Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
Änderungshistorie JSON API

Maßeinheiten, nationale und internationale Normung von Bergsportausrüstung; Beurteilung des Angebotes in bezug auf Funktionalität und Preis/Leistungsverhältnis; sachgerechtes Warten der Ausrüstung.

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

16.

Geographie und Naturkunde

Wissen über die Alpen, ihre Entstehung und Besiedlung sowie ihre

Tier- und Pflanzenwelt.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Gliederung der Ostalpen in bezug auf den geologischen Aufbau, Tier- und Pflanzenwelt der Ostalpen; Naturschutz, Umweltschutz.

Einführung in die geographische und naturkundliche Literatur.

17.

Wetterkunde

Wissen um die groben Zusammenhänge des Wetterablaufes.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Wetterelemente (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdruck), Wind, Niederschlag, Frontsysteme (Hoch, Tief), Großwetterlage, typische Alpenwetterlagen; Interpretation der Vorhersagen.

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

18.

Kartenkunde und Orientierung

Wissen um die Grundlagen des Kartenlesens und die Funktion der

künstlichen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Eigenschaften und Gliederung einer Karte, kartographische Gestaltungsmöglichkeiten (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.); Kartenrandangaben (z.B. Gletscherstand); Funktion und Verwendung der künstlichen Orientierungshilfen (Kompaß, Höhenmesser).

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Orientierung unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im winterlichen Hochgebirge; Marschtabelle, Marschskizze, Spezialkarte für Skibergsteigen.

19.

Gletscherkunde

Wissen um Entstehung und Eigenschaften der Gletscher.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Entstehung von Gletschereis, physikalische Eigenschaften des Eises, Gletscherbewegung, spezielle Erscheinungsformen bei Vergletscherungen (z.B. Moränen, Spalten, Tor, Bach, Schliff); Typologie der Gletscher; historische Gletscher.

20.

Schnee- und Lawinenkunde

Wissen um Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um Entstehung, Auslösung und Auswirkungen von Lawinen; Methoden zur Beurteilung der Lawinengefahr.

Lehrstoff:

2.

Semester (4 Wochenstunden)

Entstehung und Ablagerung von Schnee, physikalische Eigenschaften, Umwandlung, Aufbau der Schneedecke; Lawinenbildung (Arten von Lawinen), geländebedingte Faktoren, Zustand der Schneedecke (Einflüsse des Wetters, des Menschen); Beobachtung des Geländes und der sichtbaren Erscheinungsformen der Schneedecke, Schichtprofil, Rutschkeil, Rutschblock, Schnelltests (zB Stocktest, Schaufeltest).

21.

Felsausbildung

3.

Schwierigkeitsgrad.

1.

Semester (6 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens im Felsklettern, Routenfindung, Standplatzwahl; methodische Übungen zum Felsklettern, Aufbau der Sicherungskette im Fels, Klettern in der Seilschaft, Führen im Fels, Abseilen, diverse Rückzugstechniken.

22.

Eisausbildung

Sichere Führungs- und Ausbildungsarbeit im Eis und Schnee im

oberen 3. Schwierigkeitsgrad.

Lehrstoff:

1.

Semester (6 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens im Steigen und Klettern im Eis; Aufbau der Sicherungskette in Schnee und Eis; Gehen, Führen; Ausbilden am Gletscher; spezielle Eisgeräte; Rückzug im Eis, Übungstouren.

23.

Winterausbildung

Beherrschen der Tourenführung und der Unterweisung beim

Winterbergsteigen.

Lehrstoff:

2.

Semester (8 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens im alpinen Skilauf; Maßnahmen zur Vermittlung bei Tourenfindung und Spurenanlage bei Begehung von winterlichen Eisflanken und Felsgraten; praktische Beurteilung der Lawinengefahr.

24.

Praktische Übungen

Wissen und Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung auf das Bergsteigen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Gelenkigkeit, des Gleichgewichts und der Gewandtheit bzw. der koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergspezifische Trainingsprogramme: Dehnungsübungen, Krafttraining, koordinative Schulung.

25.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um die Umsetzung der Grundlagen der Orientierung und der Wetterkunde in die Praxis.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Praktisch-methodische Übungen zur Anwendung der im theoretischen Unterricht erlernten Grundlagen in Orientierung und Wetterkunde.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

26.

Bergrettungsübungen

Umfassendes Beherrschen der behelfsmäßigen Rettungsmethoden.

Lehrstoff:

1.

Semester (5 Wochenstunden)

Selbstrettung, Kameradenrettung, Abtransport, Hubschrauberbergung in Fels, Eis, Firn.

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Wie 1. Semester, aber im winterlichen Hochgebirge; zusätzlich Notbiwak; Arbeit mit Verschüttetensuchgeräten.

Anlage C.6

INSTRUKTORENAUSBILDUNG FÜR HOCHTOUREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Hochtouren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Hochtouren vertraut zu machen. Instruktor für Hochtouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, Personen (Gruppen) bei Bergfahrten – von der Grundschule des Bergsteigens bis zu Touren im vergletscherten Hochgebirge – zu betreuen. Die Aufgabe des Instruktors für Hochtouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

```


```

Stunden

```


```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ............................... 5

```

```

2.

Deutsch ................................ 3

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ..................... 2

```

4.

Rechtliche Grundlagen .................. 3

```

```

5.

Sportbiologie und Erste Hilfe .......... 12

```

```

6.

Trainings- und Bewegungslehre .......... 8

```

```

7.

Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 4

```

```

8.

Sportpsychologie ....................... 10

```

```

9.

Orientierungs- und Kartenkunde ......... 8

```

```

10.

Risikomanagement und Unfallkunde ....... 4

```

```

11.

Wetterkunde ............................ 5

```

```

12.

Naturkunde und Ökologie ................ 5

```

```

13.

Gerätekunde und Ausrüstung ............. 2

```

```

14.

Sicherungstheorie ...................... 4

```

```


```

II. Praxis

```

15.

Praktische Übungen ..................... 6

```

```

16.

Praktisch-methodische Übungen .......... 10

```

```

17.

Hochtouren Fels und Eis ................ 45

```

```

18.

Bergrettungstechnik .................... 18

```

```


```

Summe: 154

```


```

B. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Hochtouren Bedacht zu nehmen.

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5.

SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.

Lehrstoff:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten;

Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation;

Tapeverbände.

Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat;

sportmotorische Tests; Hygiene im Sport; Höhenbergsteigen.

6.

TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.;

Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen;

Grundlagen der Trainingsplanung.

7.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter;

Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens;

Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

9.

ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartographische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser und GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

10.

RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft; Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11.

WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck, Temperatur, Feuchtigkeit);

wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme;

Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz);

Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12.

NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13.

GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Bergsportausrüstung.

Lehrstoff:

Normen für Bergsportausrüstung; Beurteilung des Angebotes in Bezug auf Funktionalität, richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

14.

SICHERUNGSTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine funktionierende Sicherungskette und deren physikalische Gesetzmäßigkeiten; Kriterien für den Einsatz verschiedener Führungstechniken.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Physik (Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Bremskraft); Knoten und Anseilen; Belastbarkeit von Sicherungsmitteln und Fixpunkten in der Sicherungskette; der Bohrhaken; die Einsatzkriterien und die Vor- und Nachteile verschiedener Führungstechniken (zB Seilschaftsklettern, Verkürztes Seil, Kurzes Seil, Seiltransport).

15.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

16.

PRAKTISCH–METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen und Umsetzung von Methoden und Inhalten zum Erlernen, Festigen, Verbessern der für den/die Bergsport/Hochtouren relevanten Wissens- und Könnensbereiche.

Lehrstoff:

Aufbau methodischer Übungsreihen und Übungsbetrieb zu grundlegenden Techniken des Bergsportes (Erlernen, Festigen, Verbessern der Klettertechnik in Fels und Eis; Steigeisengehen; Gehen in weglosem Gelände; Abseilen und Ablassen; Sicherungskette in Fels und Eis).

17.

HOCHTOUREN FELS UND EIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Risikobewusste Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Hochtouren.

Lehrstoff:

Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens in Fels und Eis;

Routenwahl und Routenfindung; Thematik Standortwahl Standplatz;

Standplatzbau und Sicherungskette; Klettern und Gehen in Seilschaft;

Führen auf Hochtouren; Abseilen; Rückzugstechniken;

Standardmaßnahmen; Übungstouren; Problemsituationen und mögliche Lösungsansätze bei Führungstouren.

18.

BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen behelfsmäßiger Rettungstechniken im Fels und das Wissen um organisierte Rettung.

Lehrstoff:

Selbstrettung; Kameradenrettung; Bergung und Abtransport; Helikopterbergung.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.6

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR JUGENDSKIRENNLAUF

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben einer Instruktorin bzw. eines Instruktors für Jugendskirennlauf vertraut zu machen. Instruktorin bzw. Instruktor für Jugendskirennskilauf im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, im Grundlagen- und Aufbautraining des Jugendskirennlaufs zu unterweisen und Jugendliche insbesondere im Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

A. Pflichtgegenstände Gesamtausmaß bei Einbeziehung von Formen des Blended learnings
I. Theorie
1. Religion 2,5
2. Deutsch 2,5
3. Politische Bildung und Organisationslehre 2,5
4. Recht 5,0
5. Geschichte des Sports 2,5
6. Sportbiologie 12,5
7. Sportverletzungen und Maßnahmen 5,0
8. Sportpsychologie 7,5
9. Sportmethodik und Sportpädagogik 10,0
10. Bewegungslehre und Biomechanik 10,0
11. Trainingslehre 20,0
12. Medieneinsatz 2,5
13. Seminar für Fachfragen 15,0
14. Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen 2,5
15. Antidoping 2,5
Zwischensumme 102,5
II. Praxis
16. Praktisch-methodische Übungen 60,0
17. Praktische Übungen 25,0
Zwischensumme 85,0
SUMME 187,5
B. Pflichtpraktikum
Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Übungseinheiten (20,0)
C. Freigegenstände
Aktuelle Fachgebiete (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Erklärung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, dass deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung der Instruktorin bzw. des Instruktors für Jugendskirennlauf Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zur Selbstständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 (Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern) sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

1.

Religion

Siehe Abschnitt IV.

2.

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

Einführung in die Kommunikation mit Jugendlichen.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für sportpolitische Institutionen.

Lehrstoff:

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Recht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

Lehrstoff:

Kennen der Verantwortung und der persönlichen Haftung. Unterscheidung Straf- und Zivilrecht; Versicherungsfragen, usw.

5.

Geschichte des Sports

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte.

6.

Sportbiologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens der Instruktorin bzw. des Instruktors im Schüler- und Jugendsport. Hinweise auf den Leistungssport. Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Hygiene im Sport; Doping: Arten, Auswirkungen.

7.

Sportverletzungen und Maßnahmen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um bei typischen Sportverletzungen adäquate Maßnahmen setzten zu können.

Aufbauend auf einer anerkannten Erste Hilfe Ausbildung, die nicht älter als fünf Jahre ist.

Lehrstoff:

Sofortmaßnahmen bei Verletzungen im Übungsbetrieb.

8.

Sportpsychologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie bei Wettkämpfen.

Lehrstoff:

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

9.

Sportpädagogik und Sportmethodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte.

Erziehungsziele, der Instruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; Organisationsformen; methodische Hilfsmittel.

10.

Bewegungslehre und Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik. Wissen um die Motorik und die Bewegungsentwicklung bei Kindern und Jugendlichen.

Lehrstoff:

Lernen von Bewegungen; Bewegungsbeobachtung und –korrektur; Bewegungsanalysen. Kräfte bei sportartspezifischen Bewegungsabläufen.

11.

Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes sowie um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte.

Lehrstoff:

Leistungsbestimmende Faktoren, funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten, Trainingsziele, inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheit im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration, Testverfahren. Konkrete Maßnahmen für einen spartenspezifischen Übungsbetrieb; Fehlerkorrektur; spartenspezifische Testverfahren.

12.

Medieneinsatz

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

13.

Seminar für Fachfragen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um spartenspezifische Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

Spezielle Themen aus der Sportsparte; Vermitteln von umfassenden Kenntnissen für die Betreuung von Schülern und Jugendlichen in den verschiedenen Situationen (Wettkampf, Training, usw.); Behandeln von speziellen psychologischen Fragen der Sparte; Ausbildung zum Kampfrichter.

14.

Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Pflege der speziellen Geräte (Ausrüstung). Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf.

Lehrstoff:

Zweckmäßige, dem Können angepaßte Ausrüstung, ihre Pflege und Wartung zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit; Grundlagen der Wettkampfbestimmungen.

15.

Antidoping

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gefahren des Dopings. Antidopingbestimmungen und Gesetz.

Lehrstoff:

Information zur Dopingprävention.

16.

Praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb.

Lehrstoff:

Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische Unterrichtsverfahren unter Berücksichtigung der einzelnen Altersstufen; Lehrproben.

17.

Praktische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Unterrichtsformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

Spiele, allgemeines und spezielles Konditionstraining ohne und mit Geräten; Simulierung von typischen Wettkampfsituationen im Techniktraining; Anwendung der Schwungformen in unterschiedlichem Gelände und unterschiedlichen Schneearten sowie im Wettkampf.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung und Anwenden der gelernten Inhalte in der Praxis.

Lehrstoff:

Hospitation und Durchführung von Trainingseinheiten in der Halle und am Schnee.

C. Freigegenstände

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung der Kompetenzen einer Instruktorin bzw. eines Instruktors.

Lehrstoff:

Aktuelle Fachgebiete.

Anlage C.7

```

```

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR ALPIN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Alpin hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes Alpin vertraut zu machen. Lehrwart Alpin im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, Personen im weglosen Gelände, im Fels im Schwierigkeitsgrad +II, in Eispassagen mittlerer Steilheit (30 Grad - 45 Grad) auf Klettersteigen und Gletscherwanderungen zu betreuen und zu führen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte des Sports

```

(des Bergsports) ......... 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung) .... 1,0 (5,0)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

9.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,0 (5,0)

```

10.

Trainingslehre und

```

Bewegungslehre ........... 2,0 (10,0)

```

11.

Tourenplanung ............ 1,0 (5,0)

```

```

12.

Alpine Gefahren und

```

Unfallkunde .............. 1,0 (5,0)

```

13.

Sicherungstheorie ........ 0,5 (2,5)

```

```

14.

Gerätekunde und

```

Ausrüstung ............... 0,5 (2,5)

```

15.

Geographie und Naturkunde 1,0 (5,0)

```

```

16.

Wetterkunde .............. 1,0 (5,0)

```

```

17.

Kartenkunde und Orientierung 1,0 (5,0)

```

```

18.

Gletscherkunde ........... 0,5 (2,5)

```

II. Praxis

```

19.

Praktische Übungen ....... 1,0 (5,0)

```

```

20.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 2,0 (10,0)

```

21.

Felsausbildung ........... 6,0 (30,0)

```

```

22.

Eisausbildung ............ 2,0 (10,0)

```

```

23.

Bergrettungsübungen ...... 3,0 (15,0)

```

```

```

30,5 (152,5)

```

```

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichts durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgbe (Anm.: richtig: Ausgabe) des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Alpin Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum bessern Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Fächern sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.).

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführung in die Buchführung anhand einfacher, facheinschlägiger Beispiele; Kalkulationen, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.

5.

Geschichte des Sports (des Bergsports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte;

die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates;

Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

9.

Padagogik (Anm.: richtig: Pädagogik), Didaktik und Methodik

Wissen über Maßnahmen zur Vermittlung spezieller Inhalte des Bergsteigens.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik;

Erziehungsziele; Persönlichkeitseigenschaften eines Lehrwartes Alpin;

methodische Hilfsmittel zur Informationsübermittlung und zur Erleichterung des motorischen Lernvorganges, grundlegende Voraussetzungen des motorischen Lernvorganges, methodische Maßnahmen auf den einzelnen Lernstufen, Betriebsformen (Stationsbetrieb, Frontalbereich usw.), mentales Training.

10.

Trainingslehre und Bewegungslehre

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und Biomechanik unter besonderer Berücksichtigung des Bergsteigens, Wissen um sportartspezifische Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Physikalische Grundlagen des Bergsteigens (innere und äußere Kräfte, Körperschwerpunkt); Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung, Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale des Bergsteigens und Möglichkeiten zur Verbesserung der Merkmale (Kraft, Ausdauer - Ökonomie, Gelenkigkeit, koordinative Fähigkeit - Gleichgewicht usw.);

Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen;

Grundlagen der Trainingsplanung.

11.

Tourenplanung

Wissen über die Auswahl von Tourenzielen in Fels und Eis in bezug auf alpintechnische Schwierigkeiten. Verhältnisse und Wetterentwicklung.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Dauer, Abänderung/Abbruch/Rückzug, Stützpunkte (Biwak), Anreise/Rückreise, Gestaltung der Ausschreibung/Vorbesprechung, Festlegen der Teilnehmerzahl; Alpinliteratur; Karten; Beurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit und der der Teilnehmer.

12.

Alpine Gefahren und Unfallkunde

Wissen um die Gefahren beim Bergsteigen in Fels und Eis.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Erkennen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahren, die vom Menschen verursacht, die witterungsbedingt, geländebedingt oder materialbedingt sind, Verhalten in Unfallsituationen und bei Unfällen.

13.

Sicherungstheorie

Wissen um die physikalischen Gesetzmäßigkeiten, die in der Sicherungskette wirksam werden.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Belastungsbegriffe (zB Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Fangimpuls); dynamisches Sichern, Belastbarkeit von Zwischensicherungen; Haltekraft von Sicherungsmitteln.

14.

Gerätekunde und Ausrüstung

Wissen um Angebot und um die Funktionalität der speziellen

Bergsportausrüstung.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Maßeinheiten, nationale und internationale Normung von Bergsportausrüstung; Beurteilung des Angebotes in bezug auf Funktionalität und Preis/Leistungsverhältnis; sachgerechtes Warten der Ausrüstung.

15.

Geographie und Naturkunde

Wissen über die Alpen, ihre Entstehung und Besiedlung sowie ihre

Tier- und Pflanzenwelt.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Gliederung der Ostalpen in bezug auf den geologischen Aufbau; Tier- und Pflanzenwelt der Ostalpen; Naturschutz, Umweltschutz. Einführung in die geographische und naturkundliche Literatur.

16.

Wetterkunde

Wissen um die groben Zusammenhänge des Wetterablaufes.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Wetterelemente (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdruck), Wind, Niederschlag, Frontsysteme (Hoch, Tief), Großwetterlage, typische Alpenwetterlagen; Interpretation der Vorhersagen.

17.

Kartenkunde und Orientierung

Wissen um die Grundlagen des Kartenlesens und der Funktion der

künstlichen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Eigenschaften und Gliederung einer Karte, kartographische Gestaltungsmöglichkeiten (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.); Kartenrandangaben (zB Gletscherstand); Funktion und Verwendung der künstlichen Orientierungshilfen (Kompaß, Höhenmesser).

18.

Gletscherkunde

Wissen um Entstehung und Eigenschaften der Gletscher.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entstehung von Gletschereis, physikalische Eigenschaften des Eises, Gletscherbewegung, spezielle Erscheinungsformen bei Vergletscherungen (zB Moränen, Spalten, Tor, Bach, Schliff); Typologie der Gletscher; historische Gletscher.

19.

Praktische Übungen

Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen

körperlichen Vorbereitung auf das Bergsteigen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Gelenkigkeit, des Gleichgewichts und der Gewandtheit bzw. der koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergspezifische Trainingsprogramme: Dehnungsübungen, Krafttraining, koordinative Schulung.

20.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um die Umsetzung der Grundlagen der Orientierung und der Wetterkunde in die Praxis.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Praktisch-methodische Übungen zur Anwendung der im theoretischen Unterricht erlernten Grundlagen in Orientierung und Wetterkunde.

21.

Felsausbildung

2.

Schwierigkeitsgrad.

Verbessern des Eigenkönnens im Felsklettern, Routenfindung, Standplatzwahl; methodische Übungen zum Felsklettern, Aufbau der Sicherungskette im Fels, Klettern in der Seilschaft, Führen im Fels, Abseilen, einfache Rückzugsmethoden.

22.

Eisausbildung

Sichere Ausbildungs- und Führungsarbeit im Begehen von Gletschern,

Schnee und Eisflanken (bis ca. 45 Grad Steilheit).

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Gehen und Steigen in Schnee und Eis; Anwendung der speziellen Eisausrüstung (zB Pickel, Steigeisen); Verbessern des Eigenkönnens; Eckensteintechnik, Stütz- und Ankertechnik, Pickelbremse; Aufbau der Sicherungskette in Schnee und Eis; Führungstechnik auf dem Gletscher und in Schnee- und Eisflanken.

23.

Bergrettungsübungen

Beherrschen einfacher Bergemethoden in Fels, Eis und Schnee.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Selbstrettung, Kameradenrettung, Abtransport, Hubschrauberrettung.

Anlage C.7

INSTRUKTORENAUSBILDUNG FÜR KLETTERN-ALPIN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Klettern-Alpin hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Klettern-Alpin vertraut zu machen. Instruktor für Klettern-Alpin im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, Personen (Gruppen) an natürlichen und künstlichen Kletteranlagen zu betreuen, in weglosem Gelände, auf Klettersteigen und alpinen Kletterrouten zu führen. Die Aufgabe des Instruktors für Klettern-Alpin ist es, selbständige Kletterer mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

```


```

Stunden

```


```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ............................... 5

```

```

2.

Deutsch ................................ 3

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ..................... 2

```

4.

Rechtliche Grundlagen .................. 3

```

```

5.

Sportbiologie und Erste Hilfe .......... 12

```

```

6.

Trainings- und Bewegungslehre .......... 8

```

```

7.

Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 4

```

```

8.

Sportpsychologie ....................... 10

```

```

9.

Orientierungs- und Kartenkunde ......... 6

```

```

10.

Risikomanagement und Unfallkunde ....... 4

```

```

11.

Wetterkunde ............................ 5

```

```

12.

Naturkunde und Ökologie ................ 4

```

```

13.

Gerätekunde und Ausrüstung ............. 4

```

```

14.

Sicherungstheorie ...................... 4

```

```


```

II. Praxis

```

15.

Praktische Übungen ..................... 6

```

```

16.

Praktisch-methodische Übungen .......... 14

```

```

17.

Klettern-Alpin ......................... 45

```

```

18.

Bergrettungstechnik .................... 15

```

```


```

Summe: 154

```


```

B. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Klettern-Alpin Bedacht zu nehmen.

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

b)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

a)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5.

SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.

Lehrstoff:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten;

Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation;

Tapeverbände.

Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat;

sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

6.

TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.;

Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen;

Grundlagen der Trainingsplanung.

7.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter;

Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens;

Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

9.

ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

Eigenschaften und Gliederung einer Karte, kartographische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser und GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

10.

RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft; Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11.

WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung und Interpretation des Wetterberichts.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck, Temperatur, Feuchtigkeit);

wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme;

Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz);

Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12.

NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13.

GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der Bergsportausrüstung.

Lehrstoff:

Normen für Bergsportausrüstung; Beurteilung des Angebotes in Bezug auf Funktionalität, richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

14.

SICHERUNGSTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine funktionierende Sicherungskette und deren physikalische Gesetzmäßigkeiten; Kriterien für den Einsatz verschiedener Führungstechniken.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Physik (Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Bremskraft); Knoten und Anseilen; Belastbarkeit von Sicherungsmitteln und Fixpunkten in der Sicherungskette; der Bohrhaken; die Einsatzkriterien und die Vor- und Nachteile verschiedener Führungstechniken (zB Seilschaftsklettern; Verkürztes Seil, Kurzes Seil, Seiltransport).

15.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

16.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen und Umsetzung von Methoden und Inhalten zum Erlernen, Festigen, Verbessern der für den Bergsport/Klettern relevanten Wissens- und Könnensbereiche.

Lehrstoff:

Aufbau methodischer Übungsreihen und Übungsbetrieb zu grundlegenden Techniken des Bergsportes (Erlernen, Festigen, Verbessern der Klettertechnik im Fels; Gehen in weglosem Gelände; Abseilen und Ablassen; Sicherungskette im Fels).

17.

KLETTERN-ALPIN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Sichere Ausbildungs- und Führungsarbeit auf Kletterrouten.

Lehrstoff:

Sichern und Klettern im Vor- und Nachstieg, Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens im Fels und auf künstlichen Kletteranlagen; Führen im Fels; Queren von Firnfeldern;

Standplatzbau; Sicherungskette; Standardmaßnahmen; Abseilen;

Rückzugstechniken; Problemsituationen und mögliche Lösungsansätze bei Führungstouren.

18.

BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen behelfsmäßiger Rettungstechniken im Fels und das Wissen um organisierte Rettung.

Lehrstoff:

Selbstrettung; Kameradenrettung; Bergung und Abtransport; Helikopterbergung.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.7

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR HOCHTOUREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Hochtouren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Hochtouren vertraut zu machen. Instruktor für Hochtouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, Personen (Gruppen) bei Bergfahrten – von der Grundschule des Bergsteigens bis zu Touren im vergletscherten Hochgebirge – zu betreuen. Die Aufgabe des Instruktors für Hochtouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

Stunden
1. Religion 5
2. Deutsch 3
3. Politische Bildung und Organisationslehre 2
4. Rechtliche Grundlagen 3
5. Sportbiologie und Erste Hilfe 12
6. Trainings- und Bewegungslehre 8
7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 4
8. Sportpsychologie 10
9. Orientierungs- und Kartenkunde 8
10. Risikomanagement und Unfallkunde 4
11. Wetterkunde 5
12. Naturkunde und Ökologie 5
13. Gerätekunde und Ausrüstung 2
14. Sicherungstheorie 4
15. Praktische Übungen 6
16. Praktisch-methodische Übungen 10
17. Hochtouren Fels und Eis 45
18. Bergrettungstechnik 18
Summe: 154
Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Hochtouren Bedacht zu nehmen.

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5.

SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.

Lehrstoff:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände.

Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport; Höhenbergsteigen.

6.

TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

9.

ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartographische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser und GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

10.

RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft; Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11.

WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck, Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12.

NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13.

GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Bergsportausrüstung.

Lehrstoff:

Normen für Bergsportausrüstung; Beurteilung des Angebotes in Bezug auf Funktionalität, richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

14.

SICHERUNGSTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine funktionierende Sicherungskette und deren physikalische Gesetzmäßigkeiten; Kriterien für den Einsatz verschiedener Führungstechniken.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Physik (Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Bremskraft); Knoten und Anseilen; Belastbarkeit von Sicherungsmitteln und Fixpunkten in der Sicherungskette; der Bohrhaken; die Einsatzkriterien und die Vor- und Nachteile verschiedener Führungstechniken (zB Seilschaftsklettern, Verkürztes Seil, Kurzes Seil, Seiltransport).

15.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

16.

PRAKTISCH–METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen und Umsetzung von Methoden und Inhalten zum Erlernen, Festigen, Verbessern der für den/die Bergsport/Hochtouren relevanten Wissens- und Könnensbereiche.

Lehrstoff:

Aufbau methodischer Übungsreihen und Übungsbetrieb zu grundlegenden Techniken des Bergsportes (Erlernen, Festigen, Verbessern der Klettertechnik in Fels und Eis; Steigeisengehen; Gehen in weglosem Gelände; Abseilen und Ablassen; Sicherungskette in Fels und Eis).

17.

HOCHTOUREN FELS UND EIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Risikobewusste Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Hochtouren.

Lehrstoff:

Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens in Fels und Eis; Routenwahl und Routenfindung; Thematik Standortwahl Standplatz; Standplatzbau und Sicherungskette; Klettern und Gehen in Seilschaft; Führen auf Hochtouren; Abseilen; Rückzugstechniken; Standardmaßnahmen; Übungstouren; Problemsituationen und mögliche Lösungsansätze bei Führungstouren.

18.

BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen behelfsmäßiger Rettungstechniken im Fels und das Wissen um organisierte Rettung.

Lehrstoff:

Selbstrettung; Kameradenrettung; Bergung und Abtransport; Helikopterbergung.

Anlage C.8

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LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR WANDERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Wandern hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für Wandern vertraut zu machen. Lehrwart für Wandern im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, Wanderungen auf markierten Wegen oder in weglosem Gelände ohne unmittelbare Absturzgefahr selbständig zu planen und durchzuführen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte der

```

Leibesübungen (des Sports) 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung) .... 1,0 (5,0)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

9.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,0 (5,0)

```

10.

Trainingslehre und

```

Bewegungslehre ........... 2,0 (10,0)

```

11.

Tourenplanung ............ 1,0 (5,0)

```

```

12.

Kartenkunde und

```

Orientierung ............. 1,5 (7,5)

```

13.

Gefahren- und Unfallkunde 1,0 (5,0)

```

```

14.

Wetterkunde .............. 0,5 (2,5)

```

```

15.

Geographie und Naturkunde 1,5 (7,5)

```

II. Praxis

```

16.

Praktische Übungen ....... 2,0 (10,0)

```

```

17.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 7,0 (35,0)

```

```

24,5 (122,5)

```

```

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes für Wandern Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

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