Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Rechnen ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
Geschichte der
```
Leibesübungen
(des Sports) .... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
Gerätekunde und
```
Ausrüstung ...... 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)
```
Sportbiologie
```
(Funktionelle
Anatomie,
Physiologie und
Gesundheitser-
ziehung ......... 2,0 (10,0) 0,5 (2,5) 2,5 (12,5)
```
Erste Hilfe ..... - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)
```
```
Sportpsychologie
```
und Lebenskunde 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)
```
Pädagogik, Didaktik
```
und Methodik .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)
```
Bewegungslehre
```
und Biomechanik 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)
```
Trainingslehre .. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)
```
```
Alpinkunde und
```
alpine Unfallkunde 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)
```
Schnee- und
```
Lawinenkunde .... 2,0 (10,0) 2,5 (12,5) 4,5 (22,5)
```
Führungstechnik 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 4,0 (20,0)
```
```
Orientierungs-
```
und Kartenkunde 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 4,0 (20,0)
```
Audiovisuelle
```
Hilfsmittel und
Fachliteratur ... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
Skilauf und
```
Umwelt .......... 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
II. Praxis
```
Alpines
```
Skilaufen/Skifahren 7,0 (35,0) 8,0 (40,0) 15,0 (75,0)
```
Praktisch-
```
methodische
Übungen ......... 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)
```
Bergrettungsübungen 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 4,0 (20,0)
```
```
```
29,0 (145,0) 28,5 (142,5) 57,5 (287,5)
```
```
B. Unterrichtspraxis
Nachweis über 5 geführte Skitouren unter Aufsicht eines staatlich
geprüften Skitourenwartes oder staatlich geprüften Skiführers;
Ausarbeiten von repräsentativen Schneeprofilen mit Aufzeichnungen
über den jeweiligen Winterverlauf; Analyse eines Alpinunfalles.
C. Freigegenstand
```
Praktikum ....... 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 6,0 (30,0)
```
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLAN FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Wie Anlage A.1
Lehrstoff:
Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
Religion
Deutsch
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Schreibung von wichtigen Fremdwörtern und Sportausdrücken;
Schulung des mündlichen Ausdrucks durch Referate und Diskussionen;
Schriftverkehr mit Behörden; Referate und Diskussionen über spezielle Sportthemen.
Lebende Fremdsprache
Verbessern der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Festigung der einfachen grammatikalischen Regeln; Erweiterung des fachspezifischen Wortschatzes; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung.
Politische Bildung und Organisationslehre
Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen
Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte
(Ausrüstung).
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Pflege der verschiedenen Geräte und deren Aufbau mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie, Gesundheitserziehung)
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Skitourenwarts. Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Semester (0,5 Wochenstunden)
Wiederholung und Festigung des Stoffes des 1. Semesters; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Erkennen von Verletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung von Verletzten; Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten mit besonderer Berücksichtigung von Bergunfällen; Verbandslehre.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von
Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Ziele der Erziehung; Faktoren und Methoden des Unterrichtes; Ziel- und Inhaltsbestimmungen; Unterrichtsanalyse (Lehrer-, Schüler- und Inhaltsbeziehung, Lehrmethoden, Unterrichtsplanung und -kontrolle); methodische Hilfen allgemeiner Art. 2. Semester (1 Wochenstunde)
Festigung des Stoffes des 1. Semesters mit besonderer Betonung der
methodischen Hilfen spezieller Art.
Bewegungslehre und Biomechanik
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.
Semester (1 Wochenstunde)
Anwendung der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis; einfache Fragen der Biomechanik; spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik.
Trainingslehre
Grundlegende Kenntnisse zum besseren Verständnis der Grundsportarten und der praktischen Anwendung der Sportmotorik im Training.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit, Anpasssungsvermögen (Anm.: richtig: Anpassungsvermögen), Trainingsbelastungsmethoden, Belastungsmerkmale, Trainingsgrundsätze, allgemeine und spezielle Trainingsmittel, Trainingsplanung und Trainingskontrolle.
Semester (1 Wochenstunde)
Methoden der Sparte mit besonderer Berücksichtigung des Trainingsaufbaues in bezug auf eine einzelne Trainingseinheit sowie auf eine längere Trainingsperiode.
Alpinkunde und alpine Unfallkunde
Wissen um die Grundlagen der Berg- und Gletscherkunde mit besonderer Betonung alpiner Gefahren und deren Verhütung.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Einfluß des Wetters auf Planung und Durchführung von Skitouren;
Wissen um die unfallbildenden Faktoren, Vermeidung bzw. Bewältigung gefährlicher Situationen; Handeln in Notsituationen, Biwakkunde;
Erstellen von Unfallanalysen, Rechtsproblematik.
Semester (1 Wochenstunde)
Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges; Notfalltraining; praktische Durchführung eines Biwaks.
Schnee- und Lawinenkunde
Wissen um lawinenbildende Faktoren, Urteils- und Handlungsfähigkeit in bezug auf die Lawinengefahr.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Einfluß von Wetter und Geländebeschaffenheit auf die Lawinenbildung, Beurteilung der Lawinengefahr, richtiges Handeln bei möglicher Lawinengefahr.
Semester (2,5 Wochenstunden)
Festigung der Fähigkeit zur selbständigen Beurteilung und Bewältigung der Lawinengefahr.
Führungstechnik
Planung und Durchführung von Skitouren in Mittel- und Hochgebirge mit Gipfelbesteigungen nach pädagogischen Zielsetzungen unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die für die Sicherheit der Teilnehmer erforderlich sind.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Spuranlage und Tempowahl beim Aufsteigen und Abfahren; lawinengemäßes Verhalten.
Semester (3 Wochenstunden)
Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges.
Orientierungs- und Kartenkunde
Grundsätze der Orientierung im winterlichen Gelände. Gebrauch der Orientierungshilfsmittel.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Standort- und Zielbestimmungen, Kartenlesen, Anlegen von Weg- und Marschskizzen.
Semester (3 Wochenstunden)
Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und
einschlägiger Fachliteratur.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.
Skilauf und Umwelt
Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport; Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Auto usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden.
Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte zu schmälern.
Alpines Skilaufen/Skifahren
Semester (7 Wochenstunden)
Semester (8 Wochenstunden)
Praktisch-methodische Übungen
Wissen um die Praxis des Unterrichts- bzw. Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lernmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.
Semester (3 Wochenstunden)
Siehe Lehrstoff 1. Semester, jedoch ergänzt durch Lehrauftritte, in denen dem Hochgebirge angepaßte Skitechniken mit der Gruppe zu erarbeiten sind.
Bergrettungsübungen
Umfassendes Beherrschen der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Auffinden und Bergung aus Lawinen sowie Abtransport von Verletzten.
Semester (3 Wochenstunden)
Praktikum
Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden)
Semester (3 Wochenstunden)
Anlage C.2.1
INSTRUKTORENAUSBILDUNG FÜR SKITOUREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Skitouren vertraut zu machen. Instruktor für Skitouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Skitouren außerhalb des vergletscherten Geländes und ohne die Verwendung von Seilsicherungen zu planen und zu leiten.
Die Aufgabe des Instruktors für Skitouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.
Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.
II. STUNDENTAFEL
```
```
Stunden
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ............................... 5
```
```
Deutsch ................................ 3
```
```
Politische Bildung und
```
Organisationslehre ..................... 2
```
Rechtliche Grundlagen .................. 3
```
```
Sportbiologie und Erste Hilfe .......... 12
```
```
Trainings- und Bewegungslehre .......... 8
```
```
Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 4
```
```
Sportpsychologie ....................... 10
```
```
Orientierungs- und Kartenkunde ......... 8
```
```
Risikomanagement und Unfallkunde ....... 3
```
```
Wetterkunde ............................ 5
```
```
Naturkunde und Ökologie ................ 2
```
```
Gerätekunde und Ausrüstung ............. 2
```
```
Schnee- und Lawinenkunde ............... 12
```
```
```
II. Praxis
```
Praktische Übungen ..................... 6
```
```
Praktisch-methodische Übungen .......... 14
```
```
Skitouren .............................. 50
```
```
Bergrettungstechnik .................... 8
```
```
```
Summe 157
```
```
B. Freigegenstände
Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -
besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Skitouren Bedacht zu nehmen.
Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.
Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.
Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und
zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
RELIGION
Siehe Abschnitt IV.
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.
Lehrstoff:
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken; Referate; Schriftverkehr mit Behörden.
POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.
Lehrstoff:
Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.
Lehrstoff:
Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechts (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht, Versicherung.
SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.
Lehrstoff:
Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten;
Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation;
Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf;
Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb;
Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.
TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.
Lehrstoff:
Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.;
Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen;
Grundlagen der Trainingsplanung.
PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.
Lehrstoff:
Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter;
Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens;
Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.
SPORTPSYCHOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.
Lehrstoff:
Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.
ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.
Lehrstoff:
Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.
RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.
Lehrstoff:
Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen, Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.
WETTERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.
Lehrstoff:
Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit);
wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme;
Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz);
Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).
NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.
Lehrstoff:
Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.
GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Skitourenausrüstung.
Lehrstoff:
Beurteilung des Angebots in Bezug auf Funktionalität; richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.
SCHNEE- UND LAWINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen; Wissen um Strategien zur Reduzierung des Restrisikos.
Lehrstoff:
Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen (physikalische Theorien dazu, Einflussfaktoren, etc.); Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; moderne Strategien zur Risikominimierung; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Skitouren.
PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.
Lehrstoff:
Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.
PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Skitourenführens.
Lehrstoff:
Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.
SKITOUREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Risikobewusste und auf die jeweilige Gruppe abgestimmte Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Skitouren. Wissen um die Vorbereitung (Tourenplanung) und Nachbereitung von Skitouren.
Lehrstoff:
Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens; Skitechnik; Geländebeurteilung; Spuranlage; Erkennen von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe in Aufstieg und Abfahrt; Gruppenführung (pädagogisch/psychologisch) in der Praxis; Tourenplanung.
BERGRETTUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen.
Lehrstoff:
Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport).
Anlage C.2.3
INSTRUKTORENAUSBILDUNG FÜR SNOWBOARDTOUREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes für Snowboardtouren vertraut zu machen. Lehrwart für Snowboardtouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Snowboardtouren außerhalb des vergletscherten Geländes und ohne die Verwendung von Seilsicherungen zu planen und zu leiten.
Die Aufgabe des Instruktors für Snowboardtouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.
Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Lehrwart, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.
II. STUNDENTAFEL
```
```
Stunden
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ............................... 5
```
```
Deutsch ................................ 3
```
```
Politische Bildung und
```
Organisationslehre ..................... 2
```
Rechtliche Grundlagen .................. 3
```
```
Sportbiologie und Erste Hilfe .......... 12
```
```
Trainings- und Bewegungslehre .......... 8
```
```
Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 4
```
```
Sportpsychologie ....................... 10
```
```
Orientierungs- und Kartenkunde ......... 8
```
```
Risikomanagement und Unfallkunde ....... 3
```
```
Wetterkunde ............................ 5
```
```
Naturkunde und Ökologie ................ 2
```
```
Gerätekunde und Ausrüstung ............. 2
```
```
Schnee- und Lawinenkunde ............... 12
```
```
```
II. Praxis
```
Praktische Übungen ..................... 6
```
```
Praktisch-methodische Übungen .......... 14
```
```
Snowboardtouren ........................ 50
```
```
Bergrettungstechnik .................... 8
```
```
```
Summe: 157
```
```
B. Freigegenstände
Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
In den einzelnen Lehreinheiten ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -
besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Lehrwartes für Snowboardtouren Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.
Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben.
Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und
zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
RELIGION
Siehe Abschnitt IV.
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.
Lehrstoff:
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken; Referate; Schriftverkehr mit Behörden.
POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.
Lehrstoff:
Stellenwert und Organisation des Sportes in Österreich unter beonderer Berücksichtigung des Bergsportes; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Lehrwartewesens; Organisation der alpinen Vereine.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.
Lehrstoff:
Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechts (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Lehrwarten; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht, Versicherung.
ERSTE HILFE UND SPORTBIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwartes.
Lehrstoff:
Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten;
Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation;
Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf;
Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb;
Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.
TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.
Lehrstoff:
Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.;
Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen;
Grundlagen der Trainingsplanung.
PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.
Lehrstoff:
Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Lehrwarts als Erzieher und Begleiter;
Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens;
Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.
SPORTPSYCHOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.
Lehrstoff:
Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.
ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.
Lehrstoff:
Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.
RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.
Lehrstoff:
Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen, Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.
WETTERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.
Lehrstoff:
Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit);
wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme;
Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz);
Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).
NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.
Lehrstoff:
Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.
GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Snowboardtourenausrüstung.
Lehrstoff:
Beurteilung des Angebots in Bezug auf Funktionalität; richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.
SCHNEE- UND LAWINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen; Wissen um Strategien zur Reduzierung des Restrisikos.
Lehrstoff:
Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen (physikalische Theorien dazu, Einflussfaktoren, etc.); Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; moderne Strategien zur Risikominimierung; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Snowboardtouren.
PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.
Lehrstoff:
Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.
PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Snowboardtourenführens.
Lehrstoff:
Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.
SNOWBOARDTOUREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Risikobewusste und auf die jeweilige Gruppe abgestimmte Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Snowboardtouren. Wissen um die Vorbereitung (Tourenplanung) und Nachbereitung von Snowboardtouren.
Lehrstoff:
Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens; Snowboardtechnik; Geländebeurteilung; Spuranlage; Erkennen von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe in Aufstieg und Abfahrt; Gruppenführung (pädagogisch/psychologisch) in der Praxis; Tourenplanung.
BERGRETTUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen.
Lehrstoff:
Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport).
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 2 Abs. 6):
1.9.2004 (1. Semester)
1.2.2005 (2. Semester)
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage C.2.2
INSTRUKTORENAUSBILDUNG FÜR SKIHOCHTOUREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zu Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Skihochtouren vertraut zu machen. Instruktor für Skihochtouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Skihochtouren - einschließlich des Begehens von Gletschern und kurzen Gipfelanstiegen im Fels - zu planen und zu leiten.
Die Aufgabe des Instruktors für Skihochtouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.
Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.
II. STUNDENTAFEL
```
```
```
Semester 2. Semester Summe
```
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ................... 5 - 5
```
```
Deutsch .................... 3 - 3
```
```
Politische Bildung und
```
Organisationslehre ......... 2 - 2
```
Rechtliche Grundlagen ...... 3 - 3
```
```
Sportbiologie und Erste
```
Hilfe ...................... 12 3 15
```
Trainings- und
```
Bewegungslehre ............. 8 - 8
```
Pädagogik, Didaktik und
```
Methodik ................... 4 - 4
```
Sportpsychologie ........... 10 4 14
```
```
Orientierungs- und
```
Kartenkunde ................ 8 4 12
```
Risikomanagement und
```
Unfallkunde ................ 3 2 5
```
Wetterkunde ................ 5 - 5
```
```
Naturkunde und Ökologie .... 2 2 4
```
```
Gerätekunde und Ausrüstung . 2 1 3
```
```
Sicherungstheorie .......... 0 3 3
```
```
Schnee- und Lawinenkunde ... 12 4 16
```
```
```
II. Praxis
```
Praktische Übungen ......... 6 - 6
```
```
Praktisch-methodische
```
Übungen .................... 14 6 20
```
Skitouren .................. 50 40 90
```
```
Bergrettungstechnik ........ 8 16 24
```
```
```
Summe: 157 85 242
```
```
B. Freigegenstände
Aktuelle Fachgebiete im
Ausmaß von ................. 10 10 20
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -
besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Skihochtouren Bedacht zu nehmen.
Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.
Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.
Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).
Lehrstoff:
Siehe Anlage A.1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu
raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
RELIGION
Siehe Abschnitt IV.
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.
Lehrstoff:
Semester:
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.
POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.
Lehrstoff:
Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.
Lehrstoff:
Semester:
Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.
SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.
Lehrstoff:
Semester:
Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten;
Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation;
Tapeverbände.
Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung;
Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat;
sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.
Semester:
Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um den Bereich Höhenmedizin.
TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.
Lehrstoff:
Semester:
Physikalische Grundlagen des Bergsportes; Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.;
Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen;
Grundlagen der Trainingsplanung.
PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.
Lehrstoff:
Semester:
Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können.
Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.
SPORTPSYCHOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns.
Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.
Lehrstoff:
1 Semester:
Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation.
Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.
Semester:
ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.
Lehrstoff:
Semester:
Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.
Semester:
RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.
Lehrstoff:
Semester:
Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen, Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.
Semester:
Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters im Hinblick auf Gletscher- und Kletterunfälle.
WETTERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.
Lehrstoff:
Semester:
Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit);
wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme;
Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz);
Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).
NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.
Lehrstoff:
Semester:
Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.
Semester:
Entstehung und physikalische Eigenschaften von Gestein und Gletschereis, Gletscher- und Gesteinsbewegung, spezielle Erscheinungsformen in Fels und bei Vergletscherungen (Moränen, Spalten, Tor, Bach, Schliff) und deren Bedeutung für den Bergsport. Typologie der Gesteinsarten und Gletscher.
GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Skitourenausrüstung.
Lehrstoff:
Semester:
Beurteilung des Angebots in Bezug auf Funktionalität; richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.
Semester:
Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um die Bereiche Gletscher- und Felsausrüstung.
SICHERUNGSTHEORIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine funktionierende Sicherungskette und deren physikalische Gesetzmäßigkeiten; Kriterien für den Einsatz verschiedener Führungstechniken.
Lehrstoff
Semester:
Grundbegriffe der Physik (Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Bremskraft); Knoten und Anseilen; Belastbarkeit von Sicherungsmitteln und Fixpunkten in der Sicherungskette; der Bohrhaken; die Einsatzkriterien und die Vor- und Nachteile verschiedener Führungstechniken (zB Seilschaftsklettern, Verkürztes Seil, Kurzes Seil, Seiltransport).
SCHNEE- UND LAWINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen; Wissen um Strategien zur Reduzierung des Restrisikos.
Lehrstoff:
Semester:
Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen (physikalische Theorien dazu, Einflussfaktoren, etc.); Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; moderne Strategien zur Risikominimierung; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Skitouren.
Semester:
PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.
Lehrstoff:
Semester:
Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.
PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Skitourenführens.
Lehrstoff:
Semester:
Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.
Semester:
Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse unter besonderer Berücksichtigung der für Skihochtouren relevanten Lehrinhalte.
SKITOUREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Risikobewusste und auf die jeweilige Gruppe abgestimmte Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Skitouren. Wissen um die Vorbereitung (Tourenplanung) und Nachbereitung von Skitouren.
Lehrstoff:
Semester:
Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens; Skitechnik; Geländebeurteilung; Spuranlage; Erkennen von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe in Aufstieg und Abfahrt; Gruppenführung (pädagogisch/psychologisch) in der Praxis; Tourenplanung.
Semester:
Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um die Bereiche Begehen von Gletscher und Graten sowie Sicherungstechnik am Fels.
BERGRETTUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen. Beherrschen behelfsmäßiger Rettungstechniken in Gletscher und Fels.
Lehrstoff:
Semester:
Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport).
Semester:
Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters; Selbstrettung und Kameradenrettung in Fels und Eis (Gletscher).
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage C.2
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR SKITOUREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Skitouren vertraut zu machen. Instruktor für Skitouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Skitouren außerhalb des vergletscherten Geländes und ohne die Verwendung von Seilsicherungen zu planen und zu leiten.
Die Aufgabe des Instruktors für Skitouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.
Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.
II. STUNDENTAFEL
| Stunden | ||
|---|---|---|
| 1. | Religion | 5 |
| 2. | Deutsch | 3 |
| 3. | Politische Bildung und Organisationslehre | 2 |
| 4. | Rechtliche Grundlagen | 3 |
| 5. | Sportbiologie und Erste Hilfe | 12 |
| 6. | Trainings- und Bewegungslehre | 8 |
| 7. | Pädagogik, Didaktik und Methodik | 4 |
| 8. | Sportpsychologie | 10 |
| 9. | Orientierungs- und Kartenkunde | 8 |
| 10. | Risikomanagement und Unfallkunde | 3 |
| 11. | Wetterkunde | 5 |
| 12. | Naturkunde und Ökologie | 2 |
| 13. | Gerätekunde und Ausrüstung | 2 |
| 14. | Schnee- und Lawinenkunde | 12 |
| 15. | Praktische Übungen | 6 |
| 16. | Praktisch-methodische Übungen | 14 |
| 17. | Skitouren | 50 |
| 18. | Bergrettungstechnik | 8 |
| Summe | 157 | |
| Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden. |
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -
besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Skitouren Bedacht zu nehmen.
Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.
Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.
Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
RELIGION
Siehe Abschnitt IV.
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.
Lehrstoff:
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken; Referate; Schriftverkehr mit Behörden.
POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.
Lehrstoff:
Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.
Lehrstoff:
Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechts (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht, Versicherung.
SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.
Lehrstoff:
Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.
TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.
Lehrstoff:
Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.
PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.
Lehrstoff:
Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.
SPORTPSYCHOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.
Lehrstoff:
Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.
ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.
Lehrstoff:
Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.
RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.
Lehrstoff:
Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen, Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.
WETTERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.
Lehrstoff:
Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).
NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.
Lehrstoff:
Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.
GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Skitourenausrüstung.
Lehrstoff:
Beurteilung des Angebots in Bezug auf Funktionalität; richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.
SCHNEE- UND LAWINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen; Wissen um Strategien zur Reduzierung des Restrisikos.
Lehrstoff:
Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen (physikalische Theorien dazu, Einflussfaktoren, etc.); Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; moderne Strategien zur Risikominimierung; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Skitouren.
PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.
Lehrstoff:
Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.
PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Skitourenführens.
Lehrstoff:
Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.
SKITOUREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Risikobewusste und auf die jeweilige Gruppe abgestimmte Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Skitouren. Wissen um die Vorbereitung (Tourenplanung) und Nachbereitung von Skitouren.
Lehrstoff:
Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens; Skitechnik; Geländebeurteilung; Spuranlage; Erkennen von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe in Aufstieg und Abfahrt; Gruppenführung (pädagogisch/psychologisch) in der Praxis; Tourenplanung.
BERGRETTUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen.
Lehrstoff:
Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport).
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten
(vgl. Art. I § 2 Abs. 6).
Anlage C.3
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AUSBILDUNG VON SKILEHRWARTEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrwarten hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Skilehrwartes vertraut zu machen. Skilehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, einen dem österreichischen Skilehrplan entsprechenden Übungsbetrieb im Skilauf im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen
Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der
Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)
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Semester 2. Semester
```
(Gesamt- (Gesamt-
Wochen- ausmaß Wochen- ausmaß bei
stunden bei stunden bei
Einbe- Einbe- Summe
ziehung ziehung
des des
Fernunter- Fernunter-
richtes) richtes)
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ........ 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
```
```
Deutsch ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
```
Lebende
```
Fremdsprache .... 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
```
Politische Bildung
```
und
Organisationslehre - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches
Rechnen ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
Geschichte der
```
Leibesübungen
(des Sports) .... - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)
```
Gerätekunde und
```
Ausrüstung ...... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)
```
Sportbiologie
```
(Funktionelle
Anatomie,
Physiologie und
Gesundheitser-
ziehung ......... 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)
```
Erste Hilfe ..... - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)
```
```
Sportpsychologie
```
und Lebenskunde 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)
```
Pädagogik, Didaktik
```
und Methodik .... 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 3,0 (15,0)
```
Bewegungslehre
```
und Biomechanik 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) 3,5 (17,5)
```
Trainingslehre .. 1,0 (5,0) 2,5 (12,5) 3,5 (17,5)
```
```
Wettkampfbe-
```
stimmungen und
Regelkunde ...... 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)
```
Audiovisuelle
```
Hilfsmittel und
Fachliteratur ... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
Schnee- und
```
Lawinenkunde .... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0)
```
Skilauf und Umwelt 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
```
II. Praxis
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Unterrichtspraxis
```
und Eigenkönnen
im alpinen Skilauf 7,0 (35,0) 8,0 (40,0) 15,0 (75,0)
```
Praktisch-
```
methodische
Übungen ......... 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)
```
```
24,5 (122,5) 24,0 (120,0) 48,5 (242,5)
```
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B. Unterrichtspraxis
Nachweis einer 30tätigen einschlägigen Praxiszeit zwischen dem 1.
und 2. Semester, wobei bis zu 20 Tage bereits vor dem Eintritt in die
Ausbildung erbracht werden können.
C. Freigegenstand
```
Praktikum ....... 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 6,0 (30,0)
```
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden.
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