Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
– Verbessern der konditionellen und koordinativen Grundlagen. Insbesondere Verbessern der Kraft durch Bewältigung leichter Geräte und des eigenen Körpergewichtes, der Ausdauer durch Dauer- bzw. Intervallbelastung im vorwiegend aeroben Bereich, der Reaktions-, Aktions- und Kraftschnelligkeit, der Gelenkigkeit/Beweglichkeit durch ausgewählte Stretch- und Dehnprogramme und des statischen und dynamischen Gleichgewichtes;
– Ausbau der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten durch Ansprache verschiedener Sinne, durch Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens, durch situative Veränderung der Raumlage, durch Gestalten und Nachvollziehen verschiedener Rhythmussequenzen;
– Umsetzen der erlernten Grundstrukturen in unterschiedlichsten Sportarten;
– Weiterentwickeln und Festigen des Leistungswillens der Schülerinnen und Schüler durch Bewusstmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit für das eigene Leben.
Sportlich-wetteifernde Bewegungshandlungen:
– Durchführen von Einzel- und Gruppenwettkämpfen in verschiedenen Sportarten unter den Aspekten des Sich-Bewährens, der Fairness und der Beachtung der Wettkampfregeln sowie der Bewältigung von Sieg und Niederlage;
– Erhalten und Verbessern eines individuellen und vielseitigen sportlichen Leistungsniveaus (Leistungsbreite, Leistungssteigerung. Entwickeln von Durchsetzungsvermögen).
Spielerische Bewegungshandlungen:
– Spontanes und kreatives Spielen in verschiedenen Situationen mit und ohne Gerät; kooperative Spiele; Spiele ohne Verliererinnen und Verlierer; regelungebundene und regelgebundene Spiele;
– Große Sportspiele oder Vorformen der großen Sportspiele im Hinblick auf eine Wahl als lebensbegleitende Sportart. Weiterentwicklung von Spielfähigkeit und Befähigung zum Setzen von taktischen Maßnahmen und Erprobung in Wettkämpfen innerhalb und außerhalb der Schule.
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
– Körperwahrnehmung und ästhetische Bewusstseinsbildung ermöglichen. Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in und durch Bewegung zum Ausdruck bringen. Eigentätigkeit und Kreativität im Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen fördern. Erfahren der Koordination von Raum, Zeit und Objekten vermitteln. Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung. Einzel- und Gruppengestaltung. Tanzformen. „Gauklerische Kunstformen“ (Jonglieren, akrobatische Elemente).
Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:
– Körpergefühl entwickeln;
– Bewusst machen der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden durch Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit (aktive Erholung und ausgleichende Bewegung);
– Erfahren lassen funktionell richtigen Bewegens in Alltags- und Berufstätigkeit und bei sportlichen Aktivitäten;
– Feststellen, Ausgleichen und Vermeiden muskulärer und motorischer Defizite. Reaktionen des Körpers erfahren;
– Sicherheitsmaßnahmen, Erste Hilfe. Fitnessübungen (auch an Fitnessgeräten).
Fachspezifische Informationen:
– Wirbelsäule und Muskelfunktion. Ermüdung. Pulsfrequenz. Art, Aufbau und Wartung von Sportgeräten. Grundlegendes Wissen zur Bewegungskultur (Spielregeln, Wettkampfbestimmungen, Sicherheitsmaßnahmen, Erste Hilfe usw.) und zu Gefahren bei Natursportarten;
– Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen;
– Entdecken und Erschließen von Bewegungen (zB auf festen Flächen, Schnee, Wasser, Eis, Luft, oa.) oder auf rollenden und gleitenden Untersätzen (zB Fahrrad, Einrad, Rollbrett, Rollschuhe, Inlineskater, Eisschuhe, Ski, Snowboard). Sicherheit durch gemeinsames Handeln gewinnen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht erfordert besondere Bemühungen, die Schülerinnen und Schüler bis zum Schulabschluss ausreichend zu befähigen und anzuregen, Bewegung, Spiel und Sport auch über die Schulzeit hinaus zu betreiben.
Die Unterrichtsverfahren und die Leistungsanforderungen sind besonders auf das motorische Entwicklungs- und Leistungsniveau abzustellen und der unterschiedliche Stand von Erfahrung und Können der Schülerinnen und Schüler ist so zu berücksichtigen, dass sich in der Folge möglichst eine lebenslange Bewegungsfreude entwickelt. Sinnvolle Kooperationen mit sportlich- und gesundheitsorientierten Freizeiteinrichtungen können sowohl den Unterricht wie auch das Freizeitverhalten der Jugendlichen nachhaltig bereichern.
Mit den Lehrinhalten soll nicht nur der motorische Bereich angesprochen werden, sondern über einen argumentierenden Unterricht auch der affektive, soziale und kognitive Anteil im sportlichen Handeln berücksichtigt werden. Je nach den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen kann eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff erfolgen (zB Trendsportarten, Pflege lokaler und historischer Bewegungskultur).
Durch das Bilden schwerpunktmäßiger Gruppen (auch klassenübergreifend) für bestimmte Bewegungsformen auch über längere Zeit hinweg kann den Interessen der Schülerinnen und Schüler besser entsprochen werden und damit ein Beitrag zum Bewusst machen lebensbegleitenden Sporttreibens erfolgen.
Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind anzustreben; fachbezogener Projektunterricht und fächerübergreifender Projektunterricht können vor allem im Rahmen von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen motivierend wirken.
Als eine mögliche Motivation zum sportlichen Handeln sind Wettkämpfe und Wettspiele (innerhalb der Klasse, innerhalb der Schule, mit anderen Schulen und im außerschulischen Sport) sowie der Erwerb von Leistungsabzeichen zu fördern.
Inhalte und Organisation des Unterrichtes sollen nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen. Insbesondere eröffnet die Einbeziehung von Schulveranstaltungen und/oder von Kooperationen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern die angestrebte Vielfalt der Unterrichtsangebote.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten sowie auf die individuellen Entwicklungs- und Leistungsmöglichkeiten zu achten.
B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE/FACHBEREICHE
B.1. Technischer Bereich
Technisches Seminar
Fachbereiche HOLZ, BAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen;
– Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben.
Lehrstoff:
Angewandte Physik:
– Internationales Einheitensystem und normgerechte Terminologie;
– Grundkenntnisse der Mechanik wie Geschwindigkeit, Beschleunigung, Gravitation, Trägheit, Masse, Kraft, Gewichtskraft, Reibung, Arbeit, Leistung;
– Grundkenntnisse flüssiger und gasförmiger Körper wie Aggregatzustände, Druck, Oberflächen-spannung, Kapillarität, Strömungen;
– Wesen des elektrischen Stroms (Grundlagen der Elektrizität, Stromarten, einfacher Stromkreis).
Angewandte Chemie und Umwelttechnik:
– Chemische Stoffe. Chemische und physikalische Trennverfahren. Chemische Grundkenntnisse für die Fachbereiche. Säuren und Basen;
– Aufbau der Materie: Atomaufbau, Atommodelle, Periodensystem;
– Anorganische Werk- und Hilfsstoffe bezogen auf die Fachbereiche.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.
Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.
Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.
Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.
Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.
Fachbereich METALL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen können, Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben;
– Grundkenntnisse der Mechanik erwerben und ihre Bedeutung für technische Abläufe erkennen, um zu einer exakten Arbeitsweise bei graphischen und rechnerischen Lösungsmethoden zu gelangen.
Lehrstoff:
Angewandte Physik:
– Siehe Lehrstoff des Alternativen Pflichtgegenstandes Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Angewandte Chemie und Umwelttechnik:
– Siehe Lehrstoff des Alternativen Pflichtgegenstandes Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Grundlagen der Mechanik:
– Siehe Lehrstoff des Alternativen Pflichtgegenstandes Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Grundlagen der Statik:
– Kennzeichen der Kraft, Kräftemaßstab, Verschiebungssatz, Wechselwirkungsgesetz;
– Darstellen und Zusammensetzen von Kräften;
– Kraftmoment, Hebelgesetz und Momentensatz mit einfachen Anwendungen.
Reibung:
– Haft- und Gleitreibung, Reibungsgesetz.
Festigkeitslehre:
– Grundbegriffe, Beanspruchungsarten.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.
Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.
Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.
Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.
Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.
Fachbereich ELEKTRO
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
– physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen sowie Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben;
– einfache elektrotechnische Berechnungen durchführen können;
– Grundgesetze der Elektrotechnik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können;
– zu einer genauen Arbeitsweise und zu gesicherten Grundkenntnissen auch im Hinblick auf die geltenden Sicherheitsvorschriften geführt werden.
Lehrstoff:
Angewandte Physik:
– Siehe Lehrstoff des alternativen Pflichtgegenstandes – technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Angewandte Chemie und Umwelttechnik:
– Siehe Lehrstoff des Alternativen Pflichtgegenstandes Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Grundlagen der Elektrotechnik:
– Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes, Fehlerarten, Arbeitssicherheit, Schutzmaßnahmen;
– Das Ohm'sche Gesetz, Zusammenhänge im einfachen Stromkreis wie das Zeichnen von Schaltplänen, der Aufbau von Schaltungen, die Handhabung von Messgeräten, das Verfassen von Versuchsberichten;
– Widerstandsbestimmungen, Leitwert;
– Reihen- und Parallelschaltung von ohmschen Widerständen, gemischte Widerstandsschaltungen. Kirchhoff'sche Gesetze;
– Bauarten von Widerständen. Elektrische Arbeit und Leistung bei rein ohmschen Verbrauchern und Wirkwiderständen.
Elektrochemie:
– Elektrolyse, Galvanische Primär- und Sekundärelemente.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.
Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.
Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.
Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.
Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.
Technisches Zeichnen
Fachbereiche HOLZ, BAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– mit Zeichengeräten, einschlägigen Normen und den in der Praxis üblichen Formen der Darstellung vertraut werden;
– einfache Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig und sauber ausführen können;
– das räumliche Vorstellungsvermögen ausweiten und einfache Technische Zeichnungen und Pläne aus der Praxis lesen können;
– Objekte, insbesondere deren Proportionen, nach der Natur und nach Modellen zeichnerisch darstellen können;
– Zeichnungen passend beschriften und den Materialbedarf aus den Zeichnungen erstellen können;
– im Bereich darstellender Geometrie aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen, die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können sowie
– geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
– Verwendung und Pflege der Zeichengeräte. Aufbau und Normen der technischen Zeichnung; Normschrift, Linienarten;
– Freihandskizzen;
– Computerunterstütztes Zeichnen;
– Darstellung von einfachen Werkstücken aus Holz und Holzverbindungen;
– Lesen von einfachen Plänen.
Darstellende Geometrie:
– Geometrische Grundkonstruktionen; Geometrische Hilfen.
Freihandzeichnen:
– Schriftbilder;
– Zeichnen von Linien, Flächen und Körpern. Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen.
Didaktische Grundsätze:
Durch das Lesen von Zeichnungen und die Einsicht in die Herstellung der Werkstücke soll der Schülerin und dem Schüler das Verständnis für Zusammenhänge vermittelt werden. Auf genaue Ausführung und normgerechte Bemaßung im Hinblick auf die Fertigung von Werkstücken ist besonderes Augenmerk zu legen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder, Filme und den Einsatz von einfachen Grafik- und Konstruktionsprogrammen am Computer sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.
Persönliche Gestaltungsideen der Schülerinnen und Schüler und deren Umsetzung in fachgerechte Konstruktion sollen gefördert werden. Die Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens sowie die Umsetzung von Technischen Zeichnungen in reale Ausführungen soll auch durch Realbegegnungen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften unterstützt werden.
Fachbereiche METALL, ELEKTRO
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– mit Zeichengeräten, Normen und den in der Praxis üblichen Formen der Darstellung vertraut werden;
– einfache Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig und sauber ausführen können;
– das räumliche Vorstellungsvermögen erweitern;
– Zeichnungen und Pläne aus der Praxis lesen können.
Lehrstoff:
– Verwendung und Pflege der Zeichengeräte. Aufbau und Normen der technischen Zeichnung Normschrift, Linienarten;
– Freihandskizzen;
– Computerunterstütztes Zeichnen.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.
Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.
Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.
Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.
Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.
Fachkunde
Fachbereiche HOLZ, BAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die im Fachbereich verwendeten Werkstoffe, Maße, Werkzeuge und Maschinen kennen;
– gängige Fertigungsverfahren im Fachbereich unter dem Aspekt der technisch und wirtschaftlich richtigen Anwendung und ihrer Umweltverträglichkeit verstehen;
– Sicherheits- und Schutzvorschriften im Umgang mit Werkzeugen und Werkzeugmaschinen kennen.
Lehrstoff:
– Sicherheitsvorschriften, Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen, Unfallursachen, Sicherheitszeichen, Sicherheitsmaßnahmen;
– Werkstoff Holz;
– Aufbau und Eigenschaften des Holzes, Verwendung, Verarbeitung, Holztrocknung, Lagerung, Krankheiten, Fehler und Güteklassen, Holzschutz.
Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich HOLZ:
– die Tischlerwerkstatt, Handwerkzeuge, Arbeitsgeräte und Maschinenwerkzeuge des Tischlers;
– Hilfswerkstoffe wie Dübel, Schrauben, Nägel, Kleber, Leime;
– Bedeutung des Waldes, Waldpflege, Waldbestand, Umweltbeziehungen, Wachstum und Teile des Baumes. Wirtschaftlich wichtige Holzarten deren Eigenschaften und Verwendung;
– Holzschnitte, Furniere.
Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich BAU:
– Kennen lernen von Werkzeugen, Maschinen und Geräten aus dem Bereich der Bau- und Vermessungstechnik;
– Aufbau, Eigenschaften, Herstellung und Verwendung der wichtigsten Baustoffe;
– Kennen lernen der Elemente eines Bauwerkes wie Fundament, Mauerwerk, Deckenkonstruktion.
Malerarbeiten:
– Grundlagen der Farbenlehre. Eigenschaften und Verwendung gebräuchlicher Streichmittel; Kennenlernen von Werkzeugen, Geräten und Arbeitstechniken.
Fliesenlegerarbeiten:
– Herstellung, Eigenschaften und Verwendung der wichtigsten Platten und Fliesen, Klebe- und Fugenmörtel. Kennenlernen von Werkzeugen und Geräten. Einfache Verlegeregeln und Materialbedarfsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Entsprechend den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler erfolgt eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.
Der Fachgegenstand bildet die theoretische Basis für den Unterricht in Werkstätte. Dabei ist die Notwendigkeit umfassender theoretischer und sicherheitstechnischer Kenntnisse für jegliche praktische Umsetzung zu verdeutlichen. Eine angemessene Fachterminologie ist zu pflegen. Die Gewichtung der Lehrstoffauswahl nimmt auf die berufliche Interessenslage sowie auf die individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und die Anwendbarkeit in der Praxis Bedacht.
Zweckmäßigerweise werden die physikalischen Vorkenntnisse und persönlichen praktischen Erfahrungen angesprochen und mit praktischen beruflichen Anwendungen in Zusammenhang gesetzt. Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Querverbindungen und die zeitliche Abstimmung mit den Pflichtgegenständen Technisches Seminar und Werkstätte notwendig. Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen können die Praxisnähe fördern.
Fachbereiche METALL, ELEKTRO
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– theoretische Grundlagen des allgemeinen Maschinenbaus kennen;
– Maße, Mess- und Prüfgeräte und ihre Funktionen kennen;
– gängige Fertigungsverfahren im Fachbereich verstehen;
– gebräuchliche Werkstoffe kennen;
– Sicherheitsvorschriften und Schutzvorschriften im Umgang mit Werkzeugen und Werkzeugmaschinen kennen.
Lehrstoff:
– Sicherheitsvorschriften, Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen, Unfallursachen, Sicherheitszeichen, Sicherheitsmaßnahmen
Messen, Prüfen und Anreißen:
– Längen, Winkel, Ebenheit unter Anwendung von Maßstab, Messschieber, Winkelmesser, Anschlagwinkel, Haarlineal, Radiuslehre;
– Nenn- und Istmaß, Toleranz.
Fertigungstechnik:
– Handwerkzeuge, einfache Maschinen und Arbeitstechniken der spanlosen und spanabhebenden Formgebung wie spanende Fertigungsverfahren von Hand (Sägen, Feilen, Reiben, Gewindeschneiden); spanende Fertigungsverfahren mit Werkzeugmaschinen (Bohren, Drehen, Fräsen); spanlose Fertigungsverfahren (Biegen, Schmieden);
– Verbindungstechniken (Schrauben, Verstiften, Nieten, Löten; Schweißen).
Werkstoffkunde:
– Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von Eisen und Stahl.
Didaktische Grundsätze:
Entsprechend den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler erfolgt eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.
Der Fachgegenstand bildet die theoretische Basis für den Unterricht in Werkstätte. Dabei ist die Notwendigkeit umfassender theoretischer und sicherheitstechnischer Kenntnisse für jegliche praktische Umsetzung zu verdeutlichen. Eine angemessene Fachterminologie ist zu pflegen. Die Gewichtung der Lehrstoffauswahl nimmt auf die berufliche Interessenslage sowie auf die individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und die Anwendbarkeit in der Praxis Bedacht.
Zweckmäßigerweise werden die physikalischen Vorkenntnisse und persönlichen praktischen Erfahrungen angesprochen und mit praktischen beruflichen Anwendungen in Zusammenhang gesetzt. Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Querverbindungen und die zeitliche Abstimmung mit den Pflichtgegenständen Technisches Seminar und Werkstätte notwendig. Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen können die Praxisnähe fördern.
Werkstätte
Fachbereiche HOLZ, BAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die Anforderungen von Tätigkeiten in Holz-, Bau und Baunebengewerbeberufen kennen- und einschätzen lernen;
– fachbezogene Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse erwerben;
– sich eine genaue und verantwortungsbewusste Arbeitsweise unter Bedachtnahme auf die geltenden Sicherheits- und Schutzvorschriften aneignen;
– im Unterricht des Fachbereichs verwendete Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können.
Lehrstoff:
– Unfallverhütung, Werkstättenordnung;
– Vertraut machen mit der Werkstättenorganisation, fachgerechter und sicherer Umgang mit Werkzeug und Handmaschinen, Arbeitsorganisation, Material – und Zeitbedarf;
– Einhaltung der Umweltauflagen;
– Benennen, Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Handmaschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen zur Holzbearbeitung;
– Erlernen von Grundtätigkeiten, wie Messen, Anreißen, Aufreißen, Sägen, Stemmen, Raspeln, Feilen, Bohren, Hobeln, Putzen usw. an einfachen Werkstücken.
Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich HOLZ:
– Herstellen einfacher Holzverbindungen auch unter Einsatz von Verbindungsmitteln wie zB Schrauben, Nägel, Dübel, Leim;
– Herstellen von Gebrauchsgegenständen und Werkstücken, an denen Grundtätigkeiten, Holzverbindungen, Verbindungsmittel und Oberflächenbehandlungen praktisch angewandt werden.
Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich BAU (Schwerpunkte nach beruflichen Interessen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler):
Vermessungsarbeiten:
– Kennen lernen von Messgeräten. Längen-, Winkel- und Höhenmessung, Waagriss.
Maurerarbeiten:
– Errichtung von Mauerteilen unter Berücksichtigung von Verbandsregeln und messtechnischen Vorgaben; Zwischenwandelemente in Trockenbauweise (zB Holz, Gipsverbundplatten).
Maler- und Anstreicherarbeiten:
– Messtechnische Vorarbeiten;
– Vorbehandlung von Untergründen, Auftragstechniken, Gestaltung von Übungsflächen;
– Übungen zu den Erkenntnissen der Farbenlehre (Farbmischung, Farbkontraste, usw.); Gestalten von einfachen Ornamenten und Schriften.
Fliesenlegerarbeiten:
– Messtechnische Vorarbeiten;
– Be- und Verarbeitung von keramischen Werkstoffen und deren Verfugung unter Berücksichtigung von Verlegungsregeln an Übungsflächen.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff im Unterrichtsgegenstand Werkstätte beschreibt gemeinsame Grundfertigkeiten für die Fachbereiche HOLZ und BAU und Zusätze, die jeweils für einen Fachbereich gelten. Je nach den beruflichen Interessen, der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und den organisatorischen bzw. ausstattungsmäßigen Möglichkeiten erfolgt die Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.
Eine zeitliche Koordinierung mit den Inhalten der Unterrichtsgegenstände des Fachbereiches insbesondere mit Fachkunde und Technischem Seminar ist anzustreben.
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schülerinnen und Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen vertraut gemacht werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für Formen des dislozierten Unterrichts und im Zuge von berufspraktischen Tagen. Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülerinnen und Schülern nur nach genauer Unterweisung und Maßnahmen zur Unfallverhütung gehandhabt werden.
Am Beginn jeder Arbeit soll eine Planungsphase Material-, Werkzeug- und Zeitbedarf sowie die Arbeitsorganisation klären. Bei der Anfertigung von Werkstücken soll Werkstoffen bzw. Werkstoffkombinationen sowie Verfahren der Vorrang gegeben werden, die in der Arbeitswelt Verwendung finden.
Der Dokumentation und Reflexion über die durchgeführten Arbeiten dienen Besprechungen und geeignete Aufzeichnungen (zB Werkstättenbericht).
Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und Sauberkeit bei der Arbeit sind im Unterricht ebenso anzustreben wie die Beachtung der Vorschriften über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz und ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie.
Fachbereiche METALL, ELEKTRO
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die Anforderungen von Tätigkeiten im Metall- und Elektroberufen kennen und einschätzen können;
– fachbezogene Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse erwerben;
– sich eine genaue und verantwortungsbewusste Arbeitsweise unter Bedachtnahme auf die geltenden Sicherheits- und Schutzvorschriften aneignen;
– im Unterricht des Fachbereiches verwendete Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können.
Lehrstoff:
– Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Arbeitshygiene, Entsorgungsvorschriften;
– Erlernen grundlegender Arbeitstechniken an einfachen Werkstücken nach Zeichnungen und Arbeitsplänen:
– Messen und Prüfen, Anreißen, Körnen, Richten, Biegen, Feilen, Schleifen, Sägen, Gewindeschneiden.
Bohren:
– Maschinenaufbau; Grundfertigkeiten: Bohren, Senken.
Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich METALL:
– Grundfertigkeiten der handwerklichen Blechbearbeitung: Falzen, Abkanten, Löten, Nieten, Korrosionsschutz.
Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich ELEKTRO:
– Grundlagen der Elektrotechnik; Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren, einfache Installationsschaltungen; einfache Messtechnik im Niederspannungsbereich.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff im Unterrichtsgegenstand Werkstätte beschreibt gemeinsame Grundfertigkeiten für die Fachbereiche METALL und ELEKTRO und Zusätze, die jeweils für einen Fachbereich gelten. Je nach den beruflichen Interessen, der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und den organisatorischen bzw. ausstattungsmäßigen Möglichkeiten erfolgt durch die Fachlehrkraft die Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.
Eine zeitliche Koordinierung mit den Inhalten der Unterrichtsgegenstände des Fachbereiches insbesondere mit Fachkunde und Technischem Seminar ist anzustreben.
Arbeiten im Bereich der Elektrotechnik dürfen grundsätzlich nur im spannungslosen Zustand, messtechnische Arbeiten durch Schülerinnen und Schüler nur im Niederspannungsbereich durchgeführt werden.
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schülerinnen und Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen vertraut gemacht werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für Formen des dislozierten Unterrichts und im Zuge von berufspraktischen Tagen. Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülern nur nach genauer Unterweisung und Maßnahmen zur Unfallverhütung gehandhabt werden.
Am Beginn jeder Arbeit soll eine Planungsphase Material-, Werkzeug- und Zeitbedarf sowie die Arbeitsorganisation klären. Bei der Anfertigung von Werkstücken soll Werkstoffen bzw. Werkstoffkombinationen sowie Verfahren der Vorrang gegeben werden, die in der Arbeitswelt Verwendung finden.
Der Dokumentation und Reflexion über die durchgeführten Arbeiten dienen Besprechungen und geeignete Aufzeichnungen (zB Werkstättenbericht).
Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und Sauberkeit bei der Arbeit sind im Unterricht ebenso anzustreben wie die Beachtung der Vorschriften über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz und ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie.
B.2. Wirtschaftlicher Bereich
Betriebswirtschaftliches Seminar
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die wichtigsten Einrichtungen des Wirtschaftslebens und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennen lernen
– Einblick in den Aufbau und in den Entscheidungsablauf eines Unternehmens gewinnen
– Tätigkeiten und Anforderungen aus dem Bereich der Handels-, Büro- und Kommunikationsberufe je nach Interesse kennenlernen und ausführen
– zu wirtschaftlichem Denken angeleitet werden;
Lehrstoff:
– Bürogeräte und Hilfswerkzeuge, Funktion und Anwendung;
– Telefontraining, moderne Kommunikationstechniken;
– Postbearbeitung;
– Büroordnung, Ordnungssysteme;
– Arbeiten mit Formularen und Vordrucken;
– Warenkunde;
– Verkehrsverbindungen, Transportmöglichkeiten.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll handlungsorientiert und praxisorientiert organisiert werden. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.
In der Praxis gebräuchliche Hilfsmittel und Drucksorten sollen nach Möglichkeit auch im Unterricht verwendet werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zeitgemäße Informations- und Bürotechniken kennenlernen und Computer lernzielorientiert als Arbeitsmittel einsetzen.
Buchführung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennenlernen;
– einfache Buchführungsarbeiten praxisgerecht und selbständig ausführen;
– die notwendige Sicherheit und Fertigkeit bei der Durchführung von in der Berufspraxis erforderlichen Rechenoperationen erwerben.
Lehrstoff:
Organisation des betrieblichen Rechnungswesens in Klein- und Mittelbetrieben:
– Konto; Konteneröffnung.
Geschäftsfälle:
– Umsatzsteuer, Bezugs- und Versandkosten, Skonto, Rabatt.
Abschluss:
– einfache Um- und Nachbuchungen.
Wirtschaftsrechnen:
– Rechnen mit gebräuchlichen Maßen;
– Schlussrechnungen;
– Durchschnittsrechnungen;
– Prozentrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen – besonders mit den Pflichtgegenständen Mathematik und Politische Bildung und Wirtschaftskunde sowie den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches sollen gepflegt werden. Die im Gegenstand Mathematik vertieften Fertigkeiten wirtschaftlichen Rechnens sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
Die Führung von Büchern und Aufzeichnungen anhand von Belegen und unter Verwendung von Hilfsmitteln soll möglichst praxisnahe geübt werden. Einfache computerunterstützte Trainingsprogramme für Buchführungsaufgaben können den Unterricht bereichern.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– normgerechte Schriftstücke mit dem Computer unter Anwendung der Zehn Finger Tastschreibmethode anfertigen können;
– die Standardfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogramms anwenden können;
– allenfalls eigene Niederschriften lesen und übertragen können.
Lehrstoff:
– Erarbeitung des Tastenfeldes bzw. Geläufigkeitsübungen im Zehn Finger Tastschreiben. Gestaltung von Schriftstücken nach den geltenden Normen;
– Anwendung der Grundfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogramms;
– Büroorganisation.
Didaktische Grundsätze:
Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und auf sorgfältige ÖNORM-gerechte Ausfertigung der Schriftstücke ist besonderer Wert zu legen.
Die Verwendung von Hilfsmitteln ist sinnvoll.
Fachpraktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die im gesamten Fachbereich erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen, erweitern und praxisnah umsetzen können;
– kommunikative Grundvoraussetzungen erwerben, um Gespräche selbstbewusst zu führen und berufsbezogene Schriftstücke zu formulieren;
– gestalterische Fertigkeiten zur kreativen Ausführung von berufsbezogenen Arbeiten erwerben.
Lehrstoff:
– Zu kaufmännischen Aufgabenstellungen und Sachverhalte möglichst selbständig Informationen beschaffen, Lösungsmöglichkeiten suchen;
– Kaufmännische Tätigkeiten und Kenntnisse in Projekten anwenden.
Einblicknahme in betriebliche Arbeitsprozesse; praktische Übungen an der Schule in den Anwendungsbereichen:
– Büroorganisation;
– Mündliche und schriftliche Kommunikation wie Argumentationstechnik, Gesprächsstrategie, Telefonat, Rollenspiel, Vorstellungsgespräch; Geschäftsbriefe, Protokolle, Postbearbeitung, moderne Kommunikationsmittel;
– Werbung und Präsentation, Werbetechniken wie Kataloge, Plakate, sonstige Werbeträger, Dekoration, Verpackung.
Umgang mit Medien:
– Funktionsweise von gängigen Geräten aus dem Berufsbereich.
Didaktische Grundsätze:
Im Vordergrund steht die konkrete Anwendung und Vertiefung der in den anderen Fachbereichsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schülerinnen und Schüler Bedacht. Teamfähigkeit, Kreativität, selbstständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projekte und büroähnliche bzw. übungsfirmenähnliche Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Berufspraktische Tage und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Realitätsnähe.
B.3. Dienstleistungen/Tourismus
Human-kreatives Seminar
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– zu positiven Werthaltungen und Grundsätzen für das persönliche und berufliche Leben gelangen;
– sicheres und selbstbewusstes Auftreten erlangen und zur Selbstreflexion befähigt werden;
– für die Situationen und Anliegen anderer unter besonderer Berücksichtigung von Randgruppen der Gesellschaft sensibilisiert werden;
– Verständnis für die Bedeutung des Tourismus in wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und ökologischer Hinsicht erlangen;
– in Ergänzung zu den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches Kenntnisse erweitern und Fertigkeiten üben, die für die Bewältigung der Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes bedeutend sind;
– kommunikative Grundvoraussetzungen erwerben, um Gespräche selbstbewusst zu führen und berufsbezogene Schriftstücke zu formulieren;
– gestalterische Fertigkeiten zur kreativen Ausführung von berufsbezogenen Arbeiten erwerben.
Lehrstoff:
– Formen des menschlichen Zusammenlebens in unserer Gesellschaft; Beruf und Freizeit;
– Ursachen, Folgen und Bewältigung von Konflikten.
Tourismus:
– Entwicklung und Bedeutung des Tourismus, positive und negative Auswirkungen. Tourismusgeografie Österreichs;
– Betriebsformen wie Hotel, Restaurant, Jugendherberge, Ferienwohnungen;
– Konsumverhalten, Konsumentenschutz, Gewährleistung;
– Wohnen, Wohnraumgestaltung;
– Mode; Kosmetik.
Fachpraktische Übungen:
– Einblicknahme in betriebliche Arbeitsprozesse; praktische Übungen an der Schule und/oder in öffentlichen oder betrieblichen Bildungseinrichtungen in den Anwendungsbereichen der Fachbereiche Dienstleistungen und Tourismus;
– Büroorganisation;
– Mündliche und schriftliche Kommunikation wie Argumentationstechnik, Gesprächsstrategie, Telefonat, Rollenspiel, Vorstellungsgespräch; Geschäftsbriefe, Protokolle, Postbearbeitung, moderne Kommunikationsmittel;
– Werbung und Präsentation, Werbetechniken wie Kataloge, Plakate, sonstige Werbeträger, Dekoration, Verpackung.
Umgang mit Medien:
– Funktionsweise von gängigen Geräten aus dem Berufsbereich.
Didaktische Grundsätze:
Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schülerinnen und Schüler und deren individuellen Fähigkeiten Bedacht.
Teamfähigkeit, Kreativität, selbständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projektartige Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Praxisnähe. Für die Bewältigung der Situationen an außerschulischen Lernorten ist eine gründliche Vorbereitung und reflektierende Analyse unerlässlich.
Buchführung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
– die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennenlernen;
– einfache Buchführungsarbeiten praxisgerecht und selbständig ausführen;
– die notwendige Sicherheit und Fertigkeit bei der Durchführung von in der Berufspraxis erforderlichen Rechenoperationen erwerben.
Lehrstoff:
Organisation des betrieblichen Rechnungswesens in Klein- und Mittelbetrieben:
– Konto; Konteneröffnung.
Geschäftsfälle:
– Umsatzsteuer, Bezugs- und Versandkosten, Skonto, Rabatt.
Abschluss:
– einfache Um- und Nachbuchungen.
Wirtschaftsrechnen:
– Rechnen mit gebräuchlichen Maßen;
– Schlussrechnungen;
– Durchschnittsrechnungen;
– Prozentrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen – besonders mit den Pflichtgegenständen Mathematik und Politische Bildung und Wirtschaftskunde sowie den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches sollen gepflegt werden. Die im Gegenstand Mathematik vertieften Fertigkeiten wirtschaftlichen Rechnens sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
Die Führung von Büchern und Aufzeichnungen anhand von Belegen und unter Verwendung von Hilfsmitteln soll möglichst praxisnahe geübt werden. Einfache computerunterstützte Trainingsprogramme für Buchführungsaufgaben können den Unterricht bereichern.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– normgerechte Schriftstücke mit dem Computer unter Anwendung der Zehn Finger Tastschreibmethode anfertigen können;
– die Standardfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogramms anwenden können;
– allenfalls eigene Niederschriften lesen und übertragen können.
Lehrstoff:
– Erarbeitung des Tastenfeldes bzw. Geläufigkeitsübungen im Zehn-Finger-Tastschreiben. Gestaltung von Schriftstücken nach den geltenden Normen;
– Anwendung der Grundfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogramms;
– Büroorganisation.
Didaktische Grundsätze:
Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und auf sorgfältige ÖNORM-gerechte Ausfertigung der Schriftstücke ist besonderer Wert zu legen.
Die Verwendung von Hilfsmitteln ist sinnvoll.
Ernährung, Küchenführung, Service
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die Bedeutung der Ernährung zur Gesunderhaltung des Menschen und die Qualitätskriterien unter Einbeziehung ernährungswissenschaftlicher Grundlagen erkennen;
– gängige Speisen der regionalen und internationalen Küche unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
– Nahrungsmittel des Küchenbedarfs verwalten können;
– Grundwissen in den Bereichen Service und Tischkultur erfahren und umsetzen können.
Lehrstoff:
Ernährung:
– Bedeutung der Ernährung, Nährstoff- und Energiebedarf;
– Essverhalten (Anforderungen an eine gesunde Ernährung, Ernährungsfehler).
Lebensmittelkunde:
– Qualitätsbeurteilung von Lebensmitteln, Einfluss der Umweltsituationen auf die Lebensmittelqualität;
– Zubereitungsarten;
– Gesetzliche Bestimmungen (Lebensmittelgesetz, Hygienevorschriften);
– EU-Richtlinien.
Getränke:
– Alkoholfreie und alkoholische Getränke;
– Inhaltsstoffe;
– Küchenführung;
– Einführung in den Küchenbetrieb;
– Mengenberechnung, Wareneinsatzkosten, Kalkulation;
– Grundrezepturen für Suppen, Soßen, Teige und Cremes;
– Praktische Durchführung von Hygiene-, Ordnungs- und Reinigungsarbeiten;
– Richtlinien für Portionieren, Anrichten, Garnieren.
Service:
– Berufskleidung, Hygiene, Umgangsformen;
– Grundregeln des Servierens, Serviceregeln;
– Grundlagen des Tischdeckens;
– Standards der Ess- und Tischkultur;
– Serviceleistungen im Tourismus;
– Grundregeln im Umgang mit Menschen.
Didaktische Grundsätze:
Ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und Hygiene sind Fundament für die praktische Umsetzung in der Nahrungszubereitung und Küchenpraxis.
Erhebungen zu jahreszeitlichen Angeboten und den sich daraus ergebenden Preisschwankungen tragen zu kostenbewusstem Einkaufsverhalten bei.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen wie Lebensmittelhygieneverordnung, der Frischfleisch- und Geflügelfleischhygiene-Verordnung ist im praktischen Unterricht besonderes Augenmerk zu richten.
Kreatives Gestalten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– sich mit möglichst vielfältigen Ausdrucksformen, Materialien, bildnerischen und musikalischen Elementen und Mitteln auseinandersetzen;
– in der Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.
Lehrstoff:
– Gestalten mit verschiedenen formbaren Materialien, Herstellen einfacher Gegenstände.
Design:
– gestalterischer Zusammenhang zwischen Farb-, Formelementen und Funktion, wie Vitrinengestaltung, Raumgestaltung, Tischschmuck, Verpackung usw.
Textiles Gestalten:
– flächenbildende und flächengestaltende Verfahren, Drucktechniken, Applikationen;
– Körpersprache, Gestik, Mimik, Pantomime. Tänze, musikalischer Ausdruck;
– Kosmetik;
– Gestalten mit Naturmaterialien;
– Projektartige Gestaltung einer Feier. Multimediales Gestalten.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der angeführten Inhalte soll ausgehend von den Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler unter dem Aspekt der Förderung individueller Kreativität und persönlicher Ausdrucksfähigkeit, aber auch unter dem Aspekt des wirtschaftlichen Denkens und des Umweltbewusstseins erfolgen.
Die Vielfalt von Unterrichts- und Sozialformen sowie der Einsatz von Medien oder auch Exkursionen und der Besuch von Fachausstellungen soll Kreativität anregen.
Veranstaltungen, Feste und Projekte bilden Anlässe für kreatives Gestalten.
C. VERBINDLICHE ÜBUNG
Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltagssituationen verständigen können. Durch die Fähigkeit zur Kommunikation in der Fremdsprache wird ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Akzeptanz für andere Kulturen geleistet.
Lehrstoff:
– Förderung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit für die Bewältigung von Alltagssituationen;
– Festigung und Erweiterung des Wortschatzes;
– Gehörtes sinnerfassend verstehen;
– Üben und Festigen einer korrekten Aussprache;
– Wecken der Bereitschaft zum lauten Lesen;
– Verfassen von Texten unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsstandes.
Didaktische Grundsätze:
Im Unterrichtsgegenstand „Lebende Fremdsprache“ ist die Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache zu vertiefen. Dabei soll dem mündlichen Sprachgebrauch besondere Bedeutung beigemessen werden. Um eventuell vorhandene Sprachhemmungen abzubauen, sind Sprechsituationen aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszuwählen. Der schriftliche Ausdruck soll lediglich eine untergeordnete Rolle spielen und im individuellen Ausmaß zum Einsatz kommen. Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung und Vertiefung ist zu achten.
D. FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt 7.1.C.
Darauf aufbauend sollen die Schülerinnen und Schüler vertiefend und weiter führende Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten und üben.
Angewandte Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– einen allgemeinen Einblick über gegenwärtige Einsatzmöglichkeiten der Informatik und zukünftige Entwicklungen und deren Problematiken gewinnen;
– individuelle bzw. fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Computern und Standardsoftware erwerben.
Lehrstoff:
– Anwendungsorientiertes Lernen und Erproben in verschiedenen, den Interessen und dem Wissensstand der Schülerinnen und Schüler entsprechenden Anwendungsbereichen.
Grundlagen der Informatik:
– Begriffe, Entwicklung.
Hardware:
– Geräte und Verfahren zur Datenerfassung, Datenspeicherung, Datenübertragung, Datenausgabe; Elemente des Computers wie Prozessor, Speicher, Peripherie.
Software:
– Anwenden von Standardsoftware wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation; Kennenlernen eines Betriebssystems;
– Einblick in die Möglichkeiten lokaler und globaler Netzwerke.
Auswirkungen des Computereinsatzes:
– Veränderungen im Produktionsprozess, in der Berufsstruktur und in der Kommunikation, Veränderungen am Arbeitsplatz, Datenschutzpraxis.
Didaktische Grundsätze:
Die Auseinandersetzung mit zeitgemäßen Techniken soll unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten anhand von konkreten Aufgabenstellungen aus verschiedenen Lernbereichen unter besonderer Berücksichtigung der künftigen Berufs- und Arbeitswelt der Schülerinnen und Schüler erfolgen und Einsatzmöglichkeiten des Computers aufzeigen.
Muttersprachlicher Unterricht
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Neuen Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung), mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.
Kommunikation und Werbung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– Kommunikationstechniken kennen und anwenden können;
– Einsicht in Funktion und Wirkung von Präsentations- und Werbetechniken gewinnen;
– optische und akustische Informationsträger kreativ gestalten.
Lehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
– Gesprächsklima, Kommunikationstraining. Kommunikationsmodelle in spielerischer Form, Kommunikationsblockaden; Diskussion, sachbezogene objektive Argumentation, Gesprächsstrategien, Telefonate.
Werbung und Präsentation:
– Selbstpräsentation und Präsentation im Vorstellungs-, Verkaufs- und Beratungsgespräch; Standpunktformulierungen, Werbemittel, Werbesprache, Werbetechniken.
Didaktische Grundsätze:
Durch die Simulation von praxisbezogenen Situationen soll ein größtmöglicher Realitätsbezug hergestellt werden.
Die Förderung der Kreativität soll speziell in der Auseinandersetzung mit der Werbung berücksichtigt werden.
Textiles Werken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– durch den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Persönlichkeitsbildung und zur ästhetischen Gestaltungsfähigkeit gelangen;
– durch berufsbezogenes Arbeiten im praktischen Unterricht die wichtigsten Kriterien des Konsumverhaltens und der Umwelt erfahren und dabei Freude an der Verwirklichung eigener Ideen erleben;
– befähigt werden, dem gesellschaftlichen Druck der Modetrends kritisch zu begegnen;
Lehrstoff:
Mode:
– historische Grundlagen, Modetrends, Modeverhalten;
– Materialerkundung;
– Herstellung, Ausrüstung, Veredelung und Pflege von Textilien;
– Serienanfertigung;
– Schnittgewinnung.
Wohnen:
– Natur- und Synthetikmaterialien, Farbe und Form, Pflege;
– Herstellung von Produkten, die die Einrichtung und Ausgestaltung als Ausdruck der Persönlichkeit widerspiegeln;
– Accessoires aus unterschiedlichen Materialien in verschiedenen Techniken planen, entwerfen und anfertigen.
Wohntextilien:
– Natur- und Synthetikmaterialien, Farbe und Form, Pflege.
Wohndesign:
– Herstellung von Produkten, die die Einrichtung und Ausgestaltung als Ausdruck der Persönlichkeit widerspiegeln.
Accessoires:
– Modeschmuck und Accessoires aus unterschiedlichen Materialien in verschiedenen Techniken planen, entwerfen und anfertigen.
Didaktische Grundsätze:
Berufsbezogenem Arbeiten ist der Vorrang einzuräumen.
Der Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten ist in all diesen Bereichen möglichst große Selbsttätigkeit und Freiraum – auch durch projektorientiertes Handeln – einzuräumen.
Mode soll nicht nur als ästhetischer sondern auch als wirtschaftlicher Faktor gesehen werden.
Erweiterte Gesundheitserziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– den Zusammenhang von Gesundheit, Umwelt und Gesellschaft erkennen;
– die Bedeutung von persönlicher Hilfeleistung erkennen und
– ein Bewusstsein für gesunde Lebensführung in Beruf und Freizeit erlangen.
Lehrstoff:
Sozialhygiene und Ethik:
– Bedeutung der Gesundheit für den einzelnen und die Gesellschaft; Psychohygiene;
– Arbeitshygiene, Berufskrankheiten, Impfungen, Hilfsorganisationen und Selbsthilfegruppen, Altenhilfe, Körperliche und geistige Behinderung.
Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit:
– Erste Hilfe-Grundkurs, Unfallverhütung.
Hilfe für den Kranken:
– Psychosomatik, Krankenhilfe zu Hause, Diätetik, Pflege des alten Menschen, Schulmedizin und Hausmittel.
Säuglings- und Kinderpflege:
– Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Betreuung vom Säugling bis zum Kleinkind.
Didaktische Grundsätze:
Die Beziehung der Lehrinhalte zur Lebens- und Interessenswelt der Schülerinnen und Schüler soll anhand von praktischen Beispielen, Anschauungsmaterialien, Nutzung neuer Technologien auch unter Einbeziehung von außerschulischen Lernorten hergestellt werden.
Wo immer möglich, sollen handlungsorientierte sowie projektbezogene Arbeitsweisen und Reflexion des eigenen Verhaltens zu Gesundheit zu tieferem Verständnis führen.
E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Interessens- und Begabungsförderung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– verschiedene Gelegenheiten erhalten, persönliche Interessen und individuelle Begabungen zu entdecken und zu pflegen;
– Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu vertiefen;
– zur gemeinschaftlichen Pflege eines Hobbys als Vorbereitung auf eine sinnvolle und aktive Nutzung des Freizeitangebotes angeleitet werden.
Lehrstoff:
Die Auswahl und Festlegung der Schwerpunkte erfolgt auf der Grundlage der nachfolgend skizzierten Handlungsfelder und unter besonderer Berücksichtigung der Interessen und Begabungen und der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
Kommunikation – Ausdruck:
– Erproben und Erweitern grundlegender kommunikativer Fähigkeiten in Ergänzung zum Deutsch- und Fremdsprachenunterricht.
Soziales Lernen:
– Der Mensch als gesellschaftliches Wesen ist von Interessen geleitet und von Natur- und Humanbedingungen abhängig;
– Auseinandersetzung mit sozialen, gesellschaftlichen und politischen Fragen.
Natur – Technik – zeitgemäße Technologien:
– Auseinandersetzung mit Gesetzmäßigkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten in Natur, Technik und Wirtschaft (zB spezielle Interessengebiete aus dem Bereich der Werkstätte, Physik/Chemie).
Sonstige Interessen- und Begabungen:
– Unterrichtsschwerpunkte, die einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, sinnvolle Freizeitgestaltung oder Entspannung leistet.
Kreativität und Ausdruck:
– Persönliche Ausdrucksfähigkeit und Erlebnisfähigkeit wie zB Tanz, Spiel, Fotografie, Malen.
Didaktische Grundsätze:
Aufgrund der Interessen der Schülerinnen und Schüler wird ein oder werden mehrere Handlungsfelder zu Schwerpunkten bestimmt, wobei auch eine Abfolge von Schwerpunkten bestimmt werden kann, die projektartig und kursmäßig organisiert werden.
Aufgaben und Zielsetzungen können sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen oder aus der Berücksichtigung von Unterrichtsprinzipien ergeben. Selbständiges, ganzheitliches und forschendes Lernen sowie lustbetontes Üben unterstützen die Entfaltung kognitiver, affektiver und kreativer Fähigkeiten.
Der Unterricht hat insgesamt auch zur Gemeinschaftserziehung beizutragen.
Bewegung und Sport
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.
Muttersprachlicher Unterricht
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Neuen Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung), mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.
Verkehrserziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– den Verkehr in seiner Komplexität erfassen und die eigene Rolle in diesem System erkennen;
– lernen, sich am Verkehr sicher, verantwortungs- und umweltbewusst zu beteiligen;
– das für den Erwerb des Mopedführerscheins notwendige Wissen und Können erwerben.
Lehrstoff:
– Fortbewegungsmittel Jugendlicher; Verkehrsfläche, rechtliche Bestimmungen für jugendliche Fahrzeuglenkerinnen bzw. Fahrzeuglenker; Verkehrspartnerschaft; Regelwissen; Verkehr und Umwelt bzw. Gesundheit.
Praktischer Unterricht:
– Kontrolle und Wartung, Gewöhnungs- und Geschicklichkeitsübungen, Verkehrstraining im Schonraum.
Didaktische Grundsätze:
Dem theoretischen und praktischen Unterricht ist gleichermaßen Bedeutung zuzumessen.
Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip bedingt ein Zusammenwirken mit den anderen Unterrichtsgegenständen. Eine Erste Hilfe-Ausbildung sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen werden empfohlen.
F. FÖRDERUNTERRICHT
Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin oder den Lehrer sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben. Der Förderunterricht kann in einem Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.
7.2. SONDERSCHULE FÜR GEHÖRLOSE KINDER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Berufsorientierung und Lebenskunde
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes siehe den Pflichtgegenstand „Berufsorientierung und Lebenskunde“ im Abschnitt 7.1.A.
Didaktische Grundsätze:
Der Bereich Lebenskunde gewinnt seine Lerninhalte aus der Auseinandersetzung mit der eigenen Person sowie aus der Eingebundenheit der Schülerinnen und Schüler in eine Gemeinschaft. Dabei ist von den individuellen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler (zB Familie, Schule, Arbeitswelt) auszugehen.
Besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit Institutionen der Berufsorientierung und eingliederung sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.
Für Schülerinnen und Schüler, die noch zu keiner Entscheidung im Hinblick auf ihre Berufs und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.
Je nach Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sind Schwerpunkte in den einzelnen Unterrichtsgegenständen zu setzen.
Politische Bildung und Wirtschaftskunde
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Wirtschaftskunde“ im Abschnitt 7.1.A.
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit, im Gesprächs- und Sozialverhalten sowie in der schriftlichen Kommunikation zu fördern. Damit sollen Kompetenzen erweitert werden, welche die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und die Teilnahme, die Integration sowie die Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglichen.
Lehrstoff:
Verbale Kommunikation:
– Steigerung der Kommunikationsfähigkeit, Förderung der Gesprächs- und Gebärdensprachkultur.
Wiedergabe einfacher Sachverhalten:
– Diskutieren und Argumentieren;
– Vorstellungstraining; Angaben zur eigenen Person machen;
– Wortschatzerweiterung und -festigung zur Alltagsbewältigung;
– Erlebtes und Gelesenes reflektieren, zusammenfassen und wiedergeben.
Schriftliche Kommunikation:
– Festigung und Ausbau der Rechtschreibung und des Ausdrucks;
– Persönlicher und geschäftlicher Schriftverkehr.
Lesen:
– Trainieren des sinnerfassenden Lesens;
– Verbesserung der Lesetechnik;
– Beschaffung und Nutzung von Informationsmaterial;
– Hinführen zum Lesen als Freizeitbeschäftigung und Bildungsfaktor.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten beträgt zwei Stunden pro Semester, wobei innerhalb dieses Rahmens eine flexible Zeitaufteilung möglich ist.
Didaktische Grundsätze:
In diesem Bildungsbereich soll das Üben von mündlicher und schriftlicher Kommunikation in fächerübergreifenden Handlungszusammenhängen unter dem Aspekt der lebenspraktischen Umsetzung (Realbezug) und der Anbahnung einer Berufswahlreife erfolgen. Eine Förderung dieser kommunikativen Kompetenz kann durch Selbst- und Fremdreflexion, Rollenspiele, Visualisieren, Verbalisieren von Wünschen und Gefühlen usw. erfolgen.
Die exemplarische Erstellung verschiedener Textarten (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bestellung) soll zu möglichst eigenständigem Einsatz durch die Schülerinnen und Schüler überleiten.
Der Unterricht soll durch den verstärkten Einsatz persönlichkeitsbildender Maßnahmen (zB Aufbau einer Frustrationstoleranz, Hinführung zur größtmöglichen Teamfähigkeit und Flexibilität) die Schülerinnen und Schüler im Berufs- und Arbeitsfindungsprozess unterstützen.
Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch sind entsprechend ihrer individuellen Deutsch- und Gebärdensprachenkenntnis zu fördern.
Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll zum normgerechten Gebrauch von berufsorientierten Programmen mit dem Computer/modernen Medien führen. Ausgehend von den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler soll eine möglichst effiziente Handhabung der technischen Einrichtungen angestrebt werden.
Lehrstoff:
– Grundverständnis zur Anwendung von Computerprogrammen;
– Kennenlernen gängiger Anwenderprogramme.
Didaktische Grundsätze:
Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.
Es sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.
Mathematik
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Mathematik“ im Abschnitt 7.1.A.
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre“ im Abschnitt 7.1.A.
Musisch-kreatives Gestalten
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Musisch-kreatives Gestalten“ im Abschnitt 7.1.A.
Ernährung und Haushalt
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Ernährung und Haushalt“ im Abschnitt 7.1.A.
Bewegung und Sport
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.
B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE/FACHBEREICHE
B.1. Technischer Bereich
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Technischen Bereich im Abschnitt 7.1.B.1.
B.2. Wirtschaftlicher Bereich
Praktische Übungen und Fachkunde
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe siehe den Wirtschaftlichen Bereich im Abschnitt 7.1.B.2.
Lehrstoff:
Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten
Handel – Büro
– Bürogeräte und Hilfswerkzeuge, Funktion und Anwendung;
– moderne Kommunikationstechniken;
– Postbearbeitung;
– Büroordnung, Ordnungssysteme;
– Arbeiten mit Formularen und Vordrucken;
– Warenkunde;
– Verkehrsverbindungen, Transportmöglichkeiten.
Landschaftspflege
– Geräte, Werkzeuge und Maschinen, Funktion und Anwendung;
– kreatives Gestalten mit Naturmaterialien;
– Produkte der Land- und Forstwirtschaft (Erzeugung, Pflege und Nutzung, Tierhaltung).
Didaktische Grundsätze:
Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.
Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.
B.3. Dienstleistungen/Tourismus
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe siehe den Wirtschaftlichen Bereich im Abschnitt 7.1.B.2.
Lehrstoff:
Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten
– Umgang mit Geräten und Arbeitsmitteln;
– Serviceleistungen im Tourismus;
– Grundregeln im Umgang mit Menschen;
– Berufshygiene;
– Küchendienste;
– Lebensmittelkunde;
– Textilverarbeitung;
– kreatives Gestalten.
Didaktische Grundsätze:
Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.
Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.
C. VERBINDLICHE ÜBUNG
Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltagssituationen verständigen können. Durch die Fähigkeit zur Kommunikation in der Fremdsprache wird ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Akzeptanz für andere Kulturen geleistet.
Lehrstoff:
– Förderung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit für die Bewältigung von Alltagssituationen;
– Festigung und Erweiterung des Wortschatzes;
– Gehörtes sinnerfassend verstehen;
– Üben und Festigen einer korrekten Aussprache;
– Wecken der Bereitschaft zum lauten Lesen;
– Verfassen von Texten unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsstandes.
Didaktische Grundsätze:
Die Sprechsituationen sind aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich auszuwählen. Das Hinführen zu einer standardisierten und ästhetischen Form der Gebärde ist anzustreben.
D. FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Freigegenstand „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt 7.1.D.
Angewandte Informatik
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Freigegenstand „Angewandte Informatik“ im Abschnitt 7.1.D.
Gebärdensprachpflege
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltags- und Berufssituationen sicher verständigen können.
Lehrstoff:
– Förderung der nonverbalen Konversation;
– Standardisierung und Erweiterung des Gebärdenwortschatzes;
– Erarbeitung eines berufsspezifischen Gebärdenwortschatzes;
– Üben und Festigen des Gebärdenwortschatzes unter Berücksichtigung des interaktionalen Prinzips.
Didaktische Grundsätze:
Die Sprechsituationen sind aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich auszuwählen. Das Hinführen zu einer standardisierten und ästhetischen Form der Gebärde ist anzustreben und auszubauen.
E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Interessens- und Begabungsförderung
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die unverbindliche Übung „Interessens- und Begabungsförderung“ im Abschnitt 7.1.E.
Verkehrserziehung
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die unverbindliche Übung „Verkehrserziehung“ im Abschnitt 7.1.E.
F. FÖRDERUNTERRICHT
Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin oder den Lehrer sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben. Der Förderunterricht kann in einem Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.
7.3. SONDERSCHULE FÜR BLINDE KINDER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Berufsorientierung und Lebenskunde
Siehe auch die Pflichtgegenstände im Abschnitt 7.1.A.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Rahmen der persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen sich die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung des Alltags in ihrem sozialen Umfeld unter realistischer Einschätzung ihrer eigenen Person zurechtfinden und diese Kenntnisse auch einsetzen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich der Verantwortung für die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen bewusst werden und Präventivmaßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit kennen lernen. Der Unterricht im Lehrstoffbereich Berufsorientierung soll, ausgehend vom persönlichen Entwicklungsstand, den Interessen und Eignungen der Schülerinnen und Schüler, die Berufswahlreife fördern. Dies erfolgt durch Aufbau von Ichstärke (Selbstkompetenz), Sozial- und Handlungskompetenz sowie vielfältige Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt.
Lehrstoff:
Auseinandersetzung mit der eigenen Person:
– Physische und psychische Befindlichkeit;
– Auseinandersetzung mit der eigenen Augenerkrankung;
– Weiterentwicklung zu einem differenzierten emotional-sozialen Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl;
– Stärken-Schwäche-Analyse (realistische Selbsteinschätzung);
– Lebenslanges Lernen als Notwendigkeit erkennen und positiv besetzen.
Vom „Ich“ zum „Wir“:
– Persönliche Situation (zB Erziehung, Familientraditionen, „eigene Geschichte“);
– Entwicklung realistischer persönlicher Zukunftsperspektiven (zB Familiengründung, selbstständige Lebensführung).
Leben in der Gesellschaft:
– „Kultur“ (Einstellungen, Werthaltungen);
– Multikulturelle Gesellschaft;
– „Jugendkultur“ (zB Drogen, Szene, Sekten);
– Konflikt- und Krisenbewältigung;
– (Geschlechts/Behinderten) spezifische Benachteiligungen bei anderen und bei sich selbst erkennen;
– Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.
Arbeitswelt:
– reale berufliche Ziele setzen;
– Nutzung von Ämtern und öffentlichen Einrichtungen, Hilfe und Unterstützung organisieren und einholen;
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