Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Gesamtplanungskonzepte, Umweltverträglichkeit.
4.8 LUFTREINHALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- angewandte Verfahren zur Luftreinhaltung in theoretischer Grundlage und konstruktiver Ausführung mit wirtschaftlichen Gegebenheiten und gesetzlichen Vorschriften in Verbindung bringen können;
- auf die Anforderungen einzelner Industriezweige, verbunden mit der Gesamtschau der Minimierung von Schadstoffen, hinarbeiten können.
IV. Jahrgang:
Basis:
Physikalische, chemische, biologische und hygienische Grundlagen staubförmiger, flüssiger (Aerosole) und gasförmiger Luftverunreinigungen, Geruchsstoffe, Abscheidung fester Verunreinigungen (Fliehkraftfilter, Tuchfilter, Elektrofilter, Wäscher).
V. Jahrgang:
Abscheider:
Aerosol-Abscheidung, Abscheidung gasförmiger Komponenten (Wäscher, Sprühzinne, Adsorption und Absorption, chemische Bindung, katalytische Spaltung, Nachverbrennung), Verunreinigung, Sonderverfahren, Entsorgung von Reinigungsprodukten, Minimierung der Schadwirkung.
4.9 ABFALLWIRTSCHAFT UND RECYCLING Bildungs- und Lehraufgaben:
Der Schüler soll
- Kenntnisse über Art, Zusammensetzung und anfallende Menge von Abfall aus Haushalt, Gewerbe und Industrie besitzen und dessen Auswirkungen auf die Umwelt im Sinne einer geordneten Abfallwirtschaft beurteilen können;
- eine geordnete Lagerung und Entsorgung unter Verhinderung von Umweltschäden planen können;
- Grundlagen der Wiederverwertung von Stoffen sowie Funktion, Wirtschaftlichkeit und Energieeinsatz von Recyclinganlagen kennen.
V. Jahrgang:
Abfall:
Hausmüll, Gewerbe- und Industriemüll, Sondermüll, gefährliche Stoffe (Zusammensetzung, Menge, Auswirkungen auf die Umwelt).
Abfallwirtschaft:
Abfallminimierung, -entsorungssysteme (Anm.: richtig: -entsorgungssysteme), -transport, Sicherheitsmaßnahmen.
Abfallagerung:
Mülldeponien (Planung, Ausführung, Rekultivierung), Altwarenlagerplätze, Sondermüllagerung (Sicherheitsmaßnahmen).
Abfallbeseitigungsanlagen:
Verbrennungsanlagen (Planung, Ausführung), Rückstandslagerung und
-verwertung.
Recycling:
Wiederverwertbare Stoffe (Arten, Materialtechnologie, Nutzungsmöglichkeiten, Aufbereitung); Baurecycling (Abbau, Aufarbeitung, Wiederverwertung von Baustoffen); Recyclinganlagen.
4.10 WERKSTÄTTENPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die im Ausbildungsschwerpunkt verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können;
- die Eigenschaften, sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungsschwerpunkt bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen;
- facheinschlägige Erzeugnisse, ausgehend von normgerechten Zeichnungen, selbständig, sach- und normgerecht herstellen können;
- die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
III. Jahrgang:
Mechanische Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb und -ordnung, allgemeine Unfallverhütung; grundlegende und maschinelle Arbeitstechniken der Be- und Verarbeitung facheinschlägiger Werkstoffe unter Beachtung vorgegebener Toleranzen und Qualitätsstandards.
Blechbearbeitung:
Blechbearbeitungsmaschinen, Profilscheren, pneumatische, hydraulische und elektrische Arbeitsgeräte; Blechabwicklungen, Punktschweißen, Kleben; werkstattmäßige Arbeiten an Leitungen im Klima- und Lüftungsanlagenbau; Isolierungen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften, Gasschmelz- und Lichtbogenschweißen (Schweißnahtvorbereitung, Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten in verschiedenen Werkstückdichten und Positionen; Ein- und Mehrlagenschweißungen; Vermeiden und Beseitigen von Schweißnahtfehlern); Hartlöten, elektrisches Widerstandsschweißen, Brennschneiden; Dünnblech-, Rohr-, Überkopf-, Spiegelschweißen.
Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation:
Rohrgewindeschneiden, Rohrverbindungen, Dichten und Schutzisolieren, Löt- und Klemmverbindungen; Verlegen von Versorgungs-, Abfluß- und Abgasleitungen; Feststellen und Beheben von Fehlern an Leitungen (Versorgungs-, Abfluß- und Abgasleitungen) und Anlagen; Anschließen von Wasserversorgungseinrichtungen, Heizungen und sanitären Anlagen; Dichtheitsprüfung; Montage (Zusammenbau und Justieren von Anlagen und Geräten der Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik); Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, besondere Sicherheitsvorschriften.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeitung, Verarbeitung und Formung von Thermoplasten,
Duroplasten und Elasten.
Arbeitsvorbereitung und Materiallager:
Arbeitsaufträge, Werkstättenzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung.
4.11 LABORATORIUM
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Laboratorium” im Abschnitt A.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Übungen aus Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Gebäudetechnik und Energieplanung”, „Grundlagen der Elektro-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Wasserbau und Gewässerschutz” und „Biologie und Biochemie”.
V. Jahrgang:
Übungen aus Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Biologie”, „Luftreinhaltung” und „Abfallwirtschaft und Recycling”.
4.12 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND PROJEKT
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen” im Abschnitt A.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.
B.5 BAUWIRTSCHAFT
5.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe Abschnitt B.2.
5.2 STATIK
Siehe Abschnitt B.1.
5.3 STAHLBETONBAU
Siehe Abschnitt B.1.
5.4 STAHL- UND HOLZBAU
Siehe Abschnitt B.1.
5.5 RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- branchenübliche Geschäftsfälle nach herkömmlichen Verfahren und computergerecht kontieren können;
- die gebräuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und Kalkulationen des Ausbildungsschwerpunktes ohne und mit PC durchführen können;
- die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des Schriftverkehrs beherrschen.
IV. Jahrgang:
Funktion des Rechnungswesens:
Begriff; Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche
Grundlagen; Belegwesen; Buchhaltungssysteme.
Doppelte Buchhaltung:
Begriff und Merkmale; Bücher, Einheitskontenrahmen und Kontenplan;
Verbuchung laufender Geschäftsfälle ohne und mit EDV-Unterstützung (Erfassung der Warenein- und -verkäufe; Bezugs- und Versandkosten, Rücksendungen; Preisnachlässe, Skonto, Zahlung ohne Wechsel;
Steuern, Löhne und Gehälter); Abschlüsse; Bilanz (Bewertungsgrundlagen, Waren-, Material- und Anlagenbewertung, Anlagenabschreibung) ohne und mit Computerunterstützung;
Rechnungsabgrenzung; Rückstellung; Forderungsbewertung; Rücklagen.
V. Jahrgang:
Kostenrechnung:
Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen; Kostenbegriffe;
Kostenarten; Kostenabhängigkeit; Kostenerfassung; Vollkosten, Teilkosten, Istkosten, Plankosten; Kostenstellenrechnung (Kostenbildung, Kostenstellenplan, Betriebsabrechnungsbogen);
Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation);
innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Halb- und Fertigerzeugnis-Bewertung; Deckungsbeitragsrechnung, kritische Menge.
Organisation des Rechnungswesens:
Einteilung nach dem Arbeitsanfall und nach der Betriebsgröße,
EDV-Einsatz.
Rechnungswesen als Grundlage unternehmerischer Entscheidungen:
Zwischenabschluß, Erfolgsrechnung, Cash-Flow, Finanzplan, Produktprogramm, Produktionsverfahren, Identifizierung von Gewinn- und Verlustquellen, Interpendenz von Marktänderungen und Investitionsentscheidungen, Lagerhaltung; Kostenrechnung als Hilfsmittel für preispolitische Entscheidungen und als Rationalisierungsinstrument.
5.6 BETRIEBSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Aufgaben und Struktur von Wirtschaftsbetrieben und Baustellen kennen;
- Organisationsaufgaben im Betrieb selbständig, sachlich und menschlich richtig lösen können;
- die für die Zusammenarbeit im Betrieb bedeutsamen Ergebnisse der Betriebs- und der Sozialpsychologie kennen;
- individuelle psychologische Unterschiede, Verhaltensmotive und Interessenskonflikte erkennen, analysieren und in Techniken der Konflikthandhabung beheben können;
- zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden kennen;
- bei der Arbeit in der Gruppe das Gruppenziel unterstützen, die für ihn geeignetste Rolle erkennen und ausfüllen sowie die Arbeit anderer achten.
III. Jahrgang:
Wesen der Betriebsorganisation:
Ordnungscharakter; Aufbau- und Ablaufstrukturierung (Abteilung, Stelle, Instanz, Funktion); Planen und Prüfen von Abläufen.
Betriebliche Leistungserstellung:
Begriffsabgrenzung (Dienstleistung, Sachleistung); Lagerung (Lagergrößenbestimmung, Kennzahlenerrechnung; Lagerhaltungskosten); Transport (innerbetrieblich von Material und Information, optimale Gestaltung der Arten und Wege); Bearbeitung (Fertigungsverfahren, -planung, -vorbereitung, -programm); Organisation, Schriftverkehr.
Formen und Mittel der Organisation:
Organisationsvorfragen, -formen, -mitteleinsatz.
Sozial- und Betriebspsychologie:
Bedürfnisse der arbeitenden Menschen; individuelle Motive und Motivation, Einzel- und Gruppenverhalten; Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmoral, Betriebsklima; Formen der innerbetrieblichen Kommunikation, der Entscheidungsfindung und der Konflikthandhabung;
Motivation von Gruppen, psychologische Vorbereitung des EDV-Einsatzes; komplexe psychologische Probleme in der Personalführung; Auswahlkriterien, Eignungstests;
Personalbeurteilung, Entlohnungsgerechtigkeit (Arbeitsbewertung, Gehaltsordnungen).
Rationalisierung:
Rationalisierungsmethoden (Einzelbesprechung, schriftliche Befragung, Konferenzmethode, Arbeits- und Zeitstudien); Erkennen von Schwerpunkten, schematische und individuelle Phasen; Möglichkeiten und Gefahren der Automatisierung; sachliche Ansatzpunkte der Untersuchungs- und Gestaltungsarbeit (Aufgabenanalyse und -synthese, Arbeitsplätze und -abläufe); Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen.
Organisations-Gesamtmodelle:
Matrixorganisation, Produkt-Management; Teamwork und Projektmanagement (Lösung von Sonderaufgaben, Ausschüsse, projektorientierte Matrixorganisation).
Managementkonzepte:
Zielvorgabe und -erreichung; Führungstechniken, -formen, -stile;
Managementinformation durch EDV-Einsatz.
5.7 PROJEKTENTWICKLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Methoden zur Planung und Überwachung von Bauprojekten beherrschen;
- bei der Durchführung der Projekte die einschlägigen Normen einhalten und symbolische und graphische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden können;
- bei der Problemlösung in Gruppenarbeit das Gruppenziel unterstützen und die für ihn geeignetste Rolle erkennen und ausfüllen können;
- Konflikte handhaben und Verantwortung übernehmen können.
IV. Jahrgang:
Projektplanung:
Zielsetzungen, Kompetenzfragen, Vollmachten, Teambildung, Koordination mit allen Stellen des Unternehmens; Fixierung der Aufgabenstellung, Dokumentationsstandards, Terminplan, Kontrolle des Arbeitsfortganges, Berichterstattung.
Planungsphasen:
Projektanalyse (Vorstudie, Ermittlung des Anforderungsprofils),
Produktentwicklung (Grob- und Feinprojektierung), Produkteinführung
(Implementierungsvorbereitung, Implementierung).
Planungsmethoden:
Methoden der Ist-Zustandsaufnahme und -analyse, Strukturierungsmethoden, Methoden graphischer Ablaufdarstellungen, Entscheidungstabellen; computerunterstützte Projektplanung.
Kommunikation:
Arbeitsanweisung, Organisationshandbuch, Bedieneranweisung.
Fallstudien:
Kleinere Projekte aus den Bereichen der Betriebswirtschaft und der betrieblichen Organisation.
V. Jahrgang:
Fallstudien:
Projekte der Bauplanung (Strukturpläne, Kostenplanungsmethoden, Einsatzmittelzuteilungen, Anordnungsbeziehungen, Soll-Ablauf, Ist-Ablauf, Auswirkungen, Auswertung). Projekte der Bauausführung (Aufbau- und Ablauforganisation, Zeit-Management, Planung auf Zeitbegrenzung, Kapazitätsmanagement, Planung auf Verfügbarkeit von Einsatzmitteln, Kostenanalyse, Anordnungsbeziehungen, Soll-Ablauf, Ist-Ablauf, Auswirkungen, Auswertung).
5.8 TIEFBAU
Siehe den Pflichtgegenstand „Tiefbau” im Abschnitt B.1.
5.9 BAUBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für die Führung eines Baubetriebes erforderlichen Bestimmungen des Verwaltungs-, Zivil-, Handels-, Gewerbe-, Sozial-, Arbeits- und Strafrechts sowie des Baurechts kennen;
- Gesetze und Rechtskommentare sowie öffentliche Verzeichnisse handhaben können;
- ein Bauvorhaben norm- und fachgerecht ausschreiben, kalkulieren, leiten, überwachen, abrechnen und übergeben können,
- den Schriftverkehr des Baubetriebes beherrschen;
- die gängigen Arten von Baugeräten und deren Einsatz kennen.
III. Jahrgang:
Baurecht:
Aufgaben, Berechtigungen und Verantwortlichkeiten von Behörden und am Baugeschehen beteiligten Personen; Verwaltungsverfahrensgesetze;
Grundbuch, Grundkataster, öffentliche Bücher; Raumordnung;
Bauordnung, Bautechnikgesetz und Bautechnikverordnung; Umweltrecht und andere baurelevante Gesetze.
Öffentliche Förderungen:
Förderungen durch Bund, Länder, Gemeinden und sonstige.
Unternehmensrecht:
Kaufmannsbegriff; Unternehmensformen; Firmenbuch; Gewerbeordnung;
Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung; Ziviltechnikergesetz;
Ingenieurgesetz.
Vertragsrecht:
Formale Gesichtspunkte (Zustandekommen und Gestaltung von Verträgen); Kaufvertrag; Werkvertrag und andere Verträge.
Normenrecht:
Verbindlichkeit; allgemeine, Bau- und Vergabenormen.
IV. Jahrgang:
Vergabe:
Vergabe (Ausschreibung, Angebot, Zuschlag); Leistungsverzeichnis; Berichtswesen (Baubuch, Bautagesbericht); Abrechnung (Bauabrechnungsverfahren, Aufmaßfeststellung, Mengenermittlung, Rechnungslegung); Übernahme; Haftung; Gewährleistung, technische Dokumentation.
Baugeräte:
Maschinen und Geräte für den Hoch-, Straßen-, Brücken- und Tunnelbau; österreichische Baugeräteliste; Leistungsermittlung von
Produktionsketten.
Gesamtbaukostenermittlung:
Ermittlung von Flächen und Rauminhalten im Hochbau; Bewertung von
Bauteilen, Kostenschätzung.
V. Jahrgang:
Kalkulation:
Angebotskalkulation, Nachkalkulation, Zusatzangebot; Umrechnung
veränderlicher Preise.
Bauablaufplanung:
Arbeitsvorbereitung; Bauzeitplanung; Baustelleneinrichtung.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsverfassung, Arbeitszeit, Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag,
Entlohnung; Arbeitnehmerschutz, Bauarbeiterschutz.
5.10 VERMESSUNGSWESEN
Siehe den Pflichtgegenstand „Vermessungswesen” im Abschnitt B.1.
5.11 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND PROJEKT
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen” im Abschnitt A.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Abschnitt A.
Der Schüler soll darüber hinaus in der Projektentwicklung
- selbständig Bauentwürfe nach vorgegebenen Raumprogrammen, sowie einfache axonometrische und perspektivische Schaubilder erstellen können;
- einfache Baudetails entwerfen können;
- im Projekt fächerübergreifendes Wissen in einer kleineren Arbeit allein oder in einer größeren Arbeit in selbstorganisierter Teamarbeit umsetzen können;
- alle im Projekt erforderlichen Teilschritte (Literaturstudium, Raum-, Funktions- und Zielprogramme, Problemanalysen, Schlußfolgerungen, Bewertungen, Lösungsvorschläge, Entwürfe, Ablauf- und Zeitpläne, Kostenschätzungen) dokumentieren und präsentieren können.
V. Jahrgang:
Berechnungen und Ausführungszeichnungen aus dem Ausbildungsschwerpunkt. Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.
5.12 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Bautechnisches Praktikum” im Abschnitt A.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Siehe Abschnitt B.1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4 idF BGBl. II Nr.
302/1997.
Anlage 1.1.2
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INNENRAUMGESTALTUNG UND
HOLZTECHNIK
I. STUNDENTAFEL 1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ............ 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Englisch ........... 2 2 2 2 3 11 (I)
```
```
Geschichte und
```
politische Bildung . - - - 2 2 4 III
```
Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - 4 (III)
```
Wirtschaft und Recht - - - 2 3 5 III
```
```
Angewandte
```
Mathematik ......... 3 3 2 2 - 10 (I)
```
Angewandte Physik .. 2 2 - - - 4 (II)
```
```
Angewandte Chemie
```
und Ökologie ....... 3 2 - - - 5 II
```
Darstellende
```
Geometrie 2) ....... 2 2 - - - 4 (I)
```
Angewandte
```
Informatik ......... 2 2 - - - 4 I
```
Technologie ........ 2 2 2 - - 6 I
```
```
Tischler-
```
konstruktionen ..... 2 2 2 - - 6 I
```
Baukonstruktion .... - 2 3 2 2 9 I
```
```
Betriebstechnik .... - - 2 2 3 7 I
```
```
Konstruktionsübungen
```
3) ................. 4 4 4 - - 12 I
```
Werkstätte ......... 8 8 - - - 16 (Va)
```
Pflichtgegenstände der
schulautonomen
Ausbildungsschwerpunkte
gemäß Abschnitt B. ..... - - 16 22 21 59
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 39 39 39 39 39 195
```
```
Wochenstunden Lehrver-
B. Pflichtgegenstände der pflich-
schulautonomen Jahrgang Summe tungs-
Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe
```
```
B.1 Innenraumgestaltung
und Möbelbau
1.1 Technologie .......... - 2 2 4 I
1.2 Tischlerkonstruktionen
4) ................... - 4 4 8 I
1.3 Möbeldesign .......... 2 - - 2 I
1.4 Bau- und Möbelstile .. - 2 2 4 I
1.5 Form und Farbe 5) .... 3 2 - 5 (III)
1.6 Angewandte Perspektive
6) ................... - 2 2 4 (I)
1.7 Innenraumgestaltung 7) 3 6 9 18 I
1.8 Werkstätte ........... 8 4 - 12 (Va)
1.9 Werkstätten-
laboratorium ......... - - 2 2 III
Wochenstundenzahl B.1 16 22 21 59
B.2 Holztechnik
2.1 Betriebstechnik ...... 1 1 1 3 I
2.2 Mechanische
Technologie des Holzes - 2 3 5 (I)
2.3 Chemische Technologie 2 2 2 6 I
2.4 Konstruktiver Holzbau
und Statik ........... 2 3 3 8 I
2.5 Holzbearbeitungs-
maschinen ............ 3 3 3 9 I
2.6 Laboratorium ......... - 4 4 8 I
2.7 Konstruktionsübungen
und Projekt 8) ....... - 3 5 8 I
2.8 Werkstätte ........... 8 4 - 12 (Va)
Wochenstundenzahl B.2 16 22 21 59
```
```
Pflichtpraktikum ..... mindestens 8 Wochen in der
unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt
in den V. Jahrgang
```
```
C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche pflich-
Übungen Jahrgang tungs-
Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
C.1 Freigegenstände
Zweite lebende
Fremdsprache 9) .. - - 3 3 3 (I)
C.2 Unverbindliche
Übungen
Leibesübungen .... 2 2 2 2 2 (IVa)
C.3 Förderunterricht
1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.
2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer
3) Einschließlich Freihandzeichnen.
4) Mit Übungen im Ausmaß von zwei Wochenstunden im IV. Jahrgang und
5) Mit Übungen im Ausmaß von eineinhalb Wochenstunden im III. Jahrgang und einer Wochenstunde im IV. Jahrgang.
6) Mit Übungen im Ausmaß von zwei Wochenstunden im IV. und
V. Jahrgang.
7) Mit Übungen, zum Teil mit Angewandter Elektronischer
8) Mit Übungen, zum Teil mit Angewandter Elektronischer
9) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache
10) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:
Die Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik vermittelt Kenntnisse über die fachgerechte und ökologische Aufbringung und Bearbeitung von Holz, die Herstellung von Holzprodukten und über die dazu erforderlichen Hilfsmaterialien, Maschinen und Fertigungsmethoden, sowie über die einschlägigen Gesetze und Normen und über Betriebsführung. Durch die praxisnahe Ausbildung werden die Absolventen vorbereitet, die Befähigung zu einem entsprechenden Handwerk zu erwerben und Führungsaufgaben in Betrieben und technischen Büros zu übernehmen. Die Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik sieht neben der allgemeinen Fachausbildung zwei alternative Ausbildungsschwerpunkte vor:
- Der Ausbildungsschwerpunkt „Innenraumgestaltung und Möbelbau'' vermittelt eine vertiefte Fachausbildung hinsichtlich Gestaltung, Planung, Ausführung und Präsentation von Innenräumen sowie Entwurf, Fertigung und Präsentation von Möbeln unter Anwendung stilgerechter und zeitgemäßer Materialien.
- Der Ausbildungsschwerpunkt „Holztechnik'' vermittelt eine vertiefte Fachausbildung hinsichtlich des Holzbaues und einschlägigen Ausbaues, der Herstellung der dazu notwendigen Werkstoffe sowie des Managements des holzbe- und -verarbeitenden Unternehmens.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG
DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
„Deutsch'', „Englisch'', „Geschichte und politische Bildung'', „Leibesübungen'', „Geographie und Wirtschaftskunde'' und „Wirtschaft und Recht'':
Siehe Anlage 1. 8. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.
III. Jahrgang:
Analysis:
Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen); Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
Numerische Mathematik:
Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Fachspezifische Anwendungen.
Lineare Algebra und analytische Geometrie:
Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten; Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Wahrscheinlichkeitsverteilungen; Prinzip der Parameterabschätzung
und Signifikanzprüfung.
III. und IV. Jahrgang:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik.
In Jahrgängen mit drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei
Schularbeiten.
ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1 (mit geänderter Lehrstoffverteilung von zweimal 2 Jahreswochenstunden).
ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE
- aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
- geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen, sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können;
- durch Modellbildung konstruktive Sachverhalte in Teilprobleme zerlegen und Lösungsalgorithmen entwickeln können;
- mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein;
- Objekte in 3D darstellen können.
I. Jahrgang:
Räumliches Koordinatensystem.
Abbildungsmethoden (Projektionsarten).
Hauptrisse einfacher geometrischer und technischer Körper, sowie
Axonometrie zur Erfassung der Gestalt eines Objekts aus gegebenen
Rissen.
Konstruieren in zugeordneten Normalrissen:
Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene in Haupt-, projizierender und allgemeiner Lage; Länge einer Strecke, Größe und Gestalt einer ebenen Figur; Projizierendmachen einer Geraden und einer Ebene; orthogonale Lage von Geraden und Ebenen; Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte (Dachausmittlungen); Kreis in Haupt-, projizierender und allgemeiner Lage.
II. Jahrgang:
Normale Axonometrie ebenflächig begrenzter Objekte.
Drehflächen:
Grundbegriffe; ebene Schnitte (punkt- und tangentenweise).
Durchdringungen.
Regel-, Schieb- und Schraubflächen.
Perspektive:
Durchschnittsverfahren; freie Perspektive, Anwendung auf eben- und
krummflächig begrenzte Objekte; anschauliche Zentralrisse von
Objekten.
CAD-Anwendungen.
In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können;
- die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung kennen.
I. Jahrgang:
Informationsverarbeitungssysteme:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;
Bedienung.
Standardsoftware:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken.
Programmieren:
Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen; Umsetzung in Programme.
II. Jahrgang:
Programmentwicklung:
Methoden des Softwareentwurfes; strukturierte Programmierung,
Strukturelemente; Datenstrukturen.
Kommunikationstechnik:
Netzwerke; Informationsbeschaffung.
Standardsoftware:
Grafik und Präsentation; CAD; Datenbanken.
Informatik und Gesellschaft:
Auswirkungen der Informatik auf Menschen, Arbeitswelt,
Gesellschaft, Kultur und Mitwelt; Datenschutz.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die im jeweiligen Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und Werkzeuge kennen;
- die für die Herstellung der verschiedenen Halbfertig- und Fertigfabrikate aus Holz und Holzwerkstoffen notwendigen Verfahren und Maschinen kennen.
I. Jahrgang:
Aufbau des Holzes:
Biologie des Holzes, Holzfehler, Funktionen und Wachstum des Baumes.
Holzkunde:
Makroskopischer und mikroskopischer Aufbau des Holzes, Holzerkennung, heimische und fremdländische Holzarten; einfache Werkzeuge der Holzbearbeitung.
II. Jahrgang:
Technologie der Holzhalbwaren:
Schnittholz, Hobelware, Furniere, Plattenwerkstoffe.
Mechanisch-technologische Verfahren:
Spanlose und spanabhebende Formgebung, Verklebung von Holz.
Holzbearbeitung:
Werkzeuge, Maschinen, Schutzmaßnahmen.
III. Jahrgang:
Holzphysik:
Physikalische Eigenschaften und Kennwerte des Holzes.
Vergütung von Holz:
Holztrocknung und Dämpfung.
Holzschutz:
Tierische und pflanzliche Holzschädlinge, Holzschutzmaßnahmen.
TISCHLERKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen;
- bei den Lösungen einschlägiger Aufgaben die Bauteile nach den Erfordernissen der Funktion, Zweckmäßigkeit, Beanspruchung, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik entwerfen und materialgerecht konstruieren können.
I. Jahrgang:
Begriffe:
Möbelkonstruktionen, Bautischlerarbeiten, Innenausbauarbeiten.
Möbelbau:
Handwerksmäßige und maschinell herzustellende Holzverbindungen, Verbindungsmittel (Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche).
II. Jahrgang:
Möbelbau:
Einfache Möbel und Möbelteile.
Beschläge:
Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.
Bautischlerarbeiten:
Einfache Türen und Fenster; Befestigungstechnik.
III. Jahrgang:
Möbelbau:
Bewegliche Möbelteile; Klapp- und Auszugstische, Schranksysteme.
Bautischlerei:
Tür- und Fensterkonstruktionen; Holzstiegen.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Elemente der Baukonstruktion und der Gebäudeinstallation sowie die einschlägigen Gesetze und Normen kennen;
- die wichtigsten bautechnischen Kriterien auf Routineaufgaben des Fachgebietes anwenden können.
II. Jahrgang:
Baukonstruktion:
Fundamente, aufgehendes Mauerwerk, Rauchfänge, Zwischenwände,
Decken.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine, Beton, Putze.
III. Jahrgang:
Baukonstruktionen:
Dachstühle, Flachdächer; Dacheindeckungen, Spenglerarbeiten;
Feuchtigkeitsisolierung; Stiegenkonstruktionen.
Haustechnik:
Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen.
Statik-Grundlagen:
Lasten, Kräfte, Momente; Gleichgewicht; statisch bestimmte Träger.
Festigkeit:
Beanspruchungsarten, zulässige Spannungen.
IV. Jahrgang:
Baustoffe:
Metalle, Sperr- und Dämmstoffe.
Bauphysik:
Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchsschutz.
Ausbauarbeiten:
Fußböden, Arbeiten der Baunebengewerbe.
Haustechnik:
Kanalisation, Heizung, Be- und Entlüftung, Klimatisierung.
Holzkonstruktionen:
Holzhäuser.
V. Jahrgang:
Baupläne:
Einreich-, Polier-, Detailpläne.
Bauorganisation:
Projektablauf, Verantwortungsbereich.
Ausbauarbeiten:
Fenster, Türen, Portale aus Metall und Kunststoff, Wand- und Deckenverkleidungen.
Aufzüge.
Holzkonstruktionen:
Hallentragwerke.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Leistungsbereiche einschlägiger Betriebe kennen;
- Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, Kontrolle, Rationalisierung und als Instrument der Unternehmensführung, unter vorhandener EDV-Stützung, einsetzen können.
III. Jahrgang:
Planung und Steuerung:
Grundlagen, Gesamt- und Teilplanung, Terminplanung.
Organisation:
Grundlagen, Aufbau- und Ablauforganisation.
Marketing:
Grundlagen, Markterkundung, Absatzplanung.
Rechnungswesen:
Grundlagen, Bilanz, Kostenrechnung im Gewerbebetrieb.
IV. Jahrgang:
Beschaffung:
Grundlagen, Beschaffungsplanung, Einkauf, Lagerhaltung.
Rechnungswesen:
Bilanzanalyse, Kennzahlen, Kostenrechnung im Industriebetrieb.
Arbeitstechnik:
Arbeitsvorbereitung, Datenerfassung, Zeitwirtschaft, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, REFA-Grundzüge.
V. Jahrgang:
Personalwesen:
Menschenführung, Entlohnung, Personalverrechnung.
Finanzierung:
Grundlagen, Finanzierungsgrundsätze, Finanzplan.
Auftragswesen:
Ausschreibung, Kalkulation, Anbot, Vergabe, Terminplanung,
Haftung.
Rechnungswesen:
Betriebsabrechnung auf Voll-, Teil- und Plankostenbasis;
Kostenrechnung (Unternehmensführungs-Instrument, Vor- und Nachkalkulation), Controlling.
Qualitätsmanagement:
Normen, QS-Handbuch, Zertifizierung.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Objekte proportionengerecht nach der Natur und aus der Vorstellung skizzieren und zeichnerisch auch computergestützt darstellen können;
- selbständig normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen und eigenen Entwürfen ausführen können;
- Zeichnungen normgerecht und freihändig beschriften können.
I. Jahrgang:
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung,
Bemaßung und Beschriftung.
Zeichnen und Schrift:
Blockschrift, Schriftbild; räumliches Sehen, Darstellungstechniken, Zeichnen von Linien, Flächen und einfachen Körpern; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen; Freihandzeichnen.
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Holzkonstruktionen.
II. Jahrgang:
Zeichnen:
Skizzieren (technische Details, Möbel, Innenräume und Raumdetails); Naturstudien; Förderung der Entwurfs- und Darstellungsfähigkeit.
Pläne:
Einfache Grundrisse und Detailzeichnungen.
Naturaufnahmen:
Aufmaß und Darstellung von Möbeln.
III. Jahrgang:
Fertigungs- und Detailzeichnungen (auch computergestützt).
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können;
- facheinschlägige Erzeugnisse ausgehend von Fertigungszeichnungen selbständig sach- und normgerecht herstellen können;
- den Werkstättenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können;
- die durchgeführten Arbeiten dokumentieren können;
- nach Gegebenheit Erfahrung mit neuen Fertigungstechniken bzw. auf schuleigenen und Außenbaustellen sammeln können;
- die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen über Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten anwenden können.
I. Jahrgang:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Benennen, Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen; Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen, Putzen, Schleifen; Messen, Anreißen und Aufreißen; Anfertigen von Holzverbindungen (Fügen, Schlitzen, Zinken, Graten); Oberflächenbehandlung; Herstellen einfacher Werkstücke.
Arbeitsvorbereitung.
Maschinenwerkstätte:
Einsatz von Handmaschinen; einfache Arbeiten an
Holzbearbeitungsmaschinen.
II. Jahrgang:
Maschinenwerkstätte:
Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen (Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen, Schleifen).
Oberflächenbehandlung:
Leimen, Kleben, Furnieren mit Holzfurnieren und Furnierersatzstoffen; Schleifen, Beizen, Imprägnieren, Lackieren,
Spritzlackieren.
Möbelbau:
Anfertigen und Einpassen einfacher Möbel in Massiv- und Plattenbauweise; Anschlagen, Beschlagen; Montieren von Verschlüssen
und Schlössern.
Bautischlerei:
Herstellen einfacher Bautischlerarbeiten.
Drechslerei:
Längs- und Querholzdrechseln anhand einfacher Werkstücke.
B. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER SCHULAUTONOMEN
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
B.1 INNENRAUMGESTALTUNG UND MÖBELBAU
1.1 TECHNOLOGIE
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Technologie'' im Abschnitt A.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Oberflächen:
Behandlung, Beschichtung; Holzbearbeitungsmaschinen,
CNC-gesteuerte Maschinen; Schutzmaßnahmen.
Werkstoffe:
Steine, Keramik, Glas, Metalle, Kunststoffe,
Werkstoffkombinationen.
V. Jahrgang:
Qualitätskontrolle:
Güteanforderungen, Toleranznormen, Meß- und Prüftechnik.
Vorrichtungsbau:
Hydraulische, pneumatische, elektrische Sondervorrichtungen,
Schablonen und Lehren.
Betriebsausstattung:
Versorgung, Entsorgung, Absaugung, Sicherheitseinrichtungen,
Steuer- und Regelungseinrichtungen, Spezialmaschinen,
Produktionsschema, Arbeitnehmer- und Umweltschutz.
Werkstoffe:
Leder, Textilien, Kunststoffe, Beläge, Kunststoffe,
Werkstoffkombinationen.
1.2 TISCHLERKONSTRUKTIONEN
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Tischlerkonstruktionen'' im Abschnitt A.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Möbelbau:
Sitz- und Liegemöbel, Polstermöbel; Entwurf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen für Wohnräume; Dokumentation.
Innenausbau:
Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen.
Bautischlerarbeiten:
Tore; Fenster, Dachausbau.
V. Jahrgang:
Möbelbau:
Ladenbau und Sonderformen; Entwurf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen im Objektbereich; Dokumentation.
Bautischlerarbeiten:
Fixe und versetzbare Holztrennwände, Raumtrenner, Geschäftsportale
in Holzkonstruktionen, Holzstiegen.
1.3 MÖBELDESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- bei Entwurf und Planung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
die notwendigen technischen, funktionellen, künstlerischen, physiologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte integrieren können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Design-Theorie:
Gestaltunsgrundlagen (Anm.: richtig: Gestaltungsgrundlagen), Darstellungsmethoden; ökonomische, ökologische und soziale Aspekte;
Rechtsbegriffe (Urheberrecht, Musterschutz, Plagiat).
Design-Phasen:
Produktentwicklung (Idee, Entwurf, Muster, Endprodukt);
Produktgestaltung (Form, Material, Funktion, Ergonomie);
Produktvermarktung (Bedarfserhebung, Marktpositionierung, Unikat - Serie, Vertrieb - Verkauf, Recycling).
1.4 BAU- UND MÖBELSTILE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren,
- die Wesenszüge der Bau- und Möbelstile, der Malerei und Bildhauerei sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden,
- typische Formenelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
IV. Jahrgang:
Stilelemente:
Einteilung, Begriffe.
Stilepochen:
Ägypten, Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz,
Romanik, Gotik, Renaissance.
V. Jahrgang:
Stilepochen:
Barock, Rokoko, Empire, Klassizismus, 19. und 20. Jahrhundert.
Tendenzen der Gegenwart:
Möbeldesign, Wohnkultur.
1.5 FORM UND FARBE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die ästhetischen Form- und Farbbegriffe, sowie die formalen, farblichen und funktionellen Gestaltungsprinzipien im Fachgebiet durch praktische Arbeiten kennenlernen;
- die Zusammenhänge zwischen Form, Fläche und Raum, Farb-Flächen- und Farb-Raum-Beziehungen sowie Farb-Raum-Wirkungen aufzeigen und anhand von praktischen Aufgabenstellungen lösen können.
III. Jahrgang:
Form:
Komposition, Flächenteilungen und -rhythmen, Oberflächengestaltung; Wirkungen von Materialien hinsichtlich Innenraumgestaltung.
Farbe:
Farblehre, -wirkungen, -kontraste, -zusammenstellungen, -kreis, -lichttemperatur und -lichtspektrum; formale Ausdehnung von Farben; psychologische Wirkung von Farben.
IV. Jahrgang:
Form:
Optische Wirkung von Flächen- und Raumbeziehungen;
Formvariationen.
Licht als Gestaltungselement:
Tageslicht, Kunstlicht.
Integration:
Zusammenwirken von Form, Farbe, Licht und Material bei Flächen
bzw. Körpern.
1.6 ANGEWANDTE PERSPEKTIVE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Einzelgegenstände und Innenräume, unter Anwendung innenraumgestalterischer und farbtheoretischer Kenntnisse, in den gebräuchlichen Verfahren der Perspektive konstruieren und mit graphischen und malerischen Mitteln ausfertigen können;
- die Möglichkeiten rechnergestützten Konstruierens für die Erstellung von virtuellen Räumen und Bildfolgen bis hin zu multimedialer Aufbereitung nutzen können.
IV. Jahrgang:
Konstruktionsmethoden:
Aufbauende Vertiefung perspektivischer Basiskenntnisse, Schattenkonstruktion (Paralellbeleuchtung und Zentralbeleuchtung); perspektivisches Konstruieren mittels CAD.
Darstellungstechniken:
Bleistift und Tusche sowie verschiedene Mittel zur graphischen und
farbigen Darstellung.
Einzelobjekte:
Möbel und Einrichtungsgegenstände aus dem Wohnbereich.
Innenräume:
Räume des Wohnbereichs.
V. Jahrgang:
Konstruktionsmethoden:
Spezielle Verfahren im Bereich der CAD-Arbeit (Rendering, Shading, Bearbeiten von gescannten Daten; Multimediafunktionen).
Darstellungstechniken:
Grundsätze computerunterstützter Bildausarbeitungsverfahren; Einrichtungsgegenstände und Raumdarstellungen entsprechend den aktuellen Entwürfen aus dem Pflichtgegenstand „Innenraumgestaltung''.
1.7 INNENRAUMGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die widmungsgemäßen Funktionen, Einrichtungen und Ausstattungen von privaten und öffentlichen Lebensräumen kennen;
- die Möblierung und technische Ausstattung von Räumen in gebräuchlichen Plandarstellungen unter Beachtung von Vorschriften und Normen beherrschen;
- CAD als Mittel zur Planerstellung einbeziehen können;
- Projekterläuterung, Materialvorschläge und Modelle erstellen können.
III. Jahrgang:
Pläne:
Symbole, Bemaßung und Beschriftung, Maßstäbe, Durchführungsarten.
Parameter:
Menschliche Maße (goldener Schnitt, modular); Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Wohnwert, Raumbedarf.
Wohnbereich:
Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Raumfunktions- und Einrichtungserfordernisse, Beleuchtung; Bestandsaufnahme und Dokumentation.
Geschäfte:
Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung;
Grundlagenforschung.
IV. Jahrgang:
Büroräume:
Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung; Grundlagenforschung.
Fremdenverkehr- (Anm.: richtig: Fremdenverkehrs-) und Gastgewerbebetriebe:
Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung;
Grundlagenforschung.
Einrichtungspläne aus dem Themenbereich Wohnen.
V. Jahrgang:
Adaptierung von Altwohnungen.
Bauten der Gemeinschaft:
Arten, Größen, Funktion und Einrichtung; Grundlagenforschung. Einrichtungspläne aus dem Themenbereich Büro, Geschäft, Gastgewerbe, Fremdenverkehr.
Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.
1.8 WERKSTÄTTE
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstätte'' im Abschnitt A.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Maschinenwerkstätte:
Arbeiten an Standard-Holzbearbeitungsmaschinen; Bedienen von Spezial-Holzbearbeitungsmaschinen; Fräsen von Profilen an geraden und geschweiften Möbel- und Innenausbauteilen; Anwendung rationeller Fertigungsmethoden und Arbeitsabläufe; Schärfen und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen, Wartung von Maschinen.
Oberflächenbehandlung:
Beizen und Spritzlackieren (Nieder- und Hochdruck); Imprägnieren.
Möbelbau:
Anfertigen von Einzel- und Einbaumöbeln (Schrank-, Schreib-, Sitzmöbel); einfache Einlegearbeiten; Herstellen von Lehren und Schablonen.
Bautischlerei:
Herstellen von Bauteilen, Fenstern, Türen; Anschlagen und Versetzen.
IV. Jahrgang:
Arbeitsvorbereitung (Datenerfassung, EDV-STÜTZUNG).
Möbelbau:
Fertigung nach Entwürfen aus dem Themenbereich.
1.9 WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Normprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen,
- die in der Paxis (Anm.: richtig: Praxis) häufig vorkommenden Güteprüfungen durchführen können;
- Schalt- und Ablaufprogramme erstellen können;
- Laboratoriums- und Prüfberichte verfassen können.
V. Jahrgang:
Messen und Prüfen:
Meßgeräte und deren Funktion; meßtechnische Durchführung.
Schalt- und Ablaufprogramme:
Pneumatische Anlagen- und Steuerungstechnik.
Betrieblicher Qualitätsstandard:
Güteprüfung von Arbeitsabläufen und Betriebsorganisation unter
Verwendung praxisüblicher EDV-Programme.
B.2 HOLZTECHNIK
2.1 BETRIEBSTECHNIK
Ergänzung und Fortführung des Pflichtgegenstandes
„Betriebstechnik'' im Abschnitt A.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Abschnitt A.
Der Schüler soll darüber hinaus
- aus den wichtigsten Leistungsbereichen von Betrieben der Holzwirtschaft und aus dem betrieblichen Rechnungswesen praxisnahe Fallstudien erarbeiten können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Siehe Abschnitt A., und weiters:
Fallstudien zu den Bereichen Planung, Steuerung und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.
IV. Jahrgang:
Siehe Abschnitt A., und weiters:
Fallstudien zu den Bereichen Beschaffung, Einkauf, Lager, Arbeitstechnik und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.
V. Jahrgang:
Siehe Abschnitt A., und weiters:
Fallstudien zu den Bereichen Personalwesen, Finanzierung und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.
2.2 MECHANISCHE TECHNOLOGIE DES HOLZES Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Einsatzmöglichkeiten des Roh- und Werkstoffes Holz kennen;
- die für die Herstellung der verschiedenen Halb- und Fertigfabrikate aus Holz, Holzwerk- und Verbundwerkstoffen notwendigen Technologien kennen.
IV. Jahrgang:
Mechanisch-technologische Verfahren:
Technologie der Verleimung und anderer Verbindungstechniken; Technologie der Bauelemente (Leimbauteile, Wandelemente), Halbfertigwaren (Fenster, Türen, Fußböden).
V. Jahrgang:
Mechanisch-technologische Verfahren:
Technologie der Holzwerkstoffe und der Verbundstoffe (Span-, Faserplatten, Sperrholz); Oberflächenbehandlung und Kantenbearbeitung von Holz und Holzwerkstoffen; Technologie der Fertigprodukte.
Qualitätssicherung, Normung und Prüfwesen in der Holzwirtschaft.
2.3 CHEMISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze und Anwendungsverfahren der chemischen Technologie beherrschen;
- Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können,
- Aufbau, Funktion und Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe kennen.
III. Jahrgang:
Kohlenstoffverbindungen:
Rohstoffbasis nieder- und hochmolekularer Kunststoffe.
Organische Verbindungen und ihre Derivate:
Silikone, Kohlehydrate, Polypeptide, Aromaten, Reaktionsmechanismen.
IV. Jahrgang:
Holzoberflächen:
Lasuren, Öle und Harze, Kunstharze, Lösungsmittel, Beizen, Färben; Beschichten, Gießen, Pyrolyse von Holz, Holzschutz, Entsorgung.
V. Jahrgang:
Papier und Zellulose:
Holzaufschluß, Zellstoff und Papier, Kunstfaser auf
Zellulosebasis.
Holzverwertung:
Rohstoffrecycling, Chemikalienkennzeichnung,
Wassergefährdungsklassen, Abwasserbehandlung.
2.4 KONSTRUKTIVER HOLZBAU UND STATIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Holzbauten und Holzbauteile entsprechend der Beanspruchung werten, planen und dimensionieren können;
- statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeichnerischen und rechnerischen Methoden lösen können.
III. Jahrgang:
Holzbau:
Holzträger (Deckenbalken, Sparren, Pfetten).
Statik:
Kräfte (Zerlegung, Zusammensetzung, Resultierende, Kraftsysteme), Stand- und Gleitsicherheit; Auflagerreaktionen, Schnittgrößen von einfachen, auskragenden, schrägen und geknickten Trägern.
IV. Jahrgang:
Holzbau:
Bauholzgüteklassen und zulässige Beanspruchungen; Dimensionierung von Holzbauteilen aus Voll- und Brettschichtholz (einfache und zusammengesetzte Träger, Stützen, Dachkonstruktionsbauteile); Verbindungen und Verbindungsmittel.
Statik:
Fachwerke (Auflagerreaktionen, Stabkräfte); Festigkeit, zulässige Beanspruchungen; Spannungsermittlung bei Beanspruchung durch Zug, Druck, Biegung (ein- und zweiachsige Biegung), Schub und Torsion; Verformungen; Stabilität (Knicken, Kippen, Beulen); Einwirkungen auf Tragwerke.
V. Jahrgang:
Holzbau:
Holztragwerke (Hallentragwerke), Holzhäuser (Block-, Skelett-, Rahmen- und Tafelbauweise); Brandverhalten von Holzbauteilen.
Statik:
Gelenk-, Koppel- und Durchlaufträger, Brettschichtholzträger mit veränderlicher Höhe, gekrümmte Brettschichtholzträger; Rahmentragwerke, Dreigelenktragwerke; statische Berechnungen mit EDV-Programmen.
2.5 HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Eigenschaften, Einsatzbereiche und Wärmebehandlungsverfahren der im Fachgebiet verwendeten Maschinen und Werkstoffe kennen;
- den Aufbau, die Bauarten, die Wirkungsweise, den Einsatz, die Handhabung und die Wartung der gebräuchlichen Werkzeuge, Maschinen und Anlagen zur Holzbearbeitung sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen.
III. Jahrgang:
Werkstoffe:
Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung); Nichteisenmetalle; Toleranzen und Passungen.
Maschinenelemente:
Lösbare und unlösbare Verbindungen, Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder, Kupplungen, Riementriebe, Kettentriebe, Federn.
IV. Jahrgang:
Holzbearbeitungsmaschinen:
Band-, Kreis-, Gatter-, Kettensägen; Abricht-, Dickenhobel-, Kehlmaschinen; Tischfräs- und Oberfräsmaschinen; Schleif- und Schärfmaschinen; Pressen.
Grundlagen der Elektrotechnik.
V. Jahrgang:
Steuertechnik:
Pneumatik, Hydraulik.
Fördertechnik:
Stetig- und Unstetigförderer, pneumatische Förderanlagen.
Numerisch gesteuerte Maschinen:
Oberfräsen, Bearbeitungszentren.
Grundlagen der Elektrotechnik und der Elektronik.
2.6 LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können;
- die für die jeweilige Aufgabe geeignesten (Anm.: richtig: geeignetsten) Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können;
- Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
IV. und V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion'', „Mechanische Technologie des Holzes'', „Chemische Technologie'', „Konstruktiver Holzbau und Statik'' und „Holzbearbeitungsmaschinen'' (speziell zum Themenbereich „Elektrotechnik und Elektronik'').
2.7 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND PROJEKT
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen'' im Abschnitt A.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Abschnitt A.
Der Schüler soll darüber hinaus
- Bauteile und Tragwerke aus Holz selbständig oder in Gruppenarbeit statisch-konstruktiv bearbeiten und Konstruktionspläne anfertigen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Einreich-, Polier- und Detailplanung.
Dachausmittlung.
Konstruktion, Berechnung und planliche Darstellung von
Holzverbindungen, Holzdecken und/oder Dachstühlen.
V. Jahrgang:
Konstruktion, Berechnung und planliche Darstellung von Hallentragwerken und/oder Häusern aus Holz.
Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.
2.8 WERKSTÄTTE
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstätte'' im Abschnitt A.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Abschnitt A.
Der Schüler soll darüber hinaus
- die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
- die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können;
- die einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften kennen und beachten.
III. Jahrgang:
Zimmerei:
Aufschnüren, Anreißen, Abbinden und Bezeichnen von zimmermannsmäßigen Holzkonstruktionen; Austragen von Graten, Ichsen und Schiften; Aufreißen und Herstellen von Holzstiegen; Herstellen von Holzleimkonstruktionen; Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten; rechnerischer Abbund verschiedener Dachstuhlkonstruktionen, Dachausbau, Blockhausbau; Pflege und Instandhaltung von Holzbearbeitungsmaschinen und zugehöriger Installationen.
IV. Jahrgang:
Sägetechnik:
Sortieren, Messen, Entrinden und Einschneiden von Rundholz;
Sortieren von Schnittholz; Optimierung des Rundholzeinschnittes;
Sägewerksanlagen; Schärfen.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
Anlage 1.1.2
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INNENRAUMGESTALTUNG UND
HOLZTECHNIK
I. STUNDENTAFEL 1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ............ 3 2 2 2 2 (I)
```
```
Englisch ........... 2 2 2 2 3 (I)
```
```
Geschichte und
```
politische Bildung . - - - 2 2 III
```
Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 (IVa)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - (III)
```
Wirtschaft und Recht - - - 2 3 III
```
```
Angewandte
```
Mathematik ......... 3 3 2 2 - (I)
```
Angewandte Physik .. 2 2 - - - (II)
```
```
Angewandte Chemie
```
und Ökologie ....... 3 2 - - - II
```
Darstellende
```
Geometrie 2) ....... 2 2 - - - (I)
```
Angewandte
```
Informatik ......... 2 2 - - - I
```
Technologie ........ 2 2 2 - - I
```
```
Tischler-
```
konstruktionen ..... 2 2 2 - - I
```
Baukonstruktion .... - 2 3 2 2 I
```
```
Betriebstechnik .... - - 2 2 3 I
```
```
Konstruktionsübungen
```
3) ................. 4 4 4 - - I
```
Werkstätte ......... 8 8 - - - (Va)
```
Pflichtgegenstände der
schulautonomen
Ausbildungsschwerpunkte
gemäß Abschnitt B. ..... - - 16 22 21
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 35- 35- 35- 35- 35- 185 *)
39 39 39 39 39
```
```
Wochenstunden Lehrver-
B. Pflichtgegenstände der pflich-
schulautonomen Jahrgang Summe tungs-
Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe
```
```
B.1 Innenraumgestaltung
und Möbelbau
1.1 Technologie .......... - 2 2 I
1.2 Tischlerkonstruktionen
4) ................... - 4 4 I
1.3 Möbeldesign .......... 2 - - I
1.4 Bau- und Möbelstile .. - 2 2 I
1.5 Form und Farbe 5) .... 3 2 - (III)
1.6 Angewandte Perspektive
6) ................... - 2 2 (I)
1.7 Innenraumgestaltung 7) 3 6 9 I
1.8 Werkstätte ........... 8 4 - (Va)
1.9 Werkstätten-
laboratorium ......... - - 2 III
Wochenstundenzahl B.1 16 22 21
B.2 Holztechnik
2.1 Betriebstechnik ...... 1 1 1 I
2.2 Mechanische
Technologie des Holzes - 2 3 (I)
2.3 Chemische Technologie 2 2 2 I
2.4 Konstruktiver Holzbau
und Statik ........... 2 3 3 I
2.5 Holzbearbeitungs-
maschinen ............ 3 3 3 I
2.6 Laboratorium ......... - 4 4 I
2.7 Konstruktionsübungen
und Projekt 8) ....... - 3 5 I
2.8 Werkstätte ........... 8 4 - (Va)
Wochenstundenzahl B.2 16 22 21
```
```
Pflichtpraktikum ..... mindestens 8 Wochen in der
unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt
in den V. Jahrgang
```
```
C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche pflich-
Übungen Jahrgang tungs-
Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
C.1 Freigegenstände
Zweite lebende
Fremdsprache 9) .. - - 3 3 3 (I)
C.2 Unverbindliche
Übungen
Leibesübungen .... 2 2 2 2 2 (IVa)
C.3 Förderunterricht
10)
Deutsch
Englisch
Angewandte
Mathematik
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände
```
```
1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1 Unterabschnitt IIb.
2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer
3) Einschließlich Freihandzeichnen.
4) Mit Übungen im Ausmaß von zwei Wochenstunden im IV. Jahrgang und
5) Mit Übungen im Ausmaß von eineinhalb Wochenstunden im III. Jahrgang und einer Wochenstunde im IV. Jahrgang.
6) Mit Übungen im Ausmaß von zwei Wochenstunden im IV. und
V. Jahrgang.
7) Mit Übungen, zum Teil mit Angewandter Elektronischer
8) Mit Übungen, zum Teil mit Angewandter Elektronischer
9) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache
10) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:
Die Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik vermittelt Kenntnisse über die fachgerechte und ökologische Aufbringung und Bearbeitung von Holz, die Herstellung von Holzprodukten und über die dazu erforderlichen Hilfsmaterialien, Maschinen und Fertigungsmethoden, sowie über die einschlägigen Gesetze und Normen und über Betriebsführung. Durch die praxisnahe Ausbildung werden die Absolventen vorbereitet, die Befähigung zu einem entsprechenden Handwerk zu erwerben und Führungsaufgaben in Betrieben und technischen Büros zu übernehmen. Die Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik sieht neben der allgemeinen Fachausbildung zwei alternative Ausbildungsschwerpunkte vor:
- Der Ausbildungsschwerpunkt „Innenraumgestaltung und Möbelbau” vermittelt eine vertiefte Fachausbildung hinsichtlich Gestaltung, Planung, Ausführung und Präsentation von Innenräumen sowie Entwurf, Fertigung und Präsentation von Möbeln unter Anwendung stilgerechter und zeitgemäßer Materialien.
- Der Ausbildungsschwerpunkt „Holztechnik” vermittelt eine vertiefte Fachausbildung hinsichtlich des Holzbaues und einschlägigen Ausbaues, der Herstellung der dazu notwendigen Werkstoffe sowie des Managements des holzbe- und -verarbeitenden Unternehmens.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG
DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
„Deutsch”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung”, „Leibesübungen”, „Geographie und Wirtschaftskunde” und „Wirtschaft und Recht”:
Siehe Anlage 1. 8. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.
III. Jahrgang:
Analysis:
Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen); Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
Numerische Mathematik:
Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Fachspezifische Anwendungen.
Lineare Algebra und analytische Geometrie:
Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten; Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Wahrscheinlichkeitsverteilungen; Prinzip der Parameterabschätzung
und Signifikanzprüfung.
III. und IV. Jahrgang:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik.
In Jahrgängen mit drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei
Schularbeiten.
ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1 (mit geänderter Lehrstoffverteilung von zweimal 2 Jahreswochenstunden).
ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE
- aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
- geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen, sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können;
- durch Modellbildung konstruktive Sachverhalte in Teilprobleme zerlegen und Lösungsalgorithmen entwickeln können;
- mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein;
- Objekte in 3D darstellen können.
I. Jahrgang:
Räumliches Koordinatensystem.
Abbildungsmethoden (Projektionsarten).
Hauptrisse einfacher geometrischer und technischer Körper, sowie
Axonometrie zur Erfassung der Gestalt eines Objekts aus gegebenen
Rissen.
Konstruieren in zugeordneten Normalrissen:
Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene in Haupt-, projizierender und allgemeiner Lage; Länge einer Strecke, Größe und Gestalt einer ebenen Figur; Projizierendmachen einer Geraden und einer Ebene; orthogonale Lage von Geraden und Ebenen; Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte (Dachausmittlungen); Kreis in Haupt-, projizierender und allgemeiner Lage.
II. Jahrgang:
Normale Axonometrie ebenflächig begrenzter Objekte.
Drehflächen:
Grundbegriffe; ebene Schnitte (punkt- und tangentenweise).
Durchdringungen.
Regel-, Schieb- und Schraubflächen.
Perspektive:
Durchschnittsverfahren; freie Perspektive, Anwendung auf eben- und
krummflächig begrenzte Objekte; anschauliche Zentralrisse von
Objekten.
CAD-Anwendungen.
In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können;
- die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung kennen.
I. Jahrgang:
Informationsverarbeitungssysteme:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;
Bedienung.
Standardsoftware:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken.
Programmieren:
Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen; Umsetzung in Programme.
II. Jahrgang:
Programmentwicklung:
Methoden des Softwareentwurfes; strukturierte Programmierung,
Strukturelemente; Datenstrukturen.
Kommunikationstechnik:
Netzwerke; Informationsbeschaffung.
Standardsoftware:
Grafik und Präsentation; CAD; Datenbanken.
Informatik und Gesellschaft:
Auswirkungen der Informatik auf Menschen, Arbeitswelt,
Gesellschaft, Kultur und Mitwelt; Datenschutz.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die im jeweiligen Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und Werkzeuge kennen;
- die für die Herstellung der verschiedenen Halbfertig- und Fertigfabrikate aus Holz und Holzwerkstoffen notwendigen Verfahren und Maschinen kennen.
I. Jahrgang:
Aufbau des Holzes:
Biologie des Holzes, Holzfehler, Funktionen und Wachstum des Baumes.
Holzkunde:
Makroskopischer und mikroskopischer Aufbau des Holzes, Holzerkennung, heimische und fremdländische Holzarten; einfache Werkzeuge der Holzbearbeitung.
II. Jahrgang:
Technologie der Holzhalbwaren:
Schnittholz, Hobelware, Furniere, Plattenwerkstoffe.
Mechanisch-technologische Verfahren:
Spanlose und spanabhebende Formgebung, Verklebung von Holz.
Holzbearbeitung:
Werkzeuge, Maschinen, Schutzmaßnahmen.
III. Jahrgang:
Holzphysik:
Physikalische Eigenschaften und Kennwerte des Holzes.
Vergütung von Holz:
Holztrocknung und Dämpfung.
Holzschutz:
Tierische und pflanzliche Holzschädlinge, Holzschutzmaßnahmen.
TISCHLERKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen;
- bei den Lösungen einschlägiger Aufgaben die Bauteile nach den Erfordernissen der Funktion, Zweckmäßigkeit, Beanspruchung, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik entwerfen und materialgerecht konstruieren können.
I. Jahrgang:
Begriffe:
Möbelkonstruktionen, Bautischlerarbeiten, Innenausbauarbeiten.
Möbelbau:
Handwerksmäßige und maschinell herzustellende Holzverbindungen, Verbindungsmittel (Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche).
II. Jahrgang:
Möbelbau:
Einfache Möbel und Möbelteile.
Beschläge:
Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.
Bautischlerarbeiten:
Einfache Türen und Fenster; Befestigungstechnik.
III. Jahrgang:
Möbelbau:
Bewegliche Möbelteile; Klapp- und Auszugstische, Schranksysteme.
Bautischlerei:
Tür- und Fensterkonstruktionen; Holzstiegen.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Elemente der Baukonstruktion und der Gebäudeinstallation sowie die einschlägigen Gesetze und Normen kennen;
- die wichtigsten bautechnischen Kriterien auf Routineaufgaben des Fachgebietes anwenden können.
II. Jahrgang:
Baukonstruktion:
Fundamente, aufgehendes Mauerwerk, Rauchfänge, Zwischenwände,
Decken.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine, Beton, Putze.
III. Jahrgang:
Baukonstruktionen:
Dachstühle, Flachdächer; Dacheindeckungen, Spenglerarbeiten;
Feuchtigkeitsisolierung; Stiegenkonstruktionen.
Haustechnik:
Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen.
Statik-Grundlagen:
Lasten, Kräfte, Momente; Gleichgewicht; statisch bestimmte Träger.
Festigkeit:
Beanspruchungsarten, zulässige Spannungen.
IV. Jahrgang:
Baustoffe:
Metalle, Sperr- und Dämmstoffe.
Bauphysik:
Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchsschutz.
Ausbauarbeiten:
Fußböden, Arbeiten der Baunebengewerbe.
Haustechnik:
Kanalisation, Heizung, Be- und Entlüftung, Klimatisierung.
Holzkonstruktionen:
Holzhäuser.
V. Jahrgang:
Baupläne:
Einreich-, Polier-, Detailpläne.
Bauorganisation:
Projektablauf, Verantwortungsbereich.
Ausbauarbeiten:
Fenster, Türen, Portale aus Metall und Kunststoff, Wand- und Deckenverkleidungen.
Aufzüge.
Holzkonstruktionen:
Hallentragwerke.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Leistungsbereiche einschlägiger Betriebe kennen;
- Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, Kontrolle, Rationalisierung und als Instrument der Unternehmensführung, unter vorhandener EDV-Stützung, einsetzen können.
III. Jahrgang:
Planung und Steuerung:
Grundlagen, Gesamt- und Teilplanung, Terminplanung.
Organisation:
Grundlagen, Aufbau- und Ablauforganisation.
Marketing:
Grundlagen, Markterkundung, Absatzplanung.
Rechnungswesen:
Grundlagen, Bilanz, Kostenrechnung im Gewerbebetrieb.
IV. Jahrgang:
Beschaffung:
Grundlagen, Beschaffungsplanung, Einkauf, Lagerhaltung.
Rechnungswesen:
Bilanzanalyse, Kennzahlen, Kostenrechnung im Industriebetrieb.
Arbeitstechnik:
Arbeitsvorbereitung, Datenerfassung, Zeitwirtschaft, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, REFA-Grundzüge.
V. Jahrgang:
Personalwesen:
Menschenführung, Entlohnung, Personalverrechnung.
Finanzierung:
Grundlagen, Finanzierungsgrundsätze, Finanzplan.
Auftragswesen:
Ausschreibung, Kalkulation, Anbot, Vergabe, Terminplanung,
Haftung.
Rechnungswesen:
Betriebsabrechnung auf Voll-, Teil- und Plankostenbasis;
Kostenrechnung (Unternehmensführungs-Instrument, Vor- und Nachkalkulation), Controlling.
Qualitätsmanagement:
Normen, QS-Handbuch, Zertifizierung.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Objekte proportionengerecht nach der Natur und aus der Vorstellung skizzieren und zeichnerisch auch computergestützt darstellen können;
- selbständig normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen und eigenen Entwürfen ausführen können;
- Zeichnungen normgerecht und freihändig beschriften können.
I. Jahrgang:
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung,
Bemaßung und Beschriftung.
Zeichnen und Schrift:
Blockschrift, Schriftbild; räumliches Sehen, Darstellungstechniken, Zeichnen von Linien, Flächen und einfachen Körpern; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen; Freihandzeichnen.
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Holzkonstruktionen.
II. Jahrgang:
Zeichnen:
Skizzieren (technische Details, Möbel, Innenräume und Raumdetails); Naturstudien; Förderung der Entwurfs- und Darstellungsfähigkeit.
Pläne:
Einfache Grundrisse und Detailzeichnungen.
Naturaufnahmen:
Aufmaß und Darstellung von Möbeln.
III. Jahrgang:
Fertigungs- und Detailzeichnungen (auch computergestützt).
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können;
- facheinschlägige Erzeugnisse ausgehend von Fertigungszeichnungen selbständig sach- und normgerecht herstellen können;
- den Werkstättenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können;
- die durchgeführten Arbeiten dokumentieren können;
- nach Gegebenheit Erfahrung mit neuen Fertigungstechniken bzw. auf schuleigenen und Außenbaustellen sammeln können;
- die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen über Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten anwenden können.
I. Jahrgang:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Benennen, Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen; Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen, Putzen, Schleifen; Messen, Anreißen und Aufreißen; Anfertigen von Holzverbindungen (Fügen, Schlitzen, Zinken, Graten); Oberflächenbehandlung; Herstellen einfacher Werkstücke.
Arbeitsvorbereitung.
Maschinenwerkstätte:
Einsatz von Handmaschinen; einfache Arbeiten an
Holzbearbeitungsmaschinen.
II. Jahrgang:
Maschinenwerkstätte:
Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen (Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen, Schleifen).
Oberflächenbehandlung:
Leimen, Kleben, Furnieren mit Holzfurnieren und Furnierersatzstoffen; Schleifen, Beizen, Imprägnieren, Lackieren,
Spritzlackieren.
Möbelbau:
Anfertigen und Einpassen einfacher Möbel in Massiv- und Plattenbauweise; Anschlagen, Beschlagen; Montieren von Verschlüssen
und Schlössern.
Bautischlerei:
Herstellen einfacher Bautischlerarbeiten.
Drechslerei:
Längs- und Querholzdrechseln anhand einfacher Werkstücke.
B. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER SCHULAUTONOMEN
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
B.1 INNENRAUMGESTALTUNG UND MÖBELBAU
1.1 TECHNOLOGIE
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Technologie” im Abschnitt A.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Oberflächen:
Behandlung, Beschichtung; Holzbearbeitungsmaschinen,
CNC-gesteuerte Maschinen; Schutzmaßnahmen.
Werkstoffe:
Steine, Keramik, Glas, Metalle, Kunststoffe,
Werkstoffkombinationen.
V. Jahrgang:
Qualitätskontrolle:
Güteanforderungen, Toleranznormen, Meß- und Prüftechnik.
Vorrichtungsbau:
Hydraulische, pneumatische, elektrische Sondervorrichtungen,
Schablonen und Lehren.
Betriebsausstattung:
Versorgung, Entsorgung, Absaugung, Sicherheitseinrichtungen,
Steuer- und Regelungseinrichtungen, Spezialmaschinen,
Produktionsschema, Arbeitnehmer- und Umweltschutz.
Werkstoffe:
Leder, Textilien, Kunststoffe, Beläge, Kunststoffe,
Werkstoffkombinationen.
1.2 TISCHLERKONSTRUKTIONEN
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Tischlerkonstruktionen” im Abschnitt A.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Möbelbau:
Sitz- und Liegemöbel, Polstermöbel; Entwurf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen für Wohnräume; Dokumentation.
Innenausbau:
Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen.
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