Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der interaktiven Entwicklung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) oder lautsprachbegleitenden Gebärde (LBG) unter Berücksichtigung der individuellen Erfahrungen kommt im Unterricht besondere Bedeutung zu.
Ziel ist es, den Schülerinnen und Schüler angemessene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu vermitteln, um ihnen vielfältige Formen der Lebensgestaltung zu eröffnen. Neben dem Erwerb der Gebärde als Mittel der Kommunikation und zur Beschaffung von Informationen, steht die Identitätsfindung der gehörlosen Schülerinnen und Schüler, die damit verbundene Akzeptanz ihrer Gehörlosigkeit (ich bin anders, aber gleichwertig) und die selbstbewusste Anwendung der Gebärde im Mittelpunkt.
Lehrstoff:
Gebärdenvokabular
Beispielsweise:
– Erlernen, Wiederholen und Anwenden des Fingeralphabetes; Bewusstmachen der Handformen
– Erarbeitung, Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Gebärdenwortschatzes
– Bedeutung des Mundbildes erkennen
– differenzierte Ausdrucksmöglichkeiten für Gefühle, Charaktereigenschaften usw. erwerben
– Arbeit mit verschiedenen Medien
– Gebärdenlexika kennen lernen
– Erarbeiten eines individuellen Notationssystems für Einzelgebärden
Bei ÖGS:
– Erarbeitung von Spezialgebärden (zB Redewendungen, Fachbegriffe und Fremdwörter)
– Kennen lernen verschiedener Transkriptions-Systeme
Gebärdensprachgrammatik bei ÖGS
Beispielsweise:
– gezieltes Aufbauen sowie bewusstes und korrektes Anwenden grammatikalischer Prinzipien
– Gebärden in ihre Parameter zerlegen:
– Erkennen der Bedeutung von Handform, Ausführungsstelle und Bewegung, zB Finden von Minimalpaaren (gleiche Handform, gleiche Bewegung jedoch unterschiedliche Ausführungsstelle)
– Gebärden sammeln und in Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung aufgliedern, Wortbild und Mundgestik differenzieren
– Übungen zur Direktionalität
– Merkfähigkeit im Raum (Personen und Gegenstände im Raum fixieren und durch hinweisende Gebärde wieder abrufen)
– Anwenden von Personalpronomen, Fragewörtern, Präpositionen, Modalverben, zB unterschiedliche Satzmimik kennen lernen und verwenden
– Zeitformen in der ÖGS
– Schriftsprache in ÖGS/ÖGS in Schriftsprache übertragen
– Bewusstmachen des Prinzips der Inkorporation
– Darstellung von Eigenschaften, Bewegungsgebärden, Zahlen-, Zeit- und Mengenangaben
– bewusstes Anwenden von Klassifikatoren, zB:
–- verschiedene Klassifikatorhandformen sammeln und sortieren
–- Anordnungen von Objekten
–- Form- und Größenverhältnisse genau beschreiben
–- Form- und Größenvariationen miteinander vergleichen
–- verschiedene Köperteilklassifikatoren anwenden und differenzieren
–- Pluralangaben mit Klassifikatoren verstehen und anwenden
– den Gebärdenraum für Gegenüberstellungen ausnutzen
– Fragen stellen und konkret beantworten, Fragemimik beachten
– Zeitlinien verstehen und richtig anwenden:
–- horizontal: Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft
–- vertikal: zB heranwachsende Kinder
– Zeitabläufe/zeitliche Einordnung
– Orientierungshilfen verstehen und anwenden, zB räumliche Orientierungsspiele
– Steigerungsformen anwenden, zB verschiedene Möglichkeiten nicht-manueller Formen für die Markierung von Steigerungen sammeln und anwenden
– die Unterschiede zwischen direkter und indirekter Rede an den manuellen und nicht-manuellen Zeichen erkennen und anwenden
– neutrale Oberkörperhaltung bei der indirekten Rede
– den Konditionalsatz verstehen und anwenden
– kausale und konzessive Sätze mit „trotzdem“, „deshalb“, „Grund“ verstehen und anwenden
– den Abschluss einer Tätigkeit mit „fertig“ und „schon“ anzeigen
– die manuelle und nicht-manuelle adverbiale Ergänzung anwenden und verstehen
– Simultanität der Gebärdensprache verstehen und anwenden
– Nummerungskongruenz bei Richtungsverben vertiefen und anwenden
Gebärdensprachverständnis und gebärdensprachlicher Ausdruck bei ÖGS
Beispielsweise:
– Mitteilungen und Anweisungen verstehen, sachgerecht und vollständig weitergeben, Handlungsabläufe beschreiben
– Wahrnehmen und Produzieren von Gebärden
– Erzählungen folgen und nacherzählen können, zB:
–- Erzählkriterien kennen lernen und anwenden
–- folgerichtig und lebendig erzählen
–- Spannungsaufbau und -steigerung erzeugen
–- aus verschiedenen Perspektiven erzählen
–- verschiedene Erzähltechniken erlernen und rhetorische Mittel kennen lernen
– Sachthemen erfassen und auswerten sowie Zusammenhänge erkennen und wiedergeben
– Fragen verstehen und richtig beantworten
– Entscheidungsfragen stellen, die nur mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können
– Beschreibungen verstehen und wiedergeben: zB Beschreiben von Eigenschaften
– Verständnis für chronologische Abläufe
– Erkennen zweier Dialogpartner in einer erzählten Geschichte
– Gefühle und Stimmungen des Gesprächspartners wahrnehmen und eigene Gefühle differenziert ausdrücken
– Mimik und körpersprachlichen Ausdruck erkennen, bilden und richtig deuten
– unbekannte Gebärden aus dem Kontext klären
– Gebärdensprache in medialer Darstellung (zB Wissens- und Informationsgewinn, Identifikation, Beobachtung, Analyse, Unterhaltung)
– Dialekte in der Gebärdensprache erkennen und verstehen, verschiedene Gebärdensprachanwender verstehen
– Verbesserung des gebärdensprachlichen Ausdrucks
– Gesprächskultur entwickeln
– Gesprächsführung, zB:
–- Anwendung verschiedener Gesprächstechniken, die das Verständnis erleichtern
–- Diskutieren, Argumentieren, Reflektieren
– Konflikte und Konfliktbewältigung, zB Verstehen, dass Sprachabsicht und verstanden werden nicht immer übereinstimmen
– Verständnis zeigen, zB sich in die Rolle eines anderen hineinversetzen, Ermutigen anerkennen
– Unsicherheit bzw. Unklarheit wahrnehmen und durch Mimik und manuelle Markierung äußern
– Rollen darstellen
Gehörlosenkultur
Beispielsweise:
– Gesprächsregeln aufstellen und beachten (Kommunikationstaktik)
– Nachfragen bei Nichtverstehen
– Gesprächspartner ausreden lassen
– Kontakt zu erwachsenen Gehörlosen
– bewusstes Gestalten des Umfeldes um eine reibungslose Kommunikation zu ermöglichen
– besondere Bedürfnisse aufgrund der Gehörlosigkeit erkennen und lernen, deren Erfüllung einzufordern
– Bedürfnisse gehörloser und hörender Menschen
– gebärdete Kinderliteratur
– gehörlose Menschen in Österreich und weltweit, zB:
–- Verbände und Vereine
–- verschiedene Gebärdensprachen
–- Vernetzung von Gehörlosen (verschiedene Organisationen, zB WFD)
– gehörlose Menschen in den Medien
– Umgang mit Medien
– Möglichkeiten der Gebärdenkommunikation mit Hilfe von technischen Medien
– Kennen lernen von Internetseiten für Gehörlose
– Kennen lernen der Unterstützungsmöglichkeiten durch Dolmetscher/innen
– Gebärdensprachpoesie, Gehörlosentheater, Veranstaltungen von Gebärdensprachanwender/innen
– Gebärdensprachdialekte
– Besonderheiten der Gehörlosenkultur kennen lernen
– Gehörlosengeschichte
Didaktische Grundsätze:
In der verbindlichen Übung Therapeutisch-funktionelle Übungen/Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS erfolgt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Österreichischen Gebärdensprache bzw. mit der lautsprachbegleitenden Gebärde.
Beim Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache und der lautsprachbegleitenden Gebärde sind das Mundbild und die Mundgestik von zentraler Bedeutung.
Im Rahmen einer Eingangsdiagnostik soll der individuelle Kommunikationsstand der Schülerinnen und Schüler erfasst werden, um eine gemeinsame Kommunikationsgrundlage zu schaffen.
Die Auswahl von Gebärden und Texten orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler dem Sprachvermögen der Klasse sowie den themenbezogenen Verbindungen zu den Fächern Sachunterricht und Deutsch. Von Anfang an soll die Gebärde mit der Schriftsprache in Verbindung gesetzt werden.
In der Sekundarstufe I ist auf die Steigerung der visuellen Merkfähigkeit, der Feinmotorik und des mimischen Ausdrucks zu achten. Dem Einsatz visueller Medien und multimedialer Technologien kommt besondere Bedeutung zu.
In verschiedenen Arbeitsformen (Rollenspiel, Videoaufnahmen, Interview usw.) erproben die Schülerinnen und Schülern die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensweisen und gewinnen so Sicherheit bei der Bewältigung von Gesprächssituationen.
Lebens- und Identitätskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Fach Lebens- und Identitätskunde werden Inhalte aufgegriffen und bearbeitet, die durch die Lebenswirklichkeit der hörbeeinträchtigten Kinder und Jugendlichen bestimmt sind. Es geht um Aspekte des Schulalltags und darüber hinaus auch um die Situation hörbeeinträchtigter Menschen. Die Auseinandersetzung mit den Ursachen und Auswirkungen der eigenen Hörbeeinträchtigung bewirkt zunehmend eine realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Um hörbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen die Integration in die hörende Gesellschaft zu erleichtern, brauchen sie Informationen über die ihnen zustehenden Hilfen und Rechte. Die genaue Kenntnis der historischen Entwicklung soll gegenwärtige Strömungen verdeutlichen und zur Identitätsbildung beitragen. Die Einbeziehung erwachsener Hörbeeinträchtiger kann die schulische Arbeit wesentlich bereichern.
Lehrstoff:
Lebens- und Identitätskunde
Beispielsweise:
– Kenntnisse über das Hören
– Auswirkungen von Hörbeeinträchtigungen
– Hörtechnische Hilfen
– Integration Hörbeeinträchtigter in die Gesellschaft
– hörbeeinträchtigte Menschen in der Geschichte
– Geschichte der Hörbeeinträchtigtenbildung
– Gemeinschaften Hörbeeinträchtigter
– Gehörlosenkultur und Gebärdensprachgemeinschaft
– verschiedene Kommunikationsmittel im Vergleich
– Hörbeeinträchtigte in Partnerschaft und Familie
– die Rolle des Dolmetschers/der Dolmetscherin im Leben hörbeeinträchtigter Menschen
– die Rolle des Dolmetschers im Leben hörbeeinträchtigter Menschen
– Literatur und Filme von und über Hörbeeinträchtigte
– hörbeeinträchtigtenspezifische Hilfen, Filme, TV-Sendungen usw.
Didaktische Grundsätze:
Hörbeeinträchtigte Kinder hörbeeinträchtigter Eltern wachsen unter anderen kommunikativen Voraussetzungen auf, als hörbeeinträchtigte Kinder hörender Eltern.
Die Thematisierung der Hörbeeinträchtigung im Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu einer realistischen Selbsteinschätzung, zu Selbstbewusstsein, zu Selbstvertrauen und zu sozialer Kompetenz verhelfen. Dazu trägt ebenso die Vermittlung positiver Vorbilder und Leistungen hörbeeinträchtigter Menschen bei. Dabei sind die kommunikativen Voraussetzungen im jeweiligen sozialen Umfeld zu berücksichtigen.
Im Unterricht wird von unterschiedlichen alltäglichen Erfahrungen, Erlebnissen, Fragen, Erwartungen, Bedürfnissen und Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler ausgegangen.
Die Begegnung und die Kontaktpflege sowohl mit hörbeeinträchtigten als auch mit hörenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördern eine realistische Einschätzung und die Akzeptanz und Entfaltung der individuellen Möglichkeiten.
Gemeinsame schulische und außerschulische Veranstaltungen, Kooperation mit sowie das Engagement in Vereinen führen zu vielfältigen persönlichen Erfahrungen.
Beispiele aus Literatur, Kunst, Politik, Musik, Film usw. informieren über Persönlichkeiten, Vorbilder und Lebenswege hörbeeinträchtigter Menschen.
ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN PFLICHTGEGENSTÄNDEN, DEN VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN SOWIE DEN FREIGEGENSTÄNDEN DER VORSCHULSTUFE, GRUNDSCHULE UND MITTELSCHULE
9 A) VORSCHULSTUFE
VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage A, Sechster Teil, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Sachbegegnung
Lehrstoff:
Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft
Beispielsweise:
– altersgemäße Auseinandersetzung mit der Gehörlosigkeit oder hochgradigen Schwerhörigkeit
– Thematisierung der Bedeutung des Hörens bzw. der Auswirkungen einer Hörbeeinträchtigung
– Akzeptanz der Hörhilfen
Erfahrungs- und Lernbereich Technik
Beispielsweise:
– Handhabung der technischen Hörhilfen
Didaktische Grundsätze:
Die Schülerinnen und Schüler benötigen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung des Lehrstoffes. Es ist daher eine Auswahl von Inhalten (Schwerpunkten) zu treffen, an Hand derer, die vorgegebenen Lernziele erreicht werden können.
Große Bedeutung hat dabei die sprachliche Aufbereitung von Tätigkeiten, Ereignissen und Erlebnissen.
Damit soll ein übergreifender Aufbau bzw. eine Erweiterung des Wortschatzes (Begriffsbildung) unter besonderer Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit und unter Berücksichtigung der individuellen kommunikativen Kompetenz ermöglicht werden.
Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben
Lehrstoff:
Situationsbezogenes Sprachhandeln
Beispielsweise:
– Individueller Sprachaufbau durch Zeichnungen, Fotos, Tagebücher
Miteinander sprechen
Beispielsweise:
– Elemente der verbalen und nonverbalen Kommunikation kennen und anwenden lernen
– Kontakt aufnehmen, sich dem Gesprächspartner zuwenden
Bewältigung und Klärung von Emotionen durch Sprache
Beispielsweise:
– Gefühle, Empfindungen und Emotionen über Gestik und Mimik deuten und ausdrücken lernen
Wahrnehmung1
Beispielsweise:
– Beschriftung der näheren Umgebung
– unterstützende Symbolsysteme kennen lernen und anwenden
– Manualsysteme (Fingeralphabet, PMS, usw.) kennen lernen und anwenden
– Dokumentation des Sprachschatzes
1Siehe verbindliche Übung „Therapeutisch funktionelle Übungen“ Hörerziehung bzw. verbindliche Übung „Therapeutisch funktionelle Übungen“ Gebärdensysteme
Didaktische Grundsätze:
Der Aufbau und die Erweiterung der Sprachkompetenz richten sich nach den primär vorhandenen individuellen Sprachvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
In der kommunikativen Begegnung kann es zu Fehleinschätzungen von Informationen und Situationen kommen, da entweder der sprachliche Inhalt unvollständig realisiert wird oder die emotionale Bedeutsamkeit des Gesagten nicht zum Tragen kommt. Daher benötigen gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler vermehrt sprachliche Zuwendung und Erklärungen. Die aktive Teilnahme des Kindes an kommunikativen Prozessen muss gezielt unterstützt und gefördert werden.
Kompensatorische Fertigkeiten wie Absehen, die Anwendung von Hörstrategien, Zeichensystemen und vibro-taktilen Kommunikationshilfen sind zu entwickeln und zu erweitern.
Die Schrift als stabiles visuelles Zeichensystem sollte so früh wie möglich angebahnt werden.
Mathematische Früherziehung
Didaktische Grundsätze:
Mathematisches Denken ist eng mit persönlicher Erfahrung und Sprachverständnis verbunden. Eine eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit kann das Erfassen und Herstellen von Beziehungen und Ereignissen sowie die Bildung zeitlicher, ursächlicher und bedingungsmäßiger Verknüpfungen erschweren.
Daher sind mathematische Begriffe und Sachzusammenhänge unter Berücksichtigung der persönlichen Erfahrungen und der sprachlichen Kompetenz der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers zu erarbeiten und zu festigen.
Rhythmisch-musikalische Erziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Vorschulstufe versteht sich als integraler Bestandteil zur Entwicklung der kindlichen Gesamtpersönlichkeit. Ihre grundlegenden Mittel sind Bewegung und Musik mit ihren Elementen Zeit, Raum, Kraft und Form sowie Stimme, Bewegung und Materialien.
Die Aufgaben der Rhythmisch-musikalischen Erziehung der Vorschulstufe bestehen in
– der Anbahnung bzw. Erweiterung der Handlungskompetenzen im motorischen, sensorischen kognitiven, sprachlichen und sozial-emotionalen Bereich
– der Förderung von gruppendynamischen Prozessen
– der Entdeckung und Entfaltung von individuellen Begabungen
– der Förderung von Kreativität
– der Weckung von Neugierde
– der Förderung der Bewegungsfreude
Lehrstoff:
Ordnungsaufgaben
Beispielsweise
– im freien und beschränkten Raum
– mit unterschiedlichen Materialien und Geräten
– bewusstes Ordnen und Gruppieren
– Aktivität – Ruhe/ Spannung - Entspannung
Reaktionsaufgaben
Beispielsweise
– anhalten, unterbrechen und ändern von Bewegungen
– auf rhythmische Motive antworten
Konzentrationsaufgaben
Beispielsweise
– akustische, visuelle, taktile und motorische Übungen
Kreatives Gestalten
Beispielsweise
– verschiedene eigenständige Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten finden und erproben
– Entwicklung der Ausdrucksfähigkeit
Soziale Aufgaben
Beispielsweise:
– Körperkontakt
– Erarbeitung des Körperschemas
Gedächtnisaufgaben
Beispielsweise:
– akustische und visuelle Übungen zur Serialität
Grundlegung von Begriffen durch das Erleben und Gestalten der rhythmischen Elemente Raum, Zeit, Kraft und Form
Beispielsweise:
– groß – klein, vor – hinter, schnell – langsam, schwer – leicht, Kreis – Gerade, Sprechen und Singen – Gebärden
– die Freude am Sprechen und Singen/Gebärden wecken und fördern
– Grundlegung eines Repertoires an Reimen und Liedern
– Metrum, Rhythmus und Melodie erleben
– die Stimme/Gebärde richtig gebrauchen
– gemeinsame Gestaltung von Musik, Bewegung und Pantomime
Erste Erfahrungen mit Klangerzeugern und Musikinstrumenten
Beispielsweise:
– Experimentieren mit Klangerzeugern und einfachen Instrumenten
– Herstellen von Geräuschinstrumenten
– Kennen lernen von Musikinstrumenten
– Geräusche, Klänge und Motive imitieren, variieren und erfinden
– Einsetzen der Instrumente für Klangbilder, Improvisation, einfache Liedbegleitung, Klanggeschichten
Anbahnen des Verständnisses für Notation
Beispielsweise:
– Erkennen der Möglichkeit, akustische bzw. vibro-taktile Wahrnehmungen optisch zu fixieren
– Zuordnen entsprechender Symbole für Instrumente, Klänge, Geräusche und für kurze rhythmische oder melodische Motive
– Hören bzw. Spüren von Geräuschen, Tönen und Musik
– einfache Tänze erlernen, Teile von Tänzen selber erfinden
Didaktische Grundsätze:
Aktivitäten mit Musik und Bewegung sollen aus den kindlichen Erfahrungsbereichen erwachsen. In spielerischer Form sollen die Kinder mit Rhythmisch-musikalischer Erziehung vertraut gemacht werden. Die gemeinsame Begegnung mit Musik und Bewegung soll in einer entspannten Atmosphäre stattfinden.
Eine grundlegend prozessorientierte Unterrichtsgestaltung erfordert bei der Planung die tägliche Begegnung mit Musik und Bewegung unter Einbeziehung geeigneter spürbarer Instrumente, visueller Hilfen und anderer Medien.
Bewegung und Sport, Spiel
Lehrstoff:
Orientierung, Körperbeherrschung, Spiele
Beispielsweise:
– Gleichgewichtsübungen
– Körperwahrnehmung und Körperbeherrschung
– Raum- und Geländeorientierung
– Partner- und Gruppenspiele
– Darstellendes Spiel
Didaktische Grundsätze:
Damit sich die Kinder am Unterricht aktiv beteiligen können, ist ein geeigneter Ordnungsrahmen vorzugeben. Bei Bedarf sind optische Signale zu verwenden.
Spielregeln sind kindgerecht und entsprechend der Hörbeeinträchtigung zu vermitteln.
Verkehrserziehung
Lehrstoff:
Wahrnehmung, Orientierung
– Ausbildung der kompensatorischen Fähigkeiten in Bezug auf die Wahrnehmung
– Richtungshören
– Raumorientierung
Didaktische Grundsätze:
Da aufgrund der Hörbeeinträchtigung das Richtungshören stark eingeschränkt oder überhaupt nicht funktionsfähig ist, kommt der räumlichen Orientierung eine besondere Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Hörbeeinträchtigung muss besonders auf die erhöhte Gefahrensituation als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer hingewiesen werden. So müssen besondere Gefahrenquellen, die von Hörenden unbewusst wahrgenommen werden, mit anderen Sinnesmodalitäten aufgenommen und erkannt werden. Mithilfe visueller Kompensationsmöglichkeiten zur Rundum-Übersicht und zur Einschätzung räumlicher Gegebenheiten soll selbständiges, verkehrssicheres Verhalten erlernt, geschult und differenziert trainiert werden.
9 B) GRUNDSTUFE I UND II; SEKUNDARSTUFE I
PFLICHTGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe BGBl. Nr. 134/1963, Anlage A, Siebenter Teil sowie Anlage 1 Sechster Teil der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Art. 1 des NMS-Umsetzungspakets, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Sachunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Zur sprachlichen Sicherung von Sachthemen werden erlernte Sprachformen und -inhalte aus dem Deutschunterricht bewusst verwendet. Zugleich bilden diese Themen Sprachanlässe für die Erarbeitung und Übung von neuen Sprachformen und -inhalten. Durch Betrachten, Beobachten, Hantieren, Experimentieren und Vergleichen werden die Kinder vom anschaulichen zum formalen Denken geführt, wobei zunehmend das Verstehen abstrakter Zusammenhänge angestrebt wird. Die beeinträchtigte auditive Wahrnehmungsfähigkeit hat häufig Auswirkungen auf die psychosoziale Entwicklung. Einsichten in soziale Bezüge und der Zugang zu den Verhaltensregeln der Gesellschaft können dadurch erschwert sein. Der Unterricht soll daher dazu beitragen, die Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln bzw. zu erweitern.
Vor allem in der Grundstufe I werden die Kinder zur Hygiene im Umgang mit Hörhilfen und zu geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung des Hörvermögens sowie zur speziellen Pflege des äußeren Gehörgangs angeleitet. Gleiches gilt für die Funktionserhaltung und Pflege der technischen Hörhilfen.
Lehrstoff:
Personal- und Sozialkompetenz
Beispielsweise:
– Auseinandersetzung mit der individuellen Hörbeeinträchtigung und den speziellen Lernmöglichkeiten
– Entwicklung von persönlichen Lernstrategien
– Aufbau und Pflege von emotionalen und sozialen Beziehungen
– Entwicklung und Erweiterung von adäquaten Sozial- und Handlungskompetenzen
– Verbesserung der Kommunikationstechniken
Didaktische Grundsätze:
Siehe dazu auch didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation.
Der Wortschatz für den Sachunterricht ist sukzessiv aufzubauen und zu festigen, wobei sich die Unterrichtssprache am Sprachvermögen der einzelnen Schüler ausrichtet. In einem ausgewogenen Wechsel von Konzentration und Entspannung sollen verschiedene Wahrnehmungsbereiche so aufeinander bezogen werden, dass ganzheitliches Lernen mit allen Sinnen möglich ist.
Die Verbindung von Kind- und Sachorientierung muss sich in altersgemäßen fach- und behinderungsspezifischen Lehr- und Lernmethoden zeigen.
Deutsch / Lesen / Schreiben / Kommunikation bzw. Deutsch / Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Deutsch/Lesen/Schreiben/Kommunikation bzw. Deutsch/Kommunikation hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit so zu fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für ihre schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.
Somit kommt dem Spracherwerb und der Kommunikation basierend auf Gesprächsführung, Dialog und rhythmisch-musikalischer Erziehung eine zentrale Stellung zu. Sprachkompetenz in lautsprachlicher bzw. gebärdlicher Form entwickelt sich aus dem sozialen, kommunikativen Beziehungsgeflecht von Frage und Antwort, des Mitteilen Wollens und des gegenseitigen Interesses. Spracherwerb findet darüber hinaus in allen anderen Unterrichtsgegenständen statt und erfordert eine Vernetzung mit dem Gegenstand Deutsch. Die schwerpunktmäßige Auswahl der Lehrinhalte richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen der Kinder.
Durch den gezielten Auf- und Ausbau der Sprachkompetenz soll den Schülerinnen und Schülern die erfolgreiche Bewältigung ihrer Schullaufbahn ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die Grundlagen für einen weiterführenden vertiefenden Spracherwerb geschaffen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– wesentliche Vorgänge in der sprachlichen Umgebung verstehen,
– darauf sprachlich angemessen reagieren,
– ihre Bedürfnisse und Interessen ausdrücken und sich in die Gemeinschaft einbringen können.
Der Erwerb von kommunikativer Kompetenz ist dabei zentraler Lernbereich.
Das Gespräch und der Dialog sind wesentliche Elemente beim Spracherwerb und nehmen mit ihren kommunikativen und verständniserweiternden Funktionen insbesondere in der Grundschule breiten Raum ein.
Zur Unterstützung des Worterwerbs, der Inhaltserarbeitung und der Erweiterung des Wortschatzes wird Sprache in kognitiv angemessener Weise angeboten. Durch Versprachlichung und interaktive Umsetzung von Unterrichtssituationen werden Sprachkompetenz und Wissen aufgebaut, erweitert und gefestigt.
Frühzeitig ist die Schrift kommunikativer Bestandteil des Spracherwerbs und der Gesprächserziehung.
Die Verknüpfung der sprachlichen, sprachformalen und sprachpragmatischen Arbeit mit Hörerziehung, Förderung des auditiven Gedächtnisses für Sprache, individueller Sprechförderung, rhythmisch-musikalischer Erziehung und Absehen ist für die lautsprachliche Förderung unerlässlich.
Die Basis für den hörgerichteten Spracherwerb sind die drei Säulen Hörerziehung, Gesprächserziehung und rhythmische Erziehung.
Bei gebärdensprachlicher Förderung durch Manual- und Gebärdensysteme oder ÖGS ist die Schulung des visuellen Gedächtnisses und der Körpersprache, der Mimik und der Gestik, der Aufbau von Blickkontakt und das Erlernen von Gebärden eine wesentliche Voraussetzung der interaktiven Kommunikation.
Die in der Grundschule beginnende Thematisierung der Hörbehinderung im Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu einer realistischen Selbsteinschätzung, Identitätsfindung, zu Selbstbewusstsein, zu Selbstvertrauen und zu sozialer Kompetenz verhelfen.
Lehrstoff:
Sprechen/rhythmisches Sprechen
beim hörgerichteten Spracherwerb
Beispielsweise:
– Sprechfreude und individuelle Sprach- und Sprechfähigkeit aufbauen und weiterentwickeln
– richtiger Gebrauch der Sprechstimme
– Artikulation
– Erlernen der richtigen Atemtechnik
– Lautier- und Stimmbildung
– Übungen mit elektroakustischen Hörhilfen
beim hörgerichteten und gebärdensprachlichen Spracherwerb
Beispielsweise:
– basale Schulung der Motorik
– Erarbeitung von Lauten und Lautverbindungen
– Mitteilungsbedürfnis erhalten und fördern
– Ermutigen zum Nachfragen
– bewegungsrhythmische und sprechrhythmische Übungen
– Informationen aufnehmen, verarbeiten und folgerichtig weitergeben
– Konfliktsituationen sprachlich angemessen bewältigen
– situationsgerechte Spontansprache verwenden
– Äußern von Gefühlen, Befindlichkeiten und Sachverhalten
– Verwendung optischer, kinästhetischer und vibratorischer Komponenten der Sprache
– Zuordnung der Laute zu den entsprechenden Schriftzeichen
– Sprechen steht stets in enger Verbindung mit dem Schreiben
Wortschatz:
Beispielsweise:
– Wortbedeutung: Erschließen von Wortbedeutungen aus der Sprachhandlungssituation, aus Texten und aus Satzzusammenhängen
– Alltagswortschatz (aktiv und passiv) erwerben, erweitern und differenzieren
– Erarbeiten von neuen Wörtern, zB mit Hilfe von Lautveränderungen, Wortzusammensetzungen
– Aufbau und Erweiterung eines altersgemäßen Fachwortschatzes
– Redewendungen
Lesen:
Beispielsweise:
– Lesefreude und Leseinteresse wecken und fördern
– Lesetechnik an individuellen Lesetexten erarbeiten und festigen
– Automatisieren der Lesefertigkeit
– Auseinandersetzung mit Textinhalten, Textstrukturen und Textfunktionen
– sinnerfassende und zunehmend selbständige Auseinandersetzung mit Textinhalten
– Texterschließung
– Kontrolle des sinnerfassenden Lesens
Verfassen von Texten:
Beispielsweise:
– Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes
– Verfassen von Mitteilungen
– Niederschriften von Erlebnissen und Ereignissen
– Texte spontan, situationsbezogen, mit und ohne Gestaltungshilfen erarbeiten
– Überarbeitung von Texten
– Reflexion von Texte
– Darstellen und Erklären
– Beschreiben und Vergleichen
Rechtschreiben:
Beispielsweise:
– kontinuierlicher Aufbau und Erweiterung des Wortschatzes
– orthografische Schreibweise
– Erkennen und Einprägen besonderer Schreibweisen durch häufiges Schreiben
– Erschließen unbekannter Wörter
– Rechtschreibhilfen wie Wörterlisten, Wörterbücher, Nachschlagewerke
Sprachbetrachtung:
Beispielsweise:
– möglichst frühes Erlernen und Internalisieren grundlegender grammatikalischer Begriffe
– Grundfunktionen der Sprache (Frage, Aussage und Aufforderung)
– Regeln erfassen, anwenden, präzisieren und reflektieren
– Wortschatzübungen
– Zeitformen erarbeiten
– Automatisieren sprachlicher Strukturen
Sprachentwicklung (Spracherwerb und Kommunikation) Grundstufe I und II
Sprechen/Kommunizieren, Handeln und Gespräche führen:
Beispielsweise:
– Erzählen und Zuhören
– Informationen geben und erfragen
– Miteinander sprechen/kommunizieren
– verständlich und ausdrucksvoll sprechen/kommunizieren
– soziale Kontakte und Beziehungen herstellen und pflegen
– Wünsche, Bitten, Gefühle und Meinungen äußern und ausdrücken
– kontinuierliche Erweiterung und Sicherung der Sprachkompetenz
Grammatikalische Grundstrukturen:
Beispielsweise:
– Bezeichnungen für Personen und Dinge durch Pronomen ersetzen
– Einzahl und Mehrzahl
– Wort- und Satzarten
– Zeitformen
– Verben mit festen Präpositionen gebrauchen
– die „Haben“ – Perspektive vielfältig anwenden
– die „Sein“ – Perspektive vielfältig anwenden
– Gegenwärtiges, Vergangenes und allenfalls Zukünftiges erfassen, erfragen, ausdrücken und darstellen
– das Präteritum als Darstellungsform für Vergangenes
Erarbeiten, Festigen und Erweitern von sprachlichen Ausdrucksformen:
Beispielsweise:
– Tätigkeiten, Eigenschaften, Handlungen und Handlungsabläufe beschreiben
– Zustände und Eigenschaften ausdrücken, erfragen und zuordnen
– Lageveränderungen ausdrücken und erfragen
– Gegensätze, Einschränkungen und Alternativen erfassen
– Umgang mit Begriffshierarchien
– ungegliederte und unbestimmte Mengen bezeichnen
– Häufigkeiten präzisieren
– nach Personen und Dingen fragen
– nach dem Grund fragen bzw. eine Begründung geben
– Zeitangaben (Uhrzeit usw.) erfragen und ausdrücken
– Orts- und Richtungsangaben erfragen und verwenden
– Bitten und Aufforderungen versprachlichen, verstehen und darauf eingehen
– Besitz- und Zugehörigkeitsverhältnisse klären und zum Ausdruck bringen
– Beziehungen zu Personen erfassen und ausdrücken
– Funktionen von Dingen erfassen und ausdrücken
– logische Verknüpfungen erfassen und ausdrücken
– detaillierte und umfassende Informationen einholen
– Vermutungen, Absichten und Zustandsänderungen erfassen und sprachlich ausdrücken
– sicheres Wissen von Vermutungen unterscheiden
– Formulierungen für bestimmte Sprechanlässe kennen lernen
– Redewendungen kennen lernen und anwenden
– eigene Meinung äußern, Stellung nehmen
– Vergleiche anstellen
Identitätsentwicklung:
Beispielsweise:
– Persönlichkeitsentwicklung
– Selbsteinschätzung
– Förderung des Selbstbewusstseins
– Steigerung der sozialen Kompetenz
– Vorgeben oder Anbieten einer Sprecherrolle
– Steigerung der kommunikativen Kompetenz
Hörhilfen:
Beispielsweise:
– wir brauchen unterschiedliche Hilfen
– Annehmen und Anwenden von Hilfsmitteln und unterstützenden Medien
Zusammenleben in verschiedenen Gemeinschaften:
Beispielsweise:
– über sich selbst und die eigene Familie (Familiensituation) sprechen
– eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken
– Auseinandersetzung mit der eigenen Hörbeeinträchtigung
– hörende und nicht hörende Menschen in meiner Umgebung
– verstehen, verstanden werden und einander verstehen nicht verstehen und nicht verstanden werden (Dialog- und Beziehungsfähigkeit)
– Strategien zur Konfliktlösung
– meine Sprache ich kann mich auf viele Arten ausdrücken
Klasse/Schule:
Beispielsweise:
– Zusammengehörigkeit
– Sitzordnung
– besondere Räume in der Schule
– Wohnen im Internat
– Schulweg/Schülertransport
Soziales Umfeld:
Beispielsweise:
– Verhalten im Straßenverkehr
– Freizeitgestaltung
– Gruppenzugehörigkeit
– Vereine
– Kontakte mit Hörenden
Menschen, die mich unterstützen:
Beispielsweise:
– Akustikerin bzw. Akustiker
– HNO-Arzt
– Therapeutin bzw. Therapeut
Didaktische Grundsätze:
Sprechen/rhythmisches Sprechen
Beim lautsprachlichen bzw. hörgerichteten Unterricht bilden Hören, Sprache und Sprechen eine Einheit.
Durch die natürliche reflektierte Sprache des Lehrers, bei der die prosodischen Merkmale in ihrer Gesamtheit und die dynamische Gestaltung deutlich werden, ist es dem Kind möglich, sprachliche Strukturen zu erlernen und zu festigen, sein eigenes Sprechen zu gliedern, zu kontrollieren, seine Sprechverständlichkeit zu erhöhen, das Sprachgedächtnis zu trainieren und das Sprachverständnis zu steigern. Die Fähigkeit zur Selbstkontrolle des eigenen Sprechens wird ausgebaut.
In handlungsorientierten, wirklichkeitsnahen und motivierenden Sprachsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zur sprachlichen Bewältigung von Alltagssituationen und schrittweise zur Beherrschung von Sprache geführt werden. Ausgehend vom dialogischen Prinzip sollen die Kinder lernen, frei zu kommunizieren. Überforderung wie auch sprachliche Einengung sind zu vermeiden.
Der Einsatz von visuellen Medien ist von großer Bedeutung. Rollenspiele sind ein wichtiges methodisches Mittel zur Bewältigung von Sprechsituationen. Durch individuelle Sprechförderung erwerben und festigen die Schülerinnen und Schüler ihre Artikulation.
Das Phonembestimmte Manualsystem sowie taktile und akusto-vibratorische Empfindungen werden individuell und situationsabhängig zur Lautanbahnung zur Sprechkontrolle und zur Korrektur von Sprechfehlern eingesetzt.
Die rhythmische Durchgliederung der Wort- und Schriftsprache fördert das flüssige und verständliche Sprechen und ist bei hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern ein wesentliches Unterrichtsprinzip.
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Für den Unterricht in Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS siehe didaktische Grundsätze für die verbindlichen Übungen Manual- und Gebärdensysteme.
Lesen
Vereinfacht gestaltete Texte erleichtern zunächst den inhaltlichen Zugang zum Lesen. Zunehmend sollen sie aber durch altersadäquate Texte ersetzt werden. Durch kurze und überschaubare Lesestücke, die sowohl Erlebnisse einzelner Kinder oder der Klassengemeinschaft als auch Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände berücksichtigen, sollen die Schülerinnen und Schüler zum sinnerfassenden Lesen geführt werden. In weiterer Folge werden zunehmend komplexere Texte im Unterricht eingesetzt. Diese müssen dem jeweiligen Sprachstand, aber auch der kognitiven und der sozial-emotionalen Entwicklung der Kinder angepasst werden.
Verfassen von Texten
Der Text ist ein wesentliches Informations- und Mitteilungsmedium für Hörbeeinträchtigte und bedarf gezielter Unterstützung. Auch hierbei gilt die Orientierung am persönlichen Bezug sowie an der Erlebnis- und Handlungsorientierung. Vor allem in der Grundschule sind zum Beispiel Tagebuchtexte und andere selbst verfasste Texte sehr hilfreich. Sie ermöglichen Kommunikation, auch wenn eine noch nicht ausreichende Sprachkompetenz vorhanden ist, motivieren zum Lesen und zum Schreiben, können Grundlage für Hör- und Sprachübungen aller Art sein.
Rechtschreiben
Die Rechtschreibung muss immer auch visuell abgesichert werden. Das Schriftbild gewährt sichere Gestaltqualitäten der Wörter und hilft bei der Gliederung von Wortbildern, Satzteilen und Satzstrukturen. Wiederholtes, kontrolliertes Einprägen und Niederschreiben ganzer Wörter und Wortgruppen fördern das Entstehen gesicherter visueller und motorischer Leitbilder. Mit dem Zuwachs an Sprachwissen und Sprachverständnis eignen sich die Schülerinnen und Schüler auch Unterscheidungskriterien für die Rechtschreibung an.
Das Führen von Wortlisten, Wörterheften, Tagebüchern und in weiterer Folge die Verwendung von Wörterbüchern ist ein wesentlicher Bestandteil im Rechtschreibprozess.
Sprachbetrachtung
Voraussetzung für die Erweiterung und Sicherung von Sprachkompetenz bildet ein gesichertes Grundgerüst von sprachlichen Inhalten und Strukturen, die sich aus Sprechhandlungen und Gesprächen ergeben. Dabei muss der kommunikative Aspekt von Sprache sowie die lebensnahe Sprachanwendung im Vordergrund stehen.
Die Anwendungsmöglichkeiten syntaktischer Strukturen und die Differenzierungsmöglichkeiten von Begriffen sollen mit Unterstützung geeigneter Medien aufgezeigt werden. Einheitliche Symbole, Farben, topografische Anordnung und grammatische Begriffe dienen der Veranschaulichung und erleichtern das Erfassen sprachlicher Strukturen und Inhalte. Die erarbeiteten Lerninhalte werden durch zyklische oder aktuelle Wiederverwendung sowie durch Verknüpfung mit anderen Lerninhalten geübt und gefestigt. Hör-, Sprech- und Abseherziehung ergänzen die Sprachförderung.
Ein wichtiges Unterrichtsprinzip ist daher die Gesprächserziehung. Hier ist Raum für persönliche Erlebnisse, Fragen, Informationen, Austausch von Gefühlen und Meinungen. Handlungs- und erlebnisorientierter Unterricht ist ebenso eine Voraussetzung für die Motivation zur sprachlichen Kommunikation wie lebens- und zeitnahe Themen. In jeder kommunikativen Situation benutzt die Lehrkraft die volle Sprache, die der kommunikativen Kompetenz der Schülerin oder des Schülers angepasst ist. Sofern hörbeeinträchtigte Kinder die Vollsprache nicht ausreichend verstehen können, müssen sprachstrukturelle Hilfen angeboten werden. Vielfältiges Übungs- und Anschauungsmaterial soll dabei zur Anwendung kommen.
Der Rhythmus der Sprache stellt beim hörgerichteten Spracherwerb neben Gespräch und Dialog ein zentrales Element der Sprachspeicherung dar. Dadurch wird nicht nur das Hören geschult, sondern auch das Gedächtnis für Sprache trainiert. Sowohl bei Lehrkräften, als auch bei den Schülerinnen und Schülern muss besonderer Wert auf die Verdeutlichung der prosodischen Merkmale gelegt werden, da durch sie ein hohes Maß an Sprachverstehen gewährleistet wird. Beim Spracherwerb durch Manual- und Gebärdensysteme oder ÖGS sind dagegen neben Gespräch und Dialog die Mimik, die Direktionalität, die Inkorporation und die Simultaneität von besonderer Bedeutung.
Identitätsentwicklung
Die Identitätsentwicklung hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Die gesamtpersönliche Entwicklung wird auch vom familiären Umfeld geprägt. Die Beziehungsnahme hat entscheidenden Einfluss auf die Identitätsentwicklung. Die Art der Beziehungsnahme und des kommunikativen Verhaltens im familiären Umfeld prägen die individuelle Entwicklung des hörbeeinträchtigen Kindes. Dabei ist von Bedeutung, dass das hörbeeinträchtige Kind in seinem Lebensumfeld sozial eingebunden ist und seine kommunikativen Voraussetzungen entsprechende Bedingungen vorfindet. In gleicher Weise beeinflusst die Entscheidung über den schulischen Förderweg die Identitätsfindung.
Die Anbahnung einer realistischen Einschätzung und die Akzeptanz der individuellen Möglichkeiten in der Kommunikation im jeweiligen sozialen Umfeld sind dazu wichtige Voraussetzungen.
Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Fremdsprachenlernen in der Grundschule erfolgt im Rahmen der verbindlichen Übung und hat den der Altersstufe entsprechenden Aufbau des Verstehens und der Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt.
Leseverstehen und Schreiben können abhängig von den individuellen Voraussetzungen der Kinder als lernunterstützende Maßnahme eingesetzt werden.
Am Ende der vierten Schulstufe sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit
– einfache Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe verstehen
– einfache Texte über Medien erfassen, sofern sie thematisch an Bekanntes anschließen
– im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe Kontakte mit jemandem aufnehmen
– Informationen geben und einholen
– Gefühle, Wünsche und persönliches Befinden zum Ausdruck bringen
In der Sekundarstufe I erfolgt der Unterricht in der Lebenden Fremdsprache Englisch im Rahmen der Pflichtgegenstände. Dabei sollen folgende Ziele erreicht werden:
– das Interesse der Schülerinnen und Schüler am Erlernen einer fremden Sprache und für fremde Kulturen zu wecken
– kommunikatives Sprachverhalten zu entwickeln
– Gebrauch der englischen Sprache als Verständigungsmittel in Alltagssituationen
Didaktische Grundsätze:
Grundsätzlich sind im Fremdsprachenunterricht die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation bzw. Deutsch, Kommunikation sowie sinngemäß die didaktischen Grundsätze der Therapeutisch-funktionellen Übungen anzuwenden.
Einsprachigkeit
Das Prinzip der Einsprachigkeit kann im Fremdsprachenunterricht hörbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler in der Regel nicht angewendet werden.
Hören/Sprechen/Kommunikation
Anfangs werden die Schülerinnen und Schüler wesentlich mehr verstehen, als sie zunächst sprachlich wiedergeben können. Dieses Verstehen entwickelt sich zuerst durch das Verstehen der Äußerungen der Lehrerin bzw. des Lehrers sowie in weiterer Folge durch das Lösen von gezielten Aufgaben, die über verschiedene Medien vermittelt werden sollen. Dafür eignen sich insbesondere Reime, Lieder, rhythmische Sprüche, Geschichten, Dialoge, Rollenspiele usw.
Regelmäßige Hörübungen sind auch in der Fremdsprache eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Kommunikation. Sie sollen das Verstehen anbahnen und das Globalverständnis und Detailverständnis schulen.
Die Sprechfertigkeit/Kommunikationskompetenz soll durch Rollenspiel, Dialoge und aktuelle Anlässe geübt, gefestigt und erweitert werden. Dabei werden visuelle Hilfen (Gestik, Mimik, Schriftbild, Informations- und Kommunikationstechnologien usw.) eine wichtige Unterstützung leisten.
Schriftsprache soll bei Bedarf in Verbindung mit Lautschrift angeboten werden um den Unterschied zwischen Schreib- und Sprechweise sichtbar zu machen.
Zur Festigung bzw. Erweiterung des Sprachverständnisses sollen Verständnisfragen in unterschiedlichen Formen (Bild – Text Zuordnungen usw.) gestellt werden. Manual- und Gebärdensprachsysteme tragen dazu bei, Verständnisschwierigkeiten in der Fremdsprache zu verringern.
Lesen und Schreiben
Hörbeeinträchtigte Kinder benötigen meist sehr früh ein Schriftbild. Einfache Texte, die zuvor erarbeitet worden sind, sollen auch gelesen werden.
Geeignete Aufgabenstellungen zum Leseverstehen sind zB Übungen mit Auswahlantworten, Zuordnungsaufgaben aller Art, Sätze in die richtige Reihenfolge bringen.
Dennoch soll auch auf der Grundstufe II selbständiges Schreiben nur in einem begrenzten Ausmaß erfolgen.
Ab der 5. Schulstufe übernimmt die Schriftform der Sprache als stabiles Zeichenkörpersystem und das Lesen eine Führungsrolle im Wissenserwerb und in der Sprachbildung.
Durch den verstärkten Einsatz von visuellen Hilfen (zB Verschriftlichungen) und durch individuelle Hilfestellungen sollen die Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, selbständig Texte zu verfassen.
Wortschatz
Die Grundlage des Englischunterrichts ist der vorhandene Wortschatz der Schülerinnen und Schüler.
Bei der Wortschatzvermittlung sollen Realien, Bildmaterial, Gestik, Mimik usw. verstärkt eingesetzt werden.
Je größer sowohl der rezeptive als auch der produktive Wortschatz in der deutschen Sprache ist, desto eher wird eine klare Vorstellung der Wortinhalte in der Fremdsprache erreicht.
Der Wortschatz muss immer wieder in kurzen, abwechslungsreichen Übungen wiederholt, in neuen Zusammenhängen gefestigt und schrittweise erweitert werden.
Ausspracheschulung
Die Ausspracheschulung richtet sich nach den individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Übungsformen
Dem Spielerischen und Musischen kommt im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Der Gebrauch der Fremdsprache kann durch Rollen-, Rate-, Denk-, Wett-, Sing- und Tanzspiele gefördert werden.
Zum Üben bieten sich besonders Reihen- und Analogieübungen sowie Frage- und Antwortketten an. Daneben kommt dem Spielerischen auch in der Sekundarstufe I noch eine besondere Bedeutung zu.
Fehlerkorrektur
Die Korrektur von Fehlern ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine unterstützende Rolle zukommt.
Grammatik
Dem funktionalen Aspekt der Grammatik ist in jedem Fall der Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt zu geben. Geeignete Übungsformen können zB sein: Dialoge, Lernspiele, Reihenübungen, Frage- und Antwortketten oder Zuordnungsübungen. Dabei sollen stets auch alle Möglichkeiten der Veranschaulichung herangezogen werden.
Mathematik
Didaktische Grundsätze:
Die für den Spracherwerb definierten Zugangsweisen sind im Unterrichtsgegenstand Mathematik zu berücksichtigen, da sich das durch die Hörbeeinträchtigung meist eingeschränkte Sprachvermögen auch hier erschwerend auswirkt.
Zunächst sollen die Kinder mathematische Beziehungen in der Umwelt erkennen und benennen können, wobei der Schwerpunkt des Lernens im anschaulichen und handelnden Umgang mit Zahlen, Zahlenverhältnissen und geometrischen Sachverhalten liegt.
Eindeutige Darstellungen erleichtern das Finden adäquater Sprachstrukturen und unterstützen die Begriffsbildung sowie die sprachliche Klärung von Beziehungen. Durch die Variationen bei der Aufgabenstellung, bei den Lösungen und Darstellungen sollen kreative Lösungsstrategien angeregt werden. Die besondere Kommunikationssituation, die spezifische Wahrnehmungssituation und das unterschiedliche Lern- und Leistungsvermögen hörbeeinträchtigter Kinder verlangen eine individuelle Förderung in den Bereichen Motorik, Merkfähigkeit und Sprechen.
Sollen die Schülerinnen und Schüler neue Begriffe, Sätze und Verfahren lernen, muss der Unterricht an gesichertes Vorwissen anknüpfen. Dabei gilt es, die aus der Hörbeeinträchtigung erwachsenden Einschränkungen im Bereich von Sprache und Umwelterfahrung besonders zu berücksichtigen. Der Veranschaulichung kommt daher eine herausragende Bedeutung zu. Zum Verstehen ist die handelnde und/oder zeichnerische Durcharbeitung der Aufgaben ebenso erforderlich, wie eine intensive Versprachlichung, denn sie berücksichtigt die individuelle Leistungsfähigkeit der Kinder. Dabei erweist es sich als besonders lernwirksam, wenn die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Darstellungsebenen (handelnd, zeichnerisch, symbolisch, sowohl schriftlich als auch verbal) wechselseitig miteinander verknüpfen. Abwechslungsreiche Übungsaufgaben dienen sowohl der Automatisierung und der Sicherheit als auch der vertieften Einsicht in Zusammenhänge und der Flexibilität. Grundlegende Inhalte werden in allen Bereichen permanent wiederholt und zur Lösung neuer Probleme sowie zur Erarbeitung komplexer Verfahren genutzt. Durch bewusste Rückschau sollen die Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Kompetenzzuwachs und den inneren Aufbau der mathematischen Inhalte erkennen.
Rhythmisch-musikalische Erziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Rhythmisch-musikalische Erziehung schafft Freude an Musik und Bewegung. Sie trägt zur Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit bei. Sie steigert die Unterscheidungsfähigkeit für die Strukturiertheit von Sprechbewegungs- und Lautgestalten. Die Schülerinnen und Schüler lernen, Eigenschaften der Lautsprache im Tonfall, Dynamik, Rhythmus, Mimik und Gestik darzustellen. Die rhythmisch-musikalische Erziehung hat auch als Unterrichtsprinzip die Aufgabe, Sprache zu verdeutlichen und die eingeschränkte Wahrnehmung auszugleichen. Sie verhilft zum Empfinden für Sprachformen, wie zB Fragen, Auffordern, Antworten, Aussagen und sie verdeutlicht Sprachstrukturen. Rhythmisiertes Sprechen gibt der Sprache einen lebendigen Charakter und stützt Sprachauffassung, Sprachverständnis und Empfinden für sprachliche Gliederung. Der Rhythmus der Sprache stellt ein zentrales Element der Sprachspeicherung dar. Dadurch wird nicht nur das Hören geschult, sondern auch das Gedächtnis der Sprache trainiert. Sowohl bei den Lehrkräften als auch bei den Schülerinnen und Schülern muss besonderer Wert auf die Verdeutlichung der prosodischen Merkmale gelegt werden, da durch sie ein hohes Maß an Sprachverstehen gewährleistet wird. Lieder, Reime, Gedichte usw., also betont rhythmisch melodische Texte werden zahlreich angeboten und durch Instrumente und Bewegung unterstützt.
Lehrstoff:
Ordnungsaufgaben
Beispielsweise
– im freien und beschränkten Raum
– mit unterschiedlichen Materialien und Geräten
– bewusstes Ordnen und Gruppieren
– Aktivität – Ruhe/ Spannung - Entspannung
Reaktionsaufgaben
Beispielsweise
– anhalten, unterbrechen und ändern von Bewegungen
– auf rhythmische Motive antworten
Konzentrationsaufgaben
Beispielsweise
– akustische, visuelle, taktile und motorische Übungen
Kreatives Gestalten
Beispielsweise
– verschiedene eigenständige Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten finden und erproben
– Entwicklung der Ausdrucksfähigkeit
Sensibilisierung, Wahrnehmung
Beispielsweise:
– taktile, visuelle, vibratorische und auditive Reize wahrnehmen und umsetzen
– prosodische Merkmale
– Musik spüren, hören und umsetzen
– Körperwahrnehmung und Körperbewusstsein fördern
– Selbst- und Fremdwahrnehmung fördern
– Sensibilisierung der Sinneswahrnehmung
Raum und Zeit
Beispielsweise:
– Orientierung durch Ordnung im Raum und Zeit
– Formen und Zeiteinheiten erleben, erkennen und gestalten
Kreatives Gestalten
Beispielsweise:
– Qualitäten und Möglichkeiten unterschiedlicher Materialien entdecken
– Gestalten mit dem Körper, der Stimme und Instrumenten
– Anregung und Förderung von Kreativität und Fantasie
Partner bzw. Partnerin und Gruppe
Beispielsweise:
– sich und andere wahrnehmen, sich auf andere einstellen
– Regeln einhalten, Ideen einbringen und Aufgaben lösen
– Förderung von Kommunikation und Interaktion
Stimme und Sprache
Beispielsweise:
– Atem- und Körperübungen
– richtiger Einsatz der Stimme
– Freude am Sprechen und Singen wecken und fördern
– Verse, Reime, Gedichte und Lieder gestalten
– Intonation, gemeinsame Gestaltung mit der Stimme
– Metrum, Rhythmus und Melodie erleben
Einsatz von Musikinstrumenten / Materialien
Beispielsweise:
– Erfahrungen mit Klangerzeugern und Musikinstrumenten
– Rhythmisches Musizieren und Begleiten, melodisches Spielen
– Anbahnen bzw. Vertiefung des Verständnisses für Notation
Didaktische Grundsätze:
Die Aktivitäten im Bereich der rhythmisch-musikalischen Erziehung und die Unterrichtsmethoden haben sich an den unterschiedlichen Fähigkeiten (ua. auch am Hörvermögen und Sprachverständnis und an den Kommunikationsmöglichkeiten) der einzelnen Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Dabei ist der Gesichtspunkt der Ganzheitlichkeit besonders zu beachten. Divergentes Denken ist ein wesentliches Prinzip: von den Schülerinnen und Schülern gefundene Lösungen sollten grundsätzlich akzeptiert werden.
Es ist wichtig darauf zu achten, im Unterricht prozessorientiert und nicht ergebnisorientiert zu arbeiten.
Bildnerische Erziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Dieser Unterrichtsgegenstand verhilft hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern dazu, Gedanken und Empfindungen auszudrücken, ohne unbedingt sprachlichen Anforderungen zu unterliegen. Mit Hilfe des eigenen selbsttätigen Gestaltens kann Wissen von der Umwelt verinnerlicht und können Handlungsabläufe und Zusammenhänge verstanden werden, noch bevor die sprachlichen Mittel zur Verfügung stehen. Das Erleben eigener Gestaltungskompetenz stärkt das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler.
Technisches Werken / Textiles Werken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern bietet diese Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, auch auf nicht-sprachliche Weise Einsichten in Gestaltungsformen zu gewinnen und unabhängig von ihrem Sprachvermögen Erfolge zu erzielen. Sie gelangen über Anschauung, über Handeln und Versprachlichung zu einem erweiternden Wortschatz, der auch fachspezifische Begriffe beinhaltet. Persönliches Gestalten unterstützt die emotionale Stabilität und stärkt das Selbstwertgefühl. Beim Betrachten der Werkstücke lernen die Schülerinnen und Schüler eigene und fremde Arbeit wertzuschätzen. Sie gelangen zunehmend zu einer realistischen Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit.
Bewegung und Sport
Didaktische Grundsätze:
Im Sportunterricht müssen insbesondere die spezifischen Auswirkungen der Hörbeeinträchtigung wie Störungen des Gleichgewichts und der Koordination, Beeinträchtigung der Selbst- und Partnerwahrnehmung sowie die erhöhten Unfall- und Verletzungsrisiken berücksichtigt und ausgleichende Maßnahmen angeboten werden. Bewegungserziehung stellt einen elementaren Wahrnehmungsbereich für Lernerfahrungen dar, da psychomotorische und geistige Entwicklung eng miteinander verknüpft sind. Es gibt Schülerinnen und Schüler, die auf Grund von Hörbeeinträchtigungen motorische und Entwicklungsrückstände aufweisen. Bewegungserziehung ermöglicht vielfältige Bewegungserfahrungen zur Strukturierung von komplexen Handlungsschemata. Sie verhilft zu intensiver Selbstwahrnehmung von Sprechen und Atmen.
Der Einsatz von geeigneten Medien (zB zur Analyse von Bewegungsabläufen) kann eine sinnvolle Ergänzung zu Erklärungen sein.
Lehrstoff:
Durch vielfältige Bewegungsangebote werden grundlegende Erfahrungen vor allem in folgenden Bereichen ermöglicht:
– Gleichgewichtsübungen
– Körperwahrnehmung und Körperbeherrschung
– Raum- und Geländeorientierung
– Bewegungs- und Sprechrhythmus
– Partner- und Gruppenübungen
Digitale Grundbildung
Didaktische Grundsätze:
Bei Erarbeitung der Kompetenzen Medienbildung, Informatische Bildung und Gestaltungskompetenz ist auf die Lebenswirklichkeit und die Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler sowie ihre individuellen Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Es sollen auf Basis ausgewogener, integrativer und kreativer Zugänge möglichst verschiedenartige altersgemäße, fach- und beeinträchtigungsspezifische (ganzheitliche) Lehr- und Lernmethoden zur Anwendung kommen.
Auf die unterschiedliche Lebens- und Lernerfahrung bei gehörlosen bzw. hochgradig schwerhörigen Schülerinnen und Schülern ist in besonderem Maße zu achten.
Die für den Spracherwerb definierten Zugangsweisen sind im Unterrichtsgegenstand Digitale Grundbildung zu berücksichtigen, da sich das durch die Hörbehinderung meist eingeschränkte Sprachvermögen auch hier erschwerend auswirkt.
Der Wortschatz des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung ist sukzessiv aufzubauen und zu festigen, wobei sich die Unterrichtssprache am Sprachvermögen der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers ausrichtet.
Siehe dazu auch die speziellen didaktischen Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation.
Digitale Medien stellen für Kinder mit Behinderungen eine zentrale Möglichkeit zur sozialen Teilhabe dar. Dazu zählen unter anderem Kontaktaufnahme, sich mitteilen zu können und Hilfe kompensatorisch zu bekommen.
Im Sinne der Barrierefreiheit werden geeignete Werkzeuge, entsprechende Konfigurationen sowie assistierende Systeme eingesetzt, um Schülerinnen und Schülern mit Hörbehinderungen unter der Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen.
Des Weiteren gilt zu beachten, dass Schülerinnen und Schülern mit einer Sinnesbehinderung für die Erarbeitung der Inhalte ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird.
Lehrstoff:
Die konkreten Anwendungsbereiche des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung sind unter der Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler so zu wählen, dass sie sich an der Lebenswirklichkeit und Umsetzbarkeit für gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler orientieren und ihre Möglichkeiten zu eigenständiger Reflexion und Kritik, informatischem Arbeiten und Gestalten im digitalen Raum und mit digitalen Medien festigen und erweitern.
Dabei gilt es, die aus der Sinnesbehinderung erwachsenden Einschränkungen im Bereich von Sprache und Umwelterfahrung besonders zu berücksichtigen und die Anwendungsbereiche mit den individuellen (Kommunikations-) Bedürfnisse der Schülerin bzw. des Schülers zu verbinden. Die Arbeit mit alternativen Kommunikationsformen ist zeitaufwändig und benötigt ggf. Hilfestellung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer.
9 C) GRUNDSTUFE I UND II, SEKUNDARSTUFE I
FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Darstellendes Spiel
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellendes Spiel ist im weitesten Sinn „Lernen durch Erfahrung“. Es trägt zur Persönlichkeitsentwicklung hörbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler bei, weil es Erleben, Verhalten und Handeln bereichert, sowie Raum für Ausdruck und Gestaltung bietet. Das Rollenspiel ist besonders geeignet, im sprachlichen wie im nicht-sprachlichen Bereich ausgleichend zu wirken sowie die emotionale und soziale Entwicklung hörbeeinträchtigter Kinder und Jugendlicher zu fördern. Sie können im Rollenspiel ihre Persönlichkeit zum Ausdruck bringen und zu Interaktion und Kommunikation gelangen. Das Rollenspiel und szenische Darstellungen verhelfen hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern auch wirklichkeitsnahe Kommunikationssituationen darzustellen und zu bewältigen. Es vermag innere und äußere beziehungshemmende Barrieren abzubauen. Mit zunehmender sprachlicher Reife kann das Rollenspiel die Schülerinnen und Schüler zu selbständiger Gestaltung ihrer Lebenswirklichkeit anleiten. Sie können in unterschiedlichen Kommunikationssituationen ihr Sprach- und Ausdrucksverhalten erproben und entwickeln. Sprachmuster werden geklärt, ergänzt und geübt. Erfahrungen, die auf Grund der Hörbeeinträchtigung fehlen, können nachgeholt werden. Hierbei können Konflikte gelöst, belastende Empfindungen abgebaut und ein positives Selbstwertgefühl entwickelt werden.
ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDEN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
A) VORSCHULSTUFE
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt A
Weitere verbindliche Übungen
Für die weiteren verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9A des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
B) GRUNDSTUFE I UND II
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9B des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9C des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
C) SEKUNDARSTUFE I
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 B des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 C des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Anlage C 3
LEHRPLAN DER SONDERSCHULE FÜR BLINDE KINDER
PRÄAMBEL
Der Lehrplan der Sonderschule für blinde Kinder ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter und bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. den Lehrer. Er ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen blinder bzw. hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Bei hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern kommt dieser Lehrplan dann zur Anwendung, wenn die aus ihrer Sehbeeinträchtigung erwachsenden pädagogisch – inhaltlichen Erfordernisse jenen blinder Schülerinnen und Schülern gleichzusetzen sind.
Der Lehrplan umfasst acht Schulstufen, welche in die Grundstufe I einschließlich der Vorschulstufe, die Grundstufe II und die Sekundarstufe I gegliedert sind, und enthält folgende Abschnitte:
- Präambel;
- Pädagogische Ausgangslage;
- Allgemeines Bildungsziel;
- Allgemeine Bestimmungen;
- Allgemeine didaktische Grundsätze;
- Stundentafeln;
- Lehrpläne für den Religionsunterricht;
- Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der blindenspezifischen verbindlichen Übungen;
- Ergänzende Ausführungen zu den Pflichtgegenständen, den verbindlichen und unverbindlichen Übungen sowie den Freigegenständen der Vorschulstufe, Grundschule und Hauptschule.
Für blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, die eine zusätzliche Behinderung aufweisen, ist der Lehrplan einer Sonderschule anderer Art sinngemäß anzuwenden, wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne soweit als möglich heranzuziehen sind.
PÄDAGOGISCHE AUSGANGSLAGE
Die sonderpädagogische Förderung blinder bzw. hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler bezieht sich auf Kinder und Jugendliche mit einer angeborenen oder erworbenen schweren Sehbeeinträchtigung.
Ausgehend von den Erkenntnissen der Blinden- bzw. Sehbehindertenpädagogik sowie den medizinischen und technischen Fortschritten erschließen sich für das sehbeeinträchtigte Kind in der Regel bereits im vorschulischen Bereich Fördermöglichkeiten, deren Wirksamkeit mit Eintritt in die Schule erhalten und weiterentwickelt werden muss.
Für die kindliche Entwicklung sind Form und Intensität der Kommunikation mit den nächsten Bezugspersonen entscheidend. In der Auseinandersetzung mit ihnen entfalten und bilden sich Persönlichkeit und Identität, wird emotionales und soziales Verhalten erlernt und erweitern sich der Wissens- und Bildungsstand sowie das Abstraktionsvermögen.
Blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler nehmen Informationen aus der Umwelt vollständig oder überwiegend über die anderen Sinne und Wahrnehmungskanäle auf. Die pädagogische Förderung zielt darauf ab, sie dazu zu befähigen, alternative Wahrnehmungsstrategien zu entwickeln und anzuwenden. Das Funktionsniveau der zur Verfügung stehenden Sinne kann durch günstige Lernbedingungen bedeutend angehoben werden. Schülerinnen und Schüler, die nach dem vorliegenden Lehrplan unterrichtet werden, benötigen spezielle zusätzliche Lernangebote, Unterstützungsmaßnahmen und Hilfsmittel (Z 8) sowie eine weit reichende individuelle Förderung unter Berücksichtigung der Auswirkung der Blindheit auf ihren persönlichen Lebens- und Bildungsweg.
Da die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Sehschädigung für die Erfassung der Lernangebote mehr Zeit benötigen, wird es oft zweckmäßig sein, geeignete Schwerpunktsetzungen und Gewichtungen vorzunehmen sowie ausreichende Übungszeiten im Rahmen der vom Lehrplan vorgegebenen Stundentafeln vorzusehen.
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Sonderschule für blinde Schülerinnen und Schüler hat die Aufgabe, im Sinne der Paragraphen § 2 und des § 22 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten mitzuwirken, Lernprozesse und Lernbedingungen zu schaffen, welche bestehende Barrieren abbauen sowie blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern und sie zu einer positiv erfüllten Lebensgestaltung zu führen. Innerhalb der Schulgemeinschaft sollen die Schülerinnen und Schüler Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln und Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf gebraucht werden.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbst bestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.
Im Rahmen der Förderung blinder bzw. hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler müssen im Bewusstsein über die Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung oder Blindheit für den Lebens- und Bildungsweg eines Kindes oder Jugendlichen die Lernangebote weit gehend individuell gestaltet werden. Spezifische ergänzende Lerninhalte, Methoden und Hilfsmittel sollen die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler fördern und bestehende Barrieren weitestgehend abbauen und dazu beitragen, sie auf eine ihrer Begabungen, Neigungen und Leistungsfähigkeit entsprechende Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben sowie in die Gesellschaft vorzubereiten.
Die Nutzung von blindenspezifischen Informations- und Kommunikationstechnologien ist eine Grundvoraussetzung für den aktiven und ungehinderten Zugang der Schülerinnen und Schüler zu Informationen und Wissenserwerb. Dadurch wird ihre Integration in die Welt der Sehenden erleichtert und die Chance für eine künftige gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie für ein Höchstmaß an selbständiger Lebensführung beträchtlich erhöht.
Der Lehrplan wird von folgenden Leitprinzipien getragen:
- die Schulung der Sinne insbesondere durch Tasterziehung und Hörerziehung;
- die Entwicklung und Förderung des Körperschemas, der Körperkoordination und der taktil-kinästhetischen Fähigkeiten;
- Anwendung der Prinzipien von Low Vision bei hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern;
- die Förderung von lebenspraktischen Fertigkeiten;
- Einbindung der Prinzipien von Orientierung und Mobilität;
- die Anwendung blindenspezifischer Schriftsysteme;
- die Anwendung sehbehinderten- bzw. blindenspezifischer Hilfsmittel;
- die Förderung der Kommunikation und Interaktion;
- die Überwindung bestehender Hemmnisse und Abhängigkeiten.
Neben der Schaffung sehgeschädigtengerechter Rahmenbedingungen des Unterrichts, die einen adäquaten Erwerb der Bildungsinhalte gewährleisten und der Einbeziehung des Umfelds in die Unterrichtsgestaltung soll eine geeignete Vorbereitung auf künftige Lebenssituationen erfolgen. Dieses Bildungsziel wird insbesondere durch die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie anderen relevanten schulischen und außerschulischen Einrichtungen angestrebt.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
4.1 Gliederung nach Lehrplan-Hauptstufen
Die acht Schulstufen des Lehrplans der Sonderschule für blinde Kinder sind in drei Lehrplan-Hauptstufen zusammengefasst:
Grundstufe I: erste und zweite Schulstufe (einschließlich der Vorschulstufe)
Grundstufe II: dritte und vierte Schulstufe
Sekundarstufe I: 5. bis 8. Schulstufe
Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen der Grundstufe I und II zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe I über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Sekundarstufe I besteht aus vier aufeinander folgenden Schulstufen, die jeweils einem Schuljahr entsprechen.
Innerhalb der Grundstufe I und II sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
Sofern eine Vorschulstufe geführt wird, ist der zugrunde liegende Lehrplan die Planungsgrundlage für die Arbeit im Vorschulstufenbereich. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen Charakters der Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen.
Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend erforderlich ist.
Wechsel der Schulstufen gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes
In der Grundstufe I sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes während des Unterrichtsjahres erleichtert wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 4.3 ist dies entsprechend zu berücksichtigen.
Der Schuleingangsbereich soll auch der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.
Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung, sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes.
Verbindliche Übungen auf der Vorschulstufe
Die Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes.
In der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden und Handeln.
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RIS
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