Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
Änderungshistorie JSON API

Einsatz audiovisueller Hilfsmittel auf die Sparte bezogen; einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist; Anlegen einer Literaturliste.

19.

Gerätekunde und Sportstättenbau

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung von Schießständen der einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr sowie die Handhabung, Funktion und Pflege der Waffen und Geräte.

Lehrstoff:

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Handhabung von Waffen und Zubehör, Pflege der Sportgewehre, Kenntnis der Sicherheitsvorschriften, Einrichtung von Schießständen für Gewehrdisziplinen ihrer Lage, technischen Einrichtung und Größe nach.

Vor- und Nachteile verschiedener Schußrichtungen und anderer Details.

20.

Praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die psycho-physischen Voraussetzungen zur Ausübung des Leistungssports in der Sparte.

Verbessern des Eigenkönnens zum Erfassen spezieller methodischer Maßnahmen. Verstehen der technischen Einzelvorgänge des Sportschießens/Gewehr in den einzelnen Disziplinen.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden)

Formen der allgemeinen Grundausbildung (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit); allgemeines Konditionstraining.

Spiele in der Halle und im Freien im Hinblick auf die Verwendung im Training.

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Schulung von bestimmten Konditionselementen sowie Schaffung wichtiger psycho-physischer Voraussetzungen.

3.

Semester (5 Wochenstunden)

Spezielles Konditionstraining. Spezielles Training der einzelnen technischen Details des Sportschießens/Gewehr, die als Trainingsschwerpunkte für eine Leistungssteigerung maßgebend sein können, wie Korrektur des Haltepunktes, Arm- und Beinstellungen, Kontrolle des Haltebereiches, Verbessern des Abzugsvorganges, Einsatz verschiedener Korngrößen und Filter usw.; mentales Training; Konditionsübungen und ihre praktische Anwendung.

21.

Spezielle praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Spezielles Wissen um die Praxis des Trainings mit Gewehrschützen.

Lehrstoff:

3.

Semester (3 Wochenstunden)

Anwendung spezieller Trainingsmethoden für verschiedene technische Details des Sportschießens/Gewehr.

22.

Massage

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Massage im Hinblick auf den Spitzensport.

Lehrstoff:

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel usw.); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen.

Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe; Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen.

Anlage B.7

```

```

TRAINERAUSBILDUNG FÜR SPORTSCHIESSEN/PISTOLE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Sportschießen/Pistole vertraut zu machen. Trainer für Sportschießen/Pistole im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen-, Aufbau- und Hochleistungstraining zu unterweisen und Leistungs- bzw. Spitzensportler vor, in und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des

gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im

Falle einer Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

```

```

```

1.

Semester 2. Semester

```

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß bei Wochen- ausmaß bei

stunden Einbe- stunden Einbe-

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ............. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .............. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

```

```

4.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ... 1,0 (5,0) - -

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0)

```

6.

Geschichte der

```

Leibesübungen (des

Sports) .............. 0,5 (2,5) - -

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) 3,5 (17,5) 3,0 (15,0)

```

8.

Erste Hilfe .......... - - 2,0 (10,0)

```

```

9.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .......... 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

```

10.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ............. 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

```

11.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .......... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

```

12.

Trainingslehre ....... 4,0 (20,0) 4,0 (20,0)

```

```

13.

Spezielle

```

Bewegungslehre und

Biomechanik .......... - - - -

```

14.

Spezielle

```

Trainingslehre ....... - - - -

```

15.

Trainings- und

```

Wettkampfpsychologie - - - -

```

16.

Seminar für Fachfragen - - - -

```

```

17.

Wettkampfbestimmungen

```

und Regelkunde ....... - - - -

```

18.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ........ 0,5 (2,5) - -

```

19.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau ...... - - - -

II. Praxis

```

20.

Praktisch-methodische

```

Übungen .............. 3,0 (15,0) 3,0 (15,0)

```

21.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen .............. - - - -

```

22.

Massage *1) .......... - - 3,0 (15,0)

```

```

```

22,5 (112,5) 23,0 (115,0)

```

```

```

```

```

3.

Semester

```

(Gesamtausmaß

Wochen- bei Einbeziehung Summe

stunden des

Fernunter-

richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........... - - 2,0 (10,0)

```

```

2.

Deutsch ............ 1,0 (5,0) 3,0 (15,0)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache - - 3,0 (15,0)

```

```

4.

Politische Bildung

```

und Organisationslehre - - 1,0 (5,0)

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ............ - - 1,0 (5,0)

```

6.

Geschichte der

```

Leibesübungen

(des Sports) ....... - - 0,5 (2,5)

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) 1,0 (5,0) 7,5 (37,5)

```

8.

Erste Hilfe ........ - - 2,0 (10,0)

```

```

9.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde ........ - - 3,0 (15,0)

```

10.

Pädagogik, Didaktik

```

und Methodik .......

Fachliteratur ...... - - 3,0 (15,0)

```

11.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik ........ - - 4,0 (20,0)

```

12.

Trainingslehre ..... - - 8,0 (40,0)

```

```

13.

Spezielle

```

Bewegungslehre und

Biomechanik ........ 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

14.

Spezielle

```

Trainingslehre ..... 5,0 (25,0) 5,0 (25,0)

```

15.

Trainings- und

```

Wettkampfpsychologie 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

```

16.

Seminar für

```

Fachfragen ......... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

17.

Wettkampfbestimmungen

```

und Regelkunde ..... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

18.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ...... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)

```

19.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

II. Praxis

```

20.

Praktisch-methodische

```

Übungen ............ 5,0 (25,0) 11,0 (55,0)

```

21.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen ............ 3,0 (15,0) 3,0 (15,0)

```

22.

Massage *1) ........ - - 3,0 (15,0)

```

```

```

21,5 (107,5) 67,0 (335,0)

```

```

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß eines Jahrestrainingszyklus.

Dieser Jahrestrainingszyklus muß die Praxis in den Disziplinen „Luftpistole'' (Wintersaison) und „Feuerpistole'' (Sommersaison) beinhalten.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der dreisemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist eine allgemeine Grundlage zu geben.

Im dritten Semester ist im speziellen auf das Sportschießen/Pistole einzugehen. Um Spitzenleistungen zu erreichen oder vorzubereiten, sind daher die speziellen Methoden und Maßnahmen der Sparte anzuwenden.

Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Ausbildungslehrganges zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen.

In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A. 1)

Der in Anlage A. 1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

Gegenstände 2-22:

Wie Anlage B.6, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportschießen/Pistole.


*1) Wird in Kursform durchgeführt.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage B.7

```

```

TRAINERAUSBILDUNG FÜR SPORTSCHIESSEN/PISTOLE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Sportschießen/Pistole vertraut zu machen. Trainer für Sportschießen/Pistole im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen-, Aufbau- und Hochleistungstraining zu unterweisen und Leistungs- bzw. Spitzensportler vor, in und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des

gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im

Falle einer Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

```

```

```

1.

Semester 2. Semester

```

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß bei Wochen- ausmaß bei

stunden Einbe- stunden Einbe-

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ............. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .............. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

```

```

4.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ... 1,0 (5,0) - -

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0)

```

6.

Geschichte von Bewegung

```

und Sport ............. 0,5 (2,5) - -

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) 3,5 (17,5) 3,0 (15,0)

```

8.

Erste Hilfe .......... - - 2,0 (10,0)

```

```

9.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .......... 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

```

10.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ............. 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

```

11.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .......... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

```

12.

Trainingslehre ....... 4,0 (20,0) 4,0 (20,0)

```

```

13.

Spezielle

```

Bewegungslehre und

Biomechanik .......... - - - -

```

14.

Spezielle

```

Trainingslehre ....... - - - -

```

15.

Trainings- und

```

Wettkampfpsychologie - - - -

```

16.

Seminar für Fachfragen - - - -

```

```

17.

Wettkampfbestimmungen

```

und Regelkunde ....... - - - -

```

18.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ........ 0,5 (2,5) - -

```

19.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau ...... - - - -

II. Praxis

```

20.

Praktisch-methodische

```

Übungen .............. 3,0 (15,0) 3,0 (15,0)

```

21.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen .............. - - - -

```

22.

Massage *1) .......... - - 3,0 (15,0)

```

```

```

22,5 (112,5) 23,0 (115,0)

```

```

```

```

```

3.

Semester

```

(Gesamtausmaß

Wochen- bei Einbeziehung Summe

stunden des

Fernunter-

richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........... - - 2,0 (10,0)

```

```

2.

Deutsch ............ 1,0 (5,0) 3,0 (15,0)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache - - 3,0 (15,0)

```

```

4.

Politische Bildung

```

und Organisationslehre - - 1,0 (5,0)

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ............ - - 1,0 (5,0)

```

6.

Geschichte von

```

Bewegung und Sport . - - 0,5 (2,5)

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) 1,0 (5,0) 7,5 (37,5)

```

8.

Erste Hilfe ........ - - 2,0 (10,0)

```

```

9.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde ........ - - 3,0 (15,0)

```

10.

Pädagogik, Didaktik

```

und Methodik .......

Fachliteratur ...... - - 3,0 (15,0)

```

11.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik ........ - - 4,0 (20,0)

```

12.

Trainingslehre ..... - - 8,0 (40,0)

```

```

13.

Spezielle

```

Bewegungslehre und

Biomechanik ........ 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

14.

Spezielle

```

Trainingslehre ..... 5,0 (25,0) 5,0 (25,0)

```

15.

Trainings- und

```

Wettkampfpsychologie 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

```

16.

Seminar für

```

Fachfragen ......... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

17.

Wettkampfbestimmungen

```

und Regelkunde ..... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

18.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ...... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)

```

19.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

II. Praxis

```

20.

Praktisch-methodische

```

Übungen ............ 5,0 (25,0) 11,0 (55,0)

```

21.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen ............ 3,0 (15,0) 3,0 (15,0)

```

22.

Massage *1) ........ - - 3,0 (15,0)

```

```

```

21,5 (107,5) 67,0 (335,0)

```

```

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß eines Jahrestrainingszyklus.

Dieser Jahrestrainingszyklus muß die Praxis in den Disziplinen „Luftpistole” (Wintersaison) und „Feuerpistole” (Sommersaison) beinhalten.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der dreisemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist eine allgemeine Grundlage zu geben.

Im dritten Semester ist im speziellen auf das Sportschießen/Pistole einzugehen. Um Spitzenleistungen zu erreichen oder vorzubereiten, sind daher die speziellen Methoden und Maßnahmen der Sparte anzuwenden.

Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Ausbildungslehrganges zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen.

In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A. 1)

Der in Anlage A. 1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

Gegenstände 2-22:

Wie Anlage B.6, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportschießen/Pistole.


*1) Wird in Kursform durchgeführt.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage B.7

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON TRAINERINNEN UND TRAINERN FÜR SPORTSCHIESSEN/PISTOLE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Sportschießen/Pistole vertraut zu machen. Trainer für Sportschießen/Pistole im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen-, Aufbau- und Hochleistungstraining zu unterweisen und Leistungs- bzw. Spitzensportler vor, in und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle einer Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

1. Semester 2. Semester 3. Semester Summe
Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes)
I Theorie
1. Religion 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) - - 2,0 (10,0)
2. Deutsch 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 3,0 (15,0)
3. Lebende Fremdsprache 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0)
4. Politische Bildung und Organisationslehre 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0)
5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
6. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5)
7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 3,5 (17,5) 3,0 (15,0) 1,0 (5,0) 7,5 (37,5)
8. Erste Hilfe - - 2,0 (10,0) - - 2,0 (10,0)
9. Sportpsychologie und Lebenskunde 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0)
10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0)
11. Bewegungslehre und Biomechanik 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) - - 4,0 (20,0)
12. Trainingslehre 4,0 (20,0) 4,0 (20,0) - - 8,0 (40,0)
13. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
14. Spezielle Trainingslehre - - - - 5,0 (25,0) 5,0 (25,0)
15. Trainings- und Wettkampfpsychologie - - - - 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)
16. Seminar für Fachfragen - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
17. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
18. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)
19. Gerätekunde und Sportstättenbau - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
II. Praxis
20. Praktisch-methodische Übungen 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0) 11,0 (55,0)
21. Spezielle praktisch-methodische Übungen - - - - 3,0 (15,0) 3,0 (15,0)
22. Massage*) - - 3,0 (15,0) - - 3,0 (15,0)
22,5 (112,5) 23,0 (115,0) 21,5 (107,5) 67,0 (335,0)
Dieser Jahrestrainingszyklus muß die Praxis in den Disziplinen „Luftpistole” (Wintersaison) und „Feuerpistole” (Sommersaison) beinhalten.

*) Wird in Kursform durchgeführt.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der dreisemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist eine allgemeine Grundlage zu geben.

Im dritten Semester ist im speziellen auf das Sportschießen/Pistole einzugehen. Um Spitzenleistungen zu erreichen oder vorzubereiten, sind daher die speziellen Methoden und Maßnahmen der Sparte anzuwenden.

Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Ausbildungslehrganges zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen.

In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A. 1)

Der in Anlage A. 1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

Gegenstände 2-22:

Wie Anlage B.6, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportschießen/Pistole.

Anlage B.8

```

```

TRAINERAUSBILDUNG FÜR ALLGEMEINE KÖRPERAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Allgemeine Körperausbildung vertraut zu machen. Trainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, im Grundlagen- und Aufbautraining der Allgemeinen Körperausbildung zu unterweisen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß für einen Unterricht während des

gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im

Falle des Einbeziehens von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

```

```

```

1.

Semester 2. Semester

```

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß bei Wochen- ausmaß bei

stunden Einbe- stunden Einbe-

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ............. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .............. - - 1,5 (7,5)

```

```

3.

Englisch ............. 1,0 (5,0) 0,5 (2,5)

```

```

4.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ... 1,0 (5,0) - -

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0)

```

6.

Geschichte der

```

Leibesübungen (des

Sports) .............. 0,5 (2,5) - -

```

7.

Funktionelle Anatomie 1,0 (5,0) - -

```

```

8.

Gesundheitserziehung,

```

Physiologie und

Lebenskunde .......... 2,0 (10,0) 2,5 (12,5)

```

9.

Erste Hilfe .......... - - 2,0 (10,0)

```

```

10.

Pädagogik und

```

Psychologie .......... 1,0 (5,0) - -

```

11.

Didaktik und Methodik 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)

```

```

12.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .......... 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)

```

13.

Trainingslehre ....... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

```

II. Praxis

```

14.

Praktische Übungen ... 1,0 (5,0) 0,5 (2,5)

```

```

15.

Sport-Massage ........ 1,0 (5,0) 1,5 (7,5)

```

```

```

14,5 (72,5) 15,5 (77,5)

```

```

III. Spezialfach

```

16.

Spezielle

```

Trainingslehre ....... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)

```

17.

Spezielle

```

Bewegungslehre ....... - - - -

```

18.

Sportmedizinisches

```

Seminar .............. - - - -

```

19.

Wettkampfbestimmungen

```

(der Sportarten),

Gerätekunde und

audiovisuelle

Hilfsmittel .......... - - - -

```

20.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen .............. 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

```

```

17,0 (85,0) 17,5 (87,5)

```

```

```

```

```

3.

Semester

```

(Gesamtausmaß

Wochen- bei Einbeziehung Summe

stunden des

Fernunter-

richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ............. - - 2,0 (10,0)

```

```

2.

Deutsch .............. - - 1,5 (7,5)

```

```

3.

Englisch ............. - - 1,5 (7,5)

```

```

4.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ... - - 1,0 (5,0)

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0)

```

6.

Geschichte der

```

Leibesübungen (des

Sports) .............. - - 0,5 (2,5)

```

7.

Funktionelle Anatomie - - 1,0 (5,0)

```

```

8.

Gesundheitserziehung,

```

Physiologie und

Lebenskunde .......... - - 4,5 (22,5)

```

9.

Erste Hilfe .......... - - 2,0 (10,0)

```

```

10.

Pädagogik und

```

Psychologie .......... - - 1,0 (5,0)

```

11.

Didaktik und Methodik - - 3,0 (15,0)

```

```

12.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .......... - - 3,0 (15,0)

```

13.

Trainingslehre ....... - - 4,0 (20,0)

```

II. Praxis

```

14.

Praktische Übungen ... - - 1,5 (7,5)

```

```

15.

Sport-Massage ........ - - 2,5 (12,5)

```

```

```

- - 30,0 (150,0)

```

```

III. Spezialfach

```

16.

Spezielle

```

Trainingslehre ....... 3,0 (15,0) 4,5 (22,5)

```

17.

Spezielle

```

Bewegungslehre ....... 3,0 (15,0) 3,0 (15,0)

```

18.

Sportmedizinisches

```

Seminar .............. 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

```

19.

Wettkampfbestimmungen

```

(der Sportarten),

Gerätekunde und

audiovisuelle

Hilfsmittel .......... 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)

```

20.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen .............. 10,0 (50,0) 13,0 (65,0)

```

```

18,0 (90,0) 52,5 (262,5)

```

```

IV. Pflichtpraktikum

21.

Außerhalb des Unterrichtes

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben im Umfang und im Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Unterrichtssemesters zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehen des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

2.

Deutsch

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

2.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden, Berichte, Sprecherziehung. Verbessern der Rechtschreibung und des Ausdrucks, Wortschatzübungen, Referate und Diskussionen über allgemeine Sachgebiete des Sports. Berichte über vorgeschriebene Themen, Eingaben an Behörden.

3.

Englisch

Einführung in die englische Sportsprache.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Schulung der Aussprache, Festigung der einfachsten grammatikalischen Regeln. Übersetzen von leichten Sporttexten.

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Alltagsenglisch mit Bezug auf den Sport. Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes. Einfache Konversation.

4.

bis 7.:

Unterrichtsgegenstände 4 bis 7 siehe Trainerausbildung (Anlage B.2)

8.

Gesundheitserziehung, Physiologie und Lebenskunde

Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verstehen der Leistungsfähigkeit des Menschen, damit im Trainerberuf entsprechend Rücksicht genommen wird. Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Einführen in die Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie (Muskelfunktionen, Kreislauf, Atmung, Stoffwechsel, Ernährung, Ausscheidung, Wärmeregulation usw.), Funktion des Nervensystems und der Sinnesorgane.

2.

Semester (2,5 Wochenstunden)

Innere Sekretion, Steuerungsvorgänge und Regelkreise, Physische Leistungsfaktoren (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit). Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis. Persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung.

9.

und 10.:

Unterrichtsgegenstände 9 und 10 siehe Trainerausbildung (Anlage B.2)

11.

Didaktik und Methodik

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

2.

Semester (1,5 Wochenstunden)

12.

Bewegungslehre und Biomechanik

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

2.

Semester (1,5 Wochenstunden)

13.

Trainingslehre

1.

Semester (2 Wochenstunden)

2.

Semester (2 Wochenstunden)

14.

Praktische Übungen

Verbessern des Eigenkönnens zum Erfassen spezieller methodischer

Maßnahmen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

2.

Semester (0,5 Wochenstunde)

15.

Sport-Massage

1.

Semester (1 Wochenstunde)

2.

Semester (1,5 Wochenstunden)

16.

Spezielle Trainingslehre

Verstehen der speziellen Trainingstheorie. Kenntnisse und Ausbilden methodischer Fähigkeiten in den Sportarten, die für eine Verbesserung der motorischen Grundeigenschaften geeignet sind.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

2.

Semester (1 Wochenstunde)

3.

Semester (3 Wochenstunden)

Gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Grundeigenschaften mit ausgewählten Inhalten der Sportarten (Leichtathletik, Schwimmen, Spiele, Gerätturnen, Dauerübungen usw.).

17.

Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik

Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe, ihrer Beeinflussung und kritischen Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken in den vorgenannten Sportarten.

Lehrstoff:

3.

Semester (3 Wochenstunden)

Biomechanik der Bewegungen in den Sportarten (Leichtathletik, Schwimmen, Spiele, Gerätturnen). Probleme der Technikschulung.

18.

Sportmedizinisches Seminar

3.

Semester (0,5 Wochenstunden)

19.

Wettkampfbestimmungen, Gerätekunde und audiovisuelle Hilfsmittel

Sicherheit im Anwenden der Regeln der Sportarten; Wissen um die Gestaltung von Sportstätten und die Pflege der Geräte der Sportarten sowie Handhabung der audiovisuellen Hilfsmittel.

Lehrstoff:

3.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Erklären der einzelnen Regeln und ihre Anwendung, Kenntnisse im Bereiche des Sportstättenbaues und der Geräte sowie Einführung in den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.

20.

Spezielle praktisch-methodische Übungen

Spezielle Einführung in die Trainingspraxis der einzelnen

Sportarten.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Einführen in das Krafttraining, Schulungsmethoden der Beweglichkeit und der Gewandtheit. Formen des Kreistrainings.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

3.

Semester (10 Wochenstunden)

Körperbildende Inhalte aus der Leichtathletik, Schwimmen, Spiele, Gerätturnen usw.

Anlage B.8

```

```

TRAINERAUSBILDUNG FÜR ALLGEMEINE KÖRPERAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Allgemeine Körperausbildung vertraut zu machen. Trainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen- und Aufbautraining der Allgemeinen Körperausbildung zu unterweisen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß für einen Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammer das gesamte Stundenausmaß im Falle des Einbeziehens von Formen des Fernunterrichtes angegeben).

```

```

```

1.

Semester 2. Semester

```

(Gesamtaus- (Gesamtaus-

maß bei maß bei

Wochen- Einbeziehung Wochen- Einbeziehung

stunden des stunden des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch ............ 1,0 (5,0) - -

```

```

3.

Lebende Fremdsprache - - 1,0 (5,0)

```

```

4.

Politische Bildung

```

und

Organisationslehre 1,0 (5,0) - -

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ............ - - 1,0 (5,0)

```

6.

Geschichte der

```

Leibesübungen

(des Sports) ....... 0,5 (2,5) - -

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) 3,0 (15,0) 2,0 (10,0)

```

8.

Erste Hilfe ........ - - - -

```

```

9.

Sportpsychologie

```

und Lebenskunde .... - - 1,0 (5,0)

```

10.

Pädagogik, Didaktik

```

und Methodik ....... 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

```

11.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik ........ - - 2,0 (10,0)

```

12.

Trainingslehre ..... 1,5 (7,5) 5,0 (25,0)

```

```

13.

Seminar für

```

Fachfragen ......... - - - -

```

14.

Wettkampfbestimmungen

```

und Regelkunde ..... - - - -

```

15.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ...... 1,0 (5,0) - -

```

16.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau .... - - - -

II. Praxis

```

17.

Praktisch-methodische

```

Übungen ............ 4,0 (20,0) 2,0 (10,0)

```

18.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen ............ - - 2,0 (10,0)

```

19.

Massage ............ 2,0 (10,0) - -

```

```

```

17,0 (85,0) 18,0 (90,0)

```

```

```

```

```

3.

Semester

```

(Gesamtaus-

maß bei

Wochen- Einbeziehung

stunden des Summe

Fernunter-

richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........... - - 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch ............ - - 1,0 (5,0)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache - - 1,0 (5,0)

```

```

4.

Politische Bildung

```

und

Organisationslehre - - 1,0 (5,0)

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ............ - - 1,0 (5,0)

```

6.

Geschichte der

```

Leibesübungen

(des Sports) ....... - - 0,5 (2,5)

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) 1,5 (7,5) 6,5 (32,5)

```

8.

Erste Hilfe ........ 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

```

```

9.

Sportpsychologie

```

und Lebenskunde .... 2,0 (10,0) 3,0 (15,0)

```

10.

Pädagogik, Didaktik

```

und Methodik ....... - - 3,0 (15,0)

```

11.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik ........ 2,0 (10,0) 4,0 (20,0)

```

12.

Trainingslehre ..... 3,5 (17,5) 10,0 (50,0)

```

```

13.

Seminar für

```

Fachfragen ......... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

```

14.

Wettkampfbestimmungen

```

und Regelkunde ..... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

15.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ...... - - 1,0 (5,0)

```

16.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

II. Praxis

```

17.

Praktisch-methodische

```

Übungen ............ 2,0 (10,0) 8,0 (40,0)

```

18.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen ............ 6,0 (30,0) 8,0 (40,0)

```

19.

Massage ............ - - 2,0 (10,0)

```

```

```

23,0 (115,0) 58,0 (290,0)

```

```

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Unterrichtssemesters zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehen von Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrplan zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

2.

Deutsch

Gewandtheit in der Ausdrucksweise im Hinblick auf die Anforderung an eine Fachkraft für Körperausbildung bei der Schulung von Ausbildern; Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Sprecherziehung; Bewegungsbeschreibung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Vortragstechnik, Referate und Diskussion.

3.

Lebende Fremdsprache

Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Alltagssprache mit Bezug zum Sport; Erweiterung des sprachspezifischen Wortschatzes.

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports und wichtiger

Organisationen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Stellung des Staates zum Sport; Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau des Sports und der einzelnen Sportinstitutionen.

5.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Bereich erforderlich sind.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Wirtschaftliche Vereinsführung; Geräte- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing; Haftung bei Sportverletzungen und anderen Schäden.

6.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Aufzeigen der wichtigsten historischen Tatsachen des Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und in der Neuzeit.

7.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training den biologischen Grundsätzen nach richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der beruflichen Tätigkeit darauf Rücksicht genommen werden kann; Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensysteme; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping (Bestimmungen, Arten, Auswirkungen).

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlagen der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis.

3.

Semester (1,5 Wochenstunden)

8.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe bei Sportverletzungen.

9.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Kommunikation; Verhalten; Einstellung; Motivation; Diagnose; physiologische Voraussetzungen; psychoregulative Steuerung (Angst, Streß, Aggression usw.); Demonstration von psychoregulativen Maßnahmen.

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Wettkampfbetreuung; Konfliktlösung; Gruppendynamik und Videofeedback; persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung.

10.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik der Körperausbildung sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung und einer sinnvollen und zielführenden Ausbildungsgestaltung.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; die Fachkräfte für Körperausbildung als Erzieher; Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Methodische Verfahren; Organisation der Ausbildung; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren.

11.

Bewegungslehre und Biomechanik

Verständnis für Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken als Fachkraft in der Körperausbildung.

Lehrstoff:

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften;

Videoanalyse.

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen;

Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen insbesondere von sportlichen Bewegungen, die in dieser Ausbildung zur Anwendung kommen.

12.

Trainingslehre

Erreichen der Fähigkeit, selbständig eine wirksame und sachgemäße Ausbildung und das hiefür notwendige Training vorzubereiten und durchzuführen. Verstehen der speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Training, Trainingslehre; leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten. Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.

2.

Semester (5 Wochenstunden)

Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration; Leistungstests; Umsetzung in das praktisch-methodische Arbeiten.

3.

Semester (3,5 Wochenstunden)

Spezielle Fragen und Themen auf der Basis der allgemeinen diesbezüglichen Vorschriften; konkrete Maßnahmen für die Ausbildung und das spartenspezifische Training; Ausbildungs- und Trainingsgestaltung mit Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; Training und dessen Schwerpunkt; taktische Grundsätze unter verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern - Maßnahmen zur Korrektur.

13.

Seminar für Fachfragen

Wissen und Verstehen spezieller Probleme in dieser Ausbildung und im Training. Einführung in die Organisation und in das Sportmanagement.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Spezifische medizinische Fragen und Fragen der Ausbildungs- und Trainingssteuerung; spartenspezifische Themen, vor allem im Hinblick auf die Persönlichkeitsbildung; Grundlagen des Managements und Marketings.

14.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens.

Lehrstoff:

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Wettkampfbestimmungen im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf;

Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe;

praktische Teilnahme an Wettkämpfen.

15.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

der einschlägigen Literatur.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Verwendung audiovisueller Hilfsmittel und der Fachliteratur; Anlegen einer Literaturliste.

16.

Gerätekunde und Sportstättenbau

Wissen um die Gestaltung von Sportstätten sowie Verwendung und Pflege der Geräte.

Lehrstoff:

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; Aufbau der spartenspezifischen Sportgeräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

17.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um die psycho-physischen Voraussetzungen im Schwimmen, in der Leichtathletik und in Ballspielen sowie in anderen Sportarten.

Lehrstoff:

1.

Semester (4 Wochenstunden)

Entwicklung der motorischen Grundeigenschaften; Spiele in der Halle und im Freien.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Schulung von technischen Elementen; Entwicklung des Bewegungssehens für das Analysieren von Bewegungsabläufen.

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Schulung von Konditionselementen sowie Schaffung wichtiger psycho-physischer Voraussetzungen.

18.

Spezielle praktisch-methodische Übungen

Wissen um eine methodisch einwandfreie und auf den letzten Erkenntnissen beruhende moderne Ausbildung; Umsetzung in die Praxis.

Lehrstoff:

2.

Semester (2 Wochenstunden)

3.

Semester (6 Wochenstunden)

Eignungsprüfungen; Ausbildungsgestaltung und Organisation; Fehlerkorrekturen; Ausbildungskontrollen; Lehrproben.

19.

Massage

Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Massage.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen;

Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe;

Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage B.8

```

```

TRAINERAUSBILDUNG FÜR ALLGEMEINE KÖRPERAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Allgemeine Körperausbildung vertraut zu machen. Trainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen- und Aufbautraining der Allgemeinen Körperausbildung zu unterweisen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß für einen Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammer das gesamte Stundenausmaß im Falle des Einbeziehens von Formen des Fernunterrichtes angegeben).

```

```

```

1.

Semester 2. Semester

```

(Gesamtaus- (Gesamtaus-

maß bei maß bei

Wochen- Einbeziehung Wochen- Einbeziehung

stunden des stunden des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch ............ 1,0 (5,0) - -

```

```

3.

Lebende Fremdsprache - - 1,0 (5,0)

```

```

4.

Politische Bildung

```

und

Organisationslehre 1,0 (5,0) - -

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ............ - - 1,0 (5,0)

```

6.

Geschichte von

```

Bewegung und Sport . 0,5 (2,5) - -

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) 3,0 (15,0) 2,0 (10,0)

```

8.

Erste Hilfe ........ - - - -

```

```

9.

Sportpsychologie

```

und Lebenskunde .... - - 1,0 (5,0)

```

10.

Pädagogik, Didaktik

```

und Methodik ....... 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

```

11.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik ........ - - 2,0 (10,0)

```

12.

Trainingslehre ..... 1,5 (7,5) 5,0 (25,0)

```

```

13.

Seminar für

```

Fachfragen ......... - - - -

```

14.

Wettkampfbestimmungen

```

und Regelkunde ..... - - - -

```

15.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ...... 1,0 (5,0) - -

```

16.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau .... - - - -

II. Praxis

```

17.

Praktisch-methodische

```

Übungen ............ 4,0 (20,0) 2,0 (10,0)

```

18.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen ............ - - 2,0 (10,0)

```

19.

Massage ............ 2,0 (10,0) - -

```

```

```

17,0 (85,0) 18,0 (90,0)

```

```

```

```

```

3.

Semester

```

(Gesamtaus-

maß bei

Wochen- Einbeziehung

stunden des Summe

Fernunter-

richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........... - - 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch ............ - - 1,0 (5,0)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache - - 1,0 (5,0)

```

```

4.

Politische Bildung

```

und

Organisationslehre - - 1,0 (5,0)

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ............ - - 1,0 (5,0)

```

6.

Geschichte von

```

Bewegung und Sport . - - 0,5 (2,5)

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) 1,5 (7,5) 6,5 (32,5)

```

8.

Erste Hilfe ........ 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

```

```

9.

Sportpsychologie

```

und Lebenskunde .... 2,0 (10,0) 3,0 (15,0)

```

10.

Pädagogik, Didaktik

```

und Methodik ....... - - 3,0 (15,0)

```

11.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik ........ 2,0 (10,0) 4,0 (20,0)

```

12.

Trainingslehre ..... 3,5 (17,5) 10,0 (50,0)

```

```

13.

Seminar für

```

Fachfragen ......... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

```

14.

Wettkampfbestimmungen

```

und Regelkunde ..... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

15.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ...... - - 1,0 (5,0)

```

16.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

II. Praxis

```

17.

Praktisch-methodische

```

Übungen ............ 2,0 (10,0) 8,0 (40,0)

```

18.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen ............ 6,0 (30,0) 8,0 (40,0)

```

19.

Massage ............ - - 2,0 (10,0)

```

```

```

23,0 (115,0) 58,0 (290,0)

```

```

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Unterrichtssemesters zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehen von Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrplan zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

2.

Deutsch

Gewandtheit in der Ausdrucksweise im Hinblick auf die Anforderung an eine Fachkraft für Körperausbildung bei der Schulung von Ausbildern; Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Sprecherziehung; Bewegungsbeschreibung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Vortragstechnik, Referate und Diskussion.

3.

Lebende Fremdsprache

Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Alltagssprache mit Bezug zum Sport; Erweiterung des sprachspezifischen Wortschatzes.

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports und wichtiger

Organisationen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Stellung des Staates zum Sport; Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau des Sports und der einzelnen Sportinstitutionen.

5.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Bereich erforderlich sind.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Wirtschaftliche Vereinsführung; Geräte- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing; Haftung bei Sportverletzungen und anderen Schäden.

6.

Geschichte von Bewegung und Sport

Aufzeigen der wichtigsten historischen Tatsachen des Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und in der Neuzeit.

7.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training den biologischen Grundsätzen nach richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der beruflichen Tätigkeit darauf Rücksicht genommen werden kann; Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensysteme; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping (Bestimmungen, Arten, Auswirkungen).

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlagen der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis.

3.

Semester (1,5 Wochenstunden)

8.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe bei Sportverletzungen.

9.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Kommunikation; Verhalten; Einstellung; Motivation; Diagnose; physiologische Voraussetzungen; psychoregulative Steuerung (Angst, Streß, Aggression usw.); Demonstration von psychoregulativen Maßnahmen.

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Wettkampfbetreuung; Konfliktlösung; Gruppendynamik und Videofeedback; persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung.

10.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik der Körperausbildung sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung und einer sinnvollen und zielführenden Ausbildungsgestaltung.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; die Fachkräfte für Körperausbildung als Erzieher; Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Methodische Verfahren; Organisation der Ausbildung; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren.

11.

Bewegungslehre und Biomechanik

Verständnis für Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken als Fachkraft in der Körperausbildung.

Lehrstoff:

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften;

Videoanalyse.

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen;

Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen insbesondere von sportlichen Bewegungen, die in dieser Ausbildung zur Anwendung kommen.

12.

Trainingslehre

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