Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Klasse vollenden, kann in der 1. und 2. Klasse bzw. in der 2. Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (zB Ernährung und Haushalt, Berufsorientierung).
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 35, BGBl. II Nr. 379/2020)
Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung.
D. Stundentafeln der Deutschförderklassen
Stundentafel der Vorschulstufe
| Verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
|---|---|
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
| Religion | 2 |
| Weitere verbindliche Übungen1 | 5 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 22 |
1 Einzelne oder mehrere verbindliche Übungen (mit Ausnahme der verbindlichen Übung Religion) gemäß der Stundentafel der Vorschulstufe; die Festlegung der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
| Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
|---|---|
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 | x2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe).
Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
| Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
|---|---|
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 | x2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe).
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Katholischer Religionsunterricht
Wird gesondert bekannt gemacht.
Evangelischer Religionsunterricht
Wie Anlage C1.
Altkatholischer Religionsunterricht
Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschule (Anlage A) in Anwendung zu bringen.
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN THERAPEUTISCH-FUNKTIONELLE ÜBUNGEN, HÖRSTRATEGIEN, MANUAL- UND GEBÄRDENSYSTEME, ÖGS, LEBENS- UND IDENTITÄTSKUNDE
Therapeutisch-funktionelle Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hörerziehung und Hörtraining
Hören ist nicht nur für die Sprachwahrnehmung von Bedeutung, sondern auch für die emotionale und psychosoziale Entwicklung sowie für die Orientierung in Raum und Zeit. Wichtige Voraussetzungen für das Hören lernen sind die regelmäßige Überprüfung und eine ständige Beobachtung des Hörvermögens sowie die Schaffung eines anregenden Hörklimas. Im Unterrichtsgeschehen muss es möglichst viel zu hören geben. Dies erfordert unter anderem eine gut hörbare, natürlich akzentuierte und rhythmisch-melodische Lehrersprache und das Bewusstmachen all dessen, was es im Verlauf eines Unterrichtstages zu hören gibt. Hörerziehung und Hörtraining sollen die Schülerinnen und Schüler zum Hinhören, zu einer Lauschhaltung anregen, damit sie lernen, Töne, Geräusche und die Sprache ihrer Umwelt aufzunehmen und zu verwenden.
Individuelle Sprechförderung
Aufgabe der individuellen Sprechförderung ist die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation. Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Manualsysteme können bei Bedarf als Unterstützung verwendet werden.
Manual- und Gebärdensysteme
Der Einsatz von Manual- und Gebärdensystemen wie Österreichische Gebärdensprache (ÖGS), lautsprachbegleitende Gebärde und andere manuelle Kommunikationsmittel ermöglicht eine individuelle und differenzierte Förderung von Kindern und Jugendlichen, die lautsprachlich bzw. hörgerichtet nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Die ÖGS als eigenständiges Sprachsystem ermöglicht Kommunikation auf der Grundlage von Mimik, Körperhaltung und Handzeichen, dient der Vermittlung konkreter abstrakter und differenzierter Inhalte und trägt wesentlich zur Identitätsfindung bei.
Lautsprachbegleitende Gebärde, Fingeralphabet und Phonembestimmtes Manualsystem (PMS) sind visuelle Ergänzungssysteme, die den jeweiligen Regeln der Laut- und Schriftsprache strukturell folgen. Manual- und Gebärdensysteme zielen darauf ab, die Wahrnehmung und die Anwendung lautsprachlicher Äußerungen zu erleichtern und zu unterstützen.
Wahrnehmungsschulung
Die Basissinne (taktil- kinästhetisches, vestibuläres und propriozeptives System), die eng mit der auditiven Wahrnehmung verbunden sind, bilden die Grundlage einer positiven Sprachentwicklung. Sie liefern die Informationen für die Interpretation von Sinneseindrücken und steuern Anpassungsreaktionen, also jene angemessenen Handlungen, mit denen das Kind sinngebend auf Umweltreize reagiert. Anpassungsreaktionen wiederum sind grundlegend für die sensorische Integration und fördern die Verarbeitungsprozesse im Gehirn. Durch Wahrnehmungsschulung soll die sensorische Integration aller Sinnesmodalitäten gefördert werden.
Bei lautsprachlich geförderten Kindern und Jugendlichen ist Absehen eine natürliche Hilfe beim Sprachverstehen. Die Schulung des Absehens hat zur Aufgabe, Wortgestalten zu erfassen und so zu helfen, Wahrnehmungsinhalte besser in Zusammenhänge einordnen zu können.
Lehrstoff:
Hörerziehung und Hörtraining
Beispielsweise:
– auf Geräusche, Klänge und Sprache achten
– Geräusche selber erzeugen
– Wiederholen und Nachahmen von Tönen, Geräuschen und Sprache
– Reaktions-, Erkennungs- und Unterscheidungsübungen bezogen auf Geräusche und Sprache
– auditives Erfassen, Erkennen und Verarbeiten von Begriffen, sprachlichen Einheiten und Strukturen
– Aufgreifen und Anwenden rhythmischer, dynamischer, prosodischer und melodischer Merkmale der Sprache
– Erarbeitung antizipierender Schemata für das Erfassen sprachlicher Inhalte
– Steigerung der auditiven Speicherung und Merkfähigkeit
– Verbesserung der Sprechgliederung
– Lokalisierungsübungen (Richtungshören)
– dichotisches Hören (gleichzeitig auftretende Sprachinformationen voneinander trennen und verstehen können)
– Erziehung zum Zuhören, zum genauen Hinhören und zur selbstbewussten gezielten Intervention, wenn etwas nicht verstanden wurde
– Trainieren bestimmter Hörqualitäten und Hörsequenzen
– Schulung des selektiven Hörens (Sprache aus Umgebungsgeräuschen herausfiltern, Nutz- und Störschall voneinander trennen, usw.)
Individuelle Sprechförderung
Beispielsweise
– Stimmbildungsübungen unter Einbeziehung aller Sinnesmodalitäten
– Lautier-, Stimm- und Atemübungen in Verbindung mit Körperbewegungen
– Erarbeitung und Übung von Lauten und Lautverbindungen
– Übungen zur Verbesserung fehlerhafter Aussprache durch die Verwendung von Lautgruppen und Silbenverbindungen unter besonderer Berücksichtigung von Konsonantenhäufungen
– individuelle Anbahnung und Aufbau der Sprechfertigkeit
– entsprechender Einsatz von technischen Hilfsmitteln
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Beispielsweise:
Phonembestimmtes Manualsystem (PMS)
– Koordination Mund und Hand
– Phonemzeichen erlernen und anwenden
– bewusst machen, üben und festigen artikulatorischer Vorgänge
Fingeralphabet
– Erlernen und Anwenden des internationalen Fingeralphabetes
Gebärdenvokabular
– Elemente der Gebärde (Mimik, Gestik, Handformen, Mundbild, Mundgestik)
– Wortschatzerweiterung und Festigung
Gebärdensprachgrammatik (ÖGS)
– grammatikalische Gesetzmäßigkeiten der ÖGS erkennen und anwenden
– bewusstes Wechseln der Sprachsysteme ÖGS und Schriftsprache
Gebärdenverständnis
– Gebärden wahrnehmen und produzieren
– Informationen in Gebärden verstehen
– differenzierte Sachzusammenhänge begreifen
– Verständnis für chronologische Abläufe
– persönliche Erfahrungen und Erkenntnisse angemessen mitteilen
– Gefühle, Wünsche und Vorstellungen sprachlich ausdrücken und verstehen
– Nacherzählen und freies Erzählen
– Sachinformationen schlüssig vermitteln
– Diskutieren, Argumentieren, Reflektieren
Wahrnehmungsschulung
Beispielsweise:
– Übungen zur Schulung
– der taktil-kinästhetischen, visuellen und auditiven Wahrnehmung
– des vestibulären (Gleichgewicht) und propriozeptiven (Eigenwahrnehmung) Systems
– der Motorik
– Strukturierung von Handlungsabläufen durch psychomotorische Förderung
– Absehtraining
Didaktische Grundsätze:
In der verbindlichen Übung Therapeutisch-funktionelle Übungen/Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS erfolgt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Österreichischen Gebärdensprache bzw. mit der lautsprachbegleitenden Gebärde.
Beim Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache und der lautsprachbegleitenden Gebärde sind das Mundbild und die Mundgestik von zentraler Bedeutung.
Hörerziehung und Hörtraining
Ausgehend von der genauen Kenntnis des Hörvermögens der einzelnen Schülerinnen und Schüler ist Hörerziehung möglichst in allen Unterrichtsgegenständen gezielt einzusetzen. Die speziellen Übungen sollen in einem engen Bezug zu den jeweiligen Unterrichtsinhalten stehen. Dadurch werden der Wort- und Sprachschatz der Schülerinnen und Schüler gefestigt und die Kommunikationsmöglichkeiten erweitert.
Dabei ist zu beachten, dass der Schwierigkeitsgrad der Übungen aufbauend ist und so Frustration und Abwehrmechanismen vermieden werden. Dieser Weg führt vom Entdecken zur Unterscheidung, weiter zur Identifikation und schließlich zum Verstehen. Gearbeitet wird vorwiegend mit Silben, Wörtern und Sätzen.
Eine weitere Voraussetzung für das Hören lernen ist die Schaffung eines Hörklimas, wozu vor allem eine gut hörbare, natürlich akzentuierte und rhythmisch-melodisch gegliederte Lehrersprache gehört. Durch optimale Sitzordnung, günstige Lichtverhältnisse, angemessene Raumakustik sowie das kommunikative Verhalten der Lehrkräfte und Mitschülerinnen und Mitschüler soll die Sprachwahrnehmung über das Ohr sichergestellt werden. Dabei ist auf die Hörermüdung Rücksicht zu nehmen.
In diesem Zusammenhang spielt auch der eigenverantwortliche Umgang mit der Hörtechnik (elektroakustische, audiotaktile, audiovisuelle und elektronische Hilfsmittel) eine bedeutende Rolle.
Durch Hörübungen sollen das Globalverständnis und das Detailverständnis geschult werden. Hören soll in kommunikative Situationen eingebunden werden, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.
Individuelle Sprechförderung
Beim Sprechen sind mehrere Aspekte zu unterscheiden:
– der kommunikative Aspekt (Sprechen als Mittel zum Kontakt)
– der symbolische Aspekt (Sprechen als Mittel, um Gedanken und Gefühle auszutauschen) und
– der technische Aspekt (Zusammenspiel von Atmung, Stimme und Sprechbewegungen)
Für die Sprechentwicklung ist eine gute Hör-/Spracheinstellung wesentlich. Diese Einstellung kann durch Herausfordern, Auffangen und Verstärken des Sprechverhaltens entwickelt werden.
Gute Atemkontrolle, Stimmkontrolle und die Sprechmotorik, Artikulation von Einzellauten und Lautgefügen sowie Sprechbewegungsabläufe müssen sukzessive geübt werden.
Grundlegende Prinzipien im Sprechunterricht sind das Gespräch, die Imitation, das entdeckende Lernverfahren, das rhythmische Sprechen und die Wiederholung sowie die Sicherung des Lautbestandes.
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Phonem- und graphembestimmte Zeichen (phonembestimmtes Manualsystem, Fingeralphabet) und andere Lautgebärden sind weitere Mittel zur Erleichterung des Lesens, der Lautsprachwahrnehmung und des Sprechens.
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) verwendet neben Mimik und Körperhaltung insbesondere Handzeichen (Gebärden). Die Gebärden sind nach Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung klar strukturiert und werden regelhaft im so genannten Gebärdenraum ausgeführt. Ziele des Unterrichts sind die Entwicklung eines umfassenden Gebärdenschatzes und der Erwerb einer ausdifferenzierten Grammatik mit eigenen Regeln und die semantischen Regeln im sozial kommunikativen Austausch. Die Auswahl von Gebärden und gebärdeten Texten orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, dem Sprachvermögen der Klasse, sowie den themenbezogenen Verbindungen zu den Fächern Sachunterricht und Deutsch. Von Anfang an soll die Gebärdensprache mit der Schriftsprache in Verbindung gesetzt werden. Anfänglich im Lesen und Gebärden/Fingern von Buchstaben und Blickwörtern, später dann von Sätzen in der ÖGS und der Schriftsprache.
Die Lautsprachbegleitende Gebärde (LBG) stellt keine eigenständige Sprache dar, sondern folgt den syntaktisch-semantischen Regeln und Strukturen der gesprochenen deutschen Sprache. Vorwiegend der Gebärdensprache (ÖGS) entnommene Gebärdenzeichen werden simultan zum Sprechen eingesetzt, um insbesondere gehörlosen Kindern, die Schwierigkeiten mit der Hörentwicklung haben, Wahrnehmung und Gebrauch der gesprochenen Sprache im kommunikativen Prozess zu erleichtern.
Lautsprachunterstützende Gebärde (LUG) ist eine Methode, bei der im Wesentlichen die sinntragenden Worteinheiten mit Gebärden begleitet werden, um den natürlichen Sprechablauf zu sichern.
Wahrnehmungsschulung
Durch die Wahrnehmungsschulung werden die verschiedenen Wahrnehmungsbereiche miteinander verbunden, und ermöglichen ganzheitliches Lernen unter anderem durch:
– Unterstützung der sprachlichen Äußerungen durch ein klares Mundbild, Unterstützung der Kommunikation durch Mimik, Gestik und Körpersprache
– Schulung aller Sinnesbereiche
– ausdrucksvolles, rhythmisch gut gegliedertes und strukturiertes Sprechen
Absehen
Die Schulung des Absehens hat zur Aufgabe, Wortgestalten zu erfassen und so zu helfen, Wahrnehmungsinhalte besser in Zusammenhänge einordnen zu können; die gerichtete visuelle Wahrnehmung wird geschult und mit auditiver Wahrnehmung gegebenenfalls auch mit taktilem Empfinden gekoppelt. Wenn die tragende Funktion des Hörens in der lautsprachlichen Kommunikation nicht vorausgesetzt werden kann, sichern Antlitzgerichtetheit und vermehrte Schriftsprache den Spracherwerbsprozess zusätzlich ab. Dazu müssen gute räumliche und partnerbezogene Voraussetzungen gegeben sein, wie Raumakustik, Lichtverhältnisse, Standort der Gesprächspartner und Abfolge der Gesprächsbeiträge.
Hörstrategien
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hören ist ein Lernvorgang über viele Jahre der kindlichen Entwicklung und dauert in seiner Wechselwirkung mit dem Lautspracherwerb bis ins Jugendlichenalter. Hörerziehung ist daher als fächerübergreifender Auftrag zu sehen. Durch die unterschiedlichen Hörvoraussetzungen sind Individualisierung und Differenzierung von grundlegender Bedeutung.
Da das Hören nicht nur die Aufnahme von Schallereignissen durch das Innenohr bedeutet, sondern darüber hinaus die Auswertung der Schallereignisse durch das Gehirn, bedürfen sowohl Schülerinnen und Schüler mit peripheren als auch solche mit zentralen Störungen frühzeitig Hilfen, damit die Entwicklung des Hörens, der Verarbeitung und der Sprache und darüber hinaus die Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler positiv verlaufen kann. Der Erwerb der Lautsprache hängt von einer adäquaten Wahrnehmung ab.
Im Rahmen der unverbindlichen bzw. verbindlichen Übung lernen die Schülerinnen und Schüler ausgehend von dem Wissen um die eigene Hörbeeinträchtigung kommunikative Situationen in Schule und Alltag besser zu bewältigen.
Lehrstoff:
Hörübungen und Hörstrategien
Beispielsweise:
– Übung des gezielten Einsatzes des Hörvermögens
– Ansprechen der eigenen Behinderung
– Optimierung des kommunikativen Umfeldes im Hinblick auf die optischen und akustischen Gegebenheiten (Lichtverhältnisse, Raumakustik, Position des Gesprächspartners und der Lichtquelle)
– Einsatz und Umgang mit Hörhilfen
– Anwendung bestimmter Gesprächstechniken, die das Verständnis erleichtern
– Beachten der Körpersprache der Gesprächspartner
Didaktische Grundsätze:
In verschiedenen Arbeitsformen (Rollenspiel, Videoaufnahmen, Interview usw.) erproben die Schülerinnen und Schüler die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensweisen und gewinnen so Sicherheit bei der Bewältigung von Gesprächssituationen. Der gezielte Einsatz technischer Hilfsmittel unterstützt dabei die Informationsaufnahme. Angemessene schulische Rahmenbedingungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung von kommunikativen Situationen. Dazu zählen eine kleine Schülergruppe, schalldämmende Maßnahmen, eine gute Beleuchtung, ein entsprechender Sitzplatz, optimale technische Hilfen, Visualisierung in allen Unterrichtsphasen, Strukturierung des Unterrichtes, schriftliche Fixierung schwieriger Begriffe, Wiederholungen und Teilzusammenfassungen und Hörpausen.
Die Beachtung der Körpersprache der Gesprächspartner unterstützt die Kommunikation.
Hörhilfen sind bestmöglich einzusetzen, um den Schülerinnen und Schülern die Entwicklung einer Hörfertigkeit auch bei Störschall zu ermöglichen. Die Prinzipien der Stufen des Hörenlernens (Wahrnehmen, Erkennen, Diskriminieren, Anwenden) müssen in allen Altersstufen berücksichtigt werden.
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der interaktiven Entwicklung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) oder lautsprachbegleitenden Gebärde (LBG) unter Berücksichtigung der individuellen Erfahrungen kommt im Unterricht besondere Bedeutung zu.
Ziel ist es, den Schülerinnen und Schüler angemessene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu vermitteln, um ihnen vielfältige Formen der Lebensgestaltung zu eröffnen. Neben dem Erwerb der Gebärde als Mittel der Kommunikation und zur Beschaffung von Informationen, steht die Identitätsfindung der gehörlosen Schülerinnen und Schüler, die damit verbundene Akzeptanz ihrer Gehörlosigkeit (ich bin anders, aber gleichwertig) und die selbstbewusste Anwendung der Gebärde im Mittelpunkt.
Lehrstoff:
Gebärdenvokabular
Beispielsweise:
– Erlernen, Wiederholen und Anwenden des Fingeralphabetes; Bewusstmachen der Handformen
– Erarbeitung, Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Gebärdenwortschatzes
– Bedeutung des Mundbildes erkennen
– differenzierte Ausdrucksmöglichkeiten für Gefühle, Charaktereigenschaften usw. erwerben
– Arbeit mit verschiedenen Medien
– Gebärdenlexika kennen lernen
– Erarbeiten eines individuellen Notationssystems für Einzelgebärden
Bei ÖGS:
– Erarbeitung von Spezialgebärden (zB Redewendungen, Fachbegriffe und Fremdwörter)
– Kennen lernen verschiedener Transkriptions-Systeme
Gebärdensprachgrammatik bei ÖGS
Beispielsweise:
– gezieltes Aufbauen sowie bewusstes und korrektes Anwenden grammatikalischer Prinzipien
– Gebärden in ihre Parameter zerlegen:
– Erkennen der Bedeutung von Handform, Ausführungsstelle und Bewegung, zB Finden von Minimalpaaren (gleiche Handform, gleiche Bewegung jedoch unterschiedliche Ausführungsstelle)
– Gebärden sammeln und in Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung aufgliedern, Wortbild und Mundgestik differenzieren
– Übungen zur Direktionalität
– Merkfähigkeit im Raum (Personen und Gegenstände im Raum fixieren und durch hinweisende Gebärde wieder abrufen)
– Anwenden von Personalpronomen, Fragewörtern, Präpositionen, Modalverben, zB unterschiedliche Satzmimik kennen lernen und verwenden
– Zeitformen in der ÖGS
– Schriftsprache in ÖGS/ÖGS in Schriftsprache übertragen
– Bewusstmachen des Prinzips der Inkorporation
– Darstellung von Eigenschaften, Bewegungsgebärden, Zahlen-, Zeit- und Mengenangaben
– bewusstes Anwenden von Klassifikatoren, zB:
–- verschiedene Klassifikatorhandformen sammeln und sortieren
–- Anordnungen von Objekten
–- Form- und Größenverhältnisse genau beschreiben
–- Form- und Größenvariationen miteinander vergleichen
–- verschiedene Köperteilklassifikatoren anwenden und differenzieren
–- Pluralangaben mit Klassifikatoren verstehen und anwenden
– den Gebärdenraum für Gegenüberstellungen ausnutzen
– Fragen stellen und konkret beantworten, Fragemimik beachten
– Zeitlinien verstehen und richtig anwenden:
–- horizontal: Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft
–- vertikal: zB heranwachsende Kinder
– Zeitabläufe/zeitliche Einordnung
– Orientierungshilfen verstehen und anwenden, zB räumliche Orientierungsspiele
– Steigerungsformen anwenden, zB verschiedene Möglichkeiten nicht-manueller Formen für die Markierung von Steigerungen sammeln und anwenden
– die Unterschiede zwischen direkter und indirekter Rede an den manuellen und nicht-manuellen Zeichen erkennen und anwenden
– neutrale Oberkörperhaltung bei der indirekten Rede
– den Konditionalsatz verstehen und anwenden
– kausale und konzessive Sätze mit „trotzdem“, „deshalb“, „Grund“ verstehen und anwenden
– den Abschluss einer Tätigkeit mit „fertig“ und „schon“ anzeigen
– die manuelle und nicht-manuelle adverbiale Ergänzung anwenden und verstehen
– Simultanität der Gebärdensprache verstehen und anwenden
– Nummerungskongruenz bei Richtungsverben vertiefen und anwenden
Gebärdensprachverständnis und gebärdensprachlicher Ausdruck bei ÖGS
Beispielsweise:
– Mitteilungen und Anweisungen verstehen, sachgerecht und vollständig weitergeben, Handlungsabläufe beschreiben
– Wahrnehmen und Produzieren von Gebärden
– Erzählungen folgen und nacherzählen können, zB:
–- Erzählkriterien kennen lernen und anwenden
–- folgerichtig und lebendig erzählen
–- Spannungsaufbau und -steigerung erzeugen
–- aus verschiedenen Perspektiven erzählen
–- verschiedene Erzähltechniken erlernen und rhetorische Mittel kennen lernen
– Sachthemen erfassen und auswerten sowie Zusammenhänge erkennen und wiedergeben
– Fragen verstehen und richtig beantworten
– Entscheidungsfragen stellen, die nur mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können
– Beschreibungen verstehen und wiedergeben: zB Beschreiben von Eigenschaften
– Verständnis für chronologische Abläufe
– Erkennen zweier Dialogpartner in einer erzählten Geschichte
– Gefühle und Stimmungen des Gesprächspartners wahrnehmen und eigene Gefühle differenziert ausdrücken
– Mimik und körpersprachlichen Ausdruck erkennen, bilden und richtig deuten
– unbekannte Gebärden aus dem Kontext klären
– Gebärdensprache in medialer Darstellung (zB Wissens- und Informationsgewinn, Identifikation, Beobachtung, Analyse, Unterhaltung)
– Dialekte in der Gebärdensprache erkennen und verstehen, verschiedene Gebärdensprachanwender verstehen
– Verbesserung des gebärdensprachlichen Ausdrucks
– Gesprächskultur entwickeln
– Gesprächsführung, zB:
–- Anwendung verschiedener Gesprächstechniken, die das Verständnis erleichtern
–- Diskutieren, Argumentieren, Reflektieren
– Konflikte und Konfliktbewältigung, zB Verstehen, dass Sprachabsicht und verstanden werden nicht immer übereinstimmen
– Verständnis zeigen, zB sich in die Rolle eines anderen hineinversetzen, Ermutigen anerkennen
– Unsicherheit bzw. Unklarheit wahrnehmen und durch Mimik und manuelle Markierung äußern
– Rollen darstellen
Gehörlosenkultur
Beispielsweise:
– Gesprächsregeln aufstellen und beachten (Kommunikationstaktik)
– Nachfragen bei Nichtverstehen
– Gesprächspartner ausreden lassen
– Kontakt zu erwachsenen Gehörlosen
– bewusstes Gestalten des Umfeldes um eine reibungslose Kommunikation zu ermöglichen
– besondere Bedürfnisse aufgrund der Gehörlosigkeit erkennen und lernen, deren Erfüllung einzufordern
– Bedürfnisse gehörloser und hörender Menschen
– gebärdete Kinderliteratur
– gehörlose Menschen in Österreich und weltweit, zB:
–- Verbände und Vereine
–- verschiedene Gebärdensprachen
–- Vernetzung von Gehörlosen (verschiedene Organisationen, zB WFD)
– gehörlose Menschen in den Medien
– Umgang mit Medien
– Möglichkeiten der Gebärdenkommunikation mit Hilfe von technischen Medien
– Kennen lernen von Internetseiten für Gehörlose
– Kennen lernen der Unterstützungsmöglichkeiten durch Dolmetscher/innen
– Gebärdensprachpoesie, Gehörlosentheater, Veranstaltungen von Gebärdensprachanwender/innen
– Gebärdensprachdialekte
– Besonderheiten der Gehörlosenkultur kennen lernen
– Gehörlosengeschichte
Didaktische Grundsätze:
In der verbindlichen Übung Therapeutisch-funktionelle Übungen/Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS erfolgt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Österreichischen Gebärdensprache bzw. mit der lautsprachbegleitenden Gebärde.
Beim Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache und der lautsprachbegleitenden Gebärde sind das Mundbild und die Mundgestik von zentraler Bedeutung.
Im Rahmen einer Eingangsdiagnostik soll der individuelle Kommunikationsstand der Schülerinnen und Schüler erfasst werden, um eine gemeinsame Kommunikationsgrundlage zu schaffen.
Die Auswahl von Gebärden und Texten orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler dem Sprachvermögen der Klasse sowie den themenbezogenen Verbindungen zu den Fächern Sachunterricht und Deutsch. Von Anfang an soll die Gebärde mit der Schriftsprache in Verbindung gesetzt werden.
In der Sekundarstufe I ist auf die Steigerung der visuellen Merkfähigkeit, der Feinmotorik und des mimischen Ausdrucks zu achten. Dem Einsatz visueller Medien und multimedialer Technologien kommt besondere Bedeutung zu.
In verschiedenen Arbeitsformen (Rollenspiel, Videoaufnahmen, Interview usw.) erproben die Schülerinnen und Schülern die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensweisen und gewinnen so Sicherheit bei der Bewältigung von Gesprächssituationen.
Lebens- und Identitätskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Fach Lebens- und Identitätskunde werden Inhalte aufgegriffen und bearbeitet, die durch die Lebenswirklichkeit der hörbeeinträchtigten Kinder und Jugendlichen bestimmt sind. Es geht um Aspekte des Schulalltags und darüber hinaus auch um die Situation hörbeeinträchtigter Menschen. Die Auseinandersetzung mit den Ursachen und Auswirkungen der eigenen Hörbeeinträchtigung bewirkt zunehmend eine realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Um hörbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen die Integration in die hörende Gesellschaft zu erleichtern, brauchen sie Informationen über die ihnen zustehenden Hilfen und Rechte. Die genaue Kenntnis der historischen Entwicklung soll gegenwärtige Strömungen verdeutlichen und zur Identitätsbildung beitragen. Die Einbeziehung erwachsener Hörbeeinträchtiger kann die schulische Arbeit wesentlich bereichern.
Lehrstoff:
Lebens- und Identitätskunde
Beispielsweise:
– Kenntnisse über das Hören
– Auswirkungen von Hörbeeinträchtigungen
– Hörtechnische Hilfen
– Integration Hörbeeinträchtigter in die Gesellschaft
– hörbeeinträchtigte Menschen in der Geschichte
– Geschichte der Hörbeeinträchtigtenbildung
– Gemeinschaften Hörbeeinträchtigter
– Gehörlosenkultur und Gebärdensprachgemeinschaft
– verschiedene Kommunikationsmittel im Vergleich
– Hörbeeinträchtigte in Partnerschaft und Familie
– die Rolle des Dolmetschers/der Dolmetscherin im Leben hörbeeinträchtigter Menschen
– die Rolle des Dolmetschers im Leben hörbeeinträchtigter Menschen
– Literatur und Filme von und über Hörbeeinträchtigte
– hörbeeinträchtigtenspezifische Hilfen, Filme, TV-Sendungen usw.
Didaktische Grundsätze:
Hörbeeinträchtigte Kinder hörbeeinträchtigter Eltern wachsen unter anderen kommunikativen Voraussetzungen auf, als hörbeeinträchtigte Kinder hörender Eltern.
Die Thematisierung der Hörbeeinträchtigung im Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu einer realistischen Selbsteinschätzung, zu Selbstbewusstsein, zu Selbstvertrauen und zu sozialer Kompetenz verhelfen. Dazu trägt ebenso die Vermittlung positiver Vorbilder und Leistungen hörbeeinträchtigter Menschen bei. Dabei sind die kommunikativen Voraussetzungen im jeweiligen sozialen Umfeld zu berücksichtigen.
Im Unterricht wird von unterschiedlichen alltäglichen Erfahrungen, Erlebnissen, Fragen, Erwartungen, Bedürfnissen und Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler ausgegangen.
Die Begegnung und die Kontaktpflege sowohl mit hörbeeinträchtigten als auch mit hörenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördern eine realistische Einschätzung und die Akzeptanz und Entfaltung der individuellen Möglichkeiten.
Gemeinsame schulische und außerschulische Veranstaltungen, Kooperation mit sowie das Engagement in Vereinen führen zu vielfältigen persönlichen Erfahrungen.
Beispiele aus Literatur, Kunst, Politik, Musik, Film usw. informieren über Persönlichkeiten, Vorbilder und Lebenswege hörbeeinträchtigter Menschen.
ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN PFLICHTGEGENSTÄNDEN, DEN VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN SOWIE DEN FREIGEGENSTÄNDEN DER VORSCHULSTUFE, GRUNDSCHULE UND MITTELSCHULE
9 A) VORSCHULSTUFE
VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage A, Sechster Teil, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Sachbegegnung
Lehrstoff:
Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft
Beispielsweise:
– altersgemäße Auseinandersetzung mit der Gehörlosigkeit oder hochgradigen Schwerhörigkeit
– Thematisierung der Bedeutung des Hörens bzw. der Auswirkungen einer Hörbeeinträchtigung
– Akzeptanz der Hörhilfen
Erfahrungs- und Lernbereich Technik
Beispielsweise:
– Handhabung der technischen Hörhilfen
Didaktische Grundsätze:
Die Schülerinnen und Schüler benötigen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung des Lehrstoffes. Es ist daher eine Auswahl von Inhalten (Schwerpunkten) zu treffen, an Hand derer, die vorgegebenen Lernziele erreicht werden können.
Große Bedeutung hat dabei die sprachliche Aufbereitung von Tätigkeiten, Ereignissen und Erlebnissen.
Damit soll ein übergreifender Aufbau bzw. eine Erweiterung des Wortschatzes (Begriffsbildung) unter besonderer Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit und unter Berücksichtigung der individuellen kommunikativen Kompetenz ermöglicht werden.
Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben
Lehrstoff:
Situationsbezogenes Sprachhandeln
Beispielsweise:
– Individueller Sprachaufbau durch Zeichnungen, Fotos, Tagebücher
Miteinander sprechen
Beispielsweise:
– Elemente der verbalen und nonverbalen Kommunikation kennen und anwenden lernen
– Kontakt aufnehmen, sich dem Gesprächspartner zuwenden
Bewältigung und Klärung von Emotionen durch Sprache
Beispielsweise:
– Gefühle, Empfindungen und Emotionen über Gestik und Mimik deuten und ausdrücken lernen
Wahrnehmung1
Beispielsweise:
– Beschriftung der näheren Umgebung
– unterstützende Symbolsysteme kennen lernen und anwenden
– Manualsysteme (Fingeralphabet, PMS, usw.) kennen lernen und anwenden
– Dokumentation des Sprachschatzes
1Siehe verbindliche Übung „Therapeutisch funktionelle Übungen“ Hörerziehung bzw. verbindliche Übung „Therapeutisch funktionelle Übungen“ Gebärdensysteme
Didaktische Grundsätze:
Der Aufbau und die Erweiterung der Sprachkompetenz richten sich nach den primär vorhandenen individuellen Sprachvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
In der kommunikativen Begegnung kann es zu Fehleinschätzungen von Informationen und Situationen kommen, da entweder der sprachliche Inhalt unvollständig realisiert wird oder die emotionale Bedeutsamkeit des Gesagten nicht zum Tragen kommt. Daher benötigen gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler vermehrt sprachliche Zuwendung und Erklärungen. Die aktive Teilnahme des Kindes an kommunikativen Prozessen muss gezielt unterstützt und gefördert werden.
Kompensatorische Fertigkeiten wie Absehen, die Anwendung von Hörstrategien, Zeichensystemen und vibro-taktilen Kommunikationshilfen sind zu entwickeln und zu erweitern.
Die Schrift als stabiles visuelles Zeichensystem sollte so früh wie möglich angebahnt werden.
Mathematische Früherziehung
Didaktische Grundsätze:
Mathematisches Denken ist eng mit persönlicher Erfahrung und Sprachverständnis verbunden. Eine eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit kann das Erfassen und Herstellen von Beziehungen und Ereignissen sowie die Bildung zeitlicher, ursächlicher und bedingungsmäßiger Verknüpfungen erschweren.
Daher sind mathematische Begriffe und Sachzusammenhänge unter Berücksichtigung der persönlichen Erfahrungen und der sprachlichen Kompetenz der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers zu erarbeiten und zu festigen.
Rhythmisch-musikalische Erziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Vorschulstufe versteht sich als integraler Bestandteil zur Entwicklung der kindlichen Gesamtpersönlichkeit. Ihre grundlegenden Mittel sind Bewegung und Musik mit ihren Elementen Zeit, Raum, Kraft und Form sowie Stimme, Bewegung und Materialien.
Die Aufgaben der Rhythmisch-musikalischen Erziehung der Vorschulstufe bestehen in
– der Anbahnung bzw. Erweiterung der Handlungskompetenzen im motorischen, sensorischen kognitiven, sprachlichen und sozial-emotionalen Bereich
– der Förderung von gruppendynamischen Prozessen
– der Entdeckung und Entfaltung von individuellen Begabungen
– der Förderung von Kreativität
– der Weckung von Neugierde
– der Förderung der Bewegungsfreude
Lehrstoff:
Ordnungsaufgaben
Beispielsweise
– im freien und beschränkten Raum
– mit unterschiedlichen Materialien und Geräten
– bewusstes Ordnen und Gruppieren
– Aktivität – Ruhe/ Spannung - Entspannung
Reaktionsaufgaben
Beispielsweise
– anhalten, unterbrechen und ändern von Bewegungen
– auf rhythmische Motive antworten
Konzentrationsaufgaben
Beispielsweise
– akustische, visuelle, taktile und motorische Übungen
Kreatives Gestalten
Beispielsweise
– verschiedene eigenständige Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten finden und erproben
– Entwicklung der Ausdrucksfähigkeit
Soziale Aufgaben
Beispielsweise:
– Körperkontakt
– Erarbeitung des Körperschemas
Gedächtnisaufgaben
Beispielsweise:
– akustische und visuelle Übungen zur Serialität
Grundlegung von Begriffen durch das Erleben und Gestalten der rhythmischen Elemente Raum, Zeit, Kraft und Form
Beispielsweise:
– groß – klein, vor – hinter, schnell – langsam, schwer – leicht, Kreis – Gerade, Sprechen und Singen – Gebärden
– die Freude am Sprechen und Singen/Gebärden wecken und fördern
– Grundlegung eines Repertoires an Reimen und Liedern
– Metrum, Rhythmus und Melodie erleben
– die Stimme/Gebärde richtig gebrauchen
– gemeinsame Gestaltung von Musik, Bewegung und Pantomime
Erste Erfahrungen mit Klangerzeugern und Musikinstrumenten
Beispielsweise:
– Experimentieren mit Klangerzeugern und einfachen Instrumenten
– Herstellen von Geräuschinstrumenten
– Kennen lernen von Musikinstrumenten
– Geräusche, Klänge und Motive imitieren, variieren und erfinden
– Einsetzen der Instrumente für Klangbilder, Improvisation, einfache Liedbegleitung, Klanggeschichten
Anbahnen des Verständnisses für Notation
Beispielsweise:
– Erkennen der Möglichkeit, akustische bzw. vibro-taktile Wahrnehmungen optisch zu fixieren
– Zuordnen entsprechender Symbole für Instrumente, Klänge, Geräusche und für kurze rhythmische oder melodische Motive
– Hören bzw. Spüren von Geräuschen, Tönen und Musik
– einfache Tänze erlernen, Teile von Tänzen selber erfinden
Didaktische Grundsätze:
Aktivitäten mit Musik und Bewegung sollen aus den kindlichen Erfahrungsbereichen erwachsen. In spielerischer Form sollen die Kinder mit Rhythmisch-musikalischer Erziehung vertraut gemacht werden. Die gemeinsame Begegnung mit Musik und Bewegung soll in einer entspannten Atmosphäre stattfinden.
Eine grundlegend prozessorientierte Unterrichtsgestaltung erfordert bei der Planung die tägliche Begegnung mit Musik und Bewegung unter Einbeziehung geeigneter spürbarer Instrumente, visueller Hilfen und anderer Medien.
Bewegung und Sport, Spiel
Lehrstoff:
Orientierung, Körperbeherrschung, Spiele
Beispielsweise:
– Gleichgewichtsübungen
– Körperwahrnehmung und Körperbeherrschung
– Raum- und Geländeorientierung
– Partner- und Gruppenspiele
– Darstellendes Spiel
Didaktische Grundsätze:
Damit sich die Kinder am Unterricht aktiv beteiligen können, ist ein geeigneter Ordnungsrahmen vorzugeben. Bei Bedarf sind optische Signale zu verwenden.
Spielregeln sind kindgerecht und entsprechend der Hörbeeinträchtigung zu vermitteln.
Verkehrserziehung
Lehrstoff:
Wahrnehmung, Orientierung
– Ausbildung der kompensatorischen Fähigkeiten in Bezug auf die Wahrnehmung
– Richtungshören
– Raumorientierung
Didaktische Grundsätze:
Da aufgrund der Hörbeeinträchtigung das Richtungshören stark eingeschränkt oder überhaupt nicht funktionsfähig ist, kommt der räumlichen Orientierung eine besondere Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Hörbeeinträchtigung muss besonders auf die erhöhte Gefahrensituation als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer hingewiesen werden. So müssen besondere Gefahrenquellen, die von Hörenden unbewusst wahrgenommen werden, mit anderen Sinnesmodalitäten aufgenommen und erkannt werden. Mithilfe visueller Kompensationsmöglichkeiten zur Rundum-Übersicht und zur Einschätzung räumlicher Gegebenheiten soll selbständiges, verkehrssicheres Verhalten erlernt, geschult und differenziert trainiert werden.
9 B) GRUNDSTUFE I UND II; SEKUNDARSTUFE I
PFLICHTGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe BGBl. Nr. 134/1963, Anlage A, Siebenter Teil sowie Anlage 1 Sechster Teil der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Art. 1 des NMS-Umsetzungspakets, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Sachunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Zur sprachlichen Sicherung von Sachthemen werden erlernte Sprachformen und -inhalte aus dem Deutschunterricht bewusst verwendet. Zugleich bilden diese Themen Sprachanlässe für die Erarbeitung und Übung von neuen Sprachformen und -inhalten. Durch Betrachten, Beobachten, Hantieren, Experimentieren und Vergleichen werden die Kinder vom anschaulichen zum formalen Denken geführt, wobei zunehmend das Verstehen abstrakter Zusammenhänge angestrebt wird. Die beeinträchtigte auditive Wahrnehmungsfähigkeit hat häufig Auswirkungen auf die psychosoziale Entwicklung. Einsichten in soziale Bezüge und der Zugang zu den Verhaltensregeln der Gesellschaft können dadurch erschwert sein. Der Unterricht soll daher dazu beitragen, die Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln bzw. zu erweitern.
Vor allem in der Grundstufe I werden die Kinder zur Hygiene im Umgang mit Hörhilfen und zu geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung des Hörvermögens sowie zur speziellen Pflege des äußeren Gehörgangs angeleitet. Gleiches gilt für die Funktionserhaltung und Pflege der technischen Hörhilfen.
Lehrstoff:
Personal- und Sozialkompetenz
Beispielsweise:
– Auseinandersetzung mit der individuellen Hörbeeinträchtigung und den speziellen Lernmöglichkeiten
– Entwicklung von persönlichen Lernstrategien
– Aufbau und Pflege von emotionalen und sozialen Beziehungen
– Entwicklung und Erweiterung von adäquaten Sozial- und Handlungskompetenzen
– Verbesserung der Kommunikationstechniken
Didaktische Grundsätze:
Siehe dazu auch didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation.
Der Wortschatz für den Sachunterricht ist sukzessiv aufzubauen und zu festigen, wobei sich die Unterrichtssprache am Sprachvermögen der einzelnen Schüler ausrichtet. In einem ausgewogenen Wechsel von Konzentration und Entspannung sollen verschiedene Wahrnehmungsbereiche so aufeinander bezogen werden, dass ganzheitliches Lernen mit allen Sinnen möglich ist.
Die Verbindung von Kind- und Sachorientierung muss sich in altersgemäßen fach- und behinderungsspezifischen Lehr- und Lernmethoden zeigen.
Deutsch / Lesen / Schreiben / Kommunikation bzw. Deutsch / Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Deutsch/Lesen/Schreiben/Kommunikation bzw. Deutsch/Kommunikation hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit so zu fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für ihre schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.
Somit kommt dem Spracherwerb und der Kommunikation basierend auf Gesprächsführung, Dialog und rhythmisch-musikalischer Erziehung eine zentrale Stellung zu. Sprachkompetenz in lautsprachlicher bzw. gebärdlicher Form entwickelt sich aus dem sozialen, kommunikativen Beziehungsgeflecht von Frage und Antwort, des Mitteilen Wollens und des gegenseitigen Interesses. Spracherwerb findet darüber hinaus in allen anderen Unterrichtsgegenständen statt und erfordert eine Vernetzung mit dem Gegenstand Deutsch. Die schwerpunktmäßige Auswahl der Lehrinhalte richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen der Kinder.
Durch den gezielten Auf- und Ausbau der Sprachkompetenz soll den Schülerinnen und Schülern die erfolgreiche Bewältigung ihrer Schullaufbahn ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die Grundlagen für einen weiterführenden vertiefenden Spracherwerb geschaffen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– wesentliche Vorgänge in der sprachlichen Umgebung verstehen,
– darauf sprachlich angemessen reagieren,
– ihre Bedürfnisse und Interessen ausdrücken und sich in die Gemeinschaft einbringen können.
Der Erwerb von kommunikativer Kompetenz ist dabei zentraler Lernbereich.
Das Gespräch und der Dialog sind wesentliche Elemente beim Spracherwerb und nehmen mit ihren kommunikativen und verständniserweiternden Funktionen insbesondere in der Grundschule breiten Raum ein.
Zur Unterstützung des Worterwerbs, der Inhaltserarbeitung und der Erweiterung des Wortschatzes wird Sprache in kognitiv angemessener Weise angeboten. Durch Versprachlichung und interaktive Umsetzung von Unterrichtssituationen werden Sprachkompetenz und Wissen aufgebaut, erweitert und gefestigt.
Frühzeitig ist die Schrift kommunikativer Bestandteil des Spracherwerbs und der Gesprächserziehung.
Die Verknüpfung der sprachlichen, sprachformalen und sprachpragmatischen Arbeit mit Hörerziehung, Förderung des auditiven Gedächtnisses für Sprache, individueller Sprechförderung, rhythmisch-musikalischer Erziehung und Absehen ist für die lautsprachliche Förderung unerlässlich.
Die Basis für den hörgerichteten Spracherwerb sind die drei Säulen Hörerziehung, Gesprächserziehung und rhythmische Erziehung.
Bei gebärdensprachlicher Förderung durch Manual- und Gebärdensysteme oder ÖGS ist die Schulung des visuellen Gedächtnisses und der Körpersprache, der Mimik und der Gestik, der Aufbau von Blickkontakt und das Erlernen von Gebärden eine wesentliche Voraussetzung der interaktiven Kommunikation.
Die in der Grundschule beginnende Thematisierung der Hörbehinderung im Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu einer realistischen Selbsteinschätzung, Identitätsfindung, zu Selbstbewusstsein, zu Selbstvertrauen und zu sozialer Kompetenz verhelfen.
Lehrstoff:
Sprechen/rhythmisches Sprechen
beim hörgerichteten Spracherwerb
Beispielsweise:
– Sprechfreude und individuelle Sprach- und Sprechfähigkeit aufbauen und weiterentwickeln
– richtiger Gebrauch der Sprechstimme
– Artikulation
– Erlernen der richtigen Atemtechnik
– Lautier- und Stimmbildung
– Übungen mit elektroakustischen Hörhilfen
beim hörgerichteten und gebärdensprachlichen Spracherwerb
Beispielsweise:
– basale Schulung der Motorik
– Erarbeitung von Lauten und Lautverbindungen
– Mitteilungsbedürfnis erhalten und fördern
– Ermutigen zum Nachfragen
– bewegungsrhythmische und sprechrhythmische Übungen
– Informationen aufnehmen, verarbeiten und folgerichtig weitergeben
– Konfliktsituationen sprachlich angemessen bewältigen
– situationsgerechte Spontansprache verwenden
– Äußern von Gefühlen, Befindlichkeiten und Sachverhalten
– Verwendung optischer, kinästhetischer und vibratorischer Komponenten der Sprache
– Zuordnung der Laute zu den entsprechenden Schriftzeichen
– Sprechen steht stets in enger Verbindung mit dem Schreiben
Wortschatz:
Beispielsweise:
– Wortbedeutung: Erschließen von Wortbedeutungen aus der Sprachhandlungssituation, aus Texten und aus Satzzusammenhängen
– Alltagswortschatz (aktiv und passiv) erwerben, erweitern und differenzieren
– Erarbeiten von neuen Wörtern, zB mit Hilfe von Lautveränderungen, Wortzusammensetzungen
– Aufbau und Erweiterung eines altersgemäßen Fachwortschatzes
– Redewendungen
Lesen:
Beispielsweise:
– Lesefreude und Leseinteresse wecken und fördern
– Lesetechnik an individuellen Lesetexten erarbeiten und festigen
– Automatisieren der Lesefertigkeit
– Auseinandersetzung mit Textinhalten, Textstrukturen und Textfunktionen
– sinnerfassende und zunehmend selbständige Auseinandersetzung mit Textinhalten
– Texterschließung
– Kontrolle des sinnerfassenden Lesens
Verfassen von Texten:
Beispielsweise:
– Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes
– Verfassen von Mitteilungen
– Niederschriften von Erlebnissen und Ereignissen
– Texte spontan, situationsbezogen, mit und ohne Gestaltungshilfen erarbeiten
– Überarbeitung von Texten
– Reflexion von Texte
– Darstellen und Erklären
– Beschreiben und Vergleichen
Rechtschreiben:
Beispielsweise:
– kontinuierlicher Aufbau und Erweiterung des Wortschatzes
– orthografische Schreibweise
– Erkennen und Einprägen besonderer Schreibweisen durch häufiges Schreiben
– Erschließen unbekannter Wörter
– Rechtschreibhilfen wie Wörterlisten, Wörterbücher, Nachschlagewerke
Sprachbetrachtung:
Beispielsweise:
– möglichst frühes Erlernen und Internalisieren grundlegender grammatikalischer Begriffe
– Grundfunktionen der Sprache (Frage, Aussage und Aufforderung)
– Regeln erfassen, anwenden, präzisieren und reflektieren
– Wortschatzübungen
– Zeitformen erarbeiten
– Automatisieren sprachlicher Strukturen
Sprachentwicklung (Spracherwerb und Kommunikation) Grundstufe I und II
Sprechen/Kommunizieren, Handeln und Gespräche führen:
Beispielsweise:
– Erzählen und Zuhören
– Informationen geben und erfragen
– Miteinander sprechen/kommunizieren
– verständlich und ausdrucksvoll sprechen/kommunizieren
– soziale Kontakte und Beziehungen herstellen und pflegen
– Wünsche, Bitten, Gefühle und Meinungen äußern und ausdrücken
– kontinuierliche Erweiterung und Sicherung der Sprachkompetenz
Grammatikalische Grundstrukturen:
Beispielsweise:
– Bezeichnungen für Personen und Dinge durch Pronomen ersetzen
– Einzahl und Mehrzahl
– Wort- und Satzarten
– Zeitformen
– Verben mit festen Präpositionen gebrauchen
– die „Haben“ – Perspektive vielfältig anwenden
– die „Sein“ – Perspektive vielfältig anwenden
– Gegenwärtiges, Vergangenes und allenfalls Zukünftiges erfassen, erfragen, ausdrücken und darstellen
– das Präteritum als Darstellungsform für Vergangenes
Erarbeiten, Festigen und Erweitern von sprachlichen Ausdrucksformen:
Beispielsweise:
– Tätigkeiten, Eigenschaften, Handlungen und Handlungsabläufe beschreiben
– Zustände und Eigenschaften ausdrücken, erfragen und zuordnen
– Lageveränderungen ausdrücken und erfragen
– Gegensätze, Einschränkungen und Alternativen erfassen
– Umgang mit Begriffshierarchien
– ungegliederte und unbestimmte Mengen bezeichnen
– Häufigkeiten präzisieren
– nach Personen und Dingen fragen
– nach dem Grund fragen bzw. eine Begründung geben
– Zeitangaben (Uhrzeit usw.) erfragen und ausdrücken
– Orts- und Richtungsangaben erfragen und verwenden
– Bitten und Aufforderungen versprachlichen, verstehen und darauf eingehen
– Besitz- und Zugehörigkeitsverhältnisse klären und zum Ausdruck bringen
– Beziehungen zu Personen erfassen und ausdrücken
– Funktionen von Dingen erfassen und ausdrücken
– logische Verknüpfungen erfassen und ausdrücken
– detaillierte und umfassende Informationen einholen
– Vermutungen, Absichten und Zustandsänderungen erfassen und sprachlich ausdrücken
– sicheres Wissen von Vermutungen unterscheiden
– Formulierungen für bestimmte Sprechanlässe kennen lernen
– Redewendungen kennen lernen und anwenden
– eigene Meinung äußern, Stellung nehmen
– Vergleiche anstellen
Identitätsentwicklung:
Beispielsweise:
– Persönlichkeitsentwicklung
– Selbsteinschätzung
– Förderung des Selbstbewusstseins
– Steigerung der sozialen Kompetenz
– Vorgeben oder Anbieten einer Sprecherrolle
– Steigerung der kommunikativen Kompetenz
Hörhilfen:
Beispielsweise:
– wir brauchen unterschiedliche Hilfen
– Annehmen und Anwenden von Hilfsmitteln und unterstützenden Medien
Zusammenleben in verschiedenen Gemeinschaften:
Beispielsweise:
– über sich selbst und die eigene Familie (Familiensituation) sprechen
– eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken
– Auseinandersetzung mit der eigenen Hörbeeinträchtigung
– hörende und nicht hörende Menschen in meiner Umgebung
– verstehen, verstanden werden und einander verstehen nicht verstehen und nicht verstanden werden (Dialog- und Beziehungsfähigkeit)
– Strategien zur Konfliktlösung
– meine Sprache ich kann mich auf viele Arten ausdrücken
Klasse/Schule:
Beispielsweise:
– Zusammengehörigkeit
– Sitzordnung
– besondere Räume in der Schule
– Wohnen im Internat
– Schulweg/Schülertransport
Soziales Umfeld:
Beispielsweise:
– Verhalten im Straßenverkehr
– Freizeitgestaltung
– Gruppenzugehörigkeit
– Vereine
– Kontakte mit Hörenden
Menschen, die mich unterstützen:
Beispielsweise:
– Akustikerin bzw. Akustiker
– HNO-Arzt
– Therapeutin bzw. Therapeut
Didaktische Grundsätze:
Sprechen/rhythmisches Sprechen
Beim lautsprachlichen bzw. hörgerichteten Unterricht bilden Hören, Sprache und Sprechen eine Einheit.
Durch die natürliche reflektierte Sprache des Lehrers, bei der die prosodischen Merkmale in ihrer Gesamtheit und die dynamische Gestaltung deutlich werden, ist es dem Kind möglich, sprachliche Strukturen zu erlernen und zu festigen, sein eigenes Sprechen zu gliedern, zu kontrollieren, seine Sprechverständlichkeit zu erhöhen, das Sprachgedächtnis zu trainieren und das Sprachverständnis zu steigern. Die Fähigkeit zur Selbstkontrolle des eigenen Sprechens wird ausgebaut.
In handlungsorientierten, wirklichkeitsnahen und motivierenden Sprachsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zur sprachlichen Bewältigung von Alltagssituationen und schrittweise zur Beherrschung von Sprache geführt werden. Ausgehend vom dialogischen Prinzip sollen die Kinder lernen, frei zu kommunizieren. Überforderung wie auch sprachliche Einengung sind zu vermeiden.
Der Einsatz von visuellen Medien ist von großer Bedeutung. Rollenspiele sind ein wichtiges methodisches Mittel zur Bewältigung von Sprechsituationen. Durch individuelle Sprechförderung erwerben und festigen die Schülerinnen und Schüler ihre Artikulation.
Das Phonembestimmte Manualsystem sowie taktile und akusto-vibratorische Empfindungen werden individuell und situationsabhängig zur Lautanbahnung zur Sprechkontrolle und zur Korrektur von Sprechfehlern eingesetzt.
Die rhythmische Durchgliederung der Wort- und Schriftsprache fördert das flüssige und verständliche Sprechen und ist bei hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern ein wesentliches Unterrichtsprinzip.
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Für den Unterricht in Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS siehe didaktische Grundsätze für die verbindlichen Übungen Manual- und Gebärdensysteme.
Lesen
Vereinfacht gestaltete Texte erleichtern zunächst den inhaltlichen Zugang zum Lesen. Zunehmend sollen sie aber durch altersadäquate Texte ersetzt werden. Durch kurze und überschaubare Lesestücke, die sowohl Erlebnisse einzelner Kinder oder der Klassengemeinschaft als auch Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände berücksichtigen, sollen die Schülerinnen und Schüler zum sinnerfassenden Lesen geführt werden. In weiterer Folge werden zunehmend komplexere Texte im Unterricht eingesetzt. Diese müssen dem jeweiligen Sprachstand, aber auch der kognitiven und der sozial-emotionalen Entwicklung der Kinder angepasst werden.
Verfassen von Texten
Der Text ist ein wesentliches Informations- und Mitteilungsmedium für Hörbeeinträchtigte und bedarf gezielter Unterstützung. Auch hierbei gilt die Orientierung am persönlichen Bezug sowie an der Erlebnis- und Handlungsorientierung. Vor allem in der Grundschule sind zum Beispiel Tagebuchtexte und andere selbst verfasste Texte sehr hilfreich. Sie ermöglichen Kommunikation, auch wenn eine noch nicht ausreichende Sprachkompetenz vorhanden ist, motivieren zum Lesen und zum Schreiben, können Grundlage für Hör- und Sprachübungen aller Art sein.
Rechtschreiben
Die Rechtschreibung muss immer auch visuell abgesichert werden. Das Schriftbild gewährt sichere Gestaltqualitäten der Wörter und hilft bei der Gliederung von Wortbildern, Satzteilen und Satzstrukturen. Wiederholtes, kontrolliertes Einprägen und Niederschreiben ganzer Wörter und Wortgruppen fördern das Entstehen gesicherter visueller und motorischer Leitbilder. Mit dem Zuwachs an Sprachwissen und Sprachverständnis eignen sich die Schülerinnen und Schüler auch Unterscheidungskriterien für die Rechtschreibung an.
Das Führen von Wortlisten, Wörterheften, Tagebüchern und in weiterer Folge die Verwendung von Wörterbüchern ist ein wesentlicher Bestandteil im Rechtschreibprozess.
Sprachbetrachtung
Voraussetzung für die Erweiterung und Sicherung von Sprachkompetenz bildet ein gesichertes Grundgerüst von sprachlichen Inhalten und Strukturen, die sich aus Sprechhandlungen und Gesprächen ergeben. Dabei muss der kommunikative Aspekt von Sprache sowie die lebensnahe Sprachanwendung im Vordergrund stehen.
Die Anwendungsmöglichkeiten syntaktischer Strukturen und die Differenzierungsmöglichkeiten von Begriffen sollen mit Unterstützung geeigneter Medien aufgezeigt werden. Einheitliche Symbole, Farben, topografische Anordnung und grammatische Begriffe dienen der Veranschaulichung und erleichtern das Erfassen sprachlicher Strukturen und Inhalte. Die erarbeiteten Lerninhalte werden durch zyklische oder aktuelle Wiederverwendung sowie durch Verknüpfung mit anderen Lerninhalten geübt und gefestigt. Hör-, Sprech- und Abseherziehung ergänzen die Sprachförderung.
Ein wichtiges Unterrichtsprinzip ist daher die Gesprächserziehung. Hier ist Raum für persönliche Erlebnisse, Fragen, Informationen, Austausch von Gefühlen und Meinungen. Handlungs- und erlebnisorientierter Unterricht ist ebenso eine Voraussetzung für die Motivation zur sprachlichen Kommunikation wie lebens- und zeitnahe Themen. In jeder kommunikativen Situation benutzt die Lehrkraft die volle Sprache, die der kommunikativen Kompetenz der Schülerin oder des Schülers angepasst ist. Sofern hörbeeinträchtigte Kinder die Vollsprache nicht ausreichend verstehen können, müssen sprachstrukturelle Hilfen angeboten werden. Vielfältiges Übungs- und Anschauungsmaterial soll dabei zur Anwendung kommen.
Der Rhythmus der Sprache stellt beim hörgerichteten Spracherwerb neben Gespräch und Dialog ein zentrales Element der Sprachspeicherung dar. Dadurch wird nicht nur das Hören geschult, sondern auch das Gedächtnis für Sprache trainiert. Sowohl bei Lehrkräften, als auch bei den Schülerinnen und Schülern muss besonderer Wert auf die Verdeutlichung der prosodischen Merkmale gelegt werden, da durch sie ein hohes Maß an Sprachverstehen gewährleistet wird. Beim Spracherwerb durch Manual- und Gebärdensysteme oder ÖGS sind dagegen neben Gespräch und Dialog die Mimik, die Direktionalität, die Inkorporation und die Simultaneität von besonderer Bedeutung.
Identitätsentwicklung
Die Identitätsentwicklung hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Die gesamtpersönliche Entwicklung wird auch vom familiären Umfeld geprägt. Die Beziehungsnahme hat entscheidenden Einfluss auf die Identitätsentwicklung. Die Art der Beziehungsnahme und des kommunikativen Verhaltens im familiären Umfeld prägen die individuelle Entwicklung des hörbeeinträchtigen Kindes. Dabei ist von Bedeutung, dass das hörbeeinträchtige Kind in seinem Lebensumfeld sozial eingebunden ist und seine kommunikativen Voraussetzungen entsprechende Bedingungen vorfindet. In gleicher Weise beeinflusst die Entscheidung über den schulischen Förderweg die Identitätsfindung.
Die Anbahnung einer realistischen Einschätzung und die Akzeptanz der individuellen Möglichkeiten in der Kommunikation im jeweiligen sozialen Umfeld sind dazu wichtige Voraussetzungen.
Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Fremdsprachenlernen in der Grundschule erfolgt im Rahmen der verbindlichen Übung und hat den der Altersstufe entsprechenden Aufbau des Verstehens und der Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt.
Leseverstehen und Schreiben können abhängig von den individuellen Voraussetzungen der Kinder als lernunterstützende Maßnahme eingesetzt werden.
Am Ende der vierten Schulstufe sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit
– einfache Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe verstehen
– einfache Texte über Medien erfassen, sofern sie thematisch an Bekanntes anschließen
– im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe Kontakte mit jemandem aufnehmen
– Informationen geben und einholen
– Gefühle, Wünsche und persönliches Befinden zum Ausdruck bringen
In der Sekundarstufe I erfolgt der Unterricht in der Lebenden Fremdsprache Englisch im Rahmen der Pflichtgegenstände. Dabei sollen folgende Ziele erreicht werden:
– das Interesse der Schülerinnen und Schüler am Erlernen einer fremden Sprache und für fremde Kulturen zu wecken
– kommunikatives Sprachverhalten zu entwickeln
– Gebrauch der englischen Sprache als Verständigungsmittel in Alltagssituationen
Didaktische Grundsätze:
Grundsätzlich sind im Fremdsprachenunterricht die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation bzw. Deutsch, Kommunikation sowie sinngemäß die didaktischen Grundsätze der Therapeutisch-funktionellen Übungen anzuwenden.
Einsprachigkeit
Das Prinzip der Einsprachigkeit kann im Fremdsprachenunterricht hörbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler in der Regel nicht angewendet werden.
Hören/Sprechen/Kommunikation
Anfangs werden die Schülerinnen und Schüler wesentlich mehr verstehen, als sie zunächst sprachlich wiedergeben können. Dieses Verstehen entwickelt sich zuerst durch das Verstehen der Äußerungen der Lehrerin bzw. des Lehrers sowie in weiterer Folge durch das Lösen von gezielten Aufgaben, die über verschiedene Medien vermittelt werden sollen. Dafür eignen sich insbesondere Reime, Lieder, rhythmische Sprüche, Geschichten, Dialoge, Rollenspiele usw.
Regelmäßige Hörübungen sind auch in der Fremdsprache eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Kommunikation. Sie sollen das Verstehen anbahnen und das Globalverständnis und Detailverständnis schulen.
Die Sprechfertigkeit/Kommunikationskompetenz soll durch Rollenspiel, Dialoge und aktuelle Anlässe geübt, gefestigt und erweitert werden. Dabei werden visuelle Hilfen (Gestik, Mimik, Schriftbild, Informations- und Kommunikationstechnologien usw.) eine wichtige Unterstützung leisten.
Schriftsprache soll bei Bedarf in Verbindung mit Lautschrift angeboten werden um den Unterschied zwischen Schreib- und Sprechweise sichtbar zu machen.
Zur Festigung bzw. Erweiterung des Sprachverständnisses sollen Verständnisfragen in unterschiedlichen Formen (Bild – Text Zuordnungen usw.) gestellt werden. Manual- und Gebärdensprachsysteme tragen dazu bei, Verständnisschwierigkeiten in der Fremdsprache zu verringern.
Lesen und Schreiben
Hörbeeinträchtigte Kinder benötigen meist sehr früh ein Schriftbild. Einfache Texte, die zuvor erarbeitet worden sind, sollen auch gelesen werden.
Geeignete Aufgabenstellungen zum Leseverstehen sind zB Übungen mit Auswahlantworten, Zuordnungsaufgaben aller Art, Sätze in die richtige Reihenfolge bringen.
Dennoch soll auch auf der Grundstufe II selbständiges Schreiben nur in einem begrenzten Ausmaß erfolgen.
Ab der 5. Schulstufe übernimmt die Schriftform der Sprache als stabiles Zeichenkörpersystem und das Lesen eine Führungsrolle im Wissenserwerb und in der Sprachbildung.
Durch den verstärkten Einsatz von visuellen Hilfen (zB Verschriftlichungen) und durch individuelle Hilfestellungen sollen die Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, selbständig Texte zu verfassen.
Wortschatz
Die Grundlage des Englischunterrichts ist der vorhandene Wortschatz der Schülerinnen und Schüler.
Bei der Wortschatzvermittlung sollen Realien, Bildmaterial, Gestik, Mimik usw. verstärkt eingesetzt werden.
Je größer sowohl der rezeptive als auch der produktive Wortschatz in der deutschen Sprache ist, desto eher wird eine klare Vorstellung der Wortinhalte in der Fremdsprache erreicht.
Der Wortschatz muss immer wieder in kurzen, abwechslungsreichen Übungen wiederholt, in neuen Zusammenhängen gefestigt und schrittweise erweitert werden.
Ausspracheschulung
Die Ausspracheschulung richtet sich nach den individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Übungsformen
Dem Spielerischen und Musischen kommt im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Der Gebrauch der Fremdsprache kann durch Rollen-, Rate-, Denk-, Wett-, Sing- und Tanzspiele gefördert werden.
Zum Üben bieten sich besonders Reihen- und Analogieübungen sowie Frage- und Antwortketten an. Daneben kommt dem Spielerischen auch in der Sekundarstufe I noch eine besondere Bedeutung zu.
Fehlerkorrektur
Die Korrektur von Fehlern ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine unterstützende Rolle zukommt.
Grammatik
Dem funktionalen Aspekt der Grammatik ist in jedem Fall der Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt zu geben. Geeignete Übungsformen können zB sein: Dialoge, Lernspiele, Reihenübungen, Frage- und Antwortketten oder Zuordnungsübungen. Dabei sollen stets auch alle Möglichkeiten der Veranschaulichung herangezogen werden.
Mathematik
Didaktische Grundsätze:
Die für den Spracherwerb definierten Zugangsweisen sind im Unterrichtsgegenstand Mathematik zu berücksichtigen, da sich das durch die Hörbeeinträchtigung meist eingeschränkte Sprachvermögen auch hier erschwerend auswirkt.
Zunächst sollen die Kinder mathematische Beziehungen in der Umwelt erkennen und benennen können, wobei der Schwerpunkt des Lernens im anschaulichen und handelnden Umgang mit Zahlen, Zahlenverhältnissen und geometrischen Sachverhalten liegt.
Eindeutige Darstellungen erleichtern das Finden adäquater Sprachstrukturen und unterstützen die Begriffsbildung sowie die sprachliche Klärung von Beziehungen. Durch die Variationen bei der Aufgabenstellung, bei den Lösungen und Darstellungen sollen kreative Lösungsstrategien angeregt werden. Die besondere Kommunikationssituation, die spezifische Wahrnehmungssituation und das unterschiedliche Lern- und Leistungsvermögen hörbeeinträchtigter Kinder verlangen eine individuelle Förderung in den Bereichen Motorik, Merkfähigkeit und Sprechen.
Sollen die Schülerinnen und Schüler neue Begriffe, Sätze und Verfahren lernen, muss der Unterricht an gesichertes Vorwissen anknüpfen. Dabei gilt es, die aus der Hörbeeinträchtigung erwachsenden Einschränkungen im Bereich von Sprache und Umwelterfahrung besonders zu berücksichtigen. Der Veranschaulichung kommt daher eine herausragende Bedeutung zu. Zum Verstehen ist die handelnde und/oder zeichnerische Durcharbeitung der Aufgaben ebenso erforderlich, wie eine intensive Versprachlichung, denn sie berücksichtigt die individuelle Leistungsfähigkeit der Kinder. Dabei erweist es sich als besonders lernwirksam, wenn die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Darstellungsebenen (handelnd, zeichnerisch, symbolisch, sowohl schriftlich als auch verbal) wechselseitig miteinander verknüpfen. Abwechslungsreiche Übungsaufgaben dienen sowohl der Automatisierung und der Sicherheit als auch der vertieften Einsicht in Zusammenhänge und der Flexibilität. Grundlegende Inhalte werden in allen Bereichen permanent wiederholt und zur Lösung neuer Probleme sowie zur Erarbeitung komplexer Verfahren genutzt. Durch bewusste Rückschau sollen die Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Kompetenzzuwachs und den inneren Aufbau der mathematischen Inhalte erkennen.
Rhythmisch-musikalische Erziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Rhythmisch-musikalische Erziehung schafft Freude an Musik und Bewegung. Sie trägt zur Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit bei. Sie steigert die Unterscheidungsfähigkeit für die Strukturiertheit von Sprechbewegungs- und Lautgestalten. Die Schülerinnen und Schüler lernen, Eigenschaften der Lautsprache im Tonfall, Dynamik, Rhythmus, Mimik und Gestik darzustellen. Die rhythmisch-musikalische Erziehung hat auch als Unterrichtsprinzip die Aufgabe, Sprache zu verdeutlichen und die eingeschränkte Wahrnehmung auszugleichen. Sie verhilft zum Empfinden für Sprachformen, wie zB Fragen, Auffordern, Antworten, Aussagen und sie verdeutlicht Sprachstrukturen. Rhythmisiertes Sprechen gibt der Sprache einen lebendigen Charakter und stützt Sprachauffassung, Sprachverständnis und Empfinden für sprachliche Gliederung. Der Rhythmus der Sprache stellt ein zentrales Element der Sprachspeicherung dar. Dadurch wird nicht nur das Hören geschult, sondern auch das Gedächtnis der Sprache trainiert. Sowohl bei den Lehrkräften als auch bei den Schülerinnen und Schülern muss besonderer Wert auf die Verdeutlichung der prosodischen Merkmale gelegt werden, da durch sie ein hohes Maß an Sprachverstehen gewährleistet wird. Lieder, Reime, Gedichte usw., also betont rhythmisch melodische Texte werden zahlreich angeboten und durch Instrumente und Bewegung unterstützt.
Lehrstoff:
Ordnungsaufgaben
Beispielsweise
– im freien und beschränkten Raum
– mit unterschiedlichen Materialien und Geräten
– bewusstes Ordnen und Gruppieren
– Aktivität – Ruhe/ Spannung - Entspannung
Reaktionsaufgaben
Beispielsweise
– anhalten, unterbrechen und ändern von Bewegungen
– auf rhythmische Motive antworten
Konzentrationsaufgaben
Beispielsweise
– akustische, visuelle, taktile und motorische Übungen
Kreatives Gestalten
Beispielsweise
– verschiedene eigenständige Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten finden und erproben
– Entwicklung der Ausdrucksfähigkeit
Sensibilisierung, Wahrnehmung
Beispielsweise:
– taktile, visuelle, vibratorische und auditive Reize wahrnehmen und umsetzen
– prosodische Merkmale
– Musik spüren, hören und umsetzen
– Körperwahrnehmung und Körperbewusstsein fördern
– Selbst- und Fremdwahrnehmung fördern
– Sensibilisierung der Sinneswahrnehmung
Raum und Zeit
Beispielsweise:
– Orientierung durch Ordnung im Raum und Zeit
– Formen und Zeiteinheiten erleben, erkennen und gestalten
Kreatives Gestalten
Beispielsweise:
– Qualitäten und Möglichkeiten unterschiedlicher Materialien entdecken
– Gestalten mit dem Körper, der Stimme und Instrumenten
– Anregung und Förderung von Kreativität und Fantasie
Partner bzw. Partnerin und Gruppe
Beispielsweise:
– sich und andere wahrnehmen, sich auf andere einstellen
– Regeln einhalten, Ideen einbringen und Aufgaben lösen
– Förderung von Kommunikation und Interaktion
Stimme und Sprache
Beispielsweise:
– Atem- und Körperübungen
– richtiger Einsatz der Stimme
– Freude am Sprechen und Singen wecken und fördern
– Verse, Reime, Gedichte und Lieder gestalten
– Intonation, gemeinsame Gestaltung mit der Stimme
– Metrum, Rhythmus und Melodie erleben
Einsatz von Musikinstrumenten / Materialien
Beispielsweise:
– Erfahrungen mit Klangerzeugern und Musikinstrumenten
– Rhythmisches Musizieren und Begleiten, melodisches Spielen
– Anbahnen bzw. Vertiefung des Verständnisses für Notation
Didaktische Grundsätze:
Die Aktivitäten im Bereich der rhythmisch-musikalischen Erziehung und die Unterrichtsmethoden haben sich an den unterschiedlichen Fähigkeiten (ua. auch am Hörvermögen und Sprachverständnis und an den Kommunikationsmöglichkeiten) der einzelnen Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Dabei ist der Gesichtspunkt der Ganzheitlichkeit besonders zu beachten. Divergentes Denken ist ein wesentliches Prinzip: von den Schülerinnen und Schülern gefundene Lösungen sollten grundsätzlich akzeptiert werden.
Es ist wichtig darauf zu achten, im Unterricht prozessorientiert und nicht ergebnisorientiert zu arbeiten.
Bildnerische Erziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Dieser Unterrichtsgegenstand verhilft hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern dazu, Gedanken und Empfindungen auszudrücken, ohne unbedingt sprachlichen Anforderungen zu unterliegen. Mit Hilfe des eigenen selbsttätigen Gestaltens kann Wissen von der Umwelt verinnerlicht und können Handlungsabläufe und Zusammenhänge verstanden werden, noch bevor die sprachlichen Mittel zur Verfügung stehen. Das Erleben eigener Gestaltungskompetenz stärkt das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler.
Technisches Werken / Textiles Werken
Bildungs- und Lehraufgabe:
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