Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-09-01
Letzte Aktualisierung 2025-09-01
Status Aufgehoben · 2023-06-02
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 19
Änderungshistorie JSON API

Entsprechend den diagnostisch erkannten und empfohlenen Förderkonzepten können verhaltenspädagogische Maßnahmen im Einzel- oder Kleingruppensetting bzw. im Unterricht für die ganze Klasse vorgesehen und durchgeführt werden. Dabei können je nach den Erziehungsbedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler unterschiedliche methodische Ansätze zum Einsatz kommen.

Die Gestaltung des Klassenraums und das zur Verfügung stehende Raumangebot haben den Bedürfnissen der betroffenen Schülerinnen und Schülern zu entsprechen, um so die pädagogischen Zielsetzungen zu unterstützen.

5.

BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL

Die Bildungsdirektionen werden ermächtigt, für einzelne Klassen oder Schulen die Wochenstundenanzahl in den Pflichtgegenständen um insgesamt höchstens drei Wochenstunden zu reduzieren und allenfalls erforderliche Lehrplanadaptierungen vorzunehmen, wenn es im Hinblick auf regionale Gegebenheiten (Infrastruktur, Erreichbarkeit der Schule), im Hinblick auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler in einer Klasse oder wegen der besonderen sozial-emotionalen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern notwendig ist, um psychische oder physische, insbesondere zeitliche Überbelastungen zu vermeiden.

Dabei ist Sorge zu tragen, dass die erforderliche sozialpädagogische Förderung in ausreichendem Ausmaß gewährleistet ist.

Zusätzlich zu den Wochenstundenangaben in den Lehrplänen der Volksschule, der Mittelschule, der Allgemeinen Sonderschule oder der Polytechnischen Schule sind für Persönlichkeitsbildung und soziales Lernen vertiefend drei Wochenstunden vorzusehen, die additiv oder integrativ geführt werden können. Dadurch sollen mittels geeigneter Maßnahmen die Selbstwahrnehmung verbessert, Selbstvertrauen und Selbstakzeptanz vermittelt und zweckmäßige, soziale Interessen berücksichtigende Verhaltensweisen und Haltungen gegenüber anderen Personen, Gruppen und Sachen aufgebaut werden.

In entsprechenden Settings sollen Übungen zur Entfaltung der individuellen Persönlichkeit, zur Erweiterung und zum Aufbau von Kontakt-, Beziehungs- und Gemeinschaftsfähigkeit, zur Übernahme von Selbstverantwortung, zum Abbau von Angst und Aggressivität und zum Erwerb adäquater Konflikt- und Problemlösungskompetenzen angeboten werden.

Anlage C 6

LEHRPLAN FÜR DAS BERUFSVORBEREITUNGSJAHR

1.

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Im Berufsvorbereitungsjahr sind die Schülerinnen und Schüler auf das weitere Leben und insbesondere auf das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten. Dabei sind sie zu befähigen, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln, betriebliche Arbeit aus der Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Situation der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kennen und einschätzen zu lernen. Sie sind in die Lage zu versetzen und zu motivieren, sich möglichst selbstständig bzw. mit Unterstützung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu bewerben sowie bestehende Ausbildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote wahrzunehmen.

Die Allgemeinbildung der Jugendlichen ist von ihrer persönlichen Situation ausgehend zu vertiefen und zu erweitern und ihre Persönlichkeitsentwicklung besonders auch im Hinblick auf die Entwicklung einer entsprechenden Arbeitshaltung, sowie durch Vermittlung einer Berufsorientierung und einer Berufsgrundbildung zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sind für eine weitere Ausbildung zu motivieren und zu befähigen.

Der Unterricht baut einerseits auf die Vorbildung der ersten acht Schulstufen und auf den individuellen Voraussetzungen auf. Schülerinnen und Schüler ohne erfolgreichen Abschluss der 8. oder einer niedrigeren Schulstufe sind entsprechend ihrer individuellen Vorbildung und ihrer begabungs- und interessensspezifischen Bildungspotenziale zu fördern. Im Sinne der Allgemeinbildung und Berufsgrundbildung hat der Unterricht zum Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler

– für das weitere Leben bedeutsame Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen und erweitern;

– sich mit wesentlichen Fragen ihres zukünftigen Lebens auseinandersetzen;

– sich mit ethischen und moralischen Werten befassen;

– die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Gleichstellung der Geschlechter in Familie, Beruf und Gesellschaft als wesentliche Grundlage des Zusammenlebens verstehen;

– ihre Kritikfähigkeit und Kreativität entwickeln;

– ihr Urteils- und Entscheidungsvermögen ausbauen;

– theoretisch und praktisch Erlerntes auf neue Situationen anwenden können;

– Vorteile und Eigenarten einer Dualität von Arbeit und Ausbildung erkennen und nutzen lernen;

– durch praktisches, beruflich anwendbares Lernen auf einen frühen Berufseintritt vorbereitet werden;

– persönliche und berufliche Handlungsfähigkeit (Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz) entwickeln;

– sich auf Mobilität und lebensbegleitendes Lernen einstellen;

– die demokratische Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen kennen und nutzen lernen.

Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder (Gruppen von verwandten Berufen) bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der weiteren Ausbildung und im späteren Leben als breite Basis nutzbar sind und einen Beitrag zur Berufsorientierung leisten.

Berufsorientierung als prinzipielles Anliegen aller Unterrichtsgegenstände unterstützt prozessorientiert die persönliche Berufsentscheidung, macht Informationen über die Arbeitswelt zugänglich, beinhaltet Raum für Reflexion von Erfahrungen und bietet Möglichkeiten für Erprobungen und Erkundungen.

Das Berufsvorbereitungsjahr soll grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die unabhängig von der jeweiligen späteren Tätigkeit günstige Eingangsvoraussetzungen in das Arbeits- und Berufsleben schaffen, vermitteln.

2.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Im Berufsvorbereitungsjahr sollen die wesentlichen Elemente des Bildungsprozesses charakterisiert und geeignete Voraussetzungen geschaffen werden, die dazu beitragen sollen, Individualisierung und Differenzierung sowie die Vernetzung von Unterrichtsgegenständen und projektartiges Arbeiten zu fördern.

Geeignete Kooperationsformen mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen insbesondere Betriebe erhöhen die Chancen für den Berufseintritt.

Der Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres findet für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl an Sonderschulen als auch in Integrationsklassen an allgemeinen Schulen Anwendung.

2.1. Gliederung des Lehrplans

Der Rahmencharakter des Lehrplans für das Berufsvorbereitungsjahr räumt der Lehrerin oder dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl, der Gewichtung und der zeitlichen Verteilung der Lehrinhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten ein.

Das Bildungsangebot umfasst:

– Pflichtgegenstände,

– Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche,

– Schulautonome Pflichtgegenstände,

– Verbindliche Übungen,

– Freigegenstände,

– Unverbindliche Übungen und

– Förderunterricht.

In den alternativen Pflichtgegenständen werden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Haltungen vermittelt, wobei die individuellen Begabungen, Möglichkeiten und Lernmotivationen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen sind.

2.2. Fachbereiche

In den berufspraktischen Bereichen, die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen, wird den Schülerinnen und Schülern berufliche Vorbildung angeboten, wobei nach Maßgabe der Begabungen, Voraussetzungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten durch die Schulleitung oder durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Wahlmöglichkeiten und Kombinationsmöglichkeiten vorgesehen werden können.

Als Fachbereiche sind vorgesehen:

– ein technischer Fachbereich,

– ein wirtschaftlicher Fachbereich,

– ein Fachbereich Dienstleistungen/Tourismus.

2.3. Orientierungsphase

In einer Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf ihre Berufsvorstellungen, ihre Interessen und ihre Neigungen sowie die künftigen Berufsmöglichkeiten Einblick in die angebotenen alternativen Pflichtgegenstände. Durch berufspraktische Tage lernen die Jugendlichen verschiedene Berufszweige kennen.

2.4. Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem konkreten Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen, wodurch es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen und Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Für einen solchen Unterricht sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Gender mainstreaming, europapolitische Bildung, Gesundheitserziehung und Suchtprävention, Interkulturelles Lernen, Leseerziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umweltbildung, Anwendung moderner Technologien, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplanes. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.

Die Umsetzung des fächerübergreifenden Unterrichts im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen und den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel. Die Heranziehung außerschulischer Fachleute kann die Unterrichtsarbeit der Lehrerin oder des Lehrers unterstützen.

Im Berufsvorbereitungsjahr ist in allen Unterrichtsgegenständen der Ansatz der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung sowie deren praktische Anwendung zu beachten, um eine bessere Vorbereitung auf die spätere Arbeits- und Berufswelt und somit erhöhte Chancen für die Eingliederung in das Berufsleben zu sichern.

2.5. Individualisieren, Differenzieren und Fördern

Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler.

Die Lehrerin und der Lehrer hat den Schülerinnen und Schülern kontinuierlich Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich hinsichtlich Entwicklungsstand, Sozialverhalten, Kommunikationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Interessen, Motivation, Vorwissen, Lernfähigkeit und Arbeitshaltung sehr häufig voneinander.

Diese Unterschiede müssen erkannt und beachtet werden, sie bilden die Grundlage für individualisierende und differenzierende Lernangebote.

Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens. Sie enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen.

Schülerinnen und Schüler ohne positiven Abschluss der 8. oder einer niedrigeren Schulstufe sollen neue Lern- und Begabungspotentiale aktivieren und motivierende Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln. Diese Schülerinnen und Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand sowie von ihren Interessen, Neigungen, Begabungen und Fähigkeiten zu einem bestmöglichen Bildungsabschluss zu führen.

Förderunterricht

Für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, kann ein Förderunterricht im Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.

2.6. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und außerschulischen Einrichtungen

Im Hinblick auf die besonderen Aufgaben des Berufsvorbereitungsjahres ist eine enge Kooperation zwischen Schule, Erziehungsberechtigten und relevanten außerschulischen Einrichtungen und Institutionen besonders wichtig.

Für die Bewährung in der Berufs- und Arbeitswelt sind häufig Hilfestellungen durch die Schule für die einzelnen Schülerinnen und Schüler notwendig. Darunter sind alle jene Maßnahmen zu verstehen, die gegen Ende der allgemeinen Schulpflicht den Start in das Berufsleben unterstützen. Die Lehrerin oder der Lehrer als langjährige Bezugsperson kann häufig bei der Lösung von Problemen und Konflikten geeignete Hilfe anbieten.

2.7. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils:

Allgemein:

– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung

– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung

– sprachliche Förderung

– Leseförderung

– Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Freizeit:

– Erholung

– individueller Freiraum

– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten

– Förderung der Kreativität

– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Lernzeiten:

– Förderung der Lernmotivation

– Festigung des Unterrichtsertrages

– Unterstützung des schulischen Erfolgs

– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:

Pädagogisches Konzept und Planung:

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch:

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten:

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit:

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit:

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten Wochenstunde(n)
Gegenstandsbezogene Lernzeit 1 2 3 4
Individuelle Lernzeit 8 6 4 2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit:

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.

Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

– Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.

– Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.

– Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.

– Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.

– Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.

– Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.

– Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).

– Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.

2.8. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.

Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartnerschaft insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Gesamtkonzeptes (Schulprofil).

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf die zur Verfügung stehenden Lehrkräfteressourcen und auf die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen.

Die alternativen Pflichtgegenstände sind zu Fachbereichen zusammenzufassen, wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Fachbereiche kombiniert oder auch in Form einer Differenzierung klassen- und/oder schulübergreifend geführt werden.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind auf das allgemeinbildende, das berufsorientierende und das berufsgrundbildende Ausbildungsziel des Berufsvorbereitungsjahres abzustimmen.

Schulautonom kann auch ein im Lehrplan nicht enthaltener Fachbereich angeboten werden.

Bemerkungen zur Stundentafel und Rahmenvorgaben

1.

Durch schulautonome Bestimmungen kann im vorgegebenen Rahmen (siehe Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen) die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) erhöht oder verringert werden. Im Ausmaß von schulautonom festgelegten Reduktionen können auch zusätzliche Pflichtgegenstände im Höchstausmaß von 5 Wochenstunden und im berufspraktischen Bereich alternative Pflichtgegenstände im Höchstausmaß von 14 Wochenstunden vorgesehen werden.

2.

Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann ein Pflichtgegenstand geteilt werden oder mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt werden. Aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände hervorgehen.

3.

Ferner sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Differenzierungsmaßnahmen und spezielle Förderprogramme festzulegen.

4.

Des Weiteren können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen eine verbindliche Übung, zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Abweichungen vom Förderunterrichtsangebot, ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sowie eine nähere Bezeichnung der unverbindlichen Übung „Interessens- und Begabungsförderung, Bewegung und Sport“ festgelegt werden.

5.

Soweit in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Unterrichtsgegenstandsbezeichnung sowie das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgaben, den Lehrstoff sowie die Didaktische Grundsätze zu enthalten.

6.

Im Wege schulautonomer Lehrplanbestimmungen können einzelne Unterrichtsgegenstände auch in Kursform über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Stundenplanmäßige Blockungen der Wochenstunden sind in allen Unterrichtsgegenständen aus pädagogischen Gründen im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten zulässig.

7.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können in verschiedenen organisatorischen Formen (zB Kurse, Projekte, klassenübergreifend) geführt werden. Die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung, Bewegung und Sport“ kann im Rahmen eines Gesamtstundenausmaßes von bis zu 80 Unterrichtsstunden auch kursmäßig über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Diese unverbindliche Übung kann auch integriert in andere Unterrichtsgegenstände geführt werden.

Schulautonomer Fachbereich

Falls die berufliche Interessenslage einer genügend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können im Lehrplan angeführte Unterrichtsgegenstände und im genannten Ausmaß (siehe Stundentafel) auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände zu einem schulautonomen Fachbereich zusammengefasst werden.

Die Fachbereichsbezeichnung muss den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereiches wiedergeben.

3.

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht geht von den Erfahrungen, dem Entwicklungs- und Bildungsstand und der persönlichen Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler aus.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrinhalte sowie die Gestaltung der Arbeitsweisen, insbesondere durch handlungsorientierten Unterricht, sind sowohl die Interessen und Fähigkeiten als auch die Anwendbarkeit auf die künftige berufliche und private Lebenssituation der Jugendlichen maßgeblich, so dass die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen ein möglichst breites Spektrum von beruflichen und schulischen Möglichkeiten eröffnen.

Bei der Verwirklichung des Lehrplans und zum Erwerb der individuell am besten zu nützenden Lerntechniken sind abwechslungsreiche Arbeits-, Interaktions- und Unterrichtsformen anzuwenden, wie auch verschiedene Unterrichtsmittel und in besonderer Weise neue elektronische Medien zweckmäßig einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zum zielführenden Fragen und Forschen ermuntert werden. Der Einsatz zeitgemäßer datenverarbeitender Medien soll lernunterstützend verwendet werden und die Informationsbeschaffung in vielfältiger Form ermöglichen.

Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen gehören zu den Hauptanliegen des Berufsvorbereitungsjahres.

Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfordern die Berücksichtigung von Veränderungen und Neuerungen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur sowie von fachlichen Entwicklungen. Der Unterricht soll auf Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten in der Region eingehen und ist möglichst fächerübergreifend und vernetzt auszurichten.

Der Pflege eines angemessenen Kommunikationsverhaltens ist in allen Unterrichtsgegenständen Aufmerksamkeit zu schenken.

Durch vielfältige Wiederholung ist der Unterrichtsertrag dauerhaft zu festigen.

An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Exkursionen und Lehrausgängen, Berufspraktischen Tagen sowie im Rahmen von Unterricht an außerschulischen Lernorten wird die Einsicht in fachlichtechnische und betrieblichorganisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und persönliche Befindlichkeiten in der Arbeitswelt gefördert.

3.1. Technischer Bereich

Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie an den wirtschaftlichen Voraussetzungen in der Region orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.

Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben. Der Lehrerin und dem Lehrer ist es überlassen, aus den angeführten Inhalten eine Auswahl zu treffen und durch Anwendung schulautonomer Lehrplanbestimmungen andere Inhalte bezüglich Materialien und Techniken zu ergänzen.

3.2. Wirtschaftlicher Bereich

Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich am Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler, an ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.

3.3. Fachbereich Dienstleistung/Tourismus

Praktische und handlungsorientierte Arbeitsweisen sollen eine möglichst verständliche Aufarbeitung von fachtheoretischen Themen ermöglichen.

Regionale Aspekte und die Interessen der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Die Lehrstoffauswahl ist nach den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler den Berufsfeldern von Dienstleistungsberufen und Tourismusberufen zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien – allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen – zu bearbeiten.

3.4. Aufgaben, Prinzipien und Ziele sonderpädagogischer Förderung

Sonderpädagogische Förderung verwirklicht das Recht der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende Bildung und Erziehung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung. Sie orientiert sich an der jeweiligen individuellen und sozialen Situation und schließt die persönlichkeits- und entwicklungsorientierte Vorbereitung auf zukünftige Berufs- und Lebenssituationen ein.

Sie erfordert die Gestaltung von Lernumwelten, die Schülerinnen und Schülern – ausgehend von deren Fähigkeiten und Stärken – die Aneignung von Lerninhalten, Schlüsselqualifikationen (zB Arbeitshaltung, Zuverlässigkeit, Respekt vor Menschen sowie achtsamer Umgang mit Material und Maschinen) und Kompetenzen ermöglicht.

Zur sonderpädagogischen Förderung gehören über den Unterricht hinaus Unterstützungs- und Beratungsangebote im schulischen Umfeld und die Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen, Institutionen, Einrichtungen und Vereinen (Übergang Schule – Beruf).

Schülerinnen und Schüler müssen unterstützt werden, sich auf aktive, kreative und kooperative Weise Lerninhalte anzueignen. Sie benötigen entsprechende Kompetenzen, um Unterrichtsinhalte zu begreifen, zu behalten und anzuwenden. Sie sind daher mit Arbeitsformen und Lernstrategien vertraut zu machen, die ein selbstständiges Arbeiten, Handeln und Üben ermöglichen.

Lehrerinnen und Lehrer begleiten, helfen, motivieren und sind Ansprechpartnerin und -partner. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zum Lernen an, schaffen neue Lernsituationen, setzen Vertrauen in das Können und in die Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, gewähren Zeit und lassen auch Fehler als Chance für neue Einsichten und Lernprozesse zu.

Arbeiten und Üben in therapeutischer und funktioneller Absicht ist unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung. Diese Übungen verstehen sich als ein durchgängiges Prinzip sonderpädagogischer Förderung im Unterricht, welches zu einer positiven Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler beitragen soll. Insbesondere können durch diese Übungen die Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnistraining und Wahrnehmung sowie die motorische und soziale Entwicklung unterstützt werden.

Die Arbeit mit individuellen Förderplänen dient der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Unterrichtsthemen sind mit den in den Individuellen Förderplänen beschriebenen Methoden zu erarbeiten. Ziel ist es, das individuelle Entwicklungspotenzial der Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen.

4.

STUNDENTAFELN

4.1. Stundentafeln für die Allgemeine Sonderschule

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

4.1.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Wochenstunden
A. Pflichtgegenstände
Religion 2
Berufsorientierung und Lebenskunde 2
Politische Bildung und Wirtschaftskunde 2
Deutsch 4
Mathematik 4
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre 1
Musisch-kreatives Gestalten 1
Ernährung und Haushalt 1
Bewegung und Sport 2
Zwischensumme 19
B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche
B.1. Technischer Bereich 10
Technisches Seminar 1
Technisches Zeichnen 1
Fachkunde 1
Werkstätte 7
B.2. Wirtschaftlicher Bereich 10
Betriebswirtschaftliches Seminar 2
Buchführung 2
Textverarbeitung 2
Fachpraktische Übungen 4
B.3. Dienstleistungen/Tourismus 10
Human-kreatives Seminar 2
Buchführung 1
Textverarbeitung 1
Ernährung, Küchenführung, Service 4
Kreatives Gestalten 2
C. Verbindliche Übung
Lebende Fremdsprache 1
Gesamtwochenstundenzahl 30
D. Freigegenstände
Lebende Fremdsprache 2
Angewandte Informatik 2
Muttersprachlicher Unterricht 3
Kommunikation und Werbung 2
Textiles Werken 2
Erweiterte Gesundheitserziehung 2
E. Unverbindliche Übungen
Interessens- und Begabungsförderung 2
Bewegung und Sport 2
Muttersprachlicher Unterricht 3
Verkehrserziehung 1
F. Förderunterricht bis zu 80 pro Jahr

4.1.2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

Wochenstunden
A. Pflichtgegenstände
Religion 2
Berufsorientierung und Lebenskunde 2-3
Politische Bildung und Wirtschaftskunde 1-3
Deutsch 3-5
Mathematik 3-5
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre 1-3
Musisch-kreatives Gestalten 1-2
Ernährung und Haushalt 1-2
Bewegung und Sport 2-3
Zwischensumme 19-21
B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche
B.1. Technischer Bereich 0-14
Technisches Seminar 1-3
Technisches Zeichnen 1-2
Fachkunde 1-2
Werkstätte 6-8
B.2. Wirtschaftlicher Bereich 0-14
Betriebswirtschaftliches Seminar 2-4
Buchführung 2-4
Textverarbeitung 2-4
Fachpraktische Übungen 3-6
B.3. Dienstleistungen/Tourismus 0-14
Human-kreatives Seminar 2-4
Buchführung 1-3
Textverarbeitung 1-3
Ernährung, Küchenführung, Service 3-5
Kreatives Gestalten 1-4
C. Verbindliche Übung
Lebende Fremdsprache 1-4
Gesamtwochenstundenzahl 30
D. Freigegenstände
Lebende Fremdsprache 0-4
Angewandte Informatik 0-4
Muttersprachlicher Unterricht 0-4
Erweiterte Gesundheitserziehung 0-4
Kommunikation und Werbung 0-4
E. Unverbindliche Übungen
Interessens- und Begabungsförderung 0-4
Bewegung und Sport 0-4
Muttersprachlicher Unterricht 0-4
Verkehrserziehung 0-4
F. Förderunterricht bis zu 80 pro Jahr

4.2. Stundentafeln für die Sonderschule für gehörlose Kinder

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

4.2.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Wochenstunden
A. Pflichtgegenstände
Religion 2
Berufsorientierung und Lebenskunde 2
Politische Bildung und Wirtschaftskunde 2
Deutsch 4
Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme 2
Mathematik 4
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre 1
Musisch-kreatives Gestalten 2
Ernährung und Haushalt 1
Bewegung und Sport 2
Zwischensumme 22
B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche
B.1. Technischer Bereich
Werkstätte und Fachkunde 10
B.2. Wirtschaftlicher Bereich
Praktische Übungen und Fachkunde 10
B.3. Dienstleistungen/Tourismus
Praktische Übungen und Fachkunde 10
C. Verbindliche Übung
Lebende Fremdsprache 1
Gesamtwochenstundenzahl 33
D. Freigegenstände
Lebende Fremdsprache 2
Angewandte Informatik 2
Gebärdensprachpflege 3
E. Unverbindliche Übungen
Interessens- und Begabungsförderung 2
Verkehrserziehung 1
F. Förderunterricht bis zu 80 pro Jahr

4.2.2.Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

Wochenstunden
A. Pflichtgegenstände
Religion 2
Berufsorientierung und Lebenskunde 1-3
Politische Bildung und Wirtschaftskunde 2-3
Deutsch 3-5
Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme 1-4
Mathematik 3-5
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre 1-3
Musisch-kreatives Gestalten 1-3
Ernährung und Haushalt 1-3
Bewegung und Sport 2-5
Zwischensumme 18-23
B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche
B.1. Technischer Bereich
Werkstätte und Fachkunde 0-14
B.2. Wirtschaftlicher Bereich
Praktische Übungen und Fachkunde 0-14
B.3. Dienstleistungen/Tourismus
Praktische Übungen und Fachkunde 0-14
C. Verbindliche Übung
Lebende Fremdsprache 1-3
Gesamtwochenstundenzahl 33
D. Freigegenstände
Lebende Fremdsprache 0-3
Angewandte Informatik 0-4
Gebärdensprachpflege 0-4
E. Unverbindliche Übungen
Interessens- und Begabungsförderung 0-4
Verkehrserziehung 0-4
F. Förderunterricht bis zu 80 pro Jahr

4.3.Stundentafeln für die Sonderschule für blinde Kinder

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

4.3.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Wochenstunden
A. Pflichtgegenstände
Religion 2
Berufsorientierung und Lebenskunde 2
Politische Bildung und Wirtschaftskunde 2
Deutsch 3
Blindenschriftsysteme 1
Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung 2
Mathematik 4
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre 1
Musisch-kreatives Gestalten 1
Ernährung und Haushalt 1
Bewegung und Sport 2
Zwischensumme 21
B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche
B.1. Technischer Bereich
Werkstätte und Fachkunde 10
B.2. Wirtschaftlicher Bereich
Fachpraktische Übungen und Fachkunde 10
B.3. Dienstleistungen/Tourismus
Praktische Übungen und Fachkunde 10
C. Verbindliche Übung
Lebende Fremdsprache 1
Gesamtwochenstundenzahl 32
D. Freigegenstände
Lebende Fremdsprache 2
Muttersprachlicher Unterricht 3
E. Unverbindliche Übungen
Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen 1
Lebenspraktische Fertigkeiten 1
Orientierung und Mobilität 1
Musikalisch – rhythmische Bildung 1
Interessens- und Begabungsförderung 2
F. Förderunterricht bis zu 80 pro Jahr

4.3.2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Wochenstunden
A. Pflichtgegenstände
Religion 2
Berufsorientierung und Lebenskunde 1-3
Politische Bildung und Wirtschaftskunde 2-3
Deutsch 3-5
Blindenschriftsysteme 1-3
Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung 1-4
Mathematik 3-5
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre 1-3
Musisch-kreatives Gestalten 1-3
Ernährung und Haushalt 1-2
Bewegung und Sport 2-5
Zwischensumme 18-22
B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche
B.1. Technischer Bereich
Werkstätte und Fachkunde 0-14
B.2. Wirtschaftlicher Bereich
Praktische Übungen und Fachkunde 0-14
B.3. Dienstleistungen/Tourismus
Praktische Übungen und Fachkunde 0-14
C. Verbindliche Übung
Lebende Fremdsprache 1-3
Gesamtwochenstundenzahl 32
D. Freigegenstände
Lebende Fremdsprache 0-3
Angewandte Informatik 0-4
Muttersprachlicher Unterricht 0-4
E. Unverbindliche Übungen
Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen 0-2
Lebenspraktische Fertigkeiten 0-3
Orientierung und Mobilität 0-3
Musikalisch – rhythmische Bildung 0-2
Bewegung und Sport 0-3
Interessens- und Begabungsförderung 0-4
F. Förderunterricht bis zu 80 pro Jahr

4.4. Bemerkungen zu den Stundentafeln für die Allgemeine Sonderschule, die Sonderschule für gehörlose Kinder und für die Sonderschule für blinde Kinder

Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.

Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche:

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann nach Maßgabe der Begabungen, Voraussetzungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie der organisatorischen Begebenheiten nach Ablauf der Orientierungsphase Abweichungen vorsehen, wobei die Gesamtsumme der Wochenstunden in einem Fachbereich jedenfalls 10 Wochenstunden zu betragen hat.

Lebende Fremdsprache:

Die unterrichtete Fremdsprache ist in Klammer einzusetzen.

Unverbindliche Übungen und Freigegenstände:

Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung oder Ergänzung eines Pflichtgegenstandes oder einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

5.

STUNDENTAFEL FÜR DIE SONDERERZIEHUNGSSCHULE

Siehe die Stundentafel der Allgemeinen Sonderschule, Abschnitt 4.1.

6.

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtgesetzes)

Siehe die Bekanntmachungen

BGBl. II Nr. 364/2001 bezüglich des Katholischen Religionsunterrichts,

BGBl. II Nr. 395/2019 bezüglich des Evangelischen Religionsunterrichts,

BGBl. II Nr. 365/2001 bezüglich des Neuapostolischen Religionsunterrichts,

BGBl. II Nr. 194/2014 bezüglich des freikirchlichen Religionsunterrichts,

BGBl. II Nr. 234/2011 bezüglich des islamischen Religionsunterrichts.

7.

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

7.1. ALLGEMEINE SONDERSCHULE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Berufsorientierung und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– beim Aufbau von Ichstärke unterstützt werden und Selbstkompetenz erwerben;

– in Selbständigkeit und Selbstbewusstsein gefördert werden;

– sich ihrer Neigungen, Interessen, Fähigkeiten und persönlichen Erfahrungen bewusst werden;

– positive Werthaltungen, kreative Handlungsfähigkeiten und soziale Kompetenz erwerben und diese in unterschiedlichen Lebensbereichen einsetzen können;

– persönliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit im Berufsfindungsprozess entwickeln;

– sich Kenntnisse über die Berufs- und Arbeitswelt aneignen und sich aktiv mit der gesellschaftlichen Bedeutung von Beruf und Arbeit auseinandersetzen;

– lebensbegleitendes Lernen, kontinuierliches Neuorientieren und Qualifizieren als Erfordernis bei sich ständig verändernden Berufsanforderungen erkennen.

Lehrstoff:

Berufsorientierung:

Persönlichkeit und Beruf:

– Interessen, Neigungen und Fähigkeiten, berufliche Anforderungen, ausgewählte Arbeits- und Berufsfelder, Berufsbiografien und die Entwicklung von Arbeits- und Berufsfindungsstrategien;

Reflexion des persönlichen Berufsfindungsprozesses:

– Berufswunsch und Realisierbarkeit, Lebens- und Karriereplanung, Auswertung von Realbegegnungen und Lehrstellenbewerbungen, Berufsberatung;

Bedeutung und Bedingungen von Arbeit:

– Arbeit als Teilnahme am gesellschaftlichem Leben und Dienst am Menschen; der Arbeitsmarkt; die Sozialpartnerschaft; Formen sozialer Absicherung; Benachteiligung in der Arbeits- und Berufswelt; Arbeitslosigkeit; Integration behinderter Menschen in die Arbeits- und Berufswelt; Menschengerechte Arbeits- und Berufswelt; Arbeitsbedingungen; Berufskrankheiten und Präventionsmöglichkeiten; Umweltschutz; Interessenvertretungen und deren Aufgabenbereiche; die Gleichstellung der Geschlechter;

Ausbildungsmöglichkeiten im Anschluss an die Schulpflicht:

– Schulische Bildungswege;

Die Ausbildung im dualen System:

– Lehrvertrag und Ausbildungsvorschriften; Lernen als Lehrling; Arbeitsbedingungen; Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitverantwortung am Arbeitsplatz; Arbeitszeit, Entgelt; Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeits- und Berufstätige.

Lebenskunde:

Auseinandersetzung mit der eigenen Person:

– Physische und psychische Befindlichkeiten; Weiterentwicklung zu einem differenzierten emotional sozialen Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl; realistische Selbsteinschätzung; lebenslanges Lernen als Notwendigkeit erkennen;

– vom „Ich“ zum „Wir“;

– persönliche Situation (zB Erziehung, Familientraditionen, Selbstbiografie); Entwicklung persönlicher Zukunftsperspektiven.

Leben in der Gesellschaft:

– Wertehaltungen; Interkulturalität; Umgang mit Konflikt- und Krisensituationen; Benachteiligungen bei anderen und bei sich selbst erkennen; Ämter und öffentliche Einrichtungen als Hilfe und Unterstützung; Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.

Partnerschaft und Sexualität:

– Wertschätzung der Geschlechter; Sensibilisierung auf die Gefahrenquellen von Medien in Bezug auf Darstellungen von Gewalt und pornografischen Szenen.

Didaktische Grundsätze:

Der Berufsorientierung und Lebenskunde kommt eine fächerübergreifende und vernetzende Funktion zu.

Der Unterricht baut auf die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler auf. Er berücksichtigt generationsübergreifendes Lernen und bietet Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung. Die Beachtung von Anliegen und Befindlichkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler, von Schülerinnen- und Schülergruppen sowie der Klassengemeinschaft und aktuellen Anlässe im Schulleben können der geeignete Ausgangspunkt für das Verfolgen der Bildungsziele sein.

Realbegegnungen unterstützen die Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung und sind wertvolle Hilfen für die Berufsentscheidung. Für Schülerinnen und Schüler, die noch zu keiner Entscheidung im Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.

Eine besondere Bedeutung kommt der Kooperation mit außerschulischen Institutionen (zB Jugendcoaching) sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– ausgehend von den gegenwärtigen Ereignissen im gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in Österreich, Europa und der Welt altersgemäße Einblicke in Ursachen, Zusammenhänge und zeitgeschichtliche Hintergründe erhalten;

– die Fähigkeit erlangen, sich bewusst zu informieren, um durch objektives und verantwortungsbewusstes Handeln Verständigungsbereitschaft und Demokratiebewusstsein zu entwickeln.

Lehrstoff:

Politische Bildung:

– Menschenrechte; Demokratie (direkte und indirekte); Konflikte und Konfliktlösungen in der Gesellschaft;

– Grundzüge der österreichischen Verfassung; Politische Parteien; Interessenvertretungen;

– Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene;

– Österreich und die Europäische Union;

– Wesentliche Ereignisse der jüngsten Geschichte (Zeitgeschichte) auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung Österreichs;

– Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen von regionaler und überregionaler Bedeutung.

Wirtschaftskunde:

– Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens;

– Familienhaushalt; privater Zahlungsverkehr;

– Österreichs Wirtschaftssystem: Soziale Marktwirtschaft; Öffentlicher Haushalt (Budget); Sozialpartnerschaft;

– Grundlagen betrieblicher Organisationen; der Betrieb in der Marktwirtschaft;

– Beispiele für wirtschaftliche Veränderungen (zB Globalisierung) und ökonomische und ökologische Auswirkungen in verschiedenen Ländern; wirtschaftsgeografischer und geopolitischer Überblick;

– Pflichtversicherungen und freiwillige Versicherungen.

Didaktische Grundsätze:

Kriterien für die Auswahl der Lehrinhalte und die Schwerpunktsetzungen können gegenwärtige Verhältnisse, tagespolitisch oder wirtschaftlich aktuelle sowie die Zukunft der Schülerinnen und Schüler betreffende Ereignisse sein. Für die Schülerinnen und Schüler soll durchschaubar werden, dass die Lehrinhalte in Beziehung zueinander stehen.

Auf einen altersgemäßen Überblick und Einblick in Zusammenhänge ist stets zu achten.

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, Vergleiche können zum kritischen Umgang mit diesen Informationen hinführen. Anhand von überschaubaren Beispielen soll ein kritisches Bewusstsein in Bezug auf gezielte Beeinflussung, Steuerung von Meinungen durch verschiedene Möglichkeiten der medialen Darstellung geweckt werden.

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– in ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit sowie

– im Gesprächs- und Sozialverhalten

Kompetenzen ausbauen, welche die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und die Teilnahme, die Integration sowie die Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit, im Gesprächs- und Sozialverhalten sowie in der schriftlichen Kommunikation zu fördern. Damit sollen Kompetenzen erweitert werden, welche die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und die Teilnahme, die Integration sowie die Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglichen.

Der Unterricht im Bereich Textverarbeitung soll zur normgerechten Gestaltung von Schriftstücken mit dem Computer hinführen, wobei Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogramms unter Heranziehung von Inhalten des Lehrstoffbereiches Deutsch angewendet werden. Ausgehend von den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler soll eine möglichst effiziente Handhabung der Tastatur angestrebt werden.

Lehrstoff:

Verbale Kommunikation:

– Steigerung der Kommunikationsfähigkeit, Förderung der Gesprächskultur;

– Wiedergabe einfacher Sachverhalte wie beispielsweise Diskutieren und Argumentieren; Vorstellungs- und Telefontraining;

– Angaben zur eigenen Person machen:

– Wortschatzerweiterung und -festigung; Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes reflektieren, zusammenfassen und wiedergeben.

Schriftliche Kommunikation:

– Festigung und Ausbau der Rechtschreibung und des Ausdrucks;

– persönlicher und geschäftlicher Schriftverkehr;

– Formen kreativen Schreibens weiter entwickeln und Texte inhaltlich und grafisch gestalten;

– Grundverständnis und Anwendung der Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogramms.

Lesen:

– Trainieren des sinnerfassenden Lesens;

– Verbesserung der Lesetechnik;

– Beschaffung und kritische Nutzung von Informationsmaterial;

– Hinführen zum Lesen als Freizeitbeschäftigung und Bildungsfaktor.

Schularbeiten:

Der Zeitrahmen für Schularbeiten beträgt im Lehrstoffbereich Deutsch zwei Stunden pro Semester, wobei innerhalb dieses Rahmens eine flexible Zeitaufteilung möglich ist.

Didaktische Grundsätze:

In diesem Bildungsbereich soll das Üben von mündlicher und schriftlicher Kommunikation in fächerübergreifenden Handlungszusammenhängen unter dem Aspekt der lebenspraktischen Umsetzung (Realbezug) und der Anbahnung einer Berufswahlreife erfolgen. Eine Förderung dieser kommunikativen Kompetenz kann durch Selbst- und Fremdreflexion, Rollenspiele, Visualisieren, Verbalisieren von Wünschen und Gefühlen usw. erfolgen.

Die exemplarische Erstellung verschiedener Textarten (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bestellung) soll zu möglichst eigenständigem Einsatz durch die Schülerinnen und Schüler überleiten.

Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch sind entsprechend ihrer individuellen Deutschkenntnisse zu fördern.

Der Unterricht soll durch den verstärkten Einsatz persönlichkeitsbildender Maßnahmen (zB Aufbau einer Frustrationstoleranz, Hinführung zur größtmöglichen Teamfähigkeit und Flexibilität) die Schülerinnen und Schüler im Berufs- und Arbeitsfindungsprozess unterstützen. Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.

In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.

Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– durch Festigung und allenfalls Nachholen Sicherheit in den Grundrechnungsarten gewinnen;

– Kenntnisse und Fertigkeiten in gängigen privaten und beruflichen Aufgabenstellungen möglichst selbstständig anwenden;

– Lösungswege bei Problemstellungen erkennen;

– anhand lebenspraktischer Beispiele einfache Funktionen in verschiedenen Formen darstellen;

– Grundkenntnisse im Bereich des technischen Fachrechnens erlangen;

– einfache Wirtschaftsrechnungen durchführen können und vertiefen;

– Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung kennen lernen;

– zu wirtschaftlichem Denken und längerfristigem Planen angeregt und zu kritischem Konsumverhalten hingeführt werden.

Lehrstoff:

Wiederholung:

– Grundrechnungsarten; Rechenvorteile; Runden, Schätzen, Überschlagsrechnungen; Kopfrechnen;

– einfache Bruchrechnungen; direkte und indirekte Proportionalität; Anwendung des Taschenrechners bzw. PC und deren sinnvoller Einsatz;

– fachgerechte Handhabung von Zeichengeräten.

Sach- und Wirtschaftsrechnen:

– Prozent- und Zinsrechnungen;

– Währungsberechnungen;

– Flächen- und Körperberechnungen; Anwendung des Pythagoreischen Lehrsatzes;

– Maß- und Maßstabsumwandlungen;

– Funktionen und Wertetabellen; Koordinatensystem;

– Ein- und Ausgabenberechnungen;

– Steuern und Abgaben;

– einfache Kalkulationsbeispiele.

Schularbeiten:

Der Zeitrahmen für Schularbeiten beträgt im Lehrstoffbereich Mathematik zwei Stunden pro Semester, wobei innerhalb dieses Rahmens eine flexible Zeitaufteilung möglich ist.

Didaktische Grundsätze:

Durch größtmögliche Differenzierung soll das individuelle Lernpotenzial der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.

Die Interessens- und Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf Schwierigkeitsgrad, Auswahl und Menge der Lehrstoffinhalte bezogen werden, sondern vor allem durch die Art der Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau erfolgen.

Sach- und Wirtschaftsrechnen hat im Zusammenhang mit größeren Themenkreisen zu erfolgen.

Grundlegende Buchführungstechniken nach den so genannten „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung” sind in dem Ausmaß zu vermitteln, wie es für den privaten Gebrauch, das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist.

Einige umfassende Aufgabenstellungen aus dem Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler sollen projektartig und nach Möglichkeit fächerübergreifend selbständig bearbeitet werden, wobei auch Freude an kreativen Lösungsmöglichkeiten erlebt werden soll.

Durch geeignete Kontrollverfahren wie Kopfrechnen, Überschlagsrechnungen, Schätzen sollen Rechenergebnisse auf ihre Richtigkeit und ihren Sinn überprüft werden.

Der Taschenrechner sowie der Computer sind bei verschiedenartigen Aufgabenstellungen einzusetzen.

Anhand von Beispielen soll ein kritisches Bewusstsein in Bezug auf gezielte Beeinflussung durch verschiedene Möglichkeiten der Zahlendarstellung erreicht werden.

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– Grundkenntnisse über physikalische, chemische, technische und biologische Vorgänge sowie ökologische Zusammenhänge, die im täglichen Leben eine Rolle spielen, vertiefen und erweitern;

– sich der Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die der Mitmenschen bewusst werden und Präventivmaßnahmen zur Gesunderhaltung kennen lernen.

Lehrstoff:

Naturkunde und Ökologie:

– Energieträger in Haushalt und Wirtschaft;

– Formen, Gewinnung, Umwandlung von Energie; Alternativenergien.

Elektrizität:

– Energieumwandlungskette, Möglichkeiten der Spannungserzeugung, Stromarten; Versorgung und Verbrauch; Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Elektrizität.

Verhältnis Mensch – Technik:

– Funktionen, Nutzen, Möglichkeiten und Auswirkungen moderner Technologien; aktuelle Entwicklungen im Transport- und Nachrichtenwesen.

Wohnen:

– Wohnraumgestaltung, Infrastruktur, Haustechnik, Baustoffe (Eigenschaften); Kälte-, Nässe- und Wärmeschutz;

– Lärm und Lärmschutz.

Lebensräume:

– Wasser, Luft, Boden, Klima, Vegetation, ökologisches Wirkungsgefüge; Auswirkungen menschlicher Eingriffe in Ökosysteme; Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichtes;

– Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion.

Gesundheitslehre:

– Körperbewusstsein;

– Etablierung eines Gesundheitsverständnisses unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit;

– Funktionen und Gesunderhaltung der Sinnesorgane und des Bewegungsapparates; Zivilisationskrankheiten; Gesundheitsvorsorge; Suchtprävention;

– Sexualerziehung;

– Erste Hilfe.

Didaktische Grundsätze:

Die Beziehung der Lehrinhalte zur Lebens- und Interessenswelt der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch praktische Beispiele, aktuelle Lehrmittel, Anwendung zeitgemäßer Techniken und Experimenten.

Außerschulische Lernorte sind einzubeziehen.

Wo immer möglich, sollen handlungsorientierte bzw. projektbezogene Arbeitsweisen und Reflexion des eigenen Verhaltens zu Natur und Gesundheit zu tieferem Verständnis führen.

Musisch-kreatives Gestalten

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das musisch-kreative Gestalten führt zur Erkenntnis, dass die Auseinandersetzung mit vielfältigen bildnerischen und musikalischen Elementen das Leben bereichert und die Persönlichkeitsbildung fördert.

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

– die Vernetzung von Musik, Kreativität mit der eigenen Lebenswelt erkennen;

– die gesellschaftliche Bedeutung als Faktor individueller Lebensgestaltung wahrnehmen;

– Vertrauen in ihre individuelle Gestaltungsfähigkeit gewinnen und musisch-kreative Mitteilungen anderer verstehen.

Lehrstoff:

– Vertiefung und Erweiterung vorhandener Kenntnisse und Erfahrungen;

– ausgewählte Schwerpunkte des musisch-kreativen Bereichs zur Entwicklung und Förderung der individuellen Begabung;

– Musisch-kreatives Gestalten als Form des persönlichen Ausdrucks;

– Übungen zur Förderung von Fantasie und Kreativität;

– Kunst als Kulturbegriff.

Didaktische Grundsätze:

Ein wichtiger Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.

Durch Projekte sind die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anzuregen und das Gemeinschaftserlebnis zu fördern. Lehrausgänge in Ausstellungen, Ateliers, Galerien, Museen bzw. Theater- und Konzertbesuche ermöglichen die Begegnung mit Originalen sowie den Dialog mit Fachleuten.

Ernährung und Haushalt

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– die Bedeutung der Ernährung zur Gesunderhaltung des Menschen und die Qualitätskriterien unter Einbeziehung ernährungswissenschaftlicher Grundlagen erkennen;

– gängige Speisen der regionalen und internationalen Küche unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;

– Nahrungsmittel des Küchenbedarfs verwalten können;

– Grundwissen in den Bereichen Service und Tischkultur erfahren und umsetzen können.

Lehrstoff:

Ernährung:

– Bedeutung der Ernährung, Nährstoff- und Energiebedarf;

– Essverhalten (Anforderungen an eine gesunde Ernährung, Ernährungsfehler).

Lebensmittelkunde:

– Qualitätsbeurteilung von Lebensmitteln, Einfluss der Umweltsituationen auf die Lebensmittelqualität;

– Zubereitungsarten;

– Gesetzliche Bestimmungen (Lebensmittelgesetz, Hygienevorschriften);

– EU-Richtlinien.

Getränke:

– Getränkearten;

– Inhaltsstoffe.

Küchenführung:

– Planung und Führung eines einfachen Haushaltes unter Berücksichtigung ökonomischer sowie ökologischer Gesichtspunkte;

– Mengenberechnung, Wareneinsatzkosten, Kalkulation;

– Zubereitung einfacher Speisen nach Grundrezepten;

– Praktische Durchführung von Hygiene-, Ordnungs- und Reinigungsarbeiten;

– Kenntnisse über die Verwendung von Fertig- und Halbfertiggerichten.

Gartenarbeit:

– Pflanzen und Ernten;

– Produkte der Landwirtschaft.

Service:

– Berufskleidung, Hygiene, Umgangsformen;

– Grundregeln des Servierens, Serviceregeln;

– Grundlagen des Tischdeckens;

– Standards der Ess- und Tischkultur.

Didaktische Grundsätze:

Ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und Hygiene sind Fundament für die praktische Umsetzung in der Nahrungszubereitung und Küchenpraxis.

Erhebungen zu jahreszeitlichen Angeboten und den sich daraus ergebenden Preisschwankungen tragen zu kostenbewusstem Einkaufsverhalten bei.

Auf die gesetzlichen Bestimmungen wie Lebensmittelhygieneverordnung, der Frischfleisch- und Geflügelfleischhygiene-Verordnung ist im praktischen Unterricht besonderes Augenmerk zu richten.

Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler leisten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind für die Schülerinnen und Schüler ausreichend und regelmäßig motorische Aktivitäten sicherzustellen.

Im Unterricht soll die Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz entwickelt und gefördert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen vor allem

– die konditionellen und koordinativen Grundlagen in den Anwendungsbereichen des Wettkämpfens, Spielens, Leistens und Gestaltens sowie des gesundheitsbedachten Bewegungshandelns im Alltag, im Beruf und in der Freizeit ausbauen (motorische Kompetenz);

– die Befähigung zum Gruppenhandeln und zur Kooperation erhalten sowie Regelbewusstsein, Bereitschaft zum fairen Handeln entwickeln und Bewegungshandlungen organisieren und leiten können (soziale Kompetenz);

– Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Bewegungsfreude, Gesundheitsbewusstsein und Körpergewissen entwickeln sowie zur Körpersprache und zum Bewegungsausdruck befähigt sein (Selbstkompetenz);

– sachgerechtes Bewegungshandeln in der Natur in allen Belangen des Natursports entwickeln (Umweltkompetenz) und in verschiedenen Natursportarten die individuellen und verantwortbaren Leistungsgrenzen erfahren (Selbstkompetenz);

– Wissen zum Bewegungshandeln als Voraussetzung einer kritisch-verantwortlichen Haltung gegenüber allen Erscheinungen der Bewegungskultur und einen Überblick zu regionalen Bewegungsformen, zu individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Sport, Spiel und Bewegung erhalten (Fachkompetenz).

Lehrstoff:

Motorische Grundlagen:

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