Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
– konsumkritisches Verhalten ausbauen und die Beurteilung von Produkten entwickeln anhand der Erarbeitung eines Anforderungskataloges am Beginn einer Aufgabe
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– Herstellen einfacher Werkzeuge und Produkte aus leicht zu bearbeitenden Materialien
– konsumkritisches Verhalten weiter ausbauen
Lehrstoff:
und 8. Schulstufe
Gebaute Umwelt
Beispielsweise:
– Erleben und Vergleichen von unterschiedlichen Gebäudetypen
– Entwickeln von Konzepten für das Wohnen von Menschen mit ähnlichen oder unterschiedlichen Bedürfnissen
– Auseinandersetzung mit Ausstattung und Funktionalität von Wohnräumen
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereichs, eventuell Fantasien und Denkmodelle für die Zukunft entwickeln
– Erkennen der Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur und über die daraus resultierenden Probleme sprechen
Technik
Beispielsweise:
– Erweitern und Vertiefen der Einsichten anhand von Funktionsmodellen mit Hebel-, Zug- und Drehmechanismen, Sperr- und Bremsvorrichtungen, Lenk- und Antriebsmöglichkeiten bei Fahrzeugen
– Funktionsweise von Bauteilen erarbeiten und bei einfachen Grundschaltungen anwenden
– Reparaturen und einfache Montagen aus dem lebenspraktischen Umfeld der Schülerinnen und Schüler durchführen
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Gewinnen von Einsichten in verschiedene Antriebs-, Lenkungs- und Steuerungssysteme
– Erweitern des Verständnisses für verschiedene Funktionsweisen aus dem Bereich der Hydro- und Aerodynamik
– Lesen und Verstehen von einfachen elektrischen Schaltplänen
Produktgestaltung/Design
Beispielsweise:
– Anfertigen von Werkstücken auch nach selbst angefertigten Werkzeichnungen
– konsumkritisches Verhalten weiter ausbauen – Zusammenhänge zwischen Form, Funktion, Werkstoff, Ökologie und Ökonomie erkennen
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Herstellen anspruchsvollerer Werkzeuge und Produkte aus Materialien mit höheren Anforderungen
– Planen, Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgütern
– konsumkritisches Verhalten weiter ausbauen
Textiles Werken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Textilien spielen eine wesentliche Rolle in der Lebenswelt der Menschen und bedingt eine bewusste Auseinandersetzung mit entsprechenden Materialien, Prozessen und Produkten. Durch tätige Beschäftigung mit Werkstoff und Werkzeug sollen Einsichten in die Bereiche textile Materialien, Design/Produktgestaltung-Umweltgestaltung, Kleidung, Wohnen sowie in die Arbeits- und Berufswelt gewonnen werden, die die Schülerinnen und Schüler befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu ihrer Umwelt zu entwickeln.
Im Textilen Werken sollen fachspezifische Erkenntnisse über Materialien, textile Herstellungsverfahren und Gestaltungsprozesse erworben werden und beim Herstellen beziehungsweise Umgestalten textiler Produkte Anwendung finden.
Im Mittelpunkt steht die tätige Auseinandersetzung mit Textilien und anderen Materialien. Der Wert des praktischen Arbeitens soll erfahren werden und dadurch an Bedeutung gewinnen. Die regelmäßige Werkbetrachtung ermöglicht eine entsprechende Reflexion.
Im Umgang mit Material, Werkzeug und Maschinen sollen Gefahren erkannt und Sicherheitsmaßnahmen sowie Verhaltensregeln eingehalten werden. Auf entsprechende Gestaltung des Arbeitsplatzes ist Rücksicht zu nehmen.
Unterrichtsinhalte sind miteinander zu verknüpfen sowie Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (zB zum Sachunterricht, zu Deutsch, zum Technischen Werken) herzustellen. Aufbauend auf individuellen Fähigkeiten, Vorkenntnissen, Bedürfnissen und Interessen sollen Fertigkeiten geübt und die Selbstständigkeit gefördert werden. Spezifische Kriterien der Wahrnehmung und Motorik sollen bei allen Tätigkeiten Berücksichtigung finden und auch gezielt trainiert werden.
Kreativität, Experimentierfreude, Spontaneität und Flexibilität sollen einen zentralen Stellenwert im Textilen Werken einnehmen. Soziale Kompetenzen wie zB Teamfähigkeit oder Hilfsbereitschaft sollen beim gemeinsamen Tun gefördert werden und zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Im Unterrichtsgegenstand Textiles Werken sollen sowohl der Weg als auch das Ergebnis gleichwertige Bedeutung haben.
Das entdeckende und forschende Lernen soll die Ausbildung des kreativ-produktiven Denkens fördern, zur Persönlichkeitsbildung und zur Berufsorientierung beitragen.
In allen Bereichen der Werkerziehung sind Gewissenhaftigkeit, Konzentration und Ausdauer, Arbeitshygiene und Unfallverhütung, Material- und Zeitökonomie sowie Sinn für Ordnung und Sauberkeit anzustreben. Soziale Erfahrungen sind zu ermöglichen.
Schwerpunkte sind:
– Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe
– Fertigkeiten in den textilen Grundtechniken
– Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben
– Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung auf dem Textilsektor zur Feststellung eigener Bedürfnisse
– Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen
– kritische Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage von Entscheidungsfindungen
– Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten
– verantwortungsvolles Handeln für eine menschengerechte Umweltgestaltung
– Begabungen zur Lebensgestaltung
– Sicherheitsbewusstsein und den werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen
Didaktische Grundsätze:
Der Gegenstand Textiles Werken soll durch Freude am Tun zu grundlegenden Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen.
Im Textilen Werken sollen den Schülerinnen und Schülern an unterschiedlichen Beispielen bewusst gemacht werden, dass Textilien aus dem Alltag nicht wegzudenken sind. Im handelnden Umgang mit Textilien kann eine positive Einstellung zum Material aufgebaut werden. Durch vielfältiges Arbeiten und Gestalten mit und an Materialien werden Interesse und Motivation geweckt. Freude am Tun kann ausschließlich durch anschauliche Aufbereitung der Themen und Aufgabenstellungen geweckt und erlebt werden. Die Wertschätzung der Lehrperson gegenüber den Arbeiten der Schülerinnen und Schüler kann wesentlich zu deren positiver Einstellung gegenüber dem Unterrichtsgegenstand beitragen.
Im Rahmen einer Werkbetrachtung wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, sich über die Arbeiten gedanklich auszutauschen und darüber miteinander zu reflektieren. Gegenseitiges Akzeptieren wird dabei erlernt, Kritikfähigkeit geübt und die individuelle Persönlichkeit gefördert. Beim Erproben textiler Verfahren und Prozesse und beim Herstellen von Produkten werden vielfältige Erfahrungen gesammelt. Dabei ist eine kritische Auseinandersetzung mit textilen Produkten anzubahnen und zu fördern.
Indem sich die Auswahl der Themen an den Interessen, Bedürfnissen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler orientiert, wird der Zugang zu Arbeitsprozessen erleichtert. Sie erleben dabei das Herstellen von Produkten für den jeweils eigenen, ganz persönlichen Bedarf und das Mitgestalten ihrer Umwelt. Bei der Auswahl der Verfahren soll auf Aktualität, Verwendungszweck, Praxisbezug usw. Rücksicht genommen werden.
Durch Sammeln und Vergleichen von Informationen und praktischen Erfahrungen lernen Kinder ua. Achtung und Verständnis für Textilien aus der Gegenwart und aus der Vergangenheit. Bei der Auseinandersetzung mit Textilien können Einsichten sowohl in die eigene Kultur als auch in andere Kulturen gewonnen werden.
Ebenso bieten aktuelle Situationen und Aktivitäten Möglichkeiten für fächerübergreifendes Arbeiten. Ganzheitliches Lernen und Lernen in Sinnzusammenhängen sollen den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die Vernetzung einzelner Fachbereiche und Unterrichtsgegenstände bewusst zu erkennen.
Schöpferisches Tun in verschiedensten Sozialformen wie Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und der Arbeit im Team ermöglicht die Zuordnung nach persönlichen Neigungen und Fähigkeiten. Individuelle, auf die Situation des Kindes abgestimmte Aufgabenstellungen fördern Arbeitshaltung, Ausdauer und Konzentration.
Die Rechts- und Linkshändigkeit sind zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung und Gestaltung ist entsprechend den Voraussetzungen der Kinder auf größtmögliche Differenzierung Wert zu legen.
Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und Kooperationsvermögen sind bei der praktischen Arbeit zu fördern.
Der bewusste Einsatz von Rohmaterialien und dessen Recycling ist zu vermitteln.
Beim Entwerfen und Planen ist die zeichnerische Darstellung auch mit modernen Technologien als Mittel der Information zu fördern.
Hinsichtlich der Werkstoffe und der Technologien ist der Ökonomie und Ökologie auf allen Schulstufen Rechnung zu tragen.
Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Elektrogeräte und Maschinen sind zu beachten; die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen sind einzuhalten.
Grundstufe I
Lehrstoff:
und 2. Schulstufe
Materialien/Textiltechnologie
Beispielsweise:
– Materialien durch Betrachten und Fühlen kennen lernen
– grundlegendes über Herkunft und Gewinnung textiler Rohstoffe (zB Baumwolle) erfahren
– den spielerischen Umgang mit Materialien erleben (zB durch Fadenspiele)
– unterschiedliche textile Materialien haptisch-taktil und visuell unterscheiden und beschreiben
– Fördern der Sensomotorik beim Durchführen von Tätigkeiten (zB beim Einfädeln, Verknoten)
– Trainieren der Finger- und Handgelenksbeweglichkeit (zB beim Stecken, Fädeln)
– einfache Werkzeuge und Arbeitsgeräte entwickeln und erproben
– zur Unfallverhütung durch sachgerechten Umgang mit Werkzeug und Material beitragen
– Herstellen von Schnüren und Bändern (zB durch Drehen, Flechten)
– Herstellen von einfachen Flächen und Formen (zB durch Weben)
– Gestaltungsübungen und -möglichkeiten mit Papier, Stoff, Faden- und Naturmaterialien
– Planen und Entwickeln einfacher Schnittformen für Flächen und Hüllen
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– Sammeln und Erproben elementarer Erfahrungen mit textilen Materialien und anderen Werkstoffen
– Sensibilisierung der Wahrnehmung und Schulung der Motorik
– Handhabung von Werkzeugen und Arbeitsgeräten
– Unfallverhütung
– Herstellungsverfahren kennen lernen
– Gestaltungsprozesse und einfache Schnitte entwickeln
Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung
Beispielsweise:
– Spiele aus Materialmix erfinden, entwickeln und erproben
– sich selbst für Spiele verändern (zB durch Verkleiden)
– Textiles in Bezug auf Verwendung und Brauchbarkeit in Beruf und Alltag zuordnen und prüfen
– erste Zusammenhänge zwischen Zweck, Form, Farbe und Herstellungsverfahren kennen lernen
– Entdecken und Erforschen der eigenen Kultur und andere Kulturen kennen lernen hinsichtlich Kleidung, Schmuck, Wohnen und Spielen
– Kunstbegegnung durch Kunstbetrachtung
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– Textilien als Impuls zum Spielen und Lernen
– Textilien in Alltags- und Berufswelt kennen lernen
– einfache Produkte herstellen
– verschiedene Kulturen und ihre Textilkunst kennen lernen
– Textilkunst kennen lernen
Grundstufe II
Lehrstoff:
und 4. Schulstufe
Materialien/Textiltechnologie
Beispielsweise:
– die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit textilem Material und textilen Techniken festigen und anwenden können
– erworbenes Wissen über Herkunft und Gewinnung textiler Rohstoffe (zB Baumwolle, Jute) erweitern
– über Pflegeeigenschaften textiler Materialien erfahren und „erleben“
– Experimentieren und Arbeiten mit Materialien (zB Umgestalten, Reißen, Färben, Drucken)
– Sensibel machen für die Verwendung verschiedener Materialien
– Werkzeuge materialgerecht einsetzen, mit Bedienungsanleitungen vertraut machen und manche davon praktisch anwenden
– Einblick in die historische Entwicklung von Arbeitsgeräten gewinnen
– Maßnahmen zur Unfallverhütung durch sachgerechten Umgang mit Werkzeug und Material erkennen und gezielt einsetzen
– Herstellen von Schnüren und Bändern (zB durch Knüpfen, experimentelles Weben, Maschenbilden)
– handwerkliche und industrielle Verfahren vergleichen (zB Nähen mit der Hand und Nähen mit der Nähmaschine)
– Erweitern der Gestaltungsmöglichkeiten (zB durch Sticken, Bedrucken, Marmorieren)
– individuelle Schnittformen entwickeln und anwenden
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Erweitern von Erfahrungen mit textilen Materialien und anderen Werkstoffen
– Experimentieren und Arbeiten mit Materialien
– Erkennen der Zusammenhänge zwischen Wahrnehmung, Motorik und Handeln
– Erlernen sachgerechter Handhabung von Werkzeugen
– Einbeziehen historischer Aspekte
– Unfallverhütung
– Erproben, Einsetzen und Kombinieren textiler Techniken
– Einsichten in industrielle Herstellungsverfahren gewinnen
– Kenntnisse hinsichtlich Gestaltungsprozesse und Schnittentwicklung erweitern
Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung
Beispielsweise:
– Herstellen von textilen Spielobjekten, mit Kleidungsstücken und Accessoires Signale setzen, Bühnenbilder entwerfen
– Spiele aus verschiedenen Kulturen vergleichen und eventuell herstellen
– textile Produkte unterscheiden und nach verschiedenen Kriterien beurteilen lernen
– mit Textilien und textilen Accessoires Räume gestalten
– die Bedeutung von textilen Materialien, Objekten und Kleidungsstücken aus der Vergangenheit kennen lernen und mit der Gegenwart vergleichen
– Begegnung mit anderen Kulturen aus den Bereichen Kleidung und Wohnen erleben und verstehen
– Kunstobjekte gestalten und präsentieren
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Gestalten von Spielobjekten, Kostümen und Spielumgebung
– Historische und kulturelle Aspekte des Spiels
– Textilien im Alltag und in der Berufswelt
– Verändern und Gestalten textiler Produkte
– Textile Tradition und ihre Ausdrucksform
– Interkulturelle Begegnungen
– Textilkunst erfahren
Sekundarstufe I
Lehrstoff:
und 6. Schulstufe
Materialien/Textiltechnologie
Beispielsweise:
– Kennenlernen und erproben fadenbildender oder fadenverstärkender Verfahren, praktisches Anwenden flächenbildender Verfahren mit Fasern und Fäden
– Eigenschaften der Fasern, Pflege- und Pflegekennzeichen im Hinblick auf die sachgerechte Auswahl von Textilien
– Kennen lernen, Umsetzen und praktisches Anwenden von flächenverbindenden oder flächengestaltenden Verfahren, Schnitte entwickeln, weitere Grundformen und ihre Abwandlungen kennen lernen und anwenden
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– textile Techniken und nähtechnische Grundverfahren für die selbstständige Fertigung anwenden
– Kenntnisse über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe erwerben
– Eigenschaften und Pflege von Fasern
Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung
Beispielsweise:
– Kenntnisse über Funktionen der Kleidung, Möglichkeiten individueller Gestaltung und Aktualisierung von Kleidungsstücken unter Berücksichtigung funktionaler und ästhetisch-gestalterischer Gesichtspunkte erweitern
– Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken
– Raumfunktionen und Darstellung von Räumen (zB Grundriss, Maße)
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken kennen lernen
– erste Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge gewinnen
– Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der eigenen Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit kennen lernen
– eigene Entwürfe unter Berücksichtigung einfacher Gestaltungskriterien für das Design umsetzen
– die unterschiedlichen Funktionen von Kleidung erkennen
– weitere Einsichten in Wohnbedürfnisse gewinnen
Lehrstoff:
und 8. Schulstufe
Materialien/Textiltechnologie
Beispielsweise:
– Anwenden von Fadenbildenden, Fadenverstärkenden oder Flächenbildenden Verfahren, Planen und Erproben der Einzel- und Serienfertigung
– Einsatzmöglichkeiten neuer technologischer Hilfsmittel
– textile Prüfverfahren, Textilveredelung praktisch erfahren
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– textile Techniken und nähtechnische Grundverfahren für die selbstständige Fertigung anwenden
– weitere Kenntnisse über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe erwerben
– textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken erkennen
Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung
Beispielsweise:
– praktisches Anwenden von Flächengestaltenden oder Flächenverbindenden Verfahren
– Schnitte aus Vorlagen und einfache Abänderungen
– Reflexion der Planungs- und Durchführungsarbeiten sowie der Erscheinungsform und Funktionalität des Produkts
– Unterschiede selbst gefertigter und industriell hergestellter Produkte im Hinblick auf Qualität, Originalität und Kosten erkennen
– Phänomene der Mode, Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung hinsichtlich des Verwendungszweckes, der Gesundheit und des Wohlbefindens
– Planung und Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken, Reinigung und Pflege
– Vergleichen der unterschiedlichen Bekleidungen in den verschiedenen Kulturkreisen
– Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Textilien des Innenraums durch selbstständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben erweitern
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– weitere Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge gewinnen
– Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der eigenen Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit erweitern
– eigene Entwürfe unter Berücksichtigung von Gestaltungskriterien für das Design umsetzen
– die Funktionen von Kleidung kennen und Kulturvergleiche anstellen
– Analyse und Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung
– kritisches Konsumverhalten in den Bereichen Kleidung, Wohnen, Werbung, Mode und Freizeit entwickeln
– Erlernen der Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Textilien des Innenraums
Ernährung und Haushalt
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ernährung und Haushalt ist ein themenzentrierter und handlungsorientierter Unterrichtsgegenstand und soll Entscheidungsgrundlagen für die Förderung des psychischen, physischen, sozialen und ökologischen Wohlbefindens anbieten.
Die Zusammenhänge zwischen Alltagsgestaltung und Lebensqualität sollen aufgezeigt werden. Ein zentrales Anliegen in allen Fragen der Lebensgestaltung muss die Gesunderhaltung sein.
Das Bewusstsein, dass dem Leben im Haushalt unterschiedliche Wert- und Normvorstellungen zu Grunde liegen, soll zu aufgeschlossenem, tolerantem Umgang miteinander sowie im multikulturellen Umfeld führen.
Der Unterricht in Ernährung und Haushalt soll zur selbstständigen Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigen, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist.
Der Unterrichtsgegenstand Ernährung und Haushalt gliedert sich in die Teilbereiche:
– Ernährung und Gesundheit
– Haushalt und Gesellschaft
– Verbraucherbildung und Gesundheit
– Lebensgestaltung und Gesundheit
Didaktische Grundsätze:
Die praktische Anwendung von Erkenntnissen ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts in Ernährung und Haushalt. Für die praktische Erprobung empfiehlt sich die Nutzung von fachspezifischen Unterrichtsräumen, die den erforderlichen Ausstattungs-, Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen.
Einfache, grundlegende Arbeitstechniken sind zu vermitteln und zu üben. Bei der Auswahl von Lebensmitteln und beim Zusammenstellen von Speisen und Speisefolgen sind ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Moderne Technologien und Kommunikationssysteme sind dem Lernanlass entsprechend sinnvoll zu nutzen.
Selbstständigkeit, Übernahme von Verantwortung und Kooperation sind bei der Bewältigung von Aufgaben wesentliche Kompetenzen und daher im Unterricht ausreichend zu üben.
Für den Unterrichtsertrag unerlässlich ist ständiges Üben und Wiederholen von Arbeitsabläufen; Möglichkeiten von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind wahr zu nehmen.
Der Schwierigkeitsgrad der Lehrstoffinhalte ist nach dem individuellen Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich auf den einzelnen Schulstufen aufzubauen.
Sekundarstufe I
Lehrstoff:
Ernährung und Gesundheit
Beispielsweise:
– Bedeutung der gesunden Ernährung und Regeln für eine gesunde Ernährung
– Nährstoffauswahl und Nährstoffzusammensetzung
– die Ernährungspyramide
– lebensnotwendige Inhaltsstoffe unserer Nahrung und deren Aufgabe im menschlichen Körper
– Mahlzeiten des Tages – Tagesleistungskurve
– Garmachungsarten und Konservierungstechniken
– Unfallverhütung, Sicherheitsmaßnahmen – Verhaltensregeln
– Erste Hilfe – Hausapotheke
Haushalt und Gesellschaft
Beispielsweise:
– Einkaufsplanung, Einkauf – Wirtschaften mit Geld
– Bevorratung im Haushalt – Konservierung
– Haushaltsgeräte
– Haushalt und Umwelt – Mülltrennung
– Ordnungs- und Reinigungsarbeiten
– Tisch-, Ess- und Trinkkultur, Regeln des Servierens
– Hygieneverhalten
Verbraucherbildung und Gesundheit
Beispielsweise:
– Preis-, Qualitäts- und Handelsklassen
– Marktinformation, Werbung, Markterkundung
– Lebensmittelgesetz und Konsumentenschutz
– Lebensmittelkennzeichnung
Lebensgestaltung und Gesundheit
Beispielsweise:
– Gerichte planen und zubereiten
– verschiedene Arbeitstechniken für die Zubereitung
– Energiebedarf in Bezug auf Alter und Tätigkeiten
– verschiedene Kostformen (zB Diätkost)
– Feiern und Feste im Jahreskreis
– Interkulturelle Aspekte
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Aufgaben der Haushaltsführung selbstständig bewältigen zu können
– Arbeitsabläufe planen zu können
– ökonomisches und kritisches Verbraucherdenken zu entwickeln und verantwortungsbewusstes Kauf- und Konsumverhalten zu lernen
– Marktinformationen kennen und durch sinnvolles und preisbewusstes Einkaufen zu nützen
– einen Überblick über die Grundlagen einer gesunden Ernährung zu gewinnen
– sich für eine der Gesundheit dienliche Ernährungsweise entscheiden zu können
– mit Lebensmitteln sachgerecht und verantwortungsvoll umgehen zu lernen
– nach Rezepten Speisen zubereiten zu lernen
– Formen der Bevorratung von Lebensmitteln kennen und Einsicht in deren Nutzen zu gewinnen
– Kenntnisse von der Verwendung von Fertig- und Halbfertiggerichten zu erwerben
– Ess- und Tischkulturen kennen und situationsgerecht anwenden zu können
– Arbeitstechniken zur Lebensmittelverarbeitung zu erlernen
– verschiedene Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel und Geräte der Küche in ihrer Funktionalität zu kennen
– Ordnungs- und Reinigungsarbeiten auszuführen
– Hygieneregeln kennen zu lernen und zu beachten
– Unfallgefahren im Haushalt zu kennen und Erkenntnisse der Unfallverhütung im eigenen Verhalten zu berücksichtigen
Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis.
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport gliedert sich in die Teilbereiche:
– Grundlagen zum Bewegungshandeln
– könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
– spielerische Bewegungshandlungen
– gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
– gesundheitsorientiert ausgleichende Bewegungshandlungen
– erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch exemplarische Auswahl von entsprechenden Inhalten differenziert in den einzelnen Alterstufen, wobei der jeweilige Entwicklungsstand zu berücksichtigen ist, folgende Sinngebungen von Bewegung, Spiel und Sport erfahren:
– Förderung der Freude am spielerischen und sportlichen Tun
Grundlagen zum Bewegungshandeln
– Ausbildung und Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen des Bewegungshandelns, Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit. Die Wahrnehmungsfähigkeit verbessern, Bewegungserfahrungen erwerben, erweitern, eigene Stärken erkennen.
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
– Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Schaffen von Möglichkeiten zum Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil. Das Leisten erfahren und reflektieren.
Spielerische Bewegungshandlungen
– Gemeinsames Handeln, Spielen und sich Verständigen. Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten.
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
– Bewegung gestalten und darstellen; sich körperlich ausdrücken.
Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
– Gesundheitsbewusstsein entwickeln; die Fitness verbessern.
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
– Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen, besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten; Erlebnis und Wagnis in Verantwortung für sich selbst und andere erfahren.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder Schulstufe unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen.
Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und durchführung herangezogen werden. Die Schülerinnen und Schüler weisen oft eine sehr unterschiedliche Leistungsfähigkeit auf und sollen möglichst nach Beobachtung und Bewegungsdiagnose zusätzlich individuell gefördert werden (Gruppen-, Partner-, Einzelarbeit).
Die Vermittlung der motorischen Grundlagen hat in jedem Fall unter Berücksichtigung gesundheitsorientierter und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung, wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.
Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung und Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen,
Auf eine sinnvolle Verteilung wie Vielfalt, Ergänzung und Kontrast der Lehrinhalte über die Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern sich auch an den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen orientieren, wobei Kooperationen mit außerschulischen Partnern anzustreben sind. Für ausgewählte Inhalte ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen.
Theoriegeleitete Inhalte sind ausgehend vom Bewegungshandeln zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.
Eine angestrebte Leistungssteigerung hat sich an von Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.
Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung erkennen und einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) beitragen oder auch treffen können.
Grundstufe I
Lehrstoff:
und 2. Schulstufe
Grundlagen zum Bewegungshandeln
Beispielsweise:
– vielfältige motorische Aktivitäten
– Üben von konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (im aeroben Bereich)
– Beweglichkeit
– psychomotorische Schulung und Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung
– Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit
– Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Bewegungsabläufe ohne, mit und an geeigneten Geräten erfahren
– über Hindernisse laufen, weit, hoch und über Hindernisse springen
– in die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen anbahnen
– vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen in einer Schwimmlage anbahnen
– Tauchen mit einfachsten Anforderungen
– Baderegeln kennen lernen
Spielerische Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entwickeln von Spielfähigkeit mit einfachen Anforderungen in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit und ohne Geräte wie zB unterschiedliche Übungen mit dem Ball
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Aufbau von Körperwahrnehmung: einfache Bewegungen zum Rhythmus von Sprechversen
– Singspiele und Kindertänze
– einfache Tanzschritte und einfache Tanzfassungen
Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– den Zusammenhang zwischen Bewegung und körperlichem Wohlbefinden erfahren und die Freude an der Bewegung fördern
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
– Entdecken und Erschließen von einfachen Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen, vorzugsweise im Freien und Erfahrungen mit einfachen, rollenden und gleitenden Geräten gewinnen
– gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen
Grundstufe II
Lehrstoff
und 4. Schulstufe
Grundlagen zum Bewegungshandeln
Beispielsweise:
– Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten
– grundlegender Erwerb konditioneller Fähigkeiten wie zB Ausdauer, und Beweglichkeit
– Verbessern der koordinativen Fähigkeiten (Psychomotorik)
– Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie
– Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung
– die Wichtigkeit einer richtigen Atmung bewusst machen
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten anbahnen
– leichte Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und einander präsentieren
– trainieren von Ausdauer und überwinden von Hindernissen angepasst an die individuellen Möglichkeiten
– in die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen üben
– vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen in einer Schwimmlage üben; Tauchen mit einfachen Anforderungen; einfache Sprünge
– anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Verbessern und vielfältiges Anwenden von sportartspezifischen (Grund)Formen
– Wettkämpfe (und deren Vorformen) in verschiedenen Sportarten und Sportspielen kennen lernen, wobei Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage grundlegend thematisiert werden
Spielerische Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten und Beachtung von Spielregeln
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien
– Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
– Akrobatische und gauklerische Fertigkeiten erproben
Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern: Reaktionen des Körpers bewusst erfahren – zB Ermüdung, Pulsfrequenz
– Erkennen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entdecken und Erschließen von weiterführenden Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen, vorzugsweise im Freien
– Erweiterung der Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten
– Maßnahmen zur Sicherheit kennen lernen; selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen
– Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben
Sekundarstufe I
Lehrstoff
und 6. Schulstufe
Grundlagen zum Bewegungshandeln
Beispielsweise:
– vielfältige motorische Aktivitäten anbieten und üben
– Verbessern der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit
– psychomotorische Schulung
– Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit
– Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung und Aufbau von sportartspezifischen Grundstrukturen
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen, üben und zu kurzen Bewegungsfolgen verbinden
– Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und einander präsentieren
– nach individuellen Voraussetzungen schnell, ausdauernd und über Hindernisse laufen; weit, hoch und über Hindernisse springen; in die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen
– vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen können allenfalls in einer (weiteren) Schwimmlage; Sprünge
– Erlernen, Üben und Anwenden von leichtathletischen Grundformen
– Entwicklung von sportspielübergreifenden Fähigkeiten und Fertigkeiten
– Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedenen Sportarten und Sportspielen durchführen, wobei Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage thematisiert werden; Leistungsgrenzen sollen erkannt und respektiert werden, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verändert werden können
– angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung
Spielerische Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele
– Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalten
– taktische Maßnahmen setzen können
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung
– Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck zu bringen
– Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
– gymnastische Grundformen ohne und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit
– einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten erlernen und üben
Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen
– bewusstes und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper
– Erfahren, Ausgleichen und Vermeiden allfälliger muskulärer Dysbalancen und ebenso motorischer Schwierigkeiten in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung
– Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entdecken und Erschließen von weiteren Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen, vorzugsweise im Freien
– Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten festigen allenfalls erweitern
– gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen
– fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben
Lehrstoff:
und 8. Schulstufe
Grundlagen zu Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Ausbau der vielfältigen motorischen Aktivitäten
– weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit; Kraft (auch Verwendung angemessener Geräte und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit
– Verbessern der koordinativen Fähigkeiten; Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität, Bewegungsökonomie und Erkennen der persönlichen Grenzen
– Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung; sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten entwickeln
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten
– Kunststücke allein, in der Gruppe und im Klassenverband (er)finden, erproben, üben und gemeinsam präsentieren
– möglichst schnell und ausdauernd in einer Lage auch allenfalls in Wettkampfform schwimmen; Kennenlernen einer weiteren Lage. Sprünge
– Verbessern und vielfältiges Anwenden von leichtathletischen Grundformen
– Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen
– Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedenen Sportarten und Sportspielen durchführen, wobei Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage thematisiert werden; Leistungsgrenzen sollen erkannt und respektiert werden, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verändert werden können
– angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung
Spielerische Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technikrelevanten Aspekten
– zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen übernehmen
– taktische Einzelentscheidungen treffen bzw. gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen umsetzen können
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität
– eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien
– kreatives Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
– Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen
– akrobatische und gauklerische Fertigkeiten durchführen
Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– den Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden verstehen (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung)
– Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren
– fachspezifische Informationen über Körperstatik zB Wirbelsäule – und Körperfunktionen zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz erfahren
– Erlernen und Üben der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entdecken, Erschließen von komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen – vorzugsweise im Freien
– Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad, Snowboard)
– Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen; selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen und zu aktiver Hilfeleistung führen
– fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben und ausbauen
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN
Lebende FremdspracheEnglisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die Begegnung mit der englischen Sprache in einer motivierenden Atmosphäre zu ermöglichen, ihr Interesse für diese Sprache zu wecken, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Fähigkeiten zu nutzen und zu erweitern.
Sprachverhalten ist zu entwickeln, um die englische Sprache als Verständigungsmittel im Alltag gebrauchen zu können.
Darüber hinaus sollen alle Möglichkeiten zu sozialem Lernen wahrgenommen werden, die sich beim gemeinsamen Lernen einer fremden Sprache ergeben.
Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben stehen in einem engen Zusammenhang und haben die gemeinsame Aufgabe, einen ganzheitlichen Erziehungs- und Lernprozess in Gang zu setzen.
Diese Teilbereiche sind fächerübergreifend anzuwenden, ergänzen sich gegenseitig, greifen ineinander und führen zum richtigen Verständnis und Gebrauch der englischen Sprache hin.
Einblicke in die Lebensgewohnheiten der Menschen in englischsprachigen Ländern sind zu vermitteln und können zu einer aufgeschlossenen Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften allgemein beitragen.
Schwerpunkte sind:
– Elemente der englischen Sprache und deren Aussprache kennen zu lernen, diese ständig zu erweitern und Einsichten in die Struktur und Funktion dieser Sprache zu gewinnen
– den richtigen Sprachgebrauch vorwiegend im mündlichen, nach Möglichkeit auch im schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen
– Erfahrungen und Gedanken in englischer Sprache auszutauschen und den lebenspraktischen Nutzen bewusst zu machen
Didaktische Grundsätze:
Aus lernpsychologischen Gründen sollte der Englischunterricht – sofern dies organisatorisch möglich ist – in den Gesamtunterricht integriert werden und sich thematisch am Unterricht anderer Gegenstände orientieren.
Der Englischunterricht hat in erster Linie den Aufbau mündlicher Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt.
Das Hörverstehen ist durch regelmäßige Hörübungen sowohl durch das Verstehenlernen der Äußerungen von Lehrerinnen bzw. Lehrern und Mitschülerinnen und Mitschüler als auch durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen anhand von geeigneten Hörtexten zu entwickeln. Dabei sind die Aufgaben in den ersten beiden Lernjahren so zu gestalten, dass sie ohne Lese- und Schreibfertigkeiten bewältigt werden können.
Der Sprechunterricht hat anhand von Dialogen Situationen aus der Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Es ist notwendig, sich auf einen leicht erlernbaren jedoch vielseitig verwendbaren Wortschatz zu beschränken. Dieser Wortschatz ist immer wieder in kurzen, abwechslungsreichen Übungen zu wiederholen, zu festigen, in neuen Zusammenhängen zu verwenden und so weit wie möglich zu erweitern.
Durch Verwendung von zB rhythmischen Sprechübungen und kurzen Reimen werden Ausspracheübungen attraktiv und interessant gestaltet.
Leseverstehen beschränkt sich auf zusammenhängende Äußerungen in Verbindung mit den jeweiligen Themen.
Der passive Wortschatz gewinnt vor allem bei der Entwicklung von sinnerfassendem Lesen Bedeutung. Erst daraus kann ein aktiver Wortschatz individuell entwickelt und aufgebaut werden. Lautes Lesen trägt wesentlich zur Schulung der Aussprache bei; es sollen in der Regel gemeinsam erarbeitete Texte von den Schülerinnen und Schülern laut gelesen werden.
Schreiben ist als eigene Fertigkeit nur in bescheidenem Ausmaß anzustreben. Grundsätzlich ist nichts zu schreiben, was nicht durch vorangegangene Sprechübungen abgesichert ist.
Die Themen des Fremdsprachenlernens ergeben sich aus der Jahresplanung und werden im Laufe der Unterrichtsjahre immer wieder erarbeitet und erweitert.
Folgende Themen bieten sich beispielsweise an:
– meine Familie, meine Freunde und ich
– meine Schule
– meine Freizeit und meine Interessen
– mein Jahresablauf
– mein Körper und mein Befinden
– meine Umwelt
– Arbeit und Beruf
– Gesellschaft und Kultur
Grundstufe II
Lehrstoff:
und 4. Schulstufe
Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung einfacher Sprechsituationen
Beispielsweise:
– Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hinführung zum bewussten Zuhören durch Übungen zur Lautwahrnehmung und Lautunterscheidung
– Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hinführung zum Einander-Zuhören und zum Verstehen und Erschließen fremdsprachlicher Äußerungen, Anweisungen und Aufforderungen unter Zuhilfenahme aller Sinne
– Bewältigung einfacher Sprechsituationen im sozialen Kontext: einfache Grußformen, Familienmitglieder und Freunde vorstellen, einfache Glückwünsche, Dank ausdrücken und Entschuldigungsformen
– Wiedergeben von einfachen Texten: Sprüche, Reime, Lieder und Spiele
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe verstehen
– Hörtexte über Medien erfassen, sofern sie Thematisches an Bekanntes anschließen
– kurze Dialoge führen und verstehen
– einen Grundwortschatz aufbauen
Sekundarstufe I
Lehrstoff:
und 6. Schulstufe
Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung komplexerer Sprechsituationen
Beispielsweise:
– Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hören von Texten, die kommunikativen Wert haben und aus bekannten Elementen bestehen
– Bewältigung von Sprechsituationen im sozialen Kontext: Grußformen, Familienmitglieder und Freunde vorstellen, Einladungen, einfache Telefonate, Glückwünsche, Danken und Entschuldigen, Reagieren auf Fragen und Erteilen von Auskünften
– Beziehungen regeln: Befinden erfragen, eigenes Befinden beschreiben, um Erlaubnis bitten und darauf reagieren
– Nichtwissen bzw. Nichtverstehen äußern
– Sprüche, Reime und Lieder
– Spielszenen und Rollenspiele
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– Äußerungen verstehen
– Dialoge führen und verstehen
– den bereits erworbenen Grundwortschatz ständig erweitern
– themenbezogene Hörtexte im Wesentlichen verstehen
– Sprüche, Reime und Lieder reproduzieren
– kurze Spielszenen und Rollenspiele realisieren
Lehrstoff:
und 8. Schulstufe
Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung von Sprech- und Alltagssituationen
Beispielsweise:
– Handlungen anbahnen: um Hilfe ersuchen und Hilfe anbieten, Vorschläge machen und darauf reagieren, Anordnungen erteilen und verstehen
– Alltagssituationen in der Fremdsprache bewältigen: Informationen einholen und geben
– Stellungnahmen abgeben
– Wünsche und Gefühle ausdrücken und erfragen
– Sprüche, Reime und Lieder
– Spielszenen und Rollenspiele
– Texte lesen, eventuell schreiben und verfassen
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Informationen im Rahmen vorgesehener Themen und Situationen geben und erfragen
– persönliche Befindlichkeiten zum Ausdruck bringen
– Sprüche, Reime und Lieder reproduzieren
– sich über Erlebtes und Erarbeitetes äußern
– kurze Spielszenen und Rollenspiele realisieren
– Texte sinn erfassend und richtig artikuliert lesen
– Mitteilungen und Texte verfassen
Verkehrserziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Verkehrserziehung zum bewussten Wahrnehmen, zu einer kritischen, verantwortungsvollen und umweltbewussten Einstellung und zu überlegtem Handeln in Verkehrssituationen geführt werden.
Verkehrserziehung soll:
– Zusammenhänge zwischen Verkehrsregelung und Verkehrsablauf sowie zwischen Verkehr und Umwelt aufzeigen
– die Fähigkeit der Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktion als Voraussetzung für eine selbstständige und sichere Teilnahme am Verkehr fördern und trainieren
– erforderliche Kenntnisse über Verkehrszeichen, -einrichtungen, -vorschriften, -wege und -mittel sowie Kenntnisse über die Bedeutung des Umweltschutzes vermitteln
– zur Bereitschaft führen, Normen und Regelungen sowie sonstige Erfordernisse und Gegebenheiten im Verkehr zu akzeptieren und sich um soziales, auf Sicherheit gerichtetes, die Umwelt schützendes Verhalten zu bemühen
– durch Einübung konkreter Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen Anforderungen als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer befähigen
Schwerpunkte sind:
– kritisches, verantwortungsvolles, umweltbewusstes und überlegtes Handeln in Verkehrssituationen
– Zusammenhänge zwischen Verkehrsregelung und Verkehrsablauf sowie zwischen Verkehr und Umwelt zu erkennen
– die Fähigkeit der Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktion als Voraussetzung für eine selbstständige und sichere Teilnahme am Verkehr zu gewinnen und weiter zu entwickeln
– erforderliche Kenntnisse über Verkehrszeichen, -einrichtungen, -vorschriften, -wege und -mittel sowie Kenntnisse über die Bedeutung des Umweltschutzes zu erwerben
– Normen und Regelungen sowie sonstige Erfordernisse und Gegebenheiten im Verkehr zu akzeptieren
– sich um soziales, partnerschaftliches, rücksichtsvolles, auf Sicherheit gerichtetes, die Umwelt schützendes Verhalten zu bemühen
– konkrete Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen Anforderungen als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer einzuüben
Didaktische Grundsätze:
Verkehrserziehung ist ihrem Wesen nach auf die Aneignung normgerechten, situationsangemessenen Verhaltens, das der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer dient, ausgerichtet.
Neben sachlichem Lernen ist Verkehrserziehung wesentlich auch auf soziales Lernen ausgerichtet. Jeder trägt nicht nur für sich selbst, sondern im hohen Maß auch für andere Verantwortung. Durch Prozesse der Selbsterfahrung im Unterricht ist den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, dass in einer Verkehrsgemeinschaft alle Verantwortung zu tragen haben.
Lerninhalte und Anlässe orientieren sich an realen Verkehrsereignissen und -situationen im Umfeld der Schülerinnen und Schüler. Dies schließt die Möglichkeit von Gelegenheitsunterricht ein.
Üben, regelmäßiges Wiederholen und systematische Festigung von Verkehrsregeln in verschiedenen Zusammenhängen und aus verschiedenen Blickwinkeln sind Voraussetzungen für die Sicherung des Unterrichtsertrags.
Verkehrserziehung soll so angelegt werden, dass sie von jeder Schülerin und von jedem Schüler als etwas Wichtiges, Lebensbedeutsames erkannt und akzeptiert wird. Richtiges und zunehmend selbstständiges Verhalten sollte als echte Lernleistung anerkannt und verstärkt werden.
Der Schwierigkeitsgrad der Lehrstoffinhalte ist nach dem individuellen Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich auf den einzelnen Schulstufen aufzubauen.
Grundstufe I und II
Lehrstoff:
bis 4. Schulstufe
Verkehrsregeln und Verhalten im Straßenverkehr
Beispielsweise:
– die optische und akustische Wahrnehmung verfeinern und schulen: Lichtzeichen von Anlagen und Fahrzeugen bewusst wahrnehmen und ihre Signalfunktion verstehen; verschiedenste Verkehrsgeräusche (zB Motorengeräusche) bewusst wahrnehmen, unterscheiden und das eigene Verhalten darauf einstellen
– die Kommunikations- und Reaktionsfähigkeit im Verkehr verfeinern und fördern: die im Straßenverkehr gebräuchlichen nonverbalen Kommunikationsmuster wahrnehmen, verstehen und das eigene Verhalten darauf einstellen (zB Handzeichen, Blickkontakt, Warnsignale)
– die Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit möglichst optimieren
– Verkehrszeichen, -vorschriften und -regeln kennen lernen und akzeptieren (zB Benützen des Gehsteigs, Verhalten vor und beim dem Überqueren der Fahrbahn, Zebrastreifen)
– Verkehrsverhältnisse im Einzugsbereich der Schule
– besondere Gefahrenstellen
– der sichere Schulweg
– richtiges Verhalten als Fußgängerin und als Fußgänger üben
– Verhalten beim Mitfahren in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln (zB Verhalten beim Aus- und Einsteigen in ein Verkehrsmittel)
– soziales, vorausblickendes und sicherheitsorientiertes Verhalten im Verkehr (zB sich als Fußgänger sicher verhalten, für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Verantwortung übernehmen, mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen)
– richtiges Verhalten bei Unfällen: entwicklungs- altersgemäß und situationsgerecht handeln
– das Fahrrad als Verkehrsmittel: das verkehrssichere Fahrrad – vorschriftsmäßige Ausrüstung, Sicherheitsausrüstung, Pflege und Wartung, möglichst sichere Beherrschung des Fahrrads, Verhaltensregeln für das Rad fahren auf Freilandstraßen und in verbauten Gebieten
– Verkehr und Umwelt
Berufsorientierung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehend eigenständige Ziele. Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll folgende Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Arbeits- bzw. Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Arbeits- bzw. Berufswelt und soll im Rahmen der Berufsorientierung geübt und gefestigt sein.
Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen.
Berufsorientierung soll die Begegnung der Schülerinnen und Schüler mit der Arbeits- bzw. Berufswelt vorbereiten und möglichst viele praktische Einblicke in das Berufsleben bieten. Der Unterricht soll Interesse an einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch falsche Erwartungen richtig stellen.
Berufsorientierung hat wesentlich dazu beizutragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren persönlichen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen auseinander setzen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll den prozesshaften Charakter der Berufsorientierung berücksichtigen. Er soll die Berufswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufswahlentscheidung hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände, auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.
Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sowie die Berücksichtigung der persönlichen Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler sind dafür Voraussetzung.
Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit und direkte Begegnungen der Schülerinnen und Schüler mit Personen und Einrichtungen aus der Arbeits- bzw. Berufswelt oder dem Ausbildungsbereich (Realbegegnungen wie Betriebs-, Berufs- und Schulerkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch von Messen und weiteren Veranstaltungen zur Berufsinformation usw.) an.
Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und eine intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.
Eine intensive Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten sowie mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen bildet einen wichtigen Schwerpunkt in der Berufsorientierung.
Lehrstoff:
und 8. Schulstufe
Bedeutung und Aspekte von Arbeit und Beruf
Beispielsweise:
– Arbeit und Berufe
– Anforderungsprofile für Arbeit und berufliche Tätigkeiten
– Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Erziehungsberechtigte, Freundeskreis, Wirtschaft und Gesellschaft
– Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler
– Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen
– Formen von Arbeit
– die Arbeits- und Berufswelt erfahren – Realbegegnungen
– Verständnis gewinnen für die Verantwortung des arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft, dem Betrieb, der Gesellschaft und dem Staat
– die Bedeutung von sozialen Kompetenzen
– Arbeit und Gesundheit
– Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe- und Lebensgemeinschaften
– Rollenverständnis von Mädchen und Frauen, Knaben und Männern
– Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten
– Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche
– Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen
– Interessensvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts
– berufsrelevante Informationen
– Beratungseinrichtungen im eigenen Bundesland
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen lernen
– Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen reflektieren und einschätzen zu lernen
– Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können
– durch die Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration auf bestimmte Ausbildungswege die daraus resultierenden Konsequenzen einschätzen lernen
– aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufbauen können
– vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen
– Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten, kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN UND FREIGEGENSTÄNDE
Die Inhalte der unverbindlichen Übungen Verkehrserziehung, Lebende Fremdsprache Englisch, Berufsorientierung, Bewegung und Sport sowie Technisches Werken und Textiles Werken enthalten vertiefende Angebote aus dem Lehrplan der entsprechenden Pflichtgegenstände bzw. der verbindlichen Übungen mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Die Inhalte der unverbindlichen Übungen Interessens- und Begabungsförderung, Chorgesang, Spielmusik, Darstellendes Spiel, Einführung in die Informatik und Muttersprachlicher Unterricht orientieren sich am Lehrplan der Volks- bzw. der Mittelschule.
Der Inhalt des Freigegenstandes Lebende Fremdsprache Englisch enthält vertiefende Angebote aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung Lebende Fremdsprache Englisch mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
A. GRUNDSTUFE I UND II
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 7. und 8. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 9. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
B. SEKUNDARSTUFE I
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 7. und 8. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 9. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 5 Abs. 32
Anlage C 1
LEHRPLAN DER ALLGEMEINEN SONDERSCHULE
PRÄAMBEL
Der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter und bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. den Lehrer. Er ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
Der Lehrplan umfasst acht Schulstufen, welche in die Grundstufe I, die Grundstufe II und die Sekundarstufe I gegliedert sind, und enthält folgende Abschnitte:
– Präambel;
– Allgemeines Bildungsziel;
– Allgemeine Bestimmungen;
– Allgemeine didaktische Grundsätze;
– Stundentafeln;
– Lehrpläne für den Religionsunterricht;
– Bildungs- und Lehraufgaben sowie didaktische Grundsätze und Lehrstoff der Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen sowie Freigegenstände.
Für Schülerinnen und Schüler, die eine Hör- bzw. Sehbehinderung aufweisen, finden die entsprechenden Teile der Lehrpläne der Sonderschule für gehörlose Kinder (Anlage C 2) bzw. der Sonderschule für blinde Kinder (Anlage C 3) Anwendung.
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Allgemeine Sonderschule hat im Sinne der §§ 2, 22 und 23 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten mitzuwirken, Lernprozesse und Lernbedingungen zu schaffen, welche bestehende Barrieren abbauen sowie sie in einer ihrer Lernbeeinträchtigung entsprechenden Weise zu fördern und sie zu einer positiv erfüllten Lebensgestaltung zu führen. Innerhalb der Schulgemeinschaft sollen die Schülerinnen und Schüler Schlüsselqualifikationen entwickeln, die die Gestaltung ihres individuellen Lebens und die Teilnahme am gesellschaftlichen Handeln ermöglichen. Grundlegende Einsichten und Einstellungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten tragen zum Erwerb von Sach-, Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz bei.
Den Kindern und Jugendlichen soll nach Möglichkeit eine der Volksschule oder Mittelschule entsprechende Bildung vermittelt werden.
Die Wissensvermittlung soll die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur aktiven Aneignung sowie zur kritisch prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen in einer komplexen Lebenswelt befähigen und ermutigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre eigenen Lebenspläne und Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln.
Die Auseinandersetzung mit ethischen, moralischen sowie religiösen Werten ist wichtiger Bestandteil des Unterrichts; ebenso sind die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen, die Gleichstellung der Geschlechter in Familie, Beruf und Gesellschaft wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule.
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, ihrem Entwicklungsstand entsprechend Problemstellungen zu definieren, Lösungen zu entwickeln und das Ergebnis zu kontrollieren.
Ziel der Schule ist die Entwicklung und Förderung individueller Begabungen und Möglichkeiten. Wesentliche Bedeutung kommt dem Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen zu, sowie der Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren und Strategien zur Konfliktbewältigung zu erwerben.
Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Globalisierung der Wirtschaft schreitet voran und zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung.
Die jungen Menschen sollen zu verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbst bestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern. Es ist notwendig, bestehende Barrieren bewusst zu machen und abzubauen.
Erziehung und Unterricht tragen dazu bei, dass Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationskompetenz gefördert werden. Informations- und Kommunikationstechnologien zu nutzen und kritisch mit ihnen umzugehen ist eine Grundvoraussetzung für den aktiven und ungehinderten Zugang der Schülerinnen und Schüler zu Information und Wissenserwerb. Dadurch wird die Chance für eine künftige gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie für ein Höchstmaß an selbstständiger Lebensführung beträchtlich erhöht.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
3.1 Gliederung nach Lehrplan – Hauptstufen
Die acht Schulstufen des Lehrplanes der Allgemeinen Sonderschule sind in drei Lehrplan Hauptstufen zusammengefasst:
Grundstufe I: 1.und 2. Schulstufe
Grundstufe II. 3. und 4. Schulstufe
Sekundarstufe I: 5. bis 8. Schulstufe
Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen der Grundstufe I und der Grundstufe II zu zwei Grundstufen zusammengefasst und zwar so, dass sich die Grundstufe I über die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt.
Innerhalb der Grundstufen I und II sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
Wegen des vielfältigen Förderauftrages der Allgemeinen Sonderschule wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung vorgenommen.
Der Lehrplan ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
3.2 Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher Einheiten
Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände, geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an und definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen.
Die angegebenen Inhalte sind als Richtmaß für die Unterrichtsplanung und Leistungsbeurteilung anzusehen.
Der Lehrstoff ist auf Grund des Schulorganisationsgesetzes (§§ 6 und 23) nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden.
Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Eine strenge Trennung des Lehrstoffes nach Unterrichtsgegenständen ist zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fächerübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.
Im gefächerten Unterricht der Sekundarstufe I dürfen die einzelnen Unterrichtsgegenstände keinesfalls beziehungslos nebeneinander stehen, vielmehr müssen Möglichkeiten für Querverbindungen und Wechselbeziehungen genützt werden. Es soll versucht werden, fächerübergreifende Bildungseinheiten zu konzipieren, die über einen längeren Zeitraum in verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt werden können.
Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in den Grundstufen I und II orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.
Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler zu sorgen.
Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 3. und 4. Schulstufe der Grundstufe II integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). In der Sekundarstufe I kann die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.
3.3 Unterrichtsplanung
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.
Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für
– die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fächerübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
– die Konkretisierung der Lehrstoffe;
– die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
– die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts;
– die Eröffnung von vielfältigen Zugängen zum Wissen;
– die Schaffung von Gelegenheiten, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen;
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