Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:
Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, dass die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen vermeidet.
Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.
Auf die Bildungsaufgabe der Sonderschule für gehörlose Kinder und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
In der Sekundarstufe I eröffnet der Lehrplan besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen.
Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.
Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.
Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:
– Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens bzw. einer Sonderschule und insbesondere mit dem Bildungsziel der Sonderschule für gehörlose Kinder,
– Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Begabungen und Interessen sowie die jeweils erforderlichen speziellen Lernmethoden und Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt,
– Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe § 63a des Schulunterrichtsgesetzes).
4.15 Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.
Aufgaben des Betreuungsteils:
Allgemein:
– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
– sprachliche Förderung
– Leseförderung
– Förderung des Gesundheitsbewusstseins
Freizeit:
– Erholung
– individueller Freiraum
– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
– Förderung der Kreativität
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Lernzeiten:
– Förderung der Lernmotivation
– Festigung des Unterrichtsertrages
– Unterstützung des schulischen Erfolgs
– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:
Pädagogisches Konzept und Planung:
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Kommunikation und Austausch:
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.
Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.
Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.
Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.
Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.
Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.
Lernzeiten:
Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.
Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.
Individuelle Lernzeit:
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.
Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
| Lernzeiten | Wochenstunde(n) | |||
|---|---|---|---|---|
| Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.
Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.
Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.
Freizeit:
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.
Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.
An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:
– Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
– Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
– Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
– Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
– Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
– Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
– Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
– Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.
4.16 Politische Bildung
Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.
Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.
Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben:
– Lernmotivation und Lernunterstützung,
– Soziales Lernen,
– Kreativität,
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und
– Rekreation.
Lernmotivation und Lernunterstützung:
Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen einzuüben bzw. anzuwenden.
Soziales Lernen:
Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Kreativität:
Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.
Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung:
Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben sollen.
Rekreation:
Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.
Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten:
Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch Differenzierung und individuelle Zuwendung einzugehen. Sowohl lernschwache als auch überdurchschnittlich lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.
Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.
Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Z 4.14 letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern gemäß Z 4.14 letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Erzieherinnen bzw. Erziehern durch individuelle Lernunterstützung zu fördern.
Bei der Erstellung des Betreuungsplans ist die Abfolge von gegenstandsbezogener bzw. individueller Lernzeit so zu wählen, dass den Schülerinnen und Schülern täglich Freizeitphasen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
5.1 Spezielle pädagogische und organisatorische Maßnahmen
Um den spezifischen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler im Unterricht gerecht zu werden, ist es erforderlich folgende Maßnahmen besonders zu beachten:
– eine den individuellen Bedürfnissen angepasste Sitzordnung,
– adäquate Raumakustik und Beleuchtung,
– Schaffung eines geeigneten Hörklimas,
– Visualisierung von Inhalten,
– spezielle Lese- und Schriftsprachangebote,
– Gesprächserziehung und Dialog,
– gezielte Übungen zur Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit durch Einbeziehung verschiedener Wahrnehmungsbereiche und Überprüfung des Sinnverständnisses in angemessenen Abständen,
– rhythmisch musikalische Erziehung,
– Schulung der Merkfähigkeit und der Konzentration,
– Wiederholung und Zusammenfassen von Inhalten durch Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler,
– optimaler Einsatz der verschiedenen Hörhilfen,
– transparente Strukturierung des Unterrichts:
klare Zielangaben,
Verdeutlichen der Arbeitsschritte,
das Unterrichtsgeschehen begleitendes Schriftsprachangebot,
prägnante Zusammenfassung von Inhalten,
Gliederung des Schriftbildes,
geeignete grafische Darstellungen,
adäquater Medieneinsatz.
Ausgehend von der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler sind die Bildungsinhalte so zu strukturieren, dass sie im vorhandenen zeitlichen Rahmen bewältigt werden können und zur Entfaltung ihrer individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen führen.
Die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler im Bereich Kommunikation - hörgerichtet, lautsprachlich orientiert, lautsprachbegleitende Gebärde und mit ÖGS – sind sehr hoch, weshalb auf einen ausgewogenen Wechsel von Konzentration und Entspannung im Unterrichtsverlauf zu achten ist.
Der sprachlichen Gestaltung des Unterrichts, der Sprache der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler und der Gesprächsführung/Gesprächsdisziplin kommt eine zentrale Bedeutung zu.
Zur optimalen Nutzung des vorhandenen Hörvermögens bedarf es des konsequenten Einsatzes behinderungsspezifischer Hilfsmittel unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen. (zB individuelle Hörhilfen, induktive Versorgung, FM-Anlage, Informations- und Kommunikationstechnologien usw.).
Grundkenntnisse über die Handhabung und die Einsatzmöglichkeiten sind Vorraussetzung für eine effiziente Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung.
5.2 Orientierung an den Schülerinnen und Schülern sowie Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen
Der Unterricht hat sich grundsätzlich an den Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren sowie an ihre Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an ihre Vorstellungswelt anzuknüpfen.
Hören ist die Fähigkeit, Schallereignisse wahrzunehmen und zu verstehen. Unter auditiver Wahrnehmung versteht man das Aufnehmen von Reizen, die durch das periphere Hörsystem und die zentrale Hörbahn verarbeitet und durch Speicherung, Selektion, Differenzierung, Analyse, Synthese, Ergänzung und Integration akustisch strukturiert werden. Hören ist ein aktiver Prozess. Er beeinflusst wichtige Entwicklungsbereiche. Daher müssen besondere Aufgabenschwerpunkte gesetzt werden:
– die Entwicklung des Hörens, die Hörerziehung und das Hörtraining sowie die rhythmisch-musikalische Erziehung;
– die Entwicklung der Lautsprache sowie des Schriftspracherwerbs;
– der alternative Einsatz von Manual- und Gebärdensystemen, ÖGS;
– der Einsatz manueller Kommunikationsmittel zur lautsprachlichen Unterstützung;
– die Förderung der psychosozialen Entwicklung;
– die Persönlichkeitsbildung;
– die Vorbereitung auf die Integration in die Gesellschaft.
Individualisierung verlangt von den Lehrerinnen und Lehrern, dass sie trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Schülerpersönlichkeiten und ihrer Bedingtheiten ernst nehmen und ihnen zu entsprechen versuchen. Dabei werden sie die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im Allgemeinen sowie den Grad ihrer jeweiligen Hörbeeinträchtigung und ihre bisheriger Lernerfahrungen berücksichtigen. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprochen werden.
Bei der Unterrichtsgestaltung ist insbesondere in der Grundstufe I und II darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und lernschwachen Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für Bewegung und Freizeitaktivitäten bleibt.
Im Rahmen der schulischen Förderung gehörloser und hochgradig schwerhöriger Schülerinnen und Schüler müssen im Bewusstsein über die Auswirkungen der Gehörlosigkeit oder Hörbeeinträchtigung für den Lebens- und Bildungsweg eines Kindes oder Jugendlichen die Lernangebote weit gehend individuell ausgewählt und gestaltet werden. Spezifische Lerninhalte und Methoden sollen die Schülerinnen und Schüler auf eine ihrer Begabungen, Neigungen und Leistungsfähigkeit entsprechende Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben sowie in die Gesellschaft vorbereiten.
5.3 Methodenvielfalt beim Spracherwerb
Unter Berücksichtigung der bereits im vorschulischen Bereich angewandten Sprachförderung und ausgehend von den individuellen kommunikativen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist das jeweils geeignete methodische Vorgehen beim Spracherwerb und Sprachausbau zu wählen.
Dazu gehören die Entwicklung von Hör- und Lautsprachkompetenz sowie gegebenenfalls die Entwicklung von Kompetenzen in Österreichischer Gebärdensprache oder der Erwerb von Strategien zur Kompensation und Bewältigung zentraler Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit zentralen Hörstörungen.
5.4 Kommunikatives Prinzip
Der Entwicklung, Förderung und Erhaltung der Kommunikationsbereitschaft kommt ein zentraler Stellenwert zu. Die didaktische Aufbereitung des Unterrichts orientiert sich an den primär vorhandenen sprachlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (hörgerichtet, lautsprachlich orientiert, Manual- und Gebärdensprachsysteme, ÖGS)der Schülerinnen und Schüler. Gespräche und Dialog sind wesentliche Elemente beim Spracherwerb und nehmen mit ihren kommunikativen und verständniserweiternden Funktionen – insbesondere in der Grundstufe I und II – in allen Unterrichtsfächern breiten Raum ein.
5.5 Konzentration der Bildung
Die schulische Erziehung hat die Aufgabe, den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen. Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist.
Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe I, auf der Grundstufe II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner Vermittlung berücksichtigt.
5.6 Anschaulichkeit und Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt
Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten. Sie bzw. er ist angehalten zu versuchen, den Kindern und Jugendlichen die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen.
Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.
5.7 Sachgerechtheit
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hierbei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.
Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“ hinzuführen.
5.8 Aktivierung und Motivierung
In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt werden. Moderne Kommunikations- und Informationstechnologien tragen in einem großen Ausmaß zur Aktivierung und Motivierung gehörloser und hochgradig schwerhöriger Schülerinnen und Schüler bei, die Kommunikationsmöglichkeiten mit der „hörenden“ Umwelt werden verbessert und erweitert.
Die Schülerinnen und Schüler sollen auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule angeregt und mit behindertenspezifischen Angeboten vertraut gemacht werden.
Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Schülerinnen und Schüler anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun insbesondere auf der Grundstufe I und II über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen.
Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung wird dadurch geschaffen, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.
5.9 Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung
Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.
Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.
Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.
Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.
5.10 Individualisieren, Differenzieren und Fördern
Schülerinnen und Schüler, die nach dem vorliegenden Lehrplan unterrichtet werden, benötigen eine weitreichende individuelle Förderung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Hörbeeinträchtigung auf ihrem persönlichen Lebens- und Bildungsweg.
Um diese Aufgabe bestmöglich erfüllen zu können, hat jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer von einer individuellen Planung auszugehen. Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs-, Lern- und Kommunikationsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu ihrer erfolgreichen Umsetzung tragen alle am Bildungsprozess Beteiligten in gemeinsamer Verantwortung bei.
In den Grundstufen I und II unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua. oft sehr häufig voneinander.
Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme erfolgen.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat nicht nur im Förderunterricht zu versuchen, vor allem lernschwächeren Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.
Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwerwiegenden Entscheidungen soll die Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen. Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.
Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler.
Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen:
– Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten;
– Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen sowie auf Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld;
– Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs;
– Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist;
– unterschiedliche Sozialformen;
– hörbeeinträchtigtenspezifische Medien und Hilfsmittel;
– unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Schülerinnen bzw. Schüler;
– Entwicklung von Rückmeldeverfahren, um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten;
– Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.
Differenzierung in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in der Sekundarstufe I
Die für alle Unterrichtsgegenstände formulierten Aussagen zur Differenzierung und Individualisierung gelten auch für die differenzierten Unterrichtsgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache. Diesen Unterrichtsgegenständen kommt im Hinblick auf den weiteren Bildungs- bzw. Ausbildungsweg besondere Bedeutung zu, als Kulturtechniken vermittelt werden, die Kommunikationsfähigkeit erweitert wird und die Übertrittsmöglichkeiten in mittlere und höhere Schulen in besonderem Maße auf die Leistungen in diesen Unterrichtsgegenständen abzielen.
In den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache erfolgt ab der 6. Schulstufe im Kernbereich eine Unterscheidung nach den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“, wobei das Leistungsniveau „Standard AHS“ dem Leistungsniveau der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule entspricht. Die Auseinandersetzung mit den grundlegenden Bildungsinhalten im Leistungsniveau „Standard AHS“ ist auf einem höheren Komplexitätsgrad vorzusehen. Der Komplexitätsgrad einer Aufgabenstellung zeigt sich darin, welche Art der Denkleistungen die Aufgabenstellung von Schülerinnen und Schülern fordert und welche Wege der Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung Schülerinnen und Schüler beschreiten, um zu einer Lösung zu kommen. Einen Plan zu entwickeln, Daten und Belege zu verwenden, Lösungswege zu argumentieren sind komplexe Anforderungen und stellen somit einen höheren kognitiven Anspruch dar als das Wiedergeben von Informationen und Fakten oder das Anwenden von einfachen Verfahren. Da komplexe Aufgabenstellungen das strategische und problemlösungsorientierte Denken fördern, sind im Unterricht auch Schülerinnen und Schüler, die dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet sind, mit komplexen Aufgabenstellungen zu konfrontieren und bei deren Bearbeitung und Bewältigung zu unterstützen.
Ein differenziertes Angebot an grundlegenden und vertiefenden Aufgaben ist grundsätzlich vorzusehen und dient einerseits dem Zugang und der Herausforderung für alle sowie andererseits der Sicherstellung der Durchlässigkeit im Schulwesen. Pädagogische Bemühungen sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ führen.
Die Anforderungen der beiden Leistungsniveaus sind den Schülerinnen und Schülern einsichtig zu machen, vor allem über transparente Beurteilungskriterien mit Bezug zu den zu erwerbenden Kompetenzen. Die Reflexion und Einschätzung des eigenen Leistungsstandes sind zu fördern und es sind den Schülerinnen und Schülern Wege zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit zu eröffnen.
Ab der 6. Schulstufe ist die Zuordnung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers zu den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ im Rahmen der Benotung auszuweisen. Die Zuordnung zu den Leistungsniveaus in den einzelnen Pflichtgegenständen erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 31b SchUG.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch genaue Beobachtung zu aktualisieren, die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen und bei Bedarf eine Neuzuordnung zu einem Leistungsniveau vorzunehmen. Einschätzungen und Prognosen über die Leistungsfähigkeit dürfen nicht bewirken, dass einzelnen Schülerinnen und Schülern Teile des Bildungsangebots vorenthalten werden. Über den aktuellen Stand ihrer Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte regelmäßig zu informieren (§ 19 Abs. 1a SchUG).
Die organisatorische Umsetzung hat sich nach Maßgabe der ausführungsgesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an diesen pädagogischen Zielstellungen zu orientieren. Grundlage ist dabei der von den Prinzipien der Individualisierung/Personalisierung getragene Unterricht im Klassenverband. Das Lernen der Schülerinnen und Schüler rückt (gegenüber dem Lehren) in den Mittelpunkt des Unterrichts. Dieses didaktische Grundschema wird entscheidend unterstützt, wenn Lehrerinnen und Lehrer im Team unterrichten bzw. zusammenarbeiten.
5.11 Förderunterricht in der Sekundarstufe I
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 3a des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.
In die zeitgemäße Förderdidaktik fließen die neuesten Erkenntnisse der Lern- und Motivationsforschung ein. Insbesondere geht es darum, eine individuell passende und andere als die im Unterricht verwendete Herangehensweise zu eröffnen, wenn alle Bemühungen im Rahmen von Differenzierung und Individualisierung/Personalisierung nicht ausreichend waren.
Für die Planung und Umsetzung pädagogischer Fördermaßnahmen sind die in der Schule wirkenden Beziehungen (Schüler/in-Schüler/in, Schüler/in-Lehrer/in, Schüler/in-Eltern etc.), die soziale Situation, lernhinderliche Bedingungen oder mögliche Nebenwirkungen zu beachten. Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, am besten durch das gesamte Lehrerteam, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet.
Förderung baut auf den Stärken und Ressourcen und nicht auf Schwächen oder Defiziten auf. Eine Defizitorientierung ermöglicht es nicht, die jeweiligen Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Situation zu sehen.
Analog zur Arbeit im differenzierten, individualisierten Regelunterricht im heterogenen Gruppen- oder Klassenverband wird die Arbeit im Förderunterricht ständig beobachtet und reflektiert, um die Fördermaßnahmen gegebenenfalls flexibel weiter zu entwickeln oder neu zu konzipieren.
In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, um mit dem gesteigerten Grad an Komplexität in Aufgabenstellungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ entsprechend umzugehen. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard AHS“ unterrichtet werden, dürfen erst nach nachweislicher Ausschöpfung aller möglichen Fördermaßnahmen dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet werden (§ 31b Abs. 5 SchUG). Analog sind für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard“ unterrichtet werden, jedenfalls geeignete Fördermaßnahmen zu ergreifen, wenn sich abzeichnet, dass sie durch eine zusätzliche Förderung die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ erfüllen können. Dies entspricht der Aufgabe der Mittelschule, Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ zu führen (§ 21b Abs. 2 SchOG). Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.
Der Förderunterricht kann als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden.
Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch wird auf Z 4 der Bemerkungen zu der Stundentafel der Sekundarstufe I verwiesen.
5.12 Soziales Lernen
Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug von Kindern und Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht.
In Verbindung mit und neben dem sachlichen bzw. fachlichen Lernen ist auch das soziale Lernen der Kinder und Jugendlichen anzuregen, zu fördern und weiter zu entfalten.
Die Förderung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben von Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für Geschlechterrollen.
Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Peer Tutoring usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht.
Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung geschaffen werden.
Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.
Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle. Dies gilt in der Klasse oder Lerngruppe beim Mitgestalten einer lebendigen Schulgemeinschaft und dient dem Verständnis für andere größere Sozialgebilde (Gemeinde, Bundesland, Österreich als Staat in Europa usw.) Damit soll Verantwortungsbewusstsein für verschieden große Solidargemeinschaften bei den Schülerinnen und Schülern grundgelegt bzw. gefestigt werden. Dies gelingt nur, wenn Vorurteile bewusst gemacht und Toleranz zu üben gelernt werden. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, unterschiedlicher Schulstufen, mit unterschiedlicher Muttersprache, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen (mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.
5.13 Interkulturelles Lernen
Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Dies bedeutet insbesondere auch die Berücksichtigung der kulturellen Besonderheiten der hörenden und der Gehörlosengemeinschaft. Dabei geht es auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen, sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.
Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.
Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.
5.14 Bewusste Koedukation
Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.
Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der von der Ausführungsgesetzgebung gemäß § 8a des Schulorganisationsgesetzes festgelegten Voraussetzungen den Unterricht nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.
5.15 Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen
Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft in die Schule. Eine wichtige Aufgabe in der Grundstufe I und II ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.
Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe I für die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilen der verbindlichen Übungen „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ sowie „Mathematische Früherziehung“ genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe I in drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt, ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er trachten, durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen, Üben, Wiederholen, Anwenden des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben), den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können. So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.
Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.
Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Wissen und Fertigkeiten. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.
Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.
Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern und Jugendlichen wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen sind daher in der Grundstufe I und II behutsam vorzunehmen.
Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.
STUNDENTAFELN
A. Stundentafel der Vorschulstufe
| Verbindliche Übungen | Wochenstunden |
|---|---|
| Religion | 2 |
| Sachbegegnung | 2 |
| Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben | 5 |
| Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdenssysteme, ÖGS, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | 2 |
| Mathematische Früherziehung | 2 |
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 2 |
| Bildnerisches Gestalten | 1 |
| Werkerziehung | 1 |
| Bewegung und Sport, Spiel | 5 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 22 |
| Verkehrserziehung | X |
| Förderunterricht | X |
Ergänzende Anmerkungen
Verkehrserziehung: Bis maximal 20 Jahresstunden.
Förderunterricht: Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.
Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe
Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.
In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung „Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ eine besondere Förderung in der Sprache im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden sollen.
Aus den „Therapeutisch-funktionellen Übungen“ sind jene Teilbereiche der verbindlichen Übung im vorgesehenen Ausmaß zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung anzuwenden, die auf den vorhandenen individuellen kommunikativen Kompetenzen (Art der bereits erfolgten Fördermaßnahmen, Versorgung mit technischen Hilfen, individuelle Spracherfahrung usw.) der Schülerinnen und Schüler aufbauen.
B. Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
| Schulstufen und Wochenstunden | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände | 1. | 2. | 3. | 4. | Gesamt |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Sachunterricht | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 |
| Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation | 8 | 8 | 9 | 9 | 34 |
| Mathematik | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Bildnerische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Technisches/Textiles Werken | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 |
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Verbindliche Übungen | |||||
| Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 |
| Lebende Fremdsprache | x | x | x | x | |
| Verkehrserziehung | x | x | x | x | |
| Gesamtwochenstundenzahl | 23-27 | 23-27 | 27-29 | 27-29 | 106 |
| Förderunterricht | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Unverbindliche Übungen | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | |
| 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: | |||||
| Hörstrategien | (1)-2 | 1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Bewegung und Sport | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Spielmusik und Rhythmische Erziehung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Darstellendes Spiel | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Bildnerisches Gestalten | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Interessen und Begabungsförderung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | |
| 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | |
| Hörstrategien | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | |
| Spielmusik und Rhythmische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| Darstellendes Spiel | 2 | 2 | 2 | 2 | |
| Bildnerisches Gestalten | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| Interessen- und Begabungsförderung | 2 | 2 | 2 | 2 | |
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | |
Ergänzende Anmerkungen:
Schulstufen und Wochenstunden: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können von der ersten bis zur vierten Schulstufe innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) sowie in der verbindlichen Übung Lebende Fremdsprache pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Therapeutisch-funktionelle Übungen: Aus der verbindlichen Übung „Therapeutisch-funktionelle Übungen“ sind jene Teilbereiche zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung auszuwählen, die auf den individuellen kommunikativen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufbauen. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote sind abhängig von der Art, vom Grad und vom Verlauf der Hörbeeinträchtigung sowie der Versorgung mit technischen Hilfen und können nicht zwingend einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden.
Lebende Fremdsprache: 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Verkehrserziehung: Zehn Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Z 2 der Bemerkungen zur Stundentafel.
Unverbindliche Übungen: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Siehe Z 5 der Bemerkungen zur Stundentafel.
Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.
Bemerkung zur Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
Der Förderunterricht ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 33, BGBl. II Nr. 379/2020)
Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Z 2 ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung.
C. Stundentafeln der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
| Pflichtgegenstände | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |
|---|---|---|---|---|---|
| Schulstufe | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Deutsch, Kommunikation | 24-30 | ||||
| Lebende Fremdsprache | 8-12 | ||||
| Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | 3-6 | ||||
| Geographie und Wirtschaftskunde | 4-8 | ||||
| Mathematik | 16-20 | ||||
| Geometrisches Zeichnen | 1-2 | ||||
| Biologie und Umweltkunde | 4-8 | ||||
| Chemie | 1-3 | ||||
| Physik | 3-5 | ||||
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 4-6 | ||||
| Bildnerische Erziehung | 4-8 | ||||
| Technisches Werken Textiles Werken | 4-12 | ||||
| Ernährung und Haushalt | 3-4 | ||||
| Bewegung und Sport | 12-18 | ||||
| Verbindliche Übungen | |||||
| Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | |||||
| Hörstrategien oder Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | 6-16 | ||||
| Lebens- und Identitätskunde | 4-12 | ||||
| Berufsorientierung | - | x | x | x | |
| - | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 1-4 | |
| Gesamtwochenstundenzahl | |||||
| 27-33 | 29-34 | 30-34 | 30-34 | 128 | |
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Pflichtgegenstände | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |
|---|---|---|---|---|---|
| Schulstufe | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Deutsch, Kommunikation | 7 | 7 | 7 | 6 | 27 |
| Lebende Fremdsprache | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 |
| Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | 2 | 1 | 1 | 4 | |
| Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 1 | 6 |
| Mathematik | 4 | 4 | 4 | 5 | 17 |
| Geometrisches Zeichnen | 1 | 1 | |||
| Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 |
| Chemie | 2 | 2 | |||
| Physik | 1 | 1 | 1 | 3 | |
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Bildnerische Erziehung | 2 | 1 | 2 | 1 | 6 |
| Technisches Werken Textiles Werken | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Ernährung und Haushalt | 1,5 | 1,5 | 3 | ||
| Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 |
| Verbindliche Übungen | 0 | ||||
| Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 |
| Hörstrategien oder Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Lebens- und Identitätskunde | - | x | x | x | |
| Berufsorientierung | - | - | x | x | |
| Gesamtwochenstundenzahl | 30 | 32,5 | 32,5 | 33 | 128 |
| Freigegenstände und unverbindliche Übungen | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Hörstrategien | 2-8 | ||||
| Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | 2-8 | ||||
| Lebende Fremdsprache | 2-8 | ||||
| Darstellendes Spiel | 2-8 | ||||
| Interessen- und Begabungsförderung | 2-8 | ||||
| Berufsorientierung | 2-8 | ||||
| Bewegung und Sport | 2-8 | ||||
| Technisches / Textiles Werken | 2-8 | ||||
| Freigegenstand Einführung in die Informatik | 2-8 | ||||
| Muttersprachlicher Unterricht | 8-24 | ||||
Ergänzende Anmerkungen
Technisches Werken, Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.
Therapeutisch-funktionelle Übungen: Aus der verbindlichen Übung „Therapeutisch-funktionelle Übungen“ sind jene Teilbereiche zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung auszuwählen, die auf den individuellen kommunikativen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufbauen. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote sind abhängig von der Art, vom Grad und vom Verlauf der Hörbeeinträchtigung sowie der Versorgung mit technischen Hilfen und können nicht zwingend einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden.
Lebens- und Identitätskunde: 20 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden (im Rahmen der autonomen Stundentafel). Sofern keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen in der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Es ist sowohl die ganzjährige, als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übungen dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.
Bemerkungen zu den Stundentafeln der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
Unterrichtsgegenstände mit weniger als zwei Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
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