Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-09-01
Letzte Aktualisierung 2025-09-01
Status Aufgehoben · 2023-06-02
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 19
Änderungshistorie JSON API

Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch ein breit gefächertes Bildungsangebot, Differenzierung und gezielte individuelle Zuwendung einzugehen. Durch partnerschaftliche Lernformen sowie durch die Vermittlung von Lerntechniken sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernbereitschaft und Lernmotivation zu fördern. Sowohl lernschwache als auch überdurchschnittlich lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.

Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.

Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Z 3.14 schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern gemäß Z 3.14 schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Erzieherinnen bzw. Erziehern durch individuelle Lernunterstützung zu fördern.

Bei der Erstellung des Betreuungsplans ist die Abfolge von gegenstandsbezogener bzw. individueller Lernzeit so zu wählen, dass den Schülerinnen und Schülern täglich Freizeitphasen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

4.

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

4.1 Orientierung an den Schülerinnen und Schülern sowie Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen

Der Unterricht hat sich grundsätzlich an den Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren sowie an ihre Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an ihre Vorstellungswelt anzuknüpfen.

Diese individuell unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Kognition, personale und soziale Identität bilden die Grundlage für die Anbahnung weiterer Entwicklungsschritte und Festlegung der Lernziele.

Der bisherige Verlauf und der aktuelle Stand der Entwicklung, die Vorerfahrungen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sind wesentliche Grundlagen für gezielte Fördermaßnahmen. Das familiäre Umfeld, die für die Schülerinnen und Schüler entscheidenden Bezugspersonen, Freizeitaktivitäten sowie außerschulische Fördermaßnahmen sind ebenso bedeutsam wie die Bedingungen der schulischen Situation.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist insbesondere in der Grundstufe I und II darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss im Sinne von § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes auch darauf Bedacht genommen werden, dass den Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für Bewegung und Freizeitaktivitäten bleibt.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten trägt zur positiven Entwicklung der Schülerinnen und Schüler bei.

4.2 Konzentration der Bildung

Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Ganzheit – d.h. vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen – zu bilden, ohne dabei einen Bereich zu vernachlässigen. Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass die Lehrinhalte in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen der Schülerin bzw. dem Schüler zu vermitteln sind.

Durch fächerübergreifenden und -verbindenden Unterricht ist den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu gegeben, Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen. Vernetztes Denken soll dazu beitragen, die Welt zu verstehen, mit zu gestalten und zu verändern.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben durch integratives Zusammenwirken – zB im Projektunterricht – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten.

4.3 Anschaulichkeit und Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat Lerngelegenheiten zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten und den Kindern und Jugendlichen die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen.

Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

4.4 Sachgerechtheit

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.

Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“ hinzuführen.

4.5 Aktivierung und Motivierung

In allen Bereichen des Unterrichts sind, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers zu wecken und zu pflegen.

Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung wird dadurch geschaffen, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.

Um dies zu gewährleisten, sind folgende Motivationshilfen einzusetzen:

– Anknüpfen an Interessen der Schülerinnen und Schüler;

– Offenlegung der Zielsetzungen und Unterstützung der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers beim selbstständigen Setzen realistischer Ziele;

– Unterstützungsangebote, die zu Erfolgserlebnissen führen und die Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler erweitern;

– Vermeidung von Über- bzw. Unterforderung;

– attraktive Aufbereitung des Lehrstoffes;

– Einsatz von Arbeitsmitteln mit hohem Aufforderungscharakter.

4.6 Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu stärken.

Durch einen lebensbedeutsamen, situations-, handlungs- und praxisorientierten Unterricht soll die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Die Unterrichtsinhalte sind so auszuwählen, dass sie für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Aufgaben und Herausforderungen Bedeutung haben. Ausgehend von den konkreten Erfahrungen und den persönlichen Interessen der Schülerinnen und Schüler werden neue Inhalte erarbeitet und in Beziehung zu ihrer Lebenswelt gesetzt. Durch vielfältiges Handeln (praktisches Tun, Entdecken, Experimentieren usw.) in lebensnahen Situationen unter Einbeziehung möglichst vieler Sinne erfahren und erfassen die Schülerinnen und Schüler ihre Umwelt und entwickeln dabei eigene Begriffs- und Denkstrukturen. Diese sind in alltagsbezogenen Situationen möglichst lebensnah anzuwenden. Dafür bieten sich projektartige und offene Lernformen sowie Realbegegnungen im weitesten Sinn an.

Die Auseinandersetzung mit bedeutenden Anlässen, interessanten Erlebnissen sowie aktuellen Situationen trägt zum Erwerb von Kompetenzen und zur Entwicklung neuer Sichtweisen bei.

Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter und ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.

Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.

Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

4.7 Aufgaben, Prinzipien und Ziele sonderpädagogischer Förderung

Sonderpädagogik ist ein elementarer Bereich der allgemeinen Pädagogik, der wichtige Impulse setzt.

Sonderpädagogische Förderung verwirklicht das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Lernbehinderung auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende Bildung und Erziehung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung. Sie orientiert sich an der jeweiligen individuellen und sozialen Situation und schließt die persönlichkeits- und entwicklungsorientierte Vorbereitung auf zukünftige Lebenssituationen ein.

Sie erfordert die Gestaltung von Lernumwelten, die Schülerinnen und Schülern – ausgehend von deren Fähigkeiten und Stärken – die Aneignung von Lerninhalten, Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen ermöglicht.

Zur sonderpädagogischen Förderung gehören über den Unterricht hinaus Unterstützungs- und Beratungsangebote im schulischen und außerschulischen Umfeld sowie die Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen.

Schülerinnen und Schüler müssen unterstützt werden, sich auf aktive, kreative und kooperative Weise Lerninhalte anzueignen. Sie benötigen entsprechende Kompetenzen, um Unterrichtsinhalte zu begreifen, zu behalten und anzuwenden. Sie sind daher mit Arbeitsformen und Lernstrategien vertraut zu machen, die ein selbstständiges Arbeiten, Handeln und Üben ermöglichen.

Lehrerinnen und Lehrer begleiten, helfen, motivieren und sind Ansprechpartnerin und -partner. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zum Lernen an, schaffen neue Lernsituationen, setzen Vertrauen in das Können und in die Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, gewähren Zeit und lassen auch Fehler als Chance für neue Einsichten und Lernprozesse zu.

Arbeiten und Üben in therapeutischer und funktioneller Absicht ist unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung. Diese Übungen verstehen sich als ein durchgängiges Prinzip sonderpädagogischer Förderung im Unterricht, welches zu einer positiven Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler beitragen soll. Insbesondere können durch diese Übungen die Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnistraining und Wahrnehmung sowie die motorische und soziale Entwicklung unterstützt werden.

Die Arbeit mit Individuellen Förderplänen dient der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Unterrichtsthemen sind mit den in den Individuellen Förderplänen beschriebenen Methoden zu erarbeitet. Ziel ist es, das individuelle Entwicklungspotenzial der Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen.

4.8 Individualisieren, Differenzieren und Fördern

Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat sich nicht nur im Förderunterricht zu bemühen, den Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua. sehr häufig voneinander.

Diese Unterschiede müssen erkannt und beachtet werden und bilden die Grundlage für individualisierende und differenzierende Lernangebote. Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens.

Um diese Aufgabe bestmöglich erfüllen zu können, hat jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer von einer individuellen Planung auszugehen. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.

Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu ihrer erfolgreichen Umsetzung tragen alle am Bildungsprozess Beteiligten in gemeinsamer Verantwortung bei.

Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende wesentliche Aufgabenstellungen und methodisch-didaktische Konsequenzen:

– Schaffen einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme;

– Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten;

– Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld;

– Berücksichtigung des unterschiedlichen Unterstützungsbedarfs;

– Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist;

– Einsatz unterschiedlicher Sozialformen;

– Hilfestellung durch Mitschülerinnen und Mitschüler (Peer-Teaching);

– Überprüfung und Bewertung der getroffenen Maßnahmen und gesetzten Ziele in Zusammenhang mit den Entwicklungsfortschritten der Schülerinnen und Schüler;

– Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.

4.9 Lernorganisation und Lernformen

Lernorganisation umfasst die Aspekte „Gestaltung des Unterrichts“ und „Lernen – lernen“.

Um Schülerinnen und Schüler nach ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, ihren Begabungen und Fähigkeiten zu fördern, ist der Unterricht schülerzentriert, handlungsorientiert und differenziert zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler müssen genügend Zeit für die persönliche Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff haben.

Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.

Bei der Gestaltung des Unterrichts ist Wert zu legen auf

– inhaltlich – fachliches Lernen;

– sozial – kommunikatives Lernen;

– emotionales Lernen;

– methodisch – strategisches Lernen.

Organisationsformen, bei denen das eigenverantwortliche Lernen im Mittelpunkt steht, sind wesentliche Elemente des Unterrichts. Diese können sein: Epochalunterricht, offenes Lernen, projektorientiertes Lernen, Projektunterricht, Wochenplanarbeit uvm.

„Lernen – lernen“ besteht darin:

– Lernen als Prozess zu verstehen;

– entsprechende Lerntechniken kennen zu lernen und anzuwenden;

– kritisches Denken und eigenverantwortliches Lernen weiter zu entwickeln;

– Lernergebnisse zu überprüfen und in weiterer Folge zu reflektieren.

4.10 Soziales Lernen

Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Leben von Kindern und Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten. Durch das soziale Lernen werden geeignete Situationen aufgegriffen und somit wird eine kontinuierliche Lernentwicklung ermöglicht.

In Verbindung mit und neben dem fachlichen Lernen ist auch das soziale Lernen der Kinder und Jugendlichen anzuregen, zu fördern und weiter zu entfalten.

Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer Identität zu unterstützen, ist eine grundlegende pädagogische Aufgabe. Dazu gehört im System Schule, identitätsfördernde Bedingungen zu gestalten und dabei die besonderen Lebenserschwernisse der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu berücksichtigen.

Identität kann nur im Austausch mit anderen entwickelt werden und muss in Interaktionen mit der Umwelt ständig reflektiert und neu gewonnen werden.

In besonderer Weise ermöglicht das soziale Lernen das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben von Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das Verständnis für Manipulation und die Sensibilisierung für Geschlechterrollen.

Die Bildung von Identität und die Stärkung des Selbstwertgefühls erfordert, die eigenen Wertmaßstäbe, Bedürfnisse und Interessen einzubringen und sich gleichzeitig auf die Anforderungen und Erwartungen des sozialen Umfeldes einzulassen. Das setzt auf der einen Seite die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich geltenden Werten und Normen voraus, auf der anderen Seite bedarf es eines Bewusstseins der persönlichen Bedingungen, Bedürfnisse, Interessen und Einstellungen.

Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben in der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Peer Tutoring usw.) und das Aufgreifen von sozialen Themen im Unterricht.

Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung geschaffen werden.

Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.

Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle. Dies gilt in der Klasse oder Lerngruppe beim Mitgestalten einer lebendigen Schulgemeinschaft und dient dem Verständnis für andere größere Sozialgebilde (Gemeinde, Bundesland, Österreich als Staat in Europa usw.) Damit soll Verantwortungsbewusstsein für verschieden große Solidargemeinschaften bei den Schülerinnen und Schülern grundgelegt bzw. gefestigt werden. Dies gelingt nur, wenn Vorurteile bewusst gemacht und Toleranz zu üben gelernt werden. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, unterschiedlicher Schulstufen, mit unterschiedlicher Muttersprache, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sowie mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.

4.11 Interkulturelles Lernen

Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.

Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in ihrer Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.

4.12 Bewusste Koedukation

Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.

Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen.

4.13 Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; Leistungsbeurteilung

Lernerfolge stehen in enger Wechselwirkung mit den Beziehungen, die Schülerinnen und Schüler zu sich selbst, zu anderen und zu ihrer Umwelt herstellen und vermitteln Sicherheit, Wohlbefinden, Vertrauen, Akzeptanz und Wertschätzung. Sie wecken und fördern das Interesse für Neues und motivieren zum weiteren Lernen.

Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, hat die Lehrerin bzw. der Lehrer zu versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu soll sie bzw. er trachten, durch zielgerichtete Wiederholungen und Übungen mit abwechslungsreichen Materialien und Medien, Wechsel der Aufgabenstellungen, Anknüpfen an Bekanntes, Herstellen von Querverbindungen in motivierender und individualisierender Form, den Lernertrag zu sichern. Hausübungen sollen die Unterrichtsarbeit durch vielfältige und interessante Aufgabenstellungen ergänzen. Dabei ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe auch § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes).

An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.

Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.

Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Wissen und Fertigkeiten. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig. Sie soll Anleitung zur Selbsteinschätzung sein sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.

4.14 Einsatz spezifischer Materialien

Alle zur Unterstützung und Kompensation eingesetzten Materialien müssen den besonderen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angepasst werden und sollen selbstständig gehandhabt werden können. Es ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer in Kooperation mit allen Beteiligten dies sicher zu stellen, damit der Einsatz möglichst problemlos statt finden kann.

5.

STUNDENTAFELN

A. Stundentafeln der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)

Schulstufen und Wochenstunden
Pflichtgegenstände 1. 2. 3. 4. Gesamt
Religion 2 2 2 2
Sachunterricht 3 3 3 3
Deutsch, Lesen, Schreiben 5 5 6 6
Mathematik 3 3 4 4
Musikerziehung 2 2 1 1
Bildnerische Erziehung 2 2 2 2
Technisches Werken/Textiles Werken 2 2 2 2
Bewegung und Sport 3 3 3 3
Verbindliche Übungen
Lebende Fremdsprache - - x x
Verkehrserziehung x x x x
Gesamtwochenstundenzahl 20-23 20-23 22-25 22-25 90
Förderunterricht 1 1 1 1
Unverbindliche Übungen
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Interessens- und Begabungsförderung (1)-2 (1)-2 (1)-2 (1)-2
Verkehrserziehung (1)-2 (1)-2 (1)-2 (1)-2
Chorgesang (1)-2 (1)-2 (1)-2 (1)-2
Spielmusik (1)-2 (1)-2 (1)-2 (1)-2
Darstellendes Spiel (1)-2 (1)-2 (1)-2 (1)-2
Technisches Werken/Textiles Werken (1)-2 (1)-2 (1)-2 (1)-2
Bewegung und Sport (1)-2 (1)-2 (1)-2 (1)-2
Einführung in die Informatik - - (1)-2 (1)-2
Lebende Fremdsprache - - (1)-2 (1)-2
Muttersprachlicher Unterricht 2-6 2-6 2-6 2-6
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Interessens- und Begabungsförderung 1 1 1 1
Verkehrserziehung 1 1 1 1
Chorgesang 1 1 1 1
Spielmusik 1 1 1 1
Darstellendes Spiel 1 1 1 1
Technisches Werken/Textiles Werken 1 1 1 1
Bewegung und Sport 1 1 1 1
Einführung in die Informatik - - 1 1
Lebende Fremdsprache - - 1 1
Muttersprachlicher Unterricht 2-6 2–6 2–6 2-6

Ergänzende Anmerkungen

Schulstufen und Wochenstunden: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können von der ersten bis zur vierten Schulstufe innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt im höchstens zwei Wochenstunden erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.

Lebende Fremdsprache: 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

Verkehrserziehung: 10 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel.

Unverbindliche Übungen: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Siehe Z 6 der Bemerkungen zur Stundentafel.

Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.

Bemerkungen zur Stundentafel der Grundstufe I und II (1. bis 4. Schulstufe)

1.

Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.

2.

Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.

3.

Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.

(Anm.: Z 4 aufgehoben durch Art. 1 Z 20, BGBl. II Nr. 379/2020)

5.

Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Z 3 ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.

6.

Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.

7.

Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung.

B. Stundentafeln der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)

1.

Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen

Schulstufen und Wochenstunden
Pflichtgegenstände 5. 6. 7. 8. Summe
Religion 2 2 2 2 8
Deutsch 13-21
Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung 3-9
Geographie und Wirtschaftskunde 4-11
Mathematik 12-20
Geometrisches Zeichnen 1-3
Biologie und Umweltkunde 4-11
Chemie 1-3
Physik 1-8
Musikerziehung 4-10
Bildnerische Erziehung 4-11
Technisches Werken/Textiles Werken 4-11
Ernährung und Haushalt 2-6
Bewegung und Sport 12-18
Verbindliche Übungen
Lebende Fremdsprache 4-8
Berufsorientierung 0-1 0-1 1-2 1-4
Gesamtwochenstundenzahl 25-31 26-31 28-32 28-32 111
Förderunterricht 2 2 2 2
2.

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Schulstufen und Wochenstunden
Pflichtgegenstände 5. 6. 7. 8. Summe
Religion 2 2 2 2 8
Deutsch 5 5 5 5 20
Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung - 2 1 1 4
Geographie und Wirtschaftskunde 1 1 2 2 6
Mathematik 5 5 5 4 19
Geometrisches Zeichnen - - - 1 1
Biologie und Umweltkunde 1 2 2 2 7
Chemie - - - 1 1
Physik - 1 1 1 3
Musikerziehung 1 1 1 1 4
Bildnerische Erziehung 1 1 1 1 4
Technisches Werken/Textiles Werken 3 3 3 3 12
Ernährung, Haushalt 1,5 1,5 1,5 1,5 6
Bewegung und Sport 3 3 3 3 12
Verbindliche Übungen
Lebende Fremdsprache 1 1 1 1 4
Berufsorientierung - - x x
Gesamtwochenstundenzahl 24,5 28,5 28,5 29,5 111
Förderunterricht 2 2 2 2
Schulstufen und Wochenstunden
--- --- --- --- --- ---
Unverbindliche Übungen und Freigegenstände Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes, einer verbindlichen bzw. unverbindlichen Übung 5. 6. 7. 8. Summe
Interessen- und Begabungsförderung 2-8
Verkehrserziehung 2-8
Berufsorientierung 2-8
Chorgesang 2-8
Spielmusik 2-8
Darstellendes Spiel 2-8
Technisches Werken/Textiles Werken 2-8
Bewegung und Sport 2-8
Einführung in die Informatik 2-8
Lebende Fremdsprache 2-8
Muttersprachlicher Unterricht 8-24
Freigegenstände
Lebende Fremdsprache 4-8

Ergänzende Anmerkungen

1.

Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen:

Technisches Werken/Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.

Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden.

2.

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Technisches Werken/Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.

Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert im Ausmaß von je 32 Jahresstunden in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Z 2 der Bemerkungen zur Stundentafel.

Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.

Unverbindliche Übungen und Freigegenstände: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Bemerkungen zur Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)

1.

Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.

2.

Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.

(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 22, BGBl. II Nr. 379/2020)

4.

Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.

C. Stundentafeln der Deutschförderklassen

1.

Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)

Wochenstunden pro Semester
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Deutsch in der Deutschförderklasse 15
Religion 2
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 x2
Gesamtwochenstundenzahl x3

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)


1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe).

2.

Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)

Wochenstunden pro Semester
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Deutsch in der Deutschförderklasse 20
Religion 2
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 x2
Gesamtwochenstundenzahl x3

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)


1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe).

6.

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 180/2019

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschule (Anlage A) in Anwendung zu bringen.

d)

Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

7.

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER PFLICHTGEGENSTÄNDE DER GRUNDSTUFEN I, II UND DER SEKUNDARSTUFE I

Sachunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Sachunterricht soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, ihre unmittelbare und mittelbare Lebenswirklichkeit zu erschließen.

In diesem Sinne hat der Sachunterricht die Aufgabe, an entsprechenden Beispielen die vielseitige Betrachtungsweise der Wirklichkeit sowie die Stellung des Menschen insbesondere die der Schülerin bzw. des Schülers in dieser Wirklichkeit bewusst zu machen.

Ein kindgemäßer, gleichzeitig aber auch sachgerechter Unterricht führt die Schülerinnen und Schüler allmählich zu einem differenzierten Betrachten und Verstehen ihrer Lebenswelt und befähigt sie damit zu bewusstem und eigenständigem Handeln.

Im Sachunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen erwerben, die zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit und zu selbstständigem Wissenserwerb führen.

Der Unterrichtsgegenstand Sachunterricht ist in folgende Erfahrungs- und Lernbereiche gegliedert:

– Gemeinschaft und soziale Beziehungen

– Raumorientierung

– Zeitorientierung

– Wirtschaftsorientierung

– Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Didaktische Grundsätze:

Bei der Unterrichtsplanung und bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Inhalte aus den einzelnen Teilbereichen unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler ganzheitlich aufeinander abgestimmt werden.

Darüber hinaus sollen Zusammenhänge im Lernen und Denken der Schülerinnen und Schüler durch situationsorientierte Unterrichtsanlässe, durch handelnde Arbeitsweisen (zB entdeckendes Lernen, projektorientiertes Lernen) sowie durch sinnvolles Vernetzen von bereichsübergreifenden Aspekten angestrebt werden.

Die Aufgliederung des Sachunterrichts in Erfahrungs- und Lernbereiche ist für die Planung und die Gestaltung der Unterrichtsarbeit nicht das primär strukturierende Prinzip. Vielmehr ist sicherzustellen, dass über die allgemeinen didaktischen Grundsätze hinaus Lernprozesse in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen ermöglicht werden. Es sind daher solche Themenbereiche aufzugreifen, die bereichs- und fächerübergreifendes Lernen zulassen, dabei können auch Einblicke über die Grenzen Österreichs hinaus gemacht werden.

Bei der didaktischen Umsetzung der „europäischen Dimension“ im Unterricht geht es vor allem um das Entwickeln von Einstellungen, Haltungen und Orientierungen.

Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an der Eigengesetzlichkeit der einzelnen Erfahrungs- und Lernbereiche orientieren können.

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen

Lernen in diesem Bereich erfordert besondere didaktische Maßnahmen und Bedingungen und ist nicht selten auf langfristige Prozesse angewiesen; auch Umwege können fruchtbare Elemente dieses Lernens sein. Als innere Voraussetzung bedarf solches Lernen der emotionellen Betroffenheit aller Beteiligten. Lernen in diesem Bereich ist stets in eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Toleranz einzubetten und erfordert Behutsamkeit und Diskretion der Lehrerin bzw. des Lehrers. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Sexualerziehung.

Hier dürfen die Schülerinnen und Schüler zunächst ihre eigenen Ausdrücke verwenden; sie sollen jedoch lernen, die allgemein akzeptierten Begriffe zu gebrauchen. Als wichtige Rahmenbedingungen sind gerade in diesem Bereich die Formen kooperativen Lernens und ein pädagogisches Klima, in dem sich alle wohl fühlen können, anzusehen.

Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung

Ausgehend davon, dass die Schülerinnen und Schüler sich bereits in ihrer unmittelbaren Umgebung zurechtfinden können, soll diese Orientierungsfähigkeit erweitert werden durch Orientierungsspiele und kindgemäße Übungen sowie durch Hinführen zu bewusstem Reagieren auf Regeln und Symbole (zB Verkehrsregeln und Verkehrszeichen).

Beispiele aus der Umgebung der Schülerin bzw. des Schülers bilden die Grundlage für das Erkennen von Zusammenhängen zwischen landschaftlichen, verkehrstechnischen, kulturellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.

Als Veranschaulichungs- und Vermittlungshilfen bieten sich an:

– Einsatz von Modellen und einfachen Skizzen;

– bewusste Betrachtung landschaftlicher Geländeformen und Vergleichen mit der Wirklichkeit und realistischen Abbildungen (zB Fotos);

– Darstellen, Beschreiben, Vergleichen der geographischen Umwelt des Heimatortes, des Schulortes, der Gemeinde, des politischen Bezirkes und des Bundeslandes;

– Sammeln von Anschauungsmaterial zur Illustration und Festigung der geographischen Kenntnisse;

– Orientierung unter Verwendung möglicher Orientierungshilfen wie Kompass, Plan, Karte und Ähnlichem.

Der Lehrerin bzw. dem Lehrer steht dafür eine Vielfalt methodischer Möglichkeiten zur Verfügung:

– das Aufgreifen realer sozialer Begebenheiten und Situationen;

– die verbale Darstellung und Verarbeitung sozialer Ereignisse und Probleme in unterschiedlichen Gesprächssituationen;

– Verbalisieren von Gefühlen, Einstellungen und Meinungen;

– das Verdeutlichen sozialer Erscheinungen und Abläufe sowie von Gefühlen durch Darstellen und Bearbeiten in verschiedenen Spielformen;

– das Einholen und Verarbeiten von Informationen über sich selbst und andere;

– soziale Situationen erfahrbar machen und für sie verschiedene Lösungsmöglichkeiten suchen (zB Bild- und Textvorgaben);

– die vielfältigen Möglichkeiten des Schullebens für Begegnungen, soziales Planen, Entscheiden und Handeln (zB klassenübergreifende Aktionen, Patenschaften, Einbeziehung der Eltern);

– das Planen und Durchführen sozialer Vorhaben.

Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung

Schulanfängerinnen und Schulanfängern ist die Orientierung in zeitlichen Dimensionen nur in erlebnismäßig erfassbarem Ausmaß möglich; das Orientierungsvermögen muss daher durch entsprechende Hilfeleistung systematisch ausgebaut und begrifflich erfassbar gemacht werden, indem Ereignisse, Personen, Gegenstände, zu denen die Schülerin bzw. der Schüler Beziehungen herstellen kann, in den Unterricht einbezogen werden.

An bedeutsamen Zeitbildern aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler soll der historische Raum zunehmend erfasst werden.

Als Lern- und Arbeitsformen bieten sich an:

Sammeln, Ordnen und Vergleichen von Informationen unter historisch-kulturellem Aspekt;

Erkunden und Erkennen von Veränderungen der Umwelt der Schülerin bzw. des Schülers und ihrer bzw. seiner Bezugspersonen durch Beschreiben, Darstellen (Rollenspiel), Vergleichen, zeitliches Zuordnen (Entwicklungsreihen);

Begegnung mit Zeuginnen und Zeugen und anderen Quellen der Vergangenheit.

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung

Elementares wirtschaftskundliches Lernen erfolgt primär in der unmittelbaren Begegnung und Auseinandersetzung mit jenen Ausschnitten und Zusammenhängen der Wirtschaft, denen die Schülerinnen und Schüler in ihrem täglichen Leben begegnen.

Darüber hinaus sind immer wieder auch jene Erfahrungen aufzugreifen, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation gewonnen haben. Bezüge zu ihrer künftigen Rolle als Konsument bzw. in Arbeitswelt, Wirtschaft und Kultur sollen in kindgerechter Form hergestellt werden.

Für das Lernen in diesem Bereich stehen der Lehrerin bzw. dem Lehrer mehrere methodische Möglichkeiten zur Verfügung:

der wirtschaftskundlich akzentuierte Lehrausgang; das Auswerten von Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben; das Befragen von Personen, die von ihren eigenen wirtschaftlichen Erfahrungen berichten können (Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Expertinnen und Experten);

das Arrangieren von Lernsituationen mit Hilfe originaler Materialien aus dem Bereich der Wirtschaft (Lebensmittel, Kleidung, Verpackungsmaterial, Werbemittel, Werkzeuge und dergleichen) sowie mit einschlägigem didaktischem Material;

durch das Klären grundlegender Begriffe aus dem Wirtschaftsleben Tatsachen und Zusammenhänge besser verständlich machen;

Abläufe solidarischen wirtschaftlichen Handelns in spielerischer Form durchschaubar machen;

angemessenes Verhalten in Geschäften und Betrieben (zB Einkaufen, Reklamieren, Werbeangebot, Preis- und Qualitätsauszeichnungen).

Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Die didaktischen Überlegungen müssen sich auf die Tatsache stützen, dass die Schülerinnen und Schüler besonderes Interesse an der lebenden Natur zeigen. Die beste Voraussetzung für Lernmotivation und effektiven Unterricht ist die direkte Begegnung mit der Natur. Dabei muss auf Natur- und Umweltschutz Bedacht genommen werden.

Wo die unmittelbare Begegnung mit der Natur nicht möglich ist oder zur Veranschaulichung nicht ausreicht, muss die Nachbildung der Wirklichkeit herangezogen werden (zB Filme). Der Unterricht hat solchen didaktischen Konzepten zu folgen, die es ermöglichen, dass in den Kindern der Wunsch zum Entdecken und Erforschen der Natur verstärkt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen in den Gebrauch altersgemäßer Bestimmungsbücher eingeführt werden.

Durch Vernetzung des Lernbereiches Naturwissenschaftliche Zusammenhänge mit den anderen Bereichen des Sachunterrichts wird die Vertiefung verantwortungsvollen und umweltgerechten Verhaltens angestrebt. Entsprechend der Bedeutung von Gesundheit und Bewegung ist eine enge und nachhaltige Vernetzung mit dem Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport anzustreben.

Die didaktischen Überlegungen müssen von der Tatsache ausgehen, dass das Interesse des Kindes sehr stark auf technische, physikalische und chemische Sachverhalte seiner Umwelt ausgerichtet ist.

Neben der unmittelbaren Begegnung mit der Wirklichkeit kommt dem Versuch besondere Bedeutung zu. Er integriert sämtliche fachspezifische Arbeitsweisen und fördert Lernbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Kooperationsfähigkeit. In diesem Zusammenhang sind die in der Werkerziehung gewonnenen Produkte und Erkenntnisse einzubeziehen.

Grundstufe I

Lehrstoff:

1.

und 2. Schulstufe

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen

Beispielsweise:

– sich in der neuen Gemeinschaft zurechtfinden

– für das Zusammenleben wichtige Gesprächsregeln anwenden

– Ordnungsformen im Schulalltag kennen lernen und einhalten

– Beiträge für das Zusammenleben leisten

– besondere Anlässe und Formen von Festen kennen lernen und gemeinsam gestalten

– die Familie als Lebensgemeinschaft – verschiedenen Funktionen und Rollen der Familienmitglieder besprechen, unterschiedliche Formen von Familien thematisieren

– über Erfahrungen, die in anderen Gemeinschaften gemacht wurden, sprechen

– die Notwendigkeit von Regelungen und Ordnungen in Gemeinschaften einsehen

– eigenes Verhalten und die eigene Rolle gegenüber anderen beobachten – sich selbst beschreiben

– Gefühle und Stimmungen in bestimmten Situationen beschreiben

– Spiele zur Verbesserung der Kommunikation

– das Anderssein der Mitmenschen wahrnehmen, sich damit auseinander setzen und andere akzeptieren

– richtiges Verhalten gegenüber möglicher Verführung und Gewalt

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

– die Klasse und die Schule als neue Gemeinschaft erleben

– das Zusammenleben in verschiedenen Gemeinschaften kennen lernen

– die Familie als Lebensgemeinschaft erfahren

– sich selbst und andere kennen lernen

Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung

Beispielsweise:

– räumliche Beziehungen (zB links – rechts, davor – dahinter, weit – nahe) erkennen und benennen

– Standorte von Dingen, Wege und Entfernungen beschreiben

– an Modellen bzw. in der unmittelbaren Umgebung Orientierungsgesichtspunkte gewinnen

– im Zusammenhang mit der Verkehrserziehung den Schulweg und andere Wege beschreiben

– verschiedene Geländeformen, Gewässer Verkehrswege usw. kennen lernen und benennen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

– die unmittelbare Umgebung kennen lernen und sich darin zurechtfinden und erste Orientierungsgesichtspunkte erfassen

– geografische Gegebenheiten der näheren Umgebung kennen und benennen

Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung

Beispielsweise:

– Zeitabläufe erfassen (zB Tagesablauf, Wochenplan, Jahreskreis)

– die Zeit gliedern und durch Erlebnisse und Erfahrungen zu einem alters- und entwicklungsgemäßen Geschichtsverständnis gelangen (zB alte Gebäude, Kulturdenkmäler in der unmittelbaren Umgebung)

– die Verwendung der Uhr und des Kalenders anbahnen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

– Zeitbewusstsein anbahnen

– Zeitabläufe bewusst wahrnehmen

– durch eigene Erlebnisse und Erfahrungen zu einem altersgemäßen Geschichtsverständnis gelangen

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung

Beispielsweise:

– elementare Einsichten über Dinge gewinnen, die wir zum täglichen Leben brauchen

– einen einfachen Produktionsvorgang beobachten und überschauen versuchen

– elementare Kenntnisse über einige Berufe und Arbeitsstätten erwerben

– über grundlegende Zusammenhänge zwischen Arbeit, Geldverdienen und Geldausgeben Bescheid wissen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

– ein erstes Verständnis für das Versorgt werden gewinnen

– einfache Kenntnisse über Arbeit und Verdienst erwerben

Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Beispielsweise:

– die Formenvielfalt von Pflanzen und Tieren in der Natur bewusst betrachten (zB suchen und sammeln von Blättern)

– einige Pflanzen und Tiere kennen und benennen können

– den Bau von Pflanzen und Tieren besprechen

– die Beziehung des Menschen zur Natur verstehen lernen

– die eigene Verantwortung gegenüber der Natur allmählich erkennen

– die Gliederung und die wichtigsten Funktionen des menschlichen Körpers besprechen

– die Voraussetzungen und die Wichtigkeit für eine gesunde Lebensführung kennen lernen

– Informationen über die menschliche Sexualität gewinnen (Geschlechtsunterschiede, Liebe und Partnerschaft)

– Wahrnehmungen und Erlebnisse zu sexuellen Themen klären und die damit verbundenen Gefühle und sozialen Erlebnisse bewusst machen

– gegenüber Sexualtätern schützende und rettende Verhaltensweisen kennen lernen

– mit Geräten umgehen und deren Verwendung besprechen (zB messen, erstes experimentieren)

– über Gefahren beim Gebrauch technischer Geräte Bescheid wissen

– mit technischen Geräten sinnvoll und sparsam umgehen

– Auswirkungen einiger Kräfte kennen lernen (zB Magnetkraft)

– ausgehend von Gegenständen aus der Umwelt Stoffe benennen und besprechen; dabei einige ihrer Eigenschaften und Veränderungen feststellen

– die Gefährlichkeit bestimmter Stoffe (zB Medikamente, Reinigungsmittel) kennen und richtiges Verhalten besprechen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

– Begegnungen mit der Natur

– erste Einsichten über Lebensvorgänge und biologische Zusammenhänge gewinnen

– erste Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere erwerben

– verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber der Natur erlernen

– Kenntnisse über den menschlichen Körper erwerben

– die Bedeutung der eigenen Gesundheit erkennen lernen und gesundheitsbewusstes Verhalten anbahnen

– elementares Wissen und eine positive Einstellung zur menschlichen Sexualität anbahnen

– Kenntnisse über technische Gegebenheiten in der Umgebung erwerben

– verantwortungsbewusstes Handeln beim Gebrauch technischer Geräte entwickeln

– Umgang mit Objekten und dabei spezifische Arbeitsweisen kennen lernen

– Erkenntnisse über Kräfte und ihre Wirkungen erwerben

– Grundkenntnisse über Stoffe und ihre möglichen Veränderungen gewinnen

– sachgemäßes und verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit Stoffen entwickeln

Grundstufe II

Lehrstoff:

3.

und 4. Schulstufe

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen

Beispielsweise:

– zum Zusammenleben in der Schule und in anderen Gemeinschaften durch soziales Verständnis und Handeln beitragen (zB gemeinsame Erlebnisse vorbereiten und mitgestalten)

– besondere Situationen des Gemeinschaftslebens wahrnehmen (zB Hilfsbedürftigkeit anderer erkennen)

– Möglichkeiten schaffen, eigene Gefühle kennen zu lernen, die Gefühle anderer wahrnehmen und damit umzugehen

– Fähigkeiten und Eigenarten anderer erkennen, verstehen und akzeptieren

– Alltagskonflikte aufgreifen, nach ihren Ursachen suchen, mögliche Lösungen finden; mit Konflikten leben können

– eigene Neigungen, Fähigkeiten und Schwächen erkennen

– die Begriffsbildung, Kooperationsfähigkeit, Konzentration und Ausdauer durch verschiedenen Arbeitsweisen, verschiedene Spiele und Spielformen fördern

– Wissen über Einrichtungen und Organe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Gemeinde, des Bezirkes und des Bundeslandes sowie öffentliche Dienstleistungsbetriebe gewinnen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

– die Fähigkeit und Bereitschaft miteinander zu leben und zu arbeiten – in der Schulgemeinschaft und in anderen Gemeinschaften entwickeln

– sich selbst und andere verstehen

– die Verschiedenheit anderer erkennen und sie in ihrem Anderssein verstehen

– eine verantwortliche Einstellung gegenüber der Arbeit und dem Arbeitsmaterial erwerben

– die Bereitschaft wecken, sich Spielregeln unterzuordnen und Spielniederlagen hinzunehmen

– öffentliche Einrichtungen kennen lernen

Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung

Beispielsweise:

– durch Erkundungsübungen die Orientierungsfähigkeit erweitern

– den Verlauf von Wegen und die Landschaftsformen feststellen und beschreiben

– modellhafte Darstellung der unmittelbaren Umgebung (zB Sandkasten)

– ausgehend vom Modell Grundrisse herstellen und dabei das Verständnis für geografische Darstellungen anbahnen

– die Beschreibung bedeutsamer Orientierungspunkte durch Angabe der Himmelsrichtung (zB Himmelsrichtungen mit Hilfe des Kompasses feststellen)

– Übersicht über das eigene Bundesland gewinnen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

– Erkundungs- und Orientierungsübungen in der näheren Umgebung durchführen

– Hilfen zur Orientierung im Raum kennen lernen

– Anbahnen der Arbeit mit Modellen, Skizzen und Plänen als geografische Darstellungsformen

– grundlegende geografische Informationen über das eigene Bundesland gewinnen

Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung

Beispielsweise:

– Zeitabläufe genauer definieren

– Uhr und Kalender zur Bestimmung und Gliederung der Zeit verwenden

– Veränderungen von Menschen und Dingen beobachten und an altersgemäß verständlichen Entwicklungsreihen feststellen

– die Vergangenheit des Heimatortes an einigen ausgewählten Beispielen historischer Zeitbilder zurückverfolgen

– aktuelle Ereignisse unter Beachtung historischer Aspekte erschließen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

– Zeitabläufe erfassen und darstellen

– Uhr und Kalender zur Bestimmung und Gliederung der Zeit verwenden

– Veränderungen in der engeren und weiteren Umwelt im Ablauf der Zeit feststellen und deuten

– Bezugsräume unter Beachtung historischer Aspekte erschließen

– durch ausgewählte Bilder aus der Geschichte und Kultur des Bundeslandes einen ersten historischen Überblick gewinnen

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung

Beispielsweise:

– Einsichten über die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft gewinnen

– persönliche und wirtschaftliche Bedeutung von Arbeit erkennen

– mit Geld umgehen lernen

– den wirtschaftlichen Zusammenhang von Erzeugung, Verteilung und Verbrauch einer Ware an überschaubaren Beispielen des täglichen Lebens aufzeigen

– verschiedenen Formen der Werbung kennen lernen; verschiedene Werbeabsichten feststellen und vergleichen

– verschiedene Berufe besprechen; erkennen, dass sie unterschiedliche Ausbildung erfordern

– die wirtschaftliche und persönliche Bedeutung der Freizeitgestaltung erfassen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

– das Verständnis für Versorgt werden und Versorgen erweitern und vertiefen

– weitere Kenntnisse über die persönliche und wirtschaftliche Bedeutung von Arbeit, Verdienst und Geld gewinnen

– Kenntnisse über Wirtschaftsformen, über Arbeit, Beruf und Erholung gewinnen; Zusammenhänge verstehen

Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Beispielsweise:

– durch Experimentieren Einsichten in einfache ökologische Zusammenhänge gewinnen (zB Wachstum von Pflanzen bei Düngung und Überdüngung)

– Entwicklungsvorgänge, Lebensweisen und Lebensräume bei Pflanzen und Tieren erfassen

– die zur Auseinandersetzung mit der Natur bisher erlernten Arbeitsweisen vertiefen und anwenden

– ausgewählte Bestimmungsbücher gebrauchen lernen

– an Aktionen zum Natur- und Umweltschutz mitwirken

– einfache Experimente planen, durchführen und auswerten (zB Pflanzen unter verschiedenen Lebensbedingungen aufziehen)

– Auswirkungen des eigenen Verhaltens auf die Natur erfassen und Folgen von Fehlverhalten abschätzen und aus diesem Verständnis entsprechend handeln

– Aufgaben und Leistungen einzelner Körperteile und Organe kennen

– die körperliche Gesundheit als eine Grundlage geistigen und seelischen Wohlbefindens erkennen

– die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen und sich gesundheitsbewusst verhalten

– über Bereiche menschlicher Fortpflanzung und Pubertät grundlegendes Wissen erwerben

– Liebe und Partnerschaft als Grundlage menschlicher Sexualität verstehen

– technische Einrichtungen kennen lernen und deren Funktion erkennen

– spezifische Arbeitsweisen erweitern (experimentieren)

– sachgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit Werkzeugen lernen – Vorsichtsregeln zur Vermeidung von Unfällen

– weitere Kräfte und deren Wirkungen (zB Magnetkraft, Wettererscheinungen) kennen lernen

– die Erscheinungsformen verschiedener Stoffe kennen und benennen

– Experimente durchführen und die Ergebnisse festhalten

– die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe besprechen und den Umgang mit ihnen vermeiden

– zur Sammlung wieder verwertbarer Stoffe beitragen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

– Einsichten über Lebensvorgänge und biologische, sowie ökologische Zusammenhänge gewinnen

– Begegnung mit der Natur und dabei spezifische Arbeitsweisen und Fertigkeiten erlernen und anwenden

– Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere erweitern

– sich umweltgerecht verhalten

– Kenntnisse über den menschlichen Körper erweitern

– die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen

– Wissen und eine positive Einstellung zur menschlichen Sexualität erweitern

– Kenntnisse über technische Gegebenheiten aus der Umwelt der Schülerinnen und Schüler vertiefen

– Kenntnisse über Kräfte und ihre Wirkungen ausbauen

– Kenntnisse über Stoffe und ihre Veränderungsmöglichkeiten erweitern

– Sachgemäßes und umweltbewusstes Handeln im Umgang mit Stoffen

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum und zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft. Dabei ist der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen besonders Beachtung zu schenken. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in der Vergangenheit soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz dem Anderen gegenüber in der Gegenwart führen.

Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themenbereiche aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler wie zB Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen aufzugreifen.

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher, kultureller und zeitlicher Dimensionen geben. Dabei sind besonders interkulturelles und globales Lernen in den Unterricht mit einzubeziehen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben.

Die Fragestellungen sollen den Erfahrungen, Problemen und Erkenntnisinteressen der Gegenwart entstammen. Historische Sachverhalte müssen aus dem jeweiligen Kontext heraus erklärt und verstanden werden.

Es ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen politisch bewusstes Handeln entwickeln.

Der Einsatz verschiedener Sozialformen soll dazu beitragen, Erkenntnisse individuell oder gemeinschaftlich zu gewinnen. Eine Diskussionskultur, in der die Meinung der anderen respektiert wird, ist anzustreben.

Historische Kompetenzen

Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).

Der Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Geschichte selbst erzählen) sowie der kritische Umgang mit historischen Darstellungen (zB in Form von Ausstellungen, Spielfilmen mit historischen Inhalten) ist zu fördern. Es sind Möglichkeiten zu eröffnen, durch die die Schülerinnen und Schüler in „freien Arbeitsphasen” und in Projekten forschendes und entdeckendes Lernen praktizieren können (Historische Methodenkompetenz).

Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der individuellen bzw. altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Historische Sachkompetenz).

Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen (Historische Orientierungskompetenz).

Politische Kompetenzen

Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer möglichst selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).

Der Unterricht soll die Bereitschaft und die Fähigkeit zu politischem Verstehen und Handeln fördern. Dazu sind die Entwicklung der Fähigkeiten, politische Konflikte auszutragen, eigene Positionen in politischen Fragen zu formulieren sowie politische Positionen anderer zu verstehen, aufzugreifen und an der Lösung von Problemen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter Rücksichtnahme auf eigene und fremde Bedürfnisse mitzuwirken, anzustreben. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, zB durch Simulationsspiele zu üben (Politische Handlungskompetenz).

Politische Bildung soll einerseits dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Andererseits sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, sich politisch artikulieren und in einen Diskurs mit anderen treten zu können, zB Schülerinnen- und Schülervertreterwahl (Politische Methodenkompetenz).

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