Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-09-01
Letzte Aktualisierung 2025-09-01
Status Aufgehoben · 2023-06-02
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 19
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Ästhetische Erziehung bzw. ästhetische Bildung umfaßt als Begriff nicht nur die Welt der anschaubaren Objekte und Ereignisse, sondern als „Methode” auch handelnd-verstehende Arten ihrer Erschließung und Gestaltung bzw. Wege des Selbstverstehens.

So werden im Laufe des Prozesses einer ästhetischen Bildung am Anfang gerade die Arten der Erschließung der Umwelt dominieren. Auf sinnlich taktil-motorische Weise wird zB „DAS WEICHE” oder „DAS WEICH-SEIN” erst als Erlebnis erfahren, das dem „ICH” angenehm ist, bzw. beim „ICH” ein angenehmes Gefühl erzeugt. Erst in der Folge entsteht die Erkenntnis „des Weichen” als eine Eigenschaft bestimmter Objekte: so entsteht also auch der Begriff des „ICH” gegenüber dem „ANDEREN”.

Aus diesem Verständnis heraus kann sich dann die Erkenntnis der Intermodalität (zarte Klänge, weicher Stoff, Pastellfarben) entwickeln, welche einerseits zum eigenen autonomen Umgehen mit dieser Eigenschaft und ihrer Gestaltung führt, und die andererseits den Grundstein des Zeichen- bzw. Bildverständnisses bildet, das wieder die Einsicht in einen bildnerischen Kanon ermöglicht.

Didaktische Grundsätze:

– Jede Arbeit mit Schülerinnen und Schülern zur Förderung eines Wahrnehmungsprozesses setzt handlungsorientierte (sinnlich, taktil-motorische) Erfahrungsmöglichkeiten voraus. Nur durch „Aktion-Reaktion” besteht die Chance einer Internalisierung des Wahrgenommenen und Erlebten.

– Die Bildungsarbeit bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf erfordert in vielen Bereichen der ästhetischen Erziehung eine Einzelbetreuung. Die jeweilige Entwicklungsphase bzw. die Entwicklungsmöglichkeiten von physischen Fertigkeiten der Schüler sind zu bedenken. Dabei kommt es auf gute Beobachtung und kreative Erfindungskraft in der Ausschöpfung von Einsatz- und Umgangsmöglichkeiten mit Werkzeugen, Materialien und Hilfsmitteln an.

– Das individuelle Eingehen auf die Schüler, die Achtung der kindlichen Vorlieben und Emotionen, ihrer gestalterischen Handlungen und der dabei entstehenden Werke sind im Rahmen des Aufbaus ihrer Selbstachtung und Selbsteinschätzung wesentliche Voraussetzungen.

Die Schüler sollen ermutigt werden, selbst auszuwählen, eigenen Wünschen nachzugeben, persönliche Ideen auszuführen. Bei allen Förder- und Stützaktivitäten im Bereich der ästhetischen Erziehung bzw. Bildung soll nicht aus dem Blick verloren werden, daß

– die Genußfähigkeit der Schüler bezüglich der Wahrnehmung und des Gestaltens der eigenen Umwelt gestärkt,

– das Verändern der Umwelt durch eigenes Handeln der Schüler ermöglicht und

– durch Stärkung der Wahrnehmungskompetenz der Schüler der Aufbau und die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihres Selbstbewußtseins und ihrer Selbstachtung angestrebt werden soll.

Lehrstoff:

Handlungsfeld Lerninhalte/Lernziele
Mit Hilfe anderer Spuren machen – Hilfestellungen annehmen
– Mit Hilfe anderer Spuren machen
– Reizunterschiede wahrnehmen
– Vorlieben für bestimmte Reize entwickeln
– Den Wunsch nach Beteiligung an einer Tätigkeit äußern
– Auch die Wünsche anderer Gruppenmitglieder akzeptieren
Spuren machen – Seinen Körper ganzheitlich in bezug auf die sich ändernde Umwelt erfahren
– Sich linear bewegen, einen Körperteil linear im Medium bewegen
– Spuren auf Grund einer (wiederholbaren) Handlungsbewegung vom Körperschema ausmachen
Die eigenen Spuren wahrnehmen – Verschiedene Spurenmaterialien auf der Körperoberfläche wahrnehmen
– Spuren durch Körperbewegungen erzeugen
– Spuren aus Materialien und Bewegungen entstehen lassen
Mit seiner Person Raum ausfüllen – Mit seiner Bewegung Raum ausfüllen
– Mit Material Raum ausfüllen
An seinen Spuren seine Handlung erkennen – Selbst mit dem Spurenmachen anfangen
– Das fehlende Material zum Spurenmachen fordern
– Fordern, selbst „Spuren machen“ zu dürfen
Viele Spurmaterialien kennenlernen – Verschiedene Spurmaterialien erproben
– Bei Malaktionen Eigenschaften von Spurmaterialien erfahren
Räumliche Abfolgen mit Zeit in Zusammenhang bringen – Lernen, mit Pinsel und Farbe Spuren zu machen
– Spuren langsam oder schnell machen
Zeichen bzw. Spuren von anderen kennen – Die Spuren anderer während des Entstehens wahrnehmen
– Spuren auch später mit ihrem „Erzeuger“ in Verbindung bringen
– Auf die Spuren anderer mit eigenen bildnerischen Aktivitäten reagieren
Spuren auf Grund eines Erlebnisangebotes machen – Optische Reize in Mal- bzw. Zeichenbewegungen übersetzen
– Die eigene Spurbewegung durch akustische Reize beeinflussen lassen
Pinsel, Filzstift, Bleistift ua. Grafik- und Malgeräte steuern – Kreisbewegungen machen
– Auf- und Abbewegungen machen
– Einen vorgegebenen Weg in horizontaler Bildfläche verfolgen
– Freie Zeichen- oder Malbewegungen auf Grund akustischer Reize ausführen
Bewußt Anfang und Ende einer Aktion setzen – Spuren in freier Form innerhalb einer bestimmten Zeitspanne setzen
– Spuren in gebundener Form (zB Schneeflocken, Regen …) innerhalb einer bestimmten Zeitspanne setzen
Die Grenzen der Aktionsfläche erkennen – Die Grenzen des eigenen Körpers erfahren
– Raumgrenzen erfahren
– Andere Personen als Gruppe erfahren
– Die Grenzen des eigenen Aktionsraumes erfahren und diese akzeptieren
– Die Größe des eigenen Aktionsraumes kennenlernen
Anderen durch eigene Zeichen etwas mitteilen – Primäre Eigenschaften von Objekten im Rahmen eines Erlebnisses expressiv und visuell konkretisieren (und dadurch mitteilen)
– Ein Element einer bedeutsamen Situation visuell konkretisieren
Eigenen oder gefundenen Spuren Zeichenfunktionen und Bedeutung zuordnen – Zufällige und gewollte visuelle Analogien zur Umwelt interpretieren
– Eine additive Gestalt aus vorgefundenen Materialien zusammenfügen
Eigene Zeichen gestalten – Für sich selbst bedeutsame Objekte und Erlebnisse auf verschiedenste Art in Zeichen „verwandeln“
Die eigenen Zeichen eine Geschichte bilden lassen – Vergangenes wieder ins Gedächtnis rufen, indem es zeitlich geordnet und in Zeichen wiedergegeben wird
– Die eigene Befindlichkeit ausdrücken
Die eigene Aktionsfläche als narrativen Ort erfahren – Teile oder Ganzheiten des Umfeldes bildnerisch wiedergeben
– Aus Neugier auf gewisse Dinge diese genau betrachten und sie für sich und andere erkennbar darstellen
2.

Werkerziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Tätigsein in der Gemeinschaft ist ein wesentlicher Bestandteil menschlichen Daseins. Dabeisein, Mithandanlegen, den Anfang und das Ende einer Arbeit miterleben dürfen, sind wichtige persönliche und soziale Erfahrungen, auch wenn ein kognitives Erfassen, ein ständiges Arbeiten in der Gruppe für den einzelnen nicht immer möglich ist.

Der Unterricht in Werkerziehung verfolgt das Ziel, die Schüler zu manueller Geschicklichkeit und zu sachgemäßem Umgang mit Material und Werkzeug sowie zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu führen. Er soll die Schüler zu einfachen Arbeiten und Hilfsdiensten im Haushalt, in geschützten Werkstätten oder im Berufsleben befähigen.

Didaktische Grundsätze:

– Materiale Erfahrungen können nur gemacht werden, wenn sich die Schüler handelnd mit ihrer Umwelt auseinandersetzen und diese im aktiven Experimentieren und Erkunden zu entdecken suchen. Die Lust am Gestalten ist nicht nur Anreiz zu besseren Leistungen, sondern auch Ausdruck der Freude in der Begegnung mit der Welt. Das Material, die Handlung sollten nicht mehr nur Mittel zum Zweck der Förderung, sondern auch Mittel zur Gestaltung der Umwelt und der eigenen Persönlichkeit sein.

– Die Schüler sollen durch das Erlernen verschiedenster einfacher handwerklicher Fertigkeiten wie Falten, Sägen, Hobeln, Sticken, Nähen, Applizieren, Flechten, Biegen, ... erfahren, daß Materialien die ihrer Beschaffenheit angemessene Handhabung und Bearbeitungsform fordern. Sie sollen auch eigene Wünsche äußern, Pläne entwerfen und überlegen, wie diese zu realisieren sind. Die Erzeugung eines Gegenstandes ist Anlaß dafür, erlernte Fähigkeiten und sein eigenes Arbeitspotential als bedeutend und persönlich befriedigend zu erleben.

– Das Kennenlernen von Betrieben und Arbeitsstätten bedeutet für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, erste Schritte aus der bekannten Umwelt wie Familie, Heim, Wohngemeinschaft und Schule zu machen. In dieser neuen Umgebung lernen sie wechselnde soziale Situationen kennen und langsam in ihre neue Rolle hineinzuwachsen.

Soziale Arbeitsformen (Einzel-, Partner-, Gruppen-, Serien-, Fließbandarbeit) ermöglichen die Einsicht, daß durch Arbeitsteilung ein gemeinsames Produkt geschaffen werden kann.

– Durch die Vermittlung von grundlegendem Wissen im Umgang mit Maschinen und EDV-unterstützten Geräten soll den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, Arbeitsvorgänge leichter zu bewältigen und ein Grundwissen für die Arbeitswelt zu sammeln.

Lehrstoff:

Handlungsfeld Lerninhalte/Lernziele
Sich am schöpferischen Tun beteiligen – Bei gemeinsamen Arbeiten dabei sein
– Zulassen, daß vertraute Personen bei neuen Materialerfahrungen helfen
– Sich zu grundlegenden Tätigkeiten anleiten lassen
Dinge und Materialien in der persönlichen Umwelt kennenlernen, die neugierig machen, die man nicht oder sehr gerne mag – Feststellen, daß man bestimmte Materialien gern mag
– Feststellen, daß man mit bestimmten Materialien nicht gerne hantiert
– Sich dadurch ausdrücken, daß man mit verschiedenen Materialien manipuliert
Verschiedene Gestaltungsmaterialien kennenlernen nd vielseitige Erfahrungen mit ihnen sammeln – Verschiedenste Gestaltungsmaterialien kennenlernen (Garn, Gewebe, Papier...)
– Verschiedene Erfahrungen im Umgang mit textilen und nichttextilen Materialien sammeln
– Mit Materialien in vielfältiger Weise hantieren
Das Aufeinanderfolgen von einzelnen Handlungen als Ganzheit miterleben – Den Beginn einer gemeinsamen Handlung erleben
– Sich für eine bestimmte Zeit mit einer Arbeit beschäftigen können
– Eine Arbeit unterbrechen
– Das Ende einer Arbeit akzeptieren können
Durch den Umgang mit verschiedensten Materialien und Objekten räumliche Strukturen und Beziehungen erfahren Bei Vorbereitungsarbeiten mithelfen
– Ein Werkstück gemeinsam gestalten
– Bei den Aufräumungsarbeiten mithelfen
Für andere etwas herstellen – Schenken
Spaß am Gestalten und Experimentieren haben – Für sich selbst bedeutende Objekte gestalten (insbesondere auch im textilen Bereich)
Mit Objekten hantieren, um ihre Eigenschaften und Verwendbarkeit zu erfahren – Material durch Verwendung von Werkzeugen verändern
– Mit Materialien experimentieren (zB Stärke, Dichte, Struktur von textilem Material)
Erkennen, daß Material sich durch eigenes Zutun verändert – Anfang und Ende einer Tätigkeit selbst bestimmen
– Durch eigene Arbeit Material verände
Durch Hinzutun, Wegtun, Verteilen, Mischen . . . Veränderungen herbeiführen – Abmessen
– Farben mischen
– Flächen bearbeiten
Vorstellungen entwickeln, wie man den Klassenraum und seinen Arbeitsbereich gestalten möchte – Räume mitgestalten, wenn Besucher kommen, Feste gefeiert werden, ... – Einen eigenen Arbeitsplatz haben, den man nach seinen Bedürfnissen gestaltet
– Viele Stunden des Tages in der Schule und in der Klasse verbringen; sich wohlfühlen
– Räume mit textilen Materialien wohnlich gestalten
Die eigene schöpferische Kraft entdecken, Material zu gestalten, zu formen und Neues araus zu schaffen – Sich durch das Gestalten von Material ausdr
Mit Hilfe Werkzeug und einfache technische Geräte gebrauchen, Handfertigkeiten und kunstgewerbliche Gestaltungsformen entwickeln – Werkzeug funktionsgerecht gebrauchen
– Gestaltungsformen anwenden, die dem Material und dem Werkzeug gerecht werden
– Verschiedene Werkstücke durch Farbgebung, Hinzufügen und Wegnehmen und durch Formen gestalten
Erleben, daß durch den Einsatz von Technik, durch Serienproduktion mehr Produkte in kürzerer Zeit hergestellt werden können – Erkennen, daß Arbeit durch den Einsatz von Maschinen schneller erfolgt
– Aus dem gesamten Handlungsprozeß eine bestimmte Tätigkeit übernehmen, die man gut und schnell ausführen kann
Einen eigenen Platz im Werkraum und auch in der Klasse haben, den man kennt, an dem man jederzeit zu arbeiten beginnen kann – Im Werkraum arbeiten und sich darin zurechtfinden
– Möglichkeit haben, in der Klasse außerhalb des Werkunterrichts weiterzuarbeiten
Die Möglichkeit haben, dank erworbener Kenntnisse Produkte herzustellen, die persönlich bedeutend, nützlich und wünschenswert sind – Seinen persönlichen Bedürfnissen entsprechend gestalten und produzieren
– Freude erleben, wenn Produkte des eigenen schöpferischen Tuns anerkannt werden
– Selbstvertrauen gewinnen und Vertrauen zu seinen Mitmenschen habe
In verschiedenen Betrieben mitarbeiten und so die sozialen Strukturen und die Organisation der Betriebe kennenlernen – An einem Werkstück mitarbeiten
– Betriebe in der erfahrbaren Umgebung kennen
– Betriebe kennen, in denen man tätig sein möchte
Mit Maschinen und dem Computer umgehen und arbeiten – Wichtige Maschinen in seiner Arbeitsumgebung kennen
– An Maschinen gewöhnt sein
– Maschinen richtig bedienen und ihre Möglichkeiten für die eigene Arbeit und das eigene Leben nützen
– Computer kennen und bedienen können
– Mit computergesteuerten Maschinen arbeiten
Planen und Herstellen von Gegenständen – Das notwendige Material bestimmen und bereitstellen
– Erforderliche Werkzeuge und Hilfsmittel kennen, bereitstellen und handhaben
– Den zeitlichen Rahmen für die Arbeit selbst bestimmen und einhalten
– Vorhaben ausführen
– Vorausschauendes Denken entwickeln
Über mathematisches Grundwissen verfügen, das es ermöglicht, nach Plänen, Vorgaben und Vorlagen zu produzieren – Schätzen
– Messen
– Vorlagen verwenden
– Mit vereinfachten Arbeitsanleitungen arbeiten
– Geräte verwenden, die genaues Arbeiten ermöglichen
3.

Ernährung und Haushalt

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht zielt auf eine ganzheitliche Entwicklungsförderung der Schüler ab. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, mit Materialien und Gegenständen zu hantieren, zu experimentieren und zu spielen, die in jedem Haushalt vorkommen.

Befinden sich Schüler noch auf einem sehr frühen Entwicklungsniveau, wird die Reduktion auf prägnante Grunderfahrungen und grundlegende Prozeßerfahrungen unabdingbar sein, denn erst vereinfachte Lernangebote bereiten auf das Miterleben komplexer Prozesse vor.

Organisieren, Planen und Kochen von Speisen als Grundlage für eine spätere selbständige Lebensführung sowie die Kenntnisse über gesunde Ernährung sollten Inhalte eines Unterrichts in Ernährung und Haushalt für Schüler sein, die in der Lage sind, sich entsprechend mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen.

Im Lebensbereich Haushalt ist der Umgang mit Geld, Maßen und Gewichten unumgänglich. Ist das Erlernen und Festigen des Umgangs mit Geld, Maßen und Gewichten auch Teil kulturtechnischer Übungen, so bietet der Unterrichts in Ernährung und Haushalt die zwingende Notwendigkeit der praktischen Umsetzung.

Didaktische Grundsätze:

– Bei Kindern und Jugendlichen mit schwerer geistiger Behinderung ist für den Bezug zur dinglichen Welt das orale Erleben im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme grundlegend. Die pädagogische Aufgabe besteht darin, die Nahrungsaufnahme als menschliche Begegnung zu gestalten und Schülerinnen und Schülern, die Schwierigkeiten beim Essen haben, durch Geduld und warmherzige Zuwendung die Nahrungsaufnahme ein wenig zu erleichtern.

– Grunderfahrungen beim Kochen, Wäschewaschen und beim Saubermachen müssen so angeboten werden, daß sie für die Schüler unmittelbar als relevant erlebt werden können. Der Unterrichts in Ernährung und Haushalt bietet ihnen die Möglichkeit, außerhalb des Klassenzimmers Räume in ihren verschiedenen Funktionen kennenzulernen und zu benützen.

– Durch regelmäßiges Einkaufen mit gezielten Einkauftsaufträgen gewöhnen sich die Schüler an bestimmte Geschäfte und an bestimmte Anordnungen der Ware im Supermarkt und entwickeln zunehmend ein richtiges Kaufverhalten.

– Um möglichst selbständig leben zu können, ist die Planung einer Mahlzeit und eines Einkaufes grundlegend.

– Arbeit im Haushalt wird durch Geräte entscheidend erleichtert. Es ist notwendig, diese, zum einem mit dem Ziel Arbeit zu erleichtern, zum anderen, um einfache Erledigungen im Haushalt selbständig durchführen zu können, einzusetzen.

Lehrstoff:

Handlungsfeld Lerninhalte/Lernziele
Pflegemaßnahmen und Hilfestellungen bei der Verrichtung von alltäglichen Handlungen erleben – Eine Tischgemeinschaft erleben
– Erleben, daß die eigene Wäsche gepflegt wird
– Erleben, daß der eigene Körper gepflegt wird
Sich beim Essen wohl/unwohl fühlen – Sich bei der Nahrungsaufnahme wohl bzw. unwohl fühlen und versuchen, dies auszudrücken
Verschiedene Nahrungsmittel kennenlernen – beim Zubereiten einfacher Speisen beteiligt sein Nahrungsmittel in verschiedensten Qualitäten kennenlernen
Mahlzeiten und Zeiten für Pflegemaßnahmen Erleben Das Essen und die Pflegesituation als immer wiederkehrendes Element im Tagesablauf erfahren
Räumliche Dimensionen erleben, die den speziellen hauswirtschaftlichen Handlungen innewohnen – Raum-Lage-Veränderungen beim Essen erleben
Den Raum „Küche“ (Waschküche . . .) mit seinen verschiedensten Bereichen erfahren
– Raum durch Hantieren erleben
– Beim Einkaufen im Geschäft die Erweiterung seines räumlichen Horizonts erleben
Für sich und für andere kochen und sich als wichtigen Teil einer gemeinsamen Handlung empfinden – bei einfachen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten helfen – Aufgaben beim Zubereiten und Herrichten der Jause übernehmen
– Beim Herstellen einfacher Speisen und Getränke mithelfen
– Beim Tischdecken und Abräumen helfen
– Wäsche selber waschen, trocknen, bügeln
– Beim Saubermachen helfen
Geschmacksvorlieben für bestimmte Speisen und Nahrungsmittel haben und seine diesbezüglichen Wünsche mitteilen – Konkrete Vorlieben für bestimmte Speisen und Nahrungsmittel entwickeln
– Die Verschiedenartigkeit von verschiedenen Speisen annehmen lernen
Verschiedene Haushalts-, Küchen-, Gartengeräte und Lebensmittel kennen und mit ihnen hantieren – im spielerischen Umgang mathematische Grunderfahrungen sammeln – Bei der Zubereitung von einfachen kalten und warmen Speisen Nahrungsmittel kennenlernen, mit ihnen umgehen können und den Umgang mit Küchenwerkzeug und mit handbetriebenen Geräten erlernen
– Müll- und Abfalltrennung kennenlernen
– Bei der Arbeit im Garten mithelfen
– In sämtlichen Haushaltsbereichen mathematische Grunderfahrungen sammeln
Kleine Handlungsabläufe nachvollziehen – regelmäßig Wiederkehrendes im Wochenablauf und diverse Festtage anhand äußerer Zeichen erkennen – Kleine Handlungsschritte nachvollziehen können
– Wissen, daß es an verschiedenen Wochentagen bestimmte Aufgaben/Ereignisse gibt
– Etwas erwarten können
– Reihenfolgen erkennen und einhalten: zuerst – dann
– Kulinarische Besonderheiten bestimmten Festen zuordnen
– Verschiedene Mahlzeiten im Tagesablauf kennen
Verschiedenen Räumen und Raumbereichen bestimmte Funktionen zuordnen – Im Klassenraum/In der Küche verschiedene Plätze ennenlernen
– Im Schulgebäude verschiedene Räume unterscheiden und aufsuchen
– Einrichtungsgegenstände kennenlernen, Geräte und Lebensmittel selbst finden
– Verschiedene Geschäfte/Geschäftsabteilungen kennenlernen
Einen festlichen Tisch für besondere Anlässe (Feier/Besuch) decken - Einladungen zum Fest gestalten
– Den Tisch decken
– Für den passenden Tischschmuck sorgen
– Namenskärtchen für die Sitzordnung und kleine Geschenke für die Gäste gestalten
– Selbst für Musik sorgen
– Speisen und Getränke servieren
– Gerichte und Tischsitten anderer Kulturen kennenlernen
– Im Gasthaus essen
Sich der gesellschaftlich üblichen Eßkultur bewußt sein und sie anwenden – Eßbesteck sachgemäß benützen
– Die Serviette benützen
– Gemeinsam mit anderen zu essen beginnen
– Nur so viel von den Speisen auf den Teller nehmen, als man sicher essen kann
– Am gemeinsamen Essen in der Schule/in der Familie teilnehmen
Geldmünzen und Geldscheine, Maße und Gewichte kennen – Ware(n) mit Geld bezahlen
– Praktische Alltagsmaße kennen
– Mit dem Meßbecher hantieren
– Abwägen
– Mit Maßeinheiten kochen
– Verschiedene Waagen kennen
Veränderungen der Substanz verschiedener Nahrungsmittel während des Kochprozesses kennenlernen und ansatzweise durchschauen – Erleben, daß Veränderungen Zeit in Anspruch nehmen
– Erleben, daß für Veränderungen neben der zeitlichen Dimension auch andere Wirkkräfte notwendig sind
Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten kennen und ein umsichtiges Kaufverhalten entwickeln – Geschäfte/Einrichtungen, die für die Lebensmittelnahversorgung zuständig sind, kennen und sie in Anspruch nehmen
– Einen Einkauf im Supermarkt planen und tätigen
Gemüse und Kräuter für eine Mahlzeit im Schulgarten ernten – Im Schulgarten arbeiten
– Gemüse, Kräuter, Früchte und Beeren ernten
– Gemüse, Kräuter, Früchte und Beeren aus dem Schulgarten in der Küche verarbeiten
Erkennen, daß die Art der Haushaltsführung einen Beitrag dazu leistet, verantwortungsbewußt mit der Umwelt umzugehen – Umweltbewußte Verhaltensweisen entwicke
– Zusammenhänge kennenlernen, warum bestimmte Verpackungen in Herstellung und Versorgung schädlich sind und warum Putz(Wasch)mittel schädigend in den Kreislauf der Natur eingreifen
– Sich als Konsument bewußt verhalten lernen
– Biologisch abbaubare Putz- und Waschmittel verwenden
– Müll trennen
Gesundes Essen kochen, verstehen, warum es gesund ist, und lernen, mit Diätvorschriften, die individuelle Gesundheit betreffend, umzugehen – Lernen, daß Nahrung Aufgaben zum Aufbau des Körpers übernimmt, Energie spendet, vor Kälte schützt
– Lernen, daß es Nahrung gibt, die für den Körper gesund und wichtig ist
– Wissen, daß während des Kochens wichtige Bestandteile der Nahrung zugrundegerichtet werden können
Geräte bewußt einsetzen; lernen, mit ihnen verantwortungsbewußt umzugehen, sie zu warten und zu pflegen – Wissen, daß Geräte die Arbeitskraft unterstützen
– Wissen, daß Geräte bei unsachgemäßer Behandlung gefährlich sein können
– Erkennen, daß Geräte in der Anschaffung teuer sind und deshalb gewartet und gepflegt werden müssen
Eine Mahlzeit allein planen und zubereiten – Eine Vorstellung entwickeln, was man kochen will
– Aus Rezepten herauslesen, was vorrätig ist und was gekauft werden muß
– Den Einkauf erledigen
- Den Arbeitsplatz herrichten
– Die Vorbereitungen bzw. Kochzeit einzelner Lebensmittel kennenlernen
– In der Küche wieder aufräumen
Bescheid wissen, wie, wo und mit welchen Nahrungsmitteln man einen Vorrat anlegen kann – Produkte des Schulgartens sachgemäß auf Vorrat verarbeiten und lagern lernen
4.

Bewegungserziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Bewegungserziehung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf soll den engen Zusammenhang von Wahrnehmen, Erleben, Bewegen und Handeln betonen. Bewegung wird deshalb nicht allein auf den Körper bezogen, sondern bringt die Gesamtpersönlichkeit zum Ausdruck und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern ganzheitliche Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentfaltung. In diesem Sinne umfassen die Inhalte und Methoden der Bewegungserziehung mehr die Bereiche Psychomotorik/Motopädagogik als den traditionellen Sportunterricht.

Die Bewegungserziehung soll durch gezieltes und variiertes Wahrnehmungs- und Bewegungslernen sowie durch erlebnisbetonte Lern- und Spielsituationen die Körper- und Umweltwahrnehmung, die Orientierung sowie die Sozialwahrnehmung verbessern.

Die Entwicklung der einzelnen Schüler zu einer harmonischen Gesamtpersönlichkeit soll Ziel dieses Unterrichts sein.

Die Inhalte der Bewegungserziehung richten sich nach den individuellen Möglichkeiten der Schüler. Sie umfassen einfachste Bewegungserfahrungen und basale Stimulation genauso wie den Bereich des Sports.

Sportliche Leistungsfähigkeit ist nicht das Ziel, aber sportliche Leistungen, wie zB das Erlernen einer Sportart, sollen dennoch ihren Platz in der Bewegungserziehung finden und wenn möglich angestrebt werden.

Entscheidend für die Auswahl der Inhalte ist immer der Entwicklungsstand, die speziellen motorischen Fähigkeiten und das Interesse der Schüler.

Der Unterricht soll Schwerpunkte in den Bereichen Selbst- und Körpererfahrung (Ichkompetenz) und Materialerfahrung (Sachkompetenz) setzen und Sozialerfahrung (Sozialkompetenz) vermitteln.

Didaktische Grundsätze:

– Als Ausgangspunkt der Förderung sollen nicht die Defizite der Schüler angesehen werden, sondern deren Fähigkeiten, um ihnen ihr eigenes Potential erfahrbar zu machen und die Lust an der Bewegung zu wecken und zu nutzen.

– Ohne Bewertung soll jede Schülerin bzw. jeder Schüler frei und ungezwungen eigene Bewegungs- und Lösungsmöglichkeiten im Rahmen vorgegebener Spiel- und Lernangebote suchen und erfahren können.

– Phasen der Spannung, des intensiven Sichbewegens und Phasen der Entspannung, der Ruhe, sollen einander sinnvoll ergänzen.

– Es soll möglichst wenig in Leistungsgruppen, sondern hauptsächlich in integrativen Gruppen gearbeitet werden.

– Erziehung durch Bewegung ist gleichfalls als ein Unterrichtsprinzip zu verstehen und beschränkt sich daher nicht auf 3 Wochenstunden im Turnsaal oder Sportanlage.

Lehrstoff:

Handlungsfeld Lerninhalte/Lernziele
1. Selbst- und Körpererfahrung (Ichkompetenz) – Den Körper sensibilisieren
– Den Körper wahrnehmen
– Ein Körperschema ausbilden
– Sich im Raum orientieren
– Auge-Hand-Koordination aufbauen
– Körper-Zeit-Erfahrung (zeitliche Bewegungskontrolle) machen
– Konzentrations- und Sinnespiele durchführen
2. Materialerfahrung (Sachkompetenz) – Materialeigenschaften wahrnehmen
– Mit den Händen verschiedene Gegenstände spüren
– Mit den Füßen verschiedene Unterlagen spüren
Mit Gegenständen und Materialien Handlungsmöglichkeiten verbinden
– Bekannte Tätigkeiten und Handlungen wiederholen und variieren
– Mit verschiedenen Gegenständen experimentieren
– Spielmöglichkeiten mit verschiedenen Materialien und Gegenständen entdecken
– Bewegungsanlässe mit Unterstützung durch andere bauen
– Mit Kleinmaterial hantieren
– Die eigenen Bewegungen mit den Augen verfolgen
3. Sozialerfahrung (Sozialkompetenz) – Eigene Bedürfnisse und Gefühle in bezug auf das Handeln anderer wahrnehmen und ausdrücken können
– Selbstvertrauen gewinnen und angemessenes Vertrauen schenken können
– Lust am gemeinsamen Tun empfinden
– Interesse an gemeinsamen Aktionen mit anderen entwickeln
– Kompetenzen im Hinblick auf die Teilhabe an der Tätigkeit mit anderen erwerben
– Die Bedürfnisse anderer in das eigene Handeln mit einbeziehen
– In verschiedenen Rollen oder/und innerhalb wechselnder Themenbereiche agieren
– Regeln einhalten und tolerantes Verhalten entwickeln
– Gerne spielen
4. Freie Bewegungsformen – Spiele
– Gymnastik und Tanz
– Boden- und Geräteturnen
– Schwimmen
– Wintersportarten * Langlauf * Alpiner Schilauf * Schibobfahren * Eislaufen
– Radfahren
– Wandern und Geländelauf
– Heilpädagogisches Reiten
– Wettkämpfe
5.

Deutschförderklassen

Deutsch in der Deutschförderklasse

1.

bis 4. Schulstufe

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B

Ab 5. Schulstufe

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C

Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie im Sechsten Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

SIEBENTER TEIL

Unverbindliche Übungen

1.

Erweiterter Unterricht in den Kulturtechniken (Sprache – Lesen – Schreiben, Mathematik)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ausgehend von den Inhalten in den lebensbedeutsamen Handlungsfeldern hat der Unterricht in den unverbindlichen Übungen Schwerpunkte zu setzen, die den Neigungen, Interessen und Begabungen der Schüler entsprechen und deren kulturtechnische Fertigkeiten vertiefen. Um den Neigungen und Begabungen der Schüler nachkommen zu können, müssen die Angebote so breit gefächert sein, daß den Schülern das Ordnen und Begreifen der Dinge um sie, die Übung und Anwendung sprachlicher Kompetenzen und der geschriebenen Sprache sowie die Vertiefung mathematischer Kenntnisse ermöglicht wird.

Didaktische Grundsätze:

Anlaß unterrichtlichen Handelns sind sowohl Situationen des täglichen Lebens, zu deren Bewältigung kulturtechnische Fertigkeiten benötigt werden, als auch Unterrichtssequenzen, die es den Schülern ermöglichen, ihre Kompetenzen auszubauen, diese zu üben und zu festigen. Dabei ist auch den Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechniken Rechnung zu tragen.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Inhalte des Lehrplans der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sowie ausgewählte Angebote aus den Lehrplänen anderer Schularten.

2.

Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Informationen über und Kontakte zur Arbeits- und Berufswelt sollen dazu beitragen, die Schüler in der Übergangsphase auf einen späteren Übertritt in das Leben vorzubereiten. Darüber hinaus soll der Unterricht Interesse an einer künftigen Arbeits- und Erwerbstätigkeit wecken, individuelle Neigungen der Schüler berücksichtigen sowie überhöhte Erwartungen in realistische Bahnen lenken.

Didaktische Grundsätze:

Damit die Schüler einen ihrer Fassungskraft entsprechenden Einblick in die Arbeits- und Berufswelt erhalten, ist die Auswahl und Gewichtung der Lerninhalte von besonderer Bedeutung. Dabei wird es notwendig sein, den Lernort Schule auch zu verlassen, damit die Schüler im Rahmen einschlägiger Schulveranstaltungen konkrete Berufsfelder kennenlernen.

Auch der Einsatz audiovisueller Anschauungsmittel bzw. die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken soll die Vorbereitung auf das Berufsleben unterstützen.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Die Lerninhalte orientieren sich am Lehrplan der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf und der Allgemeinen Sonderschule mit den jeweils erforderlichen Anpassungen.

3.

Musikalisch-rhythmische und Ästhetisch-bildnerische Erziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ein breit gefächertes Angebot an instrumentalen, vokalen und experimentellen Musikerlebnissen sollen den Schülerinnen und Schülern ein Mehr an Ausdrucksfähigkeit und Lebensqualität eröffnen. Durch das Erleben und die Wirkung von Rhythmus und Melodie sollen Gemeinschaftserlebnisse und eine Verbesserung der Sozialkontakte gefördert werden.

Die Ästhetisch-bildnerische Erziehung soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, sich in den Bereichen Graphik, Malerei, Plastik, Objekt und Raum, Spiel und Aktion lustvoll zu betätigen und aus dem eigenen sowie aus dem bildnerischen Schaffen anderer Freude, Bereicherung und Anregung zu erfahren.

Der Unterricht soll mit Werkmitteln und Verfahren in den angeführten Bereichen vertraut machen, sodaß sich die Schüler auf bildnerische Weise mitteilen und bildnerische Mitteilungen anderer verstehen können.

Didaktische Grundsätze:

Im Mittelpunkt der Musikalisch-rhythmischen Erziehung steht das musikalische Handeln. Die Selbsttätigkeit der Schüler wird angeregt durch eigenständiges musikalisches Nachgestalten und Gestalten, bewußtes Aufnehmen und Auseinandersetzung mit Musik.

Musikalisch-rhythmische Erziehung entfaltet die emotionalen, kognitiven, psychomotorischen, kreativen und sozialen Fähigkeiten und dient so der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist dies durch ausgewogenen Wechsel der Lernbereiche und die Arbeitsweisen entsprechend zu berücksichtigen.

Die individuellen bildnerischen Ausdrucksformen der Schüler sind anzuerkennen und zu schätzen. Wertungen der Lehrkraft sind vor allem im Sinn einer positiven Verstärkung einzusetzen.

Wo immer es im Bereich der Ästhetisch-bildnerischen Erziehung möglich ist, soll das Eingebettetsein in eine Gruppe durch kooperatives Tun und Verhalten erlebt werden.

Jede didaktische Entscheidung soll sich nicht nur an fachlichen Gesichtspunkten orientieren, sondern vor allem daran, wie die Gesamtpersönlichkeit der einzelnen Schüler am wirksamsten gefördert werden kann.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Ausgewählte Bereiche aus den Pflichtgegenständen Musikalisch-rhythmische Erziehung und Ästhetisch-bildnerische Erziehung.

4.

Freizeiterziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel dieser Unterrichtsveranstaltung ist die Förderung individueller Neigungen und Fähigkeiten als Vorbereitung einer sinnvollen Nutzung der Freizeit bzw. von Freizeitangeboten.

Didaktische Grundsätze:

Im Mittelpunkt des Unterrichts muß das Bemühen stehen, den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten bzw. vorhandene außerschulische Angebote kennenzulernen und in Anspruch zu nehmen.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Als Lerninhalte kommen Inhalte des Lehrplans der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf und, nach entsprechender Adaptierung, die im Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule enthaltenen Angebote in Betracht.

5.

Ergänzende Bewegungserziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Vordergrund dieses Unterrichts stehen Angebote für vielfältige sportliche Betätigungen, deren Inhalte sowohl durch variiertes Wahrnehmungs- und Bewegungslernen als auch durch das Kennenlernen und Ausüben verschiedener Sportarten bestimmt sind.

Didaktische Grundsätze:

Dieser Unterricht dient vor allem der Schulung von Körperwahrnehmung, dem Erleben der eigenen Körperbeweglichkeit und dem Erlernen von Sportarten im Hinblick auf sinnvolle Freizeitgestaltung.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Als Lerninhalte bieten sich ausgewählte Übungsbereiche aus dem Pflichtgegenstand Bewegungserziehung und Sport an, die den besonderen gesundheitlichen und behinderungsbedingten Erfordernissen gerecht werden.

6.

Ergänzende therapeutisch-funktionelle Angebote

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch zusätzliche Maßnahmen im Sinne der therapeutischen und funktionellen Übungen gemäß § 25 Abs. 6 des Schulorganisationsgesetzes, wie zB die Durchführung von Sprachheilkursen, physio- und ergotherapeutische Übungen, motopädagogische und musiktherapeutische Angebote, Mobilitätstraining oder heilpädagogisches Reiten, soll eine Verminderung der Folgewirkungen bestehender Behinderungen erreicht werden.

Didaktische Grundsätze:

Die therapeutisch-funktionellen Maßnahmen ergeben sich aus der individuellen Behinderung der Schüler, wobei eine klare Abgrenzung zu ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen vorzusehen ist. Voraussetzung ist eine entsprechende Ausbildung der Lehrer sowie ausreichende räumliche und materielle Ausstattung.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Inhalte der einzelnen therapeutisch-funktionellen Maßnahmen ergeben sich aus den Lerninhalten bzw. Lernzielen der einzelnen Pflichtgegenstände des jeweils entsprechenden Sonderschullehrplans.

7.

Darstellendes Spiel

Bildungs- und Lehraufgabe:

In der Schule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf hat Darstellendes Spiel eine besondere pädagogische Funktion.

Darstellendes Spiel fördert die Wahrnehmung, das Entdecken eigener Ausdrucksmöglichkeiten und provoziert aktives Handeln. Es ermöglicht personale und soziale Lernprozesse und bietet jene Vielfalt, die notwendig ist, den Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden.

Didaktische Grundsätze:

Durch diesen Unterrichtsgegenstand können die Schüler in grundlegenden Bereichen der Entwicklung gefördert werden.

Bewegungsmöglichkeiten und Ausdrucksformen des Körpers und der Sprache werden erfahren und ständig erweitert.

Durch sinnlich-praktisches Handeln gelangen die Schüler zu Welterfahrung. Prozesse des Experimentierens, Improvisierens und des Erlernens szenischer Darstellungen sollen in Gang gesetzt werden.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Als Lerninhalte bieten sich an: Elemente der Musikalisch-rhythmischen Erziehung, Tanz, Improvisationen, Wahrnehmungs- und Sensibilisierungsübungen, Spiele, die ein gemeinsames Tun erfordern, Rollenspiele, Puppenspiele, Schattentheater, Experimente mit Maske und Verkleidung; Experimente mit Dias bzw. Videos.

8.

Unverbindliche Übungen in Deutschförderklassen

Für die unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff dieses Abschnittes anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 5 Abs. 32

Anlage C 4

LEHRPLAN DER SONDERSCHULE FÜR KINDER MIT ERHÖHTEM FÖRDERBEDARF

ERSTER TEIL

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.

Art und Gliederung des Lehrplans

Erziehung und Unterricht der Schülerinnen und Schüler, für die dieser Lehrplan gilt, haben ausnahmslos von den vorhandenen und nicht von den fehlenden Voraussetzungen der Kinder auszugehen. Diese Sichtweise kommt auch dadurch zum Ausdruck, daß im Lehrplan, wenn von Schülerinnen und Schülern die Rede ist, nicht der Aspekt der Behinderung sondern der erhöhte sonderpädagogische Förderbedarf im Vordergrund steht.

Da sich häusliche und schulische Erziehung gerade bei behinderten Schülerinnen und Schülern in besonderem Maße zu ergänzen haben, kommt diesem Lehrplan mehr als jedem anderen Rahmencharakter zu. Daraus ergibt sich in weiterer Konsequenz, daß nur Zielrichtungen angegeben werden, welchen für jede Schülerin und für jeden Schüler individuelle Einzelziele zuzuordnen sind. Weiters wird auf eine jahrgangsbezogene und schulstufenmäßige Gliederung der Bildungsinhalte verzichtet, um eine möglichst große Entwicklungsgerechtheit in der Planung zu erreichen.

1.1. Zeitliche Gliederung

Der Lehrplan gliedert die neun Schulstufen in eine Eingangs-, eine Kern- und eine Übergangsstufe.

Die Eingangsstufe umfaßt 2 Schulstufen, die Kernstufe 5 Schulstufen und die Übergangsstufe 2 Schulstufen.

Jede Schülerin und jeder Schüler durchläuft diese drei Stufen, wobei die Übergänge fließend sind und keine für alle Schüler in gleicher Weise verbindlichen Lernziele für die Stufen vorgegeben werden, um die besonderen Bedürfnisse jedes Kindes bzw. jedes Jugendlichen berücksichtigen zu können.

Mit unterschiedlich erforderlicher Schwerpunktbildung sind Erfahrungen, Kenntnisse, Wissen und Handlungskompetenzen in folgenden Lebens- und Lernfeldern anzubahnen bzw. auszuformen:

– Erfahren, Erleben und Entfalten der eigenen Person

– Erfahren, Erleben und Auseinandersetzen mit der Gemeinschaft

– Erfahren, Erleben und Auseinandersetzen mit der Umwelt

– Erfahren, Erleben und Auseinandersetzen mit der Sachumwelt

In der Eingangsstufe stehen neben den sonstigen Unterrichtszielen folgende Aufgaben im Vordergrund:

– Beschaffung einer möglichst genauen medizinischen Diagnose

– Kennenlernen des sozialen Umfeldes

– Soziale Eingliederung der Schüler in die Gruppe

– Auffinden der Ansätze für Fördermöglichkeiten durch eine umfassende sonderpädagogische und schulpsychologische Förderdiagnose

– Abklärung der notwendigen therapeutischen Zusatzangebote

– Anbahnung einer pädagogisch-psychologischen Begleitung

In dieser Stufe kommt dem allmählichen Übergang vom Elternhaus und/oder vorschulischen Fördereinrichtungen in die Schule besondere Bedeutung zu. In Einzelfällen wird eine behutsame Einführung in die Schule notwendig sein. Diese kann sich über einen längeren Zeitraum innerhalb der Eingangsstufe erstrecken. Dabei kann sowohl ein geringeres zeitliches Ausmaß an Anwesenheit in der Schule, als auch eine vermehrte Kontaktnahme mit den Eltern vorgesehen werden.

Nach der schulischen Eingliederung in der Eingangsstufe, in der die Schüler allmählich mit den Anforderungen des Schullebens vertraut gemacht wurden, werden in der Kernstufe die Bildungsaufgaben der Schulart auf der Grundlage der ersten beiden Schuljahre weiterverfolgt und ausgebaut. Auf der Basis einer gesicherten Alltagsroutine wird versucht, die Anforderungen zu steigern und die Leistungsfähigkeit auszubauen.

Den Abschluß der Ausbildung bildet die Übergangsstufe. Um den Übertritt in die Arbeitswelt zu erleichtern, ist ein möglichst gleitender Übergang zu schaffen. In dieser Phase soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten werden, probeweise auf möglichen künftigen Arbeitsplätzen Erfahrungen sammeln zu können, wobei von der Schule entsprechende Begleitmaßnahmen vorzusehen sind.

Ein freiwilliger Weiterbesuch über die Erfüllung der Schulpflicht hinaus ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen anzustreben, wenn

– erhebliche Entwicklungsverzögerungen einen verlängerten Schulbesuch angezeigt erscheinen lassen,

– pubertäts- und entwicklungsbedingte Belastungen überwunden werden sollen oder

– wesentliche Verbesserungen in der Förderbarkeit auftreten und

– dadurch ein Hinführen auf eine möglichst selbständige Lebensbewältigung gefordert wird.

1.2. Inhaltliche Gliederung

Alle Lerninhalte und Lernziele gehen von lebensbedeutsamen Handlungsfeldern aus, in denen jede Schülerin und jeder Schüler tätig ist oder in denen sie bzw. er tätig werden soll. Nicht Inhalte, Fachaspekte und Funktionen werden zu Anlässen für Lernvorhaben, sondern zu bewältigende Lebenssituationen und Ereignisse der Umwelt.

Der Maßstab für die Auswahl der Handlungsfelder liegt in der individuellen Lebensbedeutsamkeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler.

In gitterförmiger Anordnung werden die wesentlichsten Erfahrungs- und Lebensbereiche der Schüler zweidimensional dargestellt, einerseits nach der Gliederung der Umwelt und andererseits nach den Aneignungsstufen (Strukturgitter). Dabei ergeben sich nicht beschriebene Elemente in den Strukturgittern daraus, daß sie bereits in anderen Handlungsfeldern abgedeckt sind.

Die Beziehung der Schüler zu ihrer Umwelt ist nach folgenden Aspekten gegliedert:

– nach ihrer Sozietät – sozialer Aspekt

– nach ihrer Individualität – personaler Aspekt

– nach ihren Möglichkeiten des Umgangs mit der gegenständlichen Welt – funktionaler Aspekt

– nach ihrem Erleben von Zeit – zeitlicher Aspekt

– nach ihrem Erleben von Raum – räumlicher Aspekt

Um den verschiedenen Möglichkeiten, in denen Schüler Lebenssituationen und Ereignisse der Umwelt bewältigen, gerecht zu werden, sind die Inhalte der Strukturgitter nach folgenden Aneignungsstufen aufgebaut:

– sinnlich-aufnehmende Entwicklungsebene

– handelnd-personal-aktionale Entwicklungsebene

– darstellend-bildlich-symbolische Entwicklungsebene

– begrifflich-abstrakte Entwicklungsebene

Die lebensbedeutsamen Handlungsfelder ergeben sich aus der Verknüpfung zwischen den einzelnen Aspekten der Person und der Umwelt der Schüler und ihren Möglichkeiten der Aneignung und Auseinandersetzung. Die inhaltliche Gewichtung erfolgt nach vier Erfahrungs- und Lernbereichen (Person, Gemeinschaft, Umwelt, Sachumwelt).

Lerninhalte, wie die Befassung mit Kulturtechniken, die üblicherweise in Form einzelner Pflichtgegenstände dargestellt werden, sind in die Erfahrungs- und Lernbereiche einzubinden bzw. dort aufzugreifen. Zugunsten einer größeren Übersichtlichkeit, einer geschlossenen Darstellung der Lerninhalte und als Planungs- und Gliederungshilfe werden sie jedoch auch in Form herkömmlicher Unterrichtsgegenstände angeführt.

2.

Zielgruppe

Grundsätzlich ist jedem Menschen aus seiner Würde heraus ein uneingeschränkter Anspruch auf Erziehung und Bildung zu gewähren.

Bei der Gestaltung des Unterrichtes muß davon ausgegangen werden, daß behinderten Kindern und Jugendlichen dieselben Bedürfnisse und Rechte wie Nichtbehinderten zuerkannt werden müssen. Das sind insbesonders:

– das Recht auf Zuwendung, Geborgenheit und Anerkennung

– das Recht auf Erziehung und Bildung

– das Recht, in ihrer Art angenommen zu werden und als eigenständige Persönlichkeit zu gelten.

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet auch die besonderen Bildungsaufgaben jener Schüler, für die erst Basisfunktionen und Basisqualifikationen für einen Schulbesuch aufzubauen sind. Durch einen ganzheitlichen Erziehungsansatz, die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen ohne starre Abgrenzung zwischen Aufgaben der Erziehung, Bildung und Betreuung sowie therapeutische Angebote und eine entsprechende personelle und materielle Ausstattung sind Bedingungen zu schaffen, um möglichst alle Kinder aufnehmen zu können.

3.

Schulische Förderung im Gesamtrahmen sozialer Hilfen und Eingliederungsmaßnahmen

Wesentliche Voraussetzung für jedes Lernen ist die von Vertrauen und Zuwendung erfüllte und in einer Atmosphäre des Wohlbefindens getragene menschliche Beziehung zwischen Kind und Erwachsenem. Auf dieser Grundlage haben Unterricht und Erziehung aufzubauen. Schulische und elterliche Erziehung stehen in einer ständigen Wechselbeziehung, die einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Schule und Elternhaus erforderlich machen.

Auf die Wichtigkeit der medizinischen Beratung und der möglichst frühzeitigen Einholung von Diagnosen, des Einsetzens zeitgerechter Therapie und Förderung ist hinzuweisen. Zur familiennahen Beratung und Aufklärung, zum Beispiel über sozialrechtliche Fragen und dergleichen, hat erforderlichenfalls die Einleitung unterstützender Maßnahmen – etwa die Vermittlung von Kontakten zu einschlägigen Fachleuten, die Vorsprache bei sozialen Einrichtungen uä. – zu treten. Dabei sind direkte Eingriffe in die familiäre Intimsphäre oder in Fremdkompetenzen zu vermeiden. Für die sonderpädagogische Förderung kann die allfällige Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in den schulischen Alltag förderlich sein.

Ebenso liefern Befunde über den psychischen und physischen Zustand des Kindes wichtige Grundlagen für die Unterrichtsarbeit. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller einschlägigen medizinischen, pädagogisch-psychologischen sowie therapeutischen Einrichtungen und die Interaktion der darin tätigen Personen in erforderlichem Ausmaß sind ebenso anzustreben wie ein Informationsaustausch über pädagogische, medizinische sowie therapeutische Maßnahmen und Hilfsmittel.

Zeitgerecht vor der Schulentlassung ist der Übergang in die Erwachsenen- und Arbeitswelt vorzubereiten. Zusätzlich kann auch die Schule immer wieder Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit zugunsten behinderter Menschen leisten.

4.

Besondere Bildungsaufgaben und fachübergreifende Lernbereiche (Unterrichtsprinzipien)

Der Aufbau des Unterrichts nach lebensbedeutsamen Handlungsfeldern und in Form eines Gesamtunterrichtes ermöglicht auch die Berücksichtigung von Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können und als eine Kombination stofflicher und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind. Nach Maßgabe der Behinderungen und somit der Lernvoraussetzungen sowie der individuellen Lebensbedeutsamkeit für die Schüler sind als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben besonders zu nennen:

Gesundheitserziehung

Medienerziehung

Musische Erziehung

Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerlicher Erziehung und Friedenserziehung)

Interkulturelles Lernen

Sexualerziehung

Sprecherziehung

Umwelterziehung

Verkehrserziehung

Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung)

Vorbereitung auf die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken (insbesondere in der 8. und 9. Schulstufe)

Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt (insbesondere in der 8. und 9. Schulstufe)

Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Berücksichtigung dieser Unterrichtsprinzipien bzw. der damit verbundenen, als besonders wichtig anzusehenden erziehlichen Anliegen ist ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Auswahl der konkreten Lernvorhaben.

5.

Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit

Der Rahmencharakter des Lehrplans ermöglicht für die Lehrkraft Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lerninhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lerninhalte innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen.

Außerdem sollen folgende Grundsätze beachtet werden:

– die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im allgemeinen sowie einzelner Schüler im besonderen;

– die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes der Schüler und der Schule sowie aktueller Anlässe;

– das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schüler durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;

– die Berücksichtigung exemplarischer Lerninhalte, das heißt, solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen.

6.

Unterrichtsplanung

Der Lehrer hat die Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig und verantwortlich zu planen (§ 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes).

Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat bei dieser Arbeit von einer individuellen Planung für die einzelnen Schüler auszugehen. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen der Schüler. Eine Konkretisierung und Umsetzung der Erfahrungs- und Lernbereiche einschließlich der Lerninhalte der einzelnen Gegenstände ist im Rahmen der individuellen Förderpläne vorzunehmen.

An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

In einer klassenbezogenen mittel- und längerfristigen Planung innerhalb eines Schuljahres finden je nach regionalen und örtlichen Bedingungen vorgesehene Schulveranstaltungen, Gegebenheiten des Jahreskreises, Feste und Feiern ihre Berücksichtigung.

Um den Entwicklungsverlauf sowie die Lernfortschritte der Schüler verfolgen zu können, ist das Klassenbuch so zu führen, daß Individualisierungs- und Differenzierungsmaßnahmen ersichtlich sind.

7.

Behinderungsspezifische Erfordernisse im Unterricht

Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf stellen ihre Mitwelt häufig vor außergewöhnliche Situationen. Daraus ergeben sich besondere Unterrichtsbedingungen, aber auch wesentlich größere Anforderungen an die Bildungseinrichtungen.

Folgende Haltungen des Lehrers erweisen sich für die Bewältigung der Unterrichtserfordernisse als günstig:

– die Bereitwilligkeit, Zuwendung zu geben und zu empfangen,

– die Zuversicht, daß vorgegebene Bedingungen positiv gestaltet werden können,

– das aufrichtige Wollen zu wirksamer Hilfestellung,

– das Bemühen um Toleranz, Geduld und Ausdauer,

– die Fähigkeit, selbst kleinste Fortschritte erwarten und anerkennen zu können,

– die Bereitschaft, auch pflegerische Aufgaben pädagogisch umzusetzen.

Eine fundierte sonderpädagogische Ausbildung in Verbindung mit einer permanenten Fortbildung trägt wesentlich zu einer Erfüllung der behinderungsspezifischen Erfordernisse im Unterricht bei.

8.

Personelle, bauliche und materielle Voraussetzungen

Kinder mit erhöhtem Förderbedarf weisen meist sehr verschiedenartige, unterschiedlich schwerwiegende und komplexe Behinderungen auf. Neben der schulischen Förderung gibt es daher häufig eine begleitende ärztliche Versorgung, eine pädagogisch-psychologische Beratung sowie bei Bedarf verschiedene therapeutische Maßnahmen. Für die Einheitlichkeit der Erziehung und Förderung wird es sich häufig als notwendig erweisen, eine Abstimmung dieser verschiedenen Fördermaßnahmen vorzunehmen.

Die Notwendigkeit besonderer Differenzierungsmaßnahmen und kindgemäßer Lehr- und Lernformen kann den Einsatz und die Zusammenarbeit von mehreren Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Betreuungspersonen erfordern.

Der Unterricht von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf setzt eine entsprechende bauliche und materielle Ausstattung der Schule voraus. Dazu zählt insbesondere ein der Behinderung der Schüler entsprechender Raumbedarf (zB bei Rollstuhlfahrern), die Vermeidung architektonischer Barrieren und der Einsatz erforderlicher Spiel-, Förder- und Therapiematerialien.

Eine wohnliche Gestaltung der Unterrichtsräume ist anzustreben. Bei ihrer Einrichtung ist auf Erfordernisse der basalen Förderung besonders Rücksicht zu nehmen.

Der enge Lebensbezug des Unterrichts und seine Handlungsorientiertheit erfordern ein ständiges Einbeziehen von Konsumgütern und Dingen des täglichen Gebrauchs als Unterrichtsmittel.

Bei der Organisation des Unterrichts müssen auch die unterschiedlichen Belastungen der Schüler, denen sie durch Transporte ausgesetzt sind, angemessen berücksichtigt werden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, zu Beginn des täglichen gemeinsamen Unterrichtes eine Art Sammelphase vorzusehen, in der die Schüler im Schulhaus eintreffen.

9.

Lehrplaneinsatz in anderen Schularten

Auf Grund der Bestimmungen über den gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder kann der Fall eintreten, daß dieser Lehrplan ganz oder in Teilen auch auf einzelne Schüler mit bescheidmäßig festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf anzuwenden ist. Über eine teilweise oder völlige Umstufung in diesen Lehrplan entscheidet die Bildungsdirektion gemäß § 8 Abs. 1 des Schulpflichtgesetzes 1985.

Die vorhandenen Unterschiede zwischen dem vorliegenden Lehrplan und den Lehrplänen anderer Schularten erfordern eine auf die spezielle Bildungssituation der einzelnen Schüler abgestimmte Planung, Auswahl und Koordination, die auch im individuellen Förderplan ihren Niederschlag findet. Dabei sollte jedoch die mitunter anders geartete Belastbarkeit der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf besonders in der Eingangsstufe beachtet werden.

Unterschiede im Ausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind nach Maßgabe der Lernvoraussetzungen auszugleichen. Bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf stehen die lebenspraktisch ausgerichteten Ziele und der Erwerb von Basisqualifikationen im Vordergrund (siehe auch allgemeines Bildungsziel).

10.

Fächerübergreifende Integration von Informations- und Kommunikationstechniken

Die Anwendung von Computern bringt Chancen und Möglichkeiten auch für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in verschiedenen Einsatzbereichen und nach unterschiedlichen Ansätzen:

– Computer als Lernhilfsmittel (Computerunterstützter Unterricht)

– Computer als prothetisches Hilfsmittel

– Computer als Hilfsmittel für basales Funktionstraining und/oder als therapeutisches Hilfsmittel

– Informationstechnische Grundbildung als Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt

Diese vier Aspekte des Einsatzes von Computern bestimmen den Aufbau des didaktisch-methodischen Konzeptes der Integration von Informations- und Kommunikationstechniken.

Bei den drei erstgenannten Verwendungsarten ermöglicht die sinnvolle Verwendung eines elektronischen Hilfsmittels mit allenfalls behinderungsspezifischen Adaptierungen den Kindern mit erhöhtem Förderbedarf eine wesentliche Verbesserung der Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Diesen Schülerinnen und Schülern werden durch computergestützte Lern- und Kommunikationshilfen neue Möglichkeiten eröffnet, sich aktiv an Unterricht und Schulleben zu beteiligen. Zudem unterstützt der Computer die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen insbesondere in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Sprache. Diese, gegenüber nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen wesentlich erweiterten Funktionen des Computers liefern auch die Begründung, daß keine Schulstufenzuordnung erfolgt, sondern daß der Computer in allen Schulstufen für sonderpädagogische Aufgabenstellungen nutzbar gemacht werden kann.

In der Übergangsstufe wird in allen Unterrichtsgegenständen der Ansatz der Informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung verstärkt zu beachten sein, der eine bessere Vorbereitung auf die spätere Arbeits- und Berufswelt sowie die persönliche Lebensbewältigung zum Ziel hat. Dabei sind Möglichkeiten zu eröffnen, besonders durch praktische Übung Erfahrungen im Umgang mit Computern zu sammeln und auszuwerten.

Dieser integrative fächerübergreifende Ansatz wird durch das Klassenlehrersystem begünstigt.

11.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Freiräume im Bereich der autonomen Stundentafel bieten einzelnen Klassen oder Schulen die Möglichkeit, dem Bildungsangebot ein spezifisches Profil zu geben. Ein derartiges Profil kann seine Begründung in der Interessen- und Begabungslage der Schülerinnen und Schüler, in den besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Möglichkeiten am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im sozialen und kulturellen Umfeld usw. finden. Seine spezielle Ausprägung erfährt das Profil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen und Ergänzungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die autonomen Lehrplanbestimmungen.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keine Lehrninhalte enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten.

Soweit durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen erlassen werden.

12.

Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils:

Allgemein:

– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung

– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung

– sprachliche Förderung

– Leseförderung

– Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Freizeit:

– Erholung

– individueller Freiraum

– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten

– Förderung der Kreativität

– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Lernzeiten:

– Förderung der Lernmotivation

– Festigung des Unterrichtsertrages

– Unterstützung des schulischen Erfolgs

– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:

Pädagogisches Konzept und Planung:

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch:

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten:

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit:

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit:

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten Wochenstunde(n)
Gegenstandsbezogene Lernzeit 1 2 3 4
Individuelle Lernzeit 8 6 4 2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit:

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