Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
Änderungshistorie JSON API

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführung in die Buchführung anhand einfacher, facheinschlägiger Beispiele, Kalkulationen, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.

5.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte;

die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts. Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um die Hygiene im Sport. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates;

Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen;

Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; Doping:

Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

Planung mit besonderer Berücksichtigung der Aufgabenstellung der Sparte Wandern.

10.

Trainingslehre und Bewegungslehre

Wissen über spartenspezifische Bewegungsabläufe und über leistungsbestimmende Merkmale des Wanderns. Wissen über biologische Anpassungsvorgänge durch Wandern.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Grundlage der Bewegungssteuerung (Koordination), psychische Einflüsse auf die Koordination; Bewegungsökonomie und Rhythmus;

sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinative Fähigkeiten), Grundlagen der motorischen Entwicklung;

Grundsätze der Trainingsbelastung, Belastungsmethoden; Möglichkeiten zur Verbesserung der motorischen Eigenschaften; spezielle Probleme der Vorbereitung auf Wanderungen; Leistungskontrollen im Ausdauerbereich.

11.

Tourenplanung:

Wissen über die Festlegung von Wanderzielen unter Berücksichtigung der Entscheidungshilfen, der Qualifikation und der Voraussetzungen der Teilnehmer. Wissen um Angebot und Funktionalität der speziellen Wanderausrüstung.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Beurteilung von Wanderungen in bezug auf Dauer, Gefahren, Gestaltungsmöglichkeiten, Abbruch/Änderungen, Stützpunkte/Meldestellen, An- und Rückreise.

Verwendung von Alpinliteratur, Kartenmaterial, Auskünften;

Beurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit und der der Teilnehmer;

wanderadäquate Ausrüstung und Geräte.

Gestaltung einer Vorbesprechung bzw. Erstellung einer Ausschreibung.

12.

Kartenkunde und Orientierung

Wissen um die Grundlagen des Kartenlesens und der Funktion der

künstlichen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Eigenschaften und Gliederung einer Karte (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.). Funktion und Verwendung der künstlichen Orientierungshilfen (Kompaß, Höhenmesser); Übungen im Kartenlesen.

13.

Gefahren- und Unfallkunde

Wissen um Gefahren beim Wandern, um das Verhalten in Unfallsituationen und um die Analyse der unfallkundlichen Forschungstätigkeit.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Erkennen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahren, die vom Menschen verursacht, die witterungsbedingt und geländebedingt sind. Verhalten in Unfallsituationen, rechtliche Verantwortung des Gruppenleiters; Erhebung von Unfällen, statistische Auswertung und Unfallanalyse.

14.

Wetterkunde

Wissen um die groben Zusammenhänge des Wetterablaufes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Wetterelemente (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdruck), Wind, Niederschlag, Frontsysteme (Hoch, Tief), Großwetterlage, typische Alpenwetterlagen, Interpretation der Vorhersagen.

15.

Geographie und Naturkunde

Wissen über die Entstehung, Besiedlung und Erschließung der Alpen und über ausgewählte Inhalte der Tier- und Pflanzenkunde.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Gliederung der Ostalpen in bezug auf den geologischen Aufbau; Beispiele aus der Besiedlungsgeschichte; Auswirkungen des Alpentourismus aus geographischer Sicht; Umfang mit geographischer Literatur.

Erkennen von Pflanzen und Tieren (Tierspuren); Naturschutz, Umweltschutz.

16.

Praktische Übungen

Sicheres Gehen auf Wegen, Steigen und im weglosen Gelände, richtiges Verhalten beim Ausgleiten; allgemeine Körpergrundausbildung.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Gehen auf weichem und hartem Untergrund.

Verhalten bei Ausgleiten (auf Gras, Schnee); Inhalte und Trainingsmethoden zur Verbesserung der motorischen Ausdauer; ausgewählte Übungen zur Verbesserung der Beweglichkeit und der Kraft (Hauptbeanspruchungsmuskulatur); Möglichkeiten zur Kontrolle des Trainingszustandes.

17.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um das Umsetzen der in der Theorie erarbeiteten Gestaltungsmöglichkeiten von Wanderungen in die Praxis.

Lehrstoff:

(7 Wochenstunden)

Übungen zur Kartenkunde und Orientierung (Vergleich Karte/Gelände), Wetterbeobachtung, Gestaltung von Übungswanderungen mit inhaltlichen Schwerpunkten (zB Pflanzenkunde, Geologie, Kunstgeschichte, Heimatkunde), Gefahrenbeobachtung, Beurteilung und Besprechung in Hinblick auf Absturzgefahr; Tourenplanung und Tourenführung in der Praxis.

Anlage C.8.1

INSTRUKTORENAUSBILDUNG FÜR WANDERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Wandern hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Wandern vertraut zu machen. Instruktor für Wandern im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, Wanderungen auf markierten Wegen oder in weglosem Gelände ohne unmittelbare Absturzgefahr selbständig zu planen und zu leiten.

Die Aufgabe des Instruktors für Wandern ist es, selbständige Wanderer mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

```


```

Stunden

```


```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ............................... 5

```

```

2.

Deutsch ................................ 3

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ..................... 2

```

4.

Rechtliche Grundlagen .................. 3

```

```

5.

Sportbiologie und Erste Hilfe .......... 12

```

```

6.

Trainings- und Bewegungslehre .......... 10

```

```

7.

Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 4

```

```

8.

Sportpsychologie ....................... 10

```

```

9.

Orientierungs- und Kartenkunde ......... 8

```

```

10.

Risikomanagement und Unfallkunde ....... 3

```

```

11.

Wetterkunde ............................ 5

```

```

12.

Naturkunde und Ökologie ................ 8

```

```

13.

Gerätekunde und Ausrüstung ............. 2

```

```


```

II. Praxis

```

14.

Praktische Übungen ..................... 10

```

```

15.

Praktisch-methodische Übungen .......... 10

```

```

16.

Wandern ................................ 30

```

```


```

Summe: 125

```


```

B. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Wandern Bedacht zu nehmen.

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5.

SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.

Lehrstoff:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten;

Wundversorgung, Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation;

Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf;

Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb;

Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

6.

TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre unter besonderer Berücksichtigung des Skitourengehens; Wissen um sportartspezifische Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale bei Skitouren und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes

Lehrstoff:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

9.

ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und der Funktionalität der technischen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

Eigenschaften und Gliederung einer Karte (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.); Funktion und Verwendung der technischen Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Übungen im Kartenlesen.

10.

RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11.

WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck, Temperatur, Feuchtigkeit);

wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme;

Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz);

Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12.

NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13.

GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Ausrüstung für das Wandern.

Lehrstoff:

Bekleidung (Schichtenprinzip), Schuhe, Stöcke, Rucksäcke.

14.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

15.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgaben:

Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Wanderns.

Lehrstoff:

Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.

16.

WANDERN

Bildungs- und Lehraufgaben:

Wissen um die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wanderungen.

Lehrstoff:

Tourenplanung mit Soll/Ist-Vergleich, Führen und Ausbilden im Gelände, situationsspezifische und meteorologische Gegebenheiten; Ausschreibungskriterien (Leistungsfähigkeit, Anzahl der Teilnehmer, Ausrüstungslisten etc.).

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 2 Abs. 6):

1.9.2004 (1. Semester)

1.2.2005 (2. Semester)

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.8.2

INSTRUKTORENAUSBILDUNG FÜR WINTERWANDERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Winterwandern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Winterwandern vertraut zu machen. Instruktor für Winterwandern im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, Wanderungen auf markierten Routen oder in weglosem Gelände ohne unmittelbare Absturzgefahr auch unter Zuhilfenahme von Schneeschuhen selbständig zu planen und zu leiten.

Die Aufgabe des Instruktors für Winterwandern ist es, selbständige Wanderer mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

```


```

```

1.

Semester 2. Semester Summe

```

```


```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ................... 5 - 5

```

```

2.

Deutsch .................... 3 - 3

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ......... 2 - 2

```

4.

Rechtliche Grundlagen ...... 3 - 3

```

```

5.

Sportbiologie und Erste

```

Hilfe ...................... 12 3 15

```

6.

Trainings- und

```

Bewegungslehre ............. 10 - 10

```

7.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................... 4 2 6

```

8.

Sportpsychologie ........... 10 2 12

```

```

9.

Orientierungs- und

```

Kartenkunde ................ 8 2 10

```

10.

Risikomanagement und

```

Unfallkunde ................ 3 2 5

```

11.

Wetterkunde ................ 5 2 7

```

```

12.

Naturkunde und Ökologie .... 8 - 8

```

```

13.

Gerätekunde und Ausrüstung . 2 2 4

```

```

14.

Schnee- und Lawinenkunde ... - 5 5

```

```


```

II. Praxis

```

15.

Praktische Übungen ......... 10 - 10

```

```

16.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................... 10 5 15

```

17.

Winterwandern .............. 30 20 50

```

```

18.

Bergrettungstechnik ........ - 5 5

```

```


```

Summe: 125 50 175

```


```

B. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im

Ausmaß von ................. 10 10 20

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Winterwandern Bedacht zu nehmen.

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5.

SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe.Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten;

Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation;

Tapeverbände.

Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat;

sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns.

6.

TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre unter besonderer Berücksichtigung des Skitourengehens; Wissen um sportartspezifische Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale bei Skitouren und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes

Lehrstoff:

1.

Semester:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können.

Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des 1. Semesters unter Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns.

9.

ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Eigenschaften und Gliederung einer Karte (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.). Funktion und Verwendung der technischen Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Übungen im Kartenlesen.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um das Erkennen von Routenmöglichkeiten für das Winterwandern aus der Karte.

10.

RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft; Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um die speziellen Gefahrenbereiche beim Winterwandern (Lawinengefahr, Abrutschgefahr, etc.).

11.

WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit);

wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme;

Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz);

Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um besondere Aspekte des Winters.

12.

NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13.

GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Ausrüstung für das Winterwandern.

Lehrstoff:

1.

Semester:

2.

Semester:

Aufbau, Einsatzbereiche, Vor- und Nachteile verschiedener Schneeschuhmodelle (in Verbindung mit Schuhen und Bindungen); Aufbau und Funktion von Verschüttetensuchgeräten, Sonden und Schaufeln.

14.

SCHNEE- UND LAWINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen; Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Winterwanderungen.

15.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

16.

PRAKTISCH–METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Wanderns.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns und der dabei verwendeten Sportgeräte (Schneeschuhe).

17.

WINTERWANDERN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wanderungen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Tourenplanung mit Soll/Ist-Vergleich, Führen und Ausbilden im Gelände, situationsspezifische und meteorologische Gegebenheiten; Ausschreibungskriterien (Leistungsfähigkeit, Anzahl, Ausrüstungslisten etc.).

2.

Semester:

Geländebeurteilung im Winter; Spuranlage; Erkennen und Meiden von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe.

18.

BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport).

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.8

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR KLETTERN-ALPIN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Klettern-Alpin hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Klettern-Alpin vertraut zu machen. Instruktor für Klettern-Alpin im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, Personen (Gruppen) an natürlichen und künstlichen Kletteranlagen zu betreuen, in weglosem Gelände, auf Klettersteigen und alpinen Kletterrouten zu führen. Die Aufgabe des Instruktors für Klettern-Alpin ist es, selbständige Kletterer mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

Stunden
1. Religion 5
2. Deutsch 3
3. Politische Bildung und Organisationslehre 2
4. Rechtliche Grundlagen 3
5. Sportbiologie und Erste Hilfe 12
6. Trainings- und Bewegungslehre 8
7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 4
8. Sportpsychologie 10
9. Orientierungs- und Kartenkunde 6
10. Risikomanagement und Unfallkunde 4
11. Wetterkunde 5
12. Naturkunde und Ökologie 4
13. Gerätekunde und Ausrüstung 4
14. Sicherungstheorie 4
15. Praktische Übungen 6
16. Praktisch-methodische Übungen 14
17. Klettern-Alpin 45
18. Bergrettungstechnik 15
Summe: 154
Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Klettern-Alpin Bedacht zu nehmen.

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

b)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

a)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5.

SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.

Lehrstoff:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände.

Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

6.

TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

9.

ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

Eigenschaften und Gliederung einer Karte, kartographische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser und GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

10.

RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft; Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11.

WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung und Interpretation des Wetterberichts.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck, Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12.

NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13.

GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der Bergsportausrüstung.

Lehrstoff:

Normen für Bergsportausrüstung; Beurteilung des Angebotes in Bezug auf Funktionalität, richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

14.

SICHERUNGSTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine funktionierende Sicherungskette und deren physikalische Gesetzmäßigkeiten; Kriterien für den Einsatz verschiedener Führungstechniken.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Physik (Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Bremskraft); Knoten und Anseilen; Belastbarkeit von Sicherungsmitteln und Fixpunkten in der Sicherungskette; der Bohrhaken; die Einsatzkriterien und die Vor- und Nachteile verschiedener Führungstechniken (zB Seilschaftsklettern; Verkürztes Seil, Kurzes Seil, Seiltransport).

15.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

16.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen und Umsetzung von Methoden und Inhalten zum Erlernen, Festigen, Verbessern der für den Bergsport/Klettern relevanten Wissens- und Könnensbereiche.

Lehrstoff:

Aufbau methodischer Übungsreihen und Übungsbetrieb zu grundlegenden Techniken des Bergsportes (Erlernen, Festigen, Verbessern der Klettertechnik im Fels; Gehen in weglosem Gelände; Abseilen und Ablassen; Sicherungskette im Fels).

17.

KLETTERN-ALPIN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Sichere Ausbildungs- und Führungsarbeit auf Kletterrouten.

Lehrstoff:

Sichern und Klettern im Vor- und Nachstieg, Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens im Fels und auf künstlichen Kletteranlagen; Führen im Fels; Queren von Firnfeldern; Standplatzbau; Sicherungskette; Standardmaßnahmen; Abseilen; Rückzugstechniken; Problemsituationen und mögliche Lösungsansätze bei Führungstouren.

18.

BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen behelfsmäßiger Rettungstechniken im Fels und das Wissen um organisierte Rettung.

Lehrstoff:

Selbstrettung; Kameradenrettung; Bergung und Abtransport; Helikopterbergung.

Anlage C.9

```

```

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR SPORTSCHIESSEN/GEWEHR

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für Sportschießen/Gewehr vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenzahl der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte der

```

Leibesübungen (des Sports) 0,5 (2,5)

```

6.

Waffen- und Gerätekunde .. 1,0 (5,0)

```

```

7.

Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)

```

```

8.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung ..... 3,0 (15,0)

```

9.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

10.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

11.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,5 (7,5)

```

12.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 1,5 (7,5)

```

13.

Trainingslehre ........... 4,0 (20,0)

```

```

14.

Wettkampfbestimmungen und

```

Regelkunde ............... 2,0 (10,0)

```

15.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

16.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

17.

Praktische Übungen ....... 5,0 (25,0)

```

```

18.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 6,0 (30,0)

```

```

32,0 (160,0)

```

```

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes

ist in jeder Disziplin des

Sportschießens/Gewehr der

Nachweis des Eigenkönnens

durch entsprechende

Mindestleistungen zu

erbringen ................... 4,0 (20,0)

C. Freigegenstand

Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Analge A.1) (Anm.: richtig: Anlage)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄDNE

(Anm: richtig: UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE),

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Veständnis (Anm.: richtig: Verständnis) für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Wissen um die Führung eines Schützenverbandes und Schützenvereines.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführung in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele; abrechnung (Anm.: richtig: Abrechnung) von Lehrgängen, Kursen, Wettkämpfen usw. mit den zuständigen Institutionen (Fachverband, Dachverband, Sporttoto, Behörden usw.).

5.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Wissen um die historischen Grundlagen des Sports mit Schwerpunkt auf Geschichte und Aufbau des Österreichischen Schützenbundes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports im allgemeinen; Geschichte und Entwicklung des Schießsports sowie Aufbau und historische Entwicklung des Österreichischen Schützenbundes.

6.

Waffen- und Gerätekunde

Wissen um Funktion, Handhabung und Pflege der für Sportschießen verwendeten Gewehre, Munition und diversen Ausrüstungen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Funktion und Handhabung verschiedener Sportgewehre und Munition mit besonderer Berücksichtigung aller Sicherheitsmaßnahmen und gesetzlichen Vorschriften.

Richtige Pflege von Gewehren, Munition und der für Gewehrschießen erforderlichen Ausrüstung (Fernrohre, Schießkleidung, diverses Zubehör).

7.

Sportstättenbau

Wissen um die Gestaltung von Schießständen für

Sportschießen/Gewehr.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundlegende Forderungen für Planung und Einrichtung von Schießständen für das Sportschießen/Gewehr; Unterschiede in der Planung von Anlagen für verschiedene Disziplinen (Luftgewehr 10 m, Kleinkaliber-Gewehr 50 m und laufende Scheibe 50 m); Platz und Raumbedarf bei Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften und der durch das Reglement gegebenen Maße; zweckmäßige Anordnung der erforderlichen Nebenräume und -anlagen.

8.

Sportbiologie

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Besondere Beanspruchung des menschlichen Skelettes und Stützapparates sowie einzelner Sinnesorgane (Auge, Gleichgewichtssinn) in den verschiedenen Disziplinen des Gewehrschießens.

Spezielle Erfordernisse des Schießsports/Gewehr wie Ausbildung von Muskelgefühl in den einzelnen Disziplinen; Bedeutung des Kreislaufes und der damit zusammenhängenden allgemeinen Kondition; richtiges Atmen in Verbindung mit dem Zielvorgang; Koordinierung geistiger und körperlicher Aufgaben bis zur Automatisierung des Abzugsvorganges als „angelernte Reflexbewegung''. Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

9.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwenig (Anm.: richtig: notwendig) sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

10.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

11.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtig Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jungendlichen (Anm.: richtig: Jugendlichen).

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Ziele der Erziehung, Faktoren und Methoden des Unterrichtes; erzieherische Ziele des Schießsports mit besonderer Betonung der in diesem Sport erforderlichen Selbstbeherrschung.

Unterrichtsgestaltung mit Berücksichtigung verschiedener Leistungsgruppen in den einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr. Für den Unterricht in den einzelnen Disziplinen optimale Gruppenstärke und deren Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren; methodische Hilfsmittel.

12.

Bewegungslehre und Biomechanik

Verstehen der Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung der in verschiedenen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr wichtigen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Allgemeine sportmotorische Prinzipien und Grundeigenschaften; Anwendung der Kenntnisse aus der allgemeinen Bewegungslehre und Biomechanik für die Erfordernisse des Sportschießens/Gewehr; im Sportschießen/Gewehr notwendige Feinkoordination von Bewegungsabläufen mit dem Ziel der Automatisierung derselben.

13.

Trainingslehre

Verstehen der einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr und

ihrer Trainingsarten.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Mittel zur Entwicklung des Trainingszustandes; Trainingsprinzipien; Trainingsplanung und -gestaltung für die einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr mit besonderer Berücksichtigung von:

a)

Lang-, mittel- und kurzfristiger Trainingsplanung

b)

Phasen des Trainingsaufbaues innerhalb einer Saison unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen und speziellen Konditionstrainings

c)

Varianten des Trockentrainings zum Erlernen verschiedener schießtechnischer Abläufe

d)

Mentales Training und Übungen zur Verbesserung der Konzentrationfähigkeit (Anm.: richtig: Konzentrationsfähigkeit)

e)

Trainings- und Leistungskontrolle am Schießstand mit Festlegung eines dem Leistungsstandard angepaßten Trainingszieles.

14.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

15.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

16.

Seminar für Fachfragen

17.

Praktische Übungen

18.

Praktisch-methodische Übungen

B. PFLICHTPRAKTIKUM

Zum Außerkrafttreten vgl. Art. I § 2 Abs. 8.

Anlage C.9

```

```

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR SPORTSCHIESSEN/GEWEHR

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für Sportschießen/Gewehr vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenzahl der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte von Bewegung

```

und Sport ................ 0,5 (2,5)

```

6.

Waffen- und Gerätekunde .. 1,0 (5,0)

```

```

7.

Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)

```

```

8.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung ..... 3,0 (15,0)

```

9.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

10.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

11.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,5 (7,5)

```

12.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 1,5 (7,5)

```

13.

Trainingslehre ........... 4,0 (20,0)

```

```

14.

Wettkampfbestimmungen und

```

Regelkunde ............... 2,0 (10,0)

```

15.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

16.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

17.

Praktische Übungen ....... 5,0 (25,0)

```

```

18.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 6,0 (30,0)

```

```

32,0 (160,0)

```

```

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes

ist in jeder Disziplin des

Sportschießens/Gewehr der

Nachweis des Eigenkönnens

durch entsprechende

Mindestleistungen zu

erbringen ................... 4,0 (20,0)

C. Freigegenstand

Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Analge A.1) (Anm.: richtig: Anlage)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄDNE

(Anm: richtig: UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE),

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Veständnis (Anm.: richtig: Verständnis) für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Wissen um die Führung eines Schützenverbandes und Schützenvereines.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführung in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele; abrechnung (Anm.: richtig: Abrechnung) von Lehrgängen, Kursen, Wettkämpfen usw. mit den zuständigen Institutionen (Fachverband, Dachverband, Sporttoto, Behörden usw.).

5.

Geschichte von Bewegung und Sport

Wissen um die historischen Grundlagen des Sports mit Schwerpunkt auf Geschichte und Aufbau des Österreichischen Schützenbundes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports im allgemeinen; Geschichte und Entwicklung des Schießsports sowie Aufbau und historische Entwicklung des Österreichischen Schützenbundes.

6.

Waffen- und Gerätekunde

Wissen um Funktion, Handhabung und Pflege der für Sportschießen verwendeten Gewehre, Munition und diversen Ausrüstungen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Funktion und Handhabung verschiedener Sportgewehre und Munition mit besonderer Berücksichtigung aller Sicherheitsmaßnahmen und gesetzlichen Vorschriften.

Richtige Pflege von Gewehren, Munition und der für Gewehrschießen erforderlichen Ausrüstung (Fernrohre, Schießkleidung, diverses Zubehör).

7.

Sportstättenbau

Wissen um die Gestaltung von Schießständen für

Sportschießen/Gewehr.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundlegende Forderungen für Planung und Einrichtung von Schießständen für das Sportschießen/Gewehr; Unterschiede in der Planung von Anlagen für verschiedene Disziplinen (Luftgewehr 10 m, Kleinkaliber-Gewehr 50 m und laufende Scheibe 50 m); Platz und Raumbedarf bei Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften und der durch das Reglement gegebenen Maße; zweckmäßige Anordnung der erforderlichen Nebenräume und -anlagen.

8.

Sportbiologie

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Besondere Beanspruchung des menschlichen Skelettes und Stützapparates sowie einzelner Sinnesorgane (Auge, Gleichgewichtssinn) in den verschiedenen Disziplinen des Gewehrschießens.

Spezielle Erfordernisse des Schießsports/Gewehr wie Ausbildung von Muskelgefühl in den einzelnen Disziplinen; Bedeutung des Kreislaufes und der damit zusammenhängenden allgemeinen Kondition; richtiges Atmen in Verbindung mit dem Zielvorgang; Koordinierung geistiger und körperlicher Aufgaben bis zur Automatisierung des Abzugsvorganges als „angelernte Reflexbewegung”. Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

9.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwenig (Anm.: richtig: notwendig) sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

10.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

11.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtig Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jungendlichen (Anm.: richtig: Jugendlichen).

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Ziele der Erziehung, Faktoren und Methoden des Unterrichtes; erzieherische Ziele des Schießsports mit besonderer Betonung der in diesem Sport erforderlichen Selbstbeherrschung.

Unterrichtsgestaltung mit Berücksichtigung verschiedener Leistungsgruppen in den einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr. Für den Unterricht in den einzelnen Disziplinen optimale Gruppenstärke und deren Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren; methodische Hilfsmittel.

12.

Bewegungslehre und Biomechanik

Verstehen der Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung der in verschiedenen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr wichtigen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Allgemeine sportmotorische Prinzipien und Grundeigenschaften; Anwendung der Kenntnisse aus der allgemeinen Bewegungslehre und Biomechanik für die Erfordernisse des Sportschießens/Gewehr; im Sportschießen/Gewehr notwendige Feinkoordination von Bewegungsabläufen mit dem Ziel der Automatisierung derselben.

13.

Trainingslehre

Verstehen der einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr und

ihrer Trainingsarten.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Mittel zur Entwicklung des Trainingszustandes; Trainingsprinzipien; Trainingsplanung und -gestaltung für die einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr mit besonderer Berücksichtigung von:

a)

Lang-, mittel- und kurzfristiger Trainingsplanung

b)

Phasen des Trainingsaufbaues innerhalb einer Saison unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen und speziellen Konditionstrainings

c)

Varianten des Trockentrainings zum Erlernen verschiedener schießtechnischer Abläufe

d)

Mentales Training und Übungen zur Verbesserung der Konzentrationfähigkeit (Anm.: richtig: Konzentrationsfähigkeit)

e)

Trainings- und Leistungskontrolle am Schießstand mit Festlegung eines dem Leistungsstandard angepaßten Trainingszieles.

14.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

15.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

16.

Seminar für Fachfragen

17.

Praktische Übungen

18.

Praktisch-methodische Übungen

B. PFLICHTPRAKTIKUM

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.9

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR WANDERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Wandern hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Wandern vertraut zu machen. Instruktor für Wandern im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, Wanderungen auf markierten Wegen oder in weglosem Gelände ohne unmittelbare Absturzgefahr selbständig zu planen und zu leiten.

Die Aufgabe des Instruktors für Wandern ist es, selbständige Wanderer mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

Stunden
1. Religion 5
2. Deutsch 3
3. Politische Bildung und Organisationslehre 2
4. Rechtliche Grundlagen 3
5. Sportbiologie und Erste Hilfe 12
6. Trainings- und Bewegungslehre 10
7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 4
8. Sportpsychologie 10
9. Orientierungs- und Kartenkunde 8
10. Risikomanagement und Unfallkunde 3
11. Wetterkunde 5
12. Naturkunde und Ökologie 8
13. Gerätekunde und Ausrüstung 2
14. Praktische Übungen 10
15. Praktisch-methodische Übungen 10
16. Wandern 30
Summe: 125
Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Wandern Bedacht zu nehmen.

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