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Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Studienordnung für die Studienrichtung Vermessungswesen an der Universität Innsbruck aufgehoben wird

Geltender Text a fecha 1992-12-09

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 des Bundesgesetzes über technische Studienrichtungen, BGBl. Nr. 290/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 374/1989, wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt.

§ 1. Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Studienordnung für die Studienrichtung Vermessungswesen, BGBl. Nr. 78/1972, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 156/1984 tritt an der Universität Innsbruck mit Ablauf des 31. Dezember 1992 außer Kraft.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt.

§ 2. Ordentliche Hörer und Hörerinnen der Studienrichtung Vermessungswesen an der Universität Innsbruck sind jedoch berechtigt, ihr Studium bis zum 30. September 1994 an der Universität Innsbruck fortzusetzen.