Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
– Unfallverhütung und Erste Hilfe.
Didaktische Grundsätze:
Der Bereich Lebenskunde und Gesundheitslehre gewinnt seine Lerninhalte aus der Auseinandersetzung mit der eigenen Person sowie aus der Eingebundenheit der Schülerinnen und Schüler in eine Gemeinschaft. Dabei ist von den individuellen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler (zB Familie, Schule, Arbeitswelt) auszugehen.
Besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit Institutionen der Berufsorientierung und eingliederung sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.
Der Unterricht soll durch den verstärkten Einsatz persönlichkeitsbildender Maßnahmen (zB Aufbau einer Frustrationstoleranz, Hinführung zur größtmöglichen Teamfähigkeit und Flexibilität) die Schülerinnen und Schüler im Berufs- und Arbeitsfindungsprozess unterstützen.
Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.
Für Schülerinnen und Schüler, die noch zu keiner Entscheidung im Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.
Je nach Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sind Schwerpunkte in den Unterrichtsgegenständen zu setzen.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle Elemente ein Netzwerk bilden, das dazu beitragen soll, die Schülerinnen und Schüler auf eine möglichst selbstständige Lebensführung vorzubereiten (zB Lebensplanung, Haushalt, Freizeitverhalten). Moderne Informationstechnologien sind nach Maßgabe der Möglichkeiten einzusetzen.
In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.
Politische Bildung und Wirtschaftskunde
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes siehe den Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Wirtschaftskunde“ im Abschnitt 7.1.A.
Didaktische Grundsätze:
Schwerpunkte der politischen Bildung sollen aktuelle Verhältnisse, tagespolitische oder wirtschaftliche, gegenwärtige sowie die Zukunft der Schülerinnen und Schüler betreffende Ereignisse sein.
Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.
In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.
Deutsch
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes siehe den Pflichtgegenstand „Deutsch“ im Abschnitt 7.1.A.
Didaktische Grundsätze:
In diesem Bildungsbereich soll das Üben von mündlicher und schriftlicher Kommunikation (Blindenschriftsysteme und Schwarzschrift) in fächerübergreifenden Handlungszusammenhängen unter dem Aspekt der lebenspraktischen Umsetzung (Realbezug) und der Anbahnung einer Berufswahlreife erfolgen. Eine Förderung dieser kommunikativen Kompetenz kann durch Selbst und Fremdreflexion, Rollenspiele, Verbalisieren von Wünschen und Gefühlen usw. erfolgen.
Die exemplarische Erstellung verschiedener Textarten (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bestellung) soll zu möglichst eigenständigem Einsatz durch die Schülerinnen und Schüler überleiten.
Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.
In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.
Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch sind entsprechend ihrer individuellen Deutschkenntnisse zu fördern.
Blindenschriftsysteme
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
– Basis- und Vollschrift lesen und schreiben können;
– Kurzschrift lesen und aufbauend auf den Stand der Vorkenntnisse schreiben können;
– die erlernten Regeln anwenden;
– je nach individuellen Voraussetzungen, Leistungsstand oder Kenntnissen, Texte im langsamen Sprechtempo mitschreiben können.
Lehrstoff:
– System der deutschen Basis-,Voll- und Kurzschrift.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in den Blindenschriftsystemen ist schülerzentriert zu gestalten und hat unterschiedliche Formen des Lernens zu berücksichtigen. Dabei soll an Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft werden. Wiederholung und Übung sind in besonderem Maß vorzusehen und in vielfältiger Form anzubieten, nach Maßgabe der Möglichkeiten auch durch die Benützung computerunterstützter Lernprogramme. Es ist darauf zu achten, dass Blindenschriftsysteme im Sinne eines Unterrichtsprinzips fächerübergreifend anzubieten sind.
Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen die für den Zugang zum Computer notwendigen sehbehindertenspezifischen Hilfsmittel in ihren Grund- und ausgewählten Erweiterungsfunktionen bedienen und effizient als Arbeitsmittel einsetzen können. Im Besonderen soll der Unterricht zur normgerechten Gestaltung von Schriftstücken mit dem Computer (Schreibmaschine) hinführen, wobei Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes unter Heranziehung von Inhalten des Deutschunterrichts angewendet werden. Ausgehend von den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler soll eine möglichst effiziente Handhabung der Tastatur angestrebt werden.
Lehrstoff:
– Grundkenntnisse aus dem Bereich der Informationstechnologie;
– Grundverständnis zur Anwendung eines Textverarbeitungsprogrammes;
– Standardfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogrammes.
Didaktische Grundsätze:
Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.
In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.
Mathematik
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Mathematik“ im Abschnitt 7.1.A.
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre“ im Abschnitt 7.1.A.
Musisch-kreatives Gestalten
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Musisch-kreatives Gestalten“ im Abschnitt 7.1.A.
Ernährung und Haushalt
Hinsichtlich des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Ernährung und Haushalt“ im Abschnitt 7.1.A.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Praktisches und lebensnahes Arbeiten soll den Großteil des Bildungsbereiches bestimmen. Dem Kennenlernen und Einsatz blindenspezifischer Haushaltsgeräte kommt besondere Bedeutung zu. Grundlagen einer gesunden Ernährung unter Berücksichtigung der „Ernährungstrends“ (Bio-, Gen-, und Vollwertkost) sollen vermittelt werden.
Bewegung und Sport
Hinsichtlich der Bildung- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.
B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE/FACHBEREICHE
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe siehe „Berufspraktischer Bereich“ im Abschnitt 7.1.B.
B.1. Technischer Bereich
Werkstätte und Fachkunde
Lehrstoff:
Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten
Holz
– Merkmale und Holzeigenschaften, Verwendung verschiedener Hölzer, Holzwerkstoffe und deren Verarbeitung;
– Fachgerechter Umgang mit Werkzeugen und Maschinen zur Holzbearbeitung;
– Holzverbindungstechniken;
– Arten der Oberflächenbehandlung;
– Lesen und Skizzieren einfacher Werkzeichnungen soweit es das Sehvermögen zulässt;
– spezielle Holzverarbeitung für
– Korb- und Möbelflechten;
– Bürsten und Pinsel machen.
Metall
– Eigenschaften und Verwendung von handelsüblichen Metallen;
– Verbindungs- und Verformungstechniken;
– Oberflächenbehandlungen, insbesondere Korrosionsschutz;
– Lesen und Anfertigen einfacher Werkskizzen soweit es das Sehvermögen zulässt.
Textil
– Herkunft, Merkmale und Pflegeeigenschaften der wichtigsten pflanzlichen und tierischen Textilfasern;
– vom Faden zur Fläche – experimentelles Weben, Nähen usw.;
– Übung im Umgang mit Werkzeugen und Geräten zur Textilbearbeitung;
– Herstellen von textilen Arbeiten nach eigenen Entwürfen.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie an den wirtschaftlichen Voraussetzungen in der Region orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.
Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben. Der Lehrerin und dem Lehrer ist es überlassen, aus den angeführten Inhalten eine Auswahl zu treffen bzw. bei Anwendung schulautonomer Lehrplanbestimmungen andere Inhalte bezüglich Materialien und Techniken zu ergänzen.
B.2. Wirtschaftlicher Bereich
Praktische Übungen und Fachkunde
Lehrstoff:
Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten:
Büro
– Blindenspezifische Bürogeräte und Hilfswerkzeuge, Funktion und Anwendung;
– Telefontraining, moderne Kommunikationstechniken;
– Persönliche Büroordnung, Ordnungssysteme;
– Arbeiten mit Formularen und Vordrucken.
Didaktische Grundsätze:
Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.
B.3. Dienstleistungen/Tourismus
Lehrstoff:
Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten:
– Umgang mit Geräten und Arbeitsmitteln;
– Grundregeln im Umgang mit Menschen;
– Berufshygiene;
– Küchendienste;
– Lebensmittelkunde;
– kreatives Gestalten.
Didaktische Grundsätze:
Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schülerinnen und Schüler und deren individuellen Fähigkeiten Bedacht.
Teamfähigkeit, Kreativität, selbständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projektartige Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Praxisnähe. Für die Bewältigung der Situationen an außerschulischen Lernorten ist eine gründliche Vorbereitung und reflektierende Analyse unerlässlich.
C. VERBINDLICHE ÜBUNG
Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltagssituationen verständigen können. Durch die Fähigkeit zur Kommunikation in der Fremdsprache wird ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Akzeptanz für andere Kulturen geleistet.
Lehrstoff:
– Förderung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit für die Bewältigung von Alltagssituationen;
– Festigung und Erweiterung des Wortschatzes;
– Gehörtes sinnerfassend verstehen;
– Üben und Festigen einer korrekten Aussprache;
– Wecken der Bereitschaft zum lauten Lesen;
– Verfassen von Texten unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsstandes.
Didaktische Grundsätze:
Im Englischunterricht ist die Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache zu vertiefen. Dabei soll dem mündlichen Sprachgebrauch besondere Bedeutung beigemessen werden. Um eventuell vorhandene Sprachhemmungen abzubauen, sind Sprechsituationen aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszuwählen. Der schriftliche Ausdruck soll lediglich eine untergeordnete Rolle spielen und im individuellen Ausmaß zum Einsatz kommen. Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung und Vertiefung ist zu achten.
D. FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt 7.1.C.
Darauf aufbauend sollen die Schülerinnen und Schüler vertiefend und weiter führende Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten und üben.
Angewandte Informatik
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen für den Freigegenstand „Angewandte Informatik“des Lehrplans der Polytechnischen Schule (Anlage 1 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Polytechnischen Schule, BGBl. II Nr. 236/1997, in der jeweils geltenden Fassung), unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen anzuwenden.
Muttersprachlicher Unterricht
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Neuen Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung), mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.
E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen möglichst viele spezielle Hilfsmittel kennen lernen, die für sie adäquaten auswählen können und deren Handhabung erlernen.
Lehrstoff:
– Kennenlernen der sehbehindertenspezifischen Hilfsmittel;
– individuelle Auswahl der Hilfsmittel und deren Anwendung im Alltag.
Didaktische Grundsätze:
Inhalte und Methoden des Unterrichtes orientieren sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Lebenspraktische Fertigkeiten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch den Unterricht in Lebenspraktischen Fertigkeiten sollen sehbehinderte Schülerinnen und Schüler befähigt werden, ihren Alltag möglichst selbstständig zu organisieren. Dabei sind unter anderem Fertigkeiten und Methoden hilfreich, die für sehbehinderte Menschen entwickelt wurden (blindenspezifische Methoden).
Lehrstoff:
– Essensfertigkeiten, Kochen;
– Organisation des Arbeitsplatzes und Haushaltsführung;
– persönliche Selbstversorgung;
– Kommunikationsfertigkeiten;
– Schwarzschrift, Unterschrift.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Lebenspraktischen Fertigkeiten muss den realen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Ziel ist eine optimale Förderung unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungsstandes.
Orientierung und Mobilität
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch den Orientierungs- und Mobilitätsunterricht sollen sehbehinderte Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich in einer Welt, die für Sehende gestaltet ist, zurechtzufinden und eine altersentsprechende, der Situation angepasste Orientierung und Mobilität erreichen. Das Ausmaß der angestrebten Selbstständigkeit hängt von den Vorerfahrungen, den Fähigkeiten und Bedürfnissen, von den örtlichen Rahmenbedingungen, der Motivation jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers ab.
Lehrstoff:
– Orientierung in Gebäuden und im Freien;
– Suchtechniken, Körperschutztechniken;
– sehende Begleitung;
– Langstocktechniken;
– Erarbeitung von Umweltmustern;
– Umgang und Einsatz von taktilen, akustischen, optischen und elektronischen Medien.
Didaktische Grundsätze:
Orientierung und Mobilität ist unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen Bildung auch Unterrichtsprinzip und daher fächerübergreifend. Der Unterricht ist so zu organisieren, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und ein Eingehen auf ihre speziellen Bedürfnisse (zB Ort, Entwicklungsstand) optimal gewährleistet werden.
Musikalisch-rhythmische Bildung
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Neuen Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung), mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.
Didaktische Grundsätze:
Durch den Besuch dieser unverbindlichen Übung sollen besondere Begabungen und Interessen (zB Chorgesang, Instrumentalmusik, Spielmusik) im musischen Bereich gefördert werden.
Bewegung und Sport
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.
Interessen- und Begabungsförderung
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung“ im Abschnitt 7.1.E.
F. FÖRDERUNTERRICHT
Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin oder den Lehrer sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben. Der Förderunterricht kann in einem Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.
7.4. SONDERERZIEHUNGSSCHULE
Siehe Abschnitt 7.1.
Anlage C 6
LEHRPLAN FÜR DAS BERUFSVORBEREITUNGSJAHR
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Im Berufsvorbereitungsjahr sind die Schülerinnen und Schüler auf das weitere Leben und insbesondere auf das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten. Dabei sind sie zu befähigen, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln, betriebliche Arbeit aus der Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Situation der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kennen und einschätzen zu lernen. Sie sind in die Lage zu versetzen und zu motivieren, sich möglichst selbstständig bzw. mit Unterstützung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu bewerben sowie bestehende Ausbildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote wahrzunehmen.
Die Allgemeinbildung der Jugendlichen ist von ihrer persönlichen Situation ausgehend zu vertiefen und zu erweitern und ihre Persönlichkeitsentwicklung besonders auch im Hinblick auf die Entwicklung einer entsprechenden Arbeitshaltung, sowie durch Vermittlung einer Berufsorientierung und einer Berufsgrundbildung zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sind für eine weitere Ausbildung zu motivieren und zu befähigen.
Der Unterricht baut einerseits auf die Vorbildung der ersten acht Schulstufen und auf den individuellen Voraussetzungen auf. Schülerinnen und Schüler ohne erfolgreichen Abschluss der 8. oder einer niedrigeren Schulstufe sind entsprechend ihrer individuellen Vorbildung und ihrer begabungs- und interessensspezifischen Bildungspotenziale zu fördern. Im Sinne der Allgemeinbildung und Berufsgrundbildung hat der Unterricht zum Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler
– für das weitere Leben bedeutsame Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen und erweitern;
– sich mit wesentlichen Fragen ihres zukünftigen Lebens auseinandersetzen;
– sich mit ethischen und moralischen Werten befassen;
– die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Gleichstellung der Geschlechter in Familie, Beruf und Gesellschaft als wesentliche Grundlage des Zusammenlebens verstehen;
– ihre Kritikfähigkeit und Kreativität entwickeln;
– ihr Urteils- und Entscheidungsvermögen ausbauen;
– theoretisch und praktisch Erlerntes auf neue Situationen anwenden können;
– Vorteile und Eigenarten einer Dualität von Arbeit und Ausbildung erkennen und nutzen lernen;
– durch praktisches, beruflich anwendbares Lernen auf einen frühen Berufseintritt vorbereitet werden;
– persönliche und berufliche Handlungsfähigkeit (Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz) entwickeln;
– sich auf Mobilität und lebensbegleitendes Lernen einstellen;
– die demokratische Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen kennen und nutzen lernen.
Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder (Gruppen von verwandten Berufen) bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der weiteren Ausbildung und im späteren Leben als breite Basis nutzbar sind und einen Beitrag zur Berufsorientierung leisten.
Berufsorientierung als prinzipielles Anliegen aller Unterrichtsgegenstände unterstützt prozessorientiert die persönliche Berufsentscheidung, macht Informationen über die Arbeitswelt zugänglich, beinhaltet Raum für Reflexion von Erfahrungen und bietet Möglichkeiten für Erprobungen und Erkundungen.
Das Berufsvorbereitungsjahr soll grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die unabhängig von der jeweiligen späteren Tätigkeit günstige Eingangsvoraussetzungen in das Arbeits- und Berufsleben schaffen, vermitteln.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Im Berufsvorbereitungsjahr sollen die wesentlichen Elemente des Bildungsprozesses charakterisiert und geeignete Voraussetzungen geschaffen werden, die dazu beitragen sollen, Individualisierung und Differenzierung sowie die Vernetzung von Unterrichtsgegenständen und projektartiges Arbeiten zu fördern.
Geeignete Kooperationsformen mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen insbesondere Betriebe erhöhen die Chancen für den Berufseintritt.
Der Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres findet für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl an Sonderschulen als auch in Integrationsklassen an allgemeinen Schulen Anwendung.
2.1. Gliederung des Lehrplans
Der Rahmencharakter des Lehrplans für das Berufsvorbereitungsjahr räumt der Lehrerin oder dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl, der Gewichtung und der zeitlichen Verteilung der Lehrinhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten ein.
Das Bildungsangebot umfasst:
– Pflichtgegenstände,
– Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche,
– Schulautonome Pflichtgegenstände,
– Verbindliche Übungen,
– Freigegenstände,
– Unverbindliche Übungen und
– Förderunterricht.
In den alternativen Pflichtgegenständen werden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Haltungen vermittelt, wobei die individuellen Begabungen, Möglichkeiten und Lernmotivationen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen sind.
2.2. Fachbereiche
In den berufspraktischen Bereichen, die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen, wird den Schülerinnen und Schülern berufliche Vorbildung angeboten, wobei nach Maßgabe der Begabungen, Voraussetzungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten durch die Schulleitung oder durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Wahlmöglichkeiten und Kombinationsmöglichkeiten vorgesehen werden können.
Als Fachbereiche sind vorgesehen:
– ein technischer Fachbereich,
– ein wirtschaftlicher Fachbereich,
– ein Fachbereich Dienstleistungen/Tourismus.
2.3. Orientierungsphase
In einer Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf ihre Berufsvorstellungen, ihre Interessen und ihre Neigungen sowie die künftigen Berufsmöglichkeiten Einblick in die angebotenen alternativen Pflichtgegenstände. Durch berufspraktische Tage lernen die Jugendlichen verschiedene Berufszweige kennen.
2.4. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem konkreten Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen, wodurch es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen und Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Für einen solchen Unterricht sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Gender mainstreaming, europapolitische Bildung, Gesundheitserziehung und Suchtprävention, Interkulturelles Lernen, Leseerziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umweltbildung, Anwendung moderner Technologien, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.
Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplanes. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.
Die Umsetzung des fächerübergreifenden Unterrichts im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen und den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel. Die Heranziehung außerschulischer Fachleute kann die Unterrichtsarbeit der Lehrerin oder des Lehrers unterstützen.
Im Berufsvorbereitungsjahr ist in allen Unterrichtsgegenständen der Ansatz der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung sowie deren praktische Anwendung zu beachten, um eine bessere Vorbereitung auf die spätere Arbeits- und Berufswelt und somit erhöhte Chancen für die Eingliederung in das Berufsleben zu sichern.
2.5. Individualisieren, Differenzieren und Fördern
Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler.
Die Lehrerin und der Lehrer hat den Schülerinnen und Schülern kontinuierlich Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich hinsichtlich Entwicklungsstand, Sozialverhalten, Kommunikationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Interessen, Motivation, Vorwissen, Lernfähigkeit und Arbeitshaltung sehr häufig voneinander.
Diese Unterschiede müssen erkannt und beachtet werden, sie bilden die Grundlage für individualisierende und differenzierende Lernangebote.
Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens. Sie enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen.
Schülerinnen und Schüler ohne positiven Abschluss der 8. oder einer niedrigeren Schulstufe sollen neue Lern- und Begabungspotentiale aktivieren und motivierende Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln. Diese Schülerinnen und Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand sowie von ihren Interessen, Neigungen, Begabungen und Fähigkeiten zu einem bestmöglichen Bildungsabschluss zu führen.
Förderunterricht
Für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, kann ein Förderunterricht im Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.
2.6. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und außerschulischen Einrichtungen
Im Hinblick auf die besonderen Aufgaben des Berufsvorbereitungsjahres ist eine enge Kooperation zwischen Schule, Erziehungsberechtigten und relevanten außerschulischen Einrichtungen und Institutionen besonders wichtig.
Für die Bewährung in der Berufs- und Arbeitswelt sind häufig Hilfestellungen durch die Schule für die einzelnen Schülerinnen und Schüler notwendig. Darunter sind alle jene Maßnahmen zu verstehen, die gegen Ende der allgemeinen Schulpflicht den Start in das Berufsleben unterstützen. Die Lehrerin oder der Lehrer als langjährige Bezugsperson kann häufig bei der Lösung von Problemen und Konflikten geeignete Hilfe anbieten.
2.7. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.
Aufgaben des Betreuungsteils:
Allgemein:
– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
– sprachliche Förderung
– Leseförderung
– Förderung des Gesundheitsbewusstseins
Freizeit:
– Erholung
– individueller Freiraum
– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
– Förderung der Kreativität
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Lernzeiten:
– Förderung der Lernmotivation
– Festigung des Unterrichtsertrages
– Unterstützung des schulischen Erfolgs
– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:
Pädagogisches Konzept und Planung:
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Kommunikation und Austausch:
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.
Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.
Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.
Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.
Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.
Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.
Lernzeiten:
Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.
Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.
Individuelle Lernzeit:
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.
Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
| Lernzeiten | Wochenstunde(n) | |||
|---|---|---|---|---|
| Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.
Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.
Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.
Freizeit:
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.
Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.
An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:
– Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
– Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
– Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
– Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
– Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
– Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
– Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
– Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.
2.8. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.
Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartnerschaft insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Gesamtkonzeptes (Schulprofil).
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf die zur Verfügung stehenden Lehrkräfteressourcen und auf die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen.
Die alternativen Pflichtgegenstände sind zu Fachbereichen zusammenzufassen, wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Fachbereiche kombiniert oder auch in Form einer Differenzierung klassen- und/oder schulübergreifend geführt werden.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind auf das allgemeinbildende, das berufsorientierende und das berufsgrundbildende Ausbildungsziel des Berufsvorbereitungsjahres abzustimmen.
Schulautonom kann auch ein im Lehrplan nicht enthaltener Fachbereich angeboten werden.
Bemerkungen zur Stundentafel und Rahmenvorgaben
Durch schulautonome Bestimmungen kann im vorgegebenen Rahmen (siehe Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen) die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) erhöht oder verringert werden. Im Ausmaß von schulautonom festgelegten Reduktionen können auch zusätzliche Pflichtgegenstände im Höchstausmaß von 5 Wochenstunden und im berufspraktischen Bereich alternative Pflichtgegenstände im Höchstausmaß von 14 Wochenstunden vorgesehen werden.
Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann ein Pflichtgegenstand geteilt werden oder mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt werden. Aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände hervorgehen.
Ferner sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Differenzierungsmaßnahmen und spezielle Förderprogramme festzulegen.
Des Weiteren können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen eine verbindliche Übung, zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Abweichungen vom Förderunterrichtsangebot, ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sowie eine nähere Bezeichnung der unverbindlichen Übung „Interessens- und Begabungsförderung, Bewegung und Sport“ festgelegt werden.
Soweit in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Unterrichtsgegenstandsbezeichnung sowie das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgaben, den Lehrstoff sowie die Didaktische Grundsätze zu enthalten.
Im Wege schulautonomer Lehrplanbestimmungen können einzelne Unterrichtsgegenstände auch in Kursform über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Stundenplanmäßige Blockungen der Wochenstunden sind in allen Unterrichtsgegenständen aus pädagogischen Gründen im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten zulässig.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können in verschiedenen organisatorischen Formen (zB Kurse, Projekte, klassenübergreifend) geführt werden. Die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung, Bewegung und Sport“ kann im Rahmen eines Gesamtstundenausmaßes von bis zu 80 Unterrichtsstunden auch kursmäßig über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Diese unverbindliche Übung kann auch integriert in andere Unterrichtsgegenstände geführt werden.
Schulautonomer Fachbereich
Falls die berufliche Interessenslage einer genügend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können im Lehrplan angeführte Unterrichtsgegenstände und im genannten Ausmaß (siehe Stundentafel) auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände zu einem schulautonomen Fachbereich zusammengefasst werden.
Die Fachbereichsbezeichnung muss den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereiches wiedergeben.
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht geht von den Erfahrungen, dem Entwicklungs- und Bildungsstand und der persönlichen Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler aus.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrinhalte sowie die Gestaltung der Arbeitsweisen, insbesondere durch handlungsorientierten Unterricht, sind sowohl die Interessen und Fähigkeiten als auch die Anwendbarkeit auf die künftige berufliche und private Lebenssituation der Jugendlichen maßgeblich, so dass die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen ein möglichst breites Spektrum von beruflichen und schulischen Möglichkeiten eröffnen.
Bei der Verwirklichung des Lehrplans und zum Erwerb der individuell am besten zu nützenden Lerntechniken sind abwechslungsreiche Arbeits-, Interaktions- und Unterrichtsformen anzuwenden, wie auch verschiedene Unterrichtsmittel und in besonderer Weise neue elektronische Medien zweckmäßig einzusetzen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zum zielführenden Fragen und Forschen ermuntert werden. Der Einsatz zeitgemäßer datenverarbeitender Medien soll lernunterstützend verwendet werden und die Informationsbeschaffung in vielfältiger Form ermöglichen.
Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen gehören zu den Hauptanliegen des Berufsvorbereitungsjahres.
Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfordern die Berücksichtigung von Veränderungen und Neuerungen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur sowie von fachlichen Entwicklungen. Der Unterricht soll auf Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten in der Region eingehen und ist möglichst fächerübergreifend und vernetzt auszurichten.
Der Pflege eines angemessenen Kommunikationsverhaltens ist in allen Unterrichtsgegenständen Aufmerksamkeit zu schenken.
Durch vielfältige Wiederholung ist der Unterrichtsertrag dauerhaft zu festigen.
An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Exkursionen und Lehrausgängen, Berufspraktischen Tagen sowie im Rahmen von Unterricht an außerschulischen Lernorten wird die Einsicht in fachlichtechnische und betrieblichorganisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und persönliche Befindlichkeiten in der Arbeitswelt gefördert.
3.1. Technischer Bereich
Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie an den wirtschaftlichen Voraussetzungen in der Region orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.
Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben. Der Lehrerin und dem Lehrer ist es überlassen, aus den angeführten Inhalten eine Auswahl zu treffen und durch Anwendung schulautonomer Lehrplanbestimmungen andere Inhalte bezüglich Materialien und Techniken zu ergänzen.
3.2. Wirtschaftlicher Bereich
Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich am Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler, an ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.
3.3. Fachbereich Dienstleistung/Tourismus
Praktische und handlungsorientierte Arbeitsweisen sollen eine möglichst verständliche Aufarbeitung von fachtheoretischen Themen ermöglichen.
Regionale Aspekte und die Interessen der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.
Die Lehrstoffauswahl ist nach den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler den Berufsfeldern von Dienstleistungsberufen und Tourismusberufen zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien – allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen – zu bearbeiten.
3.4. Aufgaben, Prinzipien und Ziele sonderpädagogischer Förderung
Sonderpädagogische Förderung verwirklicht das Recht der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende Bildung und Erziehung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung. Sie orientiert sich an der jeweiligen individuellen und sozialen Situation und schließt die persönlichkeits- und entwicklungsorientierte Vorbereitung auf zukünftige Berufs- und Lebenssituationen ein.
Sie erfordert die Gestaltung von Lernumwelten, die Schülerinnen und Schülern – ausgehend von deren Fähigkeiten und Stärken – die Aneignung von Lerninhalten, Schlüsselqualifikationen (zB Arbeitshaltung, Zuverlässigkeit, Respekt vor Menschen sowie achtsamer Umgang mit Material und Maschinen) und Kompetenzen ermöglicht.
Zur sonderpädagogischen Förderung gehören über den Unterricht hinaus Unterstützungs- und Beratungsangebote im schulischen Umfeld und die Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen, Institutionen, Einrichtungen und Vereinen (Übergang Schule – Beruf).
Schülerinnen und Schüler müssen unterstützt werden, sich auf aktive, kreative und kooperative Weise Lerninhalte anzueignen. Sie benötigen entsprechende Kompetenzen, um Unterrichtsinhalte zu begreifen, zu behalten und anzuwenden. Sie sind daher mit Arbeitsformen und Lernstrategien vertraut zu machen, die ein selbstständiges Arbeiten, Handeln und Üben ermöglichen.
Lehrerinnen und Lehrer begleiten, helfen, motivieren und sind Ansprechpartnerin und -partner. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zum Lernen an, schaffen neue Lernsituationen, setzen Vertrauen in das Können und in die Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, gewähren Zeit und lassen auch Fehler als Chance für neue Einsichten und Lernprozesse zu.
Arbeiten und Üben in therapeutischer und funktioneller Absicht ist unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung. Diese Übungen verstehen sich als ein durchgängiges Prinzip sonderpädagogischer Förderung im Unterricht, welches zu einer positiven Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler beitragen soll. Insbesondere können durch diese Übungen die Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnistraining und Wahrnehmung sowie die motorische und soziale Entwicklung unterstützt werden.
Die Arbeit mit individuellen Förderplänen dient der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Unterrichtsthemen sind mit den in den Individuellen Förderplänen beschriebenen Methoden zu erarbeiten. Ziel ist es, das individuelle Entwicklungspotenzial der Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen.
STUNDENTAFELN
4.1. Stundentafeln für die Allgemeine Sonderschule
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
4.1.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Wochenstunden | |
|---|---|
| A. Pflichtgegenstände | |
| Religion | 2 |
| Berufsorientierung und Lebenskunde | 2 |
| Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 2 |
| Deutsch | 4 |
| Mathematik | 4 |
| Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre | 1 |
| Musisch-kreatives Gestalten | 1 |
| Ernährung und Haushalt | 1 |
| Bewegung und Sport | 2 |
| Zwischensumme | 19 |
| B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche | |
| B.1. Technischer Bereich | 10 |
| Technisches Seminar | 1 |
| Technisches Zeichnen | 1 |
| Fachkunde | 1 |
| Werkstätte | 7 |
| B.2. Wirtschaftlicher Bereich | 10 |
| Betriebswirtschaftliches Seminar | 2 |
| Buchführung | 2 |
| Textverarbeitung | 2 |
| Fachpraktische Übungen | 4 |
| B.3. Dienstleistungen/Tourismus | 10 |
| Human-kreatives Seminar | 2 |
| Buchführung | 1 |
| Textverarbeitung | 1 |
| Ernährung, Küchenführung, Service | 4 |
| Kreatives Gestalten | 2 |
| C. Verbindliche Übung | |
| Lebende Fremdsprache | 1 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 30 |
| D. Freigegenstände | |
| Lebende Fremdsprache | 2 |
| Angewandte Informatik | 2 |
| Muttersprachlicher Unterricht | 3 |
| Kommunikation und Werbung | 2 |
| Textiles Werken | 2 |
| Erweiterte Gesundheitserziehung | 2 |
| E. Unverbindliche Übungen | |
| Interessens- und Begabungsförderung | 2 |
| Bewegung und Sport | 2 |
| Muttersprachlicher Unterricht | 3 |
| Verkehrserziehung | 1 |
| F. Förderunterricht | bis zu 80 pro Jahr |
4.1.2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
| Wochenstunden | |
|---|---|
| A. Pflichtgegenstände | |
| Religion | 2 |
| Berufsorientierung und Lebenskunde | 2-3 |
| Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 1-3 |
| Deutsch | 3-5 |
| Mathematik | 3-5 |
| Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre | 1-3 |
| Musisch-kreatives Gestalten | 1-2 |
| Ernährung und Haushalt | 1-2 |
| Bewegung und Sport | 2-3 |
| Zwischensumme | 19-21 |
| B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche | |
| B.1. Technischer Bereich | 0-14 |
| Technisches Seminar | 1-3 |
| Technisches Zeichnen | 1-2 |
| Fachkunde | 1-2 |
| Werkstätte | 6-8 |
| B.2. Wirtschaftlicher Bereich | 0-14 |
| Betriebswirtschaftliches Seminar | 2-4 |
| Buchführung | 2-4 |
| Textverarbeitung | 2-4 |
| Fachpraktische Übungen | 3-6 |
| B.3. Dienstleistungen/Tourismus | 0-14 |
| Human-kreatives Seminar | 2-4 |
| Buchführung | 1-3 |
| Textverarbeitung | 1-3 |
| Ernährung, Küchenführung, Service | 3-5 |
| Kreatives Gestalten | 1-4 |
| C. Verbindliche Übung | |
| Lebende Fremdsprache | 1-4 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 30 |
| D. Freigegenstände | |
| Lebende Fremdsprache | 0-4 |
| Angewandte Informatik | 0-4 |
| Muttersprachlicher Unterricht | 0-4 |
| Erweiterte Gesundheitserziehung | 0-4 |
| Kommunikation und Werbung | 0-4 |
| E. Unverbindliche Übungen | |
| Interessens- und Begabungsförderung | 0-4 |
| Bewegung und Sport | 0-4 |
| Muttersprachlicher Unterricht | 0-4 |
| Verkehrserziehung | 0-4 |
| F. Förderunterricht | bis zu 80 pro Jahr |
4.2. Stundentafeln für die Sonderschule für gehörlose Kinder
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
4.2.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Wochenstunden | |
|---|---|
| A. Pflichtgegenstände | |
| Religion | 2 |
| Berufsorientierung und Lebenskunde | 2 |
| Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 2 |
| Deutsch | 4 |
| Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme | 2 |
| Mathematik | 4 |
| Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre | 1 |
| Musisch-kreatives Gestalten | 2 |
| Ernährung und Haushalt | 1 |
| Bewegung und Sport | 2 |
| Zwischensumme | 22 |
| B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche | |
| B.1. Technischer Bereich | |
| Werkstätte und Fachkunde | 10 |
| B.2. Wirtschaftlicher Bereich | |
| Praktische Übungen und Fachkunde | 10 |
| B.3. Dienstleistungen/Tourismus | |
| Praktische Übungen und Fachkunde | 10 |
| C. Verbindliche Übung | |
| Lebende Fremdsprache | 1 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 33 |
| D. Freigegenstände | |
| Lebende Fremdsprache | 2 |
| Angewandte Informatik | 2 |
| Gebärdensprachpflege | 3 |
| E. Unverbindliche Übungen | |
| Interessens- und Begabungsförderung | 2 |
| Verkehrserziehung | 1 |
| F. Förderunterricht | bis zu 80 pro Jahr |
4.2.2.Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
| Wochenstunden | |
|---|---|
| A. Pflichtgegenstände | |
| Religion | 2 |
| Berufsorientierung und Lebenskunde | 1-3 |
| Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 2-3 |
| Deutsch | 3-5 |
| Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme | 1-4 |
| Mathematik | 3-5 |
| Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre | 1-3 |
| Musisch-kreatives Gestalten | 1-3 |
| Ernährung und Haushalt | 1-3 |
| Bewegung und Sport | 2-5 |
| Zwischensumme | 18-23 |
| B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche | |
| B.1. Technischer Bereich | |
| Werkstätte und Fachkunde | 0-14 |
| B.2. Wirtschaftlicher Bereich | |
| Praktische Übungen und Fachkunde | 0-14 |
| B.3. Dienstleistungen/Tourismus | |
| Praktische Übungen und Fachkunde | 0-14 |
| C. Verbindliche Übung | |
| Lebende Fremdsprache | 1-3 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 33 |
| D. Freigegenstände | |
| Lebende Fremdsprache | 0-3 |
| Angewandte Informatik | 0-4 |
| Gebärdensprachpflege | 0-4 |
| E. Unverbindliche Übungen | |
| Interessens- und Begabungsförderung | 0-4 |
| Verkehrserziehung | 0-4 |
| F. Förderunterricht | bis zu 80 pro Jahr |
4.3.Stundentafeln für die Sonderschule für blinde Kinder
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
4.3.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Wochenstunden | |
|---|---|
| A. Pflichtgegenstände | |
| Religion | 2 |
| Berufsorientierung und Lebenskunde | 2 |
| Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 2 |
| Deutsch | 3 |
| Blindenschriftsysteme | 1 |
| Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung | 2 |
| Mathematik | 4 |
| Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre | 1 |
| Musisch-kreatives Gestalten | 1 |
| Ernährung und Haushalt | 1 |
| Bewegung und Sport | 2 |
| Zwischensumme | 21 |
| B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche | |
| B.1. Technischer Bereich | |
| Werkstätte und Fachkunde | 10 |
| B.2. Wirtschaftlicher Bereich | |
| Fachpraktische Übungen und Fachkunde | 10 |
| B.3. Dienstleistungen/Tourismus | |
| Praktische Übungen und Fachkunde | 10 |
| C. Verbindliche Übung | |
| Lebende Fremdsprache | 1 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 32 |
| D. Freigegenstände | |
| Lebende Fremdsprache | 2 |
| Muttersprachlicher Unterricht | 3 |
| E. Unverbindliche Übungen | |
| Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen | 1 |
| Lebenspraktische Fertigkeiten | 1 |
| Orientierung und Mobilität | 1 |
| Musikalisch – rhythmische Bildung | 1 |
| Interessens- und Begabungsförderung | 2 |
| F. Förderunterricht | bis zu 80 pro Jahr |
4.3.2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
| Wochenstunden | |
|---|---|
| A. Pflichtgegenstände | |
| Religion | 2 |
| Berufsorientierung und Lebenskunde | 1-3 |
| Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 2-3 |
| Deutsch | 3-5 |
| Blindenschriftsysteme | 1-3 |
| Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung | 1-4 |
| Mathematik | 3-5 |
| Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre | 1-3 |
| Musisch-kreatives Gestalten | 1-3 |
| Ernährung und Haushalt | 1-2 |
| Bewegung und Sport | 2-5 |
| Zwischensumme | 18-22 |
| B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche | |
| B.1. Technischer Bereich | |
| Werkstätte und Fachkunde | 0-14 |
| B.2. Wirtschaftlicher Bereich | |
| Praktische Übungen und Fachkunde | 0-14 |
| B.3. Dienstleistungen/Tourismus | |
| Praktische Übungen und Fachkunde | 0-14 |
| C. Verbindliche Übung | |
| Lebende Fremdsprache | 1-3 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 32 |
| D. Freigegenstände | |
| Lebende Fremdsprache | 0-3 |
| Angewandte Informatik | 0-4 |
| Muttersprachlicher Unterricht | 0-4 |
| E. Unverbindliche Übungen | |
| Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen | 0-2 |
| Lebenspraktische Fertigkeiten | 0-3 |
| Orientierung und Mobilität | 0-3 |
| Musikalisch – rhythmische Bildung | 0-2 |
| Bewegung und Sport | 0-3 |
| Interessens- und Begabungsförderung | 0-4 |
| F. Förderunterricht | bis zu 80 pro Jahr |
4.4. Bemerkungen zu den Stundentafeln für die Allgemeine Sonderschule, die Sonderschule für gehörlose Kinder und für die Sonderschule für blinde Kinder
Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche:
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann nach Maßgabe der Begabungen, Voraussetzungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie der organisatorischen Begebenheiten nach Ablauf der Orientierungsphase Abweichungen vorsehen, wobei die Gesamtsumme der Wochenstunden in einem Fachbereich jedenfalls 10 Wochenstunden zu betragen hat.
Lebende Fremdsprache:
Die unterrichtete Fremdsprache ist in Klammer einzusetzen.
Unverbindliche Übungen und Freigegenstände:
Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung oder Ergänzung eines Pflichtgegenstandes oder einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
4.5. Stundentafel für die Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen | Wochenstunden | |
|---|---|---|
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | |
| Religion | 2 | |
| Weitere Pflichtgegenstände, alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 | 10 | |
| Summe | 32 | |
1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen der Stundentafeln des Berufsvorbereitungsjahrs; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen:
Siehe Abschnitte 4.1. bis 4.4.
STUNDENTAFEL FÜR DIE SONDERERZIEHUNGSSCHULE
Siehe die Stundentafel der Allgemeinen Sonderschule, Abschnitt 4.1.
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtgesetzes)
Siehe die Bekanntmachungen
BGBl. II Nr. 364/2001 bezüglich des Katholischen Religionsunterrichts,
BGBl. II Nr. 395/2019 bezüglich des Evangelischen Religionsunterrichts,
BGBl. II Nr. 365/2001 bezüglich des Neuapostolischen Religionsunterrichts,
BGBl. II Nr. 194/2014 bezüglich des freikirchlichen Religionsunterrichts,
BGBl. II Nr. 234/2011 bezüglich des islamischen Religionsunterrichts.
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
7.1. ALLGEMEINE SONDERSCHULE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Berufsorientierung und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– beim Aufbau von Ichstärke unterstützt werden und Selbstkompetenz erwerben;
– in Selbständigkeit und Selbstbewusstsein gefördert werden;
– sich ihrer Neigungen, Interessen, Fähigkeiten und persönlichen Erfahrungen bewusst werden;
– positive Werthaltungen, kreative Handlungsfähigkeiten und soziale Kompetenz erwerben und diese in unterschiedlichen Lebensbereichen einsetzen können;
– persönliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit im Berufsfindungsprozess entwickeln;
– sich Kenntnisse über die Berufs- und Arbeitswelt aneignen und sich aktiv mit der gesellschaftlichen Bedeutung von Beruf und Arbeit auseinandersetzen;
– lebensbegleitendes Lernen, kontinuierliches Neuorientieren und Qualifizieren als Erfordernis bei sich ständig verändernden Berufsanforderungen erkennen.
Lehrstoff:
Berufsorientierung:
Persönlichkeit und Beruf:
– Interessen, Neigungen und Fähigkeiten, berufliche Anforderungen, ausgewählte Arbeits- und Berufsfelder, Berufsbiografien und die Entwicklung von Arbeits- und Berufsfindungsstrategien;
Reflexion des persönlichen Berufsfindungsprozesses:
– Berufswunsch und Realisierbarkeit, Lebens- und Karriereplanung, Auswertung von Realbegegnungen und Lehrstellenbewerbungen, Berufsberatung;
Bedeutung und Bedingungen von Arbeit:
– Arbeit als Teilnahme am gesellschaftlichem Leben und Dienst am Menschen; der Arbeitsmarkt; die Sozialpartnerschaft; Formen sozialer Absicherung; Benachteiligung in der Arbeits- und Berufswelt; Arbeitslosigkeit; Integration behinderter Menschen in die Arbeits- und Berufswelt; Menschengerechte Arbeits- und Berufswelt; Arbeitsbedingungen; Berufskrankheiten und Präventionsmöglichkeiten; Umweltschutz; Interessenvertretungen und deren Aufgabenbereiche; die Gleichstellung der Geschlechter;
Ausbildungsmöglichkeiten im Anschluss an die Schulpflicht:
– Schulische Bildungswege;
Die Ausbildung im dualen System:
– Lehrvertrag und Ausbildungsvorschriften; Lernen als Lehrling; Arbeitsbedingungen; Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitverantwortung am Arbeitsplatz; Arbeitszeit, Entgelt; Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeits- und Berufstätige.
Lebenskunde:
Auseinandersetzung mit der eigenen Person:
– Physische und psychische Befindlichkeiten; Weiterentwicklung zu einem differenzierten emotional sozialen Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl; realistische Selbsteinschätzung; lebenslanges Lernen als Notwendigkeit erkennen;
– vom „Ich“ zum „Wir“;
– persönliche Situation (zB Erziehung, Familientraditionen, Selbstbiografie); Entwicklung persönlicher Zukunftsperspektiven.
Leben in der Gesellschaft:
– Wertehaltungen; Interkulturalität; Umgang mit Konflikt- und Krisensituationen; Benachteiligungen bei anderen und bei sich selbst erkennen; Ämter und öffentliche Einrichtungen als Hilfe und Unterstützung; Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.
Partnerschaft und Sexualität:
– Wertschätzung der Geschlechter; Sensibilisierung auf die Gefahrenquellen von Medien in Bezug auf Darstellungen von Gewalt und pornografischen Szenen.
Didaktische Grundsätze:
Der Berufsorientierung und Lebenskunde kommt eine fächerübergreifende und vernetzende Funktion zu.
Der Unterricht baut auf die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler auf. Er berücksichtigt generationsübergreifendes Lernen und bietet Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung. Die Beachtung von Anliegen und Befindlichkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler, von Schülerinnen- und Schülergruppen sowie der Klassengemeinschaft und aktuellen Anlässe im Schulleben können der geeignete Ausgangspunkt für das Verfolgen der Bildungsziele sein.
Realbegegnungen unterstützen die Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung und sind wertvolle Hilfen für die Berufsentscheidung. Für Schülerinnen und Schüler, die noch zu keiner Entscheidung im Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.
Eine besondere Bedeutung kommt der Kooperation mit außerschulischen Institutionen (zB Jugendcoaching) sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.
Politische Bildung und Wirtschaftskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
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