Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und über Lehrpläne der Pädagogischen Institute; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Gründung und Erwerb eines Unternehmens.
Unternehmenskooperation und -konzentration.
Produktions- und Dienstleistungsbetriebe.
Grundzüge des Rechnungswesens.
Internationale Geschäftstätigkeit.
Personalmanagement.
Finanzmanagement.
Controlling.
Riskmanagement.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll unter Einbeziehung des aktuellen Geschehens und unter Zuhilfenahme von Originalquellen einschließlich der Massenkommunikationsmedien anschaulich gestaltet werden. Die Praxisorientierung ist insbesondere durch die Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer, gesellschaftlicher und sozialer Aspekte sowie der regionalen Wirtschaftsstruktur zu erreichen. Weiters ist durch den Einsatz von Medien (betriebswirtschaftliche Literatur, Kurzfilme, Originalformulare, Musterverträge ua.) sowie durch praxisnahe Übungen der Praxisbezug herzustellen. Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichts sind Absprachen mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände von großer Bedeutung. Querverbindungen sind insbesondere zu allen Gegenständen der Fachwissenschaften herzustellen. Lehrausgänge, Exkursionen und Gastvorträge sollen den Unterrichtsertrag erhöhen.
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE FALLSTUDIEN UND PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen auf Grundlage des in „Betriebswirtschaft'' erworbenen Wissens betriebswirtschaftliche Problemstellungen selbständig erarbeiten, eigene Lösungen entwickeln und diese vertreten können. Sie sollen Fähigkeit zur Kommunikation, Kooperation und Teamarbeit entwickeln. Sie sollen betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Arbeitsabläufe kennenlernen, durchschauen und entsprechend handeln können. Sie sollen Geschäfte anbahnen und abwickeln können. Sie sollen ein Projekt mit vorwiegend betriebswirtschaftlichem oder auch in der Praxis bildungspolitischem Inhalt termingerecht unter Verwendung praxisgerechter Hilfsmittel ausführen, dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
Betriebliche Kommunikation.
Persönliche Arbeitstechniken:
Präsentationstechniken; Berichtswesen;
Sekretariat, Einkauf, Verkauf, Import, Export, Marketing, Fakturierung, Versand, Rechnungswesen, Personalverwaltung.
Projektmanagement:
Einführung in das Projektmanagement, Abwicklung eines konkreten Projektes mit vorwiegend betriebswirtschaftlichem oder bildungspolitischem Bezug.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll anschaulich, praxisbezogen und nach Möglichkeit in mehreren Bereichen einer Übungsfirma durchgeführt werden. Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes sind Querverbindungen zu allen Gegenständen der Fachwissenschaften herzustellen.
Um eine eigenständige Auseinandersetzung mit dem vielfältigen Lehrstoff zu gewährleisten, können Projektarbeiten in Form von Einzel- oder Gruppenarbeiten durchgeführt werden. Die Themenstellung ist nach der Nähe zu Wirtschaftspraxis, nach der unterrichtlichen Verwendbarkeit, nach den Interessen und persönlichen Erfahrungen der Studierenden sowie nach regionalen Erfordernissen auszurichten.
Die Durchführung der Projektarbeiten, bei der dem Lehrer eine beratende Rolle zukommt, soll so weit wie möglich computerunterstützt und unter Anwendung aktueller Software, nach Möglichkeit auch in Zusammenarbeit mit Betrieben, erfolgen.
ANGEWANDTE INFORMATIK UND WIRTSCHAFTSINFORMATIK
(EINSCHLIESSLICH BETRIEBSSYSTEME UND NETZWERKTECHNIK)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweisen von Anlagen der elektronischen Informationsverarbeitung kennen und sicher bedienen können. Sie sollen mit modernen Mitteln der Informationsbeschaffung und -verwertung umgehen können. Sie sollen betriebswirtschaftliche Aufgaben mit Hilfe von Standardsoftwarepaketen und programmierten Modulen unter Verwendung von Benutzerhandbüchern selbständig und kreativ lösen, ihre Arbeit dokumentieren sowie Datensicherung organisieren und durchführen können.
Sie sollen die ständige Weiterbildung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse als notwendig erkennen und die Auswirkung des Einsatzes der Informationsverarbeitung und der Kommunikationstechnik auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft erkennen und kritisch beurteilen können.
Lehrstoff:
Aufbau und Funktionsweise von Datenverarbeitungssystemen; Hard- und Software.
Gerätebedienung.
Konfiguration von Hard- und Software; Installation.
Betriebssysteme: Aufgaben, Grundlagen, Aufbau und Handling;
Dateimanagement.
Tabellenkalkulationssoftware.
Datenbanksoftware.
Präsentationssoftware und Multimedia.
Datenkonvertierung.
Grundlagen der Programmierung.
Dokumentation.
Fehlerdiagnose am Arbeitsplatz.
Nutzung von Tools.
Netzwerktypologien.
Aufbau und Organisation von Netzen.
Arbeiten im Netz.
Weltweite Netze.
Nutzung externer Datendienste.
Datensicherung und Datenschutz.
Wirtschaftliche, soziale und ergonomische Aspekte der Informationstechnologie.
Problemorientiertes Arbeiten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit nach dem aktuellen Stand der betriebswirtschaftlichen Praxis. Die theoretische Einführung im Bereich der Betriebssysteme und Netzwerktechnik soll sich auf das Mindestmaß beschränken, um der Anwendung und der praktischen Arbeit den nötigen Raum zu gewähren.
In der Abfolge des Lehrstoffes empfiehlt es sich, die einzelnen Themenbereiche so zu verbinden, daß die Motivation der Studierenden durch unmittelbare Erfolgserlebnisse erhöht wird. Hierbei sind vielfältige Methoden und unterschiedliche Sozialformen anzuwenden.
Durch die freie Wahl von Problemstellungen aus dem Erfahrungsbereich der Studierenden sind Selbständigkeit und Kreativität zu fördern.
Lehrausgänge, Exkursionen und Gastvorträge sollen den Unterrichtsertrag erhöhen.
Um eine eigenständige Auseinandersetzung mit den jeweiligen Gegenständen zu gewährleisten, können Projektarbeiten durchgeführt werden. Die Projektarbeiten können als Einzel- oder Gruppenarbeiten erstellt werden.
BÜROORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die in Büros vorgesehenen Arbeitsplätze unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und ergonomischer Kriterien planen und beurteilen können. Sie sollen mit der Aufbau- und Ablauforganisation vertraut sein. Sie sollen Organisationsmittel kennen und einsetzen können. Sie sollen Verständnis für Rationalisierungsmöglichkeiten und die damit zusammenhängenden Probleme unter besonderer Berücksichtigung der modernen Formen der inner- und zwischenbetrieblichen Kommunikation entwickeln. Sie sollen sich der Notwendigkeit des ökologischen Einsatzes aller Bürosysteme bewußt werden.
Lehrstoff:
Ergonomie und Ökologie im Büro.
Büroorganisation: Aufbau- und Ablauforganisation.
Organisationsmittel: Hardware und Software der Textverarbeitung und Telekommunikation; Hilfsmittel zur Planung und Terminüberwachung; bürotechnische Kleingeräte; konventionelle und elektronische Archivierungssysteme; Möglichkeiten der Postbearbeitung.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Lehrstoffauswahl ist auf die Aktualität der ausgewählten Text- und Telekommunikationsmedien sowie der Organisationsmittel für eine moderne, ergonomische und umweltfreundliche Arbeitsplatzgestaltung Bedacht zu nehmen. Zur Förderung der Teamfähigkeit wird der Einsatz unterschiedlicher Sozialformen im Unterricht sowie projektorientiertes Arbeiten empfohlen. Querverbindungen sind zu allen Gegenständen der Fachwissenschaften herzustellen. Lehrausgänge, Exkursionen, Besuch von Ausstellungen und Messen, Gastvorträge und umfassender Medieneinsatz sollen den Unterrichtsertrag erhöhen.
KOMMUNIKATIONS- UND PRÄSENTATIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen situationsadäquat mündlich, schriftlich und nonverbal kommunizieren können und über die nötigen Sprechfertigkeiten verfügen. Sie sollen in der Lage sein, diese „Schlüsselqualifikationen'' ihren Schülern zu vermitteln.
Die Studierenden sollen als verantwortungsbewußte Menschen die Folgen ihres eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein eigenes Urteil bilden können. Sie sollen dabei die Methoden des Rollenspiels und des Videotrainings anwenden können. Sie sollen den Schülern Feedback geben können.
Lehrstoff:
Organisatorische Kompetenz:
Arbeitsaufteilung; Delegation.
Zeiteinteilung; Terminorganisation.
Einsatz und Umgang mit Hilfsmitteln der Büroorganisation.
Analyse, Zielsetzung, Struktur.
Soziale Kompetenz:
Kommunikationsfähigkeit.
Kooperationsfähigkeit; Gruppenverhalten.
Eigenverantwortlichkeit; Engagement.
Kommunikative Kompetenz:
Übersicht und Verständlichkeit der Information; Visualisierung.
Sachliche Richtigkeit; Originalität.
Mündlicher, schriftlicher und nonverbaler Ausdruck.
Präsentationstechniken:
Auftreten und Gesamteindruck.
Informationsgehalt; Informationsgestaltung.
Medieneinsatz.
Präsentationsarten.
Gestaltung von Dokumentationen.
Gestaltung von schriftlichen Informationen.
Vermittlungskompetenz:
Unterrichtsziele; Auswahl der Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel.
Analysen von Übungen.
Bewältigung hemmender Faktoren.
Feedback-Methoden.
Didaktische Grundsätze:
Der Anwendung durch Übung kommt grundlegende Bedeutung zu. Bei der Auswahl des Stoffgebietes ist exemplarisch vorzugehen. Kriterien für die Auswahl der Themen und Materialien sind Lebensnähe und Berufswelt der Schüler. Bei den Unterrichtsanalysen sind Hospitationen, Videofilme, Microteaching empfehlenswert.
Der Schwerpunkt des Gegenstandes soll die Festigung bzw. Erweiterung der kommunikativen „Schlüsselqualifikationen'' sein.
LEBENDE FREMDSPRACHE MIT TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen sich mit dem Anliegen der Sprachbildung auseinandersetzen können. Sie sollen einerseits ihre eigene Sprachkompetenz erweitern und andererseits Hilfen im Unterricht geben können. Sie sollen in der Lage sein, veränderte kommunikative Bedingungen im Unterricht zu bewältigen.
Die Studierenden sollen Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen abwickeln können. Sie sollen die für den Einsatz von Hard- und Software erforderliche Fachliteratur in ausreichendem Maße verstehen können (Manuals usw.). Sie sollen die sprachlichen Kenntnisse, die für die Gestaltung des Textverarbeitungsunterrichtes in der betreffenden Fremdsprache erforderlich sind, erwerben und anwenden können.
Lehrstoff:
Kommunikationsthemen.
Computerterminologie in der Fremdsprache.
Textkomprimierung unter Einbeziehung der kurzschriftlichen
Kenntnisse.
Computerunterstützte Kommunikationsformen.
Didaktische Grundsätze:
Aufbauend auf den Kenntnissen der Studierenden ist durch gezielte Wiederholung die notwendige Sicherheit im korrekten schriftlichen und mündlichen Gebrauch der Sprache zu erreichen. Als Unterrichtssprache ist prinzipiell die Fremdsprache einzusetzen.
Der Schwerpunkt ist auf die Alltags- und Fachsprache zu legen. Der Einsatz moderner Sozialformen soll der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts dienen. Das Hörverstehen ist durch systematische Verwendung und Übertragung von Tonbandtexten am PC zu fördern, wobei das „Note-taking'' kurzschriftlich erfolgen soll. Querverbindung zum Wahlpflichtgegenstand „Fremdsprachige Stenotypie'' ist herzustellen.
STENOTYPIE - GRUNDLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden mit nichteinschlägiger Vorbildung sollen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in Kurzschrift erweitern und vertiefen und befähigt werden, Textansagen kurzschriftlich aufzunehmen und mittels Textverarbeitungssystems zu übertragen.
Sie sollen ihre Fertigkeiten im Tastschreiben vervollständigen und befähigt werden, Texte und Diktate mit steigender Geschwindigkeit maschinell wiederzugeben.
Lehrstoff:
System- und Schreibtraining nach der Wiener Urkunde 1968.
Kürzel, ausgewählte Kürzungen und Verkürzungen der Eil- und Redeschrift.
Schnellschreibtraining.
Diktataufnahme.
Lesen und Übertragen von Stenogrammen in die Maschine.
Zehn-Finger-Tastschreiben.
Abschriften am Textverarbeitungssystem.
Diktate in die Maschine.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Verwendung der Kurzschrift im Rahmen der Stenotypie ist auf deren Wiederlesbarkeit der größte Wert zu legen. Beim Üben und Vertiefen des Tastschreibens sind Textverarbeitungssysteme einzusetzen. Lernsoftware soll dabei der Fehlerdiagnose, Steigerung der Griffsicherheit und Geschwindigkeit dienen.
Ergänzende Studienveranstaltungen
POLITISCHE BILDUNG
VOLKSWIRTSCHAFT
SPRACHPFLEGE UND RHETORIK
Praktika
SCHULPRAKTIKUM
BERUFSPRAKTIKUM
Gruppe 1 bis 4
Gruppe 5 - SPEZIELLE FACHGEBIETE
(Kurzschrift - Schnellschreiben; Fremdsprachige Stenotypie)
KURZSCHRIFT - SCHNELLSCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen mindestens 150 Silben pro Minute schreiben können.
Lehrstoff:
Ansage in steigender Geschwindigkeit.
Kürzungen in der Schnellschreibpraxis nach der deutschen Einheitskurzschrift.
Didaktische Grundsätze:
Die Schnellschreibübungen sind anhand didaktisch und methodisch ausgewählter Texte durchzuführen.
FREMDSPRACHIGE STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen den Systemaufbau der fremdsprachigen Kurzschrift kennen und sie praxisgemäß anwenden können.
Sie sollen Sicherheit in der Gestaltung von Geschäftskorrespondenz in der landesüblichen Form unter Einbeziehung aktueller Software erlangen. Sie sollen den Unterricht in fremdsprachiger Stenotypie durchführen können.
Lehrstoff:
Verkehrsschrift und praxisgemäße Kürzungen der Schnellschrift entsprechend dem jeweiligen System.
Diktataufnahme.
Vergleich mit der deutschen Einheitskurzschrift.
Lesen und Übertragen von fremdsprachigen Stenogrammen.
Übertragen von fremdsprachigen Phonogrammen.
Didaktische Grundsätze:
Querverbindungen zu den übrigen Fachgegenständen sind herzustellen. Der Sicherheit im „Note-taking'' ist der Vorrang vor der Geschwindigkeit und der Richtigkeit zu geben.
C. Freigegenstände
ERWACHSENENBILDUNG
Siehe Anlage II/1.
EUROPAPRAKTIKUM
Siehe Anlage II/1.
D. Unverbindliche Übungen
Siehe Anlage II/1.
1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I. 2) Im 1. Studienabschnitt können einzelne Gegenstände auch in ein
anderes Semester verlegt werden und/oder als Blockveranstaltung angeboten werden, wobei eine Wochenstunde 20 Stunden entspricht.
*3) Zusatzveranstaltung für Studierende ohne einschlägige Vorkenntnisse.
*4) Schulpraktikum: 45 Stunden im 5. oder 6. Semester, aufgeteilt auf 3 Wochen. Berufspraktikum: Mindestens 30 Wochen während der ersten beiden Semester, spätestens jedoch bis zum Ende des ersten Studienabschnittes.
*5) In den Gruppen 1 bis 5 erfolgt die Festlegung der Wochenstunden, in Gruppe 1 zusätzlich die Festlegung des Lehrstoffes, durch den Studienplan (siehe Anlage I). Die Studierenden haben von den Gruppen 2 bis 5 vier Gegenstände (siehe Abschnitt VI) aus mindestens 2 Gruppen zu wählen.
Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 semesterweise aufsteigendes
Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 2).
Anlage VII
LEHRPLAN DER VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE FÜR ERWEITERUNGSPRÜFUNGEN FÜR
LEHRER DES ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFTLICHEN UND HAUSHALTSÖKONOMISCHEN
FACHUNTERRICHTES UND FÜR LEHRER DES TECHNISCHEN UND GEWERBLICHEN
FACHUNTERRICHTES (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK)
(Deutsch, Lebende Fremdsprache, Politische Bildung, Berufskunde, Teilbereich Erziehungslehre des Unterrichtsgegenstandes „Gesundheits- und Erziehungslehre'', Musik, Rechnen und Elektronische Datenverarbeitung, Textverarbeitung, Leibesübungen jeweils an Haushaltungsschulen und Hauswirtschaftsschulen; Entwurf und Modezeichnen an Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik).
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Studierenden sollen in Ergänzung zu den durch die Lehramtsprüfung für den ernährungswirtschaftlichen und hauhaltsökonomischen (Anm.: richtig: haushaltsökonomischen) Fachunterricht (durch die Lehramtsprüfung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) bzw. zu den durch die Lehramtsprüfung für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik) bereits nachgewiesenen allgemeinen pädagogisch-didaktischen Kenntnissen jenes fachliche Wissen und Können erwerben, das sie zum Unterricht für den dem jeweiligen Vorbereitungslehrgang bzw. der jeweiligen Erweiterungsprüfung zugrundeliegenden Unterrichtsgegenstand an Haushaltungsschulen und Hauswirtschaftsschulen bzw. Schulen für Mode und Bekleidungstechnik befähigt.
Hiebei können
Lehrer für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht jeden der Vorbereitungslehrgänge, ausgenommen jenen für „Entwurf und Modezeichnen'',
Lehrer der Fachgruppe A für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik) jeden der Vorbereitungslehrgänge und
Lehrer der Fachgruppe B für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik) die Vorbereitungslehrgänge für „Musik'', für „Leibesübungen'' und für „Entwurf- und Modezeichnen'', nach Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung für die Fachgruppe A (§ 8c des Schulorganisationgesetzes BGBl. Nr. 242/1962 in der jeweils geltenden Fassung) auch die übrigen Vorbereitungslehrgänge
Die Ausbildung hat in allen Vorbereitungslehrgängen unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes zu erfolgen. Sie ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, daß das für die angestrebte Lehrtätigkeit erforderliche Wissen und Können aufbauend auf dem Bildungsgut der bereits abgelegten Lehramtsprüfung erworben werden kann. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Die Sozialphase hat nach Maßgabe der in den einzelnen Vorbereitungslehrgängen hiefür zur Verfügung stehenden Stundenzahl drei bis fünf einwöchige Seminarveranstaltungen von je 40 Stunden Dauer zu umfassen, die in Abständen von je einem Semester abzuhalten sind.
III. AUFBAU, STUNDENZAHL, BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF
DER EINZELNEN VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE
(Sofern die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts erfolgt - § 6 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes - , ist in der Stundentafel nur das Ausmaß der Sozialphase angegeben, da sich die Dauer der individuellen Beschäftigung mit dem Fernunterrichtsmaterial nach der Leistungssituation des Studierenden richtet.)
Deutsch
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Sprache ........ S 105 70 I
```
```
Literatur ...... S 75 50 I
```
```
Fachdidaktik ... S 40 30 I
```
```
Unterrichts-
```
planung ........ S 20 10 I
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen jene Kenntnissen aus Sprache und Literatur erwerben, die zum Unterricht für den Pflichtgegenstand Deutsch an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen befähigen.
Sie sollen den Unterricht in diesem Gegenstand planen, gestalten und auswerten und die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können
Lehrstoff:
Sprache:
Probleme der Sprachnorm; Entwicklung der Gegenwartssprache; Dialekt
und Schriftsprache.
Verhältnis von Muttersprache und Fremdsprache.
Fachsprache: Begriff der wissenschaftlichen Terminologie.
Vokabulare der Sachbereiche, die im Vordergrund des Unterrichtserfordernisses stehen.
Sprachstrukturen der Medien; Behördensprache; Sprache der Politik.
Literatur:
Überblick über literarische Gattungen, insbesondere auch neuere Formen: Wesensmerkmale, historische Bedeutung.
Literarische Epochen in Grundzügen. Detaillierte Darstellung der Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts, Gegenwartsliteratur; Dichtungen der österreichischen Landschaften.
Literarische Grenzgebiete: Dokumentarliteratur, Gebrauchs- und Trivialliteratur. Kitsch und Schund: Die literarische Umwelt des Schülers als Ausgangspunkt für den Literaturunterricht.
Fachdidaktik:
Ausdrucksweise des Schülers; schriftliche und mündliche Übungen; die Lektüre; Lehrbuch, Lesebuch, Lesetexte; Schulbibliothek.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Deutschunterricht; Schularbeiten.
Einsatz audiovisueller Hilfsmittel.
Unterrichtsplanung:
Die Stellung des Deutschunterrichtes im Lehrplan der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen
Unterrichtsgegenständen.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Lebende Fremdsprache
Politische Bildung
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Grundbegriffe .. S 30 20 I
```
```
Rechtslehre:
```
Bürgerliches
Recht und
Zivilgerichts-
barkeit ........ S 75 50 I
Strafrecht ..... S 15 10 I
Arbeits- und
Sozialrecht .... S 30 20 I
```
Öffentliches
```
Recht und
Politik ........ S 60 40 I
```
Fachdidaktik ... S 15 10 I
```
```
Unterrichts-
```
planung ........ S 15 10 I
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen grundlegende Kenntnisse über Staat und Recht sowie über wichtige Rechtsgebiete erwerben und zueinander in Beziehung setzen können.
Sie sollen Ursachen und Wirkungen politischer Sachverhalte erkennen und erklären können.
Sie sollen sich der Bedeutung der Politischen Bildung für die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Schüler bewußt werden.
Sie sollen den Unterricht in diesem Pflichtgegenstand planen, gestalten und auswerten können.
Lehrstoff:
Grundbegriffe:
Staats- und Rechtsordnung, Grundbegriffe des Rechtes. Mensch und Gesellschaft: der individuelle Freiheitsraum im gesellschaftlichen Bezug.
Charakteristik der Gesellschaft von heute.
Grundfragen der modernen Staatsorganisation: Begriff des Staates; Macht, Herrschaft und Recht; Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen.
Rechtslehre:
Personenrecht: Physische und juristische Personen; Beginn und Ende der Rechtspersönlichkeit; Rechts- und Handlungsfähigkeit; rechtlich bedeutsame Altersstufen, gesetzliche Stellvertretung.
Familienrecht: Eherecht; eheliches Güterrecht, Eltern- und Kindschaftsrecht.
Erbrecht: Begriffsbestimmungen; Erbvertrag, Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Enterbung; Verlassenschaftsabhandlung.
Sachenrecht: Eigentum, Besitz, Inhabung; Eigentumserwerb und - beschränkungen; Eigentumsschutz.
Pfandrecht; Reallasten; Baurecht; Wohnungseigentum.
Schuldrecht: Schuldverhältnisse auf Grund von Rechtsgeschäften;
Vertrag: Vertragstypen; Abschluß und Erfüllung von Verträgen;
Gewährleistung; Sicherung, Änderung und Endigung vertraglicher Forderungen.
Gesetzliche Schuldverhältnisse.
Grundbegriffe des Schadenersatzrechtes.
Zivilgerichtsbarkeit: streitiges und außerstreitiges Verfahren,
Zwangsvollstreckung, Konkurs und Ausgleich.
Strafrecht:
Grundlegende Begriffe; Einteilung der Delikte; Wesen und Zweck der Strafen; Strafprozeß; Strafvollzug; Jugendgerichtsbarkeit.
Arbeits- und Sozialrecht:
Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag; Angestellter, Arbeiter, Lehrling, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Arbeitsverfassungsgesetz (kollektive Rechtsgestaltung; Betriebsverfassung; Behörden und Verfahren); Arbeitsgerichtsbarkeit; Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Sozialrecht: Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarktförderung;
Familienlastenausgleich; Fürsorge.
Öffentliches Recht und Politik:
Politische Willensbildung in der Demokratie: Mitwirkungen des einzelnen im demokratischen Staat, politische Parteien, Interessenvertretungen, öffentliche Meinung; Probleme der Gewaltenteilung.
Regierung und Parlament, Regierungspartei und Opposition.
Die österreichische Bundesverfassung: leitende Grundsätze;
Organisation des Staates: Bund, Länder, Selbstverwaltungskörper, insbesondere die Gemeinde.
Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit; Kontrolle der staatlichen Tätigkeit in politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung.
Verwaltungsrecht: Grundbegriffe des Verwaltungsrechtes und des Verwaltungsverfahrensrechtes. Die wichtigsten Bestimmungen des Verkehrsrechts (Kraftfahrgesetz und Straßenverkehrsordnung).
Staatsbürgerschaft: Rechte und Pflichten; Grund- und Freiheitsrechte.
Die völkerrechtliche Stellung Österreichs: Österreichs
Mitgliedschaft in der EU.
Grundlagen der außenpolitischen Sicherheit.
Umfassende Landesverteidigung.
Staatenverbindungen.
Österreichs Stellung in der Völkergemeinschaft.
Staatsvertrag und Neutralitätserklärung.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Exkursionen.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Unterricht in Politischer Bildung.
Unterrichtsplanung:
Das Bildungsziel des Unterrichtes in Politischer Bildung. Stellung des Unterrichts in Politischer Bildung im Lehrplan der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Berufskunde
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Fachwissen-
```
schaften:
Arbeit und
Beruf .......... S 9 6 I
Rechtliche
Grundlagen ..... S 15 10 I
Physische und
psychische
Arbeits-
bedingungen .... S 30 20 I
Spezielle
Berufskunde .... S 75 50 I
Berufs-
information .... S 30 20 I
```
Fachdidaktik ... S 12 8 I
```
```
Unterrichts-
```
planung ........ S 9 6 I
```
```
180 120
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Kenntnisse aus dem Arbeits- und Sozialrecht erwerben sowie einen Überblick über Arbeitsbedingungen, Berufe und Berufsberatung gewinnen.
Sie sollen die gewonnenen Erkenntnisse im Unterricht umsetzen und ihren Schülern die erforderliche Berufsorientierung und Vorbereitung auf das Berufsleben geben können.
Lehrstoff:
Fachwissenschaften:
Begriff und Sinn der menschlichen Arbeit und des Berufes. Bedeutung für die Entfaltung der Persönlichkeit, für die Gemeinschaft und die Gesellschaft. Die moderne Arbeitswelt, ihre Formen, Einrichtungen und Probleme.
Rechtliche Grundlagen:
Einschlägige Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechtes. Die wichtigsten Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, der Gewerbeordnung, des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.
Entgelt für die Arbeit (Zeitlohn, Leistungslohn, Prämie, Ertragsbeteiligung); Kollektivverträge. Die Interessenvertretungen.
Physische und psychische Arbeitsbedingungen:
Die Arten der Arbeit; Grundlagen der Arbeitsleistung (physische und psychische Belastbarkeit, Arbeitseignung; Ermüdung, Erholung;
Leistungsgrad, Leistungswille, Leistungsgrenzen); Arbeitsumwelt (Arbeitsraum, Arbeitszeit, Betriebsklima).
Formen der Zusammenarbeit im Betrieb (Betriebshierarchie;
Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Teamwork); der Mensch und die im Produktionsablauf eingesetzten Rohstoffe, Werkzeuge und Maschinen.
Feststellung der beruflichen Eignung: Leistungsfaktoren, Intelligenzfaktoren, Eignungstests und medizinische Untersuchungen.
Verantwortung des arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft, dem Betrieb, der Gesellschaft und dem Staat.
Spezielle Berufskunde:
Einteilung der Berufe.
Einteilung der Betriebe: private und öffentliche Betriebe; gewerbliche, industrielle, landwirtschaftliche Betriebe.
Detailliertere Darstellung der Fremdenverkehrs- und Sozialbetriebe.
Arbeitsverrichtungen und Produktionsprozesse; spezielle Eignungsanforderungen.
Stellung der Berufe in der wirtschaftlichen Entwicklung, Aufstiegsmöglichkeiten und Wege der beruflichen Fortbildung.
Berufsinformation:
Einrichtungen der Bildungs- und Berufsberatung (Arbeitsmarktverwaltung, Pädagogisch-psychologischer Dienst).
Möglichkeiten beruflicher Veränderungen.
Informationsblätter, -broschüren und dergleichen.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.
Möglichkeiten der Vertiefung der einzelnen Bildungsinhalte, methodische Analyse mit Ausarbeitung von Stundenbildern und Lehrversuchen.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Unterrichtsgegenstand „Berufskunde''.
Unterrichtsplanung:
Das Bildungsziel des Unterrichtsgegenstandes „Berufskunde''. Stellung des berufskundlichen Unterrichtes im Lehrplan der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Erziehungslehre
(Teilbereich des Unterrichtsgegenstandes „Gesundheits- und Erziehungslehre'' an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen)
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Fachwissen-
```
schaften:
Allgemeine
Psychologie .... S 45 30 I
Entwicklungs-
psychologie .... S 45 30 I
Pädagogik ...... S 60 40 I
Sozialethik .... S 45 30 I
```
Fachdidaktik ... S 30 20 I
```
```
Unterrichts-
```
planung ........ S 15 10 I
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen vertiefte Kenntnisse der Psychologie (insbesondere der Entwicklungspsychologie), der Pädagogik und der Sozialethik erwerben und diese im Unterricht umsetzen können.
Sie sollen den Unterricht aus „Erziehungslehre'' an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen planen, gestalten und umsetzen können.
Lehrstoff:
Fachwissenschaften:
Grundlagen der Ethik: Ethische Strebungen; Gewissen; Pflicht, Verantwortung; Selbsterkenntnis; Selbsterziehung.
Die wichtigsten Richtungen der Tiefenpsychologie unter besonderer Berücksichtigung ihrer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung.
Die wichtigsten Psychotherapieverfahren.
Entwicklungspsychologie:
Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im ersten Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung einer ständigen Bezugsperson.
Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im Kindesalter unter besonderer Berücksichtigung der Krisenzeiten (1. Trotzalter); Bedeutung des Spracherwerbes, Bedeutung des Spieles; Voraussetzungen für die Schulreife.
Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Krisenzeiten (Probleme des zweiten Gestaltwandels); Akzeleration; Retardation.
Pädagogik:
Grundlagen der Sexualpädagogik.
Grundlagen der Milieukunde unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des Familienmilieus (Rolle des Vaters, der Mutter, der Geschwister; Probleme des Einzelkindes). Auswirkung von schädlichen Umwelteinflüssen (in Familie, Gruppe, Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft) auf die Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen.
Wesen und Ziele der Erziehung; Grenzen der Erziehung; Verhältnis von Autorität und Freiheit; Erziehungsgemeinschaften; die Erziehung des behinderten Kindes.
Sozialethik:
Soziale Bildungsinhalte: Individuum - Gemeinschaft; Schule und Schulgemeinschaft; informelle Gruppe - Kameradschaft - Freundschaft -
Liebe - Ehe.
Massenmedien.
Angewandte Ethik: Bewältigung von Krisen und Konflikten; Beruf - Berufswahl; ethisch wertvolle Freizeitgestaltung; Sexualleben.
Verkehrserziehung. Umweltschutz.
Ästhetische Bildungsinhalte: Ästhetische Bezüge aus verschiedenen Bereichen moderner Kunst und Kultur; künstlerisch wertvolle Freizeitgestaltung. Mode und Kosmetik.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Exkursion und Lehrausgänge.
Möglichkeiten der Vertiefung der einzelnen Bildungsinhalte; methodische Analyse mit Ausarbeitung von Stundenbildern und Lehrversuchen.
Integration der einschlägigen sozialen, ethischen und ästhetischen Bildungsinhalte.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Teilbereich Erziehungslehre des Unterrichtsgegenstandes „Gesundheits- und Erziehungslehre''.
Unterrichtsplanung:
Bildungsziel und Bedeutung des Teilbereiches Erziehungslehre im Unterrichtsgegenstand „Gesundheits- und Erziehungslehre'' an Haushaltungsschulen und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Rechnen und elektronische Datenverarbeitung
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Fachwissen-
```
schaften:
Rechnerische
Grundlagen und
praxisbezogene
Anwendung ...... S 30 20 I
Zinsen- und
Terminrechnung . S 22 15 I
Rechnungen des
Bankwesens ..... S 23 15 I
Kalkulation .... S 30 20 I
Personal-
verrechnung .... S 22 15 I
Elektronische
Daten-
verarbeitung ... S 113 75 I
```
Fachdidaktik ... S 37 25 I
```
```
Unterrichts-
```
planung ........ S 23 15 I
```
```
300 200
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die in gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Bereichen vorkommenden Berechnungen in den Grundzügen beherrschen lernen.
Die Studierenden sollen einen Einblick in die Arbeitsweise elektronischer Datenverarbeitungsanlagen erhalten, deren Auswirkungen auf Mensch und Gesellschaft (einschließlich der ergonomischen Probleme) kennenlernen und zum konstruktiven Einsatz von Programmiersprachen und Programmen befähigt werden.
Die Studierenden sollen die fachwissenschaftlichen Inhalte im Unterricht der Hauswirtschaftsschule und der Haushaltungsschule fachdidaktisch richtig umsetzen können.
Lehrstoff:
Fachwissenschaften:
Lineare Gleichung.
Zinsen- und Terminrechnung:
Zinsen-, Termin- und Ratenrechnungen.
Rechnungen des Bankwesens:
Wechseldiskontierung.
Abrechnung von Wertpapieren (Effektenrechnung).
Abrechnung von Devisen und Valuten.
Kalkulation:
Kalkulation im Warenhandel (Bezugs-, Absatz- und Differenzkalkulation).
Kalkulation in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben (besonders in Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben).
Personalverrechnung:
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen (Sonderzahlungen).
Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und den Gemeinden.
Elektronische Datenverarbeitung:
Hardware: Grundlagen. Arten und Aufbau elektronischer Datenverarbeitungsanlagen; Zentraleinheit und Peripherie, schwerpunktmäßig auf einen PC bezogen. Datenträger. Datenfernübertragung.
Software: Mathematische und logische Voraussetzungen; Algorithmik.
Aufgaben der Betriebssysteme und Hilfsprogramme.
Zyklisches Phasenmodell; Programmiersprachen.
Anwenderprogramme und Programmpakete, insbesondere Arbeiten mit einem Tabellenkalkulationsprogramm, einem Datenverwaltungsprogramm (Arten von Dateien, Dateiaufbau, Datensicherung und Datenschutz) und einem Textverarbeitungsprogramm.
Operating: Zentraleinheit; On- und Off-Line-Peripherie;
Datenfernverarbeitung.
Umfeld: Einsatzmöglichkeiten der EDV.
Praktischer Einsatz von Computer und Drucker.
Bedeutung sowie wirtschaftliche, gesellschaftliche und
psychologische Auswirkungen der EDV.
Ergonomie. Entwicklungstendenzen.
Organisation: Aufbau- und Ablauforganisation der EDV im Betrieb.
Nutzungsformen. Berufe in der EDV.
Fachdidaktik:
Unterrichtsplanung:
Entwurf- und Modezeichnen
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Fachwissen-
```
schaften:
Grundlegende
Arbeits-
techniken ...... Ü 65 45 II
Proportions-
und
Bewegungs-
studien ........ Ü 45 30 II
Farbenlehre
und
Farb-
psychologie .... V 15 10 II
Entwurf und
Werkzeichnung .. Ü 95 65 II
Geschichte der
Mode ........... V 15 5 II
```
Fachdidaktik ... S 20 15 II
```
```
Unterrichts-
```
planung ........ S 15 10 II
```
```
270 180
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen in gestalterischer Hinsicht Verständnis der Zusammenhänge zwischen Werkstoff, Form- und Farbgebung und Fertigungsart erlangen.
Sie sollen fundierte Kenntnisse in Grundfertigkeiten des Entwurfes und der Darstellung mit damit verbundenen Arbeitstechniken erhalten.
Sie sollen Merkmale der Stilperioden erkennen und daraus Elemente in Entwürfe einbinden können.
Sie sollen Grundsätze ornamentaler und werbewirksamer Schriftgestaltung anwenden und den Bereichen zuordnen können.
Die persönliche Kreativität der Studierenden soll durch praxisbezogene Impulse gefördert werden.
Lehrstoff:
Fachwissenschaften:
Auswertung von Modeheften zum Erfassen der charakteristischen
Merkmale von Stilen und Modellen,
Anfertigung von Ideenskizzen,
Entwerfen nach Themenstellung,
Modebericht mit Skizzen,
Entwürfe für Stoffmuster in verschiedenen Techniken.
Farb- und Stilberatung, Geschmacksbildung.
Farbenlehre und Farbenpsychologie.
Kleidung als Ausdrucksmittel der Gesellschaft und der Zeit.
Musikalische Graphik.
Fachdidaktik:
Unterrichtsplanung:
Musik
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Fachwissen-
```
schaften:
Elementare
Musiklehre ..... S 60 40 I
Chorleitung
und Gesang ..... S/Ü 45 30 III
Instrumental-
spiel .......... S/Ü 45 30 III
Werkkunde und
Musik-
geschichte ..... S 45 30 I
```
Fachdidaktik ... S 30 20 I
```
```
Unterrichts-
```
planung ........ S 15 10 I
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen einen Überblick über Musikgeschichte und Musiktheorie sowie Kenntnisse und Fähigkeiten aus wesentlichen Bereichen der Musik erwerben.
Sie sollen auch zu Chorleitung und Instrumentenspiel befähigt werden.
Sie sollen den Unterricht in Musik an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen planen, gestalten und auswerten können.
Lehrstoff:
Fachwissenschaften:
Notenschrift, Fachbezeichnungen, Tonsysteme, Tonreihe, Dur-Moll-System, andere Tonleitern, andere Klang- und Geräuschordnungen.
Intervalle, Akkorde, Clusters; Tonstufen, Kadenzen. Rhythmische Ordnung, Takt, Metrum.
Grundlegendes aus der Akustik, Musikinstrumente, Ensembles, Orchester.
Grundlegendes aus der Musikästhetik, Musikpsychologie und Musiksoziologie.
Chorleitung und Gesang:
Gehörbildung, Einzel- und Chorstimmbildung, Dirigieren, Klassen- und Chorgesang, Literatur- und Besetzungsfragen, Einsatz von
Instrumenten, Feiergestaltung.
Instrumentalspiel:
Technische Grundprobleme, Vortrag einfacher Stücke, Verwendung der Instrumente im Klassenunterricht.
Werkkunde und Musikgeschichte:
Übersicht über musikalische Formen, Formanalyse; Analyse des motivischen Aufbaues; musikalische Stile; Überblick über die Entwicklung der europäischen Musik bis ins 20. Jahrhundert; außereuropäische Musikkulturen.
Fachdidaktik:
Methodische Fragen des Einzel- und Chorgesanges, Probleme der heutigen Musikerziehung. Didaktische Literatur, Darbietungen musikalischer Kunstwerke.
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Einbeziehung aktueller Anlässe.
Fragen der musikalischen Begabung; Einsatz elektroakustischer und audiovisueller Geräte aller Arten. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Musikunterricht.
Unterrichtsplanung:
Die Stellung des Musikunterrichtes im Lehrplan der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Leibesübungen
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Fach-
```
theoretische
Grundlagen ..... S 26 16 I
```
Fachdidaktik
```
und
Unterrichts-
planung ........ S 36 24 I
```
Praktisch-
```
methodische
Ausbildung:
Motorische
Grundlagen ..... Ü 10 10 III
Boden- und
Geräteturnen ... Ü 20 20 III
Spiele ......... Ü 20 20 III
Leichtathletik . Ü 20 20 III
Schwimmen ...... Ü 20 20 III
Gymnastik ...... Ü 28 20 III
Eislauf ........ Ü 20 10 III
```
```
200 160
Verpflichtender Ausbildungskurs im Schilauf: 12-14 Kurshalbtage
III.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Rahmen des Vorbereitungslehrganges sollen die Studierenden jene Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben, die sie zur Unterrichtserteilung im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen befähigt. Sie sollen außerdem befähigt werden, ihre Schüler zu sozialer Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen und der Umwelt zu erziehen, zur Selbstentfaltung und Selbstfindung der jungen Menschen beizutragen und damit deren gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu bereichern.
Insbesondere ist sicherzustellen, daß die am Vorbereitungslehrgang teilnehmenden Lehrer die erforderlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben, um bei Schülern
- eine lebenslange Bewegungsbereitschaft im Hinblick auf die gesundheitliche und entwicklungsfördernde Wirkung der Leibesübungen zu erwirken,
- ein vielfältiges Bewegungskönnen in alltäglichen und sportmotorischen Handlungsfeldern zu fördern,
- Sportarten und deren Möglichkeiten als Freizeitgestaltung kennenzulernen,
- die koordinativen Grundlagen der Bewegung, die Anregung zur Bewegungsdarstellung und Bewegungsgestaltung und die Erschließung des Sinnes für ästhetische Bewegung zu verbessern,
- Körperfunktionen und Bewegungswirkungen für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden durch Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit bewußtzumachen,
- die Erfahrung der Wirkung aktiver Erholung und ausgleichender Bewegung sowie des psychischen und sozialen Wohlbefindens in Sportgruppen zu ermöglichen,
- Sicherheitsbewußtsein durch Erkennen und Vermeiden der Gefahren beim sportlichen Handeln sowie durch Anleiten zu tätiger Hilfe und situationsgemäßen Verhalten bei Sportunfällen anzunehmen.
Lehrstoff:
Fachtheoretische Gundlagen:
Eine Auswahl aus den folgenden Inhalten der einzelnen Wissenschaftsgebiete unter Anknüpfung an aktuelle Ereignisse und in Verbindung mit der praktisch-methodischen Ausbildung:
Sportpädagogik:
Sportpädagogische Grundbegriffe; Wert- und Bildungsbereiche der Leibesübungen, Lehrplan und Curriculum; pädagogische Prinzipien.
Sportpsychologie:
Entwicklungspsychologische Aspekte: Entwicklungsphasen, Übungsbedarf und psychische Belastbarkeit, psychische Ursachen von Leistungsschwäche; positive und negative Auswirkungen des Sports auf die Persönlichkeit; Lehrerverhalten.
Lernpsychologische Aspekte: Lernprozesse, psychologische Aspekte motorischen Lernens (zB Transfer, Lernplateau, mentales Üben),
Handlungsformen, Motivationsentwicklung, Leistungsmotivation, Motivationshilfen.
Spezielle Fragestellungen: emotionale Prozesse im sportlichen Handeln; interaktionspsychologische Probleme im Sport; Aggression, Frustration, Angst.
Sportsoziologie:
Einfluß der Gesellschaft auf den Sport und jener des Sports auf die Gesellschaft; soziale Schichtung und Sport; soziale Integration;
soziales Lernen im Sport; Gruppendynamik im Sport; Koedukation.
Bewegungslehre:
Sportmotorische Eigenschaften, Bewegungseigenschaften;
biomechanische Grundlagen und ihre Anwendung; spezielle Bewegungslehre und ihre Konsequenzen für die Methodik.
Fachdidaktik und Unterrichtsplanung:
Interpretation des Lehrplans, insbesondere der Bildungs- und Lehraufgaben des Faches; spezielle Anwendung der didaktischen Grundsätze und der Unterrichtsprinzipien.
Zielproblematik: Bestimmung von Lernzielen im Zusammenhang mit der Stoffauswahl; Begründung von Zielentscheidungen (psychomotorischer, sozialaffektiver, kognitiver Aspekt).
Methodischer Aufbau des fachspezifischen Lehrstoffes der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule. Situations- und sachgemäßes Sichern und Helfen und spezielles Sicherheitsverhalten.
Unterrichtsorganisation:
Jahresplanung; mittelfristige Planung auf Grund didaktisch-methodischer Analysen; Stundenplanung, Analyse und Reflexion von Sportstunden; Stundentypen; Stundenmodelle mit besonderen Schwerpunkten; Aufstellungs- und Betriebsformen;
Betriebsweisen; Individualisierung; Differenzierung; Intensivierung des Unterrichts;
Struktur des Lehr- und Lernvorganges; Unterrichtsverfahren;
methodisches Reihen, Sichern und Helfen; Korrektur; offene Lehr- und Lernsituation; Interaktionsformen; Lernkontrolle, Leistungserhebung, Aspekte der Schülerbeurteilung, altersspezifische sportmethodische sportmotorische Tests.
Spezielle Maßnahmen der Unfallverhütung, Entwicklung sicherheitsorientierten Verhaltens; Erkennen von Fehlhaltungen, Haltungsschwächen und Haltungsfehlern und spezielle Maßnahmen der Haltungserziehung; Gestaltung von Leibesübungen unter erschwerten Bedingungen; projektorientierter Unterricht; koeduaktiver Sportunterricht, Gesundheitsförderung, Hygiene; Wettkampfbestimmungen und Spielregeln.
Medieneinsatz und Literaturstudium:
Einsatz von Musik; Verwendung alternativer Sport- und Spielgeräte;
Verwendung des Videogerätes zur Bewegungsanalyse und Bewegungskorrektur; fachspezifische Gesetze, Erlässe, Verordnungen;
Studium und Reflexion der einschlägigen Fachliteratur.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Praktisch-methodische Ausbildung:
Verbesserung der allgemein-motorischen Grundlagen sowie der Steigerung des Eigenkönnens in den Übungsbereichen unter Bedachtnahme auf die didaktisch-methodischen Erfordernisse des Unterrichtes in den Haushaltungs- und in den Hauswirtschaftsschulen unter einfachen und erschwerten Bedingungen (auch im Rahmen von Schulveranstaltungen).
Motorische Grundlagen:
Verbessern (und Erhalten)
- der allgemeinen Ausdauer und der Schnelligkeitsausdauer,
- der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen,
- der Reaktionsschnelligkeit,
- der Aktions- und Kraftschnelligkeit,
- der Gelenkigkeit in allen wesentlichen Gelenken, besonders im Schulter- und im Hüftgelenk und in der Wirbelsäule,
- des Gleichgewichts,
- der Bewegungskoordination und Bewegungsharmonie,
- der Geschicklichkeit,
- der Gestaltungsfähigkeit.
- Erweitern und Verfeinern der Spieltechnik durch Erarbeitung weiterführender Technikelemente.
- Der Bedeutung und der Vielfalt der Sportspiele entsprechende Ausbildung, die sich an den aktuellen Spielkonzepten und modernen Methoden der Vermittlung orientiert.
- Vertiefen eines oder mehrerer Sportspiele im taktischen Bereich.
Verpflichtender Ausbildungskurs im Skilauf
Die verpflichtende Ausbildung im Skilauf hat, aufbauend auf der Ausbildung zum Begleitlehrer für Wintersportveranstaltungen, jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die den künftigen Lehrer befähigen, im Rahmen des Pflichtgegenstandes Leibesübungen sowie im Rahmen von unverbindlichen Übungen und von Schulveranstaltungen Kenntnisse im Skilauf zu vermitteln und darüber hinaus die Planung und Durchführung einer Wintersportveranstaltung (Skikurs) zu leiten.
Textverarbeitung
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Fachwissen-
```
schaft ......... S 160 110 II
```
Schulpraktische
```
Übungen ........ Ü 30 20 III
```
Fachdidaktik ... S 50 30 II
```
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen ihre Fertigkeit im Maschinschreiben steigern. Sie sollen die für die Teilbereiche der Fachwissenschaft geltenden Ö-NORMEN kennen und anwenden können. Sie sollen mit den aktuellen Geräten, die in der Büroorganisation verwendet werden, vertraut sein, diese handhaben und auch rationell einsetzen können.
Sie sollen sich im Hinblick auf die ständigen Neuerungen im Bereich der Bürotechnik und Büroorganisation der Notwendigkeit ständiger Weiterbildung bewußt werden.
Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung'' richtig planen sowie erfolgreich gestalten und auswerten können.
Sie sollen die Fähigkeit zum normengerechten und fehlerfreien Erstellen von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung und unter Einbeziehung der Phonotypie erlangen und den Studierenden vermitteln können.
Lehrstoff:
Fachwissenschaft:
Abschreibe- und Diktatübungen im Hinblick auf eine Steigerung der Geschwindigkeit bis zu 2 400 Reinanschlägen bei 10-Minuten-Abschrift und bis zu 70 Silben pro Minute bei 3-Minuten-Diktaten.
Gestaltung von genormten und ungenormten Schriftstücken aus der betrieblichen, behördlichen und privaten Praxis nach hand- und maschinschriftlicher Vorlage sowie nach Ansage.
Phonotypie:
Übertragung und Gestaltung von Schriftstücken nach Tonträgern.
Erstellen von Phonogrammen in korrekter Diktiersprache unter
Bedachtnahme auf die geltenden Ö-NORMEN.
Computerunterstützte Textverarbeitung:
Anwenden aller vorhandenen Möglichkeiten der computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach hand- und maschinschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern. Dateierstellung und - bearbeitung, Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz.
Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz. Sozioökonomische Aspekte und Auswirkungen der Arbeit am Bildschirm.
Handhabung von aktuellen Geräten der Büroorganisation unter Bedachtnahme auf deren rationellen Einsatz. Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik unter Berücksichtigung ergonomischer und sozioökonomischer Aspekte.
Besprechung von Fachliteratur.
Schulpraktische Übungen:
Fachdidaktik:
Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung).
Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit).
Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).
Methodik: Verschiedene Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel unter Berücksichtigung ihrer Eignung für die Erreichung der einzelnen Ziele der einschlägigen Unterrichtsgegenstände. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes.
Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen. Verwendung von Unterrichtsmitteln.
Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages (Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung. Bewältigung hemmender Faktoren:
Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schülerzahl, Zeitproblematik.
Didaktische Grundsätze:
Zur Feststellung der für den erfolgreichen Besuch des Vorbereitungslehrganges erforderlichen Vorkenntnisse der Studierenden soll zu Beginn des Lehrganges ein Einstufungstest durchgeführt werden.
Der Vorbereitungslehrgang ist nicht in erster Linie zum Üben und Trainieren von Fertigkeiten bestimmt. Zur Information der Studierenden sind in angemessenen Zeitabständen Feststellungen über deren jeweiligen Leistungsstand durchzuführen.
Beim Thema „Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik'' soll insbesondere auf Weiterbildungs- und Informationsmöglichkeiten durch Fachliteratur, Fachmessen und Firmenbesuche hingewiesen werden.
Schulpraktische Übungen und Fachdidaktik sollen zueinander in Wechselbeziehung stehen.
Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 semesterweise aufsteigendes
Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 2).
Anlage VIII
```
```
LEHRPLAN DER VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE FÜR ERWEITERUNGSPRÜFUNGEN FÜR
LEHRER AN BERUFSSCHULEN
(Verkaufs- und Werbetechnik, Politische Bildung, Lebende
Fremdsprache, Deutsch und Kommunikation, Leibesübungen,
Textverarbeitung)
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Studierenden sollen in Ergänzung zu den durch die Lehramtsprüfung bereits nachgewiesenen Kenntnissen, Fertigkeiten und Haltungen durch Vorbereitungslehrgänge für Erweiterungsprüfungen für Lehrer an Berufsschulen am Pädagoggischen (Anm.: richtig: Pädagogischen) Institut oder an der Berufspädagogischen Akademie jenes fachliche und fachdidaktische Wissen und Können erwerben, das sie befähigt, den dem Vorbereitungslehrgang zugrundeliegenden Unterrichtsgegenstand an der Berufsschule zu unterrichten.
Hierbei können
Lehrer der Fachgruppe I die Vorbereitungslehrgänge für die Unterrichtsgegenstände „Verkaufs- und Werbetechnik'', „Lebende Fremdsprache'', „Deutsch und Kommunikation'', „Leibesübungen'' sowie „Textverarbeitung'',
Lehrer der Fachgruppe II und solche der Fachgruppe III, die eine Studienberechtigungsprüfung gemäß § 8c des Schulorganisationsgesetzes BGBl. Nr. 242/1962 in der jeweils geltenden Fassung nachweisen, jeden der genannten Vorbereitungslehrgänge und
Lehrer der Fachgruppe III (ohne Studienberechtigungsprüfung) den Vorbereitungslehrgang für „Leibesübungen''
Die Ausbildung hat in allen Vorbereitungslehrgängen unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes zu erfolgen. Sie ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, daß das für die angestrebte Lehrtätigkeit erforderliche Wissen und Können aufbauend auf dem Bildungsgut der bereits abgelegten Lehramtsprüfung sowie auf den während der Lehrtätigkeit gewonnenen Erfahrungen erworben werden kann. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Die Sozialphase hat nach Maßgabe der in den einzelnen Vorbereitungslehrgängen hiefür zur Verfügung stehenden Stundenzahl drei bis fünf einwöchige Seminarveranstaltungen von je 40 Stunden Dauer zu umfassen, die in Abständen von je einem Semester abzuhalten sind. Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind derart zu gestalten, daß sie als Modell für die Unterrichtsführung der Studierenden gelten können. Dabei sind die für die einzelnen Unterrichtsgegenstände bedeutsamen rechtlichen Bestimmungen ebenfalls zu behandeln.
III. AUFBAU, STUNDENZAHL, BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE
(Sofern die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt - § 6 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes -, ist in der Stundentafel nur das Ausmaß der Sozialphase angegeben, da sich die Dauer der individuellen Beschäftigung mit dem Fernunterrichtsmaterial nach der Leistungssituation des Studierenden richtet).
Verkaufs- und Werbetechnik
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Theorie der
```
Verkaufs- und
Werbetechnik ... S 45 30 I
```
Praxis der
```
Verkaufs-
und
Werbetechnik ... S 105 70 II
```
Fachdidaktik ... S 30 20 I
```
```
```
180 120
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die für die Anwendung der Verkaufs- und Werbetechnik notwendige Theorie kennen, die wichtigsten Fertigungstechniken der Verkaufs- und Werbetechnik beherrschen und bei der Gestaltung von Schaufenstern sowie in anderen Gestaltungsbereichen anwenden können.
Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Verkaufs- und Werbetechnik'' in der Berufsschule planen, gestalten und auswerten sowie die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können.
Sie sollen die Feststellung und Bewertung der Schülerleistung unter Berücksichtigung des individuellen Geschmacks durchführen können.
Den Studierenden soll der Stellenwert von Kreativität und Ästhetik in der Verkaufs- und Werbetechnik bewußt werden.
Lehrstoff:
Theorie der Verkaufs- und Werbetechnik:
Schaufenstergestaltung. Werbung im Verkaufsraum. Rundfunkwerbung.
Fernseh- und Videowerbung.
Werbung und Manipulation.
Praxis der Verkaufs- und Werbetechnik:
Entwurftstechniken. Schaufenstergestaltung für unterschiedliche Warengruppen. Gestaltung außerhalb des Schaufensters. Produktion von Plakaten und von Werbespots für Tonband- und Videowerbung.
Fachdidaktik:
Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).
Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Verkaufs- und Werbetechnik'' in der Berufsschule. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages
(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.
Leistungsbeurteilung.
Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse,
fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große
Schülerzahl, Zeitproblematik.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll - auch in der Theorie der Verkaufs- und Werbetechnik - ein Umsetzen der theoretischen Kenntnisse ermöglichen und daher schwerpunktmäßig auf dem Üben praktischer Tätigkeiten liegen.
Im Vordergrund der Gestaltungsarbeiten soll die Förderung der Kreativität stehen. Ferner wird im Interesse der Anschaulichkeit und der Ideenfindung die Durchführung von Lehrausgängen durch Geschäftsstraßen und Warenhäuser sowie der Besuch von Institutionen der Werbewirtschaft empfohlen.
Nach abgeschlossenen Abschnitten sollen Unterrichtseinheiten didaktisch und methodisch geplant und in Teilen unterrichtsmäßig simuliert werden.
Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein.
Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch die Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von deren Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.
Politische Bildung
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Fachwissen-
```
schaft ......... S 135 90 I
```
Schulpraktische
```
Übungen ........ Ü 15 10 II
```
Fachdidaktik ... S 30 20 I
```
```
```
180 120
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Teilgebiete des Pflichtgegenstandes „Politische Bildung'' an Berufsschulen zueinander in Beziehung setzen können. Sie sollen Ursachen und Wirkungen politischer Sachverhalte erklären können.
Sie sollen den Unterricht in diesem Pflichtgegenstand planen, gestalten und auswerten sowie die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können.
Den Studierenden soll die erziehliche Bedeutung der Politischen Bildung für den Berufsschüler zur Bewältigung persönlicher und gesellschaftlicher Aufgaben bewußt werden.
Lehrstoff:
Fachwissenschaft:
Die Menschen in der Gesellschaft: Sozialstrukturen. Rechte und Pflichten des einzelnen als Elemente der Gesellschaft. Der Lehrling in der Gesellschaft. Persönlichkeitsbildende gesellschaftliche Faktoren (zB Literatur und Medien). Neue Technologien und ihre gesellschaftlichen Aspekte. Gesunde Lebensführung.
Arbeits- und Sozialrecht: Berufsausbildungsgesetz und sonstige insbesondere den jugendlichen Arbeitnehmer betreffende Bestimmungen. Berufsausbildung und beruflicher Aufstieg. Arbeitsverfassungsgesetz; Kollektivvertragsrecht; Sozialversicherungsrecht.
Politik und öffentliches Recht: Spannungsfeld von Freiheit und Ordnung. Demokratie - Diktatur; Pluralismus - Totalitarismus. Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung. Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung (Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit). Zentralismus und Förderalismus (Bund, Länder, Gemeinden). Politische Parteien; Interessenvertretungen. Sozialpartnerschaft. Mitwirkung des einzelnen am öffentlichen Leben (Wahlrecht; Einrichtungen der direkten Demokratie). Information (Auswahl, Kontrolle; Manipulationsmöglichkeiten).
Behördenorganisation: Aufbau, Kompetenzen und Instanzenzug bei den Verwaltungsbehörden und Gerichten (insbesondere Jugendgerichten).
Geschichte Österreichs: Das Werden der Republik (Politik, Kultur, Wirtschaft).
Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreichs Mitgliedschaft in der EU.
Grundlagen der außenpolitischen Sicherheit. Umfassende
Landesverteidigung.
Österreichs Stellung in der Völkergemeinschaft.
Europa (Staatenbildung, Bündnisse, strukturelle Veränderungen).
Völkerrecht und internationale Zusammenschlüsse.
Schulpraktische Übungen:
Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübungen (Planung, Durchführung, Evaluation).
Fachdidaktik:
Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes, Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).
Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Politische Bildung'' in der Berufsschule. Feststellung von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.
Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages
(Informationsfeststellung); Leistungsfeststellung;
Leistungsbeurteilung.
Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schülerzahl, Zeitproblematik.
Didaktische Grundsätze:
Da der Stoff der Erweiterungsprüfung den gesamten Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Politische Bildung'' an Berufsschulen umfaßt, kommt dem Lehrstoff die Bedeutung eines Rahmens zu, innerhalb dessen das Setzen von Schwerpunkten von den Vorkenntnissen der Teilnehmer abhängt. Ansonsten ist das wichtigste Kriterium für die Auswahl des Lehrstoffes die Bedeutung für das Verständnis der Wechselwirkungen zwischen politischen Sachverhalten. Wenn die politische Wirklichkeit von formalen Bestimmungen abweicht, sollen durch eine Analyse die Gründe hiefür aufgedeckt werden.
Fallstudien und Referate der Teilnehmer sind zu empfehlen.
Ansatzpunkte für die Medienerziehung ergeben sich nicht nur beim Thema „Information'', sondern auch im gesamten Themenbereich „Politik und öffentliches Recht'' sowie im Themenbereich „Geschichte Österreichs''.
Der Unterricht in der Fachwissenschaft soll in solcher Weise gestaltet werden, daß er als Modell für den Unterricht in der Berufsschule gelten kann.
Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein.
Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch die Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von deren Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.
Lebende Fremdsprache
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Fachwissen-
```
schaft ......... S 160 110 I
```
Schulpraktische
```
Übungen ........ Ü 90 60 II
```
Fachdidaktik ... S 50 30 I
```
```
```
300 200
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die für die Kommunikation notwendigen Bereiche der Sprachfertigkeit beherrschen und den Unterricht in der Zielsprache durchführen können. Sie sollen Kenntnisse über die Lebensbereiche jener Länder erwerben, in welchen die betreffende Fremdsprache als Muttersprache gesprochen wird, und die für die jeweiligen Schüler zutreffenden Berufs- und Alltagssituationen sprachlich und grammatisch richtig bewältigen können.
Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Lebende Fremdsprache'' bzw. „Berufsbezogene Fremdsprache'' planen, gestalten und auswerten sowie die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können.
Sie sollen die Feststellung und Bewertung der Schülerleistung mit Berücksichtigung der verwendeten Methodik und des individuellen Leistungszuwachses durchführen können.
Den Studierenden soll bewußt werden, daß ihr Lehrverhalten und ihre Verständigungsbereitschaft in der Zielsprache eine Erweiterung der Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit der Schüler bewirkt. Weiters sollen die Studierenden zur Einsicht gelangen, daß sie damit auf die berufliche Entwicklung und die Perönlichkeitsentfaltung der Schüler maßgeblichen Einfluß nehmen.
Lehrstoff:
Fachwissenschaft:
Kommunikative Fertigkeiten: Hörverständnis, Sprechen, Leseverständnis, schriftlicher Ausdruck, Wortschatz, insbesondere jener der Fachsprache.
Kommunikationssituationen: Beruf, Alltag.
Grammatik: situative, thematische und funktionale Aspekte;
sprachliche Strukturen.
Landeskunde: Kultur, Beruf, Soziales.
Schulpraktische Übungen:
Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübung (Planung, Durchführung, Evaluation).
Erstellung schriftlicher Materialien für die Leistungsbeurteilung.
Fachdidaktik:
Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).
Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Lebende Fremdsprache'' in der Berufsschule. Feststellen von Kenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.
Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages
(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.
Leistungsbeurteilung.
Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schülerzahl, Zeitproblematik.
Didaktische Grundsätze:
Zu Beginn des Vorbereitungslehrganges soll zur Prüfung der erforderlichen Vorkenntnisse ein Einstufungstest durchgeführt werden, der die für den Besuch des Lehrganges notwendigen Bereiche der Sprachfertigkeit und der Grammatik in der Fremdsprache feststellt.
Die Vermittlung der Fachwissenschaft soll ausschließlich in der Zielsprache erfolgen; daher empfiehlt sich der Einsatz von Referenten, deren Muttersprache die betreffende Fremdsprache ist („native speakers'').
Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein. Beim Themenbereich „Leseverständnis'' sind fachspezifische Texte (zB Gebrauchsanweisung) zu verwenden; desgleichen soll beim Themenbereich „schriftlicher Ausdruck'' auch die geschäftliche Korrespondenz einbezogen werden.
Das Thema „Grammatik'' ist keinesfalls als Selbstzweck, sondern als sich aus der Kommunikation ergebende Thematik zu behandeln.
Beim Thema „Landeskunde'' ist auf die kulturellen, beruflichen und sozialen Besonderheiten der Zielsprachenländer schwerpunktmäßig einzugehen.
Für die Auswahl der Unterrichtsmittel sollen, insbesondere in der Fachwissenschaft, Materialen aus den Ländern der Zielsprache berücksichtigt werden (zB Hörtexte, Zeitschriften, Reparaturanleitungen, Gesprächstexte aus fachspezifischen Wirtschaftssituationen). Besonderes Augenmerk ist daher auf den Einsatz audiovisueller Unterrichtsmittel zu legen (zB Videofilme, Tonbandausschnitte).
Die schulpraktischen Übungen sollen unter Berücksichtigung der Querverbindungen zur Fachdidaktik in wechselseitiger Reflexion durchgeführt werden.
Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch die Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von deren Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.
Hiebei ist der Kommunikation in der jeweiligen Fachsprache besonderes Augenmerk zu schenken.
Deutsch und Kommunikation
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```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Fachwissen-
```
schaft ......... S 140 100 I
```
Schulpraktische
```
Übungen ........ Ü 50 20 II
```
Fachdidaktik ... S 50 40 I
```
```
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240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der/die Studierende soll das entsprechende Wissen über Kommunikation und deutsche Sprache haben.
Er/sie soll die für die Vermittlung des Berufsschullehrstoffes notwendigen Methoden und Übungen kennen, diese flexibel einsetzen können und mit dem Einsatz der Unterrichtsmittel vertraut sein. Er/sie soll Unterrichtseinheiten in „Deutsch und Kommunikation'' vorbereiten, durchführen und bewerten können.
Der/die Studierende soll in verantwortlicher und einfühlender Art Kommunikationsprozesse anregen, steuern und auswerten können.
Lehrstoff:
Fachwissenschaft:
Arten. Verläufe. Einflüsse. Blockaden.
Mündliche Kommunikation:
Sprechtechnik. Monolog- und Dialogform.
Spezielle Dialoge:
Gespräche mit Kunden. Telefongespräche. Konfliktgespräche.
Schriftliche Kommunikation:
Sammeln, Sichten, Interpretieren und Abfassen von Informationen.
Telekommunikation.
Nonverbale Kommunikation:
Mimik. Gestik. Körperhaltung. Bewegung.
Sprache:
Rechtschreibung. Grammatik (Wort, Satz).
Texte (Handhaben, Verfassen). Stilkunde.
Schulpraktische Übungen:
Hospitationen; Videofilme.
Analyse von eigenem Unterricht:
Lehrübungen (Planung, Durchführung, Evaluation).
Fachdidaktik:
Eingangsvoraussetzungen. Lehrplan. Lehrstoffverteilung. Lehr- und Lernziele.
Methodik:
Unterrichtsmethoden. Unterrichtsmittel. Sozialformen.
Evaluation:
Unterrichtsertrag. Leistungsfeststellung. Leistungsbeurteilung.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Betreuung der Studierenden soll auf die Eingangsvoraussetzungen, die sie durch ihre erste Lehramtsprüfung und ihre Unterrichtspraxis erworben haben, aufgebaut werden, wobei Kenntnisse und Fähigkeiten, die jeweils über das im Pflichtgegenstand „Sprache und Rhetorik'' erworbene Wissen hinausgehen, zu vermitteln sind.
Den Absolventen des Wahlpflichtgegenstandes „Deutsch'' bzw. „Kommunikation'' sind idente Lehrinhalte auf die Dauer des Lehrganges anzurechnen.
Im Rahmen der Individualphase sind vor allem Unterrichtssequenzen und Unterrichtseinheiten auszuarbeiten, die in den schulpraktischen Übungen in die Praxis umgesetzt und anschließend zu evaluieren sind.
Die schulpraktischen Übungen sollen unter Berücksichtigung der Querverbindungen zur Fachdidaktik durchgeführt werden.
In der Fachwissenschaft kommt der praktischen Anwendung durch Übungen besondere Bedeutung zu.
Bei der Auswahl des Stoffgebietes ist exemplarisch vorzugehen.
Kriterien für die Auswahl der Themen und Materialien sind die Lebensnähe und die Berufswelt der Schüler.
Der Einsatz der Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch die Vortragenden soll die Studierenden von der Verwendbarkeit für den eigenen Unterricht überzeugen.
Bei den Unterrichtsanalysen sind Hospitationen, Videofilme, Microteaching empfehlenswert.
Leibesübungen
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Fach-
```
theoretische
Grundlagen ..... S 60 40 I
```
Fachdidaktik ... Ü 60 40 I
```
```
Praktisch-
```
methodische
Ausbildung:
Motorische
Grundlagen ..... Ü 8 8 III
Boden- und
Geräteturnen ... Ü 12 12 III
Spiele ......... Ü 20 20 III
Leichtathletik . Ü 16 16 III
Schwimmen ...... Ü 16 16 III
Gymnastik und
Tanz ........... Ü 8 8 III
```
```
200 160
Verpflichtender Ausbildungskurs im Skilauf (12-14 Kurshalbtage)
III.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anlage VII Abschnitt III lit. i findet mit der Maßgabe Anwendung, daß die Studierenden zur Unterrichtserteilung an Berufsschulen zu befähigen sind.
Lehrstoff:
Anlage VII Abschnitt III lit. i findet mit Ausnahme des Lehrstoffes für Eislaufen Anwendung.
Didaktische Grundsätze:
Anlage VII Abschnitt III lit. i findet mit der Maßgabe Anwendung, daß auf die für die fachdidaktische und methodische Umsetzung der Lehrinhalte im Berufsschulunterricht bestehenden Bedingungen Bedacht zu nehmen ist.
Textverarbeitung
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der Lehrver-
Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-
veranstaltung unterricht unterricht tungs-
gruppe
```
```
```
Fachwissen-
```
schaft ......... S 160 110 II
```
Schulpraktische
```
Übungen ........ Ü 30 20 III
```
Fachdidaktik ... S 50 30 II
```
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen ihre Fertigkeit aus Kurzschrift und Maschinschreiben steigern. Sie sollen das System der Wiener Urkunde 1968 im Teil „Verkehrsschrift'' beherrschen und anwenden können und einen Überblick über den Teil „Eilschrift'' gewinnen.
Sie sollen die für die Teilbereiche der Fachwissenschaften geltenden Ö-NORMEN kennen und anwenden können. Sie sollen mit den aktuellen Geräten, die in der Büroorganisation verwendet werden, vertraut sein, diese handhaben und auch rationell einsetzen können.
Sie sollen sich im Hinblick auf die ständigen Neuerungen im Bereich der Bürotechnik und Büroorganisation der Notwendigkeit ständiger Weiterbildung bewußt werden.
Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung'' richtig planen sowie erfolgreich gestalten und auswerten können.
Sie sollen die Fähigkeit zum normgerechten und fehlerfreien Erstellen von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung und unter Einbeziehung der Phonotypie erlangen.
Lehrstoff:
Fachwissenschaft:
Einblick in die Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde 1968).
Maschinschreiben: Abschreibe- und Diktatübungen im Hinblick auf eine Steigerung der Geschwindigkeit bis zu 2 400 Reinanschlägen bei 10-Minuten-Abschrift und bis zu 70 Silben pro Minute bei 3-Minuten-Diktaten.
Gestaltung von genormten und ungenormten Schriftstücken aus der betrieblichen, behördlichen und privaten Praxis nach hand- und maschinschriftlicher Vorlage sowie nach Ansage.
Phonotypie: Übertragung und Gestaltung von Schriftstücken nach Tonträgern. Erstellen von Phonogrammen in korrekter Diktiersprache unter Bedachtnahme auf die geltenden Ö-NORMEN.
Computerunterstützte Textverarbeitung: Anwenden aller vorhanden Möglichkeiten der computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach hand- und maschinschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern. Dateierstellung und -bearbeitung, Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz.
Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz. Sozioökonomische Aspekte und Auswirkungen der Arbeit am Bildschirm.
Büroorganisation und Bürotechnik: Handhabung von aktuellen Geräten der Büroorganisation und Bürotechnik unter Bedachtnahme auf deren rationellen Einsatz. Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik unter Berücksichtigung ergonomischer und sozioökonomischer Aspekte.
Besprechung von Fachliteratur.
Schulpraktische Übungen:
Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübungen (Planung, Durchführung, Evaluation).
Fachdidaktik:
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