Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
Änderungshistorie JSON API

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5.

SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.

Lehrstoff:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung, Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

6.

TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre unter besonderer Berücksichtigung des Skitourengehens; Wissen um sportartspezifische Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale bei Skitouren und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes

Lehrstoff:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

9.

ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und der Funktionalität der technischen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

Eigenschaften und Gliederung einer Karte (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.); Funktion und Verwendung der technischen Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Übungen im Kartenlesen.

10.

RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11.

WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck, Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12.

NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13.

GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Ausrüstung für das Wandern.

Lehrstoff:

Bekleidung (Schichtenprinzip), Schuhe, Stöcke, Rucksäcke.

14.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

15.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgaben:

Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Wanderns.

Lehrstoff:

Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.

16.

WANDERN

Bildungs- und Lehraufgaben:

Wissen um die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wanderungen.

Lehrstoff:

Tourenplanung mit Soll/Ist-Vergleich, Führen und Ausbilden im Gelände, situationsspezifische und meteorologische Gegebenheiten; Ausschreibungskriterien (Leistungsfähigkeit, Anzahl der Teilnehmer, Ausrüstungslisten etc.).

Anlage C.10

```

```

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR SPORTSCHIESSEN/PISTOLE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Pistole hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für Sportschießen/Pistole vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenzahl der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte der

```

Leibesübungen (des Sports) 0,5 (2,5)

```

6.

Waffen- und Gerätekunde .. 1,0 (5,0)

```

```

7.

Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)

```

```

8.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung ..... 3,0 (15,0)

```

9.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

10.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

11.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,5 (7,5)

```

12.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 1,5 (7,5)

```

13.

Trainingslehre ........... 4,0 (20,0)

```

```

14.

Wettkampfbestimmungen und

```

Regelkunde ............... 2,0 (10,0)

```

15.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

16.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

17.

Praktische Übungen ....... 5,0 (25,0)

```

```

18.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 6,0 (30,0)

```

```

32,0 (160,0)

```

```

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes

ist in jeder Disziplin des

Sportschießens/Pistole der

Nachweis des Eigenkönnens

durch entsprechende

Mindestleistungen zu

erbringen ................... 4,0 (20,0)

C. Freigegenstand

Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

Gegenstände 2-18 sowie Pflichtpraktikum wie Anlage C.9, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportschießen/Pistole.

Zum Außerkrafttreten vgl. Art. I § 2 Abs. 8.

Anlage C.10

```

```

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR SPORTSCHIESSEN/PISTOLE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Pistole hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für Sportschießen/Pistole vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenzahl der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte von Bewegung

```

und Sport ................ 0,5 (2,5)

```

6.

Waffen- und Gerätekunde .. 1,0 (5,0)

```

```

7.

Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)

```

```

8.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung ..... 3,0 (15,0)

```

9.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

10.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

11.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,5 (7,5)

```

12.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 1,5 (7,5)

```

13.

Trainingslehre ........... 4,0 (20,0)

```

```

14.

Wettkampfbestimmungen und

```

Regelkunde ............... 2,0 (10,0)

```

15.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

16.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

17.

Praktische Übungen ....... 5,0 (25,0)

```

```

18.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 6,0 (30,0)

```

```

32,0 (160,0)

```

```

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes

ist in jeder Disziplin des

Sportschießens/Pistole der

Nachweis des Eigenkönnens

durch entsprechende

Mindestleistungen zu

erbringen ................... 4,0 (20,0)

C. Freigegenstand

Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

Gegenstände 2-18 sowie Pflichtpraktikum wie Anlage C.9, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportschießen/Pistole.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.10

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR WINTERWANDERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Winterwandern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Winterwandern vertraut zu machen. Instruktor für Winterwandern im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, Wanderungen auf markierten Routen oder in weglosem Gelände ohne unmittelbare Absturzgefahr auch unter Zuhilfenahme von Schneeschuhen selbständig zu planen und zu leiten.

Die Aufgabe des Instruktors für Winterwandern ist es, selbständige Wanderer mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

1. Semester 2. Semester Summe
1. Religion 5 - 5
2. Deutsch 3 - 3
3. Politische Bildung und Organisationslehre 2 - 2
4. Rechtliche Grundlagen 3 - 3
5. Sportbiologie und Erste Hilfe 12 3 15
6. Trainings- und Bewegungslehre 10 - 10
7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 4 2 6
8. Sportpsychologie 10 2 12
9. Orientierungs- und Kartenkunde 8 2 10
10. Risikomanagement und Unfallkunde 3 2 5
11. Wetterkunde 5 2 7
12. Naturkunde und Ökologie 8 - 8
13. Gerätekunde und Ausrüstung 2 2 4
14. Schnee- und Lawinenkunde - 5 5
15. Praktische Übungen 10 - 10
16. Praktisch-methodische Übungen 10 5 15
17. Winterwandern 30 20 50
18. Bergrettungstechnik - 5 5
Summe: 125 50 175
Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 10 20

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Winterwandern Bedacht zu nehmen.

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5.

SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe.Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände.

Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns.

6.

TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre unter besonderer Berücksichtigung des Skitourengehens; Wissen um sportartspezifische Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

1.Semester:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale bei Skitouren und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes

Lehrstoff:

1.

Semester:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können.

Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des 1. Semesters unter Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns.

9.

ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Eigenschaften und Gliederung einer Karte (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.). Funktion und Verwendung der technischen Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Übungen im Kartenlesen.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um das Erkennen von Routenmöglichkeiten für das Winterwandern aus der Karte.

10.

RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft; Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um die speziellen Gefahrenbereiche beim Winterwandern (Lawinengefahr, Abrutschgefahr, etc.).

11.

WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um besondere Aspekte des Winters.

12.

NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13.

GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Ausrüstung für das Winterwandern.

Lehrstoff:

1.

Semester:

2.

Semester:

Aufbau, Einsatzbereiche, Vor- und Nachteile verschiedener Schneeschuhmodelle (in Verbindung mit Schuhen und Bindungen); Aufbau und Funktion von Verschüttetensuchgeräten, Sonden und Schaufeln.

14.

SCHNEE- UND LAWINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen; Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Winterwanderungen.

15.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

16.

PRAKTISCH–METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Wanderns.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns und der dabei verwendeten Sportgeräte (Schneeschuhe).

17.

WINTERWANDERN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wanderungen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Tourenplanung mit Soll/Ist-Vergleich, Führen und Ausbilden im Gelände, situationsspezifische und meteorologische Gegebenheiten; Ausschreibungskriterien (Leistungsfähigkeit, Anzahl, Ausrüstungslisten etc.).

2.

Semester:

Geländebeurteilung im Winter; Spuranlage; Erkennen und Meiden von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe.

18.

BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport).

Anlage C.11

```

```

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR HOCKEY, KUNSTSCHWIMMEN, RUDERN,

SPORTKEGELN, KINDERTURNEN UND BOGENSCHIESSEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrwarteausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse in den oben genannten Sparten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte der

```

Leibesübungen (des Sports) 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung ..... 2,0 (10,0)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

9.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,0 (5,0)

```

10.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 1,0 (5,0)

```

11.

Trainingslehre ........... 3,0 (15,0)

```

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

13.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

```

```

14.

Gerätekunde und

```

Wettkampfbestimmungen .... 0,5 (2,5)

II. Praxis

```

15.

Praktische Übungen ....... 3,0 (15,0)

```

```

16.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 4,0 (20,0)

```

```

22,0 (110,0)

```

```

B. Pflichtpraktikum

```

17.

Außerhalb des

```

Unterrichtes im Ausmaß

von 20 Übungsstunden ... 4,0 (20,0)

C. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten, Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte;

die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport, Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; mit Hinweisen

auf die Sparte;

Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

10.

Bewegungslehre und Biomechanik

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und Sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

11.

Trainingslehre

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportsparten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining - Belastungsfähigkeit von Kindern; Jugendlichen und Erwachsenen;

kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik - Tests;

Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten); Trainingsgrundsätze, -belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), -planung, -kontrolle, Übertraining - Überforderung - Überkompensation;

Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung;

Regenerative Maßnahmen.

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis,

spartenspezifische Fachliteratur.

13.

Seminare für Fachfragen

Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf

die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen.

14.

Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie um Verwendung und Pflege der Geräte der Sparte.

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf

taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe.

15.

Praktische Übungen

Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb.

16.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden

Übungsbetrieb.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische

Unterrichtsverfahren; Lehrproben.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sparte.

Anlage C.11

```

```

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR HOCKEY, KUNSTSCHWIMMEN, RUDERN,

SPORTKEGELN, KINDERTURNEN UND BOGENSCHIESSEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrwarteausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse in den oben genannten Sparten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte von Bewegung

```

und Sport ................ 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung ..... 2,0 (10,0)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

9.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,0 (5,0)

```

10.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 1,0 (5,0)

```

11.

Trainingslehre ........... 3,0 (15,0)

```

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

13.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

```

```

14.

Gerätekunde und

```

Wettkampfbestimmungen .... 0,5 (2,5)

II. Praxis

```

15.

Praktische Übungen ....... 3,0 (15,0)

```

```

16.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 4,0 (20,0)

```

```

22,0 (110,0)

```

```

B. Pflichtpraktikum

```

17.

Außerhalb des

```

Unterrichtes im Ausmaß

von 20 Übungsstunden ... 4,0 (20,0)

C. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten, Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte von Bewegung und Sport

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte;

die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport, Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; mit Hinweisen

auf die Sparte;

Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

10.

Bewegungslehre und Biomechanik

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und Sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

11.

Trainingslehre

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportsparten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining - Belastungsfähigkeit von Kindern; Jugendlichen und Erwachsenen;

kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik - Tests;

Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten); Trainingsgrundsätze, -belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), -planung, -kontrolle, Übertraining - Überforderung - Überkompensation;

Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung;

Regenerative Maßnahmen.

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis,

spartenspezifische Fachliteratur.

13.

Seminare für Fachfragen

Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf

die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen.

14.

Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie um Verwendung und Pflege der Geräte der Sparte.

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf

taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe.

15.

Praktische Übungen

Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb.

16.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden

Übungsbetrieb.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische

Unterrichtsverfahren; Lehrproben.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sparte.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.11

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR EISSTOCKSCHIESSEN, SPORTKEGELN UND KINDERTURNEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrwarteausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse in den oben genannten Sparten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.)

Wochenstunden (Gesamtausmaß bei Einbeziehung des Fernunterrichtes)
I. Theorie
1. Religion 1,0 (5,0)
2. Deutsch 0,5 (2,5)
3. Politische Bildung und Organisationslehre 0,5 (2,5)
4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 0,5 (2,5)
5. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5)
6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung 2,0 (10,0)
7. Erste Hilfe 1,5 (7,5)
8. Sportpsychologie und Lebenskunde 1,5 (7,5)
9. Pädagogik, Didaktik und Methodik 1,0 (5,0)
10. Bewegungslehre und Biomechanik 1,0 (5,0)
11. Trainingslehre 3,0 (15,0)
12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 0,5 (2,5)
13. Seminar für Fachfragen 1,0 (5,0)
14. Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen 0,5 (2,5)
II. Praxis
15. Praktische Übungen 3,0 (15,0)
16. Praktisch-methodische Übungen 4,0 (20,0)
22,0 (110,0)
17. Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Übungsstunden 4,0 (20,0)
Aktuelle Fachgebiete 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten, Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte von Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport, Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

Erste Hilfe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; mit Hinweisen auf die Sparte;

Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

10.

Bewegungslehre und Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und Sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

11.

Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportsparten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining - Belastungsfähigkeit von Kindern; Jugendlichen und Erwachsenen; kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik - Tests; Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten); Trainingsgrundsätze, -belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), -planung, -kontrolle, Übertraining - Überforderung - Überkompensation; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; Regenerative Maßnahmen.

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis, spartenspezifische Fachliteratur.

13.

Seminare für Fachfragen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen.

14.

Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie um Verwendung und Pflege der Geräte der Sparte.

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe.

15.

Praktische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb.

16.

Praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sparte.

Anlage C.12


LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR DIE SPORTAUSÜBUNG VON AMPUTIERTEN, BLINDEN,

ROLLSTUHLFAHRERN, SPASTIKERN ODER GEISTIG BEHINDERTEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte der

```

Leibesübungen (des Sports) 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung ..... 3,0 (15,0)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

9.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,0 (5,0)

```

10.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 1,0 (5,0)

```

11.

Trainingslehre ........... 1,5 (7,5)

```

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

13.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

```

```

14.

Wettkampfbestimmungen und

```

Regelkunde ............... 0,5 (2,5)

```

15.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau .......... 1,0 (5,0)

II. Praxis

```

16.

Praktische Übungen ....... 3,0 (15,0)

```

```

17.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 9,0 (45,0)

```

18.

Massage (Kursform) ....... 1,0 (5,0)

```

```

```

28,5 (142,5)

```

```

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes

im Ausmaß von 20 Übungseinheiten

im Bereich der entsprechenden

Behindertensportart ......... 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verhältnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen; Organisation des Behindertensportverbandes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

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