Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports.
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports und des Behindertensports.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Entwicklung des Sports, mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports; die Olympischen Spiele in Antike und Neuzeit.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Medizinische Grundlage des Behindertensports mit Betonung der spezifischen Behinderung.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;
Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;
Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Arten und Ursachen der Behinderung und Kompensationsmöglichkeiten;
zusätzliche Störungen; allgemeine biologische Grundlagen des Behindertensports (Trainingswirkung, ärztliche und methodische Probleme, sportärztliche Überwachung, Kontraindikation);
Leistungsgrenzen, Gesunderhaltung und Körperpflege der Behinderten;
Adaption und Neuanpassung.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre; besondere Berücksichtigung der Probleme der Behinderten.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung; besonderes Eingehen auf die Probleme von Behinderten im allgemeinen und auf die spezifische Behinderung.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Betonung der Probleme und Grundforderungen beim Umgang mit Behinderten.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit besonderer Berücksichtigung der spezifischen Behinderung, Erziehungsziele, der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.
Bewegungslehre und Biomechanik
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung des Bewegungsablaufes in bezug auf die Behinderung.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.
Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch den geänderten Bewegungsablauf bedingt durch die Behinderung.
Trainingslehre
Die Fähigkeit entwickeln, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training für Behinderte vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;
Setzen von Trainingsreizen - Belastungsmerkmale; Überforderung;
Trainingsgrundsätze; allgemeine und spezielle Trainingsmittel.
Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch die geänderten Anforderungen aufgrund der speziellen Behinderung.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und
einschlägiger Fachliteratur
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;
spartenspezifische Fachliteratur.
Seminar für Fachfragen
Verarbeitung von behindertenspezifischen Themen als Vorbereitung
auf die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Spezifische Themen aus dem Behindertensport.
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf
gewisse taktische Maßnahmen.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Bestimmungen und Vorschriften für den Sportbereich der spezifischen Behinderung und ihre Anwendungen im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Schadensklasseneinteilung für die Durchführung der verschiedenen Wettkämpfe.
Gerätekunde und Sportstättenbau
Wissen um die Gestaltung der Sportstätten besonders im Hinblick auf die besonderen Anforderungen für den Sport mit Körperbehinderten. Verwendung und Pflege der Geräte der Grundsportarten.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Die entsprechenden Sportstätten, ihr Aufbau und ihre Errichtung; Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien; besondere Anforderungen für den Sport mit Behinderten.
Praktische Übungen
Verbessern des Eigenkönnens sowie Vorbereitung auf die sportliche
Tätigkeit.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Behinderungsspezifische Übungen in der allgemeinen Konditionsschulung, in der Gymnastik, an Geräten, im Schwimmen, in der Leichtathletik und in den Spielen.
Praktisch-methodische Übungen
Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden
Übungsbetrieb.
Lehrstoff:
(9 Wochenstunden)
Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis;
behindertenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.
Massage
Der Unterricht soll die Möglichkeit schaffen, Massage im
besonderen im Behindertensport durchzuführen.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Theoretische und praktische Einführung in die Grundbegriffe, die das Durchführen der Massage sowie zusätzliche manuelle Methoden (Stumpf-Atemgymnastik usw.) sicherstellen.
Anlage C.12
LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR DIE SPORTAUSÜBUNG VON AMPUTIERTEN, BLINDEN,
ROLLSTUHLFAHRERN, SPASTIKERN ODER GEISTIG BEHINDERTEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des
Fernunterrichts angegeben.)
```
```
(Gesamtausmaß
Wochenstunden bei Einbeziehung des
Fernunterrichtes)
```
```
A. Pflichtgegenstände
```
Theorie
```
```
Religion ................. 1,0 (5,0)
```
```
Deutsch .................. 0,5 (2,5)
```
```
Politische Bildung und
```
Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)
```
Geschichte von Bewegung
```
und Sport ................ 0,5 (2,5)
```
Sportbiologie (Funktionelle
```
Anatomie, Physiologie und
Gesundheitserziehung ..... 3,0 (15,0)
```
Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)
```
```
Sportpsychologie und
```
Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)
```
Pädagogik, Didaktik und
```
Methodik ................. 1,0 (5,0)
```
Bewegungslehre und
```
Biomechanik .............. 1,0 (5,0)
```
Trainingslehre ........... 1,5 (7,5)
```
```
Audiovisuelle Hilfsmittel
```
und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)
```
Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)
```
```
Wettkampfbestimmungen und
```
Regelkunde ............... 0,5 (2,5)
```
Gerätekunde und
```
Sportstättenbau .......... 1,0 (5,0)
II. Praxis
```
Praktische Übungen ....... 3,0 (15,0)
```
```
Praktisch-methodische
```
Übungen .................. 9,0 (45,0)
```
Massage (Kursform) ....... 1,0 (5,0)
```
```
```
28,5 (142,5)
```
```
B. Pflichtpraktikum
Außerhalb des Unterrichtes
im Ausmaß von 20 Übungseinheiten
im Bereich der entsprechenden
Behindertensportart ......... 4,0 (20,0)
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verhältnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu
raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
Religion
Deutsch
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.
Politische Bildung und Organisationslehre
Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen; Organisation des Behindertensportverbandes.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports.
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
Geschichte von Bewegung und Sport
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports und des Behindertensports.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Entwicklung des Sports, mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports; die Olympischen Spiele in Antike und Neuzeit.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Medizinische Grundlage des Behindertensports mit Betonung der spezifischen Behinderung.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;
Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;
Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Arten und Ursachen der Behinderung und Kompensationsmöglichkeiten;
zusätzliche Störungen; allgemeine biologische Grundlagen des Behindertensports (Trainingswirkung, ärztliche und methodische Probleme, sportärztliche Überwachung, Kontraindikation);
Leistungsgrenzen, Gesunderhaltung und Körperpflege der Behinderten;
Adaption und Neuanpassung.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre; besondere Berücksichtigung der Probleme der Behinderten.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung; besonderes Eingehen auf die Probleme von Behinderten im allgemeinen und auf die spezifische Behinderung.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Betonung der Probleme und Grundforderungen beim Umgang mit Behinderten.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit besonderer Berücksichtigung der spezifischen Behinderung, Erziehungsziele, der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.
Bewegungslehre und Biomechanik
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung des Bewegungsablaufes in bezug auf die Behinderung.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.
Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch den geänderten Bewegungsablauf bedingt durch die Behinderung.
Trainingslehre
Die Fähigkeit entwickeln, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training für Behinderte vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;
Setzen von Trainingsreizen - Belastungsmerkmale; Überforderung;
Trainingsgrundsätze; allgemeine und spezielle Trainingsmittel.
Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch die geänderten Anforderungen aufgrund der speziellen Behinderung.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und
einschlägiger Fachliteratur
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;
spartenspezifische Fachliteratur.
Seminar für Fachfragen
Verarbeitung von behindertenspezifischen Themen als Vorbereitung
auf die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Spezifische Themen aus dem Behindertensport.
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf
gewisse taktische Maßnahmen.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Bestimmungen und Vorschriften für den Sportbereich der spezifischen Behinderung und ihre Anwendungen im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Schadensklasseneinteilung für die Durchführung der verschiedenen Wettkämpfe.
Gerätekunde und Sportstättenbau
Wissen um die Gestaltung der Sportstätten besonders im Hinblick auf die besonderen Anforderungen für den Sport mit Körperbehinderten. Verwendung und Pflege der Geräte der Grundsportarten.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Die entsprechenden Sportstätten, ihr Aufbau und ihre Errichtung; Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien; besondere Anforderungen für den Sport mit Behinderten.
Praktische Übungen
Verbessern des Eigenkönnens sowie Vorbereitung auf die sportliche
Tätigkeit.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Behinderungsspezifische Übungen in der allgemeinen Konditionsschulung, in der Gymnastik, an Geräten, im Schwimmen, in der Leichtathletik und in den Spielen.
Praktisch-methodische Übungen
Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden
Übungsbetrieb.
Lehrstoff:
(9 Wochenstunden)
Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis;
behindertenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.
Massage
Der Unterricht soll die Möglichkeit schaffen, Massage im
besonderen im Behindertensport durchzuführen.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Theoretische und praktische Einführung in die Grundbegriffe, die das Durchführen der Massage sowie zusätzliche manuelle Methoden (Stumpf-Atemgymnastik usw.) sicherstellen.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage C.12
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR DIE SPORTAUSÜBUNG VON MENSCHEN MIT KÖRPER- UND SINNESBEHINDERUNGEN ODER MENTALBEHINDERUNGEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.)
| Wochenstunden | (Gesamtausmaß bei Einbeziehung des Fernunterrichtes) | ||
|---|---|---|---|
| 1. Theorie | |||
| 1. | Religion | 1,0 | (5,0) |
| 2. | Deutsch | 0,5 | (2,5) |
| 3. | Politische Bildung und Organisationslehre | 0,5 | (2,5) |
| 4. | Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen | 0,5 | (2,5) |
| 5. | Geschichte von Bewegung und Sport | 0,5 | (2,5) |
| 6. | Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung | 3,0 | (15,0) |
| 7. | Erste Hilfe | 1,5 | (7,5) |
| 8. | Sportpsychologie und Lebenskunde | 1,5 | (7,5) |
| 9. | Pädagogik, Didaktik und Methodik | 1,0 | (5,0) |
| 10. | Bewegungslehre und Biomechanik | 1,0 | (5,0) |
| 11. | Trainingslehre | 1,5 | (7,5) |
| 12. | Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur | 0,5 | (2,5) |
| 13. | Seminar für Fachfragen | 1,0 | (5,0) |
| 14. | Wettkampfbestimmungen und Regelkunde | 0,5 | (2,5) |
| 15. | Gerätekunde und Sportstättenbau | 1,0 | (5,0) |
| II. Praxis | |||
| 16. | Praktische Übungen | 3,0 | (15,0) |
| 17. | Praktisch-methodische Übungen | 9,0 | (45,0) |
| 18. | Massage (Kursform) | 1,0 | (5,0) |
| 28,5 | (142,5) | ||
| Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Übungseinheiten im Bereich der entsprechenden Behindertensportart | 4,0 | (20,0) |
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verhältnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
Religion
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.
Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen; Organisation des Behindertensportverbandes.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports.
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports und des Behindertensports.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Entwicklung des Sports, mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports; die Olympischen Spiele in Antike und Neuzeit.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Medizinische Grundlage des Behindertensports mit Betonung der spezifischen Behinderung.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Arten und Ursachen der Behinderung und Kompensationsmöglichkeiten; zusätzliche Störungen; allgemeine biologische Grundlagen des Behindertensports (Trainingswirkung, ärztliche und methodische Probleme, sportärztliche Überwachung, Kontraindikation); Leistungsgrenzen, Gesunderhaltung und Körperpflege der Behinderten; Adaption und Neuanpassung.
Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre; besondere Berücksichtigung der Probleme der Behinderten.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung; besonderes Eingehen auf die Probleme von Behinderten im allgemeinen und auf die spezifische Behinderung.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Betonung der Probleme und Grundforderungen beim Umgang mit Behinderten.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit besonderer Berücksichtigung der spezifischen Behinderung, Erziehungsziele, der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.
Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung des Bewegungsablaufes in bezug auf die Behinderung.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.
Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch den geänderten Bewegungsablauf bedingt durch die Behinderung.
Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Fähigkeit entwickeln, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training für Behinderte vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Setzen von Trainingsreizen - Belastungsmerkmale; Überforderung; Trainingsgrundsätze; allgemeine und spezielle Trainingsmittel.
Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch die geänderten Anforderungen aufgrund der speziellen Behinderung.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.
Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verarbeitung von behindertenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Spezifische Themen aus dem Behindertensport.
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf gewisse taktische Maßnahmen.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Bestimmungen und Vorschriften für den Sportbereich der spezifischen Behinderung und ihre Anwendungen im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Schadensklasseneinteilung für die Durchführung der verschiedenen Wettkämpfe.
Gerätekunde und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Gestaltung der Sportstätten besonders im Hinblick auf die besonderen Anforderungen für den Sport mit Körperbehinderten. Verwendung und Pflege der Geräte der Grundsportarten.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Die entsprechenden Sportstätten, ihr Aufbau und ihre Errichtung; Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien; besondere Anforderungen für den Sport mit Behinderten.
Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des Eigenkönnens sowie Vorbereitung auf die sportliche Tätigkeit.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Behinderungsspezifische Übungen in der allgemeinen Konditionsschulung, in der Gymnastik, an Geräten, im Schwimmen, in der Leichtathletik und in den Spielen.
Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb.
Lehrstoff:
(9 Wochenstunden)
Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; behindertenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.
Massage
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Möglichkeit schaffen, Massage im besonderen im Behindertensport durchzuführen.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Theoretische und praktische Einführung in die Grundbegriffe, die das Durchführen der Massage sowie zusätzliche manuelle Methoden (Stumpf-Atemgymnastik usw.) sicherstellen.
Anlage C.13
```
```
REITINSTRUKTORENAUSBILDUNG
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Reitinstruktors vertraut zu machen. Reitinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des
Fernunterrichtes angegeben.)
```
```
```
Semester 2. Semester
```
(Gesamt- (Gesamt-
Wochen- ausmaß Wochen- ausmaß bei
stunden bei stunden bei
Einbe- Einbe- Summe
ziehung ziehung
des des
Fernunter- Fernunter-
richtes) richtes)
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ........ 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
```
```
Deutsch ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
```
Lebende
```
Fremdsprache .... - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)
```
Politische Bildung
```
und
Organisationslehre 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches
Rechnen ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
Geschichte der
```
Leibesübungen
(des Sports) .... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
Sportbiologie
```
(Funktionelle
Anatomie,
Physiologie und
Gesundheits-
erziehung) ...... 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)
```
Erste Hilfe ..... - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
```
```
Sportpsychologie
```
und Lebenskunde 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
```
Pädagogik, Didaktik
```
und Methodik .... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 1,5 (7,5)
```
Trainings- und
```
Bewegungslehre .. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)
```
Reittheorie ..... 2,0 (10,0) 2,5 (12,5) 4,5 (22,5)
```
```
Sattel- und
```
Zaumzeugkunde ... 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)
```
Pferdehaltung ... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)
```
```
Exterieurlehre und
```
Veterinärkunde .. 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) 3,5 (17,5)
```
Organisation des
```
Reitsports,
Turnierwesen .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)
```
Audiovisuelle
```
Hilfsmittel und
Fachliteratur ... - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)
```
Seminar für
```
Fachfragen ...... - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
```
```
15,0 (65,0) 13,0 (65,5) 26,0 (130,0)
```
```
II. Praxis
```
Praktische
```
Übungen/Dressur 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)
```
Praktische
```
Übungen/Springen 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)
```
Longieren ....... 2,0 (10,0) - - 2,0 (10,0)
```
```
Praktisch-
```
methodische
Übungen/Dressur 3,0 (15,0) 4,0 (20,0) 7,0 (35,0)
```
Praktisch-
```
methodische
Übungen/Springen 3,0 (15,0) 4,0 (20,0) 7,0 (35,0)
```
Konditionsschulung 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)
```
```
```
25,5 (127,5) 27,5 (137,5) 53,0 (265,0)
```
```
B. Unterrichtspraxis
Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine viermonatige Praxis an
einer behördlich genehmigten Reitschule oder bei einem dem
Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reitverein zu
erbringen.
C. Freigegenstand
Exkursionen (in Kursform) in beiden Semestern nach Vereinbarung.
Voltigieren (in Kursform) in beiden Semestern nach Vereinbarung.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Reitinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
Religion
Deutsch
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Aufbau von Referaten; Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport; Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.
Lebende Fremdsprache
Verbesserung der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.
Politische Bildung und Organisationslehre
Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.
Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Reitinstruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Semester (1 Wochenstunde)
Wiederholen wichtiger Teile; Enstehung (Anm.: richtig: Entstehung) einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung;
Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen;
Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;
Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Wissen um eine adäquate Betreuung vor in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von
Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport.
Semester (1 Wochenstunde)
Erziehungsziele; der Reitinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.
Trainings- und Bewegungslehre
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.
Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.
Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.
Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.
Semester (1 Wochenstunde)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.
(Anm.: richtig: 12.) Reittheorie
Grundzüge der Reitlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Anfängerunterricht; Reitkommandos und Hufschlagfiguren; Sitz des Reiters, Einwirkung des Reiters, Zusammenwirkung und Anwenden der Hilfen; Dressur Kl. A; Bodentrickarbeit; Springen Kl. A; Gelände und Jagdreiten; reiterliche Ausdrücke; Gangarten; Longieren.
Semester (2,5 Wochenstunden)
Vertiefung des Lehrstoffes des ersten Semesters; Ausbildung des jungen Pferdes; Ausbildungspläne für die Klassen A bis L; Anforderungen für Dressur-, Spring- und Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen A und L.
Sattel- und Zaumzeugkunde
Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel, deren Anpassung und Pflege. Hilfszügel und deren Verwendung.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Kenntnis und Anpassung von Trensenzaumzeugen; Arten der Sättel und deren Anpassung; Sattelpflege, Zaumzeugpfelge (Anm.: richtig: Zaumzeugpflege).
Semester (0,5 Wochenstunden) Kandarenzaumzeuge, Gebißarten, Hilfszügel und deren Verwendung.
Pferdehaltung
Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken;
Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.
Semester (1 Wochenstunde)
Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag;
Tierschutzbestimmungen; Pferdetransport; Wartung von Stallanlagen und Reitflächen, Sportstättenbau.
Exterieurlehre und Veterinärkunde
Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, der wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Exterieur des Pferdes; Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; Erste Hilfe bei Pferden; Verbände.
Semester (2 Wochenstunden)
Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.
Organisation des Reitsports, Turnierwesen
Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Reitsports, der Österreichischen Turnierordnung, des Parcours- und Geländebaues sowie der Straßenverkehrsordnung.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung, Straßenverkehrsordnung.
Semester (1 Wochenstunde)
Oganisation (Anm.: richtig: Organisation) und Durchführung eines Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau; Errichtung von Reitanlagen.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der
einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spezielle Fachliteratur.
Lehrstoff:
Seminar für Fachfragen
Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt
Behindertenreitsport.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Information über den Behindertenreitsport;
Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport und heilpädagogischen Voltigieren; Auswahl und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; Kontraindikationen sowie andere spartenspezifische Themen.
Praktische Übungen/Dressur
Ausbildung und Vorstellung von Pferden gemäß den Klassen A und L.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Grundausbildung eines Pferdes; Reiten von Dressuraufgaben der Klasse A.
Semester (3 Wochenstunden)
Ausbildung des Pferdes bis zu den Anforderungen der Klasse L; Reiten von Dressuraufgaben der Klasse L.
Praktische Übungen/Springen
Ausbildung und Vorstellung von Pferden gemäß den Klassen A und L
sowie Grundausbildung im Geländereiten.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Grundausbildung des Pferdes im Spring- und Geländereiten; Reiten von Aufgaben der Klasse A im Springreiten.
Semester (3 Wochenstunden)
Ausbildung des Pferdes bis zur Klasse L und Vorstellen von Pferden gemäß Klasse L im Springreiten.
Longieren
Arbeit an der Longe.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Longieren von jungen Pferden; Longeunterricht mit ausgebildeten Pferden, um die Grundkenntnisse des Reitens zu vermitteln, Korrektur.
Praktisch-methodische Übungen/Dressur
Wissen um den praktischen Unterricht in der Dressur bis Klasse L.
Unterricht an der Longe.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden)
Erteilen des Unterrichts bis zur Klasse A; Einzel- und Abteilungsunterricht; Korrektur und Beurteilung; Unterrichtsmethoden an der Longe.
Semester (4 Wochenstunden)
Unterrichtserteilung bis zur Klasse L; Korrekturmöglichkeiten an der Longe.
Praktisch-methodische Übungen/Springen
Wissen um den praktischen Unterricht im Springen bis zur Klasse L.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden)
Erteilen von Unterricht bis zur Klasse A; Einzel- und Abteilungsunterricht; Korrektur und Beurteilung.
Semester (4 Wochenstunden)
Konditionsschulung
Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Reitsports.
Semester (0,5 Wochenstunden)
Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen; Anlegen eines Übungsschatzes.
Exkursionen
Erweitern des Fachwissens.
Lehrstoff:
und 2. Semester (nach Vereinbarung)
Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtinstitutionen, Reitschulen usw.
Voltigieren
Wissen über die Grundlagen der Voltigiertheorie. Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.
und 2. Semester (nach Vereinbarung)
Grund und Pflichtübungen; Planung des Voltigierunterrichtes; Unterricht in den Grundübungen und Pflichtübungen; Ausbildung des Voltigierpferdes; Voltigiergymnastik, Kürübungen, Turnierregeln des Voltigiersports.
Anlage C.13
```
```
REITINSTRUKTORENAUSBILDUNG
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Reitinstruktors vertraut zu machen. Reitinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des
Fernunterrichtes angegeben.)
```
```
```
Semester 2. Semester
```
(Gesamt- (Gesamt-
Wochen- ausmaß Wochen- ausmaß bei
stunden bei stunden bei
Einbe- Einbe- Summe
ziehung ziehung
des des
Fernunter- Fernunter-
richtes) richtes)
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ........ 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
```
```
Deutsch ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
```
Lebende
```
Fremdsprache .... - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)
```
Politische Bildung
```
und
Organisationslehre 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches
Rechnen ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
Geschichte von
```
Bewegung und
Sport ........... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
Sportbiologie
```
(Funktionelle
Anatomie,
Physiologie und
Gesundheits-
erziehung) ...... 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)
```
Erste Hilfe ..... - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
```
```
Sportpsychologie
```
und Lebenskunde 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
```
Pädagogik, Didaktik
```
und Methodik .... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 1,5 (7,5)
```
Trainings- und
```
Bewegungslehre .. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)
```
Reittheorie ..... 2,0 (10,0) 2,5 (12,5) 4,5 (22,5)
```
```
Sattel- und
```
Zaumzeugkunde ... 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)
```
Pferdehaltung ... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)
```
```
Exterieurlehre und
```
Veterinärkunde .. 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) 3,5 (17,5)
```
Organisation des
```
Reitsports,
Turnierwesen .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)
```
Audiovisuelle
```
Hilfsmittel und
Fachliteratur ... - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)
```
Seminar für
```
Fachfragen ...... - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
```
```
15,0 (65,0) 13,0 (65,5) 26,0 (130,0)
```
```
II. Praxis
```
Praktische
```
Übungen/Dressur 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)
```
Praktische
```
Übungen/Springen 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)
```
Longieren ....... 2,0 (10,0) - - 2,0 (10,0)
```
```
Praktisch-
```
methodische
Übungen/Dressur 3,0 (15,0) 4,0 (20,0) 7,0 (35,0)
```
Praktisch-
```
methodische
Übungen/Springen 3,0 (15,0) 4,0 (20,0) 7,0 (35,0)
```
Konditionsschulung 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)
```
```
```
25,5 (127,5) 27,5 (137,5) 53,0 (265,0)
```
```
B. Unterrichtspraxis
Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine viermonatige Praxis an
einer behördlich genehmigten Reitschule oder bei einem dem
Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reitverein zu
erbringen.
C. Freigegenstand
Exkursionen (in Kursform) in beiden Semestern nach Vereinbarung.
Voltigieren (in Kursform) in beiden Semestern nach Vereinbarung.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Reitinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
Religion
Deutsch
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Aufbau von Referaten; Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport; Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.
Lebende Fremdsprache
Verbesserung der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.
Politische Bildung und Organisationslehre
Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.
Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
Geschichte von Bewegung und Sport
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Reitinstruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Semester (1 Wochenstunde)
Wiederholen wichtiger Teile; Enstehung (Anm.: richtig: Entstehung) einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung;
Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen;
Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;
Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Wissen um eine adäquate Betreuung vor in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von
Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport.
Semester (1 Wochenstunde)
Erziehungsziele; der Reitinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.
Trainings- und Bewegungslehre
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.
Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.
Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.
Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.
Semester (1 Wochenstunde)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.
(Anm.: richtig: 12.) Reittheorie
Grundzüge der Reitlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Anfängerunterricht; Reitkommandos und Hufschlagfiguren; Sitz des Reiters, Einwirkung des Reiters, Zusammenwirkung und Anwenden der Hilfen; Dressur Kl. A; Bodentrickarbeit; Springen Kl. A; Gelände und Jagdreiten; reiterliche Ausdrücke; Gangarten; Longieren.
Semester (2,5 Wochenstunden)
Vertiefung des Lehrstoffes des ersten Semesters; Ausbildung des jungen Pferdes; Ausbildungspläne für die Klassen A bis L; Anforderungen für Dressur-, Spring- und Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen A und L.
Sattel- und Zaumzeugkunde
Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel, deren Anpassung und Pflege. Hilfszügel und deren Verwendung.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Kenntnis und Anpassung von Trensenzaumzeugen; Arten der Sättel und deren Anpassung; Sattelpflege, Zaumzeugpfelge (Anm.: richtig: Zaumzeugpflege).
Semester (0,5 Wochenstunden) Kandarenzaumzeuge, Gebißarten, Hilfszügel und deren Verwendung.
Pferdehaltung
Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken;
Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.
Semester (1 Wochenstunde)
Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag;
Tierschutzbestimmungen; Pferdetransport; Wartung von Stallanlagen und Reitflächen, Sportstättenbau.
Exterieurlehre und Veterinärkunde
Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, der wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Exterieur des Pferdes; Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; Erste Hilfe bei Pferden; Verbände.
Semester (2 Wochenstunden)
Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.
Organisation des Reitsports, Turnierwesen
Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Reitsports, der Österreichischen Turnierordnung, des Parcours- und Geländebaues sowie der Straßenverkehrsordnung.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung, Straßenverkehrsordnung.
Semester (1 Wochenstunde)
Oganisation (Anm.: richtig: Organisation) und Durchführung eines Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau; Errichtung von Reitanlagen.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der
einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spezielle Fachliteratur.
Lehrstoff:
Seminar für Fachfragen
Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt
Behindertenreitsport.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Information über den Behindertenreitsport;
Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport und heilpädagogischen Voltigieren; Auswahl und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; Kontraindikationen sowie andere spartenspezifische Themen.
Praktische Übungen/Dressur
Ausbildung und Vorstellung von Pferden gemäß den Klassen A und L.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Grundausbildung eines Pferdes; Reiten von Dressuraufgaben der Klasse A.
Semester (3 Wochenstunden)
Ausbildung des Pferdes bis zu den Anforderungen der Klasse L; Reiten von Dressuraufgaben der Klasse L.
Praktische Übungen/Springen
Ausbildung und Vorstellung von Pferden gemäß den Klassen A und L
sowie Grundausbildung im Geländereiten.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Grundausbildung des Pferdes im Spring- und Geländereiten; Reiten von Aufgaben der Klasse A im Springreiten.
Semester (3 Wochenstunden)
Ausbildung des Pferdes bis zur Klasse L und Vorstellen von Pferden gemäß Klasse L im Springreiten.
Longieren
Arbeit an der Longe.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Longieren von jungen Pferden; Longeunterricht mit ausgebildeten Pferden, um die Grundkenntnisse des Reitens zu vermitteln, Korrektur.
Praktisch-methodische Übungen/Dressur
Wissen um den praktischen Unterricht in der Dressur bis Klasse L.
Unterricht an der Longe.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden)
Erteilen des Unterrichts bis zur Klasse A; Einzel- und Abteilungsunterricht; Korrektur und Beurteilung; Unterrichtsmethoden an der Longe.
Semester (4 Wochenstunden)
Unterrichtserteilung bis zur Klasse L; Korrekturmöglichkeiten an der Longe.
Praktisch-methodische Übungen/Springen
Wissen um den praktischen Unterricht im Springen bis zur Klasse L.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden)
Erteilen von Unterricht bis zur Klasse A; Einzel- und Abteilungsunterricht; Korrektur und Beurteilung.
Semester (4 Wochenstunden)
Konditionsschulung
Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Reitsports.
Semester (0,5 Wochenstunden)
Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen; Anlegen eines Übungsschatzes.
Exkursionen
Erweitern des Fachwissens.
Lehrstoff:
und 2. Semester (nach Vereinbarung)
Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtinstitutionen, Reitschulen usw.
Voltigieren
Wissen über die Grundlagen der Voltigiertheorie. Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.
und 2. Semester (nach Vereinbarung)
Grund und Pflichtübungen; Planung des Voltigierunterrichtes; Unterricht in den Grundübungen und Pflichtübungen; Ausbildung des Voltigierpferdes; Voltigiergymnastik, Kürübungen, Turnierregeln des Voltigiersports.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage C.13
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON REITINSTRUKTORINNEN UND REITINSTRUKTOREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Reitinstruktors vertraut zu machen. Reitinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)
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