Änderungshistorie
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 18. März 1897, betreffend die Abgrenzung des Competenzkreises der Organe der staatlichen Cultusverwaltung in Ansehung des Gesetzes über die äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft vom 21. März 1890, R. G. Bl. Nr. 57
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.