Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.
STUNDENTAFELN
A. Stundentafel der Vorschulstufe
| Verbindliche Übungen | Wochenstunden |
|---|---|
| Religion | 2 |
| Sachbegegnungen | 1,5-2 |
| Verkehrserziehung | 0,5 |
| Sprache und Sprechen, Hören Vorbereitung auf Lesen und Schreiben | 3,5 |
| Mathematische Früherziehung | 1,5 |
| Singen und Musizieren | 1,5 |
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 1-1,5 |
| Bildnerisches Gestalten | 1 |
| Werkerziehung | 1 |
| Bewegung und Sport, Spiel | 6-7 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 20 |
| Förderunterricht | X |
| Blindenspezifische Übungen (Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten, Low Vision, Hörerziehung, Tasterziehung) | |
Ergänzende Anmerkungen
Förderunterricht: Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.
Blindenspezifische Übungen: Bis zu 80 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe
Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.
In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben" eine besondere Förderung in der Muttersprache des Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden sollen.
Aus den Blindenspezifischen Übungen sind im vorgesehenen Rahmen jene Teilbereiche der verbindlichen Übung für das einzelne Kind zu wählen, die auf den vorhandenen individuellen Kompetenzen aufbauen, um dadurch eine bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler zu erzielen.
B. Stundentafel der Grundstufe I und II (1. bis 4. Schulstufe)
| Schulstufen und Wochenstunden | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände | 1. | 2. | 3. | 4. | Gesamt | |||||
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Sachunterricht | 3 | 3 | 3 | 3 | ||||||
| Deutsch, Lesen, Schreiben | 8 | 8 | 8 | 7 | ||||||
| Mathematik | 4 | 4 | 4 | 4 | ||||||
| Musikerziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||
| Bildnerische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||
| Technisches/Textiles Werken | 1 | 1 | 2 | 2 | ||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 3 | 3 | 3 | ||||||
| Verbindliche Übungen | ||||||||||
| Blindenspezifische Übungen: – Orientierung und Mobilität – Lebenspraktische Fertigkeiten – Blindenspezifische Schriftsysteme – Anwendung elektronischer Hilfsmittel – Low Vision | 1 | 1 | 1 | 2 | ||||||
| – Tasterziehung – Hörerziehung | x x | x x | x x | x x | ||||||
| Lebende Fremdsprache | x | x | 1 | 1 | ||||||
| Verkehrserziehung | x | x | x | x | ||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 22-24 | 22-24 | 25-27 | 26-28 | 99 | |||||
| Förderunterricht | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||
| Unverbindliche Übungen | ||||||||||
| 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: | ||||||||||
| Blindenspezifische Übungen | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Chorgesang | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Spielmusik | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Bewegung und Sport | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Darstellendes Spiel | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Musikalisches Gestalten | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Bildnerisches Gestalten | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Lebende Fremdsprache | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Interessen und Begabungsförderung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | ||||||
| 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: | ||||||||||
| Blindenspezifische Übungen | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Chorgesang | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Spielmusik | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Darstellendes Spiel | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||
| Musikalisches Gestalten | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Bildnerisches Gestalten | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Lebende Fremdsprachen | - | - | 1 | 1 | ||||||
| Interessen- und Begabungsförderung | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | ||||||
Ergänzende Anmerkungen
Schulstufen und Wochenstunden: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können von der ersten bis zur vierten Schulstufe innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Blindenspezifische Übungen: Die im Rahmen der verbindlichen Übungen angeführten einzelnen Blindenspezifischen Übungen können auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schülern nicht einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote erfolgen auf der Grundlage des jeweils individuellen Status der vorhandenen Sehschädigung. Der Unterricht kann sowohl in Form von fixen Wochenstunden als auch geblockt in Kursform oder sofern zweckmäßig integrativ im Rahmen der Pflichtgegenstände angeboten werden.
Tasterziehung, Hörerziehung: Je 16 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Lebende Fremdsprache: 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
_Verkehrserziehung: _Zehn Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
_Förderunterricht: _Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel.
Unverbindliche Übungen: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übungen dar und soll so ausgewogen und breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler anderen Erstsprachen als Deutsch.
Bemerkungen zur Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
Der Förderunterricht ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 48, BGBl. II Nr. 379/2020)
Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Z 3 ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung.
C. Stundentafeln der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
| Pflichtgegenstände | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |
|---|---|---|---|---|---|
| Schulstufe | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Deutsch | 15-21 | ||||
| Lebende Fremdsprache | 12-18 | ||||
| Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | 5-10 | ||||
| Geographie und Wirtschaftskunde | 7-12 | ||||
| Mathematik | 14-20 | ||||
| Biologie und Umweltkunde | 7-12 | ||||
| Physik und Chemie | 6-13 | ||||
| Musikerziehung | 6-11 | ||||
| Technisches Werken Textiles Werken | 7-12 | ||||
| Ernährung und Haushalt | 2-6 | ||||
| Bewegung und Sport | 12-18 | ||||
| Verbindliche Übungen | |||||
| Blindenspezifische Übungen - Anwendung elektronischer Hilfsmittel - Blindenspezifische Schriftsysteme - Orientierung und Mobilität - Lebenspraktische Fertigkeiten - Low Vision - Hörerziehung - Tasterziehung | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 12-24 |
| Berufsorientierung | 0 | 0-1 | 0-1 | 1-2 | 1-4 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 30-34 | 31-35 | 31-36 | 32-37 | 132 |
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Pflichtgegenstände | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |
|---|---|---|---|---|---|
| Schulstufe | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Deutsch | 5 | 4 | 4 | 4 | 17 |
| Lebende Fremdsprache | 5 | 4 | 3 | 3 | 15 |
| Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | - | 2 | 2 | 2 | 6 |
| Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 |
| Mathematik | 5 | 4 | 4 | 4 | 17 |
| Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Physik und Chemie | - | 2 | 2 | 4 | 8 |
| Musikerziehung | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 |
| Technisches Werken Textiles Werken | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Ernährung und Haushalt | - | 1,5 | 1,5 | - | 3 |
| Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 |
| Verbindliche Übungen | |||||
| Blindenspezifische Übungen - Anwendung elektronischer Hilfsmittel - Blindenspezifische Schriftsysteme - Orientierung und Mobilität - Lebenspraktische Fertigkeiten - Low Vision - Hörerziehung - Tasterziehung | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
| Berufsorientierung | -- | -- | x | x | |
| Gesamtwochenstundenzahl | 32 | 33,5 | 33,5 | 33 | 132 |
| Freigegenstände und unverbindliche Übungen | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung | 2-8 | ||||
| Spezielle Interessen- und Begabungsförderung | 2-8 | ||||
| Berufsorientierung | 2-8 | ||||
| Chorgesang | 2-8 | ||||
| Darstellendes Spiel | 2-8 | ||||
| Einführung in die Informatik | 2-8 | ||||
| Blindenkurzschrift, Maschinschreiben und Textverarbeitung | 2-8 | ||||
| Orientierung und Mobilität | 2-8 | ||||
| Lebenspraktische Fertigkeiten | 2-8 | ||||
| Low Vision | 2-8 | ||||
| Anwendung elektronischer Hilfsmittel | 2-8 | ||||
| Schach | 2-8 | ||||
| Spielmusik (Instrumentalmusik) | 2-8 | ||||
| Technisches Werken bzw. Textiles Werken | 2-8 | ||||
| Verkehrserziehung | 2-8 | ||||
| Freigegenstand Lebende Fremdsprache | 6-12 | ||||
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 8-24 |
Ergänzende Anmerkungen
Technisches Werken, Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.
_Blindenspezifische Übungen: _Die im Rahmen der verbindlichen Übungen angeführten Blindenspezifischen Übungen Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten und Low Vision können auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schülern nicht einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote erfolgen auf der Grundlage des jeweils individuellen Status der vorhandenen Sehschädigung. Anwendung elektronischer Hilfsmittel und Blindenspezifische Schriftsysteme sind aufbauende Unterrichtsgegenstände und beginnen mit der 5. Schulstufe. Der Unterricht kann sowohl in Form von fixen Wochenstunden als auch geblockt in Kursform oder sofern zweckmäßig integrativ im Rahmen der Pflichtgegenstände angeboten werden.
_Berufsorientierung: _Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden (im Rahmen der autonomen Stundentafel). Sofern keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen in der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.
_Freigegenstände; Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung: _Es ist sowohl die ganzjährige, als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übungen dar und soll so ausgewogen und breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache.
Bemerkungen zu den Stundentafeln der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
Unterrichtsgegenstände mit weniger als zwei Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Klasse vollenden, kann in der 1. und 2. Klasse bzw. in der 2. Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (zB Ernährung und Haushalt, Berufsorientierung).
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 49, BGBl. II Nr. 379/2020)
Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.
D. Stundentafeln der Deutschförderklassen
Stundentafel der Vorschulstufe
| Verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
|---|---|
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
| Religion | 2 |
| Weitere verbindliche Übungen1 | 3 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 20 |
1 Einzelne oder mehrere verbindliche Übungen (mit Ausnahme der verbindlichen Übung Religion) gemäß der Stundentafel der Vorschulstufe; die Festlegung der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
| Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
|---|---|
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 | x2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe).
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
| Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
|---|---|
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 | x2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe).
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Katholischer Religionsunterricht
Wird gesondert bekannt gemacht.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung in Anlage C1
Altkatholischer Religionsunterricht
Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschule (Anlage A) in Anwendung zu bringen.
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER BLINDENSPEZIFISCHEN VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN
Orientierung und Mobilität
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich in einer Welt, in der das Sehen eine große Rolle spielt, zurechtzufinden und eine altersentsprechende, der Situation angepasste Orientierungsfähigkeit und Mobilität zu erreichen.
Sie sollen dazu befähigt werden, sich in ihrer näheren und weiteren Umwelt zu orientieren, sich selbstständig, sicher und effektiv fortzubewegen und ihren Lebensraum zu erschließen. Der Unterricht in Orientierung und Mobilität führt zu einem bewussten und eigenständigen Handeln in der Bewältigung von Alltagssituationen sowie zu einem höheren Selbstwertgefühl und bildet damit eine wesentliche Voraussetzung für größere Selbstständigkeit und Unabhängigkeit.
Das Ausmaß der anzustrebenden Selbstständigkeit hängt vom Entwicklungsstand, von den Vorerfahrungen, den Fähigkeiten und Bedürfnissen, von den örtlichen Rahmenbedingungen und von der individuellen Motivation ab. Die Inhalte dieser Verbindlichen Übung könne daher nicht einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden.
Lehrstoff:
Aufbau des Körperschemas
Beispielsweise:
– Körperbewusstsein entwickeln
– Körperteile und -ebenen erkennen und benennen
– Relationen und Bewegungen dieser Teile zueinander verstehen
– Verhältnis zu Objekten (Entfernung und Richtung) richtig einschätzen
Begriffsbildung
Beispielsweise:
– Konkretisieren und Abstrahieren der Verschiedenartigkeit von Objekten, Tätigkeiten, Vorgängen, Funktionen usw.
– Ähnlichkeiten wahrnehmen, unterscheiden, abstrahieren
– Schemata erwerben und etikettieren
– Generalisierung; Ähnlichkeiten oder abstrahierte Eigenschaften auf eine neue Erscheinungsform anwenden
Förderung der motorischen Fähigkeiten
Beispielsweise:
– Schulung der Grob- und Feinmotorik
– Schulung der Körperkontrolle und Körperhaltung
– Einübung harmonischer Bewegungsabläufe
Förderung der Wahrnehmung
Beispielsweise:
– Förderung der Nah- und Fernsinne: taktil, propriozeptiv, vestibulär, gustatorisch, olfaktorisch, auditiv, visuell
– Wahrnehmungen interpretieren und die gewonnenen Informationen umsetzen
– Abstand von/zu Geräuschquellen
– Intensität sensorischer Wahrnehmungen
– bewegte und unbewegte Objekte
– Entfernung, Zeit, Proportionen
Orientierung
Räumliche Konzepte und deren Grundbegriffe verstehen und anwenden lernen, Beispielsweise:
– senkrecht, waagrecht, parallel, quer, diagonal
– rechter und 45° Winkel
– bewusst Richtungen einhalten und ändern, Drehungen, Gleiten, Ausrichten
– markante Punkte erkennen, schaffen, suchen und benützen
– Orientierung in geschlossenen und freien Räumen
– Vier-Seiten-Konzept
– visuelle Informationen in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen (Piktogramme usw.)
– Routen gehen
– Strategien erlernen um den Verlust der Orientierung zu korrigieren
Systematische Suchtechniken
Objekte lokalisieren, suchen und finden:
– im Handtastraum
– im Armtastraum
– mit dem ganzen Körper
Körperschutztechniken
– Gesichts-, Oberkörper-, Unterkörperschutz
Sehende Begleitung
Beispielsweise:
– Kontaktaufnahme
– Richtungswechsel- und Änderung
– halber und ganzer Seitenwechsel
– enge Stellen und Türen passieren
– Treppen steigen
– Platz nehmen
Langstocktechniken
Beispielsweise:
– Stockintegration und Koordination
– Diagonaltechnik
– Pendeltechnik, senkrecht gehaltener Stock
– Stockeinsatz bei Treppen
– Unterbringung des Stockes
Soziale Interaktion
Beispielsweise:
– Kontaktaufnahme mit fremden Personen
– Informationen erfragen
– Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen
– Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen
– Fahrscheine lösen
Einsatz von taktilen, akustischen, optischen und elektronischen Medien
Beispielsweise:
– mit taktilen Plänen, Skizzen, Modellen, Kompassen arbeiten
– Einsatz akustischer Hilfsmittel
– Umgang mit optischen Hilfsmitteln für die Nähe und Ferne
– Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln zum Einholen von Informationen
Erarbeitung von Umweltmustern
Beispielsweise:
– Verkehrsregeln
– Verhalten im Verkehr
– Merkmale von Verkehrsflächen
– Häuserblock
– Parkplätze, Baustellen, usw.
– Umgang mit Geld
– verschiedene Arten von Geschäften
– Benützung von Rolltreppen und Fahrstühlen
– Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Didaktische Grundsätze:
Orientierungs- und Mobilitätsunterricht soll die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten, auf ihre speziellen Bedürfnisse eingehen und ihren realen Lebenssituationen gerecht werden. Das vorhandene Sehvermögen soll in bestmöglicher Weise genutzt werden. Die Erarbeitung und Einübung von adäquaten Verhaltensweisen ist nach Möglichkeit in konkreten Umweltsituationen durchzuführen.
Der Unterricht soll so gestaltet werden, dass er von den Schülerinnen und Schülern als besonders wichtig und lebensbedeutsam erkannt und akzeptiert wird.
Orientierung und Mobilität ist auch in anderen geeigneten Unterrichtsgegenständen fächerübergreifend zu berücksichtigen.
Lebenspraktische Fertigkeiten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch den Unterricht in Lebenspraktischen Fertigkeiten sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, ihren Alltag möglichst selbstständig zu organisieren. Voraussetzung dafür sind die Aneignung der entsprechenden Fertigkeiten, die Kenntnis von Funktionsabläufen sowie die Verwendung effektiver Hilfen und spezieller Methoden. Zur Bewältigung lebenspraktischer Aufgabenstellungen bedarf es gezielter, individuell angepasster Handlungsstrategien. Das Beherrschen von Alltagsfertigkeiten gehört zu den Grundlagen sicheren Auftretens in der Öffentlichkeit und erleichtert die soziale Integration.
Selbsttätigkeit, selbstbestimmtes Handeln so wie die Übernahme von Eigenverantwortung sind wesentliche Kompetenzen für die gegenwärtige und künftige Lebensgestaltung. Deshalb sollen im Unterricht besonders die Motivation und die Bereitschaft gefördert werden, Neues auszuprobieren und zu erlernen.
Das Ausmaß der erreichbaren Selbstständigkeit hängt insbesondere von den individuellen Voraussetzungen, den Anwendungsmöglichkeiten im Alltag, sowie der Mitarbeit des häuslichen und schulischen Umfeldes.
Lehrstoff:
Begriffsbildung
Beispielsweise:
– Klärung von bekannten Begriffen
– Erarbeitung neuer Begriffe
Förderung motorischer Fähigkeiten
Beispielsweise:
– Förderung der Feinmotorik
– Förderung der Körperkontrolle und Körperhaltung
– harmonische Bewegungsabläufe einüben
Förderung der Wahrnehmung
Beispielsweise:
– Förderung von gustatorischen, olfaktorischen, propriozeptiven, taktilen Sinneseindrücken
– Schulung des Temperatursinnes
– Schulung des Gehörs
– Kinesthetik
Gestaltung des individuellen Lebens- und Arbeitsumfeldes
Beispielsweise:
– Verwendung von geeigneten Kontrasten
– Erarbeitung eines Ordnungssystems und klarer Strukturen
– systematische Suchtechniken erlernen und anwenden
– Sicherheitsmaßnahmen für die Bewältigung selbstständiger Handlungen kennen und anwenden
Soziale Kompetenz
Beispielsweise:
– entsprechende Umgangsformen (zB das Gesicht dem Gesprächspartner zuwenden) kennen lernen und anwenden
– soziale Interaktionen (Gesprächsregeln beachten usw.)
– Annahme bzw. Ablehnung von Hilfestellungen in angemessener Form
An- und Ausziehen
Beispielsweise:
– Orientierung am Kleidungsstück
– wichtige Details bei den eigenen Kleidungsstücken erkennen
– Kleidung wenden, zusammenlegen oder aufhängen
– richtiges Aus- und Anziehen verschiedener Kleidungsstücke einschließlich der Handhabung diverser Verschlüsse
Essensfertigkeiten
Beispielsweise:
– Orientierung am Essplatz und am Teller
– angemessene Umgangsformen bei Tisch, Esskultur
– verschiedene Utensilien rund um das Essen kennen lernen, Erleichterung durch adäquates Geschirr schaffen
– richtige Handhabung des Bestecks (Schiebetechnik, Schneidetechnik)
– Kontroll- und Suchtechniken beim Essen
– Speisen entnehmen
– Flüssigkeiten eingießen
Körperpflege
Beispielsweise:
– Fertigkeiten für die persönliche Hygiene erwerben
– verschiedene Mittel und Gebrauchsgegenstände zur Körperpflege kennen lernen und anwenden
Hilfsmittel für den Alltag
Beispielsweise:
– Markierungssysteme für verschiedene Lebensbereichen (Lebensmittel kennzeichnen, CDs beschriften usw.)
– verschiedene Messinstrumente kennen lernen und anwenden
– verschiedene Reinigungsmittel kennen lernen, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens
– Umgang mit dem Telefon
Kleiderpflege
Beispielsweise:
– Kleidung sachgerecht versorgen
– Auswahl zusammenpassender Kleidungsstücke
– Schuhe putzen
Zubereitung von einfachen Speisen
Beispielsweise:
– verschiedene Fertigkeiten wie messen, schälen, schneiden erlernen
– Umgang mit Hitze
– Bedienung verschiedener Haushaltsgeräte
– sehbehinderten- und blindengerechte Adaptierungen im Umfeld Küche
– Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsschritte
– Gefahrenquellen erkennen und Regeln zur Unfallverhütung beachten
– Sicherheitsmaßnahmen beim Kochen treffen
– Vermeidung von Verletzungsgefahren durch die Vermittlung entsprechender sicherer Methoden
– verschiedene Verpackungen und unterschiedlichen Möglichkeiten für das Öffnen und Verschließen kennen lernen
– Möglichkeiten der Mülltrennung kennen lernen
– systematisches Reinigen von kleinen und großen Flächen
Einkaufen
Beispielsweise:
– Einkaufszettel erstellen
– Geschäfte und Abteilungen in den Geschäften kennen lernen verschiedene
– um Hilfe ersuchen
– Fachberatung im Geschäft
– Anwendung höflicher Umgangsformen
– Einkaufsgespräche führen
– Geldmünzen und Geldscheine erkennen
– Verwendung von Gelderkennungshilfen
– Ordnungsmöglichkeiten in der Geldtasche
– Umgang mit Geld
Schwarzschrift, Unterschrift
Beispielsweise:
– motorische Vorübungen
– verschiedene Schreibhilfen und Stiftarten kennen lernen und ausprobieren
– Erarbeitung einer angemessenen Stifthaltung
– Erarbeitung einer Auswahl taktiler Buchstaben und Zahlen
– Schreiben mit verschiedenen Hilfsmitteln
– Schreibschriftbuchstaben für die eigene Unterschrift erlernen
– Unterschrift als persönliches Ausdrucksmittel anerkennen und anwenden
Didaktische Grundsätze:
Alle vorhandenen Sinneseindrücke und bereits erworbenen Grunderfahrungen sollen genutzt werden, um das Spektrum an Begriffen zu erweitern, in neuen Situationen entsprechende Lösungsstrategien zu entwickeln und komplexe Bereiche des Alltags selbstständig zu bewältigen.
Es ist besonders wichtig, allenfalls vorhandenes Sehvermögen optimal zu nützen und eventuell Sehhilfen für bestimmte Tätigkeiten auszuprobieren und einzusetzen. Kontraste in der Gestaltung des Umfeldes sollen hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern die selbstständige Bewältigung von Alltagssituationen erleichtern.
Die verwendeten Methoden müssen unter dem Aspekt der Sicherheit an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.
Die erlernten Fertigkeiten müssen regelmäßig im Alltag angewendet werden, um mehr Sicherheit in der Durchführung von täglich wiederkehrenden Handlungsabläufen erwerben zu können.
Zur praktischen Unterrichtsgestaltung sind beispielhafte Lernanlässe aus dem Leben der Schülerinnen und Schüler zu wählen. Aufgabenstellungen sollen dabei in kleinste Schritte zerlegt und systematisch erarbeitet und geübt werden.
Die Anwendung lebenspraktischer Fertigkeiten ist auch in anderen geeigneten Unterrichtsgegenständen fächerübergreifend zu üben.
Blindenspezifische Schriftsysteme
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Beherrschen von blindenspezifischen Schriftsystemen ist eine wesentliche Kompetenz für die Bewältigung schulischer sowie künftiger beruflicher und gesellschaftlicher Anforderungen.
Durch blindenspezifische Schriftsysteme können Barrieren in der Kommunikation und im Zugang zu Informationen verringert und selbständiges Arbeiten erleichtert werden.
Lehrstoff:
Blindenvollschrift
Beispielsweise:
– Gebrauch der Blinden-Schreibmaschine und des Punktschriftpapiers
– Tastübungen als Vorbereitung für das Lesen
– richtiger Fingersatz
– Blindenschriftzeichen
– Orientierungsübungen am Leseblatt
Blindenkurzschrift
Beispielsweise:
– Lautgruppenkürzungen
– einformige Wortkürzungen, Ableitungen
– Vor- und Nachsilben
– Wortkürzungen mit Ankündigungspunkt
– ein- und zweiformige Wort- und Wortstammkürzungen
– Anwendungsregeln
– schwierige Wortzusammensetzungen
– Hilfszeichen und besondere Schreibweisen wie Großschreibung, Sperrdruck, Abkürzungen für Münz-, Maß- und Gewichtsbezeichnungen
– Steigerung der Lesesicherheit, Lesegeläufigkeit und des Lesetempos
– sinnerfassendes und sinngestaltendes Lesen
– Überblick über Texte und Brailleseiten gewinnen
– Schreibtechnik, Schreibsicherheit und Schreibgeläufigkeit
Spezialschriften
– Eurobraille (8-Punkt-Computer-Braille-Schrift)
– Spezielle Schriftzeichen in Mathematik
Didaktische Grundsätze:
Die Blindenvollschrift ist in der Regel in der Grundstufe I einzuführen. Bei später erblindeten Schülerinnen und Schülern erfolgt die Einführung der Blindenvollschrift individuell und unabhängig von der Schulstufe. Gegebenenfalls kann die Schreibtafel eingeführt werden.
Das Erlernen der deutschen Blindenkurzschrift hängt von den sprachlichen und kognitiven Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ab. Der Zeitpunkt der Einführung ist deshalb individuell festzulegen.
Die Kurzschrift kann im Sinne eines ganzheitlichen Unterrichtes auch fächerübergreifend in allen entsprechenden Unterrichtsgegenständen angewendet werden.
Die Voraussetzung für den Gebrauch des Computers ist die Beherrschung der 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).
Die Mathematikschrift wird mit dem jeweiligen Lehrstoff gemeinsam erarbeitet, geübt und vertieft. Sie soll sich an einem im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Schriftsystem orientieren.
Andere Spezialschriften, wie zB die Blindennotenschrift, diakritische Zeichen in der Fremdsprache und Kurzschrift in Fremdsprache können nach den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler vermittelt werden.
Bei hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist individuell zu bestimmen, ob und zu welchem Zeitpunkt sie in die verschiedenen Punktschriftsysteme eingeführt werden.
Beim Schreiben mit der Blinden-Schreibmaschine ist sicherzustellen, dass der Fingersatz genau eingehalten und ein gleichmäßiger Anschlag erreicht wird.
Beim Lesen der Brailleschrift ist darauf zu achten, dass möglichst beide Hände am Lesevorgang beteiligt sind. Der lesende Finger soll mit geringen vertikalen Bewegungen horizontal über die Schriftzeichen geführt werden.
Um das Erlernen der Blindenschriftsysteme zügig und einprägsam zu gestalten, sollen Lese- und Schreibübungen abwechselnd angeboten werden. Die Anforderungen an Schwierigkeit und Tempo sind dabei langsam zu steigern.
Anwendung elektronischer Hilfsmittel
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kompetenz bei der Verwendung von Computern, Anwendungsprogrammen und Kommunikationseinrichtungen ist gerade für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler eine Schlüsselqualifikation für die Bewältigung der schulischen und künftigen beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen.
Blinden- und sehbehindertenspezifische elektronische Hilfsmittel stellen besonders wichtige Kommunikations-, Informations- und Arbeitsmedien dar. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern auch durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.
Lehrstoff:
Gebrauch elektronischer Hilfsmittel
Beispielsweise:
– Umgang mit und Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere des Computers samt Peripheriegeräten
– richtige Körper- und Handhaltung, Tastatur gründlich kennen lernen, Schreiben nach dem Zehnfingersystem
– Anwendung sehbehinderten- und blindenspezifischer Software
– Verwendung der Braillezeile
– 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift
– Sprachausgabeprogramme
– Strategien zum Lösen von technischen Problemen
– ergonomische Aspekte beim Einsatz elektronischer Hilfsmittel
Didaktische Grundsätze:
Der Zeitpunkt der Einführung der Anwendung elektronischer Hilfsmittel und die Auswahl der Lehrinhalte sind unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes und der Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler individuell festzulegen und können daher nicht einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden. Dies erfordert genaue methodische Überlegungen und die Planung eines entsprechenden Zeitrahmens.
Zu Beginn der Einführung in die Anwendung elektronischer Hilfsmittel ist ein Unterrichtsschwerpunkt auf den sicheren Umgang mit sehgeschädigtenspezifischen Ein- und Ausgabegeräten zu legen. Die Kenntnis der Namen und der Funktionsweise aller Tasten der PC-Tastatur sowie das sichere Schreiben im Zehnfingersystem sind so rasch als möglich anzustreben.
In weiterer Folge stehen sowohl angeleitetes Erproben als auch selbsttätiges Lernen und eigenständiges Experimentieren im Vordergrund.
Bei der Einführung von Programmen wird in der Regel zunächst die Bedienung über Menüs vermittelt, damit ein sicherer Weg zur Steuerung eingeprägt wird. Danach sollten Shortcuts bzw. Hotkeys eingeführt werden, um das Arbeitstempo zu erhöhen.
Ein EDV-spezifisches Fachvokabular, ergänzt um sehgeschädigtenspezifische Fachbegriffe, ist aufzubauen und zu festigen.
Als Ersatz für die Benutzung der Maus sollen sowohl die in den Hilfsprogrammen implementierten Möglichkeiten als auch die Nutzung der Routingtasten auf der Braillezeile, aber vor allem die Verwendung von Tastaturbefehlen vermittelt werden.
Durch interaktives Arbeiten mit elektronischen Hilfsmitteln können Motivation und Kreativität gefördert werden. Es sollen möglichst verschiedenartige Anwendungsbeispiele unter Berücksichtigung der individuellen Zugangsformen gewählt werden. Viele Aufgabenstellungen ergeben sich aus den Anforderungen der verschiedenen Unterrichtsgegenstände.
Low Vision
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verschiedene Faktoren, wie Lichtverhältnisse, Kontraste, subjektives Allgemeinbefinden usw. beeinflussen das Sehvermögen. Es ist daher wichtig, noch vorhandenes Sehvermögen optimal zu nützen und geeignete Sehhilfen kennen zu lernen und einzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, welche Auswirkungen ihre Augenerkrankung auf ihr Leben hat und lernen, damit entsprechend umzugehen sowie ihre Bedürfnisse in geeigneter Weise mitzuteilen. Low Vision soll dazu beitragen, dass sie die Wichtigkeit spezieller Maßnahmen für die Gestaltung ihres Alltags erkennen und akzeptieren.
Lehrstoff:
Sehvermögen
Beispielsweise:
– Vermittlung altersgemäßer Informationen über die Augenerkrankung und deren Auswirkungen auf den Alltag
– Klärung von optischen Grundlagen
– Klärung von Grundbegriffen im Zusammenhang mit dem Sehen (Sehschärfe, Gesichtsfeld, Kontrastsehen, Farbsehen usw.)
Funktionelles Sehen
Beispielsweise:
– Übungen zur Verbesserung des funktionellen Sehvermögens (Augenentspannungsübungen, Fixationsübungen usw.)
– Erarbeitung von Kompensationstechniken (Übungen im exzentrischen Fixieren, Tracking, Scanning usw.)
Optische und elektronische Hilfsmittel
Beispielsweise:
– verschiedene optische und elektronische Hilfsmittel für den Nah- und Fernbereich kennen lernen, ausprobieren und anwenden
– Vor- und Nachteile einzelner Hilfsmittel
– Hilfsmittel an die verschiedenen schulischen und visuellen Anforderungen individuell anpassen
– Hilfsmittel altersgemäß und zielgerichtet verwenden
– Berücksichtigung ergonomischer Aspekte beim Einsatz von optischen und elektronischen Hilfsmittel
Andere Hilfsmittel
Beispielsweise:
– spezielle Hilfsmittel (Hefte mit Speziallineatur, diverse Schreibgeräte, Konzepthalter, Schreib-Lesepult, Lampen usw.) kennen lernen, ausprobieren und anwenden
Soziale Kompetenz
Beispielsweise:
– alters- und entwicklungsadäquate Informationen über die eigene Augenerkrankung geben können
– sehbehindertenspezifische Bedürfnisse in entsprechender Form vermitteln können
– Hilfe erbitten, annehmen oder ablehnen können
Didaktische Grundsätze:
Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen (Beleuchtung, Arbeitsplatzgestaltung, Kontrast usw.) sind im Bereich Low Vision von zentraler Bedeutung. Nach Abklärung des funktionellen Sehvermögens müssen geeignete Hilfsmittel für den Unterricht ausgewählt werden. Diesbezüglich ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit außerschulischen Fachleuten empfehlenswert. Bei allen Maßnahmen stehen die individuelle Augenerkrankung und deren Auswirkungen im Mittelpunkt. Die Anwendung der Hilfsmittel muss im Hinblick auf den selbständigen Gebrauch speziell geübt werden.
Tasterziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch Tasterziehung sollen die Schülerinnen und Schüler eine möglichst hohe Differenzierungsfähigkeit und Sensibilität des Tastsinns erreichen.
Tasterziehung soll
– die Motivation zur Tastbereitschaft fördern
– die Aufmerksamkeit auf taktile Eindrücke im Hand- und Fingertastraum lenken
– die manuelle Differenzierungs- und Identifizierungsfähigkeit steigern
– räumliche Beziehungen innerhalb eines Tastraums herstellen und gliedern
– die Konzentration bei der Wahrnehmung erhöhen
– eine grundlegende Begriffsbildung fördern
– das Symbolverständnis für Gegenstände fördern
– zur Überwindung von eventuell vorhandenen negativen Emotionen beim Ertasten beitragen
– das Bewusstsein für Gefahren entwickeln
– die Bedeutung des Tastsinns als wichtige Informationsquelle vermitteln
Lehrstoff:
Tastübungen und Taststrategien
Beispielsweise:
– Übungen zur Schulung der Feinmotorik
– Gegenstände taktil erkennen, verschiedene Gegenstände voneinander unterscheiden können
– Aufbau eines taktilen Vokabulars
– Taststrategien erwerben
– verschiedene Tastqualitäten erkennen und unterscheiden
– verschiedenen Gegenständen unterschiedliche Tastqualitäten zuordnen
– Ordnungs- und Sortieraufgaben
– Kategorisieren nach Tastqualitäten
– Gegenstände mit dem Tastsinn und zusätzlich mit anderen Sinnen erfassen
– Gegenstände mit anderen Körperteilen taktil erfassen
– Positionen der eigenen Körperteile kennen
– Lagebeziehungen auf einer ebenen Fläche und im Raum beschreiben können
– Positionsbegriffe beim Tasten anwenden
– in einem größeren Tastraum bestimmte Objekte finden
– Tastrichtung einhalten und größerer Objekte systematische ertasten
– taktile Abbildungen von Reihen nachlegen können
– taktile Punktmuster erfassen
– Gegenstände, Figuren schnell wieder erkennen
– Gegenstände zerlegen und zusammensetzen
– Mengen erfassen
– Tasteindrücke übertragen können
– reale Gegenstände als Modell erfassen lernen
– von der Realität zur zweidimensionalen Darstellung gelangen
– taktile Bilder erarbeiten
Didaktische Grundsätze:
Ein beträchtlicher Teil der Informationsaufnahme erfolgt über den Tastsinn. Dies muss bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts entsprechend berücksichtigt werden. Dabei sind die taktilen Vorerfahrungen und die physische Beweglichkeit und Geschicklichkeit (Grob- und Feinmotorik) der Schülerinnen und Schüler zu beachten.
Im Vergleich zum Sehsinn kann der Tastsinn nur ein geringes Maß an gleichzeitig wahrgenommener Information vermitteln. Da die Informationsaufnahme nur sukzessiv erfolgt, ist zu berücksichtigen, dass es wesentlich länger dauert einen Gegenstand gründlich abzutasten als ihn visuell zu erfassen. Deshalb sind in der Regel längere Erarbeitungs- und Übungsphasen notwendig.
Haptisch wahrgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.
Der Tastsinn ist nur in der Reichweite des Hand- und Armtastraums anwendbar. Dies ist im Unterricht durch die entsprechende Gestaltung des Anschauungsmaterials zu berücksichtigen. Nach Möglichkeit sind Modelle, Skizzen und Bilder in taktil erfassbarer Form zur Veranschaulichung einzusetzen. Komplexe Darstellungen müssen in einzelne Bilder aufgelöst werden.
Große Objekte, aber auch abstrakte Begriffe entziehen sich der haptischen Erfassung.
Vielfältige Angebote in vertrauensvoller Atmosphäre sollen eine eventuelle Tastscheu abbauen und die Schülerinnen und Schüler motivieren ihren Tastsinn gezielt einzusetzen. In der Tasterziehung ist mit größter Sensibilität in Bezug auf das Tastorgan Hand vorzugehen, da die Hände die „Augen“ blinder Menschen sind.
Tasterziehung ist im Sinne eines Unterrichtsprinzips auch fächerübergreifend in allen Gegenständen durchzuführen.
Hörerziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Hören ermöglicht als Distanzsinn Informationen aufzunehmen, die außerhalb des Tastraumes liegen. Für Menschen mit einer Sehschädigung sind akustischen Informationen bedeutsam für die Identifikation von Objekten, Personen und Vorgängen in der Umwelt sowie für die Erfassung räumlicher Bezüge und für das ästhetische Erleben. Durch die Hörerziehung sollen die Schülerinnen und Schüler selektives Hören lernen bzw. verfeinern, um wichtige auditive Informationen aus der Fülle der Umgebungsgeräusche herausfiltern zu können. Daher ist einer gezielten Förderung des Hörsinns breiter Raum zu geben.
Hörerziehung soll befähigen:
– Geräusche bewusst wahrzunehmen
– Geräusche von einander zu unterscheiden
– Geräuschquellen zu identifizieren
– Geräuschen Bedeutungen zuzuordnen
– sich durch akustische Informationen räumlich zu orientieren
– aus akustischen Informationen das Wichtigste zu entnehmen, zu interpretieren und danach zu handeln
– Alltagssituationen mit Hilfe auditiver Wahrnehmung zu bewältigen
– Personen an charakteristischen akustischen Merkmalen wieder zu erkennen
– besondere Informationen dem Tonfall, der Sprachmelodie und der Aussprache zu entnehmen
– Bewusstsein für den Schutz vor akustischer Umweltbelästigung zu entwickeln
Lehrstoff:
Hörübungen und Hörstrategien
Beispielsweise:
– Schulung des auditiven Gedächtnisses durch aktives Zuhören
– Schulung der Aufmerksamkeit und der Konzentration
– mit verschiedenen Gegenständen zur Geräuschentwicklung hantieren
– unterschiedliche Geräusche erkennen
– zwischen bekannten und unbekannten Geräuschen unterscheiden
– Filtern von Geräuschen und Zuordnen zur Geräuschquellen
– Kategorisieren von Geräuschen
– Geräuschquellen lokalisieren, darauf zeigen und darauf zugehen
– Gegenstände finden, die akustische Signale abgeben
– verschiedene Stimmen unterscheiden
– Personen an der Stimme erkennen
– Entfernungen zu einer Stimme oder zu einem Objekt abschätzen
– Stimmungslagen unterscheiden, gegebenenfalls hinterfragen
– bewusstes Hören in der Kommunikation einsetzen
– Kommunikationssituationen (Sprachmelodie, Sprechpausen richtig interpretieren usw.)
– Abfolgen von Aufforderungen richtig ausführen
– Schulung rezeptiver Fähigkeiten für den Erwerb von Fremdsprachen („Listening“)
Didaktische Grundsätze:
Eine ruhige Lernatmosphäre hilft den Schülerinnen und Schülern besser und gezielter zuzuhören. Es ist darauf zu achten, dass der allgemeine Lärmpegel möglichst gering gehalten und eine akustische Reizüberflutung vermieden wird.
Hintergrundgeräusche oder plötzliche Höreindrücke können von den Schülerinnen und Schülern visuell nicht überprüft werden und lenken die Aufmerksamkeit ab. Störende Geräusche müssen nach Möglichkeit vermieden, beseitigt oder zumindest kommentiert werden.
Die Fähigkeit zur Interpretation nonverbaler akustischer Informationen ist durch ein wiederholtes vielfältiges Übungsangebot zu schulen.
Hörerziehung ist als Unterrichtsprinzip auch fächerübergreifend in allen Gegenständen durchzuführen.
ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN PFLICHTGEGENSTÄNDEN, DEN VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN SOWIE DEN FREIGEGENSTÄNDEN
9 A) VORSCHULSTUFE
VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage A, Sechster Teil, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Sachbegegnung
Lehrstoff:
Die Schülerinnen und Schüler benötigen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung des Lehrstoffes. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer die vorgegebenen Lernziele erreicht werden können. Im Verlauf dieses Lernprozesses sind bereits vorhandene Kenntnisse immer wieder auf ihre sachliche Richtigkeit und anschauliche Fundierung zu überprüfen.
Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft
Beispielsweise:
– altersgemäße Auseinandersetzung mit der Blindheit oder hochgradigen Sehbehinderung
– Thematisierung der Auswirkungen des Sehens bzw. des Nichtsehens
Kind und Gesundheit
Beispielsweise:
– spielerische Übungen zum Erwerb des Körperschemas
– Kennen lernen verschiedenster Speisen
– selbständiges Essen
– Umgang mit möglichen Gefahrenquellen im Schulbereich
Erfahrungs- und Lernbereich Raum
Beispielsweise:
– Kennen lernen zweidimensionaler taktiler Darstellungen
Erfahrungs- und Lernbereich Zeit
Beispielsweise:
– Vorbereitung der Zeitmessung mit blindenspezifischen Hilfsmitteln
– genaues Kennenlernen der Uhr
Didaktische Grundsätze:
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte Möglichkeit der visuellen Beobachtung Rücksicht zu nehmen. Alle vorhandenen Sinne müssen gezielt und umfassend eingesetzt werden. Bei der Erarbeitung der Inhalte sind die speziellen didaktischen Grundsätze des Trainings der Lebenspraktischen Fertigkeiten und des Trainings für Orientierung und Mobilität zu beachten. Bei blinden oder hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist in besonderem Maße auf die unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen zu achten. Diese bilden die Basis für das Lernen in den einzelnen Sachbereichen. Auf die Vermittlung sachrichtiger Begriffe ist besonderer Wert zu legen.
Verkehrserziehung
Lehrstoff:
Der Lehrstoff der Verkehrserziehung ist eng verknüpft mit dem Unterrichtsprinzip und der Blindenspezifischen Übung Orientierung und Mobilität. Die Auswahl der Lehrinhalte orientiert sich am Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes und erfordert einen individuellen Aufbau.
Didaktische Grundsätze:
Die Inhalte der Verkehrserziehung sind so zu wählen, dass sie sich an der Umsetzbarkeit für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler orientieren und ihre Möglichkeiten zu selbständigem Verhalten im Verkehrsgeschehen anbahnen bzw. erweitern.
Für den Erwerb der Inhalte der Verkehrserziehung kommen die Methoden der Blindenspezifischen Übung Orientierung und Mobilität zur Anwendung.
Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben
Lehrstoff:
Bildmaterialien (Bilderbücher, Bildgeschichten, Fotos usw.) sind nur sehr eingeschränkt einsetzbar und durch Schaffung von Erlebnissen, konkretes Handeln, Hör- und Tasteindrücke, Hörbücher, Tastbücher oder allenfalls durch Beschreibungen zu ersetzen.
Erzählen und Zuhören
Beispielsweise:
– bedingt beobachtbare Vorgänge durch aktives Handeln ergänzen und somit begreifbar und beschreibbar machen
Miteinander sprechen
Beispielsweise:
Elemente der nonverbalen Kommunikation kennen und anwenden lernen (nicken, sich dem Sprecher zuwenden, seinen Gesprächspartner finden usw.)
Bewältigung und Klärung von Emotionen durch Sprache
Beispielsweise:
– Gefühle, Empfindungen und Emotionen über die Stimme deuten lernen
Erster Umgang mit Literatur
Beispielsweise:
– ausgewählte Hörbücher (Kassetten, CDs usw.) gezielt anbieten
– Tasterfahrungen, einfache Tastbilder und in weiterer Folge Tastbilderbücher (gegebenenfalls mit Punktschrift) anbieten
Wahrnehmung
Beispielsweise:
– Anregung und Differenzierung der taktilen Wahrnehmung, genaues Erfassen von Details bis zur Gewinnung eines Gesamteindrucks
– Unterscheidung von Wesentlichem und Unwesentlichem für die Interpretation von Eindrücken
Erweiterung des Wissens
Beispielsweise:
– Sachinformationen über verschiedene Sinneskanäle anbieten und durch aktives Hantieren mit Gegenständen einsichtig machen
Sprachfähigkeit
Beispielsweise:
– Schaffen von konkreten Erlebnissen und diese in Worte kleiden lassen
– Geschichten aus Hörbüchern mit eigenen Worten wiedergeben
Lernfreude und Bildungswillen
Beispielsweise:
– Lernen, Fragen durch die Hilfe anderer Personen beantwortet zu bekommen
– Nutzung der Klassenbücherei
Vorbereitung des Lesens
Beispielsweise:
– Beschriftung der näheren Umgebung mit Punktschrift
– Erfahrung, dass diese taktilen Zeichen Bedeutung haben
Taktile Gliederungs- und Merkfähigkeit
Beispielsweise:
– Erfassen taktiler Formen Muster und Größenunterschiede
– Orientierung auf einem Blatt
– Erkennen verschiedener Zeilenlängen
– Finden von Zeilenanfängen
– Sensibilisierung für feine Tastunterschiede
Vorbereitung des Schreibens
Beispielsweise:
– Freude am taktilen Gestalten
– Entwickeln und Nachahmen von Punktmustern
– Fingerspiele innerhalb des Punktesystems
Grob- und feinmotorische Übungen
Beispielsweise:
– Übungen zur Beweglichkeit und Koordination der Finger
– spielerischer Umgang mit blindenspezifischen Schreibgeräten
Formelemente der Schrift
Beispielsweise:
– Orientierung innerhalb des Punktesystems
Symbolverständnis vorbereiten
Beispielsweise:
– einfache Punktsymbole erfinden, taktil festhalten und deuten
Didaktische Grundsätze:
Blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler benötigen vermehrte sprachliche Zuwendung und Erklärungen. Die aktive Teilnahme des Kindes an der mündlichen Kommunikation muss spezifisch unterstützt und gefördert werden. Auf die richtige Artikulation ist besonders zu achten. Verwendete Begriffe müssen anschaulich mit Inhalt gefüllt und die Literatur entsprechend ausgewählt werden. Die Begegnung mit Schrift muss durch gezielte Maßnahmen initiiert werden.
Übungen zur differenzierten Auswertung von Hörerlebnissen sind durchzuführen und die mündliche Kommunikation ist für das Erfassen von Handlungsabläufen verstärkt einzusetzen.
Mathematische Früherziehung
Lehrstoff:
Handelnder Umgang mit Gegenständen zur Anbahnung mathematischen Denkens
Beispielsweise:
– Schätzen zur Förderung des unbestimmten Zahlenbegriffes im „überschaubaren“ Hand- oder Armtastraum
Handelnder Umgang mit elementaren Raumformen/Raumerleben
Beispielsweise:
– Erfahren der Symmetrie durch Falten, Bauen und Legen entlang einer Achse
Untersuchen von Mengen
Beispielsweise:
– Erkennen von klar unterscheidbaren mengenbildenden Eigenschaften
– verbale Wiedergabe gewonnener Einsichten
Didaktische Grundsätze:
Die mathematischen Vorerfahrungen der Mengenerfassung (4 Tischbeine, 5 Finger einer Hand usw.) sind bei einem blinden oder hochgradig sehbehinderten Kind oft in geringerem Maße vorhanden als bei sehenden Schülerinnen und Schülern. Daher müssen das bewusste Erfassen der Umwelt und die mathematische Begriffsbildung einen besonderen Stellenwert im Unterricht einnehmen.
Mathematische Denkprozesse müssen bewusst initiiert werden, weil natürliche Lernanlässe zum Zählen, Ordnen, Vergleichen usw. oftmals fehlen. Die sukzessive Erfassung über den Tastsinn erfordert einen höheren Zeitaufwand als die Simultanerfassung mit dem Sehsinn. Didaktische Arbeitsmittel müssen durch speziell adaptierte, taktil gut unterscheidbare, alle Sinne ansprechende Materialien ergänzt werden. Günstig ist ein Angebot, das leicht zu handhaben, überschaubar angeordnet und ständig verfügbar ist. Der Aufbau räumlicher Strukturen und deren Verständnis erfolgt durch aktives Tun ausgehend vom eigenen Körper über die nähere und weitere Umgebung. Raumerfahrungen brauchen Zeit und eine geschützte Atmosphäre.
Singen und Musizieren
Didaktische Grundsätze:
Im Rahmen der musikalischen Erziehung soll verstärkt auf die Hörerziehung geachtet werden. Optische Vorstellungshilfen können nicht oder nur sehr eingeschränkt angewendet werden. Gegebenenfalls werden Handzeichen am Körper der Schülerinnen und Schüler mitvollzogen und nachgeahmt und durch Verbalisierung unterstützt.
Den Bewegungen des eigenen Körpers kommt bei blinden oder hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern eine besondere Bedeutung zu. Singen und Musizieren bieten neue Bewegungsmöglichkeiten und können dazu beitragen, auffällige Bewegungsmuster und eventuelle Hemmungen abzubauen bzw. deren Entstehen zu verhindern.
Gezielte Unterstützung und Anleitung bei rhythmischen und tänzerischen Aktivitäten sind erforderlich. Die Erweiterung des Körperbewusstseins und der eigenen Bewegungsmuster kann vor allem beim Tanzen gefördert werden. Eine choreographische Bewegungsgestaltung muss von exakten sprachlichen Anleitungen begleitet werden. Bei Kreis-, Spiel- und Tanzliedern muss beachtet werden, dass keine visuelle Nachahmung möglich ist. Die Erarbeitung solcher Lieder soll in kleinste Einheiten zerlegt werden. Die einzelnen Lernschritte müssen direkt am Körper erfahrbar gemacht werden.
Im kreativen Umgang mit musikalischen Elementen soll die grafische Darstellung zu Gunsten der körperlichen, plastischen und szenischen Umsetzung in den Hintergrund treten.
Rhythmisch-musikalische Erziehung
Lehrstoff:
Erarbeiten von geeigneten akustischen oder taktilen Zeichen für die Durchführung von nonverbalen Sozialübungen.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Sammlung verschiedener Erfahrungen hinsichtlich Bewegung und Musik ist zu bedenken, dass blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler bei der Nachahmung besonderer Hilfestellung bedürfen. Bewegungsabläufe müssen am Körper erfahrbar gemacht werden. Die Beziehung zwischen verbalem Ausdruck und Bewegung soll angebahnt werden.
Bildnerisches Gestalten
Lehrstoff:
Experimentieren mit verschiedenen Zeichen- und Malmaterialien ist für das blinde Kind sehr wichtig, wenn die Unterschiede auch haptisch, kienästhetisch und olfaktorisch wahrnehmbar sind.
Mit Hilfe von Einzelelementen (auf der Magnettafel, Tuchtafel usw.) werden Bilder erstellt oder verändert.
Durch das Begreifen von Tastbildern, Tastbilderbüchern und Symbolen soll die Aussage von Zeichen und Bildern erkannt, erlebt und gedeutet werden.
Farbnamen sollen kennen gelernt und Gegenständen und Begriffen zugeordnet werden.
Didaktische Grundsätze:
Bei blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist zu berücksichtigen, dass durch die fehlende bzw. sehr eingeschränkte optische Wahrnehmung kreatives und selbstständiges Gestalten über andere Sinneskanäle angebahnt werden muss. Im Umgang mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen können die Schülerinnen und Schüler zu grundlegenden, einfachen lebenspraktischen Fertigkeiten (öffnen – schließen, falten, schneiden usw.) heran geführt werden.
Die Fähigkeit zum bewussten Wahrnehmen mit allen Sinnen soll gefördert werden. Das Wahrgenommene soll besprochen werden, um das Verständnis zu vertiefen.
Beim Eintritt in die Vorschulstufe sind die Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten blinder und hochgradig sehbehinderter Kinder in den Bereichen des Bildnerischen Gestaltens sehr unterschiedlich und weichen von denen der gleichaltrigen sehenden Schülerinnen und Schüler meist ab.
Die Arbeit soll vorwiegend in Kleingruppen durchgeführt werden, wobei eine individuelle Betreuung möglich sein sollte (bei der Erarbeitung von Inhalten, beim Ausprobieren neuer Materialien bzw. von Werkzeugen usw.). Als Anregung zum kreativen und selbständigen Gestalten sind anstatt der vielen visuellen Impulse multisensorische zu setzen. Für die Durchführung selbst gewählter oder gestellter Aufgaben ist den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zu gewähren und der Lehrstoff gegebenenfalls zu adaptieren.
Werkerziehung
Lehrstoff:
Einzelne handwerkliche Fertigkeiten wie Reißen, Falten, Schneiden, Kleben, Nageln, Fädeln, Binden usw. stehen im Vordergrund und sollen nach der Erarbeitung so lang geübt werden, bis ein Herstellen von einfachen Werkstücken möglich ist. Dabei sollte den Kindern immer der Bezug zur alltäglichen Anwendung vermittelt werden.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterrichtsgegenstand Werkerziehung auf der Vorschulstufe bietet blinden Kindern die Möglichkeit, ihre Kreativität zu entfalten und lebenspraktische Fertigkeiten nach ihrem individuellen Entwicklungsstand anzubahnen.
Vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen in einem dem Entwicklungsstand des blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Kindes angepassten Tempo erweitert und dadurch die Selbständigkeit gesteigert werden. Dafür ist oftmals ein erhöhter Zeitaufwand notwendig.
Beim Erlernen von Fertigkeiten und Arbeitsabläufen ist das Zerlegen in Einzelschritte notwendig. Der Anspruch auf Exaktheit richtet sich nach den wahrnehmungsmäßigen Kontrollmöglichkeiten des Kindes. Auf den Erwerb von Orientierungs- und Ordnungsschemata ist großer Wert zu legen.
Bei allen Verfahrensweisen, Techniken, Geräten, Hilfsmitteln und Materialien ist auf eine taktile und/oder akustische Kontrollmöglichkeit zu achten und die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten.
Bewegung und Sport, Spiel
Didaktische Grundsätze:
Blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern fehlt die Möglichkeit, Bewegungsabläufe durch Imitation zu lernen. Daher sind bereits vorhandene Bewegungsmuster zu vervollständigen sowie neue Bewegungsabläufe aufzubauen. Die Erweiterung motorischer Fertigkeiten ist besonders für die Mobilität und Selbstständigkeit von großer Bedeutung. Vielfältige Angebote steigern die Bewegungsmotivation. Sicherheit und Freude beim Bewegen ermöglichen Erfolgserlebnisse und ein gestärktes Selbstvertrauen.
Unter Beachtung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen sollen nach Möglichkeit alle Inhalte dieses Gegenstandes angemessene Berücksichtigung finden. Ein blindes oder hochgradig sehbehindertes Kind erlernt komplexe Bewegungsabläufe überwiegend durch auditive und taktile Unterstützung. Das Zerlegen dieser Abläufe in kleine Teilschritte ist erforderlich, um die fehlende visuelle Erfassung zu kompensieren. Bei der Planung des Unterrichts ist der benötigte Zeitaufwand zu beachten.
Damit sich die Kinder an Spielen aktiv beteiligen können, ist ein geeigneter Ordnungsrahmen vorzugeben (akustische Signale, Verringern des Geräuschpegels, Abändern von Spielregeln usw.). Geeignete Bälle (Klingelball, Softball, Schnurball usw.) erleichtern die Erlebnismöglichkeiten beim Rollen, Werfen, Fangen und Prellen.
Im Hinblick auf Raumwahrnehmung und Orientierung, Körperhaltung, Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination sind zur Förderung der körperlichen Entwicklung vielseitige Anregungen zu geben. Dazu eignen sich besonders Übungsgeräte wie Wackelbrett, Pedalo, Rollbrett, Therapiekreisel, Klingelball usw.
Die regelmäßige Körperpflege, das An- und Ausziehen sind für ein blindes oder hochgradig sehbehindertes Kind oft mit Schwierigkeiten verbunden und besonders zu üben.
Je nach Spielverhalten des blinden oder hochgradig sehbehinderten Kindes sollten Variationen erarbeitet und das gemeinsame Spielen gefördert werden. Durch Erhöhung des Spielerepertoires soll eine größere Interaktionsbreite mit anderen Schülerinnen und Schülern geschaffen werden.
Ausgangspunkt für Spiele mit abstrahierten Spielmodellen soll immer die Realbegegnung sein (reales Geld, Obst usw.). Auf einem höheren Abstrahierungsniveau können Modelle, Figuren oder Bezugsobjekte eingesetzt werden.
Im Bereich des Experimentier- und Konstruktionsspiels soll das Raumverständnis und der Wechsel vom dreidimensionalen Objekt zur zweidimensionalen Darstellungsweise verständlich gemacht werden.
Regelspiele erfordern die Verbalisierung der getätigten Handlungen. Spiele mit auditiver Komponente sind verstärkt einzusetzen.
9 B) GRUNDSTUFE I UND II, SEKUNDARSTUFE I
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Siehe BGBl. Nr. 134/1963, Anlage A, Siebenter Teil sowie Anlage 1 Sechster Teil der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Art. 1 des NMS-Umsetzungspakets, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Sachunterricht
Didaktische Grundsätze:
Wenn Lernziele durch visuell gesteuerte Tätigkeiten (aufmerksam betrachten, beobachten usw.) erreicht werden sollen, sind blindenspezifische Zugänge zu wählen. Die sensorischen Wahrnehmungen (tasten, spüren, fühlen, hören, riechen, schmecken) sind daher in den Unterricht stärker einzubeziehen.
Zur Veranschaulichung der Lehrinhalte ist die unmittelbare Sachbegegnung von grundlegender Bedeutung. Die Schritte des Erfassens führen beim blinden oder hochgradig sehbehinderten Kind von der primären Erfahrung der Realität wo das nicht möglich ist über das Modell bis hin zu zweidimensionalen Tastbildern. Dabei ist die wiederholte Verbalisierung der Inhalte von zentraler Bedeutung.
Lehrausgänge, Exkursionen und Unterrichtsprojekte sind so vorzubereiten und zu strukturieren, dass deren Inhalte durch vielfältige Sinneswahrnehmungen erfahrbar werden und eine aktive Teilnahme ermöglicht wird.
Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft
Durch die Thematisierung von Behinderung sollen die damit verbundenen Fähigkeiten und Grenzen aufgezeigt werden. Körpersprache (Haltung, Mimik, Gestik usw.) soll für das blinde oder hochgradig sehbehinderte Kind erfahrbar gemacht werden. Konventionen und Umgangsformen sehender Menschen sollen kennen- und anwenden gelernt werden.
Erfahrungs- und Lebensbereich Raum
Der Orientierung im Raum kommt eine besondere Bedeutung zu. Dabei ist von der unmittelbaren Umgebung des Kindes auszugehen: der Arbeitsplatz, der Klassenraum, andere Räume im Haus, das Schulhaus, der Heimweg usw.
Die Orientierungsfähigkeit wird unter anderem durch die Verwendung blindenspezifischer Orientierungshilfen (Blindenkompass, Aufbau im Umgang mit taktilen Skizzen, tastbare Pläne, Modelle usw.) geschult. Der Abstraktionsschritt von der dreidimensionalen Wahrnehmung zur zweidimensionalen Darstellung ist ein wichtiger Prozess für ein blindes oder hochgradig sehbehindertes Kind und erfordert eine detaillierte Aufbereitung der Inhalte.
Erfahrungs- und Lebensbereich Natur
Zum Erwerb des Körperschemas sind vielfältige Übungen durchzuführen und mit dem Verständnis von Raum-Lagebeziehungen zu verknüpfen. Der eigene Körper ist Ausgangspunkt für Vergleiche und für das Erkennen von Unterschieden.
Bei Bestimmungsübungen soll sichergestellt werden, dass alle Kennzeichen einer Pflanze bzw. einer Tierart erkannt werden und einige grundlegend voneinander unterschieden werden können. Bei Pflanzen und Tieren ist eine exemplarische Auswahl von typischen Formen unerlässlich.
Erfahrungs- und Lernbereich Zeit
Die Zeitmessung ist auch mit sehgeschädigtenspezifischen Hilfsmitteln durchzuführen.
Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaft
Zum Erkennen und Ordnen von Geldstücken und Geldscheinen sind geeignete Hilfsmittel einzusetzen. Das Verwalten von Taschengeld oder das Tätigen eigener Einkäufe fördert den realistischen Umgang mit Geld.
Erfahrungs- und Lernbereich Technik
Viele technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Daher sind die zugrunde liegenden technisch-physikalischen Phänomene besonders ausführlich zu behandeln und zu wiederholen, damit eine Vernetzung der Lehrinhalte möglich wird.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist ein erhöhter Zeitaufwand zu berücksichtigen. Bereits vorhandene Kenntnisse müssen von den Kindern immer wieder auf ihre sachliche Richtigkeit und anschauliche Fundierung überprüft werden.
Geschichte und Sozialkunde
Didaktische Grundsätze:
Die Einstellungen und Haltungen gegenüber Menschen mit Behinderungen können als Gradmesser für die Entwicklung von Gesellschaft und Kultur gesehen werden.
Der Beitrag behinderter Menschen an Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur im Laufe der Geschichte soll das Selbstverständnis der blinden und hochgradig sehbehinderten Schüler und Schülerinnen in der Gesellschaft unterstützen.
Geographie und Wirtschaftskunde
Didaktische Grundsätze:
Tastbare Abbildungen zeigen nicht das Gleiche wie schwarzweiße oder bunte Ausgangsbilder. Sie müssen dem Tastsinn und dem Vorstellungsvermögen blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler entsprechen. Es können nicht alle Informationen einer grafischen Darstellung auf einen tastbaren Plan übertragen werden. Bildinhalte müssen vereinfacht, vergrößert, Informationen weggelassen oder über eine Folge von Bildern oder Skizzen verteilt werden. Die Arbeit mit taktilen Plänen, Landkarten und Diagrammen ist zeitaufwändig und benötigt Hilfestellung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer.
Blindenspezifische Orientierungshilfen wie Tastskizzen, Blindenkompass, verbale Beschreibungen sollten fächerübergreifend gemeinsam mit dem Bereich Orientierung und Mobilität erarbeitet werden.
Beim Erwerb grundlegender Informationen sollen auch entsprechende Informations- und Kommunikationstechnologien zum Einsatz kommen.
Biologie und Umweltkunde
Didaktische Grundsätze:
Bei der Bearbeitung aller Themen ist eine konkrete Auseinandersetzung mit den Tieren, Pflanzen und Objekten anzustreben.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu eigenständigen Arbeitsschritten und zu Problemerfassendem und Problemlösendem Denken hinzuführen. Anhand von realen Objekten, Modellen, Tastskizzen, mit Hilfe von IKT und der Fachliteratur sollen Informationen erarbeitet, verglichen und geordnet werden. Dabei sind die Grenzen der Tastfähigkeit zu berücksichtigen.
Physik und Chemie
Didaktische Grundsätze:
Das Hauptaugenmerk bei der Auswahl von Versuchen ist auf akustisch, taktil und olfaktorisch erfassbare Reaktionen zu legen.
Bildmaterial, Skizzen, Diagramme usw. sind sprachlich oder taktil so aufzubereiten, dass ein Nachvollziehen der Informationen gewährleistet ist.
Es müssen entsprechende Anreize zum selbständigen Forschen und Entdecken geschaffen werden.
Formeln und Berechnungen müssen so dargestellt werden, dass sie für blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler lesbar sind.
Deutsch, Lesen, Schreiben/Deutsch
Lehrstoff:
Schreiben Grundstufe I
Die Schülerinnen und Schüler sollen am Ende der Grundstufe I die Brailleschrift sicher anwenden können.
Das Erlernen des Schreibens erfolgt zB durch:
– spielerisches Kennen lernen der blindenspezifischen Schreibgeräte
– Bedienung der Schreibgeräte
– Kräftigungsübungen der Finger
– Orientierungsübungen innerhalb des Punktschriftsystems
– Fingerspiele innerhalb des Punktschriftsystems
– Zuordnungsübungen: Finger – Taste – Punkt
– Koordination der Finger in der Anwendung der Schreibtasten
– Einübung des richtigen Fingersatzes
– Übungen zur Bedienung der Sondertasten
– kreatives Gestalten von graphischen Mustern
– Erarbeitung und Anwendung der einzelnen Buchstaben und Ziffern
– Kennen lernen verschiedener Korrekturmöglichkeiten
Lesen Grundstufe I
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