Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
Änderungshistorie JSON API

Erreichen der Fähigkeit, selbständig eine wirksame und sachgemäße Ausbildung und das hiefür notwendige Training vorzubereiten und durchzuführen. Verstehen der speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Training, Trainingslehre; leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten. Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.

2.

Semester (5 Wochenstunden)

Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration; Leistungstests; Umsetzung in das praktisch-methodische Arbeiten.

3.

Semester (3,5 Wochenstunden)

Spezielle Fragen und Themen auf der Basis der allgemeinen diesbezüglichen Vorschriften; konkrete Maßnahmen für die Ausbildung und das spartenspezifische Training; Ausbildungs- und Trainingsgestaltung mit Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; Training und dessen Schwerpunkt; taktische Grundsätze unter verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern - Maßnahmen zur Korrektur.

13.

Seminar für Fachfragen

Wissen und Verstehen spezieller Probleme in dieser Ausbildung und im Training. Einführung in die Organisation und in das Sportmanagement.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Spezifische medizinische Fragen und Fragen der Ausbildungs- und Trainingssteuerung; spartenspezifische Themen, vor allem im Hinblick auf die Persönlichkeitsbildung; Grundlagen des Managements und Marketings.

14.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens.

Lehrstoff:

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Wettkampfbestimmungen im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf;

Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe;

praktische Teilnahme an Wettkämpfen.

15.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

der einschlägigen Literatur.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Verwendung audiovisueller Hilfsmittel und der Fachliteratur; Anlegen einer Literaturliste.

16.

Gerätekunde und Sportstättenbau

Wissen um die Gestaltung von Sportstätten sowie Verwendung und Pflege der Geräte.

Lehrstoff:

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; Aufbau der spartenspezifischen Sportgeräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

17.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um die psycho-physischen Voraussetzungen im Schwimmen, in der Leichtathletik und in Ballspielen sowie in anderen Sportarten.

Lehrstoff:

1.

Semester (4 Wochenstunden)

Entwicklung der motorischen Grundeigenschaften; Spiele in der Halle und im Freien.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Schulung von technischen Elementen; Entwicklung des Bewegungssehens für das Analysieren von Bewegungsabläufen.

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Schulung von Konditionselementen sowie Schaffung wichtiger psycho-physischer Voraussetzungen.

18.

Spezielle praktisch-methodische Übungen

Wissen um eine methodisch einwandfreie und auf den letzten Erkenntnissen beruhende moderne Ausbildung; Umsetzung in die Praxis.

Lehrstoff:

2.

Semester (2 Wochenstunden)

3.

Semester (6 Wochenstunden)

Eignungsprüfungen; Ausbildungsgestaltung und Organisation; Fehlerkorrekturen; Ausbildungskontrollen; Lehrproben.

19.

Massage

Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Massage.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen;

Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe;

Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage B.8

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON TRAINERINNEN UND TRAINERN FÜR ALLGEMEINE KÖRPERAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Allgemeine Körperausbildung vertraut zu machen. Trainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen- und Aufbautraining der Allgemeinen Körperausbildung zu unterweisen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß für einen Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammer das gesamte Stundenausmaß im Falle des Einbeziehens von Formen des Fernunterrichtes angegeben).

1. Semester 2. Semester 3. Semester Summe
Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes)
I Theorie
1. Religion 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) - - 2,0 (10,0)
2. Deutsch 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0)
3. Lebende Fremdsprache - - 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
4. Politische Bildung und Organisationslehre 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0)
5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
6. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5)
7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 3,0 (15,0) 2,0 (10,0) 1,5 (7,5) 6,5 (32,5)
8. Erste Hilfe - - - - 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)
9. Sportpsychologie und Lebenskunde - - 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 3,0 (15,0)
10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0)
11. Bewegungslehre und Biomechanik - - 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0)
12. Trainingslehre 1,5 (7,5) 5,0 (25,0) 3,5 (17,5) 10,0 (50,0)
13. Seminar für Fachfragen - - - - 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)
14. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
15. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0)
16. Gerätekunde und Sportstättenbau - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
II. Praxis
17. Praktisch-methodische Übungen 4,0 (20,0) 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 8,0 (40,0)
18. Spezielle praktisch-methodische Übungen - - 2,0 (10,0) 6,0 (30,0) 8,0 (40,0)
22. Massage 2,0 (10,0) - - - - 2,0 (10,0)
17,0 (85,0) 18,0 (90,0) 23,0 (115,0) 58,0 (290,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Unterrichtssemesters zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehen von Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrplan zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

2.

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit in der Ausdrucksweise im Hinblick auf die Anforderung an eine Fachkraft für Körperausbildung bei der Schulung von Ausbildern; Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Sprecherziehung; Bewegungsbeschreibung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Vortragstechnik, Referate und Diskussion.

3.

Lebende Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Alltagssprache mit Bezug zum Sport; Erweiterung des sprachspezifischen Wortschatzes.

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports und wichtiger Organisationen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Stellung des Staates zum Sport; Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau des Sports und der einzelnen Sportinstitutionen.

5.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Bereich erforderlich sind.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Wirtschaftliche Vereinsführung; Geräte- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing; Haftung bei Sportverletzungen und anderen Schäden.

6.

Geschichte von Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufzeigen der wichtigsten historischen Tatsachen des Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und in der Neuzeit.

7.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training den biologischen Grundsätzen nach richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der beruflichen Tätigkeit darauf Rücksicht genommen werden kann; Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensysteme; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping (Bestimmungen, Arten, Auswirkungen).

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlagen der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis.

3.

Semester (1,5 Wochenstunden)

8.

Erste Hilfe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe bei Sportverletzungen.

9.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Kommunikation; Verhalten; Einstellung; Motivation; Diagnose; physiologische Voraussetzungen; psychoregulative Steuerung (Angst, Streß, Aggression usw.); Demonstration von psychoregulativen Maßnahmen.

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Wettkampfbetreuung; Konfliktlösung; Gruppendynamik und Videofeedback; persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung.

10.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik der Körperausbildung sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung und einer sinnvollen und zielführenden Ausbildungsgestaltung.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; die Fachkräfte für Körperausbildung als Erzieher; Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Methodische Verfahren; Organisation der Ausbildung; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren.

11.

Bewegungslehre und Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken als Fachkraft in der Körperausbildung.

Lehrstoff:

2.Semester (2 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften; Videoanalyse.

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen insbesondere von sportlichen Bewegungen, die in dieser Ausbildung zur Anwendung kommen.

12.

Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig eine wirksame und sachgemäße Ausbildung und das hiefür notwendige Training vorzubereiten und durchzuführen. Verstehen der speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Training, Trainingslehre; leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten. Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.

2.

Semester (5 Wochenstunden)

Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration; Leistungstests; Umsetzung in das praktisch-methodische Arbeiten.

3.

Semester (3,5 Wochenstunden)

Spezielle Fragen und Themen auf der Basis der allgemeinen diesbezüglichen Vorschriften; konkrete Maßnahmen für die Ausbildung und das spartenspezifische Training; Ausbildungs- und Trainingsgestaltung mit Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; Training und dessen Schwerpunkt; taktische Grundsätze unter verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern - Maßnahmen zur Korrektur.

13.

Seminar für Fachfragen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen und Verstehen spezieller Probleme in dieser Ausbildung und im Training. Einführung in die Organisation und in das Sportmanagement.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Spezifische medizinische Fragen und Fragen der Ausbildungs- und Trainingssteuerung; spartenspezifische Themen, vor allem im Hinblick auf die Persönlichkeitsbildung; Grundlagen des Managements und Marketings.

14.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens.

Lehrstoff:

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Wettkampfbestimmungen im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe; praktische Teilnahme an Wettkämpfen.

15.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und der einschlägigen Literatur.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Verwendung audiovisueller Hilfsmittel und der Fachliteratur; Anlegen einer Literaturliste.

16.

Gerätekunde und Sportstättenbau

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung von Sportstätten sowie Verwendung und Pflege der Geräte.

Lehrstoff:

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; Aufbau der spartenspezifischen Sportgeräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

17.

Praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die psycho-physischen Voraussetzungen im Schwimmen, in der Leichtathletik und in Ballspielen sowie in anderen Sportarten.

Lehrstoff:

1.

Semester (4 Wochenstunden)

Entwicklung der motorischen Grundeigenschaften; Spiele in der Halle und im Freien.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Schulung von technischen Elementen; Entwicklung des Bewegungssehens für das Analysieren von Bewegungsabläufen.

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Schulung von Konditionselementen sowie Schaffung wichtiger psycho-physischer Voraussetzungen.

18.

Spezielle praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine methodisch einwandfreie und auf den letzten Erkenntnissen beruhende moderne Ausbildung; Umsetzung in die Praxis.

Lehrstoff:

2.

Semester (2 Wochenstunden)

3.

Semester (6 Wochenstunden)

Eignungsprüfungen; Ausbildungsgestaltung und Organisation; Fehlerkorrekturen; Ausbildungskontrollen; Lehrproben.

19.

Massage

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Massage.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen; Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe;

Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen.

Anlage C.1

```

```

LEHRWARTAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte der

```

Leibesübungen (des Sports) 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung) .... 3,0 (15,0)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5-12,5)

```

9.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 2,0 (10,0-15,0)

```

10.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 2,0 (10,0-15,0)

```

11.

Trainingslehre ........... 4,0 (20,0-35,0)

```

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5-5,0)

```

13.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0-15,0)

```

```

14.

Gerätekunde und

```

Wettkampfbestimmungen .... 0,5 (2,5)

II. Praxis

```

15.

Praktische Übungen ....... 5,0 (25,0-40,0)

```

```

16.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 6,0 (30,0-50,0)

```

```

30,0 (150,0-227,5)

```

```

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes

im Ausmaß von 20 Übungseinheiten 4,0 (20,0)

C. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Sparten machen es notwendig, für bestimmte Gegenstände ein variables Stundenausmaß anzuführen. Das Mindeststundenausmaß muß eingehalten werden, damit das geforderte Lehrziel erreicht werden kann.

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte;

die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweis auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport. Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen

auf die Sparte.

Erziehungsziel, der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

10.

Bewegungslehre und Biomechanik

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

11.

Trainingslehre

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportsparten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining - Belastungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;

kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik - Tests;

Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten); Trainingsgrundsätze, -belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), -planung, - kontrolle; Übertraining - Überforderung - Überkompensation;

Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung;

regenerative Maßnahmen.

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;

spartenspezifische Fachliteratur.

13.

Seminar für Fachfragen

Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf

die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen.

14.

Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie um Verwendung und Pflege der Geräte der Sparte.

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf

taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe.

15.

Praktische Übungen

Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen.

Lehrstoff:

(5 Wochenstunden)

Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb.

16.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden

Übungsbetrieb.

Lehrstoff:

(6 Wochenstunden)

Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische

Unterrichtsverfahren; Lehrproben.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sparte.

Anlage C.1

```

```

LEHRWARTAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte von Bewegung

```

und Sport ................ 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung) .... 3,0 (15,0)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5-12,5)

```

9.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 2,0 (10,0-15,0)

```

10.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 2,0 (10,0-15,0)

```

11.

Trainingslehre ........... 4,0 (20,0-35,0)

```

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5-5,0)

```

13.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0-15,0)

```

```

14.

Gerätekunde und

```

Wettkampfbestimmungen .... 0,5 (2,5)

II. Praxis

```

15.

Praktische Übungen ....... 5,0 (25,0-40,0)

```

```

16.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 6,0 (30,0-50,0)

```

```

30,0 (150,0-227,5)

```

```

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes

im Ausmaß von 20 Übungseinheiten 4,0 (20,0)

C. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Sparten machen es notwendig, für bestimmte Gegenstände ein variables Stundenausmaß anzuführen. Das Mindeststundenausmaß muß eingehalten werden, damit das geforderte Lehrziel erreicht werden kann.

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte von Bewegung und Sport

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte;

die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweis auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport. Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen

auf die Sparte.

Erziehungsziel, der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

10.

Bewegungslehre und Biomechanik

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

11.

Trainingslehre

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportsparten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining - Belastungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;

kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik - Tests;

Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten); Trainingsgrundsätze, -belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), -planung, - kontrolle; Übertraining - Überforderung - Überkompensation;

Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung;

regenerative Maßnahmen.

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;

spartenspezifische Fachliteratur.

13.

Seminar für Fachfragen

Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf

die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen.

14.

Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie um Verwendung und Pflege der Geräte der Sparte.

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf

taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe.

15.

Praktische Übungen

Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen.

Lehrstoff:

(5 Wochenstunden)

Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb.

16.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden

Übungsbetrieb.

Lehrstoff:

(6 Wochenstunden)

Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische

Unterrichtsverfahren; Lehrproben.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sparte.

Zum Inkrafttreten vgl. Art. I § 2 Abs. 8.

Anlage C.1

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON SPORTINSTRUKTORINNEN UND SPORTINSTRUKTOREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben einer Instruktorin bzw. eines Instruktors vertraut zu machen. Instruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, unter Einbeziehung des im Gesamtstudiums erworbenen Wissens und Könnens den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten, pädagogisch-methodisch wirkungsvoll zu führen und auszuwerten. Instruktorinnen und Instruktoren begreifen die Mitverantwortung für die Persönlichkeitsentwicklung der ihnen anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Fall der Einbeziehung von Formen des Blended learnings angegeben.)

(Gesamtausmaß bei Ein-beziehung von Formen des Blended learnings)
A. Pflichtgegenstände
I.
1. Religion 2,5
2. Deutsch 2,5
3. Organisation des Sports 2,5
4. Organisationskunde und Recht 5
5. Geschichte des Sports 2,5
6. Sportbiologie 10-15
7. Sportverletzungen und Maßnahmen 5
8. Sportpsychologie 7,5-12,5
9. Sportpädagogik, Sportmethodik 10-20
10. Bewegungslehre und Biomechanik 10-15
11. Trainingslehre 20-35
12. Medieneinsatz 2,5-5,0
13. Seminar für Fachfragen 10-15
14. Geräte und Materialkunde 2,5
15. Antidoping 2,5
Zwischensumme 95-142,5
II. Praxis
16. Praktisch-methodische Übungen 35 - 50
17. Praktische Übungen 20 - 35
55-85
SUMME 150-227,5
B. Pflichtpraktikum
Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Übungseinheiten (20)
C. Freigegenstände
Aktuelle Fachgebiete (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Sportarten bzw. deren Disziplinen machen es notwendig, für bestimmte Gegenstände ein variables Stundenausmaß anzuführen. Das Mindeststundenausmaß muss eingehalten werden, damit das geforderte Lehrziel erreicht werden kann.

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Blended learning durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichend lange Einführung zu geben. Die Unterlagen für das Selbststudium sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehung von Fern- und Selbststudienformen erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen ist auf die spätere Tätigkeit der Instruktorin bzw. des Instruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Einsatz von Anschauungsmaterial wie Videos, Demonstrationen usw. zu vermitteln. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In allen praxisbezogenen Gegenständen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zur Selbstständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 (Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern) sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTS-GEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

1.

Religion

Siehe Abschnitt IV.

2.

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes unter Einbeziehung von Präsentationstechniken.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen; Referate und Präsentationen; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Organisation des Sports

Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen und demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports, Stellung und Bedeutung der Bundessportakademien in der Sportlandschaft.

4.

Organisationskunde und Recht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereines usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Verständnis für die Rechtsgrundlagen des organisierten Sports.

Lehrstoff:

Einfache Buchhaltung; Einsatz entsprechender Hard- und Software in der Sportverwaltung. Grundlagen des Vereinsrechtes.

5.

Geschichte des Sports

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte.

6.

Sportbiologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens der Instruktorin bzw. des Instruktors im Sport. Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Aufbau einer Belastungsverträglichkeit; Erkennen und Vermeiden von Schädigungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene.

Lehrstoff:

Arten des Muskelgewebes, Muskelschlingen; Knochenarten, Wirbelsäule; Nervensystem; Entstehung einer Bewegung; Energiestoffwechsel; Hormone; Atmung; Herz-Kreislaufsystem; Sinnesorgane; Grundlagen einer sportgerechten Ernährung; Wiederherstellung; Übertraining; alters- und geschlechtsspezifische Problemstellungen; Sport und Krankheit.

7.

Sportverletzungen und Maßnahmen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Auseinandersetzung mit spartenspezifischen Beanspruchungen und Risiken und vorbeugende Maßnahmen dagegen.

Lehrstoff:

Vorbeugung gegen besondere Beanspruchungen der Sportart; häufige Verletzungen und ihre Erstversorgung.

8.

Sportpsychologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, während und nach dem Training sowie im Wettkampf. Berücksichtigung entwicklungsbedingter Erscheinungen.

Lehrstoff:

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Mentale Basistechniken. Wettkampfbetreuung; entwicklungspsychologische Fragestellungen.

9.

Sportpädagogik, Sportmethodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um passende Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen.

Lehrstoff:

Planen und Durchführung von Trainingseinheiten; methodische Grundsätze; Lehr- und Lernprozesse; Methodenkompetenz; Sicherheit im Sportunterricht; Trainerpersönlichkeit und Trainerkompetenz; Leiten und Führen.

10.

Bewegungslehre und Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre unter Berücksichtigung vielfältiger Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik. Formen der menschlichen Bewegung; koordinative Fähigkeiten.

Lehrstoff:

Aufgabengebiete der Bewegungslehre; motorische Entwicklung; koordinative Fähigkeiten; Formen der menschlichen Bewegung (zyklisch, azyklisch), Technikleitbild; Bewegungskombinationen; Bewegungsmerkmale; Aufgaben Bewegungsstil; Knotenpunkte einer Bewegung; Bewegungshandlung; Lernphasen; Formen des Lernens, Lernmodelle; die Sprache und Bewegungslernen; Analysemethoden der Biomechanik (Messverfahren, Messgrößen, Bewegungsanalyse); sportmotorische Testsysteme.

11.

Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen, Erkennen und Anwendung von Trainingsprinzipien. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport planen und ausführen zu können.

Lehrstoff:

Leistungsstruktur; Grundlagen biologischer Anpassungsprozesse; die Belastbarkeit biologischer Systeme (Prävention); Belastungskomponenten; Belastungsmethoden; Training der motorischen Hauptbeanspruchungsformen (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Beweglichkeit); Training der koordinativen Fähigkeiten; Techniktraining (Querverbindung zur Bewegungslehre); Abschnitte der sportlichen Entwicklung; Trainingsprinzipien als Grundlage der Trainingsplanung.

12.

Medieneinsatz

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; sportartenspezifische Fachliteratur; Wissensmanagement.

13.

Seminar für Fachfragen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeitung, Vertiefung und Ergänzung sportartenspezifischer Themen.

Lehrstoff:

Anthropologische Grundlagen; Sportartenspezifische Schwerpunkte und Themen.

14.

Geräte- und Materialkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die richtige Nutzung und Pflege von Sportstätten und der Geräte der Sparte.

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

Pflege der entsprechenden Sportstätten; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

15.

Antidoping

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufklärung, Information und Bewusstseinsbildung.

Lehrstoff:

Gesundheitliche Gefahren, gesetzliche Grundlagen, ethische Grundlagen Versuchungssituationen.

16.

Praktisch–methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen auf den aktuellsten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb. Polysportive und spartenspezifische Arbeit zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen und Verbesserung des Eigenkönnens.

Lehrstoff:

Anwendung vielfältiger Lernverfahren und Trainingsmethoden; sportartenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben und Reflexion.

17.

Praktische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen.

Lehrstoff:

Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung und Erweiterung der Kompetenzen einer Instruktorin bzw. eines Instruktors; Festigung des sportartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

Übungen zur Verbesserung der Kompetenzen der Instruktorin bzw. des Instruktors sowie des Eigenkönnens in der Sparte.

C. Freigegenstände

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung der Kompetenzen einer Instruktorin bzw. eines Instruktors.

Lehrstoff:

Aktuelle Fachgebiete.

Anlage C.2

```

```

AUSBILDUNG ZUM SKITOURENWART

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Skitourenwarten hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Skitourenwartes vertraut zu machen.

Skitourenwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, einen entsprechenden Grundlagenunterricht im alpinen Skilauf mit besonderer Berücksichtigung der im Tourenskilauf zur Anwendung gelangenden Fahrtechniken zu gestalten sowie Skitouren zu planen und zu leiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

```

```

```

1.

Semester 2. Semester

```

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß Wochen- ausmaß bei

stunden bei stunden bei

Einbe- Einbe- Summe

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........ 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

```

3.

Lebende

```

Fremdsprache .... 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

4.

Politische Bildung

```

und

Organisationslehre 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

6.

Geschichte der

```

Leibesübungen

(des Sports) .... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

7.

Gerätekunde und

```

Ausrüstung ...... 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)

```

8.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitser-

ziehung ......... 2,0 (10,0) 0,5 (2,5) 2,5 (12,5)

```

9.

Erste Hilfe ..... - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)

```

```

10.

Sportpsychologie

```

und Lebenskunde 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)

```

11.

Pädagogik, Didaktik

```

und Methodik .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)

```

12.

Bewegungslehre

```

und Biomechanik 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)

```

13.

Trainingslehre .. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

```

```

14.

Alpinkunde und

```

alpine Unfallkunde 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

```

15.

Schnee- und

```

Lawinenkunde .... 2,0 (10,0) 2,5 (12,5) 4,5 (22,5)

```

16.

Führungstechnik 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 4,0 (20,0)

```

```

17.

Orientierungs-

```

und Kartenkunde 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 4,0 (20,0)

```

18.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

19.

Skilauf und

```

Umwelt .......... 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

II. Praxis

```

20.

Alpines

```

Skilaufen/Skifahren 7,0 (35,0) 8,0 (40,0) 15,0 (75,0)

```

21.

Praktisch-

```

methodische

Übungen ......... 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)

```

22.

Bergrettungsübungen 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 4,0 (20,0)

```

```

```

29,0 (145,0) 29,0 (145,0) 58,0 (290,0)

```

```

B. Unterrichtspraxis

Nachweis über 5 geführte Skitouren unter Aufsicht eines staatlich

geprüften Skitourenwartes oder staatlich geprüften Skiführers;

Ausarbeiten von repräsentativen Schneeprofilen mit Aufzeichnungen

über den jeweiligen Winterverlauf; Analyse eines Alpinunfalles.

C. Freigegenstand

```

23.

Praktikum ....... 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 6,0 (30,0)

```

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLAN FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Schreibung von wichtigen Fremdwörtern und Sportausdrücken;

Schulung des mündlichen Ausdrucks durch Referate und Diskussionen;

Schriftverkehr mit Behörden; Referate und Diskussionen über spezielle Sportthemen.

3.

Lebende Fremdsprache

Verbessern der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Festigung der einfachen grammatikalischen Regeln; Erweiterung des fachspezifischen Wortschatzes; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung.

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

5.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7.

Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte

(Ausrüstung).

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Pflege der verschiedenen Geräte und deren Aufbau mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

8.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie, Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Skitourenwarts. Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Wiederholung und Festigung des Stoffes des 1. Semesters; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

9.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Erkennen von Verletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung von Verletzten; Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten mit besonderer Berücksichtigung von Bergunfällen; Verbandslehre.

10.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

11.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Ziele der Erziehung; Faktoren und Methoden des Unterrichtes; Ziel- und Inhaltsbestimmungen; Unterrichtsanalyse (Lehrer-, Schüler- und Inhaltsbeziehung, Lehrmethoden, Unterrichtsplanung und -kontrolle); methodische Hilfen allgemeiner Art. 2. Semester (1 Wochenstunde)

Festigung des Stoffes des 1. Semesters mit besonderer Betonung der

methodischen Hilfen spezieller Art.

12.

Bewegungslehre und Biomechanik

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Anwendung der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis; einfache Fragen der Biomechanik; spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik.

13.

Trainingslehre

Grundlegende Kenntnisse zum besseren Verständnis der Grundsportarten und der praktischen Anwendung der Sportmotorik im Training.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit, Anpasssungsvermögen (Anm.: richtig: Anpassungsvermögen), Trainingsbelastungsmethoden, Belastungsmerkmale, Trainingsgrundsätze, allgemeine und spezielle Trainingsmittel, Trainingsplanung und Trainingskontrolle.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Methoden der Sparte mit besonderer Berücksichtigung des Trainingsaufbaues in bezug auf eine einzelne Trainingseinheit sowie auf eine längere Trainingsperiode.

14.

Alpinkunde und alpine Unfallkunde

Wissen um die Grundlagen der Berg- und Gletscherkunde mit besonderer Betonung alpiner Gefahren und deren Verhütung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Einfluß des Wetters auf Planung und Durchführung von Skitouren;

Wissen um die unfallbildenden Faktoren, Vermeidung bzw. Bewältigung gefährlicher Situationen; Handeln in Notsituationen, Biwakkunde;

Erstellen von Unfallanalysen, Rechtsproblematik.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges; Notfalltraining; praktische Durchführung eines Biwaks.

15.

Schnee- und Lawinenkunde

Wissen um lawinenbildende Faktoren, Urteils- und Handlungsfähigkeit in bezug auf die Lawinengefahr.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Einfluß von Wetter und Geländebeschaffenheit auf die Lawinenbildung, Beurteilung der Lawinengefahr, richtiges Handeln bei möglicher Lawinengefahr.

2.

Semester (2,5 Wochenstunden)

Festigung der Fähigkeit zur selbständigen Beurteilung und Bewältigung der Lawinengefahr.

16.

Führungstechnik

Planung und Durchführung von Skitouren in Mittel- und Hochgebirge mit Gipfelbesteigungen nach pädagogischen Zielsetzungen unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die für die Sicherheit der Teilnehmer erforderlich sind.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Spuranlage und Tempowahl beim Aufsteigen und Abfahren; lawinengemäßes Verhalten.

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges.

17.

Orientierungs- und Kartenkunde

Grundsätze der Orientierung im winterlichen Gelände. Gebrauch der Orientierungshilfsmittel.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Standort- und Zielbestimmungen, Kartenlesen, Anlegen von Weg- und Marschskizzen.

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges.

18.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

19.

Skilauf und Umwelt

Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport; Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Auto usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden.

Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte zu schmälern.

20.

Alpines Skilaufen/Skifahren

1.

Semester (7 Wochenstunden)

2.

Semester (8 Wochenstunden)

21.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um die Praxis des Unterrichts- bzw. Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lernmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Siehe Lehrstoff 1. Semester, jedoch ergänzt durch Lehrauftritte, in denen dem Hochgebirge angepaßte Skitechniken mit der Gruppe zu erarbeiten sind.

22.

Bergrettungsübungen

Umfassendes Beherrschen der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Auffinden und Bergung aus Lawinen sowie Abtransport von Verletzten.

2.

Semester (3 Wochenstunden)

23.

Praktikum

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden)

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2004

und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2005

außer Kraft (vgl. § 2 Abs. 6).

Anlage C.2

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AUSBILDUNG ZUM SKITOURENWART

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Skitourenwarten hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Skitourenwartes vertraut zu machen.

Skitourenwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, einen entsprechenden Grundlagenunterricht im alpinen Skilauf mit besonderer Berücksichtigung der im Tourenskilauf zur Anwendung gelangenden Fahrtechniken zu gestalten sowie Skitouren zu planen und zu leiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

```

```

```

1.

Semester 2. Semester

```

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß Wochen- ausmaß bei

stunden bei stunden bei

Einbe- Einbe- Summe

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........ 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

```

3.

Lebende

```

Fremdsprache .... 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

4.

Politische Bildung

```

und

Organisationslehre 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

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