Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und über Lehrpläne der Pädagogischen Institute; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Problembewältigung im Zusammenhang mit aktuellen Krankheitserscheinungen.
Physiologische Zuordnung im Alterungsprozeß, Hilfen zur Problembewältigung.
ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT
Energiewechsel einschließlich der Photosynthese.
Energie- und Nährstoffversorgung und deren Bilanzierung; Gewichtsdefinitionen.
Nahrungsbestandteile mit und ohne Energielieferung:
chemischer Aufbau, chemische und physikalische Eigenschaften, Vorkommen, ernährungsphysiologische Bedeutung.
Verdauung und Stoffwechsel der Nährstoffe:
Enzyme als Biokatalysatoren und Hormone als
Stoffwechselregulatoren;
Adsorption und Absorption, intermediärer Stoffwechsel.
Ernährung des Menschen, differenziert nach Alter, Leistungszuwachs und spezieller Leistungssituation.
Probleme der Welternährung.
LEBENSMITTELCHEMIE UND -TECHNOLOGIE
Lebensmittel und ihre chemische Zusammensetzung, Veränderungen durch technologische Verarbeitung unter Einbeziehung ökonomischer und volkswirtschaftlicher Aspekte.
Alternative Formen der Lebensmittelproduktion.
Lebensmittelhygiene in Haushalt und Betrieb unter besonderer
Berücksichtigung der Lagerbedingungen.
Lebensmitteltoxikologie.
Lebensmittelrecht: nationale und internationale Rechtsvorschriften.
DIÄTETIK
Kostformen in Abhängigkeit von den Entwicklungs- und Altersstufen sowie von der Funktion der Organe und Organsysteme.
Ernährungsbedingte Krankheiten.
Diätformen und deren Anwendungen.
Eßverhalten: Einflüsse, Störungen, Folgen.
Ernährungstheorien.
Alternative Kostformen.
Ernährungsberatung.
MANAGEMENT DER GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG
Planung, Herstellung und Ausgabe von Speisen nach den Erfordernissen der Gemeinschaftsverpflegung.
Angewandte Informatik in der Gemeinschaftsverpflegung.
Großküchenspezifische Produkt- und Organisationsplanung. Einrichtungssysteme, Ausstattung und Betriebsmittel.
Menschenführung und Mitarbeiterschulung.
Schulungsmethoden in der Speisenproduktion: Arbeitstechnik, Maschineneinsatz, Qualitätssicherung und Kontrolle.
Wirtschaftsleitung: Materialbeschaffung, Vorratswirtschaft, Berechnung und Kalkulation des Wareneinsatzes.
Reinigungsorganisation und Maßnahmen zur Erhaltung des Hygienestandards.
Arbeits- und Lebensmittelrecht; Brand- und Unfallschutz; Hygiene- und Abfallvorschriften.
KÜCHEN- UND ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT
Planung, Herstellung und Ausgabe von Speisen und Getränken.
Organisationsplanung:
Großküche, Restaurantküche, Haushaltsküche.
Angewandte Informatik für die Küchen- und Ernährungswirtschaft.
Kostformen für differenzierte Personengruppen unter besonderer Berücksichtigung der Vollwert- und Diätküche.
Nationale und internationale Gerichte und Spezialitäten. Rezeptentwicklung.
SERVICEMANAGEMENT
Tischkultur in der nationalen und internationalen Gastronomie.
Service:
Serviersysteme, Serviermethoden, Organisationsplanung des Service.
Servieren von Speisenfolgen und Spezialgerichten mit den korrespondierenden Getränken.
Arbeiten vor dem Gast.
Herstellung und Service von Bargetränken.
Verkaufstechnik im Service.
Servicemanagement für Veranstaltungen.
GETRÄNKEKUNDE
Arten, Herstellung, Behandlung und Service alkoholfreier, alkaloidhaltiger und alkoholischer Getränke.
Weinbaugebiete.
Der österreichische Wein.
HUMANÖKOLOGIE
Private Haushaltungen:
Struktur; rechtliche und ökonomische Aspekte;
gesellschaftspolitische Einflüsse: Bedürfnisanalyse.
Erholungs-, Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:
Planung und Ausstattung von Gast- und Betriebsräumlichkeiten.
Berufsanforderungsprofile für Housekeeping-Management und Beschließerei.
Wohnqualität:
Planung, Erwerb und Ausstattung; bauphysiologische und
gestalterische Faktoren.
Konsumentenschulung:
Qualitätsbewertung; Analyse des Konsumverhaltens;
Vorsorgemaßnahmen; Eigenverantwortung;
Informationsinstrumente.
ARBEITSWISSENSCHAFT
Der Mensch im Arbeitsprozeß:
Motivation, Arbeitsmethoden; Leistungsangebot.
Faktoren der Arbeitsgestaltung: Anthropometrie; Ergonomie;
Sicherheits- und Informationstechnik.
Anforderungsermittlung; Zeitwirtschaft; Bedarfsermittlung, Arbeitspädagogik.
BETRIEBSMANAGEMENT
Planung und Verwirklichung von Betriebseinsatzplänen in den Bereichen Housekeeping, Wäscheverwaltung, Servicevorbereitung, Bankettleitung und Ökonomatsführung.
Berechnen des Personaleinsatzes und der Betriebs- und Arbeitsmittel.
Kosten für ausgewählte Einsätze.
Kontroll- und Arbeitsbewertungsunterlagen für die Beurteilung von
Dienstleistungen in Beherbergungs- und Verpflegsbetrieben.
Rationalisierungsansätze.
Zieldefinition und Betriebsführungsstrategien.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage II/1 (einschließlich der Bildungs- und Lehraufgabe).
TOURISMUS
Entwicklung; volkswirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung.
Gästestruktur und Werbestrategien; Angebotsentwicklung.
Tourismusformen; Kur- und Gesundheitstourismus; Alternativer Tourismus.
Standortfaktoren, Raumordnung und Tourismuspolitik. Wirtschafts- und gesellschaftspolitische Aspekte des Tourismus. Ziele und Instrumente der Tourismuspolitik.
Bewertung touristischer Einrichtungen.
Tourismus und Umweltschutz.
Management im Tourismus:
Berufsbilder, Marketing, Controlling, Public Relations.
Tourismusregionen Österreichs.
Zusatzveranstaltungen für Studierende ohne einschlägige
Vorkenntnisse
ERNÄHRUNGSLEHRE
Nähr-, Wirk- und Begleitstoffe in Lebensmitteln und ihre ernährungsphysiologische Bedeutung.
Verdauung, Energie- und Baustoffwechsel.
KÜCHENFÜHRUNG UND KÜCHENPRAXIS
Planung, Herstellung und Ausgabe von Speisen, Speisenfolgen und Getränken unter Einbeziehung ernährungswissenschaftlicher, ökonomischer, ökologischer und arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse.
Einsatz von Betriebsmitteln in Haushalts-, Restaurant- und Großküche.
Qualitätssicherung und Kontrolle.
Zeitmanagement und Anforderungsermittlung im Verpflegsbereich.
Konservieren von Lebensmitteln und Speisen.
BETRIEBSORGANISATION UND WIRTSCHAFTSLEITUNG
Planung und Durchführung von Organisationsaufgaben für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe.
Arbeitsorganisation.
Hygiene, Unfallverhütung und Brandschutz.
Abfallorganisation.
Datenerfassung.
Materialbeschaffung, Vorratswirtschaft, Berechnung von
Wareneinsatz, Nährstoff- und Energiegehalt.
FACHSPEZIFISCHE INFORMATIK
Technologie und Praxis der Informationsverarbeitung.
Betriebssysteme und Software-Pakete zur Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Datenverwaltung.
Gesellschaftliche Auswirkungen der Informationsverarbeitung.
Ergänzende Studienveranstaltungen
POLITISCHE BILDUNG
SPRACHPFLEGE UND RHETORIK
Praktika
SCHULPRAKTIKUM
BERUFSPRAKTIKUM
Ziel des Berufspraktikums ist die Erlangung von Wirtschafts- und Berufserfahrung als Grundlage für die kompetente Vermittlung berufsfachlicher Lehrinhalte. Daher hat die Ergänzung und berufspraktische Anwendung der von den Studierenden im Rahmen ihrer Vorbildung und des Studiums an der Berufspädagogischen Akademie erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Mittelpunkt zu stehen.
Das Berufspraktikum ist so anzulegen, daß den Studierenden ein möglichst umfassender Einblick in betriebsrelevante Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe vermittelt wird.
Die das Praktikum begleitenden Lehrveranstaltungen dienen als Brücke zwischen Theorie und Praxis insbesondere der Anwendung der betrieblichen Erkenntnisse, dem Erfahrungsaustausch der Studierenden sowie der Vorbereitung nachfolgender Praxisphasen. Dabei ist darauf zu achten, daß die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen der künftigen Unterrichtstätigkeit der Studierenden nutzbar gemacht werden können.
Die Auswahl geeigneter Praxisstellen sowie der Abschluß des erforderlichen Dienstverhältnisses bleibt grundsätzlich den einzelnen Studierenden vorbehalten. Die Akademie- und Abteilungsleitung soll jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowie im Zusammenwirken insbesondere mit Schulbehörden und Interessenvertretungen dazu beitragen, daß geeignete Praxisstellen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Ebenso ist den Studierenden die erforderliche Beratung anzubieten.
B. Wahlpflichtgegenstände
Gruppe 1 bis 4
Siehe Anlage II/1.
Gruppe 5 - FACHTHEORETISCHE GRUNDBILDUNG
(Sozialpädagogik und Sozialethik; Sozialverwaltung; Kulturtourismus; Fachchemie; Fachfranzösisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen sich mit fachlichen Grundlagen vertieft auseinandersetzen können und dadurch eine breitere Basis und ein besseres Verständnis für die Zusammenhänge innerhalb des jeweiligen Fachbereichs erwerben. Darüber hinaus sollen sie zusätzliche fachliche Kompetenzen im Hinblick auf einen erweiterten unterrichtlichen Einsatz erwerben.
Sie sollen zur selbständigen fachlichen Weiterbildung bereit und in der Lage sein sowie die einschlägige Fachliteratur aufarbeiten können.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl und Durchführung der Schwerpunkte ist auf das Vorwissen der Studierenden Rücksicht zu nehmen. Neuere Erkenntnisse der Fachwissenschaft sollen den Studierenden zugänglich gemacht werden.
Um eine eigenständige Auseinandersetzung mit den jeweiligen Gegenständen zu gewährleisten, können Projektarbeiten durchgeführt werden. Die Projektarbeiten können als Einzel- oder Gruppenarbeit erstellt werden.
SOZIALPÄDAGOGIK UND SOZIALETHIK
Individuum - Gemeinschaft:
Schul-, Lern-, Berufs- und Freizeitgemeinschaft. Kameradschaft, Partnerschaft, Familie. Randgruppen. Völkergemeinschaft.
Ausgewählte praxisorientierte Problemkreise:
Freizeit - Freizeitgestaltung. Medienkunde. Kreativität - Kreativitätsförderung. Verkehrserziehung. Umweltethik. Umweltschutz. Beruf - Berufswahl - Arbeitseinstellung.
Emanzipation in Familie, Beruf, Gesellschaft; emanzipatorische Erziehung. Menschenrechte - Menschenrechtserziehung.
Fachliteratur.
SOZIALVERWALTUNG
Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Bedeutung von sozialer Sicherheit.
Kollektive und individuelle Bedürfnisse im Sozialbereich. Institutionen und Verwaltung des Sozialwesens.
Kinder-, Jugend- und Altenbetreuung; Behindertenbetreuung.
Sozialpolitik:
Grundsätze, Schwerpunkte, Entwicklung, Finanzierung. Management im Sozialbereich.
KULTURTOURISMUS
Bedeutung der Kultur im Tourismus.
Gesellschaftliche und ökonomische Aspekte der Förderung des Kulturtourismus.
Orientierung in verschiedenen Kulturbereichen.
Menschen im Tourismus.
Entwicklung und Hebung der Tourismuskultur.
Bedeutung der Freizeitpädagogik.
Wert intakter Kulturlandschaft.
Projektmanagement im Tourismus.
FACHCHEMIE
Anorganische und organische Chemie in der Ernährungswissenschaft. Biochemie.
Methoden der Veranschaulichung in der Lebensmittelchemie.
FACHFRANZÖSISCH
Pflege der Fachsprache in Wort und Schrift.
Erstellung von Speise- und Getränkekarten.
Kommunikationsübungen aus dem Berufsalltag.
C. Freigegenstände
ERWACHSENENBILDUNG
Siehe Anlage II/1.
KONSUMENTENERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen ergänzende Kenntnisse aus den Bereichen Konsumverhalten und Konsumentenschutz erwerben und fachübergreifend einsetzen können. Sie sollen die Notwendigkeit des Erfahrensaustausches und der Weiterbildung in dem sich kontinuierlich verändernden europäischen Lebensraum einsehen.
Lehrstoff:
Warenkunde und Gerätekunde; Warenkennzeichnung.
Marktentwicklung.
Konsumentenschutz; sicherheitstechnische Vorschriften.
Bedarfserhebung; Kosten-Nutzen-Relationen; Produktmanagement und Preisgestaltung.
Werbepsychologie; unterstützende Verbraucherinformation; Produktinformation.
Institutionen der Konsumentenberatung; Führung von Beratungsgesprächen; kritische Beurteilung von Kaufentscheidungen, ökologische und wirtschaftliche Folgen.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl der Schwerpunkte sind die aktuellen Informationen zu interpretieren. Die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Institutionen ist zu pflegen.
EUROPAPRAKTIKUM
Siehe Anlage II/1.
LEIBESERZIEHUNG
(ZUR VORBEREITUNG AUF DIE ERWEITERUNGSPRÜFUNG)
Siehe Anlage VII, Abschnitt III, lit. i.
D. Unverbindliche Übungen
Siehe Anlage II/1.
1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I. 2) Im 1. Studienabschnitt können einzelne Gegenstände auch in ein
anderes Semester verlegt werden und/oder als Blockveranstaltung angeboten werden, wobei eine Wochenstunde 20 Stunden entspricht.
*3) Pflichtveranstaltungen für Studierende ohne einschlägige Vorkenntnisse.
*4) Schulpraktikum: 45 Stunden im 5. oder 6. Semester, aufgeteilt auf 3 Wochen. Berufspraktikum: Mindestens 30 Wochen Vollbeschäftigung möglichst während der ersten beiden Semester, spätestens jedoch bis zum Ende des 1. Studienabschnittes.
*5) In den Gruppen 1 bis 5 erfolgt die Festlegung der Wochenstunden, in Gruppe 1 zusätzlich die Festlegung des Lehrstoffes, durch den Studienplan (siehe Anlage I). Die Studierenden haben von den Gruppen 2 bis 5 vier Gegenstände (siehe Abschnitt VI) aus mindestens 2 Gruppen zu wählen.
Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 semesterweise aufsteigendes
Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 2).
Anlage IV/1
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN TECHNISCHEN UND
GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHT (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK, FACHRICHTUNG DAMENKLEIDERMACHEN UND HERRENKLEIDERMACHEN)
I. STUNDENTAFEL *1)
```
```
Art der Studienabschnitt Lehr-
Unter- 1. *2) 2. ver-
V = Vorlesung richts- Wochenstunden Summe pflicht-
S = Seminar veran- tungs-
Ü = Übung staltung 1. 2. 3. 4. 5. 6. gruppe
```
```
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
```
Humanwissenschaften
```
Religionspädagogik ... V - - 1 1 1 1 4 I
S - - 1 1 1 1 4 I
Erziehungs-
wissenschaft ......... V - - 1 - 1 1 3 I
S - - - 1 1 1 3 I
Unterrichts-
wissenschaft ......... V - - 1 - 1 1 3 I
S - - - 1 1 1 3 I
Pädagogische
Psychologie .......... V - - 1 - 1 1 3 I
S - - - 1 1 1 3 I
Pädagogische
Soziologie mit
Betriebssoziologie ... V - - 1 - 1 1 3 I
S - - - 1 1 1 3 I
Aktuelle
Humanwissenschaften
mit
berufspädagogischer
Forschung ............ S/Ü - - - - 2 3 5 I
Schulrecht ........... V - - 1 1 1 - 3 I
S - - - - - 1 1 I
Biologische Grundlagen
der Erziehung mit
Gesundheitslehre,
Arbeits- und
Schulhygiene ......... V - - - - 1 1 2 I
```
Didaktik,
```
Fachdidaktik und
schulpraktische
Ausbildung
Didaktik und
Mediendidaktik ....... S 1 1 1 1 1 1 6 III
Unterrichts-
technologie .......... S/Ü - 1 1 1 - - 3 III
Fachdidaktik mit
schulpraktischen
Übungen .............. Ü 4 5 14 15 11 6 55 II
```
Fachwissenschaften
```
Kulturgeschichte der
Mode ................. V - 1 - - 1 - 2 II
Fertigungsplanung und
Arbeitsorganisation .. S 2 2 2 - - - 6 II
Textilchemie und
Textiltechnologie .... V 1 2 2 2 - - 7 I
S/Ü - 1 - - - - 1 I
V *2) - - - - 2*2) - 2 *2) I
Chemotechnische
Übungen .............. Ü 1 - - - - - 1 III
Fertigungstechnik .... V 1 - 1 - - - 2 I
Technologie der
Bekleidungsmaschinen . S/Ü - 1 - - - - 1 II
Anwendungs- und
Produktionstechniken . S/Ü 2 1 - - - - 3 II
Modeatelier .......... Ü 4 - - - - - 4 IVa
Bekleidungstechnik
und Modemarketing .... Ü - 6 - - - - 6 II
Schnittkonstruktion
mit CAD .............. S/Ü 4 4 - - - - 8 II
Entwurfzeichnen mit
CAD .................. S/Ü 2 3 2 - - - 7 II
Aktzeichnen .......... Ü 1 - - - - - 1 IV
Kreatives Gestalten .. Ü 2 - - - - - 2 IVa
Dekorative textile
Produktgestaltung
und Modedesign ....... Ü 2 - - - - - 2 IVa
Angewandte
Informatik ........... S/Ü 2 2 2 2 - - 8 I
```
Ergänzende
```
Unterrichts-
veranstaltungen
Politische Bildung ... S - - - 2 - - 2 II
Volkswirtschaft ...... S - - 1 1 - - 2 II
Sprachpflege und
Rhetorik ............. Ü 2 - - - - 1 3 II
```
Schulpraktikum *3)
```
B. WAHLPFLICHTGEGENSTÄNDE
*4)
Gruppe 1 - Autonomer
Studienbereich .......... S/Ü - - - - 1 1 2 I-III
Gruppe 2 - Angewandte
Humanwissenschaften ..... S/Ü )
Gruppe 3 - Angewandte
Berufspädagogik ......... S/Ü ) - - - - 4 4 8 I
Gruppe 4 - Sprachen ..... S/Ü )
Gruppe 5 -
Fachtheoretische
Grundbildung ............ S/Ü )
```
```
Summe A und B
(ohne Schulpraktikum) ... 31 30 33 31 32 28 185
34 *2) 187 *3)
C. FREIGEGENSTÄNDE
Erwachsenenbildung ...... V - - - 1 - - 1 II
S - - - - - 1 1 II
Europapraktikum ......... S/Ü - - - 2 2 - 4 II
Leibeserziehung
(zur Vorbereitung auf
die
Erweiterungsprüfung) .... S/Ü - - 2 2 4 4 12 II
D. UNVERBINDLICHE
ÜBUNGEN
Leibesübungen ........... Ü - 2 2 - 2 2 8 IVa
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Studiengang hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Lehramtes für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Damenkleidermachen und Herrenkleidermachen) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.
III. STUDIENPLAN (SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN)
Siehe Anlage I.
IV. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
In die Studienveranstaltungen der ersten beiden Semester des ersten Studienabschnittes sind, insbesondere in den fachwissenschaftlichen Disziplinen, die beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der Studierenden zu integrieren und durch die fachdidaktische und schulpraktische Umsetzung der künftigen Unterrichtstätigkeit nutzbar zu machen. Für die nachfolgenden aufbauenden Semester ist ein möglichst homogenes Leistungsniveau anzustreben.
IV. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II/1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
Humanwissenschaften
(ausgenommen Religionspädagogik)
Didaktik, Fachdidaktik und schulpraktische Ausbildung
DIDAKTIK UND MEDIENDIDAKTIK
Anlage II/1 findet mit der Maßgabe Anwendung, daß die Ausbildung auf jene Schularten auszurichten ist, an welchen die Studierenden unterrichten werden.
UNTERRICHTSTECHNOLOGIE
Siehe Anlage II/1.
FACHDIDAKTIK MIT SCHULPRAKTISCHEN ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen im Hinblick auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Lehrer und Lehrerinnen für Mode und Bekleidungstechnik spezielle Persönlichkeits- und Geschmacksbildung unter Einbeziehung des aktuellen Zeitgeistes erfahren.
Sie sollen den Unterricht für ihre Schulart sowie für ihren Fachbereich sachlich und didaktisch planen, durchführen und auf seine Wirksamkeit hin überprüfen können. Sie sollen sich auf neue Unterrichtssituationen flexibel einstellen, experimentelle Unterrichtskonzepte realisieren und ihrem Erziehungsauftrag gerecht werden können.
Sie sollen durch Eigenbeobachtung und Fremdbeobachtung das Selbstverständnis für die eigene Lehrerrolle finden. Sie sollen durch Unterrichtsbeobachtung Interaktionen und Unterrichtsverfahren reflektieren können.
Sie sollen im Rahmen konkreter Lehrübungen die Lehrbehelfe, Arbeitsmittel und Medien situationsadäquat auswählen und einsetzen sowie Verfahren der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung auswählen, konstruieren und anwenden können.
Sie sollen Feedback nehmen und geben können.
Sie sollen Fertigungsmethoden für gewerbliche und industrielle Fertigung methodisch und fachdidaktisch aufbereiten und dabei die ergonomischen, technischen und wirtschaftlichen Erfordernisse berücksichtigen können.
Die Studierenden sollen die Fertigungstechniken und Schnittzeichnungssysteme für DOB, HAKA und Kinderbekleidung methodisch und didaktisch aufbereiten können.
Lehrstoff:
Lehrplan:
Interpretation der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze der zu unterrichtenden Fächer.
Erstellung der Lehrstoffverteilung.
Unterricht:
Planung und Durchführung von Unterricht.
Formulierung von Lernzielen.
Gliederung von Unterrichtseinheiten.
Auswahl von Unterrichtsverfahren.
Erstellung von Unterrichtsvorbereitungen.
Lehrbesuche und Lehrübungen; Unterrichtsanalysen.
Lehrverhaltenstraining:
Skills, Normsituationen, schwierige erziehliche und unterrichtliche
Situationen;
experimentelle Unterrichtskonzepte.
Unterrichtsmittel:
Auswahl, Beschaffung und Einsatz; das Schulbuch.
Möglichkeiten und Formen der Lernkontrolle
(Informationsfeststellung), der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung anhand praktischer Beispiele.
Schulverwaltung:
Lehrer, Klassenvorstand, Kustodiate.
Führung von Amtsschriften.
Schulveranstaltungen.
Leistungsbeurteilung, Wiederholungs- und Nachtragsprüfungen;
Zeugnisse.
Didaktische Grundsätze:
Die Erarbeitung der Lernziele des Gegenstandes „Fachdidaktik mit schulpraktischen Übungen'' soll anhand konkreter Situationen aus den jeweils zu unterrichtenden Fächern exemplarisch erfolgen. Der Übung ist besonderer Stellenwert einzuräumen.
Die Unterrichtsvorbereitungen sollen aufbauend auf Detailarbeiten, technischen Übungen, Modellen und kreativen Arbeiten erfolgen. Die Studierenden sollen in jedem Unterrichtsgegenstand, für den sie ausgebildet werden, mindestens eine Lehrübung durchführen, wobei die Themen hiezu der Lehrstoffverteilung der Besuchsklasse entsprechen sollen.
Bei der Auswahl der Besuchsklassen sollen besondere Unterrichts- und Erziehungssituationen sowie Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Schriftliche Aufzeichnungen und audiovisuelle Mitschnitte sollen die Unterrichtsanalysen erleichtern.
Gezielte Beobachtungsaufgaben bei Hospitationen und Lehrübungen sollen die Effizienz der Unterrichtsveranstaltungen erhöhen.
Fachwissenschaften
Gemeinsame didaktische Grundsätze:
Eine Vielzahl von Unterrichtsformen soll die effiziente Vermittlung von Lehrinhalten fördern.
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Exemplarität unter Bedachtnahme auf die Zusammenschau aller einschlägigen fachwissenschaftlichen Gegenstände.
Die Arbeiten sollen nach Plänen ausgewählt werden, die die Förderung der Kreativität, des wirtschaftlichen Denkens und des Umweltbewußtseins berücksichtigen.
Der Einsatz der technischen Möglichkeiten ist zu nutzen, wobei auch die betriebswirtschaftlichen und arbeitswissenschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen sind.
Das Erkennen von Zusammenhängen ist durch Exkursionen zu fördern. Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Fertigungsplanung und Arbeitsorganisation'' ist auf der Grundlage des Systems REFA zu vermitteln und anhand facheinschlägiger Beispiele zu üben, wobei die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen in den Unterricht stets mit einzubeziehen sind. Den notwendigen Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere mit den Pflichtgegenständen „Fertigungstechnik'', „Technologie der Bekleidungsmaschinen'', „Bekleidungstechnik und Modemarketing'' und „Angewandte Informatik'' ist stets Beachtung zu schenken.
KULTURGESCHICHTE DER MODE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Mode als Kulturphänomen sehen und die Zusammenhänge mit politischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten erkennen.
Sie sollen in der bildenden und angewandten Kunst Stilrichtungen erkennen und datieren können.
Sie sollen durch die Kulturgeschichte der Mode Entwicklungen der aktuellen Mode verstehen und nachvollziehen können.
Lehrstoff:
Stilmerkmale der einzelnen Epochen und ihrer Bekleidungsformen in der Gesamtschau mit Accessoires, Frisur und Schminkkunst.
Modeentwicklung:
Aktuelles Modeschaffen, richtungsweisende Modeschöpfer und wichtigste Modezentren.
FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Kenntnisse und Fertigkeiten über die Grundlagen des modernen Arbeitsstudiums, insbesondere der Methoden einer wirtschaftlichen Arbeitsorganisation und einer menschengerechten Arbeitsgestaltung, vertiefen.
Lehrstoff:
Arbeitsorganisation:
Arbeitsplatzgestaltung, Materialflußgestaltung, Anforderungsermittlung, Entgeltdifferenzierung, Bewertung von Gestaltungsmaßnahmen und -alternativen, Amortisation, Arbeitssystemwertanalyse.
Datenermittlung:
Technik der Zeitaufnahme und Auswertung mit Hilfe der EDV, Leistungsgradbeurteilung, Darstellung und Anwendung von Planzeiten, Methoden zur Ermittlung von Verteilzeit.
TEXTILCHEMIE UND TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Grundbegriffe aus organischer und anorganischer Chemie auf die Textilchemie übertragen können.
Sie sollen Aufbauformen der Faserstoffe auf Eigenschaften und Eigenschaftsänderungen beziehen und die Technologie der Fadenbildung, der Flächenerzeugung und Veredelung anhand von Stoff- und Materialproben umsetzten können.
Die Studierenden sollen die Fach- und Handelsbezeichnungen, die Herstellung, die Eigenschaften und Wirtschaftlichkeit des Einsatzes textiler Materialien beschreiben können.
Zusätzlich für Fachgruppe A:
Die Studierenden sollen im Hinblick auf die künftige Unterrichtstätigkeit Gebiete der Textilchemie und Textiltechnologie in vertiefter Darstellung beherrschen können. Sie sollen die Inhalte im fachtheoretischen Unterricht umsetzen können.
Lehrstoff:
Grundbegriffe aus organischer und anorganischer Chemie.
Natürliche und synthetische Faserstoffe:
Chemischer und physikalischer Aufbau, Eigenschaften und Eigenschaftsänderungen.
Technologien der Fadenbildung sowie Techniken und Verfahrensabläufe bei der Erzeugung textiler Flächen.
Chemische und physikalische Methoden der Veredelung von Textilien. Anlegen einer Sammlung von Stoffen aus Natur- und Synthesefasern.
CHEMOTECHNISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen durch Versuche chemische und physikalische Mechanismen und Abläufe in Textilchemie und Textiltechnologie nachvollziehen können.
Lehrstoff:
Typenreaktionen der häufigsten Faserstoffe und Feststellung von Mischungen bzw. rohstofftypischen Veredelungen.
Versuche, die chemische und physikalische Mechanismen und Abläufe in Textilchemie und Textiltechnologie zeigen.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen den Einsatz von Bekleidungsmaschinen entsprechend ihrer Funktion bei der Anfertigung von Kleidungsstücken zuordnen können.
Sie sollen Kenntnisse über Maschinen und Betriebseinrichtungen der Bekleidungswirtschaft haben. Sie sollen mechanische Vorgänge an Bekleidungsmaschinen erklären und beschreiben können. Sie sollen die Rechtsvorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung umsetzen können.
Lehrstoff:
Nähtechnik:
Nähstich und Nähstichtypen,
Technologie, Bedienung und Einsatz der Nähmaschinen,
Zuschneidemaschinen und Bügelmaschinen.
Fixiertechnik:
Einsatz der Maschinen unter Berücksichtigung der Fertigungstechnik.
TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Maschinen richtig und sachgemäß warten können.
Sie sollen das Umrüsten von Maschinen für unterschiedliche Arbeitsmethoden beherrschen. Sie sollen ausreichende Kenntnisse über den zweckentsprechenden und sicherheitstechnischen Einsatz von Einrichtungen, Geräten und Maschinen haben.
Sie sollen Betriebsstörungen an Maschinen erkennen und beheben können.
Lehrstoff:
Zuschneidemaschinen; Maschinen der Einrichterei; Näh- und Bügelmaschinen; Stickmaschinen.
Installation und Einsatz von Zusatzgeräten.
ANWENDUNGS- UND PRODUKTIONSTECHNIKEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen auf den aktuellen Stand der technischen und ökologischen Entwicklung geführt werden. Sie sollen die einschlägige Fachliteratur einsetzen können. Sie sollen Fertigungstechniken für DOB, HAKA und Kinderbekleidung unter Berücksichtigung von Paßform und Abänderung darstellen und beurteilen können.
Lehrstoff:
Verarbeitungstechniken von DOB, HAKA und Kinderbekleidung für die gewerbliche und industrielle Fertigung.
Technische Detailarbeiten.
Bearbeitungs- und Paßformfehler.
Arbeitspläne.
MODEATELIER
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Kenntnisse in der Gestaltung und Präsentation von Kleidungsstücken und Accessoires haben. Sie sollen Verarbeitungs- und Paßformfehler erkennen und beheben können sowie die Fachsprache benützen. Sie sollen Qualitätsanforderungen erstellen und begründen können. Sie sollen in der Lage sein, selbständig Modeschauen auszuarbeiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
Gewerbliche Fertigung.
Erweiterung und Vervollkommnung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Teilarbeiten zur Sicherung von Modelldetails.
Modeschauen.
Präsentation von Modellen.
BEKLEIDUNGSTECHNIK UND MODEMARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung modischer, wirtschaftlicher, technischer und ergonomischer Erfordernisse beherrschen. Sie sollen qualitätssichernde Maßnahmen setzen und durchführen können. Sie sollen die Fachsprache beherrschen und in der Berufssituation anwenden können.
Lehrstoff:
Herstellen von technischen Details bzw. von Werkstücken im Bereich DOB, HAKA, Wäsche und BESPO.
Innerbetriebliche Maßnahmen für die Dürchführung (Anm.: richtig: Durchführung)der industriellen Fertigung.
Qualitätssicherung.
Ergonomie im Arbeitsverfahren.
Kalkulation und Kostenrechnung.
Durchführung von Projekten aus dem Bereich der Modepräsentation.
SCHNITTKONSTRUKTION MIT CAD
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Modellschnitte nach Angaben selbständig erstellen können. Sie sollen selbständig Schnittentwicklungen und körper- und haltungsbedingte Schnittabwandlungen durchführen können. Sie sollen Grund- und Modellschnitte gradieren können und den Einsatz der EDV (CAD) für die Konstruktion und Gradierung beherrschen.
Lehrstoff:
Schnitterstellung für DOB, HAKA und Kinderbekleidung. Modellschnitte.
Körper- und haltungsbedingte Schnittabwandlungen.
Verschiedene Gradiertechniken.
Angewandte Informatik - CAD:
Schnittkonstruktion; Gradieren; Schnittbilderstellung.
ENTWURFZEICHNEN MIT CAD
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Modefigurinen in verschiedenen Zeichen- und Maltechniken darstellen können. Sie sollen Entwürfe in Werkzeichnungen für den gewerbliche und industriellen Bereich umsetzen können. Sie sollen Tafelzeichnungen und Tafelschriften beherrschen. Sie sollen Kollektionen erstellen können. Sie sollen Zeitströmungen der Mode (Designs) erkennen und auswerten können. Sie sollen Projektarbeiten hinsichtlich der angrenzenden Fachbereiche ausführen können.
Lehrstoff:
Proportions-, Farben- und Formenlehre.
Modefigurinen.
Zeichen- und Maltechniken unter Verwendung entsprechender Geräte und Hilfsmittel, insbesondere computerunterstützter Systeme.
Modegrafiken in Werkzeichnungen für den gewerblichen und industriellen Bereich.
Tafelzeichnungen und Schriftübungen.
Designserstellung mit Hilfe von Bildschirmelementen.
Einlesen von Modellbildern mit dem Scanner sowie Entwicklung neuer Ausdrucksformen.
Planung und Durchführung von Dokumentationen, Präsentationen und Modeschauen.
AKTZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen den menschlichen Körper in verschiedenen Stellungen und aus verschiedener Sicht beobachten und darstellen können.
Sie sollen Körperproportionen und Körpertypen erkennen.
Lehrstoff:
Figurale Bewegungsstudien.
Erfassen von Proportionen des menschlichen Körpers in verschiedenen
Zeichentechniken.
Naturstudien.
KREATIVES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Bereichen Kunst und Kultur sowie des Kunsthandwerks auswerten und bei der Herstellung kunsthandwerklicher Techniken einsetzen können. Sie sollen verschiedene Techniken unter Nutzung der Variabilität des Materials ausführen und anwenden können.
Lehrstoff:
Arbeiten mit Textilien und nichttextilen Materialien. Einsatz unterschiedlicher Techniken.
Maschinen, Geräte und deren Hilfsmittel.
Ausdrucks- und Anwendungsmöglichkeiten in Theorie und Praxis.
Farb- und Formelemente als Flächengestaltung.
Dekoration und Vitrinengestaltung; Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.
Raumgestaltung.
DEKORATIVE TEXTILE PRODUKTIONSGESTALTUNG UND MODEDESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Kreativität und Wirtschaftlichkeit in bezug auf künstlerische Ausgestaltung von Kleidungsstücken und Accessoires umsetzen können. Sie sollen wesentliche Schritte, auf denen werbewirksames Dekorieren beruht, anwenden können. Sie sollen die EDV fachspezifisch anwenden können.
Lehrstoff:
Ausführung künstlerischer Entwürfe.
Textile Gestaltung mit Maschineneinsatz und mit Handarbeit.
Dekorationsarbeiten.
Analyse von Modetrends.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen den Umgang mit neuen Technologien der Informationsverarbeitung in Hinblick auf Hardware, Software und Organisation beherrschen und Auswirkungen auf den jeweiligen Beruf, die Wirtschaft und Gesellschaft erkennen.
Sie sollen berufsorientierte Aufgaben der Datenverarbeitung mit Hilfe des Computers lösen können.
Sie sollen das jeweilige Angebot an Hardware und Software für den Unterrichtseinsatz beurteilen können.
Sie sollen mindestens ein Betriebssystem soweit beherrschen, daß sie damit Standardprobleme ihres Berufes lösen können.
Lehrstoff:
Hardware und Betriebssysteme:
Aufbau von EDV-Anlagen; berufsfeldorientierte Hardware; Einzelplatzbetriebssysteme.
Technische Arbeitsvorbereitung für Zuschnitt und Fertigung.
Stammdaten; Kundenaufträge; Produktionsplan- und Produktionssteuerung;
Methoden der Datendarstellung.
Software:
Programmpakete für die Bekleidungsindustrie.
Wirtschaftliche, soziale und arbeitstechnische Auswirkungen des EDV-Einsatzes.
Datenschutz.
Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
POLITISCHE BILDUNG
VOLKSWIRTSCHAFT
SPRACHPFLEGE UND RHETORIK
Anlage II/1 findet mit der Maßgabe Anwendung, daß Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze nach den Erfordernissen der Ausbildung für Mode und Bekleidungstechnik auszurichten sind.
Schulpraktikum
Siehe Anlage II/1.
B. Wahlpflichtgegenstände
Gruppe 1-4
Siehe Anlage II/1.
Gruppe 5 - FACHTHEORETISCHE GRUNDBILDUNG
(Modell- und Kostümgestaltung; Planungs- und Produktionsgrundlagen;
Präsentationstechnik)
MODELL- UND KOSTÜMGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgaben:
Die Studierenden sollen einen Entwurf auf der Puppe stecken und aus gesteckten Modellen einen Schnitt entwickeln können. Sie sollen historische Bekleidungsformen aufnehmen, Schnittformen festlegen und Verarbeitungsformen bestimmen können. Sie sollen passende Accessoires zuordnen und auch das Umfeld, wie Kopfschmuck und Maskenbildung, einbeziehen können.
Lehrstoff:
Gesteckte Modelle in Papier und Stoff.
Schnittentwicklungen durch Modellarbeit.
Theaterausstattungen planen und ausführen.
Accessoires für das Theater.
Didaktische Grundsätze:
Die didaktische Aufbereitung sowie die Gewichtung der durchzuführenden Arbeiten sollen auf den zu erwartenden Bedarf an den Schulen abgestimmt werden.
PLANUNGS- UND PRODUKTIONSGRUNDLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Kenntnisse und Fertigkeiten über die Grundlagen des modernen Arbeitsstudiums, insbesondere die Methoden einer wirtschaftlichen Betriebsorganisation, vertiefen.
Lehrstoff:
Systematisches Vorgehen - Planungssystematik.
Pflichtenheft, Ablaufgestaltung, Prinzipien und Analyse von Arbeitsabläufen und Darstellungsformen.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist anhand facheinschlägiger Beispiele zumindest eines in der Wirtschaft angewandten Systemes zu vermitteln, wobei die von den Studierenden eingebrachten Erfahrungen aus der Berufspraxis in den Unterricht einzubeziehen sind. Querverbindungen mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen, insbesondere „Fertigungstechnik'', „Technologie der Bekleidungsmaschinen'', „Bekleidungstechnik und Modemarketing'' und „Angewandte Informatik'', sind herzustellen.
PRÄSENTATIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen sich mit den Anliegen der Präsentationstechnik auseinandersetzen können. Sie sollen einerseits ihre eigene Präsentationskompetenz erweitern und anderseits den Schülern Hilfe geben können.
Lehrstoff:
Vorbereitung einer Präsentation.
Moderationstechnik.
Visualisierungregeln.
Druckpräsentation.
Bewegungslehre.
Didaktische Grundsätze:
Um eine eigenständige Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff zu gewährleisten, können Projektarbeiten durchgeführt werden. Die Projektarbeiten können als Einzel- oder Gruppenarbeit erstellt werden.
Es ist ein in der Wirtschaft angewandtes System zu vermitteln und anhand facheinschlägiger Beispiele zu üben, wobei die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen in den Unterricht stets einzubeziehen sind. Den notwendigen Querverbindungen mit den Pflichtgegenständen „Fertigungstechnik'', „Technologie der Bekleidungsmaschinen'', „Bekleidungstechnik und Modemarketing'' und „Angewandte Informatik'' ist stets Beachtung zu schenken.
C. Freigegenstände
ERWACHSENENBILDUNG
Siehe Anlage II/1.
EUROPAPRAKTIKUM
Siehe Anlage II/1.
LEIBESERZIEHUNG
(ZUR VORBEREITUNG AUF DIE ERWEITERUNGSPRÜFUNG)
Siehe Anlage VII, Abschnitt III lit. i.
D. Unverbindliche Übungen
Siehe Anlage II/1.
1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I. 2) Zusatzveranstaltung nur für Studierende der Fachgruppe A. 3) 45 Stunden im 5. oder 6. Semester, aufgeteilt auf 3 Wochen. 4) In den Gruppen 1 bis 5 erfolgt die Festlegung der Wochenstunden, in Gruppe 1 zusätzlich die Festlegung des Lehrstoffes, durch den Studienplan (siehe Anlage I). Die Studierenden haben von den Gruppen 2 bis 5 vier Gegenstände (siehe Abschnitt VI) aus mindestens 2 Gruppen zu wählen.
Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 semesterweise aufsteigendes
Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 2).
Anlage IV/2
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN TECHNISCHEN UND
GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHT (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK,
FACHRICHTUNG KUNSTSTICKEN)
I. STUNDENTAFEL *1)
```
```
Art der Studienabschnitt Lehr-
Unter- 1. *2) 2. ver-
V = Vorlesung richts- Wochenstunden Summe pflicht-
S = Seminar veran- tungs-
Ü = Übung staltung 1. 2. 3. 4. 5. 6. gruppe
```
```
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
```
Humanwissenschaften
```
Religionspädagogik ... V - - 1 1 1 1 4 I
S - - 1 1 1 1 4 I
Erziehungs-
wissenschaft ......... V - - 1 - 1 1 3 I
S - - - 1 1 1 3 I
Unterrichts-
wissenschaft ......... V - - 1 - 1 1 3 I
S - - - 1 1 1 3 I
Pädagogische
Psychologie .......... V - - 1 - 1 1 3 I
S - - - 1 1 1 3 I
Pädagogische
Soziologie mit
Betriebssoziologie ... V - - 1 - 1 1 3 I
S - - - 1 1 1 3 I
Aktuelle
Humanwissenschaften
mit
berufspädagogischer
Forschung ............ S/Ü - - - - 2 3 5 I
Schulrecht ........... V - - 1 1 1 - 3 I
S - - - - - 1 1 I
Biologische Grundlagen
der Erziehung mit
Gesundheitslehre,
Arbeits- und
Schulhygiene ......... V - - - - 1 1 2 I
```
Didaktik,
```
Fachdidaktik und
schulpraktische
Ausbildung
Didaktik und
Mediendidaktik ....... S 1 1 1 1 1 1 6 III
Unterrichts-
technologie .......... S/Ü - 1 1 1 - - 3 III
Fachdidaktik mit
schulpraktischen
Übungen .............. Ü 4 5 14 15 11 6 55 II
```
Fachwissenschaften
```
Geschichte des
textilen
Kunsthandwerks ....... V - 2 - - 1 - 3 II
Textilchemie und
Textiltechnologie .... V 1 2 - 2 - - 5 I
S/Ü - 1 - - - - 1 I
V - - - - 2*2) - 2 *2) I
Chemotechnische
Übungen .............. Ü 1 - - - - - 1 III
Fertigungstechnik .... V 2 - 2 - - - 4 I
Anwendungs- und
Produktionstechniken . S/Ü 2 1 - - - - 3 II
Kunststicken ......... Ü 6 4 - - - - 10 IVa
Textiles Gestalten ... Ü - 6 - - - - 6 IVa
Entwurfzeichnen mit
CAD .................. S/Ü 3 3 3 2 2 2 15 II
Werkzeichen mit CAD .. S/Ü 2 2 - - - - 4 II
Aktzeichnen .......... Ü 1 - - - - - 1 IV
Kreatives Gestalten .. Ü 2 - - - - - 2 IVa
Dekorative textile
Produktgestaltung
und Modedesign ....... Ü 2 - - - - - 2 IVa
Angewandte
Informatik ........... S/Ü 2 2 2 2 - - 8 I
```
Ergänzende
```
Unterrichtsver-
anstaltungen
Politische Bildung ... S - - - 2 - - 2 II
Volkswirtschaft ...... S - - 1 1 - - 2 II
Sprachpflege und
Rhetorik ............. Ü 2 - - - - 1 3 II
```
Schulpraktikum *3)
```
B. WAHLPFLICHTGEGENSTÄNDE
*4)
Gruppe 1 - Autonomer
Studienbereich .......... S/Ü - - - - 1 1 2 I-III
Gruppe 2 - Angewandte ... S/Ü )
Humanwissenschaften
Gruppe 3 - Angewandte
Berufspädagogik ......... S/Ü )
Gruppe 4 - Sprachen ..... S/Ü ) - - - - 4 4 8 I
Gruppe 5 - .............. S/Ü )
Fachtheoretische
Grundbildung
```
```
Summe A und B
(ohne Schulpraktikum) ... 31 30 31 33 34 30 189
36 *2) 191 *3)
C. FREIGEGENSTÄNDE
Erwachsenenbildung ...... V - - - 1 - - 1 II
S - - - - - 1 1 II
Europapraktikum S/Ü - - - 2 2 - 4 II
Leibeserziehung
(zur Vorbereitung auf
die
Erweiterungsprüfung) .... S/Ü - - 2 2 4 4 12 II
D. UNVERBINDLICHE
ÜBUNGEN
Leibesübungen ........... Ü - 2 2 - 2 2 8 IVa
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Studiengang hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Lehramtes für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode- und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Kunststicken) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.
III. STUDIENPLAN (SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN)
Siehe Anlage I.
IV. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage IV/1.
V. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II/1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
Humanwissenschaften
(ausgenommen Religionspädagogik)
Didaktik, Fachdidaktik und schulpraktische Ausbildung
DIDAKTIK UND MEDIENDIDAKTIK
Anlage II/1 findet mit der Maßgabe Anwendung, daß die Ausbildung auf jene Schularten ausgerichtet ist, an welchen die Studierenden unterrichten werden.
UNTERRICHTSTECHNOLOGIE
Siehe Anlage II/1.
FACHDIDAKTIK MIT SCHULPRAKTISCHEN ÜBUNGEN
Siehe Anlage IV/1.
Fachwissenschaften
Gemeinsame didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Exemplarität unter Bedachtnahme auf die Zusammenschau aller einschlägigen fachwissenschaftlichen Fächer.
Die Arbeiten sollen nach Plänen ausgewählt werden, die die Förderung der Kreativität, des wirtschaftlichen Denkens und des Umweltbewußtseins berücksichtigen.
Eine Vielzahl von Unterrichtsformen soll die effiziente Vermittlung von Lehrinhalten fördern.
Der Einsatz der technischen Möglichkeiten ist zu nutzen, wobei die betriebswirtschaftlichen und arbeitswissenschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen sind.
Das Erkennen von Zusammenhängen ist durch Exkursionen zu fördern.
Den notwendigen Querverbindungen mit anderen Unterrichtgegenständen, insbesondere mit den Pflichtgegenständen „Fertigungstechnik'', „Kunststicken'', „Textiles Gestalten'', „Kreatives Gestalten'' und „Angewandte Informatik'', ist stets Beachtung zu schenken.
GESCHICHTE DES TEXTILEN KUNSTHANDWERKES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die künstlerische Gestaltung der textilen Flächen als Kulturphänomen sehen und die Zusammenhänge mit sozialen und wirtschaftlichen Aspekten erkennen.
Sie sollen in der bildenden und angewandten Kunst Stilrichtungen erkennen und datieren können.
Sie sollen durch die Geschichte des textilen Kunsthandwerkes Entwicklungen der textilen Kunst verstehen und nachvollziehen können.
Lehrstoff:
Stilmerkmale der einzelnen Epochen und Kulturkreise. Entwicklungsgeschichte der Spitzen.
Aktuelle künstlerische Gestaltung textiler Produkte. Richtungsweisende Textilkünstler.
TEXTILCHEMIE UND TEXTILTECHNOLOGIE
Siehe Anlage IV/1.
CHEMOTECHNISCHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage IV/1.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Techniken und Verfahren der Stickerei in traditioneller und zeitgemäßer Arbeitsweise methodisch und fachdidaktisch aufbereiten können.
Sie sollen für Werkstücke die entsprechenden Unterlagen für die Fertigungsplanung und den Materialbedarf erstellen und für den Unterricht umsetzen können.
Die Studierenden sollen die Unterweisung der Schüler in Produktgestaltung im Hinblick auf Entwurf, Materialauswahl und Organisation durchführen können. Sie sollen die Fachsprache beherrschen und in den Berufssituationen anwenden können.
Lehrstoff:
Sticktechniken nach der Stoffstruktur.
Sticktechniken nach einem Entwurf.
Traditionelle und moderne Fertigungstechniken.
Präsentation- und Ausstellungsgestaltungen.
ANWENDUNGS- UND PRODUKTIONSTECHNIKEN
Siehe Anlage IV/1.
KUNSTSTICKEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Werkstücke und Detailarbeiten in verschiedenen Sticktechniken entwurfgerecht ausführen können. Sie sollen die Umsetzung unter Berücksichtigung der verschiedenen Bildungsziele der facheinschlägigen Schularten gestalten können.
Lehrstoff:
Sticktechniken nach der Stoffstruktur.
Sticktechniken nach eigenen und gegebenen Entwürfen.
Techniken der Paramentstickerei.
Techniken der Spitzenoptik.
TEXTILES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen den Werkstoff Textil in all seiner Vielfältigkeit kennenlernen und für den Unterricht umsetzen können.
Sie sollen Materialeigenschaften und ihre Auswirkungen auf textile Erzeugnisse kennen und fachgerecht einsetzen können. Sie sollen die Auswirkungen von Materialkombinationen und Materialverbindungen auf bildnerische Formbarkeit und Funktion erfahren und für den Unterricht umsetzen können.
Lehrstoff:
Künstlerische Techniken der Garn- und Stoffbildung. Färben von Textilien.
Musterbildung und Stoffausrüstungsverfahren.
Montagetechniken für künstlerische Objekte.
ENTWURFZEICHNEN MIT CAD
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Studien nach der Natur als Schulung für genaues Beobachten und als Bereicherung des Wissens um Form und Farbe erstellen.
Sie sollen Übungen zur Sinnerfassung für Proportionen, Flächengliederung und Farbkompositionen durchführen. Sie sollen Tafelzeichnungen und -schriften beherrschen.
Sie sollen Zeitströmungen (Designs) erkennen und auswerten können. Sie sollen Projektarbeiten hinsichtlich der angrenzenden Fachbereiche ausführen können.
Sie sollen Entwürfe für Stickereien computerunterstützt herstellen können.
Lehrstoff:
Proportions-, Farben- und Formenlehre.
Modefigurinen.
Zeichen- und Maltechniken.
Entwürfe für Stickereien im Bereich der Mode sowie für verschiedene
dekorative Zwecke und für
Paramentstickerei.
WERKZEICHNEN MIT CAD
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen grafische Darstellungen von Stickerei- und Verzierungstechniken aufgegliedert in einzelne Arbeitsphasen erstellen können.
Sie sollen eigene und gegebene Entwürfe zu fachgerechten Werkzeichnungen und Pausen, auch computerunterstützt, auszeichnen können.
Lehrstoff:
Umsetzen von Entwürfen für verschiedene Anwendungsgebiete und Ausführungsmöglichkeiten.
Auswerten von Arbeitsproben.
Flächenverteilung und Rapportbildung mit Computerunterstützung.
AKTZEICHNEN
Siehe Anlage IV/1.
KREATIVES GESTALTEN
Siehe Anlage IV/1.
DEKORATIVE TEXTILE PRODUKTGESTALTUNG UND MODEDESIGN
Siehe Anlage IV/1.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage IV/1.
Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
POLITISCHE BILDUNG
VOLKSWIRTSCHAFT
SPRACHPFLEGE UND RHETORIK
Schulpraktikum
Gruppe 1-4
Gruppe 5 - FACHTHEORETISCHE GRUNDBILDUNG
C. Freigegenstände
ERWACHSENENBILDUNG
EUROPAPRAKTIKUM
LEIBESERZIEHUNG
(ZUR VORBEREITUNG AUF DIE ERWEITERUNGSPRÜFUNG)
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage II/1.
1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I. 2) Zusatzveranstaltung für Studierende der Fachgruppe A. 3) 45 Stunden im 5. oder 6. Semester, aufgeteilt auf 3 Wochen. 4) In den Gruppen 1 bis 5 erfolgt die Festlegung der Wochenstunden, in Gruppe 1 zusätzlich die Festlegung des Lehrstoffes, durch den Studienplan (siehe Anlage I). Die Studierenden haben von den Gruppen 2 bis 5 vier Gegenstände (siehe Abschnitt VI) aus mindestens 2 Gruppen zu wählen.
Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 semesterweise aufsteigendes
Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 2).
Anlage V/I
```
```
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN TECHNISCHEN UND
GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHT(AUSGENOMMEN MODE UND
BEKLEIDUNGSTECHNIK)
Studiengang für nicht im Schuldienst stehende Studierende
I. STUNDENTAFEL *1)
```
```
Art der Studienabschnitt Lehr-
Unter- 1. *2) 2. ver-
V = Vorlesung richts- Wochenstunden Summe pflicht-
S = Seminar veran- tungs-
Ü = Übung staltung 1.-2. 3. 4. 5. 6. gruppe
```
```
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
```
Humanwissenschaften
```
Religionspädagogik ... V - 1 1 1 1 4 I
S - 1 1 1 1 4 I
Erziehungs-
wissenschaft ......... V - 1 - 1 1 3 I
S - - 1 1 1 3 I
Unterrichts-
wissenschaft ......... V - 1 - 1 1 3 I
S - - 1 1 1 3 I
Pädagogische
Psychologie .......... V - 1 - 1 1 3 I
S - - 1 1 1 3 I
Pädagogische
Soziologie mit
Betriebssoziologie ... V - 1 - 1 1 3 I
S - - 1 1 1 3 I
Aktuelle
Humanwissenschaften
mit
berufspädagogischer
Forschung ............ S/Ü - - - 2 3 5 I
Schulrecht ........... V - 1 1 1 - 3 I
S - - - - 1 1 I
Biologische
Grundlagen der
Erziehung mit
Gesundheitslehre,
Arbeits- und
Schulhygiene ......... V - - - 1 1 2 I
```
Didaktik,
```
Fachdidaktik und
schulpraktische
Ausbildung
Didaktik und
Mediendidaktik ....... S 2 1 1 2 1 7 III
Unterrichts-
technologie .......... S/Ü 1 2 2 - - 5 III
Fachdidaktik mit
schulpraktischen
Übungen .............. S/Ü 3 10 10 4 6 33 II
```
Fachwissenschaften
```
Fachliche Bildung .... S 2 3 3 3 3 14 I
Werkstättenbetriebs-
lehre ................ S - 1 1 1 1 4 I
Angewandte
Informatik ........... S/Ü - 1 1 2 2 6 I
```
Ergänzende
```
Studienveranstaltungen
Schulverwaltung ......... S 1 1 1 - - 3 III
Politische Bildung ...... S - - - 1 1 2 II
Betriebswirtschaft ...... S - - - 2 - 2 II
Sprachpflege und
Rhetorik ................ S 1 2 2 - - 5 II
```
Schulpraktikum *3)
```
B. WAHLPFLICHTGEGENSTÄNDE
*4)
Gruppe 1 - Autonomer
Studienbereich .......... S 2 - - - - 2 I-III
Gruppe 2 - Angewandte
Humanwissenschaften ..... S/Ü )
Gruppe 3 - Angewandte
Berufspädagogik ......... S/Ü ) - - - 4 4 8 I
Gruppe 4 - Sprachen ..... S/Ü )
Gruppe 5 -
Fachtheoretische
Grundbildung ............ S/Ü )
```
```
Summe A und B
(ohne Schulpraktikum) ... 12 28 28 33 33 134
C. FREIGEGENSTÄNDE
Erwachsenenbildung ...... V - - 1 - - 1 II
S - - - - 1 1 II
Europapraktikum ...........S/Ü - - 2 - 2 4 II
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen ........... Ü - 2 2 2 2 8 IVa
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Studiengang hat den Studierenden, die noch nicht als Lehrer im Schuldienst stehen oder gestanden sind, jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Lehramtes für den technischen und gewerblichen Fachunterrichtes (ausgenommen Mode und Bekleidungstechnik) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.
Der Studiengang ist in zwei Studienabschnitte gegliedert, wobei der erste Studienabschnitt dem Erwerb grundlegender Qualifikationen und schulpraktischer Erfahrungen dient, der zweite Studienabschnitt der Festigung, Erweiterung und wissenschaftlichen Hinterfragung der für die künftige Berufsausübung erforderlichen Qualifikationen.
III. STUDIENPLAN (SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN)
Siehe Anlage I.
IV. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Während der ersten beiden Semester des ersten Studienabschnittes hat die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes zu erfolgen. Sie ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, daß die für den weiteren Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Das 3. und 4. Semester des ersten Studienabschnittes sowie der gesamte zweite Studienabschnitt sind als Vollzeitstudium zu führen.
Die von den Studierenden eingebrachten beruflichen Erfahrungen sind in beiden Studienabschnitten in die Ausbildung zu integrieren und der künftigen Unterrichtstätigkeit nutzbar zu machen.
V. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II/1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
Humanwissenschaften
(ausgenommen Religionspädagogik)
Siehe Anlage II/1.
Didaktik, Fachdidaktik und schulpraktische Ausbildung
DIDAKTIK UND MEDIENDIDAKTIK
UNTERRICHTSTECHNOLOGIE
FACHDIDAKTIK MIT SCHULPRAKTISCHEN ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen den Unterricht für ihre Schulart sowie für ihren Fachbereich sachlich und didaktisch planen, durchführen und auf seine Wirksamkeit hin überprüfen können. Sie sollen sich auf neue Unterrichtssituationen flexibel einstellen, experimentelle Unterrichtskonzepte realisieren und ihrem Erziehungsauftrag gerecht werden können.
Sie sollen durch Eigenbeobachtung und Fremdbeobachtung das Selbstverständnis für die eigene Lehrerrolle finden.
Sie sollen durch Unterrichtsbeobachtung Interaktionen und Unterrichtsverfahren reflektieren können.
Sie sollen im Rahmen der Lehrübungen Lehrbehelfe, Arbeitsmittel und Medien situationsadäquat auswählen und einsetzen sowie Verfahren der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung auswählen, konstruieren und anwenden können. Sie sollen Feedback nehmen und geben können.
Lehrstoff:
Studienabschnitt:
Interpretation der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und
der didaktischen Grundsätze der zu unterrichtenden Fächer.
Erstellung der Lehrstoffverteilung.
Unterricht:
Formulierung von Lernzielen.
Gliederung von Unterrichtseinheiten.
Auswahl von Unterrichtsverfahren.
Erstellung von Unterrichtsvorbereitungen.
Lehrbesuche und Lehrübungen; Unterrichtsanalysen.
Unterrichtsmittel:
Auswahl, Beschaffung und Einsatz; das Schulbuch.
Möglichkeiten und Formen der Lernkontrolle (Informationsfeststellung), der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung anhand praktischer Beispiele.
Studienabschnitt:
Erweiterung und Vertiefung der Stoffgebiete des 1. Studienabschnittes.
Lehrverhaltenstraining:
Skills, Normsituationen, schwierige Situationen in Erziehung und Unterricht;
experimentelle Unterrichtskonzepte.
Didaktische Grundsätze:
Die Erarbeitung der Lernziele des Gegenstandes „Fachdidaktik mit schulpraktischen Übungen'' soll anhand konkreter Situationen aus den jeweils zu unterrichtenden Fächern exemplarisch erfolgen. Der Übung ist besonderer Stellenwert einzuräumen.
Jeder Studierende soll in allen Unterrichtsgegenständen, für die er ausgebildet wird, mindestens eine Lehrübung durchführen, wobei die Themen hiezu der Lehrstoffverteilung der Besuchsklasse entsprechen sollen.
Bei der Auswahl der Besuchsklassen sollen besondere Unterrichts- und Erziehungssituationen sowie Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Schriftliche Aufzeichnungen und audiovisuelle Mitschnitte sollen die Unterrichtsanalysen erleichtern, gezielte Beobachtungsaufgaben bei Hospitationen und Lehrübungen die Effizienz der Unterrichtsveranstaltung erhöhen.
Fachwissenschaften
FACHLICHE BILDUNG
Siehe Anlage II/1 mit der Maßgabe, daß die Ausbildung auf die Erfordernisse jener berufsbildenden mittleren und höheren Schulen auszurichten ist, an denen die Studierenden künftig unterrichten werden.
WERKSTÄTTENBETRIEBSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Aufbau, Organisation, technische Ausstattung und pädagogische Funktion der Schulwerkstätten (Bauhöfe, Lehrküchen, Servierkunderäume uä.) an technisch-gewerblichen Schulen und anderen berufsbildenden höheren und mittleren Schulen kennen und ihre Kenntnisse bei der Unterrichtsgestaltung anwenden können.
Lehrstoff:
Arbeitsorganisation:
Fertigungsplanung; Arbeitsabläufe.
Unterrichtsorganisation:
Pädagogische Funktion technisch-organisatorischer Maßnahmen im
praktischen Unterricht.
Zusammenhänge didaktischer Erkenntnisse und der Arbeitsorganisation sowie Zusammenhänge zwischen didaktischen Zielen der Ausbildung und den Bestimmungen im Zusammenhang mit Sonderaufträgen.
Dokumentation von Arbeitsvorgängen.
Organisation der Beschaffung von Ausstattungen und Arbeitsmitteln:
Ankäufe bzw. Ausschreibung von Beschaffungen, wie Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel.
Inventarverwaltung.
Materialverwaltung.
Didaktische Grundsätze:
Die Vermittlung des Lehrstoffes ist praxisnahe, anschaulich sowie unter Bedachtnahme auf die künftige Unterrichtstätigkeit der einzelnen Studierenden zu gestalten. Nach Möglichkeit sind auch Besuche in verschiedenen Schulwerkstätten und anderen einschlägigen Einrichtungen der praktischen Ausbildung vorzusehen, um insbesondere deren Verwaltungs- und Organisationsaufbau sowie deren technische Ausstattung kennenzulernen.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage II/1.
Ergänzende Studienveranstaltungen
SCHULVERWALTUNG
POLITISCHE BILDUNG
BETRIEBSWIRTSCHAFT
SPRACHPFLEGE UND RHETORIK
Schulpraktikum
C. Freigegenstände
ERWACHSENENBILDUNG
EUROPAPRAKTIKUM
Siehe Anlage II/1.
1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I. 2) Im 1. Studienabschnitt können einzelne Gegenstände auch in ein
anderes Semester verlegt werden und/oder als Blockveranstaltung angeboten werden, wobei eine Wochenstunde 20 Stunden entspricht.
*3) 45 Stunden im 3., 4., 5. oder 6. Semester, aufgeteilt auf 3 bis 10 Wochen.
*4) In den Gruppen 1 bis 5 erfolgt die Festlegung der Wochenstunden, in Gruppe 1 zusätzlich die Festlegung des Lehrstoffes, durch den Studienplan (siehe Anlage I). Die Studierenden haben von den Gruppen 2 bis 5 vier Gegenstände (siehe Abschnitt VI) aus mindestens 2 Gruppen zu wählen.
Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 semesterweise aufsteigendes
Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 2).
Anlage V/2
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN TECHNISCHEN UND
GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHT (AUSGENOMMEN MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK)
Studiengang für im Schuldienst stehende Studierende
I. STUNDENTAFEL *1)
```
```
Art der Studienabschnitt Lehr-
Unter- 1. *2) ver-
V = Vorlesung richts- Wochenstunden Summe pflicht-
S = Seminar veran- tungs-
Ü = Übung staltung 1.-4. 5. 6. gruppe
```
```
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
```
Humanwissenschaften
```
Religionspädagogik ... V - 1 1 2 I
S - 1 1 2 I
Erziehungs-
wissenschaft ......... V - 1 1 2 I
S - 1 1 2 I
Unterrichts-
wissenschaft ......... V - 1 1 2 I
S - 1 1 2 I
Pädagogische
Psychologie .......... V - 1 1 2 I
S - 1 1 2 I
Pädagogische
Soziologie mit
Betriebssoziologie ... V - 1 1 2 I
S - 1 1 2 I
Aktuelle
Humanwissenschaften
mit
berufspädagogischer
Forschung ............ S/Ü - 2 3 5 I
Schulrecht ........... V - 1 - 1 I
S - - 1 1 I
Biologische
Grundlagen der
Erziehung mit
Gesundheitslehre,
Arbeits- und
Schulhygiene ......... V - 1 1 2 I
```
Didaktik,
```
Fachdidaktik und
schulpraktische
Ausbildung
Didaktik und
Mediendidaktik ....... S 2 2 1 5 III
Unterrichts-
technologie .......... S/Ü 1 - - 1 III
Fachdidaktik mit
schulpraktischen
Übungen .............. S/Ü 3 4 6 13 II
```
Fachwissenschaften
```
Fachliche Bildung .... S 2 3 3 8 I
Werkstättenbetriebs-
lehre ................ S - 1 1 2 I
Angewandte
Informatik ........... S/Ü - 2 2 4 I
```
Ergänzende
```
Studienver-
anstaltungen
Schulverwaltung ...... S 1 - - 1 III
Politische Bildung ... S - 1 1 2 II
Betriebswirtschaft ... S - 2 - 2 II
Sprachpflege und
Rhetorik ............. S 1 - - 1 II
```
Schulpraktikum *3)
```
B. WAHLPFLICHTGEGENSTÄNDE
*4)
Gruppe 1 - Autonomer
Studienbereich ....... S/Ü 2 - - 2 I-III
Gruppe 2 - Angewandte
Humanwissenschaften .. S/Ü )
Gruppe 3 - Angewandte
Berufspädagogik ...... S/Ü ) - 4 4 8 I
Gruppe 4 - Sprachen .. S/Ü )
Gruppe 5 -
Fachtheoretische
Grundbildung ......... S/Ü )
```
```
Summe A und B
(ohne Schulpraktikum) ... 12 33 33 78
C. FREIGEGENSTÄNDE
Erwachsenenbildung ...... V 1 - - 1 II
S - - 1 1 II
Lebende Fremdsprache .... S/Ü 2 2 2 6 (I)
Europapraktikum ...........S/Ü 2 - 2 4 II
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen ........... Ü - 2 2 4 IVa
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Studiengang hat den Studierenden, die bereits als Lehrer im Schuldienst stehen oder gestanden sind, jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen Mode und Bekleidungstechnik) befähigt.
Der Studiengang ist in zwei Studienabschnitte gegliedert, wobei der erste Studienabschnitt an der Berufspädagogischen Akademie oder am Pädagogischen Institut dem Erwerb grundlegender Qualifikationen und schulpraktischer Erfahrungen dient, der zweite Studienabschnitt an den Berufspädagogischen Akademien der Festigung, Erweiterung und wissenschaftlichen Hinterfragung der für die künftige Berufsausübung erforderlichen Qualifikationen.
III. STUDIENPLAN (SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN)
Siehe Anlage I.
IV. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Während des ersten Studienabschnittes hat die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes zu erfolgen. Sie ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, daß die für den weiteren Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Der zweite Studienabschnitt ist als Vollzeitstudium zu führen. Auch dieser ist nach den Erfordernissen bereits im Dienst stehender Studierender auszurichten.
Die von den Studierenden eingebrachten beruflichen Erfahrungen, insbesondere jene aus deren Unterrichtstätigkeit, sind in die gesamte Ausbildung zu integrieren.
Der erste Studienabschnitt kann sowohl am Berufspädagogischen Institut als auch am Pädagogischen Institut abgelegt werden; insbesondere für jene Unterrichtsgegenstände, die im zweiten Studienabschnitt weitergeführt werden, haben die Berufspädagogischen Akademien und die Pädagogischen Institute kooperativ vorzugehen.
V. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II/1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Anlage V/1 findet mit der Maßgabe Anwendung, daß der Unterricht auf die von den Studierenden eingebrachten lehramtlichen Erfahrungen abzustellen ist.
1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I. 2) Im 1. Studienabschnitt können einzelne Gegenstände auch in ein
anderes Semester verlegt werden und/oder als Blockveranstaltung angeboten werden, wobei eine Wochenstunde 20 Stunden entspricht. Der erste Studienabschnitt oder Teile davon können auch am Pädagogischen Institut durchgeführt werden.
*3) Zumindest 120 Stunden pro Semester des ersten Studienabschnittes.
*4) In den Gruppen 1 bis 5 erfolgt die Festlegung der Wochenstunden, in Gruppe 1 zusätzlich die Festlegung des Lehrstoffes, durch den Studienplan (siehe Anlage I). Die Studierenden haben von den Gruppen 2 bis 5 vier Gegenstände (siehe Abschnitt VI) aus mindestens 2 Gruppen zu wählen.
Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 semesterweise aufsteigendes
Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 2).
Anlage VI
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR TEXTVERARBEITUNG
(COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG, STENOTYPIE, PHONOTYPIE)
I. STUNDENTAFEL *1)
```
```
Art der Studienabschnitt Lehr-
Unter- 1. *2) 2. ver-
V = Vorlesung richts- Wochenstunden Summe pflicht-
S = Seminar veran- Semester tungs-
Ü = Übung staltung 1. 2. 3. 4. 5. 6. gruppe
```
```
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
```
Humanwissenschaften
```
Religionspädagogik ... V - - 1 1 1 1 4 I
S - - 1 1 1 1 4 I
Erziehungs-
wissenschaft ......... V - - 1 - 1 1 3 I
S - - - 1 1 1 3 I
Unterrichts-
wissenschaft ......... V - - 1 - 1 1 3 I
S - - - 1 1 1 3 I
Pädagogische
Psychologie .......... V - - 1 - 1 1 3 I
S - - - 1 1 1 3 I
Pädagogische
Soziologie mit
Betriebssoziologie ... V - - 1 - 1 1 3 I
S - - - 1 1 1 3 I
Aktuelle
Humanwissenschaften
mit
berufspädagogischer
Forschung ............ S/Ü - - - - 2 3 5 I
Schulrecht ........... V - - 1 1 1 - 3 I
S - - - - - 1 1 I
Biologische Grundlagen
der Erziehung mit
Gesundheitslehre,
Arbeits- und
Schulhygiene ......... V - - - - 1 1 2 I
```
Didaktik,
```
Fachdidaktik und
schulpraktische
Ausbildung
Didaktik und
Mediendidaktik ....... S 1 1 1 1 1 1 6 III
Unterrichts-
technologie .......... S/Ü - - 2 1 - - 3 III
Fachdidaktik mit
schulpraktischen
Übungen .............. S/Ü - 1 6 5 5 2 19 II
```
Fachwissenschaften
```
Textverarbeitung
(einschließlich CTV) . S/Ü 2 2 3 3 2 2 14 II
Desktop Publishing
(Typographie und
Layout) .............. S/Ü - - 2 2 - - 4 II
Korrespondenz ........ S/Ü - - 2 2 1 - 5 II
Betriebswirtschaft ... S - 1 2 2 1 1 7 II
Betriebswirt-
schaftliche
Fallstudien und
Projektmanagement .... S/Ü - - - 1 1 2 4 II
Angewandte Informatik
und
Wirtschaftsinformatik
(einschließlich
Betriebssysteme und
Netzwerktechnik) ..... S/Ü 2 2 2 2 2 2 12 I
Büroorganisation ..... S 1 1 1 1 - - 4 II
Kommunikations- und
Präsentationstechnik . S/Ü - - 2 1 1 - 4 II
Lebende Fremdsprache
mit Textverarbeitung . S/Ü - - 1 1 - - 2 II
Stenotypie -
Grundlagen ........... Ü 2*3) 3*3) - - - - 5 *3) II
```
Ergänzende
```
Studienver-
anstaltungen
Politische Bildung ... S - - - 2 - - 2 II
Volkswirtschaft ...... S - - 1 1 - - 2 II
Sprachpflege und
Rhetorik ............. S 2 - - - - 1 3 II
```
Praktika *3)
```
Schulpraktikum
Berufspraktikum
B. WAHLPFLICHTGEGENSTÄNDE
*5)
Gruppe 1 - Autonomer
Studienbereich ....... S/Ü - - - - 1 1 2 I-III
Gruppe 2 - Angewandte
Humanwissenschaften .. S/Ü )
Gruppe 3 - Angewandte
Berufspädagogik ...... S/Ü ) - - - 4 4 4 8 I
Gruppe 4 - Sprachen .. S/Ü )
Gruppe 5 -
Fachtheoretische
Grundbildung ......... S/Ü )
```
```
Summe A und B
(ohne Praktikum) ........ 8 8 32 32 33 31 144
10*3) 11 *3) 149 *3)
C. FREIGEGENSTÄNDE
Erwachsenenbildung ...... V - - - 1 - - 1 II
S - - - - - 1 1 II
Europapraktikum ......... S/Ü - - - - - 2 2 II
D. UNVERBINDLICHE
ÜBUNGEN
Leibesübungen ........... Ü - 2 2 - 2 2 8 IVa
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Studiengang hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung und an Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Lehramtes für den Unterricht in Textverarbeitung (CTV, Stenotypie, Phonotypie) für alle Schularten befähigt.
III. STUDIENPLAN (SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN)
Siehe Anlage I.
IV. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Während der ersten beiden Semester des ersten Studienabschnittes hat die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes zu erfolgen. Sie ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, daß die für den weiteren Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Das 3. und 4. Semester des ersten Studienabschnittes sowie der gesamte zweite Studienabschnitt sind als Vollzeitstudium zu führen.
Die von den Studierenden eingebrachten beruflichen Erfahrungen sind in beiden Studienabschnitten in die Ausbildung zu integrieren und der künftigen Unterrichtstätigkeit nutzbar zu machen.
V. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II/1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
Humanwissenschaften
(ausgenommen Religionspädagogik)
Siehe Anlage II/1.
Didaktik, Fachdidaktik und schulpraktische Ausbildung
DIDAKTIK UND MEDIENDIDAKTIK
UNTERRICHTSTECHNOLOGIE
FACHDIDAKTIK MIT SCHULPRAKTISCHEN ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen den Unterricht für ihre Schulart sowie für ihren Fachbereich sachlich und didaktisch planen, durchführen und auf seine Wirksamkeit hin überprüfen können. Sie sollen sich auf neue Unterrichtssituationen flexibel einstellen, experimentelle Unterrichtskonzepte realisieren und ihrem Erziehungsauftrag gerecht werden können.
Sie sollen durch Eigenbeobachtung und Fremdbeobachtung das Selbstverständnis für die eigene Lehrerrolle finden.
Sie sollen durch Unterrichtsbeobachtung Interaktionen und Unterrichtsverfahren reflektieren können.
Sie sollen im Rahmen von Lehrübungen die Lehrbehelfe, Arbeitsmittel und Medien situationsadäquat auswählen und einsetzen sowie Verfahren der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung auswählen, konstruieren und anwenden können.
Sie sollen Feedback nehmen und geben können.
Lehrstoff:
Studienabschnitt:
Interpretation der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und
der didaktischen Grundsätze der zu unterrichtenden Fächer.
Erstellung der Lehrstoffverteilung.
Unterricht:
Formulierung von Lernzielen.
Gliederung von Unterrichtseinheiten.
Auswahl von Unterrichtsverfahren.
Erstellung von Unterrichtsvorbereitungen.
Lehrbesuche und Lehrübungen; Unterrichtsanalysen.
Unterrichtsmittel:
Auswahl, Beschaffung und Einsatz; das Schulbuch.
Möglichkeiten und Formen der Lernkontrolle (Informationsfeststellung), der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung anhand praktischer Beispiele.
Studienabschnitt:
Erweiterung und Vertiefung der Stoffgebiete des 1. Studienabschnittes.
Lehrverhaltenstraining:
Skills, Normsituationen, schwierige Situationen in Erziehung und Unterricht;
experimentelle Unterrichtskonzepte.
Didaktische Grundsätze:
Die Erarbeitung der Lernziele des Gegenstandes „Fachdidaktik mit schulpraktischen Übungen'' soll anhand konkreter Situationen aus den jeweils zu unterrichtenden Fächern exemplarisch erfolgen. Der Übung ist besonderer Stellenwert einzuräumen.
Jeder Studierende soll in allen Unterrichtsgegenständen, für die er ausgebildet wird, mindestens eine Lehrübung durchführen, wobei die Themen hiezu der Lehrstoffverteilung der Besuchsklasse entsprechen sollen.
Bei der Auswahl der Besuchsklassen sollen besondere Unterrichts- und Erziehungssituationen, Leistungsgruppen, Ausländeranteil, disziplinäre Schwierigkeiten sowie Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Schriftliche Aufzeichnungen und audiovisuelle Mitschnitte sollen die Unterrichtsanalysen erleichtern. Gezielte Beobachtungsaufgaben bei Hospitationen und Lehrübungen sollen die Effizienz der Unterrichtsveranstaltung erhöhen.
Fachwissenschaften
TEXTVERARBEITUNG (EINSCHLIESSLICH CTV)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen zum Konzipieren, Formulieren und Erstellen von inhaltlich und formal einwandfreien Schriftstücken unter Einsatz der verschiedenen Arbeitstechniken befähigt werden. Sie sollen die verschiedenen Schreibsysteme und deren Funktionsweise kennen. Sie sollen weiters Kenntnisse über die Entwicklung von Schreib- und Büromaschinen einschließlich Personalcomputer erlangen.
Im Tastschreiben sollen die Studierenden Schriftstücke auf Grundlage der ÖNORMEN und internationaler Normen anfertigen können. Sie sollen fähig sein, eigene sowie fremde Stenogramme und Phonogramme unter Einsatz von Textverarbeitungsgeräten zu übertragen. Sie sollen die Kurzschrift nach der Wiener Urkunde 1968 sowie die Vorbildschrift anwenden können. Die Studierenden sollen über grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz, Arbeitsweise und Organisation der Textverarbeitung einschließlich der computerunterstützten Textverarbeitung verfügen. Sie sollen die Datentypie beherrschen und zur Einbindung von Grafiken, zum Anwenden von Datenbanken, zum Scannen, Layouten und Desktop Publishing (als Grundlage und im Zusammenwirken mit dem Gegenstand „Desktop Publishing'') fähig sein.
Die Studierenden sollen die besondere Sprechtechnik für Stenotypie und Phonotypie unter Berücksichtigung von Normen beherrschen.
Lehrstoff:
Tastatur und ausgelagerte Zehnertastatur einschließlich Datentypie. Computer-Lernsoftware.
Die Kurzschrift nach der Wiener Urkunde 1968.
Diktataufnahme ins Stenogramm.
Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Abschriften, Texterfassung nach Ansage.
Formulieren.
Ö-NORMEN und internationale Normen.
Korrekturregeln.
Protokoll.
Fallbeispiele.
Rationalisierung des Schriftverkehrs.
Besprechen von Tonträgern. Arbeiten mit Diktiergeräten.
Übertragen von Stenogrammen und Phonogrammen.
Software für Textverarbeitung; Desktop Publishing und Präsentationstechniken.
Datentransfer aus Datenbanken.
Berichtswesen.
Textaufbewahrung, Textsicherung, Text(Daten)schutz; Dokumentation.
Autotext, Seriendruck.
Scannen.
Mailing.
Kommunikationsdesign (Corporate Identity).
Spracherkennung.
Kommunikationstechnologien.
Didaktische Grundsätze:
Bei allen Übungen sind praxisorientierte Beispiele zu verwenden. Die für die Teilbereiche der Textverarbeitung typischen Arbeitstechniken sind zu erarbeiten. Die Vorbildschrift im Gegenstandsbereich Kurzschrift ist an der Tafel zu üben.
Querverbindungen zu den übrigen Fachwissenschaften sind herzustellen.
DESKTOP PUBLISHING (TYPOGRAPHIE UND LAYOUT)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Schriftarten, Elemente der Schriftgestaltung und den Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen erkennen können. Sie sollen Grundlagen der Typografie, des Layouts und der Farbenlehre kennen und in Entwurfsarbeiten anwenden können. Sie sollen auf Grundlage der Kenntnisse aus „Textverarbeitung (einschließlich CTV)'' weiterführende Kenntnisse über DTP (Hard- und Software) erwerben und Gestaltungsaufgaben mit DTP-Funktionen ausführen können.
Lehrstoff:
Schrift:
Schriftarten, Schriftgrade, Schriftschnitte; Einfluß der
kunstgeschichtlichen Epochen;
Schriftgestalten.
Typografisches Gestalten:
Gliederung von Texten nach typografischen Grundsätzen;
Raumaufteilung; Präsentation von Entwurfsarbeiten.
Layouts.
Farbe:
Charakteristik und Symbolik der Farben; Farbpsychologie; Farb- und Kontrastmöglichkeiten als typografische Auszeichnung.
Desktop Publishing:
Hardware; Software.
Standards des Desktop Publishing.
Grafik.
Printtechniken.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl des Lehrstoffes, der Hard- und Software bzw. der Einbeziehung anderer Bildungsinhalte sollen die Anwendbarkeit in der Praxis und die Aktualität im Vordergrund stehen.
Exkursionen, Lehrausgänge und Gastvorträge sollen den Studierenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge der einzelnen Fachbereiche geben.
Querverbindungen zu den übrigen Fachwissenschaften sind herzustellen.
KORRESPONDENZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Gebrauchstexte der betrieblichen und privaten Praxis erstellen können.
Sie sollen Sachverhalte unter Auswahl der entsprechenden schriftlichen Kommunikationsformen selbständig bearbeiten können.
Sie sollen Informationen aus fachspezifischen Nachschlagewerken und anderen Quellen selbständig erschließen und verwenden können. Sie sollen sich der Bedeutung und Wirkung schriftlicher Informationen bewußt werden.
Lehrstoff:
Formen der schriftlichen Kommunikation.
Informations- und Kommunikationssysteme.
Rationalisierungsmöglichkeiten.
Aufbau, und Strukturierung von Gebrauchstexten:
Texterstellung unter Berücksichtigung kommunikationspsychologischer
Aspekte.
Sprache und Stil, Textwirkung (zweckorientiertes Formulieren).
Textüberarbeitung.
Entwurf und Einsatz von Formularen.
Computerunterstützte Bearbeitung.
Kreatives Texten:
Entwurf von Werbetexten, insbesondere Headlines, Flyers, Prospekte,
Werbebriefe, Presseaussendungen.
Konzeption von Direct Mail-Aussendungen:
Werbezieldefinition, Zielgruppenbestimmung, Ideenfindung, Brief und
sonstige Bestandteile.
Bereitstellen von Informationen; Massenpostbearbeitung. Bearbeitung von Fallbeispielen.
Didaktische Grundsätze:
Für die Bearbeitung einzelner Sachverhalte sollte aus möglichst vielen unterschiedlichen Bereichen und Branchen eine Auswahl getroffen werden. Spezielle Übungen zum Briefaufbau, zur logischen Argumentation sowie Wortfeldübungen stellen Hilfen zum besseren Formulieren dar. Bei handschriftlichen Notizen und Konzepten soll die Kurzschrift als rationelle Arbeitshilfe eingesetzt werden. Durch die Analyse von Praxisbriefen und deren Überarbeitung soll der Schreibstil perfektioniert werden. Querverbindungen zu anderen Gegenständen, insbesondere zur Betriebswirtschaft, sind herzustellen.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen über Kenntnisse des Betriebs- und Unternehmensaufbaues, über Kaufvertrag, Leistungsfaktoren, Leistungsbereiche und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt unter Berücksichtigung des gesetzlichen und sozialen Umfeldes verfügen. Sie sollen betriebswirtschaftliche Zusammenhänge mit ihren inner- und außerbetrieblichen Einflußgrößen erkennen sowie zum wirtschaftlichen Denken fähig sein. Sie sollen die Notwendigkeit einer sparsamen Nutzung von Ökosystemen und Ressourcen für die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen erkennen.
Lehrstoff:
Betrieb und Gesellschaft. Ökonomie und Ökologie.
Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung.
Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche:
Logistik, Materialwirtschaft, Leistungserstellung, Absatz,
Marketing.
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