Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
Änderungshistorie JSON API

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports und des Behindertensports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports, mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports; die Olympischen Spiele in Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Medizinische Grundlage des Behindertensports mit Betonung der spezifischen Behinderung.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

Arten und Ursachen der Behinderung und Kompensationsmöglichkeiten;

zusätzliche Störungen; allgemeine biologische Grundlagen des Behindertensports (Trainingswirkung, ärztliche und methodische Probleme, sportärztliche Überwachung, Kontraindikation);

Leistungsgrenzen, Gesunderhaltung und Körperpflege der Behinderten;

Adaption und Neuanpassung.

7.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre; besondere Berücksichtigung der Probleme der Behinderten.

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung; besonderes Eingehen auf die Probleme von Behinderten im allgemeinen und auf die spezifische Behinderung.

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Betonung der Probleme und Grundforderungen beim Umgang mit Behinderten.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit besonderer Berücksichtigung der spezifischen Behinderung, Erziehungsziele, der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

10.

Bewegungslehre und Biomechanik

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung des Bewegungsablaufes in bezug auf die Behinderung.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch den geänderten Bewegungsablauf bedingt durch die Behinderung.

11.

Trainingslehre

Die Fähigkeit entwickeln, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training für Behinderte vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Setzen von Trainingsreizen - Belastungsmerkmale; Überforderung;

Trainingsgrundsätze; allgemeine und spezielle Trainingsmittel.

Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch die geänderten Anforderungen aufgrund der speziellen Behinderung.

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;

spartenspezifische Fachliteratur.

13.

Seminar für Fachfragen

Verarbeitung von behindertenspezifischen Themen als Vorbereitung

auf die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Spezifische Themen aus dem Behindertensport.

14.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf

gewisse taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Bestimmungen und Vorschriften für den Sportbereich der spezifischen Behinderung und ihre Anwendungen im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Schadensklasseneinteilung für die Durchführung der verschiedenen Wettkämpfe.

15.

Gerätekunde und Sportstättenbau

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten besonders im Hinblick auf die besonderen Anforderungen für den Sport mit Körperbehinderten. Verwendung und Pflege der Geräte der Grundsportarten.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Die entsprechenden Sportstätten, ihr Aufbau und ihre Errichtung; Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien; besondere Anforderungen für den Sport mit Behinderten.

16.

Praktische Übungen

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vorbereitung auf die sportliche

Tätigkeit.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Behinderungsspezifische Übungen in der allgemeinen Konditionsschulung, in der Gymnastik, an Geräten, im Schwimmen, in der Leichtathletik und in den Spielen.

17.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden

Übungsbetrieb.

Lehrstoff:

(9 Wochenstunden)

Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis;

behindertenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.

18.

Massage

Der Unterricht soll die Möglichkeit schaffen, Massage im

besonderen im Behindertensport durchzuführen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Theoretische und praktische Einführung in die Grundbegriffe, die das Durchführen der Massage sowie zusätzliche manuelle Methoden (Stumpf-Atemgymnastik usw.) sicherstellen.

Anlage C.12


LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR DIE SPORTAUSÜBUNG VON AMPUTIERTEN, BLINDEN,

ROLLSTUHLFAHRERN, SPASTIKERN ODER GEISTIG BEHINDERTEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte von Bewegung

```

und Sport ................ 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung ..... 3,0 (15,0)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

9.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,0 (5,0)

```

10.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 1,0 (5,0)

```

11.

Trainingslehre ........... 1,5 (7,5)

```

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

13.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

```

```

14.

Wettkampfbestimmungen und

```

Regelkunde ............... 0,5 (2,5)

```

15.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau .......... 1,0 (5,0)

II. Praxis

```

16.

Praktische Übungen ....... 3,0 (15,0)

```

```

17.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 9,0 (45,0)

```

18.

Massage (Kursform) ....... 1,0 (5,0)

```

```

```

28,5 (142,5)

```

```

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes

im Ausmaß von 20 Übungseinheiten

im Bereich der entsprechenden

Behindertensportart ......... 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verhältnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen; Organisation des Behindertensportverbandes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte von Bewegung und Sport

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports und des Behindertensports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports, mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports; die Olympischen Spiele in Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Medizinische Grundlage des Behindertensports mit Betonung der spezifischen Behinderung.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

Arten und Ursachen der Behinderung und Kompensationsmöglichkeiten;

zusätzliche Störungen; allgemeine biologische Grundlagen des Behindertensports (Trainingswirkung, ärztliche und methodische Probleme, sportärztliche Überwachung, Kontraindikation);

Leistungsgrenzen, Gesunderhaltung und Körperpflege der Behinderten;

Adaption und Neuanpassung.

7.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre; besondere Berücksichtigung der Probleme der Behinderten.

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung; besonderes Eingehen auf die Probleme von Behinderten im allgemeinen und auf die spezifische Behinderung.

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Betonung der Probleme und Grundforderungen beim Umgang mit Behinderten.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit besonderer Berücksichtigung der spezifischen Behinderung, Erziehungsziele, der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

10.

Bewegungslehre und Biomechanik

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung des Bewegungsablaufes in bezug auf die Behinderung.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch den geänderten Bewegungsablauf bedingt durch die Behinderung.

11.

Trainingslehre

Die Fähigkeit entwickeln, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training für Behinderte vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Setzen von Trainingsreizen - Belastungsmerkmale; Überforderung;

Trainingsgrundsätze; allgemeine und spezielle Trainingsmittel.

Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch die geänderten Anforderungen aufgrund der speziellen Behinderung.

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;

spartenspezifische Fachliteratur.

13.

Seminar für Fachfragen

Verarbeitung von behindertenspezifischen Themen als Vorbereitung

auf die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Spezifische Themen aus dem Behindertensport.

14.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf

gewisse taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Bestimmungen und Vorschriften für den Sportbereich der spezifischen Behinderung und ihre Anwendungen im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Schadensklasseneinteilung für die Durchführung der verschiedenen Wettkämpfe.

15.

Gerätekunde und Sportstättenbau

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten besonders im Hinblick auf die besonderen Anforderungen für den Sport mit Körperbehinderten. Verwendung und Pflege der Geräte der Grundsportarten.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Die entsprechenden Sportstätten, ihr Aufbau und ihre Errichtung; Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien; besondere Anforderungen für den Sport mit Behinderten.

16.

Praktische Übungen

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vorbereitung auf die sportliche

Tätigkeit.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Behinderungsspezifische Übungen in der allgemeinen Konditionsschulung, in der Gymnastik, an Geräten, im Schwimmen, in der Leichtathletik und in den Spielen.

17.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden

Übungsbetrieb.

Lehrstoff:

(9 Wochenstunden)

Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis;

behindertenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.

18.

Massage

Der Unterricht soll die Möglichkeit schaffen, Massage im

besonderen im Behindertensport durchzuführen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Theoretische und praktische Einführung in die Grundbegriffe, die das Durchführen der Massage sowie zusätzliche manuelle Methoden (Stumpf-Atemgymnastik usw.) sicherstellen.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.12

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR DIE SPORTAUSÜBUNG VON MENSCHEN MIT KÖRPER- UND SINNESBEHINDERUNGEN ODER MENTALBEHINDERUNGEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.)

Wochenstunden (Gesamtausmaß bei Einbeziehung des Fernunterrichtes)
1. Theorie
1. Religion 1,0 (5,0)
2. Deutsch 0,5 (2,5)
3. Politische Bildung und Organisationslehre 0,5 (2,5)
4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 0,5 (2,5)
5. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5)
6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung 3,0 (15,0)
7. Erste Hilfe 1,5 (7,5)
8. Sportpsychologie und Lebenskunde 1,5 (7,5)
9. Pädagogik, Didaktik und Methodik 1,0 (5,0)
10. Bewegungslehre und Biomechanik 1,0 (5,0)
11. Trainingslehre 1,5 (7,5)
12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 0,5 (2,5)
13. Seminar für Fachfragen 1,0 (5,0)
14. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde 0,5 (2,5)
15. Gerätekunde und Sportstättenbau 1,0 (5,0)
II. Praxis
16. Praktische Übungen 3,0 (15,0)
17. Praktisch-methodische Übungen 9,0 (45,0)
18. Massage (Kursform) 1,0 (5,0)
28,5 (142,5)
Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Übungseinheiten im Bereich der entsprechenden Behindertensportart 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verhältnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen; Organisation des Behindertensportverbandes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte von Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports und des Behindertensports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports, mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports; die Olympischen Spiele in Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Medizinische Grundlage des Behindertensports mit Betonung der spezifischen Behinderung.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

Arten und Ursachen der Behinderung und Kompensationsmöglichkeiten; zusätzliche Störungen; allgemeine biologische Grundlagen des Behindertensports (Trainingswirkung, ärztliche und methodische Probleme, sportärztliche Überwachung, Kontraindikation); Leistungsgrenzen, Gesunderhaltung und Körperpflege der Behinderten; Adaption und Neuanpassung.

7.

Erste Hilfe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre; besondere Berücksichtigung der Probleme der Behinderten.

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung; besonderes Eingehen auf die Probleme von Behinderten im allgemeinen und auf die spezifische Behinderung.

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Betonung der Probleme und Grundforderungen beim Umgang mit Behinderten.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit besonderer Berücksichtigung der spezifischen Behinderung, Erziehungsziele, der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

10.

Bewegungslehre und Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung des Bewegungsablaufes in bezug auf die Behinderung.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch den geänderten Bewegungsablauf bedingt durch die Behinderung.

11.

Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Fähigkeit entwickeln, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training für Behinderte vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Setzen von Trainingsreizen - Belastungsmerkmale; Überforderung; Trainingsgrundsätze; allgemeine und spezielle Trainingsmittel.

Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch die geänderten Anforderungen aufgrund der speziellen Behinderung.

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

13.

Seminar für Fachfragen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeitung von behindertenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Spezifische Themen aus dem Behindertensport.

14.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf gewisse taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Bestimmungen und Vorschriften für den Sportbereich der spezifischen Behinderung und ihre Anwendungen im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Schadensklasseneinteilung für die Durchführung der verschiedenen Wettkämpfe.

15.

Gerätekunde und Sportstättenbau

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten besonders im Hinblick auf die besonderen Anforderungen für den Sport mit Körperbehinderten. Verwendung und Pflege der Geräte der Grundsportarten.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Die entsprechenden Sportstätten, ihr Aufbau und ihre Errichtung; Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien; besondere Anforderungen für den Sport mit Behinderten.

16.

Praktische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vorbereitung auf die sportliche Tätigkeit.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Behinderungsspezifische Übungen in der allgemeinen Konditionsschulung, in der Gymnastik, an Geräten, im Schwimmen, in der Leichtathletik und in den Spielen.

17.

Praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb.

Lehrstoff:

(9 Wochenstunden)

Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; behindertenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.

18.

Massage

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Möglichkeit schaffen, Massage im besonderen im Behindertensport durchzuführen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Theoretische und praktische Einführung in die Grundbegriffe, die das Durchführen der Massage sowie zusätzliche manuelle Methoden (Stumpf-Atemgymnastik usw.) sicherstellen.

Anlage C.13

```

```

REITINSTRUKTORENAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Reitinstruktors vertraut zu machen. Reitinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichtes angegeben.)

```

```

```

1.

Semester 2. Semester

```

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß Wochen- ausmaß bei

stunden bei stunden bei

Einbe- Einbe- Summe

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........ 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

```

3.

Lebende

```

Fremdsprache .... - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

```

4.

Politische Bildung

```

und

Organisationslehre 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

6.

Geschichte der

```

Leibesübungen

(des Sports) .... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheits-

erziehung) ...... 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)

```

8.

Erste Hilfe ..... - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

```

9.

Sportpsychologie

```

und Lebenskunde 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

10.

Pädagogik, Didaktik

```

und Methodik .... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 1,5 (7,5)

```

11.

Trainings- und

```

Bewegungslehre .. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

```

12.

Reittheorie ..... 2,0 (10,0) 2,5 (12,5) 4,5 (22,5)

```

```

13.

Sattel- und

```

Zaumzeugkunde ... 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)

```

14.

Pferdehaltung ... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

```

```

15.

Exterieurlehre und

```

Veterinärkunde .. 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) 3,5 (17,5)

```

16.

Organisation des

```

Reitsports,

Turnierwesen .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

```

17.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ... - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

```

18.

Seminar für

```

Fachfragen ...... - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

```

15,0 (65,0) 13,0 (65,5) 26,0 (130,0)

```

```

II. Praxis

```

19.

Praktische

```

Übungen/Dressur 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)

```

20.

Praktische

```

Übungen/Springen 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)

```

21.

Longieren ....... 2,0 (10,0) - - 2,0 (10,0)

```

```

22.

Praktisch-

```

methodische

Übungen/Dressur 3,0 (15,0) 4,0 (20,0) 7,0 (35,0)

```

23.

Praktisch-

```

methodische

Übungen/Springen 3,0 (15,0) 4,0 (20,0) 7,0 (35,0)

```

24.

Konditionsschulung 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)

```

```

```

25,5 (127,5) 27,5 (137,5) 53,0 (265,0)

```

```

B. Unterrichtspraxis

Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine viermonatige Praxis an

einer behördlich genehmigten Reitschule oder bei einem dem

Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reitverein zu

erbringen.

C. Freigegenstand

25.

Exkursionen (in Kursform) in beiden Semestern nach Vereinbarung.

26.

Voltigieren (in Kursform) in beiden Semestern nach Vereinbarung.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Reitinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Aufbau von Referaten; Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport; Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.

3.

Lebende Fremdsprache

Verbesserung der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

5.

Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Reitinstruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Wiederholen wichtiger Teile; Enstehung (Anm.: richtig: Entstehung) einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung;

Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen;

Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

8.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

9.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

10.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Erziehungsziele; der Reitinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

11.

Trainings- und Bewegungslehre

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

9.

(Anm.: richtig: 12.) Reittheorie

Grundzüge der Reitlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Anfängerunterricht; Reitkommandos und Hufschlagfiguren; Sitz des Reiters, Einwirkung des Reiters, Zusammenwirkung und Anwenden der Hilfen; Dressur Kl. A; Bodentrickarbeit; Springen Kl. A; Gelände und Jagdreiten; reiterliche Ausdrücke; Gangarten; Longieren.

2.

Semester (2,5 Wochenstunden)

Vertiefung des Lehrstoffes des ersten Semesters; Ausbildung des jungen Pferdes; Ausbildungspläne für die Klassen A bis L; Anforderungen für Dressur-, Spring- und Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen A und L.

13.

Sattel- und Zaumzeugkunde

Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel, deren Anpassung und Pflege. Hilfszügel und deren Verwendung.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Kenntnis und Anpassung von Trensenzaumzeugen; Arten der Sättel und deren Anpassung; Sattelpflege, Zaumzeugpfelge (Anm.: richtig: Zaumzeugpflege).

2.

Semester (0,5 Wochenstunden) Kandarenzaumzeuge, Gebißarten, Hilfszügel und deren Verwendung.

14.

Pferdehaltung

Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken;

Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag;

Tierschutzbestimmungen; Pferdetransport; Wartung von Stallanlagen und Reitflächen, Sportstättenbau.

15.

Exterieurlehre und Veterinärkunde

Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, der wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Exterieur des Pferdes; Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; Erste Hilfe bei Pferden; Verbände.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.

16.

Organisation des Reitsports, Turnierwesen

Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Reitsports, der Österreichischen Turnierordnung, des Parcours- und Geländebaues sowie der Straßenverkehrsordnung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung, Straßenverkehrsordnung.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Oganisation (Anm.: richtig: Organisation) und Durchführung eines Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau; Errichtung von Reitanlagen.

17.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spezielle Fachliteratur.

Lehrstoff:

18.

Seminar für Fachfragen

Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt

Behindertenreitsport.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Information über den Behindertenreitsport;

Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport und heilpädagogischen Voltigieren; Auswahl und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; Kontraindikationen sowie andere spartenspezifische Themen.

19.

Praktische Übungen/Dressur

Ausbildung und Vorstellung von Pferden gemäß den Klassen A und L.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Grundausbildung eines Pferdes; Reiten von Dressuraufgaben der Klasse A.

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Ausbildung des Pferdes bis zu den Anforderungen der Klasse L; Reiten von Dressuraufgaben der Klasse L.

20.

Praktische Übungen/Springen

Ausbildung und Vorstellung von Pferden gemäß den Klassen A und L

sowie Grundausbildung im Geländereiten.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Grundausbildung des Pferdes im Spring- und Geländereiten; Reiten von Aufgaben der Klasse A im Springreiten.

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Ausbildung des Pferdes bis zur Klasse L und Vorstellen von Pferden gemäß Klasse L im Springreiten.

21.

Longieren

Arbeit an der Longe.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Longieren von jungen Pferden; Longeunterricht mit ausgebildeten Pferden, um die Grundkenntnisse des Reitens zu vermitteln, Korrektur.

22.

Praktisch-methodische Übungen/Dressur

Wissen um den praktischen Unterricht in der Dressur bis Klasse L.

Unterricht an der Longe.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden)

Erteilen des Unterrichts bis zur Klasse A; Einzel- und Abteilungsunterricht; Korrektur und Beurteilung; Unterrichtsmethoden an der Longe.

2.

Semester (4 Wochenstunden)

Unterrichtserteilung bis zur Klasse L; Korrekturmöglichkeiten an der Longe.

23.

Praktisch-methodische Übungen/Springen

Wissen um den praktischen Unterricht im Springen bis zur Klasse L.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden)

Erteilen von Unterricht bis zur Klasse A; Einzel- und Abteilungsunterricht; Korrektur und Beurteilung.

2.

Semester (4 Wochenstunden)

24.

Konditionsschulung

Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Reitsports.

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen; Anlegen eines Übungsschatzes.

25.

Exkursionen

Erweitern des Fachwissens.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester (nach Vereinbarung)

Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtinstitutionen, Reitschulen usw.

26.

Voltigieren

Wissen über die Grundlagen der Voltigiertheorie. Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

1.

und 2. Semester (nach Vereinbarung)

Grund und Pflichtübungen; Planung des Voltigierunterrichtes; Unterricht in den Grundübungen und Pflichtübungen; Ausbildung des Voltigierpferdes; Voltigiergymnastik, Kürübungen, Turnierregeln des Voltigiersports.

Anlage C.13

```

```

REITINSTRUKTORENAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Reitinstruktors vertraut zu machen. Reitinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichtes angegeben.)

```

```

```

1.

Semester 2. Semester

```

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß Wochen- ausmaß bei

stunden bei stunden bei

Einbe- Einbe- Summe

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........ 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

```

3.

Lebende

```

Fremdsprache .... - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

```

4.

Politische Bildung

```

und

Organisationslehre 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

6.

Geschichte von

```

Bewegung und

Sport ........... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheits-

erziehung) ...... 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)

```

8.

Erste Hilfe ..... - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

```

9.

Sportpsychologie

```

und Lebenskunde 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

10.

Pädagogik, Didaktik

```

und Methodik .... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 1,5 (7,5)

```

11.

Trainings- und

```

Bewegungslehre .. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

```

12.

Reittheorie ..... 2,0 (10,0) 2,5 (12,5) 4,5 (22,5)

```

```

13.

Sattel- und

```

Zaumzeugkunde ... 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)

```

14.

Pferdehaltung ... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

```

```

15.

Exterieurlehre und

```

Veterinärkunde .. 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) 3,5 (17,5)

```

16.

Organisation des

```

Reitsports,

Turnierwesen .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

```

17.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ... - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

```

18.

Seminar für

```

Fachfragen ...... - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

```

15,0 (65,0) 13,0 (65,5) 26,0 (130,0)

```

```

II. Praxis

```

19.

Praktische

```

Übungen/Dressur 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)

```

20.

Praktische

```

Übungen/Springen 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)

```

21.

Longieren ....... 2,0 (10,0) - - 2,0 (10,0)

```

```

22.

Praktisch-

```

methodische

Übungen/Dressur 3,0 (15,0) 4,0 (20,0) 7,0 (35,0)

```

23.

Praktisch-

```

methodische

Übungen/Springen 3,0 (15,0) 4,0 (20,0) 7,0 (35,0)

```

24.

Konditionsschulung 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)

```

```

```

25,5 (127,5) 27,5 (137,5) 53,0 (265,0)

```

```

B. Unterrichtspraxis

Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine viermonatige Praxis an

einer behördlich genehmigten Reitschule oder bei einem dem

Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reitverein zu

erbringen.

C. Freigegenstand

25.

Exkursionen (in Kursform) in beiden Semestern nach Vereinbarung.

26.

Voltigieren (in Kursform) in beiden Semestern nach Vereinbarung.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Reitinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Aufbau von Referaten; Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport; Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.

3.

Lebende Fremdsprache

Verbesserung der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

5.

Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6.

Geschichte von Bewegung und Sport

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Reitinstruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Wiederholen wichtiger Teile; Enstehung (Anm.: richtig: Entstehung) einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung;

Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen;

Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

8.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

9.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

10.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Erziehungsziele; der Reitinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

11.

Trainings- und Bewegungslehre

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

9.

(Anm.: richtig: 12.) Reittheorie

Grundzüge der Reitlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Anfängerunterricht; Reitkommandos und Hufschlagfiguren; Sitz des Reiters, Einwirkung des Reiters, Zusammenwirkung und Anwenden der Hilfen; Dressur Kl. A; Bodentrickarbeit; Springen Kl. A; Gelände und Jagdreiten; reiterliche Ausdrücke; Gangarten; Longieren.

2.

Semester (2,5 Wochenstunden)

Vertiefung des Lehrstoffes des ersten Semesters; Ausbildung des jungen Pferdes; Ausbildungspläne für die Klassen A bis L; Anforderungen für Dressur-, Spring- und Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen A und L.

13.

Sattel- und Zaumzeugkunde

Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel, deren Anpassung und Pflege. Hilfszügel und deren Verwendung.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Kenntnis und Anpassung von Trensenzaumzeugen; Arten der Sättel und deren Anpassung; Sattelpflege, Zaumzeugpfelge (Anm.: richtig: Zaumzeugpflege).

2.

Semester (0,5 Wochenstunden) Kandarenzaumzeuge, Gebißarten, Hilfszügel und deren Verwendung.

14.

Pferdehaltung

Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken;

Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag;

Tierschutzbestimmungen; Pferdetransport; Wartung von Stallanlagen und Reitflächen, Sportstättenbau.

15.

Exterieurlehre und Veterinärkunde

Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, der wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Exterieur des Pferdes; Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; Erste Hilfe bei Pferden; Verbände.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.

16.

Organisation des Reitsports, Turnierwesen

Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Reitsports, der Österreichischen Turnierordnung, des Parcours- und Geländebaues sowie der Straßenverkehrsordnung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung, Straßenverkehrsordnung.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Oganisation (Anm.: richtig: Organisation) und Durchführung eines Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau; Errichtung von Reitanlagen.

17.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spezielle Fachliteratur.

Lehrstoff:

18.

Seminar für Fachfragen

Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt

Behindertenreitsport.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Information über den Behindertenreitsport;

Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport und heilpädagogischen Voltigieren; Auswahl und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; Kontraindikationen sowie andere spartenspezifische Themen.

19.

Praktische Übungen/Dressur

Ausbildung und Vorstellung von Pferden gemäß den Klassen A und L.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Grundausbildung eines Pferdes; Reiten von Dressuraufgaben der Klasse A.

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Ausbildung des Pferdes bis zu den Anforderungen der Klasse L; Reiten von Dressuraufgaben der Klasse L.

20.

Praktische Übungen/Springen

Ausbildung und Vorstellung von Pferden gemäß den Klassen A und L

sowie Grundausbildung im Geländereiten.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Grundausbildung des Pferdes im Spring- und Geländereiten; Reiten von Aufgaben der Klasse A im Springreiten.

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Ausbildung des Pferdes bis zur Klasse L und Vorstellen von Pferden gemäß Klasse L im Springreiten.

21.

Longieren

Arbeit an der Longe.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Longieren von jungen Pferden; Longeunterricht mit ausgebildeten Pferden, um die Grundkenntnisse des Reitens zu vermitteln, Korrektur.

22.

Praktisch-methodische Übungen/Dressur

Wissen um den praktischen Unterricht in der Dressur bis Klasse L.

Unterricht an der Longe.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden)

Erteilen des Unterrichts bis zur Klasse A; Einzel- und Abteilungsunterricht; Korrektur und Beurteilung; Unterrichtsmethoden an der Longe.

2.

Semester (4 Wochenstunden)

Unterrichtserteilung bis zur Klasse L; Korrekturmöglichkeiten an der Longe.

23.

Praktisch-methodische Übungen/Springen

Wissen um den praktischen Unterricht im Springen bis zur Klasse L.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden)

Erteilen von Unterricht bis zur Klasse A; Einzel- und Abteilungsunterricht; Korrektur und Beurteilung.

2.

Semester (4 Wochenstunden)

24.

Konditionsschulung

Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Reitsports.

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen; Anlegen eines Übungsschatzes.

25.

Exkursionen

Erweitern des Fachwissens.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester (nach Vereinbarung)

Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtinstitutionen, Reitschulen usw.

26.

Voltigieren

Wissen über die Grundlagen der Voltigiertheorie. Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

1.

und 2. Semester (nach Vereinbarung)

Grund und Pflichtübungen; Planung des Voltigierunterrichtes; Unterricht in den Grundübungen und Pflichtübungen; Ausbildung des Voltigierpferdes; Voltigiergymnastik, Kürübungen, Turnierregeln des Voltigiersports.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.13

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON REITINSTRUKTORINNEN UND REITINSTRUKTOREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Reitinstruktors vertraut zu machen. Reitinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

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