Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1997-10-15
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2019-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 14
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Bautischlerarbeiten:

Tore; Fenster, Dachausbau.

V. Jahrgang:

Möbelbau:

Ladenbau und Sonderformen; Entwurf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen im Objektbereich; Dokumentation.

Bautischlerarbeiten:

Fixe und versetzbare Holztrennwände, Raumtrenner, Geschäftsportale

in Holzkonstruktionen, Holzstiegen.

1.3 MÖBELDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

die notwendigen technischen, funktionellen, künstlerischen, physiologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte integrieren können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Design-Theorie:

Gestaltunsgrundlagen (Anm.: richtig: Gestaltungsgrundlagen), Darstellungsmethoden; ökonomische, ökologische und soziale Aspekte;

Rechtsbegriffe (Urheberrecht, Musterschutz, Plagiat).

Design-Phasen:

Produktentwicklung (Idee, Entwurf, Muster, Endprodukt);

Produktgestaltung (Form, Material, Funktion, Ergonomie);

Produktvermarktung (Bedarfserhebung, Marktpositionierung, Unikat - Serie, Vertrieb - Verkauf, Recycling).

1.4 BAU- UND MÖBELSTILE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. Jahrgang:

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Stilepochen:

Ägypten, Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz,

Romanik, Gotik, Renaissance.

V. Jahrgang:

Stilepochen:

Barock, Rokoko, Empire, Klassizismus, 19. und 20. Jahrhundert.

Tendenzen der Gegenwart:

Möbeldesign, Wohnkultur.

1.5 FORM UND FARBE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. Jahrgang:

Form:

Komposition, Flächenteilungen und -rhythmen, Oberflächengestaltung; Wirkungen von Materialien hinsichtlich Innenraumgestaltung.

Farbe:

Farblehre, -wirkungen, -kontraste, -zusammenstellungen, -kreis, -lichttemperatur und -lichtspektrum; formale Ausdehnung von Farben; psychologische Wirkung von Farben.

IV. Jahrgang:

Form:

Optische Wirkung von Flächen- und Raumbeziehungen;

Formvariationen.

Licht als Gestaltungselement:

Tageslicht, Kunstlicht.

Integration:

Zusammenwirken von Form, Farbe, Licht und Material bei Flächen

bzw. Körpern.

1.6 ANGEWANDTE PERSPEKTIVE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. Jahrgang:

Konstruktionsmethoden:

Aufbauende Vertiefung perspektivischer Basiskenntnisse, Schattenkonstruktion (Paralellbeleuchtung und Zentralbeleuchtung); perspektivisches Konstruieren mittels CAD.

Darstellungstechniken:

Bleistift und Tusche sowie verschiedene Mittel zur graphischen und

farbigen Darstellung.

Einzelobjekte:

Möbel und Einrichtungsgegenstände aus dem Wohnbereich.

Innenräume:

Räume des Wohnbereichs.

V. Jahrgang:

Konstruktionsmethoden:

Spezielle Verfahren im Bereich der CAD-Arbeit (Rendering, Shading, Bearbeiten von gescannten Daten; Multimediafunktionen).

Darstellungstechniken:

Grundsätze computerunterstützter Bildausarbeitungsverfahren; Einrichtungsgegenstände und Raumdarstellungen entsprechend den aktuellen Entwürfen aus dem Pflichtgegenstand „Innenraumgestaltung”.

1.7 INNENRAUMGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. Jahrgang:

Pläne:

Symbole, Bemaßung und Beschriftung, Maßstäbe, Durchführungsarten.

Parameter:

Menschliche Maße (goldener Schnitt, modular); Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Wohnwert, Raumbedarf.

Wohnbereich:

Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Raumfunktions- und Einrichtungserfordernisse, Beleuchtung; Bestandsaufnahme und Dokumentation.

Geschäfte:

Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung;

Grundlagenforschung.

IV. Jahrgang:

Büroräume:

Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung; Grundlagenforschung.

Fremdenverkehr- (Anm.: richtig: Fremdenverkehrs-) und Gastgewerbebetriebe:

Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung;

Grundlagenforschung.

Einrichtungspläne aus dem Themenbereich Wohnen.

V. Jahrgang:

Adaptierung von Altwohnungen.

Bauten der Gemeinschaft:

Arten, Größen, Funktion und Einrichtung; Grundlagenforschung. Einrichtungspläne aus dem Themenbereich Büro, Geschäft, Gastgewerbe, Fremdenverkehr.

Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.

1.8 WERKSTÄTTE

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” im Abschnitt A.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Maschinenwerkstätte:

Arbeiten an Standard-Holzbearbeitungsmaschinen; Bedienen von Spezial-Holzbearbeitungsmaschinen; Fräsen von Profilen an geraden und geschweiften Möbel- und Innenausbauteilen; Anwendung rationeller Fertigungsmethoden und Arbeitsabläufe; Schärfen und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen, Wartung von Maschinen.

Oberflächenbehandlung:

Beizen und Spritzlackieren (Nieder- und Hochdruck); Imprägnieren.

Möbelbau:

Anfertigen von Einzel- und Einbaumöbeln (Schrank-, Schreib-, Sitzmöbel); einfache Einlegearbeiten; Herstellen von Lehren und Schablonen.

Bautischlerei:

Herstellen von Bauteilen, Fenstern, Türen; Anschlagen und Versetzen.

IV. Jahrgang:

Arbeitsvorbereitung (Datenerfassung, EDV-STÜTZUNG).

Möbelbau:

Fertigung nach Entwürfen aus dem Themenbereich.

1.9 WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

V. Jahrgang:

Messen und Prüfen:

Meßgeräte und deren Funktion; meßtechnische Durchführung.

Schalt- und Ablaufprogramme:

Pneumatische Anlagen- und Steuerungstechnik.

Betrieblicher Qualitätsstandard:

Güteprüfung von Arbeitsabläufen und Betriebsorganisation unter

Verwendung praxisüblicher EDV-Programme.

B.2 HOLZTECHNIK

2.1 BETRIEBSTECHNIK

Ergänzung und Fortführung des Pflichtgegenstandes

„Betriebstechnik” im Abschnitt A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Abschnitt A.

Der Schüler soll darüber hinaus

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Siehe Abschnitt A., und weiters:

Fallstudien zu den Bereichen Planung, Steuerung und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.

IV. Jahrgang:

Siehe Abschnitt A., und weiters:

Fallstudien zu den Bereichen Beschaffung, Einkauf, Lager, Arbeitstechnik und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.

V. Jahrgang:

Siehe Abschnitt A., und weiters:

Fallstudien zu den Bereichen Personalwesen, Finanzierung und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.

2.2 MECHANISCHE TECHNOLOGIE DES HOLZES Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. Jahrgang:

Mechanisch-technologische Verfahren:

Technologie der Verleimung und anderer Verbindungstechniken; Technologie der Bauelemente (Leimbauteile, Wandelemente), Halbfertigwaren (Fenster, Türen, Fußböden).

V. Jahrgang:

Mechanisch-technologische Verfahren:

Technologie der Holzwerkstoffe und der Verbundstoffe (Span-, Faserplatten, Sperrholz); Oberflächenbehandlung und Kantenbearbeitung von Holz und Holzwerkstoffen; Technologie der Fertigprodukte.

Qualitätssicherung, Normung und Prüfwesen in der Holzwirtschaft.

2.3 CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. Jahrgang:

Kohlenstoffverbindungen:

Rohstoffbasis nieder- und hochmolekularer Kunststoffe.

Organische Verbindungen und ihre Derivate:

Silikone, Kohlehydrate, Polypeptide, Aromaten, Reaktionsmechanismen.

IV. Jahrgang:

Holzoberflächen:

Lasuren, Öle und Harze, Kunstharze, Lösungsmittel, Beizen, Färben; Beschichten, Gießen, Pyrolyse von Holz, Holzschutz, Entsorgung.

V. Jahrgang:

Papier und Zellulose:

Holzaufschluß, Zellstoff und Papier, Kunstfaser auf

Zellulosebasis.

Holzverwertung:

Rohstoffrecycling, Chemikalienkennzeichnung,

Wassergefährdungsklassen, Abwasserbehandlung.

2.4 KONSTRUKTIVER HOLZBAU UND STATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. Jahrgang:

Holzbau:

Holzträger (Deckenbalken, Sparren, Pfetten).

Statik:

Kräfte (Zerlegung, Zusammensetzung, Resultierende, Kraftsysteme), Stand- und Gleitsicherheit; Auflagerreaktionen, Schnittgrößen von einfachen, auskragenden, schrägen und geknickten Trägern.

IV. Jahrgang:

Holzbau:

Bauholzgüteklassen und zulässige Beanspruchungen; Dimensionierung von Holzbauteilen aus Voll- und Brettschichtholz (einfache und zusammengesetzte Träger, Stützen, Dachkonstruktionsbauteile); Verbindungen und Verbindungsmittel.

Statik:

Fachwerke (Auflagerreaktionen, Stabkräfte); Festigkeit, zulässige Beanspruchungen; Spannungsermittlung bei Beanspruchung durch Zug, Druck, Biegung (ein- und zweiachsige Biegung), Schub und Torsion; Verformungen; Stabilität (Knicken, Kippen, Beulen); Einwirkungen auf Tragwerke.

V. Jahrgang:

Holzbau:

Holztragwerke (Hallentragwerke), Holzhäuser (Block-, Skelett-, Rahmen- und Tafelbauweise); Brandverhalten von Holzbauteilen.

Statik:

Gelenk-, Koppel- und Durchlaufträger, Brettschichtholzträger mit veränderlicher Höhe, gekrümmte Brettschichtholzträger; Rahmentragwerke, Dreigelenktragwerke; statische Berechnungen mit EDV-Programmen.

2.5 HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. Jahrgang:

Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung); Nichteisenmetalle; Toleranzen und Passungen.

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungen, Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder, Kupplungen, Riementriebe, Kettentriebe, Federn.

IV. Jahrgang:

Holzbearbeitungsmaschinen:

Band-, Kreis-, Gatter-, Kettensägen; Abricht-, Dickenhobel-, Kehlmaschinen; Tischfräs- und Oberfräsmaschinen; Schleif- und Schärfmaschinen; Pressen.

Grundlagen der Elektrotechnik.

V. Jahrgang:

Steuertechnik:

Pneumatik, Hydraulik.

Fördertechnik:

Stetig- und Unstetigförderer, pneumatische Förderanlagen.

Numerisch gesteuerte Maschinen:

Oberfräsen, Bearbeitungszentren.

Grundlagen der Elektrotechnik und der Elektronik.

2.6 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. und V. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Mechanische Technologie des Holzes”, „Chemische Technologie”, „Konstruktiver Holzbau und Statik” und „Holzbearbeitungsmaschinen” (speziell zum Themenbereich „Elektrotechnik und Elektronik”).

2.7 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND PROJEKT

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen” im Abschnitt A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Abschnitt A.

Der Schüler soll darüber hinaus

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Einreich-, Polier- und Detailplanung.

Dachausmittlung.

Konstruktion, Berechnung und planliche Darstellung von

Holzverbindungen, Holzdecken und/oder Dachstühlen.

V. Jahrgang:

Konstruktion, Berechnung und planliche Darstellung von Hallentragwerken und/oder Häusern aus Holz.

Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.

2.8 WERKSTÄTTE

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” im Abschnitt A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Abschnitt A.

Der Schüler soll darüber hinaus

III. Jahrgang:

Zimmerei:

Aufschnüren, Anreißen, Abbinden und Bezeichnen von zimmermannsmäßigen Holzkonstruktionen; Austragen von Graten, Ichsen und Schiften; Aufreißen und Herstellen von Holzstiegen; Herstellen von Holzleimkonstruktionen; Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten; rechnerischer Abbund verschiedener Dachstuhlkonstruktionen, Dachausbau, Blockhausbau; Pflege und Instandhaltung von Holzbearbeitungsmaschinen und zugehöriger Installationen.

IV. Jahrgang:

Sägetechnik:

Sortieren, Messen, Entrinden und Einschneiden von Rundholz;

Sortieren von Schnittholz; Optimierung des Rundholzeinschnittes;

Sägewerksanlagen; Schärfen.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5 Abs. 5.

Anlage 1.1.2

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INNENRAUMGESTALTUNG UND

HOLZTECHNIK

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

```

1.

Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ............ 3 2 2 2 2 (I)

```

```

3.

Englisch ........... 2 2 2 2 3 (I)

```

```

4.

Geschichte und

```

politische Bildung . - - - 2 2 III

```

5.

Bewegung und Sport . 2 2 2 1 1 (IVa)

```

```

6.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - (III)

```

7.

Wirtschaft und Recht - - - 2 3 III

```

```

8.

Angewandte

```

Mathematik ......... 3 3 2 2 - (I)

```

9.

Angewandte Physik .. 2 2 - - - (II)

```

```

10.

Angewandte Chemie

```

und Ökologie ....... 3 2 - - - II

```

11.

Darstellende

```

Geometrie 2) ....... 2 2 - - - (I)

```

12.

Angewandte

```

Informatik ......... 2 2 - - - I

```

13.

Technologie ........ 2 2 2 - - I

```

```

14.

Tischler-

```

konstruktionen ..... 2 2 2 - - I

```

15.

Baukonstruktion .... - 2 3 2 2 I

```

```

16.

Betriebstechnik .... - - 2 2 3 I

```

```

17.

Konstruktionsübungen

```

3) ................. 4 4 4 - - I

```

18.

Werkstätte ......... 8 8 - - - (Va)

```

Pflichtgegenstände der

schulautonomen

Ausbildungsschwerpunkte

gemäß Abschnitt B. ..... - - 16 22 21

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 35- 35- 35- 35- 35- 185 *)

39 39 39 39 39

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Pflichtgegenstände der pflich-

schulautonomen Jahrgang Summe tungs-

Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe

```

```

B.1 Innenraumgestaltung

und Möbelbau

1.1 Technologie .......... - 2 2 I

1.2 Tischlerkonstruktionen

4) ................... - 4 4 I

1.3 Möbeldesign .......... 2 - - I

1.4 Bau- und Möbelstile .. - 2 2 I

1.5 Form und Farbe 5) .... 3 2 - (III)

1.6 Angewandte Perspektive

6) ................... - 2 2 (I)

1.7 Innenraumgestaltung 7) 3 6 9 I

1.8 Werkstätte ........... 8 4 - (Va)

1.9 Werkstätten-

laboratorium ......... - - 2 III

Wochenstundenzahl B.1 16 22 21

B.2 Holztechnik

2.1 Betriebstechnik ...... 1 1 1 I

2.2 Mechanische

Technologie des Holzes - 2 3 (I)

2.3 Chemische Technologie 2 2 2 I

2.4 Konstruktiver Holzbau

und Statik ........... 2 3 3 I

2.5 Holzbearbeitungs-

maschinen ............ 3 3 3 I

2.6 Laboratorium ......... - 4 4 I

2.7 Konstruktionsübungen

und Projekt 8) ....... - 3 5 I

2.8 Werkstätte ........... 8 4 - (Va)

Wochenstundenzahl B.2 16 22 21

```

```

Pflichtpraktikum ..... mindestens 8 Wochen in der

unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt

in den V. Jahrgang

```

```

C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-

Unverbindliche pflich-

Übungen Jahrgang tungs-

Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

C.1 Freigegenstände

Zweite lebende

Fremdsprache 9) .. - - 3 3 3 (I)

C.2 Unverbindliche

Übungen

Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)

C.3 Förderunterricht

10)

Deutsch

Englisch

Angewandte

Mathematik

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände

```


```

1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1 Unterabschnitt IIb.

2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer

3) Einschließlich Freihandzeichnen.

4) Mit Übungen im Ausmaß von zwei Wochenstunden im IV. Jahrgang und

5) Mit Übungen im Ausmaß von eineinhalb Wochenstunden im III. Jahrgang und einer Wochenstunde im IV. Jahrgang.

6) Mit Übungen im Ausmaß von zwei Wochenstunden im IV. und

V. Jahrgang.

7) Mit Übungen, zum Teil mit Angewandter Elektronischer

8) Mit Übungen, zum Teil mit Angewandter Elektronischer

9) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache

10) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:

Die Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik vermittelt Kenntnisse über die fachgerechte und ökologische Aufbringung und Bearbeitung von Holz, die Herstellung von Holzprodukten und über die dazu erforderlichen Hilfsmaterialien, Maschinen und Fertigungsmethoden, sowie über die einschlägigen Gesetze und Normen und über Betriebsführung. Durch die praxisnahe Ausbildung werden die Absolventen vorbereitet, die Befähigung zu einem entsprechenden Handwerk zu erwerben und Führungsaufgaben in Betrieben und technischen Büros zu übernehmen. Die Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik sieht neben der allgemeinen Fachausbildung zwei alternative Ausbildungsschwerpunkte vor:

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG

DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

„Deutsch”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung”, „Bewegung und Sport”, „Geographie und Wirtschaftskunde” und „Wirtschaft und Recht”:

Siehe Anlage 1.

8.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

I. und II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.

III. Jahrgang:

Analysis:

Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen); Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.

Numerische Mathematik:

Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration.

IV. Jahrgang:

Analysis:

Fachspezifische Anwendungen.

Lineare Algebra und analytische Geometrie:

Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten; Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage.

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Wahrscheinlichkeitsverteilungen; Prinzip der Parameterabschätzung

und Signifikanzprüfung.

III. und IV. Jahrgang:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik.

In Jahrgängen mit drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei

Schularbeiten.

9.

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1 (mit geänderter Lehrstoffverteilung von zweimal 2 Jahreswochenstunden).

10.

ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE

11.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

I. Jahrgang:

Räumliches Koordinatensystem.

Abbildungsmethoden (Projektionsarten).

Hauptrisse einfacher geometrischer und technischer Körper, sowie

Axonometrie zur Erfassung der Gestalt eines Objekts aus gegebenen

Rissen.

Konstruieren in zugeordneten Normalrissen:

Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene in Haupt-, projizierender und allgemeiner Lage; Länge einer Strecke, Größe und Gestalt einer ebenen Figur; Projizierendmachen einer Geraden und einer Ebene; orthogonale Lage von Geraden und Ebenen; Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte (Dachausmittlungen); Kreis in Haupt-, projizierender und allgemeiner Lage.

II. Jahrgang:

Normale Axonometrie ebenflächig begrenzter Objekte.

Drehflächen:

Grundbegriffe; ebene Schnitte (punkt- und tangentenweise).

Durchdringungen.

Regel-, Schieb- und Schraubflächen.

Perspektive:

Durchschnittsverfahren; freie Perspektive, Anwendung auf eben- und

krummflächig begrenzte Objekte; anschauliche Zentralrisse von

Objekten.

CAD-Anwendungen.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.

12.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. Jahrgang:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken.

Programmieren:

Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen; Umsetzung in Programme.

II. Jahrgang:

Programmentwicklung:

Methoden des Softwareentwurfes; strukturierte Programmierung,

Strukturelemente; Datenstrukturen.

Kommunikationstechnik:

Netzwerke; Informationsbeschaffung.

Standardsoftware:

Grafik und Präsentation; CAD; Datenbanken.

Informatik und Gesellschaft:

Auswirkungen der Informatik auf Menschen, Arbeitswelt,

Gesellschaft, Kultur und Mitwelt; Datenschutz.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. Jahrgang:

Aufbau des Holzes:

Biologie des Holzes, Holzfehler, Funktionen und Wachstum des Baumes.

Holzkunde:

Makroskopischer und mikroskopischer Aufbau des Holzes, Holzerkennung, heimische und fremdländische Holzarten; einfache Werkzeuge der Holzbearbeitung.

II. Jahrgang:

Technologie der Holzhalbwaren:

Schnittholz, Hobelware, Furniere, Plattenwerkstoffe.

Mechanisch-technologische Verfahren:

Spanlose und spanabhebende Formgebung, Verklebung von Holz.

Holzbearbeitung:

Werkzeuge, Maschinen, Schutzmaßnahmen.

III. Jahrgang:

Holzphysik:

Physikalische Eigenschaften und Kennwerte des Holzes.

Vergütung von Holz:

Holztrocknung und Dämpfung.

Holzschutz:

Tierische und pflanzliche Holzschädlinge, Holzschutzmaßnahmen.

14.

TISCHLERKONSTRUKTIONEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. Jahrgang:

Begriffe:

Möbelkonstruktionen, Bautischlerarbeiten, Innenausbauarbeiten.

Möbelbau:

Handwerksmäßige und maschinell herzustellende Holzverbindungen, Verbindungsmittel (Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche).

II. Jahrgang:

Möbelbau:

Einfache Möbel und Möbelteile.

Beschläge:

Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.

Bautischlerarbeiten:

Einfache Türen und Fenster; Befestigungstechnik.

III. Jahrgang:

Möbelbau:

Bewegliche Möbelteile; Klapp- und Auszugstische, Schranksysteme.

Bautischlerei:

Tür- und Fensterkonstruktionen; Holzstiegen.

15.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

II. Jahrgang:

Baukonstruktion:

Fundamente, aufgehendes Mauerwerk, Rauchfänge, Zwischenwände,

Decken.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine, Beton, Putze.

III. Jahrgang:

Baukonstruktionen:

Dachstühle, Flachdächer; Dacheindeckungen, Spenglerarbeiten;

Feuchtigkeitsisolierung; Stiegenkonstruktionen.

Haustechnik:

Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen.

Statik-Grundlagen:

Lasten, Kräfte, Momente; Gleichgewicht; statisch bestimmte Träger.

Festigkeit:

Beanspruchungsarten, zulässige Spannungen.

IV. Jahrgang:

Baustoffe:

Metalle, Sperr- und Dämmstoffe.

Bauphysik:

Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchsschutz.

Ausbauarbeiten:

Fußböden, Arbeiten der Baunebengewerbe.

Haustechnik:

Kanalisation, Heizung, Be- und Entlüftung, Klimatisierung.

Holzkonstruktionen:

Holzhäuser.

V. Jahrgang:

Baupläne:

Einreich-, Polier-, Detailpläne.

Bauorganisation:

Projektablauf, Verantwortungsbereich.

Ausbauarbeiten:

Fenster, Türen, Portale aus Metall und Kunststoff, Wand- und Deckenverkleidungen.

Aufzüge.

Holzkonstruktionen:

Hallentragwerke.

16.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. Jahrgang:

Planung und Steuerung:

Grundlagen, Gesamt- und Teilplanung, Terminplanung.

Organisation:

Grundlagen, Aufbau- und Ablauforganisation.

Marketing:

Grundlagen, Markterkundung, Absatzplanung.

Rechnungswesen:

Grundlagen, Bilanz, Kostenrechnung im Gewerbebetrieb.

IV. Jahrgang:

Beschaffung:

Grundlagen, Beschaffungsplanung, Einkauf, Lagerhaltung.

Rechnungswesen:

Bilanzanalyse, Kennzahlen, Kostenrechnung im Industriebetrieb.

Arbeitstechnik:

Arbeitsvorbereitung, Datenerfassung, Zeitwirtschaft, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, REFA-Grundzüge.

V. Jahrgang:

Personalwesen:

Menschenführung, Entlohnung, Personalverrechnung.

Finanzierung:

Grundlagen, Finanzierungsgrundsätze, Finanzplan.

Auftragswesen:

Ausschreibung, Kalkulation, Anbot, Vergabe, Terminplanung,

Haftung.

Rechnungswesen:

Betriebsabrechnung auf Voll-, Teil- und Plankostenbasis;

Kostenrechnung (Unternehmensführungs-Instrument, Vor- und Nachkalkulation), Controlling.

Qualitätsmanagement:

Normen, QS-Handbuch, Zertifizierung.

17.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. Jahrgang:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung,

Bemaßung und Beschriftung.

Zeichnen und Schrift:

Blockschrift, Schriftbild; räumliches Sehen, Darstellungstechniken, Zeichnen von Linien, Flächen und einfachen Körpern; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen; Freihandzeichnen.

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Holzkonstruktionen.

II. Jahrgang:

Zeichnen:

Skizzieren (technische Details, Möbel, Innenräume und Raumdetails); Naturstudien; Förderung der Entwurfs- und Darstellungsfähigkeit.

Pläne:

Einfache Grundrisse und Detailzeichnungen.

Naturaufnahmen:

Aufmaß und Darstellung von Möbeln.

III. Jahrgang:

Fertigungs- und Detailzeichnungen (auch computergestützt).

18.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Benennen, Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen; Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen, Putzen, Schleifen; Messen, Anreißen und Aufreißen; Anfertigen von Holzverbindungen (Fügen, Schlitzen, Zinken, Graten); Oberflächenbehandlung; Herstellen einfacher Werkstücke.

Arbeitsvorbereitung.

Maschinenwerkstätte:

Einsatz von Handmaschinen; einfache Arbeiten an

Holzbearbeitungsmaschinen.

II. Jahrgang:

Maschinenwerkstätte:

Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen (Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen, Schleifen).

Oberflächenbehandlung:

Leimen, Kleben, Furnieren mit Holzfurnieren und Furnierersatzstoffen; Schleifen, Beizen, Imprägnieren, Lackieren,

Spritzlackieren.

Möbelbau:

Anfertigen und Einpassen einfacher Möbel in Massiv- und Plattenbauweise; Anschlagen, Beschlagen; Montieren von Verschlüssen

und Schlössern.

Bautischlerei:

Herstellen einfacher Bautischlerarbeiten.

Drechslerei:

Längs- und Querholzdrechseln anhand einfacher Werkstücke.

B. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

B.1 INNENRAUMGESTALTUNG UND MÖBELBAU

1.1 TECHNOLOGIE

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Technologie” im Abschnitt A.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Oberflächen:

Behandlung, Beschichtung; Holzbearbeitungsmaschinen,

CNC-gesteuerte Maschinen; Schutzmaßnahmen.

Werkstoffe:

Steine, Keramik, Glas, Metalle, Kunststoffe,

Werkstoffkombinationen.

V. Jahrgang:

Qualitätskontrolle:

Güteanforderungen, Toleranznormen, Meß- und Prüftechnik.

Vorrichtungsbau:

Hydraulische, pneumatische, elektrische Sondervorrichtungen,

Schablonen und Lehren.

Betriebsausstattung:

Versorgung, Entsorgung, Absaugung, Sicherheitseinrichtungen,

Steuer- und Regelungseinrichtungen, Spezialmaschinen,

Produktionsschema, Arbeitnehmer- und Umweltschutz.

Werkstoffe:

Leder, Textilien, Kunststoffe, Beläge, Kunststoffe,

Werkstoffkombinationen.

1.2 TISCHLERKONSTRUKTIONEN

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Tischlerkonstruktionen” im Abschnitt A.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Möbelbau:

Sitz- und Liegemöbel, Polstermöbel; Entwurf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen für Wohnräume; Dokumentation.

Innenausbau:

Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen.

Bautischlerarbeiten:

Tore; Fenster, Dachausbau.

V. Jahrgang:

Möbelbau:

Ladenbau und Sonderformen; Entwurf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen im Objektbereich; Dokumentation.

Bautischlerarbeiten:

Fixe und versetzbare Holztrennwände, Raumtrenner, Geschäftsportale

in Holzkonstruktionen, Holzstiegen.

1.3 MÖBELDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. Jahrgang:

Design-Theorie:

Gestaltunsgrundlagen (Anm.: richtig: Gestaltungsgrundlagen), Darstellungsmethoden; ökonomische, ökologische und soziale Aspekte;

Rechtsbegriffe (Urheberrecht, Musterschutz, Plagiat).

Design-Phasen:

Produktentwicklung (Idee, Entwurf, Muster, Endprodukt);

Produktgestaltung (Form, Material, Funktion, Ergonomie);

Produktvermarktung (Bedarfserhebung, Marktpositionierung, Unikat - Serie, Vertrieb - Verkauf, Recycling).

1.4 BAU- UND MÖBELSTILE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. Jahrgang:

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Stilepochen:

Ägypten, Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz,

Romanik, Gotik, Renaissance.

V. Jahrgang:

Stilepochen:

Barock, Rokoko, Empire, Klassizismus, 19. und 20. Jahrhundert.

Tendenzen der Gegenwart:

Möbeldesign, Wohnkultur.

1.5 FORM UND FARBE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. Jahrgang:

Form:

Komposition, Flächenteilungen und -rhythmen, Oberflächengestaltung; Wirkungen von Materialien hinsichtlich Innenraumgestaltung.

Farbe:

Farblehre, -wirkungen, -kontraste, -zusammenstellungen, -kreis, -lichttemperatur und -lichtspektrum; formale Ausdehnung von Farben; psychologische Wirkung von Farben.

IV. Jahrgang:

Form:

Optische Wirkung von Flächen- und Raumbeziehungen;

Formvariationen.

Licht als Gestaltungselement:

Tageslicht, Kunstlicht.

Integration:

Zusammenwirken von Form, Farbe, Licht und Material bei Flächen

bzw. Körpern.

1.6 ANGEWANDTE PERSPEKTIVE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. Jahrgang:

Konstruktionsmethoden:

Aufbauende Vertiefung perspektivischer Basiskenntnisse, Schattenkonstruktion (Paralellbeleuchtung und Zentralbeleuchtung); perspektivisches Konstruieren mittels CAD.

Darstellungstechniken:

Bleistift und Tusche sowie verschiedene Mittel zur graphischen und

farbigen Darstellung.

Einzelobjekte:

Möbel und Einrichtungsgegenstände aus dem Wohnbereich.

Innenräume:

Räume des Wohnbereichs.

V. Jahrgang:

Konstruktionsmethoden:

Spezielle Verfahren im Bereich der CAD-Arbeit (Rendering, Shading, Bearbeiten von gescannten Daten; Multimediafunktionen).

Darstellungstechniken:

Grundsätze computerunterstützter Bildausarbeitungsverfahren; Einrichtungsgegenstände und Raumdarstellungen entsprechend den aktuellen Entwürfen aus dem Pflichtgegenstand „Innenraumgestaltung”.

1.7 INNENRAUMGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. Jahrgang:

Pläne:

Symbole, Bemaßung und Beschriftung, Maßstäbe, Durchführungsarten.

Parameter:

Menschliche Maße (goldener Schnitt, modular); Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Wohnwert, Raumbedarf.

Wohnbereich:

Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Raumfunktions- und Einrichtungserfordernisse, Beleuchtung; Bestandsaufnahme und Dokumentation.

Geschäfte:

Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung;

Grundlagenforschung.

IV. Jahrgang:

Büroräume:

Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung; Grundlagenforschung.

Fremdenverkehr- (Anm.: richtig: Fremdenverkehrs-) und Gastgewerbebetriebe:

Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung;

Grundlagenforschung.

Einrichtungspläne aus dem Themenbereich Wohnen.

V. Jahrgang:

Adaptierung von Altwohnungen.

Bauten der Gemeinschaft:

Arten, Größen, Funktion und Einrichtung; Grundlagenforschung. Einrichtungspläne aus dem Themenbereich Büro, Geschäft, Gastgewerbe, Fremdenverkehr.

Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.

1.8 WERKSTÄTTE

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” im Abschnitt A.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Maschinenwerkstätte:

Arbeiten an Standard-Holzbearbeitungsmaschinen; Bedienen von Spezial-Holzbearbeitungsmaschinen; Fräsen von Profilen an geraden und geschweiften Möbel- und Innenausbauteilen; Anwendung rationeller Fertigungsmethoden und Arbeitsabläufe; Schärfen und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen, Wartung von Maschinen.

Oberflächenbehandlung:

Beizen und Spritzlackieren (Nieder- und Hochdruck); Imprägnieren.

Möbelbau:

Anfertigen von Einzel- und Einbaumöbeln (Schrank-, Schreib-, Sitzmöbel); einfache Einlegearbeiten; Herstellen von Lehren und Schablonen.

Bautischlerei:

Herstellen von Bauteilen, Fenstern, Türen; Anschlagen und Versetzen.

IV. Jahrgang:

Arbeitsvorbereitung (Datenerfassung, EDV-STÜTZUNG).

Möbelbau:

Fertigung nach Entwürfen aus dem Themenbereich.

1.9 WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

V. Jahrgang:

Messen und Prüfen:

Meßgeräte und deren Funktion; meßtechnische Durchführung.

Schalt- und Ablaufprogramme:

Pneumatische Anlagen- und Steuerungstechnik.

Betrieblicher Qualitätsstandard:

Güteprüfung von Arbeitsabläufen und Betriebsorganisation unter

Verwendung praxisüblicher EDV-Programme.

B.2 HOLZTECHNIK

2.1 BETRIEBSTECHNIK

Ergänzung und Fortführung des Pflichtgegenstandes

„Betriebstechnik” im Abschnitt A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Abschnitt A.

Der Schüler soll darüber hinaus

III. Jahrgang:

Siehe Abschnitt A., und weiters:

Fallstudien zu den Bereichen Planung, Steuerung und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.

IV. Jahrgang:

Siehe Abschnitt A., und weiters:

Fallstudien zu den Bereichen Beschaffung, Einkauf, Lager, Arbeitstechnik und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.

V. Jahrgang:

Siehe Abschnitt A., und weiters:

Fallstudien zu den Bereichen Personalwesen, Finanzierung und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.

2.2 MECHANISCHE TECHNOLOGIE DES HOLZES Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. Jahrgang:

Mechanisch-technologische Verfahren:

Technologie der Verleimung und anderer Verbindungstechniken; Technologie der Bauelemente (Leimbauteile, Wandelemente), Halbfertigwaren (Fenster, Türen, Fußböden).

V. Jahrgang:

Mechanisch-technologische Verfahren:

Technologie der Holzwerkstoffe und der Verbundstoffe (Span-, Faserplatten, Sperrholz); Oberflächenbehandlung und Kantenbearbeitung von Holz und Holzwerkstoffen; Technologie der Fertigprodukte.

Qualitätssicherung, Normung und Prüfwesen in der Holzwirtschaft.

2.3 CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. Jahrgang:

Kohlenstoffverbindungen:

Rohstoffbasis nieder- und hochmolekularer Kunststoffe.

Organische Verbindungen und ihre Derivate:

Silikone, Kohlehydrate, Polypeptide, Aromaten, Reaktionsmechanismen.

IV. Jahrgang:

Holzoberflächen:

Lasuren, Öle und Harze, Kunstharze, Lösungsmittel, Beizen, Färben; Beschichten, Gießen, Pyrolyse von Holz, Holzschutz, Entsorgung.

V. Jahrgang:

Papier und Zellulose:

Holzaufschluß, Zellstoff und Papier, Kunstfaser auf

Zellulosebasis.

Holzverwertung:

Rohstoffrecycling, Chemikalienkennzeichnung,

Wassergefährdungsklassen, Abwasserbehandlung.

2.4 KONSTRUKTIVER HOLZBAU UND STATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. Jahrgang:

Holzbau:

Holzträger (Deckenbalken, Sparren, Pfetten).

Statik:

Kräfte (Zerlegung, Zusammensetzung, Resultierende, Kraftsysteme), Stand- und Gleitsicherheit; Auflagerreaktionen, Schnittgrößen von einfachen, auskragenden, schrägen und geknickten Trägern.

IV. Jahrgang:

Holzbau:

Bauholzgüteklassen und zulässige Beanspruchungen; Dimensionierung von Holzbauteilen aus Voll- und Brettschichtholz (einfache und zusammengesetzte Träger, Stützen, Dachkonstruktionsbauteile); Verbindungen und Verbindungsmittel.

Statik:

Fachwerke (Auflagerreaktionen, Stabkräfte); Festigkeit, zulässige Beanspruchungen; Spannungsermittlung bei Beanspruchung durch Zug, Druck, Biegung (ein- und zweiachsige Biegung), Schub und Torsion; Verformungen; Stabilität (Knicken, Kippen, Beulen); Einwirkungen auf Tragwerke.

V. Jahrgang:

Holzbau:

Holztragwerke (Hallentragwerke), Holzhäuser (Block-, Skelett-, Rahmen- und Tafelbauweise); Brandverhalten von Holzbauteilen.

Statik:

Gelenk-, Koppel- und Durchlaufträger, Brettschichtholzträger mit veränderlicher Höhe, gekrümmte Brettschichtholzträger; Rahmentragwerke, Dreigelenktragwerke; statische Berechnungen mit EDV-Programmen.

2.5 HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. Jahrgang:

Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung); Nichteisenmetalle; Toleranzen und Passungen.

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungen, Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder, Kupplungen, Riementriebe, Kettentriebe, Federn.

IV. Jahrgang:

Holzbearbeitungsmaschinen:

Band-, Kreis-, Gatter-, Kettensägen; Abricht-, Dickenhobel-, Kehlmaschinen; Tischfräs- und Oberfräsmaschinen; Schleif- und Schärfmaschinen; Pressen.

Grundlagen der Elektrotechnik.

V. Jahrgang:

Steuertechnik:

Pneumatik, Hydraulik.

Fördertechnik:

Stetig- und Unstetigförderer, pneumatische Förderanlagen.

Numerisch gesteuerte Maschinen:

Oberfräsen, Bearbeitungszentren.

Grundlagen der Elektrotechnik und der Elektronik.

2.6 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. und V. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Mechanische Technologie des Holzes”, „Chemische Technologie”, „Konstruktiver Holzbau und Statik” und „Holzbearbeitungsmaschinen” (speziell zum Themenbereich „Elektrotechnik und Elektronik”).

2.7 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND PROJEKT

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen” im Abschnitt A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Abschnitt A.

Der Schüler soll darüber hinaus

IV. Jahrgang:

Einreich-, Polier- und Detailplanung.

Dachausmittlung.

Konstruktion, Berechnung und planliche Darstellung von

Holzverbindungen, Holzdecken und/oder Dachstühlen.

V. Jahrgang:

Konstruktion, Berechnung und planliche Darstellung von Hallentragwerken und/oder Häusern aus Holz.

Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.

2.8 WERKSTÄTTE

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” im Abschnitt A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Abschnitt A.

Der Schüler soll darüber hinaus

III. Jahrgang:

Zimmerei:

Aufschnüren, Anreißen, Abbinden und Bezeichnen von zimmermannsmäßigen Holzkonstruktionen; Austragen von Graten, Ichsen und Schiften; Aufreißen und Herstellen von Holzstiegen; Herstellen von Holzleimkonstruktionen; Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten; rechnerischer Abbund verschiedener Dachstuhlkonstruktionen, Dachausbau, Blockhausbau; Pflege und Instandhaltung von Holzbearbeitungsmaschinen und zugehöriger Installationen.

IV. Jahrgang:

Sägetechnik:

Sortieren, Messen, Entrinden und Einschneiden von Rundholz;

Sortieren von Schnittholz; Optimierung des Rundholzeinschnittes;

Sägewerksanlagen; Schärfen.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4 idF BGBl. II Nr.

302/1997.

Anlage 1.1.3

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

```

1.

Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ............ 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Englisch ........... 2 2 2 2 3 11 (I)

```

```

4.

Geschichte und

```

politische Bildung . - - - 2 2 4 III

```

5.

Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

6.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - 4 (III)

```

7.

Wirtschaft und Recht - - - 2 3 5 III

```

```

8.

Angewandte

```

Mathematik ......... 4 4 3 3 2 16 (I)

```

9.

Angewandte Physik .. 2 2 2 - - 6 (II)

```

```

10.

Angewandte Chemie

```

und Ökologie ....... 3 2 - - - 5 II

```

11.

Darstellende

```

Geometrie 2) ....... 2 - - - - 2 (I)

```

12.

Angewandte

```

Informatik ......... 2 2 - - - 4 I

```

13.

Grundlagen des

```

Maschinenbaus ...... 2 4 - - - 6 I

```

14.

Allgemeine

```

Elektrotechnik 3) .. 3 5 2 - - 10 I

```

15.

Elektronik ......... - - 2 2 - 4 I

```

```

16.

Konstruktionsübungen 2 2 - - - 4 I

```

```

17.

Laboratorium ....... - - 3 - - 3 I

```

```

18.

Werkstätten-

```

laboratorium ....... - - 4 - - 4 III

```

19.

Werkstätte ......... 8 8 4 - - 20 (Va)

```

Pflichtgegenstände der

schulautonomen

Ausbildungsschwerpunkte

gemäß Abschnitt B. ..... - - 11 23 24 58

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 39 39 39 39 39 195

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Pflichtgegenstände der pflich-

schulautonomen Jahrgang Summe tungs-

Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe

```

```

B.1 Energietechnik und

industrielle

Elektronik

1.1 Meß-, Steuerungs- und

Regelungstechnik ..... 3 4 2 9 I

1.2 Elektrische Antriebe

und

Leistungselektronik .. 3 3 3 9 I

1.3 Elektrische Anlagen .. 3 3 3 9 I

1.4 Elektronik und

Mikroelektronik ...... - 2 2 4 I

1.5 Konstruktionsübungen . 2 4 4 10 I

1.6 Laboratorium ......... - 4 7 11 I

1.7 Werkstätten-

laboratorium ......... - 3 3 6 III

Wochenstundenzahl B.1 11 23 24 58

B.2 Regelungstechnik

2.1 Meßtechnik ........... 2 2 2 6 I

2.2 Steuerungs- und

Regelungstechnik ..... 2 3 3 8 I

2.3 Elektrische Antriebe

und Anlagen .......... 2 3 2 7 I

2.4 Elektronik ........... - 2 2 4 I

2.5 Prozeßdatentechnik 4) 3 3 2 8 I

2.6 Konstruktionsübungen . 2 3 3 8 I

2.7 Laboratorium ......... - 4 7 11 I

2.8 Werkstätten-

laboratorium ......... - 3 3 6 III

Wochenstundenzahl B.2 11 23 24 58

```

```

Pflichtpraktikum ..... mindestens 8 Wochen in der

unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt

in den V. Jahrgang

```

```

C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-

Unverbindliche pflich-

Übungen Jahrgang tungs-

Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

C.1 Freigegenstände 1)

Zweite lebende

Fremdsprache 5) .. 2 2 2 2 2 (I)

Kommunikation und

Präsentation ..... 2 2 2 2 2 III

C.2 Unverbindliche

Übungen 1)

Leibesübungen .... 2 2 2 2 2 (IVa)

C.3 Förderunterricht


1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.

2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde.

3) Mit Übungen im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im I. und II. Jahrgang.

4) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im III. und IV. Jahrgang.

5) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

6) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Siehe Anlage 1.

Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:

Die Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik vermittelt die theoretischen und praktischen Grundlagen auf dem Gebiet der Energietechnik, industriellen Elektronik und Steuerungs- und Regelungstechnik. Darüber hinaus vermittelt sie die für die Berufspraxis erforderlichen fertigungs- und betriebstechnischen Kenntnisse. Die allgemeine Fachausbildung wird durch zwei alternative Ausbildungsschwerpunkte vertieft:

Die Einsatzbereiche der Absolventen liegen in Projektierung, Fertigung, Inbetriebnahme und Wartung elektrotechnischer Anlagen bzw. elektronischer Steuerungs- und Regelungssysteme sowie in Planung, Vertrieb und Service der zugehörigen Hard- und Software.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG

DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

„Deutsch'', „Englisch'', „Geschichte und politische Bildung'', „Leibesübungen'', „Geographie und Wirtschaftskunde'' und „Wirtschaft und Recht'':

Siehe Anlage 1. 8. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

I. und II. Jahrgang: Siehe Anlage 1.

III. Jahrgang:

Analysis:

Differenzengleichungen. Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differentialrechnung); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung). Funktionen in zwei unabhängigen Variablen, partielle Ableitung.

Numerische Mathematik:

Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration; Interpolation.

IV. Jahrgang:

Analysis:

Funktionenreihen (Potenzreihen, Fourierreihen). Gewöhnliche Differentialgleichungen (einfache Differentialgleichungen 1. Ordnung, Schwingungsgleichung); Integraltransformationen.

Lineare Algebra und analytische Geometrie:

Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten. Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage. Algebraische Strukturen.

V. Jahrgang:

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik (Parameterschätzung, Signifikanzprüfung); Zusammenhangsanalysen (Korrelation, Regression). Statistische Methoden des Qualitätsmanagements. Anwendungen.

Aktuelle Themen der angewandten Mathematik mit besonderer Berücksichtigung der Fachrichtung.

III. bis V. Jahrgang:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik. In Jahrgängen mit mindestens drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei Schularbeiten.

9.

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1. 10. ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE

Siehe Anlage 1. 11. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

12.

ANGEWANDTE INFORMATIK

13.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUS

14.

ALLGEMEINE ELEKTROTECHNIK

15.

ELEKTRONIK

16.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

17.

LABORATORIUM

18.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

19.

WERKSTÄTTE

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

1.1 MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

1.2 ELEKTRISCHE ANTRIEBE UND LEISTUNGSELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

1.3 ELEKTRISCHE ANLAGEN

1.4 ELEKTRONIK UND MIKROELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler solll (Anm.: richtig: soll)

Schaltungen durch selbständiges Ableiten von vereinfachenden Ersatzschaltungen oder durch Einsatz von Simulation berechnen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Schaltkreisfamilien:

Aufbau, Kennwerte, Kopplung, Einsatzbeispiele.

Schwingungserzeugung:

Analoge und digitale Schwingungserzeugung, Modulation.

Leistungselektronik und Signalverarbeitung:

OPV-Schaltungen zur Signalverarbeitung und Signalanpassung. Aufbau

und Ansteuerung von Hochstromschaltern.

Softwareengineering:

Pflichtenheft, Modularisierung, Projektorganisation. Softwaretest,

Dokumentation, Kalkulation, Zeitplanung.

V. Jahrgang:

Mikroprozessortechnik:

Rechnerarchitekturen, Bussysteme. Mikroprozessorsysteme, Mikrokontroller, anwenderprogrammierbare Bausteine. Multi-CPU-Systeme, Signalprozessoren, Entwurf und Programmierung mikroelektronischer Schaltungen. PC-Hardware, Schnittstellen.

Kommunikationstechnik:

Informationstechnik (Begriffe, Übertragungsmedien, Codierung, Sicherung). Computernetzwerke (Struktur, Installation, Administration). Rechnerverbund (Arten, Modems, Knotenrechner, Netzstrukturen, Protokolle, Datenschutz).

Peripherie:

Ansteuerung peripherer Komponenten, Datenformate,

Übertragungsmethoden.

Informatik zur Prozeßautomation:

Grundstrukturen, Methoden zur Programmierung, Sicherheit von Hard- und Softwarekomponenten, Echtzeitprogrammierung.

Software:

Visualisierungs- und Simulationssoftware.

1.5 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen'' im Abschnitt A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Abschnitt A.

Der Schüler soll darüber hinaus

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Komplexere Aufgabenstellungen bzw. Projekte aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Elektrische Anlagen'' und „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik'' unter Verwendung von Industriesoftware.

IV. Jahrgang:

Mehrere komplexere Projekte aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Elektrische Anlagen'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik'' und „Elektronik und Mikroelektronik'' unter Verwendung von Industriesoftware.

V. Jahrgang:

Mehrere gegenstandsübergreifende Projekte aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Elektrische Anlagen'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik'' und „Elektronik und Mikroelektronik'' unter Verwendung von Industriesoftware.

1.6 LABORATORIUM

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Laboratorium'' im Abschnitt A.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang und V. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Allgemeine Elektrotechnik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik'', „Elektrische Anlagen'' und „Elektronik und Mikroelektronik''.

Gegenstandsübergreifende Projekte, auch in Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Konstruktionsübungen'' und „Werkstättenlaboratorium''.

1.7 WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium'' im Abschnitt A.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Elektrische Maschinen und Antriebe:

Auswahl und Anwendung anlagenspezifischer elektrischer Antriebe.

Aufsuchen von Fehlern. Prüf- und Meßaufgaben an elektrischen Betriebsmitteln.

Automatisierungstechnik:

Aufbau, Prüfen und Inbetriebnahme von Steuerungs- und Automatisierungsschaltungen mit praxisüblichen Geräten.

Industrielle Elektronik:

Aufbau, Prüfung und Inbetriebnahme von Baugruppen der Industrieelektronik unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und der elektromagnetischen Verträglichkeit.

Arbeitsvorbereitung:

Analysieren von Arbeitsabläufen, Zeitvorgaben, Prüf- und Fertigungsvorrichtungen; ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Überwachung und Überprüfung der vom Qualitätsmanagement vorgegebenen Termine und Prüfvorrichtungen.

V. Jahrgang:

Elektrische Antriebstechnik:

Inbetriebnahme, Optimierung und Prüfung von Stromrichterschaltungen. Fehlersuche an elektrischen Antriebssystemen.

Automatisierungstechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von Automatisierungs- und Regelungsanlagen. Digitale und analoge Verarbeitung von Meßgrößen.

Prozeßleittechnik:

Visualisierung von Prozeßabläufen, Inbetriebnahme von Systemen.

Industrielle Elektronik:

Inbetriebnahme, Prüfung und Einstellung elektronischer Systeme.

Beheben von Fehlern.

B.2 REGELUNGSTECHNIK

2.1 MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

2.2 STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

2.3 ELEKTRISCHE ANTRIEBE UND ANLAGEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

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