Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-09-01
Letzte Aktualisierung 2025-09-01
Status Aufgehoben · 2023-06-02
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 19
Änderungshistorie JSON API
Handlungsfeld Lerninhalte/Lernziele
Mathematische Entwicklung unter dem personalen Aspekt – Die physische Welt in der Klasse mitgestalten
– Die soziale Welt in der Klasse mitgestalten
– Sich messen können
– Grenzen erkennen und anerkennen können
– Konflikte austragen lernen
Mathematische Entwicklung unter dem sozialen Aspekt – Eine Gruppe als Menge erleben
– Gruppen vergleichen
– Gruppen verändern
– Regeln erkennen und einhalten
Mathematische Entwicklung unter dem zeitlichen Aspekt – Zeit als Strukturierung des eigenen Lebens und des Lebens in der Gemeinschaft erleben
– Gleichzeitigkeit und zeitliches Nacheinander erleben
– Gegenwart/Vergangenheit/Zukunft erfassen
– Zeit und Raum koordinieren
Mathematische Entwicklung unter dem räumlichen Aspekt – Bewußtwerden und Benennen der Körperteile
– Erleben der Körperachse
– Bewußtmachen der Lateralität
– Sich im Raum orientieren
– Räumliche Beziehungen erfahren, erkennen und benennen
– Eigenschaften von Körpern und Flächen benennen
– Den Raum mit Maß und Zahl durchforschen
Mathematische Entwicklung unter dem funktionalen Aspekt – Umgang mit Objekten – Eigene Erfahrungen mit Objekten machen
– Den Gebrauchswert eines Objektes erkennen
– Symbolverständnis entwickeln
– Besitzverhältnisse klären
– Mit Geld umgehen
Mathematische Entwicklung unter dem Zahl-, Rechen- und Anwendungsaspekt – Entwicklung grundlegender mathematischer Fähigkeiten wie Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden und Vergleichen, Klassifizieren von Mengen
– Entwickeln des Zahlbegriffs durch Mächtigkeitsvergleiche, durch Zählen …
– Aufbauen von Zahlenräumen
– Ausführen von Handlungen wie Dazugeben, Wegnehmen usw., Gewinnen der entsprechenden Rechenoperationen
– Lösen von Sachproblemen aus Spiel- und Sachsituationen

1.8 Musikalisch-rhythmische Erziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Musikalisch-rhythmische Arbeit ermöglicht Kindern mit erhöhtem Förderbedarf eine Chance auf Ausdruck ihrer Befindlichkeit, den sie auf Grund verschiedener Wahrnehmungsbeeinträchtigungen sonst möglicherweise nicht realisieren können.

Musikalisch-rhythmische Angebote können hier ein wichtiges Vehikel sein, um die Wahrnehmung von Kontaktangeboten zu ermöglichen und somit eine Anbahnung von Kommunikation zu erreichen. Soll diese eine Chance haben, so muß auch im pädagogischen Wirken der Lehrer der emotionale Gehalt mitschwingen. Die Schüler müssen nicht nur hören, sondern nachgerade spüren bzw. erleben können, daß sie selbst gemeint sind.

Musik und Bewegung sind eng verbunden. Musikalisch-rhythmische Erziehung bedient sich dieses Zusammenspiels und erreicht die Schüler ganzheitlich. Ihre Bewegungsfähigkeit zu nützen und zu verbessern, ist ein wichtiges Anliegen der Musikalisch-rhythmischen Erziehung. Dabei können Bewegungsmöglichkeiten erfahrbar gemacht und erweitert werden. So gewinnen die Schüler zunehmend auch an innerer Sicherheit.

Didaktische Grundsätze:

– In der musikalisch-rhythmischen Arbeit ist ein hinreichend breites Angebot an Instrumenten, technischen Hilfsmitteln, Tonträgern und Büchern zu verwenden. Einfach zu handhabende Melodie- und Rhythmusinstrumente, verschiedene, das Orff-Instrumentarium ergänzende, außereuropäische Instrumente sowie spezielle Zupf- und Blasinstrumente können das Grundinstrumentarium erweitern und sind inzwischen zu einer fast notwendigen Ergänzung geworden.

– Auch elektronische Instrumente sind zielgerecht in der Arbeit mit behinderten Menschen einsetzbar. Für bestimmte Schülergruppen und Anwendungszwecke gehören dazu zB Keyboard, Synthesizer, Mikrofone, Verstärkeranlage, leistungsfähige Lautsprecherboxen. In der musikalisch-rhythmischen Arbeit sind grundlegende Kenntnisse über unterschiedliche Wirkungsweisen musikalischer und klanglicher Phänomene eine unentbehrliche methodische Voraussetzung für eine gezielte Unterrichtsarbeit.

– Rezeptives Hören kann zu atmosphärischem Wohlbefinden und zur Entspannung beitragen. Hier hat Musik regulative Wirkung und fördert das Assoziationsvermögen.

– Aktives instrumentales Musizieren kann direkt zur Förderung von Koordination, Konzentration und Ausdauer sowie zur Anregung von Phantasie und Kreativität führen, und kann auch zur Hebung des Selbstwertgefühls und zum positiven Erleben von Gemeinschaft beitragen.

Lehrstoff:

Handlungsfeld Lerninhalte/Lernziele
Musikalisch-rhythmische Angebote der Außenwelt als Kontakt und Zuwendung erleben – Musikalische Kontaktangebote annehmen
– Blickkontakt, Lächeln, …als erste soziale Leistung erleben
– Aktiv am Gruppenspiel teilnehmen
Angebote der Außenwelt als emotional bedeutsam erleben – Spezifische Klangereignisse aus der Vielfalt der Geräusche als signifikant wahrnehmen und sie als affektiv bedeutsam erleben
– Signifikante Klangerlebnisse wiedererkennen
Akustisch – vibratorische Angebote aufnehmen und differenzieren können – Seinen Körper als Klanginstrument erleben
– Die unterschiedlichen Wirkungen verschiedener Klangquellen und verschiedener Materialien erleben
Klang und Stille als unterschiedliche Qualitäten erleben verschiedene Tempi als bedeutsam erfahren – Anfang und Ende spüren
– Durch eine geführte Bewegung die Möglichkeit erhalten, einen Rhythmus zu übernehmen
Schallereignisse und ihre Dynamik sowie Bewegung als Hilfen, um eine Vorstellung von Raum und Gleichgewicht zu gewinnen – Der ganze Körper wird „bespielt“
– Den begrenzten Raum um sich herum wahrnehmen
– Den freien Raum um sich herum wahrnehmen
Musik und Rhythmus als etwas von Geräuschen Unterschiedenes erkennen und aktiv darauf eingehen – musikalische Elemente als kommunikatives Angebot erleben – Eigene Lautäußerungen und andere musikalischrhythmische Darstellungen als Kontaktaufnahme verstehen
– Erfahren, daß jede eigene Äußerung angenommen und als Teil eines kommunikativen Beitrages betrachtet wird
– Die Regelhaftigkeit im Mitteilungscharakter von musikalisch-rhythmischen Einheiten erkennen
– Erfahren, daß nicht jedes Geräusch ein soziales Angebot darstellt
Auf die musikalische Umwelt eingehen und diese auf sich beziehen – sein Interesse und Desinteresse an musikalischen Ereignissen kundgeben – Sein Interesse an der musikalisch-rhythmischen Umwelt kundgeben
– Durch Wiederholung eigener Äußerungen eigene Bedürfnisse verstehen
– Lautäußerungen und Bewegung als Mittel zur Mitteilung erfahren
– Durch Lust am musikalischen Tun elementare Kommunikationserfahrungen machen
Interesse und Neugier für das vorhandene Klangmaterial und seine Beschaffenheit zeigen – Sich vom musikalisch-rhythmischen Materialangebot zum Experimentieren und Spielen verführen lassen
– Die Beschaffenheit verschiedener Instrumente und rhythmischer Materialien vergleichen
– Den verschiedenen Instrumenten und Resonanzkörpern diverse Klangfarben zuordnen
– Verschiedene Klangfarben und Klangquellen vergleichen
– Eine Auswahl aus dem vorhandenen Materialangebot treffen
Durch musikalische Strukturen Zeitstrukturen und Einteilung kennenlernen und nützen – Durch musikalisch-rhythmische Eindrücke Strukturen im Tagesablauf erfassen
– Die Musikdarbietung anderer geduldig abwarten
– Sich einem vorgegebenen Rhythmus anpassen
Seine räumliche Umwelt erfassen – Schallproduktionen als Orientierungshilfe erleben – Nähe und Ferne erfahren
– Räumliche Klangeindrücke als Orientierungshilfe aufnehmen
– Durch Klangproduktionen die Möglichkeit erhalten, unterschiedliche Räume zu unterscheiden und sie zu erforschen
Partizipation oder Verweigerung eines musikalisch-rhythmischen Ausdrucks als Formen der Anteilnahme an der Umwelt äußern – über ein Darstellungsrepertoire verfügen und seine Stimmungen und Wünsche anderen verständlich machen – Erfahren, daß eigene Darstellungsweisen unterschiedlich verstanden werden können
– Bewußt werden, daß musikalisches Arbeiten in einer Gruppe anderen Gesetzen folgt, als in der Einzelarbeit, mit einem Mitschüler oder Lehrer
– Konflikte als Teil der Kommunikation annehmen
– Sich als Teil einer Gruppe erleben
– Erleben, daß gute musikalisch-rhythmische Kommunikation von den Mitschülern honoriert wird
Sich in seinem musikalisch-rhythmischen Handeln und Ausdruck mitteilen – soziale Interaktion als persönlich wichtige Form der Mitteilung erfahren – Musikalische Sequenzen imitieren
– Mit dem Instrument seine Stimmung ausdrücken
– Ein Angebot an behinderungsgerechten Musikinstrumenten als Möglichkeit zur Selbstäußerung kennenlernen
– Grenzen als wesentliche Voraussetzung für persönlichen Ausdruck wahrnehmen
Verschiedene Klangqualitäten kennen und sie gezielt einsetzen – sich für bestimmte Sprechweisen entscheiden – Vertraute Themen auf verschiedenen Instrumenten gestalten
– Durch die Unterstützung von Mimik und Gestik Liedertexte und Melodien erarbeiten
– Das Liedergut als eine Möglichkeit für die Einführung von sprachunterstützenden Gebärden kennenlernen
– Ein Liedgut erwerben, das seinem Entwicklungsniveau und Interesse entspricht
– Verschiedene Bewegungsformen durch entsprechende musikalische Anregungen kennenlernen
– Einfache Schritte (Schrittfolgen) im Solo-, Partner- und Kreistanz erlernen
– Klangkörper erfinden und sie selbst bauen
Musikalisch-rhythmische Motive als Vorstellung von Anfang, Dauer und Ende eines Ablaufes erleben – Erkennen, daß durch Bewegungsaufgaben eine Vorstellung von der Dauer vermittelt wird
– Eine Abfolge von Themen in der richtigen Reihenfolge wiedergeben
– Den Inhalt eines Spielliedes synchron zur Musik darstellen
– Auch die schwierigen Kombinationen = leise/schnell und laut/langsam – spielen
Sich auf akustische Nähe und Distanz einstellen – musikalischen Kontakt aus verschiedenen Entfernungen haben – Den Raum in szenische Darstellungen mit musikalisch-rhythmischen Mitteln einbeziehen
– Das Ausmaß seiner Bewegungen abschätzen und sie kontrollieren Seinen Bewegungsspielraum kennenlernen
– Seine Spielweise in bezug auf Klang und Lautintensität der Raumbeschaffenheit anpassen
– Kontakte über unterschiedliche Entfernungen mit musikalisch- rhythmischen Mitteln herstellen
Sich als Teil einer Gruppe erkennen und soziale Regeln einhalten – musikalische Strukturen akzeptieren und diese einsetzen – durch die Teilnahme an Gruppenaktivitäten auch ein besseres Verständnis für andere Kulturkreise entwickeln – Differenzen aushalten und neuen Situationen mit Interesse begegnen
– Erfahren, daß eine Gruppenleistung so befriedigend ist, wie die selber eingebrachte Leistung in dieser Gruppe
– Lernen, daß manche Regeln in einer Gruppe nicht ständig gelten, sie können sich ändern
Seine Phantasie im Musizieren darstellen und sich durch Instrumente, Stimme und Bewegung verständlich machen – eine musikalische Darstellung in eine nichtmusikalische Form übertragen – Die Angst vor Darstellungen jedweder Art überwinden
– Jedes musikalische Thema als eine Ordnung verstehen
– Spontane Einfälle zeitgerecht einbringen
– Spontane Einfälle auf verschiedenste Weise bearbeiten
– Erlebte Stimmungen bearbeiten und übertragen
Verschiedene Gestaltungsweisen als vertraut erkennen und sie verwenden, um sich musikalisch differenziert auszudrücken – Notationssysteme kennen, sie entschlüsseln und zielgerichtet einsetzen – Eine einfache Liedbegleitung erlernen
– Geschichten und/oder Erzählungen musikalisch illustrieren
– Beispiele aus der Programmusik kennenlernen
– Ausgewählte Geschichten musikalisch „nacherzählen“
– Für Musik verschiedener Stilrichtungen entsprechende
– Bewegungs- und Tanzformen finden
– Graphische Notationssysteme verstehen und danach musizieren
– Seinen musikalischen Beitrag auf die Gesamtwirkung abstimmen
Möglichkeiten lernen, um musikalischrhythmische Abläufe, Handlungen und Darstellungen durch Auswahl von Klang und Pause zu gestalten – Temporale und tonale Elemente flexibel im Spiel anwenden
– Das Zeitempfinden anderer verstehen und akzeptieren
Verstehen lernen, daß musikalischrhythmische Ereignisse mit den verschiedenen Lebensräumen zusammenhängen, in denen sie gestaltet werden – Zusammenhang von örtlichen Gegebenheiten und musikalischen Produktionen kennenlernen
– Die akustisch-räumlichen Erfahrungen ortsadäquat anwenden
– Erfassen, daß der Funktionsmusik, die zu einem bestimmten Lebensraum gehört, an einem anderen Ort eine neue Funktion zukommen kann

1.9 Ästhetisch-bildnerische Erziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ästhetische Erziehung bzw. ästhetische Bildung umfaßt als Begriff nicht nur die Welt der anschaubaren Objekte und Ereignisse, sondern als „Methode” auch handelnd-verstehende Arten ihrer Erschließung und Gestaltung bzw. Wege des Selbstverstehens.

So werden im Laufe des Prozesses einer ästhetischen Bildung am Anfang gerade die Arten der Erschließung der Umwelt dominieren. Auf sinnlich taktil-motorische Weise wird zB „DAS WEICHE” oder „DAS WEICH-SEIN” erst als Erlebnis erfahren, das dem „ICH” angenehm ist, bzw. beim „ICH” ein angenehmes Gefühl erzeugt. Erst in der Folge entsteht die Erkenntnis „des Weichen” als eine Eigenschaft bestimmter Objekte: so entsteht also auch der Begriff des „ICH” gegenüber dem „ANDEREN”.

Aus diesem Verständnis heraus kann sich dann die Erkenntnis der Intermodalität (zarte Klänge, weicher Stoff, Pastellfarben) entwickeln, welche einerseits zum eigenen autonomen Umgehen mit dieser Eigenschaft und ihrer Gestaltung führt, und die andererseits den Grundstein des Zeichen- bzw. Bildverständnisses bildet, das wieder die Einsicht in einen bildnerischen Kanon ermöglicht.

Didaktische Grundsätze:

– Jede Arbeit mit Schülerinnen und Schülern zur Förderung eines Wahrnehmungsprozesses setzt handlungsorientierte (sinnlich, taktil-motorische) Erfahrungsmöglichkeiten voraus. Nur durch „Aktion-Reaktion” besteht die Chance einer Internalisierung des Wahrgenommenen und Erlebten.

– Die Bildungsarbeit bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf erfordert in vielen Bereichen der ästhetischen Erziehung eine Einzelbetreuung. Die jeweilige Entwicklungsphase bzw. die Entwicklungsmöglichkeiten von physischen Fertigkeiten der Schüler sind zu bedenken. Dabei kommt es auf gute Beobachtung und kreative Erfindungskraft in der Ausschöpfung von Einsatz- und Umgangsmöglichkeiten mit Werkzeugen, Materialien und Hilfsmitteln an.

– Das individuelle Eingehen auf die Schüler, die Achtung der kindlichen Vorlieben und Emotionen, ihrer gestalterischen Handlungen und der dabei entstehenden Werke sind im Rahmen des Aufbaus ihrer Selbstachtung und Selbsteinschätzung wesentliche Voraussetzungen.

Die Schüler sollen ermutigt werden, selbst auszuwählen, eigenen Wünschen nachzugeben, persönliche Ideen auszuführen. Bei allen Förder- und Stützaktivitäten im Bereich der ästhetischen Erziehung bzw. Bildung soll nicht aus dem Blick verloren werden, daß

– die Genußfähigkeit der Schüler bezüglich der Wahrnehmung und des Gestaltens der eigenen Umwelt gestärkt,

– das Verändern der Umwelt durch eigenes Handeln der Schüler ermöglicht und

– durch Stärkung der Wahrnehmungskompetenz der Schüler der Aufbau und die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihres Selbstbewußtseins und ihrer Selbstachtung angestrebt werden soll.

Lehrstoff:

Handlungsfeld Lerninhalte/Lernziele
Mit Hilfe anderer Spuren machen – Hilfestellungen annehmen
– Mit Hilfe anderer Spuren machen
– Reizunterschiede wahrnehmen
– Vorlieben für bestimmte Reize entwickeln
– Den Wunsch nach Beteiligung an einer Tätigkeit äußern
– Auch die Wünsche anderer Gruppenmitglieder akzeptieren
Spuren machen – Seinen Körper ganzheitlich in bezug auf die sich ändernde Umwelt erfahren
– Sich linear bewegen, einen Körperteil linear im Medium bewegen
– Spuren auf Grund einer (wiederholbaren) Handlungsbewegung vom Körperschema ausmachen
Die eigenen Spuren wahrnehmen – Verschiedene Spurenmaterialien auf der Körperoberfläche wahrnehmen
– Spuren durch Körperbewegungen erzeugen
– Spuren aus Materialien und Bewegungen entstehen lassen
Mit seiner Person Raum ausfüllen – Mit seiner Bewegung Raum ausfüllen
– Mit Material Raum ausfüllen
An seinen Spuren seine Handlung erkennen – Selbst mit dem Spurenmachen anfangen
– Das fehlende Material zum Spurenmachen fordern
– Fordern, selbst „Spuren machen“ zu dürfen
Viele Spurmaterialien kennenlernen – Verschiedene Spurmaterialien erproben
– Bei Malaktionen Eigenschaften von Spurmaterialien erfahren
Räumliche Abfolgen mit Zeit in Zusammenhang bringen – Lernen, mit Pinsel und Farbe Spuren zu machen
– Spuren langsam oder schnell machen
Zeichen bzw. Spuren von anderen kennen – Die Spuren anderer während des Entstehens wahrnehmen
– Spuren auch später mit ihrem „Erzeuger“ in Verbindung bringen
– Auf die Spuren anderer mit eigenen bildnerischen Aktivitäten reagieren
Spuren auf Grund eines Erlebnisangebotes machen – Optische Reize in Mal- bzw. Zeichenbewegungen übersetzen
– Die eigene Spurbewegung durch akustische Reize beeinflussen lassen
Pinsel, Filzstift, Bleistift ua. Grafik- und Malgeräte steuern – Kreisbewegungen machen
– Auf- und Abbewegungen machen
– Einen vorgegebenen Weg in horizontaler Bildfläche verfolgen
– Freie Zeichen- oder Malbewegungen auf Grund akustischer Reize ausführen
Bewußt Anfang und Ende einer Aktion setzen – Spuren in freier Form innerhalb einer bestimmten Zeitspanne setzen
– Spuren in gebundener Form (zB Schneeflocken, Regen …) innerhalb einer bestimmten Zeitspanne setzen
Die Grenzen der Aktionsfläche erkennen – Die Grenzen des eigenen Körpers erfahren
– Raumgrenzen erfahren
– Andere Personen als Gruppe erfahren
– Die Grenzen des eigenen Aktionsraumes erfahren und diese akzeptieren
– Die Größe des eigenen Aktionsraumes kennenlernen
Anderen durch eigene Zeichen etwas mitteilen – Primäre Eigenschaften von Objekten im Rahmen eines Erlebnisses expressiv und visuell konkretisieren (und dadurch mitteilen)
– Ein Element einer bedeutsamen Situation visuell konkretisieren
Eigenen oder gefundenen Spuren Zeichenfunktionen und Bedeutung zuordnen – Zufällige und gewollte visuelle Analogien zur Umwelt interpretieren
– Eine additive Gestalt aus vorgefundenen Materialien zusammenfügen
Eigene Zeichen gestalten – Für sich selbst bedeutsame Objekte und Erlebnisse auf verschiedenste Art in Zeichen „verwandeln“
Die eigenen Zeichen eine Geschichte bilden lassen – Vergangenes wieder ins Gedächtnis rufen, indem es zeitlich geordnet und in Zeichen wiedergegeben wird
– Die eigene Befindlichkeit ausdrücken
Die eigene Aktionsfläche als narrativen Ort erfahren – Teile oder Ganzheiten des Umfeldes bildnerisch wiedergeben
– Aus Neugier auf gewisse Dinge diese genau betrachten und sie für sich und andere erkennbar darstellen
2.

Werkerziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Tätigsein in der Gemeinschaft ist ein wesentlicher Bestandteil menschlichen Daseins. Dabeisein, Mithandanlegen, den Anfang und das Ende einer Arbeit miterleben dürfen, sind wichtige persönliche und soziale Erfahrungen, auch wenn ein kognitives Erfassen, ein ständiges Arbeiten in der Gruppe für den einzelnen nicht immer möglich ist.

Der Unterricht in Werkerziehung verfolgt das Ziel, die Schüler zu manueller Geschicklichkeit und zu sachgemäßem Umgang mit Material und Werkzeug sowie zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu führen. Er soll die Schüler zu einfachen Arbeiten und Hilfsdiensten im Haushalt, in geschützten Werkstätten oder im Berufsleben befähigen.

Didaktische Grundsätze:

– Materiale Erfahrungen können nur gemacht werden, wenn sich die Schüler handelnd mit ihrer Umwelt auseinandersetzen und diese im aktiven Experimentieren und Erkunden zu entdecken suchen. Die Lust am Gestalten ist nicht nur Anreiz zu besseren Leistungen, sondern auch Ausdruck der Freude in der Begegnung mit der Welt. Das Material, die Handlung sollten nicht mehr nur Mittel zum Zweck der Förderung, sondern auch Mittel zur Gestaltung der Umwelt und der eigenen Persönlichkeit sein.

– Die Schüler sollen durch das Erlernen verschiedenster einfacher handwerklicher Fertigkeiten wie Falten, Sägen, Hobeln, Sticken, Nähen, Applizieren, Flechten, Biegen, ... erfahren, daß Materialien die ihrer Beschaffenheit angemessene Handhabung und Bearbeitungsform fordern. Sie sollen auch eigene Wünsche äußern, Pläne entwerfen und überlegen, wie diese zu realisieren sind. Die Erzeugung eines Gegenstandes ist Anlaß dafür, erlernte Fähigkeiten und sein eigenes Arbeitspotential als bedeutend und persönlich befriedigend zu erleben.

– Das Kennenlernen von Betrieben und Arbeitsstätten bedeutet für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, erste Schritte aus der bekannten Umwelt wie Familie, Heim, Wohngemeinschaft und Schule zu machen. In dieser neuen Umgebung lernen sie wechselnde soziale Situationen kennen und langsam in ihre neue Rolle hineinzuwachsen.

Soziale Arbeitsformen (Einzel-, Partner-, Gruppen-, Serien-, Fließbandarbeit) ermöglichen die Einsicht, daß durch Arbeitsteilung ein gemeinsames Produkt geschaffen werden kann.

– Durch die Vermittlung von grundlegendem Wissen im Umgang mit Maschinen und EDV-unterstützten Geräten soll den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, Arbeitsvorgänge leichter zu bewältigen und ein Grundwissen für die Arbeitswelt zu sammeln.

Lehrstoff:

Handlungsfeld Lerninhalte/Lernziele
Sich am schöpferischen Tun beteiligen – Bei gemeinsamen Arbeiten dabei sein
– Zulassen, daß vertraute Personen bei neuen Materialerfahrungen helfen
– Sich zu grundlegenden Tätigkeiten anleiten lassen
Dinge und Materialien in der persönlichen Umwelt kennenlernen, die neugierig machen, die man nicht oder sehr gerne mag – Feststellen, daß man bestimmte Materialien gern mag
– Feststellen, daß man mit bestimmten Materialien nicht gerne hantiert
– Sich dadurch ausdrücken, daß man mit verschiedenen Materialien manipuliert
Verschiedene Gestaltungsmaterialien kennenlernen nd vielseitige Erfahrungen mit ihnen sammeln – Verschiedenste Gestaltungsmaterialien kennenlernen (Garn, Gewebe, Papier...)
– Verschiedene Erfahrungen im Umgang mit textilen und nichttextilen Materialien sammeln
– Mit Materialien in vielfältiger Weise hantieren
Das Aufeinanderfolgen von einzelnen Handlungen als Ganzheit miterleben – Den Beginn einer gemeinsamen Handlung erleben
– Sich für eine bestimmte Zeit mit einer Arbeit beschäftigen können
– Eine Arbeit unterbrechen
– Das Ende einer Arbeit akzeptieren können
Durch den Umgang mit verschiedensten Materialien und Objekten räumliche Strukturen und Beziehungen erfahren Bei Vorbereitungsarbeiten mithelfen
– Ein Werkstück gemeinsam gestalten
– Bei den Aufräumungsarbeiten mithelfen
Für andere etwas herstellen – Schenken
Spaß am Gestalten und Experimentieren haben – Für sich selbst bedeutende Objekte gestalten (insbesondere auch im textilen Bereich)
Mit Objekten hantieren, um ihre Eigenschaften und Verwendbarkeit zu erfahren – Material durch Verwendung von Werkzeugen verändern
– Mit Materialien experimentieren (zB Stärke, Dichte, Struktur von textilem Material)
Erkennen, daß Material sich durch eigenes Zutun verändert – Anfang und Ende einer Tätigkeit selbst bestimmen
– Durch eigene Arbeit Material verände
Durch Hinzutun, Wegtun, Verteilen, Mischen . . . Veränderungen herbeiführen – Abmessen
– Farben mischen
– Flächen bearbeiten
Vorstellungen entwickeln, wie man den Klassenraum und seinen Arbeitsbereich gestalten möchte – Räume mitgestalten, wenn Besucher kommen, Feste gefeiert werden, ... – Einen eigenen Arbeitsplatz haben, den man nach seinen Bedürfnissen gestaltet
– Viele Stunden des Tages in der Schule und in der Klasse verbringen; sich wohlfühlen
– Räume mit textilen Materialien wohnlich gestalten
Die eigene schöpferische Kraft entdecken, Material zu gestalten, zu formen und Neues araus zu schaffen – Sich durch das Gestalten von Material ausdr
Mit Hilfe Werkzeug und einfache technische Geräte gebrauchen, Handfertigkeiten und kunstgewerbliche Gestaltungsformen entwickeln – Werkzeug funktionsgerecht gebrauchen
– Gestaltungsformen anwenden, die dem Material und dem Werkzeug gerecht werden
– Verschiedene Werkstücke durch Farbgebung, Hinzufügen und Wegnehmen und durch Formen gestalten
Erleben, daß durch den Einsatz von Technik, durch Serienproduktion mehr Produkte in kürzerer Zeit hergestellt werden können – Erkennen, daß Arbeit durch den Einsatz von Maschinen schneller erfolgt
– Aus dem gesamten Handlungsprozeß eine bestimmte Tätigkeit übernehmen, die man gut und schnell ausführen kann
Einen eigenen Platz im Werkraum und auch in der Klasse haben, den man kennt, an dem man jederzeit zu arbeiten beginnen kann – Im Werkraum arbeiten und sich darin zurechtfinden
– Möglichkeit haben, in der Klasse außerhalb des Werkunterrichts weiterzuarbeiten
Die Möglichkeit haben, dank erworbener Kenntnisse Produkte herzustellen, die persönlich bedeutend, nützlich und wünschenswert sind – Seinen persönlichen Bedürfnissen entsprechend gestalten und produzieren
– Freude erleben, wenn Produkte des eigenen schöpferischen Tuns anerkannt werden
– Selbstvertrauen gewinnen und Vertrauen zu seinen Mitmenschen habe
In verschiedenen Betrieben mitarbeiten und so die sozialen Strukturen und die Organisation der Betriebe kennenlernen – An einem Werkstück mitarbeiten
– Betriebe in der erfahrbaren Umgebung kennen
– Betriebe kennen, in denen man tätig sein möchte
Mit Maschinen und dem Computer umgehen und arbeiten – Wichtige Maschinen in seiner Arbeitsumgebung kennen
– An Maschinen gewöhnt sein
– Maschinen richtig bedienen und ihre Möglichkeiten für die eigene Arbeit und das eigene Leben nützen
– Computer kennen und bedienen können
– Mit computergesteuerten Maschinen arbeiten
Planen und Herstellen von Gegenständen – Das notwendige Material bestimmen und bereitstellen
– Erforderliche Werkzeuge und Hilfsmittel kennen, bereitstellen und handhaben
– Den zeitlichen Rahmen für die Arbeit selbst bestimmen und einhalten
– Vorhaben ausführen
– Vorausschauendes Denken entwickeln
Über mathematisches Grundwissen verfügen, das es ermöglicht, nach Plänen, Vorgaben und Vorlagen zu produzieren – Schätzen
– Messen
– Vorlagen verwenden
– Mit vereinfachten Arbeitsanleitungen arbeiten
– Geräte verwenden, die genaues Arbeiten ermöglichen
3.

Ernährung und Haushalt

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht zielt auf eine ganzheitliche Entwicklungsförderung der Schüler ab. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, mit Materialien und Gegenständen zu hantieren, zu experimentieren und zu spielen, die in jedem Haushalt vorkommen.

Befinden sich Schüler noch auf einem sehr frühen Entwicklungsniveau, wird die Reduktion auf prägnante Grunderfahrungen und grundlegende Prozeßerfahrungen unabdingbar sein, denn erst vereinfachte Lernangebote bereiten auf das Miterleben komplexer Prozesse vor.

Organisieren, Planen und Kochen von Speisen als Grundlage für eine spätere selbständige Lebensführung sowie die Kenntnisse über gesunde Ernährung sollten Inhalte eines Unterrichts in Ernährung und Haushalt für Schüler sein, die in der Lage sind, sich entsprechend mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen.

Im Lebensbereich Haushalt ist der Umgang mit Geld, Maßen und Gewichten unumgänglich. Ist das Erlernen und Festigen des Umgangs mit Geld, Maßen und Gewichten auch Teil kulturtechnischer Übungen, so bietet der Unterrichts in Ernährung und Haushalt die zwingende Notwendigkeit der praktischen Umsetzung.

Didaktische Grundsätze:

– Bei Kindern und Jugendlichen mit schwerer geistiger Behinderung ist für den Bezug zur dinglichen Welt das orale Erleben im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme grundlegend. Die pädagogische Aufgabe besteht darin, die Nahrungsaufnahme als menschliche Begegnung zu gestalten und Schülerinnen und Schülern, die Schwierigkeiten beim Essen haben, durch Geduld und warmherzige Zuwendung die Nahrungsaufnahme ein wenig zu erleichtern.

– Grunderfahrungen beim Kochen, Wäschewaschen und beim Saubermachen müssen so angeboten werden, daß sie für die Schüler unmittelbar als relevant erlebt werden können. Der Unterrichts in Ernährung und Haushalt bietet ihnen die Möglichkeit, außerhalb des Klassenzimmers Räume in ihren verschiedenen Funktionen kennenzulernen und zu benützen.

– Durch regelmäßiges Einkaufen mit gezielten Einkauftsaufträgen gewöhnen sich die Schüler an bestimmte Geschäfte und an bestimmte Anordnungen der Ware im Supermarkt und entwickeln zunehmend ein richtiges Kaufverhalten.

– Um möglichst selbständig leben zu können, ist die Planung einer Mahlzeit und eines Einkaufes grundlegend.

– Arbeit im Haushalt wird durch Geräte entscheidend erleichtert. Es ist notwendig, diese, zum einem mit dem Ziel Arbeit zu erleichtern, zum anderen, um einfache Erledigungen im Haushalt selbständig durchführen zu können, einzusetzen.

Lehrstoff:

Handlungsfeld Lerninhalte/Lernziele
Pflegemaßnahmen und Hilfestellungen bei der Verrichtung von alltäglichen Handlungen erleben – Eine Tischgemeinschaft erleben
– Erleben, daß die eigene Wäsche gepflegt wird
– Erleben, daß der eigene Körper gepflegt wird
Sich beim Essen wohl/unwohl fühlen – Sich bei der Nahrungsaufnahme wohl bzw. unwohl fühlen und versuchen, dies auszudrücken
Verschiedene Nahrungsmittel kennenlernen – beim Zubereiten einfacher Speisen beteiligt sein Nahrungsmittel in verschiedensten Qualitäten kennenlernen
Mahlzeiten und Zeiten für Pflegemaßnahmen Erleben Das Essen und die Pflegesituation als immer wiederkehrendes Element im Tagesablauf erfahren
Räumliche Dimensionen erleben, die den speziellen hauswirtschaftlichen Handlungen innewohnen – Raum-Lage-Veränderungen beim Essen erleben
Den Raum „Küche“ (Waschküche . . .) mit seinen verschiedensten Bereichen erfahren
– Raum durch Hantieren erleben
– Beim Einkaufen im Geschäft die Erweiterung seines räumlichen Horizonts erleben
Für sich und für andere kochen und sich als wichtigen Teil einer gemeinsamen Handlung empfinden – bei einfachen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten helfen – Aufgaben beim Zubereiten und Herrichten der Jause übernehmen
– Beim Herstellen einfacher Speisen und Getränke mithelfen
– Beim Tischdecken und Abräumen helfen
– Wäsche selber waschen, trocknen, bügeln
– Beim Saubermachen helfen
Geschmacksvorlieben für bestimmte Speisen und Nahrungsmittel haben und seine diesbezüglichen Wünsche mitteilen – Konkrete Vorlieben für bestimmte Speisen und Nahrungsmittel entwickeln
– Die Verschiedenartigkeit von verschiedenen Speisen annehmen lernen
Verschiedene Haushalts-, Küchen-, Gartengeräte und Lebensmittel kennen und mit ihnen hantieren – im spielerischen Umgang mathematische Grunderfahrungen sammeln – Bei der Zubereitung von einfachen kalten und warmen Speisen Nahrungsmittel kennenlernen, mit ihnen umgehen können und den Umgang mit Küchenwerkzeug und mit handbetriebenen Geräten erlernen
– Müll- und Abfalltrennung kennenlernen
– Bei der Arbeit im Garten mithelfen
– In sämtlichen Haushaltsbereichen mathematische Grunderfahrungen sammeln
Kleine Handlungsabläufe nachvollziehen – regelmäßig Wiederkehrendes im Wochenablauf und diverse Festtage anhand äußerer Zeichen erkennen – Kleine Handlungsschritte nachvollziehen können
– Wissen, daß es an verschiedenen Wochentagen bestimmte Aufgaben/Ereignisse gibt
– Etwas erwarten können
– Reihenfolgen erkennen und einhalten: zuerst – dann
– Kulinarische Besonderheiten bestimmten Festen zuordnen
– Verschiedene Mahlzeiten im Tagesablauf kennen
Verschiedenen Räumen und Raumbereichen bestimmte Funktionen zuordnen – Im Klassenraum/In der Küche verschiedene Plätze ennenlernen
– Im Schulgebäude verschiedene Räume unterscheiden und aufsuchen
– Einrichtungsgegenstände kennenlernen, Geräte und Lebensmittel selbst finden
– Verschiedene Geschäfte/Geschäftsabteilungen kennenlernen
Einen festlichen Tisch für besondere Anlässe (Feier/Besuch) decken - Einladungen zum Fest gestalten
– Den Tisch decken
– Für den passenden Tischschmuck sorgen
– Namenskärtchen für die Sitzordnung und kleine Geschenke für die Gäste gestalten
– Selbst für Musik sorgen
– Speisen und Getränke servieren
– Gerichte und Tischsitten anderer Kulturen kennenlernen
– Im Gasthaus essen
Sich der gesellschaftlich üblichen Eßkultur bewußt sein und sie anwenden – Eßbesteck sachgemäß benützen
– Die Serviette benützen
– Gemeinsam mit anderen zu essen beginnen
– Nur so viel von den Speisen auf den Teller nehmen, als man sicher essen kann
– Am gemeinsamen Essen in der Schule/in der Familie teilnehmen
Geldmünzen und Geldscheine, Maße und Gewichte kennen – Ware(n) mit Geld bezahlen
– Praktische Alltagsmaße kennen
– Mit dem Meßbecher hantieren
– Abwägen
– Mit Maßeinheiten kochen
– Verschiedene Waagen kennen
Veränderungen der Substanz verschiedener Nahrungsmittel während des Kochprozesses kennenlernen und ansatzweise durchschauen – Erleben, daß Veränderungen Zeit in Anspruch nehmen
– Erleben, daß für Veränderungen neben der zeitlichen Dimension auch andere Wirkkräfte notwendig sind
Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten kennen und ein umsichtiges Kaufverhalten entwickeln – Geschäfte/Einrichtungen, die für die Lebensmittelnahversorgung zuständig sind, kennen und sie in Anspruch nehmen
– Einen Einkauf im Supermarkt planen und tätigen
Gemüse und Kräuter für eine Mahlzeit im Schulgarten ernten – Im Schulgarten arbeiten
– Gemüse, Kräuter, Früchte und Beeren ernten
– Gemüse, Kräuter, Früchte und Beeren aus dem Schulgarten in der Küche verarbeiten
Erkennen, daß die Art der Haushaltsführung einen Beitrag dazu leistet, verantwortungsbewußt mit der Umwelt umzugehen – Umweltbewußte Verhaltensweisen entwicke
– Zusammenhänge kennenlernen, warum bestimmte Verpackungen in Herstellung und Versorgung schädlich sind und warum Putz(Wasch)mittel schädigend in den Kreislauf der Natur eingreifen
– Sich als Konsument bewußt verhalten lernen
– Biologisch abbaubare Putz- und Waschmittel verwenden
– Müll trennen
Gesundes Essen kochen, verstehen, warum es gesund ist, und lernen, mit Diätvorschriften, die individuelle Gesundheit betreffend, umzugehen – Lernen, daß Nahrung Aufgaben zum Aufbau des Körpers übernimmt, Energie spendet, vor Kälte schützt
– Lernen, daß es Nahrung gibt, die für den Körper gesund und wichtig ist
– Wissen, daß während des Kochens wichtige Bestandteile der Nahrung zugrundegerichtet werden können
Geräte bewußt einsetzen; lernen, mit ihnen verantwortungsbewußt umzugehen, sie zu warten und zu pflegen – Wissen, daß Geräte die Arbeitskraft unterstützen
– Wissen, daß Geräte bei unsachgemäßer Behandlung gefährlich sein können
– Erkennen, daß Geräte in der Anschaffung teuer sind und deshalb gewartet und gepflegt werden müssen
Eine Mahlzeit allein planen und zubereiten – Eine Vorstellung entwickeln, was man kochen will
– Aus Rezepten herauslesen, was vorrätig ist und was gekauft werden muß
– Den Einkauf erledigen
- Den Arbeitsplatz herrichten
– Die Vorbereitungen bzw. Kochzeit einzelner Lebensmittel kennenlernen
– In der Küche wieder aufräumen
Bescheid wissen, wie, wo und mit welchen Nahrungsmitteln man einen Vorrat anlegen kann – Produkte des Schulgartens sachgemäß auf Vorrat verarbeiten und lagern lernen
4.

Bewegungserziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Bewegungserziehung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf soll den engen Zusammenhang von Wahrnehmen, Erleben, Bewegen und Handeln betonen. Bewegung wird deshalb nicht allein auf den Körper bezogen, sondern bringt die Gesamtpersönlichkeit zum Ausdruck und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern ganzheitliche Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentfaltung. In diesem Sinne umfassen die Inhalte und Methoden der Bewegungserziehung mehr die Bereiche Psychomotorik/Motopädagogik als den traditionellen Sportunterricht.

Die Bewegungserziehung soll durch gezieltes und variiertes Wahrnehmungs- und Bewegungslernen sowie durch erlebnisbetonte Lern- und Spielsituationen die Körper- und Umweltwahrnehmung, die Orientierung sowie die Sozialwahrnehmung verbessern.

Die Entwicklung der einzelnen Schüler zu einer harmonischen Gesamtpersönlichkeit soll Ziel dieses Unterrichts sein.

Die Inhalte der Bewegungserziehung richten sich nach den individuellen Möglichkeiten der Schüler. Sie umfassen einfachste Bewegungserfahrungen und basale Stimulation genauso wie den Bereich des Sports.

Sportliche Leistungsfähigkeit ist nicht das Ziel, aber sportliche Leistungen, wie zB das Erlernen einer Sportart, sollen dennoch ihren Platz in der Bewegungserziehung finden und wenn möglich angestrebt werden.

Entscheidend für die Auswahl der Inhalte ist immer der Entwicklungsstand, die speziellen motorischen Fähigkeiten und das Interesse der Schüler.

Der Unterricht soll Schwerpunkte in den Bereichen Selbst- und Körpererfahrung (Ichkompetenz) und Materialerfahrung (Sachkompetenz) setzen und Sozialerfahrung (Sozialkompetenz) vermitteln.

Didaktische Grundsätze:

– Als Ausgangspunkt der Förderung sollen nicht die Defizite der Schüler angesehen werden, sondern deren Fähigkeiten, um ihnen ihr eigenes Potential erfahrbar zu machen und die Lust an der Bewegung zu wecken und zu nutzen.

– Ohne Bewertung soll jede Schülerin bzw. jeder Schüler frei und ungezwungen eigene Bewegungs- und Lösungsmöglichkeiten im Rahmen vorgegebener Spiel- und Lernangebote suchen und erfahren können.

– Phasen der Spannung, des intensiven Sichbewegens und Phasen der Entspannung, der Ruhe, sollen einander sinnvoll ergänzen.

– Es soll möglichst wenig in Leistungsgruppen, sondern hauptsächlich in integrativen Gruppen gearbeitet werden.

– Erziehung durch Bewegung ist gleichfalls als ein Unterrichtsprinzip zu verstehen und beschränkt sich daher nicht auf 3 Wochenstunden im Turnsaal oder Sportanlage.

Lehrstoff:

Handlungsfeld Lerninhalte/Lernziele
1. Selbst- und Körpererfahrung (Ichkompetenz) – Den Körper sensibilisieren
– Den Körper wahrnehmen
– Ein Körperschema ausbilden
– Sich im Raum orientieren
– Auge-Hand-Koordination aufbauen
– Körper-Zeit-Erfahrung (zeitliche Bewegungskontrolle) machen
– Konzentrations- und Sinnespiele durchführen
2. Materialerfahrung (Sachkompetenz) – Materialeigenschaften wahrnehmen
– Mit den Händen verschiedene Gegenstände spüren
– Mit den Füßen verschiedene Unterlagen spüren
Mit Gegenständen und Materialien Handlungsmöglichkeiten verbinden
– Bekannte Tätigkeiten und Handlungen wiederholen und variieren
– Mit verschiedenen Gegenständen experimentieren
– Spielmöglichkeiten mit verschiedenen Materialien und Gegenständen entdecken
– Bewegungsanlässe mit Unterstützung durch andere bauen
– Mit Kleinmaterial hantieren
– Die eigenen Bewegungen mit den Augen verfolgen
3. Sozialerfahrung (Sozialkompetenz) – Eigene Bedürfnisse und Gefühle in bezug auf das Handeln anderer wahrnehmen und ausdrücken können
– Selbstvertrauen gewinnen und angemessenes Vertrauen schenken können
– Lust am gemeinsamen Tun empfinden
– Interesse an gemeinsamen Aktionen mit anderen entwickeln
– Kompetenzen im Hinblick auf die Teilhabe an der Tätigkeit mit anderen erwerben
– Die Bedürfnisse anderer in das eigene Handeln mit einbeziehen
– In verschiedenen Rollen oder/und innerhalb wechselnder Themenbereiche agieren
– Regeln einhalten und tolerantes Verhalten entwickeln
– Gerne spielen
4. Freie Bewegungsformen – Spiele
– Gymnastik und Tanz
– Boden- und Geräteturnen
– Schwimmen
– Wintersportarten * Langlauf * Alpiner Schilauf * Schibobfahren * Eislaufen
– Radfahren
– Wandern und Geländelauf
– Heilpädagogisches Reiten
– Wettkämpfe
5.

Deutschförderklassen

Deutsch in der Deutschförderklasse

1.

bis 4. Schulstufe

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B

Ab 5. Schulstufe

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C

Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie im Sechsten Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

SIEBENTER TEIL

Unverbindliche Übungen

1.

Erweiterter Unterricht in den Kulturtechniken (Sprache – Lesen – Schreiben, Mathematik)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ausgehend von den Inhalten in den lebensbedeutsamen Handlungsfeldern hat der Unterricht in den unverbindlichen Übungen Schwerpunkte zu setzen, die den Neigungen, Interessen und Begabungen der Schüler entsprechen und deren kulturtechnische Fertigkeiten vertiefen. Um den Neigungen und Begabungen der Schüler nachkommen zu können, müssen die Angebote so breit gefächert sein, daß den Schülern das Ordnen und Begreifen der Dinge um sie, die Übung und Anwendung sprachlicher Kompetenzen und der geschriebenen Sprache sowie die Vertiefung mathematischer Kenntnisse ermöglicht wird.

Didaktische Grundsätze:

Anlaß unterrichtlichen Handelns sind sowohl Situationen des täglichen Lebens, zu deren Bewältigung kulturtechnische Fertigkeiten benötigt werden, als auch Unterrichtssequenzen, die es den Schülern ermöglichen, ihre Kompetenzen auszubauen, diese zu üben und zu festigen. Dabei ist auch den Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechniken Rechnung zu tragen.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Inhalte des Lehrplans der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sowie ausgewählte Angebote aus den Lehrplänen anderer Schularten.

2.

Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Informationen über und Kontakte zur Arbeits- und Berufswelt sollen dazu beitragen, die Schüler in der Übergangsphase auf einen späteren Übertritt in das Leben vorzubereiten. Darüber hinaus soll der Unterricht Interesse an einer künftigen Arbeits- und Erwerbstätigkeit wecken, individuelle Neigungen der Schüler berücksichtigen sowie überhöhte Erwartungen in realistische Bahnen lenken.

Didaktische Grundsätze:

Damit die Schüler einen ihrer Fassungskraft entsprechenden Einblick in die Arbeits- und Berufswelt erhalten, ist die Auswahl und Gewichtung der Lerninhalte von besonderer Bedeutung. Dabei wird es notwendig sein, den Lernort Schule auch zu verlassen, damit die Schüler im Rahmen einschlägiger Schulveranstaltungen konkrete Berufsfelder kennenlernen.

Auch der Einsatz audiovisueller Anschauungsmittel bzw. die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken soll die Vorbereitung auf das Berufsleben unterstützen.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Die Lerninhalte orientieren sich am Lehrplan der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf und der Allgemeinen Sonderschule mit den jeweils erforderlichen Anpassungen.

3.

Musikalisch-rhythmische und Ästhetisch-bildnerische Erziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ein breit gefächertes Angebot an instrumentalen, vokalen und experimentellen Musikerlebnissen sollen den Schülerinnen und Schülern ein Mehr an Ausdrucksfähigkeit und Lebensqualität eröffnen. Durch das Erleben und die Wirkung von Rhythmus und Melodie sollen Gemeinschaftserlebnisse und eine Verbesserung der Sozialkontakte gefördert werden.

Die Ästhetisch-bildnerische Erziehung soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, sich in den Bereichen Graphik, Malerei, Plastik, Objekt und Raum, Spiel und Aktion lustvoll zu betätigen und aus dem eigenen sowie aus dem bildnerischen Schaffen anderer Freude, Bereicherung und Anregung zu erfahren.

Der Unterricht soll mit Werkmitteln und Verfahren in den angeführten Bereichen vertraut machen, sodaß sich die Schüler auf bildnerische Weise mitteilen und bildnerische Mitteilungen anderer verstehen können.

Didaktische Grundsätze:

Im Mittelpunkt der Musikalisch-rhythmischen Erziehung steht das musikalische Handeln. Die Selbsttätigkeit der Schüler wird angeregt durch eigenständiges musikalisches Nachgestalten und Gestalten, bewußtes Aufnehmen und Auseinandersetzung mit Musik.

Musikalisch-rhythmische Erziehung entfaltet die emotionalen, kognitiven, psychomotorischen, kreativen und sozialen Fähigkeiten und dient so der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist dies durch ausgewogenen Wechsel der Lernbereiche und die Arbeitsweisen entsprechend zu berücksichtigen.

Die individuellen bildnerischen Ausdrucksformen der Schüler sind anzuerkennen und zu schätzen. Wertungen der Lehrkraft sind vor allem im Sinn einer positiven Verstärkung einzusetzen.

Wo immer es im Bereich der Ästhetisch-bildnerischen Erziehung möglich ist, soll das Eingebettetsein in eine Gruppe durch kooperatives Tun und Verhalten erlebt werden.

Jede didaktische Entscheidung soll sich nicht nur an fachlichen Gesichtspunkten orientieren, sondern vor allem daran, wie die Gesamtpersönlichkeit der einzelnen Schüler am wirksamsten gefördert werden kann.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Ausgewählte Bereiche aus den Pflichtgegenständen Musikalisch-rhythmische Erziehung und Ästhetisch-bildnerische Erziehung.

4.

Freizeiterziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel dieser Unterrichtsveranstaltung ist die Förderung individueller Neigungen und Fähigkeiten als Vorbereitung einer sinnvollen Nutzung der Freizeit bzw. von Freizeitangeboten.

Didaktische Grundsätze:

Im Mittelpunkt des Unterrichts muß das Bemühen stehen, den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten bzw. vorhandene außerschulische Angebote kennenzulernen und in Anspruch zu nehmen.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Als Lerninhalte kommen Inhalte des Lehrplans der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf und, nach entsprechender Adaptierung, die im Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule enthaltenen Angebote in Betracht.

5.

Ergänzende Bewegungserziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Vordergrund dieses Unterrichts stehen Angebote für vielfältige sportliche Betätigungen, deren Inhalte sowohl durch variiertes Wahrnehmungs- und Bewegungslernen als auch durch das Kennenlernen und Ausüben verschiedener Sportarten bestimmt sind.

Didaktische Grundsätze:

Dieser Unterricht dient vor allem der Schulung von Körperwahrnehmung, dem Erleben der eigenen Körperbeweglichkeit und dem Erlernen von Sportarten im Hinblick auf sinnvolle Freizeitgestaltung.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Als Lerninhalte bieten sich ausgewählte Übungsbereiche aus dem Pflichtgegenstand Bewegungserziehung und Sport an, die den besonderen gesundheitlichen und behinderungsbedingten Erfordernissen gerecht werden.

6.

Ergänzende therapeutisch-funktionelle Angebote

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch zusätzliche Maßnahmen im Sinne der therapeutischen und funktionellen Übungen gemäß § 25 Abs. 6 des Schulorganisationsgesetzes, wie zB die Durchführung von Sprachheilkursen, physio- und ergotherapeutische Übungen, motopädagogische und musiktherapeutische Angebote, Mobilitätstraining oder heilpädagogisches Reiten, soll eine Verminderung der Folgewirkungen bestehender Behinderungen erreicht werden.

Didaktische Grundsätze:

Die therapeutisch-funktionellen Maßnahmen ergeben sich aus der individuellen Behinderung der Schüler, wobei eine klare Abgrenzung zu ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen vorzusehen ist. Voraussetzung ist eine entsprechende Ausbildung der Lehrer sowie ausreichende räumliche und materielle Ausstattung.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Inhalte der einzelnen therapeutisch-funktionellen Maßnahmen ergeben sich aus den Lerninhalten bzw. Lernzielen der einzelnen Pflichtgegenstände des jeweils entsprechenden Sonderschullehrplans.

7.

Darstellendes Spiel

Bildungs- und Lehraufgabe:

In der Schule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf hat Darstellendes Spiel eine besondere pädagogische Funktion.

Darstellendes Spiel fördert die Wahrnehmung, das Entdecken eigener Ausdrucksmöglichkeiten und provoziert aktives Handeln. Es ermöglicht personale und soziale Lernprozesse und bietet jene Vielfalt, die notwendig ist, den Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden.

Didaktische Grundsätze:

Durch diesen Unterrichtsgegenstand können die Schüler in grundlegenden Bereichen der Entwicklung gefördert werden.

Bewegungsmöglichkeiten und Ausdrucksformen des Körpers und der Sprache werden erfahren und ständig erweitert.

Durch sinnlich-praktisches Handeln gelangen die Schüler zu Welterfahrung. Prozesse des Experimentierens, Improvisierens und des Erlernens szenischer Darstellungen sollen in Gang gesetzt werden.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Als Lerninhalte bieten sich an: Elemente der Musikalisch-rhythmischen Erziehung, Tanz, Improvisationen, Wahrnehmungs- und Sensibilisierungsübungen, Spiele, die ein gemeinsames Tun erfordern, Rollenspiele, Puppenspiele, Schattentheater, Experimente mit Maske und Verkleidung; Experimente mit Dias bzw. Videos.

8.

Unverbindliche Übungen in Deutschförderklassen

Für die unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff dieses Abschnittes anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anlage C5

LEHRPLAN DER SONDERERZIEHUNGSSCHULE

(SONDERSCHULE FÜR ERZIEHUNGSSCHWIERIGE KINDER)

(1. PRÄAMBEL

Der Lehrplan der Sondererziehungsschule (Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder) gilt für Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionaler Benachteiligung und/oder besonderen erzieherischen und unterrichtlichen Bedürfnissen. Einer Beschulung nach diesem Lehrplan geht eine umfassende interdisziplinäre Diagnostik voraus.

Für diese Schülerinnen und Schüler gelten je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Lehrplan der Volksschule (Anlage A), der Lehrplan der Hauptschule (BGBl. II Nr. 134/2000 in der jeweils geltenden Fassung, Anlage 1), der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule (Anlage C 1) oder der Lehrplan der Polytechnischen Schule (BGBl. II Nr. 236/1997 in der jeweils geltenden Fassung).

2.

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrplan für erziehungsschwierige Kinder verfolgt verstärkt erziehungsbetonte und sozial integrierende Ziele und stellt dabei verhaltenspädagogische Bemühungen und Arbeitsbedingungen in den Vordergrund.

Über die allgemeinen Bildungsziele der Schularten hinausreichend stellt die Stärkung der sozial-emotionalen Kompetenzen und die Entwicklung der Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler das spezifische Erziehungsziel der Sondererziehungsschule dar, um ihnen die aktive Teilhabe am schulischen, gesellschaftlichen und künftigen beruflichen Leben zu ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Den Schülerinnen und Schülern soll ein Lernumfeld geboten werden, welches einen Verbleib an der allgemeinen Schule bzw. die Reintegration in diese und den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Schulart sowie die Entwicklung von Berufsperspektiven ermöglicht.

3.

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Unter Berücksichtigung der allgemeinen didaktischen Grundsätze, wie sie in den Lehrplänen der Volksschule, der Hauptschule, der Allgemeinen Sonderschule oder der Polytechnischen Schule dargestellt werden, erfordern Erziehung und Unterricht nach dem Lehrplan der Sondererziehungsschule die Beachtung weiterer didaktischer Grundsätze.

Den Lebensumständen und besonderen Bedürfnissen erziehungsschwieriger Kinder ist durch geeignete verhaltenspädagogische Fördermaßnahmen und Beziehungsangebote zu entsprechen.

Die Unterrichtsplanung ist den individuellen Bedürfnissen und der vorhandenen Leistungsfähigkeit anzupassen: Lernumgebung, Zeitstrukturen, Leistungsanforderungen und die Gestaltung des Schul- und Klassenklimas haben sich daran zu orientieren.

Dies beinhaltet die Berücksichtigung nachstehend angeführter schulartspezifischer didaktischer Grundsätze:

3.1 Die Gestaltung von Bindung und Beziehung

3.2 Berücksichtigung individueller Erziehungs- und Lernvoraussetzungen

3.3 Handlungsorientierter Unterricht

Im Vordergrund stehen konkretes Handeln und Erleben in unterschiedlichen Unterrichtsformen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, Sachkompetenz und Methodenkompetenz entwickeln.

3.4 Kooperation und Vernetzung

3.5 Spezifische Förderdiagnostik und individueller Förderplan

Die Planung der Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen erzieherischen Bedürfnissen erfordert eine spezifische Diagnostik. Zur Gewinnung eines mehrdimensionalen Beurteilungsbildes unter Vermeidung vorgefasster Alltagstheorien oder monokausal vereinfachender Erklärungsversuche sind alle diagnostischen Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.

Dabei sollen folgende Dimensionen verstärkt Berücksichtigung erfahren:

Die so gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Gestaltung des Unterrichts und die Erstellung des individuellen Förderplans.

Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose, benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu deren Erstellung und Umsetzung tragen alle mit der Schülerin und dem Schüler befassten Lehrerinnen und Lehrer in gemeinsamer Verantwortung bei.

4.

UNTERRICHTSPLANUNG

Die spezifischen Lern- und Leistungsvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen erzieherischen Bedürfnissen erfordern eine flexible Planung und Gestaltung des Unterrichts.

Dem Entwicklungsstand und den Lernvoraussetzungen der jeweiligen Schülerinnen und Schüler ist durch individualisierende und differenzierende Lernangebote Rechnung zu tragen.

Für die Unterrichtsplanung ergeben sich daraus folgende Aufgabenstellungen und methodisch-didaktische Konsequenzen:

Besondere Beachtung und pädagogischen Einsatz erfordern Anfangs- und Einbindungsphasen, Übergangsphasen, Stresssituationen, Situationen außerhalb der Schule (zB Lehrausgänge, Wandertage, Projektunterricht) oder akute Konfliktsituationen.

Entsprechend den diagnostisch erkannten und empfohlenen Förderkonzepten können verhaltenspädagogische Maßnahmen im Einzel- oder Kleingruppensetting bzw. im Unterricht für die ganze Klasse vorgesehen und durchgeführt werden. Dabei können je nach den Erziehungsbedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler unterschiedliche methodische Ansätze zum Einsatz kommen.

Die Gestaltung des Klassenraums und das zur Verfügung stehende Raumangebot haben den Bedürfnissen der betroffenen Schülerinnen und Schülern zu entsprechen, um so die pädagogischen Zielsetzungen zu unterstützen.

5.

BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL

Die Landesschulräte/der Stadtschulrat für Wien werden ermächtigt, für einzelne Klassen oder Schulen die Wochenstundenanzahl in den Pflichtgegenständen um insgesamt höchstens drei Wochenstunden zu reduzieren und allenfalls erforderliche Lehrplanadaptierungen vorzunehmen, wenn es im Hinblick auf regionale Gegebenheiten (Infrastruktur, Erreichbarkeit der Schule), im Hinblick auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler in einer Klasse oder wegen der besonderen sozial-emotionalen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern notwendig ist, um psychische oder physische, insbesondere zeitliche Überbelastungen zu vermeiden.

Dabei ist Sorge zu tragen, dass die erforderliche sozialpädagogische Förderung in ausreichendem Ausmaß gewährleistet ist.

Zusätzlich zu den Wochenstundenangaben in den Lehrplänen der Volksschule, der Hauptschule, der Allgemeinen Sonderschule oder der Polytechnischen Schule sind für Persönlichkeitsbildung und soziales Lernen vertiefend drei Wochenstunden vorzusehen, die additiv oder integrativ geführt werden können. Dadurch sollen mittels geeigneter Maßnahmen die Selbstwahrnehmung verbessert, Selbstvertrauen und Selbstakzeptanz vermittelt und zweckmäßige, soziale Interessen berücksichtigende Verhaltensweisen und Haltungen gegenüber anderen Personen, Gruppen und Sachen aufgebaut werden.

In entsprechenden Settings sollen Übungen zur Entfaltung der individuellen Persönlichkeit, zur Erweiterung und zum Aufbau von Kontakt-, Beziehungs- und Gemeinschaftsfähigkeit, zur Übernahme von Selbstverantwortung, zum Abbau von Angst und Aggressivität und zum Erwerb adäquater Konflikt- und Problemlösungskompetenzen angeboten werden.

zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 5 Abs. 32

Anlage C5

LEHRPLAN DER SONDERERZIEHUNGSSCHULE

(SONDERSCHULE FÜR ERZIEHUNGSSCHWIERIGE KINDER)

1.

PRÄAMBEL

Der Lehrplan der Sondererziehungsschule (Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder) gilt für Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionaler Benachteiligung und/oder besonderen erzieherischen und unterrichtlichen Bedürfnissen. Einer Beschulung nach diesem Lehrplan geht eine umfassende interdisziplinäre Diagnostik voraus.

Für diese Schülerinnen und Schüler gelten je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Lehrplan der Volksschule (Anlage A), Lehrplan der Mittelschule (Art. 1 des NMS-Umsetzungspakets, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, Anlage 1), der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule (Anlage C 1) oder der Lehrplan der Polytechnischen Schule (BGBl. II Nr. 236/1997 in der jeweils geltenden Fassung).

2.

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrplan für erziehungsschwierige Kinder verfolgt verstärkt erziehungsbetonte und sozial integrierende Ziele und stellt dabei verhaltenspädagogische Bemühungen und Arbeitsbedingungen in den Vordergrund.

Über die allgemeinen Bildungsziele der Schularten hinausreichend stellt die Stärkung der sozial-emotionalen Kompetenzen und die Entwicklung der Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler das spezifische Erziehungsziel der Sondererziehungsschule dar, um ihnen die aktive Teilhabe am schulischen, gesellschaftlichen und künftigen beruflichen Leben zu ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Den Schülerinnen und Schülern soll ein Lernumfeld geboten werden, welches einen Verbleib an der allgemeinen Schule bzw. die Reintegration in diese und den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Schulart sowie die Entwicklung von Berufsperspektiven ermöglicht.

3.

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Unter Berücksichtigung der allgemeinen didaktischen Grundsätze, wie sie in den Lehrplänen der Volksschule, der Mittelschule, der Allgemeinen Sonderschule oder der Polytechnischen Schule dargestellt werden, erfordern Erziehung und Unterricht nach dem Lehrplan der Sondererziehungsschule die Beachtung weiterer didaktischer Grundsätze.

Den Lebensumständen und besonderen Bedürfnissen erziehungsschwieriger Kinder ist durch geeignete verhaltenspädagogische Fördermaßnahmen und Beziehungsangebote zu entsprechen.

Die Unterrichtsplanung ist den individuellen Bedürfnissen und der vorhandenen Leistungsfähigkeit anzupassen: Lernumgebung, Zeitstrukturen, Leistungsanforderungen und die Gestaltung des Schul- und Klassenklimas haben sich daran zu orientieren.

Dies beinhaltet die Berücksichtigung nachstehend angeführter schulartspezifischer didaktischer Grundsätze:

3.1 Die Gestaltung von Bindung und Beziehung

3.2 Berücksichtigung individueller Erziehungs- und Lernvoraussetzungen

3.3 Handlungsorientierter Unterricht

Im Vordergrund stehen konkretes Handeln und Erleben in unterschiedlichen Unterrichtsformen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, Sachkompetenz und Methodenkompetenz entwickeln.

3.4 Kooperation und Vernetzung

3.5 Spezifische Förderdiagnostik und individueller Förderplan

Die Planung der Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen erzieherischen Bedürfnissen erfordert eine spezifische Diagnostik. Zur Gewinnung eines mehrdimensionalen Beurteilungsbildes unter Vermeidung vorgefasster Alltagstheorien oder monokausal vereinfachender Erklärungsversuche sind alle diagnostischen Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.

Dabei sollen folgende Dimensionen verstärkt Berücksichtigung erfahren:

Die so gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Gestaltung des Unterrichts und die Erstellung des individuellen Förderplans.

Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose, benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu deren Erstellung und Umsetzung tragen alle mit der Schülerin und dem Schüler befassten Lehrerinnen und Lehrer in gemeinsamer Verantwortung bei.

4.

UNTERRICHTSPLANUNG

Die spezifischen Lern- und Leistungsvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen erzieherischen Bedürfnissen erfordern eine flexible Planung und Gestaltung des Unterrichts.

Dem Entwicklungsstand und den Lernvoraussetzungen der jeweiligen Schülerinnen und Schüler ist durch individualisierende und differenzierende Lernangebote Rechnung zu tragen.

Für die Unterrichtsplanung ergeben sich daraus folgende Aufgabenstellungen und methodisch-didaktische Konsequenzen:

Besondere Beachtung und pädagogischen Einsatz erfordern Anfangs- und Einbindungsphasen, Übergangsphasen, Stresssituationen, Situationen außerhalb der Schule (zB Lehrausgänge, Wandertage, Projektunterricht) oder akute Konfliktsituationen.

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