 20 40 40 120 I

```

14.

Feuerfeste Bau- und

```

Mörtelstoffe ....... - - 40 40 80 I

```

15.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 260 260 260 260 1 040

```


```

B. Schulautonome

Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

```


```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand "Wirtschaft und Recht" in Anlage A.1.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Siehe das 3. und 4. Semester des Pflichtgegenstandes "Wirtschaft und Recht" in Anlage A.1.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

6.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

berufsbezogene EDV-Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundlagen:

Hardware, Software, Betriebssysteme, Anwendersoftware (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation ua.).

2.

Semester:

Netzwerk (Funktion, Informationsbeschaffung und -übertragung); Branchensoftware; Einführung in CAD und Maschinensteuerung.

7.

CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

insbesondere hinsichtlich Hüttentechnik und Metallurgie beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Chemische Grundbegriffe, Mengenverhältnisse bei chemischen Reaktionen, Bau der Atome, Periodensystem der Elemente, chemische Bindungen, Reaktionen in der anorganischen Chemie, chemische Gleichgewichte.

2.

Semester:

Physikalische Größen, Gleichungen physikalischer Größen, internationales Einheitensystem, Basiseinheiten der Mechanik, Statik des starren Körpers, Kinematik, Dynamik, ruhende Flüssigkeiten, Temperatur, Aggregatzustände.

8.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Begriffe:

Größen und Einheiten; elektrisches und magnetisches Feld; Stromarten.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung; Begriffe, Gesetze; Schaltungen von Widerständen; Spannungsquellen.

Wechselstromtechnik:

Begriffe, Kennwerte; Wechselstromwiderstände; Schaltungen; Dreiphasenwechselstrom.

2.

Semester:

Elektrische Maschinen:

Transformator; Gleichstrommaschine; Wechselstrommaschine.

Elektroinstallationen:

Normen; Schaltpläne; Schutzmaßnahmen.

Einführung in die Messtechnik.

9.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.

Rohrleitungssysteme:

Rohre, Rohrverbindungen, Armaturen.

2.

Semester:

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager, Mitnehmerverbindungen.

Federelemente:

Biegefedern, Torsionsfedern, Gasfedern, Silentelemente.

Elemente der Antriebstechnik:

Zahnräder, Zahnradgetriebe, Kupplungen.

3.

Semester:

Grundkenntnisse in Fachzeichnen für Hüttenmeister; Anfertigung einfacher technischer Zeichnungen; Übungen im Lesen von technischen Zeichnungen.

10.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Mensch, Arbeit und Leistung; Arbeits- und Sozialrecht;

Betriebsführung und Betriebsorganisation; Rechnungswesen und Qualitätsmanagement; Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes;

Kollektivvertragswesen.

4.

Semester:

Arbeitssicherheit; Grundlagen der Gefahrenbekämpfung; besondere Gefahren in Hüttenbetrieben; Strahlenschutz; Betriebshygiene; Berufskrankheiten.

11.

TECHNOLOGIE DER WERKSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Metallische und nichtmetallische Werkstoffe; Legierungslehre;

Erstarrung; Rekristallisation; Verformungstheorie;

Zustandsschaubilder.

2.

Semester:

Eisen-Kohlenstoff-System; die wichtigsten Legierungselemente des Stahles.

3.

Semester:

Glüh- und Wärmebehandlung von Stählen;

Randschichtverfestigungsverfahren.

4.

Semester:

Prüfverfahren für die metallischen Werkstoffe; Probenahme im Betrieb; Vermittlung der Kenntnisse der gebräuchlichsten Betriebsprüfungen mit praktischen Übungen; Korrosionsschutz.

12.

HÜTTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rohstoffquellen zur Wärmeerzeugung; Anforderungen an Brennstoffe; Verbrennung; Wärmerückgewinnung; Brenner; Möglichkeiten der elektrischen Wärmeerzeugung; Wärmeübertragung.

2.

Semester:

Beurteilung und Prüfung der Erze und Rohstoffe sowie Aufbereitung der Rohstoffe; Eisenerzvorbereitung (Sintern und Pelletieren); Koks und Zuschläge; Bau des Hochofens; Rohstoffe für die Stahlerzeugung einschließlich Schrottwirtschaft.

3.

Semester:

Metallurgische Vorgänge im und der Betrieb des Hochofens; Schlackenaufarbeitung und -verwertung; Energieversorgung, Kühlung, Ausmauerung und Rohstoffzufuhr bei der Roheisenerzeugung; Störungen im Hochofenbetrieb; alternative Roheisenerzeugungsverfahren.

4.

Semester:

Chemisch-physikalische Grundlagen bei den Stahlherstellungsprozessen; Verfahren und Anlagentechnik bei den Stahlherstellungsprozessen (LD-Konverter und Elektrolichtbogenofen); Sekundärmetallurgie; Vergießen des Stahles; Einfluss von Begleitelementen auf die Qualität des Stahles; Fehler bei der Stahlerzeugung.

13.

TECHNOLOGIE DER FORMGEBUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einführung in die Walzwerkskunde, Walzgerüste und ihr Aufbau; Grundlagen des Schmiedens; Werkstoffe in der Schmiede.

2.

Semester:

Grundlagen der Gießereitechnik; Vor- und Nachteile des Gießens von Werkstoffen gegenüber anderer Fertigungsverfahren; Formerei, Kernmacherei, Modelle, Form- und Hilfsstoffe.

3.

Semester:

Walzenwerkstoffe, Walzenkühlung, Hilfseinrichtungen der Walzwerke, Kühlanlagen, Schneid- und Kanteinrichtungen sowie Rollgänge;

Technologie des Schmiedens; Freiformschmieden und Gesenkschmieden;

Schmiedefehler und Prüfverfahren; Walz- und Schmiedeprodukte;

Schmiede- und Walzwerksöfen; Fehler beim Walzen und Schmieden von Stahl; Halbzeugstraßen, Blech- und Bandstraßen sowie Profilwalzanlagen (Draht-, Schienen-, Rohrwalzwerk);

Schmiedemaschinen für das Freiform- und Gesenkschmieden.

4.

Semester:

Die wichtigsten Aggregate zur Schmelz- und Legierungstechnik;

Einfluss der Begleitelemente auf die Qualität des Gussstückes;

Gießverfahren und Wärmebehandlung der Gussstücke; Gussfehler und Gussputzerei.

14.

FEUERFESTE BAU- UND MÖRTELSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Produktentwicklung, Verfahrens- und Sintertechnologie; Konstruktionsbeispiele, Einsatz und Produktwahl in Wärme- und Schmelzaggregaten insbesondere der Eisen- und Stahlindustrie.

4.

Semester:

Verschleißmechanismen und Beständigkeit feuerfester Werkstoffe unter dem Einfluss von Hochtemperaturbeanspruchung und korrosiven Medien dargelegt anhand von ausgewählten Beispielen aus der Betriebspraxis.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Inkrafttreten mit Beginn des Schuljahres 1996/97 (vgl. § 4 Z 2).

Anlage B

```

```

LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULEN

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtjahresstundenzahl und Ausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

ver-

Jahresstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Klasse Summe tungs-

```

1.
    1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion .............. 13 13 13 39 (III)

```

```

2.

Deutsch ............... 39 26 26 91 (I)

```

```

3.

Politische Bildung .... 26 26 - 52 III

```

```

4.

Angewandte Mathematik . 78 78 - 156 I

```

```

5.

Angewandte Physik ..... 39 - - 39 II

```

```

6.

Angewandte Chemie und

```

Ökologie .............. 39 - - 39 II

```

7.

Angewandte

```

darstellende

Geometrie ............. 39 39 - 78 I

```

8.

Angewandte Informatik . 26 26 - 52 I

```

```

9.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ....... - - 65 65 III

```

10.

Baukonstruktion ....... 78 78 78 234 I

```

```

11.

Statik ................ - 52 52 104 I

```

```

12.

Baubetrieb ............ 39 39 26 104 I

```

```

13.

Konstruktionsübungen .. 65 65 52 182 II

```

Pflichtgegenstände

des schulautonomen

Ausbildungsschwer-

punktes

(siehe A.1 bis A.3) ... 104 143 273 520

```

```

Gesamtjahresstundenzahl ... 585 585 585 1 755

```

```

A.1 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

MAURER 1. 2. 3. gruppe

```

```

1.1 Stahl-, Stahlbeton-

und Holzbau ............. - 52 65 117 I

1.2 Technischer Ausbau ...... 39 26 65 130 I

1.3 Vermessungswesen *2) .... - 26 39 65 I

1.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

1.5 Laboratorium ............ - 39 - 39 I

1.6 Bautechnisches

Praktikum ............... 65 - - 65 Va

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.2 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

ZIMMERER 1. 2. 3. gruppe

```

```

2.1 Holzbau ................. 39 52 91 182 I

2.2 Technischer Ausbau ...... - 26 39 65 I

2.3 Vermessungswesen *3) .... - - 39 39 I

2.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

2.5 Werkstätte .............. 65 65 - 130 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.3 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

STEINMETZE 1. 2. 3. gruppe

```

```

3.1 Steinbau ................ 39 52 130 221 I

3.2 Technologie ............. - 39 39 78 I

3.3 Restaurieren und

Modellieren ............. - 26 52 78 Va

3.4 Stilkunde und Schrift ... - 26 52 78 IVb

3.5 Werkstätte .............. 65 - - 65 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

B. Freigegenstände

```

```

Lebende Fremdsprache

(Englisch) .............. 26 26 26 78 (I)

CAD ..................... 26 26 26 78 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bauhandwerkerschule hat im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zu dienen, um sie zur Ausübung einer gehobeneren Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen.

Absolventen sollen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerjahresstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

1.

Der Pflichtgegenstand Religion ist von der autonomen Gestaltung ausgenommen.

2.

In allen Pflichtgegenständen ist eine Reduktion der Jahresstunden um durchschnittlich bis zu 26 Jahresstunden pro Klasse zulässig. In jeder Klasse kann die Jahresstundenzahl in höchstens drei Pflichtgegenständen, die ein Stundenausmaß von mindestens 26 Jahresstunden aufweisen, um je 13 Jahresstunden verringert werden.

3.

Im Ausmaß der sich aus Z 2 ergebenden Reduktionen sind ein zusätzlicher Pflichtgegenstand in jeder Klasse mit bis zu 39 Jahresstunden und/oder Erhöhungen des Stundenausmaßes von lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenständen vorzusehen.

4.

In jeder Klasse kann ein Pflichtgegenstand, dessen Jahresstundenausmaß reduziert wurde, mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefaßter Pflichtgegenstand geführt werden, wenn Lehrer mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefaßten Pflichtgegenstände hervorgehen.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Lehrstoff:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung'':

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe I) „Fremdsprache'' (weitere lebende Fremdsprache analog „Englisch''), „Spezielle Fachtheorie'' (im Ausbildungsschwerpunkt vertiefende oder ergänzende Fachtheorie mit nicht-enzyklopädischem Charakter), „Projekt'' (gegenstandsübergreifende Vertiefung mit fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen, Laboratorium bzw. Konstruktionsübungen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe II) „Wirtschaft und Technik'' (Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in bezug zur jeweiligen Fachrichtung), „Allgemeine Fachtheorie'' (nicht den Schwerpunkt bildende technische Disziplinen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe III) „Recht und Politische Bildung'' (Vertiefung vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. Politische Bildung), „Umwelt'' (Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen).

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei allen didaktischen und methodischen Planungen des Lehrers sind Überlegungen über ihre Wirksamkeit im Sinne des bestmöglichen Beitrages zu den einzelnen Forderungen der Bildungs- und Lehraufgabe wichtig. Dieser Beitrag wird je nach Unterrichtsgegenstand und Themenbereich verschieden sein.

Die Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschrittes sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklungen erfordert, daß der Lehrer die sein Fachgebiet und dessen Umfeld betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe dem zeitgemäßen Stand anpaßt.

Auswahl, Gewichtung und Abfolge von Inhalten:

Die Auswahl des Lehrstoffes im Rahmen der Angaben des Lehrplanes ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden folgende Kriterien im Vordergrund stehen:

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes); Telefonat; Referat; Diskussion; Kommunikationstechniken (nonverbal; Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen).

2.

Klasse:

Praxisnahe Textformen (Facharbeit, Bericht).

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben,

Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

3.

Klasse:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben, Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien; Manipulation).

In jeder Klasse eine oder zwei Schularbeiten, in der 3. Klasse auch zweistündig.

3.

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente und Aufgaben, Staats- und Regierungsformen, Teilnahme am

vereinigten Europa.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung,

Menschenrechte.

Verfassungs- und Verwaltungsrecht:

Grundsätze der Österreichischen Bundesverfassung (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, gewaltentrennendes, rechtsstaatliches, liberales und Neutralitäts-Prinzip; umfassende Landesverteidigung; gesetzlicher Umweltschutz); Bundes- und Landes-Gesetzgebung; Bundes- und Landes-Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren); Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

2.

Klasse:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Wirtschaft:

Wirtschaftsordnung, Volkswirtschaft, Geld, Währung, Unternehmens- und Betriebsformen, Gewerberecht.

4.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zahlenbereiche; Grundrechenoperationen, Potenzieren, Radizieren;

lineare Funktionen; lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Numerik:

Überschlags- und Gleitkommarechnen, Zahlen begrenzter Genauigkeit;

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Trigonometrie).

2.

Klasse:

Rationale Funktionen, Kreisfunktionen; Exponential- und logarithmische Funktionen; graphische Darstellung von Funktionen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen; lineare

Gleichungssysteme.

Geometrie:

Stereometrie.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

5.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Gleichförmige und beschleunigte Translation, gleichmäßige und

beschleunigte Rotation.

Kraftwirkungen:

Massenanziehung, Trägheit, Trägheitsmoment, Kräftegleichgewicht;

Oberflächenspannung, Kapillarwirkung; Druck.

Erhaltungsgrößen:

Potentielle und kinetische Energie; Umwandlung und Übertragung

mechanischer Energien.

Wärme:

Thermische Bewegung, Temperatur, Temperaturmessung,

Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften; Wärmegewinnung,

Wärmetransport und Wärmedämmung.

Schall:

Schallgeber, Schallausbreitung, Schallmessung; physiologische

Auswirkungen (Lärm und Lärmschutz); Akustik (Musik und Sprachverständlichkeit).

Licht:

Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit Materie

(geometrische Optik und Wellenoptik), Lichtmessung; optische Geräte;

physiologische Auswirkungen.

Elektrischer Strom:

Arten und Erzeugung; Stromstärke, Widerstand, Arbeit, Leistung;

Leitung in Metallen und Halbleitern; Isolatoren; Stromwirkungen und Gefahren.

6.

ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Periodensystem; Bindungen.

Stoffsysteme:

Homogene und heterogene Systeme; Systeme von Stoffen gleicher und

verschiedener Aggregatzustände; Stoffkreisläufe; Definition von

Säuren, Basen und pH-Wert.

Ökologie:

Ökosphäre und Ökosystem (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe,

Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.

Organische Rohstoffe:

Erdöl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Holz.

Baustoffe:

Glas, Wasserglas, Tonkeramik, Gips, Kalk, Zement, Zementzusätze, Zuschläge, organische Bindemittel, Blähprodukte; Eisen und Stahl, Aluminium; Kunststoffe; Baustoffkorrosion, -konservierung und -wiederverwertung.

7.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundriß, Aufriß, Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene).

Konstruieren in Normalrissen:

Normalprojektion, Schnitt ebenflächig begrenzter Objekte und Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel für die Anwendung auf Bauteile, Dachausmittlung und Holzverbindungen; kotierte Projektion.

2.

Klasse:

Zentralprojektion, Fern- und Fluchtpunkte und -gerade, Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, Messen in horizontalen und lotrechten Geraden; Anwendung auf Bauobjekte.

In jeder Klasse eine Schularbeit.

8.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.

2.

Klasse:

Grafik, Datenbanken, sofern verfügbar auch CAD.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums;

Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt.

9.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Verhalten und Bedürfnisse des Menschen; Entwicklungspsychologie; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie (Problemlösung durch Gruppenarbeit (Rollenspiel), Selbstbeobachtung durch Einsatz objektiver, eventuell audiovisueller Hilfsmittel (Videoaufzeichnungen)).

Ausbildung:

Planung (Entwicklung, Gliederung der Lehrziele und -inhalte, Unterrichtsmethoden und -mittel); Organisation der Durchführung;

Kontrolle (Überprüfungsverfahren).

Recht:

Arbeits- und Sozialrecht (individuelles und kollektives

Arbeitsrecht; Sozialversicherung);

ArbeitnehmerInnenschutz-, Arbeitsverfassungs-, Arbeitszeit-, Berufsausbildungs-, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungs-, Mutterschutz-, Eltern-Karenzurlaubs- und Urlaubsgesetz.

Bildungssystem:

Duale Berufsausbildung; berufsbildende mittlere und höhere Schulen; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.

10.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Baustoffe:

Ziegel, Bindemittel, Verputz, Putzträger; Beton; Gips; Holz,

Holzschutz; Naturstein.

Mauerwerk:

Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge; Arbeits- und Schutzgerüste.

2.

Klasse:

Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen;

Deckenuntersichten; Fußböden.

Baustoffe:

Dämm-, Dicht-, Kleb-, Sperrstoffe; Metallprofile.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen, Geländer; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

3.

Klasse:

Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.

Baustoffe:

Glas, Kunststoff; Farbe, Anstrich.

Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenverputz; Fenster, Türen, Tore und Portale;

Bewegungsfugen; Platten- und Fliesenlegerarbeiten.

Haustechnik:

Heizung, Lüftung, Installation.

11.

STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung; Standsicherheit; Belastungsarten und -normen; Lastaufstellungen.

Träger:

Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.

Fachwerke:

Auflagerkräfte, Stabkräfte.

3.

Klasse:

Zug, Druck, Biegung, Abscheren, Schub, Knickung.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

12.

BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Bauvorschriften, Bewilligungsverfahren, Vertrags- und Fachnormen, Grundkataster, öffentliche Bücher.

2.

Klasse:

Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Wirtschaftlichkeit, Kosten.

Bauorganisation:

Baustelleneinrichtung, Projektmanagement, Termin- und Ablaufplanung, Baustellendokumentation, Winterbaubetrieb, Umweltschutz.

3.

Klasse:

Massenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Angebot, Auftragserteilung.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlußrechnung (soweit verfügbar auch mit Software).

13.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung,

Beschriftung und Maßlisten.

Fertigkeiten:

Zeichnen und Skizzieren einfacher Objekte.

Pläne:

Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen

Planunterlagen.

2.

Klasse:

Einreich- und Ausführungszeichnungen (Polierplan) und einfache Detailzeichnungen eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.

3.

Klasse:

Ausführungszeichnungen aus dem Ausbildungsschwerpunkt, gegebenenfalls unter CAD-Anwendung.

A.1 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR MAURER

1.1 STAHL-, STAHLBETON- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Verbundkörper, Baustoffe und Beanspruchung, Normen, Stahleinlagen;

Verlegen der Bewehrung.

Schalungen und Rüstungen:

Arten, Beanspruchung, Herstellung.

Bemessung:

Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung.

3.

Klasse:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Holzbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Erhaltung:

Korrosions- und Brandschutz; Transport, Montage.

1.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

2.

Klasse:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

3.

Klasse:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.

Städtischer Tiefbau:

Wasserversorgung (Bedarfsermittlung, Verteilung, Speicherung); Entsorgung (Kanalisationsysteme und -bemessung, Abscheider, Klär- und Versickerungsanlagen); Abfallbeseitigung; Umweltverträglichkeit.

Straßenprofile.

1.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren.

3.

Klasse:

Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten (Gebäude, Geländeformen).

Flächenberechnung:

Methoden, Auswertung.

1.4 ENTWURFZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

3.

Klasse:

1.5 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Eignungs- und Güteprüfung.

Boden:

Bestimmung von Arten, Aufbau, Festigkeit.

1.6 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wand-, Decken- und Gewölbeformen; Verputz- und Stucktechniken;

Bauwerkabdichtung; Betonsanierung; Innenausbau.

Stahlbetonwerkstätte:

Schalungskonstruktion und -ausführung; Biegen und Verlegen der Bewehrung; Austragen und Schalen von Stiegen.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.

A.2 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR ZIMMERER

2.1 HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Bauholz, Bauweisen, Verbindungsmittel; Normen.

Konstruktion:

Wand-, Deckenkonstruktionen; Dachausmittlungen, Austragungen,

Stiegen.

2.

Klasse:

Balken, Plattenbalken, Säulen, Rahmentragwerke.

Lehr- und Montagegerüste:

Konstruktion und Aufstellung; Sicherheitsbestimmungen.

Konstruktion:

Hallenkonstruktionen; Brücken; Holz-Wasserbauten.

3.

Klasse:

Block-, Bohlen-, Fachwerks-, Tafelbauweise; Keller und Fundierungen.

2.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

3.

Klasse:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

Arbeitnehmer- und Bauarbeiterschutz:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.

2.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren, Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten.

Flächenberechnung:

Methodenauswertung.

2.4 ENTWURFZEICHNEN

Siehe A.1

2.5 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Herkömmliche und neuzeitliche Ausführungsbeispiele im Roh- und Ausbau nach Maßgabe der theoretischen Unterrichtsgegenstände, Konstruktionen verschieden zusammengesetzter Träger; neuzeitliche Holzverbindungen; Dachkonstruktionen verschiedenster Schwierigkeitsgrade; Austragen von Ixen-Graten; Klauenschifter; Abbund (rechnerisch; soweit verfügbar auch CAD- und CNC-mäßig).

Maurerei (Handwerkstätte, Beton- und Stahlbetonbau):

Herstellen und fachgerechte Verarbeitung von Schalungen, Pölzungen, Beton, Bewehrung, Bauabdichtung.

2.

Klasse:

Gerundete und gewendelte Holzstiegen; Holzleimbau, Werkstoffe,

Verbindungsmittel, Prüfwerkstücke; Sanierungen.

Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:

Bautischler-, Dachdecker-, Spengler-, Schwarzdeckerarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.

A.3 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES

BAUHANDWERKERSCHULE FÜR STEINMETZE

3.1 STEINBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Regeln des Steinschnittes, technische Vorarbeiten (Naturmaß, Baumaße, Nivellierung, Austragungen und Schablonen).

Steinmetzarbeiten:

Steinmauerwerk, Bodenbeläge, Fußbodenaufbau, Maueröffnungen, Profile.

2.

Klasse:

Stiegen (Arten, Formen, Konstruktionen, Krümmling, Brüstung); Steinverkleidungen und -verankerungen (bauphysikalische Erfordernisse, Versetztechniken).

3.

Klasse:

Bögen, Gewölbe, Maßwerke, Balustraden, Wand- und Freibrunnen, Säulen, architektonische Gartengestaltungselemente, Denk- und Grabmalgestaltung; Steinfassaden (Material, Verankerung, Hinterlüftung, Dämmung).

3.2 TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung, mineralogische und geologische Terminologie, Eignungs- und Güteprüfung.

Künstliche Steine:

Betonwerkstein, Kunstharzbindungen.

3.

Klasse:

Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wartung).

Hilfsstoffe:

Ankermaterial, Steinkitte, Fliesenkleber, Schneid- und Schleifmittel.

3.3 RESTAURIEREN UND MODELLIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Modelle nach der Natur und aus der Vorstellung; Abformen in verschiedenen Werkstoffen; Herstellung ausführungsreifer Modelle.

3.

Klasse:

Grundsätze der Denkmalpflege, Verwitterung von Werksteinen,

Konservierungstechniken und Dokumentation.

Restaurierwerkstätte:

Restaurieren und Renovieren von Natursteinarbeiten nach herkömmlichen handwerklichen Steinmetzmethoden; Auftragstechniken; denkmalschutzgerechte Konservierung von Werkstücken.

3.4 STILKUNDE UND SCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Arten, Einteilung.

Stilepochen:

Altertum, frühchristliche Kunst; Romanik, Gotik, Renaissance,

Barock, Rokoko.

3.

Klasse:

Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.

Theorie der Schrift:

Entwicklung; Funktionen.

Fertigkeiten:

Verbinden von Schrift und Ornament; Schriftbildgestaltung.

3.5 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe A.2

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Einfache Einzelwerkstücke nach traditioneller handwerklicher

Fertigung; Schrifthauen.

Maschinenwerkstätte:

Herstellung anspruchsvoller Werkstücke unter Anwendung zeitgemäßer

Techniken.

Arbeitsvorbereitung:

Schablonier- und Austragearbeiten.

B. FREIGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen:

Lehrstoff:

Anwender-Software:

Grundstruktur, Befehle, Zusatzapplikationen.

Anwendung:

Plandarstellung; Objekterzeugung; Zentralrisse (Perspektive).


1) Siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen). 2) Mit Übungen im Ausmaß einer Wochenstunde in der 3. Klasse. *3) Mit Übungen im Ausmaß einer halben Wochenstunde.

Anlage B

```

```

LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULEN

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtjahresstundenzahl und Ausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

ver-

Jahresstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Klasse Summe tungs-

```

1.
    1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion .............. 13 13 13 39 (III)

```

```

2.

Deutsch ............... 39 26 26 91 (I)

```

```

3.

Politische Bildung .... 26 26 - 52 III

```

```

4.

Angewandte Mathematik . 78 78 - 156 I

```

```

5.

Angewandte Physik ..... 39 - - 39 II

```

```

6.

Angewandte Chemie und

```

Ökologie .............. 39 - - 39 II

```

7.

Angewandte

```

darstellende

Geometrie ............. 39 39 - 78 I

```

8.

Angewandte Informatik . 26 26 - 52 I

```

```

9.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ....... - - 65 65 III

```

10.

Baukonstruktion ....... 78 78 78 234 I

```

```

11.

Statik ................ - 52 52 104 I

```

```

12.

Baubetrieb ............ 39 39 26 104 I

```

```

13.

Konstruktionsübungen .. 65 65 52 182 II

```

Pflichtgegenstände

des schulautonomen

Ausbildungsschwer-

punktes

(siehe A.1 bis A.3) ... 104 143 273 520

```

```

Gesamtjahresstundenzahl ... 585 585 585 1 755

```

```

A.1 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

MAURER 1. 2. 3. gruppe

```

```

1.1 Stahl-, Stahlbeton-

und Holzbau ............. - 52 65 117 I

1.2 Technischer Ausbau ...... 39 26 65 130 I

1.3 Vermessungswesen *2) .... - 26 39 65 I

1.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

1.5 Laboratorium ............ - 39 - 39 I

1.6 Bautechnisches

Praktikum ............... 65 - - 65 Va

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.2 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

ZIMMERER 1. 2. 3. gruppe

```

```

2.1 Holzbau ................. 39 52 91 182 I

2.2 Technischer Ausbau ...... - 26 39 65 I

2.3 Vermessungswesen *3) .... - - 39 39 I

2.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

2.5 Werkstätte .............. 65 65 - 130 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.3 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

STEINMETZE 1. 2. 3. gruppe

```

```

3.1 Steinbau ................ 39 52 130 221 I

3.2 Technologie ............. - 39 39 78 I

3.3 Restaurieren und

Modellieren ............. - 26 52 78 Va

3.4 Stilkunde und Schrift ... - 26 52 78 IVb

3.5 Werkstätte .............. 65 - - 65 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

B. Freigegenstände

```

```

Lebende Fremdsprache

(Englisch) .............. 26 26 26 78 (I)

CAD ..................... 26 26 26 78 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bauhandwerkerschule hat im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zu dienen, um sie zur Ausübung einer gehobeneren Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen.

Absolventen sollen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerjahresstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

1.

Der Pflichtgegenstand Religion ist von der autonomen Gestaltung ausgenommen.

2.

In allen Pflichtgegenständen ist eine Reduktion der Jahresstunden um durchschnittlich bis zu 26 Jahresstunden pro Klasse zulässig. In jeder Klasse kann die Jahresstundenzahl in höchstens drei Pflichtgegenständen, die ein Stundenausmaß von mindestens 26 Jahresstunden aufweisen, um je 13 Jahresstunden verringert werden.

3.

Im Ausmaß der sich aus Z 2 ergebenden Reduktionen sind ein zusätzlicher Pflichtgegenstand in jeder Klasse mit bis zu 39 Jahresstunden und/oder Erhöhungen des Stundenausmaßes von lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenständen vorzusehen.

4.

In jeder Klasse kann ein Pflichtgegenstand, dessen Jahresstundenausmaß reduziert wurde, mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefaßter Pflichtgegenstand geführt werden, wenn Lehrer mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefaßten Pflichtgegenstände hervorgehen.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Lehrstoff:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung”:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe I) „Fremdsprache” (weitere lebende Fremdsprache analog „Englisch”), „Spezielle Fachtheorie” (im Ausbildungsschwerpunkt vertiefende oder ergänzende Fachtheorie mit nicht-enzyklopädischem Charakter), „Projekt” (gegenstandsübergreifende Vertiefung mit fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen, Laboratorium bzw. Konstruktionsübungen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe II) „Wirtschaft und Technik” (Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in bezug zur jeweiligen Fachrichtung), „Allgemeine Fachtheorie” (nicht den Schwerpunkt bildende technische Disziplinen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe III) „Recht und Politische Bildung” (Vertiefung vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. Politische Bildung), „Umwelt” (Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen).

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei allen didaktischen und methodischen Planungen des Lehrers sind Überlegungen über ihre Wirksamkeit im Sinne des bestmöglichen Beitrages zu den einzelnen Forderungen der Bildungs- und Lehraufgabe wichtig. Dieser Beitrag wird je nach Unterrichtsgegenstand und Themenbereich verschieden sein.

Die Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschrittes sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklungen erfordert, daß der Lehrer die sein Fachgebiet und dessen Umfeld betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe dem zeitgemäßen Stand anpaßt.

Auswahl, Gewichtung und Abfolge von Inhalten:

Die Auswahl des Lehrstoffes im Rahmen der Angaben des Lehrplanes ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden folgende Kriterien im Vordergrund stehen:

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes); Telefonat; Referat; Diskussion; Kommunikationstechniken (nonverbal; Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen).

2.

Klasse:

Praxisnahe Textformen (Facharbeit, Bericht).

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben,

Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

3.

Klasse:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben, Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien; Manipulation).

In jeder Klasse eine oder zwei Schularbeiten, in der 3. Klasse auch zweistündig.

3.

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente und Aufgaben, Staats- und Regierungsformen, Teilnahme am

vereinigten Europa.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung,

Menschenrechte.

Verfassungs- und Verwaltungsrecht:

Grundsätze der Österreichischen Bundesverfassung (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, gewaltentrennendes, rechtsstaatliches, liberales und Neutralitäts-Prinzip; umfassende Landesverteidigung; gesetzlicher Umweltschutz); Bundes- und Landes-Gesetzgebung; Bundes- und Landes-Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren); Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

2.

Klasse:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Wirtschaft:

Wirtschaftsordnung, Volkswirtschaft, Geld, Währung, Unternehmens- und Betriebsformen, Gewerberecht.

4.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zahlenbereiche; Grundrechenoperationen, Potenzieren, Radizieren;

lineare Funktionen; lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Numerik:

Überschlags- und Gleitkommarechnen, Zahlen begrenzter Genauigkeit;

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Trigonometrie).

2.

Klasse:

Rationale Funktionen, Kreisfunktionen; Exponential- und logarithmische Funktionen; graphische Darstellung von Funktionen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen; lineare

Gleichungssysteme.

Geometrie:

Stereometrie.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

5.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Gleichförmige und beschleunigte Translation, gleichmäßige und

beschleunigte Rotation.

Kraftwirkungen:

Massenanziehung, Trägheit, Trägheitsmoment, Kräftegleichgewicht;

Oberflächenspannung, Kapillarwirkung; Druck.

Erhaltungsgrößen:

Potentielle und kinetische Energie; Umwandlung und Übertragung

mechanischer Energien.

Wärme:

Thermische Bewegung, Temperatur, Temperaturmessung,

Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften; Wärmegewinnung,

Wärmetransport und Wärmedämmung.

Schall:

Schallgeber, Schallausbreitung, Schallmessung; physiologische

Auswirkungen (Lärm und Lärmschutz); Akustik (Musik und Sprachverständlichkeit).

Licht:

Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit Materie

(geometrische Optik und Wellenoptik), Lichtmessung; optische Geräte;

physiologische Auswirkungen.

Elektrischer Strom:

Arten und Erzeugung; Stromstärke, Widerstand, Arbeit, Leistung;

Leitung in Metallen und Halbleitern; Isolatoren; Stromwirkungen und Gefahren.

6.

ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Periodensystem; Bindungen.

Stoffsysteme:

Homogene und heterogene Systeme; Systeme von Stoffen gleicher und

verschiedener Aggregatzustände; Stoffkreisläufe; Definition von

Säuren, Basen und pH-Wert.

Ökologie:

Ökosphäre und Ökosystem (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe,

Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.

Organische Rohstoffe:

Erdöl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Holz.

Baustoffe:

Glas, Wasserglas, Tonkeramik, Gips, Kalk, Zement, Zementzusätze, Zuschläge, organische Bindemittel, Blähprodukte; Eisen und Stahl, Aluminium; Kunststoffe; Baustoffkorrosion, -konservierung und -wiederverwertung.

7.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundriß, Aufriß, Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene).

Konstruieren in Normalrissen:

Normalprojektion, Schnitt ebenflächig begrenzter Objekte und Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel für die Anwendung auf Bauteile, Dachausmittlung und Holzverbindungen; kotierte Projektion.

2.

Klasse:

Zentralprojektion, Fern- und Fluchtpunkte und -gerade, Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, Messen in horizontalen und lotrechten Geraden; Anwendung auf Bauobjekte.

In jeder Klasse eine Schularbeit.

8.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.

2.

Klasse:

Grafik, Datenbanken, sofern verfügbar auch CAD.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums;

Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt.

9.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Verhalten und Bedürfnisse des Menschen; Entwicklungspsychologie; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie (Problemlösung durch Gruppenarbeit (Rollenspiel), Selbstbeobachtung durch Einsatz objektiver, eventuell audiovisueller Hilfsmittel (Videoaufzeichnungen)).

Ausbildung:

Planung (Entwicklung, Gliederung der Lehrziele und -inhalte, Unterrichtsmethoden und -mittel); Organisation der Durchführung;

Kontrolle (Überprüfungsverfahren).

Recht:

Arbeits- und Sozialrecht (individuelles und kollektives

Arbeitsrecht; Sozialversicherung);

ArbeitnehmerInnenschutz-, Arbeitsverfassungs-, Arbeitszeit-, Berufsausbildungs-, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungs-, Mutterschutz-, Eltern-Karenzurlaubs- und Urlaubsgesetz.

Bildungssystem:

Duale Berufsausbildung; berufsbildende mittlere und höhere Schulen; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.

10.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Baustoffe:

Ziegel, Bindemittel, Verputz, Putzträger; Beton; Gips; Holz,

Holzschutz; Naturstein.

Mauerwerk:

Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge; Arbeits- und Schutzgerüste.

2.

Klasse:

Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen;

Deckenuntersichten; Fußböden.

Baustoffe:

Dämm-, Dicht-, Kleb-, Sperrstoffe; Metallprofile.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen, Geländer; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

3.

Klasse:

Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.

Baustoffe:

Glas, Kunststoff; Farbe, Anstrich.

Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenverputz; Fenster, Türen, Tore und Portale;

Bewegungsfugen; Platten- und Fliesenlegerarbeiten.

Haustechnik:

Heizung, Lüftung, Installation.

11.

STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung; Standsicherheit; Belastungsarten und -normen; Lastaufstellungen.

Träger:

Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.

Fachwerke:

Auflagerkräfte, Stabkräfte.

3.

Klasse:

Zug, Druck, Biegung, Abscheren, Schub, Knickung.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

12.

BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Bauvorschriften, Bewilligungsverfahren, Vertrags- und Fachnormen, Grundkataster, öffentliche Bücher.

2.

Klasse:

Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Wirtschaftlichkeit, Kosten.

Bauorganisation:

Baustelleneinrichtung, Projektmanagement, Termin- und Ablaufplanung, Baustellendokumentation, Winterbaubetrieb, Umweltschutz.

3.

Klasse:

Massenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Angebot, Auftragserteilung.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlußrechnung (soweit verfügbar auch mit Software).

13.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung,

Beschriftung und Maßlisten.

Fertigkeiten:

Zeichnen und Skizzieren einfacher Objekte.

Pläne:

Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen

Planunterlagen.

2.

Klasse:

Einreich- und Ausführungszeichnungen (Polierplan) und einfache Detailzeichnungen eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.

3.

Klasse:

Ausführungszeichnungen aus dem Ausbildungsschwerpunkt, gegebenenfalls unter CAD-Anwendung.

A.1 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR MAURER

1.1 STAHL-, STAHLBETON- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Verbundkörper, Baustoffe und Beanspruchung, Normen, Stahleinlagen;

Verlegen der Bewehrung.

Schalungen und Rüstungen:

Arten, Beanspruchung, Herstellung.

Bemessung:

Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung.

3.

Klasse:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Holzbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Erhaltung:

Korrosions- und Brandschutz; Transport, Montage.

1.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

2.

Klasse:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

3.

Klasse:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.

Städtischer Tiefbau:

Wasserversorgung (Bedarfsermittlung, Verteilung, Speicherung); Entsorgung (Kanalisationsysteme und -bemessung, Abscheider, Klär- und Versickerungsanlagen); Abfallbeseitigung; Umweltverträglichkeit.

Straßenprofile.

1.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren.

3.

Klasse:

Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten (Gebäude, Geländeformen).

Flächenberechnung:

Methoden, Auswertung.

1.4 ENTWURFZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

3.

Klasse:

1.5 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Eignungs- und Güteprüfung.

Boden:

Bestimmung von Arten, Aufbau, Festigkeit.

1.6 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wand-, Decken- und Gewölbeformen; Verputz- und Stucktechniken;

Bauwerkabdichtung; Betonsanierung; Innenausbau.

Stahlbetonwerkstätte:

Schalungskonstruktion und -ausführung; Biegen und Verlegen der Bewehrung; Austragen und Schalen von Stiegen.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.

A.2 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR ZIMMERER

2.1 HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Bauholz, Bauweisen, Verbindungsmittel; Normen.

Konstruktion:

Wand-, Deckenkonstruktionen; Dachausmittlungen, Austragungen,

Stiegen.

2.

Klasse:

Balken, Plattenbalken, Säulen, Rahmentragwerke.

Lehr- und Montagegerüste:

Konstruktion und Aufstellung; Sicherheitsbestimmungen.

Konstruktion:

Hallenkonstruktionen; Brücken; Holz-Wasserbauten.

3.

Klasse:

Block-, Bohlen-, Fachwerks-, Tafelbauweise; Keller und Fundierungen.

2.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

3.

Klasse:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

Arbeitnehmer- und Bauarbeiterschutz:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.

2.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren, Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten.

Flächenberechnung:

Methodenauswertung.

2.4 ENTWURFZEICHNEN

Siehe A.1

2.5 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Herkömmliche und neuzeitliche Ausführungsbeispiele im Roh- und Ausbau nach Maßgabe der theoretischen Unterrichtsgegenstände, Konstruktionen verschieden zusammengesetzter Träger; neuzeitliche Holzverbindungen; Dachkonstruktionen verschiedenster Schwierigkeitsgrade; Austragen von Ixen-Graten; Klauenschifter; Abbund (rechnerisch; soweit verfügbar auch CAD- und CNC-mäßig).

Maurerei (Handwerkstätte, Beton- und Stahlbetonbau):

Herstellen und fachgerechte Verarbeitung von Schalungen, Pölzungen, Beton, Bewehrung, Bauabdichtung.

2.

Klasse:

Gerundete und gewendelte Holzstiegen; Holzleimbau, Werkstoffe,

Verbindungsmittel, Prüfwerkstücke; Sanierungen.

Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:

Bautischler-, Dachdecker-, Spengler-, Schwarzdeckerarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.

A.3 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES

BAUHANDWERKERSCHULE FÜR STEINMETZE

3.1 STEINBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Regeln des Steinschnittes, technische Vorarbeiten (Naturmaß, Baumaße, Nivellierung, Austragungen und Schablonen).

Steinmetzarbeiten:

Steinmauerwerk, Bodenbeläge, Fußbodenaufbau, Maueröffnungen, Profile.

2.

Klasse:

Stiegen (Arten, Formen, Konstruktionen, Krümmling, Brüstung); Steinverkleidungen und -verankerungen (bauphysikalische Erfordernisse, Versetztechniken).

3.

Klasse:

Bögen, Gewölbe, Maßwerke, Balustraden, Wand- und Freibrunnen, Säulen, architektonische Gartengestaltungselemente, Denk- und Grabmalgestaltung; Steinfassaden (Material, Verankerung, Hinterlüftung, Dämmung).

3.2 TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung, mineralogische und geologische Terminologie, Eignungs- und Güteprüfung.

Künstliche Steine:

Betonwerkstein, Kunstharzbindungen.

3.

Klasse:

Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wartung).

Hilfsstoffe:

Ankermaterial, Steinkitte, Fliesenkleber, Schneid- und Schleifmittel.

3.3 RESTAURIEREN UND MODELLIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Modelle nach der Natur und aus der Vorstellung; Abformen in verschiedenen Werkstoffen; Herstellung ausführungsreifer Modelle.

3.

Klasse:

Grundsätze der Denkmalpflege, Verwitterung von Werksteinen,

Konservierungstechniken und Dokumentation.

Restaurierwerkstätte:

Restaurieren und Renovieren von Natursteinarbeiten nach herkömmlichen handwerklichen Steinmetzmethoden; Auftragstechniken; denkmalschutzgerechte Konservierung von Werkstücken.

3.4 STILKUNDE UND SCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Arten, Einteilung.

Stilepochen:

Altertum, frühchristliche Kunst; Romanik, Gotik, Renaissance,

Barock, Rokoko.

3.

Klasse:

Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.

Theorie der Schrift:

Entwicklung; Funktionen.

Fertigkeiten:

Verbinden von Schrift und Ornament; Schriftbildgestaltung.

3.5 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe A.2

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Einfache Einzelwerkstücke nach traditioneller handwerklicher

Fertigung; Schrifthauen.

Maschinenwerkstätte:

Herstellung anspruchsvoller Werkstücke unter Anwendung zeitgemäßer

Techniken.

Arbeitsvorbereitung:

Schablonier- und Austragearbeiten.

B. FREIGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen:

Lehrstoff:

Anwender-Software:

Grundstruktur, Befehle, Zusatzapplikationen.

Anwendung:

Plandarstellung; Objekterzeugung; Zentralrisse (Perspektive).


1) Siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen). 2) Mit Übungen im Ausmaß einer Wochenstunde in der 3. Klasse. *3) Mit Übungen im Ausmaß einer halben Wochenstunde.

Tritt hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich der 2. Klasse mit Ablauf des 31. August 2009 sowie

hinsichtlich der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2010 außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 2, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage B

```

```

LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULEN

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtjahresstundenzahl und Ausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

ver-

Jahresstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Klasse Summe tungs-

```

1.
    1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion .............. 13 13 13 39 (III)

```

```

2.

Deutsch ............... 39 26 26 91 (I)

```

```

3.

Politische Bildung .... 26 26 - 52 III

```

```

4.

Angewandte Mathematik . 78 78 - 156 I

```

```

5.

Angewandte Physik ..... 39 - - 39 II

```

```

6.

Angewandte Chemie und

```

Ökologie .............. 39 - - 39 II

```

7.

Angewandte

```

darstellende

Geometrie ............. 39 39 - 78 I

```

8.

Angewandte Informatik . 26 26 - 52 I

```

```

9.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ....... - - 65 65 III

```

10.

Baukonstruktion ....... 78 78 78 234 I

```

```

11.

Statik ................ - 52 52 104 I

```

```

12.

Baubetrieb ............ 39 39 26 104 I

```

```

13.

Konstruktionsübungen .. 65 65 52 182 II

```

Pflichtgegenstände

des schulautonomen

Ausbildungsschwer-

punktes

(siehe A.1 bis A.3) ... 104 143 273 520

```

```

Gesamtjahresstundenzahl ... 585 585 585 1 755

```

```

A.1 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

MAURER 1. 2. 3. gruppe

```

```

1.1 Stahl-, Stahlbeton-

und Holzbau ............. - 52 65 117 I

1.2 Technischer Ausbau ...... 39 26 65 130 I

1.3 Vermessungswesen *2) .... - 26 39 65 I

1.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

1.5 Laboratorium ............ - 39 - 39 I

1.6 Bautechnisches

Praktikum ............... 65 - - 65 Va

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.2 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

ZIMMERER 1. 2. 3. gruppe

```

```

2.1 Holzbau ................. 39 52 91 182 I

2.2 Technischer Ausbau ...... - 26 39 65 I

2.3 Vermessungswesen *3) .... - - 39 39 I

2.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

2.5 Werkstätte .............. 65 65 - 130 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.3 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

STEINMETZE 1. 2. 3. gruppe

```

```

3.1 Steinbau ................ 39 52 130 221 I

3.2 Technologie ............. - 39 39 78 I

3.3 Restaurieren und

Modellieren ............. - 26 52 78 Va

3.4 Stilkunde und Schrift ... - 26 52 78 IVb

3.5 Werkstätte .............. 65 - - 65 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

B. Freigegenstände

```

```

Lebende Fremdsprache

(Englisch) .............. 26 26 26 78 (I)

CAD ..................... 26 26 26 78 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bauhandwerkerschule hat im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zu dienen, um sie zur Ausübung einer gehobeneren Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen.

Absolventen sollen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerjahresstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

1.

Der Pflichtgegenstand Religion ist von der autonomen Gestaltung ausgenommen.

2.

In allen Pflichtgegenständen ist eine Reduktion der Jahresstunden um durchschnittlich bis zu 26 Jahresstunden pro Klasse zulässig. In jeder Klasse kann die Jahresstundenzahl in höchstens drei Pflichtgegenständen, die ein Stundenausmaß von mindestens 26 Jahresstunden aufweisen, um je 13 Jahresstunden verringert werden.

3.

Im Ausmaß der sich aus Z 2 ergebenden Reduktionen sind ein zusätzlicher Pflichtgegenstand in jeder Klasse mit bis zu 39 Jahresstunden und/oder Erhöhungen des Stundenausmaßes von lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenständen vorzusehen.

4.

In jeder Klasse kann ein Pflichtgegenstand, dessen Jahresstundenausmaß reduziert wurde, mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefaßter Pflichtgegenstand geführt werden, wenn Lehrer mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefaßten Pflichtgegenstände hervorgehen.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Lehrstoff:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung”:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe I) „Fremdsprache” (weitere lebende Fremdsprache analog „Englisch”), „Spezielle Fachtheorie” (im Ausbildungsschwerpunkt vertiefende oder ergänzende Fachtheorie mit nicht-enzyklopädischem Charakter), „Projekt” (gegenstandsübergreifende Vertiefung mit fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen, Laboratorium bzw. Konstruktionsübungen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe II) „Wirtschaft und Technik” (Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in bezug zur jeweiligen Fachrichtung), „Allgemeine Fachtheorie” (nicht den Schwerpunkt bildende technische Disziplinen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe III) „Recht und Politische Bildung” (Vertiefung vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. Politische Bildung), „Umwelt” (Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen).

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei allen didaktischen und methodischen Planungen des Lehrers sind Überlegungen über ihre Wirksamkeit im Sinne des bestmöglichen Beitrages zu den einzelnen Forderungen der Bildungs- und Lehraufgabe wichtig. Dieser Beitrag wird je nach Unterrichtsgegenstand und Themenbereich verschieden sein.

Die Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschrittes sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklungen erfordert, daß der Lehrer die sein Fachgebiet und dessen Umfeld betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe dem zeitgemäßen Stand anpaßt.

Auswahl, Gewichtung und Abfolge von Inhalten:

Die Auswahl des Lehrstoffes im Rahmen der Angaben des Lehrplanes ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden folgende Kriterien im Vordergrund stehen:

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes); Telefonat; Referat; Diskussion; Kommunikationstechniken (nonverbal; Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen).

2.

Klasse:

Praxisnahe Textformen (Facharbeit, Bericht).

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben,

Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

3.

Klasse:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben, Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien; Manipulation).

In jeder Klasse eine oder zwei Schularbeiten, in der 3. Klasse auch zweistündig.

3.

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente und Aufgaben, Staats- und Regierungsformen, Teilnahme am

vereinigten Europa.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung,

Menschenrechte.

Verfassungs- und Verwaltungsrecht:

Grundsätze der Österreichischen Bundesverfassung (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, gewaltentrennendes, rechtsstaatliches, liberales und Neutralitäts-Prinzip; umfassende Landesverteidigung; gesetzlicher Umweltschutz); Bundes- und Landes-Gesetzgebung; Bundes- und Landes-Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren); Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

2.

Klasse:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Wirtschaft:

Wirtschaftsordnung, Volkswirtschaft, Geld, Währung, Unternehmens- und Betriebsformen, Gewerberecht.

4.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zahlenbereiche; Grundrechenoperationen, Potenzieren, Radizieren;

lineare Funktionen; lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Numerik:

Überschlags- und Gleitkommarechnen, Zahlen begrenzter Genauigkeit;

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Trigonometrie).

2.

Klasse:

Rationale Funktionen, Kreisfunktionen; Exponential- und logarithmische Funktionen; graphische Darstellung von Funktionen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen; lineare

Gleichungssysteme.

Geometrie:

Stereometrie.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

5.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Gleichförmige und beschleunigte Translation, gleichmäßige und

beschleunigte Rotation.

Kraftwirkungen:

Massenanziehung, Trägheit, Trägheitsmoment, Kräftegleichgewicht;

Oberflächenspannung, Kapillarwirkung; Druck.

Erhaltungsgrößen:

Potentielle und kinetische Energie; Umwandlung und Übertragung

mechanischer Energien.

Wärme:

Thermische Bewegung, Temperatur, Temperaturmessung,

Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften; Wärmegewinnung,

Wärmetransport und Wärmedämmung.

Schall:

Schallgeber, Schallausbreitung, Schallmessung; physiologische

Auswirkungen (Lärm und Lärmschutz); Akustik (Musik und Sprachverständlichkeit).

Licht:

Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit Materie

(geometrische Optik und Wellenoptik), Lichtmessung; optische Geräte;

physiologische Auswirkungen.

Elektrischer Strom:

Arten und Erzeugung; Stromstärke, Widerstand, Arbeit, Leistung;

Leitung in Metallen und Halbleitern; Isolatoren; Stromwirkungen und Gefahren.

6.

ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Periodensystem; Bindungen.

Stoffsysteme:

Homogene und heterogene Systeme; Systeme von Stoffen gleicher und

verschiedener Aggregatzustände; Stoffkreisläufe; Definition von

Säuren, Basen und pH-Wert.

Ökologie:

Ökosphäre und Ökosystem (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe,

Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.

Organische Rohstoffe:

Erdöl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Holz.

Baustoffe:

Glas, Wasserglas, Tonkeramik, Gips, Kalk, Zement, Zementzusätze, Zuschläge, organische Bindemittel, Blähprodukte; Eisen und Stahl, Aluminium; Kunststoffe; Baustoffkorrosion, -konservierung und -wiederverwertung.

7.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundriß, Aufriß, Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene).

Konstruieren in Normalrissen:

Normalprojektion, Schnitt ebenflächig begrenzter Objekte und Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel für die Anwendung auf Bauteile, Dachausmittlung und Holzverbindungen; kotierte Projektion.

2.

Klasse:

Zentralprojektion, Fern- und Fluchtpunkte und -gerade, Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, Messen in horizontalen und lotrechten Geraden; Anwendung auf Bauobjekte.

In jeder Klasse eine Schularbeit.

8.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.

2.

Klasse:

Grafik, Datenbanken, sofern verfügbar auch CAD.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums;

Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt.

9.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Verhalten und Bedürfnisse des Menschen; Entwicklungspsychologie; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie (Problemlösung durch Gruppenarbeit (Rollenspiel), Selbstbeobachtung durch Einsatz objektiver, eventuell audiovisueller Hilfsmittel (Videoaufzeichnungen)).

Ausbildung:

Planung (Entwicklung, Gliederung der Lehrziele und -inhalte, Unterrichtsmethoden und -mittel); Organisation der Durchführung;

Kontrolle (Überprüfungsverfahren).

Recht:

Arbeits- und Sozialrecht (individuelles und kollektives

Arbeitsrecht; Sozialversicherung);

ArbeitnehmerInnenschutz-, Arbeitsverfassungs-, Arbeitszeit-, Berufsausbildungs-, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungs-, Mutterschutz-, Eltern-Karenzurlaubs- und Urlaubsgesetz.

Bildungssystem:

Duale Berufsausbildung; berufsbildende mittlere und höhere Schulen; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.

10.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Baustoffe:

Ziegel, Bindemittel, Verputz, Putzträger; Beton; Gips; Holz,

Holzschutz; Naturstein.

Mauerwerk:

Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge; Arbeits- und Schutzgerüste.

2.

Klasse:

Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen;

Deckenuntersichten; Fußböden.

Baustoffe:

Dämm-, Dicht-, Kleb-, Sperrstoffe; Metallprofile.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen, Geländer; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

3.

Klasse:

Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.

Baustoffe:

Glas, Kunststoff; Farbe, Anstrich.

Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenverputz; Fenster, Türen, Tore und Portale;

Bewegungsfugen; Platten- und Fliesenlegerarbeiten.

Haustechnik:

Heizung, Lüftung, Installation.

11.

STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung; Standsicherheit; Belastungsarten und -normen; Lastaufstellungen.

Träger:

Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.

Fachwerke:

Auflagerkräfte, Stabkräfte.

3.

Klasse:

Zug, Druck, Biegung, Abscheren, Schub, Knickung.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

12.

BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Bauvorschriften, Bewilligungsverfahren, Vertrags- und Fachnormen, Grundkataster, öffentliche Bücher.

2.

Klasse:

Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Wirtschaftlichkeit, Kosten.

Bauorganisation:

Baustelleneinrichtung, Projektmanagement, Termin- und Ablaufplanung, Baustellendokumentation, Winterbaubetrieb, Umweltschutz.

3.

Klasse:

Massenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Angebot, Auftragserteilung.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlußrechnung (soweit verfügbar auch mit Software).

13.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung,

Beschriftung und Maßlisten.

Fertigkeiten:

Zeichnen und Skizzieren einfacher Objekte.

Pläne:

Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen

Planunterlagen.

2.

Klasse:

Einreich- und Ausführungszeichnungen (Polierplan) und einfache Detailzeichnungen eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.

3.

Klasse:

Ausführungszeichnungen aus dem Ausbildungsschwerpunkt, gegebenenfalls unter CAD-Anwendung.

A.1 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR MAURER

1.1 STAHL-, STAHLBETON- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Verbundkörper, Baustoffe und Beanspruchung, Normen, Stahleinlagen;

Verlegen der Bewehrung.

Schalungen und Rüstungen:

Arten, Beanspruchung, Herstellung.

Bemessung:

Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung.

3.

Klasse:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Holzbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Erhaltung:

Korrosions- und Brandschutz; Transport, Montage.

1.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

2.

Klasse:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

3.

Klasse:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.

Städtischer Tiefbau:

Wasserversorgung (Bedarfsermittlung, Verteilung, Speicherung); Entsorgung (Kanalisationsysteme und -bemessung, Abscheider, Klär- und Versickerungsanlagen); Abfallbeseitigung; Umweltverträglichkeit.

Straßenprofile.

1.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren.

3.

Klasse:

Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten (Gebäude, Geländeformen).

Flächenberechnung:

Methoden, Auswertung.

1.4 ENTWURFZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

3.

Klasse:

1.5 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Eignungs- und Güteprüfung.

Boden:

Bestimmung von Arten, Aufbau, Festigkeit.

1.6 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wand-, Decken- und Gewölbeformen; Verputz- und Stucktechniken;

Bauwerkabdichtung; Betonsanierung; Innenausbau.

Stahlbetonwerkstätte:

Schalungskonstruktion und -ausführung; Biegen und Verlegen der Bewehrung; Austragen und Schalen von Stiegen.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.

A.2 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR ZIMMERER

2.1 HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Bauholz, Bauweisen, Verbindungsmittel; Normen.

Konstruktion:

Wand-, Deckenkonstruktionen; Dachausmittlungen, Austragungen,

Stiegen.

2.

Klasse:

Balken, Plattenbalken, Säulen, Rahmentragwerke.

Lehr- und Montagegerüste:

Konstruktion und Aufstellung; Sicherheitsbestimmungen.

Konstruktion:

Hallenkonstruktionen; Brücken; Holz-Wasserbauten.

3.

Klasse:

Block-, Bohlen-, Fachwerks-, Tafelbauweise; Keller und Fundierungen.

2.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

3.

Klasse:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

Arbeitnehmer- und Bauarbeiterschutz:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.

2.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren, Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten.

Flächenberechnung:

Methodenauswertung.

2.4 ENTWURFZEICHNEN

Siehe A.1

2.5 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Herkömmliche und neuzeitliche Ausführungsbeispiele im Roh- und Ausbau nach Maßgabe der theoretischen Unterrichtsgegenstände, Konstruktionen verschieden zusammengesetzter Träger; neuzeitliche Holzverbindungen; Dachkonstruktionen verschiedenster Schwierigkeitsgrade; Austragen von Ixen-Graten; Klauenschifter; Abbund (rechnerisch; soweit verfügbar auch CAD- und CNC-mäßig).

Maurerei (Handwerkstätte, Beton- und Stahlbetonbau):

Herstellen und fachgerechte Verarbeitung von Schalungen, Pölzungen, Beton, Bewehrung, Bauabdichtung.

2.

Klasse:

Gerundete und gewendelte Holzstiegen; Holzleimbau, Werkstoffe,

Verbindungsmittel, Prüfwerkstücke; Sanierungen.

Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:

Bautischler-, Dachdecker-, Spengler-, Schwarzdeckerarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.

A.3 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES

BAUHANDWERKERSCHULE FÜR STEINMETZE

3.1 STEINBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Regeln des Steinschnittes, technische Vorarbeiten (Naturmaß, Baumaße, Nivellierung, Austragungen und Schablonen).

Steinmetzarbeiten:

Steinmauerwerk, Bodenbeläge, Fußbodenaufbau, Maueröffnungen, Profile.

2.

Klasse:

Stiegen (Arten, Formen, Konstruktionen, Krümmling, Brüstung); Steinverkleidungen und -verankerungen (bauphysikalische Erfordernisse, Versetztechniken).

3.

Klasse:

Bögen, Gewölbe, Maßwerke, Balustraden, Wand- und Freibrunnen, Säulen, architektonische Gartengestaltungselemente, Denk- und Grabmalgestaltung; Steinfassaden (Material, Verankerung, Hinterlüftung, Dämmung).

3.2 TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung, mineralogische und geologische Terminologie, Eignungs- und Güteprüfung.

Künstliche Steine:

Betonwerkstein, Kunstharzbindungen.

3.

Klasse:

Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wartung).

Hilfsstoffe:

Ankermaterial, Steinkitte, Fliesenkleber, Schneid- und Schleifmittel.

3.3 RESTAURIEREN UND MODELLIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Modelle nach der Natur und aus der Vorstellung; Abformen in verschiedenen Werkstoffen; Herstellung ausführungsreifer Modelle.

3.

Klasse:

Grundsätze der Denkmalpflege, Verwitterung von Werksteinen,

Konservierungstechniken und Dokumentation.

Restaurierwerkstätte:

Restaurieren und Renovieren von Natursteinarbeiten nach herkömmlichen handwerklichen Steinmetzmethoden; Auftragstechniken; denkmalschutzgerechte Konservierung von Werkstücken.

3.4 STILKUNDE UND SCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Arten, Einteilung.

Stilepochen:

Altertum, frühchristliche Kunst; Romanik, Gotik, Renaissance,

Barock, Rokoko.

3.

Klasse:

Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.

Theorie der Schrift:

Entwicklung; Funktionen.

Fertigkeiten:

Verbinden von Schrift und Ornament; Schriftbildgestaltung.

3.5 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe A.2

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Einfache Einzelwerkstücke nach traditioneller handwerklicher

Fertigung; Schrifthauen.

Maschinenwerkstätte:

Herstellung anspruchsvoller Werkstücke unter Anwendung zeitgemäßer

Techniken.

Arbeitsvorbereitung:

Schablonier- und Austragearbeiten.

B. FREIGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen:

Lehrstoff:

Anwender-Software:

Grundstruktur, Befehle, Zusatzapplikationen.

Anwendung:

Plandarstellung; Objekterzeugung; Zentralrisse (Perspektive).


1) Siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen). 2) Mit Übungen im Ausmaß einer Wochenstunde in der 3. Klasse. *3) Mit Übungen im Ausmaß einer halben Wochenstunde.

Tritt hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich der 2. Klasse mit Ablauf des 31. August 2009 sowie

hinsichtlich der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2010 außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 2, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage B

```

```

LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULEN

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtjahresstundenzahl und Ausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

ver-

Jahresstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Klasse Summe tungs-

```

1.
    1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion .............. 13 13 13 39 (III)

```

```

2.

Deutsch ............... 39 26 26 91 (I)

```

```

3.

Politische Bildung .... 26 26 - 52 III

```

```

4.

Angewandte Mathematik . 78 78 - 156 I

```

```

5.

Angewandte Physik ..... 39 - - 39 II

```

```

6.

Angewandte Chemie und

```

Ökologie .............. 39 - - 39 II

```

7.

Angewandte

```

darstellende

Geometrie ............. 39 39 - 78 I

```

8.

Angewandte Informatik . 26 26 - 52 I

```

```

9.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ....... - - 65 65 III

```

10.

Baukonstruktion ....... 78 78 78 234 I

```

```

11.

Statik ................ - 52 52 104 I

```

```

12.

Baubetrieb ............ 39 39 26 104 I

```

```

13.

Konstruktionsübungen .. 65 65 52 182 II

```

Pflichtgegenstände

des schulautonomen

Ausbildungsschwer-

punktes

(siehe A.1 bis A.3) ... 104 143 273 520

```

```

Gesamtjahresstundenzahl ... 585 585 585 1 755

```

```

A.1 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

MAURER 1. 2. 3. gruppe

```

```

1.1 Stahl-, Stahlbeton-

und Holzbau ............. - 52 65 117 I

1.2 Technischer Ausbau ...... 39 26 65 130 I

1.3 Vermessungswesen *2) .... - 26 39 65 I

1.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

1.5 Laboratorium ............ - 39 - 39 I

1.6 Bautechnisches

Praktikum ............... 65 - - 65 Va

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.2 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

ZIMMERER 1. 2. 3. gruppe

```

```

2.1 Holzbau ................. 39 52 91 182 I

2.2 Technischer Ausbau ...... - 26 39 65 I

2.3 Vermessungswesen *3) .... - - 39 39 I

2.4 Entwurfzeichnen ......... - - 104 104 I

2.5 Werkstätte .............. 65 65 - 130 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

A.3 Pflichtgegenstände des Lehr-

schulautonomen ver-

Ausbildungsschwerpunktes Jahresstunden pflich-

Bauhandwerkerschule für Klasse Summe tungs-

STEINMETZE 1. 2. 3. gruppe

```

```

3.1 Steinbau ................ 39 52 130 221 I

3.2 Technologie ............. - 39 39 78 I

3.3 Restaurieren und

Modellieren ............. - 26 52 78 Va

3.4 Stilkunde und Schrift ... - 26 52 78 IVb

3.5 Werkstätte .............. 65 - - 65 (Va)

```

```

Jahresstundenzahl ... 104 143 273 520

```

```

B. Freigegenstände

```

```

Lebende Fremdsprache

(Englisch) .............. 26 26 26 78 (I)

CAD ..................... 26 26 26 78 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bauhandwerkerschule hat im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zu dienen, um sie zur Ausübung einer gehobeneren Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen.

Absolventen sollen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerjahresstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

1.

Der Pflichtgegenstand Religion ist von der autonomen Gestaltung ausgenommen.

2.

In allen Pflichtgegenständen ist eine Reduktion der Jahresstunden um durchschnittlich bis zu 26 Jahresstunden pro Klasse zulässig. In jeder Klasse kann die Jahresstundenzahl in höchstens drei Pflichtgegenständen, die ein Stundenausmaß von mindestens 26 Jahresstunden aufweisen, um je 13 Jahresstunden verringert werden.

3.

Im Ausmaß der sich aus Z 2 ergebenden Reduktionen sind ein zusätzlicher Pflichtgegenstand in jeder Klasse mit bis zu 39 Jahresstunden und/oder Erhöhungen des Stundenausmaßes von lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenständen vorzusehen.

4.

In jeder Klasse kann ein Pflichtgegenstand, dessen Jahresstundenausmaß reduziert wurde, mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefaßter Pflichtgegenstand geführt werden, wenn Lehrer mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefaßten Pflichtgegenstände hervorgehen.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Lehrstoff:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung”:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe I) „Fremdsprache” (weitere lebende Fremdsprache analog „Englisch”), „Spezielle Fachtheorie” (im Ausbildungsschwerpunkt vertiefende oder ergänzende Fachtheorie mit nicht-enzyklopädischem Charakter), „Projekt” (gegenstandsübergreifende Vertiefung mit fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen, Laboratorium bzw. Konstruktionsübungen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe II) „Wirtschaft und Technik” (Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in bezug zur jeweiligen Fachrichtung), „Allgemeine Fachtheorie” (nicht den Schwerpunkt bildende technische Disziplinen).

Fachgebiete (Lehrverpflichtungsgruppe III) „Recht und Politische Bildung” (Vertiefung vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. Politische Bildung), „Umwelt” (Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen).

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei allen didaktischen und methodischen Planungen des Lehrers sind Überlegungen über ihre Wirksamkeit im Sinne des bestmöglichen Beitrages zu den einzelnen Forderungen der Bildungs- und Lehraufgabe wichtig. Dieser Beitrag wird je nach Unterrichtsgegenstand und Themenbereich verschieden sein.

Die Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschrittes sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklungen erfordert, daß der Lehrer die sein Fachgebiet und dessen Umfeld betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe dem zeitgemäßen Stand anpaßt.

Auswahl, Gewichtung und Abfolge von Inhalten:

Die Auswahl des Lehrstoffes im Rahmen der Angaben des Lehrplanes ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden folgende Kriterien im Vordergrund stehen:

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes); Telefonat; Referat; Diskussion; Kommunikationstechniken (nonverbal; Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen).

2.

Klasse:

Praxisnahe Textformen (Facharbeit, Bericht).

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben,

Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

3.

Klasse:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben, Kommentieren, Interpretieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien; Manipulation).

In jeder Klasse eine oder zwei Schularbeiten, in der 3. Klasse auch zweistündig.

3.

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente und Aufgaben, Staats- und Regierungsformen, Teilnahme am

vereinigten Europa.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung,

Menschenrechte.

Verfassungs- und Verwaltungsrecht:

Grundsätze der Österreichischen Bundesverfassung (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, gewaltentrennendes, rechtsstaatliches, liberales und Neutralitäts-Prinzip; umfassende Landesverteidigung; gesetzlicher Umweltschutz); Bundes- und Landes-Gesetzgebung; Bundes- und Landes-Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren); Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

2.

Klasse:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Wirtschaft:

Wirtschaftsordnung, Volkswirtschaft, Geld, Währung, Unternehmens- und Betriebsformen, Gewerberecht.

4.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zahlenbereiche; Grundrechenoperationen, Potenzieren, Radizieren;

lineare Funktionen; lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Numerik:

Überschlags- und Gleitkommarechnen, Zahlen begrenzter Genauigkeit;

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Trigonometrie).

2.

Klasse:

Rationale Funktionen, Kreisfunktionen; Exponential- und logarithmische Funktionen; graphische Darstellung von Funktionen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen; lineare

Gleichungssysteme.

Geometrie:

Stereometrie.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

5.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Gleichförmige und beschleunigte Translation, gleichmäßige und

beschleunigte Rotation.

Kraftwirkungen:

Massenanziehung, Trägheit, Trägheitsmoment, Kräftegleichgewicht;

Oberflächenspannung, Kapillarwirkung; Druck.

Erhaltungsgrößen:

Potentielle und kinetische Energie; Umwandlung und Übertragung

mechanischer Energien.

Wärme:

Thermische Bewegung, Temperatur, Temperaturmessung,

Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften; Wärmegewinnung,

Wärmetransport und Wärmedämmung.

Schall:

Schallgeber, Schallausbreitung, Schallmessung; physiologische

Auswirkungen (Lärm und Lärmschutz); Akustik (Musik und Sprachverständlichkeit).

Licht:

Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit Materie

(geometrische Optik und Wellenoptik), Lichtmessung; optische Geräte;

physiologische Auswirkungen.

Elektrischer Strom:

Arten und Erzeugung; Stromstärke, Widerstand, Arbeit, Leistung;

Leitung in Metallen und Halbleitern; Isolatoren; Stromwirkungen und Gefahren.

6.

ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Periodensystem; Bindungen.

Stoffsysteme:

Homogene und heterogene Systeme; Systeme von Stoffen gleicher und

verschiedener Aggregatzustände; Stoffkreisläufe; Definition von

Säuren, Basen und pH-Wert.

Ökologie:

Ökosphäre und Ökosystem (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe,

Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.

Organische Rohstoffe:

Erdöl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Holz.

Baustoffe:

Glas, Wasserglas, Tonkeramik, Gips, Kalk, Zement, Zementzusätze, Zuschläge, organische Bindemittel, Blähprodukte; Eisen und Stahl, Aluminium; Kunststoffe; Baustoffkorrosion, -konservierung und -wiederverwertung.

7.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundriß, Aufriß, Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene).

Konstruieren in Normalrissen:

Normalprojektion, Schnitt ebenflächig begrenzter Objekte und Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel für die Anwendung auf Bauteile, Dachausmittlung und Holzverbindungen; kotierte Projektion.

2.

Klasse:

Zentralprojektion, Fern- und Fluchtpunkte und -gerade, Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, Messen in horizontalen und lotrechten Geraden; Anwendung auf Bauobjekte.

In jeder Klasse eine Schularbeit.

8.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.

2.

Klasse:

Grafik, Datenbanken, sofern verfügbar auch CAD.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums;

Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt.

9.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Verhalten und Bedürfnisse des Menschen; Entwicklungspsychologie; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie (Problemlösung durch Gruppenarbeit (Rollenspiel), Selbstbeobachtung durch Einsatz objektiver, eventuell audiovisueller Hilfsmittel (Videoaufzeichnungen)).

Ausbildung:

Planung (Entwicklung, Gliederung der Lehrziele und -inhalte, Unterrichtsmethoden und -mittel); Organisation der Durchführung;

Kontrolle (Überprüfungsverfahren).

Recht:

Arbeits- und Sozialrecht (individuelles und kollektives

Arbeitsrecht; Sozialversicherung);

ArbeitnehmerInnenschutz-, Arbeitsverfassungs-, Arbeitszeit-, Berufsausbildungs-, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungs-, Mutterschutz-, Eltern-Karenzurlaubs- und Urlaubsgesetz.

Bildungssystem:

Duale Berufsausbildung; berufsbildende mittlere und höhere Schulen; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.

10.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Baustoffe:

Ziegel, Bindemittel, Verputz, Putzträger; Beton; Gips; Holz,

Holzschutz; Naturstein.

Mauerwerk:

Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge; Arbeits- und Schutzgerüste.

2.

Klasse:

Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen;

Deckenuntersichten; Fußböden.

Baustoffe:

Dämm-, Dicht-, Kleb-, Sperrstoffe; Metallprofile.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen, Geländer; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

3.

Klasse:

Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.

Baustoffe:

Glas, Kunststoff; Farbe, Anstrich.

Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenverputz; Fenster, Türen, Tore und Portale;

Bewegungsfugen; Platten- und Fliesenlegerarbeiten.

Haustechnik:

Heizung, Lüftung, Installation.

11.

STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung; Standsicherheit; Belastungsarten und -normen; Lastaufstellungen.

Träger:

Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.

Fachwerke:

Auflagerkräfte, Stabkräfte.

3.

Klasse:

Zug, Druck, Biegung, Abscheren, Schub, Knickung.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

12.

BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Bauvorschriften, Bewilligungsverfahren, Vertrags- und Fachnormen, Grundkataster, öffentliche Bücher.

2.

Klasse:

Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Wirtschaftlichkeit, Kosten.

Bauorganisation:

Baustelleneinrichtung, Projektmanagement, Termin- und Ablaufplanung, Baustellendokumentation, Winterbaubetrieb, Umweltschutz.

3.

Klasse:

Massenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Angebot, Auftragserteilung.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlußrechnung (soweit verfügbar auch mit Software).

13.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung,

Beschriftung und Maßlisten.

Fertigkeiten:

Zeichnen und Skizzieren einfacher Objekte.

Pläne:

Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen

Planunterlagen.

2.

Klasse:

Einreich- und Ausführungszeichnungen (Polierplan) und einfache Detailzeichnungen eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.

3.

Klasse:

Ausführungszeichnungen aus dem Ausbildungsschwerpunkt, gegebenenfalls unter CAD-Anwendung.

A.1 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR MAURER

1.1 STAHL-, STAHLBETON- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Verbundkörper, Baustoffe und Beanspruchung, Normen, Stahleinlagen;

Verlegen der Bewehrung.

Schalungen und Rüstungen:

Arten, Beanspruchung, Herstellung.

Bemessung:

Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung.

3.

Klasse:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Holzbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Erhaltung:

Korrosions- und Brandschutz; Transport, Montage.

1.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

2.

Klasse:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

3.

Klasse:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.

Städtischer Tiefbau:

Wasserversorgung (Bedarfsermittlung, Verteilung, Speicherung); Entsorgung (Kanalisationsysteme und -bemessung, Abscheider, Klär- und Versickerungsanlagen); Abfallbeseitigung; Umweltverträglichkeit.

Straßenprofile.

1.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren.

3.

Klasse:

Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten (Gebäude, Geländeformen).

Flächenberechnung:

Methoden, Auswertung.

1.4 ENTWURFZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

3.

Klasse:

1.5 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Eignungs- und Güteprüfung.

Boden:

Bestimmung von Arten, Aufbau, Festigkeit.

1.6 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wand-, Decken- und Gewölbeformen; Verputz- und Stucktechniken;

Bauwerkabdichtung; Betonsanierung; Innenausbau.

Stahlbetonwerkstätte:

Schalungskonstruktion und -ausführung; Biegen und Verlegen der Bewehrung; Austragen und Schalen von Stiegen.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.

A.2 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES BAUHANDWERKERSCHULE FÜR ZIMMERER

2.1 HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Bauholz, Bauweisen, Verbindungsmittel; Normen.

Konstruktion:

Wand-, Deckenkonstruktionen; Dachausmittlungen, Austragungen,

Stiegen.

2.

Klasse:

Balken, Plattenbalken, Säulen, Rahmentragwerke.

Lehr- und Montagegerüste:

Konstruktion und Aufstellung; Sicherheitsbestimmungen.

Konstruktion:

Hallenkonstruktionen; Brücken; Holz-Wasserbauten.

3.

Klasse:

Block-, Bohlen-, Fachwerks-, Tafelbauweise; Keller und Fundierungen.

2.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

3.

Klasse:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

Arbeitnehmer- und Bauarbeiterschutz:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau.

2.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren, Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten.

Flächenberechnung:

Methodenauswertung.

2.4 ENTWURFZEICHNEN

Siehe A.1

2.5 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Herkömmliche und neuzeitliche Ausführungsbeispiele im Roh- und Ausbau nach Maßgabe der theoretischen Unterrichtsgegenstände, Konstruktionen verschieden zusammengesetzter Träger; neuzeitliche Holzverbindungen; Dachkonstruktionen verschiedenster Schwierigkeitsgrade; Austragen von Ixen-Graten; Klauenschifter; Abbund (rechnerisch; soweit verfügbar auch CAD- und CNC-mäßig).

Maurerei (Handwerkstätte, Beton- und Stahlbetonbau):

Herstellen und fachgerechte Verarbeitung von Schalungen, Pölzungen, Beton, Bewehrung, Bauabdichtung.

2.

Klasse:

Gerundete und gewendelte Holzstiegen; Holzleimbau, Werkstoffe,

Verbindungsmittel, Prüfwerkstücke; Sanierungen.

Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:

Bautischler-, Dachdecker-, Spengler-, Schwarzdeckerarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.

A.3 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES

BAUHANDWERKERSCHULE FÜR STEINMETZE

3.1 STEINBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Regeln des Steinschnittes, technische Vorarbeiten (Naturmaß, Baumaße, Nivellierung, Austragungen und Schablonen).

Steinmetzarbeiten:

Steinmauerwerk, Bodenbeläge, Fußbodenaufbau, Maueröffnungen, Profile.

2.

Klasse:

Stiegen (Arten, Formen, Konstruktionen, Krümmling, Brüstung); Steinverkleidungen und -verankerungen (bauphysikalische Erfordernisse, Versetztechniken).

3.

Klasse:

Bögen, Gewölbe, Maßwerke, Balustraden, Wand- und Freibrunnen, Säulen, architektonische Gartengestaltungselemente, Denk- und Grabmalgestaltung; Steinfassaden (Material, Verankerung, Hinterlüftung, Dämmung).

3.2 TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung, mineralogische und geologische Terminologie, Eignungs- und Güteprüfung.

Künstliche Steine:

Betonwerkstein, Kunstharzbindungen.

3.

Klasse:

Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wartung).

Hilfsstoffe:

Ankermaterial, Steinkitte, Fliesenkleber, Schneid- und Schleifmittel.

3.3 RESTAURIEREN UND MODELLIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Modelle nach der Natur und aus der Vorstellung; Abformen in verschiedenen Werkstoffen; Herstellung ausführungsreifer Modelle.

3.

Klasse:

Grundsätze der Denkmalpflege, Verwitterung von Werksteinen,

Konservierungstechniken und Dokumentation.

Restaurierwerkstätte:

Restaurieren und Renovieren von Natursteinarbeiten nach herkömmlichen handwerklichen Steinmetzmethoden; Auftragstechniken; denkmalschutzgerechte Konservierung von Werkstücken.

3.4 STILKUNDE UND SCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Arten, Einteilung.

Stilepochen:

Altertum, frühchristliche Kunst; Romanik, Gotik, Renaissance,

Barock, Rokoko.

3.

Klasse:

Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.

Theorie der Schrift:

Entwicklung; Funktionen.

Fertigkeiten:

Verbinden von Schrift und Ornament; Schriftbildgestaltung.

3.5 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe A.2

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Einfache Einzelwerkstücke nach traditioneller handwerklicher

Fertigung; Schrifthauen.

Maschinenwerkstätte:

Herstellung anspruchsvoller Werkstücke unter Anwendung zeitgemäßer

Techniken.

Arbeitsvorbereitung:

Schablonier- und Austragearbeiten.

B. FREIGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schüler sollen:

Lehrstoff:

Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen:

Lehrstoff:

Anwender-Software:

Grundstruktur, Befehle, Zusatzapplikationen.

Anwendung:

Plandarstellung; Objekterzeugung; Zentralrisse (Perspektive).


1) Siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen). 2) Mit Übungen im Ausmaß einer Wochenstunde in der 3. Klasse. *3) Mit Übungen im Ausmaß einer halben Wochenstunde.